Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 62
Sinn, dass da niemand aus Vorarlberg bei uns einschreiten kann.
Das schränkt das ein bisschen ein, ich glaube, das macht Sinn. Also ich würde auch nicht bei der Vorarlberger Landtagswahl irgendwelche Eingaben machen. Gesetzlich geht das zur Zeit, wir haben es so vorgesehen, aber das gilt es zu überlegen. Wovon ich nicht überzeugt bin, ist andererseits der Vorschlag: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Das glaube ich nicht.
Auch wenn es zeitlich natürlich eine große Herausforderung ist, aber eine mündliche Verhandlung gerade in Wahlsachen und in so sensiblen Sachen ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich, auch in diesem Fall. Der nächsten Forderung kann ich sehr wohl wieder etwas abgewinnen beziehungsweise kann ich sie nachvollziehen: Berechnung der Fristen unter sinngemäßer Anwendung der § 32ff Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz. Das macht wohl Sinn, dass man da zumindest ein bisschen Luft hat, wenn es über ein Wochenende geht.
Interessant natürlich auch der Ausblick auf Seite 19 folgend. Ja, was soll man sagen, es ist wieder einmal dasselbe, sehr ähnlich dem, was wir schon in sehr, sehr vielen Berichten der letzten Jahre lesen mussten: Dass das Gericht sich tatsächlich sehr schwer tut, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln die Arbeit so zu erledigen, wie es in einem modernen Rechtsstaat an und für sich sein sollte. Es gibt noch immer wesentliche Mängel, und die Verwaltung, die Vollziehung ist ein Mal mehr aufgerufen, da Geld zur Verfügung zu stellen.
Dieser Aufruf erging an die GRÜNEN, als sie noch in der Regierung waren. Die haben sich da nicht wirklich zu Wort gemeldet. Ich kann mich jetzt erinnern, dass bei der letzten Diskussion zum Tätigkeitsbericht 2019 sich Herr Ellensohn bemüßigt gefühlt hat, auch festzustellen, dass man da eigentlich mehr Geld zur Verfügung stellen müsste. Na ja, früh kommt man drauf, sage ich nur. Sie waren zehn Jahre in Verantwortung und unter Ihrer Verantwortung ist auch diese Verwaltungsgerichtsbarkeit im Land Wien eingeführt worden, wie in ganz Österreich.
Der Appell geht auch an die NEOS, die auch relativ still sind, seitdem sie in der Regierung sind, und natürlich an die SPÖ, wo wir aber wir wissen, dass sich die bei diesem Gericht sehr schwer tut, auch bei einzelnen Initiativen des Kollegen Stürzenbecher, die durchaus in die richtige Richtung gehen. Was wir da leisten, ist Stückwerk. Ich glaube, es gibt kein Gesetz in ganz Österreich, das so oft novelliert worden ist wie unser Gesetz für das Verwaltungsgericht, was auch sehr viel aussagt. Wir sollten da tatsächlich endlich, endlich, endlich tätig werden.
Konkret wird auch angeregt oder gefordert, den sogenannten stellenplantechnischen personellen Überstand, den es zur Zeit gibt - sechs Richterdienstposten, zwei rechtskundige Bedienstete, vier Kanzleibedienstete -, dauerhaft in den Personalstand des Verwaltungsgerichtes Wien aufzunehmen. Also ich glaube, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass diese Stellen sozusagen systemisiert werden.
Es wird auch auf die Altersstruktur hingewiesen, ein Fünftel der Richterschaft hat das 60. Lebensjahr vollendet. Bei den Richtern ist es, glaube ich, nicht so wie bei uns Notaren. Wir müssen bis Regelpensionsalter 70 arbeiten, bei euch ist es 65, nehme ich an. Also da steht uns auch eine Sache bevor, die man natürlich jetzt schon bedenken muss. Es werden zumindest acht weitere Richterplanposten gefordert.
Was aber noch dringender ist, und das kommt in diesem Bericht auch mehrmals zum Ausdruck: Dass jede der 15 Geschäftsabteilungen mit einem zusätzlichen Kanzleidienstposten ausgestattet wird. Das ist, glaube ich, die Mindestforderung, die hier über bleiben soll. Es wird auch angeführt und festgestellt, dass keine ausreichende Anzahl an Verhandlungssälen zur Verfügung steht, und noch einmal auf den Digitalisierungsprozess zurückkommend, auch da sollte man bedenken, dass das natürlich nur mit einem größeren Aufwand von Mitteln bewerkstelligt werden kann.
Es gibt die Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung, die ich auch aufmerksam gelesen habe. Vielleicht nur das, was ich tatsächlich auch für interessant empfinde, ich darf kurz dazu Stellung nehmen. Seite 3: Ich darf wieder einmal betonen, dass auch da festgestellt wird, dass ab dem Finanzjahr 2020 die budgetäre Gebarung des Verwaltungsgerichtes auf einem eigenen Ansatz dargestellt wird. Ich darf auch wieder diskret, aber doch betonen, dass das eine vehemente und lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, lang-, langjährige Forderung unserer Fraktion und insbesondere meiner Person war, und es freut mich, dass das jetzt tatsächlich durchgeführt wird und dass das etwas transparenter dargestellt wird. Ich meine, Details zu diesen Zahlen liegen uns noch immer keine vor, man muss sie extra anfragen, aber immerhin wissen wir jetzt zumindest das Gesamtvolumen, ohne Pensionen, und die Gesamtausgaben.
Interessant ist auch - ich kann das nur unterstreichen -, dass die Form der Rede und Widerrede ein nicht nur in der Verwaltung erprobter und essenzieller Vorgang sei, schreibt das Amt der Wiener Landesregierung. Ja, und darum würde ich mir auch wünschen, dass Sie, Herr Stadtrat, Ihrem Amt gerecht werden und tatsächlich auch Rede und Widerrede üben. Vielleicht können wir das tatsächlich machen und vielleicht können Sie als Berichterstatter uns ein bisschen etwas Tiefergreifendes zu den einzelnen konkreten Fragestellungen erzählen, die ich versucht habe, hier zu skizzieren, nicht nur die üblichen Floskeln.
Es könnte sich auch jederzeit der Landeshauptmann zu Wort melden, das wäre auch eine Möglichkeit. Ich gehe nicht davon aus, dass er das macht. Ich nehme auch zur Kenntnis, das ist nicht ganz uninteressant, dass auf Seite 5 des Berichtes des Amtes der Wiener Landesregierung zu den Freistellungstagen angemerkt wird, dass man da vielleicht auch mit „gelinderen“ Maßnahmen hätte vorgehen können. Ich weiß nicht, ob das wirklich möglich gewesen wäre, Herr Präsident - Klammer auf, Homeoffice, Klammer zu.
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