Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 93
Kürzungen zu rechnen hatten und sowohl die BezieherInnen als auch die Behörde genug Zeit hatten, um zielführende erwerbsfördernde Maßnahmen zu vereinbaren. Es war gesichert, dass es nicht ständig zu neuen Berechnungen kommen muss, denn oft ist es ja auch ein Problem, dass man in unterschiedliche Regelungen fällt und dann mit Kürzungen konfrontiert ist.
Jetzt wird ab dem ersten Tag gekürzt. Weiters entfällt übrigens auch die gesetzliche Regelung, dass die Behörde den jungen Menschen tatsächlich ein Angebot machen muss. Das empfinde ich eigentlich als fast genauso schlimm, denn es muss natürlich auch ein Angebot da sein, auf das man eingehen kann. Ich habe es vorhin schon gesagt: Gerade in der Krise gibt es einfach nicht so viele Angebote, wie es Arbeitskräfte gibt.
Drittens kommt es zu einer Verschärfung bei den Sanktionen beziehungsweise Kürzungen. Schon bisher gab es diese Möglichkeit, bei fehlender Mitwirkung die Mindestsicherung komplett auf null zu kürzen, und diese wurde aus unserer Perspektive immer schon zu restriktiv gehandhabt. Bisher konnte die Kürzung jedoch von der Behörde sofort wieder zurückgenommen werden. Jetzt ist es so, dass mindestens einen Monat lang gekürzt werden muss. Das heißt, Leute stehen mindestens einen Monat lang ohne Mindestsicherung da, auch wenn sie ihr Verhalten ändern beziehungsweise anpassen wollen. - Sie erzeugen somit eine Armutsförderungsschiene. Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Was aus unserer Perspektive im Initiativantrag gefehlt hat und was wir auch in den Abänderungsantrag einbringen werden, sind die Auseinandersetzung mit der Problematik rund um die temporäre Erhöhung der Notstandshilfe und der erhöhte Bildungsbonus nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Das sind wichtige Maßnahmen zur sozialen Abfederung der Krise, die durch den Bund zur Verfügung gestellt wurden. Es sollte daher wirklich sehr dringend rechtlich klargestellt werden, dass diese Leistungen nicht bei der Mindestsicherung angerechnet werden sollen, weil das nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Diese Erhöhungen sollten bei jenen ankommen, die es gerade dringend brauchen, bei von Armut Betroffenen und bei Menschen, die gerade arbeitslos sind und das sehr dringen brauchen. - Deswegen braucht es unbedingt diese Klarstellung im Wiener Mindestsicherungsgesetz, damit endlich einmal diese Diskussion vom Tisch ist und das nicht mehr von der Mindestsicherung abgezogen wird.
In diesem Sinne darf ich im Namen der GRÜNEN-Wien den Abänderungsantrag einbringen, der auf der einen Seite die bis jetzt geltenden Regelungen wieder hineinreklamiert und der auf der anderen Seite die rechtliche Klarstellung im Sinne der erhöhten Notstandshilfe und dem erhöhten Bildungsbonus enthält.
Zu guter Letzt möchte ich wirklich noch etwas zu dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sagen, weil ich das Gefühl habe, das wird in der Diskussion total vermischt. Bitte vermischen Sie das nicht ständig! Diese Kürzungen und Verschärfungen, die im Wiener Mindestsicherungsgesetz gerade zum Tragen kommen, gehen ausschließlich und nur von Rot-Pink aus. Es gibt keine Notwendigkeit, irgendeine Verschlechterung einzuführen, und wir GRÜNEN in Wien stehen natürlich dazu, dass die Verschlechterungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht eingeführt werden, weil das die Armut fördert. Dazu stehen wir, und dazu steht auch unser Sozialminister Wolfgang Mückstein.
Wir werden dem Antrag dennoch zustimmen, weil wir es wichtig finden, die Verbesserungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hervorzuheben und darauf hinzuwirken. Sozialminister Mückstein hat auch schon mehrfach gesagt, dass er eine solche Initiative angehen möchte. Was wir aber sicherlich nicht tun werden, ist, diese Verschlechterungen mitzutragen.
In Wien müssen wir die Armut bekämpfen, nicht die Armen. Im Übrigen sehen das auch Ihre GenossInnen von der Sozialistischen Jugend so. Dort hat man sich gestern auch insofern dazu geäußert, dass sie ganz klar gegen diese Verschärfungen und Verschlechterungen sind. Auch die GenossInnen von der SPÖ-Wieden haben sich im Bezirksparlament dazu bekannt, dass diese Verschlechterungen, die heute beschlossen werden, jedenfalls abzulehnen sind. Insofern würde ich mir wirklich wünschen, dass wir hier diesen sozialpolitischen Irrweg verlassen. Bitte gehen Sie mit uns gemeinsam den Weg der Solidarität!
Zum Schluss noch eine Anekdote aus dem Sozialausschuss. Seitens der FPÖ wird im Sozialausschuss gesagt - Zitat -: „Der Antrag geht ja eh in eine richtige Richtung.“ Dazu sage ich: Wenn VertreterInnen der Ideologie der Ungleichheit sagen, dass dieser Antrag in eine richtige Richtung geht, dann müsst ihr dagegen aufstehen! Das geht so nicht! Bitte stimmt unserem Abänderungsantrag zu! - Danke.
Präsident Ernst Woller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abg. Konrad zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Vorsitzender!
Ich berichtige tatsächlich die Aussage von Kollegin Spielmann, dass wir bei jungen Leuten die Wiener Mindestsicherung vom 1. Tag an um 25 Prozent kürzen würden.
Das ist selbstverständlich falsch, Kollegin Spielmann! Kürzungen finden selbstverständlich immer nur dann statt, wenn sich jemand weigert, an Maßnahmen des AMS teilzunehmen, wie bei allen anderen Altersgruppen auch.
Auch falsch ist, dass Kollegin Spielmann suggeriert, dass Menschen, die in dieser Krise - ja, all das ist schwierig - nicht sofort einen Job bekommen, von Kürzungen betroffen seien. Vielmehr geht es um die Teilnahme an AMS-Arbeitsmarktmaßnahmen, um nicht mehr und um nicht weniger. - Danke.
Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Korosec. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die uns sonst noch zusehen! Frau Kollegin Spielmann!
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