Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 84
einer Aufwertung des Berufes einhergehen muss. Aber ich glaube, da ist auch ganz viel Diskussionsbedarf, wie das aussehen kann und wie das durchgeführt werden kann, diese Aufwertung des Berufes, und ob das nur monetäre Anreize sein müssen oder auch andere Maßnahmen.
Herr Stadtrat, ein Wort darf ich mir noch erlauben. In Ihrer Rede am Dienstag in der Nacht, Montag auf Dienstag in der Nacht, ich habe da sehr gut aufgepasst, haben Sie gesagt, die Opposition hat Anträge eingebracht, die Zusatzkosten in Millionenbeträgen bedeuten würden. Jetzt ist es Ihre Fraktion, die immer wieder betont, dass Wien glücklicherweise wächst und wir schließen uns dem ja an. Wien wächst und dementsprechend muss auch die Infrastruktur ausgebaut werden. Jetzt würde ich Sie ersuchen, dass Sie die Anträge der Opposition nicht pauschal als Wünsche an das Christkind abstempeln, sondern tatsächlich auch differenzieren, was sind ideologisch geprägte Anträge, die es natürlich auch gibt, aber was sind auch Anträge wie zum Beispiel im Gesundheitsbereich, wo wir sagen, hier muss die Infrastruktur einfach mit der Stadtentwicklung mitwachsen. Meines Erachtens ist der Bereich der erhöhten Nachfrage nach Geburtsplätzen einer dieser Punkte, wo wir sagen, da muss einfach die Infrastruktur an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Das ist aus unserer Sicht dementsprechend kein Antrag zur Geldverschwendung, sondern einfach eine notwendige Maßnahme, die getroffen werden muss. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg. Meinhard-Schiebel.
Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Pilz!
Sie haben vom Kollegen Gara schon sehr umfangreich über die einzelnen Themen zur Pflege und Gesundheit gehört und natürlich geht es auch bei der Patientenanwaltschaft um alle diese Themen. Ich würde gerne noch ein paar andere Aspekte einbringen. Der jährliche Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft gibt immer ein klares Bild darüber, dass allen Beschwerden von den Betroffenen sorgfältig nachgegangen wird. Das ist ein wesentlicher Bestandteil einerseits der Kontrolle für uns alle zum Pflege- und Betreuungswesen in Wien, zugleich zeigt es aber, dass sich Menschen in Wien mittlerweile doch öfter als bisher als mündige Patientinnen/Patienten und Pflegebedürftige sehen und nicht mehr etwas, das sie stört oder wo sie sich benachteiligt fühlen, nur hinnehmen. Auch ich rate Menschen, die sich mit einer Beschwerde an mich wenden, sich an die PatientInnenanwaltschaft zu wenden oder sich zum Beispiel mit der Heimkommission in Verbindung zu setzen. Dabei bin ich aber immer wieder mit der Sorge der Betroffenen konfrontiert, die glauben, es könnte ihnen zum Nachteil erwachsen, wenn sie sich beschweren. Manche trauen sich erst dann, sich mit einer Beschwerde an die Anwaltschaft zu wenden, wenn alles erledigt ist. Und manchmal ist es mehr als schwierig, da gleich und sofort eingreifen zu können und Probleme vor Ort zu klären. Vor Ort. Die Antwort, die ich öfter bekomme, ist, das muss ja dann mein Angehöriger büßen und wird schlecht behandelt, und nehmen das lieber hin. Dann versuche ich, die Menschen zu ermutigen, wenigstens schriftlich zu dokumentieren, was vorgefallen ist, und den gesamten aufgezeichneten Prozess wenigstens danach an die Patientenanwaltschaft zu senden.
Mut machen, ist also ein Schwerpunkt, den ich habe, um diese wichtige Institution, die Patientenanwaltschaft/Patientinnenanwaltschaft zu nützen. Ich würde mir sehr wünschen, dass Menschen ein so wichtiges demokratisches Instrument nützen. Schon deshalb, weil jeder Missstand und jeder Fehler damit behoben werden könnten und das für die nächsten Menschen, die in diese Situation kommen, eine Hilfe ist, damit genau das, worum es ging, nicht wieder vorkommt. Aus Fehlern lernen, das ist eine Chance für Veränderung.
Wichtig und sinnvoll wäre es auch, wenn Eltern von betroffenen Kindern sich an die PatientInnenanwaltschaft wenden würden, denn Kinder und Jugendliche haben kaum eine Möglichkeit, sich selbst an die Anwaltschaft zu wenden. Sie sind eine besonders zu berücksichtigende PatientInnenschaft. Genauso ist es auch für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung, die sich selbst nicht vertreten können und deren Angehörige sehr oft nicht wissen, dass die PatientInnenanwaltschaft auch ihnen zur Verfügung steht. Darüber hinaus hat aber die PatientInnenanwaltschaft gerade in der Zeit, in der das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft tritt, eine wichtige Aufgabe, betroffenen Menschen dabei zu helfen, sich dazu rechtlich beraten zu lassen. Dass es trotz der intensiven Bemühungen der PatientInnenanwaltschaft immer noch schwierig ist, die wichtige Funktion und Unterstützung durch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach außen zu tragen, ist nicht ihre Schuld. Sie tut hier ihr Möglichstes. Aber auch sie scheitert an diesem Nicht-hinschauen-wollen, dass dieses Instrument ganz wichtig ist, um selbst und autonom, bevor der Hut brennt, für den Fall des Falles vorzusorgen. Trotz dieser Möglichkeit fallen Menschen leichter auf teure Vorsorgemöglichkeiten von Versicherern herein, anstatt diese Möglichkeit sogar mit bürokratischer Unterstützung von Seiten der PatientInnenanwaltschaft in Anspruch zu nehmen. Ich würde gerne wagen, wenn mehr Menschen hier wären, die Frage zu stellen, wer von Ihnen denn selbst eine PatientInnenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht hat. Es würde mich nicht wundern, wenn nur sehr wenige aufzeigen.
Dass eine PatientInnenanwaltschaft selbstverständlich überparteilich agiert, das steht ja außer Frage. Deshalb sind wir hier besonders aufmerksam und lassen es nicht zu, dass hier parteipolitische Interessen eine Rolle spielen. Es geht um Hilfe bei Problemen, um Lernen für Einrichtungen aus einer Beschwerde und darum, dass Menschen, die als PatientInnen und Pflegebedürftige in einer Einrichtung sind oder auch zu Hause betreut und gepflegt werden, aber auch als pflegende Angehörige und Zugehörige wissen, wo ihnen nach sorgfältiger Prü
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