«  1  »

 

Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 99

 

Zur Frage der sechsmonatigen Nachbesetzung: Ich finde ich es sehr spannend, dass eine Partei, die im Wahlkampf dafür angetreten ist, in der Verwaltung 14 Milliarden EUR einzusparen - die Lohnsteuersumme beträgt 28 Milliarden … (StR DDr. Eduard Schock: Das stimmt ja nicht!) Nein, das stimmt eh nicht, weil man das eh nicht einsparen kann, da haben Sie recht, aber sagen Sie das Ihrem Parteivorsitzenden!

 

Erst sagen Sie, dass man 14 Milliarden in der Verwaltung einsparen möchte. Dann aber wird jede einzelne Maßnahme, ob es um die Gemeinderätliche Personalkommission geht oder ob es sich um irgendeinen Versuch einer verzögerten Nachbesetzung handelt, zutiefst kritisiert und hinterfragt.

 

Machen wir noch einmal die Rechnung! Ich habe diese an diesem Pult eh schon einmal gemacht: Es geht um 14 Milliarden. 1 Milliarde EUR entfällt auf rund 20.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wenn man das rein auf Beschäftigung und Vollzeitäquivalente umrechnet. 14 Milliarden entsprächen 280.000 Beschäftigen im öffentlichen Dienst. Wenn man alle Lehrer, Polizisten, Krankenpfleger und alle Personen, die dem Bundesdienst angehören, zusammenrechnet, dann sind das derzeit 130.000 Beschäftigte. Wien hat mit den Stadtwerken 70.000 Beschäftigte. Wir müssten also noch 80.000 Leute aufnehmen, um 280.000 hinauswerfen zu können. Rechnen Sie das bitte einmal nach! Bleiben Sie bei den Fakten, bleiben Sie bei den Zahlen, bleiben Sie bei den Daten! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - StR DDr. Eduard Schock: Sie haben keine Ahnung!)

 

Ja. Es gibt verschiedene Bereiche, wo wir heute schon kürzere Aufnahmezeiten als sechs Monate nicht einhalten können, weil wir von Schulzyklen oder Ausbildungszyklen abhängig sind. Da gibt es, wie gesagt, den Versuch, etwas verzögerter vorzugehen, um zu schauen, ob das funktionieren kann oder nicht. Und wenn wir vereinbaren, bis 2022 450 oder 420 Dienstposten einzusparen, dann denke ich, dass wir in Anbetracht der gesamten Programme, die die Stadt fährt, in Anbetracht des Standes von 70.000 Beschäftigten und der Umstrukturierungen, die noch geplant sind, die hier diskutiert werden und gerade in Ausarbeitung sind, durchaus ein Potenzial heben können und vielleicht auch diese Einsparungen schaffen.

 

Es bestehen auch heute im Dienstrecht bereits entsprechende Möglichkeiten, die jetzt auch angesprochen wurden. Jetzt wird das aber so dargestellt, als ob das plötzlich kommt! Wir haben schon heute im Dienstrecht die Möglichkeit von Rückreihungen, ohne dass es sozusagen finanzielle Schranken für die Kolleginnen und Kollegen gibt. Die Rückreihung ist heute bereits ein Element der Dienstordnung und der Vertragsbedienstetenordnung, und man könnte theoretisch sogar ins Bodenlose fallen. Daher haben wir uns erlaubt, ins neue Dienstrecht hineinzuschreiben, dass der Verlust nicht größer als 13 Prozent sein darf.

 

Wo ist jetzt also der Nachteil für die Beschäftigten? - Sie tun so, als ob das etwas großartig Neues und ein Skandal wäre! Es wurde aber nur eine Altregelung, und zwar mit der Sicherheit für die Beschäftigten übernommen, dass sie nicht mehr als 13 Prozent verlieren können, liebe Kolleginnen und Kollegen, und daher glaube ich, das wir auch da eine Verbesserung zustande gebracht haben!

 

Ein Beispiel noch: Es wurde behauptet, dass die Vordienstzeiten jetzt nicht genau geregelt sind. - Das trifft nicht zu! Wir haben genau ins Gesetz geschrieben - und Gesetze sind ja dazu da, dass sie auch entsprechend eingehalten werden -, und es wird auch noch eine entsprechende Stadtsenatsverordnung dazu geben, dass einschlägige Vordienstzeiten angerechnet werden müssen. Eine Kindergartenpädagogin, die als Kinderpädagogin zu uns kommt, wird in Zukunft die Möglichkeit haben, zehn Jahre - mehr geht halt nicht, das steht so im Gesetz - als Kindergartenpädagogin angerechnet zu bekommen. Das muss man künftig anrechnen. Heute werden diesfalls null Vordienstzeiten angerechnet. Es wird dies also in Zukunft eine deutliche Verbesserung zu dem sein, was wir jetzt haben.

 

Daher appelliere ich noch einmal an Sie: Verunsichern wir die Kolleginnen und Kollegen nicht, sondern bemühen wir uns um eine entsprechende Umsetzung! Schauen wir, dass wir das, was wir in mühevoller Kleinarbeit mit vielen Diskussionen und als Interessenvertretung auch mit Streit und vielen Auseinandersetzungen mit der Dienstgeberin zustande gebracht haben, was die damals zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger auf Schiene gebracht hat und von Jürgen jetzt vollendet wurde, gemeinsam entsprechend gut verarbeiten können!

 

Herr Ulm! Ja. Ich gebe Ihnen recht: Zulagen sollten einen Rechtcharakter haben! Wir achten natürlich überall darauf - egal, woher jemand kommt -, wenn Zulagen ungerechtfertigterweise nicht ausbezahlt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Recht kommen! Wir machen das individuell, denn ich könnte Ihnen jetzt Städte wie etwa Wiener Neustadt nennen, wo man plötzlich reihenweise Zulagen nicht mehr in der entsprechenden Höhe ausbezahlt hat und wir als Gewerkschaft klagen müssen, weil man dort gleich allen Beschäftigten irgendwelche Zulagen nicht mehr ausbezahlt hat, weil man gemeint hat, dass man sich irgendwelche Gehaltserhöhungen sparen möchte.

 

Zur Gehaltserhöhungsdebatte, wie sie jetzt in Österreich geführt wird: Die Diskussion wird jetzt gerade ausgerechnet wieder in Oberösterreich als erstem Bundesland darüber geführt - dort gibt es nämlich, glaube ich, eine schwarz-blaue Landesregierung, Kollege Hursky hat das schon gesagt -, ob wir eine Erhöhung von 2,33 Prozent umsetzen oder es nur eine Gehaltserhöhung von 1 Prozent gibt. Dazu kann ich ehrlich nur sagen: Schämt euch in Oberösterreich, dass ihr das nicht umsetzen wollt! Nicht einmal das sind euch die Krankenschwestern, die KindergartenpädagogInnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wert!

 

In diesem Sinn darf ich um Zustimmung zu dem Gesetz ersuchen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Ver

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular