Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 89
linke oder rechte Schulter des Kontrollwesens, das als Obliegenheit den legislativen Apparaten zukommt.
Die angesprochene Materie ist natürlich zweigliedrig. Nummer 1, sie ist eine Bundesangelegenheit. Es gibt im Nationalrat bereits den Antrag auf Ausweitung der Befugnisse der Volksanwaltschaft gemäß den Befugnissen des Rechnungshofes. Also dort, wo die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist, soll auch die Volksanwaltschaft tätig werden können.
Zweiter Punkt: Davon zu unterscheiden, sind die Bestimmungen, die auf Grund der Landesverfassungsrechte anzuwenden sind. Ich darf hinzufügen, dass wir auf Grund unseres Auftrittes in Salzburg, im Landtag in Salzburg, dort auch einen uns sehr gefallenden Schritt vorfinden durften: Dass Salzburg in Ansehung der autonom dem Land zukommenden Befugnisse der dort ausgegliederten Rechtsträger die Ausweitung der Tätigkeit der Volksanwaltschaft auf diese dem Lande zukommenden ausgegliederten Rechtsträger wünscht! Daher sehe ich mit großer Freude den heutigen Antrag, den Sie eingebracht haben, also die NEOS, und dem sich offenkundig auch die Freiheitliche Fraktion anschließt.
Wahr ist, dass man verfassungsrechtlich verschiedener Meinung sein kann, wie Abg. Fürnkranz gesagt hat. Wir haben auf Grund des Wunsches von Salzburg eine sehr, sehr ausführliche rechtsgutachtliche Stellungnahme erarbeitet - die wir selbstverständlich dem Wiener Landtag gerne zur Verfügung stellen, weil es ja auf dasselbe herauskommt -, wo wir klipp und klar die Meinung haben, dass wir bezüglich der autonom dem Land zur Bestimmung zukommenden oder dem Lande zugewiesenen ausgegliederten Rechtsträger autonom durch die Landesverfassung eine Befugnis der Volksanwaltschaft vorfinden.
Ein aktuelles Beispiel: Es ist mehrmals die sehr beklagenswerte Tatsache des mangelnden Liftes in der U-Bahn-Station am Stephansplatz angesprochen worden, der sozusagen nicht gebaut werden soll. Das wäre aber auch so ein Klassiker, wo wir erkennen können, dass es sinnvoll ist, von Verfassungs wegen auch der Volksanwaltschaft förmlich das Recht zur kritischen Auseinandersetzung in einem solchen Fall zuzuweisen: ausgegliederter Rechtsträger, Wiener Verkehrsbetriebe, die formal der Kontrolle der Volksanwaltschaft nicht unterstehen.
Schließlich und endlich: Ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich so positiv auseinandergesetzt haben, und garantiere seitens der Volksanwaltschaft eine weitere qualitätsvolle Ebene der Befassung mit allfälligen Missständen der Verwaltung. Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Ich möchte gleich die Gelegenheit nützen, Ihnen, Frau Volksanwältin und Herr Volksanwalt, auch den Dank des Landtages auszusprechen für Ihre Tätigkeit, die nicht nur für die Menschen außerhalb dieses Hauses wichtig ist, sondern auch für das Haus selbst.
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen vier Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Der ersteingebrachte Antrag der ÖVP beschäftigt sich mit der Verbesserung des Versorgungsangebotes für Menschen mit psychischer Erkrankung.
Entschuldigung, das war ein Schritt zu viel. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über das Geschäftsstück.
Ich darf die Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.
Wie bereits erwähnt, kommen wir zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betreffend die Verbesserung des Versorgungsangebots für Menschen mit psychischer Erkrankung. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS und FPÖ die Minderheit und somit abgelehnt.
Der zweiteingebrachte Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betrifft die Umsetzung der Forderung des Antifolterkomitees des Europarates. In formeller Hinsicht wird ebenfalls die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Stimmverhalten: Zustimmung von NEOS, ÖVP und FPÖ, mehrheitlich abgelehnt.
Der dritteingebrachte Beschluss- und Resolutionsantrag der SPÖ und GRÜNEN betrifft die psychiatrische Versorgung in Wien, die Notwendigkeit für Gegenwart und Zukunft. Es ist ebenfalls die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so angenommen.
Der vierteingebrachte Antrag der NEOS betrifft die Aufforderung der Wiener Landesregierung, das Mandat der Volksanwaltschaft auf die ausgegliederten Bereiche, an denen die Stadt Wien beteiligt ist, zu erweitern. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der ÖVP, NEOS, FPÖ die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen damit zu Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft die Tätigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien. Ich freue mich, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, Herrn Univ.-Doz. Mag. Dieter Kolonovits, bei uns willkommen zu heißen, und darf Sie bitten, hier vorne Platz zu nehmen. (Beifall bei SPÖ, FPÖ und GRÜNEN.)
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: In diesem Fall kann ich sagen: Sehr geehrte Präsidenten! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Bericht. Danke schön.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zum Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Kolonovits!
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