Landtag, 14. Sitzung vom 23.06.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 83
es um 68 Punkte mehr, also eine Mehrbelastung von einem Drittel. Und daraus ergibt sich auch die Berechnung, dass im aktuellen Jahr die Mehrbelastung 30 zusätzliche Vollzeitäquivalente waren. Die 68 Punkte multipliziert mit den 83 Vollzeitäquivalenten ergeben fiktiv eine Mehrbelastung von 30 Vollzeitäquivalenten.
Dieses Punktesystem ist natürlich ein internes System der Bewertung nach Punkten, dieses ist aber auch an anderen Verwaltungsgerichten in Verwendung. Natürlich sind diese Punkte nicht überall einheitlich. Im Grunde funktioniert das so, dass Akten, die typischerweise einfacher zu erledigen sind, weniger Punkte, also etwa einen Punkt, bekommen und Akten, die typischerweise aufwändiger sind, eine höhere Punktezahl bekommen. Bei uns sind etwa Beschwerden in Baubewilligungsangelegenheiten oder Anträge auf Vergabeprüfungen natürlich mit mehr Punkten bewertet als eine typische Verkehrsstrafsache. - So ist das zu sehen, das hat sich so entwickelt. Man kann natürlich sehr lange darüber diskutieren, wie viele Punkte angemessen sind, das beruht aber jedenfalls auf der langjährigen Erfahrung des Geschäftsverteilungsausschusses.
Es gibt jetzt aber auch Entwicklungen außerhalb dieser großen Mehrbelastung, die Grund zur Hoffnung und sehr viel Zuversicht geben. Die Prognosen zu den jetzigen Einlaufzahlen, so wie sie mir nach den aktuellen Hochrechnungen bis Ende Mai von unserer Statistikabteilung vorliegen, besagen, dass wir uns im Laufe des heurigen Jahrs wieder im langjährigen Durchschnitt, also bei etwa 16.500 Fällen bewegen werden. Dieser große Ausschlag aus der Corona-Krise von über 2.000 Fällen mehr ebbt also ab. Das ist verständlich, weil auch die Strafen, die laut den Corona-Gesetzen vorgesehen worden sind, mittlerweile nicht mehr vorgesehen sind, und mit einer gewissen Verzögerung kommt das auch beim Gericht an, außer es geschieht etwas Unvorhergesehenes.
Es wurde hier auch schon mehrfach betont, dass im Bericht die Ausführungen zum Impfpflichtgesetz breiten Raum einnehmen. Das ist verständlich. Die Vollversammlung der Richter und Richterinnen hat den Tätigkeitsbericht am 7. März beschlossen. Damals war die Impfpflicht erst einen Monat in Kraft - diese ist, wie Sie sich erinnern werden, im Februar in Kraft getreten -, und da konnte noch niemand vorhersehen, dass ein Gesetz beschlossen wurde, das letztendlich nicht vollzogen wird. Jetzt wissen wir, zumindest aus der letzten Meldung von heute Nachmittag, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass das Impfpflichtgesetz aufgehoben wird. Und damit sind natürlich die Befürchtungen, die wir aber natürlich aufzeigen mussten, weil sie dramatisch waren, im Moment anscheinend nicht mehr aktuell.
Erfreulich ist außerdem, dass von Seiten der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sehr rasch auf unsere Personalnot reagiert wurde und budgetär 13 Richterdienstposten auch in Vorziehung im Hinblick auf die bevorstehenden Pensionierungen genehmigt wurden. Damit hat man, glaube ich, in diesem Zeitpunkt sehr klug reagiert, und dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Ich habe nämlich schon im vorigen Jahr gesagt, dass etwa 18 RichterInnen in den nächsten 3 Jahren in Pension gehen werden, und durch diese Vorziehungen wurden Pensionierungen, die in den nächsten 2 Jahren stattfinden, berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgte noch Ende letzten Jahres, und das Besetzungsverfahren ist äußerst zügig durchgeführt worden. Vom Ende der Bewerbungsfrist per 31. Dezember 2021 bis zum Beschluss der Ernennung in der Landesregierung am 17. Mai 2022 dauerte das gesamte Auswahlverfahren nicht einmal fünf Monate. Das ist wirklich sehr rasch, ich glaube, rascher kann man es nicht machen, und ich bin sehr dankbar dafür, denn vor einigen Jahren haben diese Verfahren oft ein Jahr oder noch länger gedauert. Das ist also wirklich ein sehr, sehr großer Fortschritt, und ich möchte mich dafür sehr herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Es ist mir eine besondere Freude, dass sich einerseits trotz der sehr herausfordernden Arbeitsbedingungen, die ich hier immer wieder schildere und die sich auch in unseren Tätigkeitsberichten finden, sehr viele motivierte und fachlich höchstqualifizierte junge Juristinnen und Juristen um diese Richterplanstellen beworben haben, was uns die Auswahl nicht leicht gemacht hat, und dass andererseits diese bereits ernannten 13 neuen Richterinnen und Richter schon in einer Woche, am 1. Juli, ihren Dienst antreten werden. Sie werden uns tatkräftig unterstützen und für eine spürbare Entlastung der vorhandenen Richterinnen und Richter sorgen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich ebenso beim heute hier anwesenden Herrn Stadtrat für Personal beziehungsweise in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung für die gute Zusammenarbeit zum Wohle des Gerichtes bedanken. Außerdem möchte ich mich auch noch einmal für die äußerst zügige Durchführung des Besetzungsverfahrens, bei dem auch die zuständige Fachabteilung des Amtes der Landesregierung in dieser Rekordzeit sehr gut mitgewirkt hat, ausdrücklich bedanken und diese Leistung lobend hervorheben. Sie können sich nicht vorstellen, was es in der Praxis bedeutet, wenn die notwendigen RichterInnen nach einem Jahr oder erst nach eineinhalb Jahren kommen oder wenn sie, so wie jetzt, bereits nach einem halben Jahr im Haus sind. Das ist wirklich sehr schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nun von zusätzlichen Verfahren gesprochen, die in der Pandemie gekommen sind. Es waren über 2.000 neue Verfahren. Worum handelt es sich dabei? Ich möchte das wiederholen, damit Sie auch ein bisschen einen Einblick in unseren Arbeitsalltag bekommen. Ich weiß: Viele wollen über die Covid-Maßnahmen nichts mehr hören und darüber nicht mehr sprechen. Ich meine aber, es ist schon wichtig, hier hervorzuheben, wie das bei Gericht quasi im Arbeitsalltag aussieht.
Es geht dabei um die bekämpften Verwaltungsstrafen in Folge der Missachtung der Covid-Maßnahmen wie Nichteinhaltung des Mindestabstandes, des Betretungsverbotes beziehungsweise der Maskenpflicht. Und es gab auch zahlreiche Maßnahmenbeschwerden gegen polizeiliche Zwangsmaßnahmen. Bekanntlich haben ja
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