Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 89
ich sehr schätze, der sehr kompetent ist und auch etwas weiterbringt, dass man vielleicht die Organisation bei Gericht so gestaltet, dass solche dringenden Fälle für Kinder vorgezogen werden und dass die Gutachten da schneller erstellt werden als in irgendeinem XY-Verfahren, wo es irgendwie um finanzielle Streitereien oder sonst irgendetwas geht. Also ich glaube, das wäre eine Anregung, dass man mit dem Justizminister darüber einmal ein sachliches Gespräch führt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass er dem sehr offen gegenüberstehen wird. - Das zur MA 11.
Der Hauptpunkt meiner Wortmeldung ist eigentlich wegen der hier aufgeworfenen Fragen der MA 35 - Staatsbürgerschaft, und so weiter, weil ich glaube, dass hier auf die MA 35, wo es eine Zeit lang wirklich Probleme gegeben hat, aber jetzt zu Unrecht manche Vorwürfe kommen. Auch, weil man sehr viel in die Wege geleitet hat.
Wir müssen uns vorstellen, dass erstens einmal Staatsbürgerschaftsverfahren wirklich etwas sehr Kompliziertes sind. Da gibt es außerordentlich viele Vorschriften und, was natürlich dazukommt, ständig neue Gesetzesänderungen. Dieses an sich sehr komplizierte Verfahren, wo sehr viele Stellen mitwirken, wo natürlich auch eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ist, hat sicher oft lang gedauert.
Das liegt natürlich auch zum Teil daran, dass man unterbesetzt war. Nur im Bereich der MA 35 hat man jetzt beim Bereich der Staatsbürgerschaft 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Referaten der Inlandseinbürgerung zusätzlich aufgenommen. Da muss man aber auch wieder wissen, dass die Ausbildung der Betreffenden mindestens neun Monate dauert, dass diese nach den neun Monaten quasi bei schwierigeren Fällen noch immer nachfragen müssen und angeleitet werden sollen und zusätzlich natürlich die Ausbildungszeit, die ja nicht irgendwie Hausfremde, sondern auch die Beamten dort machen, sozusagen auch wieder Kräfte bindet.
Wenn man das alles zusammenzählt und daran denkt, wie viele Leute um die Staatsbürgerschaft ansuchen, wie kompliziert die Rechtslage ist und dass oft nach sechs Monaten das Leumundszeugnis schon wieder abgelaufen ist - dann muss man wieder neu ansuchen und weiß Gott, was -, dann kommt es vor oder ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass das wirklich öfters länger gedauert hat, was wir sehr bedauern. Aber es sind alle Schritte in die Wege geleitet worden, dass die Optimierungsmaßnahmen greifen werden.
Es dauert allerdings, bis das wirklich sicht- und spürbar ist, aus den Gründen, die ich jetzt genannt habe. Aber es ist real damit zu rechnen, dass ab Herbst 2016 eine schrittweise Besserung der Situation eintreten wird. Es ist auch so ... (Beifall bei der SPÖ.) Ich glaube, da kann man jetzt schon applaudieren, allerdings nicht mir, sondern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35, die sich hier wirklich ins Zeug legen und schauen, dass das jetzt ordentlich funktioniert. Nach menschlichem Maximum halt, man kann keine Wunder bewirken.
Man muss ja auch sagen, dass unsere MA 35 die mit weitem Abstand größte Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde Österreichs ist. So etwas gibt es in überhaupt keinem anderen Bundesland und keiner Gemeinde oder irgendwo, dass eben eine so große Behörde mit so vielen komplizierten Fällen arbeitet. So gesehen ist es schon auch der Erwähnung wert, dass die Steigerung der Erledigungen 2014 im Vergleich zu 2013 8,6 Prozent betragen hat, die Steigerung der Erledigungen 2015 im Vergleich zu 2014 bei 12,2 Prozent und die Steigerung der Erledigungen 2015 im Vergleich zu 2013 bei 22,5 Prozent liegt.
Das ist nicht irgendetwas, sondern da kann man sagen, da ist wirklich etwas weitergegangen! Ebenso wie im Fachbereich Einwanderung, auch dort hat man im Bereich der MA 35 den Aktenrückstand unter größter Kraftanstrengung um zirka 40.000 Verfahren abgebaut. Das muss man sich einmal vorstellen: 40.000 Verfahren abgebaut!
Die Wartezeiten für die Kundinnen und Kunden sowohl physisch vor Ort als auch in Bezug auf die Erledigung der jeweiligen Anträge wurden auf ein Mindestmaß reduziert. Wenn man die Anzahl der eingelangten Volksanwaltschaftsbeschwerden diesbezüglich des 1. Halbjahres 2015 mit jenen von 2016 vergleicht, so ist dies im Bereich der Einwanderung immerhin um 73 Prozent zurückgegangen. Ich glaube, das ist auch etwas, was sehr positiv ist.
Ich möchte nur noch sagen, dass man auch vermerken muss, dass es 10.768 Fortbildungsstunden im Bereich der MA 35 gegeben hat, dass man sich sehr bemüht, die Krankenstände zu reduzieren - das ist ja sozusagen nicht nur ein Naturgesetz und wetterabhängig, sondern liegt bis zu einem gewissen Grad auch immer am Betriebsklima, und auch hier gibt es positive Zahlen -, und dass die Personalfluktuation eingedämmt wird. Auch der Internetauftritt der MA 35 wurde deutlich verbessert.
In dem Sinn kann ich sagen: Eine der Abteilungen, die die schwierigsten Aufgaben in dieser Stadt bewältigen - ohne dass ich den anderen Abteilungen jetzt abspreche, dass sie nicht genauso auch schwierige Sachen haben -, hat wirklich sehr positive Schritte in die Wege geleitet, eben im Interesse der Betroffenen, die um die Staatsbürgerschaft ansuchen beziehungsweise sich um Einwanderung gemäß den Gesetzen bemühen. Hier ist sehr, sehr viel weitergegangen, und dafür ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35 herzlich zu danken. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Danken möchte ich abschließend auch noch der Volksanwältin und den Volksanwälten für die gute Zusammenarbeit mit dem Land und der Gemeinde Wien. Ich glaube, wir haben gemeinsame Ziele, dass wir eben die Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich gestalten wollen. In diesem Sinn: Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Die Rednerliste ist erschöpft. Zum Wort gemeldet hat sich Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek. Bitte, Frau Volksanwältin.
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
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