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Landtag

20. Wahlperiode

24. Sitzung vom 23. März 2018

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.02 Uhr)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Prof. Harry Kopietz und Zweite Präsidentin Veronika Matiasek

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, Abg. Nikolaus Amhof, Abg. Mag. Christoph Chorherr, Abg. Mag. Martin Hobek, Abg. Mag. Birgit Jischa, Abg. Dr. Jennifer Kickert, Abg. Jörg Neumayer, MA, Abg. Michael Niegl, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, Abg. Mag. Gerhard Spitzer, Abg. Christian Unger und Abg. Christoph Wiederkehr, BA

 

Präsident Prof. Harry Kopietz eröffnet die Sitzung.

 

1. Präsident Prof. Harry Kopietz hält einen Nachruf auf die am 12. März 2018 verstorbene Zweite Präsidentin des Wiener Landtages a. D. Gertrude Stiehl.

 

2. Entschuldigt sind Abg. Mag. Thomas Reindl und Dritter Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies sowie zeitweilig Abg. Karl Baron, Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, Abg. Klaus Handler, Abg. Wolfgang Irschik, Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und Abg. Mag. Marcus Schober.

 

3. In der Fragestunde werden von Präsident Prof. Harry Kopietz und Präsidentin Veronika Matiasek folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-242076-2018-KSP/LM) 1. Anfrage von Abg. Barbara Teiber, MA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung:

 

"In Wien wurde vor einem Jahr die Aktualisierung der Sanierungszielgebiete festgelegt. Zu welchem Zweck ist dies erfolgt und wie hat sich der Beschluss bisher ausgewirkt?"

 

(FSP-242472-2018-KNE/LM) 2. Anfrage von Abg. Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES an den Landeshauptmann:

 

"In Ihrem Regierungsprogramm kündigten Sie 2015 an, sich für die Aufhebung des Amtsgeheimnisses einzusetzen. In weiser Voraussicht, dass die Einführung des Transparenzgesetzes auf Bundesebene nicht im Laufe der letzten Legislaturperiode beschlossen wird, legten Sie außerdem fest: 'Sollte eine bundeseinheitliche Regelung im Jahr 2016 nicht zustande kommen, überprüft Wien eine etwaige landesgesetzliche Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen.' Da auf Bundesebene weder 2016, noch 2017 ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wurde und das jetzige Regierungsprogramm 'Informationsfreiheit' mit keinem Wort erwähnt, ist die Wiener Landesregierung umso mehr gefordert, ihre angekündigten Vorhaben umzusetzen. Welche Schritte haben Sie als Landeshauptmann bislang gesetzt, um das angekündigte Vorhaben zur Überprüfung einer landesgesetzlichen Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen umzusetzen?"

 

(FSP-64581-2018-KVP/LM) 3. Anfrage von Abg. Sabine Schwarz an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal:

 

"Werden Sie sich als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung für eine gesetzliche Verankerung einer Dokumentationspflicht von Gewaltdelikten in Wiens Pflichtschulen im Wiener Schulgesetz einsetzen?"

 

(FSP-241511-2018-KFP/LM) 4. Anfrage von Abg. Lisa Frühmesser an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Frauen:

 

"Hatte Wien im Jahr 2011 rund 129 000 Bezieher von Mindestsicherung, so waren es mit 31. Dezember 2016 bereits über 191 100. In Ihrer Anfragebeantwortung vom 3. März 2017 haben Sie uns für 2016 die Zahlen wie folgt aufgeschlüsselt: 'Basierend auf den vorläufigen Jahreszahlen aus dem Jahr 2016, die endgültigen Zahlen werden ja erst ab April 2017 zur Verfügung stehen, haben im Jahr 2016 insgesamt 191 141 Personen Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung bezogen. Die Aufteilung oder die Verteilung dieser Personen auf Untergruppen gestaltet sich wie folgt: 101 449 Personen sind österreichische StaatsbürgerInnen, 17 730 davon sind EU-BürgerInnen, 42 733 sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, 29 197 Personen sind Drittstaatsangehörige und 32 sind Staatenlose. Wie haben sich diese Zahlen im Jahr 2017 nach bisherigem Stand verändert?"

 

(FSP-242658-2018-KNE/LM) 5. Anfrage von Abg. Christoph Wiederkehr, BA an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal:

 

"Das Konsortium unabhängiger investigativer Medien und Journalisten 'Organized Crime and Corruption Reporting Project' (OCCRP) und Transparency International veröffentlichten Anfang März ihre Rechercheergebnisse hinsichtlich der Verleihung von Staatsbürgerschaften in Form von so genannten Goldenen Pässen oder Fast-Track Systemen nach § 10 Abs. 6 StbG. Österreichische Medien (Addendum, Kurier) schilderten folglich mehrere Fälle in Österreich, wonach Staatsbürgerschaften an reiche Investoren und bekannte Persönlichkeiten vergeben werden. In Wien hätten prominente ehemalige Politiker mittels Empfehlungen das Staatsbürgerschaftsansuchen eines Cousins des syrischen Diktators Baschar al-Assad unterstützt, ohne die Behörden - das Amt der Wiener Landesregierung - über dessen Naheverbindung zu informieren. Im konkreten Fall wurde die MA 35 erst durch eine Stellungnahme des BMASK über die Verbindung aufgeklärt. Endgültige Einschätzung sollte laut BMASK aber das BMEIA treffen. Das Vorhaben der MA 35, das BMEIA mit der Causa zu befassen, wurde laut Aktenvermerk des BMASK vom Anwalt des Antragstellers abgelehnt. Zwar wurde dem Ansuchen schlussendlich nicht entsprochen, das Beispiel verdeutlicht aber die dringende Notwendigkeit, bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften auf größtmögliche Transparenz und ein geregeltes Verfahren zu setzen, um gegen die Optik aufzutreten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft in irgendeiner Weise käuflich wäre. Welche Schritte gedenken Sie als zuständiger Stadtrat zu setzen, um gegen derartige Fälle der Intervention im Zuge von Staatsbürgerschaftsverleihungen für außerordentliche Leistungen einzutreten bzw. die Verfahren nach § 10 Abs. 6 StbG transparenter zu gestalten?"

 

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