Wiener Landtag 20. Wahlperiode 27. Sitzung vom 28. September 2018 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Begrüßung der Bundesräte Georg Schuster und Mag. Reinhard Pisec, BA S. 13 3. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-809074-2018-KFP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-530855-2018-KSP/LM) S. 7 3. Anfrage (FSP-810238-2018-KNE/LM) S. 11 4. Anfrage (FSP-810485-2018-KVP/LM) S. 15 5. Anfrage (FSP-809106-2018-KFP/LM) S. 17 4. AST-801861-2018-KSP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "13.000 Todesfälle jährlich durch's Rauchen in Österreich! Aber die Bundesregierung bleibt untätig. Wien klagt Gastro-Rauchverbot beim Verfassungsgerichtshof ein!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dr. Claudia Laschan S. 23 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 24 StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 25 Abg. Peter Kraus, BSc S. 26 Abg. Wolfgang Seidl S. 27 Abg. Markus Ornig, MBA S. 27 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 28 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 29 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 30 Abg. Erich Valentin S. 31 5. Mitteilung des Einlaufs S. 32 6. Begrüßung der Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und des Volksanwaltes Dr. Peter Fichtenbauer S. 32 7. 512060-2018; MDLTG, P 1: 39. Bericht der Volksanwaltschaft 2017 Abg. Christoph Wiederkehr, MA S. 32 Abg. Sabine Schwarz S. 33 Abg. Birgit Hebein S. 34 Abg. Georg Fürnkranz S. 35 Abg. Kurt Wagner S. 37 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 39 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 40 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 41 Abg. Dr. Günter Koderhold S. 43 Abg. Marina Hanke, BA S. 44 Abg. Mag. Michael Aichinger S. 46 Abg. Ernst Woller S. 47 Abg. Dr. Günter Koderhold (tatsächliche Berichtigung) S. 48 Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer S. 48 Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek S. 49 Abstimmung S. 50 8. LG-42753-2018, P 2: Änderung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2014 (Beilage Nr. 13/2018) Berichterstatterin Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely S. 51 Abstimmung S. 51 9. LG-328578-2018, P 3: Änderung des Wiener Statistikgesetzes 2017 (Beilage Nr. 14/2018) Berichterstatterin Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely S. 51 Abstimmung S. 51 10. 456113-2018-GKU, P 4: Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2017 (Beilage Nr. 26/2018) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler S. 51 Abstimmung S. 51 11. 770289-2018-GGU, P 5: Naturschutzbericht 2017 Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima S. 51 Redner: Abg. Erich Valentin S. 51 Abstimmung S. 51 (Beginn um 9.01 Uhr) Präsident Ernst Woller: Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen! Die 27. Sitzung des Wiener Landestages ist hiermit eröffnet. Entschuldigt sind Frau Lhptm-Stv.in Mag. Vassilakou, sie ist auf Dienstreise, Abg. Mörk, sie ist krank, Abg. Meinhard-Schiebel, sie ist dienstlich verhindert, Abg. Mag. Dr. Wansch ist ebenso dienstlich verhindert. - Abg. Wansch ist da, okay, mir wurde er als entschuldigt gemeldet. Gut, Herr Wansch ist da. Ab 12 Uhr ist Herr Abg. Dipl.- Ing. Al-Rawi verhindert, entschuldigt für einen privaten Termin, ab 10.30 Uhr ist Frau Abg. Mag. Emmerling entschuldigt, für eine dienstliche Verpflichtung, von 9 Uhr bis 11 Uhr ist Herr Abg. Florianschütz wegen einer dienstlichen Verpflichtung entschuldigt, und ab 11.30 Uhr ist Herr Abg. Unger entschuldigt. Ich begrüße in unserer Mitte Herrn Bundesrat Ing. Schuster. (Beifall bei der FPÖ.) Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-809074-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Blind gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Der Presse vom 11. September 2018 ist Ihre Absicht zu entnehmen, mit der Autorin des Buches 'Kulturkampf im Klassenzimmer', Mag. Susanne Wiesinger, das Gespräch zu suchen. Angesichts des Umstandes, dass Mag. Wiesinger bereits im März dieses Jahres unter anderem über die Online-Plattform Addendum an die Öffentlichkeit getreten ist, liegt die Vermutung nahe, dass dieser Schritt nun deshalb gewählt wurde, da der Sprung aus der digitalen Welt in die Buchform öffentlichkeitswirksam erfolgt ist. Welche für Sie durch das Buch gewonnenen Erkenntnisse waren dafür ausschlaggebend, nun (erst) im September mit Frau Mag. Wiesinger das Gespräch zu suchen?) Herr Stadtrat, ich ersuche Sie um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Blind! Hohes Haus.! Der Bildungsdirektor Heinrich Himmer hat bereits im Frühjahr nach den Interviews mit Kollegin Wiesinger das Gespräch mit ihr gesucht. Es gab damals bereits ein offenes Gespräch mit dem Bildungsdirektor. Er war auch bei ihr vor Ort in der Schule, hat auch mit der Direktorin gesprochen. Das Ziel dieses Gespräches und auch der Arbeit danach unseres Bildungsdirektors war und ist es übrigens ständig, vor Ort zu schauen, welche Unterstützung die LehrerInnen brauchen, welche Unterstützung auch die Frau Kollegin braucht. Als Funktionärin der Personalvertretung hätte natürlich die Frau Kollegin Wiesinger jederzeit die Möglichkeit gehabt, auch mit mir oder meinem Büro in Kontakt zu treten. Das ist übrigens eine Möglichkeit, die wirklich viele WienerInnen, ganz besonders LehrerInnen nützen, um Ideen oder Vorschläge oder auch Kritik an städtischen Einrichtungen mit mir zu diskutieren. Aber nachdem die Frau Kollegin Wiesinger in ihrem Buch explizit über Dinge gesprochen hat, die aus ihrer Sicht nicht nur pädagogische Fragen im Klassenzimmer sind, sondern darüber hinaus etwa Unterstützungssysteme auch der MA 13 oder der Stadt generell betreffen, habe ich das direkte Gespräch mit ihr gesucht und sie eingeladen. Das ist übrigens Teil meines Arbeitsalltages, nicht nur mit ihr, sondern mit vielen LehrerInnen. Ich war allein in den letzten 2 Jahren in 146 Schulen und 22 Kindergärten. Also das, was Ihre Frage da unterstellt, ich treffe mich dann, wenn es öffentlichkeitswirksam ist, ist genau das Gegenteil. Nicht öffentlichkeitswirksam ist mir am liebsten, das mache ich jede Woche und lerne selbst sehr viel dazu. Aber zurück zum Thema. Wir hatten ein gutes Gespräch in sehr ruhiger Atmosphäre. Mein Anliegen dabei war es - und das sollte eigentlich unser aller Anliegen sein, wenn wir mit LehrerInnen reden -, mich persönlich zu informieren, welche Anregungen sie hat, welche Maßnahmen sie für sinnvoll hält, welche Erfahrungen sie mit den bisher gesetzten Schritten hat und auch, wo sie Verbesserungsvorschläge oder Änderungsvorschläge sieht. Wir waren uns in vielen Dingen auch einig, zuallererst einmal natürlich in der Tatsache - und das ist mir besonders in diesem Zusammenhang sehr wichtig -, dass man die geschilderten Vorfälle, auch die von ihr geschilderten Vorfälle sehr ernst nehmen muss, weil es schlicht und einfach Probleme darstellt, die man lösen muss, und in jedem einzelnen Fall natürlich auch eine Herausforderung, die groß ist für eine Pädagogin oder für einen Pädagogen. Deshalb halte ich es ja genau für richtig, dass man konkret schaut, was es vor Ort in jeder einzelnen Schule braucht, um die Situation zu verbessern. Da halte ich vor allen Dingen das Zurverfügungstellen von umfassender Unterstützung von allen Seiten - und ich betone, alle Seiten, ich glaube, es geht um ein ständiges Ausbauen der Kooperation vom Stadtschulrat über die Schulpsychologie, über die MA 11 bis zur außerschulischen Jugendarbeit - für besonders wichtig, da Pädagoginnen und Pädagogen nicht das Gefühl haben dürfen, allein zu sein in der Klasse. Wir sind alle gut beraten, dass wir in diesem Geiste nachdenken und auch laufend weiterentwickeln, was es braucht, auch zuhören bei den Themen, die Frau Kollegin Wiesinger anspricht, und das nicht für politisches Hickhack missbrauchen. Wenn man sich die Vorschläge ansieht, die sie selbst geäußert hat - die im Übrigen viele LehrerInnen äußern -, ziehen wir in vielen Dingen an einem Strang. Es gibt auch sehr viele Übereinstimmungen im Hinblick auf Problemsituationen, die wir haben. Ein Grundproblem, das sie anspricht, eine Herausforderung für viele LehrerInnen gerade im Ballungsraum ist die Notwendigkeit oder der Wunsch nach einer besseren Durchmischung an den Schulen. Das ist auch übrigens genau der Grund, warum wir seit Jahrzehnten gegen eine strukturelle Trennung der Kinder im Alter von neuneinhalb Jahren eintreten. Das wäre jetzt die bildungspolitische Hauptansage für diese Republik, aber natürlich kann man auch in einem Land oder einer Gemeinde etwas dazu tun, um aus Zäsuren Übergänge zu machen, die nicht eine Kinderpopulation im Alter von neuneinhalb Jahren auseinanderreißt. Unsere Maßnahmen gehen da in die Richtung der Bildungsgrätzel, die wir stark ausbauen, und der Campusschulen, das sind Standorte, wo Kinder von 0 bis 14 Jahren gemeinsam lernen können. Eine weitere Sache, bei der ich mich mit ihr in einer Meinung sehe, ist, dass wir laufend die Frage stellen müssen, wie man zusätzliche Unterstützungen an die Schulen mit besonderen Herausforderungen und damit aber auch Klarheit für die Pädagoginnen und Pädagogen schafft, welche Konsequenzen sie setzen können, wenn sie in schwierigen Situationen sind. Im Hinblick auf zusätzliche Unterstützung hat die Stadt Wien seit vielen Jahren das Modell der Förderung 2.0. Das ist gerade ein Modell, bei dem wir nicht mit der Gießkanne sagen, jede Schule erhält zusätzliche Unterstützung. Das an sich wäre wichtig, weil wir der Überzeugung sind, dass es Kinder gibt, die am Nachmittag allein gelassen werden beim Lernen, nicht, weil es die Eltern nicht wollen, sondern weil es die Eltern schlicht nicht können oder sich keine Nachhilfe leisten können. Aber bei der Förderung 2.0 gehen wir genau nach der Frage vor, wo ist die Herausforderung am größten, dort braucht ihr mehr Unterstützung. Das ist, oder ich möchte sagen, war auch beim Thema der zusätzlichen SozialarbeiterInnen so. Sie wissen, der Bund hat zusätzliche Sozialarbeiter für Brennpunktschulen zur Verfügung gestellt. Die sind alle weg, das waren alleine in Wien 41 Leute. Der Bürgermeister und ich haben aber letzte Woche hier auch klargemacht, uns geht es da gar nicht um ein Hickhack, sondern um ein Ausstrecken der Hand, wenn der Bildungsminister bereit ist, diese so schlechte Maßnahme für die Brennpunktschulen zurückzunehmen, können wir uns vorstellen, das aufzuteilen. Zum Thema Herausforderung und Klarheit der PädagogInnen: Ich glaube, ich habe gestern sehr lange über das Thema des Runden Tisches zum Thema Gewalt an Schulen gesprochen, auch der weiteren Schritte. Ich lasse das heute weg oder beantworte das gerne in einer Nachfrage. Was es auch - und ich habe das schon zu Beginn gesagt - verstärkt braucht - auch ein Thema, über das wir gesprochen haben-, ist eine verstärkte Vernetzung aller AkteurInnen im Jugendbereich. Es gibt ja nicht nur Schule, wo die Kinder sind, sondern eben auch die Sozialarbeit, Jugendzentren, Polizei und Jugendarbeit. Es heißt ja eben: "It takes your village to raise a child.", und da können LehrerInnen prinzipiell darauf zählen, dass wir sie nicht allein lassen dürfen. In Floridsdorf gibt es derzeit ein sehr intensives Arbeiten an einem sehr umfangreichen Projekt mit dem Titel "Neue Autorität". Das ist ein Fachbegriff von einem israelischen Wissenschaftler, Haim Omer, bei dem es darum geht, alle Unterstützungssysteme bis hin zur Jugendgerichtsbarkeit, Polizei, et cetera um die einzelnen Kinder und Jugendlichen herum zu vernetzen. Vielleicht noch ein zusätzliches Thema, das auch im Buch angesprochen wird, das aber viele Leute in Österreich seit Jahren fordern - das ist ja nichts Neues, auch der Herr Bürgermeister und ich haben das letzte Woche noch einmal zum Thema gemacht -, ist unser Eintreten für einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle SchülerInnen. Wenn wir sagen, es gibt Themen, die nicht angesprochen oder im Religionsunterricht zu schlecht angesprochen werden, dann dürfen wir auf gar keinen Fall das Thema Ethikunterricht - so wie es jetzt in den letzten Tagen vom Bund angedacht worden ist - als Ersatz für die, die nicht in Reli gehen, oder als Strafe für die, die nicht in Reli gehen, begreifen, sondern als zusätzliches Fach, als zusätzliches Thema für alle Schülerinnen und Schüler. Schade, dass der Bund noch nicht in diese Richtung geht. Wir werden diese Forderung weiter erheben. Zusätzlich war es auch für mich noch Thema, das wir in Wien massiv vorantreiben - bei dem wir auch auf Unterstützung von allen Seiten angewiesen sind - das ist der Ausbau ganztägiger Schulformen. Wir haben allein in Wien in den letzten Jahren sehr viel in diesem Hinblick getan. Das sind nämlich Schulformen, in denen Kinder und Jugendliche auch am Nachmittag die Förderung bekommen, die sie sonst nicht bekommen. Wir haben in Wien derzeit 45 Prozent aller Volksschulen ganztägig ausgebaut, davon die Hälfte in verschränkter Form. Das ist nichts, bei dem man sich auf die Schulter klopfen soll und sich ausruhen soll, aber schon eine Sache, auf Basis derer man sagen kann, man würde sich auch hier deutlich mehr Unterstützung von Bundesseite wünschen. Um das alles zusammenzufassen: Meiner Überzeugung nach ist es unser aller gemeinsame Aufgabe, weiterhin Lehrerinnen und Lehrern zuzuhören. Und zwar auch dann, oder vielleicht sogar gerade dann, wenn sie Kritik üben, sie ernst zu nehmen und dann zu versuchen, die Herausforderungen anzugehen. Wegschauen hilft nichts, aber Benzin reinschütten und dann "Feuer" schreien, hilft auch nichts. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Jischa. Abg. Mag. Birgit Jischa (SPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. In der aktuellen Debatte zur Situation an Wiener Schulen zeigt sich, dass viele Lehrer und Lehrerinnen nicht wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie mit ihrem Latein am Ende sind und Unterstützung brauchen. Auf Initiative des Bürgermeisters und des Stadtrates wurde gestern eine Hotline für Lehrkräfte präsentiert. Was passiert, wenn Lehrkräfte dort anrufen? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Vielen Dank für die Frage. Nun ja, Probleme und Konflikte an den Schulen - ich habe ja davon gesprochen - können nur gelöst werden, wenn man darauf hingewiesen wird, auch um die richtigen Stellen und Unterstützungssysteme einschalten zu können. Das ist natürlich jetzt schon der Fall, aber wir haben gerade in den letzten Wochen und Monaten das Feedback bekommen, dass es Sinn macht und notwendig wäre, hier einen direkten Draht, wenn man so will, auch zu schaffen, den Lehrerinnen und Lehrer nutzen können. Wir schaffen die Hotline genau aus diesem Grund, nämlich um einen niederschwelligen Zugang für Lehrerinnen und Lehrern zu schaffen. Oft ist man ja in einer Situation, wo man nicht sicher ist, soll man die Schulaufsicht einschalten, kann die Kinder- und Jugendhilfe helfen, ist es eventuell sogar ein Thema für die Polizei, muss ich mich dort aus rechtlichen Gründen melden. Und genau das ist der Grund, warum man eben ab Montag bei der Soforthilfe- Hotline erstens einmal anrufen kann, und zweitens einmal, und das ist das Wichtige, auch ein kompetenter Ansprechpartner, eine kompetente Ansprechpartnerin am Hörer ist. Wichtig dabei ist, dass der Dienstweg nicht eingehalten werden muss, das heißt, man muss nicht bei der Direktorin nachfragen und Formalitäten einhalten, ein Anruf ab Montag genügt. Wenn ein Lehrer oder eine Lehrerin anruft, wird - um Ihre Frage konkret zu beantworten - natürlich zuerst einmal versucht, das Problem oder das Thema zu klären und zu schauen, was hier passiert ist. Dann muss man schauen, ob Gefahr in Verzug ist oder akuter Handlungsbedarf besteht. Da wird es in Kürze auch eine Soforthilfegruppe für die Wiener Schulen geben. Meiner Meinung nach muss man sich natürlich, und dafür sind auch die ExpertInnen da, jedes Problem ansehen, um dann die Lehrkraft, die Lehrerinnen oder den Lehrer mit den Unterstützungssystemen zu vernetzen. Falls notwendig, kann das natürlich auch in einem persönlichen Gespräch darauffolgend passieren, und auf Wunsch natürlich auch anonymisiert. Wie gesagt, Start ist Montag in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, ab Jänner wird sie in die Bildungsdirektion übersiedeln, und die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Wenn Eltern oder SchülerInnen bei der Hotline anrufen, werden sie natürlich nicht abgewiesen, die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist ja grundsätzlich eine Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche, Hauptfokus sind aber die Lehrerinnen und Lehrer. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Mag. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat, vielen Dank für die Beantwortung! Jetzt wissen wir auch genau, wie diese Hotline funktioniert, das ist sicher eine gute Sache. Sie haben auch weitere Pläne erläutert, die Sie jetzt im Pflichtschulbereich in Wien vorhaben. Was mich noch interessieren würde und was jetzt ein bisschen ausgelassen wurde: Es wurde gestern auch kurz von Ihnen die Unterstützungsleistung für Lehrerinnen und Lehrer angesprochen. Glauben Sie, dass eine Hotline reicht, um im Notfall, Akutfall einzugreifen und den Lehrer zu unterstützen, oder gibt es auch längerfristige, nachhaltigere Maßnahmen, die Lehrerinnen und Lehrer besser auf aktuelle Situationen in den Schulen vorbereiten können? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage, ich könnte sie sehr schnell beantworten: Nein, ich glaube nicht, dass eine Hotline reicht. Zuerst einmal: Die Hotline ist auch dazu da, um Lehrerinnen und Lehrern noch schneller auch an die vielen Unterstützungsmaßnahmen zu bringen, die es jetzt schon gibt. Allein in Wien stehen Lehrerinnen und Lehrern ein umfassendes Netzwerk an Psychagoginnen und Psychagogen in der Schule, an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern - leider stark dezimiert durch die Kürzung beim Integrationstopf - zur Verfügung. Die MAG ELF hat aber selbst natürlich sehr, sehr viele Unterstützungspersonen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Einsatz. Ich habe das gestern am Beispiel Favoriten erzählt, wo alleine in der Region Süd, wenn wir jetzt bei diesem Beispiel bleiben, etwa 66 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der MAG ELF zur Verfügung stehen. Die Förderung 2.0 versteht sich auch als Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern. Und trotzdem bin ich nicht der Meinung, dass man hier genug getan hat. Das ist ja eindeutig so. Wenn auch nur ein Fall geschildert wird, wo eine Lehrerin oder Lehrer entweder sagt, ich weiß nicht genau, wer mir helfen kann, oder aber, ich fühle mich mit dieser Hilfe, die angeboten ist, zu wenig unterstützt, dann ist es unsere gemeinsame Aufgabe, zu überlegen, was es mehr braucht. Unser Wunsch wäre, dass es hier einen gemeinsamen Weg gäbe und dass es auch bundesweit ein Bekenntnis dafür gäbe - ich spreche leider bewusst im Konjunktiv derzeit -, dass in Städten die Herausforderungen größer sind. Städte haben die Aufgabe - das sieht die Verfassung so vor -, Schulen zu erhalten, Schulen zu bauen, und der Bund hat die Herausforderung - das ist eine große Herausforderung - und Aufgabe, Lehrerinnen und Lehrer und das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Ich denke mir aber, dazwischen gibt es das große Feld für potenzielle Zusammenarbeit. Das ist überhaupt kein Thema. Wenn man sich da sozusagen zurücklehnt und sagt, es geht mich nichts an, wir ziehen die Förderung 2.0 wieder ab, und der Bund sagt auch, wir machen Dienst nach Vorschrift - das tut er leider immer mehr -, dann werden wir nicht weiterkommen. Daher auch unsere ausgestreckte Hand im Hinblick auf das Mehr und auch auf mehr Unterstützung. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich möchte gerne aus dem Buch zitieren und dann meine Frage anschließend formulieren. Ich zitiere: "Offensichtlich ist es auch beim Jugendamt leichter, zu verwalten als zu verändern. Dieser Eindruck hat sich in den vielen Gesprächen mit Lehrern, Psychologen und Sozialarbeitern bestätigt. Wer auf Probleme in Schulen und Familien aufmerksam macht, hat auch beim Jugendamt einen schweren Stand. Es ist nämlich ähnlich wie bei vielen Lehrern. Aus Angst vor negativen Konsequenzen schweigt man häufig im Zweifelsfall weiter über die bestehenden Missstände." - Zitat Ende. Welche konkreten Schritte werden Sie jetzt machen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Jugendamt keine Angst mehr haben, Missstände klar anzusprechen und keine Angst vor den Konsequenzen haben? Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Also, meiner Meinung nach liegt die Antwort auf Ihre Frage bei den konkreten Schritten. Um konkrete Schritte setzen zu können, braucht es konkretes Wissen über konkrete Anlässe. Das ist übrigens auch ein Hintergrund meines Gespräches und das ist der Hintergrund vieler Gespräche, die ich führe, aber natürlich auch die MitarbeiterInnen der Kinder-und Jugendhilfe - so heißt das Jugendamt in Wien -, mit dem Ziel, herauszufinden, worum es eigentlich konkret geht, um welchen Fall, möglicherweise auch um welches Verhalten etwa eines Mitarbeiters der Kinder- und Jugendhilfe, das an der Schule nicht geholfen hat. Dann kann man es nämlich ändern. Ich denke mir, dazu habe ich an vielen Stellen - und das hat auch der Herr Bürgermeister letzte Woche getan - mehr als deutlich gesagt, wir wollen es wissen. Und das war ja sozusagen der zweite Teil der Frage, welche Schritte man setzen kann, damit niemand Angst haben muss, eine Frage zu stellen oder Kritik zu üben. Ich sehe da, das muss ich auch sagen, Unterschiede im Zugang auf unterschiedlichen Ebenen der Bildungspolitik. Ich kann in Wien sagen, verbessern kann sich ein System, verbessern kann sich in dem Fall Bildungsverwaltung und verbessern kann sich die Unterstützung von Lehrerinnen und Lehrern nur, wenn man hört, was sie an Feedback von ihrer konkreten Arbeitssituation zu sagen haben. Dafür ist die Hotline gedacht, um auch ein bisschen die Angst zu nehmen - sollte sie da sein -, beim Dienstweg nicht gehört zu werden. Ich habe das auch als Feedback sehr ernst genommen, dass es das Thema gibt, und dazu ist aber prinzipiell eine Bereitschaft gedacht, die man natürlich vorleben muss. Ich möchte sie in jeder Aussage vorleben, ich glaube, Sie haben von mir ganz sicher weder hier noch sonst irgendwo gehört, dass ich eine kritische Äußerung nicht hören will. Im Gegenteil, ich glaube, nur so kann man sich verbessern. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landesrat. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir hören da viel über Lehrer, Lehrerinnen, die, wenn sie in eine Überlastungssituation kommen, nicht wissen, wo sie hingehen sollen, beziehungsweise sich nicht trauen, etwas zu sagen. Jetzt versucht man mehrere Möglichkeiten aufzumachen, die es Lehrern und Lehrerinnen erleichtern, ihre Verbesserungsvorschläge auch an den Mann und die Frau zu bringen. Es herrscht Einigkeit hier, dass man auf Lehrer und Lehrerinnen keinen Druck ausüben soll, dass sie nicht sagen, was Sache ist. Halten Sie es für eine geeignete Vorgangsweise, wenn zum Beispiel um 8 Uhr in der Früh das Ministerium vier Beamte zu einer Direktorin schickt, wie das am letzten Schultag in der Rahlgasse der Fall war, wo der Kabinettschef und der Generalsekretär und noch zwei weitere Beamte auftauchen, die ganz offensichtlich nichts anderes vorhaben, als die Direktorin dort unter Druck zu setzen? Würden Sie das für eine geeignete Vorgangsweise in Wien halten? Präsident Ernst Woller: Herr Landesrat, bitte schön. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Es passt wie die Faust aufs Aug' zu dem, was wir gerade vorher diskutiert haben. Ich habe es im Detail noch nicht gesagt, aber Lehrerinnen und Lehrer, besonders Schulleiterinnen und Schulleiter sind in einer sehr herausfordernden Situation. Übrigens besonders herausfordernd bei Schulende, wo es darum geht, sich auch personell, organisatorisch für das nächste Schuljahr aufzustellen. Heuer übrigens besonders, da sehr knapp und nach der Einschreibung vom Bund neue Aufgaben an die Direktorinnen und die Direktoren kommuniziert worden sind. Und der Schulanfang ist auch besonders herausfordernd. Dieses Schuljahr hat damit geendet - das Beispiel ist zitiert worden -, dass am letzten Schultag der Kabinettschef und weitere Beamte bei einer Direktorin an einer Wiener Schule aufgetaucht sind, um sie ganz offensichtlich unter Druck zu setzen. Und das Schuljahr hat damit begonnen, dass am ersten Schultag das Ministerium über die Bildungsverwaltung Informationen über die Schule einer Direktorin eingeholt hat, die sich kritisch zum Thema der Deutschklassen geäußert hat. Um also die Frage zu beantworten: Ich halte das für einen ganz, ganz schlechten Stil. Und ich halte das auch für ganz schlecht im Hinblick auf das Lösen von Situationen und von Problemen und die Arbeitssituation von Lehrerinnen und Lehrern. Lehrerinnen und Lehrer sind dazu da - und das möchte ich an dieser Stelle mit einem heißen Herzen sagen -, um Kinder groß zu machen, Kinder stark zu machen, dafür zu arbeiten, dass Kinder ohne Angst und gerne lernen, auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn man glaubt, Bildungspolitik geht so, dass man LehrerInnen klein macht und einschüchtert, dann ist man ganz auf dem falschen Weg. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Die 5. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Blind. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich darf zunächst für die Beantwortung oder sagen wir, zumindest für Ihre Ausführungen danken, denn Sie haben die Frage dann meines Erachtens auch gekonnt umschifft, was jetzt genau der qualitative Unterschied war, zwischen Ihrer Informationslage, die auf Grund des öffentlich Machens durch die Frau Mag. Wiesinger im März dieses Jahres geschehen ist, und dann eben dem spontanen Handeln - nenne ich es jetzt einmal - des Landes Wien, als das Buch in Druck gegangen ist. Daher verzeihen Sie vielleicht meine Skepsis, wenn ich Ihre Ausführungen, es handelt sich jetzt nicht um ein politisches Manöver von Ihnen, weil die Frau Mag. Wiesinger ein Buch herausgeben hat, nicht ganz glauben kann. Und auch wenn der Herr Bildungsdirektor plötzlich sagt, es handelt sich um ein strukturelles Versagen der Bildungspolitik, dann darf ich daran erinnern, der Herr Bildungsdirektor und Sie sind die Struktur und das System. Was ich anschließend an die Kollegin Schwarz fragen möchte, diesem Hilferuf der Frau Mag. Wiesinger in Buchform ist eine sehr große Kritik am Jugendamt zu entnehmen, dass das Jugendamt eine oberflächliche Prüfung bei Gewalt in Schulen vornimmt, dass quasi in die Wohnungen der Familien geschaut wird und man sagt, es ist aufgeräumt, es steht ein Essen am Tisch und deswegen ist alles paletti. Werden Sie sich verstärkt darum kümmern, dass bei Gefährdungsmeldungen, Gewalt in der Schule eine vertiefte Prüfung über die von der Frau Mag. Wiesinger beschriebene oberflächliche Prüfung in den Familien stattfindet? Und wie wird das vorangehen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zu diesem Thema haben wir gestern recht lange gesprochen und ich habe es gerade vorher auch gesagt, aber ständiges Wiederholen sichert den Lernertrag: Erstens, ich bitte um Verständnis, es ist sehr wichtig, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass das Jugendamt Kinder- und Jugendhilfe heißt. Aber ich nehme einmal an, Sie haben von der Kinder- und Jugendhilfe gesprochen. Ganz selbstverständlich ist es nicht nur mein zukünftiges Bestreben, sondern mein laufendes Bestreben, die Frage zu stellen, wie wir bestmöglich Eltern unterstützen können - das ist ja die Hauptaufgabe des Kinder- und Jugendhilfenetzwerks -, und wie auch wir sicherstellen können, dass Kinder nicht unter Gewalt gesetzt werden oder unter Gewalt leiden. Wenn es Feedback gibt, wie das in der Richtung - und es ist immer ein Feedback -, muss man das so ernst nehmen wie nur möglich. Im Übrigen war das auch ein Feedback, das dazu geführt hat - was wir gemeinsam vorgestellt haben -, dass wir noch direktere, mittelbare Systeme brauchen, wie etwa auch eine Soforthilfegruppe unter der Ägide und im engen Zusammenspiel mit der Kinder- und Jugendhilfe, und wo ich auch gestern - das war sozusagen das zweite Thema - relativ episch - ein paar haben schon gegähnt - darauf hingewiesen habe, wie wichtig es ist, die Kinder- und Jugendhilfe noch näher an die Schulen zu bringen. Wir bauen hier gerade massiv um in Richtung einer Regionalisierung, soll heißen, die Netzwerke, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Expertise, die Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe ist direkter an den Familien, direkter an den Standorten, direkter regional vor Ort und damit auch an den Schulen. Ich denke mir, das sind richtige Schritte. Darüber hinaus noch einmal eine Bitte auch an Sie - der Kollegin Schwarz habe ich es schon gesagt -, es hilft uns immer dann, wenn wir konkret Fälle kennen, denn dann kann man diesen Fällen auch konkret nachgehen. Präsident Ernst Woller: Vielen Dank, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Damit ist die 1. Anfrage erledigt. Wir kommen zur 2. Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP-530855-2018-KSP/LM) wurde von Abg. Hursky gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Stadtwerke gerichtet. (Mit Mai 2018 wäre ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gekommen, aber die Bundesregierung hat in letzter Sekunde beschlossen, diese Regelung wieder aufzuheben. Das Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz, welches in mittelbarer Bundesverwaltung den Magistratsdienststellen MA 59 und MA 36 obliegt, erweist sich im Vollzug als äußerst mangelhaft. Kann aus Ihrer Sicht mit der derzeitigen gesetzlichen Regelung derzeit der ausreichende Schutz der NichtraucherInnen (auch in gemischten Lokalen) in Wiener Lokalen gewährleistet werden und was unternehmen Sie als zuständige Landesrätin?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer schön, vor einem vollen Auditorium zu sprechen, ich plädiere dafür, dass wir hier öfter zu Fotos einladen. Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema des generellen Rauchverbots in der Gastronomie. Sie wissen ja, dass die türkis-blaue Regierung das generelle Rauchverbot, das ja eigentlich für Mai dieses Jahres in der Gastronomie geplant gewesen wäre, in letzter Sekunde - kann man wirklich sprichwörtlich sagen - im Nationalrat gekippt hat. Österreich wird damit zum Aschenbecher Europas. Es ist international eigentlich schon wirklich eine Peinlichkeit, dass wir überhaupt über dieses Thema diskutieren und hier wirklich absolut nicht im Gleichklang mit anderen Ländern sind. Sie wissen, die Gefahren des Rauchens und vor allem des Passivrauchens sind ja seit Langem sehr gut dokumentiert. Ich glaube, dass sich niemand mehr, nicht einmal die Kollegen der Bundesregierung, trauen, hier zu widersprechen, das ist jedem bewusst. Jedes Jahr sterben 13.000 Menschen an den Folgen von Tabakkonsum, 1.000 allein durch das Passivrauchen. Wenn man das jetzt umlegt, kann man sagen, 38 Menschen sterben in Österreich jeden Tag an den Folgen von Tabakkonsum. Das sind aus meiner Sicht schon ganz dramatische Zahlen, bei denen ich überhaupt nicht verstehen kann, wie man einer solchen Regelung nicht den Riegel vorschiebt, sondern ganz im Gegenteil, eine bestehe gute Regelung dann in letzter Sekunde eigentlich noch kippt. Raucher und Raucherinnen verlieren auch Lebenszeit. Es sind rund sechseinhalb Jahre, die man kürzer lebt, wenn man raucht in Österreich. Passivrauchen wirkt sich auch ganz massiv aus, zum Beispiel auf das Risiko, einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden. Das wirkt sich natürlich auch auf die Mitarbeiter in der Gastronomie aus, die von dieser Regelung ganz massiv betroffen sind. Statistisch gesehen könnte man sagen, dass jeden zweiten Tag ein/e GastronomiemitarbeiterIn an den Folgen des Passivrauchens sterben muss. Das sind aus meiner Sicht sehr dramatische Zahlen, bei denen ich überhaupt nicht verstehen kann, warum es hier nicht zu einer eindeutigen Regelung für die Gesundheit der Menschen in diesem Land kommt. Wir haben in anderen Ländern gesehen, dass rauchfreie Gastronomie auch ein rauchfreies Zuhause bringt. In Spanien ist es so, dass die rauchfreien Haushalte nach einem Rauchverbot in der Gastronomie von 55 Prozent auf 77 Prozent gestiegen sind. Das heißt, das hat auch andere Auswirkungen. Wir sehen in anderen Ländern auch, wenn man sich gesundheitsstatistische Daten ansieht, dass Rauchverbote auch einen raschen Rückgang von Herzinfarkten, von Schlaganfällen, von Lungen- und Atemwegserkrankungen bewirken. Ein echter Nichtraucherschutz ist logischerweise nur durch ein echtes Rauchverbot möglich. Die sogenannten gemischten Lokale - und das ist die Lösung, die man in Österreich eigentlich als Übergangslösung gehabt hat und die jetzt quasi ad infinitum prolongiert wurden - funktionieren nicht. Das kann man sich jeden Tag selbst anschauen, dass diese Trennung nicht funktioniert. Ich erinnere nur einmal, wie die Regelung jetzt ist: Kleinlokale bis 50 m², in Ausnahmefällen sogar bis 80 m² können als reine Raucherlokale geführt werden. Mischformen sind in größeren Lokalen erlaubt, es gibt einen Raucherbereich und einen Nichtraucherbereich. Und die Chuzpe daran ist, dass es nur so was wie eine Trennwand geben muss, mit einer Tür drinnen. Es gibt keine weiteren Vorgaben wie in anderen Ländern, dort ist es zumindest so, dass man eine Dichtheit nachweisen muss, dass es einen Unterdruck geben muss, dass es eine Lüftung geben muss, wo es dann wirklich zu einer Rauchfreiheit in dem einen Raum kommen kann. Das ist in Österreich nicht so. Ich kann Ihnen aus der Praxis erzählen - und meine Abteilungen sind ja zuständig für die Kontrollen von diesen Bereichen -, dass Mischlokale in der Praxis überhaupt nicht funktionieren, weil die Regel nicht praxistauglich ist. Der Kellner muss ja irgendwie in den anderen Raum gelangen, er wird nicht durch die Wand gehen können, das heißt, die Türen stehen oft und lange und wiederholt offen. Es gibt viele Lokale, und das werden Sie wahrscheinlich aus Ihrer eigenen Wahrnehmung bestätigen können, in denen die Tür überhaupt nicht geschlossen wird, es dadurch auch kein geschlossenes System gibt und natürlich eine massive Durchmischung. Und jeder von uns kennt das, er ist im Nichtraucherraum eines Lokals gesessen, kommt heim und alles stinkt nach Zigarettenrauch. Also, man braucht dann nicht einmal einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder die Behörde, um das festzustellen, das sagt einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand. Die Trennung ist, wie gesagt, auch sehr halbherzig vorgeschrieben. In vielen anderen Ländern gibt es da wirklich auch technische Rahmenbedingungen, wie das einzurichten ist. Zum Beispiel in Italien, wo es eben ganz klar ist, wie stark muss die Lüftung sein, wie hoch muss der Unterdruck sein, wie gut muss die Abdichtung sein, all das ist in Österreich leider überhaupt nicht passiert. Und wenn man sich jetzt die Feinstaubwerte anschaut, und das möchte ich schon besonders an die beiden Parteien auf dieser (in Richtung Sitzreihen von ÖVP und FPÖ) Seite des Saales richten: Wir führen immer sehr intensive Diskussionen über das Thema Feinstaub auf der Straße. Wie haben als Land Wien in den letzten zehn Jahren sehr viele Maßnahmen schon gesetzt, es ist uns gelungen, beim Feinstaub auf der Straße den Grenzwert der EU seit etlichen Jahren zu unterschreiten und diese Grenzwerte einzuhalten. Wenn man jetzt aber in die Lokale schaut, dann bietet sich dort natürlich ein ganz, ganz anderes Bild. Und das Erschreckende für mich ist, dass das Bild auch in den sogenannten Nichtraucherräumen anders ist. Jeder Kunde/jede Kundin geht dort hinein, in dem Vertrauen, es ist ein Nichtraucherraum, da kann ich mich sozusagen ohne Gesundheitsbedenken hinsetzen und mein Essen einnehmen, mich mit meinen Kindern aufhalten. Aber die Wahrheit ist eine ganz andere: In reinen Nichtraucherlokalen wurden im Mittel 10 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, das ist so ziemlich ähnlich dem, was Sie auf der Straße finden. In sogenannten gemischten Lokalen ist es so, dass man natürlich im Raucherraum eine höhere Belastung von 320 bis 3.000 Mikrogramm hat, das ist - man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen - ein Vielfaches von dem, was auf der Straße erlaubt ist, aber auch in diesen Nichtraucherbereichen wurde im Verhältnis dazu ein sehr hoher Durchschnitt von nämlich 68 Mikrogramm gemessen: also 10 Mikrogramm in einem reinen Nichtraucherlokal und ungefähr das Siebenfache davon im Nichtraucherraum eines gemischten Lokals. Das heißt, man kann ganz eindeutig nachweisen, dass es hier zu einer massiven Mehrbelastung der Kundinnen und Kunden mit Feinstaub kommt, mit anderen Dingen, die auch krebsauslösend sind. Und daran sieht man sehr deutlich, dass diese Lösung überhaupt nicht funktioniert. Es ist x Mal höher als im Freien, und es ist x Mal höher als Kundinnen und Kunden, die in ein solches Lokal gehen, annehmen, was sie dort erwartet. Denn diese glauben, dass sie dort geschützt sind, und das stimmt halt überhaupt nicht. Eines muss ich Ihnen schon sagen, dass die Bundesregierung sich hier nicht dem Schutz der Menschen und dem Schutz der Gesundheit verschreibt, sondern sagt, nein - aus welchen Gründen auch immer, über die will ich jetzt nicht spekulieren, denn das wäre ehrlich gesagt nur polemisch von meiner Seite -, wir verlängern diese Regelung sehenden Auges, obwohl sie wissen, dass sie nicht funktioniert, dass in den Nichtraucherräumen ganz massive Überschreitungen sind, das kann ich weder verstehen noch als verantwortliche Politikerin nachvollziehen. Jetzt kommt noch ein weiterer Punkt dazu. Wenn wir dann diese Lokale kontrollieren - und wir haben sehr viele Kontrollaktionen gemacht in den letzten beiden Jahren - und uns anschauen, ob diese vorgegebenen Regelungen auch eingehalten werden, dass die Türen geschlossen sind - und das sind die Regelungen, die, wie ich vorher schon versucht habe zu erklären, ohnehin nicht weitreichend genug sind, weil sie jetzt schon massive Auswirkungen haben - , dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass bei unseren Überprüfungen 62 Prozent der sogenannten gemischten Lokale gegen das Gesetz verstoßen. Das heißt, in 62 Prozent der Lokale finden wir massive Verstöße gegen die ohnehin schon sehr schwachen Vorgaben. - Es ist auch in sich logisch, das ist eine Regelung, die nicht funktionieren kann, das ist eine Regelung, die als Übergangsregelung geplant war und die man jetzt ad infinitum prolongiert hat. Das heißt, das sind aus meiner Sicht schon sehr erschreckende Zahlen, die auch dazu geführt haben, dass die Wiener Landesregierung eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen diese Regelung eingebracht hat, zum Schutz der Menschen in diesem Land, zum Schutz auch der Kinder in diesem Land. Und - denn auf einen Punkt bin ich noch nicht wirklich eingegangen - das betrifft ja auch sehr viele Menschen, die in diesem Bereich, in der Gastronomie arbeiten. Das betrifft auch den ganzen Bereich der Lehrlinge, aber es betrifft auch die Kinder. Das Interessante bei der Reglung der Bundesregierung ist ja Folgendes: Man darf im Auto nicht mehr rauchen, wenn Personen unter 18 Jahren mit dabei sind. Gut, das finde ich eine wunderbare Reglung, im Gasthaus gilt das allerdings nicht. Sie können sich mit ihrem fünf Monate alten Baby in den Raucherbereich setzen und dort essen, und es wird überhaupt kein Problem geben, es gibt auch keine gesetzlichen Regelungen dagegen. Da ist in sich aus meiner Sicht ja vollkommen unschlüssig, denn entweder ist es jetzt gefährlich oder es ist nicht gefährlich. Aber Sie sagen, im Auto ist es gefährlich, im Gasthaus ist es offensichtlich nicht gefährlich, weil man da offensichtlich andere Gründe politischer Natur hat. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Muss alles verboten sein, was gefährlich ist?) - Also ich bin schon der Meinung, dass es hier einer klaren Regelung bedarf. Ich habe das vorher versucht, ein bisschen zu erläutern, warum das aus meiner Sicht wirklich eine sehr schlechte Lösung ist, die man hier gefunden hat (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Sie müssen Gesetze lesen!) - Ich habe das Gesetz sogar sehr intensiv gelesen, das können Sie mir glauben, auch in Vorbereitung der Klage, die natürlich nicht ich vorbereitet habe, sondern findige Juristen, aber ein paar Widersprüche finden sich schon drinnen. Ich glaube nicht, dass Sie das wirklich gut erklären können, warum es im Auto nicht erlaubt ist, mit Minderjährigen zu rauchen, aber im Gasthaus offensichtlich kein Problem ist. Weiter geht es noch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die müssen ja dort arbeiten, und interessant wird es, wenn man sich die Lehrlinge ansieht. Bei denen ist es jetzt so geregelt gewesen ... (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Der Jugendschutz wurde schon verschärft, der bezieht sich auch auf die Lehrlinge!) - Ja, die Lehrlinge, das haben Sie verschärft. Bis jetzt war es so, dass sie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit im Nichtraucherbereich verbringen mussten, das heißt, 3 Stunden und 59 Minuten durften sie im Raucherbereich arbeiten. Jetzt ist es so, dass die Frau Bundesministerin verfügt hat, es darf nur mehr eine Stunde sein. Wir reden da aber von 15-jährigen Kindern, entschuldigen Sie, und niemand wird wollen, dass sich 15-jährige Kinder zumindest eine Stunde jeden Tag in einem Bereich aufhalten müssen, von dem man weiß, dass er gesundheitsgefährdend ist und von dem man auch gesagt hat, wenn du in einem Auto fährst, darfst du nicht drinnen sein. Wenn du als Lehrling arbeitest, dann musst du sogar eine Stunde da drinnen arbeiten. Und das haben Sie dann noch als Gesundheitsschutz verkauft. Das ist ja überhaupt Chuzpe, ehrlich gesagt, und es wundert mich, dass Sie sich jeden Tag noch in den Spiegel schauen können, mit so einer Regelung, die ja mehr als hinkend ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ja, es ist oft so - auch in anderen Ländern - gewesen, dass der Nichtraucherschutz erst durch Gerichte zu seiner vollen Gültigkeit gekommen ist. Auch in Holland hat das Oberste Gericht unlängst auch die bisher erlaubten Raucherlokale gekippt, und auch in anderen Ländern war es so. Wie gesagt, wir haben in Wien bekanntermaßen gegen diese Regelung jetzt eine Verfassungsklage eingebracht, das wurde ja in der Landesregierung beschlossen. Ich hoffe wirklich sehr, dass wir uns mit dieser Klage durchsetzen können, zum Schutz der vielen Menschen in Wien, die gern in ein Lokal gehen wollen und nicht verraucht oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen gefüllt wieder hinausgehen wollen. Und es ist ja ganz leicht, man kann ja vor der Tür rauchen, das machen sie in allen anderen Ländern auch. Es funktioniert in Griechenland, in England, in Italien und auch sonst eigentlich in jedem Land, in dem ich in den letzten Jahren war, nur wir sind da noch im letzten - Jahrhundert reicht gar nicht mehr - Jahrtausend, dank des segenreichen Wirkens der Bundesregierung in diesem Fall. Und ich hoffe wirklich sehr, dass es uns im Sinne der Menschen und vor allem auch der Kinder in dieser Stadt gelingt, diese Regelung auszuhebeln. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was davon war Landesvollzug?) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin, danke für Ihre Ausführungen! Das Land Salzburg hat die Initiative "Salzburg freiwillig rauchfrei" für Lokale gestartet. Ich finde das gut, damit schafft man die Möglichkeit, ganz bewusst auch von Seiten des Landes eine Aktion zu setzen, zu zeigen, das sind diejenigen, die sich hier freiwillig dazu deklarieren. Ich weiß schon, dass man das auch so machen kann, aber ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass das Land hier das unterstützt. Können Sie sich vorstellen, eine solche Initiative auch in Wien zu machen? Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin. - Bitte. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Es spricht grundsätzlich aus meiner Sicht nichts dagegen, wobei die präferierte Variante für mich natürlich eine gesetzliche ist. Das wäre Plan B, wenn Sie mich jetzt fragen. Wenn Plan A nicht funktioniert, ist es immer gut, einen Plan B zu haben (Allgemeine Heiterkeit.), insofern spricht nie etwas gegen freiwillige Initiativen. Aber grundsätzlich habe ich halt in den letzten Jahren meiner politischen Laufbahn die Erfahrung gemacht, dass eine freiwillige Initiative halt auch freiwillig ist und man mit einer solchen Maßnahme nie alle wird erreichen können. Präsident Ernst Woller: Danke, Frau Landesrätin. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mag. Juraczka gestellt. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Herzlichen Dank für die Verlesung Ihres vorgefertigten Plädoyers in dieser Sache. Wir werden ja heute in der Aktuellen Stunde noch die Möglichkeit haben, uns auch von unserer Seite eingehender mit der Thematik zu beschäftigen. Ich wollte meine Frage dahingehend stellen: Der Abg. Hursky hat in seiner Fragestellung ja völlig richtig festgehalten, dass Sie ja die für die Vollziehung zuständige Stadträtin in dieser Stadt für den Nichtraucherschutz sind. Sie haben einen großen Teil Ihrer Wortmeldung jetzt darauf verwendet, festzustellen, dass die derzeitige gesetzliche Regelung nicht optimal funktioniert. Ich möchte Sie eigentlich nur fragen, wie Sie sich Ihr Fehlverhalten und Ihr politisches Versagen erklären? (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Bah, sagt wer? - Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Frau Landesrätin, bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Erstens möchte ich Sie darüber informieren, dass ich nicht vorgelesen habe, das tue ich eigentlich nie, aber was ich schon mache, ist, mir gewisse Punkte vorher zu notieren, einfach auch deswegen, weil ich gelernt habe, dass es dann leichter ist, bei Themen, die einen emotional sehr stark berühren, Ordnungsrufe zu vermeiden, da man sich sonst im Laufe des Gefechts mit der Opposition vielleicht zu unbedachten Bemerkungen hinreißen lässt. Aber ich kann Ihnen versichern, hätte ich es vorgelesen, hätte es weit länger gedauert, da es viel mehr ist und ich mir hier immer nur die "pulled points" aufschreibe. Was war die zweite Polemik, die von Ihnen gekommen ist: Wie ich mir mein Versagen erkläre? - Ehrlich gesagt, ich habe nicht versagt. Wir kontrollieren sehr intensiv, aber ich kann halt immer nur das kontrollieren, was es an gesetzlicher Grundlage gibt. Und wenn die gesetzliche Grundlage so ist, dass sie nicht mehr hergibt, als dass wir halt hingehen können, feststellen, es funktioniert nicht, feststellen, die Tür ist offen, dann kann ich natürlich zehn Mal am Tag hinkommen und sagen, mach die Türe zu - wir haben auch sehr intensiv kontrolliert -, nur, das ändert nichts daran, dass diese Regelung einfach eine ist, die nicht dazu geeignet ist, einen tatsächlich 100-prozentigen Nichtraucherschutz herzustellen. Und da liegt der Ball schon auf Ihrer Seite, denn ÖVP und FPÖ haben diese Regelung, die ja als Übergangsregelung konzipiert war, jetzt ad infinitum verlängert, sehenden Auges und wissend, denn das hat man bei der Erstellung des Gesetzes nicht gewusst, dass es etwas ist, was überhaupt nicht funktioniert. Jetzt haben wir die Messdaten, jetzt wissen wir, dass auch in den Nichtraucherräumen die Emissionen sehr hoch sind, jetzt wissen wir, dass die Trennung halt nicht funktioniert, weil man sich nicht daran hält - wobei ich das schon verstehe, wenn dauernd der Kellner mit drei Tellern in der Hand durch die Türe durchgehen muss, dann bleibt die Türe halt irgendwann den ganzen Tag offen. Aber der einzige Schluss, den man aus meiner Sicht daraus ziehen kann, ist der, okay, weg mit diesem getrennten System, ein klares Bekenntnis, es gibt nur mehr Nichtraucherlokale in der Gastronomie, dann haben wir das ganze Thema nicht mehr. Das ist auch das, was alle wollten und worauf es eigentlich im Mai dieses Jahres auch hinausgelaufen wäre. Und dann hat man 5 Sekunden vor 12 Uhr, 2 oder 3 Tage, bevor die Regelung in Kraft getreten ist, im Nationalrat das beschlossen. Und was der Auslöser war, brauche ich ja hier nicht zu erläutern, das wissen Sie alle selbst ja auch sehr gut. Und ich weiß, dass es auch in der ÖVP sehr viele Vorbehalte gegen diese Regelung gab, weil man sehenden Auges eine Regelung prolongiert, die Menschen krank macht, die Tode auslöst, und das finde ich ehrlich gesagt unverantwortlich. Aber das müssen Sie mit Ihrem Gewissen ausmachen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke, Frau Landesrätin. Bevor ich jetzt für die nächste Zusatzfrage das Wort erteile, möchte ich die Gäste auf der Galerie und insbesondere die Gäste aus Deutschland, den Verein der Freunde der Konrad-Adenauer-Stiftung begrüßen. Herzlich Willkommen im Wiener Rathaus und im Wiener Landtag. (Allgemeiner Beifall.) Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landesrätin! Danke für die bisherige Beantwortung, wir werden ja heute im Zuge der Aktuellen Stunde noch Gelegenheit haben, das Thema näher zu erläutern. Ein bisschen scheinheilig finde ich Ihre Antworten schon, denn auf der einen Seite sagen Sie, Sie sind jetzt plötzlich gegen das Rauchen in Lokalen. Okay, gut, das ist Ihre Meinung, sei es drum. Sie sind ja nicht erst seit gestern Landesrätin, das hätte Ihnen ja auch schon ein bisschen früher einfallen können, aber gut, okay. Auf der anderen Seite fordert Ihre Sozialistische Jugend ja bis heute die Freigabe von Cannabis. Und das finde ich dann schon ein bisschen eigenartig und da würde mich interessieren: Wie stehen Sie denn zu dieser Forderung Ihrer Sozialistischen Jugend? (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Zu Ihrer Anregung, es hätte mir schon früher einfallen können: Wir haben uns natürlich auch im Vertrauen darauf, dass Gesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden, dann auch tatsächlich umgesetzt werden, darauf verlassen, dass mit Mai diesen Jahres diese Übergangsregelung - die immer als solche konzipiert war - dann ausläuft - es ist damals absichtlich eine sehr lange Übergangszeit gewählt worden, das hat noch Sabine Oberhauser verhandelt, der der Nichtraucherschutz ja wirklich ein Herzensanliegen war - und dann ganz klar ist, dass es dann nur mehr Nichtraucherlokale in dieser Stadt gibt. Also insofern war ich eigentlich bester Dinge, bis dann Ihr Parteivorsitzender verkündet hat, man wird das alles ändern. Ich habe das zuerst eigentlich nicht glauben können, weil ich mir gedacht habe, im Jahr 2018 zu sagen, rauchen in Lokalen ist okay, wurscht, Lehrling egal, Kinder egal, Mitarbeiter egal, Raucherauswirkungen auf Tote, alles egal, das habe ich mir fast nicht vorstellen können, nicht einmal bei der FPÖ. Aber man sieht, ich habe mich offensichtlich getäuscht und diese Regelung ist dann in Kraft getreten, leider verändert und nicht so, wie wir uns das gewünscht haben. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-810238-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr an den Herrn Landeshauptmann gestellt. Ich ersuche um Beantwortung. (Keiner bestreitet mehr die Bildungsmisere an Wiener Pflichtschulen. Zu viele Jugendliche verlassen den Pflichtschulbereich seit Jahren, ohne ausreichend lesen, schreiben und rechnen zu können. Soziale Probleme verschiedenster Art, insbesondere an den NMS nehmen zu. Lehrer und Lehrerinnen fühlen sich mit den Problemen alleine gelassen. Ideologische Diskussionen zwischen den Parteien dominieren die öffentliche Debatte, anstatt sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und Lösungen zu erarbeiten. In Bremen haben sich 2008 die in der bremischen Bürgschaft vertretenen Parteien angesichts anhaltender Probleme im Bildungsbereich dazu entschlossen, politische ideologische Grabenkämpfe hinter sich zu lassen und gemeinsam einen Schulentwicklungsplan festzulegen. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie setzen, um für Wien einen ähnlichen Konsens zwischen den Parteien herzustellen und einen Schulentwicklungsplan festzulegen?) Lhptm Dr. Michael Ludwig: Werte Mitglieder des Wiener Landtages! Sehr geehrter Herr Abg. Wiederkehr! Zu Ihrer Frage über die Situation der Wiener Pflichtschulen und die Debatte, die sich rund um die Wiener Pflichtschulen ergeben hat, haben Sie zweifellos recht, dass wir in den letzten Tagen/Wochen eine zum Teil sehr kontroversielle, auch politisch geführte Diskussion erlebt haben und diese Diskussion vielleicht zu wenig beleuchtet hat, was die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Verantwortlichen in der Schulleitung täglich für die Kinder in unserer Stadt leisten. Ich möchte am Beginn meiner Ausführungen ganz herzlich auch allen danken, die in der Schule für das Wohl der Kinder eintreten. Das sind vor allem die Lehrkräfte, die oft in auch schwierigen Situationen sich ganz besonders um die Kinder unserer Stadt bemühen. Das soll nicht vergessen werden bei all dieser Diskussion, was Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder in unserer Stadt leisten. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) Wenn Sie, Herr Abgeordneter, auch darüber befunden haben, dass es in anderen Ländern wie zum Beispiel in Deutschland, aber auch in Regionen in Europa wie zum Beispiel in Südtirol möglich ist, manche Dinge in der Schule aus dem politischen Streit herauszuhalten, haben sie zweifellos recht, ich möchte aber vielleicht anhand von drei Themen besonders beleuchten, dass es in vielen dieser Punkte auch Einvernehmen bei uns in Wien gibt. Zum einem sind wir prinzipiell der Auffassung, dass alle Kinder in der Schule auch dieselben Chancen haben sollen, dass wir uns gemeinsam darum bemühen sollten, dass niemand in der Schule zurück bleibt, und dass wir alle Kinder, auch jene, die vielleicht auf Grund ihrer sozialen Herkunft diese Möglichkeit nicht vorfinden, in besonderer Art und Weise unterstützen. Denn jedes Kind, das den Anschluss verliert, ist nicht nur ein individuelles persönliches Problem, sondern ist auch ein Verlust für das gesamte Gemeinwesen. Zum Zweiten brauchen wir ein System, das ganz besonders jene Schulen unterstützt, die mit mehreren Problemen konfrontiert sind. Ich meine, dass hier ein Chancenindex, nämlich die Bewertung, welche Schulen ganz besondere Herausforderungen haben, helfen kann, dass diese Schulen auch eine entsprechende materielle Unterstützung bekommen. Das Institut für Höhere Studien hat erst vor Kurzem klar gezeigt, dass Schulen in Städten, vor allem auch in Großstädten stark benachteiligt sind und dass es Sinn machen würde, hier auch einen materiellen Ausgleich zu schaffen, um diese Schulen besonders zu stärken. Und zum Dritten, denke ich, ist die Schulentwicklung vor Ort besonders wichtig, die Befähigung der Schulleitungen, ihre Aufgaben wahrzunehmen und die Pädagogik vor Ort Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. Da hat es ja gerade in den letzten Jahren, auch durch Aktivitäten der letzten Bundesregierung einige Entwicklungen in diese Richtung gegeben. Ich will nur daran erinnern, dass die Schulautonomie ausgebaut worden ist, damit auch die Schulleitungen gestärkt worden sind, und dass auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden sind, einen Chancenindex einzuführen, der insbesondere bei der Bewältigung der gesellschaftspolitischen Herausforderungen mit entsprechendem Unterstützungspersonal der Schule, den Schulleitungen, vor allem aber auch den Pädagoginnen und Pädagogen helfen kann. Bei diesen Punkten wird vielleicht auch deutlich, wo der Unterschied zwischen den von Ihnen zitierten Beispielen aus Deutschland und Südtirol und der Situation liegt, die wir auch in Wien vorfinden. Denn in den Beispielen, die Sie angeführt haben, ist Bildung eine reine Ländersache, kann auch von den Bundesländern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gestaltet werden. Das ist bei uns in Österreich anders. Daher ist Ihr Appell auch ein starker Appell an die Bundesregierung, insbesondere auch an den zuständigen Bundesminister, der ja für die Schulaufsicht und für die Pädagogik in den Schulen zuständig ist. In vielen Punkten haben wir in der Stadt Wien gezeigt, dass wir auch im Vergleich mit anderen Bundesländern stark in der Entwicklung voranschreiten. Wir werden unsere Bemühungen nicht aufgeben, auch weiter an der Spitze der Schulentwicklung zu stehen, aber man muss deutlich machen, dass es da Kompetenzverschiebungen gibt, die beispielsweise im Vergleich mit Deutschland bestehen. Wir sind unserer Verantwortung in Wien in der Vergangenheit - und auch nun in der Gegenwart - in einem großen Umfang gerecht geworden, zum Beispiel bei der sehr innovativen Entwicklung von Schulräumen. Ich habe erst jetzt zu Schulbeginn gemeinsam mit Bildungsstadtrat Czernohorszky drei neue Schulstandorte übergeben, die von der Ausstattung alle Stückeln spielen - das kann man sagen - und auch ein modernes, interessantes Lernen ermöglichen. Wir haben über hundert neue Schulklassen zur Verfügung gestellt - eine große, auch infrastrukturelle Herausforderung für die Stadt Wien. Und wir haben vor allem Maßnahmen gesetzt, um auch die Verbesserung der Lernsituation in Schulen mit besonderen Herausforderungen zu bieten. Ich möchte vielleicht eine Aktion noch besonders erwähnen, da sie den Fokus auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern gelegt hat, die es auch inhaltlich stark brauchen. Das ist die Aktion Förderung 2.0, bei der die Stadt Wien mehr als 20 Millionen EUR eingesetzt hat, um durch zusätzliche Förderkurse und Lernunterstützung, vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik, jenen Schülerinnen und Schülern zu helfen, die vielleicht im regulären Schulbetrieb nicht mitkommen, und damit aber auch den Eltern, die es sich vielleicht finanziell nicht so leisten können, einen Nachhilfelehrer oder -lehrerin zu bezahlen, die Möglichkeit zu geben, dass auch ihre Kindern eine entsprechende Unterstützung erhalten. Abschließend möchte ich noch sagen - ich möchte es nicht zu ausführlich machen, da der Herr Bildungsstadtrat Czernohorszky schon darauf hingewiesen hat -, es war mir wichtig, dass wir - nachdem ich gehört habe, dass Lehrerinnen und Lehrer verstärkt auch Unterstützung von der Schulverwaltung wollen - mit einer Soforthilfe-Hotline die Möglichkeit bieten, auch über den Amtsweg hinausgehend sehr schnell Sorgen, Nöte zu artikulieren, und dass wir auch im Rahmen der Schulverwaltung Maßnahmen setzen, um den einzelnen Lehrerinnen und Lehrern behilflich zu sein. Daher danke ich auch dem Herrn Bildungsstadtrat Czernohorszky, dass er meinem Wunsch, hier sehr schnell initiativ zu werden, auch entsprochen hat und dass das auch innerhalb weniger Tage umgesetzt worden ist. - Also ein Danke auch an dich, lieber Jürgen, an den Herrn Bildungsstadtrat Czernohorszky. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schwarz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Meine Frage zielt auf die Neue Mittelschulen ab. Wir sind uns ja alle einig, dass die Neue Mittelschule eigentlich den Ruf, den sie hat, nicht verdient, nämlich als Restschule. Was braucht es Ihrer Meinung nach, damit die Neue Mittelschule von den Eltern wirklich als ebenbürtige Alternative zur AHS gesehen wird und diese ihre Kinder auch wieder gerne in Neue Mittelschulen geben? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Ja, das ist eine wichtige Frage, die man auch nur sehr umfassend beantworten kann, die nämlich nicht nur die unmittelbare Schule im Auge haben muss, sondern auch alle weiterführenden Entwicklungen. Ich bin ein großer Fan des dualen Ausbildungssystems und glaube, wir sind gut beraten, dass wir dieses duale Ausbildungssystem wieder stark in den Fokus rücken. Ich bin überzeugt, dass es Berufsentwicklungen gibt, die fernab von Matura und Studium eine sinnvolle und gute und auch gut bezahlte Betätigung in der Wirtschaft mit sich bringen. Und ich bin überzeugt, dass, wenn es gelingt, die Schülerinnen und Schüler auch auf das, was sich an die Neue Mittelschule anschließt, nämlich ein attraktives Berufsleben vorzubereiten, es möglich ist, auch die Attraktivität der Schule zu heben. Das ist ein Aspekt. Ich sehe ja das Bildungssystem nicht immer nur in einem Abschnitt, sondern im Gesamtsystem, vom Kindergarten bis zur Situation in der Arbeitswelt. Und hier hat die Neue Mittelschule sicher gute Möglichkeiten, die man aber noch verbessern kann. Wir versuchen, in der Stadt Wien die Ausstattung der Schulen so zu machen, dass sie auch attraktiv sind und vor allem die Neugierde und die Lust aufs Lernen wecken. Das hängt auch damit zusammen, dass wir uns sehr bemüht haben, beispielsweise die WLAN-Ausstattung in den Schulen zu verstärken. Diesen Prozess können wir mit dem nächsten Jahr auch abschließen, damit haben alle Schulen einen entsprechenden Zugang zu WLAN und damit auch die Möglichkeit, mit neuen Technologien zu arbeiten. Denn wir wissen, dass junge Menschen ihr Kommunikationssystem sehr stark über diese elektronischen Medien führen, und das Interesse am Lernen kann sicher mit dem verstärkt werden, was die jungen Menschen auch in ihrer Freizeit machen, nämlich dem Benützen von elektronischen Medien. Aber vielleicht als dritter Punkt: Zentraler Angelpunkt sind immer Lehrerinnen und Lehrer. Jeder von uns kann sich an die Schulzeit erinnern. Was uns am meisten geprägt hat, das war natürlich die Ausstattung der Schule, das waren auch Entwürfe, die wir uns für nach der Schule vorgestellt haben. Aber es waren vor allem Menschen, die im Lehrberuf tätig waren und die uns auch persönlich geprägt haben, mit dem, was sie uns inhaltlich, aber sehr oft auch mit dem, was sie uns menschlich mitgegeben haben. Und daher ist es mir wichtig, dass wir die Möglichkeiten der Pädagoginnen und Pädagogen an den Schulstandorten stärken. Ich denke, dass durch die Schulautonomie jetzt neue Möglichkeiten gegeben sind und dass wir vor allem auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung den Lehrerinnen und Lehrern - neben den Inhalten, die sie sehr oft wirklich gut vermitteln können - auch ein entsprechendes Rüstzeug mitgeben können, um mit sozialen Konflikten umzugehen, um den Anforderungen an die Schule, die immer größer geworden sind, gerecht zu werden. Das muss man ja fairerweise sagen, heute müssen sich Lehrerinnen und Lehrer mit Themen auseinandersetzen, die es vielleicht vor 10, 20, 30 Jahren in diesem Umfang nicht gegeben hat. Wir bemühen uns aber, die Lehrerinnen und Lehrer in die Situation bringen, dass sie auch mit diesen gesellschaftspolitischen Herausforderungen umgehen können. Das müssen sie nicht alleine, daher war es mir wichtig, dass wir neben dieser - unter Anführungszeichen - Notrufnummer jetzt auch ein Team zusammenstellen werden, bei dem die Lehrerinnen und Lehrer das Gefühl haben können, wenn sie ein Problem haben, mit dem sie pädagogisch nicht umgehen können, wird ihnen sofort Hilfe geboten, und dass wir das auch sehr schnell zum Einsatz bringen können. Das wird natürlich gerade auch in der Neuen Mittelschule ein Thema sein, für die wir uns auch in besonderer Art und Weise verantwortlich fühlen, und daher bin ich zuversichtlich, dass diese Punkte dazu beitragen werden, die Situation in der Neuen Mittelschule noch besser zu machen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Ich begrüße bei unserer Landtagssitzung auch Herrn Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landeshauptmann! Die Millionenstädte in Europa haben ähnliche Aufgaben im Bildungsbereich. Lebendige Metropolen haben ähnliche Bevölkerungsdurchmischung und ähnliche Aufgaben. Ich möchte ganz kurz auf die London Challenge eingehen. Ruiniert von Margaret Thatcher und Konservativen, die sich an Eliteschulen orientieren, ist dort Anfang dieses Jahrhunderts, also Anfang der 2000er-Jahre, das Projekt London Challenge aus der Taufe gehoben worden, mit einem ganz einfachen moralischen Imperativ, nämlich jedes Kind, jeder Jugendliche haben die beste Bildung von Anfang an verdient. Das haben sie sich einmal groß hinaufgeschrieben, dann haben sie als Schlüssel zum Erfolg die schwächsten Schulen, die sie hatten, herausgenommen, und dann sagten sie: An denen werden wir uns messen, denn die müssen sich verbessern. Als das Programm ausgerollt wurde, waren sie schon drei Jahre später zumindest nicht mehr die letzte Region in Großbritannien und im Vergleich bei den ganzen Schulstandards bereits zehn Jahre später die Top-Region. Das konnten sie bis heute halten. Unter anderem war einer der Schlüssel nicht nur die Stärkung der Lehrer und Lehrerinnen, sondern der Kopf der Schule, also die Direktoren und Direktorinnen in ihren Möglichkeiten in der Unterstützung stärken, und vom Kopf beginnt das Ganze, in dem Fall positiv. Mit der Stärkung der Direktoren und Direktorinnen hat das dort begonnen. Können Sie dem etwas für Wien abgewinnen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, das ist richtig. Die Großstädte haben in Europa, aber weltweit, große Herausforderungen. Die Situation unterscheidet uns auch von der Situation am Land oder auch in kleineren Gemeinden. Großstädte ziehen natürlich besonders begabte Menschen an, Großstädte ziehen aber auch Menschen mit besonderen sozialen Bedürfnissen an. Ich glaube, es ist wichtig, dass man in einer Großstadt ein Bildungssystem ausdifferenziert, auch das haben wir in Wien gemacht. Ich möchte nur daran erinnern, wir haben mit der Sir Karl Popper Schule eine Schule, die sich besonders begabten Kindern widmet. Aber es ist mindestens genauso wichtig, dass man sich um jene Schulstandorte kümmert, wo Kinder mit besonderen sozialen Herausforderungen in die Schule gehen. Das sind ja oft trotzdem sehr begabte Kinder, die aber von ihrem sozialen Umfeld her diese Chance nie haben, weil sie in einem Haushalt aufwachsen, wo es überhaupt kein einziges Buch gibt, wo sie von der Familie nicht gefördert werden, weil die selber genug soziale Probleme haben, wo auf Grund des Drucks am Arbeitsmarkt die Eltern gar nicht in der Lage sind, sich um die Kinder zu kümmern, wo Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher materiellem Druck ausgesetzt sind. Von daher ist es wichtig, dass wir uns gerade auch mit diesen Schulstandorten besonders auseinandersetzen, wo es auch eine Häufung an sozialen Herausforderungen gibt. Ich glaube, dass wir den Chancenindex, den wir auch umsetzen wollen, zu dem jetzt auch von der letzten Bundesregierung die gesetzlichen Maßnahmen gelegt worden sind, auch zum Anlass nehmen sollten, hinzuschauen, wo wir mit materiellen Hilfen, aber auch mit pädagogischer Unterstützung den LehrerInnen helfen können, mit dieser Situation umzugehen. Zweifellos ist das von Ihnen angeführte Beispiel ein sehr gutes. Es gibt ja auch im internationalen Vergleich einige positive Ansätze, wobei ich sagen muss, dass wir, auch wenn wir über das Wiener Schulsystem sehr kontroversiell diskutieren, den internationalen Vergleich auch nicht scheuen müssen. Aber das ist sicher ein Modell, mit dem wir uns näher beschäftigen sollten, weil es vor allem auch einer Überschrift dient, die auch mir ganz wichtig ist, nämlich dem Prinzip der sozialen Durchmischung und der Frage, wie wir mit jenen umgehen, die talentiert sind, aber auf Grund ihrer sozialen gesellschaftlichen Möglichkeit nicht die Chance haben, so mitzuwirken wie andere. Ich habe es vorhin auch in der Anfragebeantwortung für den Herrn Abg. Wiederkehr erwähnt, denn jedes Talent, das verloren geht, ist ein individuelles Problem dieses Kindes, es ist aber auch ein großer Verlust der Gesellschaft, dass man solche Talente in der Wirtschaft und in der gesellschaftlichen Entwicklung nicht zum Einsatz bringen kann. Von daher lohnt es sich, da besonders hinzuschauen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Landeshauptmann! Ich möchte eigentlich auf den Kern der Frage des Herrn Klubobmann Wiederkehr zurückkommen und daran erinnern, dass wir uns, was die Schulbehördenstruktur anlangt, ja jetzt gerade in einer Übergangsphase befinden. Die gescheiterte rot-schwarze Regierung hat mit Hilfe der GRÜNEN in einer der letzten Nationalratssitzungen der letzten Legislaturperiode im Verfassungsrang eine umfassende, keine Schulreform, sondern Behördenstrukturreform vorgenommen. Aus den Landesschulräten, aus dem Stadtschulrat wird jetzt die Bildungsdirektion, die - auch ein Novum in der österreichischen Behördenstruktur - eine gemischte Bund-Länder-Behörde sein wird. Im alten System, im Landesschulrat, Stadtschulrat für Wien hat es ein Kollegialorgan gegeben, das sogenannte Kollegium, das so gut wie nichts gekostet hat, in der alle politischen Parteien auch in die Entscheidungsfindung entsprechend eingebunden waren. Das neue System sieht nur einen Beirat vor. In diesem Beirat sitzen Sozialpartnerorganisationen, also die diversen Kammern und Vertreter aller anerkannten Religionsgemeinschaften. Das heißt, sozusagen, das Anliegen von Herrn Kollegen Wiederkehr, dass es hier eine institutionalisierte Form demokratisch legitimierter Vertreter gibt, ist im neuen System so gut wie nicht vorgesehen. Der derzeitige Bildungsdirektor, Herr Mag. Himmer, hat im auslaufenden Kollegium angekündigt, dass er im Rahmen des gesetzlich Möglichen versuchen wird, hier zumindest in den Beirat auch Vertreter der gewählten Landtagsparteien aufzunehmen. Unterstützen Sie dieses Vorhaben, und gibt es vielleicht diesbezüglich auch schon Pläne, die hier im Landtag dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass hier eben das Anliegen, dass alle gewählten Mandatare auch die Möglichkeit haben, in der Bildungsdirektion zumindest informiert zu werden, auch verwirklicht werden kann? Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Herr Abg. Aigner, es wird Sie vielleicht überraschen, aber ich bin da ganz Ihrer Meinung. (Beifall bei der FPÖ.) Ich war selber Mitglied im Kollegium des Stadtschulrates, und ich habe das immer als sehr wertvolles Gremium empfunden, dass es nämlich dort möglich ist, durchaus auch kontroversiell, aber immer unter dem Gesichtspunkt, Kindern an der Schule zu helfen, durchaus auch mit parteipolitischer Verankerung zu diskutieren, und dass wir viele Diskussionen dort geführt haben, die auf Grund von Zeitknappheit und eingeschränkten anderen Möglichkeiten hier im Gemeinderat oder Landtag nicht möglich waren. Ich habe das Kollegium also sehr geschätzt, aber ich muss auch sagen, es liegt schon auch ein bisschen an unserer parteipolitischen Diskussion, dass wir auch in der Öffentlichkeit immer alles diskreditieren, was nur irgendwie mit Parteipolitik zu tun hat. Ich persönlich bin sehr dafür, dass wir auch diskutieren, wenn es manchmal vielleicht unterschiedliche Meinungen mit sich bringt. Das wird auch vielleicht eine gewisse Streitkultur entwickeln, wo man sagt, am Ende sehen wir aber doch ein gemeinsames Ziel. Das war im Kollegium so, ich habe das immer als sehr positiv erachtet. Es hat, wie Sie richtig sagen, auch nichts gekostet oder fast nichts gekostet. Es war also in der Relation zu dem, was es gebracht hat, ein sehr vertretbares Gremium. Aber, wie gesagt, in der Öffentlichkeit wird das immer ganz anders diskutiert. Nicht von mir, auch nicht von meiner Partei, aber ich finde das sehr bedauerlich, denn, ich glaube, es ist gut, wenn die im Gemeinderat vertretenen Parteien die Möglichkeit haben, sich auch außerhalb dieses Gremiums zu artikulieren. Ich freue mich sehr, dass einige Journalistinnen und Journalisten bei uns sind, aber vieles passiert unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wir hätten uns auch hier zum Thema Bildung vieles vertiefend zu sagen, und da war das Kollegium ein sehr wertvolles Gremium. Um auf Ihre Frage zurückzukommen, Herr Abg. Aigner: Ich werde die Ambitionen von Herrn Bildungsdirektor Himmer sehr unterstützen, damit wir zu einem auch parteipolitischen Diskurs kommen, der zum Ziel hat, gemeinsam, durchaus auch parteipolitisch verankert, zu Lösungen zu kommen, was vielleicht auch kontroversielle Diskussionen voraussetzt. Aber, wie gesagt, ich habe das im Kollegium immer sehr positiv gesehen, da gebe ich Ihnen völlig recht. Wie gesagt, ich werde Bildungsdirektor Himmer bei diesen Ambitionen tatkräftigst unterstützen. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke schön, Herr Landeshauptmann. Die 4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! Wir begrüßen, dass Sie auf Grund der öffentlichen Diskussion auch ein Maßnahmenpaket in Auftrag gegeben haben. Es war höchste Zeit, etwas zu tun. Dieses Maßnahmenpaket ist ja eher ein Notpaket, ein Feuerlöschen, dort, wo es schon brennt. Abseits davon ist es natürlich wichtig, auch in die Prävention zu investieren, damit es gar nicht zu solchen Notmaßnahmen kommt, wo sich die Lehrer überhaupt an eine Notruf-Hotline wenden müssen. Da wäre eine Maßnahme, die auch im Regierungsübereinkommen steht, der Ausbau der psychosozialen Kräfte an Schulen, also von Schulpsychologen und Sozialarbeitern. Da hat sich die rot-grüne Regierung selber 100 Personen vorgenommen, davon ist man noch weit entfernt. Wollen Sie auf Grund der aktuellen Diskussion und der Notwendigkeit diesen Prozess beschleunigen und auf die 100 versprochenen Personen in einem kurzen Zeitraum kommen, oder wie ist hier der Plan von Ihnen? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Ich möchte vielleicht am Beginn einen Eindruck etwas korrigieren. Also, die Maßnahme, die ich gemeinsam mit dem Herrn Bildungsstadtrat Czernohorszky jetzt gesetzt habe, ist ein Maßnahmenpaket neben vielen anderen. Wir haben ja auch in der letzten Zeit ganz viele Schritte gesetzt. Ich möchte noch einmal erwähnen, es sind außer jenen Lehrerinnen und Lehrern, die jetzt auch in die Medien getreten sind, ja darüber hinaus dutzende, wenn nicht hunderte Lehrerinnen und Lehrer ständig eingebunden, um die Schulentwicklung mit sehr kreativen Ideen voranzutreiben. Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken, als wären jetzt nur jene, die in den Medien vorkommen, jene Lehrerinnen und Lehrer, die mit Ideen und konstruktiven Vorschlägen die Schulentwicklung bereichern wollen. Es gibt darüber hinaus, wie gesagt, hunderte Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter, die sich hier sehr engagiert auch mit der Schulverwaltung gemeinsam bemühen. Aber Sie haben recht, nichts kann man nicht noch besser machen, und ich glaube, die Möglichkeit, auch mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Tätigkeit der Lehrkräfte zu unterstützen, ist sehr wichtig. Ich möchte jetzt da nicht wieder eine Diskussion vorantreiben, aber dass wir jetzt mit der Streichung des Integrationstopfes von Seiten des Bundes in Wien besonders in diesen Möglichkeiten eingeschränkt worden sind, als eine Großstadt, als einzige Großstadt in Österreich, finde ich bedauerlich, hat die Ambitionen, die wir haben, nicht unterstützt, sondern eher eingeschränkt. Aber wir bekennen uns nach wie vor zu dem Ziel, diesen Bereich auszubauen. Wir haben jetzt, soviel ich weiß, ein Potenzial von 25 Planstellen des Bundes für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Wir haben 27 Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die aus dem Bereich Wien kommen. Ich habe mir gemeinsam mit dem Herrn Bildungsstadtrat vorgenommen, dass wir diesen Bereich deutlich erhöhen. Sie haben die Zahl selbst genannt, das ist für uns also nach wie vor die Orientierungsgröße, und die streben wir an. Wir werden schauen, dass wir die materiellen budgetären Möglichkeiten schaffen und dass wir das entsprechend geeignete Personal finden. Das ist ja auch nicht ganz so leicht, denn das können ja auch keine jetzt unmittelbar nur im inhaltlichen kompetente Menschen sein, sondern die müssen ja auch in der Lage sein, mit den besonderen Herausforderungen in einem Schulbetrieb umzugehen. Aber da sind wir, wie ich meine, gut unterwegs. Das haben wir uns vorgenommen, und ich bin sicher, dass wir das in einem sehr zeitnahen Rahmen auch entsprechend umsetzen und dann auch hier präsentieren können. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke schön, Herr Landeshauptmann. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP - 810485-2018-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. [Dieses Jahr jährt sich der letzte große, umfangreiche Dezentralisierungsschritt zum 20. Mal. Die Wiener Gemeindebezirke und ihre Bezirksparlamentarier sind wesentliche Stützen der Wiener Demokratie und tragen mit ihrer Problemlösungskompetenz und Bürgernähe viel zur Zufriedenheit der Menschen mit ihrem unmittelbaren Lebensumfeld und Alltag bei. Dabei ist es wichtig, dass den Bezirken in vielen Bereichen (Mit- )Entscheidungsrechte zukommen, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und umsetzen zu können. Im Lauf der letzten Jahre wurden jedoch den Bezirken seitens der Stadt Wien sogar einige Kompetenzen wieder entzogen. Wiens Bezirke müssen im Sinne einer sinnvollen Dezentralisierung wieder mehr Kompetenzen zugesprochen werden. Landeshauptmann Dr. Häupl antwortete auf derartige Initiativen meist vage und unkonkret. Es wäre wünschenswert, wenn Sie, als neuer Wiener Landeshauptmann, ein konkretes Bekenntnis zu einer weiteren überlegten Kompetenzzuweisung an die 23 Wiener Gemeindebezirke abgeben würden. Werden Sie sich für einen substantiellen Dezentralisierungsschritt einsetzen?] Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Hoher Landtag! Sehr geschätzte Frau Abg. Olischar! Sie haben sich, um es quasi auf den Punkt zu bringen, vorgenommen, mit mir über die Dezentralisierung, also über das Verhältnis von Bezirken und der Stadt Wien zu diskutieren. Sie haben recht, es ist uns wichtig, dass wir die internen Kompetenzen, aber auch Verwaltungsabläufe in diesem Verhältnis laufend verbessern und optimieren. Wir haben zu diesem Zweck auch eine laufende Evaluierung in Auftrag gegeben, um auch zu schauen, wo es Bereiche gibt, die einem Veränderungsdruck ausgesetzt sind. Das ist zum Beispiel bei der Frage, wie die Vergaben in Zukunft erfolgen. Es gibt hier einen sehr starken Druck in Richtung Verrechtlichung dieses Bereiches. Das ist ein ganz zentraler Punkt, wo sich die Bezirke sehr oft auch nicht mehr in der Lage sehen, auf Grund dieser sehr komplexen Situation in den Bezirksorganen zu entscheiden, denn das ist ja oft auch mit einer sehr großen Verantwortung verbunden, die Mitglieder der Bezirksvertretung damit auch übernehmen, und wir daher diese Frage der Vergabe stärker auch zentral lösen wollen. Dazu kommt, dass es immer größere Infrastrukturprojekte gibt, die sehr oft auch bezirksübergreifend organisiert sind und mit einem sehr hohen Investitionsbedarf, zum Beispiel im Bildungsbereich, verbunden sind. Ich denke hier nur an das Modell der Campusschulen, wo sich die betroffenen Bezirke oft nicht mehr in der Lage gesehen haben, auch den laufenden Betrieb zu finanzieren, weil das eben sehr komplexe große Bildungsinstitutionen geworden sind, wo es Sinn macht, dass es hier auch zu einer zentralen Steuerung kommt. Umgekehrt gibt es aber natürlich auch Kompetenzbereiche, für welche den Bezirken zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in letzter Zeit zusätzliche Budgetmittel überantwortet worden sind, zum Beispiel im Bereich des Ausbaus der ganztägigen Kinderbetreuung oder der Instandhaltung von Kindergärten und der Schulsanierung. Insgesamt wird den Bezirken im Rahmen der Dezentralisierung bereits jetzt eine Vielzahl an Aufgaben übertragen. Im heurigen Jahr waren diese Aufgaben auch mit einem Gesamtbudget von 194 Millionen EUR verbunden. Insgesamt kommt den Bezirken sehr viel Neues an unterschiedlichen Rechten zu, die von Zuständigkeiten über Mitwirkungs- bis hin zu Anhörungs- und Informationsrechten reichen. Es gibt da also auch verschiedene Stufen in der Mitwirkungsmöglichkeit, in der Umsetzung von Projekten, auch in der Zusammenarbeit mit der Stadt. Ich will das vielleicht noch in zwei Teile unterscheiden, nämlich zum einen, dass es eine möglichst frühzeitige Information der Bezirke hinsichtlich einzelner von der Verwaltung geplanter Vorhaben gibt, nämlich in einem Stadium, wenn noch Lösungsvarianten offenstehen. Das ist, wenn man so will, die eine Richtung, und die andere ist eine rechtzeitige Information der Verwaltung über die Intentionen der Bezirke sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bezirke auch außerhalb ihres Bezirksbudgets. Das darf man ja nicht unterschätzen. Die Bezirke sprechen ja nicht nur bei ihrem eigenen Budget mit, sondern bei dem zentralen Budget, wenn sie zum Beispiel in Kooperation mit Magistratsabteilungen oder anderen Unternehmungen der Stadt Wien große Projekte mitentscheiden. Von daher zeigt sich, dass die Einbindung der Bezirke also in unterschiedlichem Umfang und unterschiedlicher Intensität bereits derzeit in hohem Maße gegeben ist, und dass wir uns aber trotzdem natürlich bemühen, das vorhandene Budget mit den Bezirken gemeinsam so zu besprechen, dass es dem Wohl der Menschen in den jeweiligen Bezirken dient. Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kops gestellt. Ich erteile ihm nun das Wort. Abg. Dietrich Kops (FPÖ): Grüß Gott, Herr Landeshauptmann! Danke für die ausführliche Beantwortung. Ich habe teilweise gerade bei der Frage Zentralisierung-Dezentralisierung schon den Eindruck gewonnen, dass die rot-grüne Landesregierung hier keine einheitliche Linie hat. Sie haben selber ausgeführt, dass Sie versuchen werden, die Vorgangsweise hier klarer festzulegen. Wie gesagt, ich habe schon den Eindruck gewonnen, in vielen Bereichen, wo es der rot-grünen Landesregierung in den Kram passt, lässt man die Bezirke fuhrwerken, wie sie wollen, zum Beispiel beim Aufstellen von Fahrradständern. Auf der anderen Seite, wenn es Ihnen nicht passt, dann fährt man über die Bezirke drüber, gerade in verkehrstechnischen Fragen. Da wäre es halt interessant, ob Sie hier mehr auf die Bezirke zugehen würden, weil gerade die Bezirke direkt vor Ort sich hier besser bei gewissen Fragen auskennen als, sage ich einmal, die Landesregierung. Ein zweites Problem stellt sich natürlich gerade bei der Frage der Zentralisierung-Dezentralisierung: Die hohe Verschuldung der meisten Bezirke ist ein sehr großes Problem. Da stellt sich die Frage: Zentralisieren, dezentralisieren? Da haben wir das größte Problem, dass die meisten Bezirke verschuldet sind, weil sie die hohen Kosten der Schulsanierungen tragen müssen. Da ist meine Frage: Wie stehen Sie zu diesem Verteilungsschlüssel? Können Sie sich vorstellen, dass man diesen Verteilungsschlüssel zu Gunsten der Bezirke wieder ändert? Präsident Ernst Woller: Bevor ich dem Landeshauptmann das Wort erteile, möchte ich mitteilen, dass Herr Abg. Ebinger aus dienstlichen Gründen bis 11.30 Uhr entschuldigt ist. Bitte, Herr Landeshauptmann, die Beantwortung. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Herr Landtagsabgeordneter, Sie haben sicher recht. Schulsanierung ist ein großes zentrales Thema, ist aber auch ein gutes Beispiel, wo Bezirke und die Stadt Wien bei dem Schulsanierungspaket, das wir getroffen haben, sehr eng zusammengearbeitet haben. Sie haben recht, zum Beispiel im laufenden Betrieb der Campusschulen sind wir dann dazu übergegangen, dass wir nach Rücksprache mit den betroffenen Bezirken die Finanzierung des laufenden Betriebs dann wieder ins zentrale Budget übernommen haben, weil das jetzt von der Größenordnung für die betroffenen Bezirke wirklich eine zu große Herausforderung war, auch weil das sehr komplexe Einrichtungen sind, von Kindergarten über Schule, und das auch in der Dimension natürlich manche Bezirke überfordert hat. Wo Sie natürlich auch recht haben, ist, es gibt auch Herausforderungen in manchen Bezirken, vor allem in den großen Bezirken, wo Stadtentwicklungsgebiete sind, wo man auch laufend nachschärfen muss. Die Stadtentwicklung ist ein starker Motor, das ist auch gut so, fordert aber natürlich vor allem jene Bezirke, wo es so große Stadtentwicklungsgebiete gibt, die oft sehr viel an Zusatzfinanzierung mit sich bringen. Wenn ich nur beispielsweise an Stichstraßen denke oder auch an die Notwendigkeit, beispielsweise Grünraum zu betreuen und vieles andere mehr. Das ist etwas, wo ich sage, da muss man immer nachschärfen. Da schauen wir auch genau hin, denn da kann man die Bezirke sicher nicht alleine lassen. Aber richtig ist sicher auch, man muss immer sehen, es gibt in Wirklichkeit ein Budget. Das ist wie ein Wasserglas, das voll ist. Wir können natürlich jetzt Wasser aus dem Wasserglas Richtung Bezirke in ein anderes Glas umleiten, es wird aber nicht mehr Wasser. (Abg. Dkfm. Dr. Fritz Aichinger: Eher weniger!) Wir können zwar darüber nachdenken, wer auf Grund seiner Nähe zur Bevölkerung welche Entscheidung trifft, aber der Liter Wasser bleibt der Liter Wasser. Wir können es nur in unterschiedliche Gläser leeren, aber durchs Umleeren wird das Wasser nicht mehr, das muss uns immer bewusst sein. Mir ist wichtig, dass wir ganz eng auch diese Kompetenzen abstimmen, überall dort, wo es Sinn macht, das ins Zentralbudget übernehmen. Wie gesagt, beim Beispiel Campusschulen werden wir das tun. Überall dort, wo es Sinn macht, wie von Ihnen angesprochen, die Verkehrslösungen Richtung Bezirke auszulagern, werden wir das auch tun. Aber das löst jetzt auch noch nicht automatisch nur Zufriedenheit aus, denn ich könnte jetzt aus dem Stand ein paar Beispiele im Bereich Verkehr aufzählen, wo auch die Entscheidung mancher Bezirke nicht zu einer allgemeinen Zufriedenheit geführt hat. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Zeit haben wir!) Ich glaube, erst gestern ist eine Entscheidung in einem großen wichtigen Wiener Bezirk getroffen worden, der jetzt durch diese Entscheidung auch nicht 100-prozentige Zufriedenheit auslösen wird. Also, da haben Sie sicher recht, Verkehr ist ein besonders emotionales Thema, das auch kontroversiell diskutiert wird, nicht nur in der Stadt Wien, sondern auch in den Bezirken. Präsident Ernst Woller: Die nächste Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Ich finde die Diskussion über die Dezentralisierung sehr wichtig, auch um anzuschauen, welche Aufgaben auf welcher Ebene am besten aufgehoben sind. Ich glaube, da gibt es in Wien schon noch Diskussionspotenzial, wo man sich überlegen kann, ob wirklich jede Aufgabe auf der definierten Ebene richtig aufgehoben ist, Ich möchte aber ein bisschen ein größeres Thema ansprechen. Ihr ehemaliger Bürgermeister Häupl hat so zirka ein Jahr vor der Übergabe eine Diskussion über die Zusammenlegung von Bezirken aufgemacht, Zusammenlegung auch von Bezirksvertretungen, die wir durchaus begrüßen würden. Wie ist da Ihre Meinung dazu? Soll man darüber diskutieren können? Sollen wir eine Diskussion dazu führen? Oder ist für Sie in Stein gemeißelt, dass es hier mit Ihnen keine Änderungen geben wird? Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Wie wir wissen, ist in der Politik nie etwas in Stein gemeißelt, aber ich beschäftige mich vorrangig mit jenen Themen, die ich noch in meiner Amtszeit und in meiner Lebenszeit umsetzen kann. Von daher ist natürlich die Frage, wie die Zusammenarbeit auch über Bezirksgrenzen hinweg funktioniert, eine wichtige, ich glaube, da gibt es Möglichkeiten. Ich glaube, dass die Bezirke durchaus willens sind, auch über Bezirksgrenzen zu kooperieren. Eine Zusammenlegung selbst kann ich mir zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorstellen. Präsident Ernst Woller: Die nächste Zusatzfrage wird von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, vielen herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und die Beantwortung. Sie haben in Beantwortung meiner ursprünglichen Frage von einem Bericht beziehungsweise von einer Evaluierung der derzeitigen Aufgaben und der Kompetenzverteilung in Bezirken und Land gesprochen. Mich hat das jetzt ein bisschen neugierig gemacht und mich würde interessieren, ob dieser Bericht mit den Evaluierungen, den Sie erwähnt haben, wo wahrscheinlich auch unterschiedliche Kriterien und Bewertungen der einzelnen Themengebiete zu finden sind, der Opposition und den Bezirken auch zur Verfügung gestellt wird. Präsident Ernst Woller: Bitte schön, Herr Landeshauptmann. Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete und Klubvorsitzende! Einen Bericht im eigentlichen Sinn gibt es nicht, es gibt eine laufende Evaluierung. Es gibt jetzt zum Beispiel, was mir sehr wichtig ist, eine Arbeitsgruppe über die Mehrfachnutzung an Schulen. Es war der Wunsch von Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern, auch darüber zu diskutieren, wie beispielsweise Schulräume noch stärker für den außerschulischen Verwendungsbereich geöffnet werden können, beispielsweise die Nutzung für Sportvereine, und vieles andere mehr. Da haben wir auch eine entsprechende Arbeitsgruppe unter der Leitung der Magistratsdirektion eingerichtet, um auch auf Basis der rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen. Eine andere Lösung, die diese laufende Evaluierung - es muss ja ein laufender Prozess sein - mit sich gebracht hat, war eben der Umstand, dass wir die Campusschulen wieder ins zentrale Budget und auch in die zentrale Verwaltung übernommen haben. Es gibt laufend Diskussionen, inwieweit beispielweise verkehrstechnische Maßnahmen stärker dezentralisiert oder zentralisiert werden sollen. Stichwort Radwege, wo es ja die Diskussion gegeben hat, ob Radwege dann an der Bezirksgrenze enden oder ob es da nicht ein generelles Konzept geben soll. Von daher ist das also ein laufender Prozess, aber ich bin gerne bereit, dass wir das auch in diesem Kreis immer wieder diskutieren. Ich habe mir in den nächsten Wochen ein Treffen mit allen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern, mit allen Bezirken vorgenommen, wo wir diese Schritte, die wir gemeinsam in der Dezentralisierung gehen wollen, besprechen wollen. Es ist mir wichtig, dass wir auch die Meinung der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher stärker noch hereinholen und mit ihnen gemeinsam die weiteren Schritte entwickeln. Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 4. Anfrage ist damit beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP - 809106-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Nach langem Tauziehen zwischen Bund und Ländern kam es nun zu einer Einigung und damit zu einer 15a Vereinbarung zu den Kindergärten, weil integrationspolitische Zwecke vielfach nicht erfüllt werden konnten, da in zahlreichen Kindergärten bewusst und nicht ausreichend Deutsch gesprochen wird und den Kindern auch mitunter demokratiefremde Inhalte vermittelt werden. Die nun erfolgte Einigung beinhaltet unter anderem ein Kopftuchverbot und einen Wertekatalog. Wie werden Sie die Wiener Kindergärten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtstätigkeit hinsichtlich der genannten Aspekte kontrollieren?) Ich ersuche den Herrn Landesrat um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Aigner! Die Frage bezieht sich auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern zum Thema 15a-Vereinbarung zu Kindergärten, weil verschiedene integrationspolitische Zwecke nicht erfüllt werden können. Dazu vielleicht zwei Bemerkungen zu Beginn: Die 15a-Vereinbarung, über die wir diskutieren - abgesehen davon, dass es sie so noch nicht gibt -, ist notwendig, nicht weil bestimmte inhaltliche Dinge funktionieren oder nicht funktionieren, sondern weil drei 15a-Vereinbarungen abgelaufen sind oder ablaufen und es daher notwendig war, Folgevereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu treffen. Das BMBWF hat letzte Woche einen Entwurf für eine Vereinbarung gemäß Art. 15a zwischen Bund und Ländern für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022 vorgelegt. Derzeit gibt es das Ersuchen um eine Stellungnahme. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 17. Oktober. Eine entsprechende Stellungnahme des Landes Wien, also durch die Wiener Landesregierung, ist gerade in Vorbereitung. Es ist mir nicht ganz nachvollziehbar, woher Sie die Informationen einer Einigung jetzt zu diesem Zeitpunkt haben. - "Anyway!" Ich könnte jetzt sozusagen mit meinen Ausführungen enden, das möchte ich natürlich nicht, weil ich noch weiter auf den angesprochenen Werteleitfaden zu sprechen kommen möchte und auch darauf, was in den derzeitigen Entwürfen vorgelegt wird. Falls noch nicht alle die Gelegenheit hatten, den vom Bund vorgelegten Werteleitfaden zu lesen, ich zitiere gerne daraus. Zum Thema Kopftuch heißt es da: "Viertens: Kopftuch im Kindergarten, in Klammer: Gleichwertigkeit. Ein muslimisches Mädchen kommt mit Kopftuch in den Kindergarten. Es will wie seinen älteren Schwestern und die Mutter Kopftuch tragen. Das pädagogische Team sieht darin die in den europäischen Grundwerten verankerte Gleichwertigkeit der Geschlechter gefährdet. Im Gespräch mit den Eltern erklären die PädagogInnen, dass das Kopftuch in der Familie ein Symbol ist, das dazugehörend sein kann, während dies im Kindergarten genau anders gesehen werden kann. Gemeinsam werden Vereinbarungen erarbeitet, zum Beispiel das Kopftuch in der Garderobe abzulegen. Solche Konflikte können im gemeinsamen Dialog geklärt werden. Gleichwertigkeit ist die beste Voraussetzung für gelingende Dialoge. Es gibt kein richtig oder falsch, Dialoge dienen der Verständigung und der Akzeptanz des jeweils anderen. Vermeiden Sie Pauschalierungen, nehmen Sie Ihr Gegenüber im Hier und Jetzt wahr. Seien Sie offen, lernen Sie Ihr Gegenüber im Dialog kennen und verstehen." Warum zitiere ich das? - Ich zitiere das, weil der Werteleitfaden des Bundes ziemlich genau - man könnte fast sagen, punktgenau - zusammenfasst, was wir im Wiener Bildungsplan, der immerhin 2007 verabschiedet worden ist, an Vorgangsweise festgelegt haben, und was wir erst im Vorjahr durch den erstellten Wiener Leitfaden zum Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten verschriftlicht haben. Er entspricht also genau jener Vorgangsweise, die in Wien praktiziert wird. Was ist die Vorgangsweise? Vielleicht auch noch einmal hier an dieser Stelle: Wir in Wien versuchen, grundsätzlich einer Haltung zu folgen, und die Haltung, die in Wiener Kindergärten vertreten wird, ist, dass insbesondere bei jungen Kindern nicht gewünscht wird, dass diese im Kindergarten ein Kopftuch tragen. Und die Stadt Wien, gemeinsam mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern, tut auch etwas dagegen. Das Gespräch mit den Eltern wird gesucht, um zu vereinbaren, dass das Kind im Kindergarten kein Kopftuch trägt. Gleichzeitig wird auch der Grundsatz beachtet, das Kind so anzunehmen, wie es ist und dort abzuholen, wo es steht. Das bedeutet, dass man dem Kind in einem Kindergarten nicht einfach das Kopftuch vom Kopf zieht, so wie man andere Bekleidungsstücke wie eine Hose oder einen Rock nicht einfach so entfernt, sondern dass es eben Handlungen gibt - wie übrigens alle Handlungen im pädagogischen Raum -, wo man gemeinsam mit dem Kind und gemeinsam mit der Familie einen Weg entwickelt, um Nichtgewünschtes zu verändern. Das Kind würde nämlich bei jeder anderen Variante zwischen zwei Fronten geraten, zum Beispiel zwischen Kindergarten und Familie oder, noch schlimmer, aus dem Kindergarten abgemeldet werden. Dadurch gibt es überhaupt keinen pädagogischen Raum mehr, wo man sich aber auch damit auseinandersetzen kann, um zu sehen, ob auf das Kind Zwang ausgeübt wird oder nicht. Das ist ja das, was wir gemeinsam verhindern wollen. Wenn das jetzt so ist, dass ein allfälliger Zwang von einer Betreuungsperson wahrgenommen wird, also einer Kindergartenpädagogin zum Beispiel oder einer Leiterin, dann hat eine Gefährdungsmeldung beim Kinder- und Jugendhilfeträger zu erfolgen und es muss dann so eine Gefährdungsabklärung starten. Und eine Gefährdungsabklärung - ich sage das jetzt ein bisschen, weil das nachher auch noch beim Volksanwaltschaftsbericht Thema sein wird - hat immer zum Ziel, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger feststellt, ob eine Erziehungsfähigkeit der Eltern vorliegt und ob im Hinblick auf die Versorgung, auf die Pflege, auf den Schutz, auf die Förderung des Kindes, aber auch auf die Bindung der Eltern, alles, was es an zur Verfügung stehenden Unterstützungsnetzwerken gibt, auch vorliegt und geprüft werden kann. Wenn jetzt so eine Abklärung feststellt, da hat es etwas, da braucht es zusätzliche Unterstützung oder vielleicht sogar noch schlimmer, dass dem Kind tatsächlich Gewalt angetan wird, dann geht es nach dem Rechtsgrundsatz des gelindesten Mittels immer darum, passgenaue Hilfen zur Verfügung zu stellen. Das kann Unterstützungs- und Informationsarbeit sein, das können Hilfen bei der Erziehung sein, die man beim zuständigen Pflegschaftsgericht beantragt, das kann eben vieles, vieles, vieles sein. Das Ziel ist, passgenau zu arbeiten. Um ein bisschen aufzuzeigen, um welche Relationen es geht. Österreichweit ist das ja oft diskutiert worden, aber gerne auch für Wien. Es heißt immer, das Thema gibt es eigentlich nur in Wien - gerne hier für Wien die Informationen: Ich kann Sie informieren, dass im Zuge der Einschreibungen von weniger als einem Kind pro Jahr bekannt wird, das zu Beginn des Kindergartenjahrs ein Kopftuch trägt. Also, im Schnitt weniger als ein Kind pro Jahr. Und was noch wichtiger ist: Bisher konnte in allen Fällen - ich spreche von allen Fällen - im Gespräch mit den Eltern nach der Vorgangsweise, die wir bis jetzt wählen, eine Lösung gefunden werden, nämlich eine Lösung, in der freiwillig am Schluss mit den Eltern vereinbart wird, dass kein Kopftuch mehr getragen wird. Übrigens, um jede Verunsicherung oder Unwissenheit im Alltag bei den privaten Trägern, bei einzelnen KindergärtnerInnen in der ganzen Stadt zu verhindern, haben wir, hat die MAG ELF im April 2017 alle Betreiberinnen und Betreiber von Kinderbetreuungseinrichtungen über die Meldepflichten beim Thema Kindswohlgefährdung informiert. Auch im Kindergartengesetz ist hier noch einmal nachgeschärft worden. Im März 2018 sind an alle Betreiber im Zusammenhang mit religiöser Erziehung die neuen Maßnahmen und gesetzlichen Verankerungen wie zum Beispiel, dass man ein pädagogisches Konzept vorzulegen hat und offenzulegen hat, als Information ergangen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schinner. Bitte. Abg. Katharina Schinner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Einen schönen guten Morgen! Ich möchte noch einmal auf die 15a-Vereinbarung zu sprechen kommen. Hier sind doch sehr unterschiedliche Verhandlungsstände und auch Ergebnisse in den letzten Wochen über die Medien kolportiert worden. Mich würde einerseits interessieren, wie Sie hier bei den Verhandlungen mit eingebunden waren und auch, was jetzt der wirkliche momentane Ist-Stand dieser Verhandlungen ist. Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, vielen Dank für die Frage. Das bezieht sich jetzt vielleicht auch doppelt auf die Beantwortung der Frage mit der Einigung. Ich habe vorher schon ein bisschen etwas Launisches gesagt. Man sollte glauben, dass eine 15a-Vereinbarung, eine Vereinbarung zwischen ebenbürtigen Partnern, also Bundesländern und dem Bund oder Bundesländern untereinander ist, so steht es zumindest in der Bundesfassung der Republik Österreich. Und auf Basis der Tatsache, dass wir hier von 15a-Vereinbarungen reden, von denen zwei bereits im August abgelaufen sind, eine weitere ablaufen wird, die mit der sprachlichen Frühförderung, hat es schon im letzten Jahr dringendes Ersuchen von den Ländern, von den Landeshauptleuten gegeben, sofort politische Gespräche zur Fortführung dieser Vereinbarungen einzugehen. Das war bereits schon im letzten Jahr. Im Mai - da war ich dabei - hat sich noch einmal die LandesfamilienreferentInnenkonferenz einstimmig dafür ausgesprochen, doch sich jetzt, bitte - Mai, August lauft es aus - dringend an einen Tisch zu setzen und politische Gespräche zu führen. Das Spannende ist - ich kann das ein bisschen abkürzen, was jetzt noch im Detail kommen wird -, das hat nicht stattgefunden. Es ist mehrfach angekündigt worden - auch im Zuge des Beschlusses der FamilienreferentInnenkonferenz hat Ministerin Bogner-Strauß es zugesichert -, es wird solche politischen Gespräche geben. Was hat es danach gegeben? - Ein Mal ein Gespräch auf Beamtenebene, wo man nur ausgetauscht hat, welche unterschiedlichen Zugänge es gab. Dann gab es einmal spät am Abend im Sommer, es handelte sich um den 10.7., eine Übermittlung eines Vereinbarungsentwurfs, auch ein bisschen spannend, verwurschtet mit einem völlig anderen Thema, Landeslehrercontrolling. Ich bringe das nur in Erinnerung, es gab großen Aufruhr in ganz Österreich, dass bei dem so wichtigen Thema der Kinderbetreuung 30 Millionen EUR gespart oder gekürzt werden sollen. Jedenfalls ist das am Abend übermittelt worden, vor dem 13.7., als medienwirksam von Bundeskanzler, Vizekanzler, Landeshauptfrau Mikl- Leitner eine Einigung verkündet worden ist. - Na, das stimmt nicht, dazwischen war es noch ein bisschen anders. Bei dieser war noch nicht die Einigung, da waren nämlich alle Bundesländer in heller Aufregung, wie das verkündet worden ist und haben gesagt - ich kürze ab: So geht das nicht! Es gab Stellungnahmen von allen Bundesländern: Kürzen ist doch ein Wahnsinn bei so einem wichtigen Bereich wie der Kinderbetreuung, auch viele, viele andere Dinge, die dort in der Vereinbarung waren, entsprechen überhaupt nicht der Praxis. Ich bringe ein Beispiel: Beim Kopftuch ist im Entwurf von Verwaltungsstrafen die Rede gewesen. Kein Bundesland macht es anders als im Wertekatalog des Bundes beschrieben. Der ist aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen, und, und, und. Daher gab es eine Stellungnahme aller Bundesländer, mehrerer gemeinsam, zusätzlich Tirol und Niederösterreich extra. Alle waren kritisch. Alle waren kritisch! So, was gab es dann? - Natürlich von den Bundesländern wieder einmal die Aufforderung, politische Gespräche zu führen. Diese haben wieder nicht stattgefunden. Was es schon gab, war eine Telefonkonferenz, wobei man jetzt ein bisschen darüber diskutieren muss, was eine Konferenz ist. Unter dem Vorwand, eine Telefonkonferenz mit allen beteiligten Ministerien und allen beteiligten Bundesländern auf beamteter Ebene durchzuführen, hat am Schluss ein Gespräch mit zwei Mitarbeiterinnen des Kabinettes Faßmann und zwei Mitarbeiterinnen meines Büros stattgefunden, wobei auf die Frage, warum das jetzt vielleicht doch keine Telefonkonferenz ist, warum die anderen Bundesländer nicht eingebunden sind, keine Antwort gegeben werden konnte. Jedenfalls wurde aber versichert, dass eine Einladung auf politischer Ebene zeitnahe erfolgen wird. Das ist wieder nicht passiert. Jetzt komme ich zu dem, was ich vorher gesagt habe. Dann war diese Geschichte mit der Show. Am Vorabend ist ein Entwurf vorgelegt worden, und dann war die Show mit Kanzler, Landeshauptfrau und Vizekanzler. Die haben sich dort abgefeiert, dass die Kürzung von 30 Millionen EUR zurückgenommen worden ist und doch die 140 Millionen von vorher wieder ausgeschüttet werden können. Also, es wirkt ein bisschen wie eine Realsatire, wenn es nicht so traurig wäre in diesem Bereich. Jedenfalls gab es dann natürlich wieder Stellungnahmen der Bundesländer, und ich möchte darauf hinweisen, dass auf Grund der Beharrlichkeit von Wien, Kärnten und Burgenland dann am 12.9. ein Gespräch stattgefunden hat. Man hätte dies ein bisschen abkürzen können, aber ich konnte leider nicht, ein paar Sachen habe ich ohnehin weggelassen. Ergebnis dieses Gesprächs war jedenfalls, dass im Wesentlichen vier Punkte von den Bundesländern eingebracht worden sind. Vier Punkte, in denen es vom Bund Zusicherung gab, diese einzuarbeiten. Es sollte auch eine Telefonkonferenz stattfinden. Die hat schon wieder nicht stattgefunden, stattdessen ist im Ministerrat ein Entwurf vorgelegt worden. - So viel zur Einigung. Ich möchte in diesem Zusammenhang sagen, damit es dann doch ein bisschen ernster ist: Es gibt vom Verfassungsdienst des Bundes und den Verfassungsdiensten der Länder das - das ist recht dick. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Das sind Unterlagen zu Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG. Und die sagen eindeutig, dass Vereinbarungen zum Thema 15a B-VG mit den Ländern gemeinsam ausgemacht werden sollen. Ich bin der Meinung, bei diesem Demokratieverständnis ist eindeutig Luft nach oben. Es ist gut, dass am Ende des Tages dann ein Gespräch stattgefunden hat, viele Dinge von diesem Gespräch auch derzeit im Entwurf vorkommen. Aber wir werden natürlich die Stellungnahmephase nutzen, um da noch nachzuschärfen, im Hinblick auf das, was eigentlich ausgemacht worden ist und auch in der Zwischenzeit von allen Ländern bestätigt wurde, nämlich bei der Landesbildungsreferentenkonferenz, die am darauffolgenden Tag nach dieser Dreiländerverhandlung stattgefunden hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Die 2. Zusatzfrage kommt von Abg. Wiederkehr. Bitte. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank für die Einblicke in die doch sehr skurrilen Verhandlungen um die 15a-Vereinbarungen. Ich gebe zu, als Beobachter und auch als Mandatar hat man es nicht so ganz mitbekommen, warum das so abgelaufen ist. Es ist aber auf jeden Fall erhellend. Zurück zur Thematik Kopftuch: Ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass wir in Kindergärten kein Kopftuch sehen wollen. Die darüber hinaus für mich eigentlich noch wichtigere Frage ist, wie wir mit Religion generell im Kindergarten umgehen, und welchen Rahmen Religion im Kindergarten haben soll. Es wurden ja auch Fälle von anscheinender religiöser Indoktrinierung von Kindern bekannt. Der Diskussionsstand war vor zirka einem dreiviertel Jahr, dass ein Leitfaden der Stadt zum Umgang mit Religion im Kindergarten kommt. Da möchte ich Sie fragen: Wie ist der Stand zu dem Leitfaden, und was gibt es da jetzt für Maßnahmen von der Stadt? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Den Leitfaden gibt es ja schon, der ist im letzten Jahr vorgestellt worden, ist erarbeitet worden, gemeinsam mit Religionsgemeinschaften und großen Kindergartenträgern, auch zum Beispiel konfessionellen Kindergartenträgern wie der Nikolausstiftung und der MA 10 und der MA 11. Der Leitfaden legt grundsätzliche Rahmenbedingungen vor, unter denen wir uns als Stadt und gemeinsam aber auch als demokratische Stadtgesellschaft vorstellen können, was in einem Kindergarten Platz hat und was nicht, welche Dinge grundlegend zu berücksichtigen sind und was auf gar keinen Fall geht. Ich lasse das jetzt der Uhr entsprechend ein bisschen weg. Wir haben das ja auch im letzten Jahr intensiv diskutiert. Wichtig ist, dass dieser Leitfaden eine Basis darstellt, eine Basis, die dann in die Praxis umgesetzt werden muss. Und da haben wir mit dem Kindergartengesetz die Rahmenbedingung geschaffen, wonach Kindergartenbetreiber oder Kindergruppenbetreiberinnen oder -betreiber nicht sagen können, ich setze mich mit diesen Fragen auseinander oder nicht, sondern sich damit auseinandersetzen müssen. Es ist nämlich so, dass in Wiener Kindergärten nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir hier gemeinsam beschlossen haben, ein Kindergartenträger, ein Kindergartenbetreiber beantworten muss, ob er vorhat, religiöse Inhalte im Kindergarten zu verarbeiten. Wenn er das vorhat, dann hat er ein religionspädagogisches Konzept auf Basis dieses Leitfadens, aber auch auf Basis dieses Bildungsplans, in Hinkunft, nehme ich einmal an, wenn wir uns auf die 15a-Vereinbarung einigen können, dann auch auf Basis des Werteleitfadens, der sich aber sehr deckt, vorzulegen und offenzulegen. Wenn er das nicht macht, dann hat dort auch die Vermittlung von religiösen Inhalten aus konfessioneller Warte heraus keinen Platz im Kindergarten. Das ist sozusagen eine doppelte Sicherheit. Auf der einen Seite für die Behörde MA 11, die ja überprüfen muss, ob das, was im Kindergarten vorgeht, auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist. Wenn ein Kindergarten sagt, ich bin ein laizistischer Raum, was ich im Übrigen persönlich für die Wunschvorstellung empfinde, aber das ist meine persönliche Meinung, dann hat er das auch sicherzustellen und zu beweisen. Wenn ein Kindergarten sagt, ich bin ein konfessioneller Träger, eine konfessionelle Einrichtung, die auch religionspädagogische Inhalte umsetzt, dann hat er nachzuweisen, dass er sein pädagogisches Konzept auf Punkt und Beistrich umsetzt und auch sicherstellt, dass Kinder dort zum Beispiel nicht indoktriniert werden, dass Kinder dort kindgerecht gefördert werden, dass die Vermittlung eines nichtstrafenden Gottes gefördert wird, dass Feste stattfinden, die nicht religiös einschränkend sind, sondern prinzipiell dem Blick auf andere Religionen und einer Gesellschaft in ihrer Pluralität offenstehen, und, und, und. Das sind sozusagen die Maßnahmen, die gelten und auf Basis derer sich auch alle Kindergärten bewegen müssen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Was die MA 10 intensiv macht, gemeinsam mit der MA 11, auch beraten von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Studie zum Thema Pluralität im Kindergarten erstellt haben, die vor Dezember rausgekommen ist, ist, Kindergartenbetreiber und auch Religionsgemeinschaften dabei zu unterstützen, solche religionspädagogischen Konzepte zu erarbeiten, wenn sie das wollen. Das soll heißen, es soll eine Qualitätssicherung geben, wo sich die Stadt auch proaktiv als "critical friend" einsetzt, damit man dann nachher auch sicherstellen kann, dass es hier auch eine pädagogisch sichere Qualität gibt, die ja letztendlich das ist, was wir für unsere Kinder verlangen müssen. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg. Schwarz. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Herr Landesrat, ich möchte gleich den Ball aufnehmen, weil sie über pädagogische Qualität gesprochen haben. Wir sind ja sehr umtriebig und stellen auch immer wieder Anfragen, und wir kriegen des Öfteren die Antwort, dass bei Überprüfungen von Kindergärten geringfügige pädagogische Mängel festgestellt wurden. Was darf man darunter verstehen? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt nicht aus einzelnen MA 11- Gutachten und Kontrollberichten zitieren kann. Das würde auch mein Wissen übersteigen, sage ich ganz ehrlich, aber ich glaube, man hat eine gewisse Phantasie darüber, was geringfügige pädagogische Mängel sind. Grundsätzlich sind pädagogische Mängel, in denen festgestellt wird, dass der Bildungsplan nicht auf Punkt und Beistrich dort auch umgesetzt werden kann, die aber nicht an sich haben, dass sie Kinder in irgendeiner Form gefährden. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass das eine schulische Frühförderung ist, die zu verschult ist und Kinder vielleicht auch unter Druck setzt. Das kann man auch anders machen, wenn man Mathematik oder Deutsch oder Schreibkenntnisse vorvermittelt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass das eine Frage ist, indem man Geburtstagfeiern auf eine sehr Old-School-Art umsetzt, wo das doch viel, viel besser geht, auf eine Art und Weise, die auch andere Kinder hineinholt und nicht das eine Kind in den Mittelpunkt stellt. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass Feste im Jahreskreis auf eine Art und Weise gefeiert werden, die eher ängstlich machen als motivieren. - Solche Dinge. Ich kann mir eben genau Sachen vorstellen, wie wahrscheinlich jeder hier, der schon in Kindergärten war. Teil meiner Arbeit ist es, in vielen Kindergärten zu sein, die man besser machen kann, wo sich die MA 11 eben - was wichtig ist - nicht nur, wenn man so will, als einschreitendes Kontrollorgan, sondern auch als Partnerorganisation sieht, die mit den Kindergärten gemeinsam sagen kann, was zu verbessern ist. Wenn du das verbesserst, ist es für die Kinder besser und es geht sozusagen gemeinsam weiter. Eine Vorstellung, dass Kontrolle nur bedeuten kann, ich mache das zu oder ich mache das nicht zu, wäre ein sehr unterkomplexes Vorhaben. Das Ziel der Behörde, das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist ja, mit den Kindergärten, wenn es geringfügige Mängel gibt, an einer Situation zu arbeiten, damit es nachher mängelfrei im Sinne der Kinder funktionieren kann. Das ist mir wirklich wichtig, denn nur so kann es funktionieren. Und ich glaube, die Bereitschaft, dass im Fall gröberer Mängel die MAG ELF und die Stadt bereit sind, harte Schritte zu setzen, die haben wir im letzten Jahr sehr eindrucksvoll gezeigt. Präsidentin Veronika Matiasek: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. Bitte schön. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, zurück zur 15a-Vereinbarung. Was wir uns alle von einem Kindergarten wünschen, außer dass es den Kindern Spaß macht und dort die BetreuerInnen alle gute Arbeitsverhältnisse vorfinden: Es ist die erste Bildungseinrichtung, es ist die Stufe vor der Volksschule, und es wäre immer wünschenswert, wenn wir alle am Ende nicht einsprachig, sondern zwei- oder dreisprachig sind. Wir versuchen ja auch, allen Kindern mehrere Sprachen beizubringen. Im Kindergarten, in dem meine Kinder waren, war es zwar zweisprachig, die dritte Sprache, die Familiensprache Holländisch wird jetzt in Wien mangels Anzahl an Kindern natürlich nicht regelmäßig und, ich glaube, gar nicht im öffentlichen Bereich angeboten. Es gibt aber auch Sprachen, die sehr verbreitet sind in Wien, abseits von Deutsch und Englisch, was dann die Erwachsenen dazulernen. Was ist rund um Spracherwerb im Kindergarten durch die neue Einigung auf Bundesebene verbessert worden? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Ich möchte das jetzt auch wirklich sagen, um eine nicht nur versöhnliche, sondern auch grundsätzlich sehr optimistische Äußerung im Hinblick auf 15a-Vereinbarungen zu tätigen, warum es die gibt. Das Thema sprachliche Frühförderung ist, so wie die anderen beiden Themen auch, nämlich der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und das verpflichtende letzte Kindergartenjahr, eigentlich ein Best Case von 15a-Vereinbarungen und auch ein Best Case für die Unterstützung des Bundes für die Länder, hier Schritte zu setzen. Ich möchte das auch in einer gewissen Deutlichkeit sagen: Wir sind als Länder natürlich auch dankbar für diese Unterstützung. Wir nehmen nur für uns das Recht in Anspruch, da es ja eine Vereinbarung ist und auch von den Ländern etwas verlangt wird, dass das auf Augenhöhe passiert und gemeinsam ausverhandelt wird. Aber dazu habe ich jetzt ohnehin vorher auch etwas gesagt. Die sprachliche Frühförderung ist ein gutes Beispiel dafür. Durch die Arbeit, die in den letzten Jahren getan wurde und durch die Schritte, die gesetzt wurden, auch um diese sprachliche Frühförderung auszubauen, ist wirklich in dieser Republik einiges weitergegangen. In Wien ist es so, dass wir seit 2008 basierend auf die 15a-Vereinbarung frühsprachliche Förderungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen durchführen, eben weil es damals schon in einer 15a-Vereinbarung geplant wurde, so wie in allen anderen Bundesländern auch. Seit 2015/16 ist es sozusagen unter einem noch besseren systemischen Umfeld zu sehen. Es finden dreimalige Beobachtungen der Kinder statt, zirka mit vier, fünf und sechs Jahren, die sogenannten Sprachstandserhebungen. Das darf man sich nicht zu einem bestimmten Punkt vorstellen, sondern das ist über eine Dauer von zwei bis vier Wochen, wo Kinder beobachtet werden. Alle privaten Trägerorganisationen werden über die Rahmenbedingungen informiert, die es dazu braucht und über den Ablauf so einer Sprachförderung. Dann gehen die Daten in Wien an die MA 10 zurück. Im Zusammenhang mit der Förderung von Sprachkompetenz, wie sie richtig gesagt haben, Erst- und Zweitsprache nach dem Bildungsplan, teilt die MA 10 dann auch Ressourcen an die Kindergärten, die es brauchen, zu. Sprachstandserhebung führt also zur Zuteilung zusätzlicher Sprachförderkräfte, und hier hat die Stadt Wien 7,5 Millionen EUR investiert. Das ist ein volles Ausschöpfen der Zweckmittel aus der 15a-Vereinbarung. Durch die 15a- Vereinbarung hat das Land Wien 5 Millionen EUR bekommen, 7,5 haben wir investiert. Die Sprachförderkräfte machen meiner Meinung nach eine großartige Arbeit. Erst vor eineinhalb Jahren sind sie auf über 250 verdoppelt worden. Die sprechen über 25 Sprachen, haben verschiedenste Ausbildungen, Kindergartenpädagogik, Deutsch als Zweitsprache, Bildungswissenschaften, Montessoripädagogik, und, und, und. Was wir sehen, ist, dass wir im Hinblick auf die gesetzten Maßnahmen wirklich Erfolge zeigen können. Bei der Sprachförderung gibt es eine Erhebung aller Bundesländer. Wien ist hier auf dem richtigen Weg. Wir haben im Evaluierungsbericht die höchste Wirkungskennzahl von allen Bundesländern. Was ist eine Wirkungskennzahl? - Das ist 50,3 Prozent, und das heißt, dass bei 50,3 Prozent der sprachlich geförderten Kinder innerhalb eines Jahres keine weitere Sprachförderung mehr notwendig ist. Bei allen anderen ist sie natürlich notwendig und wird sie auch gemacht. Das ist sicher ein gutes Feedback für Wien, auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern, aber es ist zugleich, glaube ich, auch ein Zeichen, dass es richtig ist, dass wir gemeinsam, Bund und Länder, hier noch weitermachen. Ich bin überzeugt, da ist Luft nach oben. Ein Thema - ich habe das vorher als Thema weggelassen -, das die drei Länder Wien, Kärnten und Burgenland bei dieser einen politischen Runde - deswegen macht es ja Sinn, politische Runden zu haben - eingefordert haben, ist etwa Flexibilität bei den drei Schienen, also sprachliche Förderung, Kindergartenausbau zu schaffen, damit man auch einen Schwerpunkt auf die sprachliche Frühförderung legen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in Wien auf Grund der Rahmenbedingungen, die wir haben, die Herausforderungen der Pädagogen, gerade bei den Kindern mit Migrationshintergrund einen solchen zusätzlichen stärkeren Schwerpunkt auf die Sprachförderung legen. Präsidentin Veronika Matiasek: Die 5. und letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Dr. Aigner. Bitte. Abg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Danke, Herr Stadtrat, für die sehr ausführliche Beantwortung. Ich bin Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie in Ihrer letzten Wortmeldung darauf hingewiesen haben, dass dieser kooperative Föderalismus, der ja Ausdruck in den 15a-Vereinbarungen findet, schon auch darin besteht, dass ja abseits unserer verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung sich der Bund an Aufgaben, die eigentlich den Ländern und Gemeinden obliegen, hier finanziell beteiligt, dafür natürlich auch eine Gegenleistung möchte. Dass es da natürlich dann auch sozusagen ablaufende Vereinbarungen gibt, liegt in der Natur der Sache, denn wenn man zum Beispiel Geld für eine Anschubfinanzierung gibt, dann ist irgendwann einmal die Infrastruktur geschaffen und dann ist es logisch, dass es nicht einen Automatismus gibt, dass dann quasi das Geld unter einem anderen Mascherl weiterfließt. Ich glaube, das ist halt einfach auch auf Grund unserer Finanzausgleichs- und verfassungsrechtlichen Situation so. Ich möchte dann aber jetzt zum konkreten Problem zurückkommen. Wir haben uns ja heute auch schon über den Hilferuf einer Lehrerin einer Wiener Pflichtschule über den Kulturkampf unterhalten, über das Vordringen des Islam in Wiener Pflichtschulen. Das besteht ja nicht im luftleeren Raum, sondern wenn wir die Kindergärten als erste Bildungseinrichtung sehen, dann muss man da natürlich schon den Anfängen wehren, denn es setzen sich ja so Dinge, die sich im Kindergarten in Endeffekt einbürgern, dann entsprechend auch in den Pflichtschulen fort. Da ist natürlich gerade in der Wiener Situation mit auch sehr vielen kleinen Trägern die Frage, ob wir genug Personal haben, um die diversen Vorgaben auf verschiedenen Ebenen auch entsprechend kontrollieren zu können. Daher meine konkrete Zusatzfrage: Wie schaut das jetzt mit den Personalressourcen bei der Kontrolle dieser mehreren Hundert Trägereinrichtungen aus? Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, danke für die Frage. Wir haben die Personalressourcen für die Kontrolle der Trägereinrichtungen ja in den letzten Jahren in zwei Schritten stark ausgebaut. Wir haben auch die unterschiedlichen Einheiten der Stadt, die Kindergärten kontrollieren, zum Beispiel in Hinblick auf die Gebarung, aber eben auch in Hinblick auf pädagogische Mängel, damit die Überprüfung vor Ort stattfinden kann, besser vernetzt und auch besser unterstützt. Wir haben auch ein System der unterstützenden Leistungen für MA 10 und für MA 11 ausgebaut, wenn das notwendig ist, also zum Beispiel Expertise der MA 17. Wir haben mit dem Kindergartengesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, die uns insgesamt auch bei der Kontrolle hilft. Wenn wir sagen, wir wollen jedes schwarze Schaf finden, weil wir den Anspruch stellen, dass jedes Kind verdient, in einem guten Kindergarten bestmöglich gefördert zu werden, heißt das auf der einen Seite, lückenlos zu kontrollieren und dort auch das Personal zur Verfügung zu haben, das das tut und auch die Rahmenbedingungen zu haben, dass das geht, in über 3.000 unangekündigten Kontrollen in Zusammenarbeit mit anderen Stellen der Stadt. Aber was mir eigentlich noch wichtiger wäre und auch ist - und das war die Grundlage für das Wiener Kindergartengesetz -, ist, dass solche Kindergärten erst gar nicht an den Start gehen. Deswegen haben wir Rahmenbedingungen geschaffen, die einem Kindergartenträger - das ist auch durchaus eine sportliche Herausforderung - deutlich mehr abverlangen, um überhaupt eine Bewilligung zu bekommen: vom Businessplan bis zu einer Prüfung des pädagogischen Konzeptes, bis zu klaren Rahmenbedingungen, was ein religionspädagogisches Konzept betrifft, ich habe das vorher gesagt, wenn so eines vorliegt, und eben auch eine Prüfung vor Ort - wenn man so will, eine Gruppe, eine Expertinnen- und Expertengruppe oder eine Kommission -, wenn ein Kindergartenträger zum ersten Mal einen Kindergarten macht. Diese Maßnahmen greifen, diese Maßnahmen zeigen Wirkung. Ich bin überzeugt davon, dass sie auch die Qualität in den Kindergärten noch weiter verbessern können. Aber weil das Thema Personal angesprochen ist, möchte ich es da schon sagen: Wir haben ein Thema in der ganzen Republik und das war jetzt ein Schwerpunktthema bei der Bildungsreferentinnen- und -referentenkonferenz, das war auch ein einstimmig beschlossenes, wenn man so will, Schwerpunktthema, das ist überhaupt das Personal, das Thema Personal, Sie sind ja da auch Experte, im Schulbereich und im Kindergartenbereich. Ich möchte es darum jetzt von dieser Stelle auch sagen, vielleicht nützen wir einmal einen anderen Gemeinderat oder Landtag dazu, wir haben hier wirklich, wirklich Aufholbedarf auf Bundesseite im Hinblick auf eine Neukonzeption der BAfEPs. Wenn wir eine Bildungseinrichtung haben, die für ein bestimmtes Berufsfeld ausbilden soll, nämlich Kindergärten, und im Schnitt nur 30 Prozent der Absolventinnen und Absolventen dann dort hingehen, dann haben wir ein Problem. Daher haben sich die Länder gemeinsam hier vom Bund auch eine Strategie gewünscht, wie man die BAfEPs weiterentwickeln kann. Das führt jetzt ins Detail. Wir haben hier mit der Wiener eigenen BAfEP, denn Wien hat als einziges Bundesland eine BafEP, wichtige Schritte gesetzt. Wir haben über 90 Prozent, die in den Kindergarten gehen. Das ist nicht, weil dort gezaubert wird, sondern das ist, weil wir uns explizit an Erwachsene richten, die schon Berufsvorerfahrung haben. Im Übrigen ist auch der Männeranteil deutlich höher. Aber zum Thema Personal gerne einmal gesondert. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. Eine besonders lange Fragestunde heute geht damit zu Ende. Daher ist auch schon der erste Volksanwalt bei uns zur Diskussion des heutigen Berichts eingetroffen. Herzlich Willkommen im Wiener Landtag, Dr. Peter Fichtenbauer! (Allgemeiner Beifall.) Der guten Ordnung halber gebe ich bekannt, dass Herr Abg. Dr. Wansch seit 10.30 Uhr entschuldigt ist. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "13.000 Todesfälle jährlich durch's Rauchen in Österreich! Aber die Bundesregierung bleibt untätig. Wien klagt Gastro-Rauchverbot beim Verfassungsgerichtshof ein!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun die Erstrednerin, Frau Abg. Dr. Laschan, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Sehr geehrte Frau Dr. Laschan und alle nachfolgenden Redner, das Lämpchen funktioniert noch immer nicht. Ich bitte Sie daher, auf die Zeitanzeige zu achten. Abg. Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Eine kurze Zeit für ein großes Thema. "Don't smoke", so heißt das Volksbegehren der Ärztekammer und der Krebshilfe, das jetzt nächste Woche in die zweite Runde geht. Es ist nämlich die Eintragungswoche, nachdem bereits Hunderttausende vor dem Sommer schon Unterstützungserklärungen abgegeben haben, Hunderttausende, denen es ein großes Anliegen ist, das Rauchen in der Gastronomie zu beenden. Doch, wenn man überlegt: Waren wir nicht einmal schon so weit? - Richtig! Es ist schon von der Landesrätin Sima erwähnt worden. Die SPÖ-Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser war hier äußerst engagiert, und zwar jahrelang, und hat ein Gesetz für rauchfreie Gastronomie vorgelegt. Das war 2015. 2015 ist im Ministerrat der Beschluss gefallen, dass Anfang 2018 die Gastronomie rauchfrei sein wird. Dann kamen aber Schwarz-Blau und Strache, der die Gesetzwerdung verhindert hat. Aus welchen Gründen, ist mir in Wirklichkeit nicht nachvollziehbar, es werden schon monetäre Gründe gewesen sein, die Rauchlobby hat eben monetäre Interessen. Da gibt es scheinbar Verbindungen, da gibt es Versprechen, oder gab es Versprechen, darauf will ich nicht eingehen. Ich bin der Meinung, dass hier aus irgendwelchen populistischen Motiven eine Kurzschlusshandlung gesetzt wurde, die aber weitreichende Folgen hat. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Es gibt aber auch die Meinung, dass Rauchverbote eine Bevormundung seien und dass die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Dazu Folgendes: Der Satz, dass die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo ein Mitmensch beeinträchtigt wird, hat in unserer Gesellschaft, meine ich, eine breite Zustimmung, findet eine große Mehrheit. Dieser Satz trifft hier genau zu. Denn wenn ein anderer meinen Zigarettenrauch einatmen muss, dann füge ich ihm Schaden zu. Der andere wird beeinträchtigt, seine Freiheit ist damit eingeschränkt, ja, viel mehr noch, seine Gesundheit wird dadurch belastet. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder unter großem Applaus krebserregende Substanzen aus dem Verkehr gezogen, das heißt, verboten, und das nicht, um die Bevölkerung zu bevormunden, sondern um sie zu schützen. Wir reden jetzt europaweit über die Schädlichkeit von Glyphosat. Da waren wir uns, wenn ich mich richtig erinnere, alle einig, dass es da ein Verbot geben soll, was ich sehr unterstütze. Ich kann mich auch erinnern, dass die Gurtpflicht eine große Diskussion ausgelöst hat. Das war ja schon vor Jahrzehnten. Damals haben einige gesagt, das würde sie in ihrer persönlichen Freiheit einschränken. Dabei war die Gurtpflicht ja in Wirklichkeit nur ein Schutz für einen selber, also nicht mit so weitreichenden Folgen wie das Rauchverbot in der Gastronomie. Die Gurtpflicht ist unumstritten. Es gibt niemanden mehr, der gegen die Gurtpflicht ist. Im Krankenhaus darf nicht mehr geraucht werden. Das war meiner Meinung nach schon überfällig, weil es unerträglich war, dass Rauchschwaden aus irgendwelchen Sozialräumen dann in die Krankenzimmer gezogen sind. Das war unerträglich, vor allem für PatientInnen, die zum Beispiel Chemotherapie erhalten haben und denen dann übel geworden ist, unerträglich! Viele vom Krankenhauspersonal haben das Rauchverbot übrigens zum Anlass genommen, mit dem Rauchen aufzuhören, sehr erfolgreich. In Flugzeug, Bahn und Bus wird das Rauchverbot nicht nur akzeptiert, sondern meistens sehr geschätzt, auch von Raucherinnen und Rauchern. Ich bin mir sicher, dass es jetzt schon in Wirklichkeit eine große Mehrheit für ein Rauchverbot in der Gastronomie gibt. Jetzt möchte ich doch auch zum Medizinischen kommen. Dass das Rauchen Lungenkrebs auslöst, ist mittlerweile bekannt und unbestritten, das weiß ein jeder. Weniger bekannt ist aber, dass das Rauchen auch andere Krebsarten verursacht. Umgekehrt gesagt, es gibt fast keine Krebsarten, die durch das Rauchen nicht ausgelöst werden, weil nämlich die eingeatmeten Schadstoffe überall im ganzen Körper wirken. Das eigentliche Riesenproblem beim Rauchen ist aber nicht so bekannt: Da es Schäden an den Blutgefäßen verursacht, trägt das Rauchen zur Arterienverengung und -verkalkung in allen Organen, am Herzen, in den Nieren, im Gehirn bei. Bluthochdruck durch die Verengung, Herzinfarkt und Schlaganfall sind die Folgen. Wenn man an diesen Erkrankungen nicht gleich stirbt, dann kommt es oft zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch Behinderungen und durch massive Verschlechterung des weiteren Gesundheitszustandes. Auch kommt es zur Verkürzung der Lebenserwartung und auch zur Belastung der Angehörigen, die einen dann pflegen müssen. Ich möchte auch noch die Demenz erwähnen. Es gibt nicht nur die Alzheimer-Demenz, sondern auch die vaskuläre Demenz. "Vaskulär" bedeutet "im Zusammenhang mit Blutgefäßen". Es handelt sich also um eine Blutgefäßdemenz, ausgelöst durch die Verkalkungen der Hirngefäße. Wenn es nicht gleich zum Schlaganfall führt, dann durch eine langsam fortschreitende Verengung der Gefäße zur vaskulären Demenz. Diese Art von Demenz ist noch häufiger als die Alzheimer-Demenz und wird sehr unterschätzt. Ursache: Rauchen. Und eine der meist unterschätzten Erkrankungen, die unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen sind, ist die Chronisch obstruktive Lungenerkrankung, COPD. Das ist eine chronisch fortschreitende Erkrankung. 90 Prozent der Menschen, die COPD haben, haben einmal geraucht. Der Zusammenhang ist also klar: Lungengewebe wird zerstört. Statt vieler kleiner Lungenbläschen entstehen größere Blasen, die für den Gasaustausch notwendige Fläche wird immer weniger und man kriegt keine Luft mehr. Da gibt es mehrere Stadien und das Endstadium ist dann das, wo man mit dem Sauerstoffgerät leben muss. Wenn man es noch schafft, nimmt man es halt in einem alten Kinderwagen mit auf die Straße. Dies nur, wenn man es überhaupt noch schafft zu gehen, denn im Endstadium kommt es dann auch zu einer Kachexie, zu einer Abmagerung, zu einem unfreiwilligen Gewichtsverlust genauso wie bei Krebspatienten im Endstadium. Als Onkologin muss ich dazusagen, dass man Menschen, die andere Krebsarten haben wie Leukämien zum Beispiel, die ein vorbelastete Lunge durch das Rauchen haben, nicht die vorgesehene Chemotherapie in der Dosierung geben kann, die auch Heilung verspricht, sondern die Chemotherapie reduzieren muss, weil man weiß, dass die Lunge die Belastung, die durch die Chemotherapie auf den Körper zukommt, nicht überwindet, dass es da oft zu Lungenversagen und zu frühzeitigem Tod kommt, weil früher geraucht wurde. Das ist dann traurig mitanzusehen. Es gibt viele Medikamente für COPD, hauptsächlich cortisonhältige, inhalative oder auch zum Schlucken. Im letzten Stadium muss man das intravenös bekommen. Man kriegt immer wieder Antibiotika, weil man Lungenentzündungen kriegt, und so weiter. Ich kann mich noch gut erinnern an eine Frage aus meiner Facharztprüfung Innere Medizin, vor Jahrzehnten schon: Was kann das Fortschreiten einer COPD am ehesten verhindern? Da sind viele Medikamente aufgezählt worden und eine andere Maßnahme, nämlich Rauchstopp, aufhören zu rauchen. (Beifall von Abg. Mag. Josef Taucher.) Das ist die einzige Maßnahme, die hilft, das Fortschreiten einer COPD zu verhindern. Na, ist das kein Argument? Ich sage noch etwas. Ich bin jetzt hier als Politikerin. Damit kein Missverständnis aufkommt: Ich will hier niemanden persönlich überzeugen, nicht zu rauchen, denn das wäre die falsche Gesprächsführung. Jemanden vom Rauchen abzubringen, erfordert eine viel intensivere empathische Gesprächsführung. Was ich hier versuche, ist, einen Appell an Sie zu richten. Auf Grund der Faktenlage, die ich jetzt ein bisschen darzulegen versucht habe, möchte ich Sie dazu bringen, dass Sie als gewählte Mandatarinnen und Mandatare die Verantwortung übernehmen und hier politisch handeln, nämlich dieses Rauchverbot doch durchsetzen in der Gastronomie, weil es einfach notwendig ist und weil es kommen wird, so oder so. Ich bin dankbar dafür, dass Ulli Sima und Peter Hacker die Initiative ergriffen und hier eine Verfassungsklage eingebracht haben (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.), weil ich überzeugt bin, dass das Rauchverbot in der Gastronomie wirklich ein großer Schritt im Sinne aller Menschen in unserem Land wäre. Ich rufe daher auch auf, nächste Woche das Volksbegehren zu unterschreiben. Ich selber habe die Unterstützungserklärung schon unterschrieben. Sehr viele haben das noch nicht, und ich glaube, es ist noch sehr viel möglich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Thema erfolgreich bearbeiten werden können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Abgeordnete. Mittlerweile ist auch Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zu uns gekommen. Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Als nächster Redner ist Herr Abg. Dr. Gara zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass die Redezeit nur mehr fünf Minuten beträgt. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem herzlich willkommen den Vertreterinnen und Vertretern der Generation Rauchfrei! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich halte das für extrem wichtig, weil hier Vertreterinnen und Vertreter einer Bürgerinitiative von jungen Menschen eine Mobilisierungskampagne machen, gerade in dieser Zeit vor der Eintragungswoche zum Volksbegehren nächste Woche. Ich halte das für extrem wichtig, weil das von den jungen Menschen kommt. Es sind die jungen Menschen, die hier auftreten und sagen: Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass eine Bundesregierung von Schwarz und Blau sagt: Ganz ehrlich, es ist mir egal, wie es den Kindern geht. Ich habe Ihnen etwas mitgebracht. Diese Aktion hat die Generation Rauchfrei auch letzte Woche gemacht. Täglich sterben drei Menschen am Passivrauchen. (Der Redner legt drei Paar Kinderschuhe vor sich auf das Pult. - Abg. Michael Stumpf, BA: Das ist geschmacklos!) Das ist geschmacklos, Sie haben vollkommen recht. Es ist absolut geschmacklos (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.), dass diese Bundesregierung es riskiert, dass Menschen am Rauchen sterben! Es ist vollkommen geschmacklos, dass Sie Jugendlichen damit die Möglichkeiten geben, in ein Lokal zu gehen und natürlich den Raum zu betreten und natürlich zu rauchen zu beginnen. Sie schaffen die Basis dafür, und ich finde es vollkommen geschmacklos, dass Sie so eintreten, ich verstehe es nicht. Sie reden hier von Gesundheit, und es schert Sie überhaupt nicht, wie es den Menschen geht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das ist unfassbar!) Drei Menschen sterben täglich am Passivrauchen, darum geht's. Und es ist Ihre Verantwortung, es ist die Verantwortung von Blau und Schwarz. Ich verstehe wirklich nicht, dass Sie hier keinerlei Interesse haben, in der Gesundheit für Prävention einzustehen, ich verstehe das nicht. Österreich ist im Vergleich zu anderen Ländern an der letzten Stelle, was das Thema Nichtraucherschutz betrifft, an der letzten Stelle in Europa! Und Sie setzen noch eins drauf. Sie setzen noch eines drauf. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Welche Länder? - Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Europa!) Im Vergleich zu allen 32 europäischen Staaten, davon vielen EU-Staaten, sind wir an letzter Stelle, und ich verstehe es nicht, dass Sie dieses Risiko eingehen. (StR Maximilian Krauss: Serbien!) Die Frau Kollegin Laschan hat es schon von der medizinischen Seite erklärt. Natürlich ist die Prävalenz hier am stärksten. Tabak ist das einzige Produkt, an dem bei entsprechendem Gebrauch zwei Drittel aller Menschen sterben, es gibt kein anderes Produkt, und Sie setzen sich dafür ein, dass das so weitergeht! Sie diskutieren über Feinstaub. Ich finde das vollkommen lächerlich, denn die wesentliche Relevanz beim Feinstaub sind natürlich die feinsten Partikel, 2,5 Mikrometer. Da wünsche ich mir übrigens von der Stadt Wien, dass es in diesem Bereich mehr Untersuchungen und mehr Messstellen gibt. Deswegen ist es, finde ich, auch so phantastisch, dass es junge Menschen gibt, die sich dafür einsetzen. Ich hoffe, dass noch mehr Menschen nächste Woche zu dieser Volksabstimmung kommen. Wir schaffen diese eine Million, und ich bin gespannt, was Sie tun, wenn eine Million Menschen in Österreich sagen: Nein, wir wollen das nicht, was Schwarz und Blau macht. Wir wollen nicht, dass Sie die Gesundheit von Kindern aufs Spiel setzen. Es sind drei Menschen täglich, die am Passivrauchen sterben. Sie können es entscheiden, es ist in Ihrer Verantwortung. Sprechen Sie bitte in diesem Haus nicht mehr über Gesundheitspolitik, wenn Sie beim wichtigsten Aspekt der Gesundheitspolitik versagen, und der ist Prävention! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich ersuche auch wirklich alle Zuschauer und Zuschauerinnen hier, die dieser Landtagssitzung beiwohnen, nächste Woche aufzustehen und zu unterschrieben, jeder einzelne. Wir können hier eine Veränderung herbeiführen, und es ist unsere politische Verantwortung, im Interesse der zukünftigen Generation dafür einzustehen, dass das hier nicht passiert: drei Menschen, die täglich am Passivrauchen sterben. Danke schön. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Anton Mahdalik: Danke für die Belehrungen, Herr Professor! - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Du hast vergessen, denn Antrag einzubringen!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr StR Dr. Wölbitsch zu Wort gemeldet. - Bitte. StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Gesundheit ist ein ernstes Thema, wo es, glaube ich, wichtig ist, dass man sachlich darüber diskutiert. Die Frau Kollegin Laschan hat das getan. Beim Kollegen Gara stand, glaube ich, mehr die Inszenierung im Vordergrund. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Aber es passiert etwas, das wir seitens der SPÖ und in diesem Falle aber auch von den NEOS hier gewohnt sind, nämlich dass jedes Thema und jedes Anliegen und auch jedes ernste Anliegen dafür missbraucht wird oder dafür verwendet wird, wenn es sich eignet, die Bundesregierung zu skandalisieren, zu kritisieren und entsprechend anzupatzen. Das finde ich schade und auch unfair all jenen Menschen gegenüber, die es wirklich ehrlich meinen und die hier wirklich ein Anliegen vertreten und weiterbringen wollen. (Abg. Markus Ornig, MBA: Ehrlich meinen!) Sie, vor allem Rot-Grün, geben zwei Dinge vor: Erstens dass Ihnen das Thema Gesundheit am Herzen liegt, und zweitens dass Ihnen Bürgerbeteiligung so wichtig ist. Zum Ersteren: Also angesichts des Gesundheitssystems, das wir in dieser Stadt haben, nehmen wir Ihnen den Gesundheitsapostel sicher nicht ab. Die Gesundheitspolitik in dieser Stadt ist alles andere als okay. Wir haben eine riesengroße Baustelle, wir haben das Krankenhaus Nord, wir haben ein Spitalskonzept, das nicht funktioniert. Seit heute wissen wir, es gibt eine Riesen-Asbestbombe in der Rudolfstiftung, fehlende Primärversorgungszentren, eine KAV-Reform, die es nicht gibt, Gangbetten, die es gibt, fehlende Notärzte, Ambulanzwartezeiten, et cetera. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das ist so peinlich, was Sie da sagen! Ist ja unglaublich, Sie sollten sich schämen!) Also das rot-grüne Gesundheitssystem ist eine einzige große Baustelle. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Falsche Rede!) Ich komme noch zum Thema, Frau Kollegin. Die Leidtragenden, und das sind ja die, die Sie heute immer wieder erwähnt haben, sind die Patientinnen und Patienten. Probleme werden tendenziell unter den Teppich gekehrt, geleugnet und schöngeredet. Aus unserer Sicht müssen diese Zustände behoben werden. Mir wäre es sehr lieb, wenn Sie mit der Verve, mit der Sie sich heute zu diesem Thema einbringen, auch im Winter dafür sorgen, dass die Menschen wieder in Krankenzimmern liegen können und nicht am Gang Platz nehmen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das Zweite ist das Thema Bürgerbeteiligung. Ich würde mich freuen, wenn Sie das auch bei anderen Themen so proaktiv vertreten würden, wenn es nämlich ums Weltkulturerbe geht, wenn es um große Immobilienprojekte geht, die wir in dieser Stadt haben, oder wenn es allgemein um Themen geht, wo die Gefahr besteht, dass die Bevölkerung eine andere Meinung hat als Sie. Aber ich stelle fest: Bürgerbeteiligung ist wichtig, ich werde Sie bei Gelegenheit daran erinnern. Nun, zum Thema: Ja, Rauchen ist schädlich, Nichtraucher müssen geschützt werden, Punkt, so ist das. Deswegen gibt es seit 2009 auch ein Nichtraucherschutzgesetz, das Sie übrigens bis 2015 - also genauer gesagt, die Parteivorsitzenden und auch der Bürgermeister - noch als gutes System befunden haben. Einer von zwei Landeshauptleuten hat sich sogar gegen strengere Kriterien in diesem Bereich ausgesprochen. Ich rufe das nur in Erinnerung. Ich will Ihnen keine Scheinheiligkeit unterstellen, denn man kann ja in zwei Jahren, wie wir wissen, auch in der Politik sehr viel ändern. Und ja, auch das Bewusstsein für den Nichtraucherschutz ist größer geworden, Gott sei Dank. Viele Gastronomiebetriebe sind freiwillig rauchfrei, setzen das höchst erfolgreich um, es werden täglich mehr, und das gehört aus unserer Sicht natürlich auch unterstützt. Und ja, ich habe auch als Nichtraucher vollstes Verständnis dafür, dass sehr viele Menschen in dieser Stadt, in diesem Land sich für ein absolutes Rauchverbot einsetzen. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir uns dieses konkrete Ergebnis auch in den Regierungsverhandlungen nicht unbedingt gewünscht haben, aber eine Koalition besteht nun mal auch aus Kompromissen, wenn man gut zusammenarbeiten will. Auf Bundesebene passiert das ja auch - im Gegensatz zu der Art und Weise, wie hier in der Wiener Stadtregierung gearbeitet wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Aber es war uns wichtig, dass der bestehende Nichtraucherschutz verlängert wird, und vor allem auch, dass wir die Regelungen im Jugendbereich verschärfen. Deshalb verstehe ich die Inszenierung von Herrn Gara nicht ganz. Wir haben uns nämlich einerseits dafür eingesetzt, dass es strengere Strafen gibt oder überhaupt verboten ist, im Auto zu rauchen, wenn Kinder daneben sitzen (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Das können Sie nicht kontrollieren! Wer kontrolliert das?), und dafür, dass es bis zum 18. Lebensjahr verboten ist, Zigaretten zu kaufen beziehungsweise an Jugendliche zu verkaufen. Ich habe vollsten Respekt für alle, die sich für dieses Anliegen und auch für Bürgerbeteiligungen an sich stark machen. Die Bundesregierung hat auch klar festgestellt, dass der Ausgang dieses "Don't Smoke"-Volksbegehrens abgewartet wird, dass das Thema nach Vorliegen des Endergebnisses natürlich auch von der Regierung diskutiert und bewertet und auch im Parlament entsprechend behandelt wird. Damit nimmt sie übrigens Bürgerbeteiligung ernster als Sie von Rot-Grün es normalerweise hier im Haus tun. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wofür ich keinen Respekt habe, ist, dass Sie dieses ernste Thema für Ihre Zwecke missbrauchen. Daher wünsche ich den engagierten Menschen hinter dem Volksbegehren alles Gute und hoffe nur, dass sie sich nicht zu sehr von einzelnen Parteien vereinnahmen lassen. Vielen Dank! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Kraus zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Peter Kraus, BSc (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt ein perfektes Beispiel für den sogenannten Whataboutism, also was ist eigentlich mit ...? Immer wenn man auf ein Problem angesprochen wird, das wahnsinnig weh tut, dann sagt man - und das machen die ÖVP und die FPÖ wirklich grandios, ich glaube, das haben sie bei Trump gelernt -: Was ist eigentlich mit ...? Und dann redet man über das Weltkulturerbe und über Gangbetten. Es geht hier um 14.000 Leute im Jahr, die am Rauchen sterben. Darum geht es, und nicht um irgendwelche Ablenkungsmanöver und Nebelgranaten, die Sie hier werfen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Na, Sie werfen Nebelgranaten!) Zu diesem Argument der Wahlfreiheit in der Gastronomie: Wissen Sie, ich bin in einem Wirtshaus aufgewachsen. Meine ganze Familie ist eine Wirtshausfamilie, meine Großeltern, meine Tante, meine Cousine und ich, wir sind im Wirtshaus aufgewachsen. Meine ganze Familie hat nie geraucht, und trotzdem sind sie jeden Tag von früh bis spät in einem Lokal, Wirtshaus gestanden, wo geraucht wurde. Ich kann mich erinnern, was das bedeutet: Wenn meine Oma alle zwei Wochen die Holzvertäfelungen abgewischt hat, war dieses Wettex einfach schwarz. Man musste das Wirtshaus alle drei Monate ausmalen lassen, weil man nicht mehr wusste, was an der weißen Wand noch weiß war und erst nach dem Ausmalen wieder erkannte, wie eine weiße Wand überhaupt ausschaut. Da geht es nicht um Wahlfreiheit. Meine Oma hat nie eine Wahlfreiheit gehabt, ob sie in diesem Lokal arbeitet oder nicht oder ob die Leute dort rauchen oder nicht. Da geht es eigentlich um Gewissheit. Was das Gesetz, das eigentlich jetzt im Mai in Kraft getreten wäre, gebracht hätte für viele Gastronominnen und Gastronomen, wäre Gewissheit gewesen. Sie hätten gewusst: Ab dem Tag gibt es kein Rauchen mehr in der Gastronomie, ist die Gastronomie rauchfrei, und haben sich keine Gedanken mehr machen müssen: Was bedeutet es denn für mich? Denn gleiche Bedingungen für alle heißt, dass man sich darauf verlassen kann, dass die Gäste eben nicht ausbleiben, wenn man das eigene Lokal rauchfrei macht. Das heißt, das wäre einfach Planungssicherheit gewesen, die die Unternehmen so dringend gebraucht hätten. Sie hatten auch diese Planungssicherheit. Sie wussten ja, dass im Mai das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und das hat ihnen die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP jetzt wieder genommen. Ich möchte jetzt noch auf das Thema Passivrauchen zu sprechen kommen. Es sind, der Kollege Gara hat es schon angesprochen, vor ein paar Tagen 431 Schuhe am Schmerlingplatz gestanden. Warum 431? Weil seit Mai, seit das Nichtrauchergesetz von Schwarz-Blau gekippt wurde, 431 Menschen in Österreich an den Folgen des Passivrauchens gestorben sind. 431 Menschen. Falls Sie sich's nicht vorstellen können: Das würde bedeuten, dass wir seit Mai ungefähr jeden Monat diese Reihen hier, das sind 100 Plätze, mit Toten füllen, die einfach an den Folgen des Passivrauchens sterben. Ich kann da jetzt nichts anderes sagen, als dass das Ihre politische Verantwortung ist. Wenn schon ein Gesetz da war, das diese Gesundheitsrisiken eigentlich unterbinden und NichtraucherInnen schützen will und Sie den Nichtraucherinnenschutz wieder aushebeln, dann ist es Ihre politische Verantwortung, dass diese 431 Menschen seit Mai gestorben sind. Ich möchte an dieser Stelle allen ein großes Danke sagen, die sich für die Generation Rauchfrei engagieren, die heute auch da sind, die nicht nur für das Antiraucher-Volksbegehren mobilisieren, sondern auch dafür sensibilisieren, was es heißt, an den Folgen des Passivrauchens zu erkranken oder gar zu sterben. Sie sensibilisieren und sagen: Wir sind eine junge Generation und wir wollen, dass unsere Zukunft rauchfrei ist. Darum ein großes Danke an die Generation Rauchfrei! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ sowie von Abg. Thomas Weber.) Abschließend vielleicht nur eines: Es gibt eine erstaunliche Parallele zwischen der Bundesregierung und dem Rauchen. Für beide wird wahnsinnig viel Werbung gemacht. Kurz schwebt ja in seinem Amt, und es gibt ein Facebook-Video nach dem anderen, zum Rest wird einfach geschwiegen. (StR Maximilian Krauss: Inserate der Stadt Wien!) Das kommt mir ein bisserl so vor wie die Zigarettenwerbung in den 50er und 60er Jahren. Damals hat das Rauchen einen angeblich gesund, sexy und leiwand gemacht. Ärzte haben für Camel geworben und den Müttern wurde empfohlen: Gönn dir doch mal während der Schwangerschaft eine Zigarette, das ist total super. Viele Jahre später ist uns erst bewusst geworden, wie viel Leid diese Industrie mit sich gebracht hat und wie viele Opfer das bedeutet hat. Bei Schwarz-Blau ist es aus meiner Sicht ähnlich: Machen Sie den ersten Zug von Schwarz-Blau und bald werden wir sehen, was diese schwarz-blaue Politik für Folgen für Gesundheit und Gesellschaft bedeutet. Ich glaube, es gibt eine Alternative und die Alternative heißt: Mischen wir uns ein! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Euch gibt es auf Bundesebene nicht!) Eine Möglichkeit ist, dass wir alle nächste Woche das Volksbegehren unterschreiben, denn Schwarz-Blau wird es nicht richten. Wir werden das selber für uns richten müssen, denn wir sind die, auf die wir gewartet haben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Euch gibt es nicht auf Bundesebene! Ihr werdet es nicht richten!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr Abg. Seidl zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kraus! Ich weiß nicht, ich würde diese Rede zumindest auf Ihrem Parteitag nicht halten, sonst wird der, der neben Ihnen sitzt, der nächste Obmann werden. (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Also ganz spannende Dinge haben wir da heute gehört. Die Aktuelle Stunde wird einbegleitet mit 13.000 Todesfällen. Jetzt haben wir vom Kollegen Kraus von 40.000 Todesfällen gehört. Alle 3 Monate hat er ... (Abg. Peter Kraus, BSc: 14!) - 13.000 oder 14.000, egal. Alle 3 Monate haben sie im Lokal ausgeweißelt, also ganz spannende Dinge. Heute in der Früh bei der Anfragebeantwortung der Frau Landesrätin ist es ja dann ebenfalls sehr spannend geworden. Als ich nämlich gefragt habe, wie es denn sein kann - und das halte ich dann schon für ein bisserl situationselastisch -, dass auf der einen Seite die Sozialdemokratie jetzt plötzlich draufkommt, dass man großartig für den Nichtraucherschutz ist, und auf der anderen Seite die eigene Jugendorganisation die Freigabe von Cannabis fordert. Bei den GRÜNEN ist es ja nicht nur die Jugendorganisation, das wollen auch die Alten bei Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.) Da haben wir leider Gottes keine Antwort bekommen. Vielleicht können Sie das noch nachholen. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Vielleicht auch ganz kurz, meine Damen und Herren von den GRÜNEN und von der Sozialdemokratie, das ist ja heute schon einmal gesagt worden: Der Nichtraucherschutz war noch nie so gut geregelt wie jetzt. Sie sind seit 2006 zwölf Jahre lang in einer SPÖ-geführten Bundesregierung gesessen. Ist euch da nie eingefallen, zu tun, was ihr jetzt haben wollt? Zwölf Jahre lang habt ihr es nicht gemacht. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Und das ist eine Begründung dafür, dass man genau das Gegenteil macht?!) Und was haben wir gemacht in der jetzigen Bundesregierung? Wir haben das Gesetz, das es gegeben hat, einfach prolongiert. Das haben wir gemacht. (Zwischenruf von Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.) Das heißt, ihr habt damals ein ganz gutes Gesetz gemacht. Wir haben gesagt, das brauchen wir nicht zu ändern, wir werden es einfach prolongieren; und so läuft es jetzt eben, sehr geehrte Frau Landesrätin. (Beifall bei der FPÖ.) Erinnern wir uns, wie es früher war. Wo hat man früher überall rauchen dürfen, wo man heute nicht mehr rauchen darf? Im Flugzeug, in der Bahn, im Taxi, selbst in der Bezirksvertretung. Ich bin 1996 in die Bezirksvertretung Leopoldstadt gewählt worden. Da war es damals selbstverständlich, dass man in der BV-Sitzung geraucht hat, bei jedem Ausschuss, in jeder Kommission. Noch einmal, ich finde es gut, dass es heute nicht mehr so ist, aber das war früher so. Ja, es ist jetzt nicht mehr so, es hat da vieles gegeben. Und noch einmal, Nichtraucherschutz ja, wogegen wir allerdings sind, ist diese Bevormundung, dass Sie uns dauernd erklären, was wir alles machen dürfen und was wir nicht machen dürfen. Meine Damen und Herren, das entscheiden wir selbst, das entscheidet zum Glück jetzt diese Bundesregierung, und das ist gut so. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe von Abg. Mag. Thomas Reindl und Abg. Peter Kraus, BSc.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster hat sich Herr Abg. Ornig zu Wort gemeldet. - Bitte schön. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies ein sehr emotionales Thema, eine sehr emotional ausgefochtenes Thema mit eigentlich einer sehr lustigen Erkenntnis. Wenn ich mir jetzt die Redner anschaue, die hier versuchen, hinter dem Gesetz zu stehen, so muss ich sagen: Herr Wölbitsch! Ich schätze Sie sehr als Redner, aber es war bezeichnend. Sie haben kein einziges Mal nach oben geschaut. Ich glaube, Sie glauben das gar nicht, was Sie da sagen, weil Sie einfach wissen, dass das Kippen dieses Gesetzes ein Kniefall war vor einer Koalition, die Sie, glaube ich, zwar nicht angestrebt haben, aber in Kauf nehmen. Sie haben etwas anderes dafür bekommen, nämlich die Zwangsmitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer. Das war ein guter Deal, aber jetzt müssen Sie halt im Moment mit diesen Raucherkriterien leben. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich möchte ganz kurz auf das eingehen, was Kollege Kraus gesagt hat. Was wir eigentlich hier bereits seit 2010 haben, ist ein immerwährendes Auf und Ab. Es heißt immer: Wie tun wir jetzt? Wie bauen wir die Räume auf? Wie muss man ein Gastronomielokal gestalten, damit es Sinn ergibt, und sich an die derzeitigen Vorgaben halten? Die armen Unternehmer und Unternehmerinnen haben einfach in keinster Weise Investitionsschutz, in keinster Weise Gewissheit darüber, wie es weitergeht. Sie haben vielleicht die Hoffnung, dass es irgendwann wirklich eine klare Regelung gibt. Sie wissen alle, 2020 kann alles, worüber wir hier diskutieren, sowieso in irgendeiner Art und Weise von der EU gestürzt oder gekippt werden beziehungsweise muss es gekippt werden. Als Gastronom tut man sich schwer, da mitzukommen, weil sich's halt ständig ändert. Jetzt hat man hingesteuert auf diesen Mai dieses Jahres und hat gesagt, passt, jetzt gibt es endlich Klarheit. Ich weiß, dass extrem viele Gastronomen gegen das Rauchverbot sind. Klar, sie glauben, sie verlieren ihre Klientel damit, das ist völlig nachvollziehbar. Aber dass man jetzt sagen kann, ein Lehrling darf nur mehr eine Stunde lang im Raucherbereich bedienen, ist völlig unrealistisch. Das ist völlig unrealistisch, nicht nachvollziehbar. Der Lehrling tut das, was der Lehrherr ihm sagt. Wenn die Küche voll ist beziehungsweise das Lokal voll ist, wenn es in der Küche brummt, und alle ihr Essen haben wollen, dann kann ein Lehrling nicht sagen: Jetzt habe ich 59 Minuten im Raucherbereich gearbeitet, tut mir leid, jetzt arbeite ich nur mehr im Nichtraucherbereich. Diese Regelung ist völliger Humbug und bringt keinem was, schon gar nicht den Lehrlingen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte noch ganz kurz darauf eingehen, wie die Stadtregierung mit diesem Thema umgeht. Sie werden uns hier bei dieser Klage als Verbündeten finden. Ich finde das sehr gut. Ich finde es sogar ein bisschen spät, man hätte diese Überlegungen sogar ein bisschen früher schon anstellen können. Was ich aber merke, ist, in beide Richtungen dieses Reagieren und nicht Agieren, und das möchte ich jetzt noch einmal in den Mittelpunkt stellen. Wir haben zum Beispiel einen Fall im 14. Bezirk. Da hat ein Gastronom 190.000 EUR in seinen Gastraum investiert und dann hat er 750 EUR Strafe zahlen müssen, weil in seinem Raucherbereich Stühle gelagert waren. Daher hat der Kontrolleur der Stadt Wien gesagt, das ist jetzt kein Raucherbereich, sondern ein Lagerraum, und das verstößt gegen diese Gesetze. Da war damals eine Riesenstreiterei, weil der Lokalbesitzer lieber ins Gefängnis gehen wollte, anstatt das zu zahlen, und dadurch hat er mediale Aufmerksamkeit bekommen. Was ich damit sagen will: Es liegt auch ein bisschen am Vollzug und an der Vision. Nächstes Beispiel - ich habe das vor zwei Jahren hier schon bei der StRin Brauner thematisiert -: Wenn der Nichtraucherschutz kommt, wird uns in der Nachtwirtschaft ein Tsunami an Klagen erreichen, weil die Leute natürlich vor die Tür rauchen gehen werden, das ist so. Damals hat StRin Brauner gesagt, wenn es so weit ist, werden wir Gespräche führen. Alle Städte, Zürich, München, werden schon jetzt aktiv. Sie sagen, ja, der Raucherschutz wird kommen und wir müssen uns jetzt darauf vorbereiten, was das für Anrainer bedeutet, wir müssen uns jetzt darauf vorbereiten, was das für Gastronomen bedeutet. Zu guter Letzt möchte ich noch einmal anführen, was Kollege Gara gesagt hat. Es spricht eigentlich gar nichts dagegen - auch wenn wir jetzt darum kämpfen, dass das gesetzlich gekippt wird -, da eine Freiwilligeninitiative zu starten. Das kostet uns wahrscheinlich kein Geld, das kostet Pickerl in Wirklichkeit, und die muss man verschicken. Ich denke, das wird beim Budget der Stadt Wien drinnen sein. Wir werden heute daher einen Antrag einbringen, mit dem wir folgende Initiative starten wollen: Man animiert Lokale, sich zusammenzutun und für die Freiwilligkeit einzustehen und zu sagen: Leute, wir können das auch alleine. Wir lassen uns von dieser Bundesregierung da nicht reinpfuschen, sondern wir entscheiden uns dafür, weil es unser freier Wille ist. Das als Stadtregierung zu fördern, kann gar nicht falsch sein. Deswegen bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag und möchte nur noch sagen: Kurt Kuch, schau auf uns! Danke. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr Abg. Mag. Juraczka am Wort. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich aus tiefstem Herzen bei der rot-grünen Stadtregierung, im Konkreten eigentlich bei der Sozialdemokratischen Fraktion für diese Themenwahl bedanken, denn sie offenbart einiges. Vier Monate nachdem es hier in diesem Haus einen neuen Bürgermeister gibt, diskutieren wir in einer Aktuellen Stunde ein Bundesgesetz. Das muss man erst einmal schaffen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Sie machen genau das, die betropetzten Blicke geben mir durchaus recht. Sie machen genau das, was Christian Kern, Ihr derzeitiger Noch-Bundesparteivorsitzender sagt: Sie machen Opposition mit dem Bihänder, wie Christian Kern sagt. Sie können's nicht, nämlich Opposition machen, wie es Christian Kern, Ihr Noch-Bundesparteivorsitzender sagt. Das Problem ist halt nur: Hier wäre es eigentlich gar nicht angesagt, Opposition zu machen, denn hier sind Sie noch in der Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber was hier thematisch kommt, ist ja wirklich erschreckend. Wir haben einen Busbahnhof und keine Standortentscheidung, wir haben eine Landesregierung, die sich in verkehrspolitischen Fragen in vielen Bereichen nicht im Klaren ist (Abg. Peter Kraus, BSc: Es geht ums Rauchen!), in gesundheitspolitischen Fragen gibt es irrsinnig viele Probleme, wie StR Wölbitsch vorgezeichnet hat, und wir diskutieren ein Thema, von dem beispielsweise jemand, der durchaus als Zeuge agieren kann, noch vor zwei Jahren gesagt hat, die Gäste sollen doch die Wahl haben, ob sie in einen Raucher- oder in einen Nichtraucherbereich gehen wollen. Das sagt am 19. Februar 2015, also im Wahlkampf, ein gewisser Michael Häupl. So schaut's aus mit der verlogenen Thematik. Hier versucht man, gegen die Bundesregierung zu agieren mit einer Argumentation, die vor drei Jahren noch überhaupt kein Thema war. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Meine Damen und Herren, bei der Raucherthematik geht es aus meiner Sicht um drei wichtige Themen: um den Jugendschutz, um den Nichtraucherschutz und die Gesundheitsprävention für die gesamte Bevölkerung. Der Reihe nach: Diese türkis-blaue Bundesregierung hat den Jugendschutz verschärft, meine Damen und Herren. Darum ist ein Vorzeigen von Kinderschuhen so etwas von unredlich und polemisch, dass es Ihrer eigentlich nicht würdig ist, Herr Kollege Gara! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sie sollten sich schämen! - Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara ein Schriftstück in die Höhe haltend: Lesen Sie das! Da steht's genau drin!) Im Übrigen sollte auch Ihre Partei sich einmal einig darüber werden, was man möchte. Ich glaube, die Junos gehören zu Ihrer Partei. Die schreiben nämlich in ihrem Programm: "Die InhaberInnen von Gaststätten, Kneipen und Restaurants sollen selbst entscheiden, wie sie ihre Betriebe führen wollen." - Zitat Ende. Also von Ihrer Thematik ist da gar nichts zu hören, lieber Kollege Gara. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Über den Jugendschutz habe ich soeben gesprochen, meine Damen und Herren, jetzt komme ich zum Bereich Nichtraucherschutz. Wir haben derzeit - Michael Häupl sah es 2015 genauso - die Möglichkeit, dass in jedem Lokal ab einer relevanten Größe die Raucher in einem Raucherbereich und die Nichtraucher in den Nichtraucherbereich gehen können. Angesichts der Tatsache, dass die zuständige Stadträtin ganz offensichtlich Probleme bei der Vollziehung hat, sollten Sie sich selbst bei der Nase nehmen, meine Damen und Herren. Und bei der Gesundheitsprävention, und das ist ein wichtiges Thema, das man nicht kleinreden sollte, da muss man wohl überzeugen und nicht mit Verboten agieren. Denn eines sei auch gesagt: Ja, es gibt schrecklicherweise 13.000 Tote jährlich, aber die gibt es, weil die Menschen rauchen. Durch dieses Gesetz auf Bundesebene gibt es weniger Tote. (Zwischenrufe bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Die Bundesregierung ist nicht für diese Raucher verantwortlich, sondern die Menschen, die rauchen, sind für ihre gesundheitlichen Probleme verantwortlich, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Peter Kraus, BSc: Und was ist mit dem Passivrauchen?) Ich kann Ihnen daher wirklich nur empfehlen: Sitzen Sie nicht wie ein Häufchen Elend und beschäftigen sich mit der Bundespolitik, weil Ihnen in Wien nichts einfallt. Ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, wenn Sie entdecken, dass sie ein totes Pferd reiten, steigen Sie ab und machen Sie diesem rot-grünen Elend ein Ende. Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ. - Abg. Prof. Harry Kopietz: Ich befürchte, du glaubst es sogar! - Abg. Anton Mahdalik: Was, das mit dem toten Pferd? Das sieht man!) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächste ist Frau Abg. Mag. Huemer zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, ZuseherInnen und ZuhörerInnen! Wir reden über ein sehr wichtiges Thema, nämlich den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in der Gastronomie. Ich halte es für wichtig und notwendig, dass Wien im Sinne dieser Beschäftigten vor den Verfassungsgerichtshof geht und hier Rauchfreiheit einklagt. Das halte ich für absolut notwendig. Genau darum geht es heute und hier. Es ist ein sehr ernstes Thema. Herr Juraczka! Wir haben das vor ein paar Monaten diskutiert, und da sind Sie selbst dagestanden und haben gesagt, Sie hätten es selbst gern anders gehabt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Lassen wir sie uns ausheben, meine Rede!) Ich frage wirklich auch die ÖVP, welcher Kompromiss es wert war, und ich beziehe mich auf den Herrn Wölbitsch, 13.000 Menschenleben aufs Spiel zu setzen. Ich frage Sie das wirklich. Es ist Ihre Verantwortung. Es geht um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und dieser soll, meiner Meinung nach, lückenlos sein. Er hätte lückenlos werden können, wäre mit 1. Mai nicht das bereits von der ÖVP mitverhandelte Nichtrauchergesetz gefallen. Sie sind umgefallen, verehrte Damen und Herren von der ÖVP, wahrscheinlich vor der Tabakindustrie und dem Begehr der Koalition mit der FPÖ. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Und Sie vor Novomatic!) Es ist wirklich sehr bedauerlich, denn den NichtraucherInnenschutz gebietet wirklich die Vernunft. Alle Zahlen belegen den Schaden des Rauchens an der Gesundheit und auch den volkswirtschaftlichen Schaden. Das IHS hat es gerade berechnet: Millionen an Kosten entstehen durch das Rauchen, durch das aktive wie passive Rauchen. Da gibt es eigentlich gar keinen Unterschied, wie die Studien belegen. Die Leute werden krank und gehen in Krankenstand. Es hat also, auch abgesehen vom persönlichen Leid, eine Folge, die wir eigentlich als vernünftige, verantwortungsbewusste PolitikerInnen so nicht einfach mittragen können und dürfen, wirklich. Also es war ein schwarzer Tag, als am 1. Mai dieser Gesundheitsschutz wieder diese Lücke für die Gastro-MitarbeiterInnen gekriegt hat. In der Gastro arbeiten an die 220.000 Beschäftigte. Das ist eine ganz schön große Beschäftigtengruppe und ganz, ganz viele Frauen arbeiten dort. Ein Teil dieser Frauen sind schwanger, und bevor sie dort in den Mutterschutz gehen, leben sie im blauen Dunst, arbeiten acht Stunden täglich im blauen Dunst. Sie wissen ganz genau, dass Rauchen schädlich ist. Es schädigt nicht nur Erwachsene, sondern wirkt sich auch auf die Fruchtbarkeit negativ aus, schädigt das Ungeborene, löst Fehlgeburten in erhöhter Zahl aus. Es spricht also alles, wirklich alles dafür, einen einheitlichen RaucherInnenschutz für absolut alle Beschäftigten zu schaffen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier in der Gastro die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden. Darum gehört das Gesetz dringendst behoben, sodass da für alle gleiche Schutzniveaus herrschen, sodass der Gesundheitsschutz im Vordergrund steht. Darum finden wir es auch sehr sinnvoll, dass von Seiten der Bevölkerung mit dem "Don't-Smoke"-Volksbegehren hier Druck aufgebaut wird. Die Menschen in diesem Land sind offenbar vernünftiger als die derzeitigen Regierungsparteien. Ich finde es gut, wenn manche Fraktionen auch lernen und gescheiter werden, aber es ist wirklich, wirklich bedauerlich, wenn eine andere Partei, die schon einmal auf einem Standard waren, der europaweit eigentlich als State of the Art gilt und der Vernunft und den wissenschaftlichen Forschungen entspricht, war, und dann wieder zurückfällt in eine Haltung, die jeglicher Menschenliebe entbehrt. (Abg. Klaus Handler: Abgewählt, rausgeflogen!) Denn es geht um Menschen und deren Gesundheit, darum, dass sie gesund und ohne Beeinträchtigung alt werden können. Und wenn wir wissen, dass das Rauchen das Leben um durchschnittlich sieben Jahre verkürzt, dann ist das nicht zu verantworten. Wir sollten als PolitikerInnen wirklich alles, alles tun, damit Menschen weniger rauchen. Jede nicht gerauchte Zigarette verlängert das Leben, erhöht die Gesundheit. Darum ist es ein richtiger Schritt, in diesem Fall vor den VfGH zu gehen, und darum unterstütze ich persönlich auch das "Don't Smoke"-Volksbegehren. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als Nächster ist Herr Abg. Ing. Guggenbichler zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich den Antrag für die Aktuelle Stunde heute gelesen habe (Abg. Peter Kraus, BSc: Heute!) - ich habe ihn gestern schon gelesen -, habe ich mir gedacht, die SPÖ muss ziemlich verzweifelt sein, und Sie sind wirklich verzweifelt. Wenn man da in die Reihen schaut, stellt man fest, dass nicht einmal 50 Prozent der Abgeordneten der SPÖ anwesend sind. (Abg. Gerhard Kubik: Stimmt ja nicht!) So wichtig ist den Abgeordneten offensichtlich die Gesundheit. Und es ist ein Drittel, es sind genau die drei Kandidaten, von den GRÜNEN da. (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) Sie stellen sie da heraus und sagen, Ihnen ist Gesundheit viel wert. Oh Entschuldigung, es sind doch vier GRÜNE anwesend, um korrekt zu bleiben. (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und GRÜNEN.) So viel ist Ihnen die Gesundheit wert. Der Herr Gara hat sich vorher herausgestellt und hat Kinderschuhe hier hergestellt. Ich muss schon sagen, man kann über Themen seriös reden. Ich bedanke mich bei Kollegin Laschan, denn ihre Rede war sachlich, seriös. Sie hat das gesundheitlich aus medizinischer Sicht ermittelt, und das wissen wir. Ich habe nicht alles genau gewusst, weil ich kein Arzt bin, ich habe auch etwas dazu gelernt heute, aber ich habe von vornherein gewusst, dass das Rauchen nicht gut ist, dass es nicht gesund ist. Das wissen auch viele, ja, alle, die es tun. Die Frau StRin Sima ist - und ich habe es gerade auf Wikipedia nachgeschaut - seit dem Jahr 2004 Umweltstadträtin. Ich hoffe, ich täusche mich nicht. Ich frage mich aber: Wo war die Verfassungsklage 2005 von der Frau StRin Sima? Wo war die Verfassungsklage 2006? Wo war die Verfassungsklage 2007 unter einem sozialistischen Bundeskanzler von der Frau StRin Sima? Wo war die Verfassungsklage 2008, 2009? Und das können wir weiterspielen bis 2017. (Beifall bei der FPÖ.) Frau StRin Sima! Ich muss ganz ehrlich sagen, was Sie tun, ist, hier ein Gesundheitsthema für einen Populismus vorzuschieben, den Sie hier betreiben. Sie betreiben hier wirklich einen Populismus, denn wenn Sie es ernst nehmen würden, hätten Sie geklagt. Ich sage ihnen auch ganz offen: In der Zweiten Republik hat es nie einen strikteren Nichtraucherschutz gegeben als jetzt, denn am 1. Mai wurde das verschärft. Im April hat es zum Beispiel im Auto keinen Jugendschutz gegeben. Das sind aber alles Gesetze, die die roten Bundesregierungen beschlossen haben. Seit 1. Mai haben wir einen strikteren Nichtraucherschutz für Jugendliche, den striktesten, den es jemals in der Zweiten Republik gegeben hat. Und jetzt bringen Sie eine Verfassungsklage ein, Frau Stadträtin? (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Anton Mahdalik: Ganz billiger Populismus!) Ich sage deswegen, ein bisschen Verzweiflung, weil es ja zumindest in der MA 48 ja auch so ein Thema gegeben hat. Da hat es eine Betriebsversammlung gegen den 12-Stunden-Tag gegeben, und das war so ein ähnliches Thema. Erstens gilt das Bundesgesetz für die Mitarbeiter dort gar nicht, und als Zweites: Wissen Sie, was dort passiert ist an dem Tag? Der Chef von der MA 48 hat gesagt, sie müssen die Zeit von der Betriebsversammlung einarbeiten. Das heißt, an dem Tag, an dem die Betriebsversammlung gegen den 12-Stunden-Tag veranstaltet wurde, haben sie selber über 10 Stunden gearbeitet. Frau Stadträtin, nehmen Sie sich selbst noch ernst? Und als ich Sie dann 4 Tage später im Ausschuss gefragt habe, ob es sein kann, dass in der MA 48 auf Anordnung der Führungskräfte über 10 Stunden gearbeitet wurde, haben Sie gesagt, Sie können es nicht sagen, denn Sie wissen es nicht. Entweder haben Sie Ihre Abteilung nicht im Griff, oder Sie betreiben einfach billigen Populismus. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Wissen Sie, was sie gemacht haben? Sie haben eine Veranstaltung beworben auf dieser Betriebsversammlung, das war die Demonstration gegen die Bundesregierung und gegen den 12-Stunden-Tag. Das ist dort passiert. Aber dem Herrn Thon war es nicht so viel wert, zu sagen, an dem Tag, an dem wir die Betriebsversammlung machen, schicken wir die Mitarbeiter nach 8 Stunden heim. Nein, er hat gesagt, die Zeit der Betriebsversammlung muss eingearbeitet werden. Sie sind vollkommen unglaubwürdig, Frau Stadträtin, vollkommen! (Beifall bei der FPÖ.) Ich frage Sie auch, Frau Stadträtin: Wo war Ihr Aufschrei am 19. Februar 2015, als Bgm Häupl gesagt hat, dass er für die freie Entscheidung ist in der Gastronomie, wenn es ums Rauchen geht? Wo war Ihr Aufschrei? (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Sie haben wirklich keine Ahnung!) Keine Kritik habe ich von Ihnen mitgekriegt. Jetzt habe ich es in Ihrer Rede, in der Rede von den NEOS und in der Rede von den GRÜNEN gehört. Es geht Ihnen einfach darum, Schwarz-Blau zu kritisieren, und da schieben Sie einfach ein Thema vor. So wie Sie es beim 12-Stunden-Tag gemacht haben, machen Sie das jetzt mit dem Nichtraucherschutzgesetz. Stellen Sie sich bitte heraus und sagen Sie, wann es in der Zweiten Republik ein Gesetz gegeben hat, das die Jugendlichen mehr geschützt hat als heute! Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsidentin Veronika Matiasek: Als letzter Redner in dieser Aktuellen Stunde ist Herr Abg. Valentin zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Kollege Guggenbichler hat recht. (Abg. Wolfgang Seidl: Das wissen wir eh!) Ich bin verzweifelt. Ja, fürwahr, ich bin verzweifelt. Ich bin verzweifelt, weil es unmöglich ist, mit Ihnen eine intellektuelle Diskussion zu führen. Ich bin verzweifelt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Birgit Hebein.) Ich habe es heute ein bisschen mit der Mathematik. Ich bin verzweifelt und ich habe es mir errechnet: In den 20 Minuten, die die beiden Bundesregierungsparteien hier gesprochen haben, haben sie es geschafft, 85 Prozent der Zeit nicht zum Thema zu sprechen. Was bedeutet das? Sie wollen mit uns darüber gar nicht reden. (Ruf: Doch!) Ich kann es verstehen, denn wenn man Butter am Kopf hat, dann hat man Angst, dass es in die Augen tropft. Sie haben in dieser Frage Butter am Kopf. Sie sehen, dass immer mehr Menschen sich von Ihnen abwenden, dass sie sich etwas anderes erwarten, und das tut Ihnen weh. Ich hätte nie geglaubt, meine Damen und Herren, dass ich Folgendes sagen muss: Ich würde mir wünschen, dass die Republik Österreich das Niveau von Liberia, von Mauritius, von Namibia, von Niger, von Nigeria (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Kommt Venezuela auch?), von Brasilien erreicht. All diese Schwellenländer beziehungsweise Entwicklungsländer haben einen besseren Nichtraucherschutz als wir. Die haben einen besseren Schutz, wenn es darum geht, dass Passivraucher nicht zu Schaden kommen. Tut Ihnen das nicht weh? Tut es Ihnen nicht weh, dass während Ihr Bundeskanzler so smart durch die Gegend reist und sich als Staatsmann profilieren möchte, auf der anderen Seite ein kleiner Abgeordneter in Wien sagen muss, dass Sie auf Bundesebene ein schlechteres Reglement schaffen als 80 Prozent aller anderen Staaten auf dieser Welt? (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN. - Abg. Anton Mahdalik: Das habt ihr geschafft! Es war euer Gesetz, es war ein SPÖ-Gesetz!) Ich habe mir wirklich die Mühe gemacht, meine Damen und Herren, und habe mich informiert: 37 Nichtraucherregelungen gibt es in Europa, 10 in Amerika, 10 in Asien, 2 in Ozeanien, und alle sind besser als in Österreich. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, meine Damen und Herren, ich muss hier darauf replizieren, was Kollege Seidl gesagt hat. Ja, der Staat mischt sich ein. Der Staat mischt sich auch ein, wenn Sie sich umbringen wollen. Das versucht der Staat zu verhindern, der Staat versucht, Suizid zu verhindern. Aber noch mehr versucht er, zu verhindern, wenn Sie in Ihrem Suiziddrang, weil Sie rauchen, noch andere mitreißen wollen. Da hat der Staat das Recht, ja sogar die Pflicht, einzuschreiten, nur begreifen Sie das nicht. Der Staat hat die Pflicht, Leben zu schützen. Wenn alle acht Stunden in Österreich einer stirbt, weil er passiv mitrauchen muss, gibt Ihnen das nicht zu denken? (Abg. Anton Mahdalik: Durch ein SPÖ-Gesetz!) Der Herr Stadtrat von der ÖVP hat gesagt, man hat das für das gute Koalitionsklima gemacht. Sie nehmen für ein gutes Koalitionsklima mit der FPÖ 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie in Geiselhaft? Können Sie das mit Ihrem christlichen Engagement noch vertreten? Können Sie in der Früh noch in den Spiegel schauen? (Beifall bei der SPÖ.) Die Begründung lautet, für ein gutes Klima, für ein Lächeln des Herrn Strache, wenn er sich wieder eine Zigarette anzündet, nehmen Sie 220.000 Menschen in Österreich in Geiselhaft, nehmen Sie in Kauf, dass alle 8 Stunden in Österreich jemand stirbt! Glauben Sie das ernsthaft? (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Wolfgang Jung: Ein Schweinsbraten ist auch ungesund! - Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Dem türkisen Herrn Stadtrat gesagt: Es gibt noch ehrliche Schwarze. Ihr Ex-Gesundheitssprecher Rasinger sagt heute laut Zeitung, dass er es unterstützt. Ihr Landeshauptmann Pröll aus Niederösterreich hat schon unterschrieben! (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ihr Bürgermeister wollte es nicht!) Ihr Bürgermeister in Eisenstadt freut sich darüber, dass er eine raucherfreie Initiative Eisenstadt gegründet hat. (Abg. Mag. Wolfgang Jung: Dann schauen Sie mal raus, wie viele draußen rauchen!) Im Übrigen freut sich auch Ihr Bürgermeister in Salzburg darauf, das zu tun. Ihre Ex-Ministerin Karmasin sagt, es ist verwerflich, was da die Bundespartei tut und geniert sich dafür. Gibt Ihnen das nicht zu denken? (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Gibt Ihnen Ihr Ex-Bürgermeister nicht zu denken?) Außer Sie, die eine gute Stimmung, eine Partystimmung im blauen Dunstkreis Ihrer Bundesregierung wünschen, nur Sie wollen das? Ich bedanke mich bei all denen, vor allem außerhalb von politischen Parteien, die dieses Volksbegehren mitbegleiten, dafür mitkämpfen und rufe namens der Sozialdemokratie, aber auch im Namen - wir werden heute einen Antrag einbringen - der GRÜNEN und von NEOS auf: Unterschreiben Sie, meine Damen und Herren! Zeigen Sie, was die Österreicherinnen und Österreicher in dieser Frage wollen! Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsidentin Veronika Matiasek: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Der guten Ordnung halber gebe ich bekannt, dass Herr Abg. Pawkowicz von 12 Uhr bis 14 Uhr entschuldigt ist, und Herr Abg. Blind bekundet, dass er für den Tagesordnungspunkt der Diskussion des Berichts der Volksanwaltschaft sich als befangen erklärt. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier und des NEOS- Rathausklubs neun schriftliche Anfragen eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt. Die Abgeordneten Mahdalik, Seidl, Dr. Aigner, Mag. Nittmann, Mag. Dr. Wansch haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien hinsichtlich der Dauer von Untersuchungskommissionen beziehungsweise Untersuchungsausschüssen eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal zu. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 39. Bericht der Volksanwaltschaft 2017 an den Wiener Landtag. Ich habe Sie einzeln bei Ihrem Eintreten schon begrüßt, aber noch einmal: Seien Sie herzlich willkommen, Frau Dr. Gertrude Brinek und Herr Dr. Peter Fichtenbauer. Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Sie werden nachher auch das Wort ergreifen, nehme ich an. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Wiederkehr zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Dr. Brinek! Sehr geehrter Herr Dr. Fichtenbauer! Vielen Dank auch der ganzen Volksanwaltschaft für den 29. Bericht, der uns vorgelegt worden ist. Er ist eine sehr, sehr wichtige Arbeit auch für uns als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, damit wir wissen, dass es eine Institution wie die Volksanwaltschaft gibt, die Bürgerinnen und Bürger begleiten in Verfahren und auch in Anliegen, wo Missstände im Bereich der Verwaltung aufgetreten sind. Wie ich dem Bericht entnehme, haben Sie genug zu tun, und zwar von Jahr zu Jahr mehr. Immerhin hat sich die Anzahl der Beschwerden im vergangenen Jahr, in der vergangenen Periode des Berichtes um 8,4 Prozent erhöht und beträgt mittlerweile 1.319 Beschwerden, die Wien betreffen. Das ist immerhin eine Verdoppelung in den letzten zehn Jahren. Das bedeutet natürlich wesentlich mehr Arbeit für Sie als Volksanwaltschaft, ist aber auch ein Anlass für uns, uns Gedanken zu machen, warum innerhalb von zehn Jahren die Beschwerden sich verdoppeln. Das beste Szenario ist, dass wir immer mündigere Wiener Bürgerinnen und Bürger haben, die sich eben trauen, Missstände zu melden. Das ist die positivste anzunehmende Variante, die es gibt. Aber natürlich muss auch eine gewisse Selbstkritik hier angebracht sein. Man sollte auch überlegen, warum es so viele Missstände im Bereich der Verwaltung gibt, über die sich Bürgerinnen und Bürger beschweren. Zum Beispiel im Bereich des Gesundheitswesens haben wir einen massiven Anstieg an Beschwerden, nämlich von 59 auf immerhin 85. Das ist ein signifikanter Anstieg, sodass man sich als politisches Vertretungsorgan Gedanken machen sollte, warum genau im Bereich des Gesundheitswesens die Beschwerden so stark angestiegen sind, ob da wirklich alles im Bereich des Gesundheitswesens in dieser Stadt gut läuft. Das ist nicht das, was wir annehmen. Wir nehmen vielmehr an, dass die Missstände hier im Bereich des Gesundheitssystems wirklich massiv zugenommen haben, was sich auch auf die Zahlen bei der Volksanwaltschaft ausgewirkt hat. Ich möchte einen Punkt aus dem Bericht hervorgreifen, nämlich das Thema Heumarkt. Es wurde schon öfter darüber diskutiert, ist uns aber ein wichtiges Anliegen. Vor allem ist es ein wichtiges Anliegen, dass Wien den Status des Weltkulturerbes langfristig erhält. Ich bin auch froh, dass es auch von Seiten des Herrn Präsidenten Woller wieder Diskussionen bezüglich Erhaltung dieses UNESCO-Kulturerbe-Status gibt. Aber zur Causa Heumarkt ist überhaupt die Frage zu Beginn, warum ein Gebäude von 76 m Höhe in diesem Bereich überhaupt die Flächenwidmung bekommen hat. Warum die Firma WertInvest mit Tojner hier diese Flächenwidmung bekommen hat, obwohl hier ein klarer Verstoß gegen die Welterbe-Konvention und die Verpflichtungen, die daraus resultieren, einhergehen. Warum es diese Genehmigung gab, obwohl es diese internationale Verpflichtung gibt. Diese internationale Verpflichtung ist ja nicht, wie oft von Rot-Grün dargestellt wird, gegenüber manchen Beamten in der UNESCO, sondern das ist eine Verpflichtung gegenüber der Menschheit, die hier eingegangen worden ist, auf das Weltkulturerbe auch zu schauen. Die Mehrheit des Gemeinderates hat hier wissentlich gegen diese Bestimmungen entschieden, setzt das Weltkulturerbe in Gefahr und schädigt hier auch den Ruf Wiens im Bereich der UNESCO. Warum das überhaupt möglich ist, ist, weil die gesetzliche Verankerung leider in der Wiener Bauordnung und auch auf Bundesebene nicht dementsprechend geregelt ist, dass das verpflichtend wäre. Es wäre uns auch ein großes Anliegen, hier diese Einhaltung des Weltkulturerbes auch so in der Wiener Bauordnung niederzuschreiben, dass es in Zukunft auch verpflichtend sein soll. Dementsprechend habe ich hier auch einen Antrag mit, den ich einbringen werde. Wie es dazu gekommen ist, dass es genehmigt worden ist, wurde ja schon öfters diskutiert. Die Causa Tojner nimmt ja immer größeren Raum ein, auch in internen Vorwahlen der GRÜNEN spielt ja mittlerweile der Herr Tojner eine gewisse Rolle und wurde ja auch hier der Öffentlichkeit preisgegeben. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Wenn man Gerüchten glauben will, schon!) Warum innerhalb eines internen Gremiums der GRÜNEN hier die Liste der potenziellen Wähler einer Öffentlichkeit gegeben wird, ist eine andere Frage, aber damit müssen Sie sich beschäftigen. Aber schauen wir uns abseits der Frage der internen grünen Wahlen die Unterstützung von Herrn Tojner an, zum Beispiel mit einer Kampagne in der Mariahilfer Straße oder in vielen anderen Bereichen, wo auch Verbindungen zu Chorherr da sind, wo ja auch durchaus ermittelt wird. Hier sehen wir ein problematisches Verständnis, wie mit dem Weltkulturerbe umgegangen wird, wie hier auch mit der Wiener Bauordnung umgegangen wird. Das ist auch etwas, womit sich die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht auch auseinandergesetzt hat, weil es natürlich auch Aufgabe der Volksanwaltschaft ist, hier zu schauen, ob es ein öffentliches Interesse zu dieser Flächenwidmung gab, ob es ein öffentliches Interesse gab, um überhaupt die Änderungen im Flächenwidmungsplan vorzunehmen. Das ist mehr als fragwürdig, ob dieses öffentliche Interesse auch da war. Im Volksanwaltschaftsbericht wird vom Grundsatz eines außerordentlichen Mehrwerts für die Allgemeinheit gesprochen, der bei Hochhauswidmungen durchaus verletzt wird. Die Frage des außerordentlichen Mehrwerts muss sich stellen, wenn man sich anschaut, dass hier Wohnungen im Luxussegment entstehen. Ist es der außerordentliche öffentliche Mehrwert, dass hier diese Wohnungen entstehen? Ist es ein außerordentlicher öffentlicher Mehrwert, dass hier eine Turnhalle entsteht, die zu normalen Marktpreisen gemietet werden kann? Das glauben wir nicht, und wir glauben auch nicht, dass es einen außerordentlichen öffentlichen Mehrwert bietet, dass hier der Neubau eines Hotels, was es bisher ja schon gab, vollzogen wird. Das sind alles Fragen, um die wir uns kümmern müssen, die auch die Volksanwaltschaft hier aufgegriffen hat. Die Volksanwaltschaft regt auch an, dass das Verwaltungshandeln der Gemeinde auf dem Gebiet der Vertragsraumordnung stärker in der Bauordnung zu bestimmen und zu definieren ist. Auch diesbezüglich bringen wir einen Antrag ein, um auch hier die Diskussion der langfristigen Sicherstellung des Weltkulturerbes zu gewährleisten. Dementsprechend bitte ich um Unterstützung. (Beifall bei NEOS und FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Schwarz. Bitte sehr. Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Volksanwälte! Wir debattieren ja heute einen Bericht, der eine wirkliche Hilfestellung für unsere politische Arbeit ist. Wir erhalten ja auch von anderen Stellen oft Tätigkeitsberichte vorgelegt, die uns nicht so eine große Hilfeleistung sind. Dafür möchte ich mich einmal ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.) Ein herzliches Danke auch dafür, dass sie im Jahr 2017 für 1.319 Wienerinnen und Wiener nicht nur ein offenes Ohr hatten, sondern ihre Anliegen auch sehr ernst genommen haben. Ich denke, wir müssen heute über die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft sprechen. Hier möchte ich einmal mit einen Beispiel anfangen, das zeigt, warum wir der Meinung sind, dass die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft ausgebaut werden sollte. Es geht um mehrere Fälle, es haben sich mehrere Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft gewandt, da sie mit einer massiven Gebührenerhöhung bei der Grabbenützung der Wiener Friedhöfe konfrontiert waren. Man kann bei der Friedhöfe Wien GmbH ein Grab auf zehn Jahre pachten und dann diese Pacht verlängern, und plötzlich war es so, dass die Wienerinnen und Wiener eine Gebührenerhöhung von rund 110 Prozent hatten, ohne Erklärung, warum, ohne Vorankündigung. Im Vergleich dazu, der Verbrauchpreisindex der letzten 10 Jahre hat einen Anstieg von 20,37 Prozent. Daraufhin hat die Volksanwaltschaft bei der Friedhöfe Wien GmbH, das eben ein ausgelagertes Unternehmen ist, das ein ausgelagerter Rechtsträger ist, um Informationen gebeten. Aber die GmbH, da sie eben ausgegliedert ist, muss dem Ersuchen ja nicht nachkommen. Die Volksanwaltschaft hat wieder darum gebeten, aber hat keinerlei oder wenig bis gar keine Einsicht in die Unterlagen bekommen. Die Volksanwaltschaft hat bereits einige Male darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kontrollzuständigkeit über viele Verwaltungsbereiche durch Ausgliederungen ausgehöhlt wird oder gänzlich verloren geht. Ich denke, dass es aber in unserem Interesse sein muss, dass wir als Stadt uns weiterentwickeln können, wenn wir uns mit Kritik auch in den ausgelagerten Bereichen wirklich auseinandersetzen, denn nur so kann man wachsen, und auch Landesrat Czernohorszky hat ja gesagt, wir müssen uns der Kritik stellen, um uns weiterentwickeln zu können. Daher bringe ich heute einen Antrag ein betreffend die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft: Der Landtag wolle beschließen, auf Bundesebene mögen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft explizit auch auf ausgegliederte Institutionen der Stadt Wien erstreckt wird beziehungsweise dies rechtlich verankert wird. (Beifall bei der ÖVP.) Ein weiteres sehr sensibles Thema, das mir aber in meiner politischen Arbeit sehr am Herzen liegt, ist das Thema Qualität der Fremdunterbring von Kindern und Jugendlichen. Hier sind ganz klare Punkte angesprochen worden, wo es hapert. Wir sehen auch, dass beim Thema Jugendwohlfahrt die meisten Beschwerden in Wien vorliegen, und wir sehen auch, dass die meisten Besuche durch Expertenkommissionen 2017 stattgefunden haben. Folgende Problembereiche wurden seitens der Volksanwaltschaft aufgezeigt, und ich möchte diese auch hier noch einmal wiedergeben. Es geht zum einen um sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Angebote, die fehlen. Es ist so, dass es 2017 in Wien 100 Plätze für insgesamt 2.217 fremdbetreute Kinder und Jugendliche bei den sozialtherapeutischen und sozialpsychiatrischen Angeboten gab, und das ist eindeutig zu wenig. Die bestehenden Krisenzentren sind überfüllt. Die Fremdunterbringung der Kinder in anderen Bundesländern und somit fern von ihren Kernfamilien wurde kritisiert. Berufsanfängerinnen und -anfänger ohne pädagogische Ausbildung können in Wohngruppen arbeiten. Es geht auch um die Arbeit mit den Eltern zur Rückführung der Kinder, die in Wien unterentwickelt ist. Ich möchte hier den Volksanwalt Kräuter zitieren, der meinte: Die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen ist manchmal unvermeidbar, sie sollte aber stets das letzte Mittel sein. Ich denke, diesen Satz sollten wir als Dogma in die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Familien wirklich einbinden. Das sollte unser Dogma sein. (Beifall bei der ÖVP.) In Wien lebt eines von 100 Kindern nicht in der eigenen Familie, sondern in einer Einrichtung der Jugendwohlfahrt. Damit ist Wien österreichweit die Spitze. Hier empfiehlt die Volksanwaltschaft der Stadt Wien, eine Studie zu erstellen, um die Ursachen der hohen Anzahl der Fremdunterbringungen nachzugehen, um herauszufinden, warum das in Wien so eklatant hoch ist. Wir bringen auch hier einen Beschlussantrag ein: Der Landtag möge beschließen, der zuständige Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal wird aufgefordert, der Empfehlung der Volksanwaltschaft umgehend Folge zu leisten und eine Studie im oben genannten Sinne in Auftrag zu geben. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte mich nochmals bei Ihnen bedanken, wünsche Ihnen viel Kraft, viel Energie. Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit! - Danke (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hebein. - Bitte sehr. Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Geschätzte Frau Dr. Brinek! Herr Dr. Fichtenbauer! Herzlich willkommen! Geschätzte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte auch damit beginnen, dass ich mich recht herzlich für Ihre Arbeit bedanke, für Ihre Berichte, für Ihren, fast kann man wirklich sagen, tagtäglichen Einsatz für die Menschen. Inzwischen, glaube ich, haben Sie Zahlen von 20.000 Menschen, die sich jährlich an Sie wenden. Mein aufrichtiges Dankeschön für Ihre Arbeit. Sie feiern ja auch quasi jetzt schon 40 Jahre Volksanwaltschaft, es ist auch beeindruckend, die Zahlen zu sehen, wie sich das in den letzten Jahren, Jahrzehnten entwickelt hat. Ich gebe meinen Vorrednern und Vorrednerinnen tatsächlich hier recht, Ihr Bericht, die Schicksale, die Sie hier aufzeigen, ist tatsächlich auch ein Stück Arbeitsauftrag an uns politisch Verantwortliche, hier genau hinzusehen. Übersehen wir etwas strukturell? Wo können wir konkret etwas verbessern? Bevor ich auf zwei Bereiche eingehe, möchte ich vielleicht noch ein paar beeindruckende Details erzählen. Das eine ist: Sie haben ja seit 2012 einen weiteren Aufgabenbereich erhalten, nämlich alles zu tun, damit Menschenrechte geschützt werden. Sie sind auch bei diversen Polizeieinsätzen dabei, und Sie haben seit letztem Jahr einen neuen Auftrag, und zwar wurde ja von der Bundesregierung beschlossen - ich glaube, im Juni 2017 -, dass Heimopfer auch eine Pension erhalten, 306 EUR im Monat, 12 Mal im Jahr. Dafür wurde bei Ihnen eine unabhängige Rentenkommission eingerichtet, und Sie haben im Bericht schon vermerkt, es haben sich im 2. Halbjahr 2017 bereits 245 Menschen an Sie gewandt. Das finde ich insofern enorm wichtig, weil ich einfach von Heimopfern selber weiß, dass sie jahrelang dafür gekämpft haben, wirklich jahrelang, und dass ich das wirklich gut finde, dass das jetzt umgesetzt wird. Sie regen hier aber auch an, dass man die Zielgruppen erweitert, und zwar auch auf Opfer von Krankenanstalten, und auch, dass man die Regelung etwas verändert, denn Menschen mit Behinderungen haben erst einen Anspruch, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Sie haben hier Details zur Anregung drinnen, die natürlich außerordentlich wichtig und unterstützenswert sind. Sie haben auch eine Kritik an der Stadt Wien hier drin, das ist eine Kritik, die ich auch in den letzten Monaten immer wieder gehört habe. Wir haben ja von der Stadt Wien, glaube ich, wenn ich es richtig im Kopf habe, 53 Millionen EUR in den letzten Jahren ausgegeben, aus Überzeugung, als eine Art Entschädigung für die Heimopfer. Jetzt wird auch kritisiert, dass nicht mehr der Weisse Ring die einzelnen psychologischen Beratungen anbietet, sondern der PSD. Ich bin aber recht zuversichtlich, dass hier durch den PSD bestmöglich hier eine freie Wahl - ich glaube, das war der Hauptkritikpunkt, freie Wahl an Ärzten und Ärztinnen - auch angeboten werden kann. Der zweite Bereich, über den ich wenig überraschend sprechen möchte, weil er mir halt sehr am Herzen liegt, ist die Mindestsicherung. Da bedanke ich mich einmal vorweg bei der Volksanwaltschaft, dass sie hier auch im Bericht die Stadt Wien lobend erwähnt hat, dass wir eben nicht kürzen, dass wir keinen Deckel einführen, dass wir hier nicht Politik am Rücken der Ärmsten machen. Das ist zu Recht so, das halte ich für sehr, sehr entscheidend, dass wir Menschen in Notsituationen nicht das letzte Hemd ausziehen. Gleichzeitig zeigen Sie viele Einzelschicksale auf, wo auch wir von der Stadt Wien das ernst nehmen müssen, denn bei der Mindestsicherung reden wir tatsächlich von Existenzfragen. Hier geht es wirklich um die Existenz von Menschen, und ich bin eine Spur zuversichtlicher, dass es in Zukunft noch besser gehen wird, das Mindestsicherungsgesetz zu vollziehen, weil Peter Hacker als Stadtrat jetzt gerade unlängst, vor zwei, drei Tagen, die aktuellen Zahlen präsentiert hat. Das heißt, die Zahlen der Menschen in Wien, die auf die Mindestsicherung angewiesen sind, geht zurück, um 8,5 Prozent, wenn man April 2017 bis April 2018 nimmt. Das halte ich für eine gute Entwicklung. Das heißt, ich hoffe, dass wir hier das eine oder andere vielleicht frei gewordene Personal dadurch auch hier einsetzen können, um noch besser in der Umsetzung des Gesetzes zu werden. Das ist der eine Punkt. Ich möchte aber auch festhalten - das halte ich für außerordentlich wichtig, und ich finde, es ist auch hier ein guter Anlass, das noch einmal zu verdeutlichen: Es ist ein Faktum, werte Damen und Herren, dass die größte Gruppe in der Mindestsicherung Kinder sind. Ein Drittel der MindestsicherungsbezieherInnen sind Kinder in unserer Stadt. Kinder, also es sind, um eine genaue Zahl zu sagen, es waren im August 36.909 Kinder unter 15 Jahren. Das ist insofern sehr, sehr ernst zu nehmen, wenn wir hier jetzt die Pläne der Regierung anschauen. Ich halte es wirklich für grob fahrlässig, würdelos, wenn die Pläne der Regierung jetzt umgesetzt werden sollen, hier bei den Kindern zu kürzen, hier bei den Ärmsten zu kürzen, hier bei Menschen zu kürzen, Menschen mit Behinderungen, alten, kranken Menschen, die sich keine Pensionszeiten erworben haben. Aber wir werden sehen, ab Montag läuft eine neue Session des Verfassungsgerichtshofes. Diesmal ist die Regelung im Burgenland und Oberösterreich auf der Tagesordnung. Wieder geht es um die rechtswidrigen Deckelungen. Wir werden sehen, ob hier ähnlich entschieden wird wie in Niederösterreich. Ich hoffe sehr - und das sage ich wirklich im Interesse der Wiener und Wienerinnen, das sage ich auch, mit Verlaub, im Interesse von Rot-Grün -, dass wir nächstes Jahr nicht hier mit dramatischen Kürzungen sitzen werden, einem neuen Grundsatzgesetz der Bundesregierung, denn hier geht es um Würde, um Existenz. Sie halten das auch in Ihrem Bericht fest, und natürlich werden wir sorgsamst prüfen, ob das angekündigte Grundsatzgesetz nicht EU- rechtswidrig, verfassungswidrig ist oder der Armutsbekämpfung hinderlich. Was bleibt, ist, Ihnen tatsächlich Glück zu wünschen, Ihnen weiterhin viel Kraft zu wünschen und mich bei Ihnen noch einmal aufrichtig für Ihre Arbeit zu bedanken. Vielen Dank! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Fürnkranz. - Bitte sehr. Abg. Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Volksanwälte! Meine Damen und Herren, auch die Zuschauer zu Hause! Ich habe jetzt genau der Kollegin Hebein zugehört. Sie hat kein Wort zu dem wahrscheinlich interessantesten oder, sage ich einmal, kontroversiellsten Punkt dieses Berichtes verloren, nämlich zu der Frage Heumarkt. Ich habe das deswegen mit Interesse zur Kenntnis genommen, weil sie sich damit offensichtlich die Tojner-Stimmen für ihren Parteitag nicht verbaut hat. Der Kollege Ellensohn ist ja in der Hinsicht sozusagen schon im Verschiss, denn der hat ja gesagt, der Tojner soll einfach ein paar Stockwerke niedriger bauen. Aber das nur so am Rande. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ordnungsruf!) Dieser Volksanwaltschaftsbericht ist für unsere Arbeit natürlich eine sehr interessante Angelegenheit, weil da in doch sehr unverblümter Form kritisiert wird, was in dieser Stadt Wien in der Verwaltung schiefläuft, wobei uns ja die Regierung immer erklären will, dass es die bestverwaltete Stadt der Welt sei. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ist sie ja auch!) - Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen, Herr Kollege, einfach deswegen, denn in den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Beschwerden verdoppelt. Also, ich weiß nicht, wenn man es am besten so macht, dass sich die Beschwerden verdoppeln, dann ist das jedenfalls nicht mein Zugang bei der ganzen Angelegenheit. Es ist ja nicht damit genug, dass sich die Beschwerden verdoppelt haben, es hat sich auch die Zahl der Missstände in der Berichtszeit, die explizit festgestellt worden sind - und das ist ja ein formaler Vorgang bei der Volksanwaltschaft - auf immerhin 242 erhöht. Also, meine Damen und Herren, da gibt es keinen Grund zu jubeln, sondern eher, darüber nachzudenken, wie man die Anregungen der Volksanwaltschaft besser im Interesse der Wienerinnen und Wiener in die Tat umsetzt. (Beifall bei der FPÖ.) Ich erlaube mir jetzt, einen Punkt herauszugreifen, weil mich das, ehrlich gesagt, wirklich erschüttert hat. Die MA 67 ist ja in den letzten Wochen in vielerlei Hinsicht in den Schlagzeilen gewesen, nicht gerade ruhmreich, würde ich einmal sagen. Aber da findet sich unter dem zunächst unverfänglichen Titel Behindertenparkplätze eine wirklich skandalöse Geschichte, meine Damen und Herren. Zunächst einmal ein harmloser Vorgang: Eine Behindertenzone wird vergrößert. Während die MA 28 das Taferl an einer anderen Stelle eingräbt und wieder anschraubt, steht dort immer noch ein Auto. Am nächsten Tag kommt der Parksheriff und lässt das Auto abschleppen. Meine Damen und Herren, das ist ein klarer Fall, das gehört so nicht. Jetzt kann natürlich so etwas einmal passieren. Aber die Stellungnahme der Behörde, also der MA 67 und der MA 48, die für die Abschleppung beziehungsweise das Strafverfahren zuständig sind, lautet nicht vielleicht, ja, ist uns leider Gottes passiert, sondern nein, die lautet, das wäre zu aufwändig, das genau zu überprüfen, und wir strafen halt einmal, und derjenige kann sich ja dann beschweren. Meine Damen und Herren, das ist schier unglaublich, das ist erst schießen, dann fragen, so wie im Wilden Westen. Das ist einfach unerhört und einer Behörde unwürdig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Kollegin Schwarz hat schon auf die Angelegenheit mit den Friedhöfen und die exorbitante Kostensteigerung hingewiesen. Meine Damen und Herren, in einem Zeitraum, in dem der VPI um 20 Prozent steigt, 110 Prozent Preiserhöhung in der Stadt Wien - also, das ist happig, sehr happig. Aber, auch hier, das ist an sich schon ein Skandal, aber der eigentliche Skandal kommt dann. Die Volksanwaltschaft hat gebeten, die entsprechenden Unterlagen einsehen zu können. Die haben sie ihnen aber verweigert und stattdessen Stellungnahmen abgegeben. Dann kann man weiterlesen: Nach Überprüfung der von Betroffenen zur Verfügung gestellten Unterlagen hat sich herausgestellt, dass die Stellungnahmen der Friedhöfe Wien einfach falsch waren, meine Damen und Herren. Das heißt, die Dienststellen, die ausgelagerten Dienststellen der Stadt Wien lügen die Volksanwaltschaft schlicht und ergreifend an. Meine Damen und Herren! Stellen Sie das ab, das ist wirklich eine unerhörte Angelegenheit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies (unterbrechend): Herr Abg. Fürnkranz! Ich erteile Ihnen keinen Ordnungsruf wegen "lügen an". Aber das ist eine Unterstellung einer vorsätzlichen Handlung einer Dienststelle. Wenn Sie sagen "es ist anders", entspricht das eher den Tatsachen als lügen. "Lügen an" bedeutet tatsächlich, einen bewussten Vorsatz zu unterstellen, und das kann ich von dieser Stelle nicht, und das können auch Sie nicht überprüfen. - Ich erteile keinen Ordnungsruf, ich ersuche aber, das in der Sprache zu berücksichtigen. Danke. Abg. Georg Fürnkranz (fortsetzend): Also, ich sage einmal, ich kann mir durchaus vorstellen, wenn man die Übergabe von Akten verweigert und etwas anderes sagt, als da drinnen stehen muss, dass da ein gewisser Vorsatz nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Aber, wie dem auch sei, ich werde es nicht mehr sagen. Es finden sich ja auch andere verbale Möglichkeiten, so etwas auszudrücken. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, zur Causa prima: Der Heumarkt war ein Gegenstand dieser Überprüfung des Berichtsjahres 2017. Der Befund ist schlicht und einfach katastrophal. Es sind nicht weniger als vier formelle Missstände festgestellt worden. Erstens: Der Verstoß gegen die völkerrechtliche Verpflichtung, das Welterbe zu schützen. Zweitens: Ein Verstoß gegen die für dieses Verfahren immer noch gültige Hochhausrichtlinie der Stadt Wien selber. Drittens: Die Modalitäten des § 1a-Vertrages, sprich, des städtebaulichen Vertrages und seines Inhalts. Viertens: Die Tatsache, dass offensichtlich das Ganze eine maßgeschneiderte Widmung ist, wie sie eigentlich nicht sein sollte. Meine Damen und Herren, es ist von diesem Rednerpult und auch ansonsten schon sehr viel dazu gesagt worden, aber ich beginne einmal mit dem Ersten, nämlich der Frage UNESCO-Welterbe und Aberkennung. Der Rechnungshofausschuss hat vorige Woche eine Studienreise unter anderem nach Dresden durchgeführt. Nicht in diesem Zusammenhang, aber ich habe die Zeit genützt, um mir den Casus Belli in Sachen Weltkulturerbe in Dresden anzuschauen. (Der Redner hält eine bebilderte Tafel in die Höhe.) Das ist die berühmte Waldschlößchenbrücke, die dazu geführt hat, dass Dresden das Weltkulturerbe aberkannt worden ist. Jetzt kann man sagen, schön oder schiach oder sonst irgendetwas, jedenfalls ziemlich beeindruckend. Man kann sich schon vorstellen, dass so etwas das Stadtbild verändern kann. Jetzt zeige ich Ihnen aber, wie sich das tatsächlich im Stadtbild auswirkt. (Der Redner hält eine weitere bebilderte Tafel in die Höhe.) Hier, meine Damen und Herren, im Vordergrund sehen Sie diese Waldschlößchenbrücke, im Hintergrund die Stadt Dresden. Jetzt sage ich, da ist nichts von der Stadt Dresden verdeckt. Das Einzige, was da im Weg steht, ist ein großer Baum, aber die Brücke verdeckt nichts. Zum Vergleich zeige ich Ihnen jetzt, was Sie mit der Stadt Wien vorhaben. (Der Redner hält eine weitere bebilderte Tafel in die Höhe.) Dieses Trumm steht vor der Innenstadt und stört das ganz massiv. Die UNESCO hat das kritisiert und hat gesagt, anstelle der 66 m dürfen es maximal 43 werden. (Der Redner stellt die bebilderten Tafeln auf das Rednerpult.) Das wissen Sie alle und trotzdem haben Sie immer wieder erklärt, na ja, wir werden mit der UNESCO noch reden. Jetzt sage ich Ihnen, wenn Sie in Sachen Dresden so konsequent waren, dieses Ding als Störung des Weltkulturerbes anzusehen, dann können Sie sich an zwei Fingern ausrechnen, dass es für Wien mit diesem Turm der Firma WertInvest nicht den Funken einer Chance gibt, das Weltkulturerbe zu erhalten und dass man deswegen dieses Projekt stoppen muss, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Ich hoffe jetzt sehr, dass nicht wieder jemand auf die Idee kommt, beziehungsweise ich vermute fast, dass der Vorschlag vom Herrn Präsidenten Woller, der sich jetzt auf die Rednerliste setzen hat lassen ... Ich bin gespannt was er dazu zu sagen hat, dass Ihnen vollkommen bewusst ist, dass Sie dagegen keine Chance mehr haben und deswegen den Vorschlag gemacht haben, na, dann tun wir das ganze Belvedere weg, dann betrifft es sozusagen die UNESCO nicht mehr. Nur, meine Damen und Herren, Sie verkennen vollkommen, dass diese Sichtachsen und das Belvedere natürlich ein integraler Bestandteil des Ganzen sind. Ich kann Ihnen prognostizieren, nachdem ich mir das im Wege eines Lokalaugenscheins angeschaut habe, dass die UNESCO da nicht nachgeben wird und Sie einen ordentlichen Schaden für diese Stadt verursachen werden, meine Damen und Herren. Was den Vorschlag der NEOS betrifft, in dieser Angelegenheit die Verankerung zu beantragen, unterstützen wir ihn, denn das ist auch Gegenstand unseres eigenen Antrags. Kommen wir zum zweiten Punkt, dem Verstoß, nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen Ihre eigenen Spielregeln. Meine Damen und Herren, wie soll irgendjemand, ein normaler Bürger diese Stadt Ihre Gesetze ernst nehmen, wenn Sie selber Ihre Vorschriften nicht befolgen und das nonchalant damit begründen, wir haben es uns halt anders überlegt? Das ist doch einfach ein extrem schlechtes Vorbild, und ich danke der Volksanwaltschaft dafür, dass sie das in unmissverständlicher Weise auf den Punkt gebracht hat. (Beifall bei der FPÖ.) Dritter Punkt, der berühmte § 1a der Bauordnung. Meine Damen und Herren, wir haben uns auch darüber schon sehr oft unterhalten. Der springende Punkt bei dieser ganzen Angelegenheit ist, man hat - meiner Meinung nach durchaus nicht ganz zu Unrecht - einen Weg gesucht, wie man Widmungsgewinne nicht nur zum Vorteil des Grundbesitzers macht, sondern auch in irgendeiner Weise dem Steuerzahler da etwas zugutekommen lassen kann. Das ist ja okay, diese Intention ist okay, und auch die Intention, eventuelle Infrastrukturkosten dem überzubinden, ist in Ordnung. Das Problem ist die konkrete Ausgestaltung. Das Problem ist im konkreten Fall, dass man verschiedene Gegenleistungen wie am Basar mit dem Investor ausgemacht hat, ohne in irgendeiner Weise einen Konnex herzustellen, was das denn jetzt damit zu tun hat, denn was hat die Tatsache, dass ein Haus so hoch wird, damit zu tun, ob ich daneben unterirdisch einen Turnsaal graben kann oder ähnliche Dinge. Da fehlt schlicht und ergreifend einfach vollkommen jeder sachliche Zusammenhang, und deswegen ist das alles auch unzulässig und rechtswidrig. Die große Frage ist, wie kann eigentlich dieser § 1a überhaupt korrekt vollzogen werden, denn auf Grund des Koppelungsverbots ist es ausdrücklich untersagt, eine Änderung der Flächenwidmung von einem entsprechenden städtebaulichen Vertrag abhängig zu machen. Das steht klipp und klar da drinnen. Wir haben, und Sie wissen das alle, regelmäßig Flächenwidmungen und die dazugehörigen städtebaulichen Verträge gemeinsam auf der Tagesordnung hier in diesem Haus. Also, wenn das nicht Voneinander-abhängig-Machen ist, dann weiß ich nicht, was das sein soll. Auf der anderen Seite sage ich, wenn etwas natürlich inhaltlich so zusammenhängt, und ich von dem Investor haben will, dass er sich an den Kosten beteiligt, wird er das natürlich nur dann tun, wenn die Flächenwidmung auch eintritt. Eigentlich ist dieser Paragraph also mehr oder weniger unvollziehbar, wenn ich es einmal so sagen darf, und deswegen schreit er nach einer Novelle. Das ist auch der Ansatz, den die Volksanwaltschaft gewählt hat und uns nahegelegt hat, im Rahmen der Bauordnungsnovelle entsprechende Veränderungen durchzuführen. Ich würde das sehr begrüßen, sage ich, und es ist uns auch seinerzeit von der Frau Vizebürgermeisterin versprochen worden. In einem Ausschuss haben wird das diskutiert, da gibt es verschiedene Modelle, und verschiedene Dinge wollte man sich ansehen und dann einen entsprechenden Vorschlag machen. Was ist jetzt? - Es gibt einen Entwurf einer Bauordnungsnovelle, nur den § 1a suche ich dort vergeblich. Deswegen ist der zweite Punkt in unserem Antrag, da hätten wir gerne von der Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag. Wir haben schon auch eigene Ideen, aber wir hätten gerne jetzt einmal einen Vorschlag von offizieller Seite im Rahmen der Diskussion über die Bauordnung. Der Vorschlag, den die NEOS gemacht haben - sage ich auch gleich dazu -, entspricht nicht ganz unseren Vorstellungen. Ehrlich gesagt, die Intention ist okay, aber die Punkte, die Sie da aufgezählt haben, sind zumindest so für uns nicht eins zu eins akzeptabel. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. Ich sage auch ganz offen, ich habe es vorhin skizziert, ich halte das grundsätzlich für eine sehr schwierige Angelegenheit, das Ganze verfassungskonform und vollziehbar zu gestalten. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, Investoren zu einer Mitfinanzierung von Infrastrukturkosten zu bringen als dieses System der städtebaulichen Verträge. Und wenn niemandem eine verfassungskonforme und vollziehbare Lösung einfällt, na, dann streichen wir es einfach, statt dass wir weiterhin in unrechtmäßiger Weise einen schwierigen Paragraphen vollziehen, meine Damen und Herren. So, der letzte Punkt betrifft die Grundsatzfrage, dass eigentlich die Widmung eines Grundstückes nicht nach der Vorstellung eines Projektes sozusagen maßgeschneidert erfolgen soll, sondern eigentlich die Spielregeln vorab festlegen soll und die Projektanten sollten sich dann an diesen Spielregeln orientieren. Meine Damen und Herren, das würde ich sehr unterstützen. Leider entspricht das überhaupt nicht der Wiener Praxis, und ich halte das für einen ganz entscheidenden Punkt in der Wiener Planungspolitik. Wir werden nicht ruhen, das zu kritisieren und nach Möglichkeit eine andere Lösung vorzuschlagen. So, einen Punkt, muss ich allerdings sagen, habe ich nicht ganz verstanden bei der Argumentation der Volksanwaltschaft. Sie haben haarklein alles kritisiert, was zu kritisieren ist, haben das mit akribischer Genauigkeit vorgelegt, und dann ziehen Sie aber den Schluss daraus, Sie gehen trotzdem nicht zum Verfassungsgerichtshof. Das hat mich eigentlich sehr gewundert, denn die Begründung bezieht sich nur auf einen einzigen von vier wesentlichen Punkten, und ich denke, es wäre durchaus sinnvoll und zweckmäßig gewesen, diesen Weg einzuschlagen, zumal das ja, wie Sie wissen, diesem Hause verwehrt ist, weil es sich um eine Verordnung und kein Gesetz handelt. Also, ich hätte das sehr begrüßt, wenn da eine andere Entscheidung getroffen worden wäre. Aber Sie haben immerhin wesentliche Empfehlungen auf diesem Gebiet gemacht, und ich denke, wir sollten hier als Landtag eben alles tun, um diese Vorschläge in die Tat umzusetzen. Wir bringen deswegen einen Antrag ein: "Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ergänzend zur aktuell diskutierten Novelle der Wiener Bauordnung einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Empfehlung der Volksanwaltschaft in Bezug auf die innerstaatliche Umsetzung der Verpflichtungen aus der Weltkulturerbe-Konvention sowie aus der Novellierung des § 1 Bauordnung für Wien vorzulegen. In formeller Hinsicht verlangen wir die sofortige Abstimmung." (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Wagner. Bitte sehr. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin Brinek! Lieber Herr Volksanwalt Fichtenbauer! Wie es sich gehört, darf ich mich zu Beginn namens meiner Fraktion natürlich bei der Volksanwaltschaft für Ihre Arbeit sehr herzlich bedanken, aber ebenso natürlich bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bei dem heute nicht anwesenden dritten Herrn Volksanwalt. Es ist natürlich ohne die Mitarbeiter eine erfolgreiche Arbeit nicht möglich. Sie wissen das natürlich. An dieser Stelle bitte ich auch, den Dank natürlich an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszurichten. Meine geschätzten Damen und Herren, Hoher Landtag, gerade in der heutigen Zeit, wo viel zu wenig Zeit bleibt, um sich um die Sorgen und Nöte von Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu kümmern, ist es wichtig, dass es die Institution der Volksanwaltschaft gibt, die oft auch sehr schmerzlich mit den Fingern auf Missstände hinweist und damit natürlich auch besondere Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Ich glaube aber, dass es der Sache keinen Abbruch tun soll, denn was in der heutigen Zeit notwendig ist, das tun Sie. Ich sage auch, in den meisten Fällen muss ich Ihnen recht geben und eigentlich auch von dieser Stelle sagen: mea culpa. Wo gearbeitet wird, können natürlich auch Fehler passieren, aber Fehler sollten nicht zum Regelwerk werden, und man muss eigentlich als politisch Verantwortlicher auch darauf schauen, dass diese Fehler dann so schnell wie möglich behoben werden, und ich glaube, dass da unsere Zusammenarbeit ja sehr gut funktioniert. Geschätzte Damen und Herren, ich darf jetzt zu einzelnen Debattenbeiträgen, auf die ich jetzt nicht explizit eingehen möchte, aber schon etwas sagen. Wenn heute hier gesagt wurde - und das stimmt natürlich -, dass es hier mehr Beschwerden im Bereich der Gesundheitsversorgung gibt, dann muss man das in der Relation zu den Fallzahlen sehen. Wenn man sich auch die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre in Wien anschaut - und ich habe das gestern schon erwähnt -, bei 3,6 Millionen Menschen, die pro Jahr im Wiener Bereich in Spitälern behandelt werden, haben Sie, berechtigterweise, 85 Missstände festgehalten und festgestellt. Man weiß, dass von 3 Millionen 600.000 Menschen, die in den Ambulatorien und stationär behandelt werden, 1 Prozent 36.000 Menschen bedeuten würde, 1 Promille 360, ein halbes Promille 180 und ein viertel Promille 90. Das heißt, insgesamt beschweren sich von den 3,6 Millionen Wienerinnen und Wiener nicht einmal ein viertel Promille, aber durchaus zu Recht. Dafür sind Sie ja da und Sie weisen uns dann mit dem Finger auf diese einzelnen Fälle hin, aber man soll das alles in Relation sehen. Geschätzte Damen und Herren, was Sie berechtigterweise nicht nur erstmalig, sondern des Öfteren aufgegriffen haben, sind Gangbetten. Das kritisieren Sie nicht nur in Wien, sondern in den anderen Bundesländern natürlich auch gerechtfertigterweise. Ich darf dazu sagen, Notbetten in den Gängen sind für niemanden, weder für Patienten noch für das Personal noch für BesucherInnen angenehm, und daher haben wir auch gemäß Ihren Vorstellungen, Ihren Wünschen und natürlich der Beschwerden der Patientinnen und Patienten hier versucht, einiges zu verändern und auch zu tun. Ein engmaschiges Monitoring in der Generaldirektion des Krankenanstaltenverbundes, die Anzahl der Gangbetten wird jetzt auf die Stunde genau erfasst. Es wird umgehend in dem jeweiligen Spital nachgefragt und Unterstützung angeboten. Es gibt eine interdisziplinäre Belegung, wenn nötig auch hausübergreifend, was eine sinnvolle Maßnahme ist. (Abg. Stefan Berger: Das ist die Rede vom vorigen Jahr!) Meine geschätzten Damen und Herren, ich darf Ihnen jetzt noch etwas sagen. Ich sage nicht, dass das im Prinzip die Volksanwaltschaft getan hat, aber es gibt Medienberichterstattung - nicht von allen Medien, aber von einigen -, die man hinterfragen sollte. Ich würde mir wünschen, dass manche Redakteurinnen und Redakteure ein bisschen genauer hinschauen und auch dann bei der Bringung ihrer dementsprechenden Artikel und Fotos ordentlich recherchiert hätten. Ich darf Ihnen aus persönlicher Erfahrung sagen, nicht alle Gangbetten sind Gangbetten, so auch die zuletzt in einer großen österreichischen Tageszeitung, in der größten, veröffentlichten Fotos. Diese Gangbetten waren nämlich keine Gangbetten, das waren stationäre Patientinnen und Patienten, die dort zu einer Behandlung, weil sie nicht gehfähig waren und nicht selber gehen konnten, in dem Bett zur Behandlung geführt wurden. Da das natürlich auch in einem Spital vorkommt, dass man jetzt nicht wie am Fließband die Leute hineinschiebt und wieder rausschiebt, kann es passieren, dass man hier auch einige Zeit am Gang steht. Damit sind das aber keine Gangbetten, sondern stationäre Betten, in denen die Patientinnen und Patienten zur Behandlung vorbeigebracht werden. Das waren diese Bilder. Und glauben sie mir, ich habe mir das sehr genau angeschaut und recherchiert, deswegen weiß ich das so genau. Geschätzte Damen und Herren, aber es gibt natürlich einige Bereiche, die Sie aufzeigen, wo ich Ihnen auch recht gebe, das ist zum Beispiel auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ich weise aber nicht nur heute darauf hin, sondern ich habe das schon das letzte und das vorletzte Mal auch getan: Die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist Gott sei Dank zu einer Mangelfachverordnung geworden mit Wissen der Medizinischen Universität und der Ärztekammer. Wir haben an Jugendpsychiatern, nicht nur in Wien, nicht nur im gesamten Österreich, sondern in ganz Europa einen Mangel, das heißt, es werden einfach zu wenig Kinderpsychiater ausgebildet. Das ist auf Dauer nicht akzeptabel, hier muss etwas getan werden. Aber Sie können mir glauben, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen in dieser Richtung arbeiten, aber wir sind hier nicht der einzige und alleinige Player, sondern hier bedarf es Anstrengung von Seiten der Medizinischen Universität, auch der Ärztekammer, um auch die Bestimmungen bei der Ausbildung hier ein bisschen zu lockern, damit wir im Prinzip auch schneller zu qualifizierten Kinder- und Jugendpsychiatern kommen, was aber natürlich nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität in diesem Fachbereich gehen darf, denn da würden wir wahrscheinlich der Sache keinen guten Dienst erweisen. Ich bin genauso dankbar, geschätzte Volksanwälte, dass Sie uns auch darauf hinweisen, dass man im Prinzip auch in den Pflegeheimen bei der Medikamentenverordnung ein bisschen genauer schauen muss. Ein bisschen genauer schauen, aus dem einfachen Grund, weil es natürlich zu Kontraindikationen und Risiken kommen kann. Wir wissen, ältere Menschen sind multimorbid, haben mehrere Beschwerden, haben vielleicht nicht nur eine Herz- Kreislauf-Schwäche, sondern etwas anderes auch noch, haben psychische Probleme, und es ist nicht immer jedes Medikament für so einem Fall wirklich gut einsetzbar. Deswegen glaube ich - und ich glaube, Sie werden uns ja dabei auch helfen -, dass die ältere Generation gut beraten ist, dass man ELGA unterstützt, weil es hier natürlich auf einfachem Weg dazu führen kann, dass gewisse Medikamenten-Kontraindikationen und Risiken ausgeschlossen werden. Was ich mir noch mehr wünschen würde, ist eine bessere Vernetzung des niedergelassenen Bereichs mit dem stationären Bereich, denn ich darf Ihnen aus persönlicher Erfahrung eines sagen, was auch in diese Richtung geht: Ich habe einen 90-jährigen Schwiegervater, der auf Grund seines Alters vom praktischen Arzt Entwässerungstabletten verschrieben bekommen hat, weil das natürlich den Kreislauf und den Blutdruck entlastet. Gleichzeitig ist er aber onkologischer Patient, und die behandelnde Onkologin hat mir dann gesagt, es ist ein einfach Test gewesen: Wenn Sie die Haut ein bisschen klaffen, und sie geht nicht gleich wieder zurück, dann sind Sie dehydriert, Sie haben zu wenig Flüssigkeit. Und da sind die Entwässerungstabletten kein Idealfall, sondern sollten sofort abgesetzt werden. Sie sehen also nur an diesem kleinen Beispiel, wenn der niedergelassene Arzt das verschreibt, im Prinzip sich nicht bewusst ist, was das auch für Risiken bedeutet, dann kann es zu Komplikationen kommen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders, weder der Volksanwaltschaft noch von uns noch von den Patientinnen und Patienten. Zum Schluss möchte ich Ihnen aber noch eines ganz kurz sagen und mich bei Ihnen sehr, sehr herzlich bedanken. Ich glaube, auf Grund der aufgezeigten Fälle kann man immer besser werden. Das ist auch unsere Aufgabe, Sie helfen uns dabei und unterstützen uns. Ich glaube, dass wir auf gutem Weg sind und dass die Kommunikation und der Austausch der Meinungen und der verschiedenen Standpunkte hier zwischen dem Land Wien und der Volksanwaltschaft eigentlich vorbildlich funktioniert. Ich hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit im Interesse der Wienerinnen und Wiener, bin mir bewusst, von Ihrer Seite wird es hier sicher zu dieser guten Zusammenarbeit kommen. Wir sind auch dazu bereit. Danke noch einmal Ihnen und Ihren Mitarbeitern. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Bevor ich Herrn Abg. Gara das Wort erteile, stelle ich fest, dass Frau Abg. Hebein ab sofort für den Rest des Tages entschuldigt ist. Herr Abg. Gara, Sie sind am Wort. Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Sehr geehrte Volksanwälte! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten heute ja schon eine durchaus etwas hitzige Debatte zum Thema Nichtrauchen. Es ist ja auch ein Themenbereich, den Sie in Ihrem Bericht erwähnen, das Thema mangelnder Nichtraucherschutz in Gastronomiebetrieben. Das, sage ich, sind ja immer zwei Seiten einer Medaille. Wir haben das heute schon ausführlich diskutiert. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass es für die Gastronomen immer schwieriger wird, diese verschiedenen gesetzlichen Vorgaben entsprechend einzuhalten, nicht klar ist, in welche Richtung sich das entwickelt. Kollege Ornig hat ja schon angesprochen, dass hier extreme Unsicherheit gerade auch in der Gastronomie entsteht und dass wir hier eine klare Lösung brauchen, so wie das ursprüngliche Nichtraucherschutzgesetz auch entsprechend angedacht war. Wir haben auch schon angekündigt, dass wir im Zuge dieser Debatte einen Antrag einbringen möchten, der nämlich genau auch dazu dienen sollte, bei diesen Betrieben freiwillig Maßnahmen zu setzen. StRin Sima hat heute schon gesagt, na, der Plan A wäre, dass es gescheit wäre, wenn dieses Gesetz bliebe. Plan B ist das Zweite. Ich glaube, es ist so eine Transformation, und wir müssen jetzt auch diesbezüglich handeln. Deswegen werde ich diesen Antrag einbringen: Der Wiener Landtag fordert den Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales auf, in Wien eine Initiative zum Thema freiwillig rauchfrei für die Gastronomielokale nach dem Vorbild der Aktion freiwillig rauchfrei im Land Salzburg zu starten. Ich halte das wirklich für wichtig. Es ist ein klares Zeichen, und wir sollten das auch nutzen. Ich glaube, dass das, was das Land Salzburg macht, wir auch in Wien machen sollten. Ich hoffe, nach der intensiven Debatte, dass hier vielleicht auch die Regierungsparteien zustimmen werden. (Beifall bei den NEOS.) Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen, auch in diesem Kontext des Rauchens, weil hier so teilweise unwissenschaftlich auch von Schwarz-Blau argumentiert wurde - im Sinne: Was wirkt, in welcher Form? - und sie die Maßnahmen vergleichen. Was ich mir bei sehr vielen Gesetzen erwarten würde, ist, dass man tatsächlich auch auf naturwissenschaftlicher, seriöser Basis eine Gesundheitsfolgenabschätzung macht. Dazu gibt es eine, das hat auch die Initiative Generationen Rauchfrei gemacht, um wirklich zu vergleichen, was das jetzt bedeutet. Mehr Gesundheit, mehr Jugendschutz, was die ÖVP und die FPÖ behaupten, dass das jetzt mehr Jugendschutz bedeutet im Vergleich zum Auflösen des ursprünglichen Gesetzesvorhabens? Und hier geht eindeutig daraus hervor, dass diese Maßnahmen weitaus nicht so stark greifen. Deswegen ist es noch einmal wichtig, zu betonen, dass es vor allem den Kindern und Jugendlichen gegenüber unfair ist, ganz konkret das zuzumuten. Und konkret bedeutet es 1.500 Kinder, die auf Grund des Passivrauchens mehr an Asthma erkranken. Das heißt, hier geht es um Kinder- und Jugendschutz. Das sollten Sie auch in der Bundesregierung von Schwarz-Blau konkret verstehen. Da gibt es die Studie, lesen Sie sich das durch. Da steht es ganz konkret drinnen. Das ist evidenzbasierte Politik. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Ich möchte ein zweites Thema diskutieren, das Sie in Ihrem Bericht, finde ich, sehr gut und sehr richtig beschreiben. Was nämlich fehlt, ist ein Gesamtkonzept zur Vermeidung von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen. Ich halte das für eines der wesentlichen Themen, was auf der einen Seite sowohl das Leid der Kinder und Jugendlichen betrifft, als auch volkswirtschaftlich das Gesundheitssystem belasten wird. Es ist ein Wahnsinn, wenn heutzutage jeder dritte Bub und jedes vierte Mädchen übergewichtig sind. Wir haben hier eine Entwicklung, die eine Katastrophe ist. Ich weiß schon, dass es immer so viele Einzelinitiativen gibt, aber ich glaube, dass wir hier auch ein tatsächlich gesamthaftes Konzept brauchen, was Sie auch in Ihrem Bericht entsprechend erwähnen. Ich glaube, dass wir da auch neu denken sollten. Und dieser neue Gedanke, den ich hier einbringen möchte, und darüber sollten wir in Zukunft vielleicht ausführlicher debattieren, ist: Ich sehe die Schule als ganz wesentlichen Baustein des Gesundheitssystems. Wir müssen wegkommen von der Diskussion - Schularzt ja, nein. Wie schaut das aus? Impfen? -, sondern gehen wir doch zu dem Punkt, wo wir sagen, die Schule ist eigentlich der wesentliche Baustein der Prävention im Gesundheitssystem. Denken wir das anders. Denken wir eine Campusschule, denken wir Schwerpunktschulen. Wie können wir dort den Zugang zur Prävention ermöglichen? Ich weiß schon, dass die Stadt Wien hier eine Reihe von Programmen hat, über Gesundes Wien, et cetera. Aber ganz ehrlich, das reicht nicht aus. Das reicht bei Weitem nicht aus. Wir haben auch das nächste Thema, Diabetesversorgung, die nächste Problematik. Das eine hängt natürlich sehr stark mit dem anderen zusammen. Wir sehen hier wirklich eine Welle auf uns zukommen, aber gesundheitspolitisch wird diesbezüglich zu wenig gemacht. Ich halte das für eine der wesentlichen Prioritäten, genau darauf zu achten, und bin sehr froh, dass die Volksanwaltschaft hier auf diesen Punkt hingewiesen hat, noch einmal hingewiesen hat, er ist uns ja aus den verschiedenen Berichten ohnehin schon bekannt und bewusst, dem Ernährungsbericht, et cetera. Aber nehmen wir die Schule als das Zentrum und beginnen wir dort. Nehmen wir das als den Baustein für die Prävention im Gesundheitssystem. Denken wir das anders. Wir werden dazu auch einen konkreten Vorschlag machen, wie das aussehen kann. Ich hoffe, Sie werden dann diesen entsprechend unterstützen. (Beifall bei den NEOS.) Ich erwarte, dass die Regierungsfraktion hier ja einen Beschlussantrag zum Erhalt der Betriebskrankenkassen und deren Selbstverwaltung einbringen wird, das ist für dieses Poststück angekündigt. Ich sage vorweg, wir werden dem nicht zustimmen. Ich möchte Ihnen auch erklären, warum wir dem nicht zustimmen. Wir sehen natürlich auf der einen Seite, dass die Gesundheitsreform, diese Neukonstellation der Krankenkassen eigentlich nichts anderes als ein Marketingschmäh der Regierung ist. Das sehen wir. Das ist ein Marketingschmäh der Regierung. (Beifall bei den NEOS.) Diese Illusion der einen Milliarde, die wir mit dieser Struktur hier einsparen können, ist lächerlich, absolut lächerlich. Das ist einer evidenzbasierten Politik ... Das passt nicht, ganz ehrlich. Da können Sie tatsächlich nicht rechnen. Aber gut, das ist die eine Ebene. Die andere Ebene aber, zu sagen, wieder zurück, wir wollen, dass es so bleibt, wie es ist, halten wir auch nicht für vernünftig, denn ich glaube, es ist notwendig, hier diese Strukturen moderner, effizienter, vor allem im Sinne der Patientinnen und Patienten aufzustellen. Und das ist es teilweise nicht, das ist es sehr stark nicht. Alleine bei dem Thema Finanzierung aus einer Hand würde ich auch sagen, wenn die Regierung schon tatsächlich eine Reform machen wollte, dann wären Sie das Thema Finanzierung aus einer Hand angegangen, denn das würde tatsächlich eine massive Veränderung bringen. Wir stehen absolut dahinter, wenn es darum geht, solche Reformen anzugehen, und wir brauchen das auch in Wien. StR Hacker erwähnte in den letzten Wochen auch öfter, dass er auch die Finanzierung aus einer Hand unterstützt, und da werden wir ihn auch dabei unterstützen. Aber das System so zu belassen, wie es jetzt ist, ganz ehrlich, sehr geehrte Damen und Herren, das ist zu wenig. Das wird so nicht funktionieren, denn wir haben jetzt schon riesige Unterschiede in den Leistungskatalogen zwischen der KFA in Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse. Das kann es ja nicht sein. Das heißt, die Basis jeder Reform heißt, dass wir diese Leistungskataloge auch entsprechend harmonisieren müssen, Schritt 1, dass wir natürlich die Strukturen effizienter gestalten müssen, wirklich im Sinne der Patienten und Patientinnen. Wir sind überhaupt nicht glücklich über das, was hier die Regierung geliefert hat. Das möchte ich schon betonen. Das ist tatsächlich nur ein Marketingschmäh, der nichts anderes bedeutet, als Machtpolitik jetzt umzufärben. Die Struktur von Rot-Schwarz, die wir vorher hatten, wird jetzt umgefärbt auf Schwarz- Blau. Ist ja eh klar. Es passiert genau dasselbe. Das ist ein reiner Etikettenschwindel. Deswegen wollen wir weder das eine noch das andere, sondern eine Struktur, die tatsächlich dazu führt, dass es eine Leistungsharmonisierung für die Patientinnen und Patienten gibt, dass das fair ist, dass es sozial fair ist und gerecht ist. Wenn Sie sagen, das hat in der Vergangenheit so gut funktioniert, dann wundere ich mich, warum man so lange bei den Verhandlungen im Bereich der Primärversorgung, im Bereich der Schmerzversorgung, im Bereich der Versorgung zur Diabetes, und so weiter braucht. Also ganz ehrlich, eigentlich wäre es politisch einfach. Denn politisch ist es genau so besetzt. Das Land Wien müsste sich doch ganz einfach mit der Wiener Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer leicht einigen können. Ich verstehe das nicht. Aber offensichtlich funktioniert das nicht. Daher brauchen wir eine andere Struktur, für die wir uns einsetzen werden. Das ist eindeutig der Grund, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können. (Beifall bei den NEOS.) Aber ich hoffe, dass Sie unserem Antrag zum Thema freiwillig rauchfrei zustimmen. Ich glaube, das ist ein wichtiges Symbol. Raffen Sie sich auf! Überlegen Sie sich noch einmal, dem zuzustimmen! Ich glaube, das ist es wert, hier diesen gemeinsamen Kampf für eine Unverantwortlichkeit der Bundesregierung aufzunehmen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung! - Danke schön. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Frau Abg. Olischar, Sie sind die Nächste. Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich natürlich in den Dank meiner Vorredner einreihen. Ich bedanke mich für Ihre Arbeit und die vielen wertvollen Punkte, die Sie uns hier für unsere politische Arbeit mitgeben. Ich möchte in meiner Wortmeldung auf das Thema Flächenwidmungs- und Bebauungsplan am Wiener Heumarkt eingehen. Denn für mich ist dieses Beispiel symbolisch, wie in der Stadt mit diesen Themen vorgegangen wird. 2016 ist diese ganze Geschichte mit der Festsetzung des Flächenwidmungsplans noch ein Mal mehr ins Rollen gekommen. Die Volksanwaltschaft kritisiert auch sehr viele Punkte, die wir in der Vergangenheit schon aufgezeigt und kritisiert haben. Vor allem beanstandet die Volksanwaltschaft die mangelnde Verbindlichkeit, die fehlende Verantwortung, der die Stadt nicht nachkommt, und zwar einerseits, was bestehende Vereinbarungen zum Schutz des Weltkulturerbes betrifft und andererseits, welche Instrumente die Stadtregierung zur Entwicklung der Stadt einsetzt. Was beide Punkte vereint, ist eine unglaubliche Beliebigkeit, die die Stadtregierung an den Tag legt. Früher noch hoch gelobt, jetzt lästig geworden, das Weltkulturerbe. Auf den Schutz historischer Bausubstanz hätten Sie Gelegenheit gehabt, stolz zu sein, und nicht auf das Verscherbeln von Grundstücken zum Billigpreis, wie wir es im Sondergemeinderat gehört haben, dass Sie darauf so stolz sind, wie es läuft! (Beifall bei der ÖVP.) Die Vereinbarung zwischen der UNESCO, was den Schutz der historischen Bausubstanz betrifft, haben Sie bei der Umwidmung wissentlich gebrochen und somit in Kauf genommen, dass Wien auf die Rote Liste gesetzt wird. Mittlerweile diskutiert man auch schon die Verkleinerung des Weltkulturerbes. Also man merkt, wie hier mit diesem lästig gewordenen Thema seitens der Stadtregierung umgegangen wird. Aber Sie halten sich nicht nur nicht an getroffene Vereinbarungen mit anderen, sondern Sie halten nicht einmal Ihre eigenen ein. Ich spreche ganz klar die Fachkonzepte der Stadt an, im Besonderen das Hochhauskonzept, das in dem Bericht der Volksanwaltschaft auch sehr stark kritisiert wird. 2002 erstmals als Orientierung beschlossen, 2014 wieder adaptiert. Diese Abänderung war eine Aufweichung. Durch diese Abänderung wurde dann das Projekt Heumarkt möglich gemacht. Diese Vorgehensweise, sehr geehrte Damen und Herren, bietet keine Klarheit. Dieses Vorgehen bietet keine Klarheit. Aber auch das Konzept selbst bietet keine Klarheit. Wenn man es sich durchliest, dann stolpert man über sehr viele Formulierungen, wie "möglich", "könnten", "denkbar". So stelle ich mir keine klare Orientierungshilfe und keine klaren Richtlinien vor. Welche Art des Weitblicks soll das sein, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wer soll sich daran orientieren können? Es ist nicht das einzige Konzept, das keine Orientierung bietet. Die Vielzahl der Konzepte ist schwammig formuliert, subjektiv und sehr weit interpretierbar. Konkrete Ziel- und Maßnahmenplanung und Umsetzung fehlen. Dadurch, sehr geehrte Stadtregierung, geben Sie die Planung der Stadt aus der Hand, ich behaupte, auch mangels einer eigenen Vision, wie sich die Stadt entwickeln soll, wie Sie sie sich vorstellen, wie sie künftig aussehen soll. Ich möchte diesbezüglich das Thema städtebauliche Verträge ansprechen. Denn auch hier gibt es keine klaren Regeln, keine transparenten Richtlinien, keine nachvollziehbaren Kriterien und Rahmenbedingungen. Diese Handhabung wird nicht nur von uns und von der Volksanwaltschaft, sondern auch von vielen anderen Institutionen, aber auch von Interessenvertretungen, die von dieser Vorgehensweise ganz betroffen sind, kritisiert. Wir haben auch schon viele Initiativen und Anträge diesbezüglich gesetzt, die in der Vergangenheit immer wieder abgeschmettert wurden. Was bleibt, ist Beliebigkeit, Unsicherheit und Intransparenz. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf. Es wäre jetzt auch die Möglichkeit da, in der Bauordnungs-Novelle, die angekündigt ist, diese Dinge mit einzubeziehen und diese Dinge auch mit zu berücksichtigen. Ich danke der Volksanwaltschaft hier fürs Aufzeigen dieser Versäumnisse. Ich hoffe, dass viele Dinge auch umgesetzt werden, dass sich die Stadt an diese Empfehlungen hält, für mehr Verbindlichkeit, Transparenz und Weitblick für Wien. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Bitte sehr. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuhörerInnen und ZuseherInnen vor dem Livestream! Sehr geehrte Volksanwälte! Und last but not least, sehr geehrter Herr Präsident! Ich schließe mich selbstverständlich dem bereits geäußerten Dank an die Volksanwälte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Ich glaube, das wird noch bei jeder Rednerin und jedem Redner vorkommen. Aber es ist tatsächlich jedes Mal ernst gemeint, vor allem deswegen, weil das Aufzeigen von Missständen nicht immer besonders angenehm ist. Es ist aber jedenfalls immer eine Anregung, sich mit möglichen Verbesserungen im Handeln und in den Abläufen der Verwaltung auseinanderzusetzen. Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, dieses Handeln von Behörden zu hinterfragen, auch wenn schon Rechtsmittel erschöpft sein sollten, ist aus meiner Sicht eine ziemlich wichtige Ergänzung zu den ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren. Es hat erstaunlicherweise noch niemand angesprochen, aber zu dieser wichtigen Tätigkeit, die die Volksanwaltschaft jetzt schon 40 Jahre lang ausübt, kann man allein deswegen noch einmal zu diesen 40 Jahren und zu dieser Arbeit, die in den 40 Jahren geleistet wurde, gratulieren. Wir haben heute schon unterschiedlichste Zahlen gehört. Aber die Zusammenfassung aller Zahlen in diesen 40 Jahren sind über 500.000 Beschwerden, die Sie bearbeitet haben, rund 9.000 Sprechtage mit mehr als 71.000 Gesprächen. Ich glaube, das ist eine Leistung, auf die Sie als Volksanwaltschaft durchaus stolz sein können! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Andere VorrednerInnen haben das heute schon angesprochen, aber für mich als Grüne möchte ich ein besonderes Augenmerk auf die präventive Menschenrechtskontrolle legen, die Sie seit 2012 als Aufgabe übernommen haben. Auch diese Arbeit ist eine große Herausforderung. Mit dieser Menschenrechtskontrolle prüfen Sie 4.000 öffentliche und private Einrichtungen. Sie führen fast 500 Kontrollen pro Jahr, nehme ich einmal an, durch, von denen nur 5 Prozent angekündigt sind. Wie wichtig diese Aufgabe ist, zeigen eben die Zahlen in diesem Bericht. Bei mehr als 70 Prozent, ich glaube, 73,5 Prozent, der kontrollierten Einrichtungen, die Menschen aus welchem Grund auch immer anhalten oder begleiten, gab es Grund zu Beanstandungen. Also da sind jetzt alle Einrichtungen, die davon betroffen sind, wirklich herausgefordert, sich diese Handlungen anzusehen. Auf der anderen Seite zeigt der Bericht aber auch, dass bei allen Fehlern, die passieren können, offensichtlich auch gute Arbeit geleistet wird. Da möchte ich auf den Herrn Wiederkehr und vor allem auf den Herrn Fürnkranz replizieren, die beide darauf hingewiesen haben, dass sich die Zahl der Beschwerden in den letzten zehn Jahren verdoppelt hätte. Dem kann man nichts entgegnen, das ist so, aber ich würde dem trotzdem zumindest eine Zahl entgegenstellen, nämlich, dass bei den letztes Jahr, im Jahr 2017, abgeschlossenen Prüfverfahren nur in 18 Prozent der Fälle ein Missstand der Verwaltung festgestellt worden ist. Also von den 1.337 Fällen im Jahr 2017 waren es 242 Fälle, die zu einer Beanstandung oder einer Kritik geführt haben. Jeder Fall ist einer zu viel, oder aus jedem Fall sollte die Verwaltung lernen. Aber ich möchte sozusagen die Betonung, die vor allem der Herr Fürnkranz in seinem Redebeitrag gemeldet hat, nämlich, dass die Verwaltung schlecht arbeitet, zumindest relativieren und auf diese 18 Prozent verweisen. Interessant fände ich es aber auch, und vielleicht könnten Sie dann darauf eingehen, Sie weisen darauf hin, dass Sie bei etwas mehr als 500 Fällen nicht zuständig waren. Da wäre es vielleicht interessant, herauszufinden, was mit ihnen passiert oder wo in diesen Beschwerdefällen eine Möglichkeit zur Unterstützung gegeben sein könnte und welche Form von Hilfestellung es geben könnte. Auch ich möchte, wie meine VorrednerInnen, auf einige Fälle eingehen und dann abschließend natürlich auch auf den Heumarkt. Aber davor, weil der Kollege Wölbitsch in der Aktuellen Stunde Partizipation und Demokratie hervorgehoben hat, ein Fall zur Teilnahme an einer Befragung im 19. Bezirk, in dem eine Person die Teilnahme erwünscht hat und ihr ohne Begründung die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Befragung zur Parkraumbewirtschaftung genommen wurde. Das wird in diesem Fall als deutliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes hervorgehoben. Ich hoffe, dass diese Anmerkung für alle zukünftigen Befragungen, zu welchen Themen auch immer, dann dazu führt, dass möglichst genau darauf geachtet wird, welche Personen teilnehmen dürfen, und wenn sich Personen sozusagen auch noch aktiv mit ihrem Wunsch, daran teilzunehmen, melden, dass diesem Wunsch nachgekommen wird. Ein zweiter Fall, den ich auch hervorheben möchte, um die Folgen der Arbeit der Volksanwaltschaft aufzuzeigen, ist der Radweg Getreidemarkt, wo ich darauf hinweisen möchte, dass sozusagen aus einer Empfehlung der Volksanwaltschaft - ich glaube, aus dem Jahr 2014 - die Baustellenkoordination eingerichtet worden ist, die in diesem Fall, der jetzt in diesem Bericht vorliegt, bei der Baustellenorganisation am Getreidemarkt auch aktiv eingegriffen hat, nicht nur direkt am selben Tag reagiert hat, sondern auch daraus für das weitere Bearbeiten der Baustellenkoordination Rückschlüsse zieht. Das sollte es sein, dass man sozusagen aus Feedback und Kritik Rückschlüsse zieht, um sich in seinem Handeln oder im Handeln der Verwaltung zu verbessern. Nun zu dem seit mindestens 2014 so hochemotional diskutierten Thema Heumarkt und Weltkulturerbe. Da nehmen wir natürlich die vier angesprochenen Kritikpunkte oder Ansatzpunkte ernst. Ich möchte nur sozusagen Stellungnahme dazu abgeben. Bei der Frage des - wie soll ich sagen - nicht ausreichend nachgebrachten Mehrwertes, wollte ich darauf hinweisen, dass es sich beim Mehrwert nicht nur um einen Turnsaal handelt, der zusätzlich errichtet wird, sondern dass die gesamte Neugestaltung des Eislaufareals natürlich einen Wert an sich darstellt, eine ganzjährig betriebene Eishalle auch in Rechnung zu ziehen ist. Also da kann man schon zumindest einen Teil mit einbeziehen. Aber das haben wir in vielen anderen Diskussionen auch besprochen. Frau Olischar hat gemeint, dass es um den Schutz der historischen Bausubstanz beim Weltkulturerbe ginge. Dazu möchte ich sagen, nicht nur, weil gerade in diesem Fall ist keine historische Bausubstanz gefährdet. Die letzte Maßnahme oder das letzte Instrument zur Verbesserung der historischen Bausubstanz ist im Juni dieses Jahres getroffen worden, als wir mit einem Vorziehen eines Teils der Bauordnung die Abrissmöglichkeiten von Gründerzeithäusern total verschärft haben. Also diese sogenannte technische Abbruchreife und die wirtschaftliche Abbruchreife sind damit nicht mehr die wesentlichen Hebel, um sozusagen eine Bewilligung zum Abriss der Gebäude zu erhalten. Auch beim Verscherbeln von Grund und Boden, sehr geehrte Frau Olischar, noch einmal der Hinweis darauf, dass nicht die Stadt Wien dieses Gelände verkauft hat. Aber bleiben wir bei den anderen Punkten, die durchaus ernst zu nehmen sind, nämlich den weiteren Verpflichtungen aus der Welterbe-Kommission. Da gibt es neben den schon erwähnten Verschärfungen der Abbruchmöglichkeiten natürlich weitere Instrumente, auf die wir in sämtlichen Diskussionen hingewiesen haben. Diese können jetzt von Ihnen als ausreichend oder zu wenig ausreichend bewertet werden. Sachdienliche Vorschläge zur Verbesserung werden immer gerne entgegengenommen. Auf einen wesentlichen Punkt möchte ich schon eingehen, nämlich auf die Kritikpunkte der Determinierung der sogenannten Vertragsraumordnung. Da würde ich schon darauf hinweisen, dass es im Ablauf der Festsetzung der Planziele und der benötigten Infrastruktur wesentliche Schritte gibt, die zum Beispiel einem Architekturwettbewerb vorangehen. Es gibt eine Grundlagenerhebung, die deutlich zeigt, welche Defizite an Infrastruktur möglicherweise da sind. Es gibt, wie zum Beispiel auch im Heumarkt-Fall, ExpertInnenverfahren, die zu der Grundlage von Architekturwettbewerben führen, meistens ein Leitbild, in dem die notwendigen Planziele festgehalten werden. Im Fall des Heumarkts und in anderen Fällen können sogar aus Beteiligungsprozessen zusätzliche Aspekte, die von den AnrainerInnen gewünscht werden, auch noch Grundlagen dieses Leitbildes sein, das dann für einen Wettbewerb zu dienen hat. Zu der Frage des Prozesses, also der Koppelung beziehungsweise der nicht erlaubten Koppelung zwischen, ich nenne es jetzt einfach § 1a der Bauordnungsverträge, weil mir das Wort nicht einfällt, und der Flächenwidmung, möchte ich darauf hinweisen, dass für die Grundlagen für den städtebaulichen Vertrag - jetzt ist es mir eingefallen - ein eigener Prozess unter der Leitung, unter der Koordination der Baudirektion erfolgt. Also es gibt zumindest eine, sage ich, organisatorische Teilung dieser beiden Prozesse. Worauf ich schon auch hinweisen möchte, ist, dass die Gemeinde Wien im Begriff ist, zu prüfen, ob eine bessere Ergänzung, eine bessere Erläuterung der Verordnungen zum städtebaulichen Vertrag möglich ist. Da wird das Vorgehen in anderen Städten in Deutschland und in Österreich zur Grundlage genommen und geprüft, ob vielleicht ein zusätzlicher Leitfaden etwas bringt. Also auch da hat Ihre Kritik dazu beigetragen, dass geschaut wird, in welcher Form die Grundlagen für städtebauliche Verträge verbessert werden können. Abschließend darf ich mich noch einmal für Ihren Bericht bedanken und wünsche der Volksanwaltschaft für die nächsten 40 Jahre ebenso viel Erfolg und Energie bei der Arbeit für die Wienerinnen und Wiener, aber nicht nur, sondern für alle Österreicherinnen und Österreicher. Im Sinne unserer Stadt natürlich auch vielen Dank für Ihren Bericht 2017! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Koderhold, bitte sehr. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte an sich nur vor, über die Bereiche Polypharmazie und Schmerzen bei Menschen mit Behinderung zu reden. Da aber mein geschätzter Vorredner, Kollege Gara, uns sehr pointiert Unwissenschaftlichkeit vorgeworfen hat, erlaube ich mir, wissenschaftlich zu replizieren. Das beginnt, dass ich das Wort evidenzbasiert anzweifle. An sich ist es eine falsche Übersetzung. Wenn man unbedingt wissenschaftlich erscheinen möchte, wäre "evidence based" oder beweisbasiert sinnhafter. Evidenzbasiert ist an sich eine nicht korrekte Übersetzung. Aber ich will gleich auf den Nachweis dieser einen Milliarde, die er uns im Bereich der Einsparung im Gesundheitssystem unterstellt, eingehen, was eigentlich keine Einsparung, sondern eine Transferierung darstellt. Wenn ich in einem Bereich etwas einspare, dann werde ich es in einen anderen Bereich umlagern, zum Beispiel in die Übergangspflege. Nun gibt es eine sehr wissenschaftliche Arbeit von 2011 von A.T. Kearney über das deutsche Gesundheitssystem, wo auch die Art und Weise der Verwaltungskosten sehr genau aufgeteilt wird. Es wird nämlich unterschieden zwischen den unmittelbaren Verwaltungskosten im Bereich der Krankenkassa, die tatsächlich nicht sehr hoch liegen, dann über den erheblich höheren Bereich der per Gesetz ausgelagerten Verwaltungskosten im Bereich der medizinischen Dienstleistungen, das sind Ordinationen, Institute, Spitäler, der schon bedeutend höher liegt, und dann über die Bürokratiefolgekosten, die sich dadurch bedingen, dass durch eine Mehrfachdokumentation ohne medizinischen Mehrwert medizinisches Personal von der Arbeit am Patienten abgehalten wird. Wenn man das alles zusammenrechnet, die Verwaltungskosten in der Krankenkassa, die erheblich ausgelagerten Verwaltungskosten per Gesetz in Ordinationen, Instituten und Spitälern und dann noch die Bürokratiefolgekosten, kommt man laut A.T. Kearney auf 23 Prozent des gesamten Gesundheitsbudgets. Das ist beachtlich. Wenn Sie daran interessiert sind, Sie können sich das gerne anschauen. Das wird sehr genau und detailliert aufgelistet, wobei die Bürokratiefolgekosten - ich wiederhole es noch einmal - Mehrfachdokumentationen, Vielfachdokumentationen, die für den Patienten keinen medizinischen Mehrwert haben, sind. Ich hoffe, ich habe in kurzen Worten etwas erhellt, dass diese Milliarde, die keine Einsparung, sondern eine Transferleistung sein soll, tatsächlich möglich und auch sehr wahrscheinlich ist. Jetzt erlaube ich mir, auf den sehr geschätzten Bericht der Volksanwaltschaft zurückzukommen, und zwar auf den Bereich Polypharmazie. Das ist ein Phänomen, das in der westlichen Welt durch den relativ leichten Zugang zu Medikamenten häufig ist. Das betrifft vor allem ältere Herrschaften, die mehr als fünf Medikamente pro Tag bekommen, die auch nicht immer fähig sind, die Medikamente richtig einzuschätzen. Das hängt auch damit zusammen, dass wir durch die Generika oft den Namen, die Farbe und das Aussehen des Medikamentes ändern oder ändern müssen. Nun sind die Krankenkassen - Sie werden vielleicht merken, wir sind jetzt wieder bei den Gebietskrankenkassen - per Gesetz angehalten, bezüglich Polypharmazie entsprechende Vorkehrungen zu treffen, was sie nicht machen. Es gibt zwar Büros und Arbeitskreise für Polypharmazie. Ich weiß es deshalb, weil Kolleginnen und Kollegen dort gearbeitet haben und es dann berichtet haben, die aber seitens der Führung der Gebietskrankenkasse nicht sehr engagiert unterstützt werden. Es geht hier um den Punkt, den wir schon mehrmals vorgebracht haben, Polypharmazieambulanzen. Polypharmazieambulanz wäre eine Ambulanz, die in einem Spital sein kann, die in einer Dienststelle oder Krankenkasse sein kann, für Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht sicher sind, ob man Patienten, die eine sehr hohe Anzahl an Medikamenten haben, auf Grund ihrer Situation weitergeben darf, ob man das reduzieren soll beziehungsweise ob man auch andere Medikamente dazugeben kann. Das sind natürlich entsprechend ausgebildete Pharmakologen und Internisten. Diese Polypharmazieambulanz, das haben wir der Gebietskrankenkasse auch schon vorgeschlagen und das wird halt ignoriert, ist sicherlich ein Mittel, um - wir sind jetzt wieder bei der Wissenschaft - wissenschaftsbasiert, beweisbasiert dieses Phänomen unmittelbar im Bereich der niedergelassenen Medizin und auch im Bereich der Spitalsmedizin zu reduzieren. Was mir am Herzen liegt, ist der Punkt 2.45. Das ist "Schmerztherapie bei Menschen mit Behinderung". Sie werden vielleicht schon erkannt haben, ich bin Mediziner, bin seit Jahrzehnten in der Onkologie tätig und habe natürlich mit Schmerzen sehr viel zu tun. Das ist allerdings ein Bereich, in dem die Schmerztherapie im Allgemeinen sehr sinnhaft und auch sehr erfolgreich verläuft, weil man einfach weiß, worum es geht. Ein großes Problem ist natürlich, und das hat der geschätzte Bericht der Volksanwaltschaft hervorgehoben, bei Personen, die nicht kommunizieren können. Das ist allerdings nicht nur bei Menschen mit Behinderung, das ist auch, und hier möchte ich mir einen ganz kleinen Rat erlauben, bei Säuglingen und Kleinkindern der Fall. Grundsätzlich sind alle Menschen, egal, welchen Alters, die nicht ausreichend kommunizieren können, mit erheblichen Problemen behaftet, ihre Schmerzen und auch die Reaktionen der Schmerzen darzustellen. Ich habe das selber in meiner Zeit als Ausbildungsarzt an der Kinderchirurgie festgestellt. Das war damals eine Zeit, in der man annahm, dass das Schmerznervensystem bei Kindern ungenügend ausgebildet ist, was in einer Hinsicht stimmt, nur nicht in der, in der man das angenommen hat. Man hat deshalb - ich habe das selber gesehen - Säuglinge nahezu ohne Narkose operiert. Nun weiß man mittlerweile, dass es nicht nur Schmerznervenfasern gibt, sondern auch schmerzunterdrückende Nervenfasern. Gerade diese unterdrückenden Nervenfasern sind bei kleinen Kindern und Säuglingen unterentwickelt. Das heißt, diese bedauernswerten kleinen Menschen haben erst recht Schmerzen gespürt. Da war ich Zeuge von einigen Eingriffen, die sicherlich mein Berufsleben geprägt haben. Ich habe mich auch nachträglich mit Schmerztherapie bei Kindern, auch mit der entsprechenden Mustererkennung bei Kindern, beschäftigt, wie man Schmerz evaluieren kann. Also das können, Sie werden es selber wissen, Hautwiderstand, Puls, Atemfrequenz, und so weiter sein. Das ist bei akuten Schmerzen relativ einfach. Das wird schon ziemlich schwierig bei chronischen Schmerzen. Denn eine Person, die sich mit einer eingeschränkten Kommunikation, möglicherweise auch mit einer eingeschränkten kognitiven Leistungsfähigkeit, nicht mitteilen kann, entwickelt ein anderes Reaktionsmuster bei chronischen Schmerzen als bei akuten Schmerzen. Hier beginnt die wirkliche Problematik, die man gezielt wissenschaftlich umsetzen muss, weil in diesem Bereich die Erfahrung nicht ausreicht. So - unter Anführungszeichen - relativ einfach es ist, akute Schmerzen bei Personen, auch bei Kleinkindern und Säuglingen, die sich nicht artikulieren können, einzuschätzen, durch eine entsprechende Behandlung die Antwort, den Respons, zu merken, so schwierig ist es natürlich bei chronischen Schmerzen bei Patienten, die nicht sprechen können. Ich würde hier vorschlagen - ich habe das schon mehrmals in diesem geschätzten Plenum gemacht -, dass man, und wir sind da sicherlich über alle Fraktionsgrenzen davon überzeugt, Kleinkinder, Säuglinge, Menschen mit Behinderung suffizient schmerztherapieren muss, dass man das auch erkennen muss, dass wir hier einen Runden Tisch oder einen Arbeitskreis oder eine Arbeitsgruppe installieren, die sich wirklich ernsthaft und regelmäßig mit der Schmerzbehandlung auseinandersetzt. Ich muss leider erwähnen, dass es in Österreich eine fast schon dunkle Tradition des Übersehens einer Schmerztherapie gibt. Es ist keineswegs so, dass Wien jetzt schlechter als die anderen Bundesländer oder der Krankenanstaltenverbund schlimmer als Niederösterreich oder die Steiermark ist. Es gibt hier praktisch über das gesamte Bundesgebiet eine Tradition der nicht suffizienten Schmerztherapie. Das ist schade und das ist traurig. Vor allem ist es mehr oder weniger unverändert. Ich war vor Kurzem bei einem Schmerzsymposium. Einer der Hauptredner, ein schon älterer, erfahrener Schmerzspezialist und Facharzt, hat gesagt, es hat sich in den letzten 30 Jahren eigentlich nichts geändert. Das ist eigentlich zum Gruseln. Das ist wirklich zum Gruseln! Man wird zwar keine, was weiß ich, sechs Monate alten Kindern mehr ohne Narkose behandeln, ich meine, so schlimm ist es nicht mehr, aber bei Kleinkindern, bei Säuglingen mit chronischen Schmerzen, mit einer relativ schwierigen Mustererkennung des Schmerzes oder bei behinderten Menschen mit chronischen Schmerzen ist man schon gefordert. Es ist einfach das Bewusstsein nicht da. Man kann relativ leicht durch Dokumentationen einschätzen, wie wenig Schmerztherapie gegeben wird. Man hat automatisch zwingend eine Dokumentation bei Analgetika. Das sind Fieberkurven. Das ist auch bei Pfleglingen oder Pflegepersonen sehr genau. Also das, muss ich ehrlich sagen, wird sehr genau durchgeführt. Wenn man das mit intramuralen Schmerzpatienten vergleicht, merkt man schon ordentliche Unterschiede. Es ist in Österreich nun einmal so, und das ist leider eine negative Tradition, dass der Schmerz als medizinischer Faktor zu wenig respektiert wird. Das ist umso überraschender, da Schmerz eigentlich der Hauptgrund ist, dass man eine Ambulanz oder eine Ordination aufsucht. Umso grotesker ist es eigentlich, dass es im Studium keine spezielle Schmerzausbildung gibt, dass es auch dann im Ablauf der Ausbildung zu wenige Möglichkeiten gibt, sich in der Schmerzbehandlung und vor allem in der Schmerzerkennung weiterzubilden. Hier sind wir alle gefordert. Ich würde jetzt wirklich eindringlich die Volksanwaltschaft bitten, dass sie zu den Menschen mit Behinderung auch Säuglinge und Kleinkinder dazurechnet. Es ist eine erhebliche Problematik im Unterschied chronischer Schmerz zu akuter Schmerz. Es ist von der Mustererkennung und auch von der Behandlung her anders. Hier muss man wirklich differenzieren. Ich würde mir auch sehr wünschen, dass wir über alle Parteigrenzen gemeinsam, sozusagen Schulter an Schulter, für die großen und kleinen Patienten das Beste machen. - Vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hanke. Bitte sehr. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Volksanwältin! Sehr geschätzter Volksanwalt! Ich möchte mich am Anfang noch einmal kurz auf den Anfang der Debatte beziehen, auf die Frage der Fremdunterbringung, weil das natürlich auch für unsere Fraktion ein sehr wichtiges Thema ist und die Frau Schwarz und die ÖVP auch einen Antrag einbringen. Ich möchte einmal ganz grundsätzlich sagen, was eh auch wie immer im Bericht der Volksanwaltschaft angemerkt ist, Wien ist eine Großstadt. Deswegen sind bei allen Zahlenvergleichen, die wir anlegen, natürlich auch Großstadtphänomene immer zu berücksichtigen. Wenn wir, was Fremdunterbringung angeht, in andere Großstädte schauen, die vergleichbar sind, sehen wir ähnliche oder sogar höhere Zahlen, gerade wenn wir zum Beispiel nach Deutschland schauen. Zu den Vergleichszahlen möchte ich aber auch im Bundesländervergleich noch etwas sagen, weil es mir wichtig ist, da auch hervorzuheben, dass wir uns anschauen müssen, welche Jugendlichen bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe eigentlich betreut werden, welche da bei uns im System sind. Das sind nämlich auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Das sind auch Kinder und Jugendliche mit psychiatrischen Auffälligkeiten. Das sind Kinder und Jugendliche, die in anderen Bundesländern oftmals in anderen Systemen sind und deswegen dann natürlich auch nicht mit eingerechnet werden, dort zum Beispiel in der Behindertenhilfe oder in Gesundheitssystemen. Aber was wir bei der Zahlenrechnung einbeziehen müssen, sind natürlich viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die bei uns auch in Betreuung genommen worden sind. Da hat Wien die Betreuungsquote in den letzten Jahren übererfüllt, vor allem deswegen, weil andere Bundesländer ihrer Verpflichtung aus der Grundversorgungsvereinbarung einfach nicht nachgekommen sind. Wenn wir in der ganzen Debatte schon von Kindeswohl sprechen, dann geht es dabei auch um diese. Ich möchte noch auf zwei Punkte in der Frage der Fremdunterbringung hinweisen, einerseits, dass wir die ambulanten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe als Stadt Wien sehr stark ausgebaut haben und das auch noch weiter tun werden. Da geht es natürlich um die Reduktion der vollen Erziehung. Da geht es aber vor allem auch darum, den Kinderschutz in qualitativer Sicht einfach weiter nach vorne zu bringen, immer weiter zu verbessern. Ein Beispiel, das mir da einfällt, weil auch die Ausbildung angesprochen worden ist, ist der Masterlehrgang gemeinsam mit dem FH-Campus zur Ausbildung von Fachkräften im Bereich der ambulanten Kinderschutzarbeit, wo wir ein Vorzeigebeispiel sind. Als letzten Punkt, weil es angesprochen worden ist und auch im Antrag der ÖVP steht, möchte ich noch auf die Frage der Kindesabnahme kommen. Ich kann die Kollegin Schwarz da sehr beruhigen. Kindesabnahme ist auch in Wien immer die allerletzte Maßnahme. Das tragende Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe sind die Kinderrechte, der Schutz der Familienautonomie und natürlich die Anwendung des gelindesten Eingriffs. Das ist das, was bei uns genauso zählt. Es gibt viele gute Angebote rundherum, die immer zuerst eingesetzt werden, wo immer genau geschaut wird, was man alles machen kann. Es ist keine leichtfertige Entscheidung, die getroffen wird, wenn es zu einer Kindesabnahme kommt. Das sind Sachen, die unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr bewusst, sehr bedacht machen, nach einem sorgfältigen und standardisierten Abklärungsverfahren. Darum wollte ich darauf hinweisen, dass im Vordergrund natürlich immer das Kindeswohl steht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte mich natürlich auch noch einmal bei der Volksanwaltschaft für den Bericht bedanken. Die Volksanwaltschaft leistet extrem wichtige Arbeit. Das ist etwas, was wir eigentlich jeden Tag sehen, wenn wir die Arbeit mitbekommen, aber natürlich immer, wenn uns der Bericht vorliegt, dessen Anmerkungen und Vorschläge wir immer sehr ernst nehmen und sie auch als Auftrag sehen, Dinge zu verbessern. Die Volksanwaltschaft steht zur Seite, wenn sich Bürger und Bürgerinnen von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen. Sie ist aber auch dafür zuständig, darauf zu achten, dass die Menschenrechte geschützt und gefördert werden. Institutionen, die gerade so etwas machen, die Menschen dabei unterstützen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, und die auch Menschenrechte, Einbringungsmöglichkeiten in den Vordergrund stellen, sind extrem wichtige Institutionen in unserer Gesellschaft. Ich möchte genau deswegen auch in dieser Debatte einen Antrag einbringen, der sich genau mit dieser Thematik beschäftigt, nämlich mit Interessenvertretung, mit Mitbestimmung. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung, das wir im Dezember 2017 bekommen haben, ist vorgesehen, dass das aktive Wahlalter bei den Betriebsratswahlen auf 16 Jahre gesenkt wird. Das ist eine Sache, die an sich ein sehr positives Signal ist. Damit einhergehend soll aber auch das System der Jugendvertrauensräte und Jugendvertrauensrätinnen abgeschafft werden. Das ist die direkte Interessenvertretung der Lehrlinge und die direkte Interessenvertretung der jungen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Es ist für mich wirklich unverständlich und absolut nicht nachvollziehbar, wie man eine so bewährte, seit mittlerweile vielen Jahrzehnten bewährte, Institution abschaffen möchte. Das verstehe ich einfach nicht. Ich weiß auch nicht, ob die Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ schon einmal in ihrem Leben mit einem Jugendvertrauensrat oder mit einer Jugendvertrauensrätin geredet haben und einmal geschaut haben, was sie machen. Das sind junge Leute, die sich jeden Tag für andere junge Leute einsetzen und darauf schauen, dass es den Lehrlingen, die in Ausbildung sind, und den jüngsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitssystem gut geht. Das sind die, die darauf schauen, dass die Rechte der jungen Leute eingehalten werden, wenn zum Beispiel Überstunden nicht angerechnet werden oder Überstunden gemacht werden, wo sie nicht gemacht werden dürfen. Das sind die, die aber auch darauf schauen, dass Ausbildung gut und qualitativ passiert. Wir haben leider immer noch Fälle, wo Lehrlinge für irgendwelche Tätigkeiten eingesetzt werden. Das sind genau die Fälle, wo der Jugendvertrauensrat/die Jugendvertrauensrätin kommt und schaut, dass auch nach dem Berufsbild ausgebildet wird, wie es notwendig ist. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Im Oberösterreichischen Landtag, also quasi von unseren Kolleginnen und Kollegen, ist erst vor Kurzem ein Antrag eingebracht worden und mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, aber auch mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, angenommen worden, der sich für die Beibehaltung der JugendvertrauensrätInnen ausspricht. Das zeigt offensichtlich, dass auch in diesen Reihen manchmal ankommt, was da eigentlich auf dem Spiel steht, nämlich die direkte Interessenvertretung von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ich hoffe und möchte eigentlich auch dazu auffordern, dass auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, im Bund darauf einwirken, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt werden wird, auch unserem Antrag heute zustimmen und da ein Zeichen setzen. Zeigen Sie, dass es nicht nur leere Worthülsen sind, wenn Sie davon sprechen, dass es mehr Mitbestimmung braucht! Zeigen Sie, dass es nicht nur leere Worthülsen sind, wenn immer gesagt wird, die Jugend ist uns ein so großes Anliegen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Wenn Sie jetzt wieder nicht zustimmen, zeigen Sie den Lehrlingen, den jungen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den jungen Wienern und Wienerinnen, dass Ihnen diese eigentlich wurscht sind. Wenn Sie das wollen, können Sie es gerne machen. Ich für meinen Teil finde es verantwortungslos, möchte mich bei der Stelle auch bei allen JugendvertrauensrätInnen für ihre Arbeit, die sie tagtäglich leisten, bedanken, trotzdem um Zustimmung zu unserem Antrag bitten und mich auch noch einmal ganz am Ende natürlich erneut bei der Volksanwaltschaft für die großartige Arbeit bedanken! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Michael Aichinger. Abg. Mag. Michael Aichinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Volksanwaltschaft! Meine Damen und Herren! Wir haben heute schon sehr viel zum Thema Gesundheit gehört. Wir haben gestern viel zu dem Thema Gesundheit gehört. Jeder Fraktion liegt das Thema am Herzen. Jedem liegt das Wohl der Wienerinnen und Wiener am Herzen. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, einen Antrag einzubringen. Heute ist schon von zwei Kollegen kurz darauf eingegangen worden. Ich gestatte mir dann im Zuge dessen ein, zwei Worte dazu. Aber natürlich zum Anfang die Begründung: Macht die Österreichische Bundesregierung ihre Ankündigung wahr, so wird demnächst eine 150-jährige Erfolgsgeschichte zu Ende sein. Das Ende der Krankenversicherung, so wie wir sie in Österreich kennen. Am Beginn gleich ein Bekenntnis zur Sicherheit, weil es ist schon auch richtig vom Kollegen Gara gefallen, jedes System ist hinterfragbar und über jedes System muss man diskutieren. Vollkommen richtig. Das kann ich nur unterstreichen. Wir sind auch dazu bereit. Das sage ich auch gleich. Aber, und das ist der kleine Unterschied, der uns trennt, und vielleicht ist es nur ein Missverständnis im Zuge dessen und nicht eine ideologische Frage, wenn wir über das System reden, dann über das Gesamtsystem, über alle Bereiche, über alle versicherten Gruppen hinweg, weil eine Leistungsharmonisierung kann nur dann erfolgen, wenn auch gleiche Beiträge geleistet werden. Dann macht es wirklich Sinn, über alles zu reden. In diesem Entwurf geht es allerdings ausschließlich um die Versicherten nach dem ASVG. Im Jahr 2017 hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, durch die London School of Economics, eine international anerkannte Institution auf dem Gebiet, das österreichische Sozialversicherungssystem zu untersuchen. Dieses Institut hat zu diesem Zeitpunkt mehr als 40 Systeme weltweit untersucht. Eines der Ergebnisse dieser Untersuchung war, dass die Verwaltung selbst, der Träger, nur, um das zu begründen und gleich hervorzukehren, das effizienteste System all dieser Systeme war. Das waren nicht Kleinstaaten. Das waren wirklich Großstaaten. Lediglich hingewiesen wurde darauf, dass in Japan ein anderes System herrscht. Aber dort gibt es auch mehrere Tausend sogenannte Versicherungsträger, weil die das auf Gemeindeebene machen. Dort ist es jede Gemeinde. Das kann man nachlesen. Es ist eine Studie, die es übrigens im Internet in deutscher Sprache zu finden gibt. Aber dann ist Österreich mit Abstand das günstigste und effizienteste System. Wo es allerdings krankt, und da gebe ich dem Kollegen Koderhold absolut recht, ist, in der Finanzierung der Gesundheitsausgaben, insbesondere im Bereich der Spitalsfinanzierung und alldem, was Sie rundherum hier erwähnt haben. Da gibt es viele Punkte, über die man diskutieren kann. Aber genau bei dieser ominösen Milliarde, von der gesprochen wird, und das ist nachweisbar, das braucht man sich wirklich nur anhören, in der ZIB2 wurde das gesagt, im "Report" wurde das hinterfragt, lässt schon Pawlow oft grüßen. (StR DDr. Eduard Schock: Der Rundfunk ist ja keine Informationsquelle!) - Selbstverständlich, Herr Kollege! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) In diesen Interviews, und nicht im Rundfunk, und Sie werden sich jetzt wohl nicht hier hinstellen wollen, ich meine, das kann kein vernunftbegabter Mensch glauben, dass vielleicht eventuell noch die Stimmen imitiert werden oder irgendetwas, nein, das waren unmittelbare Antworten der Betroffenen, haben beide jeweils gesagt, die Milliarde wird in der Verwaltung bis hin zum Verwaltungsspeck und Sonstigem, bei den Funktionären und sonst etwas, eingespart. Die Funktionärskosten inklusive Dienstfahrten und sonstigen Dingen liegen nachweislich übrigens bei 5,3 Millionen EUR im vergangenen Jahr. Das kann man nachlesen. Das sind offizielle Zahlen, offizielle Statistiken. Alles andere zeigen die hauseigenen Juristen in der Legistik. Sie gehen davon aus, dass im Jahr 2023 33 Millionen einzusparen sind. Wie man dann auf eine Summe bis 2026 von einer Milliarde kommen kann, da ist gestern schon viel erzählt worden in Richtung, neue Mathematik wird erfunden. Also bitte werfen Sie alles weg, was Sie jemals von unseren Altvorderen gehört haben, was auf Universitäten gelehrt wird. Es gibt die Mathematik offensichtlich ganz neu. Denn das wird dann plötzlich zur Milliarde. Jetzt muss man eines noch, was ein bisschen vergessen wird, sagen, dem Ganzen stehen noch Zusatzkosten gegenüber, die auf die Sozialversicherungsträger zukommen, im Konkreten auf die Gebietskrankenkassen oder dann auf die Österreichische Gesundheitskasse und auf die AUVA. Ich will nur einige Beispiele erwähnen. 150 Millionen fehlen, weil die Kosten der Behandlung von Arbeitsunfällen durch die ÖGK nicht mehr ersetzt werden. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Herr Präsident, ist das jetzt Thema?) 15 Millionen fehlen. - Ich muss zu dem Antrag ein paar Worte sagen. Verzeihen Sie mir! Das Recht haben Sie sich gestern genauso herausgenommen. Das nehme ich mir auch heraus! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) 15 Millionen werden 2020 in die Privatkrankenhäuser fließen. Das sind übrigens bis 2023 60 Millionen. 13 Millionen fehlen auf Grund der Nicht-mehr-Refundierung von Mehrwertsteuermitteln. Das ergibt bis 2023 65 Millionen. Ich könnte es jetzt noch weiter ausführen. Ich kürze es natürlich aus zeitökonomischen Gründen ab. Mittlerweile ist es ganz klar, dass für diese zwei Bereiche Mehrbelastungen von über einer Milliarde kommen. Wie es dann zu einer Einsparung kommen soll, die dann auch noch Patienten zu Gute kommen soll, entzieht sich jeglicher Erkenntnis. Ich glaube, da ist niemand hier im Raum, der das ernsthaft behaupten will. Jetzt frage ich mich: Wenn es um Einsparungen gehen soll, ist es wirklich ernst gemeint mit diesen Zahlen? Oder geht es tatsächlich um etwas anderes? Geht es vielleicht in Wirklichkeit um politische Kontrolle? Im Klartext, eine Machtverschiebung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, also der Versicherten, hin zur Wirtschaft. Da wird die Selbstverwaltung paritätisch besetzt, natürlich nur in all jenen Bereichen, wo die Unselbstständigen versichert sind. Da wird überhaupt keine Berücksichtigung gefunden, wie Beiträge einbezahlt werden, wie das Verhältnis der Beiträge, et cetera ist. Denn das würde ganz anders aussehen. Das heißt in Zukunft, dass die Wirtschaft entscheidet, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern medizinische Versorgung zusteht, ob ihnen zum Beispiel Rehabilitation bewilligt wird. Was machen wir mit erkrankten Kindern, mit Alten, mit Pflegebedürftigen? Wie wird da weiter zu verfahren sein? Die tatsächlichen Zahler des Systems haben hier nichts mehr zu reden und keine Entscheidungsbefugnis! Das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Abschließend sei noch kurz erwähnt, wir sind stolz auf unsere Gesundheitsversorgung. Ja, es gibt Baustellen, völlig richtig. Herr Dr. Gara, Sie haben es auch erwähnt. Ich habe es schon am Anfang gesagt. Ich sage noch einmal, wenn ich über diese Themen rede, gleiche Beiträge und gleiche Leistungen, aber für alle und über alle Berufsgruppen hinweg, dann bin ich absolut bei Ihnen. Dann müsste man das genauso verwirklichen. Aber ehrlich, wer von uns kennt wegen der guten Versorgung nicht den Effekt, wenn jemand im Ausland krank wird oder verunfallt, dass er sofort schaut, dass er wieder nach Österreich in das System zurückkommt und hier behandelt wird? Das ist ganz klar, weil das System gut ist und gut aufgestellt ist. Verbesserungswürdig, ja. Immer wieder muss man hier anpacken. Ich stehe gerne für einen Dialog dazu zur Verfügung. Aber wenn die Regierungspläne umgesetzt werden, dann ist das wirklich Geschichte! Aus diesen Gründen bringe ich hiermit diesen Antrag ein und ersuche aus formalen Gründen um sofortige Beschlussfassung. Abschließend, es ist mir wirklich ein persönliches Bedürfnis, noch einmal danke an die Volksanwaltschaft für den guten Bericht, für Ihre hervorragende Tätigkeit. Ich kann mich nur wirklich anschließen. Also ich hoffe auf die nächsten 40 Jahre. Bitte auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Dank in unserem Namen auszurichten. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Herr Abg. Woller, bitte sehr. Abg. Ernst Woller (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze ein paar Sätze zu den Anträgen betreffend Weltkulturerbe, Welterbe und Verankerung in der Bauordnung. Es ist dies tatsächlich ein sehr wichtiges Thema, ein der Stadt Wien sehr wichtiges Thema, und ich glaube, auch für die UNESCO ein sehr wichtiges Thema, weil wir wollen unbedingt das Weltkulturerbe behalten, weil es für Wien wichtig ist. Aber es ist umso wichtiger für die UNESCO, dass Wien Weltkulturerbe-Stätte bleibt. Daher gibt es derzeit sehr intensive und sehr gute Gespräche mit der UNESCO und mit ICOMOS in engstem Übereinstimmen mit dem Bundeskanzleramt und mit dem Außenministerium. Seit fünf Monaten gibt es hier sehr gute Gespräche. Es gibt eine konkret vereinbarte Vorgangsweise, wie man das Thema weiter behandelt. Es gibt zwei wichtige Schritte, die derzeit im Laufen sind oder unmittelbar bevorstehen. Das eine ist das Heritage Impact Assessment, das derzeit von Univ.-Prof. Dr. Michael Kloos im Auftrag des Bundeskanzleramtes und in enger Abstimmung mit der Stadt Wien durchgeführt wird. Dr. Michael Kloos ist laufend in Wien, bearbeitet Unmengen von Unterlagen und wird bis Ende dieses Jahres einen Bericht erstatten. Er ist ein besonders erfahrener, mit Wien befasster, bekannter Wissenschaftler, der dieses Impact Assessment durchführt. Es wird parallel dazu im November eine Advisory Mission von UNESCO und ICOMOS geben, die höchstrangig angelegt wird. Das heißt, es werden die beiden Spitzenvertreter von UNESCO und ICOMOS International nach Wien kommen, um diese Advisory Mission durchzuführen und bis Ende dieses Jahres, Anfang nächsten Jahres einen Bericht vorzulegen. In diesen Gesprächen mit Dr. Kloos und der UNESCO ist auch besprochen worden, dass die Stadt Wien in der Folge auf Grund der Ergebnisse der Begutachtung einen Managementplan vorlegen wird, wie die Stadt Wien zukünftig den Umgang mit Welterbe in der Stadt und in der Stadtplanung, in der Stadtpolitik, in der Baupolitik umsetzen wird. Dazu ist es eben wichtig, zu wissen, was wir mit UNESCO und ICOMOS besprechen. Diese Gespräche werden bis Anfang nächsten Jahres dauern. Es ist daher ausdrücklich auch im Interesse von UNESCO und Dr. Kloos, dass jetzt keine voreiligen Beschlüsse im Landtag gefasst werden, sondern dass zuerst die Beratungen abgewartet und dann die entsprechenden Beschlüsse hier im Wiener Rathaus, im Gemeinderat oder Landtag gefasst werden. Das ist der Grund, warum wir die beiden Anträge, die heute zu diesem Thema eingebracht wurden, ablehnen werden, aber nicht, weil wir nicht glauben, dass es ein wichtiges Thema ist. Es kann durchaus ein Weg sein, dass man das Thema Welterbe in der Bauordnung entsprechend verankert. Aber bitte erst am Ende der Gespräche und nicht während der Gespräche. Darüber wollte ich den Hohen Landtag informieren und argumentieren, warum wir diese beiden Anträge jetzt ablehnen werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg. Koderhold gemeldet. Abg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrter Kollege Aichinger, vielen Dank für Ihre Worte! Ich respektiere Ihren Zweifel. Aber es ist nicht so, dass wir das einfach aus der Hüfte oder am Biertisch oder sonst irgendwo erfinden. Es gibt Referenzen. Es gibt zum Beispiel vom "New England Journal of Medicine" sehr genaue Arbeiten. Wem das zu langweilig ist, ich habe zum Beispiel die "New York Times" abonniert, da gibt es immer wieder sehr schöne Themen über Hospital Paperworks. Wenn Sie die "New York Times" ein bisschen durchlesen, werden Sie unzählige Hinweise mit Querverweisen über die sehr hohe Bürokratielast in der westlichen Welt sehen. Also wir sind nicht die Ersten, die das erfunden haben und die Möglichkeit sehen, dass man erheblich einspart. - Vielen Dank! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächstem erteile ich nun dem Herrn Volksanwalt Fichtenbauer das Wort und möchte die Gelegenheit auch noch nutzen, weil wir jetzt einen Vorsitzwechsel haben, mich persönlich für Ihr Erscheinen zu bedanken. Danke sehr! Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Danke vielmals, sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte zuerst auf die vielfach dankenswerterweise vorgebrachten und dargebotenen Dankeserklärungen aller Fraktionen zurückkommen und es mit dem alten Kreisky halten. Sie ahnen gar nicht, wie viel Lob wir vertragen. Also danke vielmals, dass diese Wertschätzung hier im Hohen Haus gegeben ist! Allgemein gesprochen ist es wahr, dass im Jahr 2017 ein Höhepunkt des Beschwerdeaufkommens gewesen ist, nämlich 1.319 Individualbeschwerden. Aber die Beschäftigung mit den Beschwerden hat etwas genutzt. Ich darf Ihnen die aktuelle Statistik von gestern, 27. September, zur Kenntnis bringen. Wir haben bis zum 27. September im Geschäftsjahr 2018 nur 846 Beschwerden, also einen gewaltigen Rückgang. Wenn man die 3 Monate jetzt noch hochrechnet, ist von ungefähr 1.000, 1.050, 1.100 auszugehen. Es kann sein, dass Beschwerden des Weihnachtsmarktes noch hundertweise einlaufen. Das wissen wir nicht. Aber vernünftigerweise kann man von etwas über 1.000 Beschwerden ausgehen. Wenn Sie mich fragen, warum ein Auf und Ab zu verzeichnen ist, dann kann ich Ihnen auf alles in der Welt nahezu eine Antwort geben, aber auf das definitiv nicht, weil die Gründe subjektiv vorhanden sind oder nicht vorhanden sind, die zu einer Beschwerde führen. Was die Frage betrifft, dass wir 580 mangels Zuständigkeit nicht bearbeiten konnten, ist die Frage relativ einfach beantwortbar, warum denn das so ist. Die Leute, die sich beschweren, unterscheiden nicht zwischen Verwaltungsrecht und Gerichtsbarkeit. Wir haben ein relativ hohes Beschwerdeaufkommen, das auf der Gerichtsbarkeit beruht, alle möglichen Sachen, und dann haben wir auch Beschwerden, die sich auf privatrechtliche Auseinandersetzungen beziehen, wo wir definitiv verfassungsrechtlich nicht zuständig sind. Im Gespräch - weil wir ja unsere Sprechtage haben - geht sozusagen auch ein - unter Anführungszeichen - unzuständiger Beschwerdeführer von mir nicht weg, ohne dass er zielgerichtete Antworten und Erklärungen bekommt. Denn ich war 42 Jahre Rechtsanwalt, das ist dann genetisch, das kann man nicht ablegen: Dann sage ich ihm schon, was meines Erachtens die richtige Maßnahme ist. Dann kommen natürlich auch Beschwerden vor, wo ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes vorliegt. Da ist nichts zu machen, weil die Volksanwaltschaft für Missstände der Verwaltung zuständig ist, und wir nehmen die Konturen, die Grenzen unserer Zuständigkeitsregeln aus guten Gründen sehr ernst. Das betrifft auch die Abgrenzungen innerhalb der Volksanwaltschaft. Schließlich und vor allem ist es auch wichtig, dass wir ja ein Dreier-Kollegium sind und ich Ihnen die Entschuldigung des Volksanwaltes Dr. Kräuter darbieten darf, der heute kraft seiner Funktion als Generalsekretär des International Ombudsman Institute in Moldawien sein muss, weil die dort ein höhergradiges Jubiläum haben, das 20- jährige Berufsjubiläum. Es ist die Befassung, die die Volksanwaltschaft in ihrer Funktion trifft, nahezu von unendlichem Charakter. Das ist auch ganz simpel erklärbar. Wir bilden ja als Hilfsorgan des Parlaments, in diesem Fall des Wiener Landtages, wie ein Diapositiv die gesamte Verwaltung ab. Unsere Beschäftigung ist die der gesamten Verwaltung, von der Gesundheitsverwaltung bis zur Straßenverwaltung. Aus diesem Grund wird auch niemals die Befassung mit den Atrozitäten, die diese Verwaltung nun einmal hat - das ist unausweichlich! -, ihr Ende finden. Immer wieder aber gibt es selbstverständlich Schwerpunkte, auf die es lohnt - nein, "lohnt" ist ein falscher Ausdruck - wo es geboten ist, die Schärfe auch des politischen Winkelmaßes und des Blickes hinzulenken. Zum Beispiel: Es ist eine unendliche Geschichte, fast eine unendliche Geschichte der Traurigkeit, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse lange Zeit auf Phänomene nicht geachtet, nicht hinreichend hingeschaut und sie beachtet haben. Zum Beispiel: Es ist von Ihnen, Herr Abgeordneter, sehr richtigerweise auf die mangelnde Beachtung des Phänomens Schmerz hingewiesen oder darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Phänomen mangels eigentlicher Befassung zu wenig beachtet wird. Das kenne ich deshalb, weil ich viele Fälle auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten habe, wo es um Zumessung von verschiedenen Geldern, Zumessung von vorzeitiger Rente, und so weiter gegangen ist, wo selbstverständlich immer wieder Sachverständige beigezogen werden, also regelmäßig Sachverständige ihr Urteil abgegeben haben. Es dort durchzubringen, dass jemand eine höhere Sozialzuwendung - welcher Art immer - zu kriegen hat, weil er permanent mit hohen Schmerzen behelligt und befasst ist oder sie ihn treffen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit! Also auch die medizinisch-sachverständige Ebene der Schmerzbeachtung ist weiß Gott entwicklungsfähig und dringend geboten. Vor vier Jahren habe ich im Parlament ein Kolloquium durchgeführt, betreffend das chronisch kranke Kind in der Schule. Die einschlägigen Fachleute, die sich damit beschäftigt haben, haben eine brillante Kette von Gutachten abgeliefert. Ich stelle Ihnen anheim, die von uns verschriftlichten Gutachten abzurufen, wir haben hinreichend Exemplare in der Volksanwaltschaft vorrätig. Es gibt tausende Fälle von Diabetes, gleichfalls tausende Fälle von Epilepsie und dazwischen liegende Krankheiten, die so grauslich sind, dass man sich nicht einmal den Namen merken mag. Es ist ein Faktum, dass die unendliche Herausforderung, die die Lehrerschaft in diesem Zusammenhang zu bewältigen hat, von hochqualitativ bis äußerst mangelhaft zu verzeichnen ist. Auf diesem Gebiet allein wäre so viel zu tun! Wir wüssten, was zu tun wäre, aber die Arbeit der Parlamentarier - und es ist dies ein parlamentarischer Prozess - geht auf diesem Gebiet nicht zu Ende, sicher nicht zu Ende. Im Allgemeinen und zusammenfassend darf ich also sagen, dass ich auch nochmals meinen Dank aussprechen möchte für das, was Frau Abg. Schwarz in Bezug auf die mangelnde Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft für die ausgelagerten Betriebe, für die ausgelagerten Systeme zum Ausdruck gebracht hat. Noch einmal zur Erinnerung - ich habe das hier ja schon mehrmals sagen dürfen -: Die Volksanwaltschaft ist, so wie der Rechnungshof, ein Hilfsorgan des Parlaments. Die Rechnungshöfe haben die durchgehende Prüfkompetenz auch für ausgelagerte Betriebe, bei denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist, für die Volksanwaltschaft ist das nicht der Fall. Dadurch entsteht aber eine Prüflücke zu Lasten dieses Hauses! Ich bitte Sie, daran zu denken und dringlichst hinterher zu sein, diese Prüflücke zu schließen. Damit danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Ich darf mich für die Ausführungen bedanken und nun Frau Dr. Brinek um ihren Debattenbeitrag ersuchen. Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hoher Landtag! Gestatten Sie mir, in aller Kürze, aber dennoch in Wertschätzung Ihrer Beiträge auf einige wesentliche Punkte, die meinen Geschäftsbereich betreffen, einzugehen. Im Mittelpunkt stand unmissverständlich die Frage eines Planungs- und architektonischen Projekts und die Diskussion drumherum, sprich, Heumarkt. Ich verweise auf unseren Bericht und die ausführliche Missstandsfeststellung in diesem Zusammenhang. Ich denke, unsere Gründe sind ausreichend dargelegt. Wir haben demgemäß auch in unserer Stellungnahme zum Entwurf der Wiener Bauordnung eine wesentliche Anregung, eine Empfehlung gemacht, die sich aus der Verpflichtung ergibt, die die Republik mit der Übernahme des Schutzes zum Natur- und Kulturerbe eingegangen ist. Ich zitiere kurz aus der eigenen Stellungnahme: "Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens ging die Republik Österreich für den Bund und die Länder die internationale Verpflichtung ein, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbe-Stätten zu schützen und zu erhalten." Laut Welterbe-Konvention zum Schutz Maßnahmen zu erlassen zur Erhaltung in Bestand und Wertigkeit der in seinem Hoheitsgebiet liegenden Kultur- und Naturerbegüter, diese zu schützen und eben Maßnahmen zu erlassen. Wir haben dazu - und ich zitiere weiter - eine Wiederholung ausgesprochen, nämlich: "Der Wiener Landesgesetzgeber möge entsprechend den von der Republik Österreich in der Weltkulturerbe-Konvention eingegangenen Verpflichtungen diese als verbindliches Planungsziel bei Festlegungen und Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festlegen." Ich darf dazusagen: Das Bundesland Burgenland ist vorbildlich gewesen und hat genau diese Festlegungen getroffen. Wenn ich jetzt vom Präsidenten als Redner vorhin gehört habe, es finden Gespräche statt, dann denke ich ja, die Gespräche hätten wahrscheinlich vorher stattfinden sollen - wenn ich mir diese Anregung erlauben darf. Die Möglichkeiten sehen wir neben dem Missstand, der nun sozusagen nicht mehr korrigierbar ist, jetzt in der Bauordnung zu treffen und eine Klarstellung vorzunehmen, auch die Gespräche, so einen Antrag zu formulieren, nicht vorwegzunehmen und gleichzeitig auch zwei für mich wichtige Punkte zu überlegen und mitaufzunehmen, die auch in der Diskussion angesprochen wurden, nämlich die Präzisierung in der Sprache, die wenig determinierten Formulierungen zu korrigieren, und das, was städtebauliche Verträge sind, die grundsätzlich rechtlich möglich sind, aber auch zu verfeinern und zu präzisieren, damit allfällige Vorwürfe, allfällige Bedenken - siehe Danube Flats und andere Projekte in Wien - nicht mehr vorkommen. Präzise determiniert lässt es sich auch politisch und für jeden Planer besser arbeiten, und Sie setzen sich nicht auf diese Weise ins Unrecht. Also die Anregung, die Auswertung der Stellungnahmen zur Wiener Bauordnung ernst zu nehmen und allfällige Verbesserungen hier noch vorzunehmen. Ich darf auch auf ein anderes wesentliches Thema hinweisen, das an Aktualität nicht verloren hat: Barrierefreiheit und barrierefreies Bauen und Wohnen, behindertengerechtes Bauen und Wohnen, und daher auch für öffentliche Einrichtungen wie Pflegeheime und Einrichtungen der Stadt Wien nicht den Fehler zu begehen - wie immer wieder passiert -, ohne Bedacht auf die bauliche Ausführung und die Benützbarkeit Barrieren nicht erst einzubauen und bestehende bei Renovierungen und Restaurierungen abzubauen. Barrierefrei und behindertengerecht benannte Wohnungen, die über die Gemeinde Wien vergeben werden, müssten dann auch entsprechend ausgestattet sein, und hinaus zur Terrasse darf dann nicht mit Hindernissen verbunden sein, hinunter in den Müllraum oder in die Garageneinfahrt darf dann nicht mit unüberwindbaren Hindernissen verbunden sein. Sie alle wissen, denke ich, dass Barrierefreiheit heißt: selbstständige Benutzung ohne fremde Hilfe! Wir prüfen gerade auch Einrichtungen, Kultureinrichtungen im öffentlichen Raum, und da sind "Läute mal.", "Ruf doch mal an.", "Frag jemand, der dir hilft." alles keine tauglichen Mittel. Ein letzter Hinweis auch noch: Die elektronische Ankündigung in der Fahrplanservicierung in der U-Bahn bedeutet, dass ich nicht vorhersehen kann, wann ein sogenannter V-Wagen kommt, der am Beginn und am Ende eine ausfahrbare Rampe hat, und somit ungewiss ist, dass ich zum Beispiel als Rollstuhlbenützer ohne fremde Hilfe einsteigen kann. Wenn ich jetzt von zu Hause aus nicht weiß, im Computer nicht nachschauen kann, wann oder in welchen Abständen denn diese V-Wägen kommen, dann bin ich nicht in der Lage zu planen: Wann muss ich mich auf den Weg machen, um etwa zu einem Arzt, ins Theater oder sonst wohin zu fahren? Die Auskunft der Wiener Linien "Fragen/bitten Sie halt einen Mitfahrenden" hat dazu geführt, dass uns eine Beschwerdeführerin sehr anschaulich gesagt hat: Ja, und was ist, wenn ich vom Theater heimfahre, immer mehr steigen die Leute aus, und es ist keiner mehr im Wagen, wenn ich im nicht barrierefreien Wagen sitze? Muss ich dann warten, bis wir in der Remise sind, und es fällt dann irgendeinem Mechaniker zeitig in der Früh auf, dass ich im Wagen vergessen wurde? Ich will das jetzt nicht überdramatisieren, aber, bitte, es liegt oft daran, dass gut gemeint nicht immer gut gemacht ist, und dass es Expertinnen und Experten gibt, über Peers sich Wissen zu holen und schlau zu machen: Wie muss ich vorgehen? Was muss ich tun? Abschließend noch: Danke auch für den Hinweis, dass Grabbenützung für manche Personen zu Kostenbedrohungen führen kann und in Wirklichkeit die mangelnde Transparenz "Was kostet wo, an welchem Friedhof, in welchem Feld, in welchem Bereich?", diese mangelnde Transparenz nicht sehr bürgerinnen- und bürgerfreundlich ist, und dass ich noch für das Protokoll sagen will, dass die von der Frau Abg. Hebein angesprochene Novelle des Heimopferrentengesetzes bereits vollzogen ist. Das ist im Parlament noch vor dem Sommer beschlossen worden. Und nur zur aktuellen Illustration: Es warten mehr als 100 Anträge in der Schleife, damit sie einem Clearing, einer Abklärung über die Bedürftigkeit, zugeführt werden. Also, wir haben Arbeit genug! Und man sieht die Notwendigkeit, sich dieses Themas anzunehmen, was wir, neben anderen Themen, auch in Zukunft gerne tun würden. Danke. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Ich danke den Volksanwälten für den Bericht, für die Teilnahme an unserer Landtagssitzung und auch für die Redebeiträge. Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. (Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Wir bedanken uns!) Wir bedanken uns. Wir kommen nun zur Abstimmung der acht Anträge. Der Antrag 1 betrifft die Umsetzung der Welterbe-Konvention in der Wiener Bauordnung, eingebracht von den NEOS. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS unterstützt. Das ist nicht die Mehrheit, damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zum Antrag Nummer 2, eingebracht von den NEOS, betreffend die stärkere Vorherbestimmung des Verwaltungshandelns bei städtebaulichen Verträgen gemäß § 1 der Bauordnung. Formal wird sofortige Abstimmung verlangt. Wer für den Antrag Nummer 2 ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von ÖVP und NEOS. Das ist nicht ausreichend unterstützt, damit ist dieser Antrag abgelehnt. Antrag 3, eingebracht von der ÖVP, betrifft die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Sofortige Abstimmung des Antrages ist verlangt. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, somit nicht ausreichend unterstützt. Daher ist dieser Antrag abgelehnt. Antrag 4, eingebracht von der ÖVP, betrifft Probleme in der Fremdunterbringung. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ebenso unterstützt von ÖVP, FPÖ und NEOS, daher nicht ausreichend unterstützt. Der Antrag ist damit abgelehnt. Antrag 5 wurde eingebracht von der FPÖ betreffend legistische Konsequenzen aus dem Heumarkt-Desaster. Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist mit Stimmen von FPÖ, ÖVP und NEOS unterstützt. Das ist nicht ausreichend, der Antrag ist damit abgelehnt. Antrag 6, eingebracht von den NEOS, betrifft den Start einer Initiative "Wien freiwillig rauchfrei". Sofortige Abstimmung ist verlangt. Wer für den Antrag Nummer 6 ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist ausschließlich unterstützt von NEOS und hat damit keine Mehrheit. Antrag Nummer 7 wurde eingebracht von der SPÖ betreffend Erhalt und Verbesserung der demokratischen Mitbestimmung von Lehrlingen auf Betriebsebene. Sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird unterstützt von SPÖ, GRÜNEN und NEOS und ist somit ausreichend unterstützt. Der Antrag ist damit angenommen. Antrag Nummer 8 wurde ebenfalls eingebracht von der SPÖ betreffend den Erhalt der Gebietskrankenkassen und deren Selbstverwaltung. Sofortige Abstimmung wird verlangt. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies wird unterstützt von SPÖ und GRÜNEN. Ausreichende Mehrheit, ist damit angenommen. Wir kommen nun zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 geändert wird. Berichterstatterin ist Frau Ausschussvorsitzende Abg. Wehsely. Berichterstatterin Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Danke sehr. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es gibt dazu keine Wortmeldungen. Ich komme daher zur Abstimmung. Wer dieser Gesetzesänderung die Zustimmung geben will, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist einstimmig beschlossen. Ich schlage daher vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig und damit ausreichend unterstützt. Ich komme daher zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetz in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist ebenso einstimmig, damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Landes- und Gemeindestatistik in Wien 2017 geändert wird. Berichterstatter dazu ist StR Hanke, er wird vertreten von Frau Ausschussvorsitzender Abg. Wehsely. Berichterstatterin Abg. Mag. (FH) Tanja Wehsely: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es liegt dazu keine Wortmeldung vor. Ich komme daher zur Abstimmung dieses Gesetzentwurfes. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig. Daher komme ich gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist einstimmig beschlossen. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 4 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2017. Ich ersuche die Berichterstatterin, Frau Amtsf. StRin Kaup-Hasler, um ihren Bericht. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Schönen guten Nachmittag! Ich darf heute den Bericht 2017 des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien an den Wiener Landtag zur Zustimmung vorlegen. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es sind keine Wortmeldungen vorliegend. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Bericht zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen zu Post 5 der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2017. Ich ersuche die Berichterstatterin, Frau StRin Sima, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zu vorgelegtem Bericht. Präsident Ernst Woller: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Erich Valentin. Ich ersuche ihn um seinen Redebeitrag. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Es ist zwischen den FraktionssprecherInnen aller Fraktionen vereinbart, inhaltlich zu diesem Thema nicht zu sprechen. Also keine Angst, meine Wortmeldung bezieht sich nur auf das Einbringen eines Antrages. Wir haben in der Aktuellen Stunde über die Thematik Rauchen und das Rauchervolksbegehren gesprochen und, denke ich, auch ausreichend diskutiert. Ich darf lediglich den Antrag dazu einbringen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. Die Berichterstatterin verzichtet offensichtlich auf das Schlusswort. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich komme zum eingebrachten Antrag betreffend "Don't Smoke"-Volksbegehren für den NichtraucherInnenschutz. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dies ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Das ist ausreichend unterstützt, und damit ist dieser Antrag beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen schönen Nachmittag und Abend! (Schluss um 14.23 Uhr.) Landtag, 20. WP 28. September 2018 27. Sitzung / 2 Landtag, 20. WP 28. September 2018 27. Sitzung / 5