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Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 67

 

chen soll. Ob ich das so sehr will, das weiß ich nicht. Oder ob ich dann nicht lieber den systemischen Webfehler nehme.

 

Wo wir können, haben wir versucht, das entsprechend aufzulösen. Es gibt insbesondere dort, wo die Stadt namhafte Zuschüsse macht, beispielsweise Verkehrsbetriebe, ja durchaus einen entsprechenden Unterausschuss, der sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die Schwierigkeit liegt immer dort, wo es Unternehmen gibt, die sich am Markt bewegen. Dort haben wir unser Thema, dort haben wir unser Problem. Das ist insbesondere der Energiemarkt, wo man ja weiß, dass die Konkurrenz ganz besonders hart ist und zwar völlig unabhängig davon, wie die jeweiligen Besitzverhältnisse sind, und dass man da sehr flexibel auf energiestrategische Änderungen reagieren muss, selbst in einer Geschäftsbeziehung, die sehr gut ist, etwa zwischen der EVN und der Wien Energie. Das ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass es dort sensibel ist.

 

Wir versuchen, weiter daran zu arbeiten, wie man das in größtmöglichen Einklang bringen kann; ob das zu 100 Prozent der Fall sein wird und unsere gemeinsamen Wünsche dann in Erfüllung gehen, wage ich zwischenzeitlich zu bezweifeln.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Mag. Dr. Wansch. - Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.26.59

Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben, wie Sie erwähnt haben, seit 1999 das Wiener Auskunftspflichtgesetz. So gesehen gibt es schon Erfahrungswerte im Umgang mit dieser Materie, die ja auch zur Gesamtthematik der Informationsfreiheit zählt. Sie haben in ihrem Regierungsprogramm die Erweiterung der Transparenz- und Auskunftspflichten aufgenommen, offensichtlich gibt es Handlungsbedarf in diesem Bereich, wie wir Freiheitliche auch immer wieder darauf hinweisen, dass es Schwächen in diesem Auskunftspflichtgesetz gibt. Meine Frage an Sie: Welche statistischen Zahlen sind Ihnen bei der Formulierung im Koalitionsübereinkommen zur Verfügung gestanden, welche Zahlen verwenden Sie in den Gesprächen mit dem Bund, insbesondere zu den Fakten wie Zahl der Anträge in Wien nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, die Zahl der Abweisung dieser Auskunftsbegehren unter Berufung auf Verschwiegenheitspflichten? Wie viele Rechtsmittel gibt es dann gegen solche Bescheide und wie viele Verurteilungen gibt es gegen die Stadt Wien wegen ungerechtfertigter Auskunftsverweigerung?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Ein Dutzend Fragen, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Es ändert nichts an der Tatsache, dass Sie offensichtlich den Bürgermeister von Wien mit dem Bürgermeister von Gramatneusiedl verwechseln. Ich führe die Verhandlungen zu diesen Gesetzesfeldern mit dem Bund nicht selbst, sondern da hätten Sie den zuständigen Stadtrat fragen müssen. Ich kann daher mit diesen Statistiken auch zur Stunde nicht dienen, wiewohl ich selbstverständlich bereit bin, hier den Postillion d‘amour zu spielen und diese Informationen für Sie zu besorgen. Ich denke aber, dass im Internet vieles davon nachzulesen ist. Ich weiß es zur Stunde nicht, das sage ich auch ganz offen.

 

Meine Aufgabe ist in dem Zusammenhang eine andere gewesen, nämlich argumentativ immer darauf zu achten, dass nun tatsächlich die Bundesverfassung so geändert wird, dass wir die Fragen der Amtsverschwiegenheit lösen können. Das können wir auf Landesebene nämlich nicht, dazu bedarf es einer Änderung der Bundesverfassung. Darum habe ich mich bemüht, aber wie wir ja gesehen haben - in der Zwischenzeit wissen wir es ja -, ist im Verfassungsausschuss des Nationalrates keine entsprechende Meinungsübereinstimmung hergestellt worden. Also, was soll ich jetzt machen? - Jetzt schauen wir, dass die Wahlen vorübergehen, und dann hoffe ich, dass mit einem neuen Anlauf dieses Problem gelöst werden kann.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Zusatzfrage, gleichzeitig die letzte, stellt Frau Abg. Mag. Meinl-Reisinger. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.30.01

Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben uns ja auf das Regierungsprogramm bezogen, wo Sie ja gesagt haben, Sie überprüfen, und sollte eben genau ein Informationsfreiheitsgesetz und damit auch der Paradigmenwechsel mit der Abschaffung der Amtsverschwiegenheit oder der Abänderung in der Verfassung nicht zu Stande kommen, haben Sie ja im Regierungsübereinkommen mit den GRÜNEN gemeinsam festgeschrieben, dass Sie überprüfen, ob Sie weitergehende Transparenz- oder Auskunftsschritte auch auf Landesebene setzen werden. Ihre lange Antwort werte ich jetzt einmal als Nein.

 

Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt zurückkommen, der auch im Regierungsprogramm steht, der betrifft einen weiteren Bereich der Transparenz, nämlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Da steht: „Rot-Grün bekennt sich auch bei der Vergabe von Aufträgen zu den Zielen des in Begutachtung befindlichen Bundesinformationsfreiheitsgesetzes und wird in diesem Rahmen die Informationen aktiv anbieten.“

 

Nun waren wir letztens in der Slowakei. In der Slowakei ist mittlerweile, abgesehen davon, dass, glaube ich, dort schon seit 15 Jahren ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, auch vor 2 Jahren ein Gesetz in Kraft getreten, wonach jeder öffentliche Auftrag erst dann auch Gültigkeit erlangt, wenn er in ein öffentliches Register eingetragen ist, also „not valid until published online“, mit einer sensationellen öffentlich zugänglichen Datenbank. Auch Georgien hat schon völlige Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie schaut es damit aus? Werden sie hier mutige Schritte in diese Richtung setzen?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Ich habe die Gelegenheit gehabt, im Rahmen des Europäischen Städtebundes zwölf Jahre lang im Ver

 

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