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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 84

 

lich zugestimmt hat, zumindest hat mir das Kollege Ulm mehrfach gesagt, das hat mir der Kollege Gara angedeutet, dass das etwas ist, was sie sich vorstellen können, und soweit ich das verstanden habe, sind auch die GRÜNEN diesem Vorschlag gegenüber aufgeschlossen. Frau Kollegin Vassilakou hat vor 14 Tagen im „Immobilien-Kurier“ nämlich erstaunlicherweise auch eine Beschränkung auf den geförderten Wohnbau verlangt und das genau so begründet, wie ich das jetzt hier tue, weil sie gesagt hat, sie erwartet sich daraus eine entsprechende preisregulierende Wirkung. Und sie hat dann zum Schluss gesagt - das Ganze war im Rahmen einer Podiumsdiskussion -, dass das Problem aber ist, dass es dafür derzeit keine politische Mehrheit gibt.

 

Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem kann abgeholfen werden, wenn da drüben Zustimmung herrscht und die GRÜNEN das auch so sehen, zumindest die Frau Planungsstadträtin Vassilakou sieht das laut Medienberichten so, dann ist das schon eine politische Mehrheit. Es liegt also auch an Ihnen, Herr Kollege Chorherr, Einfluss auf die Sozialdemokratische Fraktion zu nehmen, dann haben Sie Ihren Koalitionspartner mit im Boot. Wenn Sie es auch ohne Koalitionspartner schaffen wollen, die Einladung steht, von mir aus auch gerne mit einem eigenen Antrag, den wir dann unterstützen, wenn Ihnen dann leichter ist, dann brauchen Sie nicht unserem zuzustimmen, jedenfalls die Forderung nach einer Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“, um tatsächlich die Bodenpreise wenigstens in diesen Bereichen entsprechend niedrig zu halten. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der nächste Beschlussantrag, auch den eingebracht im Rahmen des Forderungskataloges beim StR Ludwig, ist die Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei Umwidmungen. Gemeint ist eine Bestimmung, wo sich erst in den letzten Jahren herausgestellt hat, dass hier Adaptierungsbedarf besteht. Das habe ich auch schon einige Male hier bei ganz konkreten Planungsverfahren kritisiert. Es gibt zwar ein ganz klares Procedere, in welcher Reihenfolge Plandokumente welcher Entscheidungsbehörde vorzulegen sind, aber es gibt vor allem im letzten Schritt, wenn es dann um den Gemeinderat geht, keine zeitliche Vorgabe. Wir hatten das zuletzt im 22. Bezirk bei einem Flächenwidmungsplan im Zusammenhang Hirschstettner Straße/Gewerbeparkstraße. Da ist vor zweieinhalb Jahren die öffentliche Auflage gewesen, vor zweieinhalb Jahren hat die Bezirksvertretung gehört, was dort passiert und ihre Stellungnahme abgegeben. Vor zweieinhalb Jahren sind alle Nachbarn dort informiert worden, dass etwas geplant ist. Dann war das in der öffentlichen Auflage, alles erledigt, es hat eine Ex-lege-Bausperre in der Dauer von sieben Monaten gegolten, so wie das in solchen Fällen vorgesehen ist, und dann ist der Akt von der Planungsstadträtin nicht zur Abstimmung vorgelegt worden, wie wir im Nachhinein erfahren haben, weil da ein entsprechender städtebaulicher Vertrag gefehlt hat.

 

Alles schön und gut, zweieinhalb Jahre lang ist nichts passiert. Nach zweieinhalb Jahren kam dann der Akt hier her zur Beschlussfassung und ist durchgegangen. Das Problem aus der Sicht der Einwohner ist, dass die irgendwann einmal mitbekommen haben, es könnte eine Widmungsänderung kommen, da gibt es dann eine Bausperre. Für jeden, der in der Zwischenzeit verkauft, ist öffentlich transparent ersichtlich: Ja, Bausperre, Achtung da kommt etwas. Wenn die sieben Monate um sind und die Bausperre erlischt, ist ein außenstehender Beobachter, jemand, der im Nachhinein dort ein Grundstück kauft, nicht mehr in der Lage, zu erkennen, dass hier eine Widmungsänderung kommt. Wenn das dann jahrelang in einer Schublade liegt und von heute auf morgen beschlossen wird, sind dann redliche Eigentümer in der Situation, dass sie von heute auf morgen ohne jegliche Vorwarnung womöglich plötzlich eine neue Widmung auf ihrem Grundstück vorfinden.

 

Ich bin der Meinung, dass man das insofern reparieren kann, indem man entweder eine Bestimmung vorsieht, die eine Maximalfrist für die Vorlage vor dem Gemeinderat vorsieht, oder wenn Sie sachlich sagen, das ist schwierig, es könnte sich noch etwas ändern, dann alternativ sagt: Gut, aber wenn es länger als eine bestimmte Zeit dauert, länger als zwei Jahre zum Beispiel, dann muss noch einmal eine öffentliche Auflage stattfinden, damit die Bürger vorgewarnt sind und nicht von heute auf morgen ohne jegliche Vorwarnung, nämlich insbesondere die, die neu in diese Gebiete hinzugezogen sind, eine neue Widmung erhalten. Es geht also um Rechtssicherheit bei Umwidmungsverfahren, und das ist mein nächster Beschlussantrag, den ich hier einbringe. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann haben wir als Nächstes einen Beschlussantrag, auch hier zu einem Thema, das ich mit StR Ludwig lange diskutiert habe. Hier geht es um die Ausweitung der Parteienstellung. Worum geht es? - Wenn jemand ein Bauwerk errichtet, dann ist es derzeit so, dass Sie Nachbarrechte haben, wenn Sie nämlich unmittelbar an das Grundstück angrenzen, also wenn Sie das sind, was man landläufig als Nachbar versteht, oder wenn Sie von einem Grundstück über die Straßenseite darüber, salopp gesagt, nicht mehr als 20 m entfernt sind. Alles, was 20 m entfernt ist, hat also noch Parteienstellung, wer weiter weg ist, nicht. Da sind wir der Meinung, dass das insbesondere bei sehr hohen Gebäuden sachlich ungerechtfertigt ist. Wenn Sie heute vor einem Haus stehen, 21 m entfernt sind, also eine Spur zu weit, um gerade noch Nachbarrecht zu haben, und vor Ihnen stellt man ein Haus hin, das Haus ist - Hausnummer - 50 m hoch, Bauklasse VI, dann sind Sie auf der kurzen Distanz von 21 m nicht einmal in der Lage, auch wenn Sie noch so steil hinaufschauen, dieses Haus überhaupt in seiner Gesamtheit zu erfassen. Sie sind zu knapp dran. Und wenn das Ding 100 m hoch ist, na, dann umso ärger.

 

Ich halte es also für sachlich absolut gerechtfertigt, zu sagen, okay, in den niedrigen Bauklassen sollen es 20 m sein, aber spätestens in der Hochhausbauklasse, in Bauklasse VI, muss es möglich sein, wenigstens so weit weg sein zu dürfen, wie das Haus hoch ist. Das ist analog zu den Prismenbestimmungen, die man in den technischen Normen für den Lichteinfall hat, da geht es um den 45-Grad-Winkel. Das halte ich für gerechtfertigt.

 

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