«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 52

 

diert angesprochen worden, dass eine gesetzliche Grundlage - vergleichbar mit § 21 des Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes - geschaffen wird, dass das Verwaltungsgericht Wien den elektronischen Rechtsverkehr einführen könnte. Damit wären dann Parteienvertreterinnen und -vertreter wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Sachverständige und Dolmetscherinnen und Dolmetscher verpflichtet, ihre Eingaben in umfassender digitaler Form über den elektronischen Rechtsverkehr abzuwickeln. Dies würde eine einheitliche Vorgehensweise schaffen und die mit dem Parallelbetrieb von elektronischem und Papierakt einhergehenden Probleme doch deutlich reduzieren.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich schon von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichtes spreche, so möchte ich an dieser Stelle erneut betonen, und auch das ist schon genannt worden, dass unser Personalbedarf weiterhin in gewissen Punkten prekär und mir eine Verbesserung ein sehr großes Anliegen ist. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das von Herrn Landeshauptmann im Herbst 2018 geschnürte Personalpaket im Umfang von zwölf Personen, davon vier Kanzleibedienstete, zwei rechtskundige Bedienstete und sechs Richterinnen beziehungsweise Richter im Berichtsjahr 2019, und auch das wurde bereits erwähnt, erstmalig seine positiven Auswirkungen zeigen konnte.

 

Wie sich aus dem vorliegenden Bericht auf Seite 2 ergibt, konnten damit erstmalig die mit Jahresende offenen Verfahren um rund 800 reduziert werden. Auch die Darstellung des zum Jahresende offenen Rückstandes im Vergleich zu den Vorjahren auf Seite 12 zeigt eine sehr erfreuliche Trendumkehr zur Reduktion dieser Zahl an offenen Verfahren. Dazu möchte ich sagen: Nicht alle diese Verfahren, also etwas über 8.000, sind ein echter Rückstand, denn der Gerichtsbetrieb bringt es ja mit sich, dass viele Verfahren, die anhängig sind, natürlich nicht in dem Moment erledigt werden können, in dem sie einlangen.

 

Das heißt, es sind natürlich auch ganz normale offene Verfahren in dieser Zahl eingeschlossen und sind nicht nur rückständige Akten. Gerade weil das Verwaltungsgericht Wien einen großen Beitrag zu qualitätsvollem Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger in Wien leistet und damit auch den Wirtschaftsstandort stärkt, scheint es mir umso wichtiger, diese in Summe zwölf Dienstposten auch dauerhaft zu genehmigen, da ansonsten die Unterstützung nicht nachhaltig gesichert ist und bei Abgängen, wie Pensionierungen, schnell wieder eingezogen werden könnte.

 

Ein derartiger dauerhafter Überstand zum Ausgleich von Richterplanposten, die durch Absenzen auf Grund von Mutterschutz oder Elternkarenz oft ein bis zwei Jahre offen sind und nicht wie bei Beamtinnen und Beamten in der Verwaltung mit Karenzvertretungen nachbesetzt werden können, stellt nichts Außergewöhnliches dar, und ist auch bei den ordentlichen Gerichten durchaus üblich. Gerade die gegebene Altersstruktur am Verwaltungsgericht Wien, nach der in den nächsten Jahren zahlreiche Pensionierungen zu erwarten sind, lässt die längerfristige Beibehaltung des Überstandes jedenfalls gerechtfertigt erscheinen.

 

Sollte wider Erwarten der nun im 8. Jahr des Bestandes des Verwaltungsgerichtes Wien doch regelmäßig hohe Akteneinlauf - wir haben uns derzeit bei etwa 17.000 Akten pro Jahr eingependelt - doch überraschend merklich zurückgehen, was, wie gesagt, nicht sehr wahrscheinlich ist, dann kann dieser Überstand an Richterplanposten durch die vielen bevorstehenden Pensionierungen jederzeit und nach Bedarf reguliert werden, indem dann bestimmte Pensionierungen einfach nicht nachbesetzt werden.

 

Mein Appell für zusätzliches Kanzleipersonal stützt sich aber auch auf die Eigenart, die dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugrunde liegt. Das Verwaltungsgericht Wien gewährleistet einen umfassenden Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung. In zahlreichen Fällen muss ein umfangreiches Ermittlungsverfahren geführt werden, in dessen Zentrum die mündliche Verhandlung vor dem Gericht steht. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in dieser Verhandlung kann als das Herzstück des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bezeichnet werden, wobei die Entscheidung idealerweise auch am Schluss der Verhandlung zu verkünden ist. Nähere Ausführungen dazu finden Sie im Bericht auf den Seiten 16 und 17.

 

Wie ich ihnen, geschätzte Damen und Herren, aus der Praxis berichten kann, wird die Bereitstellung einer Schriftführung in jeder mündlichen Verhandlung derzeit unter den Umständen, mit den personellen Ressourcen, immer schwieriger. Sie garantiert aber, dass das Verhandlungsprotokoll unmittelbar nach der Verhandlung an die Parteien übergeben wird, was sowohl von den Parteien als auch von den Parteienvertretern und -vertreterinnen sehr geschätzt wird. Es bedeutet im Vergleich zu den ordentlichen Gerichten, wo mitunter wochenlang auf die Übertragung eines Tonbandprotokolls gewartet werden muss, ein bedeutendes Plus an Effizienz und an Verfahrensbeschleunigung.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie abschließend noch auf ein jüngst ergangenes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. November 2020 zur Zahl RO 2020/09/0014 hinweisen. Darin hat sich der Gerichtshof dazu geäußert und auch ausdrücklich festgehalten, dass bei Landesverwaltungsgerichten dem Landesgesetzgeber eine gesteigerte Verantwortung bei der Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen zukommt, weil im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit kein überregionaler Ressourcenausgleich, wie etwa im Oberlandesgerichtssprengel Wien, zwischen den einzelnen Gerichten möglich ist, sondern nur die im Verwaltungsgericht selbst vorhandenen Ressourcen entsprechend verteilt werden können.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass Sie Ihrer diesbezüglichen weitblickenden Verantwortung wie bisher, als Sie immer ein offenes Ohr für die Anliegen des Verwaltungsgerichtes Wien gehabt haben, nachkommen. So werden dann bestmögliche Bedingungen für die Bevölkerung der Stadt Wien

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular