Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 98
(Beginn um 9.02 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich darf Sie zur heutigen Sitzung des Wiener Landtages begrüßen! Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet.
Entschuldigt ist Frau Abg. Mag. Huemer, sie ist dienstlich verhindert. Herr Abg. Hursky ist ebenfalls dienstlich verhindert, und Frau Abg. Dr. Laschan ist für einen privaten Termin entschuldigt. Entschuldigt sind weiters Herr Amtsf. StR Hanke ab 16 Uhr, Herr StR Dr. Wölbitsch von 10.30 bis 12.30 Uhr, Herr Abg. Dr. Gara ab 17 Uhr, Herr Abg. Mag. Juraczka bis 10 Uhr und Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar bis 10 Uhr.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-979871-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales gerichtet. (Auf Grund der sehr deutlichen Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze für Wahlwerbungsausgaben durch ÖVP und FPÖ (und in geringerem Ausmaß durch die SPÖ) bei der Nationalratswahl 2017 ist die gesetzliche Regelung dieser Grenze im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Auch auf Wiener Landesebene besteht eine gesetzliche Einschränkung der Ausgaben für Wahlwerbung (§7 Wr. PartFG). Sehen Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze, nachdem diese in Wien mit 6 Millionen Euro nur geringfügig unter jener des Bundes liegt, und in Maximalkosten pro Wahlberechtigtem in Wien mit 5,25 Euro sogar fast fünfmal so groß ist, wie jene des Bundes mit 1,09 Euro pro Wahlberechtigtem?)
Herr Landesrat, darf ich Sie um Ihre Beantwortung ersuchen.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen von meiner Seite!
Ich darf mich auf die Anfrage berufen und lese noch einmal kurz nur den letzten Satz der Frage vor, die an mich gerichtet wurde: „Sehen Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Höhe der Wahlkampfkostenobergrenze, nachdem diese in Wien mit 6 Millionen EUR nur geringfügig unter jener des Bundes liegt, und in Maximalkosten pro Wahlberechtigten in Wien mit 5,25 EUR sogar fast 5 Mal so hoch ist wie jene des Bundes mit 1,09 EUR pro Wahlberechtigten?“
Sehr geehrter Herr Abgeordnete, ich glaube nicht, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt. Ich glaube auch nicht, dass in Wien jemals die Wahlkampfkostenobergrenze so überschritten wurde, wie wir das bei der Nationalratswahl zuletzt gesehen haben. Ich glaube auch, dass es nicht die Obergrenze ist, sondern die Frage, wie wir mit den Dingen umgehen, die darüber passieren, und in welcher Höhe sie darüber passieren, denn sonst darf ich ja verweisen, dass es einen einstimmigen, gemeinsamen Beschluss für diese 6 Millionen gegeben hat, um die es hier in Wien geht, von allen Parteien mitgetragen, und die deshalb in der Form aus meiner Sicht jetzt nicht zu diskutieren sind.
Aber natürlich gehe ich auch davon aus, wenn man sich etwas ausmacht und eine Obergrenze angeht, dann sollte man die Spielregeln auch einhalten. Für das Einhalten von Spielregeln, da bin ich sicher und da, glaube ich, gibt es zumindest einmal auf Bundesseite einen Handlungsbedarf.
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dr. Ulm gestellt.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat, guten Morgen!
Sie sagen, Sie sind für die Einhaltung von Spielregeln. Es gibt in diesem Gesetz einen interessanten § 10, nämlich zum Thema Fairnessabkommen. Und in der Tat glaube ich, dass die Art und Weise, wie wir einen Wahlkampf führen, nämlich seriös und sachlich, mindestens genauso wichtig ist wie die Höhe der Wahlkampfkosten. Und in diesem § 10 Fairnessabkommen steht doch tatsächlich drinnen, dass sich die wahlwerbenden Parteien dazu verpflichten, ein Fairnessabkommen abzuschließen. Es gibt allerdings keine Sanktion dafür, aber Sie sind der zuständige Stadtrat für den Vollzug dieses Gesetzes, und daher frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, auf welche Art und Weise Sie darauf einwirken könnten, dass es tatsächlich dann zu so einem Fairnessabkommen kommt und dass die Parteien dann wirklich Ihrer Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Fairnessabkommens nachkommen könnten?
Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ja, ich würde es mir jetzt lieber einfach machen, denn man kann ja immer viel darüber philosophieren - und ich würde fast sagen, philosophieren am Anfang eines Wahlkampfes, wie man denn nicht umgeht. Ich habe das immer mitgenommen als Bürger, dass das auch getan wird, blöderweise schaut die Realität hinterher immer ein bisschen anders aus und in der Hitze des Gefechts werden manche Fairnessthemen, die man sich sonst zuwirft, einfach gebrochen. Das ist, glaube ich, etwas, was mit der eigenen Disziplin von uns allen zusammenhängt, und da werden wir alle gefordert sein, uns dann auch daran zu halten. Ich glaube schon, dass man in einer Demokratie nicht müde werden darf, sich auch Spielregeln auszumachen, auch wenn im Wettstreit der Parteien die Zeit vor der Wahl natürlich sehr heiß ist und sehr unterschiedlich kontroversiell diskutiert werden muss, auch soll, aber dass gewisse klare Grenzen nicht überschritten werden sollen. Dass diese klaren Grenzen meistens im Persönlichen zu finden sind, aber auch natürlich, was das Geld betrifft, sollte eigentlich fast selbstverständlich sein. Ich würde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass es hier auch für Wien immer wieder die Gesprächsqualität zwischen uns gibt, dass wir einfach versuchen, uns hier in die Augen zu schauen und trotzdem sagen, es soll einen Wettbewerb geben. Aber wir wissen alle, das muss auch mit Grenzen getan werden. In der Form erlauben Sie mir eine Umschreibung dieses Themas.
Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. - Bitte.
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