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Landtag, 29. Sitzung vom 25.10.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 34

 

Verhinderung der Subventionierung der Kernenergie in Europa und natürlich auch, dass Kernreaktoren weit über ihre ursprüngliche Betriebszeit hinaus betrieben werden. Schwerpunkt der Aktivitäten ist jetzt sowohl von dieser Allianz der Regionen, als auch von unserem Städtenetzwerk das Engagement gegen ganz konkrete Neubauprojekte und der Subventionsfall zum Beispiel Hinkley Point C in Großbritannien, oder Paks 2 in Ungarn. Das sind ja die zwei aktuellsten Projekte, die jetzt anstehen. Und ganz konkret auch das Thema der Laufzeitverlängerung, das jetzt immer wieder und immer wieder für die unterschiedlichsten Reaktoren auf den Tisch kommt.

 

In 28 Ländern der Europäischen Union befinden sich zur Zeit 125 Kernreaktoren zur Stromerzeugung in Betrieb. Die haben ein durchschnittliches Alter von 34 Jahren. Also man sieht, dass sich der Kraftwerkpark in Summe schon sehr stark dem Ende seiner Laufzeit nähert. 90 Reaktoren sind davon bereits mehr als 30 Jahre in Betrieb, fast die Hälfte davon wiederum, nämlich 58, sind in Frankreich. Es gibt immerhin 14 Staaten, die überhaupt keine Kernkraftwerke betreiben. Auch das sollte man nicht vergessen. Also wir sind mit unserer Meinung hier nicht alleine, sondern es gelingt uns ja auch immer wieder, da andere Verbündete zu finden.

 

Wir haben unsere Aufgabe in den letzten Jahren vor allem sehr stark in einem Bereich gesehen, nämlich wirklich fundierte Expertisen auf den Tisch zu legen, weil ich weiß das noch aus meiner Zeit bei der Umweltschutzorganisation Global 2000, dass das, was es wirklich braucht, fundierte Studien sind. Also Studien, die wirklich Hand und Fuß haben, die von Experten, die von Wissenschaftlern durchgeführt worden sind, mit denen man dann auch auf europäischer Ebene besser punkten kann, wenn man nicht hinkommt und sagt, wir sind aus diesen und diesen Gründen dagegen, sagen die, ja, sehr interessant, aber die Gegenseite ist natürlich monetär sehr gut ausgestattet. Das heißt, wir haben uns wirklich sehr darauf konzentriert, sehr viele juristische, finanzielle, wirtschaftliche, sicherheitstechnische Dinge sehr intensiv zu beleuchten und diese Studien über die verschiedenen Netzwerke auch wirklich zu verbreiten, in Brüssel vorzulegen, um unsere Kritik auch wirklich sachlich zu untermauern.

 

Mangelnde Haftungsregelungen im Nuklearbereich sind ein wichtiger Punkt, konkrete Untersuchungen an Sicherheitsproblemen einzelner Anlagen, wo wir uns wirklich sehr spezifisch die einzelnen Anlagen durchgeschaut haben, Betrachtung der wirtschaftlichen und energetischen Rahmenbedingungen der Kernenergie. Also zu diesen Themen haben wir wirklich sehr umfangreiche und wissenschaftlich belastbare Studien in Auftrag gegeben, zum Beispiel unlängst zu der Wirtschaftlichkeitsfrage wie „Renewable Energy versus Nuclear Power“, eine sehr interessante Studie, die jetzt in der Community sehr für Aufsehen gesorgt hat, weil wir damit erstmals tatsächlich belegen konnten, dass die Errichtung von Kernkraftwerken wirtschaftlich unrentabel ist.

 

Grundsätzlich gewusst hat das jeder. Aber jetzt liegt es einmal schwarz auf weiß mit Zahlen belegt auf dem Tisch. Das hat schon eine neue Qualität, weil natürlich sehr wichtig ist, bei der Errichtung von Kernkraftwerken dann auch die gesamte Entsorgungskette noch mit einzubeziehen. Das wird ja oft irgendwie vergessen. In so einer Studie liegt es einmal schwarz auf weiß wirklich auf dem Tisch.

 

Es gab auch eine umfassend angelegte Studie zur Energiebilanz der Nuklearindustrie. Fakt ist, dass eben Alternativenergien eine wesentlich bessere Energiebilanz haben. Ja, dann haben wir eine weitere Studie zu Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken gemacht: „Information around Plant lifetime Extension in the Nuclear Industry“. Dieses Wissen stellen wir natürlich gerne allen zur Verfügung, und wir werden auch weiter dran bleiben. Das sehe ich auch als eine der Kernaufgaben der Wiener Umweltanwaltschaft, dass sie hier wirklich fundierte Expertisen zu brennenden Themen in diesem Bereich ausarbeitet und allen zur Verfügung stellt. Ich kann Ihnen sagen, diese Studien sind in Europa sehr gefragt, weil es wirklich sehr wenig an Material und Unterlagen zu diesem Bereich gibt. Ich glaube, dass wir da wirklich eine wesentliche Rolle im Kampf gegen den Ausbau der Atomkraft haben können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Frau Landesrätin. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Dipl.-Ing. Dr. Gara. Bitte.

 

10.21.28

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ein Stichwort schon genannt, Hinkley Point. Vor dem Sommer hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die Klage Österreichs gegen die Staatsbeihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Wie sehen Sie da die Situation, weil das ist, sage ich, der entscheidende Punkt für die Entwicklung der Atomenergie in Europa? Solange es diese Staatsbeihilfen gibt und so, wie Sie es schon ausgeführt haben, Atomenergie ist ja die unwirtschaftlichste Energieform überhaupt, daher sind diese Staatsbeihilfen auch notwendig. Das ist der kritische Punkt, um langfristig aus der Atomenergie in Europa auszusteigen. Wie sehen Sie die Chancen, hier doch noch diese Entscheidung zum Kippen zu bringen?

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte, Frau Landesrätin!

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also diese Entscheidung war natürlich ein herber Rückschlag. Das muss man sagen, weil allgemein schon damit gerechnet worden ist, dass diese Beihilfen schon als eine Subvention, die nicht innerhalb des Rahmens der Europäischen Union ist, angesehen wird. In anderen Bereichen ist man im Beihilfenrecht ja wahnsinnig streng. Da wird es ja meiner Meinung nach über Gebühr eigentlich, muss man sagen, ausgelegt. Dass es in diesem Fall kein Problem ist, also das hat mich persönlich wirklich sehr verwundert. Ich glaube, dass nichts anderes übrig bleiben wird, als sich dem Euratom-Vertrag zu widmen, was immer ein sehr schwieriges Thema ist, weil er einer der Gründungsverträge der Europäischen Union ist, einer der drei Grundpfeiler, auf dem diese Union steht, eben aus den 50er

 

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