«  1  »

 

Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 67

 

dass wir an sich ein sehr gutes Modell der Rechtspfleger eingeführt haben und dass dieses zwar grundsätzlich vom Verfassungsgerichtshof akzeptiert wurde - er hat nicht gesagt, Rechtspfleger dürfen wir nicht einführen -, aber doch die Zuständigkeit der Rechtspfleger durch das Erkenntnis wesentlich reduziert wurde. Verfassungsgerichtshofurteile sind uneingeschränkt zu akzeptieren. Aber die Folge davon war, dass jetzt die Rechtspfleger wesentlich weniger machen dürfen, als an sich geplant war und dass dadurch die Richter natürlich dementsprechend mehr Arbeit haben. Mit dieser Situation muss man sich auseinandersetzen. Es ist so, dass wir eine hohe Belastung des richterlichen Personals haben. Wir werden auf verschiedene Art und Weise gegensteuern müssen. Es ist notwendig, vielleicht ein Modell zu entwickeln, dass VerwaltungspraktikantInnen in dauerhafte Stellen für juristische Mitarbeiter umgewandelt werden. Juristische Mitarbeiter wären sicher gut. Es ist auch so, dass vier Posten von Richtern derzeit vakant sind. Es wäre gut, wenn die Ausschreibung zügig erfolgt und dann die Neubestellung zumindest eine teilweise Verbesserung bringt.

 

Ich bin persönlich grundsätzlich darüber diskussionsbereit, ob nicht tatsächlich diese komplizierte Form der Ausschreibung über die Magistratsdirektion dahin gehend geändert werden könnte, dass es das Gericht selber macht, weil es dann schneller ist. Ich würde überhaupt vorschlagen, auch auf Grund der Tatsache, dass wir alle Novellen zum Landesverwaltungsgericht einstimmig beschlossen haben, und zwar alle Parteien, die in der vorigen Periode hier im Haus waren, und jetzt sind wir fünf Parteien, dass wir uns wieder zusammensetzen und gemeinsam darüber nachdenken, wie wir hier eine weitere Optimierung des Landesverwaltungsgerichtes gemeinsam herbeiführen können. Eine Novelle ist nach meinem Dafürhalten sicher notwendig. Da sollen wir über all diese Punkte, beispielsweise die neue Form der Ausschreibung, reden. Wir sind jedenfalls gesprächsbereit.

 

Etwas, was ich, glaube ich, schon auch sagen kann, weil mir der Herr Präsident gesagt hat, dass er beim letzten Mal gefragt worden ist, warum er nur dasitzt und nichts sagt. Er darf es derzeit nicht. Wir haben leider die gesetzliche Situation, dass zwar die Kinder- und Jugendanwälte hier reden dürfen, dass die Volksanwälte hier reden dürfen und (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Machen wir einen Initiativantrag!) - warte ein bisschen - ich glaube, auch die Umweltanwältin hier reden darf. Aber wir haben auch eine Arbeitsgruppe für die Geschäftsordnung. Wir haben vor Kurzem getagt, also alle fünf Parteien. Dort habe ich das Thema auf die Tagesordnung gebracht. Auch der Kollege Kowarik hat es angesprochen. In dieser Arbeitsgruppe war niemand dagegen, dass wir das Gesetz dahin gehend ändern, dass auch der Präsident des Verwaltungsgerichtes Wien hier selbstverständlich, wie die anderen auch, reden kann. Ich glaube, da ist schon ein sehr großer Konsens vorhanden, und wir werden es sicher herbeiführen können.

 

Die Geschichte mit den Talaren finde ich auch nicht okay. Das ist ganz einfach nicht okay. Ich hoffe, wenn wir hier das nächste Mal den Bericht diskutieren, dass das dann schon abgestellt ist. Wir werden uns auch dafür einsetzen.

 

Wir haben sonst natürlich auch die Situation, dass wir oft angespannte Personalsituationen haben. Es ist nicht das Landesverwaltungsgericht Wien die einzige Institution in Österreich oder in Wien, die eine angespannte Personalsituation hat. Aber das ist keine Entschuldigung oder Rechtfertigung. Es ist unser Verwaltungsgericht. Wir haben uns bestmöglich dafür einzusetzen, dass dort die Personalsituation ausreichend ist. Wir wissen natürlich auch, gerade die Opposition kommt dann wieder und schimpft noch mehr, wenn das Defizit höher wird. Das wissen wir natürlich auch. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir hätten schon Einsparungsmöglichkeiten!) Aber unser fixer Wille ist da, dass wir hier Verbesserungen herbeiführen. Das sei einmal gesagt.

 

Dann zu manchem, wo ich nicht zustimmen kann, zum Beispiel, dass die Landesregierung letztlich nach einem Vorschlag von den Richtern selbst, vom Personalsenat, entscheidet, wer einen Richterposten bekommt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist ja nicht bindend!) Es ist genauso wie im Bund. Im Bund hat man auch die Personalsenate. Sie machen Vorschläge, meistens Dreiervorschläge. Der Bundesminister für Justiz entscheidet dann, wer es wird. Meistens nimmt er einen der drei. Relativ oft den Erstgereihten, nicht immer. Es sind auch schon Fälle vorgekommen, dass es keiner der drei ist. Aber das ist sehr selten. Das ist etwas, was in unserer Republik seit 1920 eben festes Verfassungsgut ist, dass es ein Zusammenwirken bei der Personalbestellung von Richtern gibt, einerseits von den Richtern selbst, die die eindeutige Hauptrolle haben, aber dass auch das demokratisch legitimierte Organ, im Bund der Justizminister und in Wien die Landesregierung, sozusagen seine Rolle hat. Die eindeutig bescheidenere und nicht so entscheidende, aber die letztentscheidende. Das ist etwas, was meiner Ansicht nach nicht zu ändern ist. Wir haben das damals auch im Österreich-Konvent ausführlich diskutiert, wo wir die Bundes- und Verwaltungsgerichte konzipiert haben, die ein positiver Ausfluss des Österreich-Konvents sind. Aber dass es eine vollkommene Selbstentscheidung der Richter geben soll, wurde dort auch nicht mehrheitlich befürwortet und ist auch nicht notwendig. Ich bin eben der Meinung, dass wir diese ganz sinnvolle Praxis, die wir in Österreich haben, weiterverfolgen sollten. Dies mit moderner Demokratie, wie der Kollege Wiederkehr sagt, in Widerspruch zu bringen, ist geradezu absurd! Die modernen Demokratien haben, soweit ich es überblicken kann, und ich kann es ganz gut überblicken, durchaus ähnliche Entscheidungsstrukturen.

 

Es ist auch so, die Unabhängigkeit der Richter bedeutet, das muss man vielleicht auch einmal sagen, dass sie in ihren richterlichen Entscheidungen absolut unabhängig sind, dass sie unabsetzbar und unversetzbar sind. Das ist die richterliche Unabhängigkeit. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Aber keine Unabhängigkeit beim Budget!) Das heißt, wir haben im Bund den Bundesminister für Justiz und das Justizministerium, die auf sehr viele organisatorische Sachen relativ großen Einfluss haben, was natürlich nicht ganz mit uns vergleichbar ist,

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular