Landtag, 39. Sitzung vom 27.09.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 33
Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Meinhard-Schiebel gestellt. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel (GRÜNE): Herr Landesrat, ich darf Sie noch ersuchen, uns die Änderungen, die sich durch die Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ergeben haben, zu erläutern. - Bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich mache es ganz kurz: Krankentransportorganisationen, die nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zugelassen sind, haben sich auch an spezifische Gesetze zu halten, nämlich zum Beispiel an das österreichweit geltende Sanitätergesetz. Das österreichweit geltende Sanitätergesetz gilt sowieso, egal, was ich hier sage, egal, was wir hier im Landtag beschließen, es gilt dieses Bundesgesetz. In diesem Bundesgesetz steht drinnen: Erstens, was Sanitäter tun dürfen, zweitens, was Sanitäter tun müssen, drittens, was müssen Sanitäter gelernt haben, um das, was sie machen wollen, auch tun zu dürfen, und viertens steht drinnen, wer Sanitäter beschäftigen darf und daher welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Eine der Bestimmungen ist, wer Sanitäter beschäftigt, muss ein Betrieb sein, der ein nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz genehmigter Betrieb ist, wo sie zum Beispiel einen Chefarzt haben, wo sie regelmäßige Fortbildungen machen, et cetera. All diese Regelungen sind also im Sanitätergesetz gültig und gelten für Rettungs- und Krankentransportorganisationen.
Das ist überhaupt nichts Neues, aber ich habe das Gefühl, dass in den vergangenen Jahren leichte Unschärfen in der Interpretation - was bedeutet das? - eingetreten sind, und diese Unschärfen vor allem im gewerblichen Bereich des Transportierens stattgefunden haben, nämlich dort, wo Gelegenheitsverkehrsunternehmen, gewerbliche Taxiunternehmen, unterwegs sind. Diese Unschärfen klar zu machen, die an sich überhaupt keine neuen Regelungen sind, war die Intention der Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes, die wir hier im Landtag vor einigen Monaten, vor einem dreiviertel Jahr ungefähr, beschlossen haben. In Wirklichkeit haben wir eine Festlegung gemacht, damit in Wien die gleichen Qualitätsrichtlinien, die gleichen Qualitätsspielregeln gelten, wie sie in acht anderen Bundesländern jeden Tag selbstverständlich sind.
Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Hobek gestellt. Ich erteile ihm das Wort.
Ich möchte noch mitteilen, dass Herr Bundesrat Pisec bei uns ist. - Herzlich willkommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abg. Mag. Martin Hobek (FPÖ): Vielen Dank, Herr Stadtrat, für die bisherigen Ausführungen, die durchaus erhellend waren.
Auch ich habe die Presseaussendung über diesen Runden Tisch gestern gelesen. Ich habe auch die Dienstanweisung des KAV gelesen: Es ist völlig klar, weil Sie vom Markt, der sich nicht selbst regelt, reden, wenn der Markt Geschäfts- und Berufsverbote hat, ist der Markt tot. Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt war immer, auch von Ihrer Seite aus, die Qualitätssicherung. Wenn jetzt alle Fahrtendienste eingehen würden, was sie auch tun werden, und das alles die Rettungsorganisationen, Blaulichtorganisationen übernehmen, wäre das zwar eine Katastrophe für die Fahrtendienste und deren Beschäftigten, aber für die Patienten wäre es sogar gut, weil sich nichts ändert, außer dass sie halt die Qualität gesichert und verbessert haben. Wir sehen aber jetzt, die Wirklichkeit schaut leider, und das kann man nicht verleugnen, ganz anders aus. Bei diesem Runden Tisch gestern wurde auch ganz klar von Seiten der Patientenanwältin festgehalten, dass die Blaulichtorganisationen dafür Sorge tragen müssen, dass ausreichend Ressourcen vorhanden sind, eben auch diese gut ausgebildeten Begleiter. Nur wird das wahrscheinlich jetzt nicht so schnell passieren. Das ist wahrscheinlich keine Geschichte von in zwei Wochen oder in zwei Monaten, sondern wahrscheinlich eine Geschichte von in Jahren. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir damit umgehen. Die Patientenanwältin selbst hat schon von bis zu sieben Stunden Wartezeiten gesprochen, was nicht mehr aktuell ist, weil diese Woche bereits der Rekord gebrochen wurde. Da gab es schon eine Fahrt vom Arbeiter-Samariter-Bund mit achteinhalb Stunden Wartezeit. Das wird schön langsam auch echt gefährlich für Leib und Leben.
Daher die Frage: Wie wollen Sie dem beikommen, dass die Ressourcen fehlen und wahrscheinlich auch so schnell nicht mehr erworben werden können?
Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich teile den Unmut, habe das auch öffentlich schon gesagt, auch in Interviews gesagt. Ich verstehe den Unmut und habe kein Verständnis für die Situation, das sage ich auch dazu. Ich habe eben vor wenigen Tagen von dieser Datenschutzinterpretation und den Folgewirkungen derselben erfahren. Ich denke, dass an der Dienstanordnung des KAV überhaupt nichts zu zweifeln ist, daran gibt es auch nichts zu rütteln, weil einem Taxiunternehmer kann man nicht sagen, welche Diagnose es gibt.
Aber nachdem ich es erfahren habe, habe ich sowohl mit dem Direktor im Krankenanstaltenverbund als auch mit dem Generaldirektor der Wiener Gebietskrankenkasse gesprochen, weil das Problem bei der Gebietskrankenkasse liegt, die nämlich eine Abrechnung nur dann akzeptiert, wenn die Diagnose draufsteht. Ich konnte den Generaldirektor mit wenig Überzeugungsarbeit davon überzeugen, dass die Wiener Gebietskrankenkasse nicht darauf bestehen kann, dass auf einer Taxibestellung draufsteht, welche Diagnose der Patient hat, den der Taxler transportieren soll. Daher gab es auch schon ein Gespräch und eine Einigung zwischen dem KAV und der Wiener Gebietskrankenkasse, dass die Verrechnung von Fahrtendiensten umgestellt wird und die Diagnose natürlich nicht der Taxler in die Hand kriegt, sondern diese Diagnose die Gebietskrankenkasse kriegen kann, und dann wird dieses Problem gelöst sein.
Damit es auch klar ausgesprochen ist: Kein Mensch wollte die Fahrtendienste völlig aus diesem Segment draußen haben, sondern die haben ihren ganz wichtigen und notwendigen Platz, weil ja nicht jeder Patient, der
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