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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 98

 

sehr, dass Sie diesem Vorschlag so positiv gegenüberstehen, und bin auch zuversichtlich, was die Zukunft betrifft. Zu den Fragen brauche ich gar nichts mehr ergänzen, das war umfassend. Aber vielleicht noch eine kurze Frage zur Vergangenheit, vielleicht können Sie uns da schon sagen, dass etwas Konkretes passiert ist. Sie stehen ja seit Ihrem Amtsantritt nicht nur für Transparenz und für Durchforstung von Subventionen, sondern Sie stehen auch dafür, dass Sie wollen, dass bei der MA 7 ein besonderer Servicecharakter Einzug hält. Ist da schon etwas Konkretes passiert, was Sie sagen könnten?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Frau Landesrätin.

 

Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Ich muss sagen, ich baue da auf gute Vorarbeit auf. Es ist ja nicht so, dass die MA 7 nicht bereits serviceorientiert wäre, aber das ist natürlich ein Teil des Kulturamtes, das sehr belastet ist durch so viele Anträge, die Jahr für Jahr auch mehr werden. Einerseits wird ja auch auf diesen ELAK umgestellt, auf der anderen Seite wird permanent an einer Verbesserung gearbeitet. Ich möchte diese Innovationsleistung sozusagen nur forcieren. Zum Beispiel habe ich angeregt, dass die Website teileweise auch auf Englisch ist, damit auch die vielen internationalen Künstler, die mittlerweile hier in der Stadt leben und arbeiten, einen schnellen Zugang und Überblick haben. Ich versuche, auch andere Formen der Zusammenarbeit zu generieren. Wir hatten auch eine Klausur mit der MA 7 und mit den anderen MAs, die mir unterstellt sind, um hier bereits zwischen uns für einen größeren, einen verbesserten Informationsfluss zu sorgen. Auch das Beiratssystem muss möglichst genau beobachtet werden, welche ExpertInnen sind da, welche Fluktuationen haben wir da. Aber da sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg und werden im Laufe des nächsten Jahres konkretere Schritte auch vorlegen können.

 

Präsident Ernst Woller: Danke, damit ist die 2. Anfrage beantwortet.

 

9.30.01†Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage|

Die 3. Anfrage (FSP-979086-2018-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Aigner gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Integration, Jugend und Personal gerichtet. (Seitens des Bundes gibt es das Bestreben, im Zuge der Kompetenzentflechtungen zwischen dem Bund und den Bundesländern die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze den Ländern zuzuweisen. Welche Haltung nimmt das Land Wien zu diesen Plänen ein?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Grundsatzgesetzgebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet derzeit einheitliche Kinderschutzinstrumente, unter einer zielführenden und bewährten Berücksichtigung der Länderautonomie in vielen Bereichen. Einheitliche Mindeststandards wurden in den letzten Jahren auch laufend verstärkt ausgebaut. Und diese weitgehendste Einheitlichkeit gewährleistet für uns in ganz Österreich den Kinderschutz und sorgt dafür, eine Sache hintanzuhalten, die uns besonders im Auge sein muss, nämlich eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Bundesländern.

 

Jetzt ist es so, dass im Rahmen der Reformbemühungen - wie ja auch die Frage benennt - zur Kompetenzentflechtung von Bundesminister Moser geplant ist, dass die jetzt in Art. 12 B-VG festgeschriebene Grundsatzkompetenz des Bundes im Bereich Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge an die Länder übertragen wird, also in Wien an die MA 11, also die Kinder- und Jugendhilfe. Durch den Wegfall des Grundsatzgesetzes befürchten jetzt viele, dass sich die Kinder- und Jugendhilfegesetze auseinanderentwickeln und bereits erreichte österreichweite Standards nicht gehalten werden könnten.

 

Deshalb haben wir als Wienerinnen und Wiener, deshalb hat Wien immer das Interesse einer Lösung im Sinne der Kinder- und Jugendlichen in allen Verhandlungen vorangestellt. Es kann aus unserer Sicht keine Verländerung geben, solange nicht gewährleistet ist, dass die derzeitigen Qualitätsstandards abgesichert beziehungsweise auch weiter verbessert werden können.

 

Österreichweit ist es so, dass es beispielsweise die Auskunftsrechte sowie die Verschwiegenheitspflicht, das Vier-Augen-Prinzip, die Gefährdungsabklärung und die Verpflichtung zur Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Umsetzung von Kinderschutzmaßnahmen betrifft, die es aus unserer Sicht abzusichern gilt, auch einheitlich abzusichern gilt. Und im zweiten Teil des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das wären die §§ 37 bis 47, ist es eben so, dass derzeit wichtige Bestimmungen als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht ausgestaltet sind, die dann in den Landesausführungsgesetzen übernommen werden müssen, zum Beispiel Mitteilungspflichten, Amtshilfe, aber auch die Regelung der Datenverwendung. Entfällt oder entfiele nun die Bundeskompetenz, würde das unmittelbar anwendbare Bundesrecht nur mehr formal existieren, da nach der Abschaffung der Bundesgrundsatzgesetzgebung die Bezugspunkte und die Bestimmungen ins Leere führen.

 

Worauf will ich hinaus? - Wir haben daher in den letzten Monaten klargestellt, es muss vor einer solchen Kompetenzverschiebung, vor einer solchen Kompetenzveränderung eine Absicherung der Standards geben, und auch ein in die Pflicht Nehmen des Bundes. Daher müssen die vorgeschriebenen Mindest- und Qualitätsstandards nun in einer 15a-Bund-Länder-Vereinbarung übernommen werden, die Thema der morgigen Landeshauptleutekonferenz sein wird. Dazu liegt auch ein einstimmiger Beschluss der Landes-Kinder- und JugendhilfereferentInnenkonferenz vom Oktober dieses Jahres vor, der ebenso besagt, dass sich der Bund im Kinderschutz nicht aus der Verantwortung nehmen darf und dass es daher eine 15a Abs. 1 B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geben soll, mit der Absicherung der Standards durch die Länder gemeinsam mit dem Bund, analog zu den bisherigen Bestimmungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes in der Fassung von 2013.

 

Zum Abschluss möchte ich dazusagen, dass es uns wichtig ist und dass das auch die Rahmenvorgabe für die Landeshauptleutekonferenz morgen ist, dass Kinder,

 

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