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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 52

 

genau festgelegt ist, welche Strukturen darf es geben und welche Strukturen muss es geben und welche Strukturen werden finanziert. Die Finanzierung ist ja bekannterweise eine gemeinsame, Sozialversicherungen, Bund und Länder, wobei die Sozialversicherungen und der Bund die Hauptlast der Finanzierung tragen.

 

Der Bund hat vor allem die Aufgabe, hier bei der Entwicklung und Festlegung von Parametern für das österreichische Gesundheitssystem zentral zu steuern eben in diesem Österreichischen Strukturplan. Da gibt es Planungsaussagen, ganz klare Definitionen für den gesamten ambulanten Bereich, für den akutstationären Bereich, für die Rehabilitation ambulant und stationär und für die medizinisch-technischen Großgeräte. Wir kennen das aus der Diskussion des sogenannten Großgeräteplans. Für bestimmte Spezialbereiche wie zum Beispiel für Intensivstationen sind auch noch sehr, sehr dezidierte Qualitätskriterien festgelegt und diese Qualitätskriterien gehen bis hin zur Frage der Personalausstattung - welche Fachärzte müssen anwesend sein, wie viele Fachärzte, wie viele diplomierte Pflegepersonen -, welche Geräteausstattung muss es geben je nach Level der ICUs. Diese Qualitätskriterien sind natürlich auf der einen Seite gescheit, damit man sozusagen österreichweit ein gemeinsames Niveau hat und auch gemeinsame Festlegungen für die Finanzierung, auf der anderen Seite erschweren sie natürlich flexibles Reagieren im Spital.

 

Deswegen wollten wir vom Bund Flexibilität haben und haben zum Beispiel auch im Mai vergangenen Jahres auf Initiative aller Landesgesundheitsreferenten gemeinsam mit dem Bund und den Sozialversicherungen schon beschlossen, dass der Österreichische Strukturplan für das Gesundheitswesen auch adaptiert werden muss in Hinblick auf die Anforderungen in der Pandemie. Wir haben ja im Mai schon die Erfahrungen der sogenannten ersten Welle gehabt, in den ersten Monaten des vergangenen Jahres mit Februar, März und April. Auf dieser Grundlage haben wir in der Diskussion gesagt, wir wollen eine Adaptierung des Österreichischen Strukturplanes von Seiten des Bundes, damit wir Vorsorge haben für die damals schon abzusehenden weiteren Wellen, die wir ja in der Zwischenzeit alle erlebt haben respektive gerade erleben.

 

Der Bund hat die Federführung, wenn es um Änderungen im Österreichischen Strukturplan geht, das Österreichische Bundesinstitut für das Gesundheitswesen, das hier im Auftrag des Gesundheitsministeriums diese Änderungen machen muss. Tatsächlich haben wir aber nur relativ wenige Veränderungen gesehen bis jetzt. Der Bund hat aber in Reaktion auf die Anforderungen, nämlich diese Strukturqualitätskriterien, zumindest jetzt reagiert, indem er eine Änderung des österreichweiten Krankenanstaltengesetzes durchgeführt hat. Das ist bereits novelliert. Und auf Basis dieser Novelle des bundesweit gültigen Gesetzes müssen wir jetzt unser landesweites Gesetz, das Wiener Krankenanstaltengesetz, ändern, und das haben wir heute eben zur Beschlussfassung vorgelegt. Ich denke, wir können das begrüßen, dass es die Möglichkeiten gibt, dass wir Änderungen durchführen können an den Qualitätsanforderungen, den Strukturqualitätskriterien für unsere Krankenanstalten.

 

Durch die Novelle, und jetzt komme ich wirklich dezidiert zu Ihrer Frage, des Gesetzes wird es eine Verordnungsermächtigung geben. An dieser Verordnung wird natürlich auch schon sehr intensiv gearbeitet und sie gibt uns die Möglichkeit, abzugehen von der Mindestanzahl an Betten in bestimmten fachbezogenen Organisationsformen, wo immer festgelegt ist, es muss mindestens so und so viele Betten geben. Das kann man jetzt nach unten setzen, damit man sozusagen flexibler reagieren kann. Es fällt eine sogenannte Bedarfsprüfung bei den Errichtungs- und Bewilligungsprozessen weg. Wir brauchen keine Bewilligung mehr bei räumlichen Veränderungen. Die können sozusagen punktgenau durchgeführt werden ohne einen langwierigen Prüf- und Bewilligungsprozess der Behörden. Wir können auch in der Frage der Personalausstattung flexibel darauf reagieren, welche Rahmenbedingungen wir finden, um optimal in den Spitälern auf die Pandemie zu reagieren.

 

Notwendig dazu ist, wie gesagt, für die operative Umsetzung eine Verordnung, an der natürlich schon intensiv gearbeitet wird in der Hoffnung, dass heute eine Beschlussfassung zu diesem Gesetz auch tatsächlich stattfinden wird und kann. Wir können kleinere Organisationsformen einrichten. Wir können wesentliche Veränderungen, wie zum Beispiel bei den Intensivbetten, vornehmen. Wir können sozusagen die Bettenanzahl erhöhen, wenn wir wollen. Wir können auch fachliche Vorbehalte bei den Diensten flexibler gestalten, und das ist sozusagen die eigentliche Grundlage. Das ist eigentlich der Grund, warum wir diese gesetzliche Änderung dringendst erwartet haben.

 

Nur kurz zur Frage: Was ist der aktuelle Stand? Mit Stand 24.3. sehen wir in den Spitälern folgendes Lagebild: Wir haben 463 Covid-positive Patienten im Normalbettenbereich beziehungsweise in den Fachbereichen in verschiedenen Fachabteilungen, die wir zu Covid-Abteilungen umgewandelt haben, und 176 Personen in ICU-Betten im intensiven Bereich, Überwachungsbetten, vor allem in der High-Flow-Sauerstofftherapie. Somit sind zur Zeit rund ein Drittel unserer Betten, die wir als ICU-Betten haben, mit Covid-19-Patienten belegt. Seit Beginn der Pandemie koordinieren die Spitäler das kontinuierlich entsprechend der jeweiligen Lagedynamik. Die kennen Sie alle aus der täglichen Berichterstattung.

 

Ich denke, dass wichtig ist zu sehen, und das merkt man auch, wenn man dann an Konferenzen teilnimmt, wie ich das vorgestern gemacht habe, dass ein ganz ein entscheidender Faktor war, dass wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern in den vergangenen Monaten faktisch durchgeimpft haben. Wir haben eine Durchimpfungsrate an den einzelnen Spitalsstandorten zwischen 85 und 95 Prozent. Das gibt natürlich eine Sicherheit in der jetzigen Situation, die voriges Jahr noch überhaupt nicht gegeben war, gibt eine gewisse Ruhe und zumindest keine persönliche Angst unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung respektive vor einer schweren Erkrankung. Wir haben viel Erfahrung gewonnen. Wir haben Routine bekom

 

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