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Landtag, 21. Sitzung vom 23.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 90 von 99

 

che Angebote bekommen. Auf längere Sicht gibt es konkretere Angebote für 6.700 Personen.

 

Abg. Hebein hat schon erzählt, dass in der Mindestsicherung Neu der Wiener Beschäftigungsbonus ist, dass die Sonderzahlungen nicht mehr angerecht werden, und der Beschäftigungsbonus plus, damit sich Arbeit auch wieder lohnt und Dauerleistung und Zugang zum Case Management von der Wiener Gebietskrankenkasse wurden bei dir schon erwähnt.

 

Ein ganz wichtiger Schwerpunkt in dieser Novelle der Mindestsicherung ist auch das sozialarbeiterische Angebot, das stark ausgebaut werden soll. Vor allem die Wohnungssicherung ist in meinen Augen ein ganz, ganz wichtiger Punkt, denn da geht es auch um Prävention, um nicht vielleicht Menschen in die Obdachlosigkeit zu bringen. Das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt dieser Sozialarbeit, aber natürlich sollen auch die Sozialarbeit und diese Gespräche dazu dienen, dass die Arbeitsfähigkeit und die Vermittelbarkeit von den Mindestsicherungsbeziehern verbessert werden. Nur eine entsprechende Begleitung und Unterstützung sind auch die Grundvoraussetzung dafür, dass dieses ambitionierte Programm, das sich die Wiener Stadtregierung vorgenommen hat, letztendlich auch erfolgreich sein kann.

 

In diesem Gesetz werden erstmals auch Rechte sowie klar transparente und nachvollziehbare Regeln verankert. Dem umfangreichen Unterstützungsangebot stehen aber auch entsprechende Regeln und Maßnahmen bei Verstößen gegenüber. Es besteht die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft beziehungsweise zur Mitwirkung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, neu ist auch das Mitwirkungsrecht im Rahmen einer Zusicherungserklärung, wenn es zum Beispiel um Integrationsmaßnahmen geht. Sanktionen sollen in Zukunft zeitnah und effektiver erfolgen. Neu ist auch, dass es die Möglichkeit gibt, den Bezug der Mindestsicherung an Auflagen und Bedingungen zu binden.

 

Mangelnde Transparenz, wir haben das jetzt gerade gehört, kann auch sehr oft zu Misstrauen und Mythenbildungen führen. Deshalb wurden auch folgende Maßnahmen gesetzt: Es ist ein Wiener Sozialbericht im Wiener Mindestsicherungsgesetz verankert, standardisierte vierteljährliche Berichterstattungen sollen erfolgen und, wie ich heute erfahren habe, ist auch der Quartalsbericht online abrufbar und es soll auch regelmäßig Enqueten zum Thema Mindestsicherung geben.

 

Mit der vorliegenden Novelle wurde aber auch ein Großteil der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt. Landesrätin Sandra Frauenberger hat ja im März des heurigen Jahres eine Taskforce unter der Leitung von Peter Stanzl eingesetzt, und diese arbeitet zügig an der Neuorganisation der MA 40. Neben dem Abarbeiten der Rechnungshofempfehlungen stehen vor allem die Ablauforganisation der MA 40, das Prüf- und Kontrollsystem, die IKT sowie die Schaffung eines neuen Berichtwesens im Mittelpunkt. Die größte Herausforderung in diesem Bereich ist, glaube ich, die IKT. In Kürze wird auch eine Studie vorliegen, die in Auftrag gegeben wurde, um das derzeitige Software-Verarbeitungsprogramm zu evaluieren. Erforderliche Anpassungen werden erstellt und sollen auch im neuen Mindestsicherungsgesetz sukzessive abgearbeitet werden.

 

Die Weiterentwicklung der IKT ist jedenfalls ein ganz zentraler Schritt bei der Reorganisation der MA 40. Genau das ist auch so das Problem der Schnittstellen. Die MA 40 erhält auch Daten über das Zentralmeldeamt, und dann kann es vorkommen, dass bei der Staatsbürgerschaft vielleicht Sonstige steht, nicht deshalb, weil das von der MA 40 nicht überprüft wurde, sondern weil das so über die Daten des Zentralen Melderegisters übermittelt wurde. In den nächsten Monaten werden die Ergebnisse sukzessive abgearbeitet, und die Taskforce wird ihre Arbeit bis Ende Februar, Anfang März fortsetzen und dann auch abschließen.

 

Ich darf jetzt noch gemeinsam mit meinen KollegInnen Silvia Rubik, Kurt Wagner, Birgit Hebein und Brigitte Meinhard-Schiebel einen Antrag betreffend Abschaffung des Vermögensregresses einbringen. Die Abschaffung des österreichweiten Vermögensregresses in der stationären Pflege mit 1.1.2018 ist ein sozialpolitischer Meilenstein, eine lange Wiener Forderung und ist auch sehr zu begrüßen. Mit den dafür vorgesehenen 100 Millionen EUR wird aber nicht das Auslangen gefunden werden können. Daher fordern wir in dieser Beschlussresolution die neue Bundesregierung auf, zügige Gespräche mit den Ländern aufzunehmen, um die Abschaffung des Vermögensregresses weiterzuentwickeln. Vor allem sollen die Einnahmenentfälle der Gemeinden und Länder vollständig kompensiert werden.

 

Ich möchte mich an dieser Stelle auch recht herzlich bei Peter Stanzl bedanken. Du hast, glaube ich, ein mehr als anstrengendes Jahr hinter dir. Du hast nicht nur die Taskforce geleitet, sondern du hast auch federführend an der Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes gearbeitet. Dafür recht herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich möchte mich aber auch beim Team der Taskforce für die engagierte Mitarbeit bedanken, bei allen, die an dieser Novelle der Wiener Mindestsicherung mitgearbeitet haben, vor allem, glaube ich, ist in diesem Fall der Fachbereich Mindestsicherung am meisten gefordert gewesen. Recht, recht herzlichen Dank an alle. Der größte Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Sozialzentren, die tagtäglich einen unheimlich tollen Job machen. - Vielen Dank dafür. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rot-grüne Stadtregierung hat sich bei der Mindestsicherung Neu für den inklusiven Weg der Sozialpolitik entschieden. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsmarktintegration, Landesrätin Sandra Frauenberger sagt das immer wieder und hat das heute auch in der Fragestunde gesagt, es geht auch um eine starke Bildungspolitik, eine starke Lohnpolitik, Arbeit muss sich wieder auszahlen, sondern es geht auch um qualitätsvolle Arbeitsplätze. Das alles ist auch immer eine Frage der Gerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Investition in die soziale Gerechtigkeit auch eine Investition in die soziale Sicherheit ist. Alle Wienerinnen und Wiener profitieren wiederum von dieser Investition,

 

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