Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 55
wenn man sich die Gruppe der 250 Sprachförderkräfte anschaut, mehr als 25 Sprachen, haben Zusatzausbildungen, verschiedenste pädagogische Ausbildungen und können damit den Spracherwerb sowohl, wenn man so will, integriert in den Kindergartenalltag, aber natürlich auch durch spezifische Aktivitäten fördern.
Das Ganze wurde auch genauer angeschaut. Es gibt einen Evaluationsbericht des ÖIF, der traurigerweise von Bundesebene meiner Meinung nach viel zu wenig kommuniziert worden ist. Wir haben, wenn man so will, selber nachrecherchiert. Dieser Evaluierungsbericht weist der Sprachförderung in Wien die höchste Wirkungskennzahl von allen Bundesländern aus, eine Wirkungskennzahl von knapp über 50 Prozent. Was heißt das? Dass in Wien über die Hälfte aller Kinder, die sprachlich gefördert werden, innerhalb eines Jahres keine weitere Sprachförderung mehr braucht.
Die Herausforderung ist natürlich trotzdem riesengroß. Die Herausforderung in einem Bundesland, in dem es einen derartig hohen Anteil an Kindern mit Deutsch als Zweitsprache gibt, ist riesengroß. Wir sind daher auf dieses Engagement angewiesen. Wir sind auch angewiesen auf die Mittel, die es hier gibt. Wir hätten uns gewünscht, dass es hier mehr gibt. Aber nichtsdestotrotz ist das, was tagtäglich in den Wiener Kindergärten im Hinblick auf die Sprachförderung gemacht wird, ein Best-Practice-Modell.
Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landesrat. - Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Wiederkehr. Bitte.
Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen!
Es wurde für die Kindergärten auch ein Leitfaden für den Umgang mit Religionen erlassen. Meine Frage ist: Wie ist der Erfahrungswert mit diesem Leitfaden? Gibt es da auch schon Beanstandungen auf Grund eines Bruches mit dem Leitfaden an Kindergärten?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Der Leitfaden selber ist nicht Gesetzesbestandteil, sondern er hilft den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, vor allen Dingen aber auch den Trägereinrichtungen, auf Basis der Grundlagen, wie etwa des Bildungsplanes und der anderen Vorgaben, ein pädagogisches Konzept zu erarbeiten, das dann religionspädagogische Praxis beinhaltet, die wiederum passt, die kindgerecht ist, die pädagogisch hochwertig ist, die einen Zugang zu Religion vermittelt, der nicht indoktrinierend ist, sondern ein positiv bejahender. Das wiederum ist Gesetzesbestandteil im Wiener Kindergartengesetz.
Neu haben wir das Vorliegen eines solchen pädagogischen Konzeptes fix vorgeschrieben. Das wiederum kann die MA 11 überprüfen. Sie macht das auch sehr intensiv. Es gibt auch eine gute Kooperation zwischen der MA 10, in dem Fall in ihrer Eigenschaft als Kindergartenbetreiber, als klar laizistischer Kindergartenbetreiber, um das auch zu sagen, aber natürlich Profi, was das Erstellen von pädagogischen Konzepten betrifft, und anderen Betreibern, wie etwa der St. Nikolausstiftung, die aus dem konfessionellen Bereich kommen und große Erfahrungen mit pädagogischen Konzepten haben, religionspädagogische Inhalte sozusagen auf den Boden zu bringen, und anderen Religionsgemeinschaften.
Es ist auch so, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der „Pluralismus im Kindergarten“-Studie, die gemeinsam mit dem Bund in Auftrag gegeben worden ist, die auch genau das vorgeschlagen haben, von mir auch eingebunden worden sind in ein Zusammentreffen mit den konfessionellen Betreibern und den anderen großen Betreibern. Hier wurde eine Ebene etabliert, wo es eine gute Zusammenarbeit gibt. Ich glaube, auf diese kann man gut aufbauen.
Parallel dazu, da kann natürlich nicht gewartet werden, prüft natürlich die MA 11 seit dem ersten Tag des Inkrafttretens des neuen Kindergartengesetzes die pädagogischen Konzepte im Hinblick auf die religionspädagogischen Inhalte ganz genau.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 3. Zusatzfrage kommt von Frau Abg. Schwarz. Bitte.
Abg. Sabine Schwarz (ÖVP): Vielen Dank! - Sehr geehrter Herr Landesrat, muss man ja heute sagen!
Ein großer Punkt, haben wir schon gehört, ist natürlich die frühsprachliche Förderung von Kindern. Wir haben damals auch in das Kindergartengesetz hineinreklamiert, dass Pädagogen zumindest C1-Niveau haben müssen. Das ist auch etwas, das jetzt in der 15a-Vereinbarung steht. Im Kindergartengesetz in Wien ist das allerdings nicht so verankert, sondern dort steht: „ausreichend Deutschkenntnisse“.
Wie wollen Sie jetzt garantieren, dass jeder Pädagoge, der mit den Kindern in Wien arbeitet, zumindest C1-Niveau hat?
Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Wie Sie wissen, sprechen wir hier vom Maturaniveau. Wie Sie auch wissen, ist die Ausbildung zur Elementarpädagogin in Österreich an BAfEPs und schließt mit einer Matura ab. Wir würden uns eigentlich eine zusätzliche akademische Ausbildung wünschen, aber jedenfalls ist sichergestellt, dass die Pädagoginnen und Pädagogen die Sprachkenntnisse, die sie brauchen, haben.
Über diese Regeln hinaus wird es selbstverständlich auch von der Behörde, der MA 11, überprüft.
Präsidentin Veronika Matiasek: Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Ellensohn. Bitte.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat!
Wir freuen uns zwar, dass wir in Wien die meisten Plätze im Kindergartenbereich haben und in diesem Punkt ganz klar die Nummer 1 in Österreich sind. Wir können uns aber darauf nicht ausruhen, weil wir jedes Jahr mehr Geburten haben und mehr Wiener und Wienerinnen in dieser Stadt geboren werden.
Jetzt sind im Rahmen der 15a-Vereinbarungen leider keine zusätzlichen Mittel zum Ausbau der Kindergartenplätze dazugekommen. Wir müssen aber trotzdem welche zur Verfügung stellen.
Wie schauen denn die Ausbaupläne in der Stadt aus?
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