Landtag, 23. Sitzung vom 26.01.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 52
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf Sie ersuchen, die Plätze einzunehmen.
Ich eröffne die 23. Sitzung des Wiener Landtages.
Bevor ich in die Tagesordnung der 23. Sitzung des Wiener Landtages einsteigen möchte, ersuche ich um ein kurzes Innehalten im Gedenken an die am 15. Jänner des heurigen Jahres im 93. Lebensjahr verstorbene Erika Krenn, Dritte Landtagspräsidentin außer Dienst.
In einer Favoritner Arbeiterfamilie aufgewachsen, lernte Erika Krenn früh die Sorgen und Nöte der Arbeiterbevölkerung kennen. Als Lehrerin und Volksschuldirektorin in Favoriten erwarb sie sich durch ihr verständnisvolles und mitfühlendes Verhalten das Vertrauen von Lernenden und Lehrenden. Von den von ihr damals ins Auge gefassten Zielpunkten ist sie bis zum Ende ihres Lebens nicht abgewichen: Ein Leben in Frieden und Freiheit, Gleichberechtigung aller Menschen, vor allem Beseitigung aller Bildungsbarrieren, und Verständnis und Hilfe für alle sozial und wirtschaftlich Bedürftigen, Grundsätze, die bis heute nichts an Wichtigkeit verloren haben.
Im Dezember 1970 wurde Erika Krenn Mitglied des Wiener Landtages und Gemeinderates. Sie war unter anderem in den Ausschüssen für Wohnungswesen, Stadterneuerung, Forstwesen, Personal und Sport tätig. Sie war Mitglied der Pflegeheimkommission sowie der Behindertenkommission und Vorstandsmitglied des Kuratoriums Wiener Pensionisten Wohnheime. Von 1983 bis 1984 hatte Erika Krenn das Amt der Dritten Präsidentin des Wiener Landtages inne.
1981 erhielt Erika Krenn das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien. Sie war eine große Kämpferin für die Rechte von Frauen, insbesonders von arbeitenden Müttern und benachteiligten Menschen unserer Gesellschaft. Wir werden für ihr Wirken immer dankbar sein und ihr ein ehrendes Andenken bewahren. (Alle Landtagsabgeordneten erheben sich.)
Ich danke.
Ich darf zwei Gäste im Wiener Landtag willkommen heißen, in ihrem Wiener Landtag, die beiden Bundesräte Ing. Bernhard Rösch und Georg Schuster. Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Entschuldigt haben sich Frau Amtsf. StRin Mag. Sima, Abg. Mag. Hungerländer, Abg. Kops, Abg. Maresch, Abg. Mag. Straubinger. Abg. Dkfm. Dr. Aichinger ist ab 13 Uhr verhindert, Abg. Stark von 9 Uhr bis mittags, Abg. Mag. Wehsely ab 13 Uhr.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-64102-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Wie den Medien zu entnehmen war, besteht der konkrete Verdacht, dass mehrere zehntausend Türken in Österreich, davon ein beträchtlicher Teil in Wien, sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen (Scheinstaatsbürgerschaften). Dieser Umstand widerspricht mit wenigen Ausnahmen der österreichischen Rechtsordnung. Die MA 35 wäre verpflichtet, Verdachtsfälle, die gemeldet werden, zu überprüfen. Wie viele so genannte Scheinstaatsbürgerschaften wurden in Wien bisher behördlich überprüft?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Hohes Haus!
Seit dem 11. Mai 2017 sind der MA 35 3 Listen unterschiedlichen Umfanges mit insgesamt zirka 100.000 Personendatensätzen übermittelt worden. Wir haben ja in diesem Haus an vielen Stellen schon darüber gesprochen. Die verschiedenen Listen unbekannter Herkunft wurden im Wesentlichen von drei Quellen, vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, also dem LVT, der FPÖ beziehungsweise in weiterer Folge vom Innenministerium sowie von einer anonymen Quelle übermittelt. Die MA 35 hat danach diese Daten mit dem Zentralmelderegister sowie dem zentralen Staatsbürgerschaftsregister und einer internen Verfahrensdatenbank abgeglichen. Dann sind nach diesem Abgleich Datensätze von rund 18.500 Personen verblieben, die eine österreichische Staatsbürgerschaft haben und auf den Listen aufscheinen und damit die Basis für die weiteren Schritte bilden, die damit zusammenhängen, festzustellen, ob es sich bei diesen Verdachtsfällen um eine erlaubte oder eben unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft handelt. Um das festzustellen, muss jeder einzelne Akt, also jeder einzelne dieser 18.500 Fälle ausgehoben werden. Jeder Fall wird individuell geprüft und erfordert auch von den Beamtinnen und Beamten in der MA 35, was ich jetzt für den Ausdruck größten Respektes und auch für ein großes Dankeschön nutzen möchte, und hohes Wissen über die jeweiligen Rechtsvorschriften, nämlich die Rechtsvorschriften der vergangenen Jahrzehnte. Bei Verdacht auf unerlaubte Doppelstaatsbürgerschaft erfolgt die Einleitung eines Feststellungsverfahrens, das heißt, es wird ein klassisches Ermittlungsverfahren geführt. Dabei werden unter anderem folgende Verfahrensschritte getätigt: Die Vorladung der Betroffenen, Beweiswürdigung, Recherche bei sonstigen in- und eventuell ausländischen Behörden, und vieles mehr. Alle diese Verfahrensschritte, sowohl, was die Prüfung der Daten als auch die einzelnen Verfahren betrifft, sind in enger Abstimmung zwischen der MA 35 und den anderen Behörden in den anderen Bundesländern als auch dem BMI getätigt worden, eine Abstimmung, die übrigens laufend weiter erfolgt. Die Feststellungsverfahren werden in der MA 35 in der Schwerpunktgruppe Doppelstaatsbürgerschaft bearbeitet.
Und um die Frage jetzt zu beantworten: Mit dem Stichtag, dem 22. Jänner, also Anfang dieser Woche, befinden sich auf Grund der eingangs erwähnten Listen 7.424 Verfahren in Bearbeitung. Selbstverständlich werden alle an die Behörden übermittelten Verdachtsfälle sehr genau überprüft. Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, und solche Verfahren sind daher auch bestens nachvollziehbar abzuhalten. Jedes Einzelverfahren
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