Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 48
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Ernst Woller: Bitte Platz zu nehmen und das laute Reden einzustellen.
Guten Morgen, Herr Bürgermeister.
Die 31. Sitzung des Wiener Landtages ist hiermit eröffnet.
Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Baxant, Holawatsch, Jungnickel, Malle, Nittmann, Rompolt und Schober. Zeitweise entschuldigt sind Amtsf. StR Hanke ab 14.30 Uhr, Abg. Arnoldner ab 13.30 Uhr, Abg. Kieslich ab 13 Uhr, Abg. Kunrath ab 12 Uhr, Abg. Mautz ab 18.30 Uhr, Abg. Neumayer von 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Abg. Niedermühlbichler ab 16.30 Uhr und Abg. Wölbitsch ab 13.30 Uhr.
Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfragen in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurden, nämlich die Anfrage von Frau Abg. Olischar betreffend den Managementplan der Stadt Wien und die Anfrage von Herrn Abg. Stefan Berger betreffend das Fastenbrechen-Zuckerfest am Ende des Ramadan.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-587995-2024-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Keri gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Im Rahmen einer schriftlichen Anfrage der Wiener Volkspartei an Stadtrat Christoph Wiederkehr zum Thema „Kindesabnahmen“ wurden viele Fragen dergestalt beantwortet, dass die Daten von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe entweder „statistisch nicht erfasst werden“ oder „im aktuellen Dokumentationssystem nicht auswertbar sind“. So blieb etwa unklar, wie vielen Anträgen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe auf eine Obsorge gerichtlich stattgegeben und wie viele abgelehnt werden. Auch konnte Transparenz-Stadtrat Christoph Wiederkehr nicht angeben, wie viele Eltern eine Rückführung ihrer abgenommenen Kinder beantragt haben beziehungsweise wie viele Rückführungen tatsächlich stattgefunden haben. So erklärte der Herr Stadtrat unter anderem: „Wohin die Kinder und Jugendlichen entlassen werden, ist im aktuellen Dokumentationssystem nicht auswertbar.“ Soweit so unfassbar. Nun soll es angeblich ein neues Dokumentationssystem für die MA 11 geben, dessen Implementierung sich jedoch „schwierig“ gestaltet. Wann können wir damit rechnen, dass dieses neue Dokumentationssystem für die MA 11 einsatzfähig ist und man transparente Antworten auf essentielle Fragen bekommt?)
Ich ersuche den Herrn Vizebürgermeister um Beantwortung. - Guten Morgen.
Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen, Herr Präsident, Frau Abgeordnete!
Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe führt zu jedem einzelnen Kind eine sehr ausführliche und genaue Dokumentation mit teils - verständlicherweise - sehr sensiblen Daten durch. Alle Schritte werden penibelst dokumentiert, und dem Akt können diese auch entnommen werden.
Die Vorgabe, was dokumentiert wird, ist hierfür das Qualitätshandbuch „Soziale Arbeit mit Familien“. Für jedes einzelne Kind kann man daher bei Einsicht auch kindesbezogene Dokumentationen sicherstellen und analysieren. Diese sind auf Grund der Komplexität der Verfahren und auch der Notwendigkeit der Dokumentation sehr aufwändig. Manche Dokumentationen und auch entsprechende statistische Auswertungen kann man selbstverständlich auch auf Grund des bestehenden Systems machen. Es gibt hier unterschiedliche EDV-Systeme, die das begleiten. Manche spontane politische oder mediale Anfragen werden aber vermutlich auch mit dem neuen System aus unterschiedlichen Gründen nicht immer zur vollen Zufriedenheit sofort beantwortbar sein. Dabei geht es um einige Themen: Es ist dies ein sensibler Bereich mit sensiblen Daten.
Außerdem geht es darum, dass bei gewissen Anfragen gar nicht die Kinder- und Jugendhilfe originär die Daten hat, sondern die Beantwortung in den Bereich der Gerichte fällt, so wie etwa auch bei ihrer Anfrage. Beispielsweise erfolgen oft bei Gericht Anträge auf Rückübertragung der Obsorge oder Überprüfung einer gesetzten Maßnahme, und das können nur die Gerichte selbst beantworten, denn dafür sind die Gerichte zuständig. Die Entscheidungen werden selbstverständlich nachträglich in den Akt aufgenommen, die eigentliche Entscheidung liegt aber bei den Gerichten. Dazu wird noch darauf hingewiesen, dass nicht jeder derartige Antrag der Wiener Kinder- und Jugendhilfe von den Gerichten übermittelt wird. Großteils ist das sehr wohl der Fall, aber nicht jeder, und auf Grund dieser Praxis der Gerichte kann man hier nicht abschließend Daten analysieren oder zur Verfügung stellen. Die Richterinnen und Richter können alleine entschieden oder Stellungnahmen anderer Sachverständiger einholen.
Abgesehen davon werden eingebrachte Anträge immer wieder auch zurückgezogen, und manche werden auch nicht zugelassen, was dazu führt, dass über diese Anträge nie entschieden wird oder entschieden werden muss. Das ist ein weiterer Grund, warum nicht alle Daten von der Kinder- und Jugendhilfe wie in der Anfrage aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden können.
Manche allgemeine Fragen wie zum Beispiel die Frage nach der Legitimation für volle Erziehung können auf Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Datenbank jeweils nach Jahresende beantwortet werden. Dafür gibt es Stichtage, an denen dann sehr viele Daten sehr gut für den Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe, den Sie kennen, aufbereitet werden. Das ist aber nicht bei allen Themen unterjährig möglich und der Fall. Beispielswiese wird auch ausgewertet, wie viele Kinder sich mit der Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder auf Grund einer gerichtlichen Verfügung in voller Erziehung befinden. Diese Zahl ist in den letzten Jahren im Allgemeinen relativ konstant geblieben, wenn diese auch in den betroffenen Familien verständlicherweise sehr stark schwankt.
Es stimmt, die EDV- Applikationen sind etwas in die Jahre gekommen. Um die EDV entsprechend zu modernisieren, haben wir gemeinsam mit der MA 01 ein sehr umfangreiches Projekt, um alle EDV-Systeme der MA 11 zu modernisieren. Das Projekt wurde im April 2023 gestar
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