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Landtag, 46. Sitzung vom 25.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 79

 

nehmen - und da rede ich nicht von den Unternehmen, die Rüdiger Maresch vorhin angesprochen hat - keine Möglichkeit mehr haben, österreichisches Fleisch zu verkaufen. Ich rede von den Biobauern, die dann das Problem haben, dass sie freilaufende Schweine haben und ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen können.

 

Deswegen verstehe ich nicht, dass hier ein Gesetzesantrag vorliegt, der nicht jede Möglichkeit ausschöpft, diese Belastung durch Wildschweine in dieser Art und Weise zu vermindern. Es geht darum, dass wir jetzt einen neuen Gesetzesantrag haben. Dabei geht es darum, dass Jagdpächter und Magistratsbeamte - das sind zirka 100 in Wien - die Möglichkeit haben dürfen, diese Nachtsichtgeräte zu verwenden.

 

Wir sind der Meinung, dass jeder Jäger, der eine Jagdprüfung macht, ja im Umweltschutz, im Naturschutz und auch an der Waffe ausgebildet ist, also gibt es keinen Grund, denen das zu versagen, was nämlich nebenbei auch in Wien die Möglichkeit der Nachtjagd gibt.

 

Wenn ich mir das neue Gesetz so anschaue, kann man sagen, wie es argumentiert wurde: Der geübte Jäger darf dieses Gerät verwenden, aber der nicht geübte nicht. Das heißt, bei einer Vollmond- beziehungsweise Nachtjagd darf der geübte Jäger mit Nachtsichtgerät schießen und der nicht geübte darf es nicht verwenden und muss ins Finstere schießen.

 

Hier geht es am Ende des Tages nur um ideologische Gründe, hier geht es nur um eines: Die GRÜNEN wollen einfach verhindern, dass die Jäger irgendeine zusätzliche Möglichkeit haben. Da geht es um keine Logik, die sie hier verbreiten. Wenn man bedenkt, falls die Schweinepest wirklich kommen sollte: Wer ist dann damit belastet? - Das ist die AGES. Die AGES ist aber jetzt schon auf Grund der Corona-Krise an den Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit.

 

In der Bundesregierung sagen Sie, koste es, was es wolle, und tun wir, was wir wollen, und hier im Jagdbereich sind Sie nicht fähig, über Ihren ideologischen Schatten zu springen, um das Bestmögliche auch im Sinne der Gesundheit und der Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten.

 

Wir haben aus diesem Grund einen Abänderungsantrag eingebracht, der einfach ermöglichen soll, dass jeder Jäger, der eine Jagdprüfung hat, auch diese Hilfsstoffe verwenden kann. Ich bitte Sie um Zustimmung. Ich habe ja schon gehört, dass die Oppositionsparteien dem auch zustimmen werden, und sehe es als ersten Schritt. Wir werden dem ursprünglichen Gesetz auch zustimmen, das Sie einbringen, weil es eine Verbesserung zum Jetzt-Zustand ist.

 

Aber wie ihr mit dem Landesjagdverband umgegangen seid, ist keine Art. Es wurde früher gesagt, der Landesjagdverband unterstützt das auch, aber er unterstützt es nur aus dem Grund, weil er sonst gar nichts bekommen hätte. Das ist die Art, wie halt Rot-Grün über die Jagdverbände in Wien drüberfährt. Wir werden Ihrem Gesetz als ersten Schritt zustimmen, glauben, dass unser Antrag ein besserer ist, und das Bessere ist immer der Feind des Guten. Deswegen ersuche ich Sie - auch die Regierungsparteien -, unserem Antrag beizutreten. Ich danke sehr.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Holzmann zu Wort gemeldet. Bitte.

 

15.23.33

Abg. Ernst Holzmann (SPÖ)|: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Die Nachtjagd: Es wurde schon ein Runder Tische angesprochen, wo man einen Kompromiss gefunden hat, einen sehr guten Kompromiss, wie ich meine. Auch damals war schon die Fraktion der Freiheitlichen in Person des Herrn Guggenbichler für mehr als das, was der Kompromiss herausbrachte. Dieser Runde Tisch hat bereits am Dienstag, dem 18. Februar, stattgefunden. Hierbei haben wir auch Zahlen und Fakten erhoben, wie es überhaupt in der Stadt ausschaut. Wie ist die Ausgangslage?

 

Ich habe mir damals ein paar Notizen gemacht: Der Landesjagdverband Wien hatte mit Stand Mitte Februar 1.563 Mitglieder, davon 1.126 Vollmitglieder - damit wir hier auch eine Größenordnung haben, wie viele dann ermächtigt oder berechtigt wären, hier die Nachtjagd mit Nachtsichtgeräten durchzuführen, das Ganz bei einer Jagdfläche, wurde berichtet, bei einer theoretischen Jagdfläche von etwa 18.500 ha. Praktisch gesehen werden auch nur 11- bis 13.000 ha bejagt, was in etwa knapp einem Drittel der Gesamtfläche von Wien entspricht.

 

Es wurde die Ausgangslage angesprochen, die afrikanische Schweinepest, die vor den Toren Wiens steht, wo auch möglicherweise die Übertragung durch den Menschen möglich ist und bereits Meldepflicht für Fallwild besteht. Unter anderem auf Grund der milden Winter gibt es eben eine Überpopulation von Schwarzwild, von den Wildschweinen, und es gab bereits vom Jahr 2012 bis 2018 7.000 Abschüsse.

 

Wichtig ist natürlich auch die Sicherheit und Erkennbarkeit, wo berichtet wurde, dass es gar nicht so weit hergeholt ist, dass man vielleicht dann ohne entsprechende Schulung einen Jogger, der sich vielleicht gerade das Schuhband bindet, mit einer ... Lassen Sie mich trotzdem vollständigkeitshalber meine Aufzeichnungen hier auch kundtun.

 

Hier lautet eben jetzt der Kompromiss, dass künftig die Aufsichtsjäger, die eben großteils von der MA 49 oder den Bundesforsten sind, gemeinsam mit den Jagdausübungsberechtigten mit einem entsprechenden Sachkundenachweis die Möglichkeit bekommen sollen, in der Nacht mit Nachtsichtgeräten Schwarzwild zu jagen. In Summe sind wir in etwa bei 120 Berechtigten, die es dann geben wird. Und auch hier besteht eine Differenz. Wir sagen, 120 wird ausreichen, sollte ausreichen, vielleicht eine Nachbesserung, wenn es wirklich gar so schlimm werden sollte, wie Herr Guggenbichler gekennzeichnet hat. Man kann immer reden. Die Welt bewegt sich, und man muss versuchen, sich auch hier eben entsprechend anzupassen. Stillstand ist Rückschritt.

 

Ich denke, gerade im urbanen Bereich ist es natürlich eine besonders sensible Sache, hier den Gebrauch einer Jagdwaffe zu genehmigen. Wie gesagt, ich denke, das ist hier eine gute Gesetzesnovelle, der jeder mit gutem

 

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