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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 89

 

Ich schlage nun vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. 

 

Das ist nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit und gemäß § 27 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung wird damit die zweite Lesung auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung gesetzt.

 

15.49.00Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien - Vergnügungssteuergesetz 2005 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

15.49.18

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren, auch hier ersuche ich um Diskussion und Beschlussfassung.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird dagegen Widerspruch erhoben. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit eröffnet, und ich darf Herrn StR Mag. Blümel das Wort erteilen.

 

15.49.42

StR Mag. Gernot Blümel, MBA|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Leutnante! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Keine Steuer aus Vergnügen! Spassbefreien.at!“ auf das Pult.)

 

Dieser Tagesordnungspunkt ist zweifellos ein guter für die Stadt. Ich freue mich sehr, dass wir alle heute gemeinsam - so nehme ich doch an - einer langjährigen Forderung meiner Fraktion nachkommen und endlich die Vergnügungssteuer abschaffen können. Das ist nicht nur ein Vergnügen, sondern vor allem auch ein Sieg der Vernunft und ein Sieg der Beharrlichkeit, hat doch meine Fraktion seit 2005 regelmäßig diese Forderung gestellt, und wir haben auch im letzten halben Jahr mit dieser Kampagne „Spassbefreien.at“ dafür Werbung gemacht, dass diese Vergnügungssteuer endlich der Vergangenheit angehört. Das beschließen wir heute, und das ist ein schöner Erfolg. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es war höchste Zeit, dass das passiert ist, und zwar nicht nur deswegen, weil es ohnehin skurril genug ist, Vergnügen zu besteuern, sondern weil seit dem Wegfall der Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel diese Steuer ohnehin ja zu einer Farce verkommen ist. Das muss man sich vorstellen, rund ein Viertel der Gesamteinnahmen aus dieser Steuer waren für den Vollzug dieser Einnahmen aufzuwenden. Also ein absoluter Schildbürgerstreich.

 

Und nicht nur aus Kosten-Nutzen-Gründen gehört dieses Gesetz eher ins Kabarett, sondern auch, wenn man sich den Gesetzestext noch einmal durchliest. Wenn da unter Publikumstanz, Masken- und Kostümfest im § 8 Z 3 steht „als Publikumstanz gelten die auf einer vom Veranstalter bereitgestellten Tanzfläche getanzten Gesellschaftstänze“, dann klingt das nicht nur skurril, sondern ist es auch, vor allem wenn man sich ein bisschen anschaut, was das im Vollzug geheißen hat. Vor Kurzem ist ja der Fall Parov Stelar durch die Medien gegangen, bei dem dieser Elektro-Swing-Künstler eine Veranstaltung gehabt hat, ein Konzert, und im Nachhinein hat es dann geheißen, er muss Vergnügungssteuer nachzahlen, weil ein Revisionsbeamter der MA 6 gemeint hat, beim Saalfeger, das heißt, nachdem er fertig war und ein anderer Künstler gespielt hat, haben die Leute irgendwie zu tanzen begonnen - also mehr als nur ein normaler Hüftschwung - und damit wird Vergnügungssteuer fällig. Die Nachzahlung war 8.000 EUR. Das ist skurril nicht nur auf Grund dieser Tatsache an sich, sondern auch, weil das Bundesfinanzgericht 2014 bereits beschieden hat: „Rhythmische Bewegungen der Konzertbesucher, wie sie auch bei Rockkonzerten zu sehen sind, sind keine Gesellschaftstänze.“ Also, bei einem Elektro-Swing-Konzert muss man Steuer zahlen, bei einem Rockkonzert nicht, weil der Hüftschwung ein anderer ist, das, bitte, argumentieren Sie hier, das hätte ich gerne im Protokoll. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Insofern ist es heute ein guter Tag für die betroffenen Unternehmer und auch für extensive Hüftschwinger und deswegen würde ich sagen, nutzen wir diesen Schwung gleich aus, um weiter das Steuersystem von Skurrilitäten zu befreien, es gibt auch ein paar andere Dinge, die nicht ganz so - wie soll ich sagen - argumentierbar sind: Als Luftsteuer wird gemeinhin das bezeichnet, was man für ein Schild zahlen muss, wenn es einmal genehmigt ist. Ich habe auf der Wirtschaftsuni einmal gelernt, Luft ist kein knappes Gut, deswegen nicht handelbar, besteuern kann man es scheinbar doch. Jetzt ist mir schon klar, der öffentliche Raum ist knapp, aber wenn es irgendwo aus verkehrstechnischen Gründen kein Schild geben soll, dann genehmigen wir es einfach nicht. Danach Steuern zahlen, ist eine Skurrilität, deswegen wird meine Fraktion auch den Antrag einbringen, diese abzuschaffen. Nutzen wir den Schwung der heutigen Liberalisierung. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Nächster Redner ist Herr Abg. Peter Kraus.

 

Ich darf vorab darauf hinweisen, dass wir um 16 Uhr die Sitzung unterbrechen müssen, um die Dringlichen Anfrage abzuhandeln. Sie schaffen das?

 

15.53.56

Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE)|: Frau Präsidentin, ich schaffe das ganz bestimmt, denn vieles ist ja heute zur Vergnügungssteuer schon gesagt worden.

 

5 Millionen EUR Entlastung für Wiens UnternehmerInnen, 3.000 UnternehmerInnen sind betroffen, nicht zu vergessen, dass sehr viele davon kleine UnternehmerInnen sind, Selbstständige, an denen wieder sehr viele andere Selbstständige dranhängen: DJs, VJs, FotografInnen, PromotorInnen. Es ist wirklich eine spürbare Erleichterung für ganz, ganz viele Menschen, die in unserer Stadt wirtschaftlich aktiv sind und damit auch eine handfeste Wirtschaftsförderungsmaßnahme.

 

Es ist aber viel mehr, es ist auch ein Ausdruck von Freiheit, tanzen, Party machen, feiern. Die Wiener Clubkultur, die sich in den letzten Jahren entwickelt hat, ist ein Ausdruck von Freiheit, ist aber auch ein Anziehungspunkt für ganz, ganz viele kreative Köpfe in dieser Stadt und prägt letztendlich auch das Image von Wien auf der Welt. Und nicht zuletzt ist es auch ein Tourismusfaktor, denn Menschen kommen heute nicht mehr nur ausschließlich wegen Schönbrunn und dem Stephansdom nach Wien, sondern zum Beispiel auch, wenn man ein

 

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