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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 84

 

dung! Was beschließen wir also? Du hast es beziehungsweise - ich muss ja an das Gremium reden, und daher sage ich - Kollege Stürzenbecher hat es schon angeführt, und insofern teile ich seine Ansicht und nicht die Ansicht des Kollegen Dr. Ulm: Die Disziplinargerichtsbarkeit kommt jetzt zum Bundesverwaltungsgericht, und das sind natürlich auch Richter, das wird also auch von Richtern entschieden. Verfassungsgesetzlich ist das, glaube ich, der stringente Weg, und es ist wahrscheinlich auch gescheit, dass das nicht im eigenen Bereich ist. Wir werden sehen, wie die anderen Landesverwaltungsgerichte das regeln. Diese werden ja auch auf das VfGH-Erkenntnis, das du angeführt hast, reagieren müssen. Das ist in Ordnung, und das ist auch gut so. Diesbezüglich sind hinsichtlich gewisser Bestimmungen Regelungen zu treffen.

 

Weiters haben wir das leidige Thema der Ausschreibungen. Dazu wurde heute auch schon viel gesagt. Ich drücke das einmal so aus: Es ist eigentlich ein Wahnsinn, dass es ein Jahr dauert, bis man endlich einen Richter bestellt beziehungsweise fünf Richterplanstellen nachbesetzt, also ausschreibt und dann endlich besetzt! Man lässt das Gericht zappeln. Das Amt der Wiener Landesregierung, das ja dem Magistrat angehört, bestellt irgendwann einmal die Richter.

 

Daher ist auch die kommende gesetzliche Bestimmung gut: Beim Präsidenten und Vizepräsidenten macht das immer noch die Landesregierung - soll so sein -, aber alle anderen Stellen sind vom Präsidenten auszuschreiben. Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen. - Dafür ist jetzt also er Präsident zuständig, und ich gehe davon aus, dass er im eigenen Interesse jeweils rasch und auch korrekt handeln wird. Es ist jetzt auch eine Frist enthalten, und das ist gut. In § 3 Abs. 4 3. und 4. Satz wird auch eine Frist quasi im Hinblick auf das Pingpong-Spiel zwischen Personalausschuss und Wiener Landesregierung eingezogen, und auch das finden wir sinnvoll.

 

Ich darf auch das betonen, was Kollege Stürzenbecher vorher schon gesagt hat, dass nämlich selbstverständlich nur eine Ausschreibung vorzunehmen ist, wenn mehrere Richterstellen auszuschreiben sind. Das sehe ich auch. Ich glaube, das kann man nur unterstreichen und betonen, und ich hoffe, dass das für Sie, Herr Präsident, auch eine Hilfe ist, wenn Sie sich darauf verlassen können, dass das Gesetz so auszulegen ist.

 

Als Oppositionspolitiker sage ich, dass ich es auch für klug halte, dass die Vollversammlung den Tätigkeitsbericht dem Amt der Wiener Landesregierung vorlegt und die Landesregierung dazu eine Stellungnahme abzugeben hat. Das macht durchaus Sinn, und ich sage ganz ehrlich: Es hätte mich sehr interessiert, was für eine Stellungnahme sie bei den letzten drei Berichten abgegeben hat! Jetzt kommt das, das ist in Ordnung. Wir werden hier zustimmen, ich stehe ja auch als Antragssteller auf diesem Initiativantrag.

 

Ich möchte aber auch sagen: Das ist halt wieder nur ein Stückwerk, und ich behaupte einmal, dass diese stückwerkartige Weiterentwicklung der Gesetze - wir verbessern ja jetzt das Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz und das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - nicht zuletzt auch auf Grund des Drucks der FPÖ beziehungsweise der Oppositionsparteien immer wieder nachgezogen wird. Schön wäre es halt, wenn wir nicht nur ein Stückwerk hätten, sondern uns einmal mit dem Gericht zusammensetzen und wirklich eine Gesamtlösung finden, also Nägel mit Köpfen und alles auf einmal machen könnten, anstatt - womöglich auch auf Grund von Verfassungsgerichtshofurteilen - immer nachzuhinken.

 

Ich bringe nun einen Beschlussantrag zur Postnummer 1 ein. Ich bringe das jetzt beim Tätigkeitsbericht ein, obwohl das irgendwie zum Gesetz gehört. Gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Aigner stellen wir den Antrag, dass das zuständige Mitglied der Landesregierung eine Gesetzesnovelle ausarbeiten lassen möge, wonach - ich habe es vorher schon gesagt - die Personal- und Budgethoheit des Verwaltungsgerichtes Wien endlich sichergestellt wird. Vorbild kann der Verwaltungsgerichtshof sein, dort gibt es auch eine entsprechende Regelung. Wir haben in unserem Gesetz noch § 2 Abs. 3, in dem, glaube ich, diese Kompetenz der Landesregierung vorgesehen ist. Ob das verfassungsrechtlich so wirklich ganz tragbar ist, weiß ich nicht. Darum sagen wir: Bitte schön, das gehört auch geändert. Das Gericht soll endlich selbst Budget- und Personalhoheit haben, denn dann ist es auch wirklich ein Gericht. - Ich bringe diesen Antrag hiermit ein und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Kurz noch zum letzten Punkt, nämlich zum Beschluss, mit dem die Geschäftsordnung des Wiener Landtages geändert wird, den wir dann als eigenen Tagesordnungspunkt abstimmen werden. Dafür sind, glaube ich, alle, auch die ÖVP, dass nämlich eingeführt wird, dass auch der Präsident in der Diskussion das Wort ergreifen kann. Herr Präsident! Diesmal ist das leider noch nicht möglich, wir müssen Sie auf das nächste Mal vertrösten. Die Diskussion kann ja, wie wir beim letzten Bericht gehört haben, durchaus kontroversiell sein. Schauen wir einmal!

 

Aber Spaß beiseite: Es macht wohl auch Sinn, dass der Präsident sich dazu rechtfertigen kann, was im Bericht steht, und dass er uns über die Probleme, Anregungen und seine Wünsche berichten kann. Der Stadtrechnungshofdirektor hat uns gestern seine Wünsche im Hinblick auf den Gesetzeswerdungsprozess mitgegeben, und es wird mich freuen, wenn das auch dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ermöglicht wird. Wir werden daher diesem Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Wiener Landtages unsere Zustimmung erteilen. Ich glaube, ist stehe als Antragsteller auch mit drauf.

 

Dazu ein Hinweis beziehungsweise eine Anmerkung, die ich schon bei der Diskussion zur Änderung der Stadtverfassung gemacht habe: Wir sind ein bisschen unglücklich, dass diese Arbeitsgruppe Geschäftsordnung jetzt wieder herausgenommen wird. Das war ja ursprünglich geplant, wir hätten das durchaus begrüßt und uns gerne bei dieser Diskussion beteiligt. Schön wäre halt

 

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