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Landtag, 41. Sitzung vom 18.12.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 23

 

geben einer Partei die dazugehörige Befähigung, ihre Tätigkeit auszuüben, mit dem Risiko, dass dann eine Abhängigkeit passiert, die auch dazu führt, dass diese Partei oder die Abgeordneten dieser Partei bei der Gesetzgebung Wünsche erfüllen. Oder - und dazu hat sich der österreichische Bundesgesetzgeber mehrmals quasi auch entschieden - es gibt eine öffentliche Finanzierung mit einem dazugehörigen sehr, sehr intensiven Regelwerk, um genau das zu unterbinden beziehungsweise nicht weiter voranzutreiben, nämlich dass es Abhängigkeiten gibt, sondern ein unabhängiges Arbeiten von Parteien und der Parteienwerbung und vor allem auch das unabhängige Arbeiten der Abgeordneten in den dazugehörigen Gremien.

 

2018 beziehungsweise 2019 kam es ja zu einer sehr umfassenden Neuregelung, zu sehr, sehr vielen Maßnahmen und Vorschriften, die jetzt umgesetzt sind. Ich glaube, man kann darüber diskutieren, ob das zum Teil überzogen ist oder nicht, jedenfalls führen sie dazu, dass mehr Unabhängigkeit in der politischen Ausübung ist.

 

Vielleicht kann ich es kurz ein bisschen zusammenfassen, damit wir wissen, was es denn eigentlich schon alles gibt und ob die Frage einer weiteren Verschärfung überhaupt notwendig ist. All diese Dinge greifen am heutigen Tage schon längst, auch auf alle Landesparteien und andere Körperschaften durch. Es war ja vor allem auch bei letzten Wahlgängen und in den letzten Wahlkämpfen die Debatte um Personenkomitees und was in diesem Bereich passiert ist. Es gibt eine Registrierungspflicht, es gibt eine Kontrolle, es ist ganz klar, dass die Ausgaben von Personenkomitees auch in die Wahlkampfkostenobergrenze eingerechnet werden und dementsprechend zu behandeln sind.

 

Es gibt eine ganz klare Analyse der Wahlkampfkosten. Das heißt, der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat macht sich jetzt auch zeitnah, laufend während des Wahlkampfes, Gedanken darüber, ob denn auch realistisch ist, was angegeben wird, ob das auch nachvollziehbar ist, und schreitet dementsprechend auch gleich ein. Es ist also eine laufende Kontrolle von Wahlkampfkosten. Das ist schon etwas Spezielles, es ist auch nicht so einfach zu handlen, denn im Wahlkampf sind wir eigentlich alle damit beschäftigt wahlzukämpfen. Hier auch eine Kontrollebene zusätzlich einzuziehen, wurde 2019 beschlossen und wird uns auch dementsprechend schon im nächsten Wahlkampf begleiten, detto die Strafzahlungen, auch gerade, wenn hier nicht richtig angegeben oder überschritten wurde.

 

Zu tatsächlichen Rechenschaftsberichten sei gleich einen Sidestep zur Frage der Kontrollrechte des Rechnungshofes gesagt: In der öffentlichen Wahrnehmung glauben ja viele, dass der Rechnungshof keinerlei Möglichkeiten hat, über die Parteienfinanzierungen Bescheid zu wissen oder zu erfahren, was sich dort eigentlich im Detail tut. Das stimmt nicht, es ist jetzt schon so, dass der Rechnungshof unabhängige Wirtschaftsprüfer entsendet, die ganz genau, und zwar Beleg für Beleg, die Möglichkeit haben - und das tun sie auch, jedenfalls bei uns, vielleicht haben andere Parteien hier andere Erfahrungen -, Beleg für Beleg zu prüfen, den kompletten Buchhaltungsdatensatz EDV-mäßig bekommen und demnach ganz genau hineinschauen und nachher ihren Bericht an den Rechnungshof, der ja auch veröffentlicht wird, abgeben.

 

Das wird sehr ernsthaft betrieben, das wird auch in der ethischen Verantwortung und auch in dem Codex betrieben, den sich Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer für sich selbst auferlegen. Ich frage mich ja inzwischen, ob man kein Vertrauen zu diesen Wirtschaftsprüfern hat oder ob man grundsätzlich der Meinung ist, dass die ihren Job nicht ordentlich machen. Die tun das wirklich sehr konsequent und sehr, sehr professionell und auch mit einem sehr, sehr hohen Zeitaufwand.

 

Das ist jetzt schon der Fall, und ich frage mich, ehrlich gesagt, wenn ein funktionierendes System, so wie es hier ist, eingeführt ist, warum man noch zusätzlich etwas machen möchte, das dann das Risiko birgt, dass es um politische Einflussnahme geht, dass es darum geht, dass man ein Minderheitenrecht hat, den Rechnungshof zu entsenden, um zu sagen: Schauen wir einmal da hinein und sage mir, was die inhaltlich, politisch, strategisch oder sonst in ihrer inneren Struktur machen und planen oder vorhaben. Das, finde ich, ehrlich gesagt, ist für die Unabhängigkeit der politischen Parteien und der politischen Arbeit mit Sicherheit nicht zu unterstützen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

 

Außerdem haben wir die ganze Frage der Spenden neu geregelt. Ich finde das eigentlich - also für meine Partei kann ich es sagen - sehr praktikabel geregelt, weil wir in der Regel keine Großspender haben. (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Die Parteisteuer ist ausgenommen!) - Da kann man jetzt sagen. Das ist halt bei der Sozialdemokratie so, oder nicht. Die Parteisteuer ist sehr transparent und sehr klar geregelt, da gibt es ein ganz, ganz, es ist auch im Rechenschaftsbericht ausgeführt … (Abg. Christoph Wiederkehr, MA: Das ist ausgenommen von den Spenden!) - Es ist nicht so. Es gibt einen Beschluss, der ist sehr alt, gebe ich zu, der wird auch ausgewiesen. Die Parteienabgabe ist ganz klar geregelt, wird in jeder Bilanz und in jedem Rechenschaftsbericht auch ausgeführt. Da gibt es auch keine Ausnahmen oder sonst irgendwelche lustigen Dinge oder Halbinformationen, die irgendwo herumschwirren, und die werden dementsprechend auch eingefordert. Auch das ist vollkommen nachvollziehbar, im Übrigen auch deswegen, weil auch die Finanz davon erfährt. Es kann also auch das Finanzamt dazu gerne Auskunft geben, wie das mit der Parteisteuer innerhalb der SPÖ geregelt ist.

 

Bei den Spenden gibt es ganz klare neue Obergrenzen bei der Meldung, ab 2.500 EUR sofortige Meldung. Das heißt, auch ein Spendenmonitoring, das mit 1. Jänner eingeführt wird und damit quasi tagesaktuell Auskunft über die Frage gibt, wie viel Spenden denn eigentlich eingegangen sind, weil wir ja ab 750.000 jede Spende an den Rechnungshof dann auch angeben müssen und sollten.

 

Ob 750.000 EUR erreicht werden oder nicht, ist, glaube ich, von Partei zu Partei sehr unterschiedlich. Bei den NEOS geht es schneller, denn mit 300.000 EUR

 

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