«  1  »

 

Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 68

 

bleibt bei der MA 40, und das kann insbesondere bei häufig wechselnden Bezügen ein Problem darstellen. Also wenn der Mindestsicherungsbezug endet, weil man ein Erwerbseinkommen über der Mindestsicherung hat, dann muss man Wohnbeihilfe beantragen, weil der Anspruch auf Mietbeihilfe wegfällt. Bei temporären Beschäftigungsverhältnissen kann so ein Leistungswechsel relativ häufig notwendig werden. Das führt dazu, dass man wegen dem Fehlen eines einheitlichen Wohngelds immer wieder bei zwei verschiedenen Magistratsabteilungen einen völlig neuen Bescheid erwirken muss. Wäre das zusammengeführt, dann müsste man die Änderung der Höhe des Einkommens bekannt geben, so muss man einen völlig neuen Bescheid erwirken. Und diese Zweigleisigkeit, sehr geehrte Damen und Herren, ist verwaltungsökonomisch nicht intelligent und sie ist auch nicht bürgerInnenfreundlich. (Beifall bei den GRÜNEN.) Also im Sinne der Menschen, die rasch und unkompliziert Unterstützung brauchen, ist es überfällig, das zusammenzuführen.

 

Ein weiterer Kritikpunkt, den ich noch nennen will, ist, der Fokus der Wohnbeihilfe Neu liegt sehr stark auf der Unterstützung von Einpersonenhaushalten, lässt aber die Armutsgefährdung von Haushalten mit Kindern und insbesondere alleinerziehenden Haushalten nicht ausreichend berücksichtigt. Warum ist das so? Es gibt zwar bei dieser Null-Zumutbarkeitsgrenze natürlich wieder eine Anknüpfung an die Größe der Haushalte, aber die Zumutbarkeitsstufen sind für alle Haushaltsgrößen gleich. Was bedeutet das? Das bedeutet eine Schlechterstellung von Mehrpersonenhaushalten gegenüber Einpersonenhaushalten. Wenn man immer über Kinderarmut und die soziale Schlechterstellung von Alleinerziehenden redet, dann muss man das, finde ich halt, bei solchen Gesetzesvorhaben auch ausreichend berücksichtigen und adressieren, und nicht jedes Mal dann wieder sehr stark den Einpersonenhaushalt im Fokus haben.

 

Es ist ein zweiter Punkt, wo das so ist, es gibt einen Mindestwert für die anrechenbare Wohnnutzfläche von 60 m². Grundsätzlich eine gute Konstruktion, auch, wie das jetzt gemacht ist, aber der gilt wiederum für alle Haushaltsgrößen. Das heißt, der ist nicht angepasst an die Haushaltsgröße, das benachteiligt natürlich auch wieder Mehrfamilienhaushalte deutlich gegenüber Einpersonenhaushalten. Kinderarmut können wir nur wirksam bekämpfen, wenn wir die besondere Situation dieser Haushalte mit Kindern auch bei allen unseren Maßnahmen berücksichtigen, und da greift dieses Reformvorhaben ein bisschen zu kurz, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ein weiterer Punkt, der schon bisher kritisch zu sehen war, der Zugang für Menschen in Ausbildung, insbesondere Lehrlinge, Studierende war eh schon immer schwer und wird durch den vorliegenden Entwurf noch einmal erschwert. Ein Beispiel, das ich hier nennen möchte, ist, bisher war es möglich, dass man Wohnbeihilfe auch dann bezieht, wenn man in den zehn Jahren vor Bezug der Wohnbeihilfe irgendwann einmal durchgehend dieses Mindesteinkommen erreicht hat, das notwendig ist, um Wohnbeihilfe zu erzielen und aktuell nicht über das Mindesteinkommen verfügt. Diese Ausnahmeregelung, diese Konstruktion fällt, und das ist halt zum Beispiel für Studierende, die erwerbstätig waren und jetzt ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um ihr Studium abschließen zu können, ein Problem. Oder nehmen Sie auch das Beispiel von einer Altenpflegerin, die vielleicht auf Diplompflegerin umschult, ihre Arbeitsleistung reduzieren muss, um diese Ausbildung zu machen, und dann zeitweilig nicht auf das Mindesteinkommen kommt und damit um die Wohnbeihilfe umfällt, weil wir diese Regeln nicht mehr haben. Also auch hier wäre noch Verbesserungsbedarf.

 

Dann ein Punkt, der mir auch noch wichtig ist: Es gab in der bisherigen Wohnbeihilfe Regelungen für besonders begünstigte Personen, die konnten den Wohnungsaufwand bei der Berechnung fiktiv um 20 Prozent reduzieren. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen, und davon betroffen sind unter anderem Menschen mit Behinderung und auch Haushaltsgemeinschaften mit einem behinderten Kind. Dass diese Regelungen ersatzlos entfallen, senkt halt die Treffsicherheit der Leistung.

 

Last but not least, die Kollegin Arapović sieht das anders, in den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf wurde immer wieder angesprochen, dass MieterInnen in Baugruppen vom Anspruch auf Wohnbeihilfe ausgeschlossen sind, wenn das Haus als Heim erreichtet wird. Wir werden uns jetzt anschauen, wie der Vollzug ist, die Regelung ist ja nicht neu, und insofern glaube ich schon, dass die Baugruppen auch Erfahrung mit diesem Problem haben. Wenn es so sein sollte, dass der Vollzug hier jetzt anders ist, dann soll es mich freuen, ansonsten ist auch hier noch was zu tun.

 

Also es gibt nach dem heutigen Beschluss einiges zu tun, bei der Inflationsanpassung, bei der Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe, bei der Unterstützung von Mehrpersonenhaushalten, wir anerkennen aber, dass jetzt eine wichtige Reparatur vorgenommen wird und werden im Gegensatz zu unserem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen hier und heute zustimmen, weil es ein wichtiger, richtiger Schritt ist, das jetzt zu erhöhen. Und ein wesentlicher Punkt, den ich auch noch erwähnen will, im Ausschuss ist auch angesprochen worden, dass man sich vorstellen kann, das, falls es zu einem Verlust durch Inflation kommt, auch wieder anzupassen, daran werden wir Sie jedenfalls erinnern, sollte es soweit sein. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović und Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Niedermühlbichler zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte.

 

11.14.31

Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ)|: Herr Präsident! Frau Vizebürgermeisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ja, lieber Georg Prack, du hast jetzt die Rede sehr spannend aufgebaut, das Schönste ist am Schluss gekommen, nämlich, dass ihr diesem Gesetz zustimmen werdet. Das freut mich sehr, da es ja wirklich eine große Verbesserung ist, manche würden vielleicht sagen, auch ein großer Wurf.

 

Die Kollegin Arapović hat mir schon einiges vorweggenommen, daher möchte ich grundsätzlich sagen, dass

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular