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Landtag, 31. Sitzung vom 24.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 48

 

Wohnbauförderungsgelder mehr für andere Zwecke verwendet werden.

 

2. Vorrang für gemeinnützige Bauvereinigungen: Die Förderungszusicherungen für den Wohnungsneubau sollen ausschließlich an gemeinnützige Bauvereinigungen erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass geförderter Wohnbau über Generationen hinweg leistbar und verfügbar bleibt.

 

3. Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau‘ konsequent anwenden: Um ausreichend Flächen für den gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu stellen, soll die Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau‘ konsequent angewandt werden. Der in den Planungsgrundlagen der Stadt verankerte Wert von zwei Drittel eines Planungsgebietes, der für geförderten Wohnbau vorzusehen ist, soll eingehalten werden.

 

4. Anwendungsschwelle für Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau‘ senken: Die Planungsgrundlagen der Stadt Wien sollen die Anwendung der Widmungskategorie ‚Geförderter Wohnbau‘ in Zukunft schon ab einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von 1.000 m² statt bisher 5.000 m² vorsehen. Damit würde auch bei größeren Aufstockungen des Gebäudebestands geförderter Wohnbau entstehen.

 

5. Gemeinnütziger und kommunaler Wohnbau und auf öffentlichem Boden: Bei Grundstücken der öffentlichen Hand, auch Bundesimmobilien, ÖBB, Kasernen, und so weiter, sollen für Wohnbau gewidmete Flächen zur Gänze für geförderten Wohnbau gewidmet werden. Dies soll in den Planungsgrundlagen verankert werden.

 

Die unterzeichnenden Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 118 der Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit § 36 der Geschäftsordnung des Landtags folgende Dringliche Anfrage:

 

1. Bekennt sich das Bundesland Wien zur zweckgebundenen Verwendung von Einnahmen aus Wohnbauförderbeiträgen und Darlehensrückflüssen aus der Wohnbauförderung für die Wohnbauförderung?

 

2. Das aktuelle Wohnbaupaket der Bundesregierung umfasst Zinszuschüsse des Bundes für die Länder und eine Milliarde für den geförderten Wohnbau unter der Bedingung der zweckgemäßen Verwendung dieser Mittel. Dies bedeutet eine zumindest teilweise Rückkehr zur Zweckbindung der Wohnbauförderung. Im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen, beschlossen Ende 23, wurde die Zweckbindung der gesamten Wohnbauförderung jedoch nicht wieder eingeführt. Was war die diesbezügliche Position des Landes Wien? Haben Sie sich als Landeshauptmann von Wien für die Wiedereinführung der Zweckbindung der gesamten Wohnbauförderung eingesetzt?

 

3. In den Jahren 20 bis 22 hat das Bundesland Wien durchschnittlich 390 Millionen EUR jährlich für Wohnbauförderung ausgegeben. Die Einnahmen beliefen sich im gleichen Zeitraum auf durchschnittlich 600 Millionen EUR jährlich, 310 Millionen EUR aus Wohnbauförderbeiträgen, 290 Millionen EUR aus Darlehensrückflüssen. Für welche Zwecke wurden die übrigen durchschnittlich 200 Millionen pro Jahr verwendet?

 

4. Wie wird gesichert, dass die Mittel der Wohnbauförderung in Wien ausschließlich für die Wohnbauförderung zur Verfügung stehen?

 

a. Welche Maßnahmen wurden auf Grund des massiven Abflusses von Mitteln für den Zweck der Wohnbauförderung aus dem System der Wohnbauförderung bereits gesetzt?

 

b. Gibt es aktuelle Weisungen, konkrete Vorgaben oder interne Richtlinien, die dafür sorgen, den massiven Abfluss von Wohnbaufördermitteln aus dem System der Wohnbauförderung in Zukunft zu verhindern?

 

c. Ist daran gedacht, die bereits zweckentfremdeten Mittel für Wohnbauförderung dem Kreislauf wieder zuzuführen?

 

5. Wie haben sich die Einnahmen und Ausgaben für Wohnbauförderung in Wien im Jahr 2023 weiterentwickelt?

 

a. Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Wohnbauförderbeiträgen im Jahr 2023?

 

b. Wie hoch waren die Einnahmen des Bundeslandes Wien aus Darlehensrückflüssen aus dem Titel der Wohnbauförderung im Jahr 2023?

 

c. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundeslandes Wien für Wohnbauförderung im Jahr 2023?

 

6. Wie waren die Ausgaben für Wohnbauförderung im Jahr 2023 verteilt?

 

a. Wie hoch waren die Ausgaben für Neubau?

 

b. Wie hoch waren die Ausgaben für Sanierung?

 

c. Wie hoch waren die Ausgaben für Wohnbeihilfe?

 

d. Wie hoch waren die Ausgaben für sonstige Positionen?

 

7. 1996 bis 1998 wurden in Wien durchschnittlich 603 Millionen EUR pro Jahr für die Wohnbauförderung ausgegeben. 2020 bis 22 waren es durchschnittlich 387 Millionen EUR. Damit sind die Ausgaben nominell um 36 Prozent gesunken. Unter Einbeziehung der Inflation handelt es sich um eine reale Kürzung von 59 Prozent. Berücksichtigt man die Bevölkerungsentwicklung, liegt der Wirkungsverlust bei 67 Prozent. Welche Strategie verfolgt das Land Wien mit der massiven Kürzung von Ausgaben für die Wohnbauförderung?

 

a. Was hat das Bundesland Wien unternommen, um die massive Kürzung von Wohnbaufördergeldern zu verhindern?

 

b. Ist daran gedacht, die Ausgaben für Wohnbauförderung wieder an das Niveau von 1996 bis 98 heranzuführen?

 

8. Wurde das Amt der Landesregierung mit der Prüfung der Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Einführung einer Zweckbindung der Rückflüsse der Wohnbauförderung auf Wiener Landesebene beauftragt?

 

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Welche rechtlichen und faktischen Maßnahmen hat das Land Wien gesetzt, um die best- und größtmögliche Objektförderung im Rahmen der Wohnbauförderung zu gewährleisten?

 

10. Mit der Verländerung des Wohnbauförderbeitrages wurde den Bundesländern zugestanden, diesen Tarif

 

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