Landtag, 27. Sitzung vom 28.09.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 51
zirka ein Jahr vor der Übergabe eine Diskussion über die Zusammenlegung von Bezirken aufgemacht, Zusammenlegung auch von Bezirksvertretungen, die wir durchaus begrüßen würden. Wie ist da Ihre Meinung dazu? Soll man darüber diskutieren können? Sollen wir eine Diskussion dazu führen? Oder ist für Sie in Stein gemeißelt, dass es hier mit Ihnen keine Änderungen geben wird?
Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Wie wir wissen, ist in der Politik nie etwas in Stein gemeißelt, aber ich beschäftige mich vorrangig mit jenen Themen, die ich noch in meiner Amtszeit und in meiner Lebenszeit umsetzen kann. Von daher ist natürlich die Frage, wie die Zusammenarbeit auch über Bezirksgrenzen hinweg funktioniert, eine wichtige, ich glaube, da gibt es Möglichkeiten. Ich glaube, dass die Bezirke durchaus willens sind, auch über Bezirksgrenzen zu kooperieren. Eine Zusammenlegung selbst kann ich mir zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorstellen.
Präsident Ernst Woller: Die nächste Zusatzfrage wird von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und die Beantwortung.
Sie haben in Beantwortung meiner ursprünglichen Frage von einem Bericht beziehungsweise von einer Evaluierung der derzeitigen Aufgaben und der Kompetenzverteilung in Bezirken und Land gesprochen. Mich hat das jetzt ein bisschen neugierig gemacht und mich würde interessieren, ob dieser Bericht mit den Evaluierungen, den Sie erwähnt haben, wo wahrscheinlich auch unterschiedliche Kriterien und Bewertungen der einzelnen Themengebiete zu finden sind, der Opposition und den Bezirken auch zur Verfügung gestellt wird.
Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete und Klubvorsitzende!
Einen Bericht im eigentlichen Sinn gibt es nicht, es gibt eine laufende Evaluierung. Es gibt jetzt zum Beispiel, was mir sehr wichtig ist, eine Arbeitsgruppe über die Mehrfachnutzung an Schulen. Es war der Wunsch von Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern, auch darüber zu diskutieren, wie beispielsweise Schulräume noch stärker für den außerschulischen Verwendungsbereich geöffnet werden können, beispielsweise die Nutzung für Sportvereine, und vieles andere mehr. Da haben wir auch eine entsprechende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Magistratsdirektion eingerichtet, um auch auf Basis der rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen.
Eine andere Lösung, die diese laufende Evaluierung - es muss ja ein laufender Prozess sein - mit sich gebracht hat, war eben der Umstand, dass wir die Campusschulen wieder ins zentrale Budget und auch in die zentrale Verwaltung übernommen haben. Es gibt laufend Diskussionen, inwieweit beispielweise verkehrstechnische Maßnahmen stärker dezentralisiert oder zentralisiert werden sollen. Stichwort Radwege, wo es ja die Diskussion gegeben hat, ob Radwege dann an der Bezirksgrenze enden oder ob es da nicht ein generelles Konzept geben soll.
Von daher ist das also ein laufender Prozess, aber ich bin gerne bereit, dass wir das auch in diesem Kreis immer wieder diskutieren. Ich habe mir in den nächsten Wochen ein Treffen mit allen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern, mit allen Bezirken vorgenommen, wo wir diese Schritte, die wir gemeinsam in der Dezentralisierung gehen wollen, besprechen wollen. Es ist mir wichtig, dass wir auch die Meinung der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher stärker noch hereinholen und mit ihnen gemeinsam die weiteren Schritte entwickeln.
Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 4. Anfrage ist damit beantwortet.
Die 5. Anfrage (FSP - 809106-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Nach langem Tauziehen zwischen Bund und Ländern kam es nun zu einer Einigung und damit zu einer 15a Vereinbarung zu den Kindergärten, weil integrationspolitische Zwecke vielfach nicht erfüllt werden konnten, da in zahlreichen Kindergärten bewusst und nicht ausreichend Deutsch gesprochen wird und den Kindern auch mitunter demokratiefremde Inhalte vermittelt werden. Die nun erfolgte Einigung beinhaltet unter anderem ein Kopftuchverbot und einen Wertekatalog. Wie werden Sie die Wiener Kindergärten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtstätigkeit hinsichtlich der genannten Aspekte kontrollieren?)
Ich ersuche den Herrn Landesrat um Beantwortung.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Aigner!
Die Frage bezieht sich auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern zum Thema 15a-Vereinbarung zu Kindergärten, weil verschiedene integrationspolitische Zwecke nicht erfüllt werden können.
Dazu vielleicht zwei Bemerkungen zu Beginn: Die 15a-Vereinbarung, über die wir diskutieren - abgesehen davon, dass es sie so noch nicht gibt -, ist notwendig, nicht weil bestimmte inhaltliche Dinge funktionieren oder nicht funktionieren, sondern weil drei 15a-Vereinbarungen abgelaufen sind oder ablaufen und es daher notwendig war, Folgevereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu treffen.
Das BMBWF hat letzte Woche einen Entwurf für eine Vereinbarung gemäß Art. 15a zwischen Bund und Ländern für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022 vorgelegt. Derzeit gibt es das Ersuchen um eine Stellungnahme. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 17. Oktober. Eine entsprechende Stellungnahme des Landes Wien, also durch die Wiener Landesregierung, ist gerade in Vorbereitung. Es ist mir nicht ganz nachvollziehbar, woher Sie die Informationen einer Einigung jetzt zu diesem Zeitpunkt haben. - „Anyway!“
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