Wiener Landtag 22. Wahlperiode 2. Sitzung vom 26. Juni 2025 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-835650-2025-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-832188-2025-KGR/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-828128-2025-KFP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-822908-2025-KSP/LM) S. 9 5. Anfrage (FSP-835622-2025-KVP/LM) S. 13 3. AST-822982-2025-KVP/AL; ASSTH- 850255-2025-KVP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Das Schuljahr endet, wie es begonnen hat: Chaos bei der Planstellenbesetzung, Versagen beim Abrufen von Mitteln für die Deutschförderung etc. - SPÖ & NEOS lassen Schulleitungen, Lehrkräfte und Schüler im Stich!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Harald Zierfuß S. 16 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 18 Abg. Felix Stadler, BSc, MA S. 19 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 20 Abg. Mag. Alexander Ackerl S. 21 Abg. Hannes Taborsky S. 22 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 23 Abg. Mag. Mag. Julia Malle S. 23 Abg. Armin Blind S. 24 Abg. Astrid Pany, BEd, MA S. 25 4. Mitteilung des Einlaufs S. 26 5. Umstellung der Tagesordnung S. 26 6. 819080-2025; MD-LTG, P 4: Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmit- gliedes des Bundesrates Abstimmung S. 27 7. Begrüßung der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien Mag. Beatrix Hornschall S. 27 8. 767590-2025-GGK; P 2: 1) Verwaltungsgericht Wien; Tätigkeits- bericht für das Jahr 2024 2) Amt der Wiener Landesregierung; Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 2024 des Verwaltungsgerichtes Wien Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 27 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Hannes Taborsky S. 27 Abg. Thomas Weber S. 28 Abg. Georg Prack, BA S. 29 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 31 Abg. Mag. Alice Seidl, BA S. 33 Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Mag. Beatrix Hornschall S. 34 Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 36 Abstimmung S. 36 9. LG-790478-2025-LAT; P 1: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz - VGW-DRG geändert werden (Beilage Nr. 21/2025) Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 36 Abstimmung S. 36 10. LG-795722-2025-LAT; P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird (Beilage Nr. 22/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 36 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Harald Zierfuß S. 37 Abg. Dr. Arabel Bernecker-Thiel S. 37 Abg. David Ellensohn S. 38 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 40 Abg. Mag. Stefanie Vasold S. 41 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 43 Abstimmung S. 44 11. LG-831575-2025-LAT; P 5: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das Wiener Landarbeitsrecht- Organisationsgesetz, die Wiener Gemeindewahlordnung 1996, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998, das Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber- Schutzgesetz, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen- Diensthoheitsgesetz 1978, die Bauordnung für Wien, das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Umweltschutzgesetz, die Wiener Stadtverfassung, das Stadtrechnungshofgesetz, das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, das Wiener Datenschutz-Anpassungsgesetz, das Wiener Landessanitätsratsgesetz, das Gesetz über die Errichtung (Fortführung) eines Wiener Gesundheitsfonds 2017, das Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, das Wiener Energie- und Klimarechts- Umsetzungsgesetz 2020, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, das Wiener Fördertransparenzgesetz, das Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden (Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025) (Beilage Nr. 24/2025) Berichterstatterin Amtsf. StRin Barbara Novak, MA S. 45 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Harald Zierfuß S. 45 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 46 Abg. David Ellensohn S. 48 StRin Mag. Ulrike Nittmann S. 51 Abg. Mag. Thomas Reindl S. 52 Abg. Mag. Dr. Michael Trinko S. 54 Abg. David Ellensohn S. 55 Abg. Harald Zierfuß S. 56 Abstimmung S. 56 (Beginn um 9 Uhr.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist 9 Uhr. Die 2. Sitzung des Wiener Landtages beginnt. Ich darf Sie zunächst einmal recht herzlich begrüßen. Damit ist die Sitzung Wiener Landtages eröffnet. Ganztägig entschuldigt sind die Abgeordneten Keri, Korosec, Lugner, Schober, Seidl und Herr Amtsf. StR Czernohorszky, zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Al-Rawi, Arsenovic und In der Maur-Koenne. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-835650-2025-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Es gibt mediale Berichte, dass die MA 22 im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren der Wiener Landesregierung betreffend das Projekt 'Heumarkt Neu' im April 2023 die Gutachterin des Heumarkt-Gutachtens kontaktierte und um eine 'Überarbeitung' gewisser Passagen bat - was von Medien als 'Beeinflussung' bzw. mögliche 'Manipulation' kritisiert wurde. Welche Maßnahmen haben Sie als Landeshauptmann in die Wege geleitet, dass solche Eingriffe nicht die Unabhängigkeit zukünftiger Gutachtensverfasser (in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und anderen landesbehördlichen Verfahren) beeinträchtigen?) Es ist ja bekannt, dass StR Czernohorszky nicht anwesend ist. In seiner Vertretung wird StR Peter Hacker die Anfrage beantworten. - Ich bitte darum. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich darf zu Ihrer Frage zunächst einmal mit einer Vorbemerkung beginnen: Wir führen in Wien die UVP-Verfahren absolut korrekt durch. Dazu werden wir auch laufend geprüft. Dabei wird nicht nur die Ergebnis-, sondern auch die Prozessqualität immer als besonders korrekte und professionelle Vorgangsweise beurteilt. Zuletzt hat der Stadtrechnungshof im Jahr 2021 anlässlich einer Prüfung die hohe Qualität der Verfahrensführung festgestellt. Ebenso wurde in einer gemeinsamen Studie des Instituts für Rechtswissenschaften der Universität für Bodenkultur in Wien und vom ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung in einer vergleichenden Analyse von UVP- Genehmigungsbescheiden in einem gleichnamigen Bericht im Jahr 2022 festgehalten, dass die Bescheide der Wiener Landesregierung als strukturiert und gelungen zu bezeichnen sind. Erst vor kurzem, nämlich im April 2025, bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof wieder eine Entscheidung der Wiener Landesregierung, die zuvor von selbiger beschlossen wurde. Nun zu Ihrer Frage im Konkreten. Auch im UVP-Feststellungsverfahren Heumarkt neu wurde entsprechend den verfahrensrechtlichen Vorgaben im Sinne der vorhin erwähnten Prozessqualität eine Sachverständige herangezogen, um eine mögliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte von einer externen unabhängigen Expertin prüfen zu lassen. Als nichtamtliche Sachverständige wurde Frau Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Christa Raich mit Bescheid bestellt. Ihr Werdegang stellt ihre Qualität für diese Funktion wohl zweifelsohne ganz klar dar. Das Architekturstudium an der RWTH Aachen und an der ETH Zürich, die Leitung des Lehrstuhles Städtebau und Entwerfen sowie die Tätigkeit als Direktorin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der Fakultät für Architektur qualifizieren sie ganz zweifelsfrei als Sachverständige für das Feststellungsverfahren zum Vorhaben Heumarkt neu. In ihrem Gutachten vom 24. Februar 2023 kam die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die bei der Umsetzung des Vorhabens Heumarkt neu unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit seiner Auswirkungen zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien" nicht als erheblich einzustufen sind. Es ist die gesetzlich vorgegebene Aufgabe von Verwaltungsbehörden, Gutachten von Sachverständigen auf deren Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Dies ist im gegenständlichen Verfahren selbstverständlich ebenfalls erfolgt und stellt einen notwendigen Schritt in der Führung dieses Verfahrens im Sinne der Prozessqualität dar. Der Gutachtungsergänzungsauftrag bezog sich unter anderem auf die Ableitbarkeit der nicht erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien". Der Gutachtungsergänzungsauftrag zielte daher darauf ab, jene UNESCO-Dokumente beziehungsweise -Beschlüsse zu nennen, aus denen sich diese gutachterliche Aussage und Interpretation ableiten lässt. Der Gutachtungsergänzungsauftrag beinhaltet keine inhaltlichen Vorgaben und auch keine Vorgaben im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens. Im Zuge der Prüfung eines Gutachtens auf dessen Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit ist es geboten und erforderlich, bei den beigezogenen Sachverständigen natürlich auch mit ihnen zu kommunizieren. Das ist im gegenständlichen Fall selbstverständlich erfolgt und ist eine ganz normale Vorgangsweise. Sämtliche Schritte dieser Kontaktaufnahme und ebenso der Gutachtungsergänzungsauftrag wurden im Akt sauber und ordnungsgemäß dokumentiert. Am 13. April 2023 legte die Sachverständige ein ergänztes Gutachten vor. Am Ergebnis des Gutachtens, wonach die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzwecks der UNESCO-Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien" nicht als erheblich einzustufen sind, hat sich nichts geändert. Das ergänzte Gutachten war nunmehr schlüssig und nachvollziehbar und konnte als Entscheidungsgrundlage im UVP-Feststellungsverfahren zum Vorhaben Heumarkt neu herangezogen werden. Der Projektwerberin sowie den Umweltorganisationen sind die Gutachten sowie der übrige Akteninhalt durch die Akteneinsicht beziehungsweise durch die Wahrung des Parteiengehörs bekannt. Diese Schritte sind in den Verfahrensvorschriften vorgesehen und stellen zentrale Grundsätze der Parteienrechte dar. Die in den medialen Berichten erhobenen oder unterstellten Vorwürfe der Einflussnahme auf das Gutachten und die irreführenden Behauptungen in diesen Berichten sind in aller Klarheit und auf das Schärfste zurückzuweisen. Zu Ihrer Frage, welche Maßnahmen wir ergreifen werden: Angesichts meiner obigen Ausführungen werden wir die hohe Qualität der Prozesse und der Ergebnisqualität in den Wiener UVP-Verfahren weiterhin hochhalten und gewährleisten. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Danke für die Beantwortung. Ich habe meine Zusatzfrage natürlich auch an den Kollegen Czernohorszky stellen wollen. Ich kann mir vorstellen, dass Fragen Ihrerseits jetzt nicht so leicht beantwortbar sind. Eine Sache möchte ich nur protokollarisch kurz festhalten. Die Fähigkeit der Gutachterin wurde von unserer Seite auch niemals in Zweifel gestellt. Das möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen. Was unserseits zu hinterfragen ist: Welche Korrespondenz oder welchen vermeintlichen Austausch in eine Richtung, die vielleicht nicht unbedingt positiv wäre, gäbe es von der Stadt Wien? - Das haben Sie jetzt versucht zu beantworten. Ich versuche eine Frage zu stellen - vielleicht auch als Überleitung zu Ihnen. Wir sind ja immer wieder mit Gutachten konfrontiert, die eher herumschwirren. Wir als Abgeordnete selber bekommen die Gutachten, die seitens der Stadt in Auftrag gegeben werden, ja nicht immer mit. Wie stehen Sie dazu, dass Gutachten auch in dieser Form dem Gemeinderat und den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte, Herr Stadtrat. Amtsf. StR Peter Hacker: Wie Sie richtig feststellen, bin ich jetzt kein Experte für dieses Verfahren und tue mir daher tatsächlich schwer, diese Frage zu beantworten. Ich weiß nur aus dem, was ich auch Ihnen gerade vorgetragen habe, dass jedenfalls ein ordnungsgemäßer Vollzug im UVP-Akt stattgefunden hat und dass sich die Gutachterin in ihrer Kernaussage nicht verändert hat. Was nachgebessert und nachgefragt wurde - das ist ein üblicher Vorgang in so einem Behördenverfahren - ist: Bitte mach die Schlussfolgerung, die du ziehst, nachvollziehbar. Das ist letzten Endes der Sukkus des Inhaltes gewesen. Ob und wie diese ganzen Gutachten dann zur Verfügung stehen, da will ich - bei allem Respekt - jetzt keine Zusage machen, weil ich mich da zu wenig auskenne. Ich bitte, das mit dem Kollegen Czernohorszky bilateral zu besprechen. Keine Ahnung, ich kann es nicht sagen. Ich bin auch ein bisschen ein Beobachter und stimme Ihnen zu, dass man das Gefühl hat, da kugeln ganz schön viele Gutachten herum und schwirren durch den Raum. Das klingt ein bisschen verwirrend. Deswegen habe ich auch das Gefühl, dass dieses UVP-Verfahren eine besonders hohe Präzision darstellt, denn die Antwort war so präzise, dass ich nicht einmal ein Nachfragen gehabt habe, um sie hier vorzutragen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage kommt von Frau Abg. Wirnsberger. - Bitte. Abg. Christina Wirnsberger (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat! Meine Frage hätte sich natürlich auch an den Herrn StR Czernohorszky gerichtet. Mir ist bewusst, dass Sie hier jetzt möglicherweise nicht die Auskunft dazu geben können. Ich würde aber darum bitten, dass uns die Information zugestellt wird. Es handelt sich bei meiner Frage um das Thema Umweltverträglichkeitsprüfungen, und zwar in einem anderen Bereich, bei der Seilbahn auf den Kahlenberg. Da gab es im Mai letzten Jahres einen Bescheid der Stadt Wien, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses geplante Projekt notwendig ist. Dieser Bescheid wurde nach Beschwerden von Organisationen, AnrainerInnen und AnwohnerInnen vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Jetzt ist meine Frage dazu: Im Regierungsprogramm hält die Koalition fest, dass sie von dieser Seilbahn absieht und diese Seilbahn auf den Kahlenberg ausschließt. Bedeutet das für dieses Verfahren, dass es eingestellt wird oder dass es zurückgezogen wird? Wird dieses Verfahren fortgeführt? Können Sie uns dazu bitte nähere Informationen geben? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte, Peter. Amtsf. StR Peter Hacker: Wie Sie richtig vermutet haben, sage ich kein Wort dazu. Ich kenne mich in diesen Details einfach nicht aus und möchte jetzt keinen Blödsinn reden. Ich werde die Frage gerne an meinen Kollegen weitergeben und ihn ersuchen, das direkt zu beantworten. Es ist aber sinnlos, wenn ich jetzt so tue, als würde ich mich auskennen. Ich kenne mich in dieser Kahlenberg-Geschichte nicht aus. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Stumpf. - Bitte. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Da wir ja im Landtag sind: Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich versuche trotzdem, die Frage zu stellen. Wenn ich keine Antwort bekomme, werde ich sie schriftlich nachreichen. Ich würde mich aber freuen. Vielleicht wissen Sie dazu etwas. Der Kurier hat am 26. März 2025 einen sehr aufschlussreichen Artikel mit dem Titel "Welterbe-Prüfung: Die dubiosen Heumarkt-Vorgänge" veröffentlicht. Konkret ist in diesem Artikel die Rolle des Projektwerbers bemerkenswert, nämlich Michael Tojners WertInvest, auf die da näher eingegangen wird. Ich darf aus dem Artikel zitieren. Da steht: "Am 28. Februar 2023 ersuchen dessen Anwälte die MA 22 um das keine vier Tage zuvor eingelangte Original-Heumarkt-Gutachten - und es wird prompt übermittelt. Dieses war, wie berichtet, noch gespickt mit kritischen Anmerkungen zum Turm-Projekt, die später allesamt eliminiert wurden." Meine Frage lautet: Warum hat die MA 22 das ursprüngliche, damals noch kritische Heumarkt-Gutachten bereits am 28. Februar 2023, also nur vier Tage nach seinem Einlangen, an den Projektwerber übermittelt? Vor allem: Wer hat diesen Schritt veranlasst? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Ich könnte mir vorstellen, dass die Antwort wie bei der 2. Zusatzfrage lautet. - Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich sage es, wie es ist. Ich kenne mich in diesem Verfahren zu wenig aus. An sich ist es mir schlüssig, dass der Projektwerber mit dem Verfahren in Interaktion stehen darf. Das macht ja einen gewissen Sinn. Zu welchem Zeitpunkt aber welche Kommunikationen vorgesehen sind, weiß ich wirklich nicht. Ich gebe die Frage gerne an meinen Kollegen weiter. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Damit kommen wir zur 2. Anfrage. Die (FSP-832188-2025-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Malle gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Das Bildungsministerium stellte den Ländern 383 Planstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, die wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine nach Österreich geflohen sind. Laut Medienberichten vom 8. Juni 2025 hat Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern in den vergangenen zwei Jahren nur zirka ein Drittel jener zusätzlich möglichen Deutsch-Lehrkräfte über den Titel 'Zusatzmittel Ukraine' des Bundes in Anspruch genommen. Und das, obwohl schon das ehemalige für Bildungsagenden zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung, Christoph Wiederkehr, als auch dessen Nachfolgerin Bettina Emmerling immer wieder betonen, dass Wien zu wenig Mittel für die Deutschförderung seitens des Bundes erhält. Warum hat Wien nur ein Drittel dieser zusätzlichen Deutsch- Lehrkräfte abgerufen?) Ich darf die Frau Vizebürgermeisterin um die Antwort bitten. - Bitte. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Abgeordnete! Kollegin Malle, vielen Dank für diese Frage. Es geht da einerseits darum, warum Wien zusätzliche Deutschlehrkräfte nicht abgerufen hat, aber ich glaube in Summe auch um die Situation der Planstellen, die seitens der Deutschförderung vom Bund zugewiesen werden, vor allem um zusätzliche Stellen des Bundes unter dem Titel "Zusatzmittel Ukraine". Ich möchte einleitend vielleicht ein bisschen die Situation erklären: Ja, es ist richtig, dass Wien bislang die ausreichenden Mittel für die Deutschförderung außerordentlicher SchülerInnen vom Bund nicht erhalten hat, weil wir da eine Deckelung gehabt haben. Das heißt, egal wie hoch die Zahl der außerordentlichen SchülerInnen war, es gab darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel. Wir wissen aber, dass wir gerade auf Grund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie auch durch die Familienzusammenführung einen erhöhten Bedarf und natürlich auch einen Anstieg der außerordentlichen SchülerInnen haben. Auf Grund des Deckels ist der Anstieg da bei weitem nicht mitgewachsen. Wien hat im Schuljahr 2023/2024 für außerordentliche SchülerInnen einen zweckgebundenen Zuschlag von 231 Planstellen erhalten. Das hat natürlich nicht ausgereicht. Um eine adäquate Deutschförderung zu sichern, wurde für Deutschförderklassen und Deutschförderkurse in Wiener Schulen von der Bildungsdirektion im Schuljahr 2023/2024 in Summe aus Wien heraus auf 504 Planstellen aufgestockt. Erst mit dem kommenden Schuljahr wird jetzt auch österreichweit sichergestellt, dass die notwendigen Mittel für die Deutschförderung bereitgestellt werden, je nachdem, wie viele außerordentliche SchülerInnen es gibt. Dieser Deckel wird aufgehoben, und es gibt ein sinnvolles Berechnungsmodell. Das ist auch eine absolut sinnvolle und wichtige Maßnahme, denn Deutsch als Bildungssprache ist einfach der Schlüssel für den Bildungserfolg und für die gesellschaftliche Teilhabe und so wichtig für jedes Kind. Jetzt ganz konkret zu Ihrer Frage: Seitens des Bildungsministeriums wurden für das Schuljahr 2023/2024 österreichweit 383 Planstellen als befristetes, zweckgebundenes Abrufkontingent für erforderliche Fördermaßnahmen für vertriebene Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Planstellen wurden zu 90 Prozent nach der Gesamtschülerzahl und zu 10 Prozent nach der Zahl der außerordentlichen Schüler berechnet. Von diesen 383 Planstellen für aus der Ukraine Vertriebene sind 82,2 Planstellen auf Wien entfallen. Für das laufende Schuljahr wurden Wien 84,8 Planstellen zur Verfügung gestellt. Die Zweckbindung wurde diesmal jedoch auf die erforderlichen Fördermaßnahmen auf Grund des Familiennachzuges erweitert, also quasi die aus der Ukraine Vertriebenen plus für die Kinder, die auf Grund des Familiennachzuges besonderen Förderbedarf haben. Für das Schuljahr 2024/2025 kommt es zu einer Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Zur Frage, warum im Schuljahr 2023/2024 nicht alle der 82,2 Planstellen aufgebracht wurden, kann ich auch seitens der Bildungsdirektion folgende Auskunft erteilen. Ich bin froh, dass wir das hier ein bisschen klarstellen können, weil ich gesehen habe, dass das auch das Thema der Aktuellen Stunde ist. Die zusätzlichen 82,2 Stellen wurden vom Bildungsministerium im September 2023 zugesagt, das heißt zu Beginn des Schuljahres, also zu einem Zeitpunkt, an dem bei der Hauptausschreibung vor dem Sommer die zusätzlichen Stellen noch nicht bekannt waren und die Hauptausschreibung schon abgeschlossen war. Mit Bekanntgabe dieser Mittel im September wurden diese in weiterer Folge selbstverständlich bei den nächsten Ausschreibungen und Bewerbungsphasen berücksichtigt. Also ja, es stimmt, mit September konnten diese zusätzlichen Mittel nicht zur Gänze ausgeschöpft und von Wien angenommen werden, weil die Hauptausschreibungsphase vorbei war. Das wurde aber im laufenden Schuljahr nachgeholt. Ich glaube, die Beantwortung der Frage ist relativ klar. Ich bin froh, hier die Gelegenheit gehabt zu haben, das mit Ihnen zu teilen. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von Frau Abg. Malle. - Bitte. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Danke schön für die Beantwortung. Wir haben tatsächlich nach den Zusatzmitteln gefragt, die für die Deutschlehrkräfte wichtig sind, um auch mehr Deutschlehrkräfte in Bezug auf Sprachförderung anzustellen. Ich frage mich, wie das die anderen Bundesländer dann sehr wohl geschafft haben. Der Standard hat auch geschrieben: Im Verhältnis zu den anderen Bundesländern ist Wien da sehr im Rückstand. Das Zweite, das mich eigentlich am meisten interessieren würde: Warum haben Sie immer gesagt, der Bund muss uns auch bezüglich der Sprachförderkräfte und bezüglich der Deutschförderung mehr zur Verfügung stellen - Sie haben da eigentlich immer sehr viel Kritik geübt -, wenn diese Mittel ja eigentlich da sind? Das verstehe ich nicht. Wie können Sie das beantworten? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das waren jetzt zwei Fragen. Zur ersten, warum andere Bundesländer das geschafft haben: Ich muss ehrlich sagen, das kann ich nicht beantworten. Vielleicht liegt es auch an der Vielzahl an Lehrerinnen und Lehrern sowie Deutschförderkräften, die wir hier in Wien haben, und an Prozessen, die in anderen Bundesländern vielleicht ablaufen. Tatsache ist, dass diese Zahl mit September noch nicht ausgeschöpft wurde, sondern über das Jahr verteilt auch dazugekommen ist. Zur zweiten Frage: Ja, es stimmt, dass die Deutschförderung in den letzten Jahren diesen Deckel erfahren hat - einen Deckel, der aus unserer Sicht auch ungerechtfertigt war und ist. Ganz klar aber ist, dass wir in Zukunft ohne diesen Deckel arbeiten können, dass es eine ausreichende Finanzierung gibt und dass auch Deutschförderkräfte und Deutschfördermaßnahmen, die zusätzlich aus Wien heraus getätigt werden sollten oder müssen - wie auch immer -, in vielen Bereichen auch auf den Weg gebracht werden, wie das auch in den letzten Jahren der Fall war. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Blind gestellt. - Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Ich darf eingangs vielleicht anmerken, dass diese Frage der GRÜNEN im Wesentlichen auf einer investigativen Leistung des Abgeordneten zum Nationalrat Schilchegger der FPÖ beruht, der diesen Skandal ja im Mai durch eine Anfrage an das Bildungsministerium aufgedeckt hat. Ich darf aber zu den Ausführungen der Frau Landesrätin zusätzlich fragen: Sie haben ja diesen Deckel angemerkt. Nicht ganz damit für mich harmonisierbar ist eine Aussage des Bildungsministeriums, also des Herrn Minister Wiederkehr, der sagt - ich zitiere: "Und es sei denkbar" - eigentlich sollte er es für Wien wissen -, "dass nicht an allen Schulen Förderbedarf in vollem Umfang bestanden hat." Das sagt er. Das gilt in diesem Umfang auch für Wien. Also da sollte er es ja wissen. Das ist eine Aussage in der APA des Bildungsministeriums. Sehen Sie da eine Fehlallokation von Ressourcen des ehemaligen Wiener Bildungsstadtrates - denn es sind ja offenbar Ressourcen übrig geblieben, die für Wien vorgesehen waren -, wenn der jetzige Bildungsminister sagt, ein Abruf ist auf Grund mangelnden Förderbedarfs in Wiener Schulen nicht eingetreten? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Ich habe es zuerst nicht verstanden, aber die Frage war dann schon sehr klar. Nein, das ist nicht der Fall. Es wurden natürlich alle zugeteilten Deutschförderkräfte und Fördermaßnahmen, die seitens des Bundes auch trotz des Deckels zur Verfügung gestellt worden sind, abgerufen. Ich habe anfangs ausgeführt, dass diese Planstellen seitens Wiens nochmals erhöht worden sind, damit wir den Bedarf auch in irgendeine Richtung abdecken können. Diesen Deckel wird es in Zukunft nicht mehr geben. Ich glaube, wir können nie genug Deutschförderung haben. Das wissen wir, wenn wir uns in den Schulen umsehen. Das heißt, jede Deutschförderung mehr ist natürlich ein Gewinn für die betroffenen Kinder, aber auch für das gesamte Schulsystem. Dementsprechend bin ich froh, dass wir da in Summe nahezu eine Verdoppelung der Deutschförderkräfte, die durch den Bund bereitgestellt werden, haben werden. Ich glaube, dass diese Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Zierfuß. - Bitte. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Jetzt haben Sie sich auf verschiedene Sachen herausgeredet - auf die Hauptausschreibung, die schon abgeschlossen wäre, bei der es aber in Ihrem Ermessen liegt, wann Sie welche Ausschreibungen machen. Deswegen ist in der Vergangenheit von den NEOS ja auch angekündigt worden, dass sie das dauerhaft machen wollen. Auf der anderen Seite haben Sie in der Vergangenheit immer gesagt: Wahnsinn, Wien wäre da jetzt schon wieder benachteiligt worden. Dazu, dass Sie es im Gegensatz zu den anderen Bundesländern nicht geschafft haben, haben Sie gesagt: weil Wien so viele bekommen hat. Irgendwie widersprechen Sie sich da schon in den Aussagen. Ich möchte vielleicht nur auf eine Sache hinweisen, dann komm ich auch zu meiner Frage. Wie viele Planstellen man hat, ist ja nur ein Indikator dafür, wie viele Lehrer nachher drinnen sind. Es hat ja gestern die neue Bildungsdirektorin, Elisabeth Fuchs, gesagt, dass 1 000 neue Lehrer angestellt worden sind und in etwa 1 000 Planstellen noch fehlen. Jetzt meine große Frage an Sie: Wie viele Lehrer fehlen denn für das nächste Schuljahr? Diskutieren wir eigentlich nur über Planstellen, die Sie eh nicht besetzen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Danke für die Frage. Ich habe da natürlich keinen Widerspruch erkannt. Sie wissen, die Ausschreibungen für die Lehrerplanstellen seitens der Bildungsdirektion sind erweitert worden und finden in regelmäßigen Abständen statt. Trotzdem gibt es eine Hauptausschreibung. Trotzdem möchte ich noch einmal klarstellen, dass mit September, als diese zusätzlichen Mittel erst zugesichert wurden, das Schuljahr schon begonnen hat und diese Stellen im laufenden Jahr in den weiteren Ausschreibungen nachbesetzt werden konnten. Wie viele LehrerInnen zum Schulstart in Summe fehlen werden und wie die momentane Situation aussieht, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Ich glaube, Sie wissen auch, dass da bis zum September hin natürlich immer auf Hochtouren gearbeitet wird. Es gibt mittlerweile 1 000 Neubesetzungen. Das ist schon einmal eine positive Nachricht. Wir schauen auch hoffnungsfroh und zuversichtlich in den Herbst. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich darüber noch keine Aussagen treffen. Momentan schaut die Situation relativ gut aus. Natürlich können immer wieder plötzliche Krankenstände und Abgänge verzeichnet werden. Da gibt es jetzt auch eine engere Abstimmung mit den anderen Bildungsdirektionen, sollte es vorkommen, dass LehrerInnen in ein anderes Bundesland wechseln. Das hat es vorher in dieser Form auch noch nicht gegeben. Klar, unser Ziel ist, über den Sommer ... Es gibt eine große Ausschreibung, die noch im August stattfinden wird. Das ist auch relativ neu, dass wir im August noch einmal ins Feld gehen und neue Personen anwerben. Im September werden wir dann sehen. Im Sommer bekomme ich dann auch noch einen Zwischenstand, den ich natürlich auch noch gerne teilen kann, beziehungsweise bin ich mir sicher, dass auch medial darüber berichtet wird, wie es aussieht. Schlussendlich wissen wir es am ersten Schultag und arbeiten natürlich mit Hochdruck daran, dass wir in jeder Klasse und in jeder Schule die ausreichend zur Verfügung stehenden Lehrkräfte bereitstellen können Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Anfrage (FSP-828128-2025-KFP/LM) wurde von Frau Abg. Schütz gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration, Transparenz und Märkte gerichtet. (Vor kurzem mussten wir tragischerweise miterleben, was wir bis dato aus amerikanischen Schulen gewohnt sind, nämlich, dass ein ehemaliger Schüler in Graz neun Schülerinnen und Schüler und eine Lehrerin tötete, elf weitere teilweise schwerst verletzte, bevor er sich der Verantwortung durch Selbsttötung entzogen hat. Was gedenken Sie zu unternehmen, dass ein solcher Vorfall nicht an einer Wiener Schule oder einem Wiener Kindergarten passieren kann?) Frau Vizebürgermeisterin, bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage. Es geht um den Vorfall in Graz, den Amoklauf eines ehemaligen Schülers, der Menschenleben von Jugendlichen und auch einer Lehrerin gekostet hat, eine Tat, die uns alle unfassbar erschüttert hat und bei der viele Schulen, viele LehrerInnen und im Schulumfeld tätige Personen darüber nachgedacht haben, was das jetzt heißt. So eine Tat hat es in Österreich bis jetzt noch nicht gegeben. Welche Schlüsse ziehen wir daraus? Zur Beantwortung Ihrer Frage, was jetzt zu unternehmen ist, damit ein solcher Vorfall nicht wieder passieren kann: Ich glaube, prinzipiell - das sei jetzt vorweggestellt - ist ein Vorfall wie dieser natürlich mit allen Maßnahmen zu versuchen zu verhindern. Ich bin aber auch sehr sicher, dass ein Vorfall wie dieser, eine so schreckliche Tat wie diese, wenn sie wirklich gewollt ist, geplant ist und durchgeführt wird, bedauerlicherweise nicht zu verhindern ist. Zu den Maßnahmen: Noch am selben Tag erhielten die Wiener Schulleitungen ein Schreiben der Bildungsdirektion als Beitrag zur Sensibilisierung und zur Reflexion bestehender Notfallpläne. Da hat man ausgeschickt, was im Falle eines Falles seitens der Bildungsdirektion zu tun empfohlen wird. In weiterer Folge wurden auf der Website der Bildungsdirektion auch Empfehlungen und Infoblätter für Erziehungsberechtigte und PädagogInnen publiziert und laufend erweitert. Ich habe in der gleichen Woche als zuständige Stadträtin die zuständigen Abteilungen beauftragt, die Erkenntnisse aus dieser schrecklichen Tat - sie wurden ja über die letzten Tage und Wochen zusammengetragen - eng zu begleiten und eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzurichten, um eben die Ableitungen für die Wiener Bildungslandschaft zu treffen. Diese Arbeitsgruppe wird sich vor allem über den Sommer damit beschäftigen, welche konkreten Maßnahmen wir an den Schulen noch brauchen und welche Präventivmaßnahmen nötig sind, um dem Personal, aber auch den Kindern an den Schulen und Kindergärten vor allem ein Gefühl der Sicherheit zu geben, das sie in dieser Situation aktuell auch benötigen. Gerade jetzt ist es auch verständlich, dass sich viele Schulen melden und einen besonderen Blick darauf werfen, wie ihre baulichen Gegebenheiten ausschauen. Da können sich die Schulen selbstverständlich an die MA 56 wenden. Man wird gemeinsam mit den Bezirken schauen, was konkret notwendig ist und inwiefern man Maßnahmen setzen kann, wenn die zum Beispiel sagen, es ist eine Gegensprechanlage nicht funktionstüchtig. Klar ist aber auch - das möchte ich hier wirklich betonen - ich glaube, wir dürfen in dieser Situation nicht den Fehler machen, das Sicherheitsgefühl in den Schulen und Kindergärten mit überzogenen Maßnahmen und überzogener Panikmache nachhaltig zu gefährden. Denn die Schule ist ein Ort der Begegnung. Die Schule ist ein Ort des Zusammenkommens und soll natürlich Sicherheit vermitteln - nicht nur für die Personen, die dort aufhältig sind, sondern natürlich auch für die Eltern. Deswegen bin ich absolut der Meinung, dass wir unsere Schulen nicht nach dem Vorbild der USA zu Festungen machen sollen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Unser Fokus liegt weiter klar auf der Schulgesundheit und der Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen. Wir investieren weiter und auch noch vermehrt in die Schulpsychologie, in School Nurses, die jetzt auch ausgerollt werden und in multiprofessionelle Teams, also in Strukturen, die Kinder stärken, Probleme früh erkennen und rechtzeitig helfen. Denn echte Sicherheit entsteht auch dort, wo Kinder sich gesehen fühlen, begleitet sind und sich gut aufgehoben fühlen. Ich möchte auch noch das Angebot der Wiener Bildungschancen mit über 900 Angeboten ins Treffen führen. Vor allem auch im Bereich der Mobbing-Prävention und des Antigewalttrainings kann jede Schulklasse kostenfrei für Eltern und Schülerinnen und Schüler externe Angebote wahrnehmen, um ganz gezielt in diese Maßnahmen zu investieren. - Danke. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Thomas Reindl.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte. Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Vielen Dank für die Ausführungen. Also prinzipiell: Von Gefühlen der Sicherheit oder der Unsicherheit haben Schüler und Eltern gar nichts. Eine Prävention im Bereich Gesundheit ist grundsätzlich wichtig und richtig. Wenn Sie aber selber sagen, dass so etwas nicht verhindert werden kann, dann wird man an technischen Maßnahmen nicht vorbeikommen. Es darf keine Entscheidung der einzelnen Schulen sein, wie sie das machen möchten, sondern es muss eine Grundsatzentscheidung her, die von Ihrer Seite, die dafür zuständig ist, getroffen werden muss. Ihre Kompetenz liegt ja bei den baulichen Ausstattungen der Schule. Daher interessiert mich die Frage, wie Sie zu einer Lösung stehen, dass die Türen von Klassenzimmern so verstärkt und ausgerüstet werden, dass diese im Fall von Gefahren aus der Klasse heraus verriegelt werden können und dadurch eine erhebliche Hürde darstellen, sodass Täter erst gar nicht in die Klasse hereinkommen können. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich kann mich auch bei der Frage wiederholen: Ich sehe nicht, dass wir Schulen mit Schleusen, Zugangskontrollen und dergleichen zu Festungen machen. Es gibt verschiedenste bauliche Gegebenheiten an unseren Schulen, die mitunter sehr, sehr unterschiedlich sind. Bei den Campus-Schulen und vor allem bei den neuen Bildungsbauten arbeitet man ja auch in einem ganz anderen Raumkonzept, bei dem Klassen auch gemeinsam arbeiten und es gemeinsam genutzte Räume gibt. Da wäre so eine Maßnahme, wie Sie sie nennen, also auch vollkommen ergebnislos, weil es einfach nichts bringt, da sich die Schülerinnen und Schüler im gesamten Schulgebäude aufhalten und dort auch zum Lernen in Gemeinschaftsräumen zusammenkommen. Ich möchte es noch einmal betonen, weil auch Sie es gesagt haben: Ja, es geht natürlich um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Da sehe ich meine Aufgabe, dort weiter zu investieren, Maßnahmen weiter zu intensivieren und zu erhöhen. Ich glaube auch, dass das der richtige Weg ist. Überall dort, wo Schulen und Kindergärten im Einzelfall sagen, da hätten sie gerne dieses und jenes, habe ich auch zugesichert, dass wir uns das im Bedarfsfall mit den Bezirken gemeinsam anschauen. Die Schulerhaltung liegt im Bereich der Bezirkskompetenz und des Bezirksbudgets. Auch da werden aber Maßnahmen getroffen und Lösungen gefunden werden. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Safak Akcay.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Taborsky. - Ich bitte darum. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Diese schreckliche Tat hat uns alle fürchterlich erschüttert. Man kann sich nicht einmal vorstellen, wie es den Eltern in diesem Zusammenhang geht. Die Frage ist für mich schon, welche Maßnahmen man jetzt setzen kann. Wir hatten eine ähnliche Situation bei Anschlägen in Gerichten. Das hat dazu geführt, dass jetzt dort die von Ihnen angesprochenen Schleusen sind. Ich glaube auch, dass es schon ein bisschen schwierig sein wird, Schulen so zu versehen. Trotzdem erwartet sich die Bevölkerung - die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer und schlussendlich natürlich auch die Kinder, glaube ich -, dass etwas getan wird. Meine Frage jetzt: Haben Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich vor, gemeinsam mit Sicherheitskräften oder privaten Sicherheitsunternehmen Konzepte zu erstellen, wie man die Sicherheit entsprechend verbessern kann, damit solche Anschläge, trotzdem wir sie möglicherweise nicht verhindern können, nicht in diesem Ausmaß passieren? Zweitens zur Verhinderung von Anschlägen, weil es auch extern betrifft: Wie haben Sie vor, Ihr Wahlversprechen von einem Schulsozialarbeiter je Schulstandort - derzeit gibt es achtzig Schulsozialarbeiter, das wären 420 - umzusetzen? Denn da ist keine Evaluierung notwendig, sondern die Zahlen liegen schlichtweg auf dem Tisch. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Eine Zusatzfrage!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank. Das waren jetzt auch zwei Fragen. Vielleicht zur ersten: Ich habe angemerkt, dass ich mit den zuständigen Abteilungen eine Arbeitsgruppe einberufen habe, in der wir natürlich auch die Aspekte der Sicherheit aus baulicher Sicht beleuchten und darüber sprechen. Diese Arbeitsgruppe tagt jetzt auch über den Sommer. Dementsprechend wird es danach auch konkrete Maßnahmen geben, die bekannt gegeben werden. Ich sehe da - noch einmal - keine Schleusensysteme und dergleichen. Man muss auch anmerken, dass Schulen und Kindergärten wirklich unterschiedlichste und wirklich sehr, sehr vielfältige bauliche Gegebenheiten haben. Das heißt, ein System über alle Schulen hinweg einzubauen, ist einfach absolut nicht vorstellbar. Dementsprechend berufe ich mich jetzt auf die Arbeitsgruppe, die über den Sommer tagen wird. Zum Bereich der Schulsozialarbeit: Ja, das ist ein wichtiges Thema, vor allem die Schulsozialarbeit, die immer zu wenig ist. Vor allem gibt es ja mit dem Bund einen Vertrag bezüglich Schulsozialarbeit über diese 50:50-Finanzierung. Wir haben in Wien alles ausgeschöpft, was wir an Schulsozialarbeit bekommen können. Wir haben die Schulsozialarbeit sehr punktuell natürlich auch noch erweitert, stoßen aber auch auf Grund der Personalsituation an Grenzen. Ich hoffe, dass es vielleicht auch bei der Schulsozialarbeit zu einer besseren Zusammenarbeit mit dem Bund kommen wird, so wie wir es jetzt auch bei der Deutschförderung sehen, bei der ein Deckel einfach aufgehoben wurde. Denn mein Ziel ist es, dieses Unterstützungspersonal - dazu gehört auch die Schulsozialarbeit - dringend zu erweitern. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Stadler. - Bitte. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Schönen guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Der Amoklauf in Graz hat tatsächlich auch an unserer Schule viele Lehrkräfte und viele Schülerinnen und Schüler sehr erschüttert. Für mehrere Tage und Wochen war das bei uns doch sehr oft Thema und hatte auch viel Nachbereitungsbedarf. Vielleicht ganz kurz zu Ihren Ausführungen zu den Sicherheitsschleusen: Da stimme ich komplett mit Ihnen überein. Auch ich halte es für nicht sehr realitätsnah zu glauben, nur weil man seine Klassenzimmertüre zusperren kann, passiert so etwas nicht mehr und Schülerinnen und Schüler oder man selbst ist sicherer. Daher danke für diese Ausführungen. Da stimme ich sehr mit Ihnen überein. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich würde noch gerne auf den Aspekt der Schulsozialarbeit oder der psychologischen Unterstützung zu sprechen kommen, den Sie auch angesprochen haben. Es gibt jetzt diese multiprofessionellen Teams, die aber gar nicht aus Ihrem Ressort, sondern aus dem Ressort von Herrn Hacker kommen. Da gab es anfangs, wenn man sich umgehört hat, auch sehr große Fragezeichen. Woher kommt eigentlich die fachliche Aufsicht für diese multiprofessionellen Teams? Daher wollte ich Sie fragen: Wie sind die jetzt in den Schulalltag integriert? Wer hat da die fachliche Aufsicht? Wo sind die angebunden? Denn die Bildungsdirektion ist es in dem Fall ja nicht. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich danke vorneweg auch für diese Bestätigung. Ich freue mich, dass wir hier ein gleiches Bild haben, was Zugangsschleusen oder ähnliche Maßnahmen an den Wiener Schulen betrifft. Zum Thema multiprofessionelle Teams: Sie haben vollkommen recht. Das ressortiert nicht in meiner Geschäftsgruppe beziehungsweise auch nicht über die Bildungsdirektion. Da ist der PSD sehr stark eingebunden, der - so nehme ich an - auch in dem Fall die fachliche Aufsicht übernimmt. Ich kann zu diesem Projekt und über die ersten Schritte, die im Laufen sind, noch wenig berichten. Ich bitte da wirklich, auf den Beginn des kommenden Schuljahres zu warten. Es soll dann ja auch eine Ausrollung stattfinden. Ich bin mir sicher, dass wir dann sehr viel konkreter darüber sprechen können. - Danke. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Damit kommen wir zur 4. Anfrage. Davor möchte ich aber noch bekannt geben, dass Frau Abg. Hungerländer ab 9.45 Uhr entschuldigt ist. Die 4. Anfrage (FSP-822908-2025-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Akcay gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales gerichtet. (Sehr geehrte Frau Landesrätin! Mit dem EU-Beschluss zur Digitalen Dekade von 2022 ist Österreich und damit auch das Land Wien, welches in den wichtigsten Koordinationsgremien der digitalen Verwaltung in Österreich vertreten ist, gefordert, aktiv zur Verwirklichung der europäischen Ziele beizutragen, unter anderem im Bereich nachhaltiger digitaler Infrastruktur. Zusätzlich hat sich das Land Wien durch den Beschluss des Wiener Klimagesetzes im März 2025 das Ziel der klimaneutralen Verwaltung gesetzt. Wie trägt das Land Wien mit seinen Rechenzentren dazu bei, diese Ziele zu erreichen?) Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Frau Abgeordnete! Herzlichen Dank für diese Frage, die tatsächlich sehr aktuell in eine Diskussion oder eine Berichterstattung zu einem sehr wichtigen Projekt einzahlt, für das sich die Stadt Wien entschieden hat, nämlich die Bewerbung für eine KI-Gigafactory mit Unterstützung der Europäischen Union. Tatsächlich ist es so, dass Digitalisierung natürlich ein sehr starkes Rückgrat braucht. Dieses Rückgrat sind - wenn man so will - die Rechenzentren und Netze, die es braucht, um Digitalisierung voranzutreiben und überhaupt möglich zu machen. Rechenzentren sind die Kraftwerke der digitalen Welt und auch wichtige Lebensgrundlage für diese digitale Infrastruktur. Allerdings haben Rechenzentren einen sehr hohen Energieverbrauch. Dieser wächst tatsächlich sehr, sehr rasant an. Die Internationale Energieagentur prognostiziert, dass es bis 2030 zu einer Verdoppelung kommt. Ich denke, wir können im Detail noch gar nicht abschätzen, wie das durch die KI jetzt noch einmal an Tempo zulegen wird. Wir erleben da in den letzten wenigen Jahren einfach eine Dynamik. Wir sollten uns jedenfalls darauf einstellen, weitere Maßnahmen zu setzen. Es ist natürlich ganz wichtig, genau diese Infrastruktur nachhaltig auszugestalten und nachhaltig zu installieren, zu errichten und zu betreiben. Wenn man so will, ist es auch unser Ziel oder unser Wunsch, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auszusöhnen und miteinander zusammenzubringen. Das gelingt tatsächlich gerade auch bei Rechenzentren immer besser. Die öffentliche Hand hat da eine große Vorbildfunktion, denke ich, um auch bei den Investitionen in solche Infrastrukturen Nachhaltigkeit mitzudenken und mitzugestalten. Wir sind Betreiberin und Auftraggeberin von Rechenzentren und können daher auch die dazugehörigen Rahmenbedingungen mitgestalten. Klimaneutralität in der digitalen Verwaltung und in den digitalen Infrastrukturen ist jedenfalls auch auf der Tagesordnung der Stadt. Die von Ihnen angesprochenen EU-Ziele der digitalen Dekade bis 2030 basieren auf vier Säulen. Die erste Säule ist die digitale Kompetenz. Dieser Bereich ist auch in Wien schon sehr lange sehr etabliert. 1997 hat die Stadt Wien das Wiener Bildungsnetz gegründet und den Wiener Bildungsserver geschaffen. Sie hat mit der ersten Glasfaserinfrastruktur, die die Stadt überhaupt angeboten hat, einen wirklichen Meilenstein gesetzt, um in der Medienkompetenz und in der digitalen Kompetenz - schon bei den Kleinsten angefangen - etwas zu erreichen. Sie hat dann viele Initiativen nachgesetzt, die mit Awareness, Medienkompetenz und digitaler Kompetenz zu tun haben - quer durch alle Bereiche der Berufsausbildung und der Weiterbildung bis hin zu jenen Initiativen aus dem Bereich der Seniorinnen und Senioren, von denen ich auch berichten kann, die den Gap in der digitalen Kompetenz zwischen den Altersgruppen schließen. Die digitale Transformation von Unternehmen ist eine zweite wichtige Säule der von Ihnen angesprochenen digitalen Dekade, von der ich denke, dass wir sie mit der Wirtschaftsförderung und unseren Instrumenten der Wirtschaftsagentur durch Schwerpunktsetzungen sehr gut unterstützen können. Da gibt es aber auch sehr, sehr wichtige und gute Initiativen der Bundesregierung und der Ministerien sowie der Wirtschaftskammer und der SozialpartnerInnen, die ich an dieser Stelle nur kurz erwähnen möchte. Die dritte Säule beschäftigt sich mit der Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen. Da ist es tatsächlich so, dass wir in Wien in vielen Projekten Vorreiterin sind. Ich denke zum Beispiel an die digitale Baueinreichung oder ähnliche Dinge. Wir haben früher als Stadt Wien oder als Land Wien schon sehr viele Preise für die Digitalisierung unserer Prozesse bekommen, insbesondere wenn es darum geht, mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kommunikation zu treten oder Verwaltungsabläufe abzuwickeln. Der vierte und sehr wichtige Punkt, der uns jetzt auch bei den Rechenzentren beschäftigt, heißt sichere und nachhaltige digitale Infrastruktur - sicher im Sinne von betriebssicher, also jederzeit verfügbar, und natürlich auch im Sinne einer sehr hohen Cybersecurity. Cyberdefense ist ein großes Thema, das uns sicher auch in einem anderen Zusammenhang noch einmal beschäftigen wird. Zur Nachhaltigkeit: Da freue ich mich sehr, dass wir auch im Rahmen des Wiener Klimagesetzes, in dem wir uns die Klimaneutralität bis spätestens 2040 zum Ziel genommen haben, ganz klar definiert haben, dass es bei Rechenzentrumsinfrastrukturen nachhaltige Konzepte und Umsetzungen geben muss. Ich bin auch dem Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky sehr dankbar für sein Engagement und die strategischen Weichenstellungen, die er dort gesetzt hat. Die Stadt Wien hat vor einigen Jahren im Star22 ein großartiges Rechenzentrum errichtet, das auch wirklich als Vorzeigebeispiel genannt werden kann. Es war das erste Rechenzentrum Österreichs mit einem österreichischen Umweltzeichen. Auch der Standort in der Donaustadt wurde neu errichtet. Wir konnten dort, wenn man so will, wirklich alles ausprobieren und sehr nachhaltig bauen. Das setzen wir im Star22 auch weiterhin sehr konsequent um. Wir haben dort ein umfassendes Energiemonitoring-System implementiert, das wirklich systematisch überwacht, wie Energieverbrauch und Energieoptimierung stattfinden können. Wir haben dort sehr, sehr innovative Kühlsysteme in der Nutzung. Ich selbst habe vor Jahren das Vergnügen gehabt, im Forschungszentrum in Rüschlikon in der Schweiz die erste wassergekühlte Plate sehen zu dürfen - damals noch als Prototyp. Heutzutage ist es, wenn man so will, State of the Art, dass man insbesondere in Rechenzentren mit Kühlsystemen auch die Abwärme et cetera nutzt. Wir haben es in einigen Monaten auch geschafft, vollständig auf Kühlaggregate zu verzichten. Es geht da also schon in Richtung Zero-Einsatz von Kühlaggregaten et cetera. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) - Danke schön. Ich glaube, es ist nicht jedermanns große Leidenschaft, aber ich finde das auch cool. (Heiterkeit der Rednerin.) Besonders hervorstreichen möchte ich, dass gerade auch das Rechenzentrum der Stadt Wien mit einem sehr, sehr wichtigen Kennwert sehr effizient in Sachen Nachhaltigkeit wirtschaftet. Der PUE-Wert ist bei 1,39. Das ist hocheffizient. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch erwähnen - für die Insider, wenn man so will. 100 Prozent unseres Stroms kommen aus erneuerbarer Energie. Damit sind wir eigentlich auch schon bei der wichtigsten Frage von Rechenzentren. Da möchte ich ein weiteres Ressort oder zwei Ressorts bemühen, die nicht in meinem Wirkungsbereich liegen. Ich glaube aber, es ist ein schönes Beispiel dafür, wie die öffentliche Hand genau in dieser Rechenzentrumsinfrastruktur Vorreiterin sein kann. So ist bei der Klinik Floridsdorf ein sehr schönes Projekt entstanden, bei dem es geglückt ist, eine Kooperation mit dem benachbarten Rechenzentrum herzustellen - das Rechenzentrum wurde im Herbst 2023 in Betrieb genommen - und so bis zu 70 Prozent des Wärmebedarfs der Klinik Floridsdorf aus der Abwärme des Rechenzentrums zu speisen. Ich finde, das ist wirklich ein sehr schönes lebendiges Beispiel dafür, wie man energieeffizient, nachhaltig und - wenn man so will - vor allem smart mit solchen Infrastrukturen umgehen kann, weil es dazu auch eine Kostenersparnis gibt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Juraczka. - Bitte. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Herzlichen Dank für Ihre umfangreiche Beantwortung dieser Frage, die ich durchaus für wesentlich erachte, weil sowohl die IKT-Strategie als auch die Digitalisierung natürlich auch im öffentlichen Bereich eine Vorreiterrolle haben soll und haben kann, wie Sie richtig sagen. Ich pflichte Ihren Ausführungen auch absolut bei, dass die Stadt Wien in diesem Bereich sehr oft in einer Vorreiterrolle war und hier einiges, was Digitalisierung betrifft, auf einem guten Weg ist. Nun hat gestern die Bundesregierung und seines Zeichens der Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll, unterstützt vom uns allen nicht ganz unbekannten Minister für Technologie und Forschung Peter Hanke, aber auch von Innenminister Karner, diesen Digital Austria Act 2.0, also diese Digitalisierungsinitiative, auf Bundesebene vorgestellt, bei der einer der ganz wesentlichen Punkte die Effizienzsteigerung in der Verwaltung in ihren vielfältigen Nuancen sein soll und sein wird. Meine Frage: Die Stadt Wien hatte, was die Vorreiterrolle betrifft und was manchmal vielleicht auch der Situation geschuldet ist, in ihrer IKT-Strategie sehr oft Alleingänge. Wird man jetzt in weiterer Folge versuchen, die Digitalisierung gemeinsam mit dem Staatssekretariat voranzutreiben und Kompetenz und Know-how gegenseitig zu nutzen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Vielen herzlichen Dank. Ich bin sehr froh darüber, dass sich die Bundesregierung in ihrem neuen Digital Act auch ganz intensiv mit der Frage der Effizienzsteigerung in der Verwaltung, aber darüber hinaus insbesondere auch mit vielen Fragen der Cybersecurity beschäftigt. Denn es ist, glaube ich, unsere gemeinsame wichtige Aufgabe, unsere Infrastrukturen und Daten in der Zukunft bestmöglich zu schützen und zu unterstützen. Da gibt es auch - das kann ich Ihnen berichten - eine sehr gute Zusammenarbeit - im Übrigen zwischen allen Behörden und auch zwischen den Ländern. Es ist über die letzten Jahre - um nicht zu sagen: über die letzten 20 Jahre - ein sehr etabliertes ExpertInnennetzwerk zwischen jenen, die operativ im Bereich der Digitalisierung Verantwortung tragen, und den CEOs der unterschiedlichsten Einrichtungen und Behördeneinrichtungen entstanden. Das ist ein fachliches Netzwerk, das, glaube ich, auch vollkommen - wie soll ich sagen? - immun gegen jegliche politische - ich sage jetzt einmal - Ausrichtung ist. Das ist grundsätzlich auch gut so. Dort wird viel Know-how ausgetauscht, es wird gemeinsam auch viel Technologie ausgetauscht, es werden durch den neuen Technologieeinsatz auch Erfahrungen geprägt. Das halte ich für den zweiten wichtigen Punkt. Neben dem gemeinsamen Arbeiten an Cybersecurity-Strategien und -Systemen, die im Grund auch schon sehr, sehr gut funktionieren, ist es das Zweite, sich auch im Umgang mit Erfahrungen mit den neuen Technologien - insbesondere mit KI in der Verwaltung - gegenseitig zu unterstützen und zu nähren. Wir müssen uns nicht alle, wenn man so will, jeweils eine blutige Nase holen. Es reicht, wenn das einer macht und dem anderen sagt, dass man aufpassen muss, aber auch zeigt, wo es besonders gut funktioniert. Wir sehen, dass wir gerade mit den letzten technologischen Sprüngen der KI auch in der Verwaltungseffizienz einiges machen können. Daher ergibt es Sinn, digitale Agenda-Setzungen und digitale Konzepte immer wieder neu zu überarbeiten, zu aktualisieren und anzupassen. Die Initiative des Bundes gibt sicher Anlass dazu, jetzt zu überprüfen, inwieweit man auch die Stadt-Wien-Strategie zusätzlich noch entwickeln oder auch anpassen kann. Zusammenarbeit in der Frage der Digitalisierung ist also jedenfalls ein Gebot der Stunde. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Gara. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Landesrätin! Vielen, vielen Dank für die sehr, sehr ausführliche und - ich würde jetzt sagen - mit Begeisterung vorgetragene Beantwortung der Frage. (Heiterkeit des Redners.) Sie haben dieses Zusammendenken von digitaler Transformation und nachhaltiger Transformation, was man auf EU-Ebene ja gemeinhin als Twin Transition bezeichnet, schon gut erwähnt. Das ist auch ein ganz, ganz wesentliches Kriterium für die Ansiedlung von Rechenzentren. Es ist auch wirklich sehr toll, dass wir es in dieser kurzen Zeit geschafft haben, dass Wien jetzt im Rennen um diese AI-Gigafactory ist. Das ist in der kurzen Zeit, seitdem wir uns im Regierungsprogramm dazu bekannt haben, nicht einfach gewesen. Für mich vielleicht eine Frage in die Richtung: Was sind die Standortparameter für die Rechenzentren der Zukunft? - Denn wir stehen da natürlich auch international im Wettbewerb. Da geht es wirklich um diese großen Kraftwerke für Daten, wie Sie es jetzt bezeichnet haben. Es gibt ja auch ein Kriterium von Seiten der EU, dass Rechenzentren bis 2030 insgesamt klimaneutral sein müssen. In welche Richtung denkt Wien da? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Vielen herzlichen Dank. Tatsächlich gibt es natürlich Standortfaktoren, die digitale Infrastruktur und insbesondere Recheninfrastruktur unterstützen. Einer der Gründe, warum wir glauben, dass wir bei der Einreichung für die Gigafactory auch gute Chancen haben, sind diese Standortfaktoren, die Wien jedenfalls hat. Die drei wichtigsten vielleicht an dieser Stelle ausgeführt: Der erste wichtige Standortfaktor ist tatsächlich die Netzinfrastruktur, also die Frage, wie Rechenzentren gut an die Stromversorgung angebunden werden können - vor allem mit grünem Strom. Da haben wir erstens stabile Netze. Eine stabile Netzinfrastruktur ist für uns ein bisschen selbstverständlich. Das ist sie aber eigentlich nicht, wenn man sich - bleiben wir nur in Europa! - im europäischen Umfeld ein bisschen umschaut, wie Netzinfrastrukturen zum Teil auch einfach ständig ausfallen, weil in diese Infrastruktur nicht investiert wurde - aber auch nicht in die Bereitstellung von Strom durch erneuerbare Energien. Das ist, glaube ich, der wirkliche Vorteil des Standorts Wien, weil die Daseinsvorsorge in kommunaler Hand ist und damit in den letzten Jahrzehnten schlicht und einfach reinvestiert wurde und Gewinne nicht abgeschöpft werden mussten. Sondern wir waren in der Lage, immer wieder in diese Infrastruktur zu investieren und damit qualitativ sehr hochwertig zu bleiben. Der zweite Standardfaktor besteht darin, auch die Abwärme nutzen zu können. Es ist auch nicht selbstverständlich, ein Fernwärmenetz vorzufinden, bei dem man diese Abwärme dann auch gut nutzen und einspeisen kann, denn nicht immer ist ein Spital daneben, wo man die Abwärme dann schnell hinüberleitet wie in der Klinik Floridsdorf. Das ist ebenso ein großer, großer Weg in Richtung Dekarbonisierung und führt nicht nur dazu, dass das Rechenzentrum per se klimaneutral ist, sondern dass es dann auch noch ein super Kraftwerk und ein großer Impuls in Sachen Dekarbonisierung sein kann. Der dritte Standortfaktor ist sicher, eine gute digitale Drehscheibe zu sein, also auch eine sehr gute Datenautobahn zu haben und einen Datenknotenpunkt vorzufinden. Da ist Wien tatsächlich schon sehr lange ein Standort, wo das zusammenkommt, wo wir eine gute Dateninfrastruktur und Knotenpunkte haben, die auch mit ausreichender Bandbreite versehen sind, wo wir also genug Spuren auf der Datenautobahn zur Verfügung haben. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Löcker -, und ich bitte darum. Abg. Theodor Felix Löcker (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Stadträtin, vielen Dank für Ihre ausführlichen Ausführungen. Es ist supercool, dass ein Rechenzentrum nach Wien kommt. - Hoffentlich, fingers crossed. Aber so ein Rechenzentrum geht natürlich mit einem enormen Energieverbrauch einher. Jetzt hat mich interessiert: Können Sie ungefähr beziffern, wie hoch dieser Energieverbrauch sein wird? - Wir haben ja viel davon gehört, dass es klimaneutral sein soll und dass die Abwärme genutzt werden soll - auch eine super Sache. Aber woher kommt dann die viele Energie, die dafür genutzt werden soll, aus welchen erneuerbaren Quellen? Können Sie darauf eingehen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Nachdem der Standort nicht entschieden ist, kann ich Ihnen das jetzt nicht genau sagen, weil jeder Standort eine andere Quelle der Stromzufuhr haben wird. Wir haben uns aber jedenfalls in unserer Bewerbung dazu verpflichtet, dieses Rechenzentrum mit erneuerbarer Energie zu speisen. Je nachdem, wie groß es ist, wird sich dann auch die dazugehörige Stromleistung errechnen. Wichtig war das Grundprinzip, das wir abgegeben haben, und die Grundausrichtung, dass wir diese Gigafactory wirklich als nachhaltiges Projekt sehen, sowohl in der Stromzulieferung mit erneuerbarer Energie ausstatten wollen als dann eben auch die Abwärme ins Fernwärmenetz einspeisen wollen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 4. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Guggenbichler. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Wir haben ja heuer im Frühjahr das Klimagesetz beschlossen - das heißt, wir nicht, Sie haben es beschlossen -, wo wir festgelegt haben, dass wir bis 2040 klimaneutral sein sollten oder sein müssen, das ist sogar einklagbar. Sie haben den Klimafahrplan schon vor vier Jahren festgelegt. Ich habe hin und wieder nachgefragt, was das Ganze kostet, nämlich die Klimaneutralität bis 2040. Sie haben jetzt sehr viele technische Antworten gegeben. Ich erlaube mir, Ihnen in Ihrer Kernkompetenz, nämlich den Finanzen, eine Frage zu stellen, nämlich: AI-Gigafactory - es wird günstige Preise für die Ausschreibungen geben, können Sie garantieren, dass die Wienerinnen und Wiener die gleichgünstigen Preise der Wien Energie bekommen wie die Gigafactory? Und die zweite Frage, eine ganz einfache: Wissen Sie, wie viel die Dekarbonisierung bis 2040 kostet - und wer bezahlt das? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Auch das waren zwei Fragen. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Ich darf vielleicht mit der zweiten beginnen. Nein, ich weiß nicht, wie viel die Dekarbonisierung bis 2040 kosten wird. Aber das haben Sie jetzt auch, glaube ich, vermutet, dass ich Ihnen an dieser Stelle keine Zahl sagen kann, wie viel bis 2040 die komplette Dekarbonisierung der Stadt Wien kosten wird. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ich bin davon ausgegangen, dass Sie das wissen, wenn Sie dazu ein Gesetz machen.) Was ich, glaube ich, sehr deutlich sagen kann, ist, dass wir festgelegt haben, dieses Ziel zu verfolgen und dass wir sehr viel investieren in und auf diesem Weg in die Infrastruktur, in erneuerbare Energien, in diesem Transformationsprozess, sowohl im Bereich der Stadtwerke und der Wien Energie als auch im Bereich des Wohnbaus, der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen Umrüstung und Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer übrigens am Standort, die gemeinsam mit der Kammer und mit der Wirtschaftsagentur Unterstützungen erhalten, um auch auf diesem Weg mitzumachen und mitzugehen. Ich kann Ihnen sagen, dass die Gigafactory ein Unternehmen sein wird, das hauptsächlich durch private Investitionen errichtet und betrieben werden wird, weil das Vorgabe der Europäischen Union ist, plus die dazugehörigen Unterstützungen und Förderungen erhalten wird, die dann die Europäische Union für diese fünf Standorte ausschütten wird. In dieser Kombination wird jedenfalls finanziert, und die Gigafactory wird natürlich ganz normale, handelsübliche, marktübliche Preise für ihre Stromanbindung bezahlen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 5. Anfrage (FSP-835622-2025-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Zierfuß gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Ein demokratiepolitisch wichtiges Vorhaben aus dem ersten SPÖ-NEOS-Regierungsübereinkommen (2020 bis 2025), das damals nicht umgesetzt wurde, fand überraschenderweise keinen Eingang in das aktuelle Regierungsvorhaben. Der Ausbau der direkten Demokratie durch eine legistische Etablierung von Bezirksbefragungen und verbindlichen Bezirksabstimmungen zu Themen, die die Kompetenzen der Bezirke betreffen. Ungeachtet dessen wurden angesichts der Bedeutung und Relevanz dieses Themas (nicht zuletzt durch die jahrelange Praxis in den Bezirken) von den zuständigen Stellen der Wiener Landesregierung seit Jahren immer wieder Vorarbeiten, Vorbereitungshandlungen und Umsetzungsüberlegungen für eine solche Reform getätigt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten und dem Landtag vorlegen lassen, die eine entsprechende Grundlage für Bezirksbefragungen und verbindliche Bezirksabstimmungen vorsieht?) Auch diese Frage wird in seiner Vertretung der Herr Amtsf. StR Hacker beantworten. - Bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf zu Ihrer Anfrage wie folgt ausführen: In der Wiener Stadtverfassung finden sich auf Gemeindeebene die Volksbefragung im § 112a Stadtverfassung sowie die Volksabstimmung im § 112e, und auf Landesebene ebenso die Volksabstimmung nach § 131c Stadtverfassung sowie das Volksbegehren nach § 131b Wiener Stadtverfassung als direkt demokratische Elemente. In der Praxis haben Volksabstimmungen auf Gemeindeebene eigentlich keine realpolitisch große Bedeutung erlangt. So wurden etwa seit der Einführung der Durchführungsgesetze im Jahr 1980 zwar Volksbefragungen durchgeführt, Volksabstimmungen gab es noch keine. Besonders bei Volksabstimmungen erweisen sich die zusätzlichen Hürden als eben auch besonders hoch. Während Volksbefragungen auch durch mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten angestoßen werden können, ist die Durchführung von Volksabstimmungen zunächst einmal vom Beschluss des zuständigen Organs abhängig, der Verwaltungs- und Organisationsaufwand ist extrem hoch, und rechtsverbindlich wird eine solche Abstimmung erst mit einem Beteiligungsquorum von 50 Prozent, wie dies im § 112g Wiener Stadtverfassung festgelegt ist. Auf der anderen Seite gibt es aber mit dem Petitionsrecht, dazu gibt es ein eigenes Gesetz, das Gesetz über Petitionen in Wien, Landesgesetzblatt Nr. 2/2013, sowie auf Bezirksebene mit den Bürgerversammlungen nach § 104c Wiener Stadtverfassung unter Mitwirkung der Bezirksbevölkerung sowie mit Elementen, wie zum Beispiel Sprechstunden nach § 104b Stadtverfassung, drei weitere gesetzlich verankerte niederschwellige Beteiligungsrechte. Vor allem das im Jahr 2013 eingeführte Petitionsrecht hat den Zugang zur politischen Willensbildung auch für Bezirksangelegenheiten wesentlich verbessert. Zum einen sind alle in Wien mit Hauptwohnsitz lebenden Personen in Wahrheit berechtigt, Petitionen einzureichen, und zum anderen ist die Hürde für die Einreichung im Vergleich zur Volksbefragung und Volksbegehren wesentlich niedriger, mindestens 500 Unterstützungserklärungen ist die Unterkante, das geht also wesentlich leichter als alle anderen Prozesse und gesetzlich festgelegten Mechanismen. Seit der Novelle 2023 hält der Petitionsausschuss auch öffentliche Sitzungen ab, die über Videoaufzeichnungen nachzusehen sind, sodass die Interaktion noch wesentlich verbessert werden konnte. Auch die Bürgerversammlungen als Instrument zur Information und Ausstauch und Diskussion mit der Bezirksbevölkerung zeichnet sich durch eine sehr hohe und leichte Zugänglichkeit aus. Sie kann von allen Wienerinnen und Wienern im betreffenden Bezirk besucht werden. Neben den gesetzlich verankerten Beteiligungsrechten gibt es auch eine Vielzahl von weiteren nicht gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die da integriert worden sind. Hervorzuheben sind dabei vor allem die partizipative Stadtentwicklung, das partizipative Budget- und Mitmachbudget, das partizipative Klimabudget, Klimateams oder die Kinder- und Jugendparlamente der Stadt Wien. Daneben existieren weitere Partizipationsangebote wie etwa die Lokale Agenda 21 als angeleitete, selbstorganisierte Beteiligung, auf deren Grundlage insbesondere auf Bezirksebene eine Vielzahl von Partizipationsprozessen beruht. Bereits heute stehen also den Bürgerinnen und Bürgern auf Bezirksebene effektive Mittel zur politischen Mitbestimmung zur Verfügung. Bezirksbefragungen als konsultative Instrumente sind bewährte Mechanismen zur Einbindung der Bevölkerung in Entscheidungsprozesse. Diese wurden in der Vergangenheit erfolgreich bei verschiedensten Projekten angewandt. Ich erinnere nur beispielsweise an die Mariahilfer Straße oder die Gestaltung der Argentinierstraße. Verbindliche Bezirksabstimmungen, so wie sie ursprünglich in der Intention auch definiert worden sind, hat sich aber herausgestellt, würden eine erhebliche Umstellung unseres gesamten politischen Systems nach sich ziehen. Während die unverbindliche Befragung heute schon starken Einfluss auf Entscheidungsprozesse hat, haben kann und haben muss, müssen Entscheidungen, die dann rechtlich bindend sein sollen, auch auf die übergeordnete Ebene im Gesamtzusammenhang der Stadtentwicklung eingebettet werden und logischerweise von einem Bezirk auch auf den anderen Bezirk wirken. Das ist eine Kollision, wo man einfach sehen muss, dass das zu fragmentierten Strukturen führen kann und zu einem Ungleichgewicht in der Stadtentwicklung. Die Einführung verbindlicher Bezirksabstimmungen würde daher eine tief greifende Änderung der verfassungsmäßigen, auch demokratischen Struktur Wiens erfordern beziehungsweise nach sich ziehen. Daher braucht es dazu eine wesentlich umfassendere rechtliche, politische und administrative Analyse. Am Ende des Tages hat sich herausgestellt, würde es auf eine ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das hätten Sie schon längst ...) - Darf ich fertigsprechen, vielleicht können wir es nachher diskutieren. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir können es auch so diskutieren.) ... eine großflächige Änderung der Stadtverfassung hinauslaufen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf bestehende Kompetenzverteilungen zwischen Bezirken und Stadtregierung zu prüfen, um keine institutionellen Konflikte oder sich daraus letzten Endes ergebenden zusätzlichen Rechtsunsicherheiten zu erzeugen. Gegenwärtig setzt sich die Aufschwungskoalition daher für eine Stärkung und qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Bezirksbefragungen ein, um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine effektive, aber zugleich verantwortungsvolle Mitbestimmung zu ermöglichen. Insgesamt zeigt die Entwicklung einen starken Ausbau der nicht gesetzlichen Beteiligungsangebote und -möglichkeiten. Dadurch fehlt es den Wienerinnen und Wienern, auch jenen ohne Wahlrecht, nicht an Möglichkeiten zur politischen Partizipation. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein großer Teil der Wiener Bevölkerung von der politischen Mitbestimmung im Rahmen von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen ausgeschlossen ist, erscheint ein Ausbau der nicht gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten nachvollziehbar und notwendig. Schon mit Beginn der letzten Legislaturperiode wurden verschiedene Projekte und Vorhaben in den Themenfeldern Partizipation, Demokratie, Bürgerbeteiligung seitens der Abteilung Energieplanung, die jetzt das Referat Wiener Klimateam bildet, umgesetzt. Ich will nur einige wenige davon aufzählen, wie zum Beispiel 2020/2021 die Grundlagenforschung konzeptionelle Entwicklung und Stakeholder-Aktivierung für das Beteiligungs- und Governance-Vorhaben Wiener Klimateam; 2022/2023 die pilothafte Umsetzung des Wiener Klimateams in den Bezirken Margareten, Mariahilf, Simmering, Ottakring, Währing und Floridsdorf inklusive einer begleitenden Evaluierung; 2023 die konzeptionelle Entwicklung und Vorbereitung eines Partizipations-Hubs, der später dann das Büro für Mitwirkung gebildet hat; die Organisation und Durchführung einer Demokratie-Enquete, die am 5. Juni 2023 stattgefunden hat und auch die Konzeptentwicklung und nachfolgende Bewerbung zur europäischen Demokratiehauptstadt in einem internationalen Bewerbungsprozess inklusive mehrerer Bewerbungsschritte; 2024 der Start der Umsetzung des Büros für Mitwirkung inklusive der dort verankerten Projekte und Vorhaben sowie Team- und Kompetenzaufbau, die Auswertung der Evaluierung und Prozess- und Phasenoptimierung des Wiener Klimateams inklusive Vorbereitung des neuen Zyklus der Wiener Klimateams ab September 2024 in den Bezirken Alsergrund, Meidling und Rudolfsheim-Fünfhaus; Netzwerkaufbau und partizipative Programmgestaltung für die europäische Demokratiehauptstadt, die ja dann letzten Endes auch im November vergangenen Jahres starten konnte. Das Büro für Mitwirkung ergänzt diese Beteiligungslandschaft mit dem Ziel, mehr Beteiligung für die Wienerinnen und Wiener zu ermöglichen und eine lebendige Demokratie zu fördern. Aufbauend auf den bestehenden Erfahrungswerten und Umsetzungserfolgen des Pilotvorhabens Wiener Klimateam werden die Aktivitäten und Angebote des Büros für Mitwirkung laufend ausgebaut und ist dabei auch die Drehscheibe für Austausch, Vernetzung und das gegenseitige Lernen. Man versteht sich als Beteiligungsförderin, Innovationstreiberin und Ermöglicherin. Neben dem Service- und Beratungsauftrag für die Dienststellen sowie die Bezirke vereint das Büro unterschiedliche Vorhaben und Projekte, um den oben genannten und angeführten Ansprüchen auch tatsächlich Rechnung zu tragen. Ich möchte nur noch einmal kurz dazu aufzählen: das Wiener Klimateam, die Werkstatt für Mitwirkung, die Demokratiestrategie, die europäische Demokratiehauptstadt, den Netzwerkaufbau für eine Community of Practice. Ich denke, man sieht an dieser Darstellung, dass wir schon eine ganz breite Vielfalt von Beteiligungsmöglichkeiten der Wiener Bevölkerung in den unterschiedlichsten Modellen und auch auf den unterschiedlichsten Ebenen und auch für die unterschiedlichsten Inhalte zur Verfügung haben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Zierfuß. - Bitte. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die sehr umfassende Antwort, die, nehme ich an, in Rücksprache mit dem Büro von Jürgen Czernohorszky gewählt worden ist. Ich möchte sie, weil sie so lange war, vielleicht auf ein paar Punkte zusammenkürzen. Im Wesentlichen haben Sie gesagt, es gibt ja eh Petitionen, es gibt ja eh auch Bürgerversammlungen, wo sich Bürger auf Bezirksebene beteiligen können. Jetzt war gestern vor allem eine Debatte, wie diese Bürgerbeteiligung dort ausschaut, wo zum Beispiel erst morgen eine Petition behandelt wird, obwohl wir gestern schon eine Flächenwidmung beschlossen haben. Der Kollege Stadler von der FPÖ, glaube ich, war es, der eingegangen ist auf Bürgerversammlungen, wo einem im Wesentlichen präsentiert wird, was man dann halt bekommt. Also man weiß es zumindest, bevor es beschlossen wird. Das ist auch schon ein Schritt für diese Stadtregierung, leider. Aber im Wesentlichen ist Beteiligung ja nicht gleich Mitsprache und darauf zielt auch die Frage ab. Wenn Sie im letzten Regierungsprogramm - und das war ja nichts, was wir uns gewünscht haben, sondern worauf Sie sich verständigt haben -, dass die Menschen verbindlich mitgestalten können, gerade in ihrem Bezirk, mit verbindlichen Bezirksbefragungen auch etwas mitbestimmen können und nicht nur darüber informiert werden, dann habe ich jetzt gerade bei Ihnen herausgehört, dass Sie bewusst diese Beteiligungsform herausgestrichen haben, vor allem deswegen, weil Sie sagen, dass es Menschen gibt, die da nicht mitgestalten könnten, weil sie kein Wahlrecht haben. Wollen Sie jetzt alle ausschließen, auch die, die ein Wahlrecht haben? Deswegen jetzt die konkrete Frage: Ist es also ein bewusstes Zurückschreiten davon, dass Menschen mitbestimmen dürfen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Stadtrat, bitte. Amtsf. StR Peter Hacker: Abgesehen davon, dass Sie wissen, dass ich kein Experte in diesem Feld bin und hier meinen Kollegen vertrete und ich daher bitte, die Detaildiskussion mit ihm weiterzuführen - rein grundsätzlich war die Antwort, finde ich, schon sehr unmissverständlich. Was wir uns vorgenommen haben in dieser Form und wie man halt in einem Regierungsprogramm Formulierungen kurz hineinschreibt, wurde intensiv geprüft und diskutiert. Dann hat sich herausgestellt, dass es wesentlich komplexer ist als zum Zeitpunkt, als man ein Regierungsprogramm geschrieben hat, und das ist ja legitim. Ich meine, wir haben 97 Prozent unserer Projekte in der letzten Legislaturperiode umgesetzt. Aber natürlich sind Projekte ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Bitte? - Aber natürlich sind auch Projekte dann drin, wo man sagt, das schaut man sich genauer an und dann kommt man drauf, so wie man es sich vorgenommen hat, kann man es nicht realisieren. Das ist das Natürlichste in der Welt, dass man sich etwas vornimmt und dann kommt man beim Prüfprozess drauf, so wie man es sich vorgenommen hat, geht es nicht, man muss es anders tun. Ich denke, das haben die Ausführungen ja auch gezeigt, wieviel in dieser direkten Demokratie weiterentwickelt worden ist, welche Maßnahmen. Ich will es Ihnen jetzt gerne ersparen, das alles noch einmal vorzulesen. Aber ich glaube, die Darstellung war sehr, sehr ausführlich. Grundsätzlich war klar, als das geprüft wurde in der letzten Legislaturperiode, dass der Eingriff in die Spielregeln der Wiener Stadtverfassung wesentlich größer ist, und wir müssen sehen, Bezirke haben keine selbstständige Rechtspersönlichkeit, sind auch nicht vergleichbar mit Gemeinden, sind auch nicht vergleichbar mit den Strukturen in anderen Städten europäischer Länder. Daher muss man mit solchen Veränderungen, die tief in die Verfassung hineingreifen, natürlich besonders feinfühlig und vorsichtig sein. So glaube ich, kann man auch irgendwie verstehen, warum dieser Prozess so abgewickelt wurde, wie ich glaube, sehr umfassend und ausführlich dargestellt zu haben. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Die 2. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Kickert. - Bitte. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat und Danke auch für die Beantwortung in Vertretung. Bevor ich meine Frage stelle, möchte ich mein ewiges und immerwährendes ceterum censeo anbringen, nämlich: Das Petitionsrecht ist kein Mitbestimmungsrecht. Es ist, wie es auch in seinem Namen sagt, die Möglichkeit, ein Anliegen an den Gemeinderat zu stellen, das heißt, wenn wir es genau nehmen, ist es eine Bittschrift an eine höhere Instanz und kein Mitwirkungsinstrument. Durchsage Ende. Jetzt die Frage, bei der ich weiß, dass Sie sie nicht beantworten können, ich stelle sie trotzdem, damit sie im Protokoll steht und sie vielleicht dann in der Folge schriftlich beantwortet werden kann. Sie haben in Ihrer ersten Beantwortung auf die Vorarbeiten des Demokratiejahres hingewiesen, auf die Roadmap für Demokratie und Empowerment. Im Zuge dieses Arbeitsprozesses ist eine Grundlagenrecherche für ein Beteiligungsgesetz finalisiert worden. Die Frage ist, wäre es möglich, diese Grundlagenrecherche, die offensichtlich fertiggestellt wurde, der Bevölkerung und eventuell auch dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wie Sie richtig vermuten kann ich die Frage nicht beantworten. Aus meiner Antwort würde es nicht hervorgehen, aber ich bin mir nicht einmal sicher, dass überhaupt ein Entwurf für ein Gesetz fertiggeschrieben wurde. Ich kann es nicht beantworten, ich weiß es wirklich nicht, gebe diese Frage gerne an den Kollegen Czernohorszky weiter. Wie gesagt, aus meiner Antwort, die ich als Entwurf bekommen habe, die ich ein bisschen adaptiert habe, aber nur rhetorisch und nicht inhaltlich, geht nicht hervor, dass es überhaupt einen Gesetzesentwurf gibt. Ich kann es nicht beantworten, ich bitte um Verständnis. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die 3. Zusatzfrage kommt von Herrn Abg. Stumpf. - Bitte. Abg. Michael Stumpf, BA (FPÖ): Nachdem im Art. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Republik Österreich steht - wir alle kennen das als Politiker und politisch aktive Menschen -, dass Österreich eine demokratische Republik ist und ihr Recht vom Volk ausgeht, ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, wieso man vor verbindlichen Abstimmungen solche Angst haben muss. Offenbar will man diesen Artikel nicht so in der politischen Praxis umgesetzt wissen, wie es eigentlich sein sollte. Aber nun zu meiner Frage: Es war immer wieder Thema, dass es Bezirksbefragungen geben soll, wo es auch einen verbindlichen Charakter gibt. Davon will offenbar die sogenannte Aufschwungskoalition nichts mehr wissen. Ist dieses Thema jetzt endgültig vom Tisch? Werden wir immer hören, was für tolle Beteiligungsverfahren es gibt ohne verbindliche Wirksamkeit oder sind Sie bereit, da einen offenen, ehrlichen Diskurs darüber zu führen, dass entsprechende Befragungen auch verbindlichen Charakter haben sollen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich möchte uns es allen ersparen, dass ich die Antwort noch einmal vorlese, aber ich finde, es war sehr ausführlich dargestellt, wie es zu einer permanenten Weiterentwicklung dieser direkten Partizipationsmodelle kommen soll. (Zwischenruf bei der FPÖ: Also gar nicht!) An sich möchte ich nur festhalten, ich halte es für sehr beruhigend, weil es ja nicht immer selbstverständlich ist, dass sich Ihre Fraktion zur österreichischen Bundes-Verfassung bekennt. (Zwischenruf bei der FPÖ: Wieso?) Das finde ich wenigstens eine beruhigende Erkenntnis des heutigen Tages. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wenn man keine Ahnung hat, muss man polemisieren, gel, Herr Stadtrat?) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Dann ist die Fragestunde hiermit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Das Schuljahr endet, wie es begonnen hat: Chaos bei der Planstellenbesetzung, Versagen beim Abrufen von Mitteln für die Deutschförderung etc. - SPÖ & NEOS lassen Schulleitungen, Lehrkräfte und Schüler im Stich!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Zierfuß, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Bildungsstadträtin, werte KollegInnen! Es ist Donnerstag in der letzten Schulwoche, bekanntermaßen bekommen morgen die Schüler ihre Zeugnisse und ein hartes Schuljahr ist wieder geschafft. Es war ein herausforderndes Schuljahr für die SchülerInnen, für die Eltern, aber vor allem auch für die LehrerInnen und die Direktoren. Ein Schulstart mit Klassen ohne fixe Lehrer, die Hälfte der Schulanfänger kann nicht einmal Deutsch, bürokratisches Versagen an allen Ecken, und als Unterstützungsmaßnahme zu Beginn dieses Schuljahres gab es dann einen Maulkorberlass der Bildungsdirektion, dass Lehrer und Direktoren einfach keine Interviews geben dürfen. Während 200 000 SchülerInnen in Wien ein Jahr lang ihre Hausaufgaben gemacht haben, hat diese Abwärtskoalition aus SPÖ und NEOS nur Ausreden für ihr eigenes Versagen gesucht, das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) So endet das Schuljahr 2024/2025, wie es begonnen hat: Chaos bei der Planstellenvergabe, zu wenig Lehrer für den Schulstart - dazu haben wir heute schon ein bisserl was gehört -, Unterstützungspersonal gibt es weiterhin nur für ein paar Schulen und immer mehr Kinder, die nicht Deutsch können. SPÖ und NEOS, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen die SchülerInnen in dieser Stadt im Stich, das ist die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Wir haben in der letzten Periode oft hier vorne am Rednerpult darüber gesprochen, und ich habe den damaligen Bildungsdirektor Heinrich Himmer sehr viel gescholten, wie es in der Bildungsdirektion in Wien läuft. Dafür, dass niemand abhebt, wenn LehrerInnen, Direktoren etwas brauchen, dass Dienstverträge nicht ausgestellt werden, Gehälter zu spät oder in falscher Höhe gezahlt werden - Heinrich Himmer, der sich zu Wien heute hat setzen können und allen Ernstes den WienerInnen erklärt hat, dass jetzt halt zu Schulbeginn vielleicht ein Lehrer für zwei Klassen zuständig sein soll, dass dann über 40 Kinder von einem Lehrer in der Volksschule betreut werden sollen. Da hat man sich schon gefragt, wie es in dieser Stadt weitergehen soll. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, jetzt im Rückblick, da haben wir seine Nachfolgerin Elisabeth Fuchs noch nicht gekannt, die in ihrem Antrittsinterview ausrichtet auf Wien heute, dass sie die Aufregung über die Containerklassen überhaupt nicht versteht, denn die wären ja sogar fast besser als reguläre Klassen. - Containerklassen, wo es kein Waschbecken gibt, die heiß werden im Sommer, wo generell ein Sparprogramm angesagt wird, da versteht sie die Aufregung nicht. Mein besonderes Highlight war gestern Abend bei Wien heute, wo sie gesagt hat, ja, wir haben jetzt schon 1 000 neue Lehrer angestellt, und wir wissen noch nicht ganz genau, wie es dann weitergeht nächstes Schuljahr, aber man geht davon aus, dass man nochmals so in etwa 1 000 Lehrer braucht. - 1 000 Lehrer jetzt über Juli und August zu finden, ich frage mich, wie sie sich das vorstellt. Diese 1 000 Lehrer wachsen nicht auf Bäumen. Ich glaube nicht, dass wir die so einfach finden werden. Der Schulstart im Herbst wird, wenn das der Ausblick ist, den uns SPÖ und NEOS geben, noch viel schlimmer, als wir ihn jemals erlebt haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Felix Stadler, BSc, MA.) Wir sind schon viel gewohnt von dieser Stadtregierung. Wir sind gewohnt, dass Direktoren im Fernsehen erfahren, dass ihre Sportplätze zubetoniert werden und Containerklassen aufgestellt werden. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ach geh!) Wir sind gewohnt, dass sie entsprechend auch über Fernsehen viele andere Sachen erfahren oder dass ihre Schulen in Ganztagszwang umgewandelt werden, obwohl sie das nicht wollen. Aber jetzt kurz vor Schulschluss, Herr Klubobmann Taucher, erfahren sie dann, dass ihnen Lehrer, mit denen sie fix geplant haben, auch noch weggenommen werden, dass ihr Schulstart ganz anders ist. Die Bildungsdirektorin nennt das gestern im Fernsehen bedauerlich. Ich sage Ihnen, was das wirklich ist: Das ist ein eklatantes und wiederholtes Behördenversagen in dieser Bildungsdirektion in Wien. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Mag. Mag. Julia Malle und Abg. Felix Stadler, BSc, MA.) Es ist aber nicht nur so, dass Sie den Schulen die Lehrer wegnehmen. Es ist auch so - und das ist heute schon in der Fragestunde von der Kollegin Malle gesagt worden -, dass Sie nicht nur den Schulen Lehrer wegnehmen, sondern dass Sie Planstellen vom Bund auch nicht einmal nehmen, die Sie bekommen würden. Und dann wird ja fast als Siegesmeldung verkündet, dass Christoph Wiederkehr jetzt Planstellen aufstockt für Wien. In Wahrheit sind das die Planstellen, die er vorher als Bildungsstadtrat zu einem großen Teil liegen gelassen hat, mit einem neuen Mascherl (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Das stimmt doch gar nicht!), und dann glauben Sie, dass die Menschen da draußen sagen, das ist großartig, dass jetzt diese Planstellen, die Sie gar nicht nutzen, kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht einmal mehr nur Symbolpolitik, das ist pure Augenauswischerei, die Sie da betreiben. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Letztes Schuljahr sind 11 000 Schulanfänger in die Schule gestartet, die nicht einmal den Lehrer verstehen. 11 000 von 22 000 - also die Hälfte der Kinder versteht nicht einmal den Lehrer, zwei Drittel davon sind hier geboren, 80 Prozent mindestens zwei Jahre im Kindergarten gewesen. Jetzt sind Kindergärten wohlgemerkt reine Landeskompetenz, mittlerweile sage das nicht nur ich oder auch die Opposition hier, sondern auch der vormalige Bildungsstadtrat, jetzt Bildungsminister. Er hält ja sehr klar fest, dass Kindergärten Landeskompetenz sind. Trotz dieser dramatischen Situation, die wir in der Deutschförderung erleben, hören wir dann - und die Debatte hatten wir die Woche schon -, naja, wir machen das halt in Abstimmung mit dem Bund, wir warten bis 2028, bis wir dann mit der Deutschförderung in die Gänge kommen. Ich frage mich dann aber schon auch, ob Ihnen bewusst ist, was Sie tun, wenn Sie da drei Jahre zuwarten. Das sind tausende Kinder ohne effektive Deutschförderung, tausende Kinder, die ohne Deutsch zu können, in die Schule hineinstarten. Reden Sie sich nicht auf andere aus, handeln Sie in Ihrem Verantwortungsbereich. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Anderes Thema: Unterstützungspersonal im sonderpädagogischen Bereich. Wo die Steiermark 800 Personen angestellt hat, um LehrerInnen zu entlasten und die Kinder zu unterstützen, hat Wien gestartet mit zehn Personen als ein Pilotprojekt. Ich glaube, es sind jetzt 34. Wenn man da entsprechend aufstocken würde auf die Steiermark, würde das etwas auslösen, aber Sie setzen ja ganz gern - und das haben wir auch schon aufgedeckt in der letzten Periode - die Planstellen, die der Bund hergibt, für ganz andere Sachen ein, zum Beispiel für Unterstützungstätigkeiten im großen Ausmaß oder auch für Ex-SPÖ-Bildungsministerinnen, die dann als Lehrer angestellt werden, ohne in der Klasse zu stehen. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Das stimmt nicht.) Die Leidtragenden davon sind nicht nur die Steuerzahler, weil das sehr, sehr viel mehr Geld kostet, als wenn man Unterstützungspersonal zahlen würde, sondern ganz generell die SchülerInnen, die dann keine Unterstützung bekommen, die weniger Lehrer haben und teilweise Lehrer gar nicht nur für ihre Klasse haben, weil sie nicht fix zuzuteilen sind. Das Gleiche bei Sozialarbeitern - Fehlanzeige, dass da aufgestockt wird. Wir haben heute gehört, dass man darauf wartet, ob der Bund eine Initiative setzt, haben Sie gesagt, ob der Bund dann nochmals mehr finanziert. 80 Schulsozialarbeiter auf 450 Pflichtschulen - was ist denn mit den hunderten Schulen, die keine Unterstützung bekommen? - Die sind Ihnen egal. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Nein, das ist nicht egal.) - Da weisen Sie mich darauf hin, dass ich Ihnen besser zuhören soll. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass nur 80 Personen für 450 Schulen zuständig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Und Kollegin Bakos, ich habe ja gesehen, Sie sind die Nächste, also ich bin schon gespannt. Wir hatten ja diese Debatte schon ein paar Mal. Wenn Sie nach mir kommen, werden Sie wahrscheinlich darauf hinweisen, dass Sie Bildungschancen, Bildungsversprechen und ähnliche Projekte eingeführt haben. Da stimme ich dem Kollegen Stadler von vor zwei Tagen zu: Das sind gute Projekte, und ich mag die auch nicht schlechtreden. Der entscheidende Punkt ist nur, dass diese Projekte nicht die Probleme lösen werden, die Sie in den Schulen schaffen. Wenn es keine fixen Lehrer gibt und die Deutschförderung nicht funktioniert, dann sind ein paar Projekte, die vielleicht ein paar Stunden im Jahr Schulen unterstützen, schön und gut, aber sie werden die Probleme an unseren Schulen ganz einfach nicht lösen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Jetzt starten wir in den Sommer hinein und bekanntermaßen haben Schüler über den Sommer keine Hausaufgaben. Bei dieser Abwärtskoalition aus SPÖ und NEOS hat man den Eindruck, Sie sehen diese aufgabenfreie Zeit ein bisschen länger, für Sie ist das ganze Jahr aufgabenfreie Zeit. Ich muss sagen, es ist ein bisschen ehrlich gewesen, Frau Bildungsstadträtin, dass Sie in Ihrem Antrittsinterview gesagt haben, Sie wollen Hausaufgaben abschaffen (Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich kann eh nicht!), das gilt dann vielleicht auch für Sie, wenn Sie ganz generell sagen, dass Sie keine Aufgaben machen wollen. Ich sage Ihnen aber ganz offen, dass jedes Jahr, das wir verschwenden bei der Deutschförderung, wo nichts passiert, und jede Planstelle, die nicht richtig eingesetzt wird und nicht in den Schulen ankommt, dazu führt, dass Kinder in Wien weniger Chancen haben. Das ist eine Schande für diese Stadt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Was das für Auswirkungen hat, nicht nur auf den Bildungsbereich, sondern auf unsere Stadt ganz generell und auf die Arbeitslosigkeit und die Arbeitsmarktsituation, darauf wird unser Arbeitssprecher Hannes Taborsky nachher noch ausführlich eingehen. Unser Apell für den Bildungsbereich ist jedenfalls: Finden Sie keine Ausreden mehr, suchen Sie keine Schuld bei anderen, lassen Sie die Schulen nicht länger im Stich und handeln Sie endlich. Das sind wir den Wienerinnen und Wienern schuldig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen, bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur einmal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. - Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Bakos gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Werte Frau Landesrätin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseherinnen und Zuseher! Zeit, um den unrichtigen Dingen zur Richtigkeit und den Halbwahrheiten zur Gesamtheit und Ganzheit zu verhelfen (Abg. Harald Zierfuß: Ich bin gespannt.), weil die ÖVP anscheinend nichts mehr anderes findet - das ist irgendwie augenscheinlich -, außer zu skandalisieren. Aber ich verstehe das schon, die letzten Wochen waren sicherlich sehr hart, dass Sie wirklich so verzweifelt sind. (Abg. Harald Zierfuß: Euch zuzuhören ist schon schlimm, ja!) Das kann man gerne machen, und man kann natürlich diesen Stil von Politik auch leben, man kann skandalisieren, wobei ich es sehr schade finde, wenn man nicht einfach nur - und das ist ganz wichtig, glaube ich - hart in der Sache ist, hart in der Thematik, aber diese entsprechende Redlichkeit dann nicht genauso an den Tag. legt (Abg. Harald Zierfuß: Was wäre ...?) Dafür sind wir hier, um entsprechend dem Vertrauen der Menschen da draußen wirklich hart zu arbeiten und die Ärmel hochzukrempeln. Wir sind sicherlich nicht dafür da, um parteipolitisches Kalkül und parteipolitisches Kleingeld zu wechseln, das ist der große Unterschied zu Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß. - Abg. Mag. Josef Taucher: So schaut's aus.) Das einmal allerdings nur jetzt zur Polemik Ihres Rundumschlags, den Sie verzweifelt versucht haben. Also, vieles was jetzt Thema war, war schon in der Fragestunde Thema und ist von der Frau Vizebürgermeisterin und Landesrätin beantwortet worden. Aber vielleicht ganz generell: Ich wage wirklich zu behaupten, dass das kommende Schuljahr ein gutes wird. Ich verstehe dementsprechend diese Aufgeregtheit auch überhaupt nicht, weil - und das ist, was ich meine, wenn ich sage Polemik (Zwischenruf bei der FPÖ.) - wir es tatsächlich geschafft haben, im Bund diese Deckelung für die Sprachförderung fallen zu lassen. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Ein ÖVP-Deckel war das!) Was bedeutet das? - Das bedeutet, dass wir, anders als es andere machen, nicht nur davon sprechen, dass wir Deutschförderung aufstocken wollen, dass wir wirklich jedem Kind ermöglichen wollen, dass es sich ausdrücken kann, dass es verstanden wird (Zwischenruf von Abg. Felix Stadler, BSc, MA.), dass wir eben diesen gemeinsamen Nenner, den Sie hier stets betonen, bewerkstelligen. Ja, ich gebe zu, wir haben in diesen letzten Jahren extrem viel davon gesprochen. Aber wenn wir in Verantwortung sind (Abg. Harald Zierfuß: Es wird immer schlimmer!), ganz gleich auf welcher Ebene, dann sprechen wir nicht nur davon, sondern wir handeln auch. Und auch das ist wieder ein großer Unterschied zu Ihnen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Mag. Thomas Reindl. - Abg. Harald Zierfuß: Aber dann wird es schlimmer!) Grundsätzlich zur Planstellenthematik: Es ist für uns einfach das große Ziel - und das machen wir auch entsprechend mit Voraussicht - fair, bedarfsgerecht Ressourcen einzusetzen und diese stets auch auszuschöpfen, alles andere möchte ich von uns weisen. Wofür machen wir das? - Nicht für das System, sondern eben für die Kleinsten in unserer Gesellschaft, für Schüler und für Schülerinnen, für Deutschförderung und für vieles andere mehr. Sie schreiben in diesem Titel, dass wir Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern, Schüler und Schülerinnen im Stich lassen würden. Das behaupten Sie. Sie sagen, wir würden PädagogInnen im Stich lassen. Ich möchte jetzt mit je einem Projekt ganz klar und deutlich unterstreichen, warum wir das nicht tun. Ich beginne bei den PädagogInnen. Wir haben es geschafft, administrative Unterstützungskräfte an allen Pflichtschulen einzusetzen (Abg. Harald Zierfuß: Das war der Bund!) und eines zu schaffen, nämlich Pädagoginnen und Pädagogen für ihre pädagogischen Kernaufgaben freizuspielen, um sie zu entlasten und die Qualität der Bildung zu steigern, gerade auch, weil die Anforderungen an Pädagoginnen und Pädagogen stets steigen und sie jeden einzelnen Tag Herausragendes leisten, sehr geehrte Damen und Herren. Sie sagen, wir würden die Eltern im Stich lassen - wir haben die School Nurses implementiert. Warum ist das so wichtig? - Schauen Sie sich die Evaluierung an. Weil quer durch die Bank alle Eltern, nicht nur jene mit Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit Behinderungen, einfach wirklich tatsächlich das Gefühl haben, dass sie jemanden in der Schule haben, dem sie vertrauen können, wenn es nicht nur um kleine Wehwehchen geht, sondern auch um größere Anliegen. Weil das eben Personen sind, die sich um die gesundheitlichen Fragen kümmern, die Ansprechpersonen für so vieles sind, die Gesundheit stärken, die aber auch Gesundheitskompetenz vermitteln. Sie sagen, wir würden Kinder im Stich lassen. Auch das möchte ich von uns weisen. Sie haben die Bildungschancen sehr polemisch behandelt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die sind eh gut, aber sie helfen halt nichts.), was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, weil es darum geht, Impulse und neues Wissen zu vermitteln. Es geht darum, nicht nur jene Schulklassen mit großen und reich bestückten Elternvereinskassen dieses Wissen zu vermitteln, neue Impulse zu vermitteln, Workshop-Angebote zu bekommen, sondern dass das wirklich jede Schulklasse bekommen kann. Über 86 000 Schülerinnen und Schüler haben davon schon profitiert. Es ist ein riesiger Gamechanger. (Beifall bei den NEOS. - Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Wir lassen Schüler und Schülerinnen, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen nicht im Stich - ich komme zum Schlusssatz -, sondern was wir machen, ist eines: tun, handeln. Während andere nämlich skandalisieren, tun wir das sehr genau und sehr voraussehbar, nämlich handeln und arbeiten für ein besseres Wien. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Stadler. - Bitte. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Landeshauptmann-Stellvertreterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bevor ich auf die Stellenpläne zu sprechen komme, möchte ich ein bisschen auf das eingehen, was Kollegin Bakos gerade gesagt hat - die drei Punkte, mit denen Sie die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer und die Kinder nicht im Stich lassen. Sie haben begonnen mit den Lehrerinnen und Lehrer, mit den administrativen Kräften, und Sie haben gesagt, man muss redlich bleiben. Dann müssen Sie aber auch dazu sagen: Die sind alle nur halbtags an den Schulen. Wir haben nur eine halbtagsadministrative Kraft in Schulen, und die werden zu einem guten Teil vom Bund bezahlt. Also wenn Sie redlich sind, dann müssen Sie das dazusagen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP sowie von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Zweiter Punkt: Sie haben gesagt, Sie lassen die Eltern nicht im Stich, weil School Nurses da sind. An wie vielen Standorten gibt es diese School Nurses? - Es gibt 480 Pflichtschulen in dieser Stadt, und an wie vielen Standorten gab es sie? (Zwischenrufe: Vier!) - An vier Standorten gibt es sechs Kräfte! (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Wie viele gab es denn davor?) Also Sie lassen an 476 Standorten dann die Eltern sehr wohl im Stich, wenn man Ihrer Rechnung folgen kann. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Der dritte Punkt war wieder einmal die Wiener Bildungschancen, mit denen Sie die Kinder nicht im Stich lassen. Dazu möchte ich ganz am Ende meiner Rede noch einmal kommen. Ich möchte über die Stellenpläne sprechen. Es ist ein relativ kompliziertes Thema, aber es ist ein extrem wichtiges Thema, das tatsächlich alle Lehrkräfte und alle Direktorinnen tagtäglich beschäftigt. Ich möchte das versuchen ein bisschen aufzudröseln. Erster Punkt: Wir haben ja schon 2021 gesehen, was passiert, wenn die NEOS mit den Stellenplänen hantieren. 2021 war so ein Chaos, dass tausende Eltern und Lehrkräfte auf die Straßen gegangen sind und gegen den damaligen Bildungsstadtrat Wiederkehr demonstriert haben. Über ein Drittel aller Pflichtschulen, die in der höchsten sozialen Belastungskategorie waren, haben damals Stunden verloren, wir GRÜNE haben damals dagegen gekämpft, und wir werden auch weiterhin dagegen kämpfen, wenn Schulen, die große Probleme haben, Stunden von den NEOS und von dieser Stadtregierung gekürzt werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es gibt aber auch noch ein paar andere komplexe Themen, wenn es um die Stellenpläne geht. Es gibt seit 2021 diesen Kontingentrechner. Dieser Kontingentrechner ist ganz nett, da können sich die Schulen ausrechnen, wie viele Stunden sie bekommen. Ein Problem dabei ist aber, dass er Sprünge enthält. Wenn ich - Hausnummer - mit 350 Kindern rechne, dann bekomme ich - sage wir einmal - 600 Wochenstunden. Wenn ich dann aber nur noch 345 Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr habe, bekomme ich auf einmal ganze 30 oder 35 LehrerInnenstunden weniger, obwohl es nur fünf Kinder weniger sind, und das stellt ganz viele Schulen vor große Herausforderungen, das muss sich dringend ändern beim Kontingentrechner. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Genau das ist auch teilweise das Problem der derzeitigen Situation. Kollegin Bakos hat gesagt, Zitat: "Das nächste Schuljahr wird ein gutes werden." Frau Kollegin Bakos, ich würde Sie gerne mitnehmen in manche Schulen, mit denen ich gestern und vorgestern telefoniert habe, die gesagt haben, wir haben jetzt 60 bis 65 LehrerInnenstunden weniger nächstes Schuljahr und müssen KollegInnen jetzt nachhause schicken, die eigentlich unterrichten wollen würden. Ich weiß, dafür gibt es Gründe ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dolores Bakos, BA.) - Natürlich stimmt das! (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Nein, das stimmt nicht!) - Reden Sie mit den Schulen, die das haben. Sie wissen anscheinend nicht einmal, was da passiert. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Der Überschlag ist noch nicht da!) Aufgrund Ihres Kontingentrechners haben Schulen nächstes Jahr tatsächlich weniger Stunden zur Verfügung. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP sowie von Abg. Armin Blind.) Noch ein paar Punkte zum Stellenplan: Es sind schon die Ukrainemittel angesprochen worden, wir hatten das in der Fragestunde. Es stimmt, es war eine Anfrage eines FPÖ-Kollegen im Nationalrat, ich habe mir jetzt extra noch einmal diese Anfragebeantwortung angeschaut. Kollegin Emmerling, Sie haben gemeint, das war, weil es die Ausschreibung nicht gab, und daher konnten diese Stellen im September nicht nachbesetzen werden. Es gab insgesamt 383 Stellen für ganz Österreich zusätzlich, 82,2 Vollzeitstellen davon waren für Wien. Wien hat sich laut einer Jahresabrechnung, das steht in der Anfragebeantwortung an die FPÖ (Abg. Armin Blind: Die ist cool, gel!), nur 27,04 dieser Stellen geholt! Das ist wirklich eine Schande, dass Sie sich nicht einmal alle Stellen, die Ihnen der Bund für Deutschförderung zur Verfügung gestellt hat, abgeholt haben in den letzten Jahren. Schauen Sie sich die Anfragebeantwortung noch einmal an, es ist eine Jahresabrechnung. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - Zwischenruf bei der FPÖ: Bravo!) Generell lässt sich dazu auch sagen, dass man sich immer noch nicht das ganze Jahr über bewerben kann bei der Bildungsdirektion, ist immer noch eine Absurdität, die ich nie verstehen werde. Warum ich mich als Lehrkraft oder als angehende Lehrkraft nicht in einer rollierenden Bewerbung jeden Tag für einen Mangelberuf bewerben kann, das werde ich nicht verstehen. Ich glaube auch, das müssen Sie dringend ändern. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Die Deutschförderung war angesprochen. Die NEOS gehen überall hausieren damit, es ist eine Verdoppelung der Deutschförderung im Bund passiert. Dann haben wir uns das genauer angeschaut, auch im Bund: Es sind jetzt rund 1 300 Stellen, das stimmt, es ist eine Erhöhung. Wenn man aber alle Zusatzmittel, die es davor schon gab, von den Ukrainehilfen, aber auch noch von den Coronahilfen miteinrechnet, waren es davor 815 Stellen für die Deutschförderung. Das sagt auch die Gewerkschaft. Von 815 auf 1 300 ist jetzt keine Verdoppelung. Also, wenn Sie redlich sind, dann sagen Sie dazu, dass es keine Verdoppelung ist, auch wenn es mehr sind, das gebe ich gerne zu. (Beifall bei den GRÜNEN.) Mein letzter Punkt, denn ich komme schon zum Schluss. Genau das ist der Kern guter Bildungspolitik: Machen Sie ordentliche Stellenpläne, sorgen Sie dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen wirklich an die Schulen kommen. Ich weiß, dass macht keine schönen Fotos drüben im Festsaal so wie die Bildungsversprechen oder die Bildungschancen. Aber das ist der Kern von guter Bildungspolitik, den Lehrkräften und Kinder jeden Tag spüren. Das müssen Sie mal echt in Ordnung bekommen, das ist das Fundament! - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Abg. Maximilian Krauss zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die NEOS vor gut fünf Jahren das Bildungsressort in Wien übernommen haben, habe ich nach ihren großen Ankündigungen damals, dass sie den Kindern die Flügel heben wollen, dass sie das System aufbrechen wollen, dass jetzt alles besser wird, wirklich einige Hoffnungen gehabt, aber auch viel für möglich gehalten. Aber dass sie es tatsächlich geschafft haben, dieses ohnehin schon damals in weiten Teilen kaputte Schul- und Bildungssystem in Wien noch einmal nach unten zu nivellieren, dass sie das wirklich zusammengebracht haben, das hätte nicht einmal ich als pessimistischer Mensch für möglich gehalten. Das ist wirklich ein Kunststück im negativsten Sinne, was Sie mit unseren Schulen aufgeführt haben. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Harald Zierfuß.) Denn wenn wir uns zurückerinnern - der Kollege von den GRÜNEN hat es gesagt -, an 2021 und Ihre angeblich große Reform, wo alle Stakeholder dagegen waren, die Schülervertreter, die Elternvertreter, die Lehrervertreter, dann eine Reform durchzuführen, wo alle Betroffenen sagen, es wird schlechter, ist tatsächlich auch ein kleines Kunststück, denn normalerweise gibt es bei einer Reform zumindest irgendeinen, der profitiert, und manche, die verlieren. In Wien eine kleine Reform 2021 durchzuführen, und alle Beteiligten wollen sie nicht haben, haben sie abgelehnt, haben dagegen demonstriert, das ist auch da im negativsten Sinne ein Negativrekord. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Harald Zierfuß.) Wenn wir uns die Lage ansehen, dann kann man nicht mehr von einem partiellen Versagen sprechen. Man kann nicht sagen, dass gewisse Dinge in unserem Bildungssystem nicht funktionieren würden. Man muss von einem bildungspolitischen Totalschaden sprechen, der in Wien von Rot-Pink angerichtet wurde und wird. Alle Zahlen - wirklich absolut alle Zahlen - und Statistiken bestätigen diese Aussage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 45 Prozent aller Erstklässler werden als außerordentliche Schüler geführt, in manchen Bezirken sind es über 60 Prozent und bei den Vorschülern sind es wienweit über 70 Prozent. Diese Kinder sprechen kaum oder schlecht Deutsch, sie können dem Unterricht nicht folgen, zwei Drittel von ihnen sind schon in Österreich geboren worden, also sind nicht diejenigen, die vor kurzem hierher geflüchtet sind und deswegen nicht richtig Deutsch können. Das ist ja wohl der allerbeste Beweis dafür, dass Ihr Modell des Gratis- Kindergartens - das zwar grundsätzlich richtig ist, allerdings von Ihnen völlig falsch umgesetzt wurde -, in Wien nicht funktioniert. Auch das jetzt von Ihnen geforderte oder versprochene zweite verpflichtende Kindergartenjahr wird an all diesen Problemen überhaupt nichts ändern, denn dort sind oftmals KindergärtnerInnen, die selbst nicht Deutsch können, die dann vielleicht auch noch ein Kopftuch tragen, und Kinder, die untereinander alle Sprachen sprechen, nur nicht Deutsch. In so einem falschen System werden auch zwei Jahre statt einem Jahr nichts voranbringen. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir die letzten Jahre noch erlebt haben, dass Rot-Pink sich in Wien weggeduckt hat und der Herr Wiederkehr als Katastrophenstadtrat gesagt hat, der Bund ist schuld, der Bund ist schuld, wir bekommen nicht genug Mittel, und jetzt auch noch aufgedeckt wurde - es wurde schon gesagt -, dass bis zu 62 Prozent aller Stellen zur Deutschförderung in Wien, die angeboten wurden, nicht ausgenützt wurden, dann sieht man, was für ein katastrophales Versagen es im Bildungsbereich gibt. Auch die Frau Emmerling hat heute in der Früh versucht, das in der Fragestunde irgendwie zu erklären und schönzureden. Ich sage Ihnen nur ganz klar, was Sie da verbrochen haben, ist nicht nur verantwortungslos, das ist zukunftsfeindlich, und das können Sie mit irgendwelchen hohlen Phrasen, dass Sie für alle Kinder das Beste wollen, nicht schönreden. Das will jeder, aber Sie machen genau das Gegenteil. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Harald Zierfuß.) Wenn wir dann auch noch sehen, dass die Abwanderung der vollausgebildeten Lehrer in Wien jedes Jahr einen neuen Höchststand erlebt, weil sie sagen, sie wollen unter diesen Zuständen in Wien nicht mehr unterrichten, wo einerseits kaum mehr Deutsch gesprochen wird, andererseits die Gewalt steigt und auch die Kommunikation mit der Bildungsdirektion nicht funktioniert, und wir als Resultat davon in den Klassen bereits über 20 Prozent an unterrichtenden Personen haben, die nicht einmal ausgebildete Lehrer sind, dann ist das natürlich ein weiterer schockierender Beweis dafür, wie unser Bildungssystem unter Ihnen zu leiden hat und wie vor allem auch die Kinder unter Ihnen und Ihrer falschen Politik zu leiden haben. Wir Freiheitliche warnen seit Jahren vor diesen Entwicklungen. Wir haben seit Jahren konkrete Lösungsvorschläge eingebracht, die auch von vielen Experten unterstützt werden, ob es das verpflichtende Sprachscreening ab dem vierten Lebensjahr ist, ob es die verbindlichen Deutschkurse auch für Eltern und Erziehungsberechtigte sind, an die man selbstverständlich auch Sozialleistungen koppeln muss, oder ob es auch neue Anreizmodelle für voll ausgebildetes Lehrerpersonal wären. Sie kennen alle unsere Vorschläge, diese Vorschläge wären nicht nur gut, sie wären notwendig, um unser Bildungssystem langsam wieder auf Kurs zu bringen. Mit Ihren falschen Methoden fahren Sie es nur weiter an die Wand. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Abg. Ackerl gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Alexander Ackerl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kurz zu mir, mein Name ist Alexander Ackerl, wie viele Wienerinnen und Wiener bin ich nicht in Wien geboren, sondern komme ursprünglich aus Oberösterreich. Ich bin Vorsitzender der Jungen Generation in der SPÖ Wien, ich bin Jurist und politisch in Währing zu Hause. Es ist mir eine unbeschreibliche Ehre und Freude, als Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion Abgeordneter dieses Hauses sein zu dürfen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Damit zur Sache. Wien ist die Stadt der Kinder. Oberstes Gebot und Anspruch unserer Stadt ist, dass jedes Kind das Recht auf Bildung, auf Teilhabe und auf Gemeinschaft hat. Dass die Krisen unserer Zeit eine reibungslose Umsetzung dieses Anspruches in Wirklichkeit ganz Österreich vor große Herausforderungen gestellt haben, müssen wir, glaube ich, nicht extra diskutieren. Nicht umsonst hat Ihr Parteivorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP, Bundeskanzler Christian Stocker, zuletzt festgestellt, dass es in Fragen der Integration nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich große Herausforderungen zu meistern gilt. So wie immer war es unsere wunderbare Stadt Wien, die sich vom ersten Augenblick an nach Beginn des Ukrainekrieges dazu bekannt hat, nach Kräften zu helfen. Beispielsweise haben wir in den vergangenen Jahren über 420 Tonnen humanitäre Hilfsgüter in dieses angegriffene Land geschickt. Aber wir haben auch als Österreich sehr, sehr viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen, darunter sehr viele Kinder. Alleine in Wien sind von den 12 000 Kindern, die in Österreich insgesamt aufhältig sind, 4 200 Kinder im Bildungssystem untergekommen, 1 700 in den Kindergärten und 2 500 in den Schulen. In Niederösterreich sind es im Vergleich wesentlich weniger. Wien stemmt da fast das Doppelte. Wir beschweren uns aber nicht, weil es zur DNA dieser Stadt gehört, Herausforderungen anzunehmen und diese nach allen Möglichkeiten zu meistern. Ich möchte beispielsweise daran erinnern, dass wir im vergangenen Jahr bis zu 400 Kinder pro Monat, also 15 ganze Schulklassen monatlich, in das Wiener Bildungssystem aufgenommen haben und dafür Infrastruktur und Personal zur Verfügung gestellt haben. Das war eine großartige Leistung und zeigt die Leistungsfähigkeit des Wiener Bildungssystems. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Daher bringt es uns halt auch nichts, wenn wir locker und flockig von Im-Stich-Lassen oder von Versagen sprechen und irgendwie damit den Eindruck erwecken, man könne Probleme lösen, indem man nur fest genug drauf hinhaut. Lehrkräfte, auch solche in der Sprachförderung, kann niemand, auch Sie nicht in der ÖVP, einfach so aus dem Ärmel schütteln. Schulgebäude müssen geplant, finanziert und schlussendlich auch errichtet werden. Übrigens, das ist auch ganz interessant, ist einer der beliebtesten Schulstandorte in ganz Wien das Schulschiff. Wenn Sie sich damit ein bisschen intensiver beschäftigen, werden Sie draufkommen, dass das aus Containern besteht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Im gegenständlichen Fall dieser Aktuellen Stunde ist die Sachlage eigentlich recht simpel. Die erste Runde an zusätzlichen Bundesmitteln, die für die Sprachförderung bereitgestellt wurden, ist im September eingetroffen, also nach der Hauptausschreibung, die die Bildungsdirektion durchgeführt hat. Dafür fand sich dann in diesem Zeitraum auf Grund des LehrerInnenmangels, aber auch auf Grund der Tatsache, dass das rein auf ukrainische Kinder eingeschränkt war, zu wenig Personal. Das modifizierte Paket des Bundes wird hingegen weitgehend ausgeschöpft werden können, weil es nicht mehr nur auf ukrainische Kinder eingeschränkt ist und wir halt jetzt auch rechtzeitig Bescheid wussten. Unabhängig davon möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass Wien sehr, sehr viel in der Sprachförderung leistet. Noch heuer erreichen wir zum Beispiel 500 Sprachförderkräfte und planen sogar die Verdoppelung. Wir bieten Sommerdeutschkurse für bis zu 5 000 Schülerinnen und Schüler an, stellen große und kleine Angebote bei den Volkshochschulen und Vereinen bereit. Wir sind meiner Meinung nach auch daher gut beraten, die Kirche im Dorf zu lassen und in bewährter Manier und in aller Ruhe weiterhin sachlich und mit Zuversicht daran zu arbeiten, dieses und alle anderen Probleme so zu bewältigen, wie sie halt kommen - in guter Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Genauso wie Wien die Frage beispielsweise der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen oder jene der Pflege ruhig und sachlich angegangen ist und im Endeffekt bei den Lösungen sehr weit fortgeschritten ist, werden wir das eben auch in diesem Fall machen. Abschließend darf ich mich darum bei meiner Fraktion für die Gelegenheit bedanken, meine erste Rede zu halten. Aber vor allem geht mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsdirektion, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsgruppe, an die Schulleiterinnen und Schulleiter und klarerweise an die Lehrerinnen und Lehrer, die sich jeden Tag reinhauen für unsere Wiener Kinder. Ich darf Ihnen allen auch hoffentlich schöne Sommerferien wünschen. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich der Abg. Taborsky gemeldet. - Bitte. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz noch zu meinen Vorrednern: Der Kollege von den GRÜNEN hat schon die vier School Nurses erwähnt. Was Sie auch vergessen haben dazuzusagen: Die hat bis jetzt die EU bezahlt. Also sich mit Dingen zu beschäftigen, die ... (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Felix Stadler, BSc, MA.) Es ist überhaupt toll, sich mit Federn zu schmücken, die nicht einmal selbst im Budget stehen. Auch haben wir in der Anfragebeantwortung von der Frau Bildungslandesrätin die angesprochene Deckelung der Schulsozialarbeiter nicht gefunden. Sie haben da angemerkt, dass auch da der Bund schuld wäre, dass es zu wenige gibt. (Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Nein, das habe ich nicht gesagt! Nein, nicht gesagt!) Aber das sind wir ja schon gewohnt. Es hat in der letzten Periode 110 Sitzungen gegeben, bei denen hat sicher 220-mal irgendein NEOS- Abgeordneter gesagt, dass Regierung oder Bund schuld ist an Dingen, die in Wien stattfinden. Also das reiht sich nur in das ein, was Sie bis jetzt in diesem Bereich geboten haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Bildung ist die Voraussetzung für den Arbeitsmarkt, für gute Gehälter, für ein erfülltes Leben, für soziale Absicherung durch Arbeit und nicht durch den Staat - das ist ein Aufstiegsversprechen statt ein Sozialhilfeversprechen. Jetzt komme ich zu den Arbeitsmarktdaten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es schon erörtert, die Arbeitslosenzahlen in Wien sind die höchsten in Österreich; sie sind die einzigen zweistelligen. 22 Prozent der Einwohner Österreichs hat Wien, 40 Prozent der Arbeitslosen, davon 72 Prozent Mindestsicherungsbezieher. 2024 hat es zum ersten Mal mehr ausländische Arbeitslose gegeben als inländische. Warum sage ich das? - Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Bildung und Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosen in Wien waren 2024 120 000, das ist in etwa ein Bezirk, davon ohne abgeschlossene Schule 12 000, davon nur mit Pflichtschule 45 000. 47,9 Prozent aller Arbeitslosen in Wien im vergangenen Jahr, also knapp die Hälfte hatte keine abgeschlossene Schule oder Pflichtschule. Das hat sich tendenziell unter Rot-Pink verschlechtert. 2019 hatten wir 46,7 Prozent, 2023 47,9 Prozent. 60,4 Prozent aller Arbeitslosen ohne abgeschlossene Schule österreichweit sind in der Bundeshauptstadt zu Hause. Das hat sich ebenso in den letzten fünf Jahren verschlechtert, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dafür sind Sie verantwortlich. (Beifall bei der ÖVP.) Welche Maßnahmen setzen Sie jetzt, damit das besser wird? - Wenn man die härtesten Bedingungen hat - und das ist ja zweifelsfrei so, dass Wien als einzige Großstadt Österreichs, wie man sagt, auch am Bildungssektor die härtesten Bedingungen hat -, dann erfordert das die besten Voraussetzungen. Allerdings haben wir die besten Voraussetzungen zum Beispiel beim Öffi-Ticket erlebt. Wir haben da einen Antrag gestellt als ÖVP, als damals alle Wiener Landesbediensteten dieses Öffi-Ticket bekommen haben. Der wurde hier von der Regierungsmehrheit abgelehnt und erst durch Personalvertretungsverhandlungen ist das dann doch gekommen. Also wenn ich als Dienstgeber meine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die härtesten Bedingungen haben, so behandle, darf ich mich nicht wundern, dass sich für die Jobs keiner bewirbt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Jetzt ein paar Maßnahmen, die auch in die Kompetenz der NEOS fallen, weil Sie ja für Bildung zuständig sind. Übrigens eine Information: Sie sind jetzt auch im Bund für die Bildung zuständig. Sie haben das schon angesprochen. Zum Stellenplan hat mein Kollege Zierfuß schon einiges gesagt. Jetzt müssen Sie sich aber vorstellen: Wir haben gerade im Lehrerbereich sehr viele Quereinsteiger. Glauben Sie wirklich, dass die besonders lange bleiben werden, wenn die Bildungsdirektion derzeit zwischen fünf und 14 Monaten für die Berechnung des Vorbildungsausgleichs benötigt? - Das ist eine vollkommen unzumutbare Situation. Die werden mit irgendwelchen Gehältern eingestellt, von denen sie nicht einmal selber wissen, ob die stimmen, und bekommen nach 14 Monaten einen Bescheid darüber, wie viel sie wirklich verdienen. Diese Quereinsteiger werden quer aussteigen - und zwar in aller Schnelligkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Man braucht Jahre für die Abdeckung der Reisekosten. Das ist meine Information. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren von den NEOS und von der SPÖ, ein bisschen mehr Arbeit statt Marketing wäre hier gefordert. Denn die Verantwortung für diesen Fehlstart, für das Bildungsversagen der letzten fünf Jahre und damit auch für das Versagen für den Wiener Arbeitsmarkt liegt bei dieser Regierung. Derzeit sind Sie komplett für diesen Bereich, für diesen Fehlstart der letzten fünf Jahre, verantwortlich. Eigentlich ist es ein Dauerstottern, muss man sagen. Man kann gar nicht Fehlstart sagen. Ihre Felgabschwung-Koalition mit Bauchfleck setzt sich damit fort. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen für den neuen Schulstart. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächste Rednerin ist Abg. Arapovic gemeldet. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Landeshauptmann-Stellvertreterin! Es ist jetzt viel gesagt worden. Es ist uns auch viel vorgeworfen worden, was nicht alles funktioniert und wo wir nicht überall versagt hätten, was aber absolut nicht stimmt. Denn was wir in den letzten Jahren auch gesehen haben, ist, wie hoch unser Einsatz für die Bildung ist. Worüber wir NEOS uns tatsächlich sehr freuen - das muss ich in Richtung der ÖVP, aber auch in Richtung der GRÜNEN schon sagen -, ist, dass Bildung endlich den politischen Stellenwert hat, den wir immer haben wollten, und dass wir in diesem Haus so oft über Bildung reden. Denn Bildung ist die politische Ebene für unsere Zukunft und für die Zukunft unserer Stadt. (Beifall bei den NEOS.) Zu den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern möchte ich in Richtung von Herrn Taborsky nur noch einmal sagen: Die Frau Landesrätin hat nicht gesagt, dass es da eine Deckelung gibt, sondern es gibt eine Kofinanzierung mit dem Bund. Man hat sich dabei mit dem Bund auf eine Anzahl von Stellen geeinigt: 50 Prozent zahlt der Bund, 50 Prozent zahlt die Stadt. Dass es da einen Deckel gibt, stimmt also nicht. Das andere Thema, was ich in Richtung von Herrn Kollegen Stadler in Bezug auf den Dienstplan auch noch sagen wollte: Der Dienstplan kommt natürlich vom Bund und wird von der Bildungsdirektion an die Schulen verteilt. Bisher hat es in Wien einen Überschlag an Stunden gegeben, weil Wien eine besondere Herausforderung hatte. Diesen Überschlag gibt es nach wie vor. Jetzt wird er aber nicht automatisch zugewiesen, sondern die Schulen melden ihren Bedarf bei den Schulqualitätsmanagern und bekommen dann die entsprechenden Stunden. Das wird im Laufe des Sommers passieren. (Beifall bei den NEOS. - Zwischenruf von Abg. Felix Stadler, BSc, MA.) Weil das von vielen Seiten in Bezug auf die Sprachförderung auch gekommen ist, muss ich sagen: Die ist mir schon ein großes Anliegen. Sprachförderung steht für uns wirklich an erster Stelle. Das liest man auch im Koalitionsübereinkommen. Wir sehen sie auch nicht allein als Aufgabe von Pädagoginnen und Pädagogen. Das muss ich schon hervorheben. Wir sehen sie genauso als eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, Bemühung und Einbindung. Was haben wir gemacht? - Wir haben dieses Lesepatinnen- und Lesepatenprojekt ins Leben gerufen. Wir haben Wienerinnen und Wiener dazu eingeladen, an diesem Projekt mitzuarbeiten, sich auch ehrenamtlich zu engagieren und in die Schulen hineinzugehen und den Kindern vorzulesen, ihnen aber auch in ihrer Erstsprache vorzulesen, weil wir auch festgestellt haben beziehungsweise schon sehr, sehr lange wissen, dass Spracherwerb auch in der Erstsprache wesentlich ist, damit man auch auf Deutsch dementsprechende Schritte machen kann. Das ist das Erste. Also bitte an alle auch von hier die Einladung: Mitmachen und auch einen Mehrwert erbringen! (Beifall bei den NEOS.) Sprachförderkräfte und SprachtrainerInnen: Natürlich brauchen wir viel mehr Fachkräfte, die mit den Kindern auch an der Deutschförderung arbeiten. Das ist ganz wesentlich. Das brauchen wir auch in den elementarpädagogischen Einrichtungen gemeinsam mit den Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch mit den Assistentinnen und Assistenten, die durch die Sprachförderkräfte und SprachtrainerInnen entlastet werden können. Was wir auch haben: Wir haben in Wien das WienerSommerLernen. Mit dem WienerSommerLernen gibt es über den Sommer Gratisdeutschkurse an den Bildungseinrichtungen, diesmal auch gezielt für Kinder, die im Herbst mit der Volksschule starten, damit sie beim Deutscherwerb gestärkt werden und einfach einen guten Start in ihren Bildungsweg haben. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) An dieser Stelle - weil Kindergarten und Volksschule ganz wichtig sind, vor allem aber der Kindergarten - möchte ich auch all jenen 104 neuen Absolventinnen und Absolventen von gestern am Bafep herzlichst zum Abschluss gratulieren. - Wir freuen uns, wenn Sie dann Ihren Dienst in Wien in den Kindergärten antreten und so durch Ihren Einsatz auch zur Entlastung des Systems führen. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Ja, der elementarpädagogische Bereich ist der wichtigste, weil er auch wichtig für die Bildung ist. Für mich ist das aber auch wirklich ein wichtiger Start in die Ausbildungslaufbahn. Das darf man nicht vergessen. In diesem Sinne bin ich überzeugt, dass diese Investitionen ganz richtig sind. Ich möchte mit einem Satz enden, den ich - das muss ich ehrlich sagen - auf LinkedIn von jemandem bekommen habe, der unsere Bestrebungen und unsere Ziele bei der Sprachförderung wirklich schätzt und hochhält. Diese Frau hat mir geschrieben: Denn wer die Sprache beherrscht, kann sich nicht nur ausdrücken, sondern auch durchsetzen. Sprache öffnet Türen, Herzen und manchmal sogar Behördenbriefe. In diesem Sinne weiter so. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächste Rednerin ist Abg. Malle zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Sehr geehrte Frau stellvertretende Landeshauptfrau, sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Prack hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich mich für gestern selbst korrigieren muss. Ich werde mich also selbst berichtigen. Ich habe gestern gesagt, dass Sie ein Drittel der Zusatzmittel für die Ukraine nicht abgeholt hätten. In Wirklichkeit waren es zwei Drittel. Das ist tatsächlich eine wichtige Korrektur. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Harald Zierfuß.) Ich frage mich schon, warum wir überhaupt noch ein Problem haben, wenn alles so toll ist. Ich höre seit vielen, vielen Sitzungen vor allem von den NEOS immer nur dieselbe Problembewunderung. Die SPÖ ist wie immer in Fragen der Bildung sehr still. (Abg. Mag. Josef Taucher: Wirst es schon noch hören!) Dieses "Besser als Wien wird's nimmer": Ich bin heute wieder an diesem Infoscreen unten beim Rathaus vorbeigegangen. Das ist wirklich enttäuschend. Ich kann diesen Spruch mittlerweile wirklich nicht mehr lesen. Wenn Wien nicht mehr besser wird, frage ich mich, wozu wir oder Sie dann überhaupt hier arbeiten. Ich verstehe es wirklich nicht. (Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Wer sagt denn ...?) Kollegin Bakos hat gemeint, sie freut sich auf das nächste Schuljahr, es wird tatsächlich alles besser. Ich habe dann noch einmal in Ihrem Regierungsprogramm nachgelesen. Da haben Sie sich auch schon ein bisschen aufgegeben. Da steht nämlich: "Der österreichweite Fachkräftemangel im Bildungsbereich stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Eine echte Trendumkehr ist trotz aller Anstrengung auf allen Ebenen nicht absehbar." Wenn das die Anstrengungen waren, dann ist tatsächlich nichts absehbar. Das verstehe ich, da bin ich bei Ihnen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Es ist ja unser Job, es besser zu machen!) Die Ideen wären ja tatsächlich nicht schlecht. Kollege Stadler hat es gestern gesagt. Wir teilen da sehr, sehr vieles, eigentlich alles. Nur bringen Sie nichts auf den Boden. Das ist ja das Enttäuschende daran. Jetzt nennen Sie nicht einmal eine Zahl. Frau Emmerling hat vor kurzem in einem Interview auf die Frage, um wie viel die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler reduziert werden soll, gesagt, dass sie das einfach nicht sagen könne. (Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Wie denn?) - Ja, wie. 2020 haben Sie sogar noch Zahlen in allen Bereichen genannt, beispielsweise bei der Sprachförderung. Da haben Sie gesagt: 500 Sprachförderkräfte. Jetzt ist nicht einmal mehr diese eine Zahl im Regierungsprogramm. Da ist nichts drinnen. Wahrscheinlich hören wir dann in ein paar Jahren wieder, was wir im Regierungsmonitor alles erreicht haben. Jetzt haben Sie nicht einmal mehr eine Zahl genannt. Es ist nicht einmal mehr irgendwo evidenzbasiert. Ich muss aber auch ehrlich sagen: Der Umgang mit den Zahlen hat ja auch gezeigt, dass man sich den Regierungsmonitor eigentlich eh aufzeichnen kann. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Lustig finde ich ja die kommunikativen Verrenkungen auch dem Bund gegenüber. Denn irgendwie ist auch heute wieder der Bund schuld. Es wird aber alles besser, weil ja jetzt Herr Wiederkehr im Bund ist. Dann wird immer wieder gesagt, wir brauchen das Geld vom Bund. Dann gibt es dieses Geld - und es wird nicht verwendet. Also, das muss man sich ... (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Das stimmt einfach nicht! Wir haben es schon mehrmals korrigiert!) - Natürlich stimmt das. (Zwischenruf von Abg. Felix Stadler, BSc, MA.) Das Geld wäre da. Sie sagen immer, mit Ihnen wird alles besser. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das auch den Eltern sagen können, die Kinder mit Behinderungen haben. Es sind über 1 000, die auf einen Platz warten. Wir stellen jedes Jahr dieselbe Anfrage. Mit den NEOS wird es im Bereich der Behinderung jedes Jahr schlimmer. Ich weiß nicht, ob Sie diese Kinder in Ihrer schönen Erzählung nicht mitzählen oder ob Sie das in der Erfolgserzählung dann weglassen. In jedem Fall ist es unredlich. Dafür sind wir nicht zu haben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir waren schon vor einiger Zeit mit dem Bildungsausschuss in Hamburg. Da haben wir gesehen, wie es bezüglich Sprachförderung, Früherkennung, Evidenzbasierung, durchmischten Gruppen, Inklusion und echter Elternbeteiligung gehen würde. Das wäre ja alles möglich und auch wissenschaftlich nachweisbar und finanziell machbar. Man muss es halt nur wollen. Ich bin mir nicht mehr sicher, ob da auch der Mut herrscht, eine solche soziale Durchmischung herzustellen. Weder im Kindergarten noch in der Schule ist das der Fall. Irgendwo denke ich mir, auch da hat Sie der Mut verlassen. Denn es kann nicht sein, dass wir uns immer fragen, wohin sich die Kinder integrieren sollen, weil es in vielen Klassen kaum sprachliche Vorbilder gibt. Wenn wir das ignorieren, werden wir die gesellschaftliche Spaltung weiterhin einzementieren. Wir sagen, in einem Wien von morgen werden wir kein Kind zurücklassen - nicht bei der Sprache, nicht bei der Teilhabe, nicht bei der Bildung. Das wäre menschlich nicht richtig, und vor allem wäre es auch wirtschaftlich unklug. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner ist Abg. Blind zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Armin Blind (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Lehrer sind ja - das unterstelle ich ganz generell - engagierte Menschen. Sie sind gutmütig, sie stellen das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Niemand wird Lehrer, weil er im Sommer freihaben will, sondern das ist wirklich ein Beruf mit Berufung. Ich sage Ihnen aber auch - und das sagen wir auch seit Jahren hier in diesem Haus und im Nationalrat -: Die Lehrer sind auf Grund dieser Politik am Limit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Die Lehrer sind auf Grund falscher Entscheidungen am Limit, die hier in diesem Haus schlichtweg verleugnet werden. Die Aktuelle Stunde der ÖVP ist gut gemeint. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sie auch einen guten Output bringt. Es ist zwar am Vormittag, und wir haben eine gute Wahrscheinlichkeit, dass Lehrer uns jetzt nicht via Livestream zuschauen. Ich sage Ihnen aber: Wenn sich Lehrer diese Debatte in der Hoffnung auf einen grundsätzlichen Wandel und auf eine Fehlereinsicht ansehen, frustrieren sie noch mehr, als sie zuvor frustriert waren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Dieser augenscheinliche Mangel an Fehlerkultur, den wir nicht nur hier in den Debattenbeiträgen sowohl von der Bildungsstadträtin in den Anfragebeantwortungen als auch in den Redebeiträgen seitens der Regierungsfraktionen erlebt haben, wenn wir von immer mehr Schulleitern hören, dass es seitens der Bildungsdirektion nicht gewünscht ist, dass strukturelle Probleme in den Schulen offen angesprochen werden, und wenn zum Beispiel Frau Kollegin Bakos überhaupt nichts Konkretes, sondern nur ihre Freude über das nächste Schuljahr zum Ausdruck bringt ... Ich freue mich auch auf das nächste Schuljahr. Es wird ein schönes Jahr für meine Kinder werden. Dass Sie sich freuen, ist aber doch keine bildungspolitische Ansage, Frau Kollegin. Das kann doch wirklich nicht alles sein. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Ich habe mehr als das gesagt!) - Ja, gesagt haben Sie schon mehr, aber halt inhaltlich nicht zum Ausdruck gebracht. (Heiterkeit bei Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Wie gesagt: Das Problem in Wien ist ja der Normalzustand. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Na, haben Sie einen Vorschlag? Gibt es da von Ihnen einen Vorschlag? Lassen Sie einmal hören!) Ich muss Ihnen sagen, Frau Kollegin: Der Normalzustand sollte eigentlich nicht das Problem sein, sondern nur wenn die Krise eintritt, genau diese Krisensituation. Den Normalzustand kann ein Beamter auch. Genau für diese Krisensituation bräuchte es Manager. Genau diese Manager in Krisensituationen vermissen wir in der Wiener Stadtregierung. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist schön, dass Kollege Taborsky das Öffi-Ticket angesprochen hat. Das ist wichtig. Es gibt viele öffentlich Bedienstete, die ausweichen, weil es in Wien zunehmend schwerer wird, mit dem Auto zu fahren. Das Hauptproblem ist aber auch: Wie komme ich überhaupt zu meinem Arbeitsplatz? Wenn ich ihn dann aber erreiche, wird mir gerade in der Schule als Lehrer Respektlosigkeit entgegengebracht. Es gibt Übergriffe - ich habe es in der Budgetdebatte gesagt -, es gibt Gewalt. Da fehlt seitens der Bildungsdirektion nicht nur der Rückenwind, sondern auch der laute Aufschrei, den Lehrern auch auf Ebene des Gesetzgebers die Möglichkeit in die Hand zu geben, im Bereich der Schule entsprechend mit Sanktionen vorzugehen, um wieder ein Lernumfeld zu schaffen, in dem Kinder die entsprechende Ausbildung bekommen können, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben es von der zuständigen Fraktion, den NEOS, selbst gehört: Sie befinden sich in einem bildungspolitischen Blindflug. Sie wissen ja noch überhaupt nicht, was im Herbst auf die Lehrer zukommt. So wundert es auch nicht, wenn man in Wien eine Unsicherheit hat: Wird man in einer Schule verwendet? Wird man in einer ganz anderen Schule verwendet? Bei den Quereinsteigern haben wir es gehört: Muss man vielleicht jahrelang bezogenes Gehalt zurückzahlen? Sie sind ja angeblich eine Wirtschaftspartei. Mikroökonomie: Dann substituiert man. Dann geht man woanders hin, wo das nicht passiert. Auch in Niederösterreich oder in der Steiermark, wo es ein freiheitlicher Landeshauptmann Kunasek geschafft hat, gibt es Schulen, wo man arbeiten kann. Dann sucht man sich nicht Wien aus. - Sie haben in bildungspolitischer Hinsicht vollkommen versagt. Die Lehrer sind frustriert. Handeln Sie bitte endlich! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächste Rednerin ist Abg. Pany zu Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Astrid Pany, BEd, MA (SPÖ): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuseherInnen! Wir haben jetzt ganz viel gehört. Ich bin immer ein bisschen überrascht über diese Kindesweglegung und die wenigen Ansprüche an die eigenen Vorstellungen. Denn man kann natürlich immer sagen: Alles ist zu wenig. Alles, was gemacht wird, ist schlecht. Wenn ich gestern gesagt habe: Ja, wir wissen, wir brauchen psychosoziale Unterstützung, wenn ich gesagt habe, ja, wir haben jetzt multiprofessionelle Teams, ja, wir haben Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Schulen, ja, wir haben mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und mehr Sozialpädagogen - was kommt dann? - Es ist zu wenig. Ja, Bildungschancen sind super, aber zu wenig. SchulsekretärInnen sind super, aber zu wenig. Es ist also immer alles zu wenig. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das ist auch die Aufgabe der Opposition! - Abg. Harald Zierfuß: Es sind halt zu wenig!) Es wird aber nie honoriert, was da eigentlich gerade passiert und was die Stadt stemmt, weil es - und jetzt sage ich es - vom Bund aus nicht möglich war. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Harald Zierfuß: ... dafür zuständig! - Abg. Georg Prack, BA: Nicht einmal ...!) - Ja, in vielen Dingen ist der Bund sehr wohl zuständig. Diese Kindesweglegung der ÖVP packe ich überhaupt nicht. Diesen Lehrer- und Lehrerinnenmangel hat schon Elisabeth Gehrer mit ihrem Brief zugrunde gelegt: Bitte, werden Sie nicht Lehrerinnen und Lehrer! Wir werden in den nächsten Jahren einen Überschuss haben. (Abg. Harald Zierfuß: Dann laufen sie bei euch weg!) Seit dem Bildungsreformgesetz haben wir durchgehend ÖVP-Minister - das muss ich nicht gendern - gehabt. Wir hatten noch nie eine so große Planungsunsicherheit. Wenn ich über die Planungsunsicherheit spreche, mag ich auch sagen: Ressourcen, die im September kommen, sind nicht super für Schulen. Denn die Planung, ob man es glaubt oder nicht, passiert vor den Sommerferien. (Abg. Harald Zierfuß: Außer in Wien! Da passiert sie nicht vor den Sommerferien!) Da wird eine Lehrfächerverteilung gemacht, da werden LehrerInnen angefordert, da wird ein Stundenplan gemacht. Dann sind die LehrerInnen halt auch nicht in dem Ausmaß vorhanden gewesen. Da haben wir ein Problem. Wir werden da auch die nächsten Jahre ein Problem haben. Das ist eine realistische Feststellung. Ja, wir müssen dagegen arbeiten. Das tun wir Tag für Tag. So wird es auch weitergehen. (Beifall bei der SPÖ.) - Ich habe so viel zu sagen. Ich will gar nicht, dass jemand klatscht, weil ich sonst nicht fertig werde. (Heiterkeit der Rednerin. - Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Zur Sprachförderung habe ich auch ganz viel zu sagen. Als die GRÜNEN nach der schwarz-blauen Koalition in die Regierung gekommen sind, habe ich mir ehrlicherweise gedacht: Gott sei Dank. Damit wird sich diese furchtbare Sprachförderung mit Sprachförderklassen und Sprachförderkursen vielleicht erledigt haben. Ich hatte den Anspruch, dass die GRÜNEN es nicht zulassen, dass Kinder weiterhin in unzureichend und mangelhaft eingeteilt werden. (Zwischenruf von Abg. Mag. Mag. Julia Malle. - Abg. Harald Zierfuß: ..., dass sie Deutsch lernen müssen!) Überlegen Sie sich dieses Wording! Unzureichend, mangelhaft: Was macht das mit einem Schulanfänger? (Abg. Harald Zierfuß: Was macht es ..., wenn er nicht Deutsch kann?) Schreiben Sie in Ihren Lebenslauf, dass Sie Französisch unzureichend können, oder schreiben Sie hinein, dass Sie es auf A2-Niveau können? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Nicht genügend!) Es ist eigentlich unglaublich, was da passiert ist. Das wäre so ein Wunsch für die Zukunft: Stärken wir unsere Kinder! Machen wir sie stark, und machen wir keine Zuschreibungen, die wirklich, wirklich traurig sind! (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Also schaffen Sie jetzt die Deutschförderklassen ab? - Abg. Harald Zierfuß: Sollen sie nicht Deutsch lernen?) Das ist aber noch nicht alles. Wir haben sie in Sprachförderklassen gesteckt - eigentlich ohne Chance, dass sie Deutsch lernen, weil wir wissen: Monolingual macht Sprachförderung überhaupt keinen Sinn, wenn man viele Kinder, die kein Deutsch können, in eine Klasse steckt und sagt, jetzt werdet ihr es alle lernen. (Abg. Harald Zierfuß: Natürlich lernen sie es!) - Nein, es braucht Sprachfördervorbilder. Wir machen das im Fremdsprachenunterricht richtig gut, zum Beispiel in Englisch. Wir wissen, Content and Language Integrated Learning - CLIL - fördert die Sprachkompetenz. Da müssen wir auch endlich in unserer Sprachförderung in Deutsch hin - ein ganz klarer Vorschlag. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Schaffen Sie die Deutschförderkurse ab?) Danke, Christoph Wiederkehr - das muss ich jetzt ehrlich sagen -, dass es zumindest jetzt möglich ist, das schulautonom zu lösen. Das war es vorher nicht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Es sei nicht gesagt, wir haben keine Vorschläge. Ich habe sehr konkrete Vorschläge: den Blick in die Zukunft. Was wir brauchen, ist nicht nur die Abschaffung der Deckelung bei der Sprachförderung. Das haben wir jetzt Gott sei Dank auch beim sonderpädagogischen Förderbedarf, denn auch da sind wir mit 2,7 Prozent gedeckelt. Das entspricht nicht der Realität von Kindern mit Behinderungen in Wien. (Abg. Hannes Taborsky: ... einziges Bundesland mit ...!) Frau Malle hat gestern ganz richtig gesagt: Wir brauchen Inklusion. Wir brauchen Integration. Ja, aber wir brauchen auch die LehrerInnen-Stunden dafür. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Hannes Taborsky.) Wenn man Kinder nicht zurücklassen will, dann brauchen wir eine bedarfsorientierte Finanzierung. Das ist das Um und Auf. Wir brauchen diese bedarfsorientierte Finanzierung für Standorte mit besonders großen Herausforderungen. Denn wenn Kinder mehr LehrerInnenstunden haben, können sie auch mehr leisten. Wenn es uns nicht nur um die Kinder geht, denen es dann bessergeht und die mehr Bildungschancen haben, dann denken Sie einmal an die Arbeitslosigkeit! Über die haben wir heute schon ein paar Mal gesprochen. Wirtschaftlich ... Präsident Anton Mahdalik (unterbrechend): Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, zum Schluss zu kommen. Abg. Astrid Pany, BEd, MA (fortsetzend): Ich komme zum letzten Satz: Es ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Es würde die Zahl der Schulabbrecher und Schulabbrecherinnen drastisch reduzieren und uns Kosten von 460 Millionen EUR pro Jahr sparen, weil ein Abbruch schlechte Prognosen am Arbeitsmarkt verursacht. Schulabbrecher zahlen weniger Steuern und brauchen übrigens auch öfter Sozialhilfeleistungen. Vielleicht würden wir uns diese Diskussionen dann auch ersparen. Arbeiten Sie mit mir gemeinsam! Ziehen Sie mit mir gemeinsam an einem Strang! Setzen wir endlich eine bedarfsorientierte Mittelzuteilung durch! - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Anton Mahdalik: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus sieben schriftliche Fragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Abrahamczik, Spitzer, Taucher, Trinko, Arapovic, Pipal-Leixner und Bakos haben am 10. Juni 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Die Abgeordneten Mautz, Däger-Gregori, Vasold, Trinko, Arapovic, Gara und Bakos haben am 11. Juni 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Deutsch, Rychly, Weninger, Schulz, Arapovic, Ornig und Weber haben am 18. Juni 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Wiener Informationsfreiheits- Anpassungsgesetz 2025 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Digitales zugewiesen. Nach Beratungen in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 4, 2, 1, 3 und 5 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Bevor wir die unter Postnummer 4 vorgesehene Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes des Bundesrates vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtages, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Das an vierter Stelle gereihte Mitglied des Bundesrates, Frau Mag. Heidemarie Sequenz, und das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Frau Mag. Ursula Berner, haben mit Wirkung vom 25. Juni 2025 ihr Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Der GRÜNE Klub im Rathaus schlägt als neues Mitglied für die vierte Stelle Frau Mag. Mag. Elisabeth Kittel und als an gleicher Stelle gereihtes Ersatzmitglied Herrn Marko Schreuder zur Wahl vor. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist somit einstimmig beschlossen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024. Ich darf dazu die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien, Mag. Beatrix Hornschall, recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.) Ich bitte die Berichterstatterin, Abg. Abrahamczik, die Verhandlungen einzuleiten. - Bitte. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Herr Präsident! Ich bitte um Zustimmung. Präsident Anton Mahdalik: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Abg. Taborsky zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Mitglieder der Landesregierung, werte KollegInnen! Ich möchte mich zu Beginn bei den Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes Wien herzlich für den detaillierten Tätigkeitsbericht bedanken. Die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien und ganz generell in Österreich war ja ein wichtiger Schritt der Justizreform. Ich glaube, die Tätigkeit sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der Landesverwaltungsgerichte hat bewiesen, dass es der richtige Schritt war. Es war de facto die Einführung der Gerichtsbarkeit im Verwaltungshandeln. Ich bin selbst Beamter. Dass sozusagen ein unabhängiger Richter noch einmal über das Verwaltungshandeln schaut und man nicht die Entscheidungen im eigenen Bereich abklärt, hat dem ganzen System ganz gutgetan, glaube ich. Ich glaube also, das ist ganz generell für die Rechtsprechung und für das Rechtssystem in Österreich ein Gewinn gewesen. (Beifall der ÖVP.) Bei der Lektüre des Berichts und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung tritt allerdings eine bemerkenswerte Diskrepanz zutage: Die Selbsteinschätzung des Gerichts, das auf erhebliche Belastungen hinweist, steht im starken Kontrast zur Darstellung der Landesregierung, die die Lage weitgehend als unproblematisch bewertet. Diesem Spannungsfeld möchte ich mich in meiner Rede widmen. Erstens, die Arbeitsbelastung des Gerichts: Das Gericht nutzt ein Punktesystem zur Bewertung der Arbeitslast. Als dauerhaft zumutbar wird ein Wert von 180 Punkten pro Richter und Jahr angesehen. Im Jahr 2024 lag die tatsächliche Belastung jedoch bei 241 Punkten. Das Gericht leitet daraus einen Personalbedarf von 108 Richter- Vollzeitäquivalenten ab, während der Dienstpostenplan lediglich 85 vorsieht. Diese hohe Arbeitsbelastung ist insbesondere auf den markanten Anstieg von Verfahren im Staatsbürgerschaftsrecht zurückzuführen. Der Anstieg von wiederum 67 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass entgegen allen Beteuerungen die Missstände in der MA 35 - da sind wir wieder bei einem Thema, das die NEOS ja bereits seit Jahren zu verantworten haben - noch immer nicht behoben sind. Weiters führten aber auch die sogenannten Klimaaktivisten zu einem starken Anstieg von Verwaltungsstrafsachen nach dem Versammlungsgesetz von sage und schreibe 99 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Landesregierung kann diesen abgeleiteten Personalbedarf wiederum nicht nachvollziehen und hält die Statistik für - ich zitiere - "kein gutes Argument, da gleichzeitig die Zahl der offenen Verfahren reduziert werden konnte". Also, ich finde es einigermaßen zynisch, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme durchblicken lässt, dass es keine Überlastung gibt, weil sogar die Erledigungszahlen erhöht wurden. Die Bereitschaft der Bediensteten, auf Grund der angespannten Lage dennoch über ihre Kapazitäten hinaus zu arbeiten, um das System nicht zusammenbrechen zu lassen, in diesem Sinne auszulegen, widerspricht meiner Ansicht nach klar der Fürsorgepflicht des Dienstgebers, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Da besteht Klärungsbedarf, wie diese unterschiedlichen Bewertungen zu Stande kommen und welche Schlüsse für die Personalplanung zu ziehen sind. Zweitens, die richterliche Unabhängigkeit: Das Gericht verweist wiederholt auf Berichte europäischer Institutionen wie Greco und der EU-Kommission, die Kritik an den Auswahlverfahren für Gerichtspräsidenten und Richter üben. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Organisationsgesetz zu ändern, um die strukturelle Unabhängigkeit zu stärken. Die Landesregierung entgegnet, dass die geltenden Regelungen dem Bundesverfassungsgesetz entsprechen, wonach die Landesregierung bei der Ernennung nicht an Vorschläge richterlicher Organe gebunden ist. Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Frage bleibt die politische Frage, wie man mit den Empfehlungen auf europäischer Ebene umgehen möchte. Eine Beantwortung wäre ganz spannend und interessant. (Beifall bei der ÖVP.) Drittens, die Verfügbarkeit von Sachverständigen: Da zeigen sich direkte Widersprüche. Das Gericht berichtet, dass ihm faktisch nur ein einziger Lärm-Amtssachverständiger zur Verfügung steht und im Berichtsjahr kein Facharzt aus dem Gebiet der Psychiatrie verfügbar war. Dies sei besonders in Mindestsicherungs- und Verwaltungsstrafverfahren problematisch. Die Landesregierung hingegen stellt fest, dass alleine bei der MA 22 drei schalltechnische Amtssachverständige tätig sind und klinische Psychologinnen und Psychologen zur Beurteilung psychischer Störungen als gleichwertig angesehen werden können. Diese unterschiedlichen Auffassungen müssen aufgeklärt werden, da sie direkte Auswirkungen auf Verfahrensdauer und Kosten haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Viertens, zu guter Letzt die Infrastruktur des Gerichts: Das Gericht thematisiert die hohe Hitzebelastung im Sommer, die bereits zum Abbruch von Verhandlungen geführt hat. Die geplante Klimatisierung von zwei Verhandlungssälen und einem Akteneinsichtsraum ist wohl nur eine Erste-Hilfe-Maßnahme. Es müsste da eine umfassende Lösung Platz greifen. Die Landesregierung bestätigt diese erste Maßnahme als Pilotprojekt und stellt weitgehende Umsetzungen unter dem Vorbehalt der budgetären sowie betrieblichen Rahmenbedingungen in Aussicht. Dies wirft die Frage nach der Prioritätensetzung für die Arbeitsbedingungen der Justiz auf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Punkte zeigen, dass ein ernsthafter Dialog zwischen Gericht und Landesregierung notwendig ist. Wir appellieren an die Landesregierung, die im Bericht aufgezeigten Herausforderungen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Es geht darum, die Funktionsfähigkeit und die Rahmenbedingungen für unsere Justiz in Wien sicherzustellen. Das ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Frage der Verantwortung für einen starken Rechtsstaat und für ein starkes Rechtssystem in Wien. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Anton Mahdalik: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich mitteilen, dass Abg. Kickert für den Rest der Sitzung entschuldigt ist. - Als Nächster ist Abg. Weber zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident des Wiener Landtags, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, werte Berichterstatterin, hoher Landtag! Ich möchte Sie, Frau Vizepräsidentin, recht herzlich im Wiener Landtag begrüßen. Es ist gut und wichtig und richtig, dass Sie hier heute bei uns sind, denn der Austausch zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist natürlich ein ganz grundlegender Bestandteil unseres Rechtsstaats. Wir müssen diesen Dialog ernst nehmen, um gegenseitiges Verständnis für Bedürfnisse zu fordern, zu fördern und herauszuarbeiten und natürlich auch um unseren Rechtsstaat mit Leben zu erfüllen. Sie geben als Verwaltungsgericht die Garantie ab, dass das Verwaltungshandeln kontrolliert und gegebenenfalls auch korrigiert wird. Sie sichern damit Grundrechte in unserer Stadt und unserer Republik. Sie schaffen Transparenz, und Sie ermöglichen den Menschen einen effektiven Rechtschutz. Das alles sind natürlich unverzichtbare Funktionen unserer liberalen Demokratie. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Der Tätigkeitsbericht zeigt zwei Sachen: einerseits die unglaubliche Leistungsfähigkeit des Gerichts, andererseits auch die Belastungsgrenzen des Gerichts. Neben dem Tätigkeitsbericht liegt uns zugleich auch die Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung vor, die eine unterschiedliche Perspektive darauf wirft. Ein paar Zahlen haben wir schon gehört. Diesen gemeinsamen Dialog sowie aus unterschiedlichen Richtungen auf die Themen zu schauen, halte ich für ganz wichtig, um den Blick nach vorne zu richten. Wir haben es schon gehört: 2024 hat das Verwaltungsgericht einen großen Anstieg bei den Rechtssachen verzeichnet. 17 700 neue Verfahren wurden eingebracht. Das sind um beachtliche 1 400 Verfahren mehr als im Vorjahr. Insgesamt waren über 25 500 Verfahren anhängig. Das ist eine Belastung so hoch wie noch nie - mit Ausnahme des Pandemiespitzenjahres 2021. Besonders wird der Anstieg von 67 Prozent im Zusammenhang mit dem Staatsbürgerschaftsrecht hervorgehoben. Diesbezüglich möchte ich den Blick auf die Gesamtmenge der Beschwerdeverfahren und auch der Mehranträge richten, die es bei der zuständigen Behörde gegeben hat, um die Zahlen auch ein bisserl einordnen zu können. Im Vergleich wurden im Frühjahr 2023 monatlich 500 Antragstermine bei der MA 35 zum Thema österreichische Staatsbürgerschaft vereinbart. Im März 2025 waren es nicht mehr 500, sondern 1 700. Insgesamt wickelt die MA 35 152 000 Verfahren ab. Das ist beachtlich. Das ist eine beachtliche Vervielfachung. Demgegenüber steht natürlich auch die komplexe Gesetzeslage, die alle Systeme an die Belastungsgrenze bringt. Die Stadt Wien-Abteilung Einwanderungs- und Staatsbürgerschaft hat hier zuletzt auch massiv mit Dienstposten aufgestockt. Das ist ein wichtiger Schritt. Um Effizienzsteigerungen und Reformbemühungen durchzuführen, wird es aber langfristig notwendig sein, dass es eine wesentliche Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts gibt, die zu kürzeren Verfahren und zu kürzeren Wartezeiten führen soll. Deswegen haben wir im Regierungsprogramm auf Bundesebene ja etwa auch die gesetzliche Grundlage für die digitale Antragstellung geschaffen - ein wichtiger Schritt, der da entgegenwirken soll. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wir haben es schon gehört: Auch im Bereich des Versammlungsgesetzes gibt es einen massiven Anstieg von 99 Prozent und zusätzlich 371 neue Verfahren im Zusammenhang mit Klein- und Minirollern, sogenannten E- Scootern. Das ist deshalb ein interessanter Faktor, weil man daran sehr schön sieht, dass sich Themen der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen dann verspätet immer auch in den Themen widerspiegeln, mit denen Sie im Verwaltungsgericht zu tun haben. Trotz dieser beachtlichen Mehrbelastung durch offene und neue Verfahren konnten rund 18 000 Verfahren abgeschlossen werden. Das ist eine beeindruckende Leistung. Das ist ein Beleg Ihrer hohen Professionalität und vor allem auch ein Beleg für den Einsatz, den alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts Wien zeigen. Etwas, was noch nicht genannt worden ist, ist die budgetäre Situation: Die Gesamtausgaben des Verwaltungsgerichtes beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 27 Millionen EUR. Das ist ein Anstieg von 1,8 Millionen EUR gegenüber dem Jahr 2023. Wenn man auf die Personalkosten schaut, gibt es auch dort einen Anstieg - das ist auch gut so - von 18 Millionen auf 19,4 Millionen EUR, ein Plus von 1,3 Millionen EUR, eine Entwicklung, die auf Grund der steigenden Arbeitsbelastung ja auch völlig nachvollziehbar ist. Ein Blick auf eine längere Periode, nämlich auf den Zeitraum 2024 bis 2024, zeigt einen Anstieg von 8,7 Millionen EUR, bei den Personalkosten von 6,5 Millionen EUR - Zahlen, die sich mit dem steigenden Ressourcenbedarf, dem man nachgekommen ist, natürlich absolut erklären lassen. Die Arbeitsbelastung pro Richterin und Richter ist schon angesprochen worden. Auch die unterschiedlichen Sichtweisen sind angesprochen worden. Diesbezüglich freue ich mich dann auch auf Ihre Ausführungen dazu, wie Sie den Bedarf konkret definieren und auch auf die Stellungnahme des Amts der Wiener Landesregierung eingehen. Ich bin ja auch hier, um zuzuhören. Es ist ja auch schön, das aus dem Verwaltungsgericht von der Frau Vizepräsidentin direkt erklärt zu bekommen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Lesen Sie den Bericht! Wie reagieren die Regierungsparteien darauf?) - Ich habe es gelesen, Herr Kowarik, so wie ich diese Berichte jedes Jahr lese. Das brauchen Sie mir nicht hineinzuschreien, weil ich meine Aufgabe da sehr genau kenne. Ein jedes Jahr wiederkehrendes Thema ist das Thema richterliche Unabhängigkeit im Ernennungsverfahren, wo auf unterschiedliche Sichtweisen verwiesen wird. Weil ja hier auch Art. 134 Abs. 2 B-VG angeführt wird, würde mich bei Ihren Ausführungen auch interessieren, auf wen sich in Ihrem Tätigkeitsbericht die Aufforderung bezieht, da etwas zu ändern. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Gesetzgeber!) Ist das eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber? - Wenn Sie das an uns hier als Landtag richten, würde mich interessieren, wo Sie da unsere Aufgabe sehen. Es sind die Amtssachverständigen angesprochen worden, es ist das Raumklima angesprochen worden. Darauf möchte ich nicht mehr eingehen. Da ich den Bericht immer sehr aufmerksam lese: Ein Detail, das ich immer zuerst nachschlage, ist die Zahl, die beim Sicherheitskonzept steht, weil es mich in der Vergangenheit eigentlich immer sehr schockiert hat, wie viele gefährliche Gegenstände abgenommen werden, wenn man ins Gericht hineingeht. 2024 waren das 2 100 - das klingt sehr viel, ist aber deutlich weniger als im Jahr davor - und 42 Schusswaffen. Das sind alles erschreckende und schockierende Zahlen. Es würde mich interessieren, wenn Sie auch auf das Thema noch ein bisschen eingehen und das vielleicht ein bisschen genauer ausführen. Es wird auch im nächsten Jahr wieder die erste Seite sein, die ich aufschlage, wenn ich den Bericht lese, weil mich das immer ganz besonders schockiert. Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, ich möchte Ihnen im Namen meiner Fraktion und im Namen des gesamten Wiener Landtages auf jeden Fall den Dank aussprechen - nicht nur für den Tätigkeitsbericht. Ich möchte Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit für unseren Rechtsstaat, für die Rechtssicherheit und für das Vertrauen der Menschen in die Demokratie, das Sie mit Ihrer Arbeit geben, einen Dank aussprechen. Bitte nehmen Sie den Dank und die Anerkennung von meiner Fraktion und vom gesamten Wiener Landtag mit. Ich freue mich sehr auf Ihre Ausführungen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von StRin Mag. Judith Pühringer.) Präsident Anton Mahdalik: Als Nächster ist Abg. Prack zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht des Verwaltungsgerichts Wien. Das Verwaltungsgericht berichtet uns von einem arbeitsreichen Jahr 2024. Mit 17 700 eingegangenen Verfahren und einer Steigerung von 1 400 Verfahren ist die Arbeitsbelastung für die RichterInnen auf einem Höchststand, wenn man den einmaligen Peak im Zuge der Pandemie 2021 ausnimmt. Ich muss zugeben, für eines dieser Verfahren war ich verantwortlich. Es ging in meinem Verfahren um Transparenz nach dem Auskunftspflichtgesetz. Die Erledigung wird im nächsten Jahresbericht drinnen sein. Ich habe selbst miterleben können, wie rasch auf eine durchaus komplexe Rechtsmaterie eingegangen wurde. Es hat dann der Magistrat über eine außerordentliche Revision entschieden, die Qualität des Rechtsentscheides noch einmal überprüfen zu lassen. Ich kann sagen, die Qualität war so hoch, dass der Verwaltungsgerichtshof die Amtsrevision der Stadt abgewiesen hat. Am Ende steht, dass ich als Bürger Auskunft über abrissgefährdete Gebäude und deren Adresse bekommen habe - eine Auskunft, die mir sowohl die Stadträtin im Rahmen der Interpellation als auch der Magistrat im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes nicht erteilt hat. Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, solche Entscheidungen des Verwaltungshandelns, aber auch des politischen Handelns noch einmal gerichtlich überprüfen zu können. Dafür möchte ich meinen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Dr. Maria In der Maur- Koenne.) Es sind in diesem Jahr auch mehr Verfahren erledigt worden, als eingegangen sind. Das ist die höchste Erledigungsquote seit dem Bestehen des Verwaltungsgerichtes. In diesem Zusammenhang sind einige Punkte aus dem Bericht für uns als Landtag schon deutlich anzuschauen, nämlich erstens die hohe Arbeitsbelastung, auf die nicht erst in diesem Bericht zum ersten Mal verwiesen wird. Es wird in diesem Bericht jedenfalls gesagt: Es bräuchte statt der derzeit besetzten 85 Dienstposten 108 Dienstposten. Ähnliches gilt bei den RichterInnen, ähnliches gilt für die LandesrechtspflegerInnen, für die juristischen MitarbeiterInnen und für das Verwaltungs- und Kanzleipersonal. Ich finde, sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen diesen dringenden Appell des Verwaltungsgerichtes schon ernst nehmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das wir alle sehr begrüßen, Auswirkungen auf den Workload des Verwaltungsgerichtes zu erwarten sind. Das heißt, wir haben spätestens 2026 auch in diesem Bereich mit einem deutlichen Anstieg der Verfahren zu rechnen. Diesen Anstieg der Verfahren muss man auch in einer angemessenen personellen Ausstattung berücksichtigen. Das ist unsere Aufgabe als Landtag. Gleichzeitig steigen in der Hochrechnung - ich werde später noch genauer darauf eingehen - die Fälle im Konnex mit der MA 35. Auch unser politisches Handeln hier, zum Beispiel das politische Handeln der zuständigen Stadträtin im Zusammenhang mit den Klein- und Minirollern, verursacht einen Mehraufwand. Es wird also unsere Aufgabe sein, diesen Appell, der in diesem Bericht schon sehr deutlich ist, ernst zu nehmen. Darauf werde ich Sie auch hinweisen. Der zweite wichtige Punkt, den ich mitnehmen würde, ist die Klimatisierung. Sie ist vom Kollegen schon angesprochen worden. Da hat man überprüft, wie viele Grenzwertüberschreitungen es im Sommer gibt. Im Gegensatz zu uns, die wir hier eine Sommerpause haben, hat das Verwaltungsgericht keine Sommerpause. Die Hitze beeinträchtigt einerseits die Gesundheit der MitarbeiterInnen. Was ich aber auch besonders bemerkenswert finde und weswegen ich dringenden Handlungsbedarf gegeben sehe, ist, dass die Hitze offensichtlich dem Gesprächsklima in den mündlichen Verhandlungen abträglich ist. Wenn wir über Sicherheit sprechen, dann ist das in Wirklichkeit auch ein Sicherheitsaspekt. Denn wir alle wissen, wie sich Hitze in solchen ohnehin schon angespannten Situationen auf ein Gesprächsklima auswirken kann. Der dritte Punkt, den es, glaube ich, schon immer wieder anzusprechen gilt: Es wird in dem Bericht weiterhin darauf verwiesen, dass es Kritik daran gibt, ob die richterliche Unabhängigkeit ausreichend umgesetzt ist. Da gibt es den EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit, den wir ernst nehmen sollten. Wir sollten endlich die notwendigen Reformen einleiten. Der Greco-Bericht, der nichts mit Kollegin Greco zu tun hat (Heiterkeit bei Abg. Thomas Weber.), verweist ebenfalls auf diese Notwendigkeit, dass man die europäischen Standards zur Ernennung von RichterInnen und zur Auswahl von GerichtspräsidentInnen auch in unserem gesetzlichen Rahmen umsetzen sollte. Ein wesentlicher Punkt, der auch allen, die diesen Bericht vielleicht nicht gelesen haben ist, bekannt sein sollte, ist, dass das Verwaltungsgericht kritisiert, dass es einen erheblichen Mangel an Amtssachverständigen gibt. Ein Beispiel: Es steht kein einziger Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie aus diesem Fachbereich zur Verfügung. Der fehlt dann zum Beispiel, um ordentlich beurteilen zu können, ob eine Arbeitsfähigkeit im Rahmen von Mindestsicherungsgesetz-Entscheidungen gegeben ist oder nicht. Er fehlt dann - ein anderes Beispiel - auch bei Fragen wie: Ist eine Zurechnungsfähigkeit im Verwaltungsstrafverfahren gegeben oder nicht? Wenn man diese Amtssachverständigen nicht zur Verfügung hat, dann ist das am Ende ein Problem für die Qualität der Entscheidungen. Da müssen wir dem Verwaltungsgericht aus meiner Sicht, sehr geehrte Damen und Herren, die ausreichenden Ressourcen - in dem Fall personelle Ressourcen - zur Verfügung stellen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt komme ich aber zu dem Punkt, der mich wirklich noch einmal schockiert hat, nämlich dazu, dass der Teil der Rechtssachen, die mit der MA 35 zu tun haben, massiv angestiegen ist. Das alleine wäre noch nicht das Problem. Das Hauptproblem, das aufgezeigt wird, ist, dass es eine massiv hohe Zahl an eingelangten Säumnisbeschwerden gibt, die die MA 35 betreffen. 756 Säumnisbeschwerden gab es insgesamt. Davon betrafen 681, also 90 Prozent der Säumnisbeschwerden, die Tätigkeit der MA 35. Ich möchte Ihnen einfach kurz aus dem Bericht zitieren, weil das schon ungeschönt aufzeigt, was das Problem ist: "In vielen dieser Fälle der MA 35 war der verfahrenseinleitende Antrag bereits vor mehreren Jahren bei der Behörde eingebracht worden", und die Behörde hat teils über Monate jegliche Ermittlungen unterlassen. "Nach einlangender Säumnisbeschwerde wird die statuierte dreimonatige Frist zur Nachholung des Bescheides [...] seitens der MA 35 regelmäßig nicht genutzt, sondern die Rechtssache sofort nach Eingang der Beschwerde dem Verwaltungsgericht Wien vorgelegt", wodurch die Entscheidungspflicht auf das Verwaltungsgericht übergeht. Das heißt nichts anderes, sehr geehrte Damen und Herren, als dass die Verwaltungsbehörde ihre Arbeit auf das Verwaltungsgericht auslagert. Das kann nicht sein. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das ist einerseits ökonomisch nicht sinnvoll, weil dadurch die Arbeit natürlich auf in der Regel besser bezahltes Personal übergewälzt wird - das heißt, es ist quasi ökonomisch ein Problem -, es ist aber vor allem auch rechtsstaatlich ein Problem. Dazu möchte ich noch einmal den Bericht zitieren: "In Säumnisbeschwerdeverfahren, die von der Bundesverfassung als Ausnahmefall konzipiert sind, ist das Verwaltungsgericht Wien gehalten, ein aufwändiges Ermittlungsverfahren zu führen," - was ja eigentlich die MA 35 führen sollte - "womit die Ressourcenbelastung von der Verwaltung auf das Verwaltungsgericht übertragen wird. Aus Rechtsschutzerwägungen höchst problematisch ist, dass den Rechtsschutzsuchenden auf diese Art eine Rechtsschutzinstanz genommen wird." Genau das ist das Problem. Das Nichtfunktionieren der MA 35, dieses Säumnis, ist nicht nur ein Problem im Sinne des Zeitverhältnisses, sondern es ist auch ein Rechtsschutzproblem, das Sie damit verursachen, weil Sie es seit fünf Jahren nicht hinbekommen, diese Behörde auf Vordermann oder Vorderfrau zu bringen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Hannes Taborsky.) Hinter jeder dieser 681 Beschwerden stehen persönliche Schicksale. Diese überlangen Verfahren bei der MA 35 sind eine massive Integrationsbremse. Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisberges, weil das Verfahren ja erst mit dem Erstberatungstermin überhaupt beginnen kann, also mit dem Antrag, den man stellt. Auf die wartet man ja auch schon monatelang. Das heißt, es wird schon mit der Zulassung zum Verfahren verzögert, sodass man noch mehr Säumnisbeschwerden bekommt. Dieser Bericht, der hier vorliegt, ist in Sachen MA 35 also katastrophal. Das hat halt auch Auswirkungen auf die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts, das diese Aufgaben eigentlich nicht übernehmen sollte. Diese Aufgaben sollte die MA 35 erledigen. Es ist echt ein Armutszeugnis, dass sich das seit fünf Jahren eher verschlechtert als verbessert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Am Ende ist es mir ein Anliegen, dem Verwaltungsgericht zu danken. Bitte richten Sie das auch allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Hannes Taborsky und Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner ist Abg. Kowarik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident, Frau Berichterstatterin, sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine Damen und Herren! Wieder einmal ein Bericht des Verwaltungsgerichtes, der Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Jahr 2024. Wenn man sich diesen Bericht durchliest, wird man sich denken, dass man das alles schon einmal gelesen hat. Ich möchte auch dazu sagen, der Hintergrund zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien ist schon ein besonderer. Grundsätzlich war es eine große Reform, die Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt einzuführen - sicherlich eine der größten Reformen der Zweiten Republik, auch was die Verfassungsänderung betrifft. Sie ist durchaus gelungen, würde ich einmal behaupten. Ein Bundesland hat sich bei der Einführung dieser Verwaltungsgerichtsbarkeit besonders schwergetan. Das war - Sie können es erraten - unser Bundesland. Ich bin jetzt schon sehr lange in diesem Haus. Ich habe das alles miterlebt. Ich habe das alles mitbegleitet. Wir haben 2012 den Beschluss über die Einrichtung dieses Verwaltungsgerichtes im Landtag gehabt. Alle anderen Bundesländer haben das tadellos abgewickelt. Nur Wien hat es nicht geschafft. Die ÖVP hat dann gemeinsam mit uns - damals hat es noch gar keine NEOS gegeben - ein Ansuchen an den Verfassungsgerichtshof gemacht. Da wurden wesentliche Bestimmungen gehoben. Immer wieder hat der VfGH einzelne Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes aufgehoben. Was will ich damit sagen? - Die Magistratsverwaltung, die Verwaltung in Wien, hat sich ausgesprochen schwergetan, plötzlich eine unabhängige Stelle zu haben - eine komplett unabhängige Stelle, eine gerichtliche Stelle. Vorher hat es mit dem UVS ja so etwas Ähnliches gegeben, aber jetzt haben wir wirklich ein Gericht. Das war nachvollziehbar. Das hat ein Blinder gesehen, sage ich einmal. Diese - ich weiß nicht - Angst vor der Gerichtsbarkeit war ganz klar. Es zieht sich in den Berichten durch. Wenn man diese aus den letzten zehn Jahren liest - ich glaube, seit 1.1.2014 gibt es das Gericht, diese Verwaltungsgerichtsbarkeit -, so steht dort - ich möchte beinahe behaupten - jedes Jahr mehr oder weniger ein Hilferuf an die zuständigen Stellen drinnen. Kollege Weber, weil Sie so eine schöne, liebe Rede gehalten haben: Ja, das ist eh schön, nur haben wir den Bericht vorliegen. Sie haben ihn gelesen. Das glaube ich Ihnen auch. Warum auch nicht? Das Gericht hat also seine Ausführungen schon vorgegeben. Es ist natürlich Usus und sehr gut, dass Sie das auch mündlich machen können. Der Bericht liegt aber einmal vor. Sehr interessant wäre auch gewesen, was denn eine Regierungspartei eigentlich zu diesem Hilferuf sagt. Ich zitiere - das sagt jetzt nicht der Kowarik oder irgendeine andere Oppositionspartei -: "Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Seit mehreren Jahren besteht eine Überlastung." - Seit mehreren Jahren; Berichtsleser wissen das. Noch einmal: "Es geht daher der Appell an den Landtag, eine entsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen." - Der Appell an uns ist also deutlichst ausgesprochen, Herr Kollege. Für alles haben wir Geld in Wien, für alle Spompanadln. Die NEOS sind da ja sehr kreativ. Da wird Geld ausgegeben, das wir gar nicht haben. Sie haben die Rechnungsabschlussdebatte auch verfolgt. Dort, wo es wirklich interessant wäre und wo es eigentlich die Uraufgabe der Republik oder - sagen wir so - der staatlichen Institutionen wäre, müssen wir uns von unserem Gericht Hilfeschreie anhören. Das ist ein Armutszeugnis erster Klasse. (Beifall bei der FPÖ.) Den NEOS liberale Politik zu erklären, habe ich schon längst aufgegeben. Es gibt ein Stichwort, das heißt: weniger Staat, mehr privat. Ihr macht es genau umgekehrt. Bei allem, was die private Sache betrifft, wird außerordentlich finanziert, da wird alles Mögliche gemacht. Da, wo es Kernaufgaben des Staates gibt, schreit das Verwaltungsgericht - und Sie sagen, ja bitte, sagen Sie uns irgendetwas dazu. Sie sollen doch sagen, was wir da machen! Sie sind uns die Antwort schuldig geblieben. Schauen wir uns also den Bericht an. Jetzt habe ich mich abgearbeitet an den NEOS, kommt mitunter vor. Der Kollege vor mir hat es auch schon bemerkt. Also, schon im Vorwort wird ausgeführt die Arbeitsbelastung und die seit Jahren - ich wiederhole mich -, seit Jahren problematische Situation bei den Richtern und auch beim sonstigen Verwaltungspersonal. Uns fehlen dort die budgetären Mittel, dass wir dort anständig arbeiten können. Es wird sehr anständig gearbeitet, verstehen Sie mich nicht falsch, Frau Vizepräsidentin, aber es fehlen die budgetären Mittel, dass Sie so arbeiten können, dass es auch eines Rechtsstaates würdig ist, sage ich einmal. Auf mehreren Seiten wird dann der Personalstand ausgeführt. Interessant ist auch, das muss man schon sagen, immer die Replik des Amtes der Wiener Landesregierung. Ja, das kann man machen, in allen anderen Bundesländern geht es anders. Also da ist das Verhältnis offensichtlich ein anderes. Bei uns in Wien, ich habe es Ihnen am Anfang gesagt, merkt man noch immer die Schwierigkeit der Verwaltung, sich mit diesem Gericht wirklich anzufreunden. Der Kollege Taborsky ist auch schon ein bisschen darauf eingegangen, also, das sei so dahingestellt, natürlich gibt es immer unterschiedliche Sichtweisen, nur das ist eigentlich relativ eindeutig, was da drinsteht. Die Gerichtsorganisation wird auch ausgeführt. Was mich besonders interessiert hat, war die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Das ist, das weiß jeder, der damit zu tun hat, eine Aufgabe für sich, die spannend ist. Ich habe gelesen, mit Wirksamkeit vom 1. September 2024 wird eben über Manz teilgenommen am elektronischen Rechtsverkehr. Das ist gut und wichtig und in Zeiten wie diesen in Wirklichkeit gar nicht mehr anders möglich. Wir haben das geschafft. Auch das bindet Kräfte, Geld und Nerven, sage ich einmal. Sie wissen, wovon ich rede (in Richtung der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes). Die richterliche Unabhängigkeit - auch da ist der Appell klar, zumindest dieses Berichtes. Der Appell richtet sich an den Landtag, an wen denn sonst. Wer ist zuständig für die Ausgestaltung des Gerichtes? - Der Wiener Landtag, wer sonst. Ich sehe das allerdings etwas anders, sage ich auch dazu. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein. Die Europäische Kommission sieht da Bedenken. Ich habe da auch auf Bundesebene einen anderen Zugang, was den Bundesstaatsanwalt betrifft. Ich glaube, man sollte die Gerichte und auch die Staatsanwaltschaft nicht als Staat im Staat machen, sondern es macht bei den demokratischen Durchgriffsrechten, wenn man das so herunterbrechen will, schon Sinn, wenn es auch eine politische Verantwortlichkeit gibt für den, der den Gerichtspräsidenten bestellt und den Staatsanwalt. Das ist bei uns kein Thema, aber auf Bundesebene. Also das sehe ich ein bisschen anders. Trotzdem, es ist immerhin ein Thema, das auch aufgezeigt wurde, das uns betrifft. Der Mangel an Amtssachverständigen. - Es wurde schon gesagt, das erspare ich mir jetzt, noch einmal darauf einzugehen. Auch das ist natürlich für das Funktionieren eines Gerichtes unbedingt notwendig, dass man da genug Zugriff hat auf entsprechende Amtssachverständige. Was auch immer spannend ist - und ich habe gerade heute aus meiner Kanzlei einen ähnlichen Punkt gehört -, ist Amtshilfe. Da hat es bis jetzt datenschutzrechtliche Probleme gegeben. Wir hoffen, dass sich das jetzt mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz in Wohlgefallen aufgelöst hat. Aber auch da sieht man, dass das, was gut gemeint ist oder uns teilweise von der Europäischen Union aufgesetzt wurde, nicht immer das Klügste ist, wenn man dann nachrennen muss und die einzelnen Behörden sich gegenseitig keine Auskunft geben können. Ich habe gerade selber in meiner Privattätigkeit mit der MA 11 genau das gleiche Problem. Ich hoffe, dass ich das lösen kann. Kollegen sind schon auf den Geschäftsgang, die Entwicklung der Arbeitsbelastung eingegangen und - auch das ist ja nichts Neues, das werden alle Tätigkeitsberichtsleser wissen - das Staatsbürgerschaftsrecht. MA 35 - ein Problem, das uns verfolgt. Ich erlaube mir, einen Seitenschlenker dazu zu machen. Wir haben diese Überforderung der Infrastruktur aufgrund der tatsächlich viel zu großen Zuwanderung in unsere Republik und in unser Bundesland im Speziellen. Da zeigt sich eben auch auf Magistrats-, Verwaltungs- und auch auf Gerichtsebene, wie das durchschlägt. Wir schaffen das eben nicht - um eine bekannte vormalige Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zu zitieren. Dieses Problem sehen wir auf allen Ebenen. Ja, im Schulbereich haben wir das schon diskutiert, im Infrastrukturbereich und eben auch da ist es angekommen, eh schon die längste Zeit. Die MA 35 ist überfordert, hat immer mehr Fälle, schafft es nimmer. Jetzt ist es beim Gericht aufgeschlagen. Auch das den GRÜNEN ausgerichtet: Ich glaube, die Frau Kollegin Aslan hat dazu gestern eine OTS oder irgendeine Meldung gemacht. - Ja, eh, das stimmt, und das ist ausgesprochen unzufriedenstellend. Der Kollege Prack hat es auch angeführt, dass in Wirklichkeit das Gericht die Arbeit der ursprünglichen Behörde machen muss, nämlich das Ermittlungsverfahren einmal von Beginn an aufzurollen. Das ist ja nicht Aufgabe einer Rechtsinstanz, sondern das sollte eigentlich schon die Behörde machen. Das geschieht in sehr, sehr vielen Fällen, leider Gottes, nicht. Wenn man halt die ganze Welt einlädt, dann muss man auch mit solchen Problemen rechnen. Das sei Ihnen nur gesagt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Interessant auf Seite 21 ist die Entwicklung des Geschäftsganges im Jahresvergleich. Da hat man es dann sehr schön aufgelistet, wie die Verfahren neu sich entwickelt haben. Da ist eben der Pfeil nach oben gehend. Es wurde schon von Kollegen gesagt, ich kann Ihnen die Zahlen dazu ersparen. Also der Aufwand wird immer größer, der Hilfeschrei des Gerichtes ist eigentlich eindeutig, nicht nur in diesem Bericht, auch in den Vorgängerberichten. Es liegt an uns und speziell natürlich an der Regierung und an den Regierungsparteien, dafür zu sorgen, dass wir eine Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, die selbstverständlich ohne Probleme arbeiten kann. Der Appell ist leider Gottes wie jedes Jahr nicht nur, eine schöne Rede zu halten, sondern es tatsächlich auch zu machen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg. Seidl, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch sehr geehrte Frau Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts! Ich darf heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden und damit meinem Vorgänger, Kurt Stürzenbecher, nicht nur im Wahlkreis im Mandat nachfolgen, sondern auch diese Wortmeldung übernehmen. Ich bin mir sicher, Sie haben ihn schon ein bisschen vermisst, weil er diese Wortmeldungen immer traditionell absolviert hat. Ja, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine sehr gelungene Reform war, ist, glaube ich, inzwischen die allgemeine und ich finde auch richtige anerkannte Auffassung. Die Verwaltungsgerichte haben eine zentrale rechtsstaatliche Funktion. Sie geben den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Entscheidungen der Verwaltung überprüfen zu lassen. Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2024 gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit des Gerichts. Ich will jetzt auch nicht lauter Zahlen aus dem Bericht referieren. Viele davon haben wir heute schon gehört. Ich bin mir auch sicher, dass Sie den Bericht alle sehr aufmerksam gelesen haben und ebenso die Stellungnahme. Nur in diesem einen Punkt lassen Sie es mich bitte doch tun. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnten 2024 mehr offene Rechtssachen abgearbeitet werden. Nämlich gab es da eine Zunahme um 1 338 Erledigungen. Das ist eine Steigerung von 8 Prozent. Das ist, glaube ich, angesichts der Menge der anfallenden Arbeit wirklich sehr beträchtlich. Wenn ich es richtig gesehen habe, ist es damit das dritte Jahr in Folge gelungen, mehr Sachen abzuarbeiten als neu hinzugekommen sind. Das ist wirklich eine große Leistung. Sehr erfreulich. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic.) Aufgreifen möchte ich jetzt noch, weil es doch in einigen Wortmeldungen Kritik gab, insbesondere im Hinblick auf die Säumnisbeschwerden, die MA 35. Es stimmt, dass der Anteil der MA 35-Materien mit 90 Prozent aller Säumnisbeschwerden einen sehr hohen Anteil ausmacht. Das Amt der Wiener Landesregierung weist in der Stellungnahme aber auch darauf hin, dass, wenn man alle Rechtssachen in Summe betrachtet, diese Akten nur einen Anteil von 0,41 Prozent aller Eingänge beim Gericht ausmachen. Trotzdem ist das ein Problem. In der Stellungnahme wird auch festgehalten, dass die Referate der MA 35 dazu angehalten sind, diese Säumnisbeschwerden schnellstmöglich in Bearbeitung zu nehmen und jedenfalls jene Verfahren zu bearbeiten, wo es möglich ist, diese innerhalb der drei Monatsnachfrist noch zu erledigen. Es ist ja so, dass, wenn man eine Säumnisbeschwerde einbringt, die Behörde eine Dreimonatsfrist hat, um den Bescheid doch noch nachzuholen. Grundsätzlich geht dann natürlich die Entscheidungspflicht über auf das Gericht. Das ist wahrscheinlich im Regelfall auch im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller, weil sie dadurch zu einer schnelleren Entscheidung kommen. Man darf, glaube ich, in dieser ganzen Debatte nicht vergessen, dass die lange Verfahrensdauer so viele unterschiedliche Gründe hat. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist eine Angelegenheit der mittelbaren Bundesverwaltung und auch eine sehr komplexe Materie. Da gibt es neben dem Staatsbürgerschaftsgesetz zahlreiche bindende Erlässe des Bundesministers und auch einiges an höchstgerichtlicher Judikatur, das heißt, da haben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr lange Einschulungsphase. Andererseits sind die Verfahren sehr umfangreich, da müssen wirklich viele Unterlagen vorgelegt werden, beim Einkommen die besten 36 Monate der letzten sechs Jahre, das wird dann einzeln berechnet, zusätzlich zum legalen Aufenthalt muss man jeden Tag, an dem man sich im Inland, im Ausland aufgehalten hat, nachweisen. Auch die Prüfung von Verwaltungsstrafen braucht es, wir haben ja keine zentrale Datenbank, und eben auch die Auslandsaufenthalte, die wirklich auf den Tag genau festgestellt werden müssen. Sobald das alles mehr als sechs Monate dauert, können die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Säumnisbeschwerde einbringen. Jetzt wurde das vorher als Integrationsbremse beurteilt. Diese Beurteilung würde ich deswegen nicht teilen, weil die Staatsbürgerschaft nicht am Anfang des Integrationsprozesses steht, sondern am Ende. Das sind ja Menschen, die seit Jahren und Jahrzehnten da sind, die sind Teil unserer Gesellschaft. Nichtsdestotrotz ist es ein Problem, das man natürlich nicht kleinreden darf. Da gab es dann, das muss ich auch noch festhalten, bereits eine Organisationsreform bei der MA 35, die schon sehr viele Erfolge gebracht hat, die aber ihre volle Wirkung erst noch entfalten wird. Auch die zuständige StRin Bettina Emmerling hat vorgestern in der Sitzung schon erwähnt beziehungsweise, ich glaube, der Kollege Weber hat es in einer Wortmeldung auch schon einmal erwähnt, dass es da schon sehr viele Erfolge gab, zum Beispiel, was die Beschleunigung bei der Terminvergabe betrifft. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich will jetzt aber tatsächlich zum Schluss kommen, es geht ja nicht um die MA 35, sondern um das Landesverwaltungsgericht. Ich möchte mich abschließend für die Erstellung des Berichts bedanken und natürlich auch im Namen der SPÖ-Fraktion für die ganze geleistete Arbeit im vergangenen Jahr und auch für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Zu Wort gemeldet ist nun die Frau Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien, Frau Mag. Beatrix Hornschall. - Bitte. Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Mag. Beatrix Hornschall: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Berichterin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die heute in der Sitzung erschienen sind! Eingangs möchte ich den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien für den heutigen Tag entschuldigen, er hat mir aufgetragen hervorzuheben, dass er die Termine im Landtag bisher immer persönlich wahrgenommen hat. Er hätte auch heuer am 18. Juni 2025 die Rede gehalten, aber nachdem die Sitzung auf den 26., auf heute, verschoben worden ist, ist er leider verhindert. Somit habe ich heute die Ehre, in meiner Funktion als Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtes Wien über den Tätigkeitsbericht 2024 zu berichten gemäß den Vorgaben des Herrn Präsidenten. Es ist schon erwähnt worden, das Berichtsjahr 2024 ist das elfte Jahr des Verwaltungsgerichtes Wien, das am 1. Jänner 2014 gegründet wurde. Wir haben die beeindruckende Zahl von 190 000 Akten in diesen elf Jahren zur Bearbeitung bekommen. Auch im Berichtsjahr 2024, kann ich sagen, haben wir 17 700 Verfahren erhalten, das ist eine Steigerung gegenüber 2023 von 1 400 Verfahren. Insgesamt hatten wir 25 600 Verfahren anhängig. Diese Arbeitslast, gemessen an den Punkten, die die einzelnen Richterinnen und Richter zugeteilt bekommen, war, wie schon erwähnt, ein All-Time-High, also wirklich eine Spitze. Ein Ausreißer war nur, pandemiebedingt selbstverständlich, das Jahr 2021. Einen markanten Anstieg an Verfahren hatten wir im Staatsbürgerschaftsrecht, und da waren es auch zum großen Teil Säumnisbeschwerden, da waren es 67 Prozent mehr als im Jahr 2023. Diese Verfahren sind sehr, sehr komplex und betreffen auch zum großen Teil die Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus. Eine weitere neue Herausforderung 2024 war, dass wir Strafverfahren nach der neuen E-Scooter-Verordnung bekommen haben. Da haben wir im Berichtsjahr 371 Verfahren bekommen, für heuer ist eine noch beträchtlichere Steigerung prognostiziert. Ich habe mir von gestern die Zahlen auswerten lassen, heuer haben wir bereits 607 dieser Beschwerden bekommen. In dieser Bewältigung der Arbeitslast werden unsere Richterinnen und Richter selbstverständlich professionell unterstützt von den Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern und auch von zwölf juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Betreffend die LandesrechtspflegerInnen muss ich aber auch berichten, dass deren Arbeitslast der eigenständigen Verfahren - sie unterstützen nicht nur Richterinnen und Richter, sondern führen auch eigene Verfahren - um fast zwei Drittel gestiegen ist, und zwar ist das zurückzuführen auf die Neuregelung der Wohnbeihilfe. Deswegen haben wir schon im Jahr 2024 Anträge gestellt zur Genehmigung von acht Ausbildungsposten. Da muss man nämlich dazu wissen, es dauert erfahrungsgemäß, vom Beginn der Ausschreibung bis dann jemand auch wirklich eingesetzt werden kann, zwei Jahre. Alleine ein Jahr ist vorgesehen für die Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Wir haben in diesem Jahr selbstverständlich nicht nur Akteneingang gehabt, sondern auch sehr viel entschieden, nämlich 18 000 Verfahren. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 1 300 Verfahren mehr, und es ist uns wieder gelungen, dass wir den Aktenstand dadurch reduzieren konnten, weil wir mehr entschieden haben als hereingekommen ist. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Karl Mahrer.) Auch sehr stolz sind wir auf die durchschnittliche Verfahrensdauer von nur sechs Monaten. Das bedeutet, dass in den allermeisten Fällen die gesetzliche Entscheidungsfrist eingehalten werden konnte, was für einen Rechtsstaat ein ganz wesentliches Asset ist. Wir haben auch nur im Jahr 2024 26 Fristsetzungsanträge bekommen, das heißt, gerechnet von der Arbeitsbelastung von 25 500 anhängigen Verfahren ist das bitte schön ein Prozentsatz von nur 0,10 Prozent. Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen des Gerichtes für diese wirklich beeindruckenden Zahlen auch im Vergleich zur übrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nur durch die außergewöhnlichen Leistungen und Anstrengungen meiner Kolleginnen und Kollegen war das möglich. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Vorbild für die MA 35!) Ich bin sehr stolz auf sie und danke ihnen von Herzen. (Allgemeiner Beifall.) Vielen Dank, ich werde das Lob selbstverständlich an die KollegInnen weitergeben. Um Rechtssachen erledigen zu können, ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein ganz wesentlicher Bestandteil die öffentliche mündliche Verhandlung. Wir haben 2024 7 900 Verhandlungen durchgeführt, auch während der besonders heißen Sommermonate Juni, Juli, August 2024. Allein in diesen Monaten haben wir 1 629 Verhandlungen durchgeführt. An dieser Stelle appelliere ich an Sie, meine Damen und Herren, eine rasche Klimatisierung des Gerichtsgebäudes ist unabdingbar. Diese enorme Hitze schadet der Gesundheit der MitarbeiterInnen, aber selbstverständlich auch unseren Verfahrensparteien. Die Hitze wirkt sich auch auf den Arbeitsoutput negativ aus. Es ist schon erwähnt worden, eine Verhandlung ist ja ganz wesentlich dafür, um einen Konsens zwischen widerstreitenden Parteien zu erzeugen. Wenn es da ganz einfach zu heiß ist, leidet auch dieses Gesprächsklima. Wir mussten im Sommer 2024 auch Verhandlungen abbrechen, weil es nicht mehr gegangen ist, zwei Personen mussten sogar mit Kreislaufkollaps mit der Rettung ins Spital gebracht werden. Für unsere Rahmenbedingungen wichtig ist natürlich auch unsere Sicherheitsschleuse. Wir haben 2024 2 100 gefährliche Gegenstände abgenommen, darunter waren immerhin 42 Schusswaffen. Dass das etwas zurückgegangen ist, führe ich darauf zurück, dass wir in unseren Ladungen ganz deutlich hineinschreiben "keine gefährlichen Gegenstände" und wir eine wirklich effiziente Sicherheit haben. Also bei uns gibt es - wer schon da war - ein Gepäckröntgengerät, man geht durch einen Torbogen wie beim Flughafen, und das hat sich offenbar und Gott sei Dank herumgesprochen. 42 Schusswaffen - das ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahrzehnten, schon etwas länger zurückliegend, das Waffengesetz so interpretiert wurde, dass man eher einen Waffenpass bekommen hat als zur heutigen Zeit. Es ist auch eine, glaube ich, hervorragende Leistung, dass ich Ihnen berichten kann, dass nur 5 Prozent unserer Entscheidungen bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes angefochten wurden. Beim Verfassungsgerichtshof waren 2024 nur 260 Verfahren betreffend unser Gericht anhängig und nur in 13 Prozent wurde unsere Entscheidung aufgehoben beziehungsweise abgeändert. Beim Verwaltungsgerichtshof waren es 532 Revisionen und in 35 Prozent wurden unsere Entscheidungen aufgehoben und in 4 Prozent abgeändert. Das heißt summa summarum, dass wirklich der Großteil aller unserer Entscheidungen Bestand hat. Das heißt, es ist uns offensichtlich gelungen, Rechtsfrieden herzustellen aus Sicht unserer Beschwerdeführer, aber auch der Behörden, die wir letztendlich überprüfen. (Allgemeiner Beifall.) Vielen Dank. Jetzt komme ich zu den Ressourcen, die notwendig sind für diese Leistungen. Bereits im Tätigkeitsbericht 2023 hat der Herr Präsident eine rasche Nachbesetzung frei gewordener richterlicher Planstellen gefordert. Es freut mich sehr, dass ich Ihnen berichten kann, dass wir im Jahr 2024 zehn zusätzliche Richterinnen und Richter bekommen haben, die mit 1. Juli 2024, also vor einem Jahr, angelobt werden konnten. Ich bedanke mich sehr bei unserem Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann und beim Herrn amtsführenden Stadtrat für Personal in seiner Funktion als Mitglied der Landesregierung für diese sehr gute und fruchtbringende Zusammenarbeit zum Wohle des Gerichtes. Auch möchte ich mich bedanken beim Herrn Magistratsdirektor in seiner Funktion als Landesamtsdirektor, dass er die äußerst zügige Durchführung des Besetzungsverfahren mit der Unterstützung des Amtes der Landesregierung ermöglicht hat. Allerdings muss ich auch darauf hinweisen, dass es in den nächsten Jahren - Stichwort Generationenwechsel, der auch uns trifft - absehbare Pensionierungen geben wird, weshalb wir appellieren, eine Überhangsbesetzung vorzunehmen im Sinne einer vorrausschauenden Personalpolitik. Ich muss auch erwähnen, dass es zu Abwesenheiten von Richterinnen und Richter und auch der sonstigen Kolleginnen und Kollegen kommt auf Grund von Ruhestandsversetzungen, Mutterschutz, Elternkarenz und Teilauslastungen zur Pflege von Kindern, die wir nicht abfangen können. Es hat dazu geführt, dass im Durchschnitt des Jahres 2024 wir nur 82 volljudizierende Richterinnen und Richter zur Verfügung hatten. Wir sind sehr froh, dass als erster Schritt jetzt nächste Woche zwei neue Richter mit 1. Juli 2025 angelobt werden können. Allerdings muss ich hervorheben, dass das lediglich 10 Prozent der notwendigen Personalforderung ist. Im Jahr 2024 haben wir 19 500 Punkte an unsere Richterinnen und Richter zugewiesen. Diese Punkte dienen zur Gewichtung der Verfahren - ein Verfahren wegen Falschparkens ist weniger aufwendig als eine Ausschreibung von millionenteuren technischen Geräten für das AKH. Gemessen an 180 Punkten, die unser Geschäftsverteilungs- und Personalausschuss im Laufe mehrerer Jahre als erträglich ansieht, brauchen wir 108 Vollzeitäquivalente. Im Augenblick gibt es nur 85 Dienstposten und sechs auf Dauer genehmigte Überhänge. Deshalb appelliere ich, eine zusätzliche Systematisierung von Dienstposten vorzunehmen. Auch erneuere ich die Bitte, eine rasche Nachbesetzung freier Posten gut im Auge zu behalten. Ein weiteres Thema ist die Bewertung und Beurteilung der Richterinnen und Richter. Jetzt im Augenblick ist es im Dienstrechtsgesetz so geregelt, dass in den ersten drei Jahren jedes Jahr ein neuer Richter, eine neue Richterin beurteilt wird und dann folgen Drei-Jahres-Abstände. Dieses starre Intervall ist nicht förderlich, wenn anlassbezogen eine neue Bewertung durchgeführt werden muss, was manches Mal nötig ist. Außerdem ist gerade am Anfang diese Häufigkeit unserer Ansicht nach nicht erforderlich. Wir appellieren deshalb, eine legistische Annäherung an das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz vorzunehmen, dort ist vorgesehen, dass die erste Beurteilung nach dem zweiten Kalenderjahr erfolgt, dann nur auf Antrag des Präsidenten, wenn er der Meinung ist, dass die letzte Beurteilung nicht mehr zutrifft, und selbstverständlich kann die Richterin oder der Richter auch selbst eine beantragen, vielleicht für eine Bewerbung. Wir haben auch im Sinne der Digitalisierung Projekte umsetzen können. Beim elektronischen Rechtsverkehr waren gemeinsam mit der Firma Manz ganz intensive Arbeiten zu bewältigen. Wir konnten im letzten Jahr bereits 1 000 Schriftstücke im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs empfangen und selbst 1 300 Zustellungen vornehmen. Außerdem konnten wir die elektronische Unterschrift in unserem Aktenverwaltungssystem implementieren, und wahrscheinlich im Herbst 2025 wird eine Schnittstelle zur zentralen Behördenplattform des Bundes zur Abwicklung von Strafverfahren, kurz VStV, in Wirksamkeit treten. Durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz wurde es uns endlich ermöglicht, bei der Kriminalpolizei, bei den Staatsanwaltschaften und anderen Gerichten personenbezogene Daten anzufordern, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt wurden. Das ist wichtig zum Beispiel für den Vollzug des Staatsbürgerschaftsgesetzes, weil wir überprüfen müssen, ob eine Person eine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit darstellt. Eine große Herausforderung bei der Bewältigung unserer Arbeit war auch insbesondere im letzten Jahr der Mangel an Amtssachverständigen des Magistrates. Dazu ist zu sagen, dass es gesetzlich das Primat der Amtssachverständigen gibt, das heißt, es sollten in erster Linie dem Gericht Amtssachverständige zur Verfügung stehen, die Bestellung nicht amtlicher Sachverständiger ist nur eine Notlösung. Wir hatten leider nach einer Pensionierung keinen einzigen Facharzt aus dem Gebiet der Psychiatrie und Neurologie zur Verfügung. Das ist besonders prekär, weil wir zum Beispiel von Gesetzes wegen die Arbeitsfähigkeit von Mindestsicherungsbeziehern mit einem entsprechenden Facharzt überprüfen müssen. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besagt auch, dass die Zurechnungsfähigkeit - das ist ein Thema im Verwaltungsstrafverfahren, ob jemand überhaupt fähig war einzusehen, dass er etwas falsch gemacht hat, beziehungsweise ob er handeln konnte - überprüft werden muss, da sind auch Fachärzte gefragt. Der Magistrat und das Verwaltungsgericht Wien hatten 2024 gemeinsam nur einen einzigen Lärmsachverständigen zur Verfügung, diese Expertise ist aber wesentlich für Entscheidungen in Bau- und Anlagenverfahren und damit natürlich auch für den Wirtschaftsstandort Wien. Außerdem ist zu sagen, dass bei nicht amtlichen Sachverständigen entweder der öffentliche Haushalt die Kosten zu tragen hat oder das im administrativen Verfahren eine Partei tun muss, was eigentlich dem Grundsatz der niederschwelligen Erreichbarkeit der Verwaltungsgerichte widerspricht. Außerdem erschwert es natürlich die Einhaltung unserer gesetzlichen Entscheidungspflichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit bin ich am Ende der Rede. Ich bin sicher, dass Sie wie bisher mit großer Verantwortung die Anliegen des Landesverwaltungsgerichtes Wien behandeln werden. Damit gewährleisten Sie für die Wiener Bevölkerung einen effizienten und qualitätsvollen Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht Wien. - Ich bedanke mich sehr für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herzlichen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort. - Bitte. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Es ist jetzt schon viel gesagt worden. Ich möchte nicht alles wiederholen. Ich möchte mich vor allem bedanken, einerseits natürlich für den vorliegenden Bericht, vor allem auch aber für die ruhige und sachliche Debatte. Wir sind heute den vierten Tag hier, da war es stimmungsmäßig im Saal auch schon anders. Ich glaube, es ist wichtig gerade bei diesem Thema, dass wir die Diskussion bei Dingen, die man vielleicht unterschiedlich sieht, wo es aber um wichtige Punkte geht, auch sachlich machen kann, weil das immer zuträglicher ist. Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken, Frau Vizepräsidentin, für Ihre Worte und die Einblicke und möchte Sie bitten, den Dank auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen und natürlich auch dem Herrn Präsidenten. Ich freue mich, dass Sie heute hier bei uns gewesen sind und darf abschließend noch einmal um Zustimmung bitten. (Beifall bei SPÖ, NEOS, GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Wir kommen nun zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle hier die Einstimmigkeit fest. Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die die vorliegende Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsberichtes des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2024 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit GRÜNEN, SPÖ, NEOS, FPÖ gegen die ÖVP die Mehrheit und somit beschlossen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien und das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Abg. Abrahamczik, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Mag. Nina Abrahamczik: Ich möchte nur hinweisen, dass mit dieser Änderung im Gesetz auch einem Wunsch des Verwaltungsgerichts explizit nachgekommen wird. Es geht im Wesentlichen um Vertretungsregelungen, und ich darf die Abgeordneten um Zustimmung bitten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, somit ist dieses Gesetz in erster Lesung einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch da stelle ich die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Hacker, und ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich ersuche um Debatte und anschließende Zustimmung. - Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Zierfuß, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wiener Mindestsicherung - ein Thema, über das wir durchaus häufig hier in diesem Saal debattieren und das ja auch medial sehr oft diskutiert wird. Öffentlich ist mittlerweile vollkommen klar, dass es bei der Wiener Mindestsicherung Veränderungen braucht. Sie haben in Ihrem Regierungsprogramm eine Formulierung gewählt, wo es heißt, es soll evaluiert werden. Wir haben die letzten vier Tage auch schon einiges darüber gehört, wie diese Evaluierung ausschauen kann, ob da etwas passiert oder auch nicht. Ich habe auch mit Aufmerksamkeit die öffentlichen Stellungnahmen der neuen Finanzstadträtin dazu wahrgenommen und auch von Ihnen, Herr Landesrat, wobei mich das weniger überrascht hat, ehrlich gesagt. Wir haben mittlerweile 1,3 Milliarden EUR Ausgaben allein für die Mindestsicherung, vor fünf Jahren war es noch die Hälfte. Es sind 75 Prozent der Mindestsicherungsbezieher ganz Österreichs in Wien und das, obwohl wir nur rund 20 Prozent der Einwohner Österreichs haben. Wir sehen also, dass diese Sozialleistungen in Rekordhöhe klarerweise Menschen anziehen, nach Wien zu kommen. Für uns ist klar: Sozialleistungen sollen keine Einladung nach Wien sein. (Beifall bei der ÖVP.) Ich halte dabei auch vollkommen klar fest - und ich glaube, das steht außer Debatte -, dass Sozialleistungen immer ein letztes soziales Netz sein müssen, und das stellen auch wir nicht in Abrede. Nur ist immer die Frage, wie hoch man sie ausgestaltet und wie das mit den Staffelungen ist. Jetzt sagt ja nicht nur die Opposition, dass es da Veränderungsbedarf gibt, auch der eigene Finanzdirektor dieser Stadt sagt, dass es da Veränderungen geben muss, damit diese Mindestsicherung überhaupt noch finanzierbar ist. Er hat das mit einem schriftlichen Beisatz gemacht: Entweder es wird verändert oder man spart anders ein in seinem Ressort. Jetzt ist der zuständige Landesrat ja nicht nur für Soziales, sondern auch für Gesundheit und Sport zuständig. Ich glaube im Sport wird man vom Volumen her relativ wenig einsparen können, bei der Gesundheit, glaube ich, sind wir uns auch alle einig, dass das schwierig sein wird. Deswegen ist auch da vollkommen klar, dass bei der Mindestsicherung nachgeschärft werden muss, so wie das in vielen anderen Bundesländern auch schon geschehen ist. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist heute das Debattenthema der Schulungszuschlag, der auf Bundesebene angepasst worden ist. Ich habe auch medial verfolgt, dass es ja fast als eine Art Befreiungsschlag dieser Stadtregierung gesehen worden ist, dass da jetzt etwas eingespart wird. Es war in mehreren Medien so ein bisschen das Thema, wo man sagen muss, allein vom Volumen her wird das recht wenig verändern, und einfach nur etwas umzusetzen, was der Bund gemacht hat, ist zwar für diese Stadtregierung vielleicht eine Besonderheit, wo eine Grundsatzgesetzgebung ja sonst immer ignoriert wird, aber es ist auf jeden Fall kein Grund, sich abzufeiern, dass man das Problem gelöst hätte. Ganz im Gegenteil, das ist nur Makulatur, die da betrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn immer auch die Rede davon ist, dass es eine bundesweit einheitliche Lösung braucht, dann ist vollkommen klar, es ist besser, wenn das bundesweit gleich geregelt ist. Nur, Herr Landesrat, das liegt jetzt nicht unbedingt am Bund, dass es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt. Der hätte ja auch schon damals mit unserer Bundesregierung eine einheitliche Grundsatzgesetzgebung geschaffen, wo vollkommen klar ist, dass egal in welchem Bundesland die gleichen Bedingungen herrschen. Aber es ist das Bundesland Wien, das aus unserer Sicht rechtswidrig einfach mehr ausbezahlt, als das die bundesgesetzliche Grundsatzregelung vorsieht. Deswegen ist es vollkommen klar, dass Sie da etwas tun, was diese bundesweit einheitliche Regelung torpediert, und nicht der Bund, und deswegen fordern wir Sie einmal mehr auf, auch entsprechend das umzusetzen, was bundesweit geregelt ist. (Beifall bei der ÖVP.) Für uns ist vollkommen klar, dass Arbeit sich mehr auszahlen muss als Sozialleistung. Wenn es jetzt von der neuen Finanzstadträtin immer heißt, naja es wird ja eh bei allen Familien aufgestockt auf die Mindestsicherungshöhe, wenn so viele Kinder vorhanden sind, dann muss ich Ihnen schon ganz ehrlich sagen, dass 9 000 EUR netto schon sehr viel Geld sind. Ich glaube nicht, dass die Menschen da draußen verstehen, wie man 9 000 EUR ohne Arbeit netto bekommen kann. Es ist auch einfach unfair all jenen gegenüber, die vielleicht auch im niedrigeren Lohnsegment arbeiten gehen, hart arbeiten, Berufen nachgehen, die vielleicht nicht unbedingt Freude machen, aber einen wichtigen Teil zu unserer Gesellschaft beitragen und mit ihrem Steuergeld diese Sozialleistungen finanzieren. Für uns ist klar: Arbeiten muss sich mehr auszahlen als Sozialleistung. Deswegen werden wir auch weiterhin gegen diese Mindestsicherung, wie sie in Wien der Fall ist, ankämpfen. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg. Bernecker-Thiel, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Dr. Arabel Bernecker-Thiel (NEOS): Wir haben gemeinsam mit der SPÖ in dieser Sitzung einen Antrag eingebracht, der das Wiener Mindestsicherungsgesetz dahingehend reformieren will, dass der Schulungszuschlag für BezieherInnen der Wiener Mindestsicherung sowie die Nichtanrechnungsbestimmung für die vom AMS und anderen Trägern ausgezahlten Schulungszuschläge gestrichen werden sollen. In dieser Sache ziehen wir mit dem Bund mit, denn der Bund hat diesen Schulungszuschlag erst 2024 unter Schwarz-Grün ins Leben gerufen und schafft ihn jetzt innerhalb weniger Monate wieder ab. Wenn wir jetzt nicht schnell reagieren, dann bleiben wir auf diesen Kosten sitzen, weil der Bund ab sofort diese Gelder nicht mehr refundiert. Wir müssen also schnell reagieren, und wir reden da keineswegs von kleinen Beträgen, wie in den Raum gestellt wurde. Alleine für 2025 reden wir von 10 Millionen EUR, die auf uns zufallen würden, 2026 20 Millionen EUR, und wenn ich das jetzt hochrechne auf fünf Jahre, dann reden wir von 90 Millionen EUR. Und das ist keine Bagatelle. (Abg. Harald Zierfuß: 1,3 Milliarden EUR!) Wir haben uns in diesem Regierungsprogramm dazu verpflichtet, verantwortlich mit dem Budget umzugehen und das ist ein wichtiger Teil davon. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Allerdings ist es erst der allererste Schritt für eine Reform der Mindestsicherung, zu der wir uns in dieser Aufschwungskoalition verpflichtet haben. Als Nächstes werden wir die Mindestsicherung in ihrer gegenwärtigen Form evaluieren. Ich weiß, das Wort evaluieren wird immer wieder spöttisch verwendet, aber ich möchte sagen, ich stehe dazu. Ich stehe zu jedem einzelnen Mal, bei dem das Wort evaluieren in unserem Regierungsprogramm vorkommt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Weil, ganz ehrlich, was sollen wir sonst machen? - Wir machen Politik basierend auf Zahlen und Fakten und Daten und nicht Wischiwaschi-Bauchgefühl-Politik. (Beifall bei den NEOS. - Heiterkeit bei der ÖVP.) Sie mögen mir nicht zustimmen, aber ich finde, das sind wir den WienerInnen und den SteuerzahlerInnen doch schuldig. (Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß. - Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Georg Prack, BA: Sie haben keine Grundlage für das, was Sie da sagen. Das ist Wischiwaschi-Politik! Es ist gar nichts evaluiert worden!) Aber basierend auf dieser Evaluierung wird es natürlich dann weitere Anpassungen geben, zu dieser Reform haben wir uns bekannt. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Ganz klar ist, dass Armutsbekämpfung im Vordergrund steht und uns die Bekämpfung von Kinderarmut ganz wichtig ist. Wir haben eben zwei Ziele. Erstens, dass die Reform sicherstellt, dass Sozialhilfe dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird. Zweitens wollen wir, dass es keine Schieflage gibt. Wir haben dann noch einen Punkt - da sind wir uns doch auch hier mit einigen einig -, wir wollen, dass sich Arbeit und Leistung auszahlen. Es darf nicht passieren, dass es profitabler ist, sich auf die Mindestsicherung zu verlassen, als selbst einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Georg Prack, BA: Der Zuschlag war ein Arbeitsmarkt...) Da wollen und müssen wir entsprechend eingreifen, wir wollen Menschen dabei unterstützen, möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden. (Abg. Georg Prack, BA: Und dann schafft man den Schulungszuschlag ab? Das ist doch absurd!) Das da die Bildungspolitik auch eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eh ganz klar. Darum erwähne ich das auch nur kurz. Bildungspolitik wirkt nicht nur akut, sondern eben auch langfristig und ist dadurch ein wichtiges Element dabei, Armut und Arbeitslosigkeit langfristig zu bekämpfen. Das ist ganz klar. Die Treffsicherheit von Sozialleistungen habe ich schon erwähnt, da haben wir einiges zu bieten. Viele Beispiele aus dem Bildungsbereich sind heute schon genannt worden. Ich erwähne jetzt nur ganz kurz ein paar Stichworte, die sich auf die jüngsten WienerInnen beziehen, wo wir Leistungen gebracht haben. Wir haben mehr Unterstützung bei Hortbeiträgen geleistet, gratis City-Sommercamps für Kinder von Mindestsicherungsbeziehern, Unterstützung beim Ankauf von Unterrichtsmaterialien, wo nötig, gratis WLAN in Schulen, den Ausbau von Glasfasertechnologie, Unterstützung bei mehrtägigen Schulveranstaltungen. Auch noch erwähnen will ich die School Nurses, erstens, weil sie ein gutes Konzept ... (Abg. Mag. Mag. Julia Malle: Vier!! - Abg. Harald Zierfuß: Die vier School Nurses!) - Die ausgebaut werden, das ist ganz klar, wir wollen unbedingt einen Ausbau der School Nurses. Ich glaube, das wurde heute auch schon mehr im Detail erwähnt. Aber ich erwähne sie hier auch noch einmal, weil diese School Nurses jetzt nicht nur direkt einen niederschwelligen Effekt in den Schulen haben und eine gute Ansprechperson sind, sondern auch, weil sie gegebenenfalls an passende Angebote außerhalb der Schule verweisen können. Das ist auch ein ganz wichtiges Element dafür, dass Unterstützung treffsicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird. (Beifall bei den NEOS.) Ein letzter Punkt: Es gibt heute auch noch einen FPÖ-Antrag zum Thema Mindestsicherung. Ich wollte eigentlich überhaupt nicht darauf eingehen, weil es da eher um keine sachliche Debatte, sondern um eine Neiddebatte geht, und das möchte ich nicht. Aber es gibt einen Widerspruch in dem Antrag, auf den will ich ganz schnell hinweisen. Die FPÖ kritisiert wortreich die bestehenden Sachleistungen, Bildungsleistungen, Öffi-Tickets, Rezeptgebührenbefreiung, um nur ein paar zu nennen. Ein paar Absätze später wiederum fordert die FPÖ vermehrte Sachleistungen ein. (Abg. Armin Blind: Andere, Frau Kollegin.) - Sie wollen den Kuchen behalten und ihn gleichzeitig essen (Zwischenruf bei der FPÖ: Das ist englisches Deutsch, was Sie gerade gesagt haben.) - Das ist ein englisches Sprichwort, das bezieht sich auf Leute, die Dinge wollen, die sich miteinander nicht vereinbaren lassen. Jetzt würde ich sagen, bei dem FPÖ-Antrag muss ich gestehen, hat sich mir nicht erschlossen, ob die FPÖ den Kuchen behalten will oder ob sie ihn essen will. Ich habe nur eines festgestellt: Teilen will sie ihn sicher nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Ellensohn, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident, Herr Landesrat und Stadtrat, meine Damen und Herren! Worum geht es? - Man könnte auch eine Gesamtdebatte über die Mindestsicherung führen. Sehr lange gehen tut es heute darum, dass der Schulungszuschlag, den Menschen bekommen, die Mindestsicherung bekommen, gestrichen werden soll. Und zwar ist Wien da ganz schnell, nämlich das erste Bundesland von neun. Wir haben heute noch einen Tagesordnungspunkt, da waren wir nicht ganz so schnell, aber da ist die Regierung offensichtlich ganz schnell dabei. Bei der Mindestsicherung sollte man schon immer wieder im Kopf behalten: Das ist das letzte soziale Netz, das wir haben. Das ist das, was du ganz am Ende kriegst. Niemand hier drin wird das hoffentlich jemals benötigen. Die meisten von Ihnen kennen aber vielleicht irgendjemand. Wünschen tut man das überhaupt niemandem. Also niemand ist sehr gerne in der Mindestsicherung. Das Ziel von keinem progressiven Menschen ist auch nicht, möglichst viele Leute in der Mindestsicherung zu haben, sondern möglichst wenige, die es benötigen. Und man hilft denen, die es brauchen. Das ist einmal das erste Ziel, auf das könnte man sich vielleicht zwischendurch einigen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dann gibt es zumindest wieder bei allen Progressiven ganz klar die Position: Wie helfe ich jemandem am leichtesten, wenn er oder sie keine Arbeit findet, dass es besser wird? - Na, indem sich die Leute qualifizieren. Das steht in jedem Arbeitsmarktpapier, in jedem Sozialpapier, das steht einfach überall drin. Gebt den Leuten eine Chance auf Ausbildung, dann finden sie leichter eine Arbeit. Was hat die letzte Bundesregierung beschlossen, seit letztem November gültig? - Dass man zu dem Zuschlag, den man vom AMS kriegt, den Bildungszuschlag, 75 EUR, zusätzlich Geld bekommt, nämlich - was war es - aktuell 149 EUR für Leute, die eine Ausbildung machen, die zwischen vier und zwölf Monaten dauert, und 299 EUR, die ausbezahlt werden, wenn die Ausbildung länger als zwölf Monate dauert. Die 75 EUR sind übrigens nicht berührt heute von dem Aktenstück, sondern es geht jetzt um die 149 und 299 EUR. Das hat jemand bekommen. Also wenn jemand in der Mindestsicherung ist oder meinetwegen auch die Rohdeckung des Lebensunterhaltes dazu bekommt - das kriegen die, die noch weniger haben, für die, die es genau wissen möchten -, nimmt man denen mit dieser Kürzung von 299 EUR ungefähr ein Viertel des Geldes, das sie zur Verfügung haben, weg. Rechnen Sie es sich einfach für sich selber aus bei Ihrem Gehalt. Ich nehme Ihnen ein Viertel weg und sage: Viel Spaß. Da wären alle da herinnen ziemlich angefressen, weil trotz der Höhe des Gehalts ein Viertel ziemlich viel ist, für Sie alle. Manche hätten vermutlich sogar Schwierigkeiten, Ihren Lebensstandard noch zu halten. Da nimmt man jemandem ungefähr ein Viertel, der sagt: Leider bin ich auf diese sozialen Sicherungen angewiesen. Jetzt versuche ich einen Kurs zu machen, der dauert achtzehn Monate. Juhu, der wird mir bezahlt, unter anderem mit den 299 EUR. Und der wird mir jetzt gestrichen, ich werde mir den Kurs nicht leisten können. Jetzt steht tatsächlich - und das ist schon ein bisschen bitter - in den Aussendungen der SPÖ und die Kollegin von den NEOS hat es vorhin wiederholt: Die Evaluierung hat nicht funktioniert. Noch einmal: Das gibt es seit letztem November! Es ist wahnsinnig schwierig zu evaluieren, finde ich, wie gut es funktioniert hat bei Leuten, die das seit letztem November bekommen für die nächsten eineinhalb Jahre. Da sind wir nämlich im nächsten Jahr. Man hat also jetzt schon gesagt, es bringt nichts. Man hat keine vier, fünf Monate gebraucht, um zu einer Maßnahme zu sagen, die Leute betreffen soll, die zwölf, vierzehn, achtzehn Monate einen Kurs machen. Das geht nicht. Das ist einfach ein Schmäh! (Beifall bei den GRÜNEN.) So. Was man schon herauslesen kann - und so kann man es ja auch nachlesen - ist, dass es Schwierigkeiten gibt. Diese Höhe der Mindestsicherung ist nicht gerade wurscht. Alle hätten gerne, dass es weniger ist, aber nicht, indem man Leuten das wegnimmt, die es dringend brauchen, sondern eben, indem man versuchen soll, möglichst vielen Personen herauszuhelfen. Das sind Schulungsmaßnahmen. Das spart angeblich ungefähr 20 Millionen EUR laut Aussendungen. Das ist genau der falsche Ort zum Sparen, das ist ganz sicher der falsche Ort. Wäre die SPÖ in Opposition, würde sie durchdrehen da heraußen, und die AK und der ÖGB würden hinterher marschieren, und alle würden Zeter und Mordio schreien. So ist es genau umgekehrt. Die sind alle mucksmäuschenstill! Das ärgert mich jedes Mal! Die AK ist nicht die Vertretung der SPÖ-Politik und sagt nicht einen einzigen Satz dazu, wenn man einen Zuschlag streicht, der dazu dienen soll, dass ein arbeitsloser Mensch eine Arbeit findet. (Beifall bei den GRÜNEN.) Aber es passt zu dem, was alles gesprochen wird, wo dann immer die wichtigen schönen Sätze kommen, auch auf Bundesebene: Arbeitslosigkeitsbekämpfung und man muss ihnen helfen ... Was ist das Erste, was man gemacht hat? - Den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit hat man abgeschafft auf Bundesebene. Na, das wird wahnsinnig helfen, dass Leute, die arbeitslos sind, leichter in Arbeit kommen! Auch dort: schöne Worte und das Gegenteil machen. Ich weiß schon, dass die Budgets angespannt sind. Aber vielleicht könnten zumindest die progressiven Kräfte anfangen nachzudenken, ob man etwas anderes auch machen kann. Wir müssen nicht über Vermögenssteuer reden auf Bundesebene, da brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Es gibt die ÖVP und die FPÖ, die werden immer die schützen, die sehr viel haben und viel zu viel haben. Aber es gibt andere Möglichkeiten. In Wien kann man - und wir haben es ein paarmal gehört und Sie werden das noch sehr oft hören die nächsten fünf Jahre - mit einer Leerstandsabgabe Geld hereinholen. Mit einer Infrastrukturabgabe kann man Geld hereinholen, mit einer Bodenwertsteigerungsabgabe kann man Geld hereinholen. Könnten wir vielleicht darüber nachdenken, bevor man die Schulungszuschläge von Menschen streicht, die sich eine Schulung antun, damit sie einen Job finden? (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich muss trotzdem sagen - auch, weil die Angriffe von konservativer Seite und weiter rechts scharf sind gegenüber den Leuten, die an der Armutsgrenze und unter der Armutsgrenze leben -, wir haben in dieser Stadt in den letzten Jahren nicht jede schlechte Idee durchgesetzt, die von woanders gekommen ist. Wir haben versucht zu kämpfen. Aber bitte, es geht ein bisschen mehr! Wenn Sie 20 sind und Sie sind in der SJ und dann in der jungen Generation und vorher bei den Falken, sagen Sie alle einen anderen Text. Das (Der Redner hält ein Blatt Papier hoch.) hätte jedes 20-jährige Ich von Ihnen zerrissen und hätte gesagt: Das will ich nicht. Diese Energie hätte ich gerne! - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor wir fortfahren, gebe ich noch bekannt, dass der Herr Abg. Kowarik ab sofort entschuldigt ist. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Maximilian Krauss. - Bitte. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was uns heute als Novelle des Mindestsicherungsgesetzes präsentiert wird, ist in Wahrheit nicht mehr als eine kosmetische Korrektur. Es verkennt das eigentliche Problem, mit dem wir uns in Wien im Bereich der Mindestsicherung auseinandersetzen müssten, dem Sie sich stellen müssten und das Sie endlich ändern und verbessern müssten, dass da nämlich heißt: Zuwanderung in die Mindestsicherung. Das ist das echte Thema, das echte Problem, das wir in Wien haben und nicht diese kleine Novelle, die wir heute von Ihnen beschlossen bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2023 haben in Wien 142 000 Menschen Mindestsicherung bezogen. Wie auch in den Jahren davor war das ein massiver Anstieg. Daran sehen wir, dass das kein statistischer Ausreißer war, sondern dass Sie Wien mit Ihren Zahlungsmethoden zu einem Magneten für Mindestsicherungsbezieher aus dem Ausland gemacht haben. Denn wenn wir uns die Zahlen ansehen, so waren es bereits im Jahr 2023 nur noch 39 Prozent der Menschen, die in Österreich Mindestsicherung bezogen haben, die einen österreichischen Pass hatten. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) 42 Prozent waren asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, und die Tendenz war weiter steigend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe nicht, wie Sie schönreden können, dass zwei Drittel der Mindestsicherungsbezieher keinen österreichischen Pass haben, Ausländer sind, die allermeisten unter dem Deckmantel des Asyls nach Wien gekommen sind (Abg. Mag. Berivan Aslan: Es ist keine Rede von ... auf Kosten der ...) und dann von Ihnen auch noch als Einheitspartei ab Tag eins mit Geldleistungen durchgefüttert werden. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der FPÖ.) Während Sie Wien zu einem internationalen Magneten für Armutszuwanderung gemacht haben, haben Sie es auch noch geschafft, dass im vergangenen Jahr 57 Prozent jener Flüchtlinge, also beinahe zwei Drittel, die in anderen Bundesländern zugelassen wurden, um in Österreich temporär bleiben zu können, dann nach Wien gezogen sind. Was heißt das? - Sechs von zehn Menschen, die in der Steiermark, im Burgenland, in Kärnten oder in Vorarlberg als Flüchtlinge anerkannt wurden, haben als erste Maßnahme gesetzt, dass sie sofort nach Wien gezogen sind. Warum machen sie das? - Sie machen das, weil sie in Wien ab Tag eins Sozialwohnungen erhalten, Geldleistungen erhalten, und falls sie diesen Titel einmal verlieren und einen rechtskräftigen Abschiebebescheid haben, sogar dann von Ihnen noch mit der Mindestsicherung in horrenden Höhen durchgefüttert werden. Was Sie da machen, ist eine Umverteilung, aber keine Umverteilung von unten nach oben, sondern eine Umverteilung von der arbeitenden Bevölkerung hin zu Menschen ohne österreichischen Pass, die oftmals noch nie einen Cent in unser Sozialsystem eingezahlt haben und damit müsste heute eigentlich Schluss sein! (Beifall bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Wenn Sie sagen, die FPÖ sollte sich schämen, vielleicht sollte sich dann auch Ihr Haus-und-Hof-Medium, Der Standard schämen, denn sogar Der Standard hat vor einigen Wochen attestieren müssen: "Sozialhilfe als Magnet für Flüchtlinge. Drei Forscher sagen Ja." Dann ist im Standard auch nachzulesen gewesen, dass diese absurden Geldleistungen, die Sie auszahlen, selbstverständlich international und auch österreichweit ein Pull-Faktor sind, der sich herumspricht. Jeder, der es sich möglichst einfach machen möchte, an Sozialhilfen und Geldleistungen zu gelangen, zieht nach Wien, egal ob er gerade in Kabul ist oder wenige Wochen in der Steiermark war, weil er weiß, er wird hier versorgt und muss hier nichts leisten. Wir bräuchten endlich eine Novelle und eine Reform, die dem einen Riegel vorschiebt, und nicht nur das, was Sie heute beschließen wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Die Abgeordnete von den NEOS hat gemeint, die FPÖ möchte die Geldleistungen und auch die Sachleistungen streichen. Dann sagt sie aber, sie ist doch wieder für Sachleistungen. Dann haben Sie auch noch etwas von einem Kuchen erzählt. Dann haben Sie gesagt, die FPÖ möchte den Kuchen nicht teilen. Ich sage Ihnen eines: Es geht nicht darum, ob die FPÖ den Kuchen nicht teilen möchte. Es geht darum, dass es in dieser Stadt unglaublich viele fleißige Menschen gibt, die in der Früh aufstehen, arbeiten gehen und sich am Ende des Tages trotzdem keinen Kuchen mehr leisten können, während Sie Geldgeschenke an Menschen machen, die noch nie eingezahlt haben. Das ist ungerecht, und nicht Ihre Überheblichkeit der arbeitenden Bevölkerung gegenüber. (Beifall bei der FPÖ.) Denn sehen wir uns einmal im Detail an, was hier in Wien für ein Förderkarussell läuft und welche Förderungen Menschen bekommen, die ohne österreichischen Pass in der Wiener Mindestsicherung sind und dort ohnehin schon bis zu 9 000 EUR netto pro syrischer Großfamilie abkassieren können. Der Mobilpass wird finanziert. Die Mietbeihilfe wird finanziert. Die Rezeptgebührenbefreiung wird finanziert. Die Energiekostenhilfe wird finanziert. Die Jugendunterstützung wird finanziert. Selbstverständlich wird auch die ORF-Befreiung finanziert - für Fremde, die noch nie einen Cent eingezahlt haben und es sich dann in der Mindestsicherung in Wien gemütlich machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, während österreichische Familien und österreichische Steuerzahler abkassiert werden, läuft hier ein doppeltes Förderungskarussell. Einerseits direkte Geldleistungen, andererseits all diese Boni, die ich Ihnen gerade vorgelesen habe. Das ist unfair. Das ist ungerecht. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der FPÖ.) Dann werden Sie wieder sagen: Das ist Hetze, das stimmt nicht, die bekommen eh zu wenig. Ich glaube, es war ja auch Herr Babler, als wir Freiheitliche damals vor eineinhalb Jahren aufgedeckt haben, dass eine syrische Familie in Wien an die 6 000 EUR netto an Unterstützungszahlungen bekommen hat. Damals hat im Übrigen ja auch die Stadt Wien zuerst noch gesagt: Das stimmt nicht, die FPÖ hat diesen Fall erfunden. Damals hat man auch der Heute-Zeitung, die das gemeinsam mit uns aufgedeckt hat, in den ersten Anfragebeantwortungen Ihres Stadtratsbüros gesagt: Das ist Hetze, die FPÖ hätte diesen Fall erfunden, den gibt es gar nicht. Als wir dann die Zahlen und den Fallbescheid vorgelegt haben, hat man auch seitens des Stadtratsbüros sehr kleinlaut zugeben müssen: Es gibt ja nur ganz, ganz wenige Fälle, bei denen das vielleicht doch so der Fall ist. Tatsache ist: Es gibt diese Fälle. Diese Fälle sind der Ausreißer nach oben, aber auch das Mittel ist ein absurd hohes. Wenn wir uns die aktuellen Zahlen alleine im Mai 2025 anschauen und dort entnehmen, dass 59 900 - also beinahe 60 000 - Asylberechtigte - und 12 000 subsidiär Schutzberechtigte in Wien Mindestsicherung beziehen, dann sind das über 70 000 Menschen, die als Asylanten nach Wien gekommen sind, im arbeitsfähigen Alter sind und trotzdem von der Allgemeinheit durchalimentiert werden müssen, während diese Gelder gleichzeitig auf der anderen Seite in Wien in vielen anderen Bereichen dringend fehlen. Wir haben ja in den letzten Tagen auch massiv darüber diskutiert, dass wir in Wien einen Schuldenstand haben, der maßgeblich explodiert. Sogar Ihr Kurzzeit-Stadtrat und Finanzdirektor der Stadt Wien hat zugegeben, dass dieses System, wie Sie es in den letzten Jahren in Wien aufgebaut haben - und das Sie ja auch heute weiter prolongieren -, in Zukunft nicht mehr finanzierbar sein wird, wenn es nicht in anderen Bereichen ganz massive Einschnitte geben wird. Anscheinend haben Sie sich wieder einmal dafür entschieden, Einschnitte bei der arbeitenden Bevölkerung durchzuführen und noch mehr Schulden anzuhäufen, um dadurch diese Zahlungen an Asylanten in der Form weiterführen zu können. Mit uns Freiheitlichen würde es so etwas nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.) Um noch einen Systemjournalisten zu zitieren - der Profil-Redakteur Clemens Neuhold hat es auf den Punkt gebracht: "4 600 EUR Mindestsicherung - das kommt natürlich in Syrien an." Wer glaubt, dass derart großzügige Unterstützungen keine Anziehungskraft haben, der lebt in einem Wolkenkuckucksheim. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Standard bis Profil beginnen Journalisten zu erkennen, dass die freiheitlichen Warnungen richtig waren und endlich ein Umdenken stattfinden muss, wenn Sie unsere Stadt nicht endgültig in die Pleite führen wollen. Unsere freiheitlichen Lösungsvorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Wir haben auch den einfachen Bundesländervergleich. Wir brauchen nicht weit zu schauen: in die Steiermark, wo jetzt richtige Reformen beschlossen wurden, nach Oberösterreich oder nach Salzburg, wo es auch bessere Maßnahmen gibt. Schauen wir einfach nach Niederösterreich, wo die FPÖ seit einigen Jahren Verantwortung trägt! Niederösterreich hat ähnlich viele Einwohner wie Wien - auch um die zwei Millionen. Mindestsicherungskosten in Niederösterreich im vergangenen Jahr: um die 60 Millionen EUR. In Wien - ebenfalls um die zwei Millionen Einwohner - sind die Mindestsicherungskosten bei über 1,3 Milliarden EUR. Wenn wir das auf die kommende Legislaturperiode von Rot-Pink hochrechnen, dann landen wir bei 8 Milliarden EUR, die Sie in den nächsten Jahren nur für Mindestsicherungszahlungen ausgeben werden. Da sind die Steigerungen, die es wahrscheinlich geben wird, weil diese Zahlen ja kontinuierlich steigen, noch gar nicht einberechnet. Tatsache ist, Sie führen eine Umverteilung durch: weg von der arbeitenden Bevölkerung hin zu Menschen ohne österreichischen Pass, die unser System in vielen Fällen einfach nur ausnutzen. Damit sollte endlich Schluss sein. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Vasold zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Stefanie Vasold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat! Es ist immer ein bisschen eine Challenge, nach dem Kollegen Krauss nicht gleich in Saft zu gehen. Ich werde mich aber bemühen, das nicht zu tun, und beginne vielleicht mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf, um den es eigentlich geht. Um das noch ein bisschen zu umreißen - die Kollegin Bernecker-Thiel von den NEOS hat ja schon begonnen -: Es geht um die Streichung des Schulungszuschlages und die Anrechenbarkeit beziehungsweise Nichtanrechenbarkeit in der Mindestsicherung. Damit sind wir in der Ausführungsgesetzgebung. Das heißt, wir vollziehen etwas, was der Bund letzte Woche im Nationalrat geändert hat. Die finanziellen Auswirkungen sind schon erwähnt worden. Wir gehen von ungefähr 20 Millionen EUR pro Jahr an Mehrkosten aus. Wenn man das eben auch mit dem nächsten Jahr weiterrechnet, sind wir in einer Höhe von ungefähr 30 Millionen EUR, die direkt aus dem städtischen Budget für diese Maßnahme zufließen. Damit vielleicht schon zu einem Punkt, der die Vorgeschichte dieser Maßnahme betrifft. Sie ist ja auch noch nicht besonders alt, sondern wie erwähnt im November 2024 in Kraft gesetzt worden. Demnach gibt es schon eine recht lange Vorgeschichte. Wir waren von Beginn an skeptisch. SPÖ und NEOS haben diesem Antrag im Nationalrat auch nicht zugestimmt. Ein wesentlicher Grund dafür war, dass er als Initiativantrag eingebracht wurde. Das heißt, es war keine Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Es war auch keine Möglichkeit, über die tatsächliche Wirkung und die Frage, wie arbeitsintegrativ diese Maßnahme wirkt, zu beraten. (Abg. Georg Prack, BA: Schaut euch an, was ihr heute einbringt: zwei Initiativanträge!) Ich führe weiter aus, Kollege Prack: Ein Resultat des Initiativantrages und der fehlenden Begutachtung, bei der wir Probleme gesehen haben, ist, dass ein Thema, das eindeutig in bundespolitischer Kompetenz liegt, nämlich eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, beschlossen wird, ohne die Länder einzubeziehen. Gleichzeitig wird ein wesentlicher Anteil der Kosten auf die Länder übertragen, nämlich sowohl was Abwicklung und Verwaltungskosten betrifft als auch die Finanzierung der sogenannten zweiten und dritten Stufe des Schulungszuschlages. Ja, in einer Welt, in der das Geld abgeschafft ist, wäre ich dafür. Wir machen es einfach. In diesem Haus sind unsere Debatten in den letzten Wochen und Monaten aber schon auch davon begleitet, dass wir sowohl auf Bundesebene als auch in Wien natürlich Budget konsolidieren müssen. Wien hat sich deshalb von vornherein kritisch geäußert und hat auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst, weil eben vorgesehen ist, dass die Bundesländer eingebunden werden müssen, wenn bundespolitische Gesetze auch die Landesfinanzen betreffen, was von dieser Bundesregierung, also der ÖVP-GRÜNEN-Bundesregierung, nicht passiert ist. Wien hat gemeinsam mit den anderen Ländern die Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes gefordert und auch in der Sitzung der LandesfinanzreferentInnen im November 2024 dazu Stellung genommen. Als letzten möglichen Schritt hat es auch den Gang zum Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellt. Wir haben auch in diesem Haus schon im Jänner 2025 einen Antrag beschlossen, in dem wir uns kritisch dazu geäußert haben, dass der Bund eben eine Maßnahme beschließt, ohne die Länder einzubeziehen, die aber von den Ländern wesentlich mitfinanziert werden sollen. Das erklärt, warum wir diese Maßnahme jetzt auch sehr schnell in der Ausführungsgesetzgebung der Länder umsetzen. Ein Grund ist auch die bevorstehende Sommerpause, denn das, was wir heute beschließen, wird mit 30. Juni in Kraft treten. Die andere Möglichkeit wäre dann wieder ab September. Es geht da um einige Monate mehr. Wie gesagt: Bei jährlichen Kosten von 20 Millionen EUR ist das nicht ganz egal. In Summe muss man zur Vorgeschichte schon sagen: Wenn man so ein Projekt und so eine Initiative gut aufsetzen will, dann wäre es auch gut, es anders anzulegen und die Bundesländer eben miteinzubeziehen, um dem auch irgendwie eine fundierte Wirkungsanalyse zu Grunde zu legen. (Beifall bei der SPÖ.) Dann erlaube ich mir jetzt noch ein paar Fakten zur Wiener Mindestsicherung zur Debatte beizusteuern, ohne im Einzelnen auf die mitunter sehr geschmacklosen Polemiken mancher meiner VorrednerInnen einzugehen. Ich glaube aber, es tut uns bei dem Takt, in dem wir die Mindestsicherung hier diskutieren, gut, uns auch ein bisschen faktenorientiert darüber auszutauschen. Es stimmt, im März 2025 hatten wir über 140 000 Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung. Es stimmt auch, dass das mehr ist als in den anderen Bundesländern. Es stimmt halt aber auch, dass man in Städten grundsätzlich eine höhere Armutsgefährdungsquote hat und Städte deshalb natürlich auch in einem anderen Maß mit Sozialleistungen gefordert sind als die Bundesländer. Auch wenn man feststellt, dass die absoluten Zahlen an Beziehern und Bezieherinnen gestiegen sind, muss man feststellen: Wenn man das ins Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung in Wien insgesamt setzt, dann bleibt die Zahl relativ stabil bei 7 Prozent - und das vor dem Hintergrund der letzten Jahre, in denen wir es mit erheblichen Krisen und unterschiedlichen großen sozialpolitischen Challenges zu tun hatten. Die Zusammensetzung der Mindestsicherung ist schon öfter erwähnt worden. Man kann das natürlich am österreichischen Pass festmachen - Kollege Krauss ist leider nicht mehr da -, aber nicht jeder Mensch ohne österreichischen Pass ist Asylwerber oder subsidiär schutzberechtigt, sondern es wohnen in dieser Stadt gar nicht unwesentlich viele Menschen - sie leben, arbeiten und zahlen Steuern -, die keinen österreichischen Pass besitzen - unter anderem deshalb, weil die Staatsbürgerschaftsanforderungen sehr hoch sind. Sie wissen, dass wir es eigentlich einen Skandal finden, dass Menschen, die hier Jahr und Tag arbeiten gehen und zum Teil harte Arbeit verrichten, trotzdem nicht den Kriterien, den finanziellen Hürden, ausreichend nachkommen können, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wenn man sich jetzt anschaut, wie sich das zusammensetzt, dann sind von diesen 140 000 Menschen tatsächlich 50 000 Kinder. Das sind fast 40 Prozent. Da reden wir von Kindern, die armutsbetroffen oder in Armut sind. Es sind ungefähr 7 Prozent PensionistInnen und 7 Prozent AlleinerzieherInnen. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und Mehrkindfamilien sind 54 Prozent aus diesen - ich würde meinen - sehr vulnerablen Gruppen. Es ist schlicht die Aufgabe einer reichen Gesellschaft, diese nicht alleinzulassen, sondern zu unterstützen, wenn sie das brauchen. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Umgekehrt bedeutet das, dass 46 Prozent der Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch das muss man eine Spur weit einschränken. Denn es sind zum Teil Personen mit Betreuungspflichten. Es sind zum Teil Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wir reden von Suchtkranken. Wir reden von Personengruppen, die nicht zur Gänze in den Arbeitsmarkt einsteigen können, zum Teil auch von Sprachproblemen. Darum kümmern wir uns ja. Wir sind uns aber einig, dass es das Ziel sein muss, möglichst viele Menschen möglichst schnell von der Mindestsicherung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen - ich habe beim Rechnungsabschluss schon ein paar erwähnt -, obwohl Wien dafür gar nicht primär zuständig ist. Trotzdem ist es gut zu sehen, dass die durchschnittliche Dauer, für die in Wien Mindestsicherung bezogen wird, bei acht Monaten liegt. Das heißt, es ist bei weitem nicht so, dass das eine jahrelange - wie heißt es vor allem von der ÖVP immer? - soziale Hängematte ist, in der sich alle ausruhen, sondern sie dauert durchschnittlich acht Monate und ist eine Überbrückungshilfe für Zeiten, in denen es notwendig ist. Das heißt auch, dass jedes Jahr 13 000 bis 14 000 Menschen die Mindestsicherung verlassen. Was die Höhe betrifft - weil da von horrenden Höhen gesprochen wurde -, kann man sich anschauen, dass im Schnitt in Österreich pro Werber und Werberin in einer Bedarfsgemeinschaft 802 EUR ausgezahlt werden. In Wien sind es 805 EUR. Auch da kann ich also nicht erkennen, wo Wien irgendwie über alle Maßen den Rahmen sprengen würde. Ich frage Sie, wie gut Sie Ihr Monat mit 805 EUR bestreiten würden. Eine letzte Zahl noch, weil es auch heißt, es wäre Sozialbetrug Tür und Tor geöffnet und niemand würde sich darum kümmern: Für das Jahr 2023 gab es über 600 000 Prüfungen der Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen und über 10 000 Kürzungen. Das heißt, dort, wo Anforderungen, die es ja gibt, nicht erfüllt werden, führt das auch zu ganz konkreten Maßnahmen und Kürzungen des Bezugs. Zusammenfassend kann man trotzdem sagen, wir stehen zur Mindestsicherung. Wir haben im Regierungsprogramm vereinbart, das zu evaluieren und anzuschauen. Gleichzeitig muss man aber sehen, dass eine große Gruppe - mehr als die Hälfte derer, um die es hier geht - Kinder sind. Es sind Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Es sind Menschen in prekären Lebenssituationen. Es sind Menschen mit Behinderungen. Es sind in erster Linie PensionistInnen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem im Alter arm sind. Wir werden diese Menschen nicht zurücklassen, auch wenn wir uns gegen die Maßnahme und Weiterführung des Schulungszuschlags richten. - In diesem Sinn bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Poststück und freue mich auf weitere Debatten zur Mindestsicherung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Als Nächster ist Herr Abg. Gorlitzer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, meine Damen und Herren, liebe Zuseher und Zuseherinnen via Livestream! Wir beschließen heute die Novellierung der Wiener Mindestsicherung zur Streichung des sogenannten Schulungszuschlages. Da stimmen auch wir zu. Der ÖVP-Klub wird alleine aus dem Grund zustimmen, um hier Rechtsklarheit zu schaffen und damit auch das Budgetbegleitgesetz des Bundes hier in Wien nachzuvollziehen. Grundsätzlich war es für mich am Anfang nicht ganz klar, warum es überhaupt zu einem Schulungszuschlag für Personen kommt, die ohnehin kostenlos an Schulungen und Kursen teilnehmen und für die diese Kurse teilweise auch verpflichtend sind. Das hat sich mit dem heutigen Tag aber eh erledigt. Wir haben heute schon oft gehört, dass viele Mindestsicherungsbezieher aus anderen Staaten kommen. Ich habe Ihnen da so ein Sackerl mitgenommen. (Der Redner hält eine Stofftasche mit der Aufschrift "ANDERE" in die Höhe.) Da kommen Personen, die nehmen ihr Sackerl mit und kommen aus anderen Ländern nach Wien. Es ist auch gut so, dass sie, wenn sie nach Wien kommen, dank der Mindestsicherung hier nicht Not, Elend oder Hunger leiden. Das ist alles in Ordnung. Ich bin auch stolz darauf, dass Wien eine Stadt der Vielfalt ist. Hier leben auch ganz viele Personen - das wissen Sie wahrscheinlich gar nicht -, die aus anderen Staaten kommen, zum Beispiel aus Deutschland, Polen, Tschechien, Syrien, der Türkei, Indien, Serbien, Portugal, Bosnien, England oder sogar Thailand. Sie kommen aus anderen Staaten, sind aber sehr erfolgreich Teil dieser Gesellschaft geworden. Übrigens habe ich das Sackerl aus einem Kabarettstück von Omar Sarsam. Das ist ein Kinderchirurg im Donauspital, der übrigens eine Nebenbeschäftigung hat, was ich sehr begrüße. Bei den Nebenbeschäftigungen sind wir uns nicht immer ganz einig, aber das ist ein anderes Kapitel. (Beifall bei der ÖVP. - Heiterkeit bei der ÖVP und bei Abg. Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid.) Der Erwerb dieses Sackerls kommt übrigens der Kinderkrebshilfe zugute. Wenn Sie also etwas Gutes tun wollen, können Sie es auch per Internet bestellen. Zurück zum Thema. Wir haben jetzt diese anderen Personen und füllen dieses Sackerl mit 1,3 Milliarden EUR von unserer Bevölkerung voll, damit die, die von woanders herkommen, bei uns auch gut leben können. Jetzt haben wir letzte Woche beim Rechnungsabschluss ja oft gehört, dass unser Sackerl langsam immer leerer wird. Das heißt, wir geben viel mehr aus, als wir überhaupt zur Verfügung haben. Deswegen verstehe ich es nicht. Ich habe das Sackerl mitgenommen, weil wir ja schon seit Jahren über die Reform der Mindestsicherung diskutieren. Ich habe irgendwie den Eindruck, dass der Herr Landesrat das irgendwie nicht kapiert. Deswegen habe ich ihm jetzt ein Sackerl mitgenommen. - Ich schenke es Ihnen gerne nachher. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) Denn wegen dieser zahlreichen Medienberichte über sozialen Missbrauch und über die soziale Hängematte (eine Schaukelbewegung mit der Stofftasche ausführend) - es sind über 2 600 Anzeigen bezüglich Sozialleistungsmissbrauch - sitzen hier (in Richtung FPÖ) ja ganz viele von der FPÖ, meine Damen und Herren. Das müssten ja alles Sitzplätze von SPÖ und NEOS sein. Da sehen Sie (in Richtung FPÖ): Diese Reihe ist komplett gefüllt. Das hat mich total erstaunt. Sie bringen eigentlich keine Lösungen, aber schreien die ganze Zeit. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Also kurz und gut, uns geht es um eine Reform der Mindestsicherung, weil wir sie uns irgendwann nicht mehr leisten können. Diese Menschen bekommen zu recht Unterstützung, damit sie nicht in Elend, Not und Hunger leben. Es muss aber sozial ausgewogen sein. Ich habe einen ganzen Stapel von Berichten mit. Von einer Alleinerzieherin, die in einem Vollzeitjob arbeitet, aber weniger Geld bekommt als die Familie, die daneben wohnt und in Mindestsicherung lebt. Ein Gastronom erzählt mir immer wieder, es kommen sich Leute vorstellen und sagen: Na, für das, was Sie mir bezahlen, und ich muss dabei auch noch Samstag und Sonntag arbeiten, mache ich das nicht. Da bleibe ich lieber in meiner Sozialleistung hängen. - Sie kennen das auch alles. - Eine pensionierte Krankenschwester hat 40 Jahre lang in das System eingezahlt und bekommt jetzt 1200 EUR Pension. Daneben wohnt jemand, der Sozialleistungen bezieht und viel mehr bekommt als diese Krankenschwester, die ganz lange bei uns eingezahlt hat. Das geht nicht. Diese Ungerechtigkeit, diese Unebenheit, dieses Ungleichgewicht müssen wir abschaffen. (Beifall bei der ÖVP.) Deswegen sind wir als Wiener Volkspartei für die vollständige Umsetzung dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes. Dazu gehört eine Deckelung der Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte auf das Niveau der Grundversorgung. Es gehört ein degressiver Richtsatz für Bewohner von Erwachsenenwohngemeinschaften und auch eine Staffelung der Kinderrichtsätze, wie es in Oberösterreich oder Niederösterreich längst der Fall ist. Auch das haben wir schon öfter diskutiert. Selbstverständlich dürfen wir hilfsbedürftige Menschen, egal woher sie kommen - da gebe ich Ihnen vollkommen recht - nicht im Stich lassen. Ich gehöre einer christlich-sozialen Partei an. (Zwischenruf bei der SPÖ: Merkt man gar nicht!) Da steckt sozial schon ein bissel etwas drinnen. Es darf aber kein Dauereinkommen für Leute sein. Es darf kein Ungleichgewicht zwischen jenen sein, die erwerbstätig sind, und jenen, die sich halt im sozialen Auffangnetz befinden. Denn wozu führt das? - Wir haben dann die ganze Zeit diese populistischen Angriffe. Diese Selbsthilfe muss ja dazu führen, dass diese anderen ein Teil von uns, von unserer Gesellschaft werden. Sie müssen unsere Gesellschaftsnormen und Werte anerkennen und auch Deutsch lernen. Das muss das Ziel sein. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Also zusammenfassend: Wir werden dem Initiativantrag wegen der Rechtssicherheit auf alle Fälle zustimmen. Wie hat Frau Bernecker-Thiel gesagt? - Wir sind es den Steuerzahlern schuldig, dass wir unser Mindestsicherungssystem reformieren, damit wir unser Geld tatsächlich auch für Zukunftsprojekte und wichtige Projekte einsetzen können. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich verzichte auf das Schlusswort. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Er verzichtet. Das habe ich falsch verstanden. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP die Mehrheit. Damit ist dieses Gesetz in erster Lesung angenommen. Es liegt ein Beschlussantrag vor, eingebracht von der freiheitlichen Partei zum Thema Milliardengrab Mindestsicherung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von ÖVP und FPÖ ... (Abg. Harald Zierfuß: Das ist nicht ...!) - Entschuldigung, es ist nur die FPÖ. Ich muss mich noch an die neue Sitzordnung gewöhnen. Es ist nur die FPÖ, alle anderen sind dagegen. Der Antrag hat damit nicht die notwendige Mehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausreichend unterstützt. Damit bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wieder mit SPÖ, NEOS und ÖVP die ausreichende Mehrheit. Damit ist dieses Gesetz in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes mit dem das Wiener Landwirtschaftskammergesetz, das Wiener Landarbeitsrecht-Organisationsgesetz, die Wiener Gemeindewahlordnung 1996, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz, die Dienstordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Verwaltungsgericht- Dienstrechtsgesetz, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998, das Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Hinweisgeberinnen- und Hinweisgeber-Schutzgesetz, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen-Diensthoheitsgesetz 1978, die Bauordnung für Wien, das Wiener Naturschutzgesetz, das Wiener Umweltschutzgesetz, die Wiener Stadtverfassung, das Stadtrechnungshofgesetz, das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, das Wiener Datenschutz-Anpassungsgesetz, das Wiener Landessanitätsratsgesetz, das Gesetz über die Errichtung (Fortführung) eines Wiener Gesundheitsfonds 2017, das Gesetz über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, das Wiener Energie und Klimarechts- Umsetzungsgesetz 2020, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005, das Wiener Fördertransparenzgesetz, das Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden (Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025). Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf. StRin Novak. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gratuliere zu dieser Ansage. (Heiterkeit der Rednerin.) Die vorliegende Sammelnovelle ist notwendig geworden, da am 1. September 2025 ein neues Bundesgesetz in Kraft tritt, das Informationsfreiheitsgesetz, das die neuen Informationsfreiheiten regelt und gleichzeitig auch die bisherige Amtsverschwiegenheit aufhebt. Daher sollen und müssen wir Anpassungen an unseren Ländergesetzen vollziehen. Ich bitte daher um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Frau Landerätin, sehr geehrte Damen und Herren! Es klang jetzt nicht nur die Verlesung des Titels zu dieser Gesetzesänderung, die stattfindet, sehr kompliziert. Es ist in der Tat auch eine Gesetzesänderung, die nicht ganz so simpel ist. Wenn wir jetzt ein solch gravierendes Gesetz, das ja auch die Oppositionsrechte einschneidet - darauf komm ich nachher noch zu sprechen -, einfach eine Woche vorher als Initiativantrag bekommen, dann eilig ein eigener Ausschuss einberufen wird, es keine Begutachtung gibt und mit der Opposition überhaupt nicht geredet wird, dann muss ich Ihnen schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist eine Farce. Das ist eine Frechheit. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Jetzt klatschen die GRÜNEN!) Wenn man sich das chronologisch anschaut, muss ich Ihnen schon ganz offen sagen: Es ist ja richtig. Das basiert auf einer bundesgesetzlichen Änderung, bei der aber der Zeitverlauf irgendwie schon relativ weit zurückliegt. Am 5. Oktober 2023 kam eine Regierungsvorlage, am 15. Jänner 2024 ist es dann im Verfassungsausschuss im Nationalrat beschlossen worden, am 31. Jänner im Nationalrat, am 15. Februar im Bundesrat, und am 26. Februar 2024 wurde das im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Jetzt kann man sagen: Bis man das in Wien umsetzt, dauert es eine Zeit. Man muss sich mit sehr vielen Materien beschäftigen. Man muss einiges anpassen. Ja, es ist richtig, dass wir das im Herbst umgesetzt haben müssen. Der entscheidende Punkt ist nur, dass wir uns jetzt hier einen Tag vor der Sommerpause damit befassen, dass wir eine Woche vorher Bescheid bekommen und dass man es dann in der Mindestvariante macht, die die Opposition in ihren Interpellationsrechten beschneidet, meine sehr geehrten Damen und Herren. So geht es sicher nicht. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg. Armin Blind.) Es gab nicht nur keine Regierungsvorlage in diesem Initiativantrag. Es gab auch kein Begutachtungsverfahren. Ich bin froh, dass wir Philipp Meisel haben, der sich da sehr gut auskennt und das in der kurzen Zeit gut durchstudiert hat. Das aber innerhalb von dieser einen Woche erfassen zu müssen, ist ehrlicherweise wirklich frech. Es ist auch vollkommen klar, dass wir dem nicht zustimmen können. Ich komme aber vor allem zu einem inhaltlichen Punkt in der ganzen Frage. Ja, es werden hier für den Bürger mehr Rechte geschaffen. Ja, es gibt weniger Verschwiegenheit gegenüber den Bürgern. Sie machen aber hier über die Hintertür etwas, was in der Frage schon sehr geschickt ist. Sie verkaufen das als mehr Transparenz. Die Realität ist aber, dass Sie es uns als Opposition in Zukunft jetzt einfach verweigern können, Anfragen zu beantworten. Es kann nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Sie unter dem Deckmantel von mehr Transparenz die Rechte von Abgeordneten hier in diesem Haus beschneiden wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann.) Ich mache es vielleicht ein bisschen konkreter. Ich bin mir sicher, wenn Kollege Ellensohn nachher noch darauf eingeht, wird er das noch viel genauer tun. Ich möchte es aber trotzdem auch probieren. Wenn jetzt dieser neue § 79a der Wiener Stadtverfassung kommt, in dem die Geheimhaltungspflicht geregelt wird und wo dann in Absatz 2 steht "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser mit Beschluss derartige Informationen ausdrücklich verlangt." (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) - Dann klingt das ja gut, Herr Kollege Taucher. Am Ende des Tages ist mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben - Stichwort Wien-Energie- Untersuchungskommission und Ähnliches - nur jetzt schon klar: Wenn die Opposition möchte, dass Informationen geliefert werden - teilweise war es in der U-Kommission ja sogar so, dass die Regierungsfraktionen selber zugestimmt haben, dass Beweise geliefert werden sollen -, werden die dann einfach nicht geliefert, weil es der SPÖ nicht passt. Dieses Mittel jetzt hier einer Regierung in die Hand zu geben, kann nicht gut sein. Ich verstehe auch nicht, warum die NEOS zustimmen, die vielleicht gerade jetzt in Regierungsverantwortung sind, wobei man in den Debatten heute ja schon gemerkt hat, dass das nicht unbedingt in bestimmender Art und Weise stattfindet. Auch im Bildungsbereich, wenn man sagt, man hat mit den Stellenplänen in der Bildungsdirektion nichts zu tun. Das macht jemand anderer. Weisungsgebunden in der Frage durch die Bildungsstadträtin. Dann stelle ich mir schon die Frage: Wie können die NEOS, die immer sagen, es muss transparenter werden und die Oppositionsrechte müssen gewahrt werden, dabei mitmachen, dass die Opposition in ihren Anfragerechten beschnitten wird, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann und Abg. Armin Blind.) Ich meine, ich gehe einmal davon aus, dass SPÖ und NEOS dem heute so zustimmen werden und das eilig durchgepeitscht wird. Jetzt gehen wir davon aus, dass das kommt. Dann ergeben sich irgendwie drei sehr interessante Punkte. Zum einen - das könnte ja durchaus positiv sein - ist der Bürger hier in Wien einem Abgeordneten de facto gleichgestellt. Er kann die gleichen Informationen bekommen wie Gemeinderäte und Landtagsabgeordnete auch. Es ist per se ja ein guter Schritt, dass hier für mehr Offenheit gesorgt wird. Die große Frage ist nur: Wenn der Bürger jetzt innerhalb von vier Wochen eine Antwort bekommt und wir mit dem Interpellationsrecht innerhalb von zwei Monaten, ist ja auf einmal die Anfrage, die wir als Gemeinderäte stellen, wertlos. Warum sollte ich als Gemeinderat überhaupt noch irgendeine Anfrage nach Interpellationsrecht stellen, wenn ich als Bürger Harald Zierfuß innerhalb von vier Wochen eine Antwort bekomme? - Es ist ja lächerlich, dass das Anfragerecht des Gemeinderates nicht so weit geht wie das von jedem Bürger da draußen. Dann brauchen wir es nicht mehr. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.) Es geht ja noch weiter. Ich meine, Kollege Prack ist ja Experte darin, wenn es darum geht, dass man Rechtsmittel ergreift, wenn man keine Antworten bekommt. Wir hier im Gemeinderat bekommen teilweise über ein Jahr lang keine Antworten. Wir bekommen teilweise Antworten, in denen dann steht, dass das wegen des Verwaltungsaufwands nicht geht, oder man will uns die Antwort nicht geben. Herr StR Hacker - er ist jetzt, glaube ich, nicht mehr im Saal - sagt in den mündlichen Anfragen sogar oft, das beantwortet er nicht. Als Bürger könnte ich jetzt ein Rechtsmittel ergreifen. Als Gemeinderat kann ich das nicht. Ja, dann muss ich Ihnen schon sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie kann das sein, dass die Opposition hier im Haus überhaupt keine Rechte bekommt, mit der Einführung dieses Informationsfreiheitsgesetzes, das sich auf den ersten Blick ja gut anhört, auch noch die Oppositionsrechte beschnitten werden und Sie uns in Zukunft, wenn es der SPÖ nicht passt, keine Anfragen mehr beantworten? - Wir werden hier entsprechend nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Wer hat das Gesetz gemacht?) Das ist ja der spannende Punkt, Herr Kollege Taucher. Ich wäre schon beim Ende gewesen, aber ich glaube, die GRÜNEN werden das mit ihrem Änderungsantrag auch noch gut begründen. Sie machen das ja hier in einer Art und Weise, wie Sie es nicht müssten. (Abg. Mag. Josef Taucher: ... in Niederösterreich!) Wenn Sie das nämlich genauso machen würden wie Oberösterreich, dann muss man an der Stelle sagen, dass es ja möglich gewesen wäre, dass der Vertretungskörper - der, wie ich finde, von den entsprechenden Stadträten, die wir ja hier im Gemeinderat beschließen, auch entsprechend Rechenschaft verdient hat - ausgenommen ist. Deswegen auch die sehr klare Empfehlung, dem Änderungsantrag der GRÜNEN zuzustimmen. Wir werden es tun, ich glaube, die FPÖ auch. Vielleicht machen es ja die NEOS auch, wenn ihnen an den Oppositionsrechten etwas hängt. Ich hoffe, dass die GRÜNEN mit diesem Änderungsantrag entsprechend Erfolg haben, obwohl ich als gelernter Gemeinderat nach fünf Jahren weiß: Immer dann, wenn die SPÖ offener und transparenter agieren müsste, als sie es nach dem Äußersten der gesetzlichen Möglichkeiten muss, dann tut sie es nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Na geh!) In dem Sinne hoffe ich, dass die GRÜNEN Sie vielleicht überzeugen, wenn wir als ÖVP es nicht tun. Ich wünsche Kollegen Ellensohn sehr, sehr viel Erfolg bei seiner Rede nachher. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: ... bei der ÖVP Niederösterreich nicht einmal ein Fragerecht!) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Herrn Abg. Zierfuß. - Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abg. Dipl.-Ing. Arapovic. - Ich bitte darum. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Präsident, werte Frau Landesrätin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Wienerinnen und Wiener! Ja, es gibt das Informationsfreiheitsgesetz, das uns heute als Initiativantrag vorliegt - das ist Tatsache, da muss ich Herrn Zierfuß auch recht geben - und das wir zur Abstimmung bringen. Es ist von der Frau Landesrätin vorhin schon hervorgehoben worden, warum es diese Dringlichkeit braucht. Weil es ein Bundesgesetz gibt, das voriges Jahr auf Bundesebene von GRÜN-TÜRKIS - da sieht man wieder die Einigkeit - beschlossen wurde und daher ab dem 1. September gilt. Wir wollen dem Folge leisten. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Weil wir NEOS auch schon oft angesprochen wurden, muss ich ehrlich sagen: Uns NEOS ist das Informationsfreiheitsgesetz wirklich wichtig. Wir sind 2013 in das Parlament eingezogen, und einer unserer ersten Anträge war ein Antrag zum Informationsfreiheitsgesetz. Warum? - Weil wir sagen: Die Korruption gedeiht dort, wo das Handeln im Verborgenen stattfindet. Wenn Transparenz nicht gegeben ist, dann kommt es sehr leicht zu einem Machtmissbrauch. Diesen Machtmissbrauch wollen wir als NEOS auf jeden Fall immer unterbinden. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Auch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses war wirklich ein großes Anliegen. Es hat echt lange gedauert - über zehn Jahre. Jetzt ist das Informationsfreiheitsgesetz wie gesagt vor einem Jahr auf Bundesebene beschlossen. Ja, wir NEOS haben diesem Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene nicht zugestimmt. Warum haben wir dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zugestimmt? - Weil es uns nicht weit genug gegangen ist und wir das als Oppositionspartei auch in dieser Rolle als vertane Chance gesehen haben. (Beifall bei den NEOS. - Heiterkeit und Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Trotzdem oder gerade weil es im Bund auch einfach so beschlossen worden ist, ist es uns in der jetzigen Situation als Koalitionspartner in der Regierung auch ein großes Anliegen, dass dieses Gesetz auf Landesebene umgesetzt wird. Ja, das sind die ersten Schritte, die wir jetzt setzen. Was uns jetzt ein Anliegen ist - das hat Herr Zierfuß auch schon gesagt: Es ist uns wirklich ein Anliegen, dass der Bürger oder die Bürgerin in Zukunft wirklich Zugang zu staatlichen Informationen hat und es keine vagen Auskünfte mehr gibt und alles irgendwie im Verborgenen bleibt. Das gehört ab jetzt der Vergangenheit an. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich muss schon auch sagen: Das ist tatsächlich auch ein Meilenstein in der Kultur der öffentlichen Verwaltung, die wir in Österreich haben. Dieser Verpflichtung, auf diese Informationen einzugehen und sie preiszugeben, gehen wir als Wien selbstverständlich nach, weil wir auch nicht ausgeschlossen sind wie Gemeinden, die unter 5 000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Dafür ist aber viel Arbeit notwendig. Nicht weniger als 28 Gesetze - vom Landeswirtschaftskammergesetz bis zur Dienstordnung - müssen verändert werden. Man kann sich vorstellen: In der Wiener Gesetzgebung wird die Amtsverschwiegenheit schon sehr viele Male erwähnt. All diese Gesetzesmaterien muss man sich anschauen. Deswegen läuft dazu parallel auch ein riesiger, interner Transformationsprozess. In der Magistratsdirektion haben wir eine eigene Bereichsleitung für Informationsfreiheit eingerichtet, weil es auch dort tatsächlich um die Haltung, Implementierung und Umsetzung dieser Gesetzesvorlagen geht. Was machen wir hier? - Wir brechen einfach mit einem Amtsverständnis, das in der Verfassung Österreichs schon hundert Jahre lang verankert ist. Das ist wirklich keine kleine Sache. Das ist wirklich ein Riesenschritt. Ich möchte von dieser Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich dafür einsetzen, sich das alles anschauen und an dieser großen Aufgabe mitwirken, wirklich herzlichst danken. Ich möchte von dieser Stelle aber auch ausrichten: Wir sind noch lange nicht am Ziel. Das wird noch länger dauern. Jetzt zum Schluss noch zum Interpellationsrecht, weil das gestern schon durchgedrungen ist und jetzt auch bei Kollegen Zierfuß Thema in der Debatte war. Der Vorwurf lautet, wir würden das Fragerecht des Gemeinderates beschneiden. (Abg. Georg Prack, BA: Das ist richtig! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) - Das stimmt nicht. Das stimmt nicht. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das ist falsch! - Abg. Thomas Weber, in Richtung GRÜNE: Doch!) Denn bisher hat die Amtsverschwiegenheit gegolten. Das war der Maßstab für die Verantwortung der Anfragen. Künftig gilt jetzt die Geheimhaltung, und die Geheimhaltung ist viel klarer gefasst und auch verfassungsrechtlich definiert. (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das hat so nicht gegolten! - Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Georg Prack, BA.) Ja, dazu komme ich noch. Das werde ich wirklich berichtigen, wenn das der Fall ist, denn das regt mich nämlich auf. Frau StRin Hebein hat sich auf die Amtsverschwiegenheit berufen, als sie zur Causa Chorherr befragt wurde. (Abg. Thomas Weber: Mehrmals! - Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) - Das kann ich Ihnen vorlegen, Herr Kollege Prack. Sie hat sich darauf berufen. Ich habe das gestern ausheben lassen. Ihre Frau StRin Hebein hat sich darauf berufen. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara, in Richtung GRÜNE: Also bitte ruhig sein!) Statt der Amtsverschwiegenheit also die Geheimhaltung, die in der Verfassung ein definierter Ausnahmegrund ist. Was im Bund zusätzlich zu finden ist, ist die Einschränkung der Geheimhaltungsgründe oder die Möglichkeit, Informationen vertraulich zu übermitteln. Das wurde dort auf Bestreben der SPÖ auch umgesetzt. So ehrlich muss man auch sein. Wir in Wien haben auch so einen Vorschlag vorgelegt, doch dieser wurde von den GRÜNEN abgelehnt. Das in Bezug darauf, inwieweit die Opposition im Vorfeld einbezogen wurde oder nicht. Man ist auf die GRÜNEN zugegangen, und die haben das abgelehnt. Stattdessen bringen sie jetzt einen Abänderungsantrag ein, der gar keine Geheimhaltung vorsieht. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher, in Richtung Abg. Harald Zierfuß: Zweidrittelmehrheit! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Das, meine Damen und Herren, kann sich in erster Linie sehr gut anhören, aber in der Ernsthaftigkeit der Sache ist es wirklich sehr gefährlich und hoch problematisch, weil dadurch auch sensible Daten einfach abgefragt werden können. Das kann auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und von daher auch eine Gefahrenquelle sein. Deshalb wiederum mein Vorschlag: Beschließen wir heute diese Novelle! Denn es geht wie gesagt um die Umsetzung der Novelle auf Bundesebene. Es geht auch um die Gesetze, die ab dem 1. September in Kraft treten. Bleiben wir trotzdem im Gespräch! Denn der heutige Beschluss ist kein Schlusspunkt. Es ist der Anfang. Im Regierungsprogramm haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir eine Transparenzkoordination vorsehen, eine zentrale Stelle, um alle städtischen Initiativen in diesem Bereich zu bündeln. Das ist ganz wichtig. Das Informationsfreiheitsgesetz betrifft auch fast alle Bereiche der Verwaltung. Ich bin mir ganz, ganz sicher, dass es ganz viele weitere notwendige Anpassungen geben wird, weil Transparenz kein Projekt ist, das man abschließt. Transparenz ist etwas, an dem wir tagtäglich arbeiten. Ich bitte Sie, an diesem Prozess teilzunehmen und weiterhin im Gespräch mit uns zu bleiben. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Als Nächster ist Herr Abg. Ellensohn zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz am Anfang sollten wir vielleicht einfach einmal feiern, dass die Amtsverschwiegenheit nach 105 Jahren endlich zu Ende ist. Wir sind fertig mit der Amtsverschwiegenheit. Ab 1. September herrschen neue Informationspflichten in Österreich. (Beifall bei GRÜNEN und NEOS.) - Kein Applaus bei der Sozialdemokratie. (Heiterkeit beim Redner.) Das hätte ich mir so gewünscht, denn jetzt hätte ich noch gesagt: Jetzt müssen Sie nicht mitapplaudieren. Vielen, vielen Dank, Alma Zadic, für die hervorragende Arbeit auf Bundesebene, damit das endlich kommen konnte. Alma Zadic und viele andere Abgeordnete bei uns - Michel Reimon und viele andere - haben daran gearbeitet. Das war eine großartige Arbeit und hat ewig gedauert. Vor 105 Jahren war noch niemand von uns da. So lange gilt die Amtsverschwiegenheit. Endlich aus die Maus am 1. September. (Beifall bei den GRÜNEN.) Sie kommt jetzt, weil es die notwendigen Mehrheiten gegeben hat. Es wurde kurz ausgeführt: Die NEOS haben dagegen gestimmt, weil etwas nicht gepasst hat - nur damit wir wissen, was dieses Cherry Picking ... Denn sie regen sich ja jedes Mal auf, wenn wir nicht zu allem sagen: Hervorragend, exzellent! Sie machen immerhin - was war das? - vier School Nurses, bezahlt von der EU. Da müssen wir applaudieren, und wenn Julia Malle und Felix Stadler das nicht machen, sind wir total unfair. (Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Das habe ich ...! - Abg. Mag. Josef Taucher: Whataboutism!) Sie haben aber mit folgendem Grund gegen das IFG und gegen das Ende der Amtsverschwiegenheit gestimmt: Kleine Gemeinden - 5 000 Leute - müssen nicht das Gleiche tun wie große Gemeinden - zwei Millionen EinwohnerInnen. Was müssen sie nicht tun? - Sie müssen selbstverständlich alle Infos hergeben. Wenn ich in dem Dorf, wo ich herkomme, eine Anfrage stelle - ein kleines Dorf mit 2 000 Leuten -, müssen die alle Fragen beantworten wie in Wien auch. Der Unterschied ist nur: Sie müssen nicht alles proaktiv selbst herausstellen. Das sind kleine Gemeinden. Das war der ganze Unterschied. Das hat genügt, dass die NEOS gesagt haben: Nein, das ist auf keinen Fall gut genug. Es ist quasi zu 99,99 Prozent fertig gewesen, aber nein. - Das ist die Art und Weise, wie Sie Oppositionspolitik auf Bundesebene machen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Der Klubobmann der ÖVP, Abg. Zierfuß, hat in allem recht gehabt, was er gesagt hat. Ich werde ein paar Dinge vielleicht sogar wiederholen müssen. Stetige Wiederholung sichert den Unterrichtsertrag. Das habe ich einmal in der Schule gelernt. Das hat übrigens Frau Laska sehr oft hier gesagt. Ich bin ja schon lange genug da. Ich habe es mir gemerkt. (Heiterkeit bei Abg. Anton Mahdalik.) Ich gehe jetzt einfach einmal 105 Jahre zurück. Die paar Minuten gönne ich mir. Ob ich sie Ihnen gönne, weiß ich nicht. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.) 105 Jahre Amtsverschwiegenheit. Wie hat das angefangen? Warum haben wir das? Sie war gleich in der ersten Verfassung, also 1920, aber warum? - Nach dem Zusammenbruch der Monarchie war das quasi als ein Instrument der Stabilisierung hinsichtlich Sicherheit, Stabilität, Staatlichkeit, Ordnung, Kontrolle und Misstrauen gegenüber zu viel Transparenz und so weiter gedacht. Ob man damals schon wollte, dass das 100 Jahre überlebt, weiß ich nicht, aber das war einmal der Anfang von allem. Das hat natürlich zu Intransparenz geführt und dazu, dass die meisten Länder irgendwann draufgekommen sind: Das wollen wir nicht ewig haben. Wir sind jetzt in der Welt der liberalen Demokratien eines der allerletzten Länder überhaupt, die das abschaffen. Bei uns hat das halt wirklich ewig gedauert. Lange waren wir quasi das intransparenteste Land in Europa, wenn man so möchte. Warum? - Weil die ÖVP und die SPÖ das nicht wollten. Das war natürlich leicht. Das war alles eine Zweidrittelmaterie. Da hat immer einer, wenn er in der Opposition war, zum anderen gesagt: Ihr müsst das machen. Die anderen haben es nicht gemacht. Zwei Drittel sind niemals zustande gekommen. Die Gründe: Machtkontrolle durch Informationsmonopol. Das haben wir alle schon gehört. Informationen bedeuten Macht. Wer weiß, wie es geht, hat natürlich öffentlich Einfluss und kann die politischen Debatten nutzen. Man kann die Verwaltung abschotten. Es hilft natürlich den Parteiennetzwerken. Es hat immer schon Widerstand aus Ländern und Gemeinden gegeben, die das nicht wollten. Die Kontrolle über die internen Abläufe war ganz schlecht. Das hat, glaube ich, bei der ÖVP mehr Schwierigkeiten gemacht, weil die 1 500 Bürgermeister und ein paar Bürgermeisterinnen stellt. SPÖ und ÖVP haben über Jahrzehnte keinen politischen Nutzen gesehen und immer Angst vor dem gläsernen Staat gehabt. Denn dann gibt es Missbrauchsskandalisierung durch die Medien, und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist am Boden. Das könnte man alles nachlesen. Das war sehr, sehr lange so. Gekommen ist das ja nicht, weil die Parteien alle selbst daraufgekommen sind, dass man es haben will, sondern es hat sehr, sehr viel zivilgesellschaftlichen Druck - von Transparency International, epicenter.works, Open Knowledge Austria, AK Vorrat und so weiter und so fort - gegeben. Weil Österreich so spät dran war, haben wir am Schluss auch schon - man kann es nicht anders sagen - einen sauberen Anschiss vom Europarat und vom UN-Menschenrechtsausschuss bekommen: Das geht so nicht, was ihr da macht, diese Intransparenz und den Bürgerinnen und Bürgern das alles nicht zu geben. Auf den internationalen Transparenzlisten sind wir natürlich ganz, ganz hinten gelandet. Dann hat man vor zehn Jahren angefangen, ein paar erste Schritte zu setzen. Da ist nichts weitergegangen. 2020: Eintritt der GRÜNEN in die Bundesregierung. Die ganze Zeit wollten wir das. Das haben wir in der Opposition immer gefordert. Das haben wir sogar in der außerparlamentarischen Opposition, die wir zwischendurch durchleben durften oder mussten, gefordert. Durchbruch durch grüne Initiative, viele Begutachtungen, Anpassungen und alles Mögliche. Im Juni des letzten Jahres beschließt es der Nationalrat, und heuer am 1. September tritt es in Kraft. Ich freue mich sehr, viele andere vielleicht auch. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn man sich das geschichtlich anschaut - zumindest das Erste habe ich selber nicht gewusst: Die Allerersten waren die Schweden und Schwedinnen, die unter König Gustav III. - die, die sich auskennen - ich nicht - könnten jetzt eine Ahnung bekommen, wann das ungefähr gewesen sein kann - ein "Offentlighetsprincipen" - sicher schlecht ausgesprochen -, ein Prinzip der Öffentlichkeit hatten. Sie haben das 1766 eingeführt und haben damals gesagt: Demokratie braucht Kontrolle - in einer Monarchie. Das kann man sich nicht so leicht vorstellen. Die USA haben seit 1966 einen Freedom of Information Act. Schauen wir, wie lange er noch gilt! Großbritannien hat einen seit 2000. Deutschland hat seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Die Franzosen haben das schon 1978 eingeführt, die Finnen auch schon Ende des letzten Jahrhunderts, 1999. Nutzt das irgendetwas? Dann könnten wir ja bei den Ländern nachschauen, wie wir das auch immer gemacht haben. Was hat das überall gebracht? War es nur ein Verwaltungsaufwand? War die Befürchtung richtig? In den USA rechnet man die Pentagon Papers, die Wahrheit über den Vietnamkrieg, dem zu, dass die Informationen fließen mussten, weil vorher alles geheim geblieben ist. Dann mussten Akten veröffentlicht werden. Sonst hätte man keine Ahnung gehabt, dass die damalige US-Regierung das Gleiche macht wie jetzt, nämlich die Öffentlichkeit laufend zu belügen und die Erfolgsaussichten im Vietnamkrieg völlig falsch dargestellt hat. In Großbritannien ist etwas aufgeflogen, das vielleicht auch dazu beigetragen hat, dass andere Länder Schwierigkeiten mit der Offenlegung hatten. Dort wurde aufgedeckt, dass sich Abgeordnete Hypotheken, Häuser, Luxusausstattungen und all das mit Steuergeld, nämlich aus ihren Spesen - die bekommen offensichtlich wahnsinnig viele Spesen im Parlament -, finanziert haben. Jetzt hatten sie das Pech, dass all diese Belege offengelegt werden müssen. Natürlich ist das dort jetzt auch wieder fertig. Dort steht jetzt jedes Ding von über 100 Pfund im Netz. Sie können sich jeden Beleg anschauen, den irgendein englischer Parlamentarier oder eine Parlamentarierin für etwas ausgibt, das über 100 Pfund kostet. Es hat also etwas genutzt. Ich schätze einmal, das spart viel Geld. In Deutschland war es der Berliner Flughafen, den man sonst nicht bekommen hätte. In Kanada haben sie Messdaten über Umweltgifte bekommen, die sie sonst nicht bekommen hätten. Das alles sind Folgen von Informationsfreiheitsgesetzen - oder wie sie halt in der jeweiligen Landessprache heißen. In Norwegen haben sie bei den Gehältern für Lehrer und Lehrerinnen herumdiskutiert. Seither gibt es dort eine Offenlegung der öffentlichen Gehälter. Das hat nicht dazu geführt, dass die Neiddebatte größer geworden ist, sondern zu einem besseren Verständnis. Heute heißt das dort: mehr Vertrauen ins Bildungssystem. Es hat also überall dort etwas genutzt. Auf EU-Ebene hätte ich auch noch etwas zu Agrarsubventionen und Großgrundbesitz: Früher haben wir nichts darüber gewusst, wo das genau hingegangen ist. Jetzt wissen wir, dass die Milliarden an Großbetriebe, an Adelige und an Konzerne und sehr wenig an Kleinbauern geflossen sind. Das hätten wir früher nicht gewusst. In der Transparenzdatenbank können Sie jede einzelne kleine Subvention in der Landwirtschaft für jeden kleinen Bauernhof in Österreich nachschauen: ob einer 5 000 oder 50 000 EUR bekommt. Wenn man das nicht hat, bekommt man die Reformdebatten nicht auf den Boden. Das Informationsfreiheitsgesetz stärkt also die Demokratie, sichert die Medienfreiheit und verbessert am Ende die Verwaltung. Vor allem haben wir endlich Wissen darüber, wie das öffentliche Geld eingesetzt wird. Das darf doch jeder Mensch wissen und nicht nur Abgeordnete. - Dazu komme ich noch. Die dürfen in Zukunft eh weniger wissen. - Das ist ein Riesenvorteil. Dank des IFG geht da viel weiter. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wer darf dieses IFG jetzt nutzen? - Es ist total einfach: Jeder darf eine Anfrage stellen. Jede Person kann einfach schriftlich an die Stelle oder Behörde schreiben, von der sie etwas haben will. Empfohlen wird immer noch zu schreiben und nicht anzurufen. Das könnten wir auch noch machen. Man kann sogar Kopien von Dokumenten anfordern. Kostet es etwas? - Nein, es darf eigentlich gar nichts kosten. Muss es schnell gehen? - Vier Wochen. Darauf hat Herr Zierfuß vorhin referiert. Wenn wir hier fragen, dauert es acht Wochen. Vier Wochen gegenüber acht Wochen. Wenn es nur um die Frist geht, würde ich einmal sagen, dann stelle ich die Frage doch lieber als Bürger Ellensohn und nicht als Gemeinderat. Es ist damit aber noch nicht einmal zu Ende. Wenn es eine Ablehnung gibt, kann ich eine Beschwerde bei der unabhängigen Informationsfreiheitsbehörde einbringen. Dann müssen die mir zumindest erklären, warum ich nichts bekommen habe. Das können der Herr Abg. Ellensohn, der Herr Abg. Stadler oder die Frau Abg. Malle wiederum nicht machen. Das können aber wiederum die BürgerInnen Malle, Prack und so weiter machen. Das hat er ja auch schon erfolgreich gemacht. Offensichtlich ist das schlauer. Da muss man sich schon überlegen, was man der Demokratie antut, wenn man sagt: Nein, frag nicht innerhalb des demokratischen Rahmens und innerhalb der Gremien, sondern mach das privat! Schicke es einfach privat hin! Dann bekommst du eher und schneller eine Antwort und kannst dagegen vorgehen, wenn du sie nicht bekommen hast. Die Vorstellung, dass die Rechte hier herinnen schlechter sind, ist ein Irrsinn. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP sowie von StRin Mag. Ulrike Nittmann.) Jetzt könnten wir noch vorlesen, wo das alles steht. Denn vorher hat es geheißen, das ist nicht so. Wie hat es bei Klubobfrau Arapovic zuvor geheißen? - Das stimmt nicht mit der Verschwiegenheit. Nehmen wir doch das Bundes- Verfassungsgesetz! (Der Redner hält das genannte Buch in die Höhe.) Da muss ich selber nachschauen, was ich notiert habe. Das ist die Ausgabe der Klubdirektorin, die stimmt hundertprozentig. Unter § 20 Abs. 3 - das ist der, der dann gestrichen wird - gibt es Pflichten, Rechte und alles Mögliche. Da steht etwas über die Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung und wem sie was sagen dürfen: "Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper [...]." Das sind wir, weil wir hier ja den Bürgermeister - oder auch einmal eine Bürgermeisterin - wählen. Wir wählen hier die Stadträtinnen und Stadträte und den Landeshauptmann und so weiter und so fort. Das sind wir. Dann gibt es dazu immer die Erläuterungen. Da steht das sehr, sehr klar drin. Da steht, dass diese Ausnahmen uns gegenüber nicht gelten. Man darf keine Ausnahme machen, wodurch am Schluss ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin diese Auskunft nicht bekommt. Das geht nicht. Was Sie beschließen, geht nicht. Man wird eh überprüfen müssen, ob Sie rechtlich damit überhaupt durchkommen werden. Ich hoffe nicht. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Wir haben das natürlich in ein paar Bundesländern. Es sind ja alle am Arbeiten daran. In Salzburg sind sie dabei, in Niederösterreich sind sie dabei. Was haben sie in Oberösterreich gemacht? - In Oberösterreich hatten sie eine ähnliche Diskussion. Die haben dazu einen Ausschuss. In Oberösterreich haben sie jetzt im zuständigen Gesetz einen Artikel, der dort Artikel 46a heißt. Der ist im Landtag noch nicht beschlossen. Der ist durch die Ausschüsse durch und wird so in den Landtag eingebracht. Jetzt haben sie einen Satz dazugeschrieben, den sie vorher nicht hatten. Dort heißt es, dass die Mitglieder der Landesregierung auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt zur Geheimhaltung gegenüber all den ausschließlich in ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet sind - und so weiter und so fort. Dann haben sie einen Satz neu dazugeschrieben, den wir halt auch hier gerne hätten. Das geht in Oberösterreich. Ich werde nicht wahnsinnig oft in die Verlegenheit kommen, ein ÖVP-FPÖ-geführtes Bundesland zu loben. "Diese Verpflichtung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht des Landtages." - So einfach steht es drin. Dann ist das alles gelöst: ein Satz, den dort die ÖVP und die FPÖ ... Sind die NEOS dort im Landtag? - I don't know. (Zwischenruf bei den NEOS.) - Ja, also sind alle fünf, die hier sind, auch dort. Dann gibt es dort noch eine sechste Partei. Genau, jetzt habe ich es wieder. Auf jeden Fall steht dort drin: "Diese Verpflichtung gilt nicht im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht des Landtages (Art. 34)." Den hätten wir gerne hier. In Vorarlberg streichen sie auch noch durch die Gegend. Dort haben sie auch Abänderungsanträge gehabt. Da sind übrigens die NEOS dabei, das abzulehnen - von wegen, wir sind da überall dafür. Es wäre sehr leicht, den Fehler hier zu beheben. Deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht. Im Ausschuss wurde er abgelehnt. Der zuständige Ausschuss besteht aber nur aus 19 GemeinderätInnen, von denen 17 pünktlich da waren. Das hat nicht gereicht. Wir haben nicht anfangen können und haben das um zehn Minuten verschieben müssen, weil die Regierungsmehrheit nicht gesichert war. Egal, andere Leute müssen auch um acht in der Früh da sein, kein Problem. Weil aber hier hundert Leute abstimmungsberechtigt sind, versuchen wir es einfach noch einmal. Denn jetzt haben wir ja die Argumente ausgetauscht. Alles, was Herr Zierfuß gesagt hat, kann ich unterschreiben, nur damit das auch geklärt ist. Jetzt haben Sie das gehört. Gestern habe ich gehört, dass bei den NEOS angeblich vier Juristen und Juristinnen sitzen - nicht im Klub als MitarbeiterInnen, sondern hier -, die das viel leichter lesen können. Denn ich gebe zu, ich muss mir das Rechtliche sehr oft von der Klubdirektorin juristisch genau erklären lassen. Ich muss es dann ins Politische übersetzen. So funktioniert das. Sie aber haben vier JuristInnen. Hat das irgendjemand gelesen? (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Sicher!) Hat irgendjemand gelesen, was in den anderen Bundesländern ist? Wissen Sie, warum Ihre Vorarlberger Kollegen und Kolleginnen ablehnen, was dort zur Beschlussfassung vorliegt? - Nein, offensichtlich nicht. Es sind nämlich die gleichen Probleme, wie wir sie hier haben. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Vielleicht einfach noch einmal zurück zum Anfang (ein Schriftstück in die Höhe haltend): § 15 Wiener Stadtverfassung, Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder - das kann man in der kommentierten Fassung der Wiener Stadtverfassung selber nachlesen. Was steht da klipp und klar drinnen? - "Bei der Beantwortung von Anfragen sind der Bürgermeister und die Amtsführenden Stadträte" - das ist hier nicht gegendert - "im Umfang der Anfrage nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden." - Das ist jetzt so. Das fliegt und wird ersetzt durch: Wir sagen euch nichts mehr. Macht es privat! Ich sage Ihnen: Alles, was Sie damit erreichen, ist, dass Sie alle Fragen trotzdem bekommen werden, aber halt auf anderem Weg. Der ganze Unterschied ist, es muss doppelt so schnell gehen. Da herinnen werden wir dann die Antworten verlesen, die Sie uns hier nicht geben. Sie führen den Gemeinderat als politisches Instrument ad absurdum. Das ist Quatsch. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.) Das sollte man nicht machen. Das hilft niemandem etwas. Ich freue mich jedenfalls, dass das Informationsfreiheitsgesetz kommt, und bin einmal mehr ganz begeistert von der Arbeit von Alma Zadic. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Trotzdem wird die Gewessler den Parteivorsitz kriegen!) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Kollegen Elllensohn für seine Wortmeldungen und auch für die zahlreichen historischen Informationen, die bis ins 18. Jahrhundert zurückreichen. Vielen herzlichen Dank. - Als Nächste ist Frau StRin Mag. Nittmann zu Wort gemeldet. Ich bitte Sie um ihre Wortmeldung. StRin Mag. Ulrike Nittmann: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin! Vieles ist gesagt, nur noch nicht von allen. Ich kann mich also einmal den Wortmeldungen der ÖVP und des Herrn Ellensohn anschließen. Ich glaube, es ist selten, dass es in der Opposition so eine Einigkeit gibt wie am heutigen Tag. Die Landesrätin hat in ihrer Einleitung mitgeteilt, dass es eine Dringlichkeit gab und es nichts anderes ist als die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, das mit 1.1.2024, das heißt vor eineinhalb Jahren, im Bund beschlossen worden ist. Es ist natürlich nicht so, dass es nur eine Eins-zu-eins-Umsetzung ist, wie meine Vorredner ziemlich klar ausgeführt haben. Ich werde mich jetzt kurzhalten, um nicht alles dreimal zu wiederholen. Es ist keine Eins-zu-eins- Umsetzung. Denn es wäre nicht notwendig gewesen, genau die Interpellationsrechte des Gemeinderates in einer derartig - man muss schon sagen - penetranten oder hinterfotzigen Art und Weise zu beschneiden (Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.), indem man das mit einer Sammelnovelle versucht hat, durch die 28 Gesetze geändert werden. Vor einer Woche haben wir den Akt bekommen. Gestern in der Früh wurde der Ausschuss einberufen. 28 Gesetze binnen einer Woche mit einem Initiativantrag herunterzubrechen, ohne dass es ein Begutachtungsverfahren gibt, ist eine echte Ausschaltung der Opposition schon bei der Gesetzwerdung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) Ich erinnere mich noch, wie es - wie lang ist das jetzt her? - vor zwei Wochen zu der Regierungserklärung kam und man auf die Gemeinsamkeit, auf die Zusammenarbeit und auf das Einbinden aller Parteien Bedacht genommen hat. Dann findet man es nicht einmal der Mühe wert, uns mitzunehmen, wenn man die Wiener Stadtverfassung ändert und in unsere Rechte als Mandatare, als die wir hier zu hundert Männern und Frauen sitzen, eingreift. Ich erinnere mich noch an die Worte von Herrn Reindl, der uns bei der Rechnungsabschlussdebatte gesagt hat: Was ihr denkt, ist uns völlig wurscht. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Stimmt nicht! Falsch zitiert!) Ja, genauso agiert ihr. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Falsch zitiert!) - Falsch zitiert? - Ich berichtige mich: Was euch gefällt, ist mir völlig wurscht. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Falsch zitiert!) Mir gefällt es gar nicht, wie Sie mit uns umgehen. Mir gefällt es überhaupt nicht, wie Sie mit uns als Oppositionspartei in einem Gesetzwerdungsprozess umgehen. Genau das gefällt mir nicht, aber euch ist es wurscht, was uns gefällt oder nicht gefällt. (Beifall bei der FPÖ.) Ich schließe mich also der formalen Kritik an, die meine Vorredner vorgebracht haben. Die Kurzfristigkeit finde ich echt skandalös. Ihr habt eineinhalb Jahre Zeit gehabt, das umzusetzen. Es kann mir keiner erklären, dass wir es jetzt vor der Sommerpause hineindrucken müssen. Eineinhalb Jahre Zeit. Seit 1.1.2024 ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Das kann mir also keiner erklären. Dieses bewusste Ausschalten der Opposition ... Denn es ist uns eh wurscht, denn wir sind wir, und wir haben die Mehrheit. Was interessiert mich, was ihr wollt? - Es wäre aber sehr vernünftig gewesen, uns einzubinden. Denn dann hätten wir vielleicht genau das, was Kollege Ellensohn sehr lange ausgeführt hat und was dann auch zu dem Abänderungsantrag führt, dem wir natürlich zustimmen. Dann hättet ihr es vielleicht nicht gemacht - oder aber ihr wollt genau das. Ihr wollt genau diese völlig absurde Situation, die meine beiden Vorredner dargestellt haben. Dass wir als Gemeinderäte eh nichts zu sagen haben und der Bürger - weil halt das Informationsfreiheitsgesetz im Bund beschlossen worden ist und der Bürger das jetzt darf - bessergestellt wird. Denn für euch ist es eh wurscht, weil euch eh alles wurscht ist. Ich kann mich also auch der inhaltlichen Kritik am Informationsfreiheitsgesetz anschließen. Ja, wir haben die Amtsverschwiegenheit abgeschafft. Es gibt jetzt eine Geheimhaltung. Es gibt einen neuen Artikel im Bundes- Verfassungsgesetz, nämlich das Recht von jedermann auf Information. Es sind also viele Änderungen in diesen 28 Gesetzen. Das muss man sagen. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum man eineinhalb Jahre gebraucht hat. Die sind völlig in Ordnung, weil es einfach Anpassungen in der Terminologie sind, also ganz einfach Amtsverschwiegenheit statt Geheimhaltung. Das ist jetzt auch keine Raketenwissenschaft und kann einen Rechtsdienst auch nicht eineinhalb Jahre beschäftigen. Das muss man auch sagen. Was noch positiv zu bemerken ist, es gibt beim Begriff der Förderung im Wiener Fördertransparenzgesetz Erweiterungen. Das finde ich sehr gut. Ich scheue mich also auch nicht, Positives zu nennen. Der wesentliche Kritikpunkt ist aber wie gesagt genau der, und der betrifft uns alle hier - nicht alle, sondern die Opposition. - Liebe NEOS, ihr werdet auch irgendwann einmal wieder in die Opposition kommen. Dann wird euch das auch betreffen. So wie es ausschaut, wird die SPÖ noch länger bleiben. Wer aber in der Opposition ist, ist nicht immer ganz klar. Der neue § 79a der Wiener Stadtverfassung betrifft also die Oppositionsparteien ganz massiv. Ich will das gar nicht noch einmal zitieren. Herr Kollege Ellensohn hat es eh vorgelesen. Dann muss man sich natürlich auch noch anschauen, wie denn die vorhergehende Regelung im B-VG war. Auch das hat Kollege Ellensohn schon vorgelesen. Ich mache es aber trotzdem noch einmal, weil ich finde, das ist sehr spannend. Das haben sich die NEOS im Vorfeld vielleicht nicht so durchgelesen - oder es war ihnen nicht bewusst. Sonst hätten sie dieser Einschränkung nicht zustimmen können. Nämlich, "die Amtsverschwiegenheit" - die gibt es jetzt nimmer, ich sage also die Geheimhaltung - "besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper," - die Funktionäre sind wir, die Gemeinderäte, der Vertretungskörper ist der Gemeinderat - "wenn er" - nämlich der Funktionär - "derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt." Das ist ganz klar im B-VG geregelt. Es war überhaupt keine Notwendigkeit, diese Einschränkung der Oppositionsrechte im Informationsfreiheitsgesetz vorzunehmen. (Zwischenruf bei den NEOS.) - Natürlich habt ihr es gemacht. Ihr habt es nämlich so gemacht, dass der Gemeinderat die Auskunft nur dann bekommt, wenn nicht der einzelne Gemeinderat diese Auskunft verlangt, sondern wenn der Gemeinderat als Kollegialorgan diese Auskunft verlangt. Wie beschließt denn der Gemeinderat? - Mit Mehrheit. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Blödsinn!) - Blödsinn? - Na gut, Frau Kollegin Arapovic. Ich weiß, Sie sind keine Juristin. Ich lese es Ihnen gerne vor. (Beifall bei der FPÖ.) Was ist der § 79a Abs. 2, den Sie heute beschließen wollen? - Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser - gemeint ist der Gemeinderat und nicht der einzelne Funktionär - mit Beschluss "derartige Informationen ausdrücklich verlangt". Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ich als Gemeinderat - ich, Frau Ulli Nittmann - das verlangen kann, oder ob ich die Mehrheit der Regierungsparteien brauche, die mir als Gemeinderat die Auskunft geben wollen, die ich will. Was wird passieren? Das haben meine Vorredner auch schon ganz klar gesagt. - Na, dann werden wir halt nicht als Gemeinderäte Anfragen stellen. Dann werden eure Abteilungen noch stärker überfordert sein, weil ihr die acht Wochen schon jetzt nicht schafft. Dann müsst ihr es binnen vier Wochen machen. Was werden wir als Privatpersonen machen? - Wir können einen Bescheid verlangen. Den werden wir bekämpfen. Denn auch diese Rechtsmittel haben wir als Gemeinderäte nicht. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Mag. Julia Malle. - Abg. Mag. Josef Taucher: Den Staat lahmlegen, darum geht es euch! Das ist das Ziel der FPÖ!) Ich meine, es ist ja so etwas von absurd. Ihr legt euch in Wirklichkeit ja selber ein Ei. Das habt ihr irgendwie auch nicht wirklich mitbekommen. (Beifall bei FPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) Zum Thema, es ist eine vertane Chance und ein Meilenstein in der Kultur der Verwaltung, Frau Kollegin Arapovic. Also, es ist wirklich eine vertane Chance, dass ihr dieses Gesetz nicht vernünftiger und gescheiter geregelt habt. Hört halt manchmal auch auf die Opposition! Dann wird es auch besser. Das kann ich euch sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Was wir kritisieren oder wo die vertane Chance liegt: Der Gemeinderat - nämlich der einzelne Gemeinderat und nicht das Kollektivorgan - wird dem einzelnen Bürger gleichgestellt, aber in Sachen Beantwortungsfrist und auch in Sachen Rechtsmittel und Rechtsschutz wesentlich schlechter gestellt. Da frage ich mich schon: Warum wollt Ihr das? Vielleicht wird mir Kollege Reindl dann erklären, warum er möchte, dass der einzelne Gemeinderat schlechter gestellt wird als jedermann. Jedermann ist der Bürger, so wie er im Gesetz steht. Da bin ich schon sehr gespannt. Zusammenfassend kritisieren wir: kein Begutachtungsverfahren, keine Einbindung der Opposition. Das sind alles leere Worte. Von wegen wir arbeiten gemeinsam für die Stadt. - Ihr versucht uns zu beschneiden, wo es nur geht. Der eigentliche Skandal ist eben, dass Beantwortungen an den einzelnen Gemeinderat nur mehr möglich sind, wenn die Mehrheit des Gemeinderates dem zustimmt. Wir finden es echt skandalös, dass ihr NEOS es als Transparenzpartei zulasst, dass Oppositionsrechte derartig beschnitten werden. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ihr euch da über den Tisch habt ziehen lassen (Abg. Mag. Josef Taucher: Blödsinn!) oder ob ihr es wirklich nicht verstanden habt, obwohl ihr vier Juristen habt. (Beifall bei FPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke der Frau Stadträtin für ihre Wortmeldung. - Als Nächster ist Herr Abg. Mag. Thomas Reindl zu Wort gemeldet. Ich bitte ihn darum. Abg. Mag. Thomas Reindl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr viele Krokodilstränen sind hier in den letzten Minuten über dieses Pult geflossen. Ich werde nicht auf alles eingehen, weil ich die Beflegelungen und Beschimpfungen gar nicht kommentieren will. (Abg. Armin Blind: Sehr überheblich! - Abg. Anton Mahdalik: Es hat überhaupt niemand beflegelt!) Man sollte sich eigentlich überlegen, ob da nicht einiges auch ordnungsrufwürdig war, aber so ist das eben. (Zwischenruf bei FPÖ und ÖVP.) - Nicht nervös werden. Zuhören, zuhören! Worüber diskutieren wir? - Wir diskutieren, dass die österreichische Bundesregierung im Jahr 2024 das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz ... Wir haben heute ja schon eine Geschichtsvorlesung bekommen, die die ganze Welt umfasst hat, was sehr viel mit unserem Landtag zu tun hat. Worum geht es in diesem Gesetz? - Es geht auf der einen Seite um die Pflicht, proaktiv Informationen über das Tun und Handeln zu veröffentlichen, das in einer Kommune, in einem Land, aber auch im Bund stattfindet. Es schafft ein Grundrecht am Zugang zu staatlichen Informationen. Was das Gesetz aber auch sagt - das hat nun einmal die ÖVP gemeinsam mit den GRÜNEN vorgelegt -, dass statt der Amtsverschwiegenheit, die abgeschafft wird, auch bestimmte Geheimhaltungspflichten eingeführt werden. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, genau!) Im Gesetz wird auch genau darauf hingewiesen, für welche Bereiche diese Geheimhaltungspflichten gelten. Das ist die Einschränkung, die für Fragen im Nationalrat, in einem Landtag, in einem Gemeinderat, aber auch für Fragen von Bürgern zum Beispiel an den Bund, an ein Land oder auch an eine Gemeinde - ich sage einschränkend jetzt einmal, größer als 5 000 Einwohner - gelten. Um nichts anderes geht es, meine Damen und Herren. Dass hier und heute das Gesetz, das die ÖVP und die GRÜNEN ausgearbeitet haben und dessen Regeln sie aufgestellt haben, dazu verwendet wird, uns eine Beschränkung der Rechte hier im Haus vorzuwerfen, weil wir das jetzt eins zu eins übernehmen (Abg. Georg Prack, BA: Das machen Sie nicht! Sie machen es aber nicht eins zu eins!), das ist - entschuldigen Sie - sehr, sehr billig und polemisch. Entschuldigen Sie, das ist sehr billig und polemisch. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Das ist sehr billig und sehr polemisch. Was regelt § 22a Abs. 2 B-VG, wovon diese Geheimhaltungspflichten betroffen sind? - Es werden - ich zitiere - "integrations- und außerpolitische Gründe" angeführt. Es werden die "nationale Sicherheit" und die "umfassende Landesverteidigung" angeführt. Es wird die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angeführt. Es wird die Abwehr eines erheblichen "wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers" angeführt. Bei den sonstigen Verwaltungskörpern wird auch angeführt: Sie sind gegenüber ihren eigenen Mitgliedern - also den Gremien - auskunftspflichtig. (StRin Mag. Ulrike Nittmann: Sofern es ...! Der Satz ist nicht zu Ende! Bis zum Ende lesen! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Das ist die Einschränkung, über die hier gesprochen wird. - Nein, lest das Gesetz! Liebe Frau Kollegin, lies das Gesetz! Genau das ziehen wir eins zu eins nach. Dass Sie das stört, kann ich nicht nachvollziehen. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und GRÜNEN.) Die FPÖ war ja auch im Parlament dagegen, genauso wie halt auch andere Parteien. Dass hier die Oppositionsrechte eingeschränkt werden, kann ich - entschuldigen Sie - überhaupt nicht nachvollziehen. Denn das müsste ja im Parlament auch gelten, Herr Zierfuß. (Abg. Georg Prack, BA: ... im Parlament! - Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) Es müsste doch im Parlament auch gelten, Herr Zierfuß. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ, GRÜNEN und ÖVP.) - Ja, selbstverständlich gilt es im Parlament auch. Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid (unterbrechend): Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte fahren wir die Emotionen ein bisschen herunter. Das ist super. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Mag. Thomas Reindl (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Was zum Zeitplan auch zu sagen ist: Ja, voriges Jahr im Februar ist die Kundmachung hinausgegangen. Es hat aber auch die Legisvakanz gegeben. Erstens musste nämlich eine gewisse Durchführungsrichtlinie erstellt werden. Zweitens mussten die Datenschutzbehörden und auch das Personal geschult werden. Auch die technischen Maßnahmen müssen umgesetzt werden. Leider, meine Damen und Herren, ist der Bund säumig, weil die Datenbank, in die ab 1.9. alle Informationen eingemeldet werden sollen, leider noch nicht fertig ist. Die braucht halt länger. Das ist aber kein Problem. Wir als Stadt Wien werden trotzdem ab 1.9. alle Informationen, die wir nach dem Gesetz veröffentlichen müssen, auf der entsprechenden Stadt Wien-Homepage veröffentlichen. Das kann sich jede Bürgerin und jedes Mitglied dieses Hauses ansehen. Was werden wir proaktiv veröffentlichen? - Tätigkeitsberichte - ich zitiere nur ein paar, weil das sehr umfassend ist -, Studiengutachten, Stellungnahmen und auch Verträge über 100 000 EUR sowie Förderungen und so weiter und so fort. Teilweise haben wir das aber eh schon über die Förderberichte gemacht. Wir ermöglichen da also wirklich eine sehr, sehr große Transparenz. Wo der Bund noch nicht so weit ist, werden wir das halt in Eigenregie machen. Was den Zeitplan betrifft, muss man schon sagen, erstens kann ich die Kritik nicht ganz nachvollziehen, weil wir das Gesetz schließlich vor der Frist beschließen. Es hätte jetzt keinen Unterschied gemacht, ob wir das im März oder heute beschließen. Inhaltlich ist es gleich. (Abg. Georg Prack, BA: Da hätten wir eine Begutachtung machen können!) Was die Punkte hinsichtlich der anderen Bundesländer betrifft, so darf ich Sie schon darauf hinweisen: Es gibt genug Bundesländer, die die Regeln genau in dem Sinne umsetzen wie wir. Jetzt zu sagen, das eine Bundesland hat das so oder so gemacht ... Schauen Sie sich alle acht Bundesländer an! Dann werden Sie feststellen, wir sind hier in einer sehr prominenten Linie mit vielen anderen Bundesländern - auch mit jenen, die freiheitlich oder ÖVP-dominiert sind. Da brauchen wir uns also nicht zu verstecken. Was den Abänderungsantrag betrifft, der ja eigentlich darauf abstellt, dass wir als Stadt Wien alle Informationen, die wir haben, öffentlich machen müssen, halte ich das eigentlich für ziemlich fahrlässig, meine Damen und Herren. Denn es gibt schon gewisse Dinge, die aus Sicherheitsgründen und auch aus Gründen der Konkurrenz ... Man muss auch sagen, die Stadt hat viele Unternehmen. Sie verlangen, dass wir uns quasi nackt ausziehen und der ganzen Welt sagen: Na, bitte schaut, wie schön wir sind! Ich meine, entschuldigen Sie, das ist fahrlässig. Das ist wirklich fahrlässig. Das halte ich für sehr, sehr gefährlich. (Beifall bei der SPÖ. - Heiterkeit bei Abg. Mag. Mag. Julia Malle. - Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, das ist kritische Infrastruktur! - Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Wo ist die Kontrollfunktion?) Liebe GRÜNE, warum habt ihr das nicht im Bund gemacht, wenn ihr das wollt? Warum habt ihr es nicht ins Gesetz hineingeschrieben, dass wir das machen müssen? - Genau deswegen, weil es eben ein höheres Gut auch gibt. Man muss gewisse Dinge auch unter einer gewissen Geheimhaltung halten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass unser Militär die kompletten militärischen Strategien im Internet veröffentlichen wird. Das wäre, glaub ich, ein bisschen schlecht für Österreich und auch für Europa. (Abg. Mag. Mag. Julia Malle: Geh bitte! - Abg. Michael Niegl: ... ganz etwas anderes! Geheimhaltungsvorschrift!) In diesem Sinne, meine Damen und Herren, darf ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz und auch zu den Verordnungen für die 28 Gesetzesänderungen bitten. Es ist eben sehr umfassend. Danke auch an die Magistratsdirektion Recht, die diese Novelle in sehr akribischer Arbeit und meiner Meinung nach sehr gut ausgearbeitet hat. Ich bitte Sie um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke Herrn Abg. Mag. Reindl sehr herzlich für seine Wortmeldung. - Als Nächster ist Abg. Mag. Dr. Michael Trinko zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Dr. Michael Trinko (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, hochgeschätzte Frau Stadträtin! Ich wollte mich jetzt noch einmal kurz zu Wort melden und vielleicht schauen, dass wir es etwas unaufgeregter über die Bühne bekommen, weil Herr Ellensohn ja gesagt hat, dass er durchaus an einer Diskussion interessiert ist. Die Presseaussendung zur Diskussion ist schon draußen. Ich glaube, das Ergebnis von Ihnen kann man dann schon vorwegnehmen. Der eine Punkt, der auch noch angesprochen worden ist und der mich doch zum Nachdenken gebracht hat: Als Herr Zierfuß ... (Abg. Harald Zierfuß: Eure Entscheidung ist ja auch schon getroffen!) - Was? (Abg. Harald Zierfuß: Eure Entscheidung ist ja auch schon getroffen!) - Na ja, aber wir wollen es ja diskutieren. Darf ich noch kurz auf Sie eingehen, weil Sie am Anfang gesagt haben ... (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Harald Zierfuß.) - Darf ich bitte kurz aussprechen? Sie können sich nachher eh noch einmal melden. Ich würde nämlich gern noch einmal den Punkt ansprechen, den Sie angesprochen haben, was Initiativanträge betrifft. Man hat sich das angeschaut. Normalerweise ist es auch in der Bundesregierung üblich, Regierungsvorlagen einzubringen. Schwarz-Blau waren die ersten. Nachher ist es mit Schwarz-Grün losgegangen, die mehr Initiativen als Regierungsvorlagen eingebracht haben - nur für Ihre Bilanz, was die Bundesregierung betrifft. (Abg. Harald Zierfuß: Was tut das zur Sache?) - Sie haben die Initiativanträge ja angesprochen. Das war der einzige Punkt. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) - Sie können sich gern zu Wort melden. Ich möchte mich gern auch noch inhaltlich zu Wort melden. Darf ich jetzt noch weitersprechen, oder wollen Sie sich zu Wort melden? (Abg. Harald Zierfuß: Es ist üblich, hier Zwischenrufe ...!) - Dann darf ich jetzt vielleicht noch zum Gesetz ausführen? - Danke, das werde ich machen. Der Punkt ... (Abg. Harald Zierfuß: Schwachsinn!) - Das ist die Wahrheit. Das können wir ja nachschauen. Das ist die Wahrheit mit den Initiativanträgen. Die brauchen keine praktische Regierungsvorlage. Das wissen Sie ja ganz genau. Es ist Ihnen nur einfach nicht recht. (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid (unterbrechend): Bitte keine Zwiegespräche! Abg. Mag. Dr. Michael Trinko (SPÖ) (fortsetzend): Es gibt nur einen Punkt, der wichtig erscheint. Das muss ich noch ansprechen, weil das jetzt mehrmals gefallen ist. Ich würde die Sachen, die gefallen sind, gern noch einmal an Hand der Verfassung darstellen. Was Sie gut gemacht haben, Sie haben dargestellt, wie der Gesetzwerdungsprozess gewesen ist. Im Endeffekt ist es also dann im Bundesrat beschlossen und nachher kundgemacht worden. Das war im Februar 2024. Mit 1. September tritt das Gesetz in Kraft. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt ja noch die alte Bundesverfassung. Es wurde sehr oft § 22 Abs. 3 angesprochen. Worum geht es eigentlich in diesem § 22 Abs. 3? (Abg. Armin Blind: Artikel, Herr Kollege!) - Artikel, Entschuldige. Da haben Sie vollkommen recht. In dem Artikel geht es darum, damit öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechterhalten werden können und diese Informationen nicht weitergegeben werden müssen, gilt die Amtsverschwiegenheit, wie der Kollege schon ausgeführt hat. Das steht in Art. 20 Abs. 3. Das bestand jetzt schon. Jetzt kam der Punkt, den auch Kollege Ellensohn angesprochen hat. Ich glaube, Sie wollen auf den letzten Satz hinaus. Im letzten Satz steht drinnen: "Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper bestellten Funktionäre nicht gegenüber diesem Vertretungskörper, wenn er derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt." Das ist also die jetzige gesetzliche Lage, die wir noch haben, bevor mit 1. Februar das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft tritt. Jetzt ist darüber diskutiert worden, was das bedeutet und was das nicht bedeutet. Auch Frau Nittmann hat es ja angesprochen, wenn ich das richtig im Kopf habe, und hat auch diesen letzten Absatz zitiert. Da steht: "Die Amtsverschwiegenheit besteht für die von einem allgemeinen Vertretungskörper" - in dem Fall sind wir der allgemeine Vertretungskörper - "bestellten Funktionäre" - das sind die gewählten Stadträtinnen und Stadträte - "nicht gegenüber diesem Vertretungskörper" - das sind wir, die wir hier sitzen - "wenn er" - dieser Vertretungskörper - "derartige Auskünfte ausdrücklich verlangt." Im Endeffekt suggerieren Sie jetzt, dass die Opposition vorher auf Grund des Artikels das Recht gehabt hätte, dass wir in der Anfragebeantwortung alles hätten beantworten müssen. Das stimmt nicht. Das gibt die derzeitige Gesetzeslage der Bundesverfassung nicht her. (Zwischenruf von Abg. Georg Prack, BA.) Weil Kollege Ellensohn ja den Muzak-Kommentar mithat, vielleicht schauen wir da hinein, denn dort steht es ähnlich drinnen. Ich habe nämlich auch kurz hineingeschaut. Auf Seite 194 heißt es in der Kommentierung zu Ausnahmen gegenüber bestimmten Organen, was die Amtsverschwiegenheit betrifft: "Keine Verschwiegenheitsverpflichtung besteht gegenüber der Volksanwaltschaft sowie für die Mitglieder der Landesregierung gegenüber dem Landtag und für die Mitglieder des Gemeindevorstandes gegenüber dem Gemeinderat." Da ist das Kollegialorgan gemeint. Das steht auch im Kommentar. (Abg. Georg Prack, BA: Geh bitte!) Das ist der Grund, weshalb jetzt in dieser Diskussion der Aufhänger gemacht wird, dass hier versucht wird, Oppositionsrechte zu beschneiden, die es bis dato noch gar nicht gegeben hat. (Abg. Georg Prack, BA: Das ist nicht der Grund!) Im Endeffekt wird der Status quo, der jetzt von der Bundesverfassung vorgesehen ist, einfach fortgeschrieben. Das ist der Punkt. Ich glaube, das muss man in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Die Amtsverschwiegenheit, die in dem Paragrafen auch angeführt worden ist, findet sich ja dann in dem novellierten Art. 22a Bundes-Verfassungsgesetz. Die Amtsverschwiegenheit wurde ja sozusagen umgestellt auf eine Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit. Das ist in Art. 22a geregelt. Um es kurz zusammenzufassen: Im Endeffekt wird das, was die Bundesverfassung jetzt schon vorgesehen hat, einfach weitergeschrieben. Es werden weder Oppositionsrechte noch das Interpellationsrecht oder das Fragerecht eingeschränkt. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Georg Prack, BA: Doch!) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Kollegen Dr. Trinko sehr herzlich für seine Wortmeldung. - Als Nächster ist zum zweiten Mal Abg. David Ellensohn zu Wort gemeldet. Seine Restredezeit beträgt vier Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe einfach nur auf den Vorredner ein. Jetzt könnte man ja auch Folgendes machen: Wollen wir, dass diese - nennen wir es - strittige Formulierung geklärt wird, sodass wir uns ganz klar darüber sind, was wir hier eigentlich haben wollen? Wollen wir, dass die Geheimhaltungspflicht gegenüber den GemeinderätInnen besteht oder nicht? Jetzt muss ich festhalten, dass in Oberösterreich ÖVP und FPÖ, die zuerst dasselbe vorgelegt haben wie hier SPÖ und NEOS, nach Gesprächen mit den anderen Parteien, in denen alle miteinander geredet haben, gesagt haben: Aha, das wollen wir nicht. Bevor wir da jetzt irgendjemanden holen und heruminterpretieren, schreiben wir das hinein. Deswegen steht dort ganz dezidiert das, was ich schon vorgelesen habe, in einem Satz drin: Es gilt nicht gegenüber den Landtagsabgeordneten - fertig. Ein Satz. (Abg. Mag. Josef Taucher: Stimmt ja nicht!) Genau den Satz und nichts anderes verlangen wir in unserem Abänderungsantrag: "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für die vom Gemeinderat bestellten Funktionäre gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser oder einzelne Mitglieder des Gemeinderats derartige Auskünfte ausdrücklich verlangen." Was sollen wir jetzt sagen? Das ist ja keine Rechtsvorlesung hier. Sondern was ist der politische Wille der Sozialdemokratie? - Die NEOS frage ich nicht, weil die das Gesetz nicht gelesen haben. Der politische Wille der Sozialdemokratie ist, dass hier die Geheimhaltungspflichten uns gegenüber ausgeweitet werden beziehungsweise dass wir definitiv schlechter gestellt sind als Landtagsabgeordnete in Oberösterreich. Das ist der politische Wille der Sozialdemokratie. Echt jetzt? (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.) Da braucht es keine Fuchserei. Steht das so drinnen oder meinen Sie jetzt den Einzelnen? - Das können Sie sich aussuchen. Die NEOS wurden von uns darauf aufmerksam gemacht. - Wir haben euch sogar gesagt, was es bedeutet. Habt ihr das nicht verstanden? Habt ihr es nicht gelesen? (Abg. Mag. Josef Taucher: Was ihr glaubt, was es bedeutet!) - Nein, ich lese es einfach noch einmal vor. Fürs Protokoll: Josef Taucher, Klubobmann der SPÖ, sagt, es handelt sich um Glauben. Der Antrag von uns lautet also: Geheimhaltungspflicht § 79 ... (Zwischenrufe bei den NEOS.) - Nein, ich lese es noch einmal vor. Ihr habt es nicht verstanden. Ich lese es noch einmal vor. "Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht für die vom Gemeinderat bestellten Funktionäre gegenüber dem Gemeinderat, wenn dieser oder einzelne Mitglieder des Gemeinderates derartige Auskünfte ausdrücklich verlangen." Das sind drei Zeilen. Jetzt habe ich es heute vier- oder fünfmal vorgelesen. Ich glaube, es ist nicht so kompliziert. Man kann es - ich wiederhole das - so machen, wie sie es in Oberösterreich gemacht haben, nachdem sie sich zusammengesetzt haben. Es war eh ähnlich. Da hat man sich auch nicht sehr lange zusammengesetzt - und nicht mit allen. In Oberösterreich haben sie nachher gesagt: Das wollen wir nicht. Übrigens hat dort auch die Sozialdemokratie gemeint ... Da sind sie aber in Opposition. Da wollen sie auch mehr Rechte haben. Es wäre recht einfach. Ich halte fest, dass ÖVP und FPÖ in Oberösterreich in dieser Frage beweglich waren. Die Sozialdemokratie und die NEOS in Wien sind es nicht. (Zwischenruf von Abg. Martina Ludwig-Faymann.) Der politische Wille ist hier ein anderer als im Landtag in Oberösterreich. Hier wollen sie die Geheimhaltungspflichten uns gegenüber verschlechtern. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) - Sie können ja zustimmen. Was passiert dem Joe (in Richtung Abg. Mag. Josef Taucher), wenn er dem zustimmt, außer dass uns gegenüber keine Geheimhaltungspflicht ist? -Sonst passiert ja nichts. Ihr müsst ja nur dem Abänderungsantrag zustimmen. Das ist ja nicht einmal kompliziert. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Josef Taucher.) Ich erinnere in dem Zusammenhang auch noch daran, dass wir - nicht wir, die Regierung - schon 2023 das Interpellationsrecht eingeschränkt haben. Das war diese 50-Prozent-Klausel. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Stimmt nicht! Falsch!) Dann waren sich nach der Sitzung hier im Raum alle einig - including Sozialdemokratie und NEOS - und haben gesagt, das werden wir demnächst verbessern. Das ist nie passiert - der nächste Versuch der Einschränkung. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Falsch! - Abg. Mag. Josef Taucher: ... schon diktatorisch!) Mensch, wir drücken auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz durch, und Sie probieren mit Mühe das, was Sie 105 Jahre lang probiert haben: so wenig wie nötig zu machen. Weniger als Schwarz-Blau in Oberösterreich ist eine Bankrotterklärung für die Sozialdemokratie. (Beifall bei GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Abg. Ellensohn. Damit ist seine persönliche Redezeit erschöpft. - Wir haben eine Wortmeldung von Abg. Harald Zierfuß. Ich stelle fest, dass die Restredezeit bei zwölf Minuten liegt. - Bitte. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Auch das ist ja eigentlich ein gutes Beispiel, dass ich jetzt im Landtag nur noch eine Restredezeit habe. Das hätten wir ja in der letzten Periode ..., wenn es nicht auch da einfach gegen den Willen der Opposition geschehen wäre, als man genau das Gleiche gemacht hat wie jetzt: Oppositionsrechte gegen den Willen der Opposition beschnitten. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Falsch!) - Sie können sich gerne melden, aber es ist vollkommen richtig. Ich glaube, wir erinnern uns alle zurück, wie hier die Opposition versammelt hinausgegangen ist und wir noch einmal kommen mussten, weil Sie hier einfach in einer schnellen Husch-Pfusch-Aktion Entsprechendes machen wollten. Hören Sie auf, dauernd unsere Oppositionsrechte auszuhebeln! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Wieder falsch!) Es ist das ja ein Sündenfall der SPÖ, der ja irgendwie schon klar war. Dass aber die NEOS hier jedes Mal aufs Neue mitspielen, innerhalb von einem Jahr schon zweimal die Opposition zu beschneiden, ist wirklich abenteuerlich. Ich muss aber auch ganz ehrlich sagen: Ich bedanke mich bei Herrn Kollegen Trinko für die kostenfreie Rechtsvorlesung, die Sie uns gegeben haben. Es wäre aber auch ganz simpel gewesen. Ich habe nämlich eine ganz einfache Frage: Warum stimmen Sie nicht einfach dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu? - Wir haben dann überhaupt keine Debatte darüber. Es ist überhaupt niemand hier beleidigt. Es passiert gar nichts, außer dass es das Gleiche ist wie jetzt. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.) Sie können uns so lange aus Rechtskommentaren und Ähnlichem vorlesen und so viele Sachen darstellen, wie Sie wollen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dr. Michael Trinko.) Es ist nur ganz simpel: Sie könnten dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Wir würden alle hier mitmachen, weil wir es gut finden, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Rechte bekommen, aber nicht, dass die Opposition in ihren Rechten beschnitten wird. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Stimmt doch überhaupt nicht!) Keine Sorge, ich brauche nicht einmal die 20 Minuten, die Sie mir nur noch geben. (Abg. Martina Ludwig- Faymann: Zwölf!) Ich brauche nur zehn. Mit meinen letzten 23 Sekunden, die ich hier noch habe, werde ich noch eine Sache sagen: Es ist ganz simpel. Wir brauchen nicht mehr. Wir wollen aber auch nicht weniger. Stimmen Sie dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN.) Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Kollegen Zierfuß sehr herzlich, aber du hast noch eine Restredezeit von zehn Minuten. Die ist noch vorhanden. Ich sehe jetzt aber keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte feststellen, dass es einen Abänderungsantrag der GRÜNEN zum Wiener Informationsfreiheits- Anpassungsgesetz 2025 gibt, der ausreichend unterstützt und in die Verhandlungen einbezogen wird. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin, die Frau Landesrätin, verzichtet auf ihr Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Ich bitte alle Damen und Herren des Wiener Landtages, die dem Abänderungsantrag der GRÜNEN hier die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. Das ist nicht die Mehrheit. Wir kommen daher zur Abstimmung über das Gesetz. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Ich sehe hier die Zustimmung von SPÖ und NEOS gegen die Stimmen von ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. Das ist mehrheitlich in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe hier die Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, NEOS, SPÖ und auch GRÜNEN. Damit ist der Antrag auf Vorziehen der zweiten Lesung einstimmig angenommen worden. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Hier sehe ich die Zustimmung bei SPÖ und NEOS gegen die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der GRÜNEN. Somit ist das Gesetz mehrheitlich angenommen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Einen wunderschönen Nachmittag. Alles Gute. (Schluss um 14.37 Uhr.) Landtag, 22. WP 26. Juni 2025 2. Sitzung / 3 Landtag, 22. WP 26. Juni 2025 2. Sitzung / 3