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Landtag, 22. Sitzung vom 26.04.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 55

 

Ganzes debattieren würden, wie man das zum Schluss macht. Ja, das kann man machen. Wenn unsere Präsidenten so streng wären wie der Vorsitzende der Untersuchungskommission manchmal war, würde da vielleicht der Ruf zur Sache kommen. Ich bin aber durchaus dafür, dass man das auch so diskutiert, wie man es jetzt macht, auch wenn ich nicht auf alle Unwahrheiten und Sachwidrigkeiten, die bisher gekommen sind, eingehen kann, denn dann müsste ich natürlich eine andere Redezeit haben.

 

Tatsache ist aber schon, dass die Dringlichkeit am 15. Juli jedenfalls - das hat die Untersuchungskommission ergeben - für den Wiener Bürgermeister eindeutig gegeben war. Das ist auch im Akt dargelegt worden, das haben vorher fünf Stellen festgestellt, also MA 5, MA 6, Magistratsdirektion-Recht, Magistratsdirektion und Büro des Finanzstadtrates. Die haben das alle festgestellt, das steht im Akt drinnen, da ist auch alles deutlich begründet. Es war so, dass am 13. Juli von der Gazprom die Informationen waren, es könnte überhaupt kein Gas mehr geliefert werden. Deshalb war die reale Gefahr, dass das Geld unmittelbar am 18. beispielsweise - das war der Montag darauf - gebraucht wird. Deshalb war die Notkompetenz des Bürgermeisters zu Recht gegeben, wurde zu Recht ausgeübt. Wenn sie nicht ausgeübt worden wäre, dann wäre es bedenklich gewesen. Aber sie ist zu Recht, die Dringlichkeit ist gegeben gewesen, und dadurch wurde die Notkompetenz des Bürgermeisters zu Recht ausgeübt, und deshalb war das richtig. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Ich möchte das auch noch mit ein paar Stellen belegen. Ich könnte jetzt viele Stellen in der Untersuchungskommission finden, die das belegen, aber Kollege Maschek, Finanzdirektor, hat unter anderem am 1. März ausgeführt - das ist bei der Sitzung, Seite 20 -, dass es vorher auch Verhandlungen mit Banken gegeben hat. Das zieht sich natürlich hin und geht nicht innerhalb von einem oder zwei Tagen, und deshalb hat er gesagt: Sie waren mit den Verhandlungen aber noch nicht so weit, und aus diesem Grund, weil man dachte oder davon ausgehen musste, dass es auf Grund der Androhung der Gazprom am 13. zu einer Marktverwerfung kommt, dass wir am 18. zahlen müssen, haben wir diese 700 Millionen festgelegt. - Das ist ganz eindeutig. Es wurde festgelegt und vom Bürgermeister dann unterschrieben. Ich glaube, wer die Wahrheit sehen will, sieht sie, wer sie negieren will, wird sie immer negieren. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Mein Gott, die Wahrheit!) Das ist eben einmal so. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Der Finanzdirektor hat dann noch weiter gesagt, das war, und das ist auch wichtig, eine Ex-ante-Betrachtung - also ante heißt auf Lateinisch vorher (Heiterkeit. - Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM), na ja, das weiß ja nicht jeder, muss auch nicht jeder wissen -, und in der Ex-ante-Betrachtung mussten wir davon ausgehen, dass das am Montag schlagend wird und dass wir zahlen müssen. - Ich meine, ex post ist es immer einfacher.

 

Es hat sich dann auch in der Woche darauf herausgestellt, dass die Gazprom doch wieder liefert. Das hat man aber am 15. nicht wissen können! Wenn die nicht geliefert hätten und man hätte das nicht unterschrieben und die Notkompetenz nicht gezogen - oder vielleicht gewartet, bis irgendwann der Stadtsenat zusammentreten kann -, dann wäre ein unermesslicher Schaden entstanden, wenn es so gewesen wäre. Deshalb war es richtig, das am 15. zu unterschreiben. Die Dringlichkeit war gegeben! (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenrufe bei GRÜNEN und ÖVP.) - Ja, andere schon.

 

Dann zum „unverzüglich“: Ich meine, Kollege Ellensohn, es ist natürlich so, dass man sich nicht populär macht, wenn man sagt, wie das juristisch interpretiert wird, und auf der Straße sagen sie, unverzüglich heißt etwas anderes. Es ist bei Gesetzestexten halt so, dass sie juristisch interpretiert werden. Da kann ich als Jurist nichts dafür, da kann niemand etwas dafür, das ist so. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: … aber anders!) Und faktisch alle Juristen sagen halt, dass dieses „unverzüglich“ eben so zu interpretieren ist, wie es auch interpretiert wurde. (Ruf: Wer sagt das?) Das sagt unter anderem in der Untersuchungskommission Herr SR Pauer (Heiterkeit bei StR Karl Mahrer.) - ja, ganz eindeutig (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Der ist weisungsgebunden! Der ist eine weisungsgebundene Behörde!) - und das sagen auch sehr viele andere. Das hat auch Prof. Funk schon sehr früh gesagt, nicht in der Untersuchungskommission. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Prof. Funk ist nicht weisungsbefugt. Und wenn Sie hier sagen, dass Herr SR Pauer auf Grund einer Weisung die Unwahrheit im Untersuchungsausschuss gesagt hätte, dann möchte ich das wirklich schwarz auf weiß haben, denn dann, glaube ich, sind Sie in der Bredouille, Herr Wölbitsch. Das muss man auch einmal gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Eine systematische Interpretation führt zum Ergebnis, und alle guten Gründe sprechen dafür, dass unter „unverzüglich“ eine Vorlage ohne unnötigen Aufschub, und das heißt, zur nächsten Sitzung, zu verstehen ist. Das ist einfach mehr oder weniger unbestritten unter Juristen (StR Karl Mahrer schüttelt den Kopf.), und das ist eine Tatsache. (StR Dominik Nepp, MA: Das ist ja ein Schwachsinn!) Sie werden ganz wenige Leute finden, die irgendetwas Gegenteiliges sagen.

 

Außerdem heißt es ja noch - aber darauf will ich gar nicht hinaus -: „unverzüglich dem Finanzausschuss vorzulegen“. - Da könnte man, wenn ich so spitzfindig wäre, was ich aber nicht bin, noch immer sagen: Wenn aber dann der Finanzausschuss einberufen wird und es behandelt, folgt dann ein zweiter Schritt? - Aber auf den will ich gar nicht hinaus, damit der Kowarik sich nicht extra zu Wort melden muss, sondern ich habe schon mit meiner ersten Erklärung, glaube ich, wirklich jedem, der eben die Interpretationsregeln kennt - und die sind nun einmal dahin gehend, dass man das zuerst wörtlich, dann grammatikalisch, dann systematisch und letztlich teleologisch interpretieren muss -, klargelegt, dass sich daraus ergibt: „unverzüglich“ bedeutet in der nächsten Sitzung.

 

Ich will jetzt nicht auf alles eingehen, aber vielleicht noch ein bisschen auf die drei Punkte, die Sie ganz konkret in Ihrem Dringlichen Antrag vorschlagen, denn das ist diskussionswürdig. Das heißt nicht, dass ich mich den

 

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