Landtag, 34. Sitzung vom 25.01.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 55
das nicht, denn wir haben in fast allen Bereichen Probleme, einen Dreiervorschlag zu bekommen. Die Zeiten, in denen sich zehn Leute für eine Stelle als Direktor beworben haben oder unbedingt Landesschulinspektor werden wollten und interveniert worden ist, sind vorbei. In Wirklichkeit müssen wir schauen, dass wir drei Kandidaten haben, die formal die Kriterien erfüllen.
Ich verstehe aus heutiger Sicht nicht, warum man da unbedingt direkt zugreifen können muss, aber okay, soll so sein. Es bleibt aber dabei, dass der Landeshauptmann, bei uns der Bürgermeister, auch der Präsident bleibt. Dieser politische Zugriff, der, glaube ich, durch Verordnung auch an den zuständigen Stadtrat übertragen werden kann, bleibt bestehen und die Kollegien sind abgeschafft worden.
Wir wissen alle, die Kollegien waren ziemlich formalisiert und sehr große Gremien, aber im Nachhinein betrachtet eigentlich eine durchaus sinnvolle Einrichtung, und zwar aus mehreren Gründen: Es waren keine rein parteipolitischen Gremien, sondern die Parteien haben nach dem Stärkeverhältnis bei der Landtags- und Gemeinderatswahl in Wien nominiert und mussten aber bei der Nominierung die Schulpartner berücksichtigen. Man hat also nicht nur Parteileute reinschicken müssen, sondern man war dazu angehalten, Lehrervertreter, Elternvertreter und die verschiedenen Schultypen sozusagen hier abzubilden. Das heißt, wir haben ein Gremium gehabt, das Behördencharakter hatte, das Verordnungen beschließen konnte, das Dreiervorschläge machen konnte. Wir hatten in Wien unser eigenes Objektivierungsverfahren, es hat eine Akteneinsicht gegeben und es hat irgendwo auch einen Austausch gegeben.
Der Landeshauptmann ist jener - wenn er das möchte, ich weiß es nicht -, der politischen Einfluss ausübt, und den Aufsichtsrat hat man abgeschafft. Das eine bleibt und das andere gibt es nicht mehr. Und was macht man anstelle des Kollegiums? - Auf eine solche Idee muss man einmal kommen! - Einen Beirat. Das ist heute modern, nichts mehr zu beschließen, es gibt nur mehr Beiräte und Kuratorien, und so weiter. Wer sitzt in dem Beirat? - Eltern, Lehrervertreter, das ist naheliegend, sämtliche Interessenvertretungen, also alle Kammern, denn wenn, dann muss man alle nehmen: die Apothekerkammer - Kollege Kowarik! -, auch die Notariatskammer dürfte da jemanden schicken (Heiterkeit bei der FPÖ.), die Tierärztekammer - wir haben ja Kammern noch und nöcher, und so weiter. Jede Kammer darf da ein Mitglied in den Beirat entsenden. Der Beirat hat gewisse Mitwirkungsmöglichkeiten, aber natürlich nur mehr beratend. Und natürlich sind wiederum sämtliche Religionsgesellschaften drin, weil man kann ja nicht sagen - wir kennen das Karfreitagsurteil -, nur die großen, sondern es müssen alle sein. Ich glaube, die Zeugen Jehovas sind auch eine gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgemeinschaft, die haben jemanden drin, aber die gewählten Mandatare sind im Gesetz nicht vorgesehen.
Man muss sich auch die Frage stellen, welche Nahebeziehung - nichts gegen die Apotheker - die Apothekerkammer zum Beirat der Bildungsdirektion hat und warum es diejenigen, die gewählt wurden, auf einmal nicht mehr gibt. Gott sei Dank ist das nur einfachgesetzlich geregelt, und wir versuchen jetzt - ich habe mich schon bedankt, ich mache das gerne noch einmal, der Herr Landeshauptmann hat das initiiert, der Herr Bildungsstadtrat unterstützt das und auch der Herr Bildungsdirektor -, dass man heute hier sozusagen im Wege einer Kooptierung auch Mandatare da irgendwo hineinnimmt. Das ist umso wichtiger, als ja die Bildungsdirektion jetzt auch eine Landesbehörde ist. Früher durfte man über den Stadtschulrat zwar politisch reden, aber fragen durfte man nichts, weil es geheißen hat: Das ist Bundesvollziehung, das geht euch nichts an, ihr sitzt eh im Kollegium.
Vielen Dank dafür, aber das ändert natürlich nichts daran, dass das Gesetz schlecht ist. Ich hoffe, dass wir das auch ändern werden. Wir wollten im Zuge der Koalitionsverhandlungen diesen Beirat anders gestalten, was seinerzeit mit der ÖVP nicht zu machen war, vielleicht gibt es aber auch da auf Bundesebene ein Umdenken. Da sehen Sie schon die Problematik, aber man soll nicht nur herumsudern oder sich aufregen, daher: Was ist jetzt positiv an dieser Konstruktion? - Das einzig Positive, das ich sehe - auch da ein Dankeschön an unsere zuständigen Stadträte und an den Herrn Landeshauptmann -, ist, dass der Bildungsdirektor oder der Nachfolger des amtsführenden Präsidenten jetzt auch in den Ausschuss kommt. Wir hatten auch schon eine gemeinsame Sitzung beziehungsweise einen Austausch zwischen den Ausschussmitgliedern und dem Herrn Bildungsdirektor, da es jetzt auch eine Landesbehörde ist. Das ist sozusagen das Positive.
Ich habe natürlich auch beruflich mit dem Stadtschulrat zu tun gehabt, viele Jahrzehnte war es meine Dienstbehörde, und ich kenne dort sehr viele Beamte, aber was da jetzt intern abläuft, hervorgerufen durch das Gesetz, das ist, das muss man sagen, skandalös. Warum ist das so? - Ich verstehe nicht, warum man in einem Gesetz, das sich einen solch fundamentalen Anspruch gibt, eine Behördenstruktur bis auf die Abteilungsebene vorgibt. Ich verstehe das nicht. Ich meine, dass man da grundsätzlich sagt, das und das gibt es, ist klar, aber bitte, in einem Ministerium kann man neue Sektionen machen, da kann man Abteilungen machen, das ändert sich. Das ist etwas, das sich ändert, da ändern sich auch Zuständigkeiten. Im Bildungsreformgesetz, das man jetzt über Österreich gestülpt hat, ist die interne Behördenstruktur detailliert vorgegeben. Es gibt nur zwei Abteilungen, eine pädagogische und eine interne. Es darf keine anderen Abteilungen geben, es darf keine - da verstehe ich auch nicht, warum die ÖVP da mitmacht - schultypenspezifischen Abteilungen geben. Wenn ich für das differenzierte Schulwesen bin, dann möchte ich eine AHS-Abteilung, dann möchte ich eine BHS-Abteilung und dann möchte ich eine APS-Abteilung haben. Das Gesetz sieht das nicht vor, es darf nur zwei Abteilungen geben. Das Ganze wird völlig undifferenziert verwaltet. Wer für ein differenziertes Schulwesen ist, darf nicht in der Schulverwaltung sagen, es ist eh alles gleich, alles sind Schulen, obwohl zwei verschiedene Schulerhalter dabei sind.
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