Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 52
(Beginn um 09.02 Uhr.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.
Die 24. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Zu Beginn der Sitzung habe ich die traurige Aufgabe, der am 12. März des heurigen Jahres im 90. Lebensjahr verstorbenen Zweiten Landtagspräsidentin außer Dienst, Gertrude Stiehl, zu gedenken. (Die Mitglieder des Landtages erheben sich von ihren Plätzen.)
Aufgewachsen im 22. Bezirk blieb sie Zeit ihres Lebens eine echte Donaustädterin, beruflich und ab 1995 auch politisch aktiv. Als Lehrerin und Volksschuldirektorin setzte sie sich schon früh im Rahmen diverser gewerkschaftlicher Gremien für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen ein. Als Politikerin widmete sich Gertrude Stiehl mit großer Menschlichkeit, mit Engagement und Beharrlichkeit der Kultur, der Bildung und besonders den Anliegen der Frauen. Im November 1973 wurde sie in den Wiener Landtag und Gemeinderat berufen. Sie war unter anderem Mitglied in den Ausschüssen Städtische Unternehmungen, Umwelt und öffentliche Einrichtungen, Inneres, Bürgerservice, Bildung, Jugend, Familie sowie des Kulturausschusses, dessen Vorsitzende sie lange Zeit war. Als Präsidentin des Volksbildungswerkes setzte sie viele Akzente in der Basiskulturarbeit. Als stellvertretende Vorsitzende des Wiener Frauenkomitees war ihr die Verbesserung der Frauenrechte auf Bezirks- und auf Stadtebene ein besonderes Anliegen. Gertrude Stiehl war von November 1984 Dritte und von Dezember 1987 bis Dezember 1989 Zweite Präsidentin des Wiener Landtages. Wir werden Gertrude Stiehl stets ein ehrendes Andenken bewahren. (Die Mitglieder des Landtages verharren einige Zeit in stiller Trauer.) - Danke für die Kundgebung.
Entschuldigt hat sich Abg. Mag. Reindl auf Grund von Krankheit. Wir wünschen ihm von dieser Stelle aus baldige Besserung. Abg. Baron ist bis 11 Uhr dienstlich verhindert, Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara von 10 bis 11 Uhr, Abg. Irschik bis 11 Uhr, Abg. Mag. Meinl-Reisinger von 14 bis 15 Uhr und Abg. Mag. Schober ab 14 Uhr.
Die 1. Anfrage (FSP-242076-2018-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Teiber gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (In Wien wurde vor einem Jahr die Aktualisierung der Sanierungszielgebiete festgelegt. Zu welchem Zweck ist dies erfolgt und wie hat sich der Beschluss bisher ausgewirkt?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Frau Abg. Teiber, Sie haben sich zu Recht darüber erkundigt, wie die Sanierungszielgebiete definiert werden, und das ist in der Tat deshalb eine wichtige Frage, weil wir in Wien seit vier Jahrzehnten einen sehr erfolgreichen, speziellen Weg der sogenannten sanften Stadterneuerung gehen. Das bedeutet, dass wir uns in Wien ganz besonders intensiv um die historisch gewachsene Bausubstanz kümmern und auch versuchen, Maßnahmen - auch mit großem finanziellen Aufwand - zu setzen, damit wir diese historische Bausubstanz für nachfolgende Generationen erhalten können.
Wir sind den privaten Hauseigentümern nicht nur mit Rat und Tat zur Seite gestanden, sondern auch mit großem finanziellen Mitteleinsatz. Ziel war, dass wir ganz besondere Gebiete in unserer Stadt lokalisieren und attraktiver machen und dass wir versuchen, durch die Definition von Zielgebieten beziehungsweise Blocksanierungsgebieten zu fokussieren, welche finanziellen Ressourcen wir in welchen Teilen der Stadt investieren können. Dazu gehört, dass nicht nur die objektsbezogene Bedarfsprüfung am einzelnen Haus vorgenommen worden ist, sondern dass auch gebietsorientierte Prioritäten gesetzt worden sind. Man hat sich genau angesehen, in welchen Teilen der Stadt es notwendig ist, aus Sicht der öffentlichen Hand zu intervenieren. Nach diesen statistischen Auswertungen, die unter Federführung des Wohnfonds Wien durchgeführt wurden, wurden in einem Zeitraum von etwa zehn Jahren solche Zielgebiete definiert. Es ist dabei vor allem darum gegangen, die Mittel für die Blocksanierungsgebiete zum Einsatz zu bringen, aber beispielsweise auch Maßnahmen der Totalsanierung, der Sockelsanierung und auch der Dachgeschoßausbauten und des Zubaues. Bis zum Jahr 2001 beruhten die Auswertungen vorwiegend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählungen. Das war in den Jahren 1971, 1981, 1991 und 2001 der Fall. Die neuen Sanierungszielgebiete sind seit 2017 definiert, und es sind vor allem kleinere Gebiete, die ausgewiesen worden sind. Das heißt, es ist jetzt noch leichter und besser möglich, auf einzelne Teile der Stadt einzugehen und dort unterstützend zu wirken.
Neben dem hohen Mitteleinsatz der Stadt Wien haben wir mit den Gebietsbetreuungen ein Instrument geschaffen, das sich vor allem vorgenommen hat, Hauseigentümer, aber auch die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und mit dazu beizutragen, dass durch die Blocksanierungsgebiete nicht nur einzelne Häuser in einen besseren Zustand versetzt werden, sondern dass es auch gelingt, die Wiener Wirtschaft dadurch zu unterstützen, dass die Nahversorgung verbessert wird, dass Verkehrslösungen attraktiver gemacht werden, dass Grün- und Freiflächen in einem besseren Zusammenhang mit den Wohngebieten stehen. Das heißt, die Gebietsbetreuungen haben sich vorgenommen, neben den baulichen Erneuerungsaufgaben vor allem auch eine Aufwertung des Wohnumfeldes durchzuführen und die Förderung des Zusammenlebens zu stärken. Eine der Aufgaben der Gebietsbetreuung, die jetzt verstärkt auch auf Grund des starken Drucks am privaten Wohnungsmarkt dazugekommen ist, ist die kostenlose miet- und wohnrechtliche Beratung, die ich im Zuge der Neuausschreibung der Gebietsbetreuungen auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet habe. Daher besteht jetzt in allen Bezirken die Möglichkeit, dieses kostenfreie miet- und wohnrechtliche Beratungsangebot anzunehmen.
Abschließend möchte ich auf einen in Zahlen gegossenen Erfolg dieser sanften Stadterneuerung verweisen, nämlich auf den Umstand, dass es in diesen vier Jahr
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