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Landtag, 5. Sitzung vom 24.06.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 93

 

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Ja, meine Damen und Herren! Herr Präsident! Hoher Landtag! Herr Stadtrat!

 

Ja, wir verhandeln jetzt die Vorlage über die Erlassung eines Gesetzes über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien - Wiener Fördertransparenzgesetz. Das hört sich natürlich aufregend an, eine langjährige Forderung der Opposition und natürlich auch von uns. Rückblickend haben wir auch bei der Untersuchungskommission gesehen, dass es bei Förderungen gar nicht genug Transparenz geben kann. Das heißt, die Intention ist einmal richtig, nur wir werden sehen, das Gesetz ist halt ein Gesetz, damit man ein Gesetz hat, wo Fördertransparenzgesetz draufsteht. Die tatsächliche Wirkungskraft dieses Gesetzes ist ausgesprochen, ausgesprochen gering.

 

Frau Kollegin Emmerling hat in einer der letzten Wortmeldungen gesagt, das sei ein Meilenstein. Frau Kollegin Emmerling, das Gesetz ist nicht einmal ein Kieselstein. Ich werde Ihnen auch darlegen, warum das so ist - das nur im Vorfeld. Wir werden dem aber zustimmen, grundsätzlich werden wir auch unser Wohlwollen darüber ausdrücken, dass da einmal überhaupt Überlegungen angestellt werden. Ich gehe davon aus, dass da nachgeschärft wird, und ich habe mir auch vorgenommen, nicht nur zu matschkern und zu schimpfen, wie ich das gestern ausführlich - und aus meiner Sicht natürlich zu Recht - gemacht habe, was die Fördertransparenz oder die Aktenlage betrifft, sondern habe mir auch vorgenommen, Ihnen den einen oder anderen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz vorzulegen. Manche Sachen sind, glaube ich, wirklich dermaßen harmlos, dass sogar die Sozialdemokratie mitstimmen könnte. Ich lasse mich überraschen, ich fürchte nur das Schlimmste.

 

Wirklich gemessen werden Sie, meine Damen und Herren der Fortschritts-Koalition, daran, ob wir, nämlich als Gemeinderäte, dann tatsächlich einen Fortschritt bei den Förderungen sehen, wie sich die Aktenlage weiterentwickeln wird, ob wir da wirklich sehen, was wir sehen wollen, oder ob wir da wieder nur darauf angewiesen sind, dass wir eigentlich dem Magistrat vertrauen sollen, und dann ist es eh in Ordnung. Dazu verweise ich aber auf meine Wortmeldungen von gestern und lasse Sie heute diesbezüglich in Ruhe. Auch als Opposition muss man, wie gesagt, versuchen, das Beste daraus zu machen.

 

Gehen wir also in den Entwurf ein. § 1: Das sind die Zielsetzungen, die sind grundsätzlich einmal nachvollziehbar, die können wir jetzt einmal als Vorgabe für dieses Gesetz nachvollziehen. Beim § 2 wird es dann schon interessant, das sind nämlich die Begriffsbestimmungen, hier werden sozusagen die Förderungen bestimmt, das sind nichtrückzahlbare Geldzuwendungen, welche die Stadt Wien einer Fördernehmerin beziehungsweise einem Fördernehmer auf Grundlage des § 88 Abs.1 lit. b oder 100 der Wiener Stadtverfassung aus öffentlichen Mitteln der Stadt gewährt, ohne dafür unmittelbar eine angemessene geldwerte Gegenleistung zu bekommen. Das ist also jetzt an und für sich nichts Neues, nur eine entscheidende Sache fehlt, meine Damen und Herren, es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, warum das fehlt. Es gibt ja noch ein Organ in Wien, das gar nicht so wenig Subventionen vergibt, vielleicht im Volumen nicht ganz vergleichbar mit der Gemeinde.

 

Also ich war selber Bezirksrat, und jeder von uns weiß, dass auch in Bezirken sehr, sehr viel Förderungen im Bereich der Kultur und der sogenannten außerschulischen Jugendbetreuung vergeben werden. Warum man das hier nicht reingeschrieben hat, ist mir nicht ganz zugänglich, das verstehe ich nicht. Ich würde Sie auffordern, das auch mit hineinzunehmen. Wir werden es dann sehen. Ich habe da auch einen Abänderungsantrag dazu geschrieben, das betrifft ja insbesondere den Förderbericht, das ist ein Leichtes für den Magistrat, das zusammenzuschreiben: Wo wurde was in Rudolfsheim-Fünfhaus gefördert und wie viel wurde gefördert? Wenn ich als Bezirksparteiobmann meine Bezirksräte frage, sagen mir die: Warte, ich schaue kurz nach. Also da gibt es keinen Grund, das nicht auch anzuführen.

 

Dementsprechend, ich kann es auch gleich hier machen, habe ich mir erlaubt, einen Abänderungsantrag zu definieren, und meine lieben Kollegen haben mich dabei unterstützt, zumindest mit der Unterschrift. Ich darf dementsprechend zu § 2 Z 1 vorschlagen, dass er wie folgt abgeändert wird: Zwischen der Paragraphenbezeichnung § 100 und dem Gesetzesverweis der Wiener Stadtverfassung WStV, also LGBl. für Wien 128, 168 in der gültigen Fassung wird eingefügt: sowie § 103 Abs. 1 Z 18 und Z 26. Das sind die beiden Bereiche, die den Bezirk betreffen, das sind nämlich die Förderungen, wie gesagt, welche die Bezirke im kulturellen Bereich und in der außerschulischen Jugendbetreuung vergeben können. Dementsprechend darf ich dann den Antrag, ich mache es gesammelt, übergeben. Ich glaube, es spricht nichts dagegen, aber ja, schauen wir einmal.

 

Dann kommen wir zum § 3, das ist die Datenverarbeitung. Ja, soll so sein, ich meine, das ist ja auch ganz lieb, was Sie da reinschreiben. Die Förderdienststellen sind als datenschutzrechtliche Verantwortliche berechtigt, die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung der personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Förderdienststellen der Stadt Wien oder bei einem anderen Rechtsträger zu erheben. - Das dürfen wir ja jetzt schon, da brauchen wir kein Gesetz dazu. Es schadet nichts, wenn wir das in ein Gesetz schreiben.

 

Insbesondere andere Förderdienststellen: Meine Damen und Herren, ich setze als bekannt voraus, dass es nur einen Magistrat gibt, ja, das ist eine einheitliche Organisation, eine einheitliche Behörde, das ist auch ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, also das ist wirklich unnötig. Aber gut, ich sehe es ein, irgendeinen Text muss man heranziehen, dass man irgendetwas reinschreibt. Es soll so sein.

 

§ 4 Förderrichtlinien: Ja, da sind mir auch zwei Sachen aufgefallen. Im § 4 Abs. 1 wird es normiert: Jede Förderdienststelle hat Förderrichtlinien zu erstellen - schön -, die von den nach der Wiener Stadtverfassung

 

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