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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 68

 

ist, dass ich mehr Informationsgehalt aus einer Tageszeitung habe, was die Geschäftsstücke anbelangt, dann scheint hier doch etwas im Argen zu liegen.

 

Meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, nicht der offene und ehrliche Umgang, den man mit Menschen wählen sollte, die über Jahre und Jahrzehnte hindurch wirklich auch mit viel Arbeit, mit viel Fleiß, mit Zeit, mit Energieaufwand auch ehrenamtlich hier Museen am Laufen gehalten haben, sie bestmöglich nach bestem Wissen gepflegt und gehegt haben. Dass man hier so mit diesen Herrschaften umgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch sehr irritierend, das ist, glaube ich, nicht sonderlich emphatisch, es ist, glaube ich, unterm Strich auch nicht sehr gescheit. Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen Sie diesem Absetzungsantrag zu, gehen wir noch einmal über diesen Initiativantrag beziehungsweise über die Novellierung drüber, nehmen wir da auch alle aus den Wiener Bezirksmuseen mit und gestalten das im Sinne der Stadt und insbesondere im Sinne des Erhalts der Geschichte dieser Stadt, die sich ja nun einmal auch sehr stark in den einzelnen Wiener Bezirken widerspiegelt. Das waren ja zum Teil früher Vororte, wo sich, wie der Kollege Weber auch heute erwähnt hat, insbesondere während der Revolution 1848 auch sehr viel abgespielt hat. Das ist ja auch sozusagen der Grundstein der freiheitlichen Parteigeschichte, also, da rennen Sie bei mir offene Türen ein, und es wäre sehr schade, wenn man hier verbrannte Erde hinterlässt, statt die Leute auf jeden Fall mit ins Boot zu nehmen und sie nicht vor den Kopf zu stoßen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm.

 

15.53.19

Abg. Thomas Weber (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzter Landtag!

 

Wir sprechen heute über das Wiener Museumsgesetz. Und wenn wir am Karlsplatz kurz verweilen und uns dort das schlummernde Wien Museum, das Anfang Dezember eröffnet wird, ansehen, dann ist es evident, warum wir jetzt über das Wiener Museumsgesetz sprechen müssen, denn genauso, wie das Haus Wien Museum, also das kulturelle Gedächtnis unserer Stadt, in wenigen Tagen neu eröffnet wird und renoviert und auf neue Beine gestellt wurde, ist es jetzt wichtig, dass wir das rechtliche Fundament für das Wien Museum auf neue Beine stellen, dass wir die Organisationsvorhaben, die Ablauforganisation, die Aufbauorganisation, aber auch die Finanzstruktur des Wien Museums auf neue Beine stellen. Und genau das passiert mit der Novelle des Wiener Museumsgesetzes.

 

Wir haben einige Punkte schon gehört, es wird die zukünftige Finanzierung adaptiert auf ein fünfjähriges Finanzierungsabkommen, es wird - ganz wichtig - das Kuratorium zu einem vollwertigen Aufsichtsrat aufgewertet, das Leitungsorgan wird festgeschrieben, die Museumsverordnung tritt außer Kraft und wird durch flexiblere Statuten ersetzt, und auch die Eigentumsverhältnisse der Sammelobjekte der Bezirks- und Sondermuseen werden im Gesetz verankert.

 

Ich möchte auf das eingehen, was der Herr Kollege Berger in den Raum gestellt hat, nämlich, dass es im Vorfeld ja auch seitens der ARGE Wiener Bezirksmuseum eine Stellungnahme oder Einwände oder Vorbehalte gegeben hat, die sich, glaube ich, wenn man sich in der Tiefe mit dem Thema beschäftigt, alle relativ auflösen und auch erklären lassen. Erstens einmal wird angeführt - ich glaube, Kollege Berger hat es auch angeführt - das Thema der Fachaufsicht über die Bezirksmuseen. Es wird hier kritisiert, dass die Bezirksmuseen unter eine Fachaufsicht gestellt werden und dass diese Fachaufsicht jetzt im Wiener Museumsgesetz geregelt wird. Dazu muss man aber sagen, dass diese Fachaufsicht ganz genau so, wie sie jetzt in das Wiener Museumsgesetz aufgenommen wird, jetzt schon ganz genau so in der Wiener Museumsverordnung festgeschrieben ist. Diese Museumsverordnung tritt aber außer Kraft, wird ersetzt durch die Statuten, daher muss diese Fachaufsicht jetzt, weil es die Museumsverordnung nicht mehr gibt, wo das ganz genau so geregelt wird, in das Gesetz geschrieben werden. Und natürlich bleibt mit dieser Fachaufsicht auch die Autonomie der Wiener Bezirksmuseen erhalten, die sind davon überhaupt nicht betroffen. Was mich aber wundert, ist, dass in der Diskussion überhaupt nicht angeführt wird, dass es jetzt im Zusammenhang mit der Fachaufsicht einen wesentlichen Schritt gibt, der eine Verbesserung für die Bezirksmuseen ist, nämlich, und das steht ja auch in der Novelle vom Wiener Museumsgesetz drinnen, dass die Bezirksmuseen jetzt sozusagen den Rechtsanspruch haben, dass das Wien Museum sie dann unterstützt, wenn sie das wollen. Das ist also eine wesentliche Verbesserung der Situation der Wiener Bezirksmuseen.

 

Ich fasse den Punkt also noch einmal zusammen: Die Fachaufsicht, die hier kritisiert wird, die steht mit Stand heute schon in der Wiener Museumsverordnung. Diese Museumsverordnung wird außer Kraft genommen, durch Statuten ersetzt, und daher wird die Fachaufsicht eins zu eins, wie sie jetzt besteht, in das neue Wiener Museumsgesetz aufgenommen, hier gibt es keine Veränderung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Zweiten ist in der Stellungnahme das Thema der Eigentumsverhältnisse hier in den Raum gestellt, wo angedeutet wird, dass es unklare Eigentumsverhältnisse an den Sammelobjekten gäbe, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt sind. Das ist interessant, denn wenn man hier geschichtlich zurückgeht, findet man zwei Sachen: Erstens findet man einen Erlass der Stadt Wien zur Förderung der Wiener Bezirksmuseen aus 1936. Und in diesem Erlass der Stadt Wien ist ganz klar geregelt, dass alle Stücke, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt werden, mit Ausnahme von privaten Leihgaben, die treuhändig übergeben werden, in das Eigentum der Stadt Wien übergehen. Und zweitens, was mich an der Stellungnahme der ARGE der Wiener Bezirksmuseen sehr wundert, in der Satzung der ARGE der Wiener Bezirksmuseen aus dem Jahr 1982 steht genau das so drinnen, was heute im Wiener Museumsgesetz steht, dass alle Sammelobjekte, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt werden, in das Eigentum der Stadt Wien übergehen, mit Ausnahme der treuhändig zur Verfügung gestellten privaten Leihgaben. Das muss auch so sein, das ist seit 1982 so, das ist heute so, die Regelung, die heute in der Novelle

 

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