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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 55

 

der Kontrolle sicherzustellen. Anforderungen, pädagogische Ausbildung und Erfahrung in der Leitung, das heißt, die Kontrolleurinnen und Kontrolleure haben da nicht nur ein gutes fachliches Wissen, sondern auch schon eine gute Erfahrung im Feld gesammelt.

 

Durch die vielen, regelmäßigen und anlassbezogenen Qualitätskontrollen erhalten die Aufsichtsorgane der MA 11 einen sehr guten Überblick über die vielen einzelnen Kindergartenstandorte und auch über die Themen, wo in Kinderbetreuungseinrichtungen Verbesserungsbedarf besteht. Die Kontrollen, die normalerweise ein Mal im Jahr stattfinden, finden dann öfter statt, wenn es bei manchen Trägern Hinweise gibt oder wenn bei der Erstkontrolle Mängel festgestellt worden sind. Dann können Kontrollen auch häufiger als ein Mal im Jahr stattfinden.

 

Was wird denn bei diesen unangekündigten und zum Teil auch angemeldeten Kontrollen kontrolliert? Im Fokus steht die Pädagogik, nämlich geht es dem Kind gut, und der Kinderschutz, den wir jetzt rechtlich verschärft haben, natürlich auch andere Bestimmungen wie zum Beispiel Sicherheit und Hygiene in den Einrichtungen, denn das alles sind Themen der Qualitätssicherung, die für uns wichtig sind, um diese zu überprüfen. Bei unangekündigten Kontrollen haben die kontrollierten elementarpädagogischen Einrichtungen natürlich nicht die Möglichkeit, sich vorzubereiten. Dementsprechend kann man durch unangekündigte Kontrollen am besten einen echten Einblick bekommen, wie der Alltag in diesen elementarpädagogischen Einrichtungen auch aussieht.

 

Die Kindergarteninspektorinnen und Kindergarteninspektoren haben vielerlei Aufgaben bei der Kontrolle. Was kontrolliert werden muss, ist gesetzlich geregelt im Kindergartengesetz, in der Wiener Kindergartenverordnung und im Wiener Frühförderungsgesetz. Es wird hier garantiert, dass es ein einheitliches Vorgehen der Kontrollkräfte gibt. Hier gibt es Leitfäden und Check-Listen, die standardisiert durchgegangen werden, mit manchmal entsprechenden Schwerpunkten. Diese Schwerpunkte sind Pädagogik, Kinderschutz, Sicherheit, Hygiene und je nach Anlassfall spezifisch nach der Beschwerde vertiefende Kontrollen.

 

Die Kindergärten haben neben den gesetzlichen Auflagen die Aufgabe, Grundlagendokumente zu erfüllen. Diese Grundlagendokumente sind beispielsweise der Wiener Bildungsplan, der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan, der Werte- und Orientierungsleitfaden, der Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung sowie die Auflagen für das verpflichtende Kindergartenjahr. Das sind die Grundlagen der pädagogischen Arbeit, die überprüft werden. Dementsprechend müssen die Betreiberinnen und Betreiber von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen wirklich sehr viele Grundlagen und Auflagen erfüllen, die sehr korrekt und streng kontrolliert werden. Was beispielsweise bei diesen Kontrollen angeschaut wird, ist auch, wie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial ausschaut, ob die Kinder damit genug Abwechslung haben, ob die Mahlzeiten entsprechend vorbereitet werden, sowohl hygienisch als auch von der Qualität des Essens, wie der Tagesablauf ausschaut, wie die Planungen und Reflexionen gemacht werden, ob diese auch dokumentiert werden. All das sind Themen, die bei den Kontrollen nachgeschaut werden. Und die Auflage ist natürlich, dass diesen gesetzlichen Kriterien entsprochen wird, aber auch den Kriterien, die in den pädagogischen Grundlagendokumenten vorgegeben werden.

 

Ein spezieller Bereich, den ich zum Schluss hervorheben möchte, ist der Kinderschutz, weil dieser mit der letzten Gesetzesnovelle verschärft worden ist. Hier wird in Zukunft kontrolliert, ob ein Kinderschutzkonzept vorliegt, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die kinderschutzbeauftragte Person bekannt ist, die benannt werden muss, ob der Krisenleitfaden, den es gibt, bekannt ist, ob beim Kinderschutzkonzept auf die besonderen Risiken am Standort eingegangen worden ist, und darüber hinaus, ob die Fortbildungen, die jetzt gesetzlich notwendig und vorgeschrieben sind, auch erledigt worden sind.

 

Anlassbezogen werden bei den Kontrollen auch zusätzliche kompetente Stellen hinzuzogen. Beispielsweise werden, wenn es um brandschutztechnische Bestimmungen geht, Personen hinzugezogen, weil brandschutzrechtliche Bestimmungen, die nicht eingehalten worden sind, auch ein recht häufiger Mangel ist. Da können wir im Bedarfsfall sowohl Gutachten in Auftrag geben, als auch Sachverständige beiziehen, die sich in diesen Themenbereichen auskennen und noch mehr Detailwissen haben als die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der MA 11, beispielsweise bei der Lebensmittelhygiene.

 

Werden im Zuge der Kontrollen Mängel festgestellt, dann geht es um die Anzahl und die Schwere der Mängel, wie das weitere Procedere ist: Von leicht sanierbaren Mängeln, wo dann das Einhalten der Reparatur der Mängel kontrolliert wird, bis hin zu schweren Mängeln, die bis zu einer Gefährdung des Kinderschutzes führen können, womit dann natürlich sofort gehandelt wird. Das sofortige Handeln kann bis zum Widerruf der Bewilligung führen. Ziel ist natürlich, die Mängel mit den Trägerorganisationen so zu beheben, dass die Kinder weiter an diesen Standort gehen können, denn das ist das Ziel der ganzen Kontrollen. Diese sind kein Selbstzweck, sondern der Schutz und die Entwicklung der Kinder stehen im Mittelpunkt. Und da bin ich dankbar, wie intensiv die MA 11 diese Kontrollaufgabe auch wahrnimmt.

 

Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort.

 

9.38.45

Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Danke, Herr Vizebürgermeister, für die umfangreiche Beantwortung der Frage! Nichtsdestoweniger konnte man sich doch in den letzten Monaten und fast Jahren des Eindrucks nicht verwehren, dass die Kontrollen nicht so gut funktioniert haben, wie Sie es jetzt sehr ausführlich geschildert haben. Und es stand auch immer wieder im Raum, dass das damit zu tun haben könnte, dass es eine gewisse Zweigleisigkeit gibt zwischen MA 10 und MA 11, dass manche Kontrollen auf dieser Magistratsebene stattfinden und andere auf der anderen. Daher meine Frage: Wäre es für Sie vorstellebar oder gibt es konkrete Pläne, eine einheitliche Beschwerde- und Kontrollstelle zu implementieren?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung.

 

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