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Landtag, 30. Sitzung vom 21.02.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 30

 

(Beginn um 9 Uhr.)

 

Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 30. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

09.00.48Entschuldigt sind ganztägig Abg. Al-Rawi, Abg. Florianschütz, Abg. Marina Hanke, Abg. Kriz-Zwittkovits, Abg. Meidlinger, Amtsf. StRin Kaup-Hasler und StR Nepp. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Berger bis 10 Uhr, Abg. Emmerling bis 9.30 Uhr, Abg. Gremel bis 12 Uhr, Abg. Holawatsch bis 14.30 Uhr, Abg. Neumayer bis 10.30 Uhr, Abg. Dr. Schmid von 10 bis 11 Uhr.

 

09.01.24Wir kommen zur Fragestunde.

 

9.01.26†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Bitte die Plätze einzunehmen und auch die Zwischengespräche einzustellen.

 

Die 1. Anfrage (FSP-262941-2024-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Mag. Huemer gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Wiener Landesregierung als Aufsichtsbehörde der Ärztekammer Wien beschloss am 10. Oktober 2023 die Aufhebung von zwei Beschlüssen des Präsidiums der Ärztekammer Wien vom 13. September 2023. Der erste Beschluss betraf einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Befangenheit des Präsidenten der Wiener Ärztekammer Johannes Steinhart, der zweite Beschluss betraf die Beauftragung einer OTS im Zusammenhang mit diesem Auftrag zur Gutachtenerstellung. Auf X berichtet der Dossier-Journalist Ashwien Sankholkar, dass es am 13. September 2023 nach der Präsidiumssitzung auf Initiative des Präsidenten der Wiener Ärztekammer Johannes Steinhart zu einem Treffen mit Ihnen, Herr Stadtrat, kam. Ziel dieses Treffens war angeblich die Vermeidung der Erstellung eines solchen Gutachtens durch Einschreiten bzw. Überprüfung dieser Beschlüsse durch die MA 40 und Aufhebung des Beauftragungsbeschlusses durch die Landesregierung. Aus welchem Grund kam das Treffen am 13. September zwischen Ihnen Herr Stadtrat Hacker und dem Präsidenten der Ärztekammer Wien Johannes Steinhart zu Stande?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich erspare mir, die Einleitung Ihrer Anfrage vorzulesen, sondern lese nur die Frage selbst vor: Aus welchem Grund kam das Treffen am 13. September - also vor einem halben Jahr - zwischen Ihnen, Herr Stadtrat, und dem Präsidenten der Ärztekammer Wien zustande? (Heiterkeit bei Abg. Wolfgang Seidl.)

 

Ehrlich gesagt, Frau Abgeordnete, ich habe im vergangenen Jahr viele Dutzende Termine gehabt mit unterschiedlichen Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer, sowohl der Wiener Ärztekammer als auch der Bundesärztekammer, mit unterschiedlichen Funktionsträgern, gegenwärtigen Funktionsträgern, zukünftigen, vergangenen Funktionsträgern und das zu den unterschiedlichsten Fragen der Gesundheitspolitik. Ich halte es für selbstverständlich, dass es Teil meines Jobprofils ist, mich mit Vertretern von welchen Interessen auch immer zur Diskussion von politischen Fragestellungen zu treffen. Ich halte das für selbstverständlich. Aber ehrlich gesagt, geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, in welchem direkten Zusammenhang mit irgendeiner Verwaltungsangelegenheit Sie Ihre Anfrage stellen.

 

Ich gehe jedenfalls davon aus - das kommt aus Ihrer Begründung heraus -, dass irgendeine Nachricht in einem Kommunikationsdienst im Internet, für den ich hier keine Werbung machen möchte, daher sage ich nicht, welcher Dienst, nicht reicht, um als Verwaltungsakt des Landtages oder sonst einer Behörde oder Verwaltungseinheit der Stadt Wien bezeichnet werden zu können und sicher nicht als Verwaltungsakt im Sinne des Interpellationsrechtes im Landtag.

 

Meines Wissens ist auch nicht davon auszugehen, dass die Terminkalender von Mitgliedern der Wiener Landesregierung, nämlich sowohl der amtsführenden Mitglieder der Wiener Landesregierung als auch der nicht amtsführenden Mitglieder der Wiener Landesregierung, als Verwaltungsangelegenheit im Sinne des Interpellationsrechtes angesehen werden können.

 

Abgesehen davon bitte ich, einfach zur Kenntnis zu nehmen - jedenfalls handhabe ich das so und ich bin überzeugt, alle meine Kollegen in der Wiener Stadtregierung handhaben das so -, dass Termine beim Stadtrat und beim Landesrat auch einem aus meiner Sicht selbstverständlichen Vertrauensschutz unterliegen, und ich wüsste daher auch gar nicht, warum ich näher auf Ihre Frage eingehen soll (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aus mehreren Gründen!), schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, weil diese Frage ja auch die Rechte auf Verschwiegenheit eines Dritten betrifft. Allein aus datenschutzrechtlichen Gründen sehe ich mich außer Stande, die Frage in irgendeiner Form zu beantworten, weil meines Wissens auch keine Einverständniserklärung des Gesprächspartners bei mir vorliegt, wenn das Gespräch stattgefunden hat. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wenn eine Anfrage zulässig ist …)

 

Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Huemer gestellt. Ich erteile ihr das Wort.

 

9.05.38

Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Ich bin nicht ganz überrascht über Ihre ausweichende Antwort. Erstens: Die Anfrage wurde zugelassen, somit wurde rechtlich auch geprüft, dass sie hier in diesem Haus in dieser Sitzung zulässig ist. Zweitens (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) ist das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung oberste Aufsichtsbehörde für die Ärztekammer und drittens ist die Frage unbedingt in einen Kontext zu stellen, denn dass Sie Termine haben, ist klar. Es geht um einen ganz spezifischen Termin, der in Kontext zu stellen ist. Damit Sie das alle verstehen, erlaube ich mir, das kurz zu erörtern.

 

Wie wir alle mitbekommen haben, gibt es einen mittlerweile von der Staatsanwaltschaft geprüften vorliegenden Verdachtsfall für Betrug, und so weiter in der Ärztekammer. Es geht um Equip4Ordi, eine Beschaffungsplattform. Der Präsident der Ärztekammer, Herr Dr. Steinhart, wird in diesem staatsanwaltschaftlichen Prüfverfahren als Beschuldigter geführt. Es liegt daher nahe, dass man Beschlüsse in der Ärztekammer, wo Herr Steinhart mitbeschließt, auf Befangenheit prüft. Es gab vom Präsidium

 

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