Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 52
legten Sie außerdem fest: „Sollte eine bundeseinheitliche Regelung im Jahr 2016 nicht zustande kommen, überprüft Wien eine etwaige landesgesetzliche Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen.“ Da auf Bundesebene weder 2016 noch 2017 ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen wurde und das jetzige Regierungsprogramm „Informationsfreiheit“ mit keinem Wort erwähnt, ist die Wiener Landesregierung umso mehr gefordert, ihre angekündigten Vorhaben umzusetzen. Welche Schritte haben Sie als Landeshauptmann bislang gesetzt, um das angekündigte Vorhaben zur Überprüfung einer landesgesetzlichen Erweiterung der Transparenz- und Auskunftsbestimmungen umzusetzen?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ohne redundant sein zu wollen, muss ich doch darauf hinweisen, dass wir diese oder ähnliche Anfragen schon mehrmals zu diesem Thema - zuletzt im Juni des vergangenen Jahres - gehabt haben. Ich möchte daher ein Mal mehr darauf hinweisen, dass sowohl das Wiener Auskunftspflichtgesetz als auch das Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz - wem ist denn das eingefallen? (Allgemeine Heiterkeit.) - Transparenz- und Auskunftsbestimmungen beinhalten. Weiters ist abermals festzuhalten, dass die Auskunftspflicht durch bundesgesetzliche beziehungsweise bundesverfassungsrechtliche Bestimmungen beschränkt ist.
Wie ich im Zuge früherer Anfragebeantwortungen deutlich gemacht habe, bin ich der Ansicht, dass diese Beschränkungen so nicht mehr der heutigen Zeit entsprechen. Außer Frage steht für mich aber auch, dass bei einer Neufassung individuell schützenswerte Rechte jedenfalls gewahrt bleiben müssen. Eine umfassende Neuregelung in Richtung der Ihrerseits angesprochenen Informationsfreiheit bedarf einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene. Damit würde auch eine bundesweit einheitliche Lösung der Frage gewährleistet sein.
Unabhängig davon kann aber festgehalten werden, dass die Transparenz der Wiener Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen ist. So hat die Stadt Wien beispielsweise im Rahmen ihrer Open-Government-Strategie bisher über 330 Datensätze veröffentlicht, die frei und kostenlos der Bevölkerung, der Wirtschaft sowie der Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf eine jüngst erfolgte Analyse von Transparency International über das Informationsangebot der Wiener Stadtverwaltung. Dabei hat sich gezeigt, dass keine andere Gemeinde in Österreich ihre Bewohnerinnen und Bewohner umfassender und ausführlicher über die Tätigkeiten ihrer Verwaltung informiert als Wien.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): In der Tat gibt es da natürlich ein Spannungsverhältnis. Man muss sicherlich mehr machen, damit die Bürger besser darüber informiert werden können, was die öffentliche Hand mit Steuergeld macht, wie dieses verwendet wird. Natürlich will der Bürger aber auch nicht, dass der Nachbar erfährt, welche Sozialleistungen er bezieht, dass dieser alles weiß, was das Finanzamt oder die Abgabenbehörde weiß oder welche Strafverfahren gegen ihn anhängig sind. Ich glaube aber, dass man bei gutem Willen sehr wohl zu einem guten Ergebnis kommen könnte.
Sie haben umfassend zu diesem Thema Informationsfreiheitsgesetz geantwortet. Transparenz ist wichtig, daher möchte ich meine Frage auf die Transparenzdatenbank legen, bei der es ebenfalls um Transparenz geht, mit der wir, der Bund und auch die Länder, schon recht weit sind. Wien hat bis jetzt nicht oder ungenügend eingemeldet.
Werden Sie dafür sorgen, dass Wien in Zukunft mehr Daten einmelden kann und dass die Einmeldung besser funktioniert als bisher?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit in der Landeshauptleutekonferenz dieses Thema besprochen, auch wenn es dort kein zentrales Thema war, aber immerhin war es ein Thema. Wien liegt da keineswegs hinter den anderen Bundesländern zurück. Wir haben bestimmte Themenfelder vereinbart, nicht zuletzt auch mit dem Bund, vor allem deswegen, damit diese Transparenzdatenbank zunächst einmal entsprechend erprobt werden kann. Wir haben darauf bestanden, dass zum Beispiel das Thema Soziales, insbesondere die BMS, auch in diese Datenbank eingegeben wird. Selbstverständlich tun wir das, wir haben größtes Interesse daran.
Ich kann da den Vorwurf nicht erkennen, darf Ihnen aber versichern - weil Sie den guten Willen angesprochen haben -, dass dieser da ist.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Seidl. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Danke für die Beantwortung. Transparenz ist wichtig, ich glaube, da sind wir uns alle hier im Haus einig. Gerade für uns Politiker ist es de facto so, dass jeder interessierte Bürger nachlesen kann, was beispielsweise Sie verdienen oder was ich verdiene. Das ist gut so.
Jetzt gibt es allerdings auch in den stadteigenen Unternehmen sehr viele Manager, die mit Sonderverträgen ausgestattet sind, die mit Steuergeld bezahlt werden. Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich vorstellen könnten, auch bei diesen Managern de facto eine Veröffentlichungspflicht über deren Einkommen analog zu uns Politikern vorzunehmen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr. Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Unsere Gehälter sind in Gesetzen nachzulesen, insbesondere die Gehälter von jenen, die mit einem Berufsverbot belegt sind und daher ausschließlich das Gehalt
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