Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 98
darum, an so einer Vereinbarung zu arbeiten, die so etwas auch absichern kann.
Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.
Die 4. Anfrage wurde zurückgezogen. Wir kommen zur 5. Anfrage
Die 5. Anfrage (FSP-980070-2018-KNE/LM) wurde von Herrn Abg. Wiederkehr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Aktuelle Begutachtungsverfahren auf Landesebene zeigen, dass viele der abgegebenen Stellungnahmen den Bürger_innen der Stadt Wien und den Abgeordneten des Wiener Landtages nicht zur Kenntnis gebracht bzw. nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ein konkreter Anlassfall ist die Begutachtung zur Wiener Bauordnung, bei der von insgesamt 60 abgegebenen Stellungnahmen lediglich 33 veröffentlicht wurden. Der gesetzgebenden Körperschaft des Landes Wien werden so möglicherweise relevante Informationen bei der Entscheidungsfindung vorenthalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Sinne der Transparenz künftig alle im Zuge von Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen veröffentlicht werden, um sie den Bürger_innen und Landtagsabgeordneten zur Kenntnis zu bringen?)
Bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Mitglieder des Landtages! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Richtig ist, dass wir uns für die Novelle der Bauordnung viel Zeit genommen und versucht haben, schon in mehreren Schritten möglichst viele Meinungen, die zu dieser Novelle der Bauordnung 2018 führen, einzubeziehen. Ich möchte nur daran erinnern, dass bereits am Beginn des heurigen Jahres alle Fraktionen eingeladen worden sind, Stellungnahmen abzugeben und auch Punkte zu nennen, die aus Ihrer Sicht heraus notwendigerweise in einer solchen Novelle der Bauordnung ihren Platz finden sollten.
Erfreulicherweise haben sich daran auch alle Fraktionen beteiligt, haben auch Vorschläge abgegeben, und im Zuge einer gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Regierungsparteien sind dann einige Schwerpunkte, die in dieser Novelle Platz finden sollten, auch der Öffentlichkeit präsentiert worden. Erst dann - und das war im Frühjahr - war das der Auftakt für die Gesetzwerdung, nachdem es auch eine breite öffentliche Diskussion in den Medien, aber auch in vielen Organisationen und Einrichtungen gegeben hat. Die Fachexperten der Stadt Wien haben in weiterer Folge einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet, auf Grund der schon vorher laufenden Diskussion bei den Fraktionen innerhalb des Landtages, und haben einen ersten magistratsinternen Entwurf zusammengestellt, der schließlich Anfang August 2018 in einer adaptierten Form zur externen Begutachtung veröffentlicht wurde.
In einem solchen Begutachtungsverfahren gilt - und ich will das vielleicht nur an drei Punkten festmachen -, dass sich erstens jeder Mann beziehungsweise jede Frau ein Bild vom Gesetzesvorhaben machen kann. Der Begutachtungsentwurf zur Bauordnungsnovelle kann zum Beispiel heute noch auf der Homepage der Stadt Wien aufgerufen werden. Der zweite Punkt ist, dass es allen Stellen und Personen offensteht, sich während der Auflagefrist - die wäre bei der Novelle der Bauordnung vom 16.8. bis 13.9. möglich gewesen - mit einer Stellungnahme inhaltlich einzubringen. Und der dritte Punkt: Selbstverständlich werden sämtliche Stellungnahmen gewissenhaft geprüft und abgewogen. Das heißt natürlich nicht, dass jeder Vorschlag, jede Stellungnahme eins zu eins Platz finden kann. Vor allem deshalb auch, da ja viele Stellungnahmen sich zum Teil diametral gegenübergestanden sind und es dann notwendig sein wird, eine Entscheidung zu treffen, wie dieser Entwurf für eine Novelle der Bauordnung dann auch aussieht. Aber unabhängig davon, ob sie zu veröffentlichen sind oder nicht, werden sie geprüft und auch abgewogen.
Ein gutes Zeichen, dass das geschehen ist, zeigt ja der Umstand, dass zwischen dem ersten Entwurf, oder wenn man noch weiter zurückgeht, zwischen den anfänglichen Diskussionen, dem ersten Entwurf und dann dem Vorschlag, der jetzt auch vorliegt, eine ganze Reihe von Adaptierungen vorgenommen worden sind, wo man auch sehr gut nachvollziehen kann, aus welchem Umfeld, aus welchen Organisationen diese Vorschläge zu Adaptierungen auch gekommen sind.
Der Gesetzesentwurf wurde dann Mitte Oktober seitens der Wiener Landesregierung diskutiert und auch beschlossen und Anfang November durch den zuständigen Ausschuss behandelt. Auch dort hat es, wie ich gehört habe, eine breite Diskussion gegeben.
Die Stellungnahmen werden grundsätzlich veröffentlicht, auch im Rahmen des externen Begutachtungsverfahrens, und zwar von jenen Stellen, die auch diese Vorschläge eingebracht haben und die in das Begutachtungsverfahren einbezogen worden sind. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Das gilt insbesondere auch für jene Einrichtungen, die Vorschläge im externen Begutachtungsverfahren vorgenommen haben und aus datenschutzrechtlichen oder anderen Gründen davon Abstand nehmen wollten, dass ihre Stellungnahme auch veröffentlicht wird. Auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Und selbstverständlich, wenn sich hier eine Einrichtung, eine Organisation der Veröffentlichung aus welchen Gründen auch immer - oft aus datenschutzrechtlichen Gründen - entschlagen will, dann wird das natürlich auch entsprechend berücksichtigt.
Das heißt, nicht jede dieser Stellungnahmen kann im Internet aus diesen Gründen veröffentlicht werden. Unabhängig aber vom Umstand, ob sie im Internet veröffentlicht werden oder nicht, werden alle Stellungnahmen berücksichtigt und auch nach Möglichkeit in den Vorschlag für eine Novelle der Bauordnung eingearbeitet.
Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ulm gestellt.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Transparenz für die Bürger ist wichtig, Transparenz für die Abgeordneten ist auch nicht ganz unwichtig. Sie haben in der Vergangenheit erklärt, dass es Ihnen wichtig ist, dass es auf Anfragen der Abgeordneten ausführliche Beantwortungen gibt. Jetzt mussten wir aber in den letzten Wochen und Monaten
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