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Landtag, 32. Sitzung vom 26.04.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 26

 

war. Ich sage, das wäre auch anders gegangen. Das war so dringend, dass der Bürgermeister die Notkompetenz verwendet hat. Ich glaube, da haben es nicht einmal die GRÜNEN selbst gewusst, die waren dann auch beleidigt. Dann hat man natürlich in die Medien gehen und sagen können: Notkompetenz jetzt! Jeder muss ein Schnitzel haben. Der Hintergrund ist schon ein ernsterer. Wir wissen, die Covid-Pandemie, aber trotzdem war das ein PR-Gag und nicht mehr, und dafür ist unsere Stadtverfassung eigentlich zu schade. Das sage ich Ihnen schon.

 

Oder auch jetzt bei der letzten Notkompetenz. Da gibt es die Argumentation, das war so dringlich, das musste der Bürgermeister unterschreiben. Interessant ist dann schon, das fällt auch auf, und das möchte ich auch ein bisschen herausarbeiten: Wir sind der Gemeinderat, wir sind der Landtag, wir sind die Politik, wir sind gewählt, und dann gibt es den Magistrat. Die Idee der Verfassung ist grundsätzlich, dass wir als gewählte Volksvertreter die Verwaltung kontrollieren. Ich habe immer wieder das Gefühl - zwischen den Zeilen hört man das teilweise auch bei den regierenden Parteien -, dass der Magistrat bei uns eine Stellung hat, die allumfassend ist. Die lassen sich nicht kontrollieren.

 

Dass das so ist, haben wir bei der Untersuchungskommission erlebt, wo der Magistrat, der eigentlich geprüft werden soll, also die Verwaltung, die geprüft werden muss oder soll und auch muss, uns sagt, was wir prüfen dürfen und was nicht. Da hört sich alles auf, meine Damen und Herren! Da nehmen wir unsere Aufgaben nicht ernst, wenn wir da mitspielen, und es haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen bei diesem Spiel mitgespielt. Der Magistrat ist ja auch nicht irgendein ominöses Ding, das da herumschwirrt. Ich möchte auch durchaus betonen, dass der Magistrat auf vielen Ebenen gute Arbeit leistet, keine Frage, aber am Gängelband des Magistrates sollten wir Politiker nicht sein.

 

Das sage ich insbesondere auch der SPÖ: Ein bissel mehr Selbstbewusstsein wäre da durchaus angebracht. Es kann nicht sein, dass der Magistrat uns sagt: Das geht nicht, das dürft ihr nicht prüfen. Das fängt bei mündlichen Anfragen an. Wenn der Vorsitzende des Gemeinderates oder wenn der Präsident des Landtages selber glaubt, das ist nicht zulässig, dann muss er es vertreten. Was passiert aber jedes Mal? Das haben wir auch schon von Kollegen Ellensohn gehört: Es wird dann immer ein Papierl ausgegraben, das aber nicht hergezeigt wird, und da wird gesagt: Na ja, aber der Magistrat hat gesagt ...“ „So what?“ Den möchten wir genau kontrollieren. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

 

Tatsache ist aber, dass es so ist. Die Untersuchungskommission war in dem Zusammenhang der katastrophale negative Höhepunkt. Der Magistrat sagt: Schön und gut, was ihr für Anträge stellt, aber es interessiert uns schlichtweg nicht. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.) Meine Damen und Herren, Kollege Taucher von der SPÖ, der Klubvorsitzende der SPÖ lacht. Ich finde es eigentlich zum Weinen, Herr Kollege. Eigentlich muss man sich dabei auf den Kopf greifen.

 

Ein anderes Beispiel: Es gibt auch die Regelung des § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Ausschüsse des Gemeinderates, dass Oppositionsparteien - nicht nur Oppositionsparteien, aber das ist natürlich ein Oppositionsrecht, wie wir alle wissen -, dass eine gewisse Anzahl von Gemeinderäten Sonderausschüsse verlangen kann. Das haben wir auch immer wieder gemacht. Einmal waren wir sehr überrascht - und das tut schon weh -, als uns dann mitgeteilt wurde: Ja, leider könnt ihr keinen Sonderausschuss machen. Es sind zwar genug Leute, die unterschrieben haben, es ist auch rechtzeitig eingebracht. Es ist auch sonst alles formell richtig, aber leider - oder nicht leider, es geht schlichtweg nicht - habt ihr ein Pech gehabt, denn in einem Ausschuss können nur Geschäftsstücke behandelt werden. Meine Damen und Herren, da hört sich dann alles auf! Wir wissen, das Hilfsorgan aller unserer Organe der Wiener Stadtverfassung ist der Magistrat. Das heißt, der Magistrat bearbeitet diese Geschäftsstücke, und der zuständige Stadtrat schickt das dann in den Ausschuss. Jetzt wird dann aus Denkweise der SPÖ verlangt - es war damals Frau StRin Sima, die ja in solchen Sachen auch sehr, sehr kreativ ist und uns dann kalt lächelnd sagt, na ja, Geschäftsstück habt ihr keines eingebracht, also, habt uns gern: kein Sonderausschuss.

 

Meine Damen und Herren, das ist eine Farce. Das sage ich Ihnen schon. Das ist Oppositionsrecht und auch als solches normiert. Da steht auch nichts drin - lesen Sie sich § 10 Abs. 4 durch -, dass man ein Geschäftsstück einbringt. Das ist ja auch sinnwidrig. Wie sollen wir, wie soll ich ein Geschäftsstück des Magistrats auf die Tagesordnung bringen können? Man könnte sich vielleicht auf eines beziehen, das schon im Ausschuss war, aber das war ja schon im Ausschuss. Nur, damit Sie ein Gefühl dafür kriegen: Was wurde wieder gesagt? Na ja, das hat ja die MD-Recht, also Magistratsdirektion - Abteilung Recht so geschrieben. Ja, und? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Das kann es nicht sein und das ist das, was ich meine: Unsere Regelungen sind an und für sich nicht so schlecht, nur müssen sie auch entsprechend gelebt werden. Ich möchte es noch einmal sagen: Der Magistrat ist nicht irgendetwas, was da als Geist im Rathaus herumschwirrt, nein, das ist ein Riesenapparat, und an der Spitze dieses Apparates steht wer? Das weiß hoffentlich jeder hier im Haus: der Herr Bürgermeister. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Der Magistratsdirektor!) Nein, der Magistratsdirektor ist dem Herrn Bürgermeister weisungsgebunden. Herr Margulies weiß das, ich weiß es, dass er das weiß. Die Weisungskette geht von ganz oben, und ganz oben steht der Herr Bürgermeister. Das ist also nichts Zufälliges oder dass man immer sagt: Na ja, der Magistrat. Was kann ich dafür?

 

Ich kann mich erinnern, bei einer anderen Untersuchungskommission hat auch die Frau Kulturstadträtin gesagt: Na ja, ich schau mir das nicht an, das macht eh der Magistrat. So auf die Art und Weise: Das geht mich ja gar nichts an. Die Stadträte sind Teil des Magistrates. Das steht in der Stadtverfassung, ich lese es Ihnen jetzt nicht vor. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Magistratsdirektor, den zuständigen amtsführenden Stadträten und der entsprechenden Zahl der Mitarbeiter. Zugegeben, die entsprechende Zahl der Mitarbeiter ist ein

 

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