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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 89

 

mission, deren Zusammensetzung rechtlich nicht näher geregelt ist.“ - Ich habe es Ihnen schon vorgelesen. - „In dem PC-Test wurden neben, das Verwaltungsgericht Wien nicht betreffende, Fragen der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs auch Fragen zu Verfahren nach dem Wiener Abgabenrecht gestellt. Für diese Beschwerdeverfahren ist das Verwaltungsgericht Wien seit Anfang 2014 allerdings nicht mehr zuständig.“

 

So wird also die Auswahl getroffen beziehungsweise wird dieses Hearing oder wie auch immer man das nennen soll von der Wiener Landesregierung vorgenommen! Das ist kurios, meine Damen und Herren! Das sagt jetzt nicht der Kowarik, beziehungsweise der sagt es auch, aber das können Sie nachlesen, wenn Sie es nicht glauben!

 

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind also ungenügend. Und warum sind die gesetzlichen Bestimmungen noch ungenügend? - Das finden wir auch wie einen roten Faden in dem Bericht. Verzeihen Sie mir die saloppe Ausdrucksweise, aber das Verwaltungsgericht Wien kracht wie eine Kaisersemmel. Sie pfeift aus dem letzten Loch, um das jetzt einmal so salopp, aber doch dramatisch zu sagen. - Die Ausstattung mit Budget und Personal ist enden wollend. So habe ich das zumindest herausgelesen, und nicht nur ich, sondern ein Teil meiner sinnvoll redenden Vorredner auch.

 

Was ist das Problem? - Es wäre noch kein Problem, dass unser Land Wien für das Gericht zuständig ist. Wir haben ein Gericht, für das wir zuständig sind. Der Bund hat sehr viele andere Gerichte, für die er zuständig ist, wir haben eines, nämlich das Verwaltungsgericht Wien, aber da schaffen wir es nicht. Wir sind für die finanzielle Ausstattung zuständig, als Landtag sind wir hier auch für die Gesetzgebung zuständig, und als Gemeinderat sind wir in Wirklichkeit für die finanzielle Ausstattung im Zuge unserer Budgetvoranschläge zuständig. Was ist aber das Problem? - Es gibt keine Budgethoheit des Gerichtes. Wir wissen, beziehungsweise wissen es hoffentlich zumindest einige hier im Haus: Gerichte sind vor allem dann Gerichte in unserem rechtsstaatlichen Verständnis, wenn sie unabhängig sind, wenn sie unabhängig agieren können.

 

Es ist durchaus ein Problem, wenn ein Gericht bei der Stelle, die sie eigentlich prüfen muss, beim Magistrat, dann um Geld betteln muss und keinerlei Budgethoheit hat. Das heißt, das Gericht bekommt ein Budget zugeteilt, und wir als Gemeinderäte - nicht als Landtagsabgeordnete - haben das im Budgetvoranschlag zu beschließen.

 

Aber, meine Damen und Herren, es hat auch schon Kollege Wiederkehr angemerkt, dass wir gar keine Möglichkeit haben, aus diesem Budgetvoranschlag herauszulesen, welcher Betrag für das Verwaltungsgericht bestimmt ist. Das ist nicht möglich. Mir ist es jedenfalls nicht möglich, und wenn es Ihnen möglich ist, dann zeigen Sie mir, wie das geht!

 

Ich habe versucht, das im Vorfeld zu schaffen. Es geht um die Gruppe 0, dorthin gehört das Verwaltungsgericht. Wenn Sie im Budget nachschauen, dann finden Sie diverse Budgetposten, und es gibt da einen Sammelansatz „Leistungen für Personal“ an der Haushaltsstelle 0260, und unter Sammelnachweis „Leistung für Personal“ sind für 2016 insgesamt 130,883.000 EUR budgetiert. - Damit wir uns jetzt aber nicht falsch verstehen: Das ist nicht der Betrag nur fürs Gericht, das wäre fast schon zu viel! Nichts für ungut, Herr Präsident! Das ist vielmehr der gesamte Sammelansatz für die Personalausstattung der Magistratsdirektion. Es ist also den Gemeinderäten nicht möglich, daraus heraus zu lesen, wie viel tatsächlich für das Verwaltungsgerichtbudget vorgesehen ist, und das ist ausgesprochen unbefriedigend für uns, die wir dieses Budget beschließen müssen, meine Damen und Herren!

 

Daher hier die Aufforderung, dass man das vielleicht ausweist! Das geht ja relativ einfach, das gibt es auch bei anderen Punkten. Beim Budgetposten „Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ hat man auch drei Unterscheidungen vorgenommen. In diesem Sinne wäre es auch schön, wenn man zumindest die Kontrolleinrichtungen gesondert ausweist! Das betrifft genauso das Kontrollamt beziehungsweise - Entschuldigung - den Stadtrechnungshof. Aus diesem Posten kann man auch nicht herauslesen, wie viel dieser bekommt.

 

Es mangelt an Transparenz. Es mangelt an der Budgethoheit des Gerichtes. Seitens des Gerichts kann man, wenn man einen Dienstposten ausschreiben will, auch wenn es sich um eine Hilfskraft handelt, das nicht selber tun, sondern muss bei der Magistratsdirektion - das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! - anfragen und bitten, dass der entsprechende Posten ausgeschrieben wird.

 

Frau Stadträtin! Ich hoffe, als Berichterstatterin werden Sie mir dann hoffentlich erklären, ob das sinnvoll ist! Ich glaube nicht, dass das für die Unabhängigkeit eines Gerichtes zuträglich ist, aber das muss es sein! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Welche Möglichkeiten gäbe es? - Der Kollege hat schon gesagt, dass wir eben ein Budget zur Verfügung stellen, wie das auch bei anderen Gerichten geschieht. Diese bekommen ein Budget zugeordnet, das auch ausgewiesen ist und das die Gemeinderäte nachvollziehen können. Damit hat dann das Gericht zu arbeiten und hat darüber Rechenschaft abzulegen.

 

Es gäbe noch eine zumindest kleine, relativ einfache Möglichkeit, denen zu helfen: Der Stadtrechnungshofdirektor kann immerhin einen Vorschlag machen. § 73 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung lautet: „Auf seinen Vorschlag“ - nämlich auf Vorschlag des Stadtrechnungshofdirektors - „sind dem Stadtrechnungshof die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Personal- und Sachmittel zuzuteilen.“ - Der Stadtrechnungshofdirektor kann also wenigstens einen Vorschlag betreffend Zuteilung machen. Das wäre der erste Schritt, dass auch der Gerichtspräsident einmal sagen kann: Bitte schön, das brauchen wir!

 

Das ist also sehr, sehr, sehr unbefriedigend. Diese strukturellen Probleme bestehen, und diese sind, wie gesagt, mit einer unabhängigen Gerichtsorganisation nur schwer in Übereinklang zu bringen, meine Damen und Herren.

 

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