Wiener Landtag 21. Wahlperiode 15. Sitzung vom 22. September 2022 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-1946630-2022-KGR/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-1375862-2022-KVP/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP-1947388-2022-KSP/LM) S. 9 4. Anfrage (FSP-1946745-2022-KGR/LM) S. 11 6. Anfrage (FSP-1947555-2022-KSP/LM) S. 14 3. AST-1941083-2022-KGR/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Eine liberale Demokratie zeichnet sich laut Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig dadurch aus, dass BürgerInnen Auskunft darüber verlangen können, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Trifft das auch auf die Wiener Landesverwaltung zu?" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 16 StR Dominik Nepp, MA S. 17 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 18 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 19 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 20 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 21 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 22 StRin Mag. Judith Pühringer S. 22 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 23 Abg. Mag. Dr. Ewa Samel S. 24 4. Mitteilung des Einlaufs S. 25 5. Umstellung der Tagesordnung S. 25 6. 1690677-2022-GFW; P 1: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit dem Bund über die 4. und 5. Ausbauphase der Wiener U-Bahn (Beilage Nr. 16/2022) Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 26 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA S. 26 Abg. Kilian Stark S. 26 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 27 Abg. Mag. Josef Taucher S. 28 Abg. Anton Mahdalik S. 29 Abg. Veronika Matiasek S. 30 Abg. Kilian Stark S. 30 Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 30 Abstimmung S. 31 7. Ordnungsruf an Abg. Anton Mahdalik S. 30 8. LG-1466083-2022; P 7: Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 (Beilage Nr. 19/2022) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 31 Rednerin bzw. Redner: Abg. Markus Ornig, MBA S. 31 Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits S. 32 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 33 Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 34 Abstimmung S. 34 9. LG-1871356-2022-LAT; P 2: Änderung des Wiener Energieunterstützungsgesetzes (Beilage Nr. 21/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 34 Rednerin bzw. Redner: Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 35 Abg. Kurt Wagner S. 37 Abstimmung S. 37 10. 1822900-2022-GGK; P 3: Naturschutzbericht 2021 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 38 Abstimmung S. 38 11. LG-1846862-2022-LAT; P 4: Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes (Beilage Nr. 20/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 38 Rednerin: Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 38 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 39 Abstimmung S. 39 12. LG-1861165-2022-LAT; P 5: 2. Dienstrechts-Novelle 2022 (Beilage Nr. 22/2022) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 39 Abstimmung S. 39 13. 1773570-2022-GKU; P 6: Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2021 (Beilage Nr. 23/2022) Berichterstatter Abg. Dr. Gerhard Schmid S. 39 Abstimmung S. 39 14. LG-1422822-2022; P 8: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 - 2026/27 (Beilage Nr. 25/2022) Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 39 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 39 Abg. Felix Stadler, BSc, MA S. 40 Abg. Harald Zierfuß S. 41 Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA S. 41 Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 43 Abstimmung S. 43 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 15. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Es sind entschuldigt ganztägig Abg. Aslan, Abg. Berner, Abg. Karner-Kremser, Abg. Klika, Abg. Konrad und Abg. Malle. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Juraczka bis 15 Uhr und Abg. Valentin bis 15.30 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-1946630-2022-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Stadler gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Auf Grund des massiven LehrerInnenmangels stellte der heurige Schulstart eine große Herausforderung dar. An vielen Schulen fehlen mehrere KollegInnen, Stunden müssen durchsuppliert werden, Mehrdienstleistungen helfen aus. Haben alle LehrerInnen, die sich beworben haben und angenommen wurden, eine Stelle zugewiesen bekommen?) Herr Vizebürgermeister, ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank, Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Danke für die Anfrage. Tatsächlich war der Schulstart heuer eine besondere Herausforderung, vor allem eine organisatorische, diesen zu stemmen. Natürlich ist es immer eine große Aufregung für die Schülerinnen und Schüler, die in die Schule kommen, vor allem in die 1. Klasse. Ich war selber bei einer 1. Klasse beim Schulstart und habe gesehen, wie groß die Vorfreude ist, natürlich auch die Nervosität bei SchülerInnen, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen. Und natürlich gibt es im Hintergrund in der Bildungsdirektion ganz viel Arbeit organisatorischer Natur. Auf Grund der Tatsache, dass wir Österreich-weit einen Mangel in unterschiedlichen Berufsgruppen und leider mittlerweile auch bei Lehrerinnen und Lehrern haben, hat sich natürlich die Herausforderung erhöht. Wir haben in vielen Bundesländern einen Mangel an Lehrkräften, mittlerweile eigentlich in allen. Das hat unterschiedliche Ursachen: Das liegt zum Teil an der Altersstruktur der Lehrkräfte, sodass aktuell mehr in Pension gehen, als nachkommen. Wir sehen zweitens einen sehr hohen prozentuellen Anteil an Teilzeitlehrkräften, in Wien zwar geringer als in anderen Bundesländern, unter anderem auch deshalb, weil wir eine solch gute Kinderbetreuung haben, aber trotzdem, das ist eine Tendenz in Richtung mehr Teilzeit, sodass wir insgesamt natürlich mehr Pädagoginnen und Pädagogen benötigen. Drittens, das haben Sie auch gestern ausgeführt, lässt die neue Pädagogikausbildung mit dem zusätzlichen Jahr auch eine zusätzliche Lücke entstehen. In Wien ist viertens ein weiterer wichtiger Punkt, dass die Stadt Wien wächst. Das ist natürlich ein gutes Zeichen, dass Wien wächst, und Wien wächst nicht nur allgemein, sondern Wien wird auch jünger. Das heißt, wir haben eine erhöhte Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in die Schulen kommen, sodass wir allein heuer um die 100 zusätzliche Schulräume eröffnen mussten. 100 Schulräume heißt, deutlich über 100 Lehrerinnen und Lehrer. Wir sehen eine Gesamtsituation, in der mehr Lehrkräfte notwendig sind, aber nicht so viele ausgebildet werden, wie notwendig sind. Diesbezüglich ist es deshalb dringend notwendig, dass natürlich auch weitere Initiativen von Bundesseite gesetzt werden, um mehr Lehrkräfte zu bekommen - unter anderem auch den Quereinstieg zu erleichtern, wobei wir der gleichen Auffassung sind, nämlich dass das sinnvoll ist. Zu Ihrer Frage: Wir konnten in Wien in allen Pflichtschulen Unterricht sicherstellen, das heißt, es war in jeder Klasse eine Lehrkraft da. Wir haben es geschafft, dass vor allem in der Volksschule, wo es besonders heikel ist, jede Klasse auch eine klassenführende Lehrkraft beim ersten Schulstart hat. Das ist nicht in allen Bundesländern gelungen, möchte ich vorab sagen. Wir hatten zum Beispiel in Vorarlberg zwei Schulen, die gar nicht geöffnet haben. Wirklich das Schlimmste in so einer Situation ist, wenn man als Elternteil das Kind an einer Schule angemeldet hat und dann kurz davor erfährt, dass die doch nicht auf macht. In Wien ist es also gelungen, dass alle Klassen auch eine klassenführende Lehrkraft hatten, aber ja, Sie haben es gestern auch erwähnt, es war ein großer Aufwand der Bildungsdirektion und auch ein Zusammenhelfen aller Schulen, um da solidarisch miteinander überall den Unterricht zu gewährleisten, wie es auch notwendig ist. Noch konkreter zu Ihrer Frage, wie sich die Bewerbungssituation in den letzten Monaten dargestellt hat: Dafür möchte ich vorab ein paar Hintergründe zum Bewerbungsmodus erläutern. Wir haben bisher immer eine große Bewerbungsphase von Mitte bis Ende Mai gehabt, das ist vor allem die große Bewerbungsphase für die Pflichtschulen. Da müssen die BewerberInnen online eine Sammlung an Dokumenten hochladen, dafür gibt es eine Seite von der Bildungsdirektion. Für diejenigen, die nicht alle Unterlagen hochgeladen haben oder die Frist versäumt haben, gab es heuer auch eine zweite Anmeldezeit, die Anfang Juli war. Da haben wir sowohl neue BewerberInnen akzeptiert, als auch Verbesserungen möglich waren. In diesem Zeitraum haben wir für Wien ungefähr 2.000 Bewerbungen gehabt. Man muss aber auch dazusagen: Nicht jede Bewerbung kann man verwenden. Es gibt Bewerbungen, die die formalen Kriterien nicht erreichen, Bewerbungen, die nicht aussagekräftig sind, oder die Dokumente waren nicht hochgeladen, oder es wurde zum Beispiel das Leumundszeugnis nicht hochgeladen. Da sind wir ganz strikt, weil natürlich nur diejenigen in Klassen unterrichten dürfen, die man davor kennen gelernt hat und von denen man davor weiß, dass sie für den Beruf auch geeignet sind. Es gibt dann, wenn diese Dokumente hochgeladen sind, zwei unterschiedliche Möglichkeiten, wie es zum Matching Schule zur Lehrkraft kommt. Da ist die Möglichkeit 1, die mir besonders gefällt: Die Schulleitung selber hat schon eine Person, die sie kennen gelernt hat - eine mögliche Lehrkraft, die sich bei der Direktion vorgestellt hat -, sie wissen schon, dass sie zusammenarbeiten wollen. Da meldet die Schulleitung an die Bildungsdirektion die konkrete Personalanforderung, und die Personalstelle überprüft dann, ob die entsprechende Lehrperson im Pool ist, ob alle Dokumente hochgeladen sind. Wenn das positiv ausgegangen ist, dann steht dem eigentlich nichts im Weg. Es gibt dann noch einen persönlichen Termin und dann kann die Lehrkraft an der Schule beginnen. Möglichkeit 2 ist, dass die Schulleitung noch nicht weiß, welche Person sie haben möchte, sie hat einen Bedarf. Dann meldet sie den Bedarf ein. Dafür sind die Zeitfenster relevant, weil in den Zeitfenstern der Bedarf von den Schulen eingemeldet wird. Dann wird geschaut, ob es eine entsprechende Lehrkraft im System gibt, die schon alles hochgeladen hat, die geprüft worden ist, und die wird dann der Schule auch zugeteilt. Da wird vorher auch um Zustimmung ersucht, Kontakt mit der Schulleitung aufgenommen. Damit ist dann das Matching zustande gebracht. Wenn dieses Matching funktioniert hat, gibt es einen Termin in der Bildungsdirektion, um auch die letzten offenen Fragen zu klären und um notwendige offene Dokumente noch nachzufordern. Bei den Personen, die dann persönlich in der Bildungsdirektion sind, findet der letzte Check statt, nämlich des polizeilichen Führungszeugnisses - ich habe es vorhin erwähnt, es ist besonders wichtig, dass das auch zur Verfügung steht. Zum Abschluss, das ist der letzte Punkt, gibt es an der jeweiligen Schule die Dienstantrittsmeldung, und mit dieser gibt es dann die Zuweisung. - Sie kennen sich als Lehrkraft eh aus, ich wollte diesen Prozess insgesamt erklären, weil es wichtig ist, auch die Hintergründe zu verstehen. Das ist ein großer Mammutprozess, der in den letzten Jahren auch immer wieder eine Herausforderung gewesen ist und heuer besonders, weil auch die Anzahl der anzustellenden Lehrkräfte nach oben gegangen ist. Wir haben für den Pflichtschulbereich 927 Anstellungen mit Stand gestern durchgeführt. Von diesen 927 neuen Anstellungen - nur im Pflichtschulbereich, nicht AHS -, das ist ungefähr um ein Drittel mehr als in den Jahren davor, fallen 353 auf die Volksschule, 309 auf die Mittelschule und im Bundesschulbereich sind es noch einmal 700. Das heißt, wir haben in diesem Schuljahr 1.627 Lehrkräfte neu angestellt. Das ist ungefähr so viel, wie der ganze Kernmagistrat im Jahr anstellt - das hat mich selber überrascht. Die Fluktuation im Bereich der Lehrkräfte ist, wie man sieht, sehr hoch und der Bedarf ist auch notwendig. Dieser Prozess der Anstellung ist aber noch nicht abgeschlossen, weil wir noch offene Stellen haben, und es ist unser Anliegen, offene Stellen auch unter dem Jahr nachzubesetzen. Darum werden jetzt auch noch zusätzliche Lehrkräfte aufgenommen, die in nächster Zeit ihren Dienst starten können. Ich habe das Zeitfenster erwähnt, das früher eigentlich nur ein Mal oder maximal zwei Mal im Semester offen war, wir werden es noch einmal öffnen. Es wird kommende Woche noch einmal eine Bewerbungsmöglichkeit geben, um noch einmal zusätzliche Lehrkräfte zu finden. Sie sehen, es sind große Herausforderungen für alle im Bildungsbereich, aber ganz besonders für die Personalabteilung der Bildungsdirektion, die sehr vielfältig, auch mit zusätzlichen Aufgaben, im Sommer gefordert war. Zum Beispiel war es auch für die Sommerschule, die gut funktioniert hat, notwendig, zusätzliches Lehrpersonal nur für den Sommer aufzunehmen. Während viele im Urlaub waren, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsdirektion hart gearbeitet, um den Schulstart bestmöglich hinzubekommen. Dafür möchte ich ein herzliches Dankeschön für alle ausdrücken, die in der Bildungsdirektion so hart daran gearbeitet haben, dass der Schulstart so reibungslos wie möglich auch funktioniert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Stadler gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Vielen Dank. Schönen guten Morgen, Herr Landeshauptmann- Stellvertreter! Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen und die spannenden Zahlen. Ich kann jetzt nicht auf alles, was Sie in der Fragestunde gesagt haben, eingehen, ich möchte nur auch klar sagen, dass es mir nicht darum geht, dass die Bildungsdirektion die Arbeit nicht ordentlich verrichtet, denn soweit ich das auch selber mitbekommen habe, wird das wirklich ordentlich bearbeitet. Ich glaube, es besteht nur eine große Überforderung durch die Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer, die zugewiesen werden muss. Außer Streit steht auch, dass der gesamte LehrerInnenmangel eine riesige Herausforderung für die Schulen, aber auch für die Bildungsdirektion darstellt. Ich möchte auf einen ganz speziellen Punkt eingehen und eine kurze Nachfrage dazu stellen. Es wurden mehrere Fälle an uns herangetragen, im konkreten Fall jetzt von zwei Schulen: Fünf LehrerInnen, die, wie Sie so schön ausgeführt haben, den Bewerbungsprozess durchlaufen haben - die waren sogar schon im Mai, Juni in der Schule bei der Direktion, hatten dort das Vorstellungsgespräch -, haben sich bei der Bildungsdirektion erfolgreich beworben. Denen wurde auch gesagt: Ihr könnt hier arbeiten, ihr könnt an der Schule arbeiten. - Sie sind dann am ersten Schultag, am 5. September, im Glauben, an der Schule arbeiten zu können, zur Schule hingegangen, und dort musste dann die Direktorin, in einem Fall, der Direktor, im anderen Fall, den LehrerInnen mitteilen: Es gibt diesen Dienstauftrag leider noch nicht. Sie können nicht starten, an der Schule zu arbeiten. Das heißt, wir haben einen Mangelberuf, dann haben wir aber Leute, die wenigstens in dem Beruf arbeiten wollen, die sich bewerben, und die kommen dann am ersten Tag in die Schule und kriegen die Nachricht: Das geht leider nicht, weil wir haben für euch den Dienstauftrag nicht. In den beiden Fällen mussten sie dann eine Woche lang warten, sowohl die LehrerInnen als auch die Schulen, bis sie endlich arbeiten durften. Da wurde dann natürlich auch der Stundenplan umgestellt, also alles, der ganze Rattenschwanz, den das in der Schule nach sich zieht. Daher die Frage: Wie kann das eigentlich sein, dass es, obwohl es ein Mangelberuf ist, Leute gibt, die nicht arbeiten dürfen? Was gedenken Sie dagegen - in der Bildungsdirektion in der betroffenen Abteilung vielleicht eine Aufstockung vornehmen - zu tun? - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Danke für die Frage. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Wir arbeiten sehr eng mit der Bildungsdirektion zusammen und der Herr Bildungsdirektor und ich sind da sehr bemüht, die Prozesse zu beschleunigen und auch die Abteilung, die dafür zuständig ist, noch besser auszustatten. Vielleicht da ein Hintergrund: Ich war früher in der Bundesabteilung, wo es Bundespersonal gab, die haben wir umstellen müssen. Auch auf Grund der Umstrukturierung und dann von Pensionierungen waren ein paar Dienstposten offen, die jetzt nachbesetzt werden. Zu dem konkreten Fall, den Sie geschildert haben: Ich kenne ihn nicht, aber man kann ihn mir gerne auch zusenden, weil man sich das genauer anschauen muss. Es könnte sein, dass es wirklich noch formale Hürden gab, die der Dienstzuteilung im Weg standen. Es gibt unterschiedliche Aspekte, die hier auch zu prüfen sind, wie ich vorhin erwähnt habe. Oder es war tatsächlich so, dass der Rückstau zu stark war. Wenn Zweiteres der Fall gewesen sein sollte, dann tut es mir natürlich leid, auch für die Schulen und für die Betroffenen, dass sie eine Woche warten mussten. Es sollte natürlich mit Schulstart alles funktionieren. Wie vorhin erwähnt, die Herausforderungen waren und sind sehr, sehr groß. Die Bildungsdirektion meistert da bestmögliche Arbeit unter schwierigen Umständen, aber genau solche Fälle kann man auch gerne uns oder dem Herrn Bildungsdirektor übermitteln, dann können wir uns ansehen, was in diesem Prozess möglicherweise nicht funktioniert hat. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Ich möchte mich dem Dank an die Mitarbeiter in der Bildungsdirektion anschließen, es ist sicher eine Herausforderung gewesen, das im Sommer zu meistern. Es ist aber natürlich auch dann eine Herausforderung für Lehrkräfte, wenn die Bildungsdirektion konstant wegen massiven Personalmangels nicht erreichbar ist. Es hat Kollege Stadler vorhin gefragt, ob Sie eine Aufstockung planen, ich habe vor allem herausgehört, Sie wollen Prozesse effizienter gestalten. Deswegen jetzt noch einmal die Nachfrage: Planen Sie konkret Aufstockungen in der Bildungsdirektion, um in Zukunft solche Probleme auch in anderen Abteilungen zu vermeiden? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich muss noch einmal deutlich hervorheben, dass die Arbeit auch über den Sommer bestmöglich geleistet worden ist, dass fast 2.000 Lehrkräfte neu eingestellt worden sind und es in überwiegender Anzahl sehr gut funktioniert hat. Dort, wo es Nachbesserungsbedarf gibt, schauen wir uns das sehr, sehr genau an. Wir versuchen, wie Sie auch gesagt haben, Prozesse zu optimieren und, ja, auch in diesem Bereich der Bildungsdirektion das Personal aufzustocken. Das ist ein laufender Prozess. Es gibt auch eine große Umstellung bei der Abrechnung der Lehrkräfte - ich glaube, Sie haben davon gehört - vom Bundesministerium, mit dem PM-SAP-System, das uns seit mehreren Jahren sehr, sehr intensiv beschäftigt und das auch extremen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und finanziellen Aufwand für die Länder verursacht hat, der nicht zur Gänze abgegolten wird. Das heißt, auch durch diese Umstellung des Abrechnungssystems gibt es zusätzlichen Aufwand, auch durch die Umstellung in der Bildungsdirektion, durch Umstrukturierungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Da ist auch diese zuständige Abteilung, die auch in Zukunft wahrscheinlich mindestens gleich viel wie heuer an zusätzlichem Arbeitsbedarf haben wird. Es gibt auch den Plan, diesen Bereich in der Bildungsdirektion personell aufzustocken. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen auch von meiner Seite. Ich habe schon gestern meinen Ärger darüber nicht verhehlen können, dass man es offenbar in Ihrem Ressort nicht schafft, sich gezielt auf einen Schulstart vorzubereiten. Ein Schulstart ist ja nicht etwas, das von einem Tag auf den anderen hereinbricht, sondern das ist wie Weihnachten, das ist vorhersehbar, und da kann ich dann nicht irgendwann einmal - jetzt haben wir mittlerweile Ende der dritten Schulwoche - dastehen und sagen: Wir arbeiten bestmöglich und wir tun alles Bestmögliche. Vor allem glaube ich, auch mit Ihrem eigenen Anspruch können Sie da mit Sicherheit nicht zufrieden sein, dass es da offenbar, geplant mit Schulbeginn, aber jetzt zu Ende der dritten Schulwoche noch immer Lehrpersonal gibt, das nicht entsprechend mit Dienstverträgen ausgestattet ist. Was man auch anhand der vorangegangenen Fragestellungen schon erkennen kann, ist, dass die Bildungsdirektion als sozusagen der Dreh- und Angelpunkt, wie ich glaube, sicher eine nähere Betrachtung verdient. Deshalb möchte ich auch noch einmal darauf eingehen. Sie sind sicherlich im Bilde, und ich erkenne da durchaus auch Parallelen in der Vergangenheit, nämlich zur MA 35, und so weiter, wo es kein Problem ist, 50 Personen mehr einzustellen. Auch beim Contact Tracing haben wir gesehen, dass es kein Problem ist, relativ schnell zu mehr Personal zu kommen. Meine Frage an Sie ist: Wie viele Personen sind momentan mit der Abwicklung dieses sozusagen Einstellungsprozesses in der Bildungsdirektion beschäftigt? Und vor allem: Es gibt ja mittlerweile Bedienstete, die an Medien herantreten und berichten, dass sie jetzt in der Arbeit mit der Stoppuhr begleitet werden. Diesbezüglich würden mich auch Ihre Erklärungen hierzu interessieren. Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Von der Stoppuhr habe ich noch nichts gehört, aber Sie hören natürlich vieles und man liest auch vieles. Ich kann nur beteuern, dass wir uns sehr intensiv auf den Schulstart vorbereitet haben und nicht erst im Sommer, sondern eigentlich seit einem Jahr davor, weil die Rahmenbedingungen in einem Umfeld, von dem man weiß, dass es Österreich-weit zu wenig Lehrkräfte gibt, sehr herausfordernde sind. Daher dauert diese Vorbereitung auf den Schulstart ungefähr ein Jahr, damit dieser so verläuft, dass jedes Kind am ersten Schultag auch eine Lehrkraft bekommt. Und ja, das sollte selbstverständlich sein, aber in einer Zeit von Personalmangel bedeutet das extreme logistische Herausforderungen und intensive Vorarbeit, damit das wirklich gelingt. Da hat die Bildungsdirektion sehr gute Arbeit geleistet, damit dies auch bewerkstelligt wird, und diese großartige Arbeit lasse ich mir nicht schlechtreden, denn ich sehe ja selber, wie herausfordernd diese Situation mit den vielen zusätzlichen Aufgaben, die es auch im Sommer gab, war. Zum Beispiel gab es Deutschförderkurse für geflüchtete ukrainische Kinder, die Sommerschule in Wien ist massiv ausgeweitet worden mit über 8.000 Plätzen, mit Lehrkräften, die dort angestellt worden sind und erstmals etwas bezahlt bekommen haben. Dies mit Personen, die noch zur Schule gehen und in die Sommerschule hineinschnuppern durften - das war zum Beispiel auch eine Innovation, die wir heuer gemacht haben, um so auch zukünftiges Lehrpersonal zu gewinnen und denen einen Eindruck davon zu geben, wie denn der Schulalltag so aussieht. Zu den konkreten Zahlen, wie viele Personen wo in der Bildungsdirektion genau arbeiten, kann ich ad hoc keine Antwort geben. Das müssen Sie bitte einreichen oder schriftlich nachfragen oder mich noch einmal anfragen. Wir können natürlich die Daten gerne zur Verfügung stellen, allerdings kann man die Bildungsdirektion auch nicht eins zu eins mit einer Magistratsabteilung vergleichen. Die Bildungsdirektion ist eine gemischte Bund/Land-Behörde in einer anderen Struktur, wo es einen genauen Fahrplan gibt - Ministerium mit der Stadt Wien -, in welchem Bereich welches Personal eingesetzt wird. Auf Grund dieser grundsätzlichen Umstellung der Bildungsdirektion gibt es da viele Verschiebungen, die aktuell auch stattfinden, wobei frühere Bundesabteilungen zu Landesabteilungen geworden sind. Dieser Reform- und Strukturprozess läuft stetig in der Bildungsdirektion, und wie vorhin schon erwähnt, genau in dieser zuständigen Abteilung gibt es sowieso geplante Personalaufstockungen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Arapovic gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Vielen Dank. Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Diese Woche wurde bekannt, dass es mehr Flexibilität bei der Rekrutierung der Lehrerinnen und Lehrer ganzjährig geben soll. Können Sie uns bitte nur sagen, wie die nächsten Schritte in diese Richtung ausschauen werden? Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es wird in Zukunft mehrere Möglichkeiten geben, sich zu bewerben. Ich habe es vorhin schon kurz angedeutet, aber führe es gerne noch weiter aus: Das Ziel ist, dass es über das Jahr hinweg mehrere Zeitfenster geben wird, in denen man sich bei der Bildungsdirektion bewerben kann. Noch konkreter gesprochen: Das Bewerben, das Hochladen der Unterlagen ist das ganze Jahr über möglich. Die Zeitfenster, in denen die Schulen Bedarf einmelden, werden dahin gehend erweitert, dass wir mit diesem Semester schon mehr Zeitfenster öffnen werden als in den letzten Jahren gesamt, um die Bewerbungsphasen zu intensivieren. Es wird zum Beispiel eine Bewerbungsphase im November und zum Jahreswechsel auch noch einmal ein Zeitfenster geben, um den Schulen dann zusätzliche Lehrkräfte zuteilen zu können. Wir sind da auch schon für das Sommersemester in der Planung, wollen aber die Planungszeitpunkte mit den Bundesschulen koppeln. Es gibt da natürlich einen großen Zusammenhang bei den Lehrkräften, die sowohl in einer Bundesschule als auch in einer Pflichtschule eine Bewerbung abgeben, und da braucht es durch die neue LehrerInnenausbildung mehr als in der Vergangenheit ein gemeinsames Denken und auch eine Verschränkung. Dementsprechend ist es das Ziel der Bildungsdirektion, einerseits ganzjährig Bewerbungsprozesse zu ermöglichen und andererseits die Zeitfenster der Schulen, in denen sie Lehrpersonen bekommen, zu erweitern, um so die Schulen zusätzlich zu unterstützen und ihnen unterjährig auch Personal zuteilen zu können. Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. - Wir kommen zur 2. Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP-1375862-2022-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Korosec gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. [Die Wiener Mindestsicherungsstatistik für das vergangene Jahr, die traditionell meist im späten Frühjahr auf der Internetseite der MA 40 publiziert wird, ist bis dato noch nicht veröffentlicht. Jedenfalls die Summe der WMS-Bezieher muss jedoch bereits bekannt sein. Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wie hoch war im Jahr 2021 die präzise Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung als Jahressumme (als Einmalzählung) sowie im Jahresdurchschnitt?] Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Guten Morgen! Ich bin ein bissel überrascht über diese Fragestellung, weil die Präsentation des Jahresberichtes der Wiener Mindestsicherung über das Jahr 2021 am 2. September erfolgt ist. Daher kann ich Ihnen Ihre Frage auch auf diese Art und Weise beantworten. Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die präzise Beantwortung, die kurze. Ich finde es ja auch richtig, dass diese Umstellung der Maßnahmen stattgefunden hat, weil das jetzt sozusagen mit den Bundesländern abgesprochen ist. Das heißt also, es ist ganz wichtig, dass Statistiken langfristig zu sehen sind, so von oben herab, wie man etwas bewerten kann, was man verbessern kann, denn so kurzfristig hat man nicht allzu viel davon. Jetzt ist es umgestellt worden, sicher auch gut, und auch die Vergleichbarkeit mit den Bundesländern. Meine Frage geht aber in die Richtung, ob Sie in Ihrem Jahresbericht die Einmalzählung, die Sie durchgeführt haben und die natürlich schon interessant wäre, zusätzlich dazugeben könnten, weil das natürlich für uns schon ein Hinweis dafür ist, wie die Entwicklung stattgefunden hat. Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Also für mich sind Dokumentationssysteme und Berichte auf der Basis von Dokumentationssystemen lebende Instrumente, und rein grundsätzlich kann ich nur sagen und auch dazu einladen: Wenn es Vorschläge gibt, damit wir diese im Rahmen des Ausschusses oder am Rand des Ausschusses besprechen können, darüber dann diskutieren können, können wir unsere Berichte laufend erweitern und ergänzen. Sie kennen mich jetzt schon seit vielen Jahren, ich bin zum Leidwesen meiner Mitarbeiter grundsätzlich nie zufrieden mit den Berichten und dem Berichtswesen und will auch immer mehr und kann das daher sehr gut verstehen. Also Antwort Teil 1: Ja, ich bin da sehr aufgeschlossen, wenn es Wünsche und Anregungen gibt. Ich habe danach noch eine Frage von den GRÜNEN, die eigentlich auch ein bissel in diese Richtung geht und auch eine interessante Frage ist, und auch da denke ich mir, ja, das könnten wir eigentlich auch im Berichtswesen darstellen. Daher: Ja gerne, ich bin aufgeschlossen für neue Fragen. Lassen Sie mich aber doch ein bisschen in die Tiefe gehen, was wir in diesem Bericht gesehen haben. Ich denke, insgesamt haben wir ein sehr schönes Bild von der Entwicklung der Mindestsicherung, auch der langjährigen Mindestsicherung bekommen, und bei der Präsentation am 2. September hat die Leiterin der Magistratsabteilung 40 auch ein sehr interessantes Bild im Vergleich zwischen Wien und den Bundesländern gezeigt, nämlich zur Fragestellung, wie treffsicher unsere untersten sozialen Hilfesysteme sind. Es gibt ja bekanntermaßen Österreich- weite Statistiken über die Frage der Armut der österreichischen Bevölkerung, und da ist es interessant, zu vergleichen, wie viele der von Armut betroffenen Bevölkerung im Mindestsicherungssystem aufgefangen werden. Das ist ja eigentlich der Job des Mindestsicherungssystems, weil es eben das unterste Auffangsystem ist. Ich finde, das war durchaus bemerkenswert, zu sehen, dass wir das einzige Bundesland sind, wo es gelungen ist, über ein Drittel der von Armut gefährdeten oder tatsächlich von Armut betroffenen Personen durch unser System der Mindestsicherung aufzufangen. Das Zweite ist: Wir sind auf 35 Prozent, während das 2. Bundesland hinter uns, ich glaube, wenn ich die Karte anschaue, Tirol mit 13 Prozent ist. Also ist unser System treffsicher, und dahin zielt ja auch Ihre Frage ab: Wie treffsicher sind wir? Wenn wir uns das im mehrjährigen Vergleich der Detailanalyse von besonderen Zielgruppen anschauen, dann, glaube ich, können wir mit Fug und Recht sagen und feststellen, nämlich wir hier gemeinsam im Landtag, dass wir mit der Mindestsicherung das jedenfalls treffsicherste System in Österreich aufgebaut haben, weil eben ein Drittel der in Wien armutsgefährdeten oder armutsbetroffenen Menschen von diesem System aufgefangen wird. Dieses System ist ein subsidiäres System, das ist die Grundsatzdefinition, so wie sie in der Sozialhilfegesetzgebung der ganzen Republik auch verankert ist, das heißt, andere Systeme müssen greifen. Daher glaube ich, dass wir mit dieser Zahl durchaus zufrieden sein können. Wir haben im vergangenen Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt insgesamt 135.000 Menschen mit Bezug gehabt, die Gesamtzahl verschiedener Menschen war 169.000, und wenn wir das mit dem Jahr davor vergleichen, auch im Sinne Ihrer Frage, dann können wir sagen, es ist im Wesentlichen gleich geblieben. Das ist keine schlechte Nachricht, wenn man sich die Arbeitsmarksituation im Kontext von Covid anschaut, wenn man sich anschaut, wie Arbeitgeber in der Phase von Lockdowns reagiert haben, wie die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigten gewesen ist. Genau diese Frage sehen wir dann besonders, wenn wir ein bissel ins Detail hineingehen, wir haben nämlich einen Rückgang von Familien, vor allem von solchen mit wenigen Kindern, wir haben einen Rückgang bei den Frauen unter 45. Da könnte ich mich hinstellen und sagen, juhu, wir waren so toll. Nein, das ist aber nicht der Fall, sondern das war nur die Gegenbewegung zum Jahr davor, weil im Jahr 2020 durch die Lockdowns genau diese betroffenen Familien mit wenigen Kindern und Frauen unter 45 besonders stark aus dem Arbeitsmarkt herausgefallen sind. Gott sei Dank kann man feststellen, jetzt auch anhand der Daten der Wiener Mindestsicherung, dass dieser einmalige Effekt im Jahr 2021 wieder zurückgegangen ist. Das ist an sich eine gute Nachricht, weil uns ja der Jobeffekt auf dem Arbeitsmarkt durch Corona alle gemeinsam sehr beschäftigt hat. Wir sehen natürlich, dass Alleinerziehende und Mütter in Mehrkindfamilien nach wie vor Schwierigkeiten beim Einstieg ins Erwerbsleben haben. Das ist auch der Grund dafür, warum wir, ich sage es ganz offen, unsere Strategie im Laufe der Zeit verändert haben und noch stärker verändern werden. Sie wissen, dass wir viele Jahre lang auf einen Wien-weit gleichmäßigen Vollzug in unseren Außenstellen gesetzt haben und gesagt haben, wir haben bezirksweise Außenstellen. Mit U25 haben wir die Strategie geändert, weil wir gesagt haben, wir kommen bei den Unter-25-Jährigen nicht weiter und brauchen daher einen neuen Zugang, eine neue Strategie und eine neue Herangehensweise. Wir haben gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice U25 gegründet und das - so kann man nur sagen - ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Wenn Mindestsicherung und Arbeitsmarktservice gemeinsam an einem Ort mit der gleichen Zielgruppe arbeiten, dann gelingt wirklich etwas. U25 hat in rund eineinhalb Jahren rund 30.000 jungen Wienerinnen und Wienern wieder den Weg in den Arbeitsmarkt geebnet, und das ist schon großartig. Daraus ziehe ich den Schluss, dass wir, wenn wir zielgruppenspezifischer arbeiten, in der Mindestsicherung erfolgreicher sein werden. Deswegen - und jetzt komme ich wieder zum vorigen Punkt zurück - wird es mit dem Projekt "Women Empowerment" einen eigenen Fokus auf diese alleinerziehenden Mütter und die Mütter von Mehrkindfamilien geben, um diese besser, zielgerichteter auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen, begleiten und vorbereiten zu können. Noch ein bisschen die Ergebnisse aus dieser Vergleichsbetrachtung der Mindestsicherung zwischen 2020 und 2021: Das Verhältnis zwischen den sogenannten Aufstockern und Vollbeziehern ist gleich geblieben. Also auch da sehen wir keine Veränderung, was eben genau zeigt, dass wir einfach Zielgruppen haben, bei denen es aus den unterschiedlichsten Gründen schwierig ist, sie auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Deswegen brauchen wir da auch diese besondere Fokussierung. 73 Prozent der Mindestsicherungsbeziehenden haben ein Einkommen. Also auch das ist bemerkenswert und nicht sehr berauschend und beruhigend, dass eigentlich drei Viertel der Menschen, die in Wien auf die Mindestsicherung angewiesen sind, Erwerbseinkommen haben, aber dieses Erwerbseinkommen so niedrig ist, dass sie damit unter die Grenze der Armutsdefinitionen fallen. Das ist zweifelsohne etwas, das nicht nur die Mindestsicherung oder die Sozialhilfepolitik bekämpfen oder aufgreifen oder vor allem verändern kann, sondern da sind wir sozusagen nur die Dokumentationsstelle einer Situation, in der drei Viertel von 160.000 Menschen zu wenig Geld verdienen, aus welchen Gründen auch immer. Ich denke, da gibt es sozusagen einen echten Auftrag, auch im Hinblick auf die Frage der Entwicklung des AMS, des Arbeitsmarktservices, die ganze Frage der Arbeitslosenunterstützung. Das ist etwas, das auch über Wien hinaus geht, und ich denke, dass es daher auch wesentlich ist, auch hier zu berichten, dass wir diesbezüglich quer durch alle Bundesländer eine gemeinsame Sichtweise haben. Wir haben erst vor wenigen Tagen eine Konferenz der Soziallandesräte gehabt und dort festgestellt, dass wir zwar hören, dass es eine Diskussion über eine Arbeitsmarktreform gibt, aber niemand von uns irgendetwas davon weiß. Das war durchaus bemerkenswert, weil wir ja Soziallandesräte sind, die insgesamt vier Fraktionen angehören. Es ist jetzt also nicht eine Frage nur von Roten oder nur von Grünen oder nur von Schwarzen und sogar einem blauen Landesrat, sondern wir alle wissen nicht, in welche Richtung die Diskussion über eine Arbeitsmarktreform geht. Was wir aber sicher wissen, ist, dass jede Form der Arbeitsmarktreform einen direkten - nicht indirekten -, einen direkten Einfluss auf die Mindestsicherung in unseren Bundesländern hat. Deswegen haben wir auch einen Beschluss gefasst, in dem wir sowohl den Sozial- als auch den Arbeitsminister aufgefordert haben, uns in die Diskussionen einzubinden, uns zumindest darüber zu informieren, was überhaupt der Plan ist. Wieder zurück zu der vorigen Feststellung: Wenn drei Viertel der Menschen in der Mindestsicherung jetzt schon zu wenig Einkommen oder zu wenig Arbeitslosenbezug oder Notstandshilfe haben und sich das verändert, ändert sich automatisch die direkte Zahl der Mindestsicherungsbezieher. So gesehen haben Sie recht. Da gibt es noch viele, viele Details, die man in dem Bericht, der online ist, auch nachlesen kann. Wie gesagt, zu Ihrer Frage selbst kann ich nur sagen, ich bin sehr aufgeschlossen, das Berichtssystem noch weiter zu entwickeln und viele spannende Fragen da drinnen auszuweisen und aufzubereiten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Wolfgang Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke. Sehr geehrter Herr Landesrat! Ganz kurz zu dem, was Sie über die 75 Prozent jener Personen, die Erwerbseinkommen haben und auch Mindestsicherung gebrauchen, gesagt haben: Ich weiß jetzt nicht, ob wir dieselbe Definition von Erwerbseinkommen und Einkommen haben. Ich sage es ganz ehrlich, ich kann es mir nicht vorstellen, dass wirklich 75 Prozent Erwerbseinkommen haben, die Mindestsicherung brauchen. Das ist jetzt aber nicht meine Frage. Wir haben im Doppelbudget für 2022 und 2023 1,5 Milliarden EUR in der Stadt Wien reserviert, und ich möchte Ihnen die Frage stellen, ob wir mit Stand heute budgetär im Rahmen sind oder ob wir doch Ende des Jahres oder Ende nächsten Jahres oder Mitte nächsten Jahres Erhöhungen brauchen. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Aus heutiger Sicht sind wir im Plan. Wir haben eine minimale Abweichung, soweit ich mich aus dem letzten Controlling Report erinnern kann, die wahrscheinlich nicht einmal in irgendeiner Form zu einem Veränderungsbeschluss nicht hier im Landtag, sondern im Gemeinderat führen wird müssen. Im Augenblick sind wir also im Plan, aber Sie wissen, es sind noch einige Monate vor uns, und daher ist es ein bisschen schwierig, jetzt schon eine echte Perspektive zu geben. Im Augenblick laut Controlling Report von vor wenigen Wochen, vor wenigen Tagen eigentlich - im September - war der Budgetvollzug der MA 40 im Plan. Ich muss aber auf Ihre Nebenbemerkung noch eingehen: Wenn Sie es sich nicht vorstellen können, lade ich Sie gerne einmal ein. Sie können gerne einmal in eine der Sozialeinrichtungen der Stadt mitkommen und mit den Menschen selber reden. Wenn Sie es sich nicht vorstellen können, dass drei Viertel der Leute zu wenig Einkommen haben, dann helfe ich gerne mit, diese Vorstellungsmöglichkeit zu verbessern. (Abg. Wolfgang Seidl: 75 Prozent? Das sind keine Erwerbseinkommen!) - Na selbstverständlich! Es gibt gesetzliche Definitionen, keine umgangssprachlichen Definitionen, sondern gesetzliche Definitionen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das zeigen Sie mir aber!) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Definitionsfragen sind immer sehr spannend. Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Ja, puncto Alleinerzieherinnen und Strategieänderung hätte ich weniger statistische Fragen, sondern eher inhaltliche bezüglich der Kinder in unserer Stadt. Man sieht es auch bei der Statistik 2021, dass 104.000 Kinder im Bezug der Mindestsicherung drinnen sind, und ich denke mir, das ist schon eine sehr fulminante Zahl und auch eine Zahl, die uns, glaube ich, allen zu denken geben muss. Jetzt wäre dazu die Frage, wie man Maßnahmen setzen kann oder wie eine Strategieänderung ausschauen könnte, dass die Kinder besser abgesichert werden. Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ganz ein wichtiger Punkt und eigentlich der schmerzhafteste von allen Punkten, das betrifft Wien genauso wie ganz Österreich. Ich muss ganz offen sagen, wir haben ein Thema, das gerne in den Tabuwinkel geschoben wird, das ist die Kinderarmut, und das ist kein guter Zustand. Ich spreche gerne darüber und bin auch der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen. Es hängt logischerweise - das brauche ich Ihnen nicht zu erklären, das weiß ich genau - mit der Einkommenssituation der Eltern zusammen und da vor allem der alleinerziehenden Mütter, vor allem Mütter. Es gibt auch alleinerziehende Väter, sei zur Ehrrettung gesagt, aber wir wissen beide, das Verhältnis ist beschämend gering, meist sind es alleinerziehende Mütter. Deswegen gilt auch das, was ich vorhin schon gesagt habe, nämlich dass wir gesagt haben, wir machen jetzt ein besonderes Projekt, in dem wir gezielt auf diese Gruppe der alleinerziehenden Mütter oder der Mütter von Mehrkind- oder Vielkindfamilien schauen. Da geht es natürlich um die Frage der Lebenserhaltungskosten, und das ist ja auch der Grund, warum wir bei der Energieunterstützung für die Alleinerziehenden noch extra etwas draufgelegt haben, zusätzlich zu dem, das sowieso alle bekommen, die in der Zielgruppe drinnen sind. Und, wie gesagt, unsere ganze Aufmerksamkeit muss darauf gerichtet sein. Ich will mich jetzt nicht auf die Bundesregierung ausreden, die sich an sich vorgenommen hat, die Kinderarmut zu halbieren, und wir diskutieren das auch mit dem Sozialminister durchaus progressiv, aber das geht nur miteinander, das ist ganz klar. Das können wir als Land alleine nicht heben, sondern wir haben die Menschen dann in unserem Sozialhilfesystem und dort können wir sie auffangen, aber viel wichtiger wäre natürlich, die Arbeitsplatzsituation und die Arbeitssituation, meistens der Mutter, verbessern zu können. Da sind wir dann natürlich in der vernetzten Fragestellung Schulplatz, Schulintegration, Kindergartenplatz, et cetera. Deswegen gibt es auch ein spezielles Projekt, um das noch besser herausarbeiten zu können, was tatsächlich die Problematik ist, um dann eben auch gezielter eingreifen zu können oder vielleicht die eine oder andere Strategie auch ein bisschen ändern zu müssen. Mit Erkenntnisgewinn ändert sich auch die Strategie. - Das ist jedenfalls mein definitiver politischer Wille. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-1947388-2022-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Prof. Kaske gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Sehr geehrter Herr Landesrat! Die vom Volksanwalt aufgedeckten Missstände in einem Pflegeheim in Salzburg lassen den Schluss zu, dass in dem Fall auch die Kontrollen des Landes nicht zu ausreichend Konsequenzen geführt haben. In Wien ist das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz die Basis für die Standards und Aufsicht in Wiener Pflegeheimen. Welche Mechanismen sind in Wien vorgesehen und umgesetzt, um solche Vorkommnisse wie in Salzburg zu verhindern?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Frage ist schon wichtig, weil das ja vielen Menschen Sorge macht. Auch wenn dieser Skandal oder diese Geschichte in Salzburg stattgefunden hat, so lässt das ja die Menschen in anderen Bundesländern nicht kalt. Vor allem die Angehörigen lässt es nicht kalt, und darum bin ich sehr dankbar für die Fragestellung, wie die Kontrollsysteme im Pflegebereich in Wien ausschauen. Ich denke, wir haben da in den letzten Jahren oder, besser gesagt, in den letzten zwei Jahrzehnten doch wesentliche Veränderungen und Verbesserungen zusammengebracht. Wir haben mehrere Kontrollorgane, die miteinander vernetzt, aber trotzdem unabhängig voneinander ihren Job, ihre Tätigkeit machen. Da ist natürlich zunächst einmal die Magistratsabteilung 40 als Kontrollbehörde nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, die auch selbstverständlich unangekündigt in Einrichtungen gehen kann und dort in alle Unterlagen Einsicht hat und alle Fragestellungen durcharbeiten kann. Das kann bis in die Dienstpläne hineingehen, in die Dienstplangestaltung, sowieso in die Personalausstattung, in Hygienefragen, in Fragen des Essens, der Qualität des Essens, der Zurverfügungstellung von Essen, in die Frage von Betreuungszeiten - wir kennen dieses Thema: Wann müssen eigentlich BewohnerInnen von Pflege- und Wohneinrichtungen sozusagen ins Bett gebracht werden und ins Bett gehen? Also all diese Fragen kontrolliert die Behörde und kann überprüfen und kann auch entsprechende Änderungsaufträge geben. Das macht sie gemeinsam mit der Magistratsabteilung 15. Die Magistratsabteilung 15 ist dafür verantwortlich, die für die Behörde dazu notwendigen Amtssachverständigen zu stellen. Unabhängig davon und trotzdem sehr eng vernetzt, aber an sich von der Methodik her unabhängig davon ist natürlich der große Fördergeber, der Fonds Soziales Wien. Sie wissen, dass wir Anerkennungsspielregeln haben, die einen sehr starken Fokus auf die Darstellung von Qualität, Qualitätsprogrammen und Qualitätssicherung legen. Sowieso haben wir dann noch die Volksanwaltschaft, selbstverständlich die Pflege- und Patientenanwaltschaft, und in der Pflege- und Patientenanwaltschaft auch die Heimkommission, und sozusagen unter der Heimkommission, sehr intelligent strukturiert, wie ich finde, auch die BewohnerInnenvertretung in jeder stationären Wohn- und Pflegeeinrichtung in Wien. Ich glaube, wir können zumindest mit Fug und Recht behaupten, dass das Kontrollsystem, das Frühwarnsystem jedenfalls sehr dicht ist. Ist es perfekt? - Ich befürchte, nein, weil es das perfekte Kontroll- und Frühwarnsystem gar nicht geben kann, aber es ist sehr dicht und wohl eines der dichtesten, wenn nicht sogar das dichteste Kontroll- und Frühwarnsystem in ganz Österreich. Wir haben natürlich Förderrichtlinien des FSW, die gemeinsam mit dem Dachverband in den Sozialeinrichtungen auch sehr fokussiert sind auf die Frage von Qualitätsspielregeln, Personalausstattung, Tagesgestaltung, auf die Frage des Umganges auch mit Essen, Nahrung, Trinken, die Qualitätssicherung und auch die Nachvollziehbarkeit durch Dokumentationssysteme. All das wird in Audits des FSW oder in Prüfprozessen der MA 40, die meistens gemeinsam stattfinden, was ich auch für gescheit halte, weil dann zwei Stellen mit unterschiedlichem Fokus auf die gleiche Situation schauen, gewährleistet. Wenn man sich nur die Zahlen der MA 40 anschaut: Diese hat im Jahr 2021 faktisch 100, also 99 Überprüfungen gemacht - das ist mehr, als wir Pflege- und Wohnhäuser haben -, und das meistens gemeinsam mit dem FSW, der noch zusätzlich Audits gemacht hat. Schaut man sich dann an, wie dieses System reagiert, dann ist es ganz klar, dass die Behörde mit Vorschriften und Verbesserungsauflagen reagiert, was aber Gott sei Dank nur ganz selten notwendig ist, weil im Gespräch mit den Einrichtungen potenzielle Mängel sofort auch besprochen werden können, um sie zu beheben. Der FSW aber ist in dieser Fragestellung, und das ist auch gut so, durchaus streng. Ich sage jetzt einmal die Zahl dazu, weil die durchaus bemerkenswert ist. Der FSW sagt dann natürlich auch: Wenn ihr die Qualitätsspielregeln nicht einhaltet, dann werden wir entweder die Förderperiode, also die Anerkennungsperiode, reduzieren - und das ist durchaus bei einer Zahl von Einrichtungen der Fall - oder wir reduzieren die Plätze, auf denen wir Menschen überhaupt etwas zur Verfügung stellen. Dann wird es natürlich für die Betreiber ökonomisch eng und diese reagieren in der Regel auch darauf. - Ich habe jetzt die Zahl in meinen vielen Zetteln nicht gefunden, ich bitte um Verständnis, aber ich kann das bei Interesse gerne nachreichen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Ja, danke. Es ist gar nicht so einfach, bei einem Salzburger Fall jetzt eine Frage zu konstruieren, die in Ihren Verantwortungsbereich fällt, aber ich behelfe mich der - unter Anführungszeichen - Krücke der Volksanwaltschaft. Es wird in dieser Frage auch die Volksanwaltschaft besprochen, und Sie wissen, dass es da einen aktuellen Bericht gibt, in dem der sozialdemokratische Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, ein ausgewiesen guter Jurist, weiterhin feststellt, dass die verfassungsmäßige Konformität der Wiener Mindestsicherung weiterhin nicht gegeben ist. Jetzt stellt sich für mich die Frage, die ich Ihnen ja eh schon ein paar Mal gestellt habe, aber leider halt bis jetzt immer nur nicht zufriedenstellend beantwortet bekam: Wann schaffen Sie es endlich, das Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungskonform darzustellen? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich stelle mir gerade die Frage - finde aber keine Antwort -, was das damit zu tun hat, welcher Fraktion der auch immer angehört oder ob sich das ändern würde, wenn ein schwarzer oder ein blauer Volksanwalt dort wäre. So gesehen halte ich den Beisatz in der Frage für belanglos. Zweiter Punkt, über den ich nachdenke: Ich finde, es passt gerade nicht zum Thema Heimkontrolle. Sozialhilfegesetz ist das eine und Heimvertragsgesetz und Wohn- und Pflegeheimgesetze sind das andere, also so gesehen ist die Frage gar nicht zum Thema. Ich beantworte sie aber trotzdem gerne, weil es eh immer die gleiche Antwort ist, die ich darauf gebe: Ich bin der Meinung, wir sind absolut verfassungskonform. Wir haben einige inhaltliche Abweichungen, da bin ich der Meinung, dass es auch nicht Verfassungskonformität des Bundes- Grundsatzgesetzes gibt, das, wie ich glaube, wenn ich mich nicht ganz täusche, eine blaue Sozialministerin beschlossen hat. - Danke. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Huemer gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich komme wieder zurück zur ursprünglichen Frage, nämlich der Möglichkeiten der Kontrolle in der Pflege oder in den Wiener Pflegeeinrichtungen. Ich glaube, ein grundsätzlicher Punkt für Qualität in der Pflege ist natürlich die Personalausstattung. Sie haben jetzt angesprochen, dass natürlich auch das behördliche Verfahren der Kontrolle schauen kann, inwiefern sozusagen die Standards eingehalten werden. Meine Frage zielt darauf ab: Haben Sie einen Überblick? Weil das lässt sich ja nicht unmittelbar und so schnell lösen, wenn sozusagen das Personal fehlt. Das hat man ja auch in Salzburg gesehen, dass letztendlich das Personal so unter Druck steht, dass die Qualität der Pflege nicht eingehalten werden kann. Sie haben angesprochen, dass der FSW dann das Mittel hat, weniger Pflegeplätze zu bewilligen. Das dauert ja eine gewisse Zeit, bis es von der Überforderung beziehungsweise vom nicht sinnvollen und nicht gewünschten und auch nicht dem Standard entsprechenden Pflegeschlüssel bis zu dieser Sanktion kommt. Haben Sie da Möglichkeiten, schneller einzugreifen, sprich, wenn Personalnot herrscht, wenn der Pflegestandard nicht eingehalten werden kann, tatsächlich Betten zu schließen, zu sperren? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Erstens einmal haben wir ja ein Wohn- und Pflegeheimgesetz und auf dem angeschlossen als Verordnung die Personalausstattung festgelegt, die Mindestpersonalausstattung festgelegt. Da ist schon völlig klar, dass jede Einrichtung zunächst einmal verpflichtet ist, diese Mindestpersonalausstattung auch tatsächlich zu haben. Alles andere wäre inakzeptabel und wäre sofort ein Mangel, der auch eine Konsequenz der Aufsichtsbehörde nach sich zieht. Der FSW hat mir berichtet, dass sie insgesamt 42 Mal Bettenreduktionen durchgeführt haben. Das ist eine Notmaßnahme, logischerweise, muss aber stattfinden, um die Relation des Personalschlüssels zustande zu bringen. Natürlich wird dann versucht, sofort eine tiefergehende Problemanalyse zu machen, aber Sie wissen natürlich, dass wir Pflegepersonal in ganz Österreich, in Wirklichkeit in ganz Europa suchen. Das zieht sich ja auch quer durch alle Bundesländer. Wenn man sich anschaut, was da in den letzten Wochen durch die Gazetten meistens der Bundesländerausgaben geflogen ist, dann gibt es ja kein Bundesland, das von sich behaupten kann, im Augenblick genug Pflegepersonal zu haben, weder im Spital noch in Pflegeheimen - das ist fast die Fortsetzung der Debatte von vorhin bei der Frage des Lehrermangels. Wir haben eben einen echten Fachkräftemangel. Deswegen glaube ich, dass wir andere Maßnahmen brauchen, die wir aber nicht den Pflegeheimen direkt umhängen können. Wir brauchen eine Weiterentwicklung in den Kompetenzspielregeln. Deswegen diskutieren wir über die Weiterentwicklung des GuKG, das ist die eine Sache. Und das Zweite, was ich jetzt freigegeben habe, ist eine Beschäftigung mit der Frage der Neudefinition unserer Personalschlüssel, weil unsere Personalschlüsseldefinition nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz in der Zeit vor der Etablierung von Pflegefach- und Pflegeassistenten stattgefunden hat und wir jetzt diese neuen Berufsgruppen endlich verfügbar haben und diese daher auch in den Personalschlüssel eingearbeitet werden müssen. Damit wird sich einmal eine Arbeitsgruppe im Dachverband beschäftigen, gemeinsam mit allen Organisationen, und dann können wir uns das gemeinsam auch ein bisschen politisch anschauen. Ich gehe einmal davon aus, dass dabei etwas Gescheites herauskommt. Diese Veränderung wird aber sicher notwendig sein, damit sozusagen letzten Endes die Einrichtungen mehr Puffer haben, zwischen verschiedenen Berufsgruppen die jeweils notwendige Personalausstattung jedenfalls zu gewährleisten. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landesrat! Recht herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung im Pflegebereich. Ich finde diese Arbeitsgruppe auch für sehr, sehr wichtig, und sie sollte relativ rasch arbeiten, weil ich meine, dass der Pflegeschlüssel geändert gehört. Also ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich komme aber zu einem anderen Thema, weil die Volksanwaltschaft sich in Wien sehr viele Missstände, die natürlich immer wieder vorkommen, anschaut, gerade im Rettungs- und Krankentransportwesen. Wissen Sie, wir kriegen immer wieder Fälle - das sind jetzt nicht, was weiß ich, jeden Tag fünf Fälle, aber jeder einzelne Fall ist einer zu viel. Wenn ich nur daran denke, dass oft Demenzkranke in der Ambulanz sitzen und oft acht bis zehn Stunden warten müssen, kein Wasser kriegen, kein Essen kriegen und dann irgendwann abgeholt werden. Da möchte ich Sie fragen - gerade im Zusammenhang mit Rettungs- und Krankentransport ist ja eine gesetzliche Veränderung vorgesehen -: Wie weit werden Sie da auch auf diese Bereiche Rücksicht nehmen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich meine, ich bitte, das schon einmal in der Präsidiale zu besprechen (Zwischenruf bei der ÖVP.), was mit Anfrage gemeint ist. Wir machen eine Anfrage zur Frage der Qualitätssicherung in Wohn- und Pflegeheimen, und jetzt soll ich eine Frage zu Rettungs- und Krankentransporten beantworten. Über die Frage haben wir schon mehrfach diskutiert, und ehrlich gesagt, wenn ich mich nicht ganz täusche, gab es die Möglichkeit einer Debatte über jedes einzelne Thema rund um den Bericht des Herrn Volksanwalts, also der Volksanwaltschaft. Und ehrlich gesagt bitte ich um Verständnis, dass ich finde, wir sollten schon beim Fragetext und beim Komplex bleiben, der in der Anfrage artikuliert ist. Sie können gerne eine Anfrage zu dem Thema stellen, die beantworte ich dann auch gerne extra. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP-1946745-2022-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Spielmann gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Medial wird kolportiert, dass Wien auf die Gruppe der Kranken- und Rehageld-BezieherInnen sowie StudienbeihilfenbezieherInnen bei der Auszahlung der Energiekostenpauschale vergessen hat. Wir Grüne haben in der Vergangenheit ausdrücklich darauf hingewiesen und beantragt, dass die Auszahlung auch an diese Personengruppen erfolgen soll. Auch der Teuerungsbonus des Bundes wird an Kranken-, Rehageld- und StudienbeihilfenbezieherInnen in vollem Umfang ausbezahlt. Wird zukünftig die Energiekostenpauschale des Landes Wien in der Höhe von 200 EUR auch an Kranken- und Rehageld- sowie StudienbeihilfenbezieherInnen ohne Anrechnung von anderen Leistungen ausbezahlt, analog zur Auszahlung des Teuerungsbonus im Bund?) Ich ersuche um Beantwortung.Amtsf. StR Peter Hacker: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Sie ist mehrdeutig, in meiner Leseart jedenfalls. Ich gehe einmal davon aus, Sie meinen Kranken- und Reha-Geldbezieher, die arbeitslos sind. Davon gehe ich aus, dass das die Frage ist. Man könnte es auch anders verstehen. Ich gehe aber einmal davon aus, und tatsächlich ist es so, dass ich nicht sicher bin, ob ich das beantworten kann. Ich nehme aber den Ball auf, weil es die Intention jedenfalls nicht war. Es kommt ja das Wort "Krankengeld" in unserer gesetzlichen Regelung gar nicht vor. Selbstverständlich wäre ich davon ausgegangen, dass Arbeitslosengeldbezugsberechtigte, die halt gerade im Krankenstand sind und daher Geld von der ÖGK haben, trotzdem arbeitslos sind und daher trotzdem die Energieunterstützungsleistung kriegen. Ich lasse es aber noch einmal nachchecken. Ich sage, wie es ist, ich kann es im Moment nicht beantworten, die Zeit war zu kurz. Möglicherweise gab es ein Vollzugsmissverständnis beim AMS. Ich habe da jedenfalls eine sehr klare Meinung: Wer Arbeitslosengeld bezieht, kriegt die Unterstützungsleistung, wurscht, ob er gerade im Krankenstand ist und er Geld von der ÖGK überwiesen kriegt oder nicht. Ja, das kläre ich noch einmal ab und kann Ihnen dann gerne berichten. Jedenfalls wäre es nicht der Plan gewesen, diese Menschen von der Unterstützungsleistung auszunehmen, weil sie neben arbeitslos auch noch krank sind. Das war also definitiv nicht die Intention. Es kann nur ein buchhalterisches Missverständnis bei der Auszahlung des AMS sein. Wir klären das gerne. Bei den "Studies", bei den Studenten, Studienbeihilfebeziehern - Entschuldigung für das Wort "Studies", es ist eine liebevolle Bemerkung gewesen - ist es natürlich viel komplizierter, weil diese die Studienbeihilfe natürlich - es ist so ein uraltes Familienrecht in unserem Land, das wir auch irgendwann einmal diskutieren sollten - nur dann kriegen, wenn die Eltern es sich nicht leisten können, Studierende finanziell zu unterstützen. So sind eigentlich die Definitionen. Da kann man eh darüber nachdenken, wie modern und progressiv das ist, aber da kommen wir nicht daran vorbei. Die Sozialhilfe kann das also nicht ausbremsen. Da müssten wir zuerst etwas in der Studienbeihilfendefinition ändern, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Studierende sich den Alltag leisten können. Das ist der Grund, warum Studierende grundsätzlich immer von sämtlichen Sozialleistungen ausgeschlossen sind, was ich eh nicht für besonders prickelnd halte. Sie wissen, dass da auch noch das Problem mit der Frage Hauptwohnsitz dazukommt, weil wir ja Sozialhilfe grundsätzlich hauptwohnsitzbezogen haben. Das heißt, viele Studierende in Wien haben den Hauptwohnsitz nicht in Wien, diese könnten wir gar nicht, selbst, wenn wir wollten oder dürften, über Sozialhilfe in irgendeiner Form unterstützen. Das Kernproblem bei den "Studies" ist aber logischerweise diese Verpflichtung von Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. So ist die gesetzliche Definition, und das ist der Grund. Wir haben sie aber trotzdem drinnen, allerdings nicht bei dem direkten Geldbezug - das wäre rechtlich nicht tragbar gewesen und nicht machbar gewesen -, aber wir haben sie natürlich in diesem zweiten Teil der Energieunterstützung, nämlich der Energieunterstützung Plus, bei der es darum geht, dass es, wenn jemand einen Rückstand bei seiner Energierechnung hat, eine Unterstützungsleistung gibt. Da sind Studierende umfasst, wenn ihr Hauptwohnsitz in Wien ist. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Ja, es ging mir hauptsächlich um die Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen und Krankengeld und Reha-Geld beziehen. Meine Frage hat ein bisschen darauf abgezielt, dass der Bund es ja schafft, den Teuerungsausgleich - und nichts anderes ist ja eigentlich die Energiekostenpauschale, halt auf Wien umgemünzt - so auszuzahlen. Warum gibt es da im Hinblick auf den Bezug keine Kooperation mit dem Bund, um genau diese Auszahlungen auch als Wiener Stadtregierung zu machen? Das erschließt sich mir immer noch nicht so ganz, deshalb noch einmal die Frage an Sie. Und danke vielmals für das Berücksichtigen von Reha- und Krankengeld! Wenn ich da helfen kann - Sie wissen, ich habe gute Kontakte zum AMS -, gerne jederzeit. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, wir greifen letzten Endes auf Systeme zu, über die wir keine gesetzliche - wie soll ich sagen - Hoheit haben. Hoheit ist jetzt das falsche Wort, aber es fällt mir nichts Gescheiteres ein. Wir greifen auf Systeme zu, die sich nicht im Einflussbereich, auch nicht im gesetzlichen Einflussbereich des Landes befinden. Wir haben eine gesetzliche, auch verfassungsmäßige Zuständigkeit im Rahmen der Armutsbekämpfung. Diese ist durch das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz definiert und grenzt uns ja innerhalb des Rahmens der Zuständigkeit gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ein. Es ist total schwierig gewesen, überhaupt eine datenschutzkonforme technische Umsetzung zustande zu bringen, weil wir gesagt haben, wir wollen mit der Energiestützung ja auch die darüberliegenden Einkommen erfassen. Das ist uns auch gelungen, aber die Brücke und die Krücke, die wir da bauen mussten, war rechtlich sehr kompliziert. Der Bund tut sich da viel leichter, denn der beschließt es im Parlament als Gesetz und setzt das dann einfach um. Diese Möglichkeit haben wir nicht. Wir können kein Gesetz formulieren, mit dem wir dann - keine Ahnung - das GIS verpflichten oder das AMS verpflichten oder die Österreichische Gesundheitskasse verpflichten oder die Pensionsversicherungsanstalt verpflichten können, sondern wir sind da auf Vereinbarungen angewiesen, die wir Gott sei Dank treffen konnten. Aber das ist der Grund, warum es viel komplizierter ist. Wir können dann auch keinen Datenabgleich machen - das ist natürlich doppelt ärgerlich. Sie erinnern sich an die Geschichte mit dieser Einmalauszahlung, wo der Bund gesagt hat, die Leute bekommen diese Einmalzahlung unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos gemeldet sind oder bei der Mindestsicherung, und die Mindestsicherung muss das wieder zurückverlangen. Da zeigt sich also, dass der Bund hier oft die Regelung nicht trifft, die eigentlich naheliegend wäre, nämlich zu sagen: Macht, bevor ihr auszahlt, einen Datenabgleich! - Aber da stoßen wir permanent an Grenzen des Datenschutzrechtes, und man muss zweifelsohne einmal darüber nachdenken, ob unser Datenschutzrecht oder die Interpretation desselben eigentlich die Menschen beschützt oder nur Paragraphen beschützt. In manchen Fragen habe ich das Gefühl, wir beschützen mehr die Paragraphen als die Menschen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Greco gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich bedanke mich für die bis jetzt gemachten Ausführungen. Ich darf hierzu ergänzend nachfragen: Der Bund hat ja bereits ein sehr nachhaltiges und großes Entlastungspaket zu diesem Thema beschlossen. In Wien hatten wir jetzt einmal im Frühjahr 200 EUR, die an Energiekostenausgleich ausbezahlt wurden. Und meine Frage geht jetzt dahin: Experten und die Opposition fordern ja schon lange, dass wieder der jährliche Heizkostenzuschuss eingeführt wird. Was sagen Sie dazu? Werden Sie dies umsetzen? - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wir werden, so wie wir es im Frühjahr angekündigt haben, dem Landtag noch eine weitere Gesetzesfassung für die Fortsetzung der Energiekostenpauschale vorlegen. Ich nehme schon mit einem fast interessierten leichten Lächeln zur Kenntnis, wie vergangenheitsbezogen die Österreichische Volkspartei offensichtlich an antiquierten Begriffen hängt. Offensichtlich braucht ihr also das Wort Heizkostenzuschuss zur kollektiven Befriedigung. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ah geh!) Ich finde, es ist ziemlich wurscht, wie das Ding heißt. Ich kann mit "Energiekostenunterstützung" definitiv leben. Entscheidend ist, dass es sich die Leute leisten können, zu Hause zu heizen, zu kochen, es warm zu haben und warmes Wasser zu haben, und wie das Ding heißt, halte ich für ziemlich wurscht. Wenn Sie mit "Energiekostenunterstützung" leben können, dann, glaube ich, finden wir da endlich einen gemeinsamen Frieden. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher und Abg. Gabriele Mörk.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Seidl gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Ich darf vielleicht nur ganz kurz noch auf die vorherige Anfrage zurückkommen, denn so eine Fragestunde kann ja auch weiterbilden - das ist ja, glaube ich, nicht verboten. Nur zur Information für Sie: Nicht die Ministerin beschließt Gesetze, sondern in Österreich macht das der Nationalrat. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr oberg'scheit! - Heiterkeit bei StR Karl Mahrer.) - Das vielleicht für Sie als Nichtjuristen. Ich bin auch keiner (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, ... belehren!), aber vielleicht ist es gar nicht so uninteressant, auch das zu erfahren. Jetzt zu meiner Frage: Seit 2012 gibt es ja den Heizkostenzuschuss nicht mehr, den hat ja Rot-Grün damals ersatzlos gestrichen. Jetzt gibt es in acht Bundesländern einen Heizkostenzuschuss, in Wien gibt es diesen nicht. Daher meine Frage - das ist auch das, was die Vorfragerin erfragt hat -: Werden wir das dann hoffentlich im Jahr 2023 wieder erleben, dass die Stadt Wien auch dafür Geld in die Hand nimmt? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Bei der ÖVP hat es mich ein bisschen überrascht, bei euch überrascht es mich wenig, wie sehr ihr der Vergangenheit nachhängt - das ist ja nicht so überraschend. Die Antwort ist grundsätzlich die gleiche, aber ich gehe auch gerne ernsthaft auf die Frage ein: Nein, ich halte es grundsätzlich sozialpolitisch für nicht das Prickelndste, das Gelbe vom Ei, dass wir uns permanent einzelne Themen der Armutsproblematik herauspicken und sagen: Und da sind wir jetzt wie der Großfürst besonders zuwendungsfreudig! (StR Dominik Nepp, MA: Na, das ist aber die SPÖ bitte, entschuldige!) Davon halte ich nichts, sondern ich halte viel mehr davon, daran zu arbeiten, ein System zu haben, in dem die Menschen die Möglichkeit haben, ihr Leben frei zu gestalten. Das unterscheidet uns ganz zweifelsohne. Da seid ihr nicht so mit dabei, wenn es darum geht, dass die Menschen ihr Leben frei gestalten. Ich bin jedenfalls dafür, meine Fraktion auch, mein Koalitionspartner auch. Daher: Nein, es wird nicht wieder diese fürstlichen Einzelzuwendungen geben (StR Dominik Nepp, MA: Aber dafür einen Schnitzel-Gutschein!), sondern es geht um die Frage (StR Dominik Nepp, MA: Einen Schnitzel-Gutschein, das darf man schon?): Wie haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, die keinen Job haben, die krank sind, trotzdem ein menschenwürdiges Dasein fristen? Und da ist das Kernproblem in der von deiner schwarz-blauen Regierung dem Parlament vorgelegten Regierungsvorlage zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, dass ihr die absurde Idee - die absurde Idee! - gehabt habt, keine Untergrenze festzulegen, sondern eine Obergrenze. Das ist ja eine sozialpolitische Schande, die ihr endlich ausmerzen müsst! (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-1956718-2022-KVP/LM) wurde zurückgezogen. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Eine liberale Demokratie zeichnet sich laut Lhptm Dr. Michael Ludwig dadurch aus, dass BürgerInnen Auskunft darüber verlangen können, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Trifft das auch auf die Wiener Landesverwaltung zu?" ... (Rufe bei FPÖ und GRÜNEN: Was ist mit der 6. Frage?) - Die 5. Anfrage wurde zurückgezogen! (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ja, dann kommt die 6.!) Gut, dann wird die 6. Anfrage beantwortet. Okay, alles zurück! - Da die Frau Landesrätin zu Beginn der 6. Anfrage nicht im Raum war, habe ich die Fragestunde für beendet erklärt. Okay, die Frau Landesrätin ist jetzt da - wir freuen uns -, daher wird die 6. Anfrage beantwortet. - Wir kommen zur 6. Anfrage. Die 6. Anfrage (FSP-1947555-2022-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Bozatemur gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landesrätin! Im Juli des heurigen Jahres legten Sie gemeinsam mit Ministerin Gewessler und NÖ-Landeshauptfrau Mikl-Leitner den 'Schlussstein' zur abgeschlossenen Sanierung des Marchfeldschutzdammes. Wie ist der aktuelle Stand der Verpflichtungen Wiens zum Hochwasserschutz?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es mir in 18 Jahren noch nie passiert, dass eine an mich gestellte Anfrage als 6. Anfrage aufgerufen wird. Es ist gestern passiert, und es ist heute passiert. Es gibt also offensichtlich immer ein erstes Mal. - Das nur als kurze Einleitung, bevor ich zum Thema komme. Das Thema, mit dem sich die an mich gerichtete Frage beschäftigt, ist die Sanierung des Marchfeldschutzdamms und der aktuelle Status der Verpflichtungen Wiens zum Hochwasserschutz. Sie wissen ja, dass für den Hochwasserschutz wir gemeinsam mit Niederösterreich und der DHK, der Donauhochwasserschutzkonkurrenz, schon mehrere 15a-Vereinbarungen abgeschlossen haben, eine von 2014 bis 2019 über 110 Millionen EUR. Im Rahmen dessen wurde auch der Marchfeldschutzdamm generalsaniert, und wir haben vor Kurzem mit der Frau Bundesministerin und meinem Kollegen aus Niederösterreich auch einen gemeinsamen Pressetermin gehabt, bei dem wir da den Schlussstein setzen konnten. Das klingt so banal, aber dahinter steckt sehr, sehr viel Arbeit und sehr, sehr viel Hirnschmalz, auch von den betroffenen Abteilungen, der MA 45 und der WGM, die das für die Stadt Wien umsetzen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch wirklich sehr herzlich bei allen bedanken, weil die Ertüchtigung des Marchfeldschutzdammes keine banale Geschichte ist. Wir befinden uns hier ja großteils im Nationalpark Donau-Auen, das heißt, es ist auf sehr vieles Rücksicht zu nehmen - Naturschutz, Flora, Fauna, dann natürlich unser Nationalparkgesetz. Da gibt es also einfach sehr viele Rahmenbedingungen, auf die man hier Rücksicht nehmen muss. Wir konnten dadurch auch nur im Winter bauen. Wir haben die Grasnarbe gleich einer Hauttransplantation abgenommen, haben die Grasnarbe mit den seltenen Orchideen woandershin versetzt, haben den Damm ertüchtigt, haben das dann wieder rückversetzt. Da sind also wirklich sehr, sehr viele Dinge passiert, weil das einfach ein sehr spezielles Umfeld ist, in dem die ganzen Sanierungen erfolgt sind. In Summe sind bis 2019 alleine 110 Millionen EUR investiert worden, und wir haben dann nach 2015 noch einmal einen weiteren 15a-Vertrag abgeschlossen, es gibt noch viele kleinere Projekte. Das für mich Interessante daran ist, dass Wien ja sehr stark verantwortlich ist für den Hochwasserschutz von niederösterreichischen Gemeinden, weil der Haupthochwasserschutz Wien ja mit der Donauinsel im Prinzip abgeschlossen war. Wir sind jetzt durchgehend auf 14.000 m³ pro Sekunde ausgebaut, und wir haben damit alle Hochwässer, die wir gehabt haben, sogar das Jahrhunderthochwasser 2013, sehr, sehr gut überstanden. Das heißt, wir sind mit dem ganzen System der Dämme auf der linken und auf der rechten Seite wirklich auch für Extreme gut gerüstet. Noch kurz vor der Fertigstellung ist das Hafentor im Hafen Albern, das Hafentor in der Freudenau gibt es ja schon seit einigen Jahren, die Überströmstrecke Stopfenreuth haben wir fertiggestellt. Ich glaube daher, wir können wirklich mit viel Stolz darauf zurückschauen, dass wir die letzten, man kann sagen, 16 Jahre sehr konsequent Jahr um Jahr alle Projekte umgesetzt haben, zu denen wir uns, ich glaube, in den 70er Jahren, vertraglich verpflichtet haben. Wir sind jetzt fertig mit unseren Investitionen, auch als erstes Bundesland fertig, und ich glaube, man kann sehen, wenn ein Hochwasser kommt, dass das etwas ist, auf das wir gut vorbereitet sind, wo wir eine gute Mann- und Frauschaft haben, die das wirklich gut bewältigt, auch in der MA 45. Ich freue mich nun auf Zusatzfragen zu diesem Thema. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Mahdalik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Die Eröffnung des Marchfeldschutzdammes ist ja zwei Jahre nach der Fertigstellung erfolgt. Sie waren, glaube ich, vor Ort im Festzelt. Ich war auch vor Ort, aber nicht bei Brötchen und Sekt, sondern gemeinsam mit der FP- Niederösterreich und der SP-Niederösterreich haben wir Leonore Gewessler - nicht Ihnen - mit einer kleinen Demo mitteilen wollen, dass halt die Absage der S8 und der S1, des Lückenschlusses, ein Verbrechen an der Umwelt, an den Menschen und der Wirtschaft ist. Aber wenn wir schon in dieser Gegend sind, möchte ich eine Frage zur Lobau stellen: Sie waren ja lange Umweltstadträtin, und wir haben viele Jahre lang probiert und immer wieder gefordert - auch andere: die Schwarzen und die GRÜNEN, die NEOS sind dann noch mit einer Trommel um Ihren Christbaum gerannt -, dass die Lobau besser dotiert wird, über die Alte Donau und über das Mühlwasser, und viele Jahre war das ein unlösbares Problem. Sie werden es ja nicht zu Fleiß gemacht haben, es wird schon einen Grund gegeben haben. Es war alles ausgetrocknet bei der Stadler Furt, bei der Eßlinger Furt, und so weiter, und so fort, und seit ein oder zwei Jahren funktioniert das auf einmal: Dort rinnen Bäche, die Kinder spielen darin, super, alle freuen sich einen Haxen aus. Eine Zeit lang ist die Dotation sogar so gut gewesen, dass es weiter Richtung Untere Lobau gegangen ist - also auch beim Staudigl, Groß-Enzersdorf, beim dortigen Nationalparkhaus. Dort ist es jetzt wieder trocken. Jetzt hätte ich vielleicht zwei Fragen - ich formuliere es in einer -: Warum hat es so lange gedauert, bis die Dotation der Oberen Lobau funktioniert, und wann wird es mit einer zufriedenstellenden Dotation der Unteren Lobau endlich klappen? Präsident Ernst Woller: Danke für die Frage. Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also man hat Sie gehört im Festzelt - das darf ich Ihnen versichern -, sogar ziemlich laut, bei der Demonstration. Ich glaube, ich habe sogar Sie herausgehört aus dem Chor, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Was jetzt die Dotation betrifft - ich habe im Sommer die Gelegenheit genutzt und habe mir das selber vor Ort einmal angeschaut, ich war mit dem Rad unterwegs -, so ist es so, dass die MA 45 beziehungsweise die WGM dort schon Arbeiten durchgeführt hat, und seitdem funktioniert es sozusagen. Man musste Ausbaggerungen machen. Ich habe mir ein bisschen erzählen lassen, wie das war: Du bist mitten im Nationalpark, das ist wirklich ein sehr heikles Gebiet, wo man sehr rücksichtsvoll arbeiten muss, aber es hat gut funktioniert. Die Dotation der Oberen Lobau funktioniert ja in so einem quasi umgedrehten U, und es hat einzelne Bereiche gegeben, wo die Verlandung schon so stark war, dass das Wasser nicht mehr darübergekommen ist. Das ist sehr vorsichtig ausgebaggert worden. Der Vorlauf von solchen Dingen ist relativ lang. Aus meiner Sicht hat es lange Jahre gut funktioniert, dann ist es immer trockener geworden. Dann haben wir angefangen, die Pläne zu machen, aber du brauchst naturschutzrechtliche, nationalparkrechtliche und was weiß ich, was noch für Genehmigungen, und dann kommt vom Nationalpark Donau-Auen jemand, der die ganze Zeit schaut, dass man ja keinen Kieselstein zu viel macht. Das heißt, das hat einen relativ langen Vorlauf gehabt, aber seitdem funktioniert es in der Oberen Lobau aus meiner Sicht sehr gut, ich habe mir das auch angeschaut. Wir sind auch jetzt gerade noch dabei - das Projekt der MA 45 ist ja am Laufen -, eine weitere große Dotationsleitung zu errichten, mit der wir dann die dotierte Wassermenge noch erhöhen können. Unser Problem - oder unser Thema oder der Punkt, wo die Interessenkonflikte immer schon waren - ist in der Unteren Lobau, dass wir dort die Trinkwasserreservebrunnen der Stadt Wien haben. Die oberste Wasserrechtsbehörde, die im Bund angesiedelt ist, sagt - zu Recht, meiner Meinung nach -, der Schutz des Trinkwassers steht über allem. Und aus diesem Grund können wir dort nicht dotieren. Was wir aber natürlich schon machen, ist: Wenn die Obere Lobau ausreichend mit Wasser versorgt ist, dann geht das auch ins Grundwasser, und über das Grundwasser sind quasi die Obere und die Untere Lobau miteinander verbunden. Das heißt, auch die Untere Lobau profitiert von diesen Maßnahmen, aber - man sieht es ja selber, Sie werden das kennen -: Du gehst diesem Flusslauf nach, und irgendwo kommt so ein Brett, und beim Brett ist es aus, denn dort beginnt dann die Untere Lobau, und dort dürfen wir bescheidmäßig nicht mehr dotieren. Das wird sich auch, solange das eine Trinkwasserreserve für die Stadt Wien ist, meiner Meinung nach nicht ändern, denn die oberste Wasserrechtsbehörde wird ihre Meinung dazu nicht ändern. Ich glaube aber, mit dem, was wir jetzt tun, mit der Ertüchtigung quasi dieser, ich sage jetzt, Flussläufe - das ist wahrscheinlich nicht ganz korrekt, aber ich glaube, Sie verstehen mich -, mit der Ausbaggerung und mit der Erhöhung der Dotationsmenge und, damit verbunden, der Verbesserung der Grundwassersituation in der Oberen Lobau wird es uns gelingen, auch in die Untere Lobau mehr an Feuchtigkeit, an Wasser und so weiter hineinzubringen. Als Biologin muss ich Ihnen aber sagen: Das, was dort passiert, ist halt ein ganz normaler Prozess einer Verlandung, wenn man Altarme abtrennt. Was wir da machen, ist wirklich, gegen die Natur zu arbeiten, aber das machen wir natürlich gern, weil wir wissen, dass die Wienerinnen und Wiener an der Lobau hängen, und wir natürlich auch. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Sequenz gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen! Meine Frage zielt auch in diese Richtung. Ich habe hier ein Papier gefunden. Es gab 2006 - weil Sie gerade gesagt haben, nach 16 Jahren ist sozusagen dieser Prozess oder sind diese Projekte abgeschlossen - dieses Experten-Hearing zum Hochwasserschutz. Das waren mehrere Runden, Sie waren dabei. Da gab es ein abschließendes Papier, Ihre Unterschrift steht an erster Stelle, und ich zitiere daraus einen Satz - das ist wirklich der wesentliche, und der zielt auch genau auf das ab, was Toni Mahdalik gesagt hat -: "Die Stadt Wien ist bereit, den Marchfeldschutzdammausbau mit dem Bau von mindestens zwei Dotationswehren und einer Erweiterung des Schönauer Schlitzes zu verbinden, um eine entsprechende Gewässervernetzung und Dynamisierung der unteren Au zu erreichen." Wer nicht weiß, was der Schönauer Schlitz ist - das ist keine Schande -: Das ist die letzte Verbindung der Lobau zur Donau. Meine Frage ist jetzt: Was ist mit diesen Projekten, die in diesem Papier erwähnt werden, passiert? - Und sonst möchte ich noch sagen: Wien hat beim Hochwasserschutz Tolles geleistet - Donauinsel, und so weiter -, das ist ein Beispiel für viele Länder dieser Welt. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also es ist relativ einfach, was passiert ist - ich habe es vorhin ohnedies auch schon angesprochen -: Die oberste Wasserrechtsbehörde hat ganz klar entschieden, dass der Trinkwasserschutz über allem steht, und hat auch nicht zugelassen, dass wir da irgendwelche Dotationen der Unteren Lobau machen und schon gar nicht irgendwelche Tore, wo wir dann bei Hochwasser das Wasser hineinlassen. Das war also schlicht und ergreifend so nicht umsetzbar. Ich kann mich noch gut an die Runden erinnern, wir haben da sehr, sehr lange diskutiert, aber in der Interessenabwägung der obersten Wasserrechtsbehörde stehen die Trinkwasserreserven für die Stadt einfach an höchster Stelle. Es ist uns jetzt, glaube ich, mit der Dotation der Oberen Lobau einiges gelungen, es ist uns einiges gelungen mit dem neuen Dotationsprojekt, es sind auch eine Reihe von Sperrbrunnen außer Betrieb gegangen, was auch noch einmal etwas gebracht hat. Ich glaube also, man wird positive Ergebnisse sehen, aber das, was wir uns damals gewünscht haben, hat so leider nicht funktioniert. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich möchte meine Frage heute ein bisschen weiter spannen. Betreffend das Thema - ich fasse es einmal so zusammen - Renaturierung, das Sie ja auch schon angesprochen haben, möchte ich abseits der Lobau ein bisschen allgemeiner fragen, was aus Ihrer Sicht bei der Renaturierung - ich glaube, in Zeiten auch des Klimawandels ein sehr, sehr wesentliches Thema - die wesentlichen Projekte sind, die jetzt gerade bei Ihnen auf der Agenda stehen. Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Bei der Renaturierung steht natürlich ganz oben die Liesing, das ist unser Hauptprojekt. Das wird uns auch, ich würde einmal sagen, die nächsten 6 bis 8 Jahre noch beschäftigen, weil wir das abschnittsweise machen. Wir haben ja den 1. Teilabschnitt der Liesing schon vor, glaube ich, 15 Jahren fertiggestellt - das sind vor allem die Bereiche im 10. Bezirk gewesen - und haben uns jetzt vorgenommen, den Rest zu machen. Das geht einher mit einem Kanalbau und dann an der Oberfläche einer Renaturierung, einer Aufweitung. Die Liesing, der Teil, der bisher noch nicht renaturiert ist, ist ja ein bisschen eine Flussautobahn - Sie kennen es vielleicht -, das heißt so, wie man es halt gebaut hat. In den, ich weiß nicht, sagen wir halt, 1960er Jahren hat man sich Flüsse halt so vorgestellt, so ziemlich gerade mit Steinen. Die Natur hat sich viel davon schon zurückgeholt, es schaut teilweise recht schön aus, aber ein besserer Lebensraum ist es, wenn man einfach Aufweitungen hat, wenn man Überschwemmungszonen hat. Dafür gibt es tolle Pläne von der MA 45, die wir jetzt einfach Stück für Stück umsetzen. Der 1. Teilabschnitt ist letztes Jahr schon fertiggestellt worden, der ist gerade wieder sozusagen am Anwachsen, wird also gerade von der Natur zurückerobert, und die restlichen sind jetzt für die nächsten Jahre eingetaktet. Ich kann es Ihnen jetzt nicht genau sagen, ich hätte jetzt einmal gesagt, bis 2028 - es kann aber auch 2029 gewesen sein - machen wir jetzt die restlichen Abschnitte, und dann haben wir den kompletten Flusslauf sehr schön renaturiert. Das ist dort auch wirklich ein Teil von Wien, der sehr intensiv genutzt wird. Wir werden dann auch begleitende Radwege haben. Also das ist wirklich dann ein tolles Naherholungsgebiet, das man dann in Liesing zusätzlich zur Verfügung hat. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Eine liberale Demokratie zeichnet sich laut Lhptm Dr. Michael Ludwig dadurch aus, dass BürgerInnen Auskunft darüber verlangen können, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Trifft das auch auf die Wiener Landesverwaltung zu?" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Margulies, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern hat Bgm Michael Ludwig die an ihn gerichteten Fragen de facto nicht beantwortet. Das war durchschaubar, das war ein durchsichtiger Schachzug. Auch wenn das eine Bedeutung des Wortes "transparent" ist: Das war ein durchsichtiger Schachzug, aber nicht transparent. Transparenz ist etwas anderes. Transparenz beschränkt sich auch nicht nur auf uns hier im Saal. Transparenz beschäftigt sich mit den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern, Sachen zu erfahren, die die öffentliche Hand bereitstellt, macht, zu tun gedenkt, et cetera, aber selbstverständlich geht es auch um die Rechte von uns allen hier, ganz egal, ob in der Rolle als Landtagsabgeordnete oder als Gemeinderäte. Und deshalb geht es beim Fragerecht hier herinnen - und das ist entscheidend für Transparenz - nicht nur um das Recht, eine Frage stellen zu können, das das eine oder andere Mal schon in der Präsidiale abgedreht wurde, sondern noch viel mehr um das Recht auf eine ehrliche Antwort. Das wäre das Entscheidende! (Beifall bei GRÜNEN und FPÖ sowie von StR Karl Mahrer und Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Wir können und dürfen fragen, was wir wollen, aber wenn man auf die Frage "Wann sind Sie heute aufgestanden?" antwortet: "Heute scheint die Sonne wunderschön!", dann ist nach den Regeln unseres Hauses die Frage beantwortet. - Sorry, Leute, so geht es nicht, weder im Wiener Landtag noch im Gemeinderat. Diese Regeln müssen wir ändern. Wir alle haben, wenn wir unserem Job nachkommen, das Recht auf eine Antwort nach bestem Wissen und Gewissen auf die gestellte Frage. (Beifall bei GRÜNEN und FPÖ sowie von StR Karl Mahrer und Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Manchmal kann es passieren, dass man sich irrt - da wird man darüber diskutieren. Und dieses Recht ist ein Recht, das eben nicht nur für uns hier gilt, das muss auch für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, wenn sie sich an die öffentliche Hand wenden, sei es im Bezirk, sei es im Magistrat, sei es direkt an die politisch Verantwortlichen - und auf allen Ebenen, da will ich überhaupt keinen Unterschied machen zwischen Bund, Ländern, Gemeinden, Bezirk. Das gilt überall, und ich hoffe, dass wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz zumindest einen Schritt in diese Richtung machen, und ich hoffe, dass es ernst gemeint ist, dass dieses Gesetz nicht weiterhin vor allem von den Gemeinden und den Städten blockiert wird. Das hoffe ich inständig, und ich glaube auch daran, dass es uns alle miteinander einen Schritt weiterbringen wird. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist aber nur ein kleiner Teil von Transparenz. Das ist sozusagen Transparenz in der Frage und Antwort, wo man über Pläne nachfragt, et cetera, aber dann gibt es natürlich auch die Transparenz, bei der es tatsächlich auch um Behördenstücke und um Akten geht, bei der es um Akteneinsicht geht, bei der es darum geht, teilhaben zu können, Informationen zu erhalten, wieder auf beiden Ebenen, einerseits auf der Ebene von uns Politikern und Politikerinnen. Beispiel: Gestern hatten wir mehrere Entscheidungen zu treffen, aber eine Entscheidung war die Freigabe von 2 Milliarden EUR als Kredit. Wenn das eine Bank macht, sagt der Verantwortliche, der entscheiden muss: Leg mir bitte alle Unterlagen vor, jedes einzelne Geschäft! - Wir mussten gestern alle hier über 2 Milliarden EUR entscheiden und durften nicht einmal die Frage nach Sicherheit stellen, geschweige denn, Einsicht nehmen, ob es irgendwelche Sicherheiten gibt, wenn wir irgendjemandem 2 Milliarden EUR als Kredit geben. Ich sage, das, was tatsächlich nichts mehr mit Transparenz, sondern eher mit Großherrlichkeit zu tun hat, ist die Frage unserer Notkompetenz. Es wäre vollkommen wurscht gewesen, was wir gestern bei allen 3 Krediten gemacht hätten - 2 Mal 700 Millionen EUR, 1 Mal 2 Milliarden -, es wäre wurscht gewesen, der Bürgermeister hatte das alles schon in Notkompetenz entschieden. Und damit gilt es - selbst wenn der Gemeinderat gestern Nein gesagt hätte. Also ich glaube, dass wir hier einiges sozusagen zu überprüfen und zu hinterfragen und auch zu verändern haben, aber selbstverständlich muss klar sein, dass jeder Einzelne von uns hier herinnen, wenn ein Punkt zur Diskussion steht, über den er oder sie abstimmen muss, das Recht hat, in die Unterlagen Einblick zu nehmen, die ihn erst wirklich ermächtigen, über ein Geschäftsstück sinnvoll abstimmen zu können. Das ist ein Mindestmaß in der Demokratie - und das ist nicht das Mindestmaß der Transparenz, denn da würden wir uns noch viel mehr wünschen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das bis heute nicht gegeben ist. Ein weiterer Punkt, der im Bereich der Transparenz wichtig ist, ist, wenn man dann untersuchen muss. Es ist etwas passiert, und man muss gemeinsam draufkommen - ich sage jetzt bewusst nicht, ermitteln, denn ermitteln soll die Staatsanwaltschaft, sollen die Gerichte, soll die Polizei. Ich sehe mich nicht als Ermittler, aber wir sind diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, wie die politische Verantwortung wahrgenommen wird, und dafür muss es selbstverständlich möglich sein, alle in diesem Zusammenhang notwendigen Menschen zu befragen, in Unterlagen Einsicht zu nehmen. Das muss eine Selbstverständlichkeit werden, wenn ich Transparenz ernst nehme, so wie das hoffentlich hinkünftig unser aller Bürgermeister und Landeshauptmann auch tut - denn wir haben das Zitat von ihm nicht umsonst gewählt, er wird an diesem Zitat gemessen werden, wenn es darum geht, ob er beim Informationsfreiheitsgesetz weiterhin blockiert oder ob es in ihm wirklich einen Wandel gegeben hat und er jetzt sagt: Nein, es ist für uns alle besser, wenn wir transparenter leben, es ist für uns alle besser, wenn Informationen, die nicht unbedingt geheim gehalten werden müssen, um wirklich Unternehmen zu schützen oder Einzelpersonen zu schützen, freigegeben werden, damit man darüber diskutieren kann. Das ist für eine Gesellschaft deutlich besser. Da braucht es, um noch einmal darauf zurückzukommen, selbstverständlich auch Änderungen bei den Fragen des Untersuchens. Das heißt, es wird auch Änderungen betreffend die Kompetenzbereiche für Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse geben. Diese wird es geben müssen, sonst ist diese Form der Transparenz bei Weitem nicht gegeben, und ich gehe davon aus, dass, wenn wir uns zusammensetzen und auch gemeinsam mit den NEOS Sachen entwickeln, sie mehr auf ihre eigenen Vorstellungen hören werden als auf ihren Koalitionspartner und dass wir gemeinsam diesbezüglich etwas entwickeln können. Dennoch darf bei uns selbst, was das betrifft, nicht Schluss sein - und damit komme ich langsam zum Ende -, sondern die zentrale Frage in der Auseinandersetzung ist: Welches Recht, welche Rechte haben Bürger und Bürgerinnen? - Im Endeffekt gibt es dafür einen ganz klaren Maßstab, den es meines Erachtens zu beachten gilt: Grundsätzlich ist alles offen - jede einzelne Studie, jede einzelne Entscheidung, jedes einzelne Geschäftsstück -, außer es gibt wirklich einen guten Grund. Und diese guten Gründe dürfen nicht allgemein gefasst sein, diese guten Gründe müssen klar reglementiert, klar nachvollziehbar sein. Wenn wir das machen, dann, glaube ich, wird es tatsächlich Transparenz, eine Weiterentwicklung in unserem Sinne geben, und dann werden solche Beantwortungen, wie es sie manchmal in der Fragestunde gibt, die durchsichtig, aber nicht transparent sind, nicht mehr stattfinden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr StR Nepp zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir reden wieder einmal über Transparenz, über Information, die eigentlich jedem Wiener, jeder Wienerin in Zukunft nicht vorenthalten werden soll und auch nicht vorenthalten werden darf. Nur: Es fängt ja schon hier im Haus an, dass, sobald wir kritische Fragen stellen, diese Fragen nicht zugelassen werden, dass man bei einer Aktuellen Stunde das gleiche Thema behandeln will, zu dem vielleicht schon von anderen Fraktionen eine Aktuelle Stunde einberufen wurde, und es dann heißt, wenn es wir von der FPÖ machen, dürfen wir darüber nicht reden, wie zum Beispiel auch morgen, wo man dann mit zwei Gutachten daherkommt und nicht einmal erwähnt, wer diese Gutachten geschrieben hat. Aber wir dürfen morgen über alles reden, nur nicht über die Wien Energie und über das Zustandekommen dieser Pleite, wurde uns in der Präsidiale gesagt. Da sieht man schon: Gestern durfte StR Hanke reden, worüber er wollte, über die Wien Energie, er durfte alles mitteilen. Wenn aber wir kritische Fragen stellen, wird das abgedreht. Darum sage ich: Wenn man hier so handelt, um die Opposition mundtot zu machen, darf man sich dann auch nicht vor die Medien stellen und so ein Zitat abliefern wie Bgm Ludwig, denn das ist dann nur noch lächerlich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Kollege Margulies hat es ja schon gesagt: Uns fehlen ja in vielen Bereichen die Entscheidungsgrundlagen. Es gibt ja immer - und diese Debatte haben wir hier auch schon oft geführt - den Akt, den wir als Gemeinderat bekommen, und es gibt den Akt dahinter im Magistrat, den wir nicht einsehen dürfen. Das beginnt bei der kleinsten Förderung: Bei Kulturförderungen sehen wir jetzt nicht, wie das beantragt wurde, bei Subventionen von Jugendvereinen sehen wir nicht, wie das beantragt wurde. Wir bekommen dann immer nur eine Sammelliste, wo drinsteht, wer was bekommt, aber den Akt dahinter sehen wir nicht, und wir können auch nicht direkt anfragen. Daher gehört vieles reformiert, viele Teile der Stadtverfassung, viele Teile der Geschäftsordnung hier im Gemeinderat, denn es kann nicht sein, dass wir in der Opposition ständig nachfragen müssen und dann auch noch die Antwort bekommen: Das steht euch gar nicht zu, ihr bekommt nur diese Zettel! Und wir wissen ja: Je höher die Subvention, desto dünner ist der Akt, der uns vorgelegt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Aber eines möchte ich schon erwähnen, Herr Margulies, weil Sie gesagt haben, auch bei den Krediten bei der Wien Energie gibt es so viele Akten dahinter und wir haben nicht das Wissen darüber und können diese Akten nicht anfordern: Wir haben gestern einen Antrag gestellt, dass die Oberaufsicht über dieses Geschäftsstück der Gemeinderat bekommt. Da haben Sie leider dagegen gestimmt, ich weiß nicht, warum, auch die ÖVP hat dagegen gestimmt, ich weiß nicht, warum. Das ist immerhin das schärfste Instrument, das es gibt. Die Gemeinderätliche U- Kommission ist ein Instrument, hat aber auch ihre Grenzen - das wissen wir, darum wollen wir sie auch reformiert haben -, aber wir hätten ganz einfach gestern mit einem Mehrheitsbeschluss die Oberaufsicht über dieses Aktenstück dem Gemeinderat übertragen können, und dann hätte der Gemeinderat die Möglichkeit, sämtliche Akten anzufordern, auch die, die in der U-Kommission nicht geliefert werden können, dürfen oder aus Sicht der SPÖ nicht geliefert werden sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da verstehe ich nicht, warum Sie sich da gestern verweigert haben. (Beifall bei der FPÖ.) Aber wie willkürlich die SPÖ hier immer die Stadtverfassung und die Geschäftsordnung auslegt, sieht man ja auch anhand dieses kleinen Wortes "unverzüglich". Der Herr Bürgermeister hat gestern gemeint, "unverzüglich" bedeutet, es reicht die nächste Sitzung. - Es reicht eben nicht die nächste Sitzung des Gemeinderats, und es reicht eben nicht die nächste Sitzung des Stadtsenats. Der Gesetzgeber hat ja damals genau unterschieden: Wenn der Bürgermeister in Notkompetenz entscheidet, hat er unverzüglich die Gremien zu informieren. Wenn der Stadtsenat - der ja breiter gefächert ist - in Notkompetenz entscheidet, dann reicht die Genehmigung durch die nachträgliche Sitzung. Das heißt, der Gesetzgeber hat bei der Erstellung der Stadtverfassung eben gezielt unterschieden zwischen unverzüglich informieren und in der nächsten Sitzung informieren. Auch da kann sich der Herr Bürgermeister nicht herausreden und sagen, na ja, für ihn bedeutet "unverzüglich" zwei, drei Monate. - Ich meine, das hätte ich auch gern! Wenn ich einmal von der Wien Energie die allerletzte Mahnung bekomme und darin steht: "Überweisen Sie unverzüglich!", dann werde ich denen auch sagen: "Ja, unverzüglich in zwei, drei Monaten überweise ich dann die Rate!" - Dann kommen sie aber zu mir und drehen zu Hause die Heizung und das Licht ab. Man sieht also, auch da kann sich der Bürgermeister nicht rausreden. Darum bleiben wir auch bei unserer Kritik, dass in diesem Fall die Notkompetenz nicht gegeben war, dass der Bürgermeister weder versucht hat, den Gemeinderat einzuberufen, noch den Finanzausschuss, noch hat er probiert, den Stadtsenat tagen zu lassen. Deswegen war dieser Akt, den er da gesetzt hat, rechtswidrig. Er hat gegen die Stadtverfassung verstoßen, er hat die Stadtverfassung gebrochen, und er hat Amtsmissbrauch begangen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Emmerling. Ich erteile es ihr. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für das Thema dieser Aktuellen Stunde! Es geht wie gestern vornehmlich um das Thema Transparenz, wobei wir jetzt einen anderen Zugang wählen, uns dem Thema anders nähern, nämlich mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger, obwohl Herr Kollege Margulies jetzt auch damit angefangen hat, welche Fragen hier im Gemeinderat gestellt werden, welche Antworten man bekommt, und für sich auch die Prämisse ausgegeben hat, dass nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet werden soll. Ich kann das nur unterstreichen: Ja, davon gehe ich aus, und das sollte eigentlich der Standard sein, überhaupt keine Frage. Trotzdem ist aber evident: Das Interpellationsrecht gehört geändert, gehört reformiert. Das haben wir uns auch vorgenommen, damit wir hier klare Regelungen haben, was zulässig ist und was nicht zulässig ist, damit wir darüber auch sicherstellen können, dass Fragen eben nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden können, und natürlich auch in dem Sinne, dass wir hier eine klare Regelung betreffend ausgelagerte Betriebe haben, denn das ist auch evident, dass es hier den Wunsch nach Information, den Wunsch nach mehr Einblicksmöglichkeiten gibt. Das hat uns gerade auch der aktuelle Fall gezeigt. Ich finde, im Sinne eines gläsernen Staats, einer gläsernen Stadt - so wie das viele auch sagen - sind das Themen, die für Bürgerinnen und Bürger genauso wichtig sind, wie dass wir eben, so wie gestern, über Kontroll- und Einsichtsrechte der Opposition reden. Dass Bürgerinnen und Bürger Auskünfte und Informationen über Verfahrensabläufe, über Verwaltungsabläufe erhalten, ist für transparentes politisches Handeln unerlässlich. Wienerinnen und Wiener, aber auch alle in Österreich Lebenden haben ein Recht auf größtmögliche Transparenz bei allen Entscheidungen in Politik und Verwaltung, denn nur dann können sie nachvollziehen, warum etwas passiert, und können nachvollziehen, ob das, was passiert, in ihrem Sinne ist oder auch nicht. (Beifall bei den NEOS.) Da gehört natürlich auch die Beantwortung von Bürger-, Bürgerinnenanfragen, aber auch das Bereitstellen von Unterlagen der öffentlichen Verwaltung dazu, und da ist das Informationsfreiheitsgesetz natürlich ein wichtiger Punkt. Wir haben uns in der Fortschrittskoalition im Regierungsprogramm auch dazu bekannt, umgesetzt werden muss es natürlich auf Bundesebene. Ich weiß, dass die Verhandlungen hier gestockt haben. Wir haben erst im Februar wieder hier im Haus einen Resolutionsantrag an den Bund beschlossen, dass die Verhandlungen wiederaufgenommen werden sollen, und ich habe natürlich auch das Zitat des Herrn Bürgermeisters gelesen, und es gab ja vor Kurzem, vor ein paar Tagen, ein Treffen mit Ministerin Edtstadler und Bgm Ludwig, und ich werte das als positives Zeichen, dass in dieser Sache auch einiges weitergeht. Wir haben aber auch gesagt, dass wir, sollte die Bundesregierung jetzt das Informationsfreiheitsgesetz nicht in diesem Rahmen, wie wir es uns vorstellen, schaffen oder vorlegen können, auch in Wien im Rahmen unserer Möglichkeiten eigene Schritte setzen werden. Ich möchte im Zusammenhang mit dem Thema der Debatte auch noch das Auskunftspflichtgesetz ansprechen, weil dieses ja auch bezüglich Amtsgeheimnis natürlich ein Thema ist. Es haben bis jetzt ja schon jeder Mann, jede Frau das Recht, Auskünfte zu verlangen. Das betrifft Angelegenheiten des Wirkungsbereiches von Organen des Landes, der Gemeinde Wien oder auch der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung. Wir haben aber auch noch vor, hier Verbesserungen durchzubringen, und zwar kürzere Auskunftsfristen, ohne Aufschub längstens vier Wochen, so wie wir das vereinbart haben - mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal zwei Wochen, sollte die Fragestellung extrem komplex sein -, und dass Auskünfte auch in einem einheitlichen Standard vorgelegt werden, das heißt, maschinenlesbar, speicherbar, in einem druckbaren Format, wenn das möglich und zweckmäßig ist. Ich möchte zum Abschluss noch einmal bekräftigen, dass wir im Themenbereich Transparenz, sei es, was die Oppositionsrechte betrifft, sei es aber auch, was das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger betrifft, einiges vorhaben, dass wir uns ganz klar dazu bekennen, auch ganz klar zu einer Informationsfreiheit bekennen und dass Transparenz und Offenheit in Politik und Verwaltung essenziell und wesentlich sind, um das entsprechende Vertrauen in der Bevölkerung zu erhalten und zu bewahren. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer. Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Ich habe gerade ein bisschen gerätselt, warum der Herr Transparenzlandesrat hier ist - was uns natürlich sehr freut, dass Sie unserer Diskussion beiwohnen. Wer aber nicht hier ist, das ist der Herr Landeshauptmann, was mich doch einigermaßen verwundert hat, einerseits, weil er im Titel der Aktuellen Stunde tatsächlich auch namentlich genannt wird - es geht ja auch um seinen Tweet - und zweitens, weil er das oberste Organ der Gemeindeverwaltung ist, damit weisungsgebend allen anderen Stadträten und allen anderen Verwaltungseinheiten gegenüber ist und es eigentlich das Gebot der Stunde wäre, dass er als der quasi oberste Chef hier wäre. Man sieht leider, dass das Thema Transparenz nicht einmal so attraktiv ist, dass er unserer Diskussion heute beiwohnt. Wir haben - worüber ich sprechen möchte - einige Anfragen an alle Stadträtinnen und Stadträte gestellt mit der Frage "Welche Studien wurden in der laufenden Legislaturperiode in Auftrag gegeben?" Und die Antwort war relativ interessant, und zwar deshalb, weil LR Wiederkehr sie beantwortet hat, alle anderen aber nicht. Das ist deswegen interessant, weil alle anderen Landesrätinnen und Landesräte geschrieben haben: Wir dürfen das aus Datenschutzgründen nicht beantworten. - Ich glaube, das kann nicht ganz stimmen, erstens, weil es auf Bundesebene möglich ist, zweitens, weil LR Wiederkehr es beantwortet hat, und drittens erschließt sich mir überhaupt nicht, warum es aus Datenschutzgründen nicht möglich sein soll, eine Anfrage nach Studientitel und nach Studienergebnis, also nach dem Inhalt, zu beantworten. Jetzt haben wir folgendermaßen reagiert: Wir haben gesagt, gut, dann stellen wir die gesamte Anfrage an alle Landesregierungsmitglieder gleich noch einmal und fragen nicht mehr, wie viel an Kosten die einzelnen Studien verursacht haben, also wie viele Mittel dafür verwendet wurden, sondern wir fragen nur noch: Welche Studien wurden bestellt und welche Ergebnisse sind herausgekommen? - Und ich möchte betonen: Es ist absolut relevant, es ist in einer liberalen Demokratie eigentlich selbstverständlich, dass der Steuerzahler weiß, welche Studien er finanziert und was bei diesen herauskommt. (Beifall bei der ÖVP.) Und da sind durchaus interessante Dinge dabei. Von StR Hanke ist gekommen: Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge 2007 bis 2026. - Ich weiß nicht, ob es da vielleicht um Frau Brauner geht, keine Ahnung. - Von StRin Gaál ist gekommen: Preisdämpfende Wirkung des gemeinnützigen Wohnbaus. - Das sind ja durchaus interessante Dinge. LR Hacker hat heute die Wirkung der Mindestsicherung erwähnt - ich nehme an, das ist die Studie, die er uns exemplarisch aufgelistet hat, wir wissen aber weder Details dazu, wir wissen auch nicht, was herauskommt, und, was eigentlich das fundamentale Problem ist, wir wissen auch nicht, wie viele Studien insgesamt in Auftrag gegeben wurden. Das heißt, ich kann als Abgeordnete nicht einmal nachfragen, was ist bei den einzelnen Studien herausgekommen oder wie viel Geld wurde insgesamt für Studien ausgegeben, weil wir nicht einmal die Gesamtsumme kennen. Der "Kurier" hat getitelt: "Rote Mauer des Schweigens", und wenn es um Studien geht, dann ist es tatsächlich eine rote Mauer des Schweigens, die einzig und allein von den NEOS gebrochen wurde. Wir sehen, dass es möglich ist, und ich erwarte eigentlich, dass unsere neueste Anfragenserie auch dementsprechend beantwortet wird, dass wir offengelegt bekommen, welche Studien in Auftrag gegeben wurden und zumindest - zumindest! - was die Ergebnisse sind, wenn man sich schon hinter dem Datenschutz versteckt und der Auffassung ist, man muss die Kosten nicht bekannt geben und man muss auch den Auftragnehmer nicht bekannt geben. Die Begründung, die immer angeführt wird, kommt von der ominösen Magistratsdirektion-Recht. Da haben wir auch eine zweite Geschichte: Wir hatten in der Donaustadt eine Auseinandersetzung darüber, ob eine Bürgerversammlung einberufen werden muss oder nicht, und der Bezirksvorsteher hat gesagt, nein, macht er nicht, und er hat gesagt, er hat ein Gutachten von der Magistratsdirektion-Recht, aber das braucht er uns nicht zu zeigen. Damit wurde eine Bürgerversammlung abgedreht, und das betrifft und ärgert nicht nur uns als Oppositionspartei, sondern das betrifft und ärgert ganz, ganz viele Bürger, die ihr Herzblut hineinstecken, die Unterschriften sammeln, die sich zu einem Thema äußern, diskutieren wollen - und das wird einfach mit einem Gutachten, das kein Mensch kennt, das kein Mensch sehen darf, abgedreht. Das ist nicht nur uns gegenüber respektlos, das ist auch den Bürgern gegenüber absolut respektlos. Das ist intransparent, und auch da sehen wir einen großen Änderungsbedarf. - Danke schön. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Florianschütz. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ob die Aktuelle Stunde wirklich zu 100 Prozent aktuell ist, sei dahingestellt, aber es ist halt die Aktuelle Stunde, und sie stellt eine Frage. Die Frage, die gestellt wird, ist ... (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) - Ruhe, Ruhe! Werfen Sie nicht jetzt schon die Nerven weg! Das kann man ja dann später machen. (Abg. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Was kommt noch? Was kommt später?) Jetzt wird die Frage gestellt, ob die vom Herrn Landeshauptmann genannten Kriterien, die hier zitiert werden, zutreffen: "Trifft das auch auf die Wiener Landesverwaltung zu?" - Die Antwort lautet: Ja, das trifft auf die Wiener Landesverwaltung zu, wie man sieht, wenn man ins Gesetz schaut. Die spannende Frage aber ist: Warum stellt man, wenn man das Gesetz lesen kann, so eine Frage? Es könnte ja auch die Frage gestellt werden: Ist die Grüne Fraktion immer ehrlich und taktiert sie nie? (Abg. Mag. Josef Taucher: "Na selbstverständlich!") - Und dann entstehen im Kopf Bilder, und wenn ich jetzt hier fragen würde (in Richtung GRÜNE blickend) und dann hier fragen würde (in Richtung ÖVP und FPÖ blickend), dann wäre die Antwort jeweils eine völlig andere. Das ist auch der Grund, warum diese Frage gestellt wird: Die Frage beinhaltet ihre Antwort - und das ist die Intention des Antragstellers. Das nehme ich dem Antragsteller nicht übel, aber ich ertappe ihn dabei: Wenn ich so eine Frage stelle, dann habe ich nicht unbedingt das Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern ich habe das Interesse, dass das, was ich will, wahr wird - und das ist ein Foul. Dabei ertappe ich Sie jetzt, und ich würde Sie doch bitten, Fragen anders zu stellen: kreativer und besonders ehrlicher, als es hier der Fall ist. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: David, das sind ja nur Hypothesen!) Aber dazu gibt es dann noch eine zweite Überlegung von mir. Transparenz ist eine wichtige Frage, sie findet sich im Koalitionsabkommen der Fortschrittskoalition ausführlich wieder - Beispiel: in der Reform des Wiener Auskunftspflichtgesetzes -, und wir warten sehnlichst auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Ich würde übrigens anregen, dass Sie die Anfrage, die Sie hier gestellt haben, leicht verändert im Nationalrat einbringen, das würde das, was Sie gerne hätten, vielleicht beschleunigen. (Abg. Kilian Stark: Wir dürfen nicht informieren, weil wir nicht gezwungen werden, weil uns der Bund nicht zwingt! Ja, genau!) Ich weise Sie darauf hin, dass die Fortschrittskoalition im Bereich des Wiener Förderungstransparenzgesetzes, in der Weiterentwicklung des Wiener Förderungstransparenzberichtes, bei der Einrichtung von Whistleblowing- Plattformen und bei den Fragen des Ergebnis- und Vermögenshaushalts bereits für mehr Transparenz gesorgt hat - zur Hälfte der Legislaturperiode -, und wir sind auf gutem Weg. Danke an die Fortschrittskoalition, an den Herrn Landeshauptmann und auch an den Herrn Vizebürgermeister und zuständigen Stadtrat! Danke schön! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Das Problem bei solchen Debatten auch in der Früh und bei diesem Thema ist, dass der Pfeffer immer herauskommt, davon muss man ausgehen, aber das ist nicht meine Art. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage ist beantwortet: Der Bürger/die Bürgerin hat Rechte. Wir arbeiten daran, diese Rechte auszubauen. Damit komme ich zu einem Initiativantrag, der vorliegt. Dieser Initiativantrag fordert detailliert Änderungen in der Gesetzgebung. Das ist legitim, meine Damen und Herren, nur habe ich den Eindruck, dass die grünen AntragstellerInnen damit den mühevollen Weg der Parteienverhandlungen und der Gespräche der Klubobleute umgehen wollen, indem sie schlicht und einfach diesen Antrag stellen. Und das gilt natürlich nicht! Dieser Antrag ist eine Grundlage für Gespräche zwischen den Fraktionen, aber ihn jetzt einfach hier zu beschließen, ohne viel Diskussion - und viel Diskussion war es ja noch nicht -, das wird nicht gehen. Das wäre übrigens auch undemokratisch, und insbesondere wäre es auch intransparent. Daher werden wir diesem Initiativantrag natürlich nicht nahetreten, was aber nicht bedeutet, dass nicht Inhalte aus diesem Initiativantrag welche wären, über die man reden könnte. Die entscheidende Frage aber ist: Darüber muss man reden - und es nicht einfach auf den Tisch legen. David, du weißt doch, wie das Spiel geht - und das fällt meiner Meinung nach auch unter Foul: Einen Antrag zu stellen in der Erwartung, dass er abgelehnt wird, um nachher zu sagen, die anderen sind böse. Das ist kein guter Stil. Die Fraktionen sollen miteinander diskutieren (Abg. David Ellensohn: Das machen wir eh seit zehn Jahren!), und dann wird das gemeinsame Ziel, nämlich mehr Transparenz, erreicht werden. - Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. Ich möchte noch bekannt geben, dass Frau Abg. Janoch ab jetzt ganztägig entschuldigt ist. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, wir haben gerade Kollegen Florianschütz gehört: So kann man ein Thema auch zerreden. Es ist schon ganz interessant, dass die SPÖ hier herauskommt und im Zusammenhang mit dieser Causa prima, die uns jetzt schon wochenlang oder seit einigen Tagen und seit einigen Wochen beschäftigt (Abg. Mag. Josef Taucher: Bei uns ist es schon längst gelöst!), von Foul und von Stil redet, meine Damen und Herren. Derjenige, der da ein Foul gemacht hat, und zwar ein ziemlich grobes, war wohl der Herr Bürgermeister. Und der Stil der Vorgangsweise, wie man mit uns als Gremium des Gemeinderates vorgegangen ist, ist wohl ein ganz schlechter. Das möchte ich hier ganz zu Beginn einmal festhalten. (Beifall bei der FPÖ.) Die Frage der Transparenz beschäftigt uns immer wieder. Irgendwie hat es jetzt bei den GRÜNEN wie ein etwas kurzfristig vorbereitetes Thema geklungen - Kollege Margulies ist hier herausgekommen und hat nicht einmal die ganze Redezeit benützt, beim Thema Transparenz würde mir das nie passieren. Soll so sein. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Eine Minute ... - Abg. Mag. Josef Taucher: Worüber soll er reden? Über die Sideletter?) Ich möchte auch anmerken: Unsere Stadtverfassung gibt durchaus Möglichkeiten und ist gar nicht so schlecht, nur muss man die Wiener Stadtverfassung auch ernst nehmen und dementsprechend umsetzen. Da haben die GRÜNEN gestern versagt, da haben die NEOS wie immer leider Gottes in dieser Periode versagt, aber es hat auch die ÖVP versagt bei unserem Antrag gemäß § 83 Wiener Stadtverfassung, dass der Gemeinderat alles sehen will. Genau das hat Kollege Margulies gesagt, nur habt ihr leider nicht zugestimmt, Kollege Nepp hat das schon gesagt. Ihr habt also versagt, was das betrifft. Nichtsdestotrotz, der Hintergrund ist ja die Intransparenz und die Vorgangsweise des Herrn Bürgermeisters in dieser Wien-Energie-Angelegenheit, und es ist schon ein bisschen, ich möchte sagen, verstörend oder zumindest ungewöhnlich, wenn dann auch oberste Beamte dieser Stadt ausrücken müssen und eine ganz eigene Interpretation des Gesetzes öffentlich wiedergeben, um den eigenen Bürgermeister zu verteidigen. Das kann man machen - es ist vielleicht nicht der Stil, den ich sonst gewohnt bin von Beamten der Stadt Wien, die ich oftmals sehr schätze, das sage ich als Bürger und als Oppositionspolitiker -, aber diese Vorgangsweise ist doch sehr verwunderlich, das sage ich schon. Und wenn wir jemandes Gutachten - Sie wissen, auf wen ich anspreche, und Kollege Juraczka hat ja gestern auch sehr gut dargestellt, dass der Herr Bereichsleiter schon öfters verhaltensauffällig wurde - leider nie zu sehen bekommen, obwohl man sich immer darauf bezieht - das haben wir auch schon gehört -, so ist das eine absurde Situation. Das ist in Wirklichkeit lächerlich, wenn es nicht um so ein ernstes Thema gehen würde. Auch - das werde ich auch nie vergessen in meinem politischen Leben - in der Sitzung damals, als es um die Änderung des Wahlrechtes teilweise auf Initiative der GRÜNEN gegangen ist oder als überhaupt die ganze Diskussion im Gange war und uns dann der Herr Bereichsleiter in der Sitzung gesagt hat, na ja, auch wenn ein Geschäftsstück auf der Tagesordnung steht, dürfen wir leider nicht darüber reden, war das eine eigene Interpretation der Sache. Jetzt sucht er den Weg in die Öffentlichkeit. In seiner Stellungnahme sind natürlich auch zwei Sachen sehr hinterfragenswert: Er stellt fest, dass der Stadtsenat als solcher keine Notkompetenz im Umlaufwege eingehen kann, wenn eigentlich der Ausschuss auch tagen müsste, denn dieser muss irgendwo präsent sein. - Genau das haben wir aber bei der Covid-19-Sache gemacht, genau so wurde vorgegangen. Jetzt frage ich den Herrn Bereichsleiter - und er kann sich ja darüber auch schon Gedanken machen - als obersten Verfassungsrechtler der Stadt, wenn man so will, was das eigentlich für Konsequenzen hat, dass wir offensichtlich diese Beschlüsse, bei denen es auch um ein bisschen Geld gegangen ist, verfassungswidrig gefasst haben. Er schreibt auch, dass aus dem Begriff "unverzüglich" - das ist ja die zweite Sache, dass unverzüglich eben dieses entsprechende Gremium damit zu befassen ist - kein zeitlicher Rahmen dafür abgeleitet werden kann. Das ist schon ein bisschen, wie soll ich sagen, eine ganz eigene Interpretation. Im § 21 der Wiener Stadtverfassung steht drinnen - das werden Sie hoffentlich alle wissen -: Unsere Sitzungen des Gemeinderates beruft wer ein? - Ja, der Bürgermeister - der hat das in der Hand -, und zwar dann, wenn es die Geschäfte erfordern, also es erforderlich ist. - Nun, wann sonst ist es erforderlich, wenn nicht bei einer Kreditaufnahme beziehungsweise Weitervergabe von 700 Millionen EUR, meine Damen und Herren? Wann ist es denn sonst erforderlich, wenn nicht da? Er hat uns auch mitgeteilt, der Herr Bereichsleiter, dass er glaubt, dass die feine Mechanik der Stadtverfassung nicht ganz durchdrungen wurde. - Also dieses Kompliment gebe ich gerne an den Herrn Bereichsleiter zurück. Ich halte es für nicht sehr glücklich, dass sich oberste Beamte in die politische Diskussion einmischen. Wenn sie das machen, müssen sie damit rechnen, dass sie auch wirklich einbezogen werden, meine Damen und Herren. Hinsichtlich der Transparenz gibt es noch viel zu tun. Vor allem wäre einmal ein wichtiger Anfang, dass man unsere Gesetze ernst nimmt, und zwar von oben bis unten. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. Ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Meine Kollegin Bettina Emmerling hat bereits ausgeführt und auch bekräftigt, was für ein Herzensanliegen das vor allen Dingen für uns NEOS natürlich ist, das hinter diesem Titel dieser Aktuellen Stunde steht, nämlich vor allen Dingen in unseren Augen die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ich will gerade jetzt auch diese Zeit nutzen, um genau darauf einzugehen, vor allen Dingen auf Letzteres, nämlich auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das ein Prinzip ist, das man wirklich getrost als veraltet bezeichnen kann und das dringend, dringend abgeschafft gehört. (Beifall bei den NEOS.) Das österreichische Amtsgeheimnis stammt aus dem Jahr 1925. Ich möchte jetzt nicht rechtshistorisch - obwohl ich Juristin bin - vielleicht argumentieren, warum das damals vielleicht seine guten Gründe hatte, aber was ich ganz sicherlich sagen kann, ist, dass das nicht in die heutige Zeit passt und dass man getrost sagen kann, dass dieses Prinzip ein Relikt der Vergangenheit ist und die Gesetzeslage dadurch auch antiquiert ist. Österreich ist das einzige EU-Land mit einer derart weitreichenden Verschwiegenheitspflicht im Verfassungsrang. Das muss man sich auch noch einmal vor Augen führen. Es ist also unser aller Anliegen, hoffe ich, dass es wirklich auch um dieses Prinzip einer offenen Verwaltung gehen sollte, dass wir einen Wandel in diesem Land herbeiführen, dass wir alle an einem Strang ziehen, dass wir transparentes staatliches Handeln ermöglichen und einen einfachen Zugang zu Daten, zu Informationen schaffen. Es geht vor allen Dingen nicht einfach nur um den Wunsch nach mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, natürlich, aber es geht auch um die Frage, wie das Vertrauen der Bevölkerung in verwaltungstechnische und politische Prozesse gestärkt werden kann. Da muss das neue und wirklich moderne Narrativ auch bei uns vorherrschen, dass eine offene transparente Demokratie gerade auch eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen braucht, ganz gleich, ob in Wien oder woanders in Österreich. Ich möchte hier ein Beispiel nennen, für die Kenner und Kennerinnen, die sich auch mit Informationsfreiheit beschäftigt haben, wird das wahrscheinlich nicht überraschen, nämlich das Land Schweden. Schweden zum Beispiel ist sehr, sehr fortschrittlich, was Informationsfreiheit betrifft. Da hat das Prinzip des allgemeinen Zugangs zu öffentlichen Informationen zu Daten bereits vor rund 250 Jahren, 1766 begonnen. Auch das muss man sich noch einmal vor Augen führen, wie weit voraus uns zum Beispiel dieser Staat ist. Es haben dort alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, in jegliche Dokumente der Verwaltung - und mit Dokument meine ich tatsächlich von Chats über Briefe über SMS über Tonbandaufnahmen, also Dokumente, ganz klar weit gefasst auch als Begriff - Einsicht zu erhalten und zu lesen. Ich möchte ein paar Beispiele geben, wie das dort funktioniert, und vielleicht auch zum Reflektieren oder zum Bewusstwerden mitgeben, was das bedeuten könnte, oder wie meilenweit wir eigentlich entfernt sind. Vermutet zum Beispiel in Schweden eine Person bei einer anderen Person, die im Staatsdienst tätig ist, dass sie zum Beispiel in einen Interessenskonflikt verwickelt ist, dann kann sie einfach Einsicht in das E-Mail-Postfach dieser Person nehmen. Will man wissen, warum das Restaurant, das neben einem existiert, vielleicht geschlossen hat, weil man gehört hat, dass das Lebensmittelinspektorat dort war, kann man einfach ganz schnell innerhalb von wenigen Minuten, Stunden auch Einsicht in dieses Protokoll vom Lebensmittelinspektorat nehmen. Vermutet eine Bürgerin Freunderlwirtschaft, Korruption - vielleicht klingelt es da ja auch bei manchen - bei einem Abgeordneten, zum Beispiel bei einem Lokalpolitiker, bei einer Lokalpolitikerin in der Gemeinde, in der man wohnt, kann man in Schweden binnen Minuten, binnen Stunden Einsicht in die SMS nehmen, die sich auf die berufliche Tätigkeit dieses Abgeordneten beziehen. So einfach geht das in Schweden. Das mutet uns komplett ungewohnt an, komplett fremd, aber wir sehen, es ist anderswo möglich und es muss auch bei uns ganz klar möglich werden. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Es ist Zeit für einen transparenten, offenen Staat, wie wir NEOS von Anfang an gesagt haben, für einen gläsernen Staat zu sorgen, in dem das Amtsgeheimnis abgeschafft ist, in dem Informationsfreiheit möglich wird. Wir freuen uns auf den Tag, an dem das endlich auch in diesem Land geschieht. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Hast du jetzt zugehört? - Abg. Mag. Josef Taucher: Ich habe keine SMS, ich rede nur über Signal!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Pühringer, und ich erteile ihr das Wort. StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich komme noch einmal zum Zitat des Bürgermeisters zurück, zum Tweet des Bürgermeisters, das ja Ausgangspunkt der heutigen Aktuellen Stunde war. Zusammenfassend bekräftigt Bgm Ludwig in diesem Tweet ja eigentlich, dass alle Wienerinnen und Wiener ein Recht auf transparente Kommunikation und vor allem auf transparente Information haben. Wir haben gestern, glaube ich, alle sehr eindrucksvoll erlebt, wie im Gemeinderat, wie im Landtag quasi mit diesem Recht auf Information umgegangen wird. Fragen dürfen gestellt werden, beantwortet werden sie nicht. Das Recht auf Fragebeantwortung gibt es also anscheinend nicht. Bei diesem Thema Informationspflicht, die dem Bürgermeister so wichtig ist, dass er das in diesem Tweet auch so betont, möchte ich schon noch einmal zu diesem 15. Juli zurückkommen. Leider ist Kollegin Novak jetzt nicht mehr hier, sie ist jetzt hinausgegangen, aber gestern hat sie noch einmal die Fürsorgepflicht herausgehoben, die Fürsorgepflicht, wenn es um die Daseinsvorsorge geht. Meiner Meinung nach zeigt sich diese Fürsorgepflicht, wenn ich sie wirklich ernst meine, aber auch an der Informationspflicht und wie ernst ich sie nehme. Warum hat diese Fürsorgepflicht und Informationspflicht nicht genau für die Situation am 15. Juli gegolten? Denn genau darum ging es doch am 15. Juli bei der Freigabe von 700 Millionen EUR. Und noch einmal 700 Millionen EUR, also 1,4 Milliarden EUR. Darum ging es doch. Fürsorglich hätte bedeutet, dass alle an diesem Tag rechtzeitig und offen und transparent informiert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Insofern sind das leere Worte, die ich nicht ernst nehmen kann, wie jetzt seit dem Sommer mit diesem Thema Wien Energie, mit den Liquiditätsengpässen umgegangen wird. Eigentlich kann ich das nicht ernst nehmen. Es wurden Unterlagen nicht vorgelegt, es wurden Fragen nicht beantwortet, die Liste der unbeantworteten Fragen wird in Wirklichkeit immer länger. Liebe NEOS, liebe Kollegin Bakos, Sie haben jetzt von Ihrem Herzensanliegen der Transparenz gesprochen, dass es den NEOS ein wirkliches Herzensanliegen ist. Ganz ehrlich, wenn es Ihnen so ein großes Herzensanliegen ist, wenn es Ihr Thema ist, wenn es Ihr Herzensthema ist, dann gehen Sie bitte so mutig mit dem Thema Transparenz und Informationsfreiheit um und setzen Sie tatsächlich die von uns geforderten Änderungen in der Untersuchungskommission auch wirklich um. (Beifall bei den GRÜNEN.) Sie haben jetzt gemeinsam mit der SPÖ in der Koalition - Sie machen jetzt quasi Selfies, großartig - eine wirkliche Mogelpackung als Transparenzpaket verkauft. Das ist tatsächlich wirklich enttäuschend, denn ursprünglich habe ich geglaubt, dass es tatsächlich Ihr Herzensanliegen ist, so wie Sie das jetzt vorgetragen haben. Ich erkenne das tatsächlich nicht so. Wir übernehmen diesen Part aber sehr gerne, liebe NEOS, wir übernehmen diesen Part der Transparenz und bleiben weiter dran. (Abg. Mag. Josef Taucher: Das ist der beste Witz des Tages! Mit der ÖVP Transparenz!) Uns sind nämlich volle Aufklärung und Transparenz tatsächlich ein Herzensanliegen. Sehr geehrter Herr Kollege Florianschütz, Sie haben jetzt gefragt, wie das sein kann, dass wir diesen Initiativantrag so plötzlich einbringen, ohne uns abzustimmen. Ganz ehrlich, diese Diskussionen - das haben mir meine KollegInnen, die schon sehr lange dabei sind, auch bestätigt - rund ums Interpellationsrecht, diese Diskussionen um zugelassene Fragen, um Transparenz führen wir schon seit Jahrzehnten hier. Also tun Sie bitte nicht so, als ob wir dieses Thema ganz neu einbringen würden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ja, wir bringen heute diesen Initiativantrag ein: Wir fordern eine Änderung der Wiener Stadtverfassung in Bezug auf die Untersuchungskommissionen des Wiener Gemeinderates und der Untersuchungsausschüsse des Wiener Landtages sowie der Notkompetenz des Wiener Bürgermeisters. Die Prüfkompetenzen vom Stadtrechnungshof und vom Bundesrechnungshof sollen an die Wiener Untersuchungsausschüsse und -kommissionen angepasst werden. Außerdem wollen wir den derzeit nicht definierten Begriff der Unverzüglichkeit definieren, und zwar dahin gehend, dass eine nachträgliche Genehmigung binnen fünf Tagen zu erfolgen hat. Wir werden jedenfalls nicht aufhören, diese Fragen zu stellen, wir werden nicht aufhören, auf die Antworten zu beharren, weil das in einer aufgeklärten Demokratie in Wirklichkeit selbstverständlich sein muss, weil wir es den Wienerinnen und Wienern schuldig sind und weil wir es auch der Daseinsvorsorge schuldig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wölbitsch-Milan, und ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über die Art der Kommunikation, wie in dieser Stadt umgegangen wird, vor allem, wenn es zu kritischen Situationen kommt oder auch in Krisensituationen oder bei Skandalen, wie wir es derzeit bei der Wien Energie erleben. Da gibt es immer drei Arten, wie seitens der SPÖ oder mittlerweile auch gemeinsam mit den NEOS reagiert wird. Erstens, man sagt einmal die Unwahrheit. Man sagt, es hat eine Wirtschaftsprüfung der Wien Energie stattgefunden, die alle Vorwürfe widerlegt hat. Dann kommt man drauf, es hat gar keine Wirtschaftsprüfung gegeben. Es wird die MD-Recht ausgeschickt, die sagt, nein, eigentlich war die Notkompetenz alternativlos. Heute in einem Interview sagt der Chef der MD-Recht, na ja, eigentlich kann er das so gar nicht beurteilen. Das ist immer die Strategie 1, man sagt einmal die Unwahrheit, mauert und blockiert. Strategie 2 ist die Täter-Opfer-Umkehr, auf teilweise skurrilste Art und Weise, so wie gestern, dass man irgendwie sagt, na ja, eigentlich ist ja der Bund mit schuld, obwohl er jetzt zwei Milliarden zur Verfügung gestellt hat, denn davor - Verschwörungstheorie hin, Verschwörungstheorie her. Unfassbar, aber man muss nur den Mut haben. Gestern postet Frau Abg. Novak, wahrscheinlich in ihrer Rolle als Chefverteidigerin des Bürgermeisters, ein Posting - ich gebe zu, für diesen Stunt wäre ich wahrscheinlich zu feige -, in dem steht, die Versorgungssicherheit der Wien-Energie-KundInnen wurde durch das entschlossene Handeln unseres Bürgermeisters Dr. Michael Ludwig hergestellt. (Beifall bei der SPÖ.- Abg. Mag. Josef Taucher: Danke, Herr Wölbitsch, für die Werbung! Stellen Sie es rauf! Ich würde gerne ein Foto machen!) Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Diskussion gestern ist das schlicht und einfach eine Frechheit. Das ist eine Frechheit, das ist einfach eine Frechheit! (Beifall bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ.) Sich hinzustellen, wo der Bürgermeister zwei Tage abtaucht, nichts dazu sagt, nichts dazu beiträgt, dass die Stadt die zwei Milliarden bekommt! Es ist höchstens noch - das würde ich ihm sogar anrechnen - der Herr Finanzstadtrat, der sich darum bemüht hat. Der Bürgermeister ist in einer Phase verschwunden, wo ihn die Stadt dringend gebraucht hätte. Dann kann man sich nicht hinstellen und sagen, er ist für die Energiesicherheit verantwortlich. Er hat sie aufs Spiel gesetzt, sehr geehrte Damen und Herren, und das ist die Wahrheit. (Beifall bei ÖVP, GRÜNEN und FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: So halten Sie es mit der Wahrheit!) Wir haben gesagt, die Unwahrheit wird gesagt, es herrscht eine Täter-Opfer-Umkehr, skurrile Verteidigungsstrategien werden entworfen, und der dritte Punkt ist der Missbrauch von stadteigenen Institutionen, um das auch noch zu untermauern. Wir haben gestern schon thematisiert, dass sich der Chef der MD-Recht, einer Behörde dieser Stadt, in einem Gastkommentar hinstellt und den Bürgermeister verteidigt und sagt, es sei quasi alternativlos gewesen, hier die Notkompetenz zu ziehen, teilweise auch Rechtfertigungen, Argumentationen der SPÖ übernimmt. Das ist natürlich ein unfassbarer Skandal, dass ihr euch seitens der SPÖ nicht einmal die Mühe gemacht habt, wenigstens externe Gutachten in Auftrag zu geben, sondern hier quasi die MD-Recht politisch zu vereinnahmen. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal. Der nächste Skandal heute, am Tag der Taferl. (Der Redner hält ein Bild in die Höhe.) Wien Energie hat gerade einen Newsletter an alle ihre Kundinnen und Kunden zur aktuellen Situation der Wien Energie herausgegeben, und, große Überraschung, die Hälfte des Textes ist eins zu eins das, was die SPÖ gestern im Rahmen der Debatte gesagt hat. Da wird über die Einmaligkeit der Situation gesprochen, über die Situation auf den europäischen Energiemärkten, da wird vom Schutzschirm gesprochen, so wie gestern die SPÖ das formuliert hat. Da wird zum Schulterschluss aufgerufen, so wie auch gestern Stadtrat und SPÖ mehrmals aufgerufen haben, nachdem sie zuerst die Opposition betoniert haben. All diese Dinge finden sich im offiziellen Newsletter eines privaten Unternehmens dieser Stadt an alle Kundinnen und Kunden. (Abg. Mag. Josef Taucher: Sie als gläubiger Mensch müssten doch wissen: Die Wahrheit ist unteilbar!) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Missbrauch eines stadteigenen Unternehmens und eigentlich der nächste große Skandal. (Beifall bei der ÖVP.) Aber wir sind es gewohnt, und damit kann ich eigentlich auch schon wieder schließen, denn die SPÖ hat eine einzige Mentalität und die lautet: Die Stadt gehört uns. Sehr geehrte Damen und Herren, damit muss endlich Schluss sein, und wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Samel. Ich gebe ordnungshalber bekannt, dass Herr Abg. Schober ganztägig entschuldigt ist. Abg. Mag. Dr. Ewa Samel (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor dem Livestream! Es wurde ja jetzt schon einiges zum Auskunftspflichtgesetz gesagt, auch zum Informationsfreiheitsgesetz beziehungsweise auch zu der Abschaffung des Amtsgeheimnisses, worauf sich ja eigentlich auch der Tweet vom Herrn Bürgermeister bezieht, auch zum Initiativantrag der GRÜNEN, wo ich auch meinem Kollegen Florianschütz nur zustimmen kann. Meinerseits kann ich dazu nur sagen, dass ich volles Vertrauen in die Wiener Stadtverfassung habe. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: In die Stadtverfassung schon!) Ich glaube, wir haben da ein gutes Regelwerk, das solche Fälle auch quasi umfasst. Das Thema ist natürlich sehr emotional, es geht natürlich um die Wien Energie, und das ist auch eng damit verknüpft. Aber wozu gibt es eine Notkompetenz, wenn nicht genau für solche Fälle? (StR Peter Kraus, BSc: Es geht ja darum, dass man sie ändert!) Ich bin auch sehr froh, weil auch die Fürsorgepflicht in der Daseinsvorsorge angesprochen wurde. Auch da habe ich vollstes Vertrauen in den Herrn Bürgermeister und bin froh, dass er in dieser schwierigen Situation rasch gehandelt hat und auch die Sicherheit für zwei Millionen KundInnen der Wien Energie und für die Wiener Bevölkerung geschaffen hat. (Beifall bei der SPÖ.) Das Thema der Aktuellen Stunde beschäftigt sich ja auch mit dem Thema Transparenz, und da möchte ich auch noch kurz näher darauf eingehen. Ja, in Wien werden Demokratie und Transparenz gelebt. Nicht umsonst wurde Wien auch heuer bereits zum dritten Mal zur transparentesten Stadt Österreichs gekürt. Transparency International hat dabei die 18 einwohnerstärksten Städte und Gemeinden Österreichs verglichen. Im Vergleich zum letzten Ranking hat sich Wien sogar noch einmal verbessern können, nämlich in den Bereichen öffentliche Verwaltung, öffentliches Vergabe- und Beschaffungswesen, Subventionen und Fördermittel, Personalauswahl, Soziales, aber auch Raumordnung und politische Strategien. Der nationale Durchschnitt hat dabei 14,2 Prozent betragen, Wien war bei 87,45 Prozent. Das Ergebnis kommt natürlich nicht von ungefähr und ist auch nicht selbstverständlich. Wien geht auf die Wienerinnen und Wiener ein und informiert auch proaktiv. Wir können, glaube ich, auf dieses Ergebnis sehr stolz sein, aber das ist natürlich auch kein Grund, sich zurückzulehnen. Wir werden natürlich weiterhin daran arbeiten, dieses Ergebnis nochmal im Sinne der Wienerinnen und Wiener auszubauen. Nachvollziehbare und öffentlich einsehbare Prozesse erhöhen die Akzeptanz von Entscheidungen in der Öffentlichkeit. Es wurden ja schon viele Vorhaben in diesem Rahmen umgesetzt, beziehungsweise ist noch einiges in Planung. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, hier noch einiges hervorzustreichen, wie zum Beispiel die anstehende Novelle des Petitionsrechts. Die Reform wird ja noch heuer im Wiener Landtag beschlossen und soll dann am 1. Jänner in Kraft treten. Alle Wienerinnen und Wiener sollen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft die Möglichkeit erhalten, nun auch öffentlich an den Entscheidungsprozessen der Stadt mitzuwirken. Demokratie lebt von Menschen, die sich beteiligen, deshalb sind solche Instrumente besonders wichtig, um auch die politische Teilhabe zu erhöhen. Auch die Stärkung des Interpellationsrechtes - es wurde heute auch angesprochen - steht auf der Agenda. Das Fragerecht ist natürlich ein wichtiges demokratiepolitisches Instrument und soll daher präzisiert und ausgebaut werden. Ebenso wurde das Einsetzungsforum einer Untersuchungskommission mit vielen weiteren Neuerungen auf 25 MandatarInnen als weiterer Stärkung der Minderheitenrechte herabgesetzt. Da wir ja gestern sehr viel und auch heute gerade vorhin über die Wien Energie gesprochen haben: Auch hier wird es zu mehr Transparenz und zu einer Stärkung des Unterausschusses der Wiener Stadtwerke kommen. Dieser soll in Zukunft öfter und regelmäßiger einberufen werden. Ein reger Informationsfluss ist natürlich sehr wichtig, und der Interessensaustausch zwischen den Fraktionen sollte hier im Vordergrund stehen. Es gibt natürlich auch viele weitere Punkte, die man im neugeschaffenen Regierungsmonitor auch nachsehen kann, denn damit wurde von der Regierung natürlich auch ein ganz wichtiges Tool geschaffen, um online nachzuschauen, was von den 800 Regierungsvorhaben bereits abgearbeitet wurde und welche Punkte aus dem Regierungsprogramm noch offen oder in Arbeit sind. Vielleicht noch ganz kurz zur Wien Energie, weil das ja auch heute gerade vorher wieder ein emotionales Thema war und uns auch morgen beschäftigen wird. Ich möchte nur kurz festhalten, feststeht, dass wir in einer einzigartigen Energiekrise sind, die es wirklich noch nie gegeben hat. Der Markt, wie er jetzt funktioniert, funktioniert einfach nicht mehr, und wir haben es mit einer Dynamik am Energiemarkt zu tun, die es zuvor wirklich noch nicht gegeben hat und die zu enormen Marktverzerrungen geführt hat. Feststeht allerdings auch, dass die Wien Energie bei den steigenden Sicherheitsleistungen nicht alleine ist. Man muss nur nach Deutschland schauen, in die Schweiz oder Finnland zum Beispiel, hier gibt es auch klare Unterstützungen seitens der Bundesregierungen. Feststeht auch, dass die Versorgungssicherheit von zwei Millionen Kundinnen und Kunden der Wien Energie zu keinem Zeitpunkt gefährdet war und immer gewährleistet war. Und feststeht auch, dass unser demokratiepolitisches Verständnis ein solches ist, dass wir für volle Transparenz stehen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warum habt ihr das dann nicht gemacht!) Ich glaube, es ist gerade jetzt ein wichtiges Gebot der Stunde, dieses politische Hickhack wegzulassen und auch Lösungen zu suchen und keine Ängste zu schüren. In zwei Wochen beginnt die Heizsaison, und da ist es, glaube ich, umso wichtiger, eine vernünftige Zusammenarbeit voranzutreiben und einen politischen Diskurs mit Verantwortung zu führen. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, fangt auf Bundesebene an!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien drei, des Grünen Klubs im Rathaus vier schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Abrahamczik, Spitzer, Anderle, Emmerling und Pipal-Leixner haben am 31. August 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes, LGBl. für Wien Nr. 39/1987, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 12/2019, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Hursky, Auer-Stüger, Gara, Konrad, Matiasek, Mantl, Taborsky haben am 2. September 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 - 59. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 65. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 18. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995 - 40. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1997 - 6. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1997 und das Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 - 11. Novelle zum Wiener Landeslehrer- und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 geändert werden - 2. Dienstrechts-Novelle 2022, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Wagner, Mörk, Deutsch, Florianschütz, Gara haben am 6. September 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über die Unterstützung von Personen bei der Bestreitung der erhöhten Energiekosten - Wiener Energieunterstützungsgesetz eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Maximilian Krauss, Guggenbichler, Kowarik haben am 6. September 2022 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung der Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien 25/2022, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Ellensohn, Kickert, Margulies, Arsenovic, Huemer und Otero Garcia haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Wiener Stadtverfassung in Bezug auf Untersuchungskommissionen des Wiener Gemeinderates und Untersuchungsausschüsse des Wiener Landtages sowie der Notkompetenz des Bürgermeisters eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zu. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 7, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die 4. und 5. Ausbauphase der Wiener U-Bahn. Ich bitte den Herrn Berichterstatter - sehe ich nicht. Kurt, würdest du bitte die Vertretung für den Herrn Stadtrat übernehmen. Ich bitte um den Bericht. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Abg. Pipal-Leixner zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuhörerInnen! Wien wächst, nicht mehr ganz so schnell wie in vergangenen Jahren, aber es wächst weiterhin, die Schätzung sagt, bis 2028 auf zwei Millionen Menschen. Es liegt auf der Hand, dass es nicht gut für die Lebensqualität in dieser Stadt ist, dass all diese Menschen, die da hinzukommen, mit dem Auto fahren. Deshalb ist es für die Lebensqualität und natürlich auch für den Klimaschutz unumgänglich, dass mehr und mehr Menschen vom Auto auf den Umweltverbund umsteigen und dass die, die zu Fuß, mit dem Rad und den Öffis unterwegs sind, ein attraktives Angebot und sichere Wege vorfinden. Nun, wie erreicht man das, wie bringt man Menschen, die bisher mit dem Auto unterwegs gewesen sind, dazu, auf die Öffis umzusteigen? Zum einen mit Push-Faktoren, indem man das Autofahren unattraktiv macht, zum Beispiel mit dem Parkpickerl, das wir jetzt auf alle Wiener Bezirke ausgeweitet haben, aber auch mit Pull-Faktoren, natürlich besonders wichtig der Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Die Wiener U-Bahn ist da natürlich besonders attraktiv, wird sehr, sehr gerne angenommen. Das erkennt man auch daran, dass sie auf manchen Strecken auch schon sehr voll ist. Dem begegnen wir mit einem großen Ausbauprogramm. Die U-Bahn ist sehr frequenzstark und schnell, ein ehemaliger Chef von mir hat einmal gesagt, Manager fahren U-Bahn. Dem wäre überhaupt nicht eingefallen, zu seinen Terminen in der Stadt mit dem Dienstwagen zu fahren, mit dem Chauffeur oder mit dem eigenen Auto, denn mit der U-Bahn war er immer schneller. Heute ist auch zufällig der internationale autofreie Tag, und deshalb finde ich es besonders schön und passend, dass wir heute über diese 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land über den Ausbau und die Finanzierung der 4. und 5. Ausbaustufe der Wiener U-Bahn abstimmen und so diese Erfolgsgeschichte fortschreiben. Ich glaube, in diesem Hause sind wir uns einmal alle einig, dass das eine gute Sache ist. Es ist ja auch seit Jahrzehnten quasi eine schöne Tradition, dass Bund und Land da finanziell zusammenlegen. Nun, was wird genau gemacht? Es wird 11 km mehr U-Bahn-Strecke geben, 12 neue Stationen. Die Linie U2 wird Richtung Süden bis zum Matzleinsdorfer Platz verlängert, die Inbetriebnahme ist für 2028 geplant. Dann wird sie in weiterer Folge bis zum Wienerberg verlängert, Inbetriebnahme 2033. Die neue Linie U5 wird bis zum Frankhplatz verlaufen, Inbetriebnahme 2026, und bis zu S- Bahn-Station Hernals 2032. Es wird an diesen Strecken zahlreiche Umsteigerelationen in andere U-Bahn-Linien, in Straßenbahnen, Busse und S-Bahnen geben, also insgesamt eine wahnsinnige Verbesserung für das gesamte Wiener Verkehrsnetz, das auch zu Entlastungen auf den vorhandenen Linien führen wird. Das ist vielleicht noch eine ganz, ganz spannende Zahl: Wir werden dadurch 30 Prozent mehr Personen im ganzen Wiener Öffi-Netz mehr befördern können, also bis zu 1,3 Milliarden Fahrgäste jährlich, zum Vergleich waren es 2019 961 Millionen. Das ist ein ganz schöner Anstieg. Das Ganze kostet natürlich Geld, das ist klar, nicht wenig Geld. Bis 2033 werden wir gemeinsam mit dem Bund 5,7 Milliarden EUR investieren. In Zeiten stark steigender Baupreise ist natürlich damit zu rechnen, dass es dabei nicht bleibt. Das soll das Projekt aber nicht aufhalten, und deshalb wurde da auch mit dem Bund durch einen Lenkungsausschuss eine Lösung gefunden, dass man bei der Steigerung der Baupreise eine Lösung gemeinsam findet, sodass Wien nicht allein auf den höheren Kosten sitzen bleibt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) An dieser Stelle herzlichen Dank an alle, die an diesem Projekt mitwirken, sei es auf der Baustelle, sei es in der Planung, sei es beim Organisieren und Verhandeln der Finanzierung, und so weiter. Das ist wirklich ein Riesen- Riesen-Projekt, ein Kraftakt und wahnsinnig wichtig für Wien und wird eine super Sache. Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark, und ich erteile es ihm. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause! Ich freue mich, dass wir heute einen Teil des größten Öffi-Ausbaus Österreichs und Wiens beschließen können, den es bis jetzt gegeben hat. Wir haben seit der grünen Regierungsbeteiligung Investitionen in den öffentlichen Verkehr, die es noch nicht gegeben hat. Ein paar Beispiele: Das größte Bahnausbauprogramm, Infrastruktur, Schienen, Bahnhöfe, Nachtzüge, Fernverkehr, Nahverkehr, auch in und um Wien ganz wichtig. Wir haben natürlich - das haben wir auch schon gestern in dem Haus gehabt - erstmals eine Förderung für Regio-Bahnen zum Beispiel aus Wien nach Niederösterreich, aber auch andere Länder- und Stadtgrenzen übergreifende Öffis, wie zum Beispiel jetzt die Bim, die bald nach Schwechat fahren kann, auch - nicht nur - dank der grünen Regierungsbeteiligung, und wir können heute eine Milliardeninvestition in den Ausbau der U-Bahn in Wien beschließen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ganz kurz zur Geschichte, bei aller Freude möchte ich die nicht ganz auslassen: Ursprünglich gab es eine Kostenschätzung für den U-Bahn-Ausbau, 1. Stufe: 950 Millionen EUR. Dafür gab es auch eine Finanzierungszusage des Bundes, davon die Hälfte. Mit der Zeit hat sich nicht nur der Zeitplan dieses U-Bahn-Ausbaus verzögert, sondern auch die Kosten. Zuerst sind 1,6 Milliarden EUR herumgegeistert, am Ende sind es jetzt 2,1 Milliarden EUR, mehr als das Doppelte der Kostenschätzung. Vor welcher Situation sind wir in Wien gestanden? Wir haben Verzögerungen bei der Ausschreibung gehabt, beim Bau, steigende Baukosten, wir haben eigentlich eine kurze Variante der U5 gehabt, die nach ExpertInneneinschätzungen nicht wirklich viel gebracht hat, und wir haben eine Bundesregierung gehabt, die Wien da eigentlich im Regen stehen gelassen hat. 650 Millionen EUR Mehrkosten, die nicht vom Bund gedeckt waren, also das Doppelte an Mehrkosten für Wien, einmal 650 Millionen und noch einmal das vom Bund - nicht gedeckt. Unter Kurz und Strache, Türkis-Blau, hat es da offensichtlich kein Interesse gegeben, den U-Bahn-Ausbau weiter voranzutreiben, Verkehrsminister Hofer hat ja damals den Bahnausbau gebremst und gestreckt. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Was Sie sagen, ist völlig falsch!) Die gute Tradition, die meine Vorrednerin angesprochen hat, wurde da gebrochen. Öffi-Ausbau war also keine Priorität des Verkehrsministers Hofer, Öffi-Ausbau war keine Priorität der türkis-blauen Bundesregierung. Jetzt stehen wir zum Glück vor der Situation, dass wir eine Klima- und Verkehrsministerin haben, die alles daran setzt, dass wir unsere Klimaziele erreichen (Abg. Maximilian Krauss, MA: Mit dem Privatjet!), die alles daran setzt, dass wir den öffentlichen Verkehr ausbauen, damit die Leute eine Alternative haben, und auch eine Partei in der Bundesregierung, der Wien nicht wurscht ist, und die auch darauf schaut, dass gerade in Wien in den Ballungsräumen der öffentliche Ausbau finanziert wird. Deshalb haben wir hier heute diesen Akt auf der Tagesordnung. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich wurde vor einigen Monaten dafür kritisiert, dass wir das auch betont haben, warum es diesen guten Öffi- Ausbau in und um Wien gibt, nämlich unter anderem deshalb, weil er jetzt durch das Klimaschutzministerium gefördert wird, seien das die Regio-Bahnen, die Bim nach Schwechat, sei es hier der U-Bahn-Ausbau. Man muss es aber schon betonen, ohne die GRÜNEN in der Bundesregierung und ohne diese Investitionen aus dem Bund könnte Wien diese Investitionen auch nicht stemmen. Das ist kein Schlechtreden, das war immer so, gute Tradition, und das wollen wir weiterführen. Also wichtig: Jetzt wird dieser Backbone des öffentlichen Verkehrs, die U-Bahn ausgebaut, denn es ist schon eine Herausforderung, bei einer wachsenden Stadt - die Vorrednerin hat es gesagt - den Modal-Split einfach gleich zu halten. Dafür müssen wir uns schon anstrengen. Wir wollen natürlich, dass noch weniger Leute mit dem Auto und noch mehr mit dem öffentlichen Verkehr, mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sind, und da darf man eines nicht vergessen: Die U-Bahn ist wichtig, sie ist attraktiv, sie ist schnell, sie ist beliebt, aber wo wir besonders viel Aufholbedarf haben, ist dort, wo derzeit leider noch zu wenig passiert, das sind vor allem die Außenbezirke, das sind vor allem die Bezirke, die einen hohen Anteil am Autoverkehr haben, wo viele Leute auf das Auto noch angewiesen sind. Das wollen wir ändern. Das heißt, wir werden auf jeden Fall dran bleiben, weiterer Ausbau vor allem der Straßenbahnlinien in den Außenbezirken, aber auch Schnellbusse und Stadtgrenzen übergreifende Regio-Bahnen. Da werden die GRÜNEN nicht locker lassen, denn die U-Bahn ist gut und richtig und wichtig, aber sie wird nicht allein unsere Probleme lösen. Ich freue mich, dass wir jetzt wirklich dieses Milliardeninvestitionspaket auf den Weg gebracht haben. 2,9 Milliarden EUR wird der Bund mindestens in diese U-Bahn investieren. Sie finden das im Akt, es wird wahrscheinlich durch die Inflation und Baukosten mehr werden. Auch das ist in dem Vertrag abgesichert, dass Wien da nicht alleine darauf sitzen bleibt, sondern der Bund mit den Mehrkosten auch mitgeht. Auch das war in der Vergangenheit nicht so, und deshalb freue ich mich, dass in diesem Fall und hoffentlich noch in vielen zukünftigen Projekten an einem Strang gezogen wird, Bundesregierung, Wien für den Öffi-Ausbau und für klimafreundliche Mobilität. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar, und ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon von den Vorrednern den Gegenstand des vorliegenden Aktenstücks gehört, die 15a- Vereinbarung über die 4. und 5. Ausbauphase der U-Bahn. Es ist vorab ja auch schon im Stadtsenat gewesen, es sei nur an dieser Stelle erwähnt, auch via Umlaufbeschluss. Ich möchte kurz zum Projekt beziehungsweise unsere Einschätzungen und unsere Haltung zum Poststück, aber auch der generellen Thematik darlegen. Natürlich stehen wir dem U-Bahn-Ausbau, so wie auch die Vorredner schon angesprochen haben, positiv gegenüber. Das ist ganz klar, die U-Bahn als hochrangiges Verkehrsmittel, das seinen Beitrag leistet, Gebiete in der Stadt schnell miteinander zu vernetzen, die Erreichbarkeit sicherzustellen und mit raschem Tempo auch zu ermöglichen. Da gibt es auf jeden Fall im wahrsten Sinne des Wortes noch sehr viel Ausbaubedarf. Wir haben den U-Bahn-Ausbau als solchen immer befürwortet, wir waren auch immer Treiber, wenn es darum ging, bestehende Linien weiter auszubauen und zu erweitern, gerne auch bis zur Stadtgrenze, Stichwort Ausbau der U4 auch bis Auhof. Auch das ist immer ein Klassiker gewesen, den wir auch nach wie vor weiterverfolgen, denn gerade die Außenbezirke sind öffentlich unzureichend angebunden. Die öffentlichen Verkehrsmittel, sehr geehrte Damen und Herren, das ist unsere tiefste Überzeugung, sind in den meisten Fällen derzeit keine Alternative, müssen aber auch vor allem in den Außenbezirken die erste Alternative werden. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Josef Taucher.) Denn so, wie es auch gestern Kollegin Pipal-Leixner schon bei den Radwegen gesagt hat, gilt auch da aus meiner Sicht die Frage der Angebotsplanung, denn nur wenn ein Angebot da ist, kann ich das in ihrer Logik auch nutzen (Beifall von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.), aber das gilt vor allem für die Öffis, denn das sollte unsere erste Priorität sein. Da verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht, dass auch kleine Stellschrauben, die zur Verbesserung beitragen können, oft seitens der Stadt abgelehnt und verhindert werden. Da geht es um Intervallverdichtungen, Kleinigkeiten, Haltestellenverlegung oder noch eine zusätzliche Haltestelle in die Linie miteinzubringen, oder zwei Linien banal miteinander zu verknüpfen. Leider wird das in vielen Fällen abgelehnt und einfach begründet, dass das aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn macht, nur ist es auch ein bisserl ein Henne-Ei-Prinzip. Erst wenn ich attraktive Intervalle habe, werden die Leute es auch nutzen, und man kann nicht sagen, nur, weil es nicht genutzt wird, gibt es keine attraktiven Intervalle. Das halte ich für den falschen Zugang, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Es sollen aber nicht nur bestehende Linien und bestehendes Angebot verbessert werden, natürlich sind wir auch dahinter und stehen auch dahinter, wenn es um neue Linien der U-Bahn geht und ging. Auch da gab es immer wieder Vorschläge von uns, um an der Attraktivität des Öffi-Netzes zu arbeiten. Deswegen stehen wir natürlich auch zu den Ausbauplänen der U2/U5 - selbstverständlich. Aber eines möchte ich an dieser Stelle erwähnen und erneut in Erinnerung rufen: Es ist nicht lange her, dass der Stadtrechnungshof die Kostenkalkulation der Wiener Linien im Zuge des U-Bahn-Baues bemängelt hat. Nicht alle Posten beziehungsweise Kostenbereiche wurden eingerechnet, Stichwort Reserven, Unsicherheiten wurden trotz der hohen Komplexität nicht realistisch eingeschätzt. Das hat sich unterschieden zwischen 15 Prozent, die ursprünglich berücksichtigt wurden, aber Experten und Außenstehende geraten haben, Minimum 30 Prozent bei so hochkomplexen Projekten mit einzuberechnen, aber auch die Frage von nichtvalorisierten Kostenschätzungen, Gesamtkostenschätzungen und Kostenschätzungen bei den Ausschreibungen, die nicht auf aktuelle Preise zurückgegriffen haben. Auch hat der Stadtrechnungshof empfohlen, auf Preise von Referenzprojekten bei der Kalkulation zurückzugreifen. Das musste er mehrfach bekräftigen, weil das seitens der Stadt beziehungsweise der Wiener Linien nicht eingesehen wurde, warum man das tun sollte beziehungsweise gesagt hat, das tun wir eh schon. Wieso dann eine Kostenexplosion in diesem Maße zustande kommt, konnten die Wiener Linien nicht erklären. Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Stadt Wien mit Großbauprojekten immer wieder Probleme hat, vor allem, wenn es um die Kosten und um die Kalkulation geht, ist nicht von der Hand zu weisen. Die kennen wir zur Genüge, aber nicht nur wir beobachten das, sondern auch Prüforgane, wie schon erwähnt. Wir werden jedenfalls weiter Transparenz einfordern, wir werden weiter Großprojekte genau unter die Lupe nehmen und wir werden auch den achtsamen Umgang mit Steuergeld einmahnen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Taucher, und ich erteile es ihm. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Wienerinnen und Wiener vor dem Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Landesrat! Heute ist ein Festtag für die Wiener und Wienerinnen, heute ist ein Festtag auch für den Landtag. Wir haben eines der größten Mobilitätstransformationsprojekte der Mobilitätswende mit heute auf Schiene, und ich möchte mich wirklich herzlich bei dem ehemaligen türkisen Wiener Parteiobmann und Finanzminister Gernot Blümel bedanken, dass er das so hervorragend mit unserem SPÖ-Finanz- und Wirtschaftsstadtrat ausgehandelt hat, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. In damals auch schon schwierigen Zeiten - es hat immer Auseinandersetzungen von Wien mit der ÖVP gegeben - hat er Handschlagqualität gezeigt, und wir haben einen guten Vertrag zusammengebracht. Das muss man auch einmal lobend erwähnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und ÖVP.) Die Mobilitätstransformation kommt mit den Öffis, das ist klar, denn das ist der kollektive Verkehr in der Stadt, wo wir Millionen Menschen bewegen können. Der U2/U5-Ausbau bringt CO2-Einsparungen von bis zu 75.000 t jährlich durch die mögliche Reduktion des Autoverkehrs. Das heißt, wir können sehr viel vom MIV in Richtung öffentliche Elektromobilität verlagern. Das entspricht ungefähr der Umweltleistung eines Waldes mit 6 Millionen 30-jährigen Bäumen, 6 Millionen 30-jährigen Bäumen. Die Baumanzahl entspricht einem Wald, so groß wie die Fläche vom 1. bis zum 11. oder, wie ich es immer gerne sage, wie die Fläche der Donaustadt, dem größten Wiener Bezirk. So eine Fläche Baumleistung wird dieser U-Bahn-Ausbau haben. Darauf können wir unheimlich stolz sein, dass wir dieses Projekt gemeinsam mit der Bundesregierung, dass wir diese 15a-Vereinbarung gemeinsam geschafft haben und jetzt in die Umsetzung gehen. Für mich ist es aber auch ganz wesentlich, weil die politischen Forderungen jetzt da aus Hernals, aus einem kleinen Café in Hernals, also aus der Vorstadt aus unserer Sicht, immer waren, die U-Bahn muss auch bis zur Vorortelinie verlängert werden. Wir haben es im Regierungsprogramm diskutiert, es ist auch politisch in unseren Gremien immer wieder gefordert worden, und mit diesem Akt können wir auch das umsetzen, dass die U-Bahn bis zur Vorortelinie führt und damit eine Verknüpfung höchstrangiger Verkehrsmittel ermöglicht wird. Auf der anderen Seite der Stadt rauf auf den Wienerberg - auch das eine seit sicher über zehn Jahre alte Forderung der Wienerberger und Wienerbergerinnen, der Menschen, die schon vor Jahren dort hingezogen sind, dass auch dort ein hochrangiges öffentliches Verkehrsmittel ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze gut anbindet. Es ist also an beiden Seiten der Stadt eine gute Lösung für hunderttausende Menschen, die das dann auch nützen werden. Auch die Verknüpfung mit der U3, mit der U6, mit dem 43er und mit dem 13A ist ganz, ganz wesentlich. Ihr wisst ja, wir haben vor ein paar Jahren noch bei den U-Bahn-Baustellen diskutiert, ob wir den 13A teilen müssen, ob wir ihn durchgehend machen können. All das ist uns gemeinsam mit den GRÜNEN damals gelungen und gemeinsam mit den Bezirksvorstehern der Innenstadtbezirke von 4, 5 bis 9. Auch das ist ein Erfolg, denn gerade der 13A ist ja sozusagen eine Lieblingslinie der Wienerinnen und Wiener. Viele, die in meinem Alter sind und in meinem Alter nach Wien gekommen sind, können sich sogar noch an den 13A erinnern, als er als Doppeldecker gefahren ist und man oben sitzen konnte und in die Stadt schauen. 12 neue U-Bahn-Stationen, das sind zirka 11 km Länge in der 1. und 2. Baustufe, davon 4 neue U-Bahn-Knoten- Stationen mit einer wunderbaren Anbindung an die Straßenbahnen und auch das Kreuz Matzleinsdorfer Platz und oben U5 und S-Hernals sind ganz, ganz wesentliche Bestandteile. Sie merken das ja vor den Bildschirmen schon, wir sind uns über alle Parteigrenzen einig. Warum diskutieren wir das überhaupt im Landtag? Wir diskutieren das kurz im Landtag, um mitzuteilen, was hier Großartiges auf den Weg gebracht wird, was hier Großartiges für die Mobilitätswende auf den Weg gebracht wird. Das soll nicht einfach mit einer einfachen Abstimmung untergehen, sondern das kann man wirklich feiern und würdigen, weil es wirklich ein großer Tag für die Wiener und Wienerinnen ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mahdalik. Bitte. (Abg. Mag. Josef Taucher: Toni, du warst ja gar nicht gemeldet! Das ist spontan!) Abg. Anton Mahdalik (FPÖ): Entschuldigung, Joe, das nächste Mal frage ich dich. Das ist mir jetzt peinlich. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Werte Damen und Herren! Kollege Stark redet ja im Ausschuss auch immer ziemlich viel Blödsinn und stellt depperte Fragen, das habe nicht nur ich festgestellt. Heute hat er seinen Ruf hier wieder bestätigt und hat gemeint, die Infrastrukturministerin Gewessler schaut aufs Klima, ja, ja, in ihrem eigenen Wirkungsbereich. Während sie aller Welt erklärt, dass man sparen soll und Klimaanlagen überhaupt nicht mehr, lässt sie sich in ihrem Büro eine um 143.000 EUR einbauen. Also da wird nicht gespart. (Abg. Dr. Jennifer Kicker: Das ist immer das Gleiche! Das ist so mühsam!) Wo sie auch beim Klima großen Schaden anrichtet, genau das Gegenteil von dem macht, was Kollege Stark behauptet hat, ist - das haben wir eh schon oft besprochen -, indem sie nicht nur die Marchfeld-Schnellstraße S8 gestrichen hat, sondern auch den Lückenschluss zwischen Schwechat und Süßenbrunn. Dieser Lückenschluss - er wird eh irgendwann kommen, denn die Gewessler wird es auch nicht ewig geben, dem Herren sei Dank - bedeutet 77.000 Autos pro Tag weniger auf der Tangente und 75.000 t CO2 weniger pro Jahr in Wien. (Abg. Kilian Stark: Wir reden vom U-Bahn-Bau!) Das wäre also ein Klimaschutzprojekt gewesen, das diesen Namen verdient hat. Die GRÜNEN betreiben aber leider Klientelpolitik, schielen nur auf die nächste Wahl. Für mich ist Frau Gewessler, rein politisch gesehen natürlich, eine Megäre, also eine streit- und rachsüchtige, böse Frau. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Kilian Stark: Das ist so absurd!) Aber jetzt zum U-Bahn-Ausbau: Wie gescheit wir Freiheitliche sind, sieht man auch beim U-Bahn-Ausbau. Ich möchte nur zwei Beispiele erwähnen. Zur U5 wird Kollegin Matiasek als Hernalserin noch etwas sagen, aber ich zum Beispiel habe schon 2013 gefordert, da hat es einige Stürze auf Bahnsteigen gegeben beziehungsweise ist wer runtergestoßen worden, sind sogar Leute zu Tode gekommen. Es war damals eine Serie von diesen Vorfällen, und in London habe ich gesehen, in Barcelona gibt es das auch, es gibt Stationen, wo der Bahnsteig von den Schienen abgetrennt ist. Da gibt es halt Glaswände, und die Türen öffnen sich dann, wenn der Zug eingefahren ist. Da habe ich gesagt: Ja, das könnten wir in Wien machen. Das wäre nicht schlecht, zumindest auf den sehr stark frequentierten Stationen Stephansplatz, Karlsplatz, und so weiter, und so fort. Die Antwort von den Wiener Linien beziehungsweise der SPÖ war, das ist exorbitant teuer, das können wir uns nicht leisten, das kostet 200 Millionen EUR und außerdem bringt das sehr viele andere Nachteile mit sich, und es können nur mehr bestimmte Züge fahren, diese Idee ist ein Blödsinn. Das war 2013, und jetzt erfinden die Wiener Linien oder die SPÖ das Rad neu, und auf einmal sind sie up to date. Diese Wände vor den Stationen, glaube ich, werden ja gebaut und natürlich dient das der Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrbetriebes, der Regelmäßigkeit, also eine gute Idee. Wir haben es euch schon vor fast zehn Jahren vorgeäfft, aber danke, dass ihr es jetzt endlich erfüllt. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ihr seid "early adopter"!) Es ist aber nicht das Einzige, zum Beispiel U2-Ausbau, also U4 erwähne ich jetzt nicht, das hat Kollegin Olischar eh schon gemacht, denn da hat ja Ulli Sima als Umweltstadträtin schnell in Auhof einen Mistplatz hingebaut, damit sie sagen kann, dort ist kein Platz mehr. Den kann man ja wieder absiedeln, wir bleiben auch auf diesem Projekt. U2: Ich habe nachgesehen, im Jahr 2000 hat die SPÖ, hat die Stadt Wien noch lange nicht von einer U2-Verlängerung oder von einer Seestadt gesprochen, da haben wir von den Freiheitlichen, der damalige Planungs- und Verkehrssprecher Walter Prinz, schon ein Projekt für das ehemalige Flugfeld Aspern vorgestellt. Wir haben es damals Thermenprojekt am Flugfeld genannt, ein bisschen ein sperriger Titel, Gartenstadt und Naturparadies mit See, also eigentlich nur nicht so groß dimensioniert, wie nachher dann die Stadt Wien. Gott sei Dank ist uns der Titel Seestadt nicht eingefallen, denn sonst hättet ihr den nicht nehmen können. Seestadt passt eh recht gut, dass wir nicht mit allem ganz einverstanden sind, wie dort gebaut wird, zu eng, zu hoch, manchmal ein bisschen zu schiach, aber das ist vielleicht Geschmackssache, das wissen eh alle. Wir haben euch auch diesen Plan im Jahr 2000 sogar mit der Streckenführung auf das Flugfeld vorgezeichnet, waren unserer Zeit auch weit voraus. Nur, wir haben damals vorgeschlagen - denn damals war noch nicht alles zugebaut, wie es in den letzten 10, 15 Jahren leider passiert ist -, dass wir die U2 dann gleich bis Groß-Enzersdorf verlängern. Jetzt ist da kein Platz mehr, jetzt wird halt phantasiert, dass wir auf der Eßlinger Hauptstraße die Bim verlängern. Da müssen wir aber die Häuser auf der Seite wegräumen oder beide Autospuren oder zwei Parkspuren, also das muss uns erst irgendwer vorhupfen. Wir haben aber auch hier Visionen oder visionäre Kraft bewiesen, und irgendwann gibt uns die Geschichte immer recht. Noch eine gute Idee, die Infrastrukturminister Hofer damals auch schon mit dem Land Niederösterreich verhandelt hat, ich weiß nicht, ob mit der Stadt Wien auch, wäre die U3-Verlängerung nach Schwechat. Da wird zwar jetzt der 72er verlängert, aber eine Straßenbahn ist keine U-Bahn. Natürlich ist eine U-Bahn teurer, hat aber weit mehr Kapazität. Ich glaube, das wäre ebenso wie die U6 nach Stammersdorf beziehungsweise nach Gerasdorf, die U4 nach Auhof eine sehr gute Idee. Wenn man jetzt die Bim baut, ich glaube, das steht auch schon fest, dann verbaut man sich natürlich die Möglichkeiten, hier irgendwann einmal eine U-Bahn zu bauen. Wir finden das schade, müssen uns aber damit abfinden. Natürlich werden wir diesem Akt heute zustimmen, weil wir immer für den U-Bahn-Ausbau waren. Wir haben nur ein bisschen andere Vorstellungen. Was Kollege Stark redet - da bist du noch wie der Trommler mit dem Christbaum gerannt! Was redest du da mit? Das gibt es ja alles nicht! (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Wir haben schon für den U-Bahn-Ausbau, für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, aber auch für den Ausbau des Straßennetzes gestimmt und Anträge eingebracht, und dabei bleibt es auch. Wir werden weiterhin gute Vorschläge machen, und sie werden dann vielleicht, also nicht alle, aber manche, mit 10, 15 Jahren Verspätung doch in die Realität umgesetzt, und das freut uns natürlich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Abg. Mahdalik, es ist zwar die Akustik nicht besonders großartig hier heroben, aber ich habe zumindest zwei Dinge vernommen die ordnungsrufwürdig sind, nämlich "rachsüchtige Frauen", "depperte Fragen", und dafür erteile ich jedenfalls einen Ordnungsruf und würde ersuchen, gemeinsam in der Sprache vorsichtig zu sein. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Er hat Geburtstag! Da gibt es keinen Ordnungsruf!) Damit ist die Wortmeldung zur Geschäftsordnung hinfällig. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Matiasek, und ich erteile es ihr. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte an sich nicht vor, mich zu Wort zu melden. Ich werde es auch kurz halten, aber die Rede von Vorredner Stark hat mich gezwungen, jetzt herauszugehen, und zwar Ihre Behauptung, dass Norbert Hofer als Minister hier Verweigerung betrieben hätte, den öffentlichen Verkehr in Wien zu unterstützen. Das ist nicht wahr. Mir als Hernalser Abgeordnete war es von Anfang an, als dieser U-Bahn-Ausbau der U5 auf das Tapet gekommen ist, immer ein Anliegen, bis zur Vorortelinie zu gehen, was jetzt Gott sei Dank so ist, und ich werde heute auch dem gerne zustimmen. Das ist das einzig Vernünftige. Die U5 war damals unter einer grünen Verkehrsstadträtin, die mehrmals Initiativen zurückgewiesen hat und sich als unzuständig erklärt hat, als rein innerstädtische, wirklich zentrale U-Bahn gedacht gewesen. Man wollte maximal bis zum Elterleinplatz gehen, und es hat seitens des Bezirks die einstimmige Erklärung gegeben und es ist von uns und auch von den anderen Fraktionen nach und nach eben die Initiative gekommen, wir müssen diese U-Bahn unbedingt mit der S-Bahn verbinden. Alles andere macht keinen Sinn, denn die Verkehrsströme kommen ja von Hütteldorf Richtung AKH, und das kennen wir vor Ort als eben Hernalser Politiker sehr gut. Es hat keine Sperre seitens des Ministeriums gegeben, im Gegenteil, wir haben mit dem Ministerium gesprochen, sondern von Seiten der Stadt Wien ist das Geld nicht abgerufen worden beziehungsweise hat es keine konkreten Pläne gegeben. Das war so, und das möchte ich auch hier so verstanden wissen. Sehr geehrte Damen und Herren, wie gesagt, wir stehen für den U-Bahn-Ausbau, und es ist aus Sicht des Westens sicher sehr wichtig und sehr nützlich und für den öffentlichen Verkehr wunderbar, dass es diese Anbindung geben wird. Ich freue mich schon darauf, ich werde hoffentlich noch soweit in Schwung sein, diese U-Bahn auch benützen zu können, so wie ich alle anderen derzeit vorhandenen U-Bahnen in Wien sehr gerne nütze. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark. Ich erteile es ihm. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Ich mach es sehr kurz. Man kann natürlich vom Podium viel sagen, das ist einfach. Ich glaube, man kann sich aber auch anschauen, was die FPÖ gerade in Verkehrsverantwortung für Taten in der Bundesregierung gesetzt hat, wo Bahninvestitionen gestreckt wurden, wo einfach in dieser Zeit bei dieser Finanzierung des U-Bahn-Ausbaus nichts weitergegangen ist, wo einfach in die Straße investiert wurde. Das kann man sehen, das kann man in einer Zeitung nachlesen, das kann man sich anschauen. Ich möchte Ihnen persönlich nicht absprechen, dass Ihnen das wichtig ist, wo sich das in der Bundesregierung abgespielt hat, ist mir verborgen geblieben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Als Berichterstatter ganz kurz: Ich möchte ausführen, dass dieses Projekt wirklich ein sehr gutes Beispiel, fast ein Musterbeispiel für den kooperativen Bundesstaat ist, wo er wirklich gut funktioniert hat. Es sei auch noch einmal sehr herzlich StR Peter Hanke, aber auch dem damaligen Finanzminister Gernot Blümel gedankt, die hier wirklich optimal kooperiert haben und wirklich dieses großartige Projekt jetzt auf die Schiene gebracht haben, und dafür gebührt ihnen herzlicher Dank. Ich möchte jetzt aber auch als Hernalser Gemeinderat und nicht nur als Berichterstatter dazusagen, dass es mich natürlich ganz besonders freut, dass die Verlängerung zur Vorortelinie möglich war. Das ist, glaube ich, für Hernals, aber überhaupt für den Westen Wiens und für ganz Wien eine ganz, ganz wichtige Sache. Auch das ist gelungen, und das war wirklich wichtig. Dafür danke ich herzlich. Deshalb - beziehungsweise nicht nur deshalb, sondern überhaupt - ersuche ich um Zustimmung zum vorliegenden Akt. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung aller ... Pardon! Ich sehe Herrn Abg. Kieslich nicht. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Doch, er ist hier! - Abg. Josef Taucher: Er ist schon so weit aufgestiegen, dass er vorne sitzt! - Heiterkeit.) Ah, da in der ersten Reihe, vielen Dank! Und Sie haben auch mitgestimmt. - Passt. Danke schön. Damit ist dieser Akt einstimmig so beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966, das Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe, das Hundeabgabegesetz, das Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985, das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien, das Wiener Abfallwirtschaftsgesetz und das Parkometergesetz 2006 geändert werden - Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf. StR Hanke, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich ersuche und bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ornig, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werter Herr Landesrat! Wenn man den Titel dieses Poststückes zuerst liest, dann denkt man an schnöde Bürokratie. Ich nehme mir aber doch die Zeit, hier die Highlights dieser Gesetzesnovelle ein wenig herauszuarbeiten, weil wir wirklich sehr hart und intensiv daran gearbeitet haben. Sie wissen ja, dass wir bereits vor - wie ich glaube - eineinhalb Jahren damit angefangen haben. Wir sind mit einer eigenen Arbeitsgruppe gemeinsam mit sehr vielen Magistratsabteilungen, nämlich mit allen, die bei uns für Finanzen verantwortlich sind, sowie mit der Abteilung und den KollegInnen aus dem Stadtratbüro in einen sehr intensiven Prozess gegangen. Wir haben uns alle Gebrauchsabgaben und alles, was wir hier in Wien verbessern können, genau angesehen. Das Ganze stand unter dem Motto "Entlastung, Ökologisierung und Entbürokratisierung durch Digitalisierung", und es freut mich sehr, dass wir heute hier die ersten Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe in das Gesetz packen können. Das erste Thema, auf das ich eingehen möchte, das hier enthalten ist, war die Aufgabenstellung der Entlastung. Wir haben hier in diesem Haus - nach meiner Erinnerung war es 2018 - mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer die Rahmenbedingungen geschafft, Unternehmerinnen und Unternehmer und Wirtschaftstreibende in Wien nachhaltig zu entlasten. Und jetzt ist uns mit dieser Arbeitsgruppe auch wieder ein schöner Schritt gelungen, wir haben nämlich, technisch gesehen, sehr viele Gebrauchsabgaben in die Anlage I verschoben, was bedeutet, dass viele Dinge zwar meldepflichtig sind, dafür aber keine Gebühren mehr eingehoben werden. Im Detail gesagt: Wir haben dafür gesorgt, dass Portale, Vordächer, Windfänge, Zierverputz, Stufenanlagen und Licht- und Luftschächte nicht mehr abgabenpflichtig sind. Das bedeutet im Grunde, dass das, was ja schon vorher beseitigt war, nämlich diese sogenannte Luftsteuer, die auch Pflanzentröge, Schaukästen, unbeleuchtete Eigenwerbung, und so weiter betraf, nun zur Gänze abgeschafft wurde. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Das bedeutet in Summe eine Entlastung von 2,2 Millionen EUR für die Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer. Und ich möchte bei diesem Punkt auch sehr gerne den Herrn Stadtrat zitieren, der gesagt hat, dass er das als Wirtschaftsstadtrat mit einem lachenden, als Finanzstadtrat aber natürlich mit einem weinenden Auge sieht. - Ich meine aber, im Sinne der Unterstützung für die Wiener Unternehmen ist das durchaus in Ordnung. (Beifall bei den NEOS.) Was wir uns auch angesehen haben, ist das Dienstgeberabgabengesetz. Jetzt wissen wir mehr darüber, und ich mache gar keinen Hehl daraus, dass wir hier in der Opposition immer die Abschaffung der Dienstgeberabgabe gefordert haben. Wir haben uns jetzt aber genauer angeschaut, wer das eigentlich noch zahlt, und ich möchte hier kurz noch einmal erklären, wer in Wien im Rahmen der Dienstgeberabgabe noch abgabepflichtig ist beziehungsweise wen wir bereits davon befreit haben. Erstens sind das alle Teilzeitkräfte bis zu 10 Stunden, zweitens sind das - und das ist ein riesiger Teil - alle DienstnehmerInnen ab 55, weil wir gerade forcieren wollen, dass ältere Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt keine finanzielle Belastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer darstellen. Weiters betrifft das Menschen mit Behinderungen, Lehrlinge und EPU. Und wir haben das auch präzisiert: Bis jetzt waren alle Präsenzdiener ausgenommen, in Zukunft werden auch alle Zivildiener von dieser Abgabe befreit sein. Das war bisher nicht konkret ausformuliert, und auch das ist für mich ein kleiner, aber sehr wichtiger Schritt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Zum Thema Ökologisierung: Wir haben gestern schon darüber diskutiert, was man als Stadt an Ökologisierungsmaßnahmen treffen kann. Ein vieldiskutiertes Thema, das sich dieser Tage auch ganz vordergründig in den Medien gefunden hat, ist das Thema Heizstrahler. Darauf wurde hier von mehreren Seiten reagiert. Gestern gab es auch einen Antrag der grünen KollegInnen, die Heizstrahler zu verbieten. Wir hier in Wien gehen nicht den Weg der Verbote, wir haben uns aber sehr wohl in dieser Arbeitsgruppe vorgenommen, in dieser Energiekrise ein klares Signal in Richtung Lenkungseffekt im Hinblick auf dieses Thema zu setzen und haben diese Gebühren verdoppelt. Und ich meine, eine Verdoppelung ist keine leichte Ansage und keine kleine Erhöhung, sondern zeigt ganz klar den Willen und unseren Wunsch, dass die Heizstrahler in Zukunft mit Sorgfalt, wenn überhaupt, benutzt werden. Unser Wunsch wäre natürlich, dass in Zukunft vielleicht ganz auf dieses Tool verzichtet wird. - Das ist eine wichtige Lenkungsmaßnahme. Außerdem möchte ich erwähnen, dass in der Stadt und gestern auch wieder hier, und zwar jetzt auch im Rahmen des U-Bahn-Ausbaus, der Modal-Split diskutiert wird. Wir wissen, dass es in Wien ein sehr breites Angebot an Shared Economy diesfalls in Form des Transportes gibt. Die Dienstleistung Carsharing ermöglicht, ein Auto zu nützen, wenn man selbst keines besitzt. - Das ist eine gute Möglichkeit, dass Menschen vielleicht überdenken, ob sie überhaupt ein Auto brauchen, beziehungsweise auch für Transportwege die Autos von der Straße runter zu bekommen. Unserer Meinung nach ist es sehr wichtig, in diesem Zusammenhang die Elektromobilität zu forcieren. Wir haben jetzt in Wien sehr viele Autos auf der Straße und es sind sehr viele Anbieter in diesem Markt unterwegs, leider bewegt sich aber noch ein sehr kleiner Anteil an Anbietern mit elektrifizierten Fahrzeugen. Für uns war es auch sehr wichtig, diese Anbieter auch bei den Parkgebühren zu entlasten. Sie müssen in Zukunft pro Fahrzeug pro Jahr statt 2.544 EUR an Jahresparkgebühr nur mehr 120 EUR pro Jahr zahlen, was den normalen Aufwand des Bezirksparkpickerls betrifft, und das ist eine extreme Entlastung für diese Unternehmen. Ich hoffe, dass das ein großer Anreiz für die Unternehmen ist, die immer noch benzin- oder dieselbetriebene Fahrzeuge betreiben, vielleicht doch umzurüsten. Das wäre im Sinne der Ökologisierung ein schöner Schritt für die Stadt! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ein letzter Punkt, der mir bei diesem GAG sehr wichtig ist, betrifft das Thema der Hundeabgabe beziehungsweise Hundesteuer, wie sie im Volksmund genannt wird. Wir haben uns sehr genau angeschaut, wie wir erstens Erleichterungen schaffen können, wie wir zweitens aber auch klar in eine gewisse Richtung steuern können: Wir möchten die Leute, die sich ein Tier anschaffen wollen, motivieren, zu diesem Zweck in ein Tierheim zu gehen, indem wir gesagt haben, dass wir diese Hundeabgabe für die ersten drei Jahre abschaffen wollen, wenn jemand ein Tier aus einem Wiener Tierschutzheim bezieht. Das war uns sehr wichtig, denn die Tierheime gehen leider sozusagen über und es sollte jeder motiviert werden, wenn er sich ein Tier anschaffen will, eines aus dem Tierheim zu nehmen. Außerdem entlasten wir auch alle Besitzer von Betreuungshunden, das heißt, Blindenhunden, Assistenzhunden, und so weiter, indem wir sie ebenfalls von der Hundesteuer ausnehmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich meine, das ist ein sehr, sehr schönes Paket, das wir hier jetzt auf den Weg gebracht haben. Es ist dies ein Anfang, und wir arbeiten sehr gut daran. Ich möchte mich hier noch einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, bei den Mitarbeitern aus den Magistraten und beim Büro Hanke, das sehr gut mitgearbeitet hat, sowie auch bei allen Abgeordneten der SPÖ, die daran mitgearbeitet haben. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz jetzt auf den Weg bringen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kriz-Zwittkovits. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Margarete Kriz-Zwittkovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und via Livestream! Der zur Verhandlung vorliegende Gesetzesentwurf zum Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 hat das Ziel einer Verwaltungsvereinfachung sowie einer Erleichterung für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Neben den formalen Änderungen wie die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Einbringung der Erklärung der Dienstgeberabgabe gab es - wie Herr Kollege Ornig soeben erklärt hat - auch Änderungen im Hundeabgabengesetz. Der Entwurf sieht außerdem eine Erleichterung für Winterschanigärten für die Saison 2022/2023 in Weiterführung der Covid-19-Sonderregelung vor. Einige Tarifposten im Gebrauchsabgabengesetz werden nun abgeschafft, und das ist begrüßenswert. Leider kommt es natürlich bei anderen Positionen auch zu Erhöhungen der einzelnen Tarife. Dennoch werden wir diesem Entwurf zustimmen. Gestatten Sie mir nun einen näheren Blick: Bei Durchsicht - oder ob seines Umfangs besser gesagt, eher beim Studium - des Gebrauchsabgabegesetzes, das 14 Seiten umfasst und dessen Kurzfassung, die wir auf der Homepage der Wirtschaftskammer haben, 4 Seiten hat, wird rasch klar, dass es sich bei den nun vor der Abschaffung stehenden Tarifpositionen um einige wenige Posten handelt. Es ist dies ein erster Schritt, den wir begrüßen, sowohl, was die Anzahl der Tarifposten als auch, was die daraus resultierende Einsparung für die Wiener Betriebe betrifft. (Abg. Markus Ornig, MBA: Was wollen Sie den noch abschaffen?) Ich komme gleich im Detail darauf zu sprechen! Das Gebrauchsabgabegesetz unterscheidet vier Arten von Tarifen, und ich möchte Ihnen das kurz vorstellen, damit Sie die Komplexität dieses Gesetzes auch einmal kennen lernen. Es gibt Abgaben, die im Tarif A festgelegt sind, wir haben Jahresabgaben gemäß Tarif B, Selbstbemessungsabgaben gemäß Tarif C und Monatsabgaben gemäß Tarif D. Bei detaillierter Betrachtung der Tarifgruppen zeigt sich, dass die entsprechende Umsetzung neben dem eigentlichen Abgabenbetrag auch einen enormen bürokratischen Aufwand verursacht. Ich glaube daher, dass wir uns alle hier einig sind, dass es diesbezüglich auch eine Vereinfachung geben sollte. Ferner gibt es da und dort auch Interpretationsspielraum, was wiederum zu unterschiedlichen Auslegungen der Anwendung führt. Da es bei den Tarifdebatten auch immer wieder um den Begriff "Luftsteuer" geht, möchte ich darauf hinweisen, dass es sich dabei um keinen rechtlichen Terminus handelt. Ich darf aus einer Anfragebeantwortung, die Sie, Herr Landesrat, an uns gerichtet haben, die Definition hier noch einmal klarlegen: Der Begriff "Luftsteuer" entstand umgangssprachlich und wird zum Teil für das Gebrauchsabgabegesetz 1966 als Ganzes, zum Teil auch für einzelne Tarifposten im Gebrauchsabgabegesetz verwendet. - Das ist eine Definition, und ich glaube, wir können uns der Einfachheit halber an diese Definition halten. Die Nennung der genannten Tarifstufen A bis D gibt daher mehr Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß der finanziellen Entlastung, und das habe ich mir genau angeschaut. Durch das Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 fallen Tarifposten der Gruppe A und Gruppe B weg. Diese Tarifstufen sind jene, welche verhältnismäßig weniger Einnahmen für die Stadt bringen und analog dazu natürlich auch eine geringe Entlastung für die Betriebe bedeuten, wenngleich ich diese Summe von rund 2,2 Millionen hier nicht kleinreden möchte. Ich gebe Ihnen ein paar Beispiele, um Ihnen vor Augen zu führen, wie kompliziert dieses Abgabengesetz eigentlich ist. Durch das Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz 2022 werden Tarifposten A 2 - Zierverputz und Dachvorsprünge, A 4 - Stufenanlagen, Radabweiser, B 2 - Rollbalkenkästen und Sonnenschutzvorrichtungen, B 3 - Ladenvorbauten, portalartige Verkleidung, B 4 - Windfänge und B5 - Wetterschutz und Vordächer in der Anlage verschoben und die Gebrauchsabgabe Luftsteuer entfällt. Sie sehen also schon anhand A 2, A 3 und B 5, dass hier aus einigen Tarifgruppen etwas herausgenommen wurde. Man kann das ja sehr schön nachlesen. Daraus resultiert das auch medial kommunizierte Entlastungsvolumen von geschätzten 2,2 Millionen EUR pro Jahr. Im Verhältnis zu rund 170 Millionen EUR Einnahmen aus dem Gebrauchsabgabegesetz sind diese 2,2 Millionen natürlich sehr wenig, wenngleich das auch sehr spezifisch einzelne Positionen betrifft. Ich darf hier jetzt kurz noch einmal eine Hochrechnung anstellen, wer davon im unternehmerischen Bereich profitiert. Wenn ich diese medial kolportierte Summe noch einmal durch die Höhe der Entlastung, die die einzelnen Unternehmen davon haben könnten, dividiere, sind das rund 800 EUR. Es gibt in etwa 2.500 Betriebe, die davon profitieren, und das sind logischerweise genau jene, die diese Vordächer, Vorsprünge und Markisen haben. Das sind Straßenlokale und Gastronomiebetriebe, und das ist in Ordnung, wir sind damit zufrieden. Tatsächlich wird damit, wenn ich die Definition anwende, die ich vorhin genannt habe, nicht alles abgeschafft, sondern wir können lediglich von einer Teilentlastung sprechen. Im Gegenzug - Herr Ornig hat es schon gesagt - wurden im Sinne der Umsetzung des Prinzips der Ökonomie und Ökologie natürlich auch Erhöhungen bei einzelnen Tarifen durchgeführt. Dabei handelt es sich um diese Klimamaßnahmen, bei Belüftung und Entlüftung, Heizgeräten, Tankstellen, et cetera. Es wurde errechnet, dass es diesfalls um eine Mehrbelastung von mehr als 300.000 EUR geht. Man muss also jetzt die 2,2 Millionen EUR schon einmal mit den 300.000 EUR saldieren, um da auf eine echte Entlastung zu kommen. Ich werfe jetzt noch einmal etwas ein: Für die Betriebe wird es auch durch die Tarifanpassung, die im Raum steht - vielleicht kommt sie dann doch nicht für Kanal, Wasser und Müllabfuhr -, generell zu einer Mehrbelastung in Höhe von rund 17 Millionen EUR kommen. Wenn ich all das jetzt noch einmal zusammenrechne, dann kann ich feststellen: Es ist zwar positiv, dass etwas geschehen ist, doch in der Bilanz sind wir doch noch sehr stark im Minusbereich. (Beifall bei der ÖVP.) Der nun vorliegende Gesetzesentwurf ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie haben schon erwähnt, dass Sie in Teams zusammengesessen sind und sich das angeschaut haben. Es ist dies ein sehr komplexes Werk, das muss ich auch sagen, man muss sich jedenfalls fragen: Wo fangen wir an und wo hören wir auf? - Ich sehe das jetzt aber als ersten Schritt, das muss ich hier auch sagen. Die Materie ist sehr kompliziert und erfordert einen sehr großen Aufwand. Ich habe einige Bescheide mitgebracht. Wenn man diese durchliest, glaubt man, Wunder, was da geschieht, dann zahlt man aber 300 EUR. Ich denke also, dass man in der Umsetzung noch etwas verbessern kann. Es ist dies aus unserer Sicht ein erster Schritt, es ist aber noch kein großer Wurf. Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Erleichterung für die Wirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger ist, wenn man es sich fair anschaut, in weiten Strecken noch nicht erreicht worden, und wir ersuchen dringend um Nachjustierung dieses Gebrauchsabgabegesetzes. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich bei diesem wirklich sehr positiven Geschäftsstück im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Ornig anschließen. Wir haben das ja gemeinsam mit ausgezeichneten Expertinnen und Experten ausgearbeitet, die auch teilgenommen haben und denen großer Dank gebührt. Ich möchte nur die allerwichtigsten Punkte noch einmal zusammenfassen: Entfall der Abgabepflicht für bestimmte Sondernutzungen im Gebrauchsabgabegesetz, Klarstellung hinsichtlich der dinglichen Wirkung bestimmter Gebrauchserlaubnisse, Möglichkeit des Absehens von mündlichen Verhandlungen, was, wie ich glaube, im Gebrauchsabgabegesetz immer gut ist. Weiters nenne ich die Schaffung neuer Versagungsgründe bezüglich der grünen Infrastruktur im öffentlichen Raum und Bauführungen betreffend die Verkehrsinfrastruktur. Hinzu kommen die Abgabenbefreiung für Regenfallrohre im GAG sowie Erleichterungen für Winterschanigärten. Es kommt zu einer Klarstellung betreffend Befreiung von Dienstverhältnissen von der Dienstgeberabgabe während der Leistung des Zivildienstes. Schließlich nenne ich noch die Streichung des Begriffs Vorstand des Haushalts aus dem Hundeabgabegesetz, Normierung einer Gesamtschuldnerschaft mehrerer Hundehalter, und vieles Weitere mehr. Gerade mit der vorliegenden Novelle wird die Verwaltungsvereinfachung wirklich in hohem Maß erreicht. Das schafft Erleichterungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger. Und auch umweltpolitisch ist dies insofern ein positives Gesetz, als zusätzlich der Schutz von Bäumen und der grünen Infrastruktur im öffentlichen Raum ausdrücklich als Versagungsgrund angeführt wird. Zu meiner Vorrednerin kann ich sagen: Man kann immer noch mehr machen, ich glaube aber, das ist mehr als nur ein erster Schritt. Es ist dies tatsächlich ein großer Schritt zumindest im Hinblick auf Vereinfachungen und Verbesserungen für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger. Ich muss aber auch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Stürzenbecher, Novak, Reindl, Weninger, Pipal- Leixner und Ornig betreffend Änderungen im Wiener Abgabenrechtsänderungsgesetz einbringen und möchte kurz die Hintergründe darlegen, warum wir das machen beziehungsweise machen wollen und müssen. Im Rahmen der vorliegenden Sammelnovelle sollte sich auch eine Klarstellung hinsichtlich der formlosen Zahlungsaufforderungen in den jeweiligen Gesetzen finden, also im GAG, in den Gesetzen betreffend Hundeabgabe beziehungsweise Parkometer, und so weiter. In diesem Zusammenhang soll klargestellt werden, dass in den betreffenden Gesetzen formlose Zahlungsaufforderungen ausreichen, um Abgaben einzuheben, und dass nicht immer ein Bescheid ausgestellt werden muss. Erst jetzt vor zwei Tagen - und ich muss sagen, dass das wirklich ein bisschen knapp ist - kam ein Schreiben des Finanzministeriums, in welchem mitgeteilt wurde, dass kompetenzrechtliche Bedenken vorliegen und dass die Bundesabgabenordnung eine formlose Zahlungsaufforderung nicht zulasse. - Das ist in diesem Schreiben gestanden, und grundsätzlich muss ja die Zustimmung der Bundesregierung gegeben sein. In der Regel ist es so, dass, wenn sich die verschweigen, binnen acht Wochen die Zustimmung da ist. Wenn jedoch in diesen acht Wochen seitens des Finanzministeriums ein Einwand erhoben wird, dann müssten wir einen Beharrungsbeschluss fassen, und damit gäbe es zumindest eine Zeitverzögerung. Theoretisch könnte das dann auch noch zum Verfassungsgerichtshof gehen. - Im Sinn jener, die sagen, dass man nicht zu viel streiten soll, sagen wir: Gut. Dann lassen wir das und gehen hier so vor, dass wir das möglichst rasch in Kraft treten lassen können. Deshalb bringen wir diesen Abänderungsantrag ein und werden damit diese Punkte, die vom Finanzministerium kritisiert wurden, wieder streichen. Ich glaube, das ist eine kluge Vorgangsweise, die eine rasche Umsetzung dieses sehr positiven Projektes ermöglicht, und in diesem Sinn ersuche ich um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Danke, Kurti!) Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich frage nun den Herrn Berichterstatter, ob er dazu das Wort wünscht. - Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: In aller Kürze: Ich glaube, auch unsere Diskussionen haben jetzt gezeigt, dass es uns wichtig war, die Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Ich glaube, es ist gelungen, eine Vereinfachung zu erzielen, 2,2 Millionen EUR an Entlastung darzustellen und zum Thema Ökologisierung einen großen Schritt nach vorne zu machen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und ich möchte mich hier explizit bei unseren Parteienvertretern sehr herzlich bedanken für die sehr intensive Diskussionsrunde beziehungsweise -runden, die wir gedreht haben, aber auch bei den Magistratsabteilungen, die uns mit Auskunft und Informationen zur Seite gestanden sind. Und ich meine, dieses gute Miteinander hat zu einem guten Ergebnis geführt. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bringe zuerst den eingebrachten Abänderungsantrag, der ausreichend unterstützt ist, zur Abstimmung. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen und ist ausreichend unterstützt. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang unter Einbeziehung des beschlossenen Abänderungsantrages zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen und ausreichend unterstützt. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen, ausreichend unterstützt und somit beschlossen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Unterstützung von Personen bei der Bestreitung der erhöhten Energiekosten - Wiener Energieunterstützungsgesetz - geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Hacker, und ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Beratungen und entsprechende Abstimmung. - Danke vielmals. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zur Wort gemeldet ist Frau Abg. Spielmann, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Tag auch von meiner Seite an die ZuseherInnen vor dem Livestream sowie an meine KollegInnen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Es geht heute um das Wiener Energieunterstützungsgesetz beziehungsweise um den Initiativantrag, der gekommen ist und der Verbesserungen enthält. Deswegen sind wir auch für diesen Antrag und haben auch im Ausschuss zugestimmt. Ich möchte aber dennoch meine Redezeit nützen, um über das wichtige Thema Energiearmut und darüber zu sprechen, wie wir das am besten verhindern können und wie durch die Maßnahmen auf Bundesebene und auf Wiener Ebene dazu beigetragen wird, dass das besser wird. Dann später möchte ich auch noch auf weitere Verbesserungen eingehen, weil ich zwei Initiativanträge mit meinen KollegInnen aus dem Gemeinderatsklub formuliert habe. Worum geht es heute? - Bei der Wiener Energieunterstützung geht es konkret um die Teilübernahme beziehungsweise die gesamte Übernahme von Energierückständen beziehungsweise der Jahresabrechnung durch Direktanweisung an die Energieunternehmen. Das ist eine sehr sinnvolle Sache, denn sie hilft Personen schnell, die unter den hohen Kosten leiden. Zweitens geht es um Energieberatungen zur energiesparenden Nutzung von Heizung und Haushaltsgeräten. Auch diese im Paket enthaltene Maßnahme ist sehr wichtig. Dabei geht es außerdem auch um die Unterstützung beim Austausch von kaputten und stromintensiven elektronischen Geräten, und das führt natürlich auch dazu, dass weniger Strom verbraucht wird und weniger Energiekosten zustande kommen. Warum sind die Wiener Energieunterstützung Plus und dieses Gesetz beziehungsweise dessen Adaptierung gerade jetzt wichtig? - Sie alle haben es mitbekommen, und mich macht das noch immer betroffen: Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine verursacht diese Energiekrise. Darauf reagiert der freie Markt - mein Kollege Martin Margulies hat das gestern schon gut ausgeführt -, und es zeigt sich wieder einmal, dass der Markt eben nicht alles regelt und dass vor allem lebensnotwendige Infrastruktur nicht dem freien Markt überlassen werden sollte. Vielmehr müssen wir, auch langfristig, daran arbeiten, dass die Energieversorgung als Daseinsvorsorge wieder vergesellschaftet und damit nicht auf dem freien Markt gehandelt wird. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Die Energiekosten explodieren gerade. Laut dem Energiepreisindex der Österreichischen Energieagentur zahlen die privaten Haushalte in Österreich diesen Juli um fast 50 Prozent mehr für Energie als vor einem Jahr. Fast 50 Prozent mehr, und die Tendenz ist steigend! Das führt zu einer enormen Teuerung, und das bringt natürlich sehr viele Menschen unter Druck, und zwar nicht nur armutsgefährdete Personen. Wir sehen, dass diese Teuerung auch Menschen, die dem Mittelstand angehören, immer mehr belastet, und hinzu kommt die höchste Inflationsrate seit den 70er Jahren. Im August stieg die Inflationsrate laut Statistik Austria auf über 9 Prozent, auf insgesamt 9,3 Prozent, im Monat davor waren es noch über 8 Prozent. Das zeigt, dass diese Zahl leider weiterhin steigen und die Menschen massiv beschäftigen wird. Ich habe noch eine Zahl mitgenommen: Vor allem schlägt auch die SchuldnerInnenberatung Alarm. Es gibt einen massiven Anstieg an Privatkonkursen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um mehr als ein Drittel, nämlich um 34,2 Prozent angestiegen. Auch daran sehen wir, dass wir dringend und schnell Maßnahmen setzen müssen. Die Bundesregierung hat das schon getan, und auch die Wiener Stadtregierung hat mit der Energiekostenpauschale hier auch entgegengewirkt, ich meine aber, dass wir weiterhin wachsam bleiben müssen, denn es kann ja nicht sein, dass Menschen sich die Energiekosten nicht mehr leisten können und vermutlich kalte Wohnungen vorfinden werden. Das darf in einer Stadt wie Wien nicht sein! Hinter all diesen Zahlen stehen natürlich Geschichten von Menschen, die sich mittlerweile grundsätzliche Dinge des Lebens nicht mehr oder nur unter schweren Bedingungen leisten können Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, schnell und vor allem niederschwellig Hilfe zu leisten, um das Schlimmste abzufedern und um nachhaltig auch die Energiearmut zu bekämpfen. Der Bund hat darauf mit umfassenden Maßnahmen gegen die Teuerung reagiert, welche sich natürlich auch auf die armutsgefährdeten WienerInnen auswirken, weswegen ich kurz darauf eingehen möchte, wenn auch natürlich nicht auf alle Punkte, denn wenn ich jetzt auf alle Punkte eingehe, dann stehen wir noch zwei Tage hier. Ich bringe zunächst ein Beispiel: Der Energiekostenausgleich bestand in einem Gutschein in Höhe von 150 EUR für alle, und zwar für Ein-Personen-Haushalte mit Einkünften von maximal 55.000 EUR und für Mehrpersonenhaushalte mit summierten Einkünften von maximal 110.000 EUR pro Jahr. Ich meine, das ist eine wichtige Maßnahme, Eine weitere Maßnahme war die einmalige zusätzliche Familienbeihilfe von 180 EUR pro Kind, und wir sind wirklich sehr stolz, dass wir das in der Bundesregierung durchsetzen konnten, weil eben jedes Kind mehr Unterstützung braucht und vor allen Dingen AlleinerzieherInnen und Frauen auf diese wichtige Unterstützung angewiesen sind. (Beifall bei den GRÜNEN.) Im April gab es 2 Mal 150 EUR an Teuerungsausgleich, die relativ schnell an SozialleistungsbezieherInnen ausbezahlt wurden. Und ich muss wirklich sagen: Es war super, dass diesbezüglich so schnell reagiert wurde! Auch im September sind jetzt noch einmal 300 EUR Teuerungsausgleich ausbezahlt worden. Das heißt, in Summe wurden diese Menschen schon mit einem Betrag in Höhe von 600 EUR entlastet, und das ist wirklich eine sehr gute Sache. Die Wiener Energiekostenpauschale von 200 EUR kommt natürlich noch hinzu. - Ich denke, gerade armutsgefährdete Personen wurden hier rasch entlastet, und das ist für uns natürlich ganz, ganz wichtig. (Beifall bei GRÜNEN und NEOS.) Noch ein Punkt, worauf wir wirklich stolz sein können, ist, dass die Sozialleistungen und Familienleistungen endlich inflationsangepasst wurden. Ich kann mich wirklich noch gut daran erinnern, dass sich soziale Organisationen seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass es endlich diese automatische Inflationsanpassung gibt. Mit uns GRÜNEN wurde das durchgesetzt, wir sind sehr stolz drauf und danken Minister Rauch dafür. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der letzte Punkt in diesem Zusammenhang ist - wie Sie wahrscheinlich schon mitbekommen haben -, dass jetzt endlich eine Strompreisbreme kommen soll. Ich denke, das ist wirklich eine sehr wichtige Maßnahme, die auch recht rasch umgesetzt werden muss, denn die Energiekosten steigen sehr rasch und die Inflation wird wohl weitergehen, wie wir vorher schon gehört haben. Deswegen ist es wichtig, dass es jetzt gedeckelte Strompreise bei einem Verbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden gibt. Das entspricht ungefähr 80 Prozent eines durchschnittlichen 3- Personen-Haushalts. 1 Kilowattstunde soll 10 Cent kosten, für alles darüber fällt der aktuelle Marktpreis an. - Ich meine, dass es wichtig ist, dass wir auch in diesem Zusammenhang den Markt rasch ein bisschen zügeln, weil dieser eben nicht alles regelt. (Beifall bei den GRÜNEN.) Kommen wir nun zu Wien. Wien hat mit der Wiener Energieunterstützung Plus auch Maßnahmen gesetzt, was gut und wichtig ist. Ich möchte nur zwei zentrale Aspekte noch einmal herausgreifen. Wir haben das ja im April beziehungsweise im Juni schon diskutiert, ich erwähne es aber nochmals zur Wiederholung. Erstens gibt es die Einmalzahlung der Energiekostenpauschale von 200 EUR für armutsgefährdete WienerInnen mit Sozialleistungsbezügen. Das ist natürlich gut, das ist quasi die Wiener Kopie des Teuerungsausgleichs auf Bundesebene, und das befürworten wir natürlich. Aus unserer Perspektive ist aber trotzdem nicht ganz verständlich, warum zum Beispiel Krankengeld- und Reha-Geld-BezieherInnen diese Pauschale nicht erhalten. Wir haben das heute in der Fragestunde eh auch schon besprochen. Ich bin natürlich froh, dass das jetzt überprüft wird, ich meine aber, man hätte das gleich von Anfang an anders machen können. Wir bringen deshalb heute einen Antrag ein, womit der Landtag nochmals bestätigt, dass wir gerne hätten, dass Krankengeld- und Reha-Geld-BezieherInnen das auch bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich hoffe diesbezüglich wirklich auf Ihre Unterstützung, zumal ja bereits Unterstützung signalisiert wurde, weshalb das kein Problem sein sollte. Weitere Fragen: Warum sind bei dieser Energiekostenpauschale die StudienbeihilfebezieherInnen nicht dabei? Warum hat man nur den Stichmonat April 2022 genommen? - Ich denke, wenn man einen größeren Zeitraum genommen hätte, dann hätten auch mehr Personen darauf Anspruch. Im Hinblick darauf erinnere ich nur daran: Gerade im April geht es auch immer wieder um die SaisonarbeiterInnen, die immer wieder zwischendurch arbeitslos werden. Diese haben dabei komplett durch die Finger geschaut, und das ist für uns eigentlich nicht tragbar und auch nicht verständlich. Außerdem wurden die Kinder dabei außen vor gelassen. - Ich meine, auch Kinder verbrauchen ja Energie, und von daher ist eigentlich nicht verständlich, warum die Kinder nicht in diese Berechnung mit eingebracht wurden. Erfreulich ist für uns jetzt aber, dass die AlleinerzieherInnen einen Antrag auf Unterstützung stellen können und 100 EUR bekommen. Es ist halt schade, dass das nicht automatisch ausbezahlt wird, denn wir wissen ja, dass die "Non take up"-Rate bei Anträgen recht hoch ist. Und es werden nur 1 Mal 100 EUR ausgezahlt und nicht pro Kind. Das ist für uns nicht verständlich, und daher bringen wir hier einen Antrag ein, der das reparieren soll. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Energiekostenpauschale wird quasi automatisch ausbezahlt, was ich sehr sinnvoll finde, weil das sehr schnell und niederschwellig hilft. Die Energieunterstützung Plus bei Wien Energie ist jedoch Hilfe per Antrag, und aus dem Initiativantrag geht jetzt hervor, dass das repariert werden soll. Und dass das auch Reha-Geld- und Krankengeld- BezieherInnen sowie StudienbeihilfebezieherInnen beantragen können, finden wir ebenfalls sehr gut, und deswegen stimmen wir auch zu. Wer allerdings laut dem Gesetz nichts bekommt, sind jene, die keine staatlichen Leistungen beziehen beziehungsweise keinen Sozialstatus haben und ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle haben. Das sind laut EU-SILC 1.371 EUR für einen Ein-Personen-Haushalt, und spätestens seit der Krise und der Teuerung wissen wir ja, dass das auch diejenigen trifft, die prekär beschäftigt sind und die trotz Einkommens armutsbetroffen sind. Deswegen fordern wir mit dem Antrag, den wir heute einbringen, dass der BezieherInnenkreis erweitert werden soll, denn prekär Beschäftigte brauchen jetzt auch dringend die Hilfe der rot-pinken Stadtregierung. Zum Abschluss fasse ich in zwei Punkten zusammen: Im Hinblick auf die fossile Teuerung ist es wichtig, dass wir klimasoziale Maßnahmen setzen, die einerseits die Menschen von den sehr hohen Energiekosten entlasten, die andererseits aber gleichzeitig auch dazu führen, dass klimafreundliche Energieformen unterstützt und massiv beschleunigt werden. Diese Teuerung trifft natürlich alle, sie trifft aber diejenigen am meisten, die am wenigsten haben. Daher müssen bei den Maßnahmen dringend die Menschen berücksichtigt werden, die trotz Arbeit arm sind beziehungsweise ein Einkommen unter der EU-SILC-Armutsgefährdungsschwelle haben. Ich denke, wir alle beziehungsweise fast alle hier im Raum sind uns einig, dass Einmalzahlungen lediglich Pflaster sind. Pflaster sind gut und helfen. Eigentlich sollten aber die Wunden gar nicht erst entstehen. Deswegen ist es wichtig, die Energieversorgung wieder zu vergesellschaften und dem freien Markt zu entziehen. Es ist nach wie vor ein großes Unrecht, dass die Wien Energie gerade jetzt massive Gewinne macht, während die WienerInnen unter den enormen Energiekosten leiden. Daher brauchen wir auch eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne, und zwar in Wien, im Bund und in ganz Europa. - Danke vielmals fürs Zuhören. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wagner. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzter Hoher Landtag! Ich glaube, schon in der Fragestunde und in der Diskussion heute am Vormittag hat sich gezeigt, wo die Probleme tatsächlich liegen Der Herr Landesrat hat in seiner Anfragebeantwortung deutlich darauf hingewiesen, dass es hier natürlich auf legistischem Weg in der Durchsetzung, aber auch bei der Datenübermittlung Probleme gibt, die geklärt werden müssen. Ich glaube, wenn uns das gelingt, dann werden wir alle gemeinsam einen Beitrag dazu leisten, um den Menschen, die Hilfe brauchen, auch wirklich helfen zu können. Was Einmalzahlungen anbelangt, möchte ich meine Vorrednerin darauf hinweisen: Ich bin grundsätzlich ihrer Meinung, dass Einmalzahlungen ein Pflaster - wie sie das nannte - sein können. Ich habe mir gestern nach unserer Gemeinderatssitzung aber auch noch einige Parlamentsberichte angesehen und habe festgestellt, dass Bundesminister Rauch in der Plenardebatte des Nationalrates eher auch die Einmalzahlungen verteidigt hat. Vielleicht erreichen wir aber nichtsdestotrotz hier einen gemeinsamen Kompromiss, der vertretbar ist. Etwas steht auf alle Fälle im Vordergrund, und ich möchte etwas zu unserem Initiativantrag anführen. Im Oktober beginnt mit der Wiener Energieunterstützung Plus - das wurde ja bereits gesagt - die nächste Phase eines Maßnahmenpaketes zur Bewältigung der Energiepreissteigerung in Form von Teilübernahmen von Rückständen beziehungsweise der Jahresabrechnung durch Direktanweisung an das Energieunternehmen, Energieberatung oder eines Austausches elektrischer Geräte. Damit sollen nun auch Wienerinnen und Wiener Unterstützung erhalten, die bereits von der Befreiung von Rundfunkgebühren oder vom Kostendeckel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes umfasst sind. Insbesondere durch die Energieberatung soll gewährleistet werden, dass die Energiekostenbelastung der Haushalte nachhaltig gesenkt werden kann. Geschätzte Damen und Herren! Die Wiener Fortschrittkoalition hat hier rasch gehandelt und im Frühjahr ein Maßnahmenpaket vorgestellt, mit dem Wiener Haushalte bei der Bewältigung der gestiegenen Preise und Energiekosten unterstützt werden. Bereits im Juli und August haben wir mit der Wiener Energiekostenpauschale, die hier schon angesprochen wurde, über 200.000 Wienerinnen und Wiener mit 200 EUR unterstützt. Mehr als 13.000 Alleinerziehende haben außerdem einen Zuschlag von 100 EUR erhalten. Mit der Wiener Energieunterstützung Plus haben wir eine bestehende Unterstützung ausgebaut, im Rahmen welcher wir den Wienerinnen und Wienern helfen, die, wie schon vorher erwähnt, in einen Zahlungsrückstand geraten sind und ihre Energierechnungen nicht mehr begleichen können. Es werden die Rückstände übernommen, und so wird sichergestellt, dass möglichst niemand in einer ungeheizten Wohnung sitzen muss. Die Mittel dafür wurden in diesem Bereich vervierfacht, und somit stehen 26 Millionen EUR für die Energieunterstützung Plus zur Verfügung. Ich meine, dass das zwar nicht die Lösung des Problems, aber doch ein wirksames Mittel ist, um denen, die es wirklich brauchen, helfen zu können. - Im Hinblick darauf möchte ich mich bei unserem Herrn Landesrat sehr, sehr herzlich bedanken, dass wir das in seinem und in unserem Sinne durchgesetzt haben. Mit diesen zusätzlichen Mitteln erreichen wir außerdem jene Gruppen, die auch die Grüne Fraktion in ihrem Antrag erwähnt. Sowohl Menschen mit geringem Krankengeld- und Reha-Geld-Bezug, Studierende mit Studienbeihilfe, aber generell auch Haushalte mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle können Unterstützung erhalten. Mit einer dritten Maßnahme in diesem Bereich wird die Stadt Wien mit dem Wiener Energiebonus im Dezember erneut unterstützen, und zwar mit 200 EUR direkt aufs Konto. Erreicht werden damit 650.000 Haushalte beziehungsweise 1 Million Wienerinnen und Wiener. Das sind rund zwei Drittel aller Haushalte in Wien. Auch beim Wiener Energiebonus sind die von den GRÜNEN im Antrag erwähnten Personengruppen im Regelfall umfasst. Natürlich wird es in diesen Bereichen unter steigenden Energiepreisen auch in weiterer Folge Anpassungen geben müssen, im Zusammenhang mit welchen wir uns hoffentlich auch über die Parteigrenzen hinweg verständigen können. Im Großen und Ganzen glaube ich aber, dass mit unserem Initiativantrag momentan ein richtiger Schritt in die richtige Richtung getan wurde. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingebrachten Abänderungsantrag der GRÜNEN, der ausreichend unterstützt ist. Ich bitte diejenigen, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und damit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Damit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer damit einverstanden ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich habe leider vorher vergessen, den Beschluss- und Resolutionsantrag abstimmen zu lassen, und das möchte ich jetzt nachholen. Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN betreffend Auszahlung der Energiekostenpauschale an Krankengeld-, Reha-Geld- und Studienbeihilfe-BezieherInnen. Das wäre eigentlich vor der zweiten Lesung abzustimmen gewesen. Wer für diesen Beschluss- und Resolutionsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Wird nur unterstützt von GRÜNEN, ÖVP sowie FPÖ und Kieslich. - Das ist keine Mehrheit und jedenfalls abgelehnt. Damit sind wir mit der Postnummer 2 fertig. Ich komme zur Postnummer 3 der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2021. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es gibt dazu keine Wortmeldungen. Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Naturschutzbericht 2021 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, und ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes beinhaltet eine wirklich große und positive Neuerung. Das ist im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition auch schon enthalten und wurde angekündigt. Es geht um die Einführung eines Sachkundenachweises für Exoten. Das freut mich sehr, und ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Da das nicht der Fall ist, gehe ich so vor. Die Debatte ist eröffnet, und zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer. Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegten Novelle werden wir, wie im Vorfeld schon angekündigt, zustimmen. Ich möchte ein paar Worte zu einem anderen Thema an Sie richten und diese Gelegenheit nutzen, um über ein in unseren Augen sehr drängendes Thema zu sprechen, nämlich zur Errichtung von Hundezonen. Jetzt kann man sagen: Das kommt immer wieder und immer wieder. - Ja. Das stimmt. Das kommt immer wieder, aber es tut sich in diesem Zusammenhang halt nichts, und das ist der Grund, warum wir das Thema doch immer wieder aufs Tapet beziehungsweise zum Rednerpult bringen müssen, damit unser Anliegen tatsächlich durchgesetzt wird. Was ist das Problem? - Es ist für uns bis heute schleierhaft, nach welchen Kriterien beziehungsweise Gesichtspunkten neue Hundezonen errichtet werden. Es gibt offensichtlich keinen Schlüssel dafür, bei welchen Neubauten beziehungsweise bei welcher Anzahl neu errichteter Wohnungen eine neue Hundezone eingeplant werden muss. Wir wissen, dass Wien laufend wächst. Neue Stadtentwicklungsgebiete schießen - gerade in den Außenbezirken - wie Schwammerln aus dem Boden, und die Anrainer stehen vor der Situation. dass die einstmals grünen Felder, auf denen sie mit ihren Hunden Gassi gehen konnten, auf einmal verbaut sind und sie überhaupt keine freie Fläche mehr haben, um ihre Tiere frei laufen zu lassen. Zusätzlich ziehen natürlich zahlreiche Menschen neu zu, das heißt, die Platzprobleme werden immer prekärer, und prekäre Platzprobleme bedeuten auch, dass es zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten kommt. Wir haben schon mehrfach versucht, anzuregen, dass bei großen Neubauprojekten analog dazu, wie das für Kinderspielplätze geregelt ist, neue Hundezonen eingeplant werden, sind da jedoch leider keinen Zentimeter weitergekommen. Nach wie vor stehen Bürgerinnen und Bürger vor genau dieser Herausforderung: Es gibt immer weniger Platz, die Streitigkeiten werden mehr, die Leute wissen sich nicht zu helfen, und was tun sie dann? - Sie tun sich zusammen. Sie finden neue Plätze, wo man eventuell eine Hundezone errichten könnte, und wenden sich damit - wie es im Gesetz auch vorgesehen ist - an den jeweiligen Bezirksvorsteher. Das Problem ist dann aber, dass das den Bezirksvorsteher einfach nicht schert. Genau diese Situation haben wir aktuell in der Donaustadt: Die Anrainer des Ernst-Jandl-Wegs haben gesagt, dass es dort unbedingt eine neue Hundezone braucht, und um diese Streitigkeiten lösen zu können, sind sie damit an den Bezirksvorsteher herangetreten. Sie haben das in der Bezirksvertretung beantragt, doch der Herr Bezirksvorsteher hat gesagt: Was interessieren mich die Hundezonen?! Das betrifft einfach zu wenige. Uns interessieren die Hunde aber sehr wohl, und uns interessiert auch die Lebensqualität von Hundebesitzern. Deswegen haben wir uns überlegt, wie man eine andere Möglichkeit finden könnte, indem Bürger direkt dort, wo es notwendig ist, eine Hundezone beantragen können. Ich habe diesen Antrag heute mitgebracht, dass im Wiener Tierhaltegesetz aufgenommen wird, dass auch Vorschläge von Bürgern, wenn sie ausreichend unterstützt sind, eingebracht werden können und die zuständigen Stellen der Stadt Wien diese Vorschläge dann zwingend behandeln und prüfen müssen. Das heißt, dass dieser durch den Bezirksvorsteher - der vielleicht überhaupt kein Interesse für Hunde hat und den das nicht schert - sozusagen verursachte Flaschenhals umgangen werden kann und der Bürgerwunsch auch direkt behandelt werden muss. Ich glaube, das wäre eine Lösung, wenn Sie nach wie vor nicht bereit sind, einen Schlüssel auszuarbeiten, wie bei großen Neubauprojekten mit den Hundezonen umgegangen werden muss. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen: Es wäre schon sinnvoll, wenn wir dafür einen Schlüssel hätten. Es werden so und so viele neue Wohnungen errichtet, und es ziehen so und so viele neue Personen zu, und deswegen muss auch ein Hundeauslaufplatz beziehungsweise eine Hundezone errichtet werden. Das ist unser Wunsch, und Sie werden das sicherlich öfter noch hören, wenn es nicht umgesetzt wird. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem zum Antrag keine Wortmeldung gekommen ist, belasse ich es bei meiner Eingangswortmeldung. Nur noch eine Bemerkung zum Thema Hundezonen: Diese interessieren mich und natürlich auch die Stadt insgesamt sehr. Deshalb gibt es in Wien auch über 200 Hundezonen mit zirka 1,3 Millionen Quadratmetern Fläche. Und es gibt auch einen sehr genauen Prozess, der nicht zuletzt im Wiener Tierhaltegesetz festgelegt worden ist: Danach müssen zum Beispiel die GrundeigentümerInnen, die Landespolizeidirektion, die Tierschutzombudsperson gehört werden. Weiters müssen das Bedürfnis und natürlich ebenso berechtigte Ansprüche anderer Nutzungsgruppen, etwa von Kindern und deren Familien, geprüft werden. Es geht natürlich auch immer um das Abwägen von Gefahren und um das Beachten von anderen Themenbereichen. Ihre sehr misstrauische Haltung gegenüber den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern teile ich nicht, und ich bin auch nicht ganz sicher, ob die BezirksvorsteherInnen, die Ihrer Fraktion angehören, diese Ansicht teilen. Im Gegenteil: Ich habe mit ihnen eine sehr gute Zusammenarbeit. Dazu ein kleiner Hinweis: Es geht in der Stadt nie nur darum, was einzelne Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher sagen, sondern man hat natürlich auch die Möglichkeit, über die Bezirksvertretung Beschlüsse herbeizuführen, und Sie sind natürlich herzlich eingeladen, das zu tun. Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen nun zum Beschluss- und Resolutionsantrag von der ÖVP betreffend Novellierung Tierhaltegesetz. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von ÖVP, FPÖ, GRÜNEN und vom fraktionsfreien Abg. Kieslich. Das ist keine ausreichende Unterstützung und damit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Das Gesetz ist damit beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, das Wiener Bezügegesetz 1997 und das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978 geändert werden sollen. Berichterstatter ist hierzu ist der Amtsf. StR Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen. Postnummer 6 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2021. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Schmid, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Dr. Gerhard Schmid: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich ersuche um Kenntnisnahme des Berichts über die Kuratorien der Museen der Stadt Wien im Geschäftsjahr 2021. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Daher komme ich gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2021 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 8 der Tagesordnung betrifft eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022 bis 2027. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Lhptm-Stv. Wiederkehr, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich ersuche um Zustimmung zur 15a-Vereinbarung. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und liebe Zuseher! Wir beschließen heute die 15a-Vereinbarung des Bundes und der Länder zur Elementarpädagogik und natürlich ist es eine Vereinbarung, hinter der wir stehen und über die wir uns auch sehr freuen, so, wie wir uns über jegliche Unterstützung im Sinne der Jüngsten in unserer Stadt freuen. Die Diskussionen und Verhandlungen über die 15a- Vereinbarungen waren ja geprägt von vielen Verhandlungen und vielen Gesprächen. Wir hatten sie auch hier im Haus, es gab viel Austausch dazu. Und es ist ein Paket geworden, das natürlich mehr Geld bringt für alle Bundesländer, auch für Wien, und das ist begrüßenswert. Aber es ist auch ein Paket geworden, bei dem ich vor allem wahrgenommen habe, dass es seitens der SPÖ als der große Wurf in der Elementarpädagogik bezeichnet wurde, wo man gesagt hat, 1 Milliarde EUR mehr für die Kindergärten. Das stimmt wohl prinzipiell, das ist ja auch viel und das ist ja auch gut so, aber der Haken daran ist, diese eine Milliarde ist für fünf Jahre, also wenn man das dann runterrechnet, dann hat man für ein Jahr 200 Millionen EUR. Und wenn man das betrachtet, was dann Wien alleine herausbekommt, dann sind das rund 45 Millionen EUR im Jahr. Wenn man es damit vergleicht, dass Wien bereits selbst 1 Milliarde EUR im Jahr für Kindergärten ausgibt, dann sind die 45 Millionen mehr pro Jahr jetzt nicht das, wo man große Sprünge machen kann. Die Elementarpädagogik steht vor enormen Herausforderungen. Gerade in Wien sind sie besondere in puncto Integration, Sprachförderung, auch soziale Voraussetzungen im Hinblick auf Chancengerechtigkeit Österreich-weit am größten. Und im quantitativen Ausbau sind wir definitiv Vorreiter. Es gehen nirgendwo sonst so viele Unter-Drei- Jährige in den Kindergärten als in Wien, was nicht zuletzt auch ein wichtiger Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Auch bei den Öffnungszeiten und den Schließtagen - ich erwähne es hier immer wieder, weil es wirklich eine Sonderstellung ist und man hier Wien natürlich auch schwer mit anderen Bundesländern vergleichen kann - ist Wien Spitzenreiter. Und deswegen ist es jetzt besonders entscheidend, und das war ja auch immer die Intention einer 15a-Vereinbarung und natürlich auch unser Gedanke, dass man jetzt auch stark in den qualitativen Ausbau der Kindergärten geht - nicht nur im Sinne einer erfolgreichen Pädagogik, die jedes Kind sehr individuell betrachten kann, sondern auch im Hinblick darauf, dass wir Pädagoginnen und Pädagogen entlasten und den Beruf attraktiver machen wollen. Die Grundlage für so einen Qualitätsausbau liefert die neue 15a-Vereinbarung, trotz aller begrüßenswerten Punkte, die auch enthalten sind, leider nicht. Ich kann mich erinnern, wir haben im April gemeinsam einen Beschlussantrag hier verfasst, SPÖ, NEOS und GRÜNE, wo wir formuliert haben, was muss in der 15a- Vereinbarung für uns drinnen sein, was wären für uns die Eckpunkte, um hier auch die Spielmöglichkeit, die flexible Handhabe oder das Geld zu haben, wie wir es in Wien eben dringend brauchen. Und wir haben uns gesagt, wir bräuchten flexiblere Verwendungsmöglichkeiten, je nach den spezifischen Herausforderungen der Bundesländer. Ich habe es schon erwähnt, was für Herausforderungen wir in Wien haben. nicht nur die Sprachförderung und Integration, sondern auch das Thema Inklusion - darüber haben wir gestern schon gesprochen -, aber auch Mittel, um zum Beispiel auf die Folgen von Fluchtbewegungen reagieren zu können. Wir haben uns noch gewünscht, dass man auch den qualitativen Ausbau langfristig absichern kann. Das würde sich natürlich in einer langfristigen Finanzierung des Personals bemerkbar machen, also mehr wegzugehen von einer reinen Anstoßfinanzierung in den Platzausbau - ich habe es erwähnt, Wien ist hier schon wirklich Vorreiter -, sondern auch langfristig Personal abzusichern, damit wir langfristig auch in einen besseren Fachkraft-Kinder-Schlüssel kommen. (Beifall bei den NEOS.) Was wir uns auch damals gewünscht haben, war flächendeckende Bereitstellung des inklusiven Angebotes - darüber haben wir gestern gesprochen -, aber auch einheitliche Ausbildungsstandards, zum Beispiel für Fach- und Assistenzkräfte. Wir haben jetzt keine großen inhaltlichen Neuerungen, ja, es gibt mehr Geld, aber eben nur für den Ausbau an Sprachförderung und das Pflichtjahr, was auch gut ist, aber keine dauerhafte Finanzierung von Qualitätsverbesserung im Sinne von kleineren Gruppen, im Sinne von mehr Personal, im Sinne von Attraktivierung des Berufsbildes, wenn man es so will, und leider auch nicht die Möglichkeit des Abrufens von Geld für Inklusionsplätze. Und gerade das wäre eigentlich ein Punkt gewesen, den wir auch in der aktuellen Mediendebatte derzeit stark mitkriegen, den wir auch gestern im Gemeinderat schon stark debattiert haben. Wir haben hier große Herausforderungen und wir können nicht angemessen darauf reagieren. Und das wäre natürlich ein schöner Punkt gewesen. Den Anträgen, die heute von den GRÜNEN und auch von der ÖVP eingebracht werden, kann ich inhaltlich voll zustimmen, das dürfte auch bekannt sein, gerade im Bereich der Inklusion, worüber wir gestern gesprochen haben. Ich möchte hier schon einmal betonen, wir versuchen, in Wien natürlich Schritt für Schritt auch die Qualität zu verbessern, gerade mit den Assistenzstunden, der Verdoppelung von 20 auf 40 Stunden in der Gruppe. Das ist wirklich ein Meilenstein, das wird enorm viel bringen, das darf man nicht unterschätzen. Aber diesen neugewonnenen Spielraum, den Sie auf Grund dieses Poststückes hier sehen und den man in Ihren Anträgen rauslesen kann, den gibt diese Vereinbarung leider nicht her. Trotz allem, ich bitte um Zustimmung zu dieser Vereinbarung. Sie hilft uns trotzdem in Wien weiter, dass wir gemeinsam daran arbeiten, dass der Kindergarten auch qualitativ noch besser ausgebaut wird. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Stadler zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte auch kurz zur neuen 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik Stellung beziehen. Die Probleme in dem Bereich sind ja, glaube ich, allen bekannt. Da herrscht auch immer sehr große Einigkeit über alle Fraktionen hinweg: Die Gruppen sind zu groß, es gibt viel zu wenige Pädagoginnen und Pädagogen, die Bezahlung ist zu schlecht, es gibt kaum Anreize, den Beruf zu ergreifen, die Vorbereitungsstunden sind zu wenig und wir müssen auch schauen, dass wir die Öffnungszeiten wirklich in allen Bereichen dort hinbringen, wo es auch für die Eltern passend ist. Ebenso einig sind wir uns dann oft bei den Lösungen, was es nicht alles braucht, wo wir noch Verbesserungen haben. Auch hier ist ja über die Fraktionen hinweg meistens Einigkeit da, was es denn nicht alles an guten Lösungen gibt. Wo wir uns schon nicht mehr so einig sind, sind nicht die Probleme und die Lösungen, sondern wer es machen soll. Der große Streitpunkt ist ja fast jedes Mal, wer denn die Finanzierung und wer auch die Umsetzung leisten soll. Die neue 15a-Vereinbarung ist ja ein Vehikel, wo zumindest der Bund den Ländern Geld gibt, um die Umsetzung dann schaffen zu können. Und wie auch schon von Kollegin Emmerling angesprochen, ist diese neue 15a- Vereinbarung, wo es mehr Geld gibt, in der es 1 Milliarde EUR für den Elementarbereich über die nächsten 5 Jahre gibt, ein erster wichtiger Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung. Es ist aber natürlich nur ein erster wichtiger Schritt, ich glaube auch, da sind wir uns einig über alle Fraktionen hinweg. Auch wir hätten uns mehr Geld erwartet, mehr Geld für alle Bereiche, vor allem für den qualitativen Ausbau. Der Punkt ist aber auch, dass nicht nur der Bund hier vielleicht das eine oder andere nicht so gesehen hat, wie wir Bildungssprecherinnen und Bildungssprecher es gesehen haben, sondern auch die Länder sich gegen den einen oder anderen Punkt natürlich gewehrt haben, bei einheitlichen Mindeststandards, bei einheitlichen Qualitätsstandards sind es auch oftmals die Länder, die bremsen. Ich möchte noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der auch schon von Kollegin Emmerling angesprochen wurde, und zwar das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen, also das Platzangebot für inklusive Kindergartenplätze. Wir haben gestern schon kurz darüber gesprochen, es warten in Wien derzeit knapp 1.000 Kinder - es sind genau 935 Kinder - mit Behinderung auf einen Kindergartenplatz. Das ist tatsächlich wirklich unfassbar und untragbar, vor allem auch für die Familien, für die Mütter und die Väter dieser Kinder. Da müssen wir gemeinsam daran arbeiten, dass das jeden Tag weniger werden und am Ende null Kinder mit Behinderung werden, die auf einen Platz in einem Kindergarten warten. Unserer Meinung nach haben alle Kinder ein Recht auf einen Kindergartenplatz, sei es mit Behinderung oder ohne Behinderung. Wir wollen ein Kindergartensystem, das niemanden ausschließt, das niemanden zurück lässt und für alle Kinder in dieser Stadt da ist. Deswegen stellen wir heute auch einen Antrag. Dieser Antrag kostet auch gar nichts, es geht nur darum, eine Strategie zu erarbeiten, wie wir es schaffen können, dass alle Kinder, auch jene mit Behinderung, in dieser Stadt einen Kindergartenplatz bekommen. Wichtig dafür ist ein gestern schon angesprochener Aspekt, dass auch private Kindergartenträgerorganisationen endlich die Möglichkeit bekommen, mehr Kinder mit Behinderung in ihren Kindergärten aufzunehmen. Essenziell dafür ist, dass sie die Finanzierung dazu bekommen, das heißt, mehr Geld für die höheren Personalanforderungen bekommen, aber auch mehr Geld für etwaige bauliche Veränderungen bekommen und einfach auch den privaten Trägerorganisationen abgegolten wird, wenn sie Kinder mit Behinderungen bei sich in den Gruppen aufnehmen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir stellen daher den Antrag, dass eine Strategie ausgearbeitet werden soll, die all das beinhaltet, damit wir in 5 Jahren nicht mehr 1.000 Kinder mit Behinderung auf einer Warteliste für einen Kindergartenplatz haben. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Zierfuß zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es auch kurz machen. Aber, Frau Kollegin Emmerling, da Sie jetzt vorhin gesagt haben, dass es zu wenig Geld vom Bund ist, und danach Ihre tolle Maßnahme mit den Assistenzkräften hervorgehoben haben, die ich natürlich sehr unterstütze, nur, um es in Relation zu setzen: Wir reden von einer Maßnahme, die in Wien gesetzt worden ist, die jährlich 14 Millionen EUR kostet. Im Akt, ich habe mir das jetzt extra noch einmal mit unserer Referentin gemeinsam angeschaut, steht 58,5 Millionen insgesamt bis 2026. Das Geld vom Bund, was Sie als wenig bezeichnen, sind bis 2026 für Wien allein 250 Millionen, jährlich 45 Millionen. - Also ich glaube durchaus, dass der Bund hier einiges an Geld in die Hand nimmt, um Kindergärten in Wien ordentlich zu unterstützen, und dafür ein großes Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist schon viel gesagt worden, auch in den Debatten in den letzten Sitzungen, was im Kindergarten alles passieren muss. Und ja, wir bringen auch heute wieder einen Antrag ein, was sich in Wien ändern muss. Eine Sache, die, glaube ich, ganz besonders verheerend ist, ist, wenn man in die Volksschulen schaut, wie viele Kinder nicht ausreichend Deutsch können, obwohl sie schon im Kindergarten waren. Und da sehen wir bei den 10.000 außerordentlichen Schülerinnen und Schülern in Wien, dass von denen 80 Prozent mehr als 2 Jahre im Kindergarten waren. Allein das, glaube ich, muss für uns alle Anlass genug sein, dass wir sagen, im Kindergarten braucht es kleine Gruppen, es braucht mehr Sprachförderung, damit das nicht mehr so passiert. Entsprechend bringen wir heute auch wieder einen Antrag ein, denn klar ist auch, da ist nicht der Bund in erster Linie in Verantwortung, das regelt die Verfassung in Art. 14 ganz genau, dass es hier reine Kompetenz von Wien ist, hier etwas zu tun. Die zusätzlichen Mittel kann man vielleicht auch dafür nutzen, aber vor allem ist Wien in Verantwortung, hier etwas zu ändern. Entsprechend bringen wir einen Antrag ein und ich hoffe, dass es irgendwann ein Umdenken gibt und man nicht einfach nur die Verantwortung weiter abschiebt. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist der Abg. Gremel zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Landeshauptmann- Stellvertreter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wien gibt Jahr für Jahr eine Milliarde für den Kindergartenbereich aus, und nicht weniger und nicht mehr erwarten wir uns auch vom Bund. Eine Milliarde natürlich für ganz Österreich und nicht nur für Wien, das ist auch so ziemlich das, was alle Expertinnen und Experten im Kindergartenbereich von Seiten des Bundes fordern. Was liegt uns jetzt heute vor? Eine Milliarde aufgeteilt auf fünf Jahre. Das ist besser als nichts, keine Frage, es ist auch mehr als unter Schwarz-Blau, aber das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist natürlich das absolute Mindestmaß gewesen, nämlich mehr als unter Türkis-Blau zustande zu bringen. Es ist und bleibt in der jetzigen Ausführung leider ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Milliarde in fünf Jahren ist nun einmal etwas anderes als eine Milliarde pro Jahr. Wir bräuchten deutlich mehr Geld für den Kindergartenbereich vom Bund, und zwar für viele Dinge: Für eine Ausweitung der Sprachförderung, wie von der ÖVP auch gefordert, für einen weiteren Ausbau der Kindergartenplätze für Unter-Drei-Jährige, für mehr Assistenzpersonal, um auch den Betreuungsschlüssel in den Gruppen verbessern zu können, für mehr administratives Personal zur Unterstützung in den Kindergärten, natürlich auch für Personal aus anderen Professionen, mehr Inklusionsplätze und das so oft geforderte mehr Geld für private Träger, und so weiter, und so fort. Das sind mannigfache Aufgaben, die im Kindergartenbereich vor uns liegen, wo wir uns weitegehend auch einig sind. Bei einer Sache vielleicht nicht ganz, Herr Kollege Stadler, die Öffnungszeiten, finde ich, sind in Wien jetzt nicht das allerdringlichste Problem, da sind wir wirklich sowohl im Bundesländer- als auch im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt. Aber wie Sie sehen, haben wir wahnsinnig viele Aufgaben, für die es dringend, nicht nur von der Stadt Wien, die ja bereits jährlich über 1 Milliarde EUR für den Kindergartenbereich ausgibt, sondern auch vom Bund mehr Geld bräuchte. Ich möchte noch ein paar Worte zu den Anträgen verlieren. Liebe GRÜNE, wir haben ein Problem bei den Inklusionsplätzen, das ist klar, das ist uns bewusst, das wissen wir alle, es braucht dringendst mehr Geld für diesen Bereich, um auch jedem Kind tatsächlich einen Platz zur Verfügung stellen zu können. Aber es stimmt auch nicht, wenn ihr im Antrag formuliert, dass nichts passiert. Also wir haben vor dem Sommer ein Pilotprojekt mit privaten Trägern für inklusive Plätze evaluiert und haben dann auch eine Ausweitung mit einer deutlich höheren Dotation beschlossen, was auch ein bisschen eine Erleichterung bringen wird. Aber ja, das ist nicht das Ende der Fahnenstange, da müssen wir gemeinsam weitergehen und hätten uns auch mehr Unterstützung vom Bund in diesem Bereich gewünscht. Zur ÖVP möchte ich sagen, ja, auch die Sprachförderung gehört ausgebaut, aber auch das tun wir. Es ist nicht nichts, wenn wir 500 Sprachförderkräfte in den Gruppen zusätzlich zum bestehenden Personal zur Verfügung stellen. (Abg. Harald Zierfuß: Die gibt es aber noch nicht!) - Das gibt es noch nicht, stimmt nicht, es gab 300 schon bisher und wir stocken jetzt um 50 jedes halbe Jahr auf, bis wir die Zahl 500 erreicht haben. 500 zusätzliche Personen, die für die Sprachförderung direkt in den Gruppen als Unterstützung für das pädagogische Personal zur Verfügung stehen, das ist nicht nichts, das ist ein guter und wichtiger Schritt. Ich stimme Ihnen auch zu, Herr Kollege Zierfuß, das wissen Sie, wenn es darum geht, Gruppen zu verkleinern und auch den Fachkraft-Kind-Schlüssel, nicht nur den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Da sind wir uns, glaube ich, auch alle einig, dass das unsere Zielsetzung ist. Aber wir müssen da schon auch ehrlich sein und das bin ich jetzt auch: Ganz egal, wer es zahlen sollte, mehr Geld alleine wird es nicht richten, wird nicht dafür sorgen, dass wir beim Fachkraft-Kind-Schlüssel zwingend eine Verbesserung erreichen. Warum? Da braucht es in erster Linie einmal Pädagoginnen und Pädagogen, die uns zur Verfügung stehen, dass, wenn wir sie zahlen können, wenn wir mehr Gruppen schaffen können, dann auch PädagogInnen zur Verfügung stehen, die in den Gruppen mit den Kindern arbeiten. Herr Kollege Stadler, Sie haben gestern in der Debatte, sag ich einmal, gut zugehört und mitnotiert und mit dem Blick auf die Schule und den dortigen PädagogInnenmangel sinngemäß gemeint, dass mehr Lehrstellen nicht gleichzeitig mehr Lehrpersonal bedeuten. Das ist vollkommen richtig, nur so verhält es sich eben auch im Kindergartenbereich. Das heißt, einfach nur mehr Geld hineinzustecken, wird nicht dafür reichen, dass wir den Fachkraft-Kind-Schlüssel schnell verbessern können. Deswegen gibt es da nur einen Weg, den wir gehen können, und der lautet, dass der Bund, der für die Ausbildung zuständig ist, endlich eine umfassende Ausbildungsoffensive in die Wege leiten muss, die diesen Namen auch verdient. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und warum? Weil mehr ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere, wie wir das an der BAfEP 21 seit vielen Jahren in der Erwachsenenbildung machen, wo man sich bewusster auch für diesen Beruf entscheidet, bedeutet natürlich auch, dass in absoluten Zahlen mehr Pädagoginnen und mehr Pädagogen in den Beruf gehen. Hat man die zur Verfügung, kann man schrittweise die Rahmenbedingungen verbessern und das wiederum kann dazu führen, dass die Verweilquote von jenen, die bereits im Kindergarten sind, höher wird. Anders, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es nicht funktionieren, auch nicht mit deutlich mehr Geld, so ehrlich müssen wir schon sein. Also unterm Strich ist der vorliegende Vorschlag für die 15a-Vereinbarung besser als nichts, es ist besser als bisher, das ist gut so, aber die Latte ist halt schon auch extrem tief gelegen. Ich finde es ein bisschen schade, es ist kein großer Wurf, aus meiner Sicht eine vertane Chance für die nächsten fünf Jahre, aber meine Hoffnung bleibt aufrecht, dass zumindest im Bereich der Ausbildung vom Bund signifikante Schritte kommen, für mehr Pädagoginnen und Pädagogen in den nächsten Jahren zu sorgen, denn sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns die von uns gemeinsam gewünschten spürbaren Verbesserungen in den Kindergruppen wirklich aufzeichnen. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, mit der 15a- Vereinbarung mit dem Bund, wo auch für Wien etwas mehr Mittel zur Verfügung stehen, ist zumindest ein Teil von den zusätzlichen Kosten, die in Zukunft sowieso durch die Inflation entstehen werden, abgedeckt, aber natürlich sind viele eigene Mittel zusätzlich notwendig. Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN beschlossen. Ich komme nun zur Abstimmung der beiden eingebrachten Anträge. Zuerst der Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN betreffend Strategie für ein inklusives System in der Elementarbildung. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von GRÜNEN, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich und ist damit nicht ausreichend unterstützt und nicht beschlossen. Wir kommen zu Antrag 5, eingebracht von der ÖVP, betreffend konkrete Maßnahmen zur Qualitätssteigerung in Wiener Kindergärten. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist genauso unterstützt und damit nicht ausreichend unterstützt und nicht beschlossen. Ich möchte vor Ende der Sitzung noch zum Protokoll mitteilen, dass Herr Abg. Guggenbichler bei der Post 5 wegen Befangenheit den Saal verlassen hat und ich das nachträglich im Protokoll vermerken möchte. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 13.25 Uhr.) Landtag, 21. WP 22. September 2022 15. Sitzung / 43