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Landtag, 14. Sitzung vom 03.03.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 62

 

latorium, oder als Netzwerk an mehreren Standorten, bestehend aus freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten, beziehungsweise auch über Trägerorganisationen eingerichtet sein.

 

Hier ist wesentlich, dass es ganz klare Kriterien für die Planung dieser Primärversorgungseinheiten gibt. Sie sollen nämlich wohnortnah geplant werden, also direkt bei der Bevölkerung, und sollen verkehrsmäßig über den öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein.

 

Es ist bei der Planung natürlich auch auf die Altersstruktur der bestehenden primärversorgenden GesundheitsdienstanbieterInnen - jetzt immer mit großem I -, insbesondere was die Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag im Einzugsgebiet betrifft, einzugehen. Das ist entsprechend zu berücksichtigen wie auch die Inanspruchnahme und die Auslastung von regional bestehenden Versorgungsangeboten.

 

Es geht auch darum, etwa das Überweisungsverhalten sowie die Anzahl der Kontakte zu den Spitalsambulanzen zu beleuchten. Das ist ein komplexer Prozess, der dazu führen soll, das Angebot vor Ort für die Bevölkerung, für die Patientinnen und Patienten, insbesondere auch auf Grund bedarfsgerechter Öffnungszeiten von Montag bis Freitag einschließlich der Tagesrandzeiten, hier auch sicherzustellen.

 

Auch sind aufsuchende Dienste wie Hausbesuche durch verschiedene Berufsgruppen zu gewährleisten und die Erreichbarkeit für Akutfälle außerhalb der Öffnungszeiten in Absprache und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen zu organisieren.

 

Zur Stärkung der Gesundheitsförderung, die auch einen Schwerpunkt in dieser Vereinbarung hat, werden die in allen Landesgesundheitsfonds eingerichteten Gesundheitsförderungsfonds sowie der Fonds Gesundes Österreich fortgeführt.

 

Eine klare Festlegung gibt es auch für das System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung für den stationären Bereich. Dieses System wird fortgesetzt, soll aber auch weiterentwickelt werden in dem Sinn, dass entsprechende Anreize für eine weitgehende Verlagerung von kurzfristigen Aufenthalten in den ambulanten Bereich gesetzt werden.

 

Die Vertragsparteien legen in der Vereinbarung auch fest, dass Mittel der Bundesgesundheitsagentur zur Förderung des Transplantationswesens verwendet werden. So sollen im Bereich des Organspendewesens die Kapazitäten im SpenderInnenaufkommen nicht nur auf hohem Niveau sichergestellt werden, sondern eine Steigerung der Anzahl der Organspender auch anzustreben sein. Im Bereich des Stammzellentransplantationswesens ist dafür Sorge zu tragen, dass hier SpenderInnen in ausreichender Zahl registriert sind und zur Verfügung stehen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist auch der Entwurf einer weiteren Vereinbarung, die nicht extra diskutiert wird, sondern bei diesem Tagesordnungspunkt mit angesprochen werden soll, eine weitere Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, ebenfalls gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz, Zielsteuerung Gesundheit, zu sehen, die sich auch dazu bekennt, dass für PatientInnen der niederschwellige Zugang zu den bedarfsgerechten Gesundheitsversorgungseinrichtungen und deren hohe Qualität langfristig nicht nur gesichert, sondern auch ausgebaut werden soll.

 

Es geht auch darum, den Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben - und hier ist sehr bewusst die Langzeitpflege ausgenommen - bis zum Jahr 2020 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des Bruttoinlandsproduktes heranzuführen. Das heißt, dass der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabil bei rund 7 Prozent liegen soll.

 

Die Weiterentwicklung von Organisations- und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene, die Festlegung von Versorgungs- und Finanzzielen sind hier weitere politische Festlegungen dieses Zielsteuerungssystems Gesundheit, die dann in aller Ausführlichkeit in dieser Vereinbarung auch behandelt werden.

 

In diesem Sinn ersuche ich Sie, dieser Vereinbarung sowie auch der zweiten Vereinbarung Ihre Zustimmung zu geben. Ich danke Ihnen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

12.35.05

Berichterstatterin Amtsf. StRin Sandra Frauenberger|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Diese vorliegende 15a-Vereinbarung garantiert in jedem Fall die Fortführung des Instruments der Bundesgesundheitsagentur auf der Bundesebene und der Landesgesundheitsfonds auf der Länderebene. Ich denke mir, die Erfahrungen, die wir machen konnten, was die Planung und dieses Instrument betrifft, waren ausgesprochen gute. Diesen Weg fortzusetzen und auch entsprechende Schwerpunktsetzungen vorzunehmen, halte ich für ausgesprochen sinnvoll.

 

Ich bitte hier auch um Zustimmung und möchte vielleicht einen Punkt noch einmal herausstreichen, weil ich glaube, dass er für eine gute Gesundheitsversorgung in unserer Stadt ganz, ganz essenziell ist, nämlich der weitere Ausbau und das gemeinsame Angehen in dieser Stadt, um die Primärversorgung eben entsprechend gestalten zu können.

 

Wie gesagt, ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr.

 

12.36.00 Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, ist mit den Stimmen von GRÜNEN, SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen.

 

Mir liegen jetzt drei Beschluss- und Resolutionsanträge vor.

 

Der erste, den wir abstimmen, ist ein Antrag eingebracht im Zuge der Debatte zu Post 3 betreffend Impfnachweis. Für diesen Antrag wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Frauen verlangt. Wer diesem Antrag zustimmt,

 

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