Wiener Landtag 21. Wahlperiode 38. Sitzung vom 22. Jänner 2025 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Nachruf auf den Präsidenten des Bundesrates a.D. Reinhard Todt S. 3 3. Bekanntgabe, dass die mündliche Anfrage (FSP-78694-2025-KFP/LM) von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke nicht zugelassen wurde S. 3 4. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-78725-2025-KGR/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-78443-2025-KVP/LM) S. 4 3. Anfrage (FSP-1523296-2024-KSP/LM) S. 6 4. Anfrage (FSP-74127-2025-KFP/LM) S. 8 5. Anfrage (FSP-1524759-2024-KGR/LM) S. 10 6. Anfrage (FSP-1538722-2024-KVP/LM) S. 12 5. AST-64851-2025-KSP/AL; ASTTH-97342- 2025-KSP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Wiener Weg der Gesundheitsreform - eine aktive Wiener Zielsteuerungskommission sichert die Gesundheitsversorgung für die Wienerinnen und Wiener" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dr. Claudia Laschan S. 16 Abg. Wolfgang Seidl S. 17 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 18 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 19 Abg. Ingrid Korosec S. 20 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 20 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 21 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 22 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 23 Abg. Christian Deutsch S. 24 6. Mitteilung des Einlaufs S. 24 7. Umstellung der Tagesordnung S. 25 8. LG-444347-2024; P 1: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau- Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird (Wiener Naturschutzgesetz), das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden (Beilage Nr. 22/2024) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Heidemarie Sequenz S. 25 Abg. Kilian Stark S. 26 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 27 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 28 Abstimmung S. 29 9. 1521249-2024-GGK; P 2: Wiener Umweltbericht 2022/2023 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 29 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 29 Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 30 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 31 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 32 Abstimmung S. 33 10. LG-89268-2025-LAT; P 7: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996) geändert wird (Beilage Nr. 5/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 33 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 33 Abg. David Ellensohn S. 35 Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM S. 36 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 38 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 39 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 40 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 41 Abstimmung S. 41 11. 1600143-2024; MDR, P 3: Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetz, Wahlperiode 2020 bis 2025; Betätigung eines Mitgliedes des Landtages in der Privatwirtschaft Berichterstatterin Abg. Safak Akcay S. 42 Abstimmung S. 42 12. 1614123-2024; MDR, P 4: Unvereinbarkeits- und Transparenz- Gesetz, Wahlperiode 2020 bis 2025; Betätigung eines Mitgliedes des Landtages in der Privatwirtschaft Berichterstatterin Abg. Safak Akcay S. 42 Abstimmung S. 42 13. LG-59431-2025-LAT; P 5: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird (Beilage Nr. 4/2025) Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA S. 42 Abstimmung S. 42 14. LG-1166507-2024; P 6: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird (Beilage Nr. 2/2025) Berichterstatter Abg. Kurt Wagner S. 42 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 42 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 42 Abg. Georg Prack, BA S. 43 Abg. Ingrid Korosec S. 44 Abg. Gabriele Mörk S. 46 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 46 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 47 Abg. Georg Prack, BA S. 48 Abstimmung S. 48 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren. Die 38. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Ich ersuche um etwas Aufmerksamkeit. Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Arnoldner, Emmerling, Gstöttner, Holawatsch, Keri, Kieslich, Ngosso, Öztas, Spielmann und Valentin sowie der Amtsf. StR Hacker. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Eppinger ab 14.00 Uhr, Abg. Kowarik ab 16.30 Uhr, Abg. Neumayer bis 10.00 Uhr, Abg. Novak bis 9.30 Uhr und Abg. Stadler ab 12.00 Uhr. Bevor ich zur eigentlichen Tagesordnung komme, ersuche ich um ein kurzes Innehalten im Gedenken an den ehemaligen Bundesratsvorsitzenden, Bundesratspräsidenten Reinhard Toth, der vor zwei Tagen, einen Tag vor seinem 76. Geburtstag, völlig überraschend verstorben ist. Der am 22. Jänner 1949 im oberösterreichischen Sankt Pantaleon geborene Reinhard Toth war von 2001 bis 2018 ein vom Wiener Landtag entsandtes Mitglied des österreichischen Bundesrates. Reinhard Toth erlernte zunächst den Beruf des Maschinenschlossers, absolvierte später einen Lehrgang für Politikwissenschaft und Geschichte an der Universität Wien. Wien blieb dann auch seine politische Heimat, wo er vor allem in seinem Heimatbezirk Simmering für die SPÖ aktiv war, unter anderem als Mitglied der Bezirksvertretung Simmering. Nach seinem Einzug in die Länderkammer im Jahr 2001 übernahm er viele wichtige Funktionen, unter anderem den Vorsitz der Bundesratsfraktion der SPÖ, die Rolle des Vizepräsidenten sowie zwei Mal jene des Präsidenten des österreichischen Bundesrates, im zweiten Halbjahr 2013 und im ersten Halbjahr 2018. Von 2008 bis 2014 war Toth auch Generalsekretär des Pensionistenverbandes. Aus dem Bundesrat schied er Ende 2018 aus. Reinhard Toth war ein überzeugter Demokrat und Parlamentarier. Er hat sich in seiner gesamten politischen und beruflichen Laufbahn und auch danach stets mit ganzem Herzen und voller Kraft für die arbeitenden Menschen und vor allem für die soziale Gerechtigkeit und für die Interessen und Rechte der älteren Generation in Österreich eingesetzt. Mit ihm verlieren wir einen langjährigen Wegbegleiter, Kollegen, Mitstreiter, und ich persönlich einen sehr engen politischen Freund. Reinhard Toth war einer meiner engsten politischen und persönlichen Freunde in der Zeit der Sozialistischen Jugend. Wir haben zehn Jahre ganz, ganz eng zusammengearbeitet, sein früher Tod macht mich sehr, sehr betroffen. Reinhard Toth war Träger der Viktor-Adler-Plakette und des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich. Unsere Anteilnahme gilt in dieser schweren Stunde insbesondere seiner Familie, seiner lieben Frau Regina und seinen erwachsenen Kindern Karl und Victoria. Wir werden seinem Wirken immer dankbar sein und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie nun um eine Minute des Schweigens und des Gedenkens an Reinhard Toth bitten. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stiller Trauer.) - Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.) Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde: Anfrage von Abg. Guggenbichler an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke: "Vor einigen Monaten durften interessierte Zeitungsleser vernehmen, dass laut Ihrem Kollegen Peter Hacker es kein Problem ist, über eine Milliarde Euro pro Jahr für die Mindestsicherung auszugeben. Im Gegensatz dazu konnte man lesen, dass es für Sie, sehr geehrter Herr Landesrat, anscheinend doch ein Problem darstellt. Diese parteiinterne Divergenz, welche am Ende des Tages von den Wiener Steuerzahlern bezahlt werden muss, führt mich zu folgender Frage: Wie hoch ist die Schmerzgrenze für Sie als Finanzstadtrat betreffend die Ausgaben der Wiener Mindestsicherung?" - In der Präsidialkonferenz wurde diese Anfrage nicht zugelassen. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-78725-2025-KGR/LM) wurde von Frau Abg. Huemer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (In der Stadtzeitung "Der Falter" wird über die 87-jährige Frau Rosa berichtet, die in einem Pflegeheim in der Brigittenau innerhalb kürzester Zeit zehn Kilo abnahm und mit einer Opioid-Vergiftung im Spital landete. Frau Rosa und ihr Sohn erheben massive Vorwürfe gegen das Pflegeheim betreffend mangelnder Hygiene und falscher wie auch gewaltvoller Ernährung. Im Pflegebericht, der dem "Falter" vorliegt, wird die "Körperpflege im Bett" nur sporadisch dokumentiert, das heißt manchmal im Abstand von fünf Tagen, manchmal wochenlang nicht. Unklar bleibt auch, wann Frau Rosa einen Dekubitus bekommen hat und wann und wie seitens der Pflege darauf reagiert wurde. Beschwerden an die Heimbetreiberin und den zuweisenden FSW blieben laut Bericht vorerst wirkungslos. Wie wurde in diesem Fall die Aufsichtsbehörde im Sinne des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes tätig?) In seiner Vertretung wird Frau Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál die Anfrage beantworten. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Abgeordnete Huemer! Ich sage gleich vorweg, ich habe die Beantwortung Ihrer Anfrage von StR Hacker liegen und bitte um Verständnis, dass ich mich bei Zusatzfrage in einem Ressort, das mir nicht so nahe ist, ein bisschen schwertue. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zum Artikel in der Wochenzeitung "Falter" über eine Bewohnerin eines privaten Pflegewohnhauses darf ich Ihnen mitteilen, dass beim Magistrat der Stadt Wien keine Beschwerde im Zusammenhang mit den im Artikel vorgebrachten Vorwürfen eingebracht wurde. Nach Bekanntwerden des "Falter"- Artikels am 14.1.2025 wurde umgehend Kontakt mit dem Fonds Soziales Wien aufgenommen und nach Rücksprache mit dem FSW wurde seitens der MA 40 in Erfahrung gebracht, dass dieser unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen unangekündigten Besuch im betroffenen Pflegewohnhaus durchgeführt hat. Dabei wurden keine Beanstandungen hinsichtlich der Pflege und der Betreuung der betroffenen Bewohnerin festgestellt. Am 16.1.2025 hat die MA 40 den Heimträger zur Stellungnahme zu den im "Falter"-Artikel erhobenen Vorwürfen ersucht. Die Antwort des Heimträgers ist noch ausständig. Entsprechend der Bestimmung des § 28 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes hat die MA40 im Intervall von weniger als einem Jahr von Amtswegen im betroffenen Pflegewohnhaus Überprüfungen vorgenommen. Die letzten Überprüfungen fanden am 24.8.2023, nämlich unangekündigt, und am 1.8.2024 statt. Es fand jeweils ein Augenschein unter Beiziehung einer Amtssachverständigen aus dem Bereich Pflege statt. Bei diesen Überprüfungen wurden auch bewohnerbezogene Erhebungen hinsichtlich Pflege und Pflegedokumentation vorgenommen. Dabei konnten keine Mängel festgestellt werden. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Huemer, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Stadträtin, für die Beantwortung. - Ich habe natürlich Verständnis, dass Sie im Falle einer Zusatzfrage wahrscheinlich nicht antworten können, aber ich werde sie formulieren. Warum habe ich dieses Thema in den Landtag gebracht? - In dem Fall handelt es sich um einen Einzelfall, aber wir alle wollen natürlich, dass, wenn wir Angehörige in Pflegeheimen untergebracht haben, sie bestmöglich gepflegt werden und im Falle von Vorwürfen des Missstandes auch wirklich gut nachgegangen wird, dass kontrolliert wird und auch die Behörde ihre Kontrollaufgaben übernimmt. Meine Zusatzfrage in dem Fall wäre gewesen: Es wurde amtswegig in diesem konkreten Fall auch noch einmal nachgeprüft, aber wie geht grundsätzlich die Behörde vor, wenn kein Verdachtsfall vorliegt, einfach um regelmäßig zu kontrollieren? Tritt sie nur ein, wenn schon etwas am Tisch liegt oder auch eigenständig? Ich weiß nicht, ob Sie das beantworten können. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Nein, das kann ich so leider nicht beantworten. Ich gebe Ihnen Recht, dass wir alle danach trachten, dass unsere Angehörigen gut gepflegt und umsorgt werden, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das in den Einrichtungen, die der FSW unterstützt, auch passiert. Wie man aus der Beantwortung des Herren StR Hacker auch vernehmen kann, hat die MA 40, hat der FSW sofort reagiert. Es gab auch regelmäßige Prüfungen, wo die MA 40 in diesem Wohnhaus vorbeigeschaut hat und keine Beanstandungen festgestellt hat. Aber ich bin mir sicher, dass Ihre Zusatzfrage dann auch noch von Seiten des Gesundheitsresorts besser beantwortet wird. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Greco, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, vielen Dank für die Beantwortung. Ich darf Ihnen auch eine Frage vielleicht eher mitgeben, als dass ich jetzt eine Beantwortung erwarte. Sie ist fortführend von dem, was Kollegin Huemer gesagt hat. Der FSW beauftragt ja sowohl öffentliche als auch private Heime, wie wird dort mit Qualitätsstandards umgegangen, wie werden die gemessen, damit die Qualität, die wir ja alle wollen, maßgeblich da sein kann? Was sind die Kontrollinstrumente? - Sie haben es in Ihrer Beantwortung bereits erwähnt, diese Kontrollbesuche sind ganz wichtig. Was wird da genau gefragt und gibt es hierzu vielleicht auch offenzulegende Berichte? - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals für Ihr Verständnis, dass ich da im Detail nicht darauf eingehen kann, aber es ist auch jemand aus der Geschäftsgruppe Gesundheit da und die Frage wird selbstverständlich nicht untergehen, sondern mitgenommen und beantwortet werden. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Stadträtin, danke für die Beantwortung. - Ich muss ganz ehrlich gestehen, ich habe lange überlegt, welche Zusatzfrage ich Ihnen stelle. Die haben Sie mir bereits beantwortet und aus dem Grund habe ich keine weitere. - Danke. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky - Frage Präsident Ernst Woller: Die 2. Anfrage (FSP-78443-2025-KVP/LM) wurde von Abg. Gorlitzer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Die Bestimmungen betreffend die Kompetenzen des Wiener Stadtrechnungshofes wurden zwar zuletzt umfassend reformiert, eine Prüfkompetenz für gemeindeeigene Unternehmen, an welchen die Stadt Wien nur eine Minderheitsbeteiligung [ab 25 Prozent] hält, wurde jedoch nicht umgesetzt. Werden Sie einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten und dem Landtag vorlegen lassen, die eine Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes auch für Unternehmensbeteiligungen der Gemeinde Wien in der Höhe von mindestens 25 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals vorsieht?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, hohes Haus! Mit der Novelle zur Wiener Stadtverfassung im Jahr 2023 wurde der Stadtrechnungshof umfassend reformiert, wie Sie ja in der Frage selbst ansprechen. Der Stadtrechnungshof ist als eigenes Organ der Gemeinde eingerichtet worden und wurde aus dem Magistrat herausgelöst. Zur Absicherung seiner Unabhängigkeit sind mehrere Maßnahmen gesetzt worden. Es ist ein eigenes Organisationsgesetz geschaffen worden. Die bestehende Weisungsfreistellung ist in eine umfassende Weisungsfreistellung erweitert worden. Die Bestellung des Stadtrechnungshofdirektors oder der Stadtrechnungshofdirektorin und das Verfahren zur Abwahl ist neu geregelt worden. Es ist das Recht geschaffen worden, dass die Stadtrechnungshofdirektorin oder der Stadtrechnungshofdirektor über die Aufnahme von Prüferinnen und Prüfern, die nicht bereits Bedienstete der Gemeinde sind, selbst entscheidet und außerdem wurde für die Prüferinnen und Prüfer zu Stärkung der Unabhängigkeit ein eigenes Besoldungsrecht geschaffen. Darüber hinaus wurden auch - und das ist der Kontext der gegenständlichen Anfrage - die Kompetenzen des Stadtrechnungshofs erweitert. Es sind Kontrollbefugnisse des Stadtrechnungshofs in Bezug auf Förderungen ausgebaut worden und es wurden Meldepflichten an den Stadtrechnungshof bei Großvorhaben geschaffen, wenn es zu einer Überschreitung der Kosten oder der Leistungsfrist kommt. Was die Grenze der Prüfbefugnis des Stadtrechnungshofes in Bezug auf selbstständige Unternehmen anbelangt, ist festzuhalten, dass dem Stadtrechnungshof gemäß § 73b Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Prüfung der Gebarung von wirtschaftlichen Unternehmen obliegt, an denen die Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Stadtrechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern jedenfalls mit mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, oder die die Gemeinde allgemein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt. Der Stadtrechnungshof überprüft weiters jene Unternehmen, die die Gemeinde alleine oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Stadtrechnungshofs unterliegenden Rechtsträgern durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Die Zuständigkeit des Stadtrechnungshofes erstreckt sich auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen. Soweit zur umfassenden Reform, die 2023 hier im Haus von Ihnen beschlossen worden ist, die auch der Gegenstand von gemeinsamen Vorschlägen der Klubs war und die ich daher hier gerne auch noch einmal referiere. Grundsätzlich ist es ja so, dass meine Rolle bei Spielregeln das Haus betreffend, wie schon in unterschiedlichsten Anfragen angekündigt, immer die ist, dass ich die sehr gerne hier vorlege in meiner Funktion, aber dass es natürlich an den Klubs liegt, diese Spielregeln auszumachen. Im konkreten Fall Ihrer Frage führe ich aber gerne aus, warum ich der Überzeugung bin, dass die Regelung, die getroffen wurde, nicht nur Sinn macht, sondern inhaltlich auch richtig und aus meiner Sicht sehr, sehr zielführend ist. Das Vorbild für diese Regelung ist nämlich die Bundesverfassung, namentlich der Art. 126b Abs. 2 des Bundes- Verfassungsgesetztes. Das ist eine Bestimmung, die die Prüfkompetenz des Rechnungshofes des Bundes gegenüber Unternehmen festschreibt, und zwar gegenüber jenen Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist oder die der Bund beherrscht. Auch in dieser Bestimmung ist eine Grenze der Beteiligung von 50 Prozent vorgesehen und das hat der Bundesverfassungsgesetzgeber sehr bewusst so gewählt. Die Bestimmung soll nämlich eine Prüfbefugnis des Rechnungshofes nur dann sicherstellen, wenn der Bund einen maßgeblichen Einfluss auf die betreffenden Unternehmen nehmen kann. Diese ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Beteiligung von mindestens 50 Prozent vorliegt oder ein dieser Beteiligung gleich zu haltender Einfluss durch andere organisatorische oder finanzielle Maßnahmen besteht, also eine sogenannte Beherrschung. Diese beiden Tatbestände, Beteiligung von mindestens 50 Prozent beziehungsweise Beherrschung, bedingen sich daher im Ergebnis wechselseitig. Diese Wechselbeziehung lässt sich sowohl in den Gesetzesmaterialien zur BVG-Novelle ablesen, ist aber auch in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs eindeutig in zwei Entscheidungen, die ich gerne, sollte näheres Interesse sein oder falls wir dann noch näher diskutieren, auch genauer zitieren kann. Jedenfalls ist auf Wien bezogen Folgendes festzustellen: Die durch den bereits zitierten § 73b Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung vorgesehene Regelung, die Kompetenz, die der Stadtrechnungshof hat, soll sicherstellen, dass immer dann, wenn der Gemeinde Wien ein maßgebender Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht, der Stadtrechnungshof prüfbefugt sein soll - wie eben auch auf Bundesebene. Dies wird zutreffend angeordnet, indem der Stadtrechnungshof dann prüfbefugt ist, wenn die Stadt Wien an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist oder ein Unternehmen durch finanzielle, wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen in einer Form beherrscht, dass dies einer Beteiligung von 50 Prozent gleichzuhalten ist. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg.Gorlitzer, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir haben diese Anfrage gestellt, weil wir eben anderer Meinung sind und das durchaus sinnvoll erachten, dass Beteiligungen von 25 Prozent der Stadt Wien auch vom Stadtrechnungshof zu überprüfen sind. Nebenbei muss man sagen, dass das in fünf anderen Bundesländern ja schon der Fall ist, zum Beispiel auch im Burgenland oder in Kärnten, das ja bekannterweise SPÖ regiert ist. Abseits davon haben wir noch zahlreiche andere Vorschläge gehabt, wie zum Beispiel, wenn 25 Prozent der Maßnahmen/Bekanntgaben nicht erfüllt werden, und das haben wir sehr erstaunlicherweise letztes Jahr gehabt beim Prüfersuchen beim Presse- und Informationsdienst, wo ganz viele Maßnahmen, die vom Stadtrechnungshof vorgeschlagen worden sind, eigentlich vom Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien einfach negiert worden sind oder nicht nachvollziehbar waren für den Presse- und Informationsdienst. Da sollte es zur verpflichteten Nachprüfung kommen, genauso wie es Prüfungen von Subventionsnehmern der Stadt Wien geben sollte ab einer gewissen Höhe. Sie werden mir Recht geben, dass man jedes Gesetz und jede Handlung, die man setzt, nach einiger Zeit - und das war 2023 - reevaluieren sollte. Deswegen meine Frage: Wann gedenken Sie, diese Stadtrechnungshofreform zu reevaluieren unter Einbeziehung aller politischer Parteien? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zuerst einmal möchte ich das für meine Dienststellen sagen, aber ich glaube, das kann ich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Dienststellen sagen, dass es uns ein großes Anliegen ist, die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes nicht nur ernst zu nehmen, sondern auch umzusetzen, weil der Stadtrechnungshof ein sehr wichtiger Beitrag sein kann für Verwaltungseffizienz und damit auch für das Service an den Bürgerinnen und Bürgern. Wenn immer das möglich ist, werden die Empfehlungen natürlich lückenlos umgesetzt und ernst genommen, wie ich auch in sehr vielen Stadtrechnungshofausschüssen schon ausführen konnte. Jetzt aber zur eigentlichen Frage. Ich glaube, das ist auch ganz gut im Haus diskutiert worden, als Sie zuletzt, ich glaube, vor knapp einem Jahr dem Herrn Bürgermeister dieselbe Frage gestellt haben. Es ist eine sehr umfassende Reform 2023 beschlossen worden hier im Haus. Eine Reform, die auf sehr vielen Gesprächen zwischen den Klubs beruht hat. Das gilt laufend für die Zukunft jeder einzelnen Spielregel, die wir hier treffen: Wenn es zusätzliche Vorschläge gibt, dann, glaube ich, macht es Sinn, die Gespräche auf Ebene der Fraktionen wieder zu führen. Wenn es auf dieser Ebene Einigungen gibt, dann werden wir im Haus nicht anstehen, die auch zeitnah zu beschließen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Kowarik, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Wir haben ja jetzt eine relativ abrupte Situation, dass wir diese Periode zu Ende gehen haben lassen mit gestrigem Beschluss. Es gibt noch einige Sachen, die wohl einer Novelle bedürften, auch im Sinne des Regierungsübereinkommens der regierenden Parteien. Ich darf Sie, nachdem wir im Bereich Demokratie sind und der Stadtrechnungshof eine ganz wesentliche Institution der Überprüfung und eine demokratische Einrichtung ist, fragen: Was können wir noch von Ihrer Geschäftsgruppe oder von der amtsführenden Stadtregierung erwarten als Vorschläge im Bereich Demokratie, als Gesetzesinitiativen im Bereich Demokratie und Kontrolle? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich ist es so, wie Sie ja sicherlich ganz genau wissen, dass auch nach einem Auflösungsbeschluss des Gemeinderates, der gestern getroffen worden ist, grundsätzlich Organkontinuität herrscht, das heißt, dass sowohl der Gemeinderat als auch der Landtag, damit die Gemeinderätinnen und die Gemeinderäte und die Landtagsabgeordneten, weiterarbeiten, weiterarbeiten müssen. Ich glaube, dass sowohl der Bürgermeister als auch der Vizebürgermeister sehr klar gemacht haben, dass sie auch weiterzuarbeiten gedenken. Das heißt im Umkehrschluss, dass wir möglicherweise sogar ziemlich sicher mehr zu tun haben werden in den nächsten Wochen, als ursprünglich im Plan gewesen wäre. Wir werden weitere Gremiensitzungen, weitere Landtagssitzungen und auch weitere Gemeinderatssitzungen brauchen, um alles, was bis dahin mit einer sportlichen, neuen Timeline noch ausgearbeitet werden kann von den Klubs miteinander, auch in das Gremium zu bringen. Mein Zugang dazu ist, größtmöglich alles, was wir uns als Koalition vorgenommen haben, aber auch alles, was prinzipiell eine Einigung finden kann zwischen den Fraktionen, umzusetzen, und das halt jetzt in einem sportlicheren Zeitraum. Das kann vielleicht dazu führen, dass das eine oder andere Mal nicht ich mit einer Regierungsvorlage ins Haus komme, sondern dass es, wie heute schon als Beispiel bei einem Beschluss, einen Initiativantrag gibt. Aber das ändert nichts daran, dass die Beschlüsse, die notwendig sind, noch in der Periode getroffen werden können. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Ellensohn, und ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Guten Tag, Herr Landesrat! Die eine Frage hätte ich mir auch notiert gehabt: Gibt es noch Landtage? - Das weiß ich jetzt. Ich werde es erfahren, wann sie stattfinden. Eine andere Frage: Der Stadtrechnungshof hat ein paar zusätzliche Aufgaben bekommen über die letzten Jahre, nämlich bei Zeitüberschreitungen und Budgetüberschreitungen auch in laufenden Projekten eine Kontrolle vornehmen zu können. Jede zusätzliche Aufgabe heißt, irgendjemand muss das erledigen, da bleibt etwas Anderes liegen, außer man bekommt mehr Personal. Können Sie sich vorstellen oder haben Sie es bereits vorbereitet, dass der Stadtrechnungshof für diese zusätzlichen Aufgaben, die wir hier beschlossen haben für den Stadtrechnungshof, zusätzliches Personal bekommt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, ich kann mir selbstverständlich vorstellen, dass der Stadtrechnungshof immer mit den Ressourcen ausgestattet ist und auch sein muss, die er braucht, um seine umfassenden Tätigkeiten auszuführen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Anfrage (FSP-1523296-2024-KSP/LM) wurde von Abg. Akcay gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen gerichtet. (Die Wiener Bevölkerung hat großes Interesse, sich an der Energiewende zu beteiligen. Insbesondere die Errichtung von Photovoltaikanlagen boomt. Welche nächsten Schritte zur Unterstützung dieser erfreulichen Entwicklung sieht die Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes vor?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Während sich im Bund nach ersten Meldungen ja offensichtlich einiges im Bereich Klimaschutz tut - leider rückschrittlich, und ich hoffe, dass es da noch eine Abkehr von dem Weg gibt, wie zum Beispiel die Streichung der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik -, ist es selbstverständlich weiterhin unser erklärtes Ziel in der Stadt Wien, die Nutzung von Sonnenenergie merklich zu forcieren. Niedergeschrieben haben wir das unter anderem im Wiener Klimafahrplan, der die Klimaneutralität in der Stadt mit 2040 vorsieht. Wir sind auf einem sehr, sehr guten Wega, auch dank vieler Initiativen unseres Klimastadtrates Jürgen Czernohorszky, aber auch unseres Finanzstadtrates Peter Hanke. Mit heuer wollen wir, vom Stand 2020 weg, eine Verfünffachung der Sonnenstromproduktion erreichen; für 2030 nehmen wir uns überhaupt 16-mal mehr vor. Das steht so auch im Koalitionsabkommen der Wiener Fortschrittskoalition. Mit der Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes konnten wir in meiner Geschäftsgruppe 2024 einen weiteren Schritt setzen zur Erreichung dieses Ziels. Dafür entfiel die Anzeigepflicht für Anlagen mit einer Anschlussleistung bis maximal 15 kW, die vertikal montiert werden und jene mit Stromspeicher. Für größere Anlagen haben wir die Verfahren weiterhin vereinfacht. Nicht mehr nötig sind jetzt ein detaillierter Lageplan mit der Grundnummer, ein Verzeichnis über die berührten fremden Anlagen und eine schriftliche Bestätigung der Verteilernetzbetreiber über den geplanten Anschluss ans öffentliche Netz. Die Angabe, ob in das öffentliche Netz eingespeist wird, muss nicht mehr in einer eigenen Unterlage vorgelegt werden und sämtliche Unterlagen können jetzt auf digitalem Wege eingebracht werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesen neuen Bestimmungen, mit diesen Vereinfachungen wieder einen wichtigen Impuls gesetzt haben, damit sich noch mehr Wienerinnen und Wiener an der Energiewende beteiligen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Guggenbichler, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin, guten Morgen! Die Kollegin schreibt in ihrer Anfrage: "Die Wiener Bevölkerung hat großes Interesse, sich an der Energiewende zu beteiligen." Das stimmt schon, weil sich die Wienerinnen und Wiener mit jeder Stromrechnung mit großem Interesse beteiligen. Wir haben ja heuer auch mit Anfang dieses Jahres die Erhöhung der Netzgebühren. Ich habe damals im Jahr 2011, ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern können, das erste Mal einen Antrag gestellt, auf öffentlichen Gebäuden und auf Gemeindebauten Photovoltaik-Anlagen zu machen. Wir hätten uns viel CO2-Ausstoß erspart, wenn damals die rot-grüne Regierung meinem Antrag zugestimmt hätte. Vielleicht hätten wir auch den Umbau sozial verträglicher machen können. Jetzt haben wir seit 2021 den Klimafahrplan, wenn ich mich nicht täusche, und ich habe schon mehrere Anfragen gestellt, was die Umsetzung dieses Klimafahrplans kostet. Die Finanzierung kann ja nur aus zwei möglichen Mitteln kommen, a) aus den Stromrechnungen und b) aus den öffentlichen Mitteln, die ebenfalls mit Gebühren finanziert werden. Sie haben uns damals auch versprochen, dass wir auf Grund der Energiewende billigen Strom bekommen werden, bis jetzt haben wir nur erfahren dürfen, dass die Stromkosten, die Netzkosten erhöht wurden, und ich wollte Sie fragen: Wann werden Sie die Wienerinnen und Wiener mit günstigen Energiekosten beglücken, damit sie sich nicht nur finanziell an dieser Energiewende beteiligen können? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Abgeordneter. Wir nehmen diese Energiewende sehr, sehr ernst. Das zeigen wir, wie bereits gesagt, in vielen Initiativen, die wir gemeinsam in dieser Stadtregierung setzen. Wir haben einerseits dieses Ernstnehmen gezeigt mit Förderungen, die wir auf den Weg gebracht haben in ganz unterschiedlicher Art und Weise. Wir haben auch gefördert inklusive Bundesförderungen, wir haben wirklich gezielt Förderungen angebracht bei den Menschen, die uns auf diesem Weg begleiten wollen. Wir haben es aber auch zusammengebracht, dass wir die Beratungsleistungen erhöhen. Wenn ich da nur auf die Hauskunft verweisen darf oder auf die Urban Innovation Vienna, die die Leute gezielt begleiten, nämlich nicht nur bei der Energiewende - und da komme ich jetzt ein bisschen zu dem, was Sie gesagt haben -, sondern auch bei den Sanierungen. Wir wissen, wenn wir Häuser sanieren - und das geht Hand in Hand mit der Energiewende -, dann gibt es massive Einsparungen, weil man viel weniger Energie braucht. Das ist eine Gesamtsache, die wir ernst nehmen, die wir unterstützen, die wir auch als Stadt sehr ernst nehmen, in den Häusern, die wir betreuen, die in unserem Eigentum sind. Also Sie können sich sicher sein, dass wir bei den Förderungen und bei den Unterstützungsleistungen nicht sparen werden. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Otero Garcia, und ich ersuche um die Frage. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Es tut mir leid, ich bin tatsächlich gerade ein bisschen überrumpelt worden, weil ich auf die Zusatzfrage von Landesrat Czernohorszky vorbereitet war. (Die Rednerin unterbricht, um nach einem Zettel zu suchen, und setzt dann fort.) Es geht um die Photovoltaik-Anlagen. Wir wissen ja, dass die PV- Leistung nicht nur in Wien, sondern in Österreich geboomt hat und boomt, vor allem auch seit Eintritt der GRÜNEN in die Bundesregierung. Wir haben jetzt die Situation vor uns, dass wir vor einer blau-schwarzen Regierung stehen, wo natürlich mit massiven Kürzungen zu rechnen ist, beispielsweise ist schon angekündigt worden, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen fallen soll. Es ist für mich jetzt die Frage, was die Stadt Wien gedenkt, dem entgegenzusetzen, um mögliche Kürzungen und Hürden, die in Zukunft auf uns zukommen, ausgleichen. - Danke. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich wäre auch nicht beleidigt gewesen, wenn es keine Zusatzfrage gegeben hätte, ich hätte es nicht persönlich genommen, kein Stress! Wie bereits eingangs gesagt, ich hoffe, dass es da auch noch ein Umdenken von Seiten des Bundes gibt, weil gerade diese Mehrwertsteuerbefreiung doch sehr, sehr wichtig ist. Wir haben als einziges Bundesland in Wien trotzdem zusätzlich gefördert, das zeichnet uns aus und macht wieder sichtbar, wie ernst wir die Sache nehmen. Dadurch haben es sich viele private Haushalte auch wirklich leisten können, diese Photovoltaik-Anlagen zu errichten, sehr oft auch im Zusammenspiel mit eben dem Energieträgerwechsel, wie zum Beispiel auch mit Errichtung der Wärmepumpen. Da hängt ja viel zusammen und deshalb wäre es so wichtig, dass diese Mehrwertsteuerbefreiung auch bleibt. Gerade wenn so viel investiert werden soll, dann brauchen die Menschen Planungssicherheit, sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Förderungen, die sie andenken bei ihrer Sanierung, bei ihrem Wechsel der Energie, auch bleiben, dass es da Kontinuität gibt. Da kann ich Ihnen garantieren, dass wir als Stadt ganz sicher eine verlässliche Partnerin sind und, wie gesagt, unsere Förderungen und unsere Beratungsleistungen bleiben, weil wir diese Energiewende wirklich wollen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Sittler, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Schauen wir einmal, ob das heute funktioniert mit dem Mikrofon. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Wundervoll!) Schönen guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Es ist ganz spannend - das übliche Fragerecht bei der Fragestunde ist ja, dass man auch eine Zusatzfrage stellt, aber wenn eine Frage von der Regierungsfraktion gestellt wird, lasst ihr euch abfeiern, aber Zusatzfrage kommt keine - nicht unspannend. Es geht um die Energiewende. Die Energiewende betrifft natürlich auch die Gasthermen beziehungsweise die Umstellung von fossilen Heizsystemen auf moderne, klimaneutrale Heizsysteme. Meine Frage betrifft die Umstellungen der Gemeindebauten, wo ja auch ganz viele landesrechtliche Bestimmungen gelten, sowohl für die Privaten, aber auch in weiterer Folge für die Stadt und das Land. Werden bis 2040, ich sage jetzt nicht 100, sondern bewusst 90 Prozent aller Gemeindebauten auf nicht fossile, also moderne Heizsysteme umgestellt sein - das kann die Fernwärme sein, kann anderes sein -, ja oder nein? - Leichte Frage. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Guten Morgen, Herr Abgeordneter. Ich will Ihnen die Spannung nicht nehmen, aber wir sind zutiefst davon überzeugt, dass die Oppositionsparteien so gute Zusatzfragen stellen, dass es unsere nicht braucht, und wir so über das Thema noch besser sprechen können. Ich kann mich nur wiederholen, es tut mir leid, wir nehmen diese Energiewende wie gesagt sehr ernst und nehmen die auch bei Wiener Wohnen und bei den Gemeindebauten sehr ernst. Jede Sanierung wird intensiv durchgeführt, wir haben mehr Sanierungen, wir steigern das kontinuierlich, die Sanierung ist der erste Schritt in Richtung Energiewende. Wir haben immer mehr Photovoltaik-Anlagen, nicht nur im Gemeindebau, sondern auch an anderen städtischen Häusern, die wir haben. Wir hätten uns halt um einiges leichter getan, wenn es ein EWG gegeben hätte, wo es ein Durchgriffsrecht gibt, wo wir auch in die Wohnungen hineingehen können, um diesen Energieträgerwechsel vorzunehmen. Wir arbeiten aber mit Überzeugung und reden mit unseren Mieterinnen und Mietern, nehmen sie mit bei dieser Energiewende. Wir haben in der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, wenn Sie sich erinnern, auch zum ersten Mal einen Bonus drin, wenn Mieterinnen und Mieter mitmachen, dass wir sie finanziell unterstützen. Also wir drehen da wirklich an vielen Schrauben, weil es nicht einfach ist, das gebe ich schon zu, aber wir bemühen uns sehr, finanziell und beratungstechnisch. Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich begrüße nun Gäste der Vienna Business School auf der Galerie, herzlich willkommen in eurem Wiener Rathaus bei der Sitzung des Wiener Landtages. Wir befinden uns gerade in der so genannten Fragestunde, das ist jene Stunde, wo Abgeordnete des Wiener Landtages Fragen an die zuständigen Mitglieder der Wiener Landesregierung stellen, jetzt konkret geht es um die 4. Anfrage (FSP-74127-2025-KFP/LM), eine Frage zu einem Wohnbauprojekt in Wien Favoriten, Kurbadstraße, die von der FPÖ an den zuständigen Stadtrat gestellt wird. (Die Umweltorganisation "Alliance For Nature" war bereits im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Heumarkt" vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich. Nun hat laut Medienberichten diese Organisation bei der Baubehörde in Wien Einsprüche gegen die Erteilung von Baubewilligungen beim Projekt "Kurbadstraße" eingelegt. Grund dafür ist, dass die Wiener Landesregierung keine Umweltverträglichkeitsprüfung [UVP] für das Monsterprojekt durchgeführt hat. Wurde bei der Vermessung ein Bauplatz nicht miteinberechnet, um Schwellenwerte für eine UVP nicht zu überschreiten?) (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Lass uns doch klatschen!) Die Frage wird gestellt von Herrn Abg. Berger und ist gerichtet an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal, und ich ersuche den Herrn Stadtrat um die Beantwortung. (Allgemeiner Beifall.) Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Liebe Landtagsabgeordnete, lieber Herr Abgeordneter! Nachdem der Herr Präsident schon so gut berichtet hat für Sie als Gäste, worum es konkret geht, darf ich nur noch eine kleine zusätzliche Ergänzung machen. Es geht nicht um das Projekt an sich, sondern um das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren oder die Frage, ob eben eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht. Das darf ich jetzt beantworten. Vorauszuschicken ist, dass der vom Bund im Jahr 2004 geschaffene Tatbestand für Städtebauvorhaben im UVP- G 2000 unklar war und das Land Wien das bisher einzige Bundesland war, das mit diesem Tatbestand umgehen musste, das diesen Tatbestand in UVP-Verfahren anzuwenden hatte. Die Stadt Wien hat es aber dennoch geschafft, für die Stadtentwicklungsprojekte Hauptbahnhof, Seestadt Aspern, den Nordwestbahnhof das UVP- Genehmigungsverfahren nach diesem Tatbestand Städtebauvorhaben zu führen. Die Entscheidungen einer Wiener Landesregierung in all diesen Verfahren wurden von den Instanzen bestätigt und die dagegen erhobenen Rechtsmittel als unbegründet abgewiesen. - Auch das ein Beispiel und ein Beweis für die hohe Qualität der Behörde in Wien. In den UVP-Genehmigungsverfahren für Städtebauvorhaben konnte darüber hinaus ein hohes Umweltschutzniveau etabliert werden, beispielsweise durch die Vorschreibung von Fernkälte für das Hauptbahnhofareal oder für Dachbegrünungen in der Seestadt Aspern. Mit dem Projekt Kurbadstraße, darum geht es jetzt konkret, soll das Gelände des ehemaligen Kurmittelhauses, sowie anderer ehemaliger Einrichtungen der Therme Oberlaa zu einem Stadtquartier mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen am Vorhabensgebiet auch soziale Einrichtungen für die Nahversorgung, beispielsweise Supermärkte, Gastronomie et cetera, entstehen. Dabei wird die bereits bestehende städtebauliche Erschließung, es ist ja schon ziemlich viel dort, baulich genutzt und das zu großen Teilen bebaute und versiegelte Areal in der Kurbadstraße weiterentwickelt, und zwar wie genau? - Durch das Projekt kommt es zu einer neuen Flächeninanspruchnahme von 35 258 m² - merken Sie sich diese Zahl, die wird nachher noch relevant -, davon 34 117 m² für neue Bauplätze und 1 141 m² für neue Verkehrsflächen. Die zusätzliche Bruttogeschoßfläche beträgt 94 946 m². Jetzt ist es aus rechtlicher Sicht so, dass für die Beurteilung einer UVP-Pflicht mit der UVP-G-Novelle 2023 ein neuer Tatbestand geschaffen wurde, und zwar jener für die Neuerschließung für Städtebauvorhaben, namentlich im Anhang 1, Z 18 lit. d im UVP-G 2000. Dieser Tatbestand ist im gegenständlichen Fall heranzuziehen. Danach ist bei einer Neuerschließung für Städtebauvorhaben mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 3,75 ha - für die nicht ganz so schnellen Umrechner sind das 37 500 m² -, also von einer Bruttogeschoßfläche von mehr als 37 500 m², eine Einzelfallprüfung gemäß § 3 Abs. 4a UVP-G 2000 durchzuführen. Wenn eine Einzelfallprüfung durchzuführen ist, dann ist im Zuge dieser Einzelfallprüfung eine Prüfung zu machen, ob durch das Vorhaben mit erheblichen Schäden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist. Soweit zur gesetzlichen Rahmenbedingung, die anzuwenden ist. Vielleicht noch ein kleiner Zusatz für diesen neu geschaffenen Tatbestand Neuerschließung für Städtebauvorhaben. Da ist im Gegensatz zu anderen Vorhabenstypen kein Verfahren für Änderungen der Vorhaben vorgesehen. In den Erläuterungen zur UVP-G-Novelle wird dazu ausgeführt, dass dieser Tatbestand als Neuvorhaben konzipiert ist. Änderungen von Städtebauvorhaben werden nicht erfasst, da neue, anschließende Bauvorhaben als Neuerschließungen gelten und einmal ausgeführte Vorhaben mit der bestehenden Stadt verschmelzen. Übrigens ist eine derartige Regelung auch schon in der alten Rechtslage enthalten. Dadurch, dass die bestehende Stadt und somit die vorgenutzten Flächen auf dem Projektgebiet unberücksichtigt bleiben müssen, geht es eben jetzt ausschließlich um diese vorher von mir schon erwähnten Flächen einer Flächeninanspruchnahme von 35 258 m² für die Neuerschließung des Städtebauvorhabens. Wenn jetzt für die Neuerschließung die Flächeninanspruchnahme von 35 258 m² und die Bruttogeschoßfläche 94 996 m² betragen, so wird der Schwellenwert für die Flächeninanspruchnahme nicht erreicht und das Vorhaben löst weder eine Einzelfallprüfung noch eine UVP-Pflicht aus. Da ist die Rechtslage ganz klar. Liebe Gäste, zögern Sie nicht, weiterhin Juristin oder Jurist werden zu wollen, wenn sich das der eine oder die andere vorstellen kann, es wirkt ein bisschen trocken, ist aber wirklich spannend und für die Qualität von Bauvorhaben und vor allen Dingen auch für die Sicherheit für uns in der Stadt, dass alles gut geprüft und auch kein Schaden für die Umwelt ist, sehr notwendig. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Schüler hier oben auf der Galerie! Vorweg herzlichen Dank für die entsprechenden Ausführungen, auch für die juristischen Merkmale und so weiter. - Ich darf allerdings schon festhalten, dass Sie leider Gottes auf meine Frage nicht wirklich eingegangen sind. Sie haben es richtig erläutert, es gibt entsprechende Schwellenwerte, aber in meiner Frage steht explizit drin, dass es eben eine Umweltschutzorganisation, eine NGO, gibt, die mithilfe eines Rechtsanwalts, der in dieser Materie sehr fachkundig ist, Einsprüche gegen die Erteilung von Baubewilligungen vorgenommen hat, weil eben der Verdacht im Raum steht, dass ein Bauplatz nicht miteinberechnet wurde, der - und das sage ich auch an dieser Stelle - halt unterirdisch bebaut ist und nicht oberirdisch. Jetzt gibt es diesen Einspruch. Wie sehen Sie dem entgegen? - Denn, wie gesagt, sind Sie auf diese konkrete Frage nicht eingegangen. Welche Folgen würde das dann auch insbesondere zeitlich nach sich ziehen? - Beim konkreten Bauprojekt hätten erste Baumaßnahmen bereits im vorigen Jahr vorgenommen werden müssen. Jetzt haben wir mittlerweile 2025. Das wäre meine Zusatzfrage. Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Aus meiner Sicht habe ich die Frage beantwortet, offensichtlich war es ein bisschen unklar, dafür entschuldige ich mich. Ich kann es gerne noch einmal ein bisschen klarer machen. Wie gesagt, es ist in dem Zusammenhang darum gegangen, dass wir bei dem Tatbestand, um den es da geht, nämlich der Neuerschließung für Städtebauvorhaben, Änderungen von Städtebauvorhaben nicht erfasst werden. Neu anschließende Bauvorhaben gelten als Neuerschließung und dadurch, dass die bestehende Stadt und damit die vorgenutzten Flächen auf dem Projektgebiet unberücksichtigt bleiben müssen, waren daher unter anderem die Flächen, die Sie jetzt angesprochen haben, beispielsweise der bestehende TABA Tower oder die fertiggestellte Tiefgarage vom TABA Tower, aber auch bestehende Verkehrsflächen - da gibt es jetzt ein paar, die da erwähnt wurden -, aus Sicht der Behörde nicht in die Berechnung aufzunehmen. Es ist der juristischen Einschätzung der Experten nach eindeutig. Damit auch gleich zur Beantwortung der Nachfrage: Ich sehe dem weiteren Instanzenverlauf sehr zuversichtlich entgegen, und das kann ich, weil die Bescheide, die die MA 22 vorbereitet beziehungsweise die Stadtregierung ausstellt oder eben die MA 22 die Tendenz haben - und zwar die hohe Tendenz - zu halten. Das deshalb, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine großartige Arbeit machen und wirkliche Profis sind bei der Auslegung der notwendigen Gesetzesmaterie. Das ist die Aufgabe einer Behörde, es geht darum, auf Basis der grundlegenden Gesetze zu entscheiden und nicht in irgendeiner Form eine Meinung in die eine oder andere Richtung hineinzubauen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Entscheidung eine sehr gute und sehr professionell vorbereitete ist und daher auch den weiteren Verlauf der Projekte dort nicht beeinflussen wird. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Otero Garcia, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Guten Morgen Herr Landesrat, jetzt darf ich Sie befragen! Es geht ja auch um die NGO, die dafür bekannt ist, diverse Verfahren zu führen. Eines dieser Verfahren ist eines gegen einen überdimensionierten Bau angrenzend an den Napoleonwald. Ich glaube, Sie sind mit dem Fall vertraut. Der Napoleonwald ist ein Naturdenkmal. Was an dieser Causa beim Napoleonwald so besonders ist, ist, dass der Verdacht besteht, dass Bäume am Grundstück, wo gebaut werden soll, absichtlich zum Absterben gebracht wurden, das heißt, vergiftet wurden durch Chemikalien. Das wäre natürlich ein klarer Verstoß gegen das Baumschutzgesetz. Diesbezüglich habe ich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und es gab einen Lokalaugenschein von der MA 42. Sie haben das auch in einer Anfragebeantwortung festgehalten, ich zitiere: "Zehn Bäume im unmittelbaren Nahbereich des Bestandsgebäudes auf der Liegenschaft weisen Verfärbungen an der Borke im Stamm, im Fußbereich auf. Weiters befand sich um den Wurzelanlauf augenscheinlich gelockertes Erdreich und der Grasbewuchs im Nahbereich der betroffenen Stelle erschien abgestorben." Das hat die MA 42 damals festgestellt. Es ist bis heute trotzdem immer noch nicht geklärt, ob tatsächlich eine Vergiftung vorliegt. Anscheinend ist es so, dass diese Bäume demnächst gefällt werden, sie sind jetzt irgendwie rot markiert, wenn man sich das vor Ort anschaut. Meine Frage ist: Wird die MA 22, wenn die Bäume entfernt werden, Holzproben analysieren lassen, um wirklich feststellen zu können, dass eine Vergiftung vorliegt oder eben keine Vergiftung vorliegt? Werden Sie in dieser Sache tätig werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Wie ja, glaube ich, aus der von Ihnen zitierten Anfragebeantwortung ersichtlich ist, ist es wirklich ein sehr hohes Anliegen für die MA 22 als zuständige Abteilung, den maximalen Schutz der Bäume nicht nur an diesem Standort, sondern auch sonst überall zu gewährleisten. Diesbezüglich gab es auch viele klare Äußerungen an die Projektwerber, und es wird auch weiterhin so sein. Angesichts der von Ihnen geschilderten Situation kann ich nur darauf verweisen, dass die Mitarbeiter auch sehr gerne - Sie können das auch gerne im Nachklang machen - zur Verfügung stehen, darüber Auskunft zu geben, welche Schritte geplant sind, ich bitte aber um Verständnis, dass ich das im Detail jetzt da vom Pult aus nicht sagen kann. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, jetzt auch in der Landtagssitzung! Der Kollege Berger hat in seiner ursprünglichen Frage ein Projekt erwähnt, das mich besonders beschäftigt, und zwar das Heumarktprojekt, auf das ich jetzt kurz eingehen möchte. Denn auch beim Heumarkt wurde ja mit der Sitzung der Landesregierung am 12.11.2024 mittels Feststellungsbescheid eine Befreiung der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen. Interessanterweise galt das aber für eine Variante des Heumarktes, die eigentlich schon als überholt gegolten hat. Grundlage dafür war ein Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hat - die gutachterliche Stellungnahme zum Projekt Heumarkt Neu 2023. Jetzt stehen sich zwei Positionen gegenüber, und zwar die der UNESCO und die seitens der Stadt. Meine Frage, die sich jetzt stellt, ist: Woran wird sich denn jetzt die Stadt orientieren - an den Vorgaben der UNESCO oder an dem von der Stadt beauftragten Gutachten? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Ich bitte um Verständnis, dass ich als zuständiger Stadtrat jetzt nur für den Sachverhalt der UVP-Prüfung sprechen kann und dazu gerne ausführen kann, dass es zu sämtlichen unterschiedlichen Varianten den Heumarkt betreffend Verfahren gibt. Es gibt Bescheide, die die Landesregierung festgestellt hat, für den sogenannten Heumarkt Neu und den Heumarkt Neu in der Version von 2023. Beide Bescheide fußen ja, wie Sie richtig gesagt haben, auf umfassenden sachverständigen Gutachten. Es ist so, dass es sich die Stadt und die MA 22 alles andere als leicht gemacht haben, sondern wirklich mit internationalen Kapazitäten gearbeitet haben, um festzustellen, ob zu erwarten ist, dass der Schutzzweck für das schutzwürdige Gebiet der Welterbestätte wesentlich beeinträchtigt wird. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sind hinlänglich bekannt und auch aus Sicht der Stadt eindeutig. Es ist auch hinlänglich bekannt, dass in Folge von gegen diese Beschwerde erhobenen Beschwerden derzeit Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig sind, das muss man natürlich zur Kenntnis nehmen und ernst nehmen. Jetzt ist aus Sicht der Behörde, auch der Umweltverträglichkeitsprüfungskompetenz, die ich sozusagen als Landesrat habe, auch abzuwarten. Vielleicht noch ein kleiner Zusatz: Es gibt auch noch die Ursprungsvariante betreffend ein Verfahren, aber das ist derzeit noch bei der MA 22 beziehungsweise beim Amt der Wiener Landesregierung anhängig. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. - Damit ist die 4.°Anfrage beantwortet. Die 5.°Anfrage (FSP-1524759-2024-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Prack gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Der Wiener Wohnbonus 2023 als Förderung des Landes Wien wurde in der Höhe einer Einmalzahlung von 200 EUR an Haushalte bis zu einer gewissen Einkommensgrenze ausbezahlt, die nach Information durch Brief, Medieninserate oder Internet einen Antrag darauf gestellt haben. Mittlerweile mehren sich die Beschwerden von Betroffenen, von denen dieser Wohnbonus seitens des Landes zurückgefordert wird. In wie vielen Fällen wurde seitens des Landes Wien die Rückzahlung des Wohnbonus 2023 bisher gefordert?) In seiner Vertretung wird Frau Lhptm.-Stv.in Kathrin Gaál die Anfrage beantworten. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Alle guten Dinge sind drei. Ich weise darauf hin, dass ich mich natürlich sehr bemühen werde, die Anfrage gut zu beantworten. Ja, lieber Herr Kollege Prack, einleitend darf ich zur Frage noch an die Situation im Jahr 2023 erinnern. Österreich hatte einer der höchsten Inflationsraten des gesamten Euroraumes, in der Inflationsbetroffenheit der Menschen gab es allerdings große Unterschiede. Personen mit geringem Einkommen wenden 60 Prozent ihrer Ausgaben für Haushalt und Alltag auf, im Vergleich dazu liegt der Wert der Durchschnittsbevölkerung bei 40 Prozent. Da die Bereiche Wohnen, Lebensmittel, Energie besonders stark von den Preissteigerungen betroffen waren, traf die Inflation somit Menschen mit geringem Einkommen umso stärker. Die sozialpolitische Zielsetzung der Wiener Stadtregierung ist klar: Alle Wienerinnen und Wiener müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnungen bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Daher wurde der Wohnbonus als Teil des Fünfpunkteplans für leistbares Wohnen in Wien umgesetzt. Damit konnten Wienerinnen und Wiener in einer Zeit der Teuerung rasch, unbürokratisch und zielgerichtet unterstützt werden. Die Abwicklung erfolgte analog zum Energiebonus aus dem Jahr 2022, die Auszahlung des Wohnbonus erfolgte im Sommer 2023 in der Höhe von 200 EUR pro Adresse. Anspruchsberechtigt waren Personen mit einem Einkommen unter 40 000 EUR bei Einpersonenhaushalten und 100 000 EUR bei Mehrpersonenhaushalten. Durch digitale Antragstellung und der Unterstützung von 80 Partnerorganisationen konnten binnen weniger Tage 620 100 Haushalte ausbezahlt werden. Hinsichtlich der Überprüfung und Rückforderung ist festzuhalten, dass Personen mit einem zu hohen Einkommen und zu Unrecht bezogenen Förderungen zurückzahlen müssen. Rückforderungsbriefe wurden aber nur verschickt, wenn über eine Abfrage in der Transparenzdatenbank die Einkommen eindeutig gefunden wurden und die Summe höher als die Einkommensgrenze war. Bei insgesamt 620 100 unterstützten Haushalten wurde in 48 899 Fällen das Einkommen überschritten und die Personen aufgefordert, den Wohnbonus zurückzuzahlen, das sind 7,8 Prozent. Davon haben bereits 96 Prozent zurückgezahlt, das sind 9 300 000 EUR an Rückzahlungssumme. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Prack, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Frau Vizebürgermeisterin. - Ich werde einfach meine Frage trotzdem formulieren, wenn Sie sie nicht beantworten können, vielleicht kann man mir dann quasi Auskunft geben. Hintergrund unserer Frage ist ja nicht, dass wir den Wohnbonus kritisch gesehen haben, den haben wir ja mitbeschlossen und mitbegrüßt, sondern dass in brieflichen Informationsschreiben zunächst die Auskunft gegeben wurde, dass der Wohnbonus pro Adresse ausbezahlt wird, auf der Website war es dann pro Haushalt - das kann einen Unterschied machen, vor allem wenn das Wohnungs- und Gebäuderegister nicht à jour ist, das kann natürlich auch an den Personen liegen, die zum Beispiel eine Aufteilungen von Wohnungen nicht gemeldet haben. Uns liegen einige Fälle vor, wo es dann in genau solchen Fällen zu Nachforderungen gekommen ist, denn wenn natürlich die Aufteilung nicht da ist, dann gilt etwas als Haushalt, wo dann viele Einkommen zusammengerechnet werden. Uns hätte jetzt interessiert, wie viele Fälle im Bereich des Wohnbonus gerichtsanhängig sind, weil das ja natürlich auch sehr hohe Kosten verursacht. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals für Ihr Verständnis, Herr Kollege Prack, dass diese Zusatzfrage aus dem Büro der Geschäftsgruppe des Herrn StR Hacker beantwortet wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Landtagspräsident! Frau Landesrätin! Danke für die bisherige Beantwortung. - Wir sprechen jetzt über die Kostensituation, und gerade Sie sind ja damit sehr stark konfrontiert, zwar nicht vom Ministerium her, aber gerade im Zusammenhang mit den Wohnbauten. Wir haben steigende Energiekosten auf alle Linien. Es wird uns zwar gesagt, dass es gerade durch Neubauten besser werden wird. Das dauert aber. Derzeit ist es so, dass viele Menschen unter dieser Situation unendlich leiden, vor allem die einkommensschwachen Haushalte besonders in den Wintermonaten. Und es ist sehr schwer nachvollziehbar, warum es gerade in Wien bislang nicht möglich war, einen dauerhaften Heizkostenzuschuss zu bekommen. Dieser wurde nie eingeführt, man hat jedes Jahr um 100 EUR oder 200 EUR gerungen. Andere Bundesländer haben das längst gemacht. Ich verweise da auf die Steiermark, die das sehr vorbildlich gelöst hat, und zwar wirklich sehr stark auf die Einkommen der einzelnen Menschen achtend. Das hat bewiesen, dass es entsprechende Maßnahmen gibt, dass man kurzfristig auch eine Entlastung bieten kann. Warum verweigert die Stadt Wien das? Andere Bundesländer tun das, in Wien sagt man aber immer, man gehe hier sozial vor. Ich hätte dazu ganz gerne auch Ihre persönliche Meinung, weil sie zwar vom Fach her nicht direkt damit konfrontiert sind, aber doch von Ihren Aufgaben her sehr viel damit zu tun haben. Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich glaube, wir alle, so wie wir hier sitzen, egal, welcher Fraktion wir angehören, haben in den vergangenen Jahren mitbekommen, dass die hohe Inflation viele Menschen sehr stark getroffen und in ihrem Leben sehr stark eingeschränkt hat. Umso wichtiger wäre es gewesen, dass sowohl auf Bundesebene als auch auf den jeweiligen Landesebenen Maßnahmen getroffen werden, die die Menschen in ganz unterschiedlichen Bereichen unterstützen. Wir in der Stadt Wien haben das zum Beispiel mit dem Wohnbonus oder dem Gemeindebonus, wohl wissend, dass das Einmalzahlungen waren und dass das keine dauerhaften Unterstützungen sind. Gleichzeitig haben wir aber an dauerhaften Maßnahmen gearbeitet. Im Ressort von Peter Hacker wurde die Mietbeihilfe reformiert, und in meinem Bereich die Wohnbeihilfe. Wir sind uns also unserer Verantwortung durchaus bewusst, die Verantwortung ist aber geteilt. Ich meine, auch auf Bundesebene hätte man vielleicht besser auf diese hohe Inflation reagieren müssen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Nochmals guten Morgen, Frau Landesrätin. Nachdem ich letzten Freitag erfahren habe, dass jemand statt Herrn Landesrat Hacker die Fragen beantworten wird, habe ich damals versprochen, keine Zusatzfrage zu stellen, und daran halte ich mich. (Beifall von Abg. Dipl.- Ing. Omar Al-Rawi.) Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Danke vielmals. Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 5. Anfrage beantwortet. Die 6. Anfrage (FSP-1538722-2024-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Juraczka gestellt und ist an den Herrn Landesrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Das Wiener Valorisierungsgesetz setzte 2007 einen Teuerungsautomatismus in Kraft, der bis heute eine anhaltende Belastung für die Wienerinnen und Wiener und die Wiener Wirtschaft darstellt. Am 1. Jänner 2025 steht bei den Müll-, Wasser- und Abwassergebühren eine Erhöhung von 5,9 Prozent bevor, gleichzeitig wird die Parkometerabgabe von 2,50 EUR auf 2,60 EUR pro Stunde angehoben. Die Bundesregierung hat im Gegensatz zur Landesregierung 2023 eine Gebührenbremse beschlossen und Wien 32,2 Millionen EUR zur Entlastung überwiesen. Automatische Gebührenerhöhungen blenden die reale Kostenentwicklung aus, dieser kalte Automatismus muss beendet werden. Werden Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag vorlegen, der die Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes zum Inhalt hat?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen Vormittag auch an die Anwesenden auf der Galerie! Ich freue mich, dass ihr hier seid! Das ist ein spannendes Thema. Es geht um ein Valorisierungsgesetz, es geht aber auch um Qualitäten für diese Stadt, und ich darf mich an den Fragesteller wenden und mich für die Frage herzlichst bedanken. Wir dürfen uns durchaus in regelmäßigen Abständen damit auseinandersetzen, und ich habe mir erlaubt, einige Fakten zusammenzutragen, diese zu präsentieren und hier noch einmal gemeinsam zu diskutieren. Zunächst darf ich einmal zu Ihrer Kritik betreffend Valorisierung der Gebühren mitteilen, dass Wien international für ein hohes und sehr gutes Leistungsverhältnis gerade im Bereich der Wasserver- und -entsorgung sowie auch im Müllbereich bekannt ist. Die Stadt Wien gibt diesbezüglich einen sehr hohen Standard vor, und das wird nicht nur innerhalb der Bundesgrenzen geschätzt, sondern auch in Europa und vermutlich weit darüber hinaus. Durch diese höchsten Qualitätsnormen ist die Stadt Wien auch entsprechend gefordert. Das bedeutet, dass auch hohe Investitionen notwendig sind, um diese hohen Qualitäten für die nächste Generation weiterhin aufrechterhalten und ausbauen zu können. Um die Angelegenheit etwas besser darlegen zu können, darf darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich zwischen Gebühren und Steuern unterschieden werden muss, denn für die Gebühren bekommen die WienerInnen eine direkte Gegenleistung wie beispielsweise sauberes Wasser aus dem Wasserhahn. Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren haben sohin den Charakter eines Entgeltes für eine individuell zurechenbare besondere Leistung der Stadt Wien, die erbracht wird. Um eine zeitgerechte Finanzierbarkeit und damit auch die hochqualitative kommunale Infrastruktur nachhaltig zu sichern und sogar ausbauen zu können, wurde dieses Valorisierungsgesetz im Jahre 2007 an einen Verbraucherpreisindex gekoppelt. Es geht dabei nicht um übertriebene Erhöhungen, sondern um vernünftige Wertanpassungen und Indexierungen. Durch diese automatisierte, an den Verbraucherpreis und damit an die Wirtschaftsleistung gekoppelte Wertsicherung wird regelmäßig angepasst und werden massiv höhere, sprunghafte Preisanstiege vermieden. Die Einnahmen durch die Daseinsvorsorgegebühren für Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung fließen direkt in den Erhalt und den weiteren Ausbau dieser wichtigen Leistungen und kommen so den WienerInnen zugute. Dabei werden Faktoren wie das Bevölkerungswachstum der Stadt Wien - wir sind ja eine wachsende Stadt und haben seit Monaten die Zwei-Millionen-Grenze überschritten -, der Klimawandel, der immer wieder zu Starkregenereignissen und Wetterphänomenen führt, die wir früher in einer solchen Form nicht kannten, sowie Strukturveränderungen einer wachsenden Stadt stets berücksichtigt. Für Sauberkeit und eine nachhaltige Müllentsorgung werden die Wiener Mistplätze nach neuesten ökologischen Kriterien sukzessive modernisiert und ausgebaut. Jeder von uns, der den einen oder anderen Tag dort verbringt, sieht, wie gut die logistische Leistung auf diesen Mistplätzen funktioniert und dass wir uns in diesem Zusammenhang wirklich um höchstes Standards bemühen. Beim Wiener Wasser werden zum Beispiel weitere Investitionen in den Quellschutz, das Rohrnetz und die Wiener Wasserversorgung getätigt. Bei Wien Kanal liegt der Schwerpunkt in der Sanierung bestehender Kanäle und Bauwerke, um die hohe Lebensqualität auch für die nächste Generation sicherzustellen und sukzessive auszubauen. Außerdem reagiert man auf den Klimawandel und setzt Maßnahmen, um Wassermassen bei Starkregenereignissen soweit wie möglich in Kanälen abzufangen, in unterirdischen Bauwerken zwischenzuspeichern und gefahrlos abzuleiten. So werden beispielsweise in den kommenden vier Jahren rund 330 Millionen EUR in neue Kanalinfrastruktur investiert. Weitere knapp 60 Millionen EUR fließen in die Instandhaltung des bestehenden Kanalnetzes und in die Sanierung. Wie sich erst im Herbst 2024, also vor wenigen Monaten, gezeigt hat, sind die Investitionen in den Hochwasserschutz unabdingbar. Wien ist im Gegensatz zu anderen Bundesländer auf Grund der von der Stadt Wien getätigten Investitionen in den Hochwasserschutz zum größten Teil verschont geblieben. Ich darf wiederholt erinnern: Wir haben ein tausendjähriges Hochwasser gesehen, doch die Auswirkungen waren zum Glück für die Wienerinnen und Wiener relativ gering. Die Wiener Stadtregierung wird natürlich auch dafür Sorge tragen, dass die positive Entwicklung dieser Investitionen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt wird. Anhand der von der Stadt Wien in den letzten Jahren zusätzlich geschaffenen Unterstützungsmaßnahmen wie beispielsweise mit dem schon zuvor von meiner Kollegin angesprochenen Wohnbonus oder dem Energiebonus, die nicht nur für ein Jahr, sondern auch für mehrere Jahre immer wieder neu angesetzt werden, haben wir klar bewiesen, dass wir bewusst in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten alles tun, dass die Geldbörse der Wienerinnen und Wiener nicht strapaziert wird, weil den Menschen klarerweise jeder Euro wichtig ist. Allerdings bitte ich, auch nicht zu vergessen, dass auf der anderen Seite auch die Stadt Wien selbst unter herausfordernden budgetären Rahmenbedingungen ihren Auftrag als verantwortungsvolle Kommune weiterhin wahrnehmen muss und die Daseinsvorsorge für die nächste Generation, für unsere Kinder und Enkelkinder, sichern und ausbauen muss. Ich darf darauf hinweisen, dass wir erst gestern intensiv darüber diskutiert haben, dass diese Investitionen auf der einen Seite wichtig sind, dass andererseits aber auch eine entsprechende Gegenfinanzierung erfolgen muss. Mit dem Wiener Valorisierungsgesetz garantiert die Stadt Wien sohin den Wienerinnen und Wienern auch in Zukunft öffentliche Dienstleistungen auf höchstem Niveau. Ich nenne vier konkrete Punkte. Erstens: Das Hochquellwasser ist weltweit unter den Besten angesiedelt, und es ist über die Wasserleitungen permanent verfügbar. Zweitens: Saubere Straßen und die zuverlässige und umweltgerechte Entsorgung des Mülls sind in Wien selbstverständlich. Drittens: Ein funktionierendes Abwassersystem sowie Schutz vor Hochwasser sind bei uns gegeben und werden auch weiter ausgebaut, weil wir aus Erfahrungen der letzten Monate natürlich auch lernen. Viertens kann auch die Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Valorisierung verbessert werden. Wir wissen, dass wir insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 hohe Erhöhungen der Gehälter hatten, und auch das ist natürlich zu finanzieren. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr, die Straßen- und KanalarbeiterInnen und alle, die im Hintergrund für ein reibungsloses Funktionieren unserer Stadt sorgen, sollen auch mit einer entsprechenden Entlohnung wertgeschätzt werden. Wien liegt, wie bereits gesagt, in puncto Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge im europäischen Spitzenfeld, und das soll, wie wir meinen, auch so bleiben. Wir alle kennen das: Hohe Kosten für Wasser durch Privatisierung, die in vielen anderen Städten vorgenommen wird; schwacher Wasserstrahl, statt starkem Wasserstrahl beim Duschen; hohe Müllberge auf den Straßen. Wir kennen diese Bilder, wenn wir ab und zu in andere europäische Metropolen fahren. Diese sind beunruhigend, und es ist schön, wenn man zurückkommt und sieht, dass all das in Wien auf hohen Niveau funktioniert. Um das weiterhin zu gewährleisten, beträgt die Gebührenvalorisierung seit 1. Jänner 2025 für einen Mehrpersonenhaushalt für Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung monatlich insgesamt 3,11 EUR, für einen Singlehaushalt beträgt die monatliche Gebührenanpassung knapp 1,35 EUR. Auch der Vergleich mit anderen Städten innerhalb und außerhalb Österreichs macht sicher: Trotz des größten städtischen Versorgungsnetzes sind die Gebühren in Wien erschwinglich. So zahlt man in Wien ab 1. Jänner 2025 für die Entleerung eines 120-Liter- Restmüllbehälters inklusive Biotonne 5,56 EUR. In Eisenstadt, also nicht weit von uns entfernt, betragen die Kosten dafür 10,09 EUR. Auch der Bundesländervergleich zeigt: In Wien zahlt man nach Salzburg am wenigsten für die Abfallentsorgung. In den europäischen Metropolen München und Hamburg betragen die Kosten dafür rund 7,50 EUR, also mehr als bei uns. Das sei hier auch gesagt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Wassergebühren. Während man in Eisenstadt für einen Zweipersonenhaushalt knapp 400 EUR im Jahr bezahlt, liegen die Kosten in Wien nach Gebührenanpassung bei jährlich 257 EUR. Das ist ein massiver Unterschied im Vergleich zu dem hohen Wert in Eisenstadt. Bei den Abwassergebühren ist Wien nach Bregenz, Eisenstadt und Salzburg am viertgünstigsten und liegt damit im unteren Mittelfeld aller neun Landeshauptstädte. Am höchsten sind die Jahresgebühren in Klagenfurt mit 418 EUR für einen Zweipersonenhaushalt, in Wien zahlt man mit 236 EUR zirka die Hälfte. Auch bei den Parkgebühren zeigt der Vergleich, dass diese in Wien deutlich günstiger sind als in anderen europäischen Millionenmetropolen. Während man in Wien für eine Stunde ab 2025 2,60 EUR zahlt, liegen die Gebühren für Innenstadtbezirke in Paris bei 6 EUR beziehungsweise in Hamburg bei 3,50 EUR. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Wir können uns jetzt nur international vergleichen, denn sonst wäre das vielleicht nicht ganz passend. Zur Valorisierung der Parkgebühren ist zudem hervorzuheben, dass die Valorisierung Papierparkscheine und Handyparken betreffen. Im Gegensatz dazu ist und bleibt die Höhe der pauschal zu entrichtenden Parkometerabgabe unverändert. Das bedeutet, dass die Gebühr für Anwohnerbezirke und das Pickerl dafür sowie für das Parkpickerl für Gewerbebetriebe weiterhin unverändert bei 120 EUR im Jahr liegt, also bei 10 EUR im Monat. An dieser Stelle darf erwähnt werden, dass die Einnahmen aus der Parkometerabgabe zweckgebunden sind und gänzlich dem klimafreundlichen Verkehr und der Verkehrssicherheit in Wien zugeordnet werden. Insgesamt flossen im Jahr 2023 rund 150 Millionen EUR unter anderem in die Verkehrssicherheit, die Förderung des Radverkehrs und die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Ich darf kurz auch auf die in Ihrer Anfrage angesprochene Gebührenbremse des Bundes hinweisen. Die genannte Summe ist den Bürgern und Bürgerinnen im Rahmen einer Gutschrift im Jahr 2024 bei der Müllgebühr vollinhaltlich zugutegekommen. Dieses Vorgehen mittels einer Gutschrift war notwendig, da bundesgesetzlich vorgegeben war, den Zweckzuschuss des Bundes im Jahr 2024 zu verwenden, weshalb eine etwaige Aussetzung der Valorisierung unter Zuhilfenahme des Zweckzuschusses für das Jahr 2025 nicht erfolgen konnte. Die Gebührenbremse war ein einmaliges Wahlzuckerl - erlauben Sie mir diesen Hinweis - der türkis-grünen Bundesregierung. Die Valorisierung hingegen dient einer nachhaltigen, seriösen Finanzierung von Wiens Infrastruktur. Stichwort seriöse Finanzierung: Am Rande sei erwähnt, dass eine der ersten Maßnahmen, die von Ihrer Partei, Herr Landtagsabgeordneter, und von der FPÖ im Bund kommuniziert wurde, die Anhebung der Bundesgebühren um fast 44 Prozent ist. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Na servas!) Die Kosten für die Ausstellung eines Reisepasses, Führerscheins, Personalausweises et cetera werden somit eklatant erhöht, um ein Budgetloch, das auch mit Ihrer Partei in Zusammenhang steht, entsprechend zu reduzieren, um das freundlich auszudrücken. Wir hier in Wien leben hingegen eine stabile und seriöse Finanzpolitik mit einem Valorisierungsgesetz, das klare Spielregeln hat, weshalb wir wissen, woran wir sind, wie es funktioniert und dass es nachvollziehbar ist. Und wir haben damit die Möglichkeit, diese hohe Qualität der Daseinsvorsorge auch für die nächste Generation weiterhin zu erhalten. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich bin auch so ehrlich und sage Ihnen ganz klar: Es ist mir als Finanzstadtrat wichtig, klarzustellen, dass bei den momentan wirklich herausfordernden Bedingungen der Wirtschaft und im Hinblick auf die Finanzierbarkeit die Aussetzung der Gebührenvalorisierung für mich derzeit kein probates Mittel darstellt. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind nämlich für Wien wie für alle anderen Gemeinden und Bundesländer mehr als herausfordernd, auch darüber durften wir uns gestern ja entsprechend austauschen. Die Teuerung, die steigenden Personalkosten, die rezessive Situation, die durch den Bund gesetzten bundespolitischen Steuermaßnahmen der Vergangenheit, die - ich kann es nur immer wieder wiederholen - ohne Gegenfinanzierung erfolgten, treffen auch unsere Stadt, und es ist meine Aufgabe, ein Budget von 20 Milliarden EUR in einer vernünftigen Budgetlogik stabil und vernünftig zu verwalten. Das ist ein schwieriges Ziel, und wir haben hier zu kämpfen. Ich bin mir dessen bewusst, und ich nehme das nicht auf die leichte Schulter. Gleichzeitig ist Wien eine wachsende Stadt, die allen demografischen und klimawandelbedingten Herausforderungen mit den notwendigen Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur, seien es Kanäle oder Leitungen, begegnen will und wird. Vor diesen Hintergrund ist die Gebührenvalorisierung notwendig, denn sie ist Teil einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Budgetpolitik, die die Lebensqualität in Wien auf höchstem Niveau sichert. Darauf können sich die Wienerinnen und Wiener verlassen. Wir werden einen erfolgreichen Weg im Bereich der Infrastruktur und im Bereich der entsprechenden Leistungen weitergehen. Darauf darf man sich verlassen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke für die umfassende Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Juraczka. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Wunderschönen guten Morgen! Danke für die in der Tat ausführliche Antwort, wenngleich ich mir einen Parlamentarismus wünsche, in dessen Rahmen man eventuell auch den Antwortgeber mehr spürt und nicht nur Communiqués verlesen werden. - Das ist jetzt aber gar nicht primär das Thema. Ich gebe Ihnen ja auch recht, dass die Daseinsvorsorge, wie Sie es nennen, in dieser Stadt in vielen Bereichen durchaus gut funktioniert. Darüber sind wir froh. Es kann aber nicht reichen, dass die Müllabfuhr hier besser funktioniert als in Neapel. Wir sollten auch schauen, dass wir gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten auch die Menschen nicht über Gebühr belasten. Und in dieser Formulierung "über Gebühr" steckt es schon, denn auch wenn Sie versuchen, mit der Darstellung einzelner Positionen die Volumina kleinzureden und immer nur von Cent- und Eurobeträgen reden, haben wir gestern in der Diskussion beispielsweise sehr wohl auch gesehen, dass für 2024 die Ausfälle der Ertragsanteile, was die kalte Progression betrifft, durch die Erhöhung der Gebühren kompensiert werden konnte. Und das allein zeigt, dass die Volumina keine Bagatellbeträge sind. Sie haben jetzt mehrfach, sowohl betreffend den Bund als auch das Land Wien auf die angespannte wirtschaftliche Situation hingewiesen, die unbestritten dort wie hier vorhanden ist. Nur: Wir wissen, dass die Gebühren eigentlich bloß Kosten abdecken und nicht dazu da sein sollten, budgetäre Unterstützung zu geben. Genau das passiert aber, fürchte ich, vielerorts, und das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch der Rechnungshof. Das ist ganz klar. Und wenn wir dieses Beispiel mit dem Ausfall von Ertragsanteilen und mit den steigenden Einnahmen durch Gebühren betrachten, ist festzustellen: Der Bund versucht in vielen Bereichen, zu entlasten. Ich denke, wir sollten nicht den Fehler begehen, jetzt aus Verhandlungen kolportierte Dinge zu diskutieren, im Hinblick auf welche man sich nachher eingestehen muss, dass das so gar nicht stimmt. - Das nur nebenbei gesprochen. (Abg. Thomas Reindl: Kommt die Frage auch, oder ist das ein Redebeitrag?) Jedenfalls glaube ich, dass Entlastung für uns alle ein Thema sein sollte, das die Steuerzahlerin und den Steuerzahler betrifft. Davon sehe ich aber leider viel zu wenig in Wien. Und wenn Sie sagen, dass wir einfach bei dem Prozedere bleiben sollten, dass mit dem VPI angehoben wird, dann stellt sich für mich die Frage: Gibt es andere Möglichkeiten, wie man nach Ihrem Dafürhalten als zuständiger Finanzstadtrat in dieser Stadt die Wienerinnen und Wiener entlasten könnte? Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich gehe gern auf die Ausführungen des Anfragestellers ein. Um Gottes Willen! Sie sollten nicht das Gefühl haben, dass ich das nicht möchte. Ich habe extra alles zusammengefasst, um Ihnen eine profunde Antwort zu liefern. Ich glaube, das kann man daran schon ablesen. Um aber auf die gesamtwirtschaftliche Situation und den Spielraum zu verweisen, den wir gestern hatten: Es ist nun einmal die Ausgangslage auch für die Bundesländer so, dass das Wiener Budget einnahmenseitig zu über 65 Prozent von Leistungen, die wir aus dem Steuerthema des Bundes bekommen, gefüllt wird. Das steht den Ländern, Gemeinden und Städten auch so zu, und das ist ja auch nur angewiesen. Wenn es hier eine Verknappung und eine Reduzierung auf Grund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation gibt, dann ist das ein Faktum, und dann führt das zu einem Ausfall und zu einer Reduzierung. Ich darf wiederholt darauf hinweisen: Wenn die Gebühren in der Form zu diskutieren sind - und diese sind zu diskutieren, und man muss sich auch überlegen, ob man da oder dort mit Einsparungen, Instandhaltungsverlängerungen oder vielleicht auch gestaffelten Investitionen reagieren kann, um auch budgetäre Effekte am Ende eines Jahres ableiten zu können -, dann geht es um solche Maßnahmen, die man durchaus setzen kann und wobei man sich auch überlegen wird, wo wirklich taxativ Schwerpunkte herauszugreifen sind, während vielleicht anderes auf der Entwicklungsachse zurückzusetzen ist. Das werden wir auch tun, um einen entsprechenden Ansatz zu finden. Gebühren finden aber einen Widerhall im Wiener Haushalt zu vier Prozent - zu vier Prozent! - im Verhältnis zu den 65 Prozent, die wir aus Ertragsanteilen des Bundes haben. Allein auf Grund dieser Größenordnung und dieser Unterschiedlichkeit werden Sie merken, dass es hier nicht darum geht, ein Geschäftsmodell mit Gebühren aufzuziehen, sondern dass es wirklich, so wie ausgeführt, darum geht, Leistungen auf einem hohen Niveau zu halten. Dazu bekennen wir uns eben, es wird aber natürlich, so wie wir das gewohnt sind, auch eine Diskussion über Investitionsschwerpunkte geben, und da kann man sich durchaus auch in Zukunft das eine oder andere überlegen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Nittmann. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat. Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. - Sie haben es gesagt: Gebühren sind zweckgebunden. Das ist für mich ein wesentlicher Punkt, denn die Gebühren werden bis zum Zweieinhalbfachen der tatsächlichen Kosten eingehoben. Auf der anderen Seite sehen wir, dass die Abschreibungen bei Investitionen gerade in der Infrastruktur höher sind als die tatsächlich getätigten Investitionen. Jetzt wird aber das Zweieinhalbfache an den tatsächlichen Kosten bei den Gebühren eingehoben. Wie stellen Sie sicher, dass die Gebühren, die Sie einheben, die das Zweieinhalbfache der tatsächlichen Kosten betragen, ausschließlich zweckgewidmet verwendet werden und dass das nicht ins allgemeine Budget fließt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Indem wir diese Investitionsschwerpunkte in den Fokus nehmen. Ich habe vorhin die Zahl genannt, ich möchte sie jetzt nicht wiederholen. Ich spreche jetzt alleine von Investitionen in das Kanalnetz. Auf Grund der Ereignisse der letzten Monate, dass wir ein tausendjähriges Hochwasser so unbeschadet überstanden haben, wurde klar, dass sehr viel richtig gelaufen ist. Nun geht es darum, noch stärker in die Investition zu gehen und klarzustellen, dass über entsprechende Investitionen auch sichergestellt wird, dass mit Gebühren ordnungsgemäß reinvestiert werden. Davon dürfen und können Sie ausgehen, und das werden wir auch jedes Jahr unter Beweis stellen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die nächste Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Margulies. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Einen wunderschönen guten Morgen! Ich habe vorhin schon festgestellt, dass die Zeit des Fragestellers anscheinend mit der Zeit des Antwortenden korreliert. Wenn der Antwortende 20 Minuten redet, darf der Fragesteller auch 4 oder 5 Minuten reden. In diesem Sinn ist das eine interessante Entwicklung der Fragestunde! Vielleicht kommen wir irgendwann auch wieder zu einem schnelleren Frage-Antworten-Rhythmus! Sie haben aber vieles angesprochen, und Sie haben vor allem die gestrige Debatte mit dem Defizit von 3,8 Milliarden EUR angesprochen. Und auch perspektivisch wird es ja nicht weniger, deshalb frage ich Sie jetzt ganz konkret: Planen Sie, über eine Gebührenerhöhung beziehungsweise über eine Erhöhung der eigenen Steuern und Abgaben, womit man tatsächlich in manchen Bereichen etwas verändern könnte, diese Lücke von 3,8 Milliarden EUR längerfristig zu schließen, oder planen Sie Reduktionen im Ausgabenbereich? Falls ja: In welchen Bereichen? Irgendwie muss man nämlich zumindest ein bisschen wieder von den 3,8 Milliarden EUR wegkommen. Wir haben gestern darüber geredet: Ein Wirtschaftswachstum in der Größenordnung von einem Prozent hilft der Stadt Wien maximal in der Größe von plus/minus 200 Millionen EUR, das heißt, selbst 5 Prozent Wirtschaftswachstum, welches aber leider auf absehbare Zeit überhaupt nicht erreichbar erscheint, wäre gerade einmal eine Milliarde von den fehlenden 3,8 Milliarden EUR. - Welche Perspektiven gibt es also aus Ihrer Sicht, wie es weitergehen kann? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Abgeordneter! Ich habe die Freude, heute die 6. Frage zu beantworten, und mit diesem Lächeln wollte ich Ihnen nur signalisieren: Wir nehmen diese Fragen natürlich sehr ernst und auch die Ausführungen, weil wir ja öfters darüber diskutieren, wie die Daseinsvorsorge funktioniert. Deshalb habe ich die Redezeit in diesem Fall für mich so beurteilt und als angemessen angesehen. Ich kann aber im Normalfall auch mit kürzeren Ausführungen zurechtkommen. Seien Sie sicher: Das wird nicht zur Gewohnheit werden. Etwas muss ich aber schon sagen: Wenn wir Schwerpunkte in den Ertragsanteilen sehen und wenn das klarerweise auch eine Grundlogik der Finanzierung darstellt, dann muss ich natürlich darauf pochen, dass wir gesamtösterreichisch Wege einschlagen, um vom Bundesbudget abwärts unsere Probleme hier ein Stück weit zu bekämpfen. Da wird es eben nicht ausreichen, dass nur wir auf unserer Landesebene mit einseitigen Maßnahmen hier ins Tun kommen, sondern es bedarf hier einer gesamtösterreichischen Sichtweise. Sie wissen - und ich habe das in diesen letzten Wochen auch immer wieder angeregt -: Wir sollten über diese vertikale Verteilung des FAG noch einmal nachdenken, weil ganz einfach sehr viele Leistungen, die wir zu erbringen haben, auf Landes- beziehungsweise Gemeindeebene zu erfolgen haben und zu finanzieren sind. Und da muss es eine Logik geben, die passender ist für Situationen, wie wir sie jetzt in den letzten fünf Jahren gesehen haben, als massive Einschläge von COVID über Energie bis Inflation die Probleme in einer neuen Dimension dargestellt haben, die wir vorher nicht kannten. Diesbezüglich muss man immer bedenken - da bin ich natürlich auch bei Ihnen -, dass man mit einer sparsamen Gesinnung prinzipiell auch einmal zu punkten hat. Es geht uns hier in Wien - und da sehe ich uns gemeinsam gefordert - aber auch immer um die soziale Komponente. Es wird also wird ein vernünftiges Maß brauchen, einen Mix aus Maßnahmen auf Bundesebene und der einen oder anderen Möglichkeit, auf Landesebene nachzubessern. Das wird notwendig sein, um den herausfordernden Zeiten, die wir jetzt haben, wirklich zu begegnen, wobei ich davon ausgehe, dass das nicht in den nächsten zwei Jahren vorbei sein wird. Es geht darum, unsere Budgets zu stabilisieren und damit klarzumachen, dass wir an einem gedeihlichen Europa im Großen großes Interesse haben. Wir können ja gerne zu unseren Nachbarn nach Deutschland oder Frankreich schauen: Überall dort sehen wir ähnliche Probleme, die sich aus einer internationalen Veränderung der Wirtschaftsachsen ergeben und natürlich zu neuen Herausforderungen führen. In diesem Sinn sehe ich mich auch in meiner Rolle hier gefordert, entsprechende Antworten zu geben. Es bedarf aber auch einer seriösen Diskussion hier im Haus und einer klaren Positionierung, und diese wird man von mir auch für die nächsten Jahre bekommen können. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. - Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Wiener Weg der Gesundheitsreform - eine aktive Wiener Zielsteuerungskommission sichert die Gesundheitsversorgung für die Wienerinnen und Wiener" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun die Erstrednerin, Frau Abg. Dr. Laschan, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte. Abg. Dr. Claudia Laschan (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir wieder einmal über Gesundheit reden, und zwar über das Gesundheitssystem und die Gesundheitsreformen in Wien. - Ich möchte nur kurz anreißen, dass es bis 2030 300 Milliarden EUR für die Modernisierung der Gemeindespitäler sein werden, und das bei aufrechtem Vollbetrieb. Alles wird ganz modern werden. Die Pavillonspitäler werden teilweise im Areal umgesiedelt, und es wird Zentralgebäude geben, wie man es für eine moderne Spitalsversorgung braucht. Bis 2030 werden zudem 16 000 Pflegekräfte ausgebildet sein. 5 000 davon haben ihre Ausbildung bereits absolviert, und wir hören aus den Spitälern, dass es schon eine Trendwende gibt, dass schon viele Pflegekräfte, die neu ausgebildet wurden, in die Spitalsstrukturen integriert und dort ihre Arbeit aufnehmen werden. Das, was mich ein bisschen unglücklich macht, ist die niedergelassene Versorgung, denn diese ist problematisch. Wir haben ganz einfach zu wenige Kassenpraxen. Dazu kann man immer wieder verschiedene Vorträge hören, und auch auf der Landesgesundheitsplattform wird manchmal erzählt. Das ist eh alles genug. Es gibt insgesamt genug Ärzte und Ärztinnen. - Es gibt aber zu viele Wahlärzte, also, exakt ausgedrückt, Privatärzte, denn die Wahl hat man ja nicht, und es handelt sich in Wirklichkeit eben um Privatärzte. Und sehr viele Menschen, die es sich gar nicht sich leisten können, müssen trotzdem zu diesen gehen, weil sie dort schnell einen Termin bekommen. Das ist eine sehr unglückliche Situation. Wir haben vielleicht in einigen Bezirken genug Praxen, genug Ärzte und genug Versorgung, weil die Leute es sich dort selber zahlen. In den ärmeren Bezirken haben wir aber einen eklatanten Mangel. Ich bin schon lange in diesem Haus zum Thema Gesundheit unterwegs, und es ist klar, dass für die niedergelassene Versorgung die Krankenkassen, also im Wesentlichen die ÖGK, und die Ärztekammer zuständig sind, die die Verträge machen und nach einer Ausschreibung die Verträge verteilen. Für mich ist man aber viel zu lange immer bei dem einen Modell geblieben, nämlich beim Modell Hausarzt. Von der ÖVP ist immer gekommen - Zitat -: "Der Hausarzt ist das Wichtigste." Es hat sich dann aber herausgestellt, dass sehr viele Menschen, und vor allem Frauen, ganz andere Modelle haben möchten, dass sie Teilzeitmodelle haben möchten, dass sie im Team arbeiten möchten, dass sie in Gruppenpraxen arbeiten möchten. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als die Gruppenpraxen von der Ärztekammer abgelehnt worden sind. Anstellungen bei anderen Ärzten und all das war verboten und verpönt. Dagegen konnte man überhaupt nichts tun. Dann haben wir die Primärversorgungszentren ins Spiel gebracht, und ich war immer dafür, dass man eine Vielfalt hat. Ich wolle nicht, dass man den - unter Anführungszeichen - "Hausarzt" abschafft. Wenn Hausärztinnen und Hausärzte das weiterhin machen wollen, dann können wir uns niederknien. Leider funktioniert das aber so nicht, und das Problem ist, dass aus diesem Grunde die Stadt Wien einspringen muss. Und dann wundert man sich, dass es ein Defizit gibt. Dieses Defizit ist darauf zurückzuführen, dass der niedergelassene Bereich ausgehungert wird. Das ist das Problem. Deswegen wurden bereits 55 Gesundheitszentren unterschiedlicher Art geschaffen, Primärversorgungszentren und Erstversorgungsambulanzen, die den Spitälern sozusagen vorgelagert sind. An diese kann man sich als Wienerin und als Wiener wenden, und das wird auch genutzt. Außerdem gibt es natürlich auch die zentralen Notaufnahmen in den Spitälern, die rund um die Uhr geöffnet sind. Und man kann auch - und das geschieht auch, wie man an den steigenden Zahlen sieht - in die Ambulanzen gehen, obwohl man dort wahrscheinlich gar nicht hingehen bräuchte, weil das der "Hausarzt" - unter Anführungszeichen - oder andere Einrichtungen im niedergelassenen Bereich viel besser und viel schneller erledigen könnten. In einer Ambulanz wartet man nämlich sehr lange, und das ist schlecht. Gott sei Dank gibt es die Förderungen durch die Stadt Wien, denn sonst wäre der ganze niedergelassene Bereich schon zusammengebrochen. Es wird 29 weitere Gesundheitszentren geben bis 2030. Eine Frage möchte ich schon in den Raum stellen: Warum braucht es überhaupt Förderungen der Stadt Wien? - Ich würde sagen: Weil die ÖGK und andere Kassen zu wenig Geld haben, vor allem die ÖGK. Und warum hat sie zu wenig Geld? Ich nenne nur das Stichwort Patientenmilliarde. Vielleicht kann man sich daran erinnern: Es wurde versprochen, im Zuge der Zusammenlegung und der Aufplusterung der ÖGK mit unterschiedlichsten Problemen, dass eine Milliarde über die nächsten Jahre eingespart werden wird. - Die nächsten Jahre sind schon längst vorbei, und es ist gar nichts eingespart worden, es gab nichts für die Patientinnen und Patienten! Im Gegenteil: Es gab 1,7 Milliarden EUR Schulden. Das Geld ist weg. Das Versprochene wurde also nicht eingehalten. Und nicht nur das: Vielmehr ist auch noch überzogen worden. Das ist eine Gemeinheit. Das ist eine Täuschung der Menschen in Wien. Und wer sind die Opfer? - Die Patientinnen und Patienten. Ich möchte sehr wohl auch erwähnen, das von Seiten der ÖGK und der Ärztekammer keine Transparenz herrscht. Wir sind als Stadt Wien und als Politikerinnen und Politiker auch verantwortlich für den niedergelassenen Bereich. Wir fühlen uns verantwortlich, wir haben aber keine Handhabe. Wir müssen zuschauen, das Ärztinnen und Ärzte, die 70 werden, den Kassenvertrag verlieren, obwohl es Ausnahmeregelungen gibt. Wir haben keine Transparenz. Es gibt nämlich viele Ärzte, meist Männer, die sehr wohl einen Kassenvertrag haben, es gibt 70- und sogar 80-Jährige. Wir kennen sie. Im Hinblick darauf frage ich mich: Wieso kann man in einer Mangelsituation in einem armen Bezirk einem Menschen, der 70 und fit ist und der eine riesige Kassenordination hat, nicht den Vertrag verlängern? Wieso geht das nicht? Darauf gibt es keine Antworten, und das ist es, was wir nicht brauchen können. Das muss sich verändern, wir brauchen mehr Transparenz! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Wenn die Ärztekammer und die ÖGK Zahlen veröffentlichen und die Ärztekammer sagt, dass sie 300 Kassenstellen brauchen, die ÖGK aber sagt, dass nur 100 gebraucht werden, dann wundert man sich nur noch. Das ist doch lächerlich! Das ist ein Witz! Das kann man nicht akzeptieren. Deswegen möchte ich meine Wünsche artikulieren: In Wirklichkeit brauchen wir eine Finanzierung aus einer Hand. Das ist bis jetzt nicht gelungen, vielleicht gelingt es aber einmal. Wir dürfen diese Forderung nicht aufgeben. Das wäre nämlich sozusagen eine Flurbereinigung, und man könnte eine klares, gutes Gesundheitssystem neu aufsetzen. Die Partikularinteressen müssen hintangestellt werden. Wir brauchen mehr Geld für die Krankenkassen, aber nicht über Beitragserhöhungen, sondern über eine effiziente Verwaltung, die es in der zusammengelegten ÖGK noch nicht gibt. Das muss man auch sagen. Wir können das nicht dulden, weil die Patientinnen schon jetzt viel zu viel privat zahlen müssen. Deshalb müssen wir für diese Veränderungen kämpfen. Wir brauchen mehr Digitalisierung. Wir sind stolz darauf, dass die MA 15 völlig neu aufgestellt wurde und jetzt auch in der Lage sein wird, telemedizinische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das ist eine Stelle, an die man sich wenden kann, da könnte vielleicht das Problem bestehender Symptome so gelöst werden, dass man vielleicht gar keinen Arzt oder eine Ärztin braucht beziehungsweise dorthin vermittelt wird, wo man dann gut behandelt wird. Insgesamt haben wir ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem mit vielen Unterstützungen, mit der Wiener Gesundheitsförderung, dem Zentrum für Frauengesundheit und vielen Präventionsmaßnahmen für alle Bevölkerungsgruppen. Ich glaube, das wir darauf stolz sein können, und wir werden natürlich für ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem in Wien weiterarbeiten. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur einmal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Seidl gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Vorrednerin! Ich habe gestern schon zum Klubobmann gesagt, dass es an sich mutig ist, im Landtag über Gesundheit zu sprechen und dieses Thema anzusprechen, da wir doch ganz genau wissen, dass wir in diesem Bereich in den letzten Jahren alles andere als Erfolge gefeiert haben in der Stadt Wien. - Das ist jetzt sozusagen noch das Netteste, was mir dazu einfällt. Jetzt hat die Vorrednerin natürlich gleich zu Beginn beschrieben, was wir in den nächsten paar Jahren alles bekommen werden. Hoffentlich gelingt uns das! Das hoffe ich wirklich! Sie werden mir aber doch auch zugestehen, dass ich das irgendwie nicht ganz glaube, denn die Probleme, die wir aktuell haben und die zu lösen wären, sind halt leider Gottes teilweise tatsächlich auch hausgemacht. Ich habe mir gestern wieder einmal die aktuellen Wartezeitenlisten für die Operationen angesehen, und ich muss sagen: Wenn man in Wien heute auf ein neues Knie 61 Wochen und auf eine neue Hüfte 57 Wochen wartet, dann ist das wohl ein wenig hausgemacht beziehungsweise nicht nur ein wenig. Das ist eindeutig hausgemacht. Es gibt eine Führung im Wiener Gesundheitsverbund, die jetzt verlängert wurde, von der immer gesagt wurde: Da gibt es unter Garantie Bessere! Jetzt sind die wieder verlängert worden, zusätzlich gibt es darüber eine Art Aufsichtsrat beziehungsweise konkret ein Aufsichtsgremium. Sie alle wissen das mittlerweile. Darin sitzen neun Personen, davon ist kein einziger Mediziner. Mittlerweile haben wir durch eine Anfragebeantwortung auch klären lassen, wie oft Sitzungen stattfinden und wie diese stattfinden. Da sind wir draufgekommen: Die treffen sich eigentlich nie, die kommen nie physisch zusammen, und zwar aus dem Grund, weil einer jedes Mal für die Sitzung aus Berlin eingeflogen werden müsste. Daher geht all das jetzt nur online, physisch treffen sich die Herrschaften nicht, es ist kein Mediziner dabei. Und das sind halt die Leute, die das Sagen haben. Daher kommt es eben zu den Problemen, die wir aktuell haben. Sie haben leider Gottes nicht angesprochen, dass wir in der Stadt Wien einen riesigen Personalmangel gerade im medizinischen Bereich haben. Wir haben einen Ärztemangel. Es gibt noch immer einen Dauerstreit mit der Ärztekammer. Es hat letztes und vorletztes Jahr seit langer Zeit wieder einmal Streiks der Ärzte gegeben. Das ist ja auch nicht gerade die Berufsgruppe, die sehr oft streikt, in Wien mussten sie es machen. Wir hatten im Jahr 2022 60 Gefährdungsanzeigen. Das ist das letzte Mittel, das ein Spital hat; um zu sagen: Freunde! Es geht einfach nicht mehr! Es gab 60 Anzeigen, also mehr als eine pro Woche. Das ist nicht einfach nichts, und das kommt nicht von irgendwo her! Wie gesagt: Nachdem die Führung nicht gerade aus jenen besteht, die es unserer Meinung nach können, hätte man eventuell die Möglichkeit gehabt, jetzt mit einer Ausschreibung etwas Neues auf die Beine zu stellen. Leider Gottes ist das nicht gewollt. Schauen wir also, wie es in den nächsten Jahren weitergeht! Hoffentlich gelingt das, was Sie uns da jetzt prophezeit haben. Es wird gelingen müssen. Wir müssen allerdings die Probleme vorher lösen. Und da sehe ich halt leider Gottes auch in dem bemühten Stadtrat Hacker einfach nicht die richtige Person an der Spitze. Das verhält sich genauso wie im Aufsichtsgremium: Auch dort sitzt eine Person an der Spitze, die mit Gesundheit halt nichts am Hut hat. Wenn dort nämlich die Chefin des Aufsichtsgremiums zugleich diejenige ist, die Wiener Wohnen vorsteht und die noch nie irgendwo mit irgendeiner medizinischen Idee aufgefallen ist, dann ist das halt doch ein bisschen wenig am Ende des Tages. Jetzt habe ich leider Gottes nur mehr kurz Zeit. Vorher wurde von den Primärversorgungseinheiten gesprochen. Sie werden sich vielleicht auch noch erinnern können, was Sie in das Regierungsprogramm geschrieben haben. Sie wollten bis Ende dieser Legislaturperiode 35 davon haben. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: 36!) Entschuldigung, sogar 36! Und wie viele haben Sie? - Nicht einmal die Hälfte haben Sie zusammengebracht, Herr Kollege! Das ist halt leider so, und all das zusammen wird es notwendig machen, dass man spätestens in der nächsten Legislaturperiode da sehr, sehr viel ändert, und am besten auch gleich den amtsführenden Stadtrat. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir auf die letzten viereinhalb Jahre im Wiener Gesundheitssystem, kann man wirklich feststellen: Es ist sehr, sehr viel gelungen, es ist noch nicht alles perfekt, überhaupt keine Frage, aber es ist wirklich sehr viel gelungen. Was ist gelungen? Wir haben - und das ist, glaube ich, einer der wesentlichen Punkte - eine Strukturreform eingeleitet, in deren Rahmen wir das, was wirklich wichtig für die Wienerinnen und Wiener ist, nämlich vor allem die wohnortnahe Versorgung im Gesundheitsbereich, massiv ausgebaut haben. Das ist auch notwendig, und zwar deswegen, weil wir wissen, dass wir auf Grund dieser unkoordinierten Finanzierung zwischen Spitälern und niedergelassenen Bereich ein massives Problem haben, weil im niedergelassenen Bereich die Zahl der KassenärztInnen etwa seit 2019 um 8°Prozent zurückgegangen sind. Was bedeutet das? - Mehr Menschen leben in Wien, mehr Menschen brauchen Gesundheitsversorgung, und das bedeutet, dass mehr Menschen in die Spitäler gehen, und das schafft diese massive Überbelastung in den Spitälern. Wie können wir das lösen? - Wir können das so lösen, wie wir es in den letzten vier Jahren gemacht haben, nämlich durch den massiven Ausbau der wohnortnahen Gesundheitsversorgung. Das sind die Primärversorgungseinheiten, das sind verschiedene Gesundheitszentren im Bereich Diabetes, im Bereich Schmerzambulanz, im Bereich Frauenmedizin et cetera. Wien ist das einzige Bundesland, das das angegangen hat, in vielen anderen Bundesländern, gibt es gerade einmal die Konzepte dazu und das ist schon ein großer Erfolg, den wir gemeinsam geschafft haben. (Beifall bei NEOS und Teilen der SPÖ.) Jetzt könnte man sagen: Klar, das erklärt uns die Stadtregierung, mich interessiert aber immer nur evidenzbasierte Politik. - Wenn Sie sich einmal inhaltlich damit auseinandersetzen, dann wäre es gescheit, wenn Sie sich zum Beispiel den Monitoringbericht der Zielsteuerung Gesundheit ansehen. Das ist wirklich der Überblick über Bund, Länder, Sozialversicherung. Man sieht, wie finanziert wird, was ausgebaut wird. Und wenn man sich hier die Kennzahlen anschaut, dann sieht man, das Wien beim Ausbau der Primärversorgungzentren weit vorne liegt. Wenn man sich die ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrieangebote anschaut, dann sieht man, dass Wien im Vergleich zu den anderen Bundesländern weit vorne liegt. Da sieht man viele Zahlen, die genau das bestätigen. Ich empfehle Ihnen also, wenn wir eine Regierung aus FPÖ und ÖVP haben, sich einmal ganz konkret anzuschauen, was in diesem Monitoringbericht evidenzbasiert an Kennzahlen vorhanden ist. Genau darauf sollten wir schauen. Wien hat diese Wende in der Strukturreform tatsächlich eingeleitet, es ist natürlich noch viel notwendig, um das umzusetzen, wir sind hier aber absolut auf dem richtigen Weg. (Beifall bei NEOS und Teilen der SPÖ.) Wir haben auch in vielen anderen Bereichen Angebote ausgebaut. Die Gesundheitshotline 1450, mit welcher Wien das einzige Bundesland ist, wo es erstmals die Möglichkeit gibt, auch telemedizinische Versorgung und Angebote zu bekommen. Es besteht also die Möglichkeit zur direkten telemedizinischen Unterstützung. Wien ist das einzige Bundesland, das das umgesetzt hat, und wir haben auch Evidenz, dass mittlerweile von den Menschen, die die Nummer 1450 anrufen, 70°Prozent den Weg, der dort empfohlen wird, eine Gesundheitseinrichtung aufzusuchen, auch tatsächlich gehen. 70°Prozent bedeutet eine extrem hohe Compliance bei 1450, und auch das zeigt, dass dieses System sehr, sehr gut funktioniert. Diesbezüglich gilt mein Dank allen, die das entsprechend organisieren. (Beifall bei NEOS und Teilen der SPÖ.) Worauf ich besonders stolz bin, weil mir dieses Thema immer, auch schon in der Opposition, extrem wichtig war, ist, dass wir die Angebote im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit massiv ausgebaut haben. Wien war das allererste Bundesland, das Kinderprimärversorgungszentren eingeführt hat. Wir haben uns im Regierungsprogramm als Ziel gesetzt, fünf Kinderprimärversorgungszentren bis zum Ende der Legislaturperiode zu haben. Heute haben wir bereits neun. Wir haben also fast verdoppelt, was wir uns vorgenommen haben. Und im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden wir sechs Kinderambulatorien ausbauen. Wir haben also in vielen Bereichen das, was wir im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition versprochen und beschlossen haben, auch tatsächlich umgesetzt. Im Hinblick darauf kann ich nur sagen: Viele Bundesländer können sich von Wien sehr viel abschauen, und zwar gerade, was das Thema der Strukturreform betrifft. Ich erwarte mir von der kommenden Bundesregierung von FPÖ und ÖVP auch das, was vor allem Sie von der ÖVP immer sagen: Finanzierung aus einer Hand. Das wünsche ich mir. Es wäre absolut notwendig, dass wir diese Koordination in der Finanzierung endlich zusammenbringen, denn sonst wird es wirklich sehr, sehr schwierig. Wien setzt aber seine Programme um, Wien geht diesen Weg, und darauf können wir wirklich stolz sein. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und Teilen der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte sehr. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur aktuellen Gesundheitsversorgung habe ich noch nicht sehr viel gehört, was genau der Wiener Weg und die Gesundheitsreform an sich hier in Wien sein sollen. Dass die Zielsteuerungskommission jetzt aktiv ist, sollte ja eigentlich selbstverständlich sein. Es ist eher besorgniserregend, wenn sie früher passiv dargestellt wird. Was sich die Wienerinnen und Wiener wünschen, ist definitiv ein funktionierendes, hochwertiges, leistbares und ein solidarisches Gesundheitssystem. Das erwarten sie sich zu Recht. Dass es aber nicht so ist, darüber haben wir in diesem Haus schon ganz oft gesprochen. Es gibt ganz große Versorgungslücken, und diese Lücken werden leider nicht kleiner, sondern eher größer. Es ist ganz interessant zuzuhören: Die Kollegin von der SPÖ beschreibt das Wiener Gesundheitssystem als veraltet, unmodern, unterversorgt. Kollege Gara von den NEOS beschreibt es, als wäre in Wien alles eitel Wonne und wären wir am allerbesten Kurs. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Das habe ich nicht gesagt, hören Sie genau zu!) Offenbar ist sich nicht einmal die rot-pinke Stadtregierung einig über die Befunde betreffend der Gesundheitsversorgung in Wien. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Schauen Sie sich den Monitoring-Bericht an!) Ich bin eher auf der Seite, dass es in Wien nicht so gut läuft, dass wir extrem lange Wartezeiten haben, dass das Gesundheitspersonal nach wie vor aus dem öffentlichen System flieht, weil die Arbeitsbedingungen schlecht sind, dass wir einen Vormarsch bei der Mehrklassenmedizin haben und dass es eigentlich auch eine Unart ist, das GastpatientInnen weggeschickt werden. Menschen aus den Bundesländern können in Wien arbeiten, aber als Gastpatienten und Gastpatientinnen werden sie nicht versorgt. Das ist eigentlich ein Armutszeichen und zeigt, wie stark der Mangel in Wien eigentlich schon ist. (Beifall bei den GRÜNEN.) Verantwortlich für das ist aus meiner Sicht doch ganz klar die Wiener SPÖ, denn seit immer und ewig ist das Ressort in ihrer Hand. Und das zeigt, dass in der Vergangenheit wirklich die Gesundheitsversorgung vernachlässigt wurde. Dass wir ein ganz fragiles System haben, hat sich in der COVID-Pandemie gezeigt, darauf hat die Pandemie wirklich sozusagen ein Brennglas gerichtet. Es wurde uns dargelegt, wo es überall mangelt, nämlich an allen Ecken und Enden. Und es reicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirklich nicht, drei Monate vor der Wahl, die Sie jetzt ausgerufen haben, anzukündigen, was in den nächsten fünf Jahren geschehen wird. Wichtig ist außerdem, auch einmal zu schauen, was in den vergangen fünf Jahren passiert ist. Da ist viel zu wenig passiert. Gesundheitspolitik erfordert von uns nämlich Engagement sieben Tage die Woche, 24 Stunden täglich, und das über alle Jahre. Jetzt in die Gänge zu kommen ist gut, aber auch mir geht es so wie Kollegen Seidl: Wir sehen erst, was wirklich gelingt, wenn wir die Einrichtungen eröffnen. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Was es braucht, diesbezüglich sind wir uns einig: Mehr Primärversorgung für Frauen und für Kinder. 36 wurden bis 2025 versprochen, das haben wir bis jetzt noch nicht. Insofern bin ich tatsächlich vorsichtig. Wir brauchen endlich eine Spezialambulanz für Long-COVID oder ME/CSF. Wir brauchen School Nurses, wir brauchen Community Nurses. Wir brauchen, wir brauchen mehr Prävention, also insgesamt ganz, ganz viele Dinge. Vieles davon ist bei Weitem noch nicht auf dem Weg gebracht. Es gibt gute Ansätze, wie ein FEM Med, ein FEM Med macht aber natürlich noch keinen Sommer in der Frauengesundheit. Rote Box ist gut, aber es muss flächendeckend werden, genauso wie viele Pilotprojekte endlich in den Regelbetrieb gehen müssen. Digital vor ambulant vor stationär, das ist die Devise aus der Gesundheitsreform von Johannes Rauch, insofern ist es gut, was hier skizziert wird, zukünftig stärker in den ambulanten Bereich gehen zu wollen. Das ist absolut sinnvoll und notwendig und wir werden das als GRÜNE, wenn es dann soweit ist, auch selbstverständlich unterstützen. Ich möchte auch noch lobend erwähnen, dass natürlich in Zeiten des Spardrucks der Ausbau der Gesundheitseinrichtungen grundsätzlich einmal positiv ist, denn es gibt auch Beispiele, wo gekürzt wird. Also ich hoffe, dass hier die Zeichen der Zeit, die demographische Entwicklung gelesen werden, die Menschen eine bessere Versorgung bekommen und die Versorgungslücken gestopft werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Aber ganz klar ist, dass Ankündigungen natürlich noch keine Krankheiten heilen und Ankündigungen auch nicht gesund machen und keine Wartezeit verkürzen. Also erst, wenn die Praxen wirklich eröffnet haben, wenn die Ambulanzen in Betrieb gehen, das notwendige Personal dann auch wirklich bereit ist, dort zu arbeiten, erst dann wird sich wirklich die Versorgung in der Gesundheit für die Wienerinnen und Wiener verbessern. Wir GRÜNE werden jedenfalls genau schauen, ob das passiert, und wir werden es unterstützen, wenn es passiert. Und wir werden auch weiterhin die Mängel ganz klar aufzeigen und benennen, denn die Wienerinnen und Wiener verdienen sich das beste Gesundheitssystem in echt. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Korosec zu Wort gemeldet und ich erteile es ihr. - Bitte sehr, Frau Abgeordnete. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit in Wien, letzte Woche war ja Klausur, bei der unter dem Motto "Wien sorgt vor" der Themenschwerpunkt ja Gesundheit war. Schauen wir uns das ein bisschen an. Gleichzeitig wurden auch die verfrühten Wien-Wahlen ausgerufen. Der Herr Landeshauptmann hat einen Tag vorher noch das normale Auslaufen bestätigt, jetzt frage ich Sie: Ist das Ehrlichkeit? Ist das Glaubwürdigkeit? Trägt das dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben? Ich nehme an, Sie werden auch sagen: Sicher nein. Aber kommen wir zur Gesundheitspolitik. Die Modernisierung der Wiener Spitäler erneut angekündigt. Alles, was da gesagt wurde, ist nicht neu, sondern läuft bereits in Ansätzen. Es handelt sich absolut um keine neue Forderung, diese große Reform wurde im Juni 2022 bereits angesagt, und das nach jahrelanger oder jahrzehntelanger Kritik von den Oppositionsparteien. Und erinnern Sie sich an das Spitäler Ranking 2020, wo von der Firma Lohfert-Praetorius ganz klar dargestellt wurde, wie marod alle Wiener Spitäler sind, abgesehen vom Krankenhaus Nord, den das war ja damals neu. Schafft das Vertrauen, meine Damen und Herren? Jetzt komme ich zu den 29 neuen regionalen Einrichtungen. Ja, Gott sei Dank, ist da schon einiges passiert. Aber bei den Primärversorgungszentren hat der Herr Landesrat Hacker immer wieder gemeint, da ist er ja gar nicht dafür zuständig, und ich habe immer wieder darauf hingewiesen, als Gesundheitslandesrat ist er für alle Wienerinnen und Wiener zuständig und kann nicht sagen, das geht mich nichts an. Das hat er jahrelang gesagt. (Beifall bei der ÖVP.) Gott sei Dank hat sich das gebessert, aber, wie schon meine Vorredner gesagt haben, 36 Primärversorgungszentren bis Ende 2025, und 18 haben wir. (Abg. Markus Orning, MBA: 22!) - Na ja, haben wir vielleicht, vielleicht gibt es nur welche, die noch ein bisschen versteckt sind oder noch nicht eröffnet haben, aber 36 waren zugesagt. Und du weißt genau, wie wichtig diese Primärversorgungszentren sind. (Abg. DI Dr. Stephan Gara: Sie kommen auch!) - Sie kommen, es kommt immer alles, seit Jahrzehnten höre ich, was alles kommt, Vieles ist noch immer nicht da. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Barbara Novak, MA: Schauen Sie sich die Zahlen in Oberösterreich oder Niederösterreich an!) Ankündigungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören es, das Ziel ist ja überhaupt noch nicht erreicht, aber es wird heuer schon wieder angekündigt. (Zwischenruf von Abg. Barbara Novak, MA.) - Es wird verschoben, nein, es wird verschoben. Wenn bis 2025 (Abg. Markus Orning, MBA: Die Deadline ist nicht vorbei!) vereinbart ist, und es fehlt noch die Hälfte, und es wird auf 2030 verschoben, und das wird dann als besondere Leistung angesagt, also bitte, da können Sie mir doch nicht sagen, das ist ... (Zwischenruf von Abg. Markus Orning, MBA.) - Reden Sie nicht immer, wir sind in Wien und nicht im Vergleich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Mag. Barbara Huemer.) Meine Damen und Herren, das schafft kein Vertrauen. Auch die Ausbildungsoffensive für Pflegekräfte wurde präsentiert. Ja, gut, zu spät begonnen, aber Gott sei Dank, wir machen es jetzt. Wiederum eine gute Forderung, aber auch die wurde bereits im Frühjahr präsentiert. Meine Damen und Herren, das kann einen ja alles nicht kaltlassen. Aber ein großer Bereich, und das ist etwas, was mich natürlich sehr, sehr stört, ist der Anteil der chronisch Kranken in Wien. Sie werden es nicht glauben, der Anteil der chronisch Kranken in Wien liegt bei 40 Prozent, der war 2014 bei 36 Prozent. Das heißt, in den letzten zehn Jahren hat sich dieser Anteil um mehr als 10 Prozent erhöht. Und das lässt Sie kalt? Und das lässt Sie jubeln? (Abg. Dipl.- Ing. Dr. Stephan Gara: Überhaupt nicht!) - Aber das sagen Sie nicht, Sie tun nur beweihräuchern, was alles kommen wird. Digitalisierung ist auch genannt worden. Ja, aber was ist bei der Digitalisierung bisher passiert? In dem ganzen Papier von Ihnen steht über Digitalisierung kein Wort drinnen, was vorige Woche bei Ihnen war. Das kann einen nicht kalt lassen, mich lässt es nicht kalt. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Frau Abgeordnete, darf ich Sie bitten, zum Schlusssatz zu kommen. Abg. Ingrid Korosec (fortsetzend): Was bleibt jetzt über? Ein verfrühter Wahltermin. Aber bei diesen fehlenden Ergebnissen und Visionen im Gesundheitsbereich bin ich für die Wienerinnen und Wiener eigentlich dankbar, dass schneller gewählt wird, denn vielleicht wird sich dann einiges ändern. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist der Abg. Maximilian Krauss zum Wort gemeldet und ich erteile es ihm. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Sie vor einigen Tagen gerade das Krankenhaus Nord ausgewählt haben, um dort den, wie Sie es nennen, Wiener Weg der Gesundheitsreform zu präsentieren, dann war das natürlich eine besondere Chuzpe, denn dass Sie genau diesen Ort des totalen gesundheitspolitischen Versagens, wo hunderte Millionen versenkt wurden, wo es jahrelange Bauverzögerungen gegeben hat, wo es einen eigenen Untersuchungsausschuss hier im Rathaus gegeben hat, um all das aufzuarbeiten und aufzudecken, für die Präsentation Ihrer Gesundheitsreform wählen, das ist wirklich bezeichnend gewesen. Und genauso wie dieser Bau des Krankenhaus Nord ja ein einziger Skandal war und Unmengen versickert sind, genauso schlecht und genauso falsch und genauso wenig ausreichend ist natürlich auch dieser sozusagen Wiener Weg der Gesundheitsreform, den Sie hier präsentiert haben. (Beifall bei der FPÖ.) Der Gesundheitsstadtrat Hacker ist ja in ganz Österreich bekannt als schlechtester Stadt- und Landesrat des Landes, denn er ist verantwortlich für die unfassbaren Summen, die wir jedes Jahr im Mindestsicherungsbereich in Wien auszahlen müssen. Er war auch schon verantwortlich für die Fertigstellung des Krankenhaus Nord, und er ist bis heute verantwortlich für Gangbetten, für Wartezeiten auf Operationen - der Kollege Seidl hat es angesprochen -, für einen Ärztemangel in Wien, für den Pflegemangel in Wien. Und dass so ein Stadtrat sich dann auch noch ins Krankenhaus Nord stellt und hier ernsthaft bekanntgibt, es gibt jetzt einen angeblich neuen guten Plan und Weg der Wiener Gesundheitsreform, ja, so ein Stadtrat hätte in Wahrheit in jedem anderen Bundesland längst zurücktreten müssen, anstatt weiterhin irgendwelche falschen und schlechten Ankündigungen von sich zu geben. (Beifall bei der FPÖ.) Die Missstände im Wiener Gesundheitssystem sind ja wirklich mannigfaltig. Es gibt ja auch wieder sehr aktuell einen Bericht des Bundesrechnungshofes, der dieses Desaster, das sich in Wien im Gesundheitsbereich abspielt, für das Sie verantwortlich sind und das sich auf dem Rücken der Wienerinnen und Wiener Patientinnen und Patienten abstimmt, aufdeckt. Wenn wir da beispielsweise sehen, dass die Zahl der durchschnittlich gesperrten Betten zwischen 2018 und 2020 von 760 auf über 1 300 in die Höhe explodiert ist, dann ist das natürlich eine schockierende Zahl. Wenn wir sehen, dass die Gangbetten explodiert sind, dass es immer mehr Gangbetten gibt und dass diese auch immer länger andauern und die Menschen auch hier verweilen müssen und die Hotspots sich in der Klinik Ottakring und in Donaustadt befinden, dann sehen wir, dass hier wirklich vieles im Argen liegt und dass man schon lange nicht mehr davon sprechen kann, dass wir ein gutes und ein funktionierendes Gesundheitssystem in Wien haben. Und dass dafür natürlich der StR Hacker, aber auch Sie als Koalition, verantwortlich sind, das liegt auf der Hand. (Beifall bei der FPÖ.) Auch die Gefährdungsanzeigen sollten wir uns noch einmal anschauen, weil sie ja wirklich in einer unglaublichen Zahl gestiegen sind, zwischen 2018 und 2022, vom Bundesrechnungshof aufgedeckt, über 363 Anzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und wenn hier bereits das medizinische Personal Alarm schlägt und sagt, man kann das nicht mehr bewältigen, dann sollten Ihnen, wenn Ihnen unsere Kritik und auch die Kritik des Rechnungshofes offenbar schon egal ist, wenigstens die Weckrufe des medizinischen Personals zu denken geben und endlich zu einem Umdenken bewegen. (Beifall bei der FPÖ.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt ja Vieles, dass man an dieser Stelle noch kritisieren könnte, auch der Bericht über die Zahl der unbesetzten Dienstposten bei Ärzten, von 55 im Vergleichszeitraum auf über 180 unbesetzte Dienstposten bei Ärzten laut Rechnungshofbericht. Und das Gleiche spielt sich natürlich auch im Bereich der Pflegerinnen und Pfleger ab, wir haben hier in Wien einen eklatanten Mangel. Und wenn Sie dann teilweise schon herausgeschrien haben, schauen Sie in andere Bundesländer, da ist es vielleicht auch nicht besser, Ihr Verantwortungsbereich ist Wien. Und wenn wir sehen, wie in Wien alles im Argen liegt, dann kann das in anderen Bundesländern überhaupt nicht schlechter sein, denn schlechter ist ja kaum noch möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt extrem viel zu tun im Gesundheitsbereich, in den Spitälern, ich bin jedoch zuversichtlich, dass mit der neuen Bundesregierung es auch hier viele Verbesserungen geben wird, dass endlich auch hier wieder mehr investiert werden wird und dass endlich die Verbesserungen auf Bundesebene erzielt werden können, die Sie den Wienerinnen und Wienern in den letzten fünf Jahren vorenthalten haben. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist die Frau Abg. Bakos zum Wort gemeldet und ich bitte darum. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen, aber auch vor Ort! Ich darf mich heute in dieser Aktuellen Stunde zu Wort melden und was ich sehr gerne tue, ist, noch einmal den Fokus gerade auch in diesem sensiblen Bereich auf Zielgruppen zu legen, die oftmals vergessen werden, angefangen zum Beispiel bei Kindern und Jugendlichen. Was tun wir gerade auch für diese Zielgruppe, die oftmals in der Politik keine Lobby hat, die oftmals ungehört bleibt? Zum Beispiel das Thema School Nurses, also diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die als Ansprechpersonen für alle Gesundheitsthemen fungieren und hier multiprofessionell arbeiten, die Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen in Notfällen übernehmen, die Betreuung von Kindern und Jugendlichen übernehmen, die chronisch erkrankt sind, aber auch, und das ist eben das ganz Wichtige und das Besondere, auch Unterstützung bei der Informations- und Präventionsarbeit zu Gesundheitsthemen leisten. Und das ist zum Beispiel ein riesiges Projekt, wo wir viele Meilen gegangen sind und wo wir ganz sicherlich auch in Zukunft den Fokus behalten werden, wenn es um diese Zielgruppe geht, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA.) Eine andere Zielgruppe, die oftmals unter den Tisch fallen gelassen wird, und das sage ich natürlich auch in meiner Rolle als Frauensprecherin, ist die Hälfte der Bevölkerung, die Hälfte der Menschheit, nämlich Frauen, und dementsprechend natürlich auch das Thema, dass Gesundheitsfragen bei Frauen existieren und auftauchen, die eben besonders sind und Frauen auf andere oder besondere Weise betreffen. Und da möchte ich, da es heute von der Opposition nur sehr lapidar und bisschen sehr kurz gekommen ist, noch einmal erwähnen, was für ein riesiges und großartiges Projekt die Rote Box ist. Die Rote Box, die bereits seit über einem Jahr existiert und mit der wir zwei Dinge erreichen wollen, nämlich erstens Unterstützung für all jene Frauen und Mädchen, die sich Hygieneprodukte nicht leisten können, wo wir treff- und zielsicher genau die unterstützen wollen, die vielleicht sonst unter den unhygienischsten Bedingungen jeweils die Menstruation einmal im Monat über sich ergehen lassen müssen. Wir sind der Meinung, das kann doch in einer Stadt wie Wien nicht der Fall sein, dass man irgendwelche Stofffetzen hernehmen muss, weil man sich Hygieneprodukte nicht leisten kann. Das ist der erste Grund, warum wir dieses Projekt so unterstützen und dieses Projekt auch gekommen ist, um zu bleiben. Der zweite Punkt ist, und darüber bin ich ebenso sehr froh, dass es so viel Awareness-Arbeit und Bewusstseinsarbeit gibt, weil es unverständlicher Weise noch immer ein Tabuthema ist, das unbedingt aufgebrochen gehört und wir jetzt vor allen Dingen auch in Workshops mit Schulen daran arbeiten wollen, dieses Tabu aufzubrechen. Denn wir sehen auch an den Zahlen, dass ein Viertel der Mädchen wenig, kaum etwas oder in Wahrheit gar nichts über die Menstruation weiß. Das ist etwas, woran wir unbedingt arbeiten müssen und hier auch Bewusstsein schaffen müssen, und nicht nur Bewusstsein, sondern tatsächlich auch Selbstbewusstsein schaffen müssen, weil es nichts ist, für das man sich schämen muss, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA.) Was ist also die Rote Box? Die Rote Box ist eine Unterstützung, indem man sich Gutscheine an über 250 unterschiedlichsten Orten wie Sozialmärkte, Jugendzentren, aber auch den Frauengesundheitszentren in Wien sehr niederschwellig holen und diese dann beim Partner BIPA einlösen kann. Das Frauengesundheitszentrum ist auch das große Stichwort, denn auch das ist heute kaum gefallen. Wir haben neben den zwei bestehenden Frauengesundheitszentren in dieser Legislaturperiode ein drittes Frauengesundheitszentrum geschaffen, ein ganz besonderes Frauengesundheitszentrum. Wieder aus zwei Gründen sehr besonders: erstens, weil es einen medizinischen Schwerpunkt hat, und zweitens, weil es sehr bewusst an einem Ort ist, wo wir auch davon ausgehen müssen, dass es Frauen erreicht, die man vielleicht sonst nicht erreichen würde, nämlich in Favoriten am Reumannplatz. Worum geht's bei diesem medizinischen Frauengesundheitszentrum. Es geht darum, und das ist vielleicht auch manchen von uns hier passiert, dass man zum Arzt geht, vielleicht zu dem einen Facharzt, dann zu einer nächsten Fachärztin, und dann zwei unterschiedliche Diagnosen hat, einmal vielleicht von der Gynäkologie und einmal von der Endokrinologie, und man dann dasteht und nicht weiß, was tu ich jetzt eigentlich weiter. Dafür ist diese Frauengesundheitszentrum da, dass man hingehen kann, sich Unterstützung holen kann, Beratung von einem multiprofessionellen mehrsprachigen Team, somit Therapieanweisungen besser nachvollziehen kann, sich einen Termin bei entsprechenden Fachärztinnen und Fachärzten ausmachen kann, und definitiv eines nicht passiert, nämlich als Frau in dieser Stadt in Stich gelassen zu werden. Ich bin zuversichtlich, dass genau mit dieser Unterstützung in vielerlei Belangen, was auch Gesundheitsthemen betrifft, für Frauen in dieser Stadt vieles auch weitergehen wird. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Teilen der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Margulies zum Wort gemeldet. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Ich beginne einmal mit einer klaren Feststellung. Ich bin schon froh, in Wien zu leben für den Fall, dass ich krank werde, sowohl, was den niedergelassenen Bereich betrifft, als auch, was Wiens Spitäler betrifft. Es geht uns glücklicherweise in Summe noch ganz gut. Und das ganz gut muss ich jetzt relativieren, denn wenn ich mir tatsächlich die letzten fünf Jahre anschaue, habe ich nicht das Gefühl, dass es besser wird. Das liegt auch nicht nur an Wien, das liegt, wie überhaupt die gesamte Gesundheitsversorgung daran - wenngleich die Zuständigkeiten relativ klar geregelt sind, Spitäler sind eigentlich in der Regel in der Hand der Länder, der niedergelassene Bereich ist Gebietskrankenkassa, Sozialversicherung -, dass der Geldmangel an allen Ecken und Enden dazu beiträgt, dass die Situation nicht besser, sondern tatsächlich in den letzten Jahren schlechter geworden ist. Und bei allem, was die Stadt Wien versucht, im niedergelassenen Bereich vielleicht irgendwie weiterzuentwickeln, sei nur auf die finanziellen Mittel, die in welche Bereiche auch fließen, hingewiesen, in den Spitalsbereich größtenteils die eigenen und 100 Millionen oder 130 Millionen von anderen Rechtsträgern, 3,5 Milliarden EUR in Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung, zusammen 20 Millionen EUR. Und da gibt es noch das Gesundheitswesen der Stadt Wien mit knappen 150 Millionen EUR. Also das sind Summen, wo man dann schon sehr schnell erkennt, dass es natürlich Aufgabe der Stadt Wien ist, sich auf den Spitalsbereich zu konzentrieren. Und die Aufgabe des Stadtrates wäre, bessere Gespräche zu führen, um auch im niedergelassenen Bereich verstärkt - ist schon ein paar Mal gekommen - wieder Kassenärzte et cetera zu finden, so wie es zum Teil früher war. Die kommen uns tatsächlich abhanden und ich merke es an meinen eigenen Kindern, die mir immer wieder erzählen, wie ihre Arztbesuche verlaufen, sowohl, wenn sie in Ambulanzen in Spitäler gehen, als auch, wenn sie niedergelassene Ärzte aufsuchen, was Wartezeiten betrifft, was Überweisungen betrifft, was kassenärztlich gezahlt, was nicht gezahlt wird. Mittlerweile befinden wir uns tatsächlich auf einem Weg, wo man drüber nachdenken muss, ob diese Form der ärztlichen Betreuung und auch der Finanzierung wirklich noch State of the Art ist, oder ob wir nicht alle miteinander versuchen müssten - es fällt mir wieder das Stichwort Finanzierung aus einer Hand - wirklich den niedergelassenen Bereich und den Spitalsbereich besser aufeinander abzustimmen. Ich bin auch nicht sicher, ob das automatisch zu Einsparungen führt, denn Ambulanzen können ja deshalb nicht weniger ausgestattet sein, nur, weil man hofft, dass weniger Menschen in die Ambulanzen und mehr in den niedergelassenen Bereich kommen. Vor allem, es muss uns klar sein, und ich glaube, das ist einer der zentralen Punkte, dass, wenn wir eine hohe Gesundheitsversorgung haben wollen, das auch in Zukunft etwas kosten wird. Und entweder man zahlt es privat oder es zahlt die Allgemeinheit über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Eines von den zwei Sachen wird es sein, und wenn weiter die Diskussion geführt wird, alles, was Steuern ist, ist pfui, alles, was Sozialversicherung ist, ist pfui, dann werden sich am Ende des Tages so wie in den USA die Reichen zu sündteuren Preisen alles leisten können und es wird auch in Österreich zum System USA kommen, wo Ärmere sich nicht einmal mehr leisten können, schwanger zu werden. Oder schauen wir, wie die Situation in England aussieht, wie das National Health Care System eigentlich zusammengebrochen ist. Das heißt, wir müssen gemeinsam wieder daran arbeiten, sicherzustellen, dass Steuern, Sozialversicherungsbeiträge als etwas gesehen werden, dass uns allen nützt. Nicht, der Staat nimmt weg, sondern die öffentliche Hand gibt, damit wir länger gesund sind, damit wir dann, wenn wir wirklich Probleme haben, die Hilfe bekommen, die jeder von uns benötigt, und im Zweifelsfall, wenn man eine Hüfte braucht, man nicht ein Jahr lang warten muss, sondern man sie bekommt, wenn man sie braucht. So stelle ich mir Gesundheitsversorgung vor und an dem sollten wir gemeinsam arbeiten. - Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Gorlitzer zum Wort gemeldet. - Bitte sehr. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Eine optimale und stabile und leistungsfähige Gesundheitsversorgung in Wien ist von einer zentralen Bedeutung für alle Wienerinnen und Wiener. Wir haben, Gott sei Dank, noch eine sehr gute Gesundheitsversorgung, aber diese Versorgung, vor allem in den Wiener Spitälern, und dafür ist das Land Wien zuständig, zeigt einen besorgniserregenden Trend, und das finden Sie auch bei allen Berichten Ihrer Berater, die viele Millionen Euro kosten, wieder. Die Ergebnisse der Berater, die jetzt immer wieder vorliegen, zeigen einen Trend nach unten. Da ist der Daumen nach unten und dieser Trend zeigt sich beim Verlust der Kapazitäten und beim Sinken der Qualität. Wir haben aktuell fast 1 500 gesperrte Betten. Da hätten Sie sich sparen können, Ihre Tagung im Krankenhaus Floridsdorf zu machen, denn das Krankenhaus von Floridsdorf hat 800 Betten. Das Spital hätte man sich sparen können, wenn dauernd über 1 000 Betten sowieso in Wien gesperrt sind. Diese gesperrten Betten sind natürlich auf eine erdrückende Personalnot zurückzuführen und wenn man sich die Zahlen anschaut, verließen 192 Fachärzte und fast 600 diplomierte Pflegekräfte allein im letzten Jahr die Wiener Spitäler. Das zeigt einen dramatischen Abwärtstrend. Auf der anderen Seite, wenn so viel Personal fehlt, ist das verbleibende Personal extrem überbelastet durch unterbesetzte Teams, durch Zusatzdienste, durch Einspringdienste et cetera. Was ist die Folge? Das verbleibende Personal hat einen deutlichen Anstieg von Krankenstandstagen, in der Pflege sind es durchschnittlich 26 Tage, fast einen Monat ist jede Pflegekraft krank im Jahr. Das ist schon sehr erstaunlich. Was wir auch sehen, und das wurde heute schon angesprochen, es vergeht eigentlich keine Woche, wo nicht über die Wartezeiten für medizinische Leistungen in den Wiener Spitälern berichtet wird. Im November 2024 gab es einen besonders dramatischen Fall in der HNO, wo jemand neun Monate fürs Erstgespräch warten musste und weitere Monate bis überhaupt eine Behandlung stattfand. Die Ursache dafür ist der mangelnde Betrieb in OP-Sälen, die nur teilweise und in Einzelfällen gar nicht genutzt werden, und ein seit Jahren gravierender Mangel an OP- Pflegekräften und an Anästhesisten. Es wurde auch schon gestern und heute über die Gefährdungsanzeigen gesprochen. Die Gefährdungsanzeigen sind die Spitze des Eisberges, ein Hilfeschrei des medizinischen Personals und der Pflegekräfte. Leider verschwinden ja diese Gefährdungsanzeigen gerne in der Schublade oder werden gar nicht ernstgenommen. Ein anderes Beispiel sind die urologischen Abteilungen, die in Wien zusammengelegt wurden. Es wurden über die Grenzen hinaus bekannte Abteilungen zerschlagen und auf wenige oder einen Standort zusammengelegt. Was war die Folge? Dass viele Menschen, die dort gearbeitet haben, das nicht ausgehalten haben und weggegangen sind. Der Qualitätsverlust und die Wartezeiten, auch im Rechnungshofbericht bestätigt, sind damit extrem hoch. Ja, wir wissen, OP-Verschiebungen, Absagen, Wartezeiten für Operationen sind an der Tagesordnung und kein punktuelles Problem, sondern ziehen sich durch die gesamte Spitalslandschaft durch. Und das ist einfach ein klassisches Managementversagen, das wir hier seit Jahren beobachten können und das seit Jahren schlechter wird. (Beifall bei der ÖVP.) Die Kollegin Bakos hat berichtet, dass wir für Kinder- und Jugendgesundheit besonders viel machen. Da wurden 2022 die School Nurses als Pilotprojekt eingeführt, und das bis jetzt an nur sechs Standorten, seitdem ist nichts passiert. Die Schulärzte haben eine Reduktion von 56 auf 49, ein Schularzt ist für 1 526 Pflichtschüler verantwortlich. Für 1 526! Und das ist ein Alarmzeichen, weil gerade Kinder- und Jugendgesundheit besonders wichtig ist. Wir haben einen Anstieg der übergewichtigen Kinder und damit auch der Nachfolgeerkrankungen. Und das liegt schon in der Verantwortung der Stadtregierung, das ist auch möglichst bald zu lösen, denn wir haben die Folgeerkrankungen dann erst in den nächsten 10, 20 Jahren zu behandeln und das trifft vor allem auch das Budget. Was auch fehlt, ist eine digitale Transformation. Wir arbeiten in den Spitälern mit Krankenhausinformationssystemen, die teilweise nicht miteinander verbunden sind. Das Hanusch-Krankenhaus kommuniziert zum Beispiel sehr schwer oder gar nicht mit den WIGEV-Krankenhäusern. Dieses Krankenhausinformationssystem ist mittlerweile 27 Jahre alt, es liegen neue in Vorbereitung, allerdings werden die seit Jahren nicht implementiert. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Herr Abg. Gorlitzer, ich darf auch hier um das Schlusswort bitten. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (fortsetzend): Was wir immer wieder sehen oder hören, ist, das sind Lippenbekenntnisse vom Herrn Stadtrat und Landesrat Hacker, es braucht da wirklich zahlreiche Lösungsvorschläge und vor allem dringend ein ordentliches Zukunftspaket für die Gesundheitsversorgung in Wien. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Deutsch. - Bitte. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Offensichtlich befinden sich einige Kolleginnen und Kollegen bereits mitten im Wahlkampf oder (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM und Abg. Anton Mahdalik.) - Sie müssen mir noch weiter zuhören -, um es mit den Worten des Altbürgermeisters Michael Häupl zu sagen, die Zeit der fokussierten Unintelligenz hat begonnen, denn so sind auch viele Aussagen einzuordnen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht nicht um Polemik, nicht um das Schlechtreden der Stadt oder das Schlechtreden der Gesundheitsversorgung, wenn etwa Kollege Krauss ausschließlich skandalisiert, keinen einzigen Lösungsvorschlag oder Beitrag dazu liefert, oder der Kollege Seidl sich einmal mehr im Aufsichtsgremium des WIGEV verbeißt und auch hier keinen Vorschlag liefern kann. Es hat noch nie einen Streik im Gesundheitswesen gegeben, es hat einen Protestmarsch gegeben, das ist ein wesentlicher Unterschied, aber meine sehr geehrten Damen und Herren, 96 Prozent der Wienerinnen und Wiener leben gerne in dieser Stadt, hier hat auch das Gesundheitswesen einen sehr großen Anteil, dass das so ist, aber offenbar will die FPÖ das ändern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns geht es um die Gesundheit der Bevölkerung, um konkrete Maßnahmen, um die Lösung von Problemen. Die Menschen brauchen keine Experimente, denn sie wissen, wo Schwarz-Blau draufsteht, ist für die Bevölkerung in der Regel nichts Gutes drinnen. Täuschungen, leere Versprechen, Einsparungen für Kranke und pflegebedürftige Menschen, Schließung von Spitälern und vieles mehr, das wäre ganz schlecht für die Stadt und für die Menschen. Es braucht daher wieder eine Wiener Landesregierung mit einem Landeshauptmann Michael Ludwig an der Spitze, die vorsorgt und die beste Gesundheitsversorgung für alle schafft. Und ich mache Ihnen das an drei konkreten Beispielen auch fest, weil hier ein Programm präsentiert wurde, das sich sehen lassen kann und wo viele Bundesländer auch neidisch nach Wien blicken. Erstens, Wien startet eine Bauoffensive, nicht erst gestern, sondern schon seit längerer Zeit, und investiert 3,3 Milliarden bis 2030. Also wenn etwas bis 2030 investiert wird, Frau Kollegin Korosec, kann es nicht schon morgen fertig sein. Nahezu alle Gemeindespitäler werden bei aufrechtem Vollbetrieb neu gebaut. Die Phase I der Modernisierung auf Basis des Spitalskonzept 2030 ist abgeschlossen, jetzt sind wir in der Phase II, wo das größte Investitionsprogramm in der Geschichte des WIGEV umgesetzt wird, nicht bis morgen, aber bis 2040. Zweiter wesentlicher Punkt, und da bin ich bei der Antwort auf den Personalbedarf. Wien bildet bis 2030 rund 16 000 Pflegekräfte aus, 5 000 haben die Ausbildung bereits abgeschlossen, also auch hier mittendrinnen, dieser Anteil ist bereits erledigt. Gleichzeitig wird in Ausbildung, in die Rahmenbedingungen in der Ausbildung investiert und in Ausbildungsplätze für Gesundheitsberufe. Das große Problem ist der niedergelassene Bereich, der wurde bereits angesprochen, da geht es darum, eine Verbesserung zu erreichen. Auch hier eine ganz klare Antwort, nämlich, damit wir auch zu kürzeren Wartezeiten kommen, werden neue regionale Gesundheitszentren im niedergelassenen Bereich umgesetzt, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Wartezeiten für die Wienerinnen und Wiener zu verkürzen. Und wenn Sie sagen, es waren 36 PVE angekündigt, ja, es wurden aber 55 neue Gesundheitszentren in der Stadt geschaffen. Und dieses Programm geht auch weiter. Landesrat Hacker hat durch den Ausbau dieser niedergelassenen Versorgung die Trendumkehr in Wien eingeleitet, auch ein Unterschied zu anderen Bundesländern, wo von einer Trendumkehr ja gar keine Rede sein kann. Also bis 2030 werden durch den Ausbau der PVE, aber auch durch spezialisierte Zentren mindestens 29 zusätzliche regionale Gesundheitszentren geschaffen, und bereits in diesem Jahr werden für neue regionale Zentren 40 Millionen EUR zur Verfügung gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, vieles ist bereits geschehen, vieles ist auch bereits umgesetzt worden, Sie sollten hier wirklich nicht Opfer ihrer eigenen Propaganda werden. Die Wiener Stadtregierung hat auch noch viel vor, es gibt ganz klare Ziele, eine klare Strategie, einen detaillierten Plan, mit dem Wien ein Milliardenpaket für Pflege und Gesundheit schnürt, das sich sehen lassen kann. Es ist ein Gesamtpaket als Zukunftsprogramm und zur Lösung der Probleme, zur Stärkung der Gesundheitsmetropole Wien für die Wienerinnen und Wiener. - Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier, des Grünen Klubs im Rathaus drei, des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Vor Sitzungsbeginn ist von Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben, die Zuweisung erfolgt wie beantragt. Die Abgeordneten Bakos, Gara, Weber, Neumayer, Gremel und Vasold haben am 13. Jänner 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Wiener Kinder- und Jugendhilfsgesetz 2013 - WKJHG 2013. LGBl. für Wien Nr. 51/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 2/2023, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Taucher, Weber, Pipal-Leixner und Gara haben am 17. Jänner 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz zur Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 1, 2, 7, 3, 4, 5 und 6 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz), das Gesetz, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird (Wiener Naturschutzgesetz), das Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz) und das Gesetz über die Regelung des Jagdwesens (Wiener Jagdgesetz) geändert werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Sequenz, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Ich weiß nicht, kann man noch einen wunderschönen guten Morgen wünschen? Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Wir haben hier ein Geschäftsstück, da geht es um einen Gesetzesentwurf, der die Beschwerde- und Beteiligungsrechte von Umweltschutzorganisationen erweitert, wenn es um Naturschutzverfahren geht. Das verlangt die Aarhus-Konvention und das ist auch schon die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht, es hat ein Vertragsverletzungsverfahren gebraucht, damit Wien hier überhaupt in die Gänge kommt. Ich habe mir heute die Stellungnahme vom Öko-Büro durchgelesen und der entscheidende Satz für mich war: Es ist wieder nur das absolute Minimum. - So viel zu diesem Geschäftsstück. In diesem Antragstext wird übrigens der Nationalpark Donau-Auen, Lobau, explizit erwähnt. Das ist ein Nationalpark, der den höchstmöglichen Schutz in Österreich genießt, und genau unter diesen Nationalpark, geht es nach der SPÖ, nach der ÖVP und nach der FPÖ, soll ein neun Kilometer langer Tunnel gebohrt werden. Es gibt kein rationales Argument, das für dieses Projekt steht, es gibt nur Argumente dagegen. Und ich möchte jetzt einmal mit etwas Grundsätzlichem beginnen: Nennen Sie mir ein technisches Projekt, das seit 30, 40 Jahren unbeirrbar so weiterverfolgt wird, ohne ein Umdenken. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Semmering-Basistunnel!) - Das noch gar nicht begonnen hat. Das gibt es nicht. - Wir reden jetzt von einer Zeit, als das Wort Klimaziel noch gar nicht im Alltagsvokabular angekommen ist, als wir 15 Hitzetage hatten und nicht 45. Ich will jetzt zumindest der SPÖ und der ÖVP nicht unterstellen (Abg. Mag. Thomas Reindl: Tauerntunnel!), dass Sie wissenschaftsfeindlich sind, aber umso ärger finde ich es, dass gerade ihr euch an ein Projekt klammert, das vorvorgestern schon nicht mehr aktuell war und den Leuten hier mit falschen Argumenten Sand in die Augen streut. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich habe kürzlich mit einem Chirurgen über dieses Thema gesprochen ... (Mag. Thomas Reindl: Der kennt sich aus!) - hören Sie auf, da reinzupöbeln, kommen Sie raus und melden Sie sich zum Wort, Sie sind ungeniert, wirklich, das ist ja unmöglich (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Rüpel!) - ja, danke -, und der hat zu mir gesagt: Würdest du dich auf einen OP-Tisch legen, wenn ich dich mit technischen Methoden operieren würde, die vor 30 Jahren schon überholt waren? - Niemand würde das machen, niemand. Und ich war im Herbst bei einer Firma in Hamburg, die MOIA. Die beschäftigen sich, forschen, testen über autonomes Fahren, die denken nicht im Jetzt, die denken 10, 20, 30 Jahre in die Zukunft. Und hier sitzen Leute, die ungeniert ein Milliardenprojekt von vorgestern fordern. Aber, ich spüre da ja bei dem (in Richtung Abg. Mag. Josef Taucher) eleganten Herren, dass man meine Worte nicht so wirklich glaubt. Ich habe hier ein Infoblatt der Stadt Wien aus dem Jahr 2003 - ich gebe es dir dann gerne, Joe -, da steht ganz klar, dass die derzeitige aktuelle Trasse der Lobauautobahn die schlechteste ist - und jetzt halten Sie sich an -, auch für die Autofahrer. Und wer hat das letztendlich entschieden? Es waren drei Männer, Lhptm Häupl, Lhptm Pröll und der ehemalige Verkehrsminister Gorbach, die haben sich zusammengesetzt und haben dann gesagt, das Ding muss da außen vorbeigehen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Und die Frau Vassilakou!) - Wir reden von 2003, tun Sie ein bisschen rechnen, Herr Guggenbichler. - Das bringt mich wieder zum Vergleich mit dem Chirurgen: Würden Sie sich von einem Bürgermeister operieren lassen, nur weil er sagt, er versteht etwas davon? - Ich sicher nicht. Unter diesem Betonband würden riesige Agrarflächen in Niederösterreich verschwinden und ich glaube, einige reden ja da immer von 2,5 ha Maximum an Flächenfraß, dass wir wirklich an eine Reduktion des Flächenfraßes gehen müssen. Das, ihr Leute, ist genau das Gegenteil. Es wäre eine richtige Versiegelungsorgie von Agrarflächen in Niederösterreich. Und apropos Bauern: In Simmering sind die Bauern auf die Barrikaden gegangen, weil die genau wissen, wenn da 70 m unter der Donau ein Loch gebohrt wird, was das für das Grundwasser und was das für ihre Existenz bedeuten könnte. In meinem Leben habe ich wirklich schon sehr viele Jahre gegen dieses Projekt gekämpft, ich war sicher auf hunderten Demonstrationen, ich kann mich an eine einzige Demonstration erinnern, an eine einzige, die für die Lobauautobahn war. Und was glauben Sie, wer dort teilgenommen hat? ÖVP-Bürgermeister - ich brauche da gar nicht gendern - aus Niederösterreich. Und wer ist ihnen zu Hilfe geeilt? Der Bezirksvorsteher vom 22. Bezirk, und auch das wird uns jetzt nicht wundern. Eine einzige Demo für diese Lobauautobahn. Wer Straßen baut, wird Verkehr ernten. Und wenn ich das jetzt ein bisschen wissenschaftlicher ausdrücke, dann sprechen wir von induziertem Verkehr, das ist etwas, was an den technischen Universitäten Verkehrswissenschaftlern gelehrt wird, das ist nicht etwas, was ich mir jetzt aus den Fingern sauge. Und die Behauptung, dass die Lobauautobahn, der Tunnel ist ja nur ein kleiner Teil davon, die Straßen von Wien entlasten würde, das ist Gschichtl drucken, das ist nichts anderes. Das wird Teil einer Transitstrecke, und Leute, die leitet dann nicht irgendwo den Verkehr an Wien vorbei, sondern über die Abfahrt, die in Wien so poetisch die S1-Spange genannt wird, würde dieser ganze Verkehr nach Wien geschleust werden, denn in Aspern-Nord schließt er nahtlos an die Stadtstraße an. Das wäre das Resultat: Wien würde im Verkehr absaufen und vor allem die Donaustadt. Ich möchte Ihnen aus dieser Broschüre zitieren (anhaltende Zwischenrufe von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc): massive Zunahme des Autoverkehrs und der CO2-Emissionen. Das steht auf einem Informationsblatt der Stadt Wien. Das kann man alles noch nachlesen. Von den wahnwitzig hohen CO2-Emissionen, die ein Tunnelbau mit sich bringt, wissen eh alle hier. Der Klimarat hat sich gegen das Projekt ausgesprochen. Dieses Expertengremium wird offensichtlich ignoriert von der Stadtregierung, obwohl wir uns verpflichtet haben, unseren CO2-Output zu reduzieren. Und Joe Taucher, du hast dich gestern leidenschaftlich in die Arena geworfen und die Rücknahme von klimaschädlichen Maßnahmen durch Blau-Schwarz angeprangert. Jetzt frage ich dich: Wie soll ich das lesen? Eine späte Einsicht oder frei nach Orwell, Krieg ist Frieden und Unwissenheit ist Stärke, denn anders kann ich das leider wirklich nicht interpretieren. Und zum Schluss noch: Im Zuge des Kleingartenskandals in Breitenlee begannen sich plötzlich Journalisten wirklich für das letzte Eckerl in der Donaustadt zu interessieren, haben begonnen, dort zu recherchieren, und es sind unpackbare Grundstückstransaktionen ans Tageslicht gekommen. Also da werden Preise bezahlt, 500, 600 EUR für den Quadratmeter landwirtschaftlich gewidmete Fläche, und jeder mit zwei Hirnhälften würde so etwas nur kaufen, wenn er weiß, das wird umgewidmet. Und warum? Weil schon in diesem Papier ganz genau steht, es wird ein Speckgürtel dort entstehen, mit Fachmärkten am Stadtrand, die ohne Öffis gar nicht zu erreichen sind, die Nahversorgung in Kagran, in Stadlau und entlang der Brünner Straße wird beeinträchtigt. Das steht in einem Informationsblatt der Stadt Wien über die Auswirkungen dieser Lobauautobahn. Und jetzt schaue ich noch einmal rüber zur Wirtschaftskammerfraktion. Ich verstehe ja auch nicht, warum Sie unbedingt die Wiener Wirtschaft schädigen wollen, ich verstehe es nicht, warum Steuern nach Niederösterreich fließen sollen. Ich verstehe es nicht. Vielleicht wäre das irgendwie was für den Wahlkampf, denn die Wirtschaftskammerwahl steht ja, glaube ich, jetzt kurz bevor. Vielleicht sollte man den Wienern eigentlich sagen, dass Sie wirklich nichts Gutes für Wien im Kopf haben. Die einzigen Profiteure, die ich sehe, das ist die Strabag und die PORR, aber Leute, bitte, denen kann man andere Aufträge besorgen, wir brauchen Wohnungen, wir brauchen Schulen, wir brauchen Spitäler, wir brauchen Straßenbahnen, wir brauchen Straßen, Auftrag ohne Ende. Eine kurze Bemerkung noch dazu, was der Toni Mahdalik gestern gesagt hat, er hat hier über den volkswirtschaftlichen Schaden doziert. Große Wörter. Es gibt dazu genau einen Satz. Wissen Sie, wo Sie den finden? Auf der Website von der Industriellen Vereinigung. Und solche Gschichtln werden da im Wiener Landtag und im Gemeinderat einfach gesagt, das steht dann im Protokoll, ich meine, das ist doch vollkommen unwürdig für dieses Haus, wirklich. Und wir GRÜNE, wir wollen nicht, dass Agrarflächen unter Beton verschwinden, wir wollen nicht die Wiener Wirtschaft schädigen, wir wollen keine Grundstückspekulationen, und deswegen mein Antrag, dass diese Autobahn nicht gebaut wird. - Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Stark zum Wort gemeldet und ich erteile es ihm. - Bitte sehr. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! Meine Kollegin ist jetzt auf die meisten inhaltlichen Argumente eingegangen und ich möchte mich auf die finanzielle Situation konzentrieren. Wir haben ja auch unter anderem gestern sehr ausführlich über die aktuelle budgetäre Lage der Stadt diskutiert. Wir haben derzeit in der öffentlichen Debatte auch natürlich die budgetäre Lage Österreichs. Und wir stehen jetzt vor vielen Entscheidungen, was man auf der einen Seite einsparen muss, wo man auf der anderen Seite Einnahmen lukrieren muss. Vor diesem Hintergrund gilt es zu schauen, was ist sinnvoll und was ist nicht mehr sinnvoll. Die ASFINAG hat derzeit nach dem letzten Geschäftsbericht einen Schuldenstand von über 10°Milliarden°EUR, 10°Milliarden°EUR, für den die öffentliche Hand haftet, 10°Milliarden°EUR, die jederzeit, wenn es zu einer anderen Einschätzung der Europäischen Union kommt, einfach ins Defizit des Bundes gerechnet werden könnten, weil wir diese Schulden zur Gänze zahlen müssen. (In der Folge anhaltende Zwischenrufe von Abg. Ing. Udo Guggenbichler und Abg. Wolfgang Irschik.) Experten schätzen derzeit die Kosten für den Lobautunnel auf rund 5°Milliarden°EUR. 5°Milliarden, das ist mehr, als wir derzeit in der Stadt Wien einsparen müssen, und diese Zahl wird angesichts der steigenden Baupreise und der Materialkosten aller Voraussicht nach noch weiter steigen. Und auch wenn das Geld vom Bund, auch wenn das Geld der ASFINAG ist, das Geld ist nur einmal da. Am Ende wird das irgendjemand bezahlen müssen, wir alle, Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Autofahrerinnen, Autofahrer, Konsumentinnen und Konsumenten in den Supermärkten und Geschäften, am Ende unsere Kinder und Enkelkinder. Und wofür? Für ein Projekt, das hat meine Kollegin Sequenz schon ausgeführt, das in allen möglichen Perspektiven einfach schädlich ist, das vor allem aber auch die Klimakrise verschärft und den Nationalpark Donau-Auen gefährdet. Es hat einen massiven Bodenverbrauch, nämlich den höchsten Bodenverbrauch von allen Projekten der ASFINAG, und im Endeffekt würde es auch dazu führen, dass nicht nur die Wienerinnen und Wiener insgesamt, sondern dass vor allem die Wiener Wirtschaft durch den Kaufkraftabfluss geschädigt wird. Was würde das jetzt auch finanziell bedeuten? Wir haben uns international zur Erreichung von Klimazielen verpflichtet und jede Untersuchung, auch die Einschätzungen des Klimarates zeigt, dass unsere Klimaziele der Stadt Wien, aber auch die Österreichischen Klimaziele mit dem Bau des Lobautunnels nicht vereinbar sind. Das bestätigt auch zuletzt wieder die jüngste Untersuchung des Umweltbundesamtes. Was ist die Konsequenz davon, wenn wir unsere Klimaziele nicht erreichen? Nicht nur geht es uns schlechter, wir haben natürlich einen stärkeren Klimawandel, Klimaerhitzung, wir profitieren nicht von den Verbesserungen, sondern das hätte natürlich auch finanzielle Auswirkungen. Die grüne Regierungsbeteiligung hat ja mehr für den Klimaschutz beigetragen als in den Jahrzehnten davor und hat uns auf einen Kurs gesetzt, mit dem wir die Klimaziele erreichen können, allen voran die Aktivitäten von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Erstmals sind wir auf einem Kurs, der die Klimaziele erreichen kann. Wenn wir diesen Kurs aber verlassen, dann drohen uns Strafzahlungen, Strafzahlungen von bis zu 9,2°Milliarden°EUR. Wenn man das ein bisschen in Bezug setzt, derzeit reden wir von einem Konsolidierungsbedarf im Bund von 18°Milliarden und wir reden hier von 9°Milliarden on top Strafzahlungen, also Konsolidierung plus 50°Prozent, wir schnaufen und stöhnen, wie wir diese 18°Milliarden aufbringen können. Jetzt würden wir in Wirklichkeit von 27°Milliarden reden, das ist das, was uns, wenn es vor allem nach den Plänen der FPÖ, aber auch nach der ÖVP und leider Gottes in diesem Haus auch nach der SPÖ geht, drohen könnte, wenn wir unsere Klimaziele weiterhin krachend verpassen. Worauf beruhen denn diese Verpflichtungen? Das ist ja nichts, was wir uns ausgedacht haben. Es wird ja oft so getan, dass der Klimaschutz etwas ist, was aus unseren Büros kommt, was wir uns im stillen Kämmerlein ausgedacht haben. Nein, das ist das Ergebnis von internationalen Verhandlungen, die weltweit getroffen wurden, auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Physik. Und mit der Physik kann man leider nicht verhandeln, wenn die CO2-Emissionen weiter steigen, werden auch die Temperaturen weiter steigen, da können wir uns im Kreis drehen. Und wer hat das für Österreich verhandelt? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, das war ein ÖVP- Umweltminister, das war der Umweltminister Rupprechter, der für Österreich verhandelt hat und der das auch in den Österreichischen Nationalrat gebracht hat. Und das Pariser Klimaschutzabkommen ist geltendes Recht in Österreich, wir sind nicht nur international verpflichtet, sondern auch in Österreich nach eigenem Recht, dass wir uns daran halten müssen. Das heißt, 18°Milliarden haben wir jetzt, es drohen weitere 9°Milliarden an Strafzahlungen, und 5°Milliarden für den Lobautunnel, die aufzubringen wären. Dieses Geld ist, wie gesagt, nur einmal da, wir können aber damit auch etwas anderes machen, wir können damit auch was Sinnvolles machen. Wir könnten damit zum Beispiel den öffentlichen Verkehr ausbauen, zum Beispiel Straßenbahnen ins Umland oder Schnellbahnen bauen, damit die Menschen aus Niederösterreich besser zu ihren Arbeitsplätzen in Wien kommen und gar nicht mehr aufs Auto angewiesen sind. Wir können Rad- und Fußwege verbessern und wir können in erneuerbare Energien investieren. Alles Maßnahmen, die uns näher zu unseren Klimazielen bringen, die uns unabhängig vom Ausland machen und die auch im Endeffekt gut fürs Geldbörsel der Menschen sind, wenn sie nicht mit dem Auto fahren müssen, wenn sie nicht das russische Gas kaufen müssen, wenn sie stattdessen mit der Bahn fahren und mit einer Wärmepumpe heizen könnten. (Beifall bei den GRÜNEN.) Unser Appell also ist es, die Zukunft gestalten und nicht die Vergangenheit zu betonieren. Meine Kollegin hat ausgeführt, aus welcher Zeit diese Projekte kommen, aus einer Zeit, in der alles aus dem Weg geräumt wurde, damit Platz für Straßen, Platz für Autos sind, in der sogar Kirchen abgerissen wurden. Diese Zeit sollten wir lange hinter uns lassen, wir wollen, dass der Nationalpark bleibt, wo er ist, dass er intakt bleibt, dass auch seine Gewässer intakt bleiben. Wir sind der Meinung, dass das Wien von morgen keinen Tunnel braucht, sondern es braucht Lösungen für die Klimakrise. Die Menschen in Wien und in ganz Österreich haben sich etwas Besseres verdient als Milliardengräber, die in Wirklichkeit eine Hypothek für die Zukunft sind. In diesem Sinne richte ich erneut unseren Appell vor allem an die SPÖ, wo wir doch sehen, dass es vielleicht ein Umdenken geben könnte. Lassen Sie uns gemeinsam mutig sein, lassen sie uns vielleicht dieser Zäsur in Österreich nutzen, um gemeinsam in eine neue Zeit zu gehen, in eine neue Zeit, die Ja zur Zukunft sagt, Ja zu einem Wien von Morgen, das unsere Kinder und Kindeskinder stolz macht, damit sie sich nicht in der Zukunft fragen werden, was haben sich die Menschen vor uns gedacht, als sie die Entscheidung getroffen haben, diesen Tunnel durch das Naturschutzgebiet zu betonieren. Also lassen Sie uns das Richtige tun und bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben gestern sehr lange über Ehrlichkeit in der Politik geredet. Wenn ich mir jetzt die letzten zwei Reden der GRÜNEN anhöre, bin ich schon sehr überrascht, dass Sie ein Stück der jüngeren Vergangenheit vergessen haben. Ich wollte mich bei Ihnen ja eigentlich bedanken - für Ihre Tätigkeit zwischen 2010 und 2020, wo Ihre Stadträtinnen Vassilakou und Hebein sämtliche Planungen für die Stadtstraße und für dieses Verkehrskonzept im 22. Bezirk durchgeführt haben, wo Ihre Stadträtinnen Vassilakou und Hebein sämtliche Finanzierungen aufgestellt haben, damit wir genau dieses Verkehrskonzept machen und den 22. Bezirk an die Innere Stadt anbinden können. Also ich finde das wichtig, dass man das immer wieder herausstreicht, dass die GRÜNEN ja auch etwas Gutes getan haben in dieser Stadt. Sie haben dafür gesorgt, dass die Finanzierung für die Stadtstraße funktioniert, sie haben die Trasse selbst dimensioniert, haben sogar ein Gutachten gemacht. Wenn Sie meine letzten Reden zu diesem Thema durchlesen, können Sie auch nachvollziehen, an welchen Tagen sie welche Anträge dazu gestellt haben, wann die Frau Vassilakou mündliche Anfragen beantwortet hat, in denen sie gesagt hat, dass das ein ganz wichtiger Bestandteil für die Infrastruktur in unserer Stadt ist. Deswegen ist es für mich vollkommen unverständlich, warum die zwei Reden jetzt stattgefunden haben und Sie das nicht erwähnt haben. Denn das Einzige, was ihr gut gemacht habt, ist, dieses Projekt umzusetzen, zu finanzieren und zu konzipieren. Der Kollege hat noch über die Schulden des Bundes geredet und dass wir uns da etwas sparen sollten. Das ist kein Zukunftskonzept, das ist genau das, was ihr in der allerschlechtesten Bundesregierung, die wir in der Zweiten Republik hatten, verursacht habt. Ihr habt uns dort hingetrieben, dass wir fast ein Verfahren der Europäischen Union gehabt hätten, wo wir nicht einmal selbst entscheiden können in Zukunft, wie wir unsere Mittel einsetzen. Diese 18 Milliarden EUR, die Sie jetzt hier ins Spiel gebracht haben, die haben Sie den zukünftigen Generationen als Rucksack auf den Buckel gebunden. Das ist wirklich das Allerschlechteste, denn Sie dürfen ja nicht nur über das reden, was Sie machen. Sie haben gesagt, ja, die 5 Milliarden könnte man für etwas Anderes investieren. Wissen Sie, wofür wir die 5 Milliarden brauchen könnten? - Aber wir bauen eh einen Tunnel. Wissen Sie, wofür wir die 5 Milliarden brauchen könnten? - Dafür, die Schulden, die Sie verursacht haben, zurückzuzahlen! Wir haben die Spielräume nicht mehr durch die allerschlechteste Bundesregierung, die wir in der Zweiten Republik hatten. Dann hat der Kollege Stark auch noch gesagt ... (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit!) - Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit, ja. Jetzt reden wir über Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit. Der Kollege Stark hat auch angesprochen, dass sich die ASFINAG das gar nicht leisten kann, denn sie hat 10 Milliarden Schulden. Wer ist zuständig für die ASFINAG? - Die Frau Bundesministerin Gewessler, seit mittlerweile fünf Jahren. Also das ist die größte Selbstanklage, die ich jemals von einem GRÜNEN in dem Haus gehört habe! Noch einmal ein schönes Dankeschön dafür, dass Sie die Stadtstraße finanziert haben, dass Sie die Stadtstraße konzipiert haben und sogar noch die Anträge eingebracht haben. Das ist wichtig für die Wienerinnen und Wiener. Und ich erwarte mir ein bisschen Ehrlichkeit bei zukünftigen Diskussionen in diesem Thema. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Abgeordneten! Nachdem das jetzt aus der Debatte nicht ganz herausgekommen ist, zwei Vorbemerkungen: Ich darf mich kurz vorstellen. Ich bin Landesrat und nicht Minister, und ich bin Landesrat für Umwelt, Klima, Demokratie und Personal und nicht für Mobilität; als solcher bin ich Berichterstatter eines Gesetzesentwurfes zur Aarhus-Konvention. In dieser Aarhus-Konvention geht es um die Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an Gerichtsverfahren, also um einen Gerichtszugang in Umweltverfahren. Die Europäische Union und Österreich sind seit 2005 Vertragsparteien. Dazu möchte ich gleich noch zwei, drei Sätze sagen, weil ich es einfach schade finde, vielleicht auch ein bisschen ärgerlich, dass der so wichtige Beschluss jetzt so gar nicht Thema der Debatte war. Vorher aber zwei ganz kleine Richtigstellungen, weil die Abg. Sequenz gesagt hat, hier im Haus werden Dinge einfach so behauptet und dann bleiben sie stehen. Deswegen ist es mir wichtig, diese zwei Punkte noch ganz kurz anzumerken. Das ist jetzt weder eine Meinungsfeststellung von mir noch irgendeine Form der Meinungsfeststellung für die Zukunft. Aber ich darf informieren, dass der Klimarat keine Meinungsbildung, keine Beschlussfassung zum Thema Lobau-Tunnel gemacht hat. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Oh, oh! Ehrlichkeit, Frau Sequenz!) Im Gegenteil, es gab eine Themensammlung für den allerersten Klimarat. Alle Vertreter aller drei Bords waren beteiligt. Es handelt sich um die letzte Regierungsperiode. Bei dieser Themensammlung gab es auch dieses Thema. Warum ist keine Beschlussfassung gemacht worden? - Nun erstens einmal, weil der Klimarat dazu da ist, besonders als Advisory Board die Stadt zu beraten, und die Stadt wiederum das sehr ernst nimmt, was es an Vorschlägen gibt, aber in aller Regel nicht in der Öffentlichkeit Beschlüsse macht, um dann in der Öffentlichkeit Teil von solchen Debatten im Landtag zu sein. Zweitens, weil es sehr unterschiedliche Meinungen im Klimarat dazu gibt. Das ist, finde ich wirklich, aus meiner Sicht nicht ganz in Ordnung, dass man aus diesen unterschiedlichen Meinungen von Topexpertinnen und -experten dann hier, weil man es halt politisch brauchen kann, eine klare Meinungsfestlegung macht. Lassen wir es einfach raus, es ist falsch. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.) Zweite Vorbemerkung: Der Herr Abg. Stark hat gesagt, dass in der letzten Regierungsperiode wirklich viel weitergegangen ist, was die CO2-Emissionen betrifft, und hat das als positiven Punkt hervorgehoben. Das finde ich auch. Es ist sehr wichtig und sehr richtig, dass wir als Republik auf diesem Kurs bleiben, ganz besonders, was den Weg zur Klimaneutralität betrifft. Was du weggelassen hast, ist, dass den 6,5 Prozent CO2-Einsparungen im letzten Jahr im Vergleich 2023 zu 2022 noch eine sehr, sehr schöne Zahl entgegensteht. Das sind die Emissionseinsparungen in Wien mit 12 Prozent. Ich denke, da können wir auch gemeinsam besonders stolz sein darauf. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Jetzt aber noch ganz kurz zur Aarhus-Konvention. Wie Sie hoffentlich wissen, handelt es sich bei dieser Konvention um das Sicherstellen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Gerichtszugängen. Es ist mir wichtig, an dieser Stelle zu sagen, dass wir als Landtag gemeinsam jetzt schon sehr viel unternommen haben, um das am Anfang dieser Periode zu tun. Es war, glaube ich, einer meiner allerersten Landtage. Als Klimastadtrat haben wir bereits umfassend die Partizipationsrechte für anerkannte Umweltorganisationen im Bereich des Naturschutz-, Jagd- und Fischereirechtes ausgebaut. Diese Rechte werden jetzt noch weiter gestärkt. Natürlich werden auch die Rechte der Wiener Umweltanwaltschaft vollumfänglich weiter umgesetzt. Es gibt neue Beteiligungsmöglichkeiten im Artenschutzverfahren, es gibt ein effizienteres Vorgehen gegen Naturschutzdelikte durch bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Verwaltungsstrafverfahren. Das ist mir wichtig, an dieser Stelle zu sagen, und ich finde es schade, dass es sonst keiner gesagt hat, weil es ja ein einstimmiger Beschluss im Gemeinderatsausschuss war, und es hoffentlich auch hier vor Ort sein wird. Letzte kleine Bemerkung dazu: Ja, es ist richtig, dass wir einem Vertragsverletzungsverfahren folgen. Man hätte vielleicht dazusagen können, dass es nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien ist, sondern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Bundesländer und dass im Vergleich die allerwenigsten Notwendigkeiten der Nachbesserung bei uns liegen. In diesem Sinne, finde ich, können wir sehr zufrieden mit der großartigen Arbeit in der Stadt sein, aber vor allen Dingen heute für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Naturschutz einstimmig eine Abstimmung machen. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Danke, Herr Landesrat. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig - ist das richtig? -, ja, einstimmig beschlossen. Es liegt mir ein Beschlussantrag der Abgeordneten Sequenz und Kilian Stark betreffend Nein zu zerstörerischen Autobahnprojekten vor. Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist der Antragsteller alleine. Damit ist der Antrag in der Minderheit geblieben. Ich schlage vor, die zweite Lesung der Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Einstimmigkeit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch bei dieser Abstimmung sehe ich die Einstimmigkeit. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung beschlossen. Gut, wir kommen nun zur Postnummer 2 der Tagesordnung, sie betrifft den Wiener Umweltbericht 2022/2023. Ich bitte den Berichterstatter, den Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu diesem Tagesordnungsbericht hat sich Abg. Guggenbichler zum Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Publikum am Livestream, sehr geehrte Frau Abg. Otero Garcia! Es freut mich, dass Sie heute hier sind und sich auch nach mir gemeldet haben, weil es ja relativ wichtig ist, finde ich, dass Sie über diesen Bericht aus dem Jahr 2022 sprechen. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia.) Aufmerksame Zeitungsleser wissen ja, dass Sie 2021 den Naturschutzbeirat geschwänzt haben, sogar mit einer fälschlichen Aussage, weil es Ihnen wichtiger war, als Umweltsprecherin der GRÜNEN auf ein Fußballspiel der Nationalmannschaft zu gehen als den Naturschutzbeirat zu besuchen. (Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia: Falsch!) Deswegen finde ich es gut, dass Sie zum Bericht aus dem Jahr 2022 reden, denn für den Bericht 2021 hätten Sie gar nicht reden können, weil Sie sich ja an unseren Diskussionen im Umwelt- und Naturschutz nicht beteiligt haben. (Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Georg Prack, BA.) Es ist auch gut, dass das bei Ihnen angekommen ist. Wenn man sich die frühere Diskussion kurz anschaut, was wir gesprochen haben zum Thema Aarhus-Richtlinie - vielleicht sagen Sie auch etwas zum Artenschutz, denn der ist ja auch Teil des Berichtes. Ich kann mich erinnern, wie sich am Marchfeldkanal die grüne Fraktion beteiligt hat daran, dass das Zieselfeld zubetoniert wurde, wo Sie sämtliche Anträge abgelehnt haben. Ich kann mich auch noch erinnern, wie ich hier Anträge eingebracht habe, die Ihre eigene Bezirksgruppe in Floridsdorf eingebracht hat und hier haben Sie sie im Landtag, im Gemeinderat abgelehnt. (Zwischenruf bei der FPÖ: Abgewürgt!) Das ist grüne Politik. Das ist unehrliche Politik. Sie haben dann irgendetwas gesagt: Ja, wenn ein Blauer einen Antrag bringt, obwohl er wortident ist mit einem grünen Antrag, dann ist das irgendetwas politisch Böses. Nein, es nicht politisch böse, sondern es ist von Ihnen unehrlich, und es ist unehrlich, wenn Sie hier stehen und über die Aarhus-Richtlinie reden und am Ende des Tages den Marchfeldkanal zubetoniert haben! (Zwischenruf von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Zubetoniert haben Sie ihn! Es war Ihnen wurscht! Ihre ehemalige Abgeordnete Petrovic hat damals gesagt, die Ziesel sind die Panda Europas, und Sie haben dafür gesorgt, dass diese Tiere in Wien im Habitat eingeschränkt werden, liebe GRÜNE! (Zwischenrufe bei den GRÜNEN. - Heiterkeit bei SPÖ, ÖVP und FPÖ. - Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ich hoffe, das ist im Protokoll.) Das ist Ihre Art, wie Sie Artenschutz und Naturschutz in dieser Stadt gelebt haben! Für Ihr tolles Projekt, das Sie umgesetzt haben in den letzten zehn Jahren, habe ich Ihnen schon einmal gedankt, nämlich die Finanzierung und die Planung der Stadtstraße. Hier noch einmal ein großes Dankeschön. Bitte seien Sie aber dann ehrlich und fangen Sie nicht an, ein paar Jahre später darüber nachzudenken, das ist Kindeswecklegung. Das ist Ihr Projekt! Sie hatten die Stadträtin zwei Mal - Hebein und Vassilakou, die hier in diesem Gemeinderat - Sie können sich die Daten nachher noch holen - Anträge eingebracht haben, wie die Stadtstraße dimensioniert ist, sogar mit einem Redimensionierungsantrag. Sie haben mündliche Anfragen beantragt in Folge Ihrer Stadträtin Vassilakou, wo Sie gesagt haben, dass es ein wichtiges Projekt ist für die Stadt, und Sie haben die Finanzierung aufgestellt. Also dafür darf ich Ihnen einmal wirklich danken, denn das ist das einzige Projekt, das nachhaltig positiv von der grünen Regierungsbeteiligung für diese Stadt zurückgeblieben ist. Ich freue mich auch, dass wir dieses Projekt, nachdem Ihre Ministerin Gewessler in Zukunft nicht mehr in Funktion sein wird, nach ihrer Verzögerung, die irrsinnig viel Geld gekostet hat, für die Wienerinnen und Wiener umsetzen können. In Bericht geht es auch um die Energiewende. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich 2011 einen Antrag gestellt habe, wo man Photovoltaikanlagen auf Gemeindebauten und öffentliche Bauten hätten machen sollen, wir hätten das wirklich sanft umsetzen können. Was mir heute in der Fragstunde schon abgegangen ist: Die Photovoltaikoffensive kostet irrsinnig viel und wir warten alle auf den billigen Strom, der uns versprochen worden ist. Momentan haben wir nicht den billigen Strom, sondern nur die Kosten, und Sie haben das Budgetdefizit von 2 300 000 000 auf 3 800 000 000 hinaufgeschraubt. Da ist natürlich ein großer Teil der Kosten diese Energiewende, von der Sie sprechen, die unseren Bürgern heute nichts bringt, morgen nichts bringt. Ich warte wirklich auf den billigen Strom. Schauen wir einmal. Werden Sie in irgendeiner Art und Weise endlich einmal Ihre Versprechen einhalten können? Die Kollegin Haase hat gestern eine Rede gehalten und hat gefühlt jeden neu gepflanzten Baum erwähnt, ihm fast einen Namen gegeben. Das ist schon auch ein Teil des Naturschutzes und Sie haben vollkommen recht. Aber das ist nicht Kür, Frau Kollegin Haase, das ist die Pflicht. Das ist die Pflicht, dass man in einem urbanen Gebiet schaut, dass es mehr Bäume gibt. Sie brauchen da gar nicht stolz darauf sein, und ich darf Ihnen auch sagen: Warum müssen wir dort die Bodenversiegelung am Ende des Tages wieder aufreißen? - Weil Sie seit 100 Jahren in der Regierung sind und Sie das zubetoniert haben. Also ganz ehrlich, Bodenversiegelung rückgängig zu machen, ist zu 100 Prozent die Verantwortung der SPÖ, und darauf brauchen Sie sich gar nichts einzubilden. Jeder Betonpflock, der in dieser Stadt steht, wurde in diesem Gemeinderat von den Roten und am Ende des Tages von den Grünen beschlossen. Da brauchen Sie nicht stolz darauf sein. Jedes Urban-Heat-Island haben Sie in den letzten 100 Jahren produziert. Also bitte ehrlich, Sie brauchen auf nichts stolz zu sein, Sie reparieren eigentlich das, was Sie in den letzten 10, 15 und 20 Jahren kaputt gemacht haben. Das zum Thema Pflanzung von neuen Bäumen. Es ist die Pflicht, es ist nicht die Kür. Sie tun da nichts für den Umweltschutz und den Naturschutz, sondern Sie reparieren nur Sachen, die Sie selber in der Vergangenheit nicht in Ordnung gebracht haben. Was ich aber noch ganz lustig gefunden habe, auf Seite 112 dieses Berichtes geht es um Herausforderungen und einen Ausblick. Das finde ich ein bisschen schade, da hätte ich mir schon mehr erwartet, obwohl ich mich bei allen bedanke, die diesen Bericht mitgeschrieben haben und die MA 22 auch sehr tolle Mitarbeiter hat, damit ich es nicht vergesse. (Beifall bei der FPÖ.) Die tun sich oft schwer mit Ihren politischen Vorgaben, da eine vernünftige Arbeit zu machen. Aber die Mitarbeiter selber können nichts dafür. Aber es steht drinnen, welchen Ausblick wir haben, und da steht: "Wir können an dieser Stelle kein umfassendes Bild über die anstehenden Herausforderungen und die geplanten Aktivitäten abgeben." Also das, muss ich sagen, ist für eine visionäre Klima- und Umweltpolitik ein bisschen wenig, dass man keinen Ausblick geben kann in die Zukunft, dass man nicht sagen kann, was geplant ist, das ist eher schade. Aber es passt zu dem Bild. Liebe SPÖ, liebe GRÜNE, wir erwarten ein Stück mehr Ehrlichkeit von Ihrer Politik. Bei jedem Baum, den Sie pflanzen - diesen Betonpflock haben Sie vorher hineingesetzt. Also das ist nur die Pflicht und nicht die Kür. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Abg. Otero Garcia, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Guggenbichler, ich hoffe, Sie können in der Nacht ruhig schlafen und müssen nicht ständig nur an mich denken. (Heiterkeit bei FPÖ und Abg. Mag. Josef Taucher.) Aber gut, wie dem auch sei. Es geht um den Umweltbericht. Das Poststück lautet Umweltbericht, wir haben einen sehr guten Überblick über zahlreiche Projekte und Vorhaben der Stadt Wien im Umweltbereich. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die jeden Tag ihren Beitrag dazu leisten, dass es viele Verbesserungen bezüglich der Umweltsituation in der Stadt gibt. Es gibt allerdings einen Punkt, den ich nicht unkommentiert lassen kann. Darum wird sich auch meine heutige Rede drehen. Es geht konkret um die Luftqualität. Auf Seite 13 des Umweltberichts gibt es einen Zwischentitel, der lautet "Stetige Verbesserung der Luftqualität in Wien". Da wird darauf eingegangen, dass es eine Überwachung gibt bezüglich Feinstaub, dass es 13 Messstellen gibt und Stickstoffdioxid an sechs Messstellen gemessen wird und - ich darf zitieren - dass "bei Feinstaub und bei NO2 ...", also Stickstoffdioxid, "... die Grenzwerte aus dem Immissionsschutzgesetz Luft bei Weitem unterschritten werden". Da gibt es noch eine schöne Grafik, wo man sich die Mittelwerte anschauen kann und wo man einfach sieht, wie das immer heruntergeht. Man würde meinen, wenn man diesen Bericht liest, dass wir kein Problem hätten mit der Luftqualität in der Stadt. Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Das entspricht nicht der Realität, aus unterschiedlichsten Gründen. Das Erste ist, es gibt an verkehrsnahen Standorten zeitweise große Belastungen, die gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können. Das sage nicht nur ich, so heißt es auch in der Stellungnahme des Rats der Sachverständigen in der Stadt, der eben genau darauf hinweist, dass es natürlich wichtig ist über Jahresmittelwerte zu sprechen, aber dass es zeitweise gesundheitsbedrohliche Belastungen gibt in der Stadt und eindeutig eine weitere Verbesserung wünschenswert ist, was die Luftqualität betrifft. Also die Aussage, wir hätten kein Problem mit der Luftqualität in der Stadt, stimmt in räumlicher Hinsicht erstens einmal nicht. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt. Sie wissen ganz genau, dass wir die ganze Zeit immer nur von den jetzt gültigen Grenzwerten sprechen. Aber im Dezember ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten, das bedeutet, dass wir ab 2030 neue strengere Grenzwerte haben, die wir einhalten müssen, insbesondere was Feinstaub und NO2 betrifft, und dass wir da ordentlich in die Gänge kommen müssen. Denn wenn wir jetzt die Luftgüteberichte der letzten Jahre anschauen und vergleichen mit dem, was vorgegeben sein wird, wissen wir, dass wir tatsächlich ein Problem mit der Luftqualität haben. Ich habe mir das angeschaut. Ich habe mir die Luftgüteberichte der letzten vier Jahre angeschaut, habe mir angeschaut, was die neue Vorgabe ist, die auf EU-Ebene gültig sein wird. Wenn man sich das anschaut, kann man sich sehr leicht selber ausrechnen, dass wir an 30 Prozent der Messstellen Grenzwertüberschreitungen haben werden beim Stickstoffdioxid und bei Feinstaub, PM 2,5, was so die kleinsten Partikeln betrifft, an 46 Prozent der Messstellen. Wenn Sie glauben, dass das die schlechte Nachricht war, dann muss ich Sie enttäuschen. Ich habe nämlich leider eine weitere schlechte Nachricht für Sie, weil die EU-Luftqualitätsrichtlinie ja nur der politische Kompromiss ist, der auf europäischer Ebene getroffen wurde. Sie ist das, worauf man sich geeinigt hat. Aber die WHO hat viel strengere Richtwerte empfohlen. Die Empfehlung der WHO war quasi der Anstoß, dass es auf EU-Ebene strengere Richtwerte gegeben hat. Aber die neu gültigen Grenzwerte sind leider nicht so streng wie das, was die Wissenschaft hergibt. Diese Anpassung der Grenzwerte nach unten ist aufgrund einer neuen Faktenlage passiert, weil es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt und man gesagt hat, okay, wir wissen, was vor 10, 20 Jahren gegolten hat, ist jetzt einfach nicht mehr so. Ich habe das schon vor drei Jahren hier thematisiert. Damals war die EU-Luftqualitätsrichtlinie noch nicht beschlossen, aber wir haben schon gesagt, es kommt da etwas auf uns zu, wir haben ein Problem mit der Luftqualität in der Stadt. Wien muss bitte eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir müssen vorpreschen und jetzt Maßnahmen setzen, um die Luftqualität und die Gesundheit der Menschen zu gewährleisten. Denn letztlich geht es um die Gesundheit der Menschen. Ich wüsste nicht, was sich seither getan hat. Die großen verkehrspolitischen Würfe fehlen, im Gegenteil, wir haben heute ganz viel über den Lobau-Tunnel gesprochen, ich vermisse da einfach die Vision. Wenn man sich jetzt die Grenzwerte, die Empfehlungen der WHO anschaut, finde ich, die Stadt Wien darf sich nicht mit einem politischen Kompromiss zufriedengeben, sondern muss alles daransetzen, dass die Gesundheit der Menschen gewährleistet ist. Deswegen will ich, dass die Stadt Wien die WHO-Grenzwerte einhält, dass wir alles in die Richtung unternehmen, dass wir saubere Luft atmen können. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn wir uns die NO2-Grenzwerte anschauen, müssen wir sagen, dass 88 Prozent vielleicht eine schöne Zahl für die FPÖ sind, aber in 88 Prozent der Fälle haben wir NO2-Überschreitungen, was die Messstellen betrifft. In 100 Prozent der Fälle haben wir Überschreitungen beim Feinstaub. Überall in Wien werden die empfohlenen Grenzwerte der WHO überschritten, das heißt, wir haben eine große Aufgabe vor uns. Wir sind weit davon entfernt, eine gesunde Luft für die Wienerinnen und Wiener zu garantieren. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde lange über Gesundheitsversorgung gesprochen. Eines kann ich Ihnen sagen: Vorbeugen ist immer besser als heilen. Luftverschmutzung ist das größte umweltbedingte Gesundheitsproblem in Europa. In Österreich haben wir 6 100 vorzeitige Todesfälle pro Jahr zu verantworten diesbezüglich. Das heißt, ja, in Wien geht einiges weiter in Bereich der Wärmewende, und wir wissen, Raus aus Gas ist nicht nur ein Klimaschutzprojekt, sondern auch ein Luftreinhalteprojekt. Aber der Bereich, den Sie nicht wirklich angreifen, ist der Verkehr, obwohl Dieselfahrzeuge eine Gesundheitsgefährdung darstellen für unsere Gesundheit. Wir werden in dieser Stadt die Klimaziele nicht erreichen, und wir werden auch keine saubere Luft zum Atmen haben, wenn die SPÖ bei diesem Retrokurs in der Verkehrspolitik bleibt. Wir GRÜNE stehen für eine mutige Stadtpolitik, die die Gesundheit der Menschen schützt. Im Wien von morgen atmen die Menschen saubere Luft, das erreichen wir durch Car-Sharing, durch verkehrsberuhigte Wohngebiete und Umweltzonen, durch den Ausbau von Öffis und Radverkehr. Wir werden das aber sicher nicht erreichen, indem wir den Lobau-Tunnel bauen und in die fossile Vergangenheit investieren. Wir brauchen eine verkehrspolitische Trendwende, und dafür stehen wir ein. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Abg. Abrahamczik, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Ja, auch heute merken wir, dass Wahlkampf ist. Ich wollte meine Rede eigentlich sehr kurz halten, möchte aber jetzt doch auf zwei Themenbereiche eingehen, die meine VorrednerInnen angesprochen haben. Ganz kurz - was ist eigentlich der Umweltbericht, über den wir heute reden? - Er erscheint alle zwei Jahre und es geht im Wesentlichen darum, Bericht zu erstatten über die Umweltsituation in Wien. Wir wissen, dass es im urbanen Raum zusätzliche Herausforderungen gibt, gerade in Zeiten der Klimakrise. Ich möchte aber auch die Bio- Diversitätskrise zusätzlich hervorherben, weil die gerne vergessen wird, und auch das für einen Planeten, der eine Zukunft haben soll, relevant ist. So. Ich werde jetzt nicht auf alle Bereiche eingehen, weil der Umweltbericht, finde ich, einen sehr guten Überblick gibt über verschiedenste Maßnahmen, die zur Besserung der Umweltsituation in Wien beitragen. Ich möchte aber allen den Umweltbericht ans Herz legen als Leseempfehlung und auch zusätzlich noch erwähnen, dass es, auch wenn der Bericht so schon sehr umfangreich ist, bei fast allen Bereichen noch zusätzlich Links gibt, um noch mehr zu den jeweiligen Themen zu erfahren, weil da sehr viele Bereiche etwas beitragen, um darzustellen, was sich in Wien alles tut. Wir reden da nicht nur über 40 Dienststellen der Stadt selber, sondern auch beispielsweise über den Wiener Gesundheitsverbund, aber auch die Wiener Stadtwerke, die Wien Energie, die Wiener Friedhöfe, die Kläranlage und so weiter und so fort. Es gibt viele Akteurinnen und Akteure, die etwas beitragen können und es ganz offensichtlich auch tun, wie wir im Umweltbericht sehen. Ich möchte mich da wirklich sehr herzlich bedanken, dass das eine Selbstverständlichkeit ist - es ist ja eigentlich keine Selbstverständlichkeit - in ihrer täglichen Arbeit für die Wienerinnen und Wiener. (Beifall bei der SPÖ.) So. Der Kollege Guggenbichler hat erwähnt, dass Bäume in der Stadt eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Ich finde das insofern spannend, denn wenn der FPÖ die Bäume auch so sehr am Herzen liegen, darf ich darauf verweisen, dass - gerade auch mit Bezug zum Umweltbericht - auch erwähnt wird, welche Vorarbeiten geleistet wurden für eine Novelle, die wir hier im Landtag Anfang letzten Jahres gemeinsam beschlossen haben, nämlich das Wiener Baumschutzgesetz. Wer hat nicht mitgestimmt? - Oh, das war übrigens die FPÖ. Also diese neu entdeckte Liebe für die Bäume in der Stadt wage ich etwas zu bezweifeln. Aber, wie ich schon gesagt habe, wir sind in Zeiten des Wahlkampfs und ich freue mich, wenn sozusagen da ein Umdenken stattfindet und wir in Zukunft auch auf Ihre Unterstützung zählen können. Die Kollegin Otero Garcia hat die Luftqualität angesprochen. Das ist natürlich ein sehr wichtiges Thema, auch in Verbindung mit Gesundheit. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass Wien einerseits eine sehr gute Kontinuität im Monitoring hat, weil viele unserer Messstellen seit Jahrzehnten am selben Ort messen und wir daher auch den Verlauf sehr gut begleiten können. Wir sind beide ungefähr gleich alt und wissen, dass die Luftqualität heutzutage um ein Vielfaches besser ist, als es noch in unserer Jugend der Fall war. Das liegt an vielfältigen Maßnahmen. Ja, Jahresmittelwerte sind selbstverständlich immer Mittelwerte, wir haben jetzt noch den Jänner, wir alle wissen, dass der 1.1. immer der Tag mit der allerschlechtesten Luftqualität ist in der Stadt, das liegt aber einfach am Feuerwerk zu Silvester. Ich freue mich aber, dass wir gesehen haben, dass es heuer nicht so schlimm war wie in den Jahren zuvor, und hoffe sehr, dass da vielleicht auch die Wienerinnen und Wiener und andere, die in unserer Stadt den Jahreswechsel feiern, sich auch mehr an die geltende Rechtslage und das Feuerwerkverbot halten. Insgesamt haben Sie die Messwerte erwähnt, die ja auch angepasst werden, das stimmt. Sie haben vorher gesagt, wir sind so weit davon entfernt, eine entsprechende Luftqualität zu haben, aber ich bin da insofern zuversichtlich, weil ich sagen muss, wenn ich uns vergleiche mit anderen Städten in Europa, liegen wir nicht so schlecht. Da, glaube ich, sind wir uns schon einig, und ich weiß, dass unsere Dienststellen diese Dinge auch immer im Blick haben, die wissen, welche Werte wann anzuwenden sind, da gibt es auch eine entsprechende Vorbereitung, das haben wir in ganz vielen Bereichen, auch wenn wir beispielsweise auf die Wasserqualität schauen und so weiter. Also da bin ich äußerst zuversichtlich, dass auch die entsprechenden Planungen schon am Laufen sind und wir natürlich auch weiterhin eine gute Luftqualität für die Wienerinnen und Wiener sicherstellen werden. Jetzt mag ich noch auf etwas eingehen, was der Abg. Guggenbichler erwähnt hat. Das ist ein Bericht mit ungefähr 120 Seiten und ganz am Schluss gibt es, das stimmt, er hat es erwähnt, auch ein Kapitel mit Herausforderungen und Ausblick. (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Da reden wir eben gerade von Biodiversitätskrise, Klimakrise, was kommt da auf uns zu. Sie haben kritisiert, dass das viel zu wenig wäre. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: ... keine Vision!) Jetzt darf ich noch einmal darauf verweisen, worüber wir heute reden. Wir reden über einen Bericht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber es gibt eine Überschrift Ausblick!) Hätten wir die Hälfte von dem Bericht formuliert als Was kommt und Was ist geplant und so weiter, würden Sie das zu Recht kritisieren, es geht ja um 2022 und 2023. Insofern finde ich es besonders erfreulich, dass dieser Ausblick auch drin ist (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Als Überschrift!), weil da auch relevante Dinge angekündigt werden, gerade in Zeiten der Klimakrise. Ich freue mich, dass dort auch schon verwiesen wird auf das Klimagesetz, das wir ja heuer noch beschließen werden, weil ich glaube, dass das besonders relevant ist, um da endlich weiterzukommen. Ich habe wenig Hoffnung, dass da auf Bundesebene in der nächsten Zeit etwas passiert. Alles, was ich da höre, lässt mich sehr beunruhigt zurück. Umso mehr freue ich mich, dass wir hier im Wiener Landtag demnächst das Wiener Klimagesetz beschließen werden. Ich glaube, es wird wesentlich dazu beitragen - weil Klima und Umwelt sehr stark in Zusammenhang stehen - , den Umweltbericht in den kommenden Jahren zu einer erfreulichen Lektüre für uns zu machen. Ich möchte mich abschließend noch einmal bedanken bei allen, die da beitragen, dass es diesen Bericht gibt, aber vor allem bei allen, die beitragen zu den Inhalten dieses Berichts. Damit komme ich zum Ende und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur kurz die Gelegenheit nutzen, um mich zu bedanken für die spannende inhaltliche Debatte, mich vor allen Dingen aber auch bei allen zu bedanken, die es ermöglicht haben, dass so ein umfassender und beeindruckender Bericht möglich war. Das betrifft sehr, sehr viele Dienststellen in der Stadt, Magistratische Bezirksämter, NGOs, den Sachverständigen und viele mehr. Es betrifft auch Sie in diesem Haus, die verschiedene Beschlüsse - das Baumschutzgesetz war ja beispielsweise schon angesprochen - getroffen haben und es daher ermöglichen, dass wir Umweltschutz in Wien großschreiben. Am Allermeisten betrifft mein Dankeschön aber an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Umweltschutzabteilung, die nicht nur in diesen Bericht wirklich viel Arbeit gesteckt haben, sondern in die laufende Arbeit, auf die wir stolz sein können, in diesem Zusammenhang auch in die Arbeit zur lückenlosen Kontrolle und des laufenden Ausbaus des Luftnetzes. Mir ist das wichtig, weil das oft immer wieder unwidersprochen behauptet wird: Wir haben in Wien ein State-of-the- Art-Luftmessnetz das ausgezeichnete Qualität hat, wir haben Top-Experten in der Luftmessung, das Wiener Luftmessnetz wird regelmäßig, was seine Qualität betrifft, auch in der verkehrsnahen Messung vom Umweltbundesamt als von ausgezeichneter Qualität bestätigt. Das ist mir wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu betonen, um mich hinter die hervorragende Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 22 zu stellen. Es ist schlicht und einfach unwahr, dass wir in Wien irgendeine Hausübung nicht machen, es ist sehr wichtig, sie bestmöglich zu machen, und auf Grund dieser engen Messung und diesem genauen Hinschauen können wir auch so genau sagen, bestätigen und belegen, dass die Luftqualität, wie es die Frau Abg. Abrahamczik schon gesagt hat, in den letzten 15 Jahren deutlich besser geworden ist, deutlich besser ist als in unserer Kindheit. Niemand hat gesagt, dass wir damit sagen, dass sie nicht weiter deutlich besser werden muss. Ich verstehe sozusagen diesen Schluss nicht, dass auf Grund der Tatsache, dass wir sagen können, dass die Maßnahmen der Vergangenheit Erfolge tragen, dass wir das belegen können und dass wir uns darüber freuen und darauf stolz sein können - es geht ja, wie gesagt, um unsere Gesundheit und unsere Lebensqualität -, sich ablesen lassen soll, dass wir diesen Kurs nicht fortsetzen. Ich hätte gesagt: Es lässt sich das Gegenteil ablesen. Aber wenn Sie zweifeln, möchte ich an dieser Stelle sagen, man kann in einem der zentralsten Planungsdokumente der gesamten Stadt ablesen, wie wichtig Luftqualität ist, der Klimafahrplan ist ein Luftqualitätsplan, unser Plan zu Raus aus Gas, unser Plan zu Raus aus fossilen Antrieben im Individualverkehr sind die größten Drehschrauben zur Verbesserung der Luftqualität. Wir haben sehr, sehr konkrete Ziele vorgelegt. Aber natürlich wird es, im Hinblick auf die neuen Mess- und Grenzwerte, die zu erwarten sind, da weitergehen. Ich freue mich schon darauf und ich hoffe auf Zustimmung hier im Haus, wenn es dann diskutiert wird. Jetzt hoffe ich auf Zustimmung zum Umweltbericht. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Wiener Umweltbericht 2022/2023 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien (Wiener Gemeindewahlordnung 1996 - GWO 1996) geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, zmu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat es schon eingeführt, wir verhandeln ein Gesetz, mit dem die Gemeindewahlordnung der Stadt Wien geändert wird. Wir haben das Ganze als Initiativantrag bekommen. Schade, dass wir das nicht vorweg kommuniziert bekommen haben, wie man sich das vorstellen könnte und wie das vielleicht auch hin und wieder passiert ist, dass man so sensible Sachen wie die Gemeindewahlordnung vielleicht vorab gemeinsam bespricht. Das ist nicht der Fall, es wurde der Weg eines Initiativantrages gewählt, wahrscheinlich auch dem Umstand geschuldet, dass der Bürgermeister draufgekommen ist, dass wir Neuwahlen brauchen. Soll so sein. Da hat man dann wenig Zeit und jetzt stehen wir vor der Situation. Worum geht's? - Wir beschließen in der Novelle der Gemeindewahlordnung einige Adaptionen der gesetzlichen Bestimmungen und ziehen sozusagen durch, was der Bund schon in seinen Bestimmungen beschlossen hat, nehmen sie über in unsere Gemeindewahlordnung. Das ist soweit in Ordnung. Es betrifft die barrierefreie Erreichbarkeit der Wahllokale, es betrifft dann auch Wahlausschlussbestimmungen, es betrifft die Systematik der Auszählung der Briefwahlkarten, auch das macht aus meiner Sicht Sinn. Wir haben das ja schon bei der Nationalratswahl erlebt, dass die meisten Briefwahlkarten dann im Sprengel ausgezählt werden, was wohl auch Sinn macht und auch die Sprengelwahlergebnisse realistischer darstellt. Erleichtert wurde auch die Arbeit der Bezirkswahlbehörden. Jeder, der schon an Bezirkswahlbehörden teilgenommen hat oder auch an Landeswahlbehörden, in dem Fall sind es nur die Bezirkswahlbehörden, weiß, die haben dann Tonnen von Papier auszuzählen, also das erleichtert die ganze Sache und das finden wir sinnvoll. Wir werden dieser Novelle auch zustimmen. Der wahrscheinlich aufregendste Bestandteil dieser Novelle ist, dass wir zwei Wahlkreise zusammenlegen. Wir haben üblicherweise in den einzelnen Bezirken Wahlkreise, manche Bezirke sind aber zu klein und hätten dann entweder nur ein oder zwei Grundmandate in der Verteilung, das ist verfassungsrechtlich zumindest schwierig, weil wir auf Bundesebene den Grundsatz des Verhältniswahlrechts haben, das heißt, wir müssen zumindest drei Mandate haben in einem Wahlkreis, sagen wir jetzt einmal für uns, das ist wohl auch sinnvoll, damit sich das ausgeht. In dem Zusammenhang ist lustig - das hängt jetzt nicht damit zusammen, es fällt mir nur gerade ein und ich darf Ihnen meinen Geistesblitz mitteilen: Ich kann mich erinnern, wir haben in Österreich eine Initiative Mehrheitswahlrecht gehabt, das war ganz lustig, vor allem von der linken ÖVP-Seite, glaube ich, das kann man durchaus so sagen. (Heiterkeit bei NEOS und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Das war der Versuch, in Österreich ein Mehrheitswahlrecht umzusetzen, und ich habe einmal die böse Vermutung, dass man da vor allem die Freiheitlichen ein bisschen ausbremsen wollte. Hätten wir das wirklich umgesetzt, hätten wir jetzt zum Beispiel in Kärnten keine einzigen außer freiheitliche Abgeordnete. Also bleiben wir beim Verhältniswahlrecht in Österreich, das ist, glaube ich, ganz gut, damit haben wir gute Erfahrungen gemacht, das macht Sinn, damit auch kleinere Parteien wie zum Beispiel die SPÖ auf Bundesebene entsprechend gut vertreten sind. Kommen wir wieder zurück zur Gemeindewahlordnung. Verzeihen Sie mir meinen Ausflug. Also was passiert jetzt in der Gemeindewahlordnung? - Wir verlieren Hernals als eigenen Wahlkreis, weil das nur noch zwei Mandate hätte. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur und der Bevölkerungsänderung wird es zusammengelegt mit Währing, das ist jetzt ein größerer Wahlkreis und wird als solcher dann ein eigener Wahlkreis sein, ich weiß nicht, wie er heißt, Nordwest oder wie wir ihn benannt haben. Für die einzelne Zuordnung der Mandate zu den Wahlkreisen müssen wir erst einmal die Novelle beschließen und dann wird der Herr Bürgermeister, ich nehme an, das bekommt er vorgeschrieben von seinen Statistikern im Magistrat, die einzelnen Mandate der einzelnen Wahlkreise zuweisen. Es ist aber kein Geheimnis, es wird eben aufgrund der Gemeindebürger im Verhältnis zur Gesamtzahl zugewiesen. Ich weiß nicht, wann das passiert, im Anschluss nächste Woche? - Ich glaube, es wird jetzt relativ bald einmal passieren, es wäre vielleicht ganz interessant, dass man das den Klubs mitteilt, das ist natürlich auch nicht uninteressant für Listenerstellungen. Gut. Also, wir werden dieser Novelle zustimmen, sie macht Sinn. Wir hätten uns gewünscht, dass wir vorher vielleicht auch damit befasst worden wären, aber Demokratie ist halt so, Initiativanträge sind zulässig, ist auch gut so, und daher wird das Gesetz werden, wenn es nach uns geht, und ich nehme an, auch nach den anderen Fraktionen. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen - und da werden Sie sich vielleicht auch nicht wundern -, dass ich noch ein bisschen einen Schwenker mache, nicht nur jetzt konkret auf die Gemeindewahlordnung Bezug nehme, sondern auch auf sonstige Vorhaben der Regierungskoalition im Bereich Demokratie. Da haben wir gehört, dass es diesen Regierungsmonitor gibt, der ganz toll ist, weil der beurteilt, was abgearbeitet ist und was nicht. Das ist natürlich fein, wenn man sich selber beurteilt. Inwieweit das realistisch oder seriös ist, darf jeder für sich entscheiden. Natürlich macht es immer Sinn, wenn man von anderen kontrolliert wird und nicht von sich selber, dann ist das eine ernsthafte Kontrolle. In diesem Regierungsmonitor werden Sie vielleicht zum Beispiel auch sehen, dass überall auf Grün gesetzt ist bei der Reform der Untersuchungskommission. Das haben wir offensichtlich nach Ansicht der Regierungskoalition perfekt abgearbeitet, weil alles auf Grün gesetzt ist. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) - Das kostet den Kollegen einen Lacher, ich verstehe ihn, Sie kennen das Problem und ich brauche das jetzt nicht zum tausendsten Mal ausführen, mache es aber trotzdem. Ja, wenn die geprüfte Stelle uns selbst sagt, was wir bekommen an Unterlagen und was nicht, dann ist das zum Krenreiben. Genau das haben wir erlebt bei der letzten Untersuchungskommission. Genau das war in Wirklichkeit an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten, dass eine Untersuchungskommission - ich war nicht Mitglied der Untersuchungskommission, aber ich habe das sehr aufmerksam verfolgt - einstimmige Beschlüsse fasst, was wir gerne hätten vom Magistrat, und das Magistrat sagt uns, eigentlich braucht ihr das gar nicht, weil das nicht relevant ist oder es geht euch nichts an oder sonst irgendetwas - damit ist Willkür Tür und Tor geöffnet und es ist natürlich unmöglich, ernsthaft Untersuchungen der geprüften Stelle vorzunehmen. Also, liebe NEOS, liebe SPÖ, ich weiß nicht, wen ich ansprechen soll, ich spreche halt die NEOS an, das ist nicht grün, das ist rot, da gibt es noch einige Sachen zu tun. Ich bin neugierig, ich habe heute in der Früh den Herrn Landesrat darauf angesprochen, was noch geplant ist. Er hat gesagt: vieles, er hat mir aber natürlich keine konkrete Auskunft gegeben, was mir sehr leidtut, denn es hätte mich wirklich interessiert, welche konkreten Gesetzesvorhaben die Fortschrittskoalition so fortschrittlich vorhat, noch fortschrittlich einzubringen. Wir werden es sehen, ob sich da noch irgendetwas ausgeht. Ich habe die doch nicht ganz unbegründete Vermutung, dass da gar nichts mehr kommen wird. Das war es in dieser Periode, das können wir vergessen, die Sache ist erledigt, was eigentlich schade ist, denn nicht nur die Untersuchungskommission bedürfte einer konkreten Änderung, es gibt auch noch andere Themen in unserer Verfassung, in unseren Regeln, die wir uns selbst gegeben haben, die geändert und überarbeitet gehören. Das ist jetzt auch nichts Neues - die Notkompetenzbestimmungen des Bürgermeisters, darüber haben wir auch schon tausendmal geredet, das wäre eigentlich auch schön gewesen, wenn man das noch in dieser Legislaturperiode ändern hätte können. Ich setze voraus, dass Sie wissen, was ich meine. Ein veritabler Flop, da war ich selbst überrascht und eigentlich auch - das steht mir nicht zu, es steht mir schon zu - enttäuscht von den NEOS, dass die sich so haben am Nasenring herumführen lassen, war die Interpellationsrechtsreform, die angeblich eine Reform war, wo wir festgestellt haben - wir haben das ja dann ausführlich herunterdekliniert -, was das wirklich war, nämlich bestenfalls ein Rückschritt. Auch das sollte man ändern. Ich glaube sogar, in Ihrem eigenen Regierungsmonitor ist noch auf 0 gesetzt die umfassende Reform der Geschäftsordnungen, Bezirksvertretungen, Gemeinderat, Landtag, Ausschüsse. Da hätten wir noch einiges zu tun. Was uns auch immer ein Thema war, zumindest mir, seit ich hier im Haus bin, war auf Bezirksebene direkte demokratische Instrumente einzuführen. Da warten wir auch noch die längste Zeit darauf, vielleicht bekommen wir sie noch. (Abg. Mag. Josef Taucher: Ich bin begeisterter Bezirkspolitiker!) Ich bin nur neugierig ... - Der Kollege Joe Taucher nickt und ist begeistert davon, das möchte ich hoffen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Dann zeig es!) - Genau, wenn du so begeistert bist, musst du auch den Bezirken die Möglichkeiten geben, dass sie das auch wirklich durchführen. Es liegt schon an uns, Bezirke sind im Zuge der Selbstverwaltung für einiges zuständig, aber nicht für Gesetzgebung, das müssen schon wir hier im Landtag machen, und das würden wir uns wünschen oder hätten uns gewünscht, das wird sich wohl realistischerweise auch nicht mehr ausgehen. Eines war auch lustig, das steht auch drin: Den Compliance-Officer im Wiener Landtag gibt es angeblich. Wissen Sie, wer das ist? Ja? (Abg. Mag. Josef Taucher: Ja, da drüben! Sie lesen die Presseaussendungen nicht!) - Wir sind per du. Ich lese hin und wieder, gebe ich zu, die Presseaussendungen der SPÖ, aber nicht immer, das muss ich auch zugeben. (Allgemeine Heiterkeit.) Aber ich weiß, dass wir einen haben. Aber er hat mich noch nie kontaktiert, vielleicht war ich immer so brav ... (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Ja, wahrscheinlich!) - Wahrscheinlich, ja. Also, bitte schön, meine Damen und Herren, das war ein Schmäh, das wissen Sie so gut wie ich, das war halt, dass wir irgendwen als Compliance-Officer einsetzen, nur was hat denn der gemacht? - Das wird mir der Joe Taucher dann nachher erzählen, was der ... (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Ein Officer ohne Office!) - Ja, ein Officer ohne Office - nein, der hat sogar ein Office, nebenbei hat er auch noch ein Office! Aber was der eigentlich gemacht hat, was seine konkrete Tätigkeit war, das würde mich interessieren. Meine Damen und Herren, was will ich damit sagen? - Im Demokratie- und Transparenzbereich haben wir eigentlich nur eine Novelle, die sehr in Ordnung war und da haben wir auch zugestimmt, das war der Stadtrechnungshof, der wurde weiterentwickelt. Ansonsten stehen wir ziemlich nackt da. Das ist schade, das wird in die Beurteilung der Wähler, was die NEOS alles zusammengebracht haben oder besser gesagt nicht zusammengebracht haben, vielleicht auch einfließen. Vielleicht sind die NEOS-Wähler sehr interessiert, was da weitergebracht worden ist. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad: Interpellationsrecht!) Dann darf ich Ihnen mitteilen: leider viel zu wenig. Nichtsdestotrotz werden wir diesem Initiativantrag zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die GRÜNEN werden ebenfalls den Änderungen in der GWO zustimmen. Das sind immerhin viele Vorschläge, die auf Bundesebene durchgesetzt wurden von der noch im Amt befindlichen Bundesregierungskoalition, Änderungen von 2023, die seit 2024 gelten. Ein paar Punkte sind angesprochen worden, wichtig für uns zum Beispiel die Verbesserungen für Wähler und Wählerinnen mit Einschränkungen, mit Behinderungen, also barrierefreies Wählen ist leichter möglich. Das ist eine große Aufgabe, glaube ich, in der Stadt, weil man immer noch viele Wahllokale umbauen muss. Keine Ahnung, ob das Auswirkungen hat auf den 27. April. Die finanzielle Entschädigung für WahlbeisitzerInnen wurde geändert und so weiter und so fort. Was jedes Mal passiert, wenn wir über Wahlen reden, ist natürlich auch die Diskussion, wer darf überhaupt wählen? - Deswegen fehlt auch heute nicht ein Antrag dazu von der Volkspartei, auf den ich im Wesentlichen eingehen werde. Der passt so wunderbar dazu, dass wir heute über die Zusammenlegung von 17. und 18. reden. In welchem der beiden Bezirk wohnen eigentlich mehr Leute? - Im 17. wohnen mehr Leute. Wir müssen aber zusammenlegen, weil der 17. nur noch zwei Mandate zu vergeben hätte, weil dort weniger Leute sind, die wahlberechtigt sind für die Gemeinderatswahl, und so ein kleiner Wahlkreis darf ja nicht sein. Auf Bezirksebene waren es beim letzten Mal zumindest mehr Wahlberechtigte. Das ist genau die Frage: Wer soll wo mitbestimmen dürfen? - Ich finde den Antrag insofern gut, weil man über das eigentlich sehr sachlich reden könnte, wenn man wollte. Man darf ja auch durchaus unterschiedliche Ansichten haben darüber, wie wichtig die Staatsbürgerschaft ist. Koppeln wir es ausschließlich daran? Ist es gleich der Zusammenbruch der ganzen Demokratie, wenn wir es umgekehrt machen und sagen, wir machen es anders? - Dazu möchte ich ein paar Beispiele sagen. Wer ist denn wahlberechtigt bei der Arbeiterkammerwahl? - Es wird abgestellt auf das Alter, aber natürlich musst du auch irgendwo hackeln und angestellt sein oder Arbeiter, Arbeiterin sein. Aber die Staatsbürgerschaft spielt bei der AK-Wahl beim aktiven Wahlrecht überhaupt keine Rolle. Wer ist bei der Wirtschaftskammer wahlberechtigt? - Niemand in der Wirtschaftskammer ist offensichtlich auf die Idee gekommen zu sagen, wenn du eine Firma, einen Gewerbeschein hast, aber du nicht österreichischer Staatsbürger bist, fällst du heraus. Auch dort gilt: Alle sind aktiv wahlberechtigt. Sie findet ja gerade Anfang März statt. Du brauchst den Gewerbeschein und so weiter, passiv gibt es ein paar Einschränkungen, wie EU-BürgerIn zu sein, aber die haben sogar EWR-Staaten dabei und ein paar andere, mit denen sie Kooperationen haben. Wer darf bei einer Betriebsratswahl mitstimmen? - Wieder alle, die dort sind, und wieder gibt es keine Einschränkung auf die Staatsbürgerschaft. Wie ist es bei der Landwirtschaftskammer? - Noch einmal dasselbe, da gibt es irgendetwas, man muss 1 ha haben oder so ähnlich und du musst sechs Monate ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) - Moment, ich komme eh noch zu allem. Niemand sagt, dass der ÖGB, die Landwirtschaftskammer, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer zusammengebrochen sind, weil sie das Wahlrecht dort ausweiten auf diejenigen, die es betrifft. Ich darf in der Landwirtschaftskammer nicht mitwählen. Das hat eine gewisse Logik, ich habe keinen Betrieb, ich komme nicht von dort, ich habe keine Hektare, ich habe keine Grundstücke, die ich da einbringen könnte. Mitwählen dürfen die, die es betrifft auf der Ebene, so wie bei jedem Verein, wo wir sonst dabei sind. Für die ÖVP noch ein sehr schönes Beispiel, der Pfarrgemeinderat, wer wählt denn den Pfarrgemeinderat in Österreich? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: ÖVP? Echt, wirklich?) - Es sind eh auch viele von uns auch dabei. Ohne Staatsbürgerschaft, alle, die 16 sind oder sogar jünger. Da gilt sogar, wenn jemand die Firmung hat, ist er wahlberechtigt, including das passive Wahlrecht. Also, alle organisieren es - die Kirchen, die Verbände, die Gewerkschaft: Die Betroffenen von uns dürfen mitwählen. In der Politik sagt man plötzlich, es betrifft zwar alle, aber wir kicken so viele wie möglich hinaus. In Wien haben wir genau das Beispiel der Zusammenlegung von 17., 18. Bezirk, das sehr schön aufzeigt, dass wir einfach an sehr vielen Ecken sehr viele Leute haben, die nicht wahlberechtig sind, und das werden immer mehr. Das ist für die Demokratie ein Problem. Jetzt könnte man sagen, wozu reden wir heute darüber? - Ich glaube nicht, dass die Wahlordnung bis 27.4. geändert wird. Das geht schon gar nicht mehr, der Stichtag ist am 28. Ich habe die Diskussion ja auch nicht angefangen, es ist der Antrag der Volkspartei, wo wieder so getan wird, wie wenn das irgendeinen Einfluss hätte auf den 27.4. Da steht jetzt wieder drin: immer nur Staatsbürgerschaft, sonst nichts, fertig, aus. Außer bei der Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, beim Pfarrgemeinderat, ich könnte alle wieder aufzählen - also überall sonst, wo wir eigentlich leben - auch in der Schule der Klassensprecher, die Schulsprecherin -, überall wählen die betroffenen Leute, und dann gibt es meistens noch eine Altersregelung, die außer bei der Pfarrgemeinde meistens 16 ist oder manchmal darüber, vor allem passiv. Also es gibt wieder einen Antrag, der so tut, wie wenn wir ein Riesenproblem hätten, dass es ein Demokratiedefizit ist, weil irgendjemand dafür ist, dass illegal zugewanderte Staatsbürger (Zwischenruf bei der ÖVP.) - Nein, das hat sowieso keiner gesagt, das steht da eh schon, aber wurscht, da wird ein bisschen Politik gemacht. Die Idee wäre, sich vernünftig hinzusetzen und zu sagen: Das ist ein Problem, wir machen es sonst überall anders. Dass gleich der Nationalrat das einführt, das glaubt auch keiner. Aber wieso das so ein Drama ist, dass es bei 2 093 Gemeinden in Österreich 2 092 möglich ist und einmal nicht, und das nur dem geschuldet ist, weil wir Gemeinde- und Landtag sind ... Ganz ehrlich, wenn wir uns anschauen, was unsere Aufgaben hier sind, ist das doch eindeutig in der Abwägung im Gemeinderat kein Disrespekt zum Landtag. Wesentlich mehr, das wissen wir, sind wir ein Gemeinderat, also auch in der Abwägung müssen wir uns da viel mehr an den Gemeindewahlordnungen orientieren. Aber das ist für dieses Mal sowieso nicht tragend, es sind alle aktiv wahlberechtigt, die am 28. Januar in Wien wohnen - also falls jemand einen Wohnsitz außerhalb von Wien hat und vergessen hat umzumelden, man muss eh nur einen Tag hier gemeldet sein, noch würde es sich ausgehen - und 16 Jahre alt sind am 27. April oder vorher. Wir stimmen der Novelle zu, da ist überhaupt kein Fehler zu finden. Wir hoffen, dass vor allem das mit den barrierefreien Wahllokalen super funktioniert, es hat ja auch schon bei der Nationalratswahl im Wesentlichen funktioniert. Ein paar hat man verlegen müssen, ein paar haben ein bisschen einen längeren Weg, aber alle können ihr Wahlrecht ausüben, das ist schon einmal das Allerwichtigste. Die Änderung, dass wir schon am Sonntagabend das Wahlergebnis sehr viel genauer haben, weil die Wahlkarten dann schon fast alle ausgezählt sind, außer die, die am Freitag einlangen, glaube ich, wird uns allen helfen, um am Wahlabend aus den richtigen Gründen die richtigen Getränke zu uns zu nehmen. Viel Spaß, bis 27. April. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Abg. Wölbitsch, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM (ÖVP): Allein, Herr Präsident, mir fehlt die Zeit. Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Es gibt keine. Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM (fortsetzend): Ah, Entschuldigung, um Gottes Willen, ja, umso besser. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Kowarik ist ja schon sehr ausführlich auf das Poststück eingegangen. Mehr kann ich da gar nicht mehr hinzufügen. Wir werden auch dieser Novelle der Gemeindewahlordnung zustimmen. Aber ich erlaube mir, bei diesem Poststück auf unsere zwei Anträge einzugehen, die wir heute hier eingebracht haben. Es wird nicht verwundern, dass wir vor allem mit den GRÜNEN da unterschiedlicher Meinung sind, wenn es um das Thema Ausländerwahlrecht geht. Aber es ist ja nicht nur das Programm der GRÜNEN, sondern das ist ja auch ein Programm des gesamten Linksblocks in diesem Gemeinderat. (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) NEOS, SPÖ, GRÜNE sind sich ja einig, das merkt man auch jetzt bei der heiteren Stimmung in den Bänken. Alle sind für das Ausländerwahlrecht. Ich finde das ja auch sehr spannend. Der Herr Demokratiestadtrat fühlt sich im Bereich Demokratie eigentlich nie verantwortlich, sondern verweist immer auf die Parteien in diesem Haus, die sich am liebsten auch alles selbst ausmachen sollten. Wenn es dann um so ideologische Themen geht, die auch dem Herrn Stadtrat oder in diesem Fall dem Herrn Landesrat - Verzeihung - sehr wichtig sind, dann gibt es dafür natürlich den Fokus und die Zeit. Dann wird zum Beispiel auch die Demokratiehauptstadt als Vehikel benutzt, um das ganze Thema Ausländerwahlrecht wieder voranzutreiben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mir ja wünschen, dass es genauso viel Ansporn, genauso viel Motivation und genauso viel Druck geben würde, wenn wir darüber sprechen, die illegale Migration in Wien zu begrenzen. Da kommt aber von Ihrer Seite und vom Linksblock in dieser Stadt nur sehr wenig. Stattdessen wird ein Programm gefahren, das wahrscheinlich vor allem - ich sage jetzt einmal - ein Programm für die Innergürtelbereiche ist. Ich finde es sehr spannend - auch weil gerade der Klubobmann der SPÖ vor mir steht -, weil man das Thema wahrscheinlich auch auf den Stammtischen in Floridsdorf oder in der Donaustadt diskutiert. Ich bin sehr gespannt, ob die SPÖ das auch im Wahlkampf machen wird. Nun aber zum Inhaltlichen oder dazu, warum wir das natürlich ablehnen: Lieber David, du hast unterschiedliche Beispiele gebracht. Ich versuche es jetzt auch noch einmal zu vereinfachen. Für uns ist das Wahlrecht das höchste Gut. Auch die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut. Daher sind diese beiden Dinge für uns unmittelbar miteinander verknüpft. Ich versuche jetzt ein Bild. Ich gebe zu, das ist immer ein bisschen gefährlich. Zumindest aber habe ich mir das so kurz vorhin in der Bank gedacht. Vielleicht noch einmal einen Schritt zurück: Warum ist das für uns so eng mit dem Staatsbürgerschaftsrecht verknüpft? - Weil einem das Wahlrecht natürlich auch sehr viele Mittel und Möglichkeiten in die Hand gibt, das gesamte Land zu verändern und, wenn man es positiv formulieren will, in dem Sinne zu gestalten, wie man das möchte. Die Frage ist dann natürlich: Welche Verbindung hat man zu diesem Land? Wie sehr ist man da integriert? Wie sehr teilt man natürlich auch die Werte und auch die Kultur, die in diesem Land ist? All das kann man mit seiner Stimme ja dann auch entsprechend beeinflussen. Wir sagen daher: Das höchste Commitment, das man zu einem Land haben kann, die höchste Bereitschaft, hier zu leben, sich an die Gesetze und Regeln zu halten sowie ein Teil dieser Gesellschaft werden und etwas leisten zu wollen, ist natürlich die Staatsbürgerschaft. Bei einem gelungenen Integrationsprozess, bei dem am Ende die Staatsbürgerschaft verliehen wird, ist dann auch das Wahlrecht sozusagen die Krönung des gesamten Prozesses, um in einem Land wählen und abstimmen zu dürfen. Jetzt ist es natürlich auch spannend, wenn man die Menschen fragt. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man sagt: Wenn die Dinge schon miteinander verknüpft sind, dann gibt es ein Wahlrecht immer nur dann, wenn die Staatsbürgerschaft verliehen wird. Das ist unsere Meinung. Oder man sagt, man weicht die Staatsbürgerschaft am besten auf und sagt, wir schaffen einen leichteren Zugang zur Staatsbürgerschaft und damit eben auch zum Wahlrecht. Auch diese Argumentation gibt es ja seitens des Linksblocks hier in diesem Haus immer wieder. (Abg. Mag. Josef Taucher, erheitert: Linksblock!) Auch das wird es mit uns natürlich nicht geben, sehr geehrte Damen und Herren. Denn wir haben in unserer Stadt jetzt schon große Herausforderungen mit Menschen, die die Staatsbürgerschaft schon haben und sich teilweise nicht integrieren wollen. Teilweise haben wir jetzt auch Riesenprobleme, wenn es um das Thema Deutsch und die deutsche Sprache geht. Jetzt Anreize für Menschen zu schaffen und zu sagen, es soll noch leichter werden, die Staatsbürgerschaft zu erreichen, bevor wir es überhaupt einmal geschafft haben, dass alle, die hier auch schon länger leben und die Staatsbürgerschaft haben, in dieser Gesellschaft gut integriert sind, halten wir durchaus für fahrlässig. Eines sei auch gesagt: Ich habe das Gefühl, wir haben in dieser Stadt schon sehr viele Anreize für Menschen, nach Wien zu kommen. Jetzt gibt es sehr viele Menschen, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen. Die betrifft diese Debatte aber zu einem großen Teil gar nicht, weil die in Wien ja ohnehin von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Dann haben wir natürlich sehr viele Menschen, die aus der EU zu uns kommen und die zu einem Teil auf Gemeindeebene auch mitbestimmen können. Spannenderweise wollen sehr viele von denen die Staatsbürgerschaft gar nicht haben. Dann haben wir aber auch sehr viele Menschen aus Drittstaaten. Wenn man die fragt, ob sie Staatsbürger werden wollen, sagt ein sehr großer Teil davon interessanterweise sogar, sie wollen in diesem Land gar nicht Staatsbürger werden. Jetzt könnte man einen Rückschluss darauf ziehen, was das dann bedeutet und was für eine Verbindung oder Commitment man zu dem Land hat, in dem man lebt. All das wissend halte ich die Debatte für spannend. Das Bild, das ich vorher gemeint habe, betrifft die Gruppe, die Sie ja vor allem mit hineinnehmen wollen. Das sind Menschen, die in Wien asylberechtigt sind (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Nein!), Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind. Für mich ist das immer so, dass ich mir denke: Okay, wenn ich bei mir zu Hause Gäste habe, dann ist es - zumindest für mich, jeder kann das für sich individuell handhaben, daher kommt wahrscheinlich auch der Unterschied in der Betrachtung - in Ordnung, dass die einen Teil bei mir mitbestimmen. Ich bin sehr nett zu meinen Gästen und sage, sie dürfen mitentscheiden - ich weiß nicht -, was sie bei mir essen wollen, wie sie bei mir auftreten. Ich kann ihnen keine Vorschriften machen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Was ich nur nicht möchte, ist, dass ich Gäste zu mir einlade, die bei mir dann eine Mehrheit bilden und mir dann sagen, wie ich in meinem Haus zu leben habe, nach welchen Werten ich in meinem Haus zu leben habe und wie ich mein Leben am besten gestalten soll. Das möchte ich nicht. (Neuerlicher Widerspruch und anhaltende Zwischenrufe von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Das ist, glaube ich, auch der große Unterschied in der Denkweise, die wir im Vergleich zu den GRÜNEN oder auch zu den anderen Linksparteien haben. (Abg. Mag. Josef Taucher: Was bist du dann? Eine Rechtspartei? Markus, was bist du dann? - Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Wir sagen, es gibt bei uns eine Leitkultur, die jetzt auch die NEOS versuchen für Wien zu definieren. Ich bin gespannt. Wir haben in Österreich eine Leitkultur. Ich bin dafür, dass wir diese Leitkultur stärken und darauf schauen, dass Menschen, die zu uns kommen, sich an dieser Leitkultur auch entsprechend orientieren. (Beifall bei der ÖVP.) - Vielen Dank. Daher haben wir heute auch wieder einen Antrag eingebracht. Ich würde mich wie gesagt freuen, wenn wir uns darüber Gedanken machen, wie wir die illegale Migration nach Wien begrenzen. Der Herr Bürgermeister und die NEOS haben hier auch immer wieder gesagt, sie können nichts für die Situation, sie haben diese Leute ja nicht gerufen. Die Diskussionen über ein Ausländerwahlrecht und die Mindestsicherung, wie sie derzeit in Wien ausgestaltet ist, sind natürlich Signale, die das Migrationsziel Wien ganz klar entsprechend bewerben. Das lehnen wir als ÖVP natürlich dezidiert ab. (Beifall bei der ÖVP.) Der zweite Antrag, den wir einbringen, ist ein bisschen umfangreicher - dazu wurde auch schon einiges gesagt - und betrifft Maßnahmen, die aus unserer Sicht noch ausstehen. - Herr Stadtrat, ich hoffe, dass wir diese Maßnahmen dann auch noch zu Gesicht bekommen. Sie sagen, es wird noch einiges passieren. Es wird noch einiges getan. Ich hoffe, dass das dann auch entsprechend passiert. Ein Thema, das wir immer wieder diskutiert haben und das ich mir an dieser Stelle erlaube, auch noch einmal einzubringen, ist die Reform der Notkompetenz. Wie gesagt ist das ein mächtiges Mittel, das es dem Bürgermeister ermöglicht, Milliarden Euro mit einer einzigen Unterschrift zu vergeben. Wie wir bei der Wien Energie gesehen haben, ist das auch ein Mittel, das sehr offen für Missbrauch ist. Andererseits ist uns die Reform der Untersuchungskommission natürlich extrem wichtig. Es wurde schon von meinem Kollegen Kowarik angesprochen. Auch das ist für uns eines der wichtigsten Kontrollinstrumente, das SPÖ und NEOS mit ihrer Nichtreform eigentlich abgeschaltet haben. Auch da hoffe ich, dass wir noch vor dem Ende der Legislaturperiode zu einer Lösung kommen. Auch eine echte Reform des Interpellationsrechts ist etwas, das wir immer wieder hier diskutiert haben. Immer mehr Budget wird in Betriebe im etwas entfernteren Umfeld der Stadt ausgelagert. Wir haben keine Möglichkeit, dort hineinzuschauen und nachzufragen. Ich weiß, es gibt natürlich auch die Bundeskompetenz, die davon betroffen ist. Ich glaube aber, dass es Mittel und Wege gibt, auch das Interpellationsrecht hier in Wien entsprechend zu stärken. Auch die Reform der Geschäftsordnung von Gemeinderat und Landtag ist etwas, was wir immer wieder diskutiert haben. Da ist angeblich etwas in Arbeit. Ich bin gespannt, ob das noch vor dem Ende der Legislaturperiode kommt. Auch die Entwicklung des Wahlrechtes und die direkte Demokratie in Wien sind schon vom Kollegen Kowarik angesprochen worden, das heißt eine Stärkung der Bezirke, eine Stärkung der direkten Beteiligung in den Bezirken. - Sehr geehrter Herr Landesrat, vielleicht können Sie uns da noch einen Einblick geben, was kommen wird. All diese Themen sind für uns sehr wichtig. Wir haben noch drei Monate Zeit. Sollte sich bei diesen Projekten etwas bewegen, sind wir natürlich gesprächsbereit und geben gern auch unseren Input dazu ab. Daher bin ich schon sehr gespannt, was kommt. Ich sage nur: Nur Mut, wir haben noch drei Monate Zeit. Es gibt noch viel zu tun. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Herr Abg. Stürzenbecher zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Mitglied der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen und geschätzte ZuseherInnen an den Bildschirmen! Zum Gesetz selber ist, glaube ich, schon ziemlich alles gesagt worden. Wie ich den Wortmeldungen jetzt entnehme, werden wir also einstimmig beschließen, dass wir beim passivem Wahlrecht - wie vom Nationalrat vorgegeben - neue Bestimmungen haben. Auch dass wir bei der Barrierefreiheit eindeutige Verbesserungen haben, halte ich für sehr wichtig. Auch die Systematik bei der Auszählung der Briefwahlkarten ist, glaube ich, etwas, was eine gute Sache ist. Früher hat das ja wirklich - das hat Kollege Kowarik auch richtig gesagt - in den Wahlkommissionen sehr viel Mühe hervorgerufen. Das ist jetzt irgendwie besser. Dann zu den weiteren Sachen: Zu der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen bei außergewöhnlichen Ereignissen habe ich noch nichts gehört. Also das ist auch da, sollte aber hoffentlich nie eintreffen. Das wäre, wenn etwa knapp vor einer Wahl Überschwemmungen sind. Hoffen wir, dass das nie der Fall sein wird. In dem Fall gibt es dann aber eben auch dafür eine gesetzliche Grundlage, bei der dann auch entsprechende Kommunikation und Kundmachungen sein müssten. Die Verlängerung der Frist zur Bestellung der Sprengelwahlbehörden ist für die Parteien, glaube ich, eine gute Sache, weil man da in der Vergangenheit doch sehr zeitlich gepresst war, die alle zu nennen. Von den Dingen, die wir heute beschließen, habe ich mir als Letztes die Zusammenlegung der Bezirke Hernals und Währing aufgeschrieben. Kollege Ellensohn hat richtig angemerkt, dass das insofern erstaunlich ist, als Hernals wesentlich mehr Einwohner hat und trotzdem Währing mehr Wahlberechtigte. Wie gesagt ist das aber eine Sache, die man ... Auf Dauer ist es nicht gut, wenn in einer Gemeinschaft sehr viele Menschen sind, die lang dort leben, arbeiten und integriert sind und nicht mitwählen dürfen. Das ist einfach ein Manko in der Demokratie. Wie wir das lösen, werden wir in den nächsten Jahren klären. Das werden wir sicher nicht bis zum 27. April klären. Für Historiker oder Leute, die noch nicht so lang da sind, erzähl ich es jetzt noch einmal: Wir hatten Anfang der 2000er-Jahre mit Mehrheit hier in diesem Haus im Landtag ein Wahlrecht für Zuwanderer eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hat das für nicht verfassungskonform erkannt. Deshalb ist das jetzt nicht wirklich auf der näheren Tagesordnung, denn um das einzuführen, bräuchte man im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Ich fürchte, in diese Richtung wird in nächster Zeit nicht sehr viel möglich sein. Was man aber schon machen kann, sind vernünftigere Bestimmungen bei der Staatsbürgerschaft, wobei ich durchaus auch dafür bin, dass man insofern streng ist, dass diejenigen Staatsbürger werden, die sich gut integriert haben, die Deutsch können und die womöglich auch ihren Lebensunterhalt hier haben. Die Zeit ist aber relativ lang. Vor allem sind die finanziellen Hürden sehr hoch. Sehr viele Leute, die ich auch persönlich kenne, wollen gern Staatsbürger sein, sind auch gut integriert und arbeiten sehr fleißig, die ganze Familie arbeitet. Sie sagen aber: Wenn wir mit allen Kindern Staatsbürger werden, kostet uns das 4 000, 5 000 oder 6 000 EUR. Das ist einfach sehr viel. Es gibt eben auch Leute, die sehr fleißig arbeiten und nicht viel verdienen. - Vielleicht kennst du, Kollege Wölbitsch, nicht sehr viele solche Leute persönlich, aber es gibt auch in dieser Stadt viele solche Leute. (Abg. Dipl. Ing.in Huem Otero Garcia: Ist meistens so! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Kennst du jemanden?) So gesehen glaube ich, dass man eine gewisse Verbesserung bei der Staatsbürgerschaft für gut Integrierte durchaus machen sollte - das alles aber nicht bis zum 27. April dieses Jahres. Das wird sozusagen ein mittelfristiges, vielleicht sogar langfristiges Vorhaben sein. Tatsache ist aber, dass wir die Demokratie immer weiterentwickeln sollten. Vieles, was früher nicht möglich war, ist heute selbstverständlich. Vielleicht wird es auch bei diesem Punkt irgendwann so weit sein. Vielleicht noch ganz kurz zu dem, was Kollege Kowarik zum Regierungsmonitor gesagt hat. Also dazu muss ich schon sagen: Grün ist nur das, was wir - eben die zwei Koalitionsparteien, die das Regierungsprogramm erstellt haben - für abgearbeitet erachten. Nicht dabei ist - obwohl wir uns das wünschen würden -, dass auch alle Wünsche aller Oppositionsparteien erfüllt sind. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das wäre doch ein bisschen viel verlangt, dass wir diese Sachen erst dann auf Grün stellen dürfen. Dann hätten wir wirklich weniges Grün, denn das würde die Bedürfnisse natürlich immer weiter hinauftreiben, wenn man auch alles, was eine Oppositionspartei verlangt, einbauen muss. Wir bemühen uns natürlich sehr, dass wir die Opposition immer im Boot haben. Je mehr einem Gesetz oder Vorhaben zustimmen, desto besser. Ich glaube, das gehört auch seit langer Zeit zur gelebten Demokratie in diesem Haus. Wenn man dann zum Schluss der Periode vielleicht wieder eine Statistik darüber macht, wie vieles einstimmig und wie vieles mit mehr als zwei Parteien beschlossen worden ist, dann wird man feststellen, dass doch die große Mehrheit der Gesetze oder Vorhaben zumindest von mehr als zwei Parteien beschlossen worden ist. Das ist gut so. Tatsache ist aber, dass es beim Regierungsmonitor schon so ist, dass wir ihn dann auf Grün stellen, wenn wir als Koalition der Meinung sind, das ist erledigt. Wer letztendlich darüber entscheidet, ob das gut ist, sind natürlich die Wählerinnen und Wähler. Die sind dann die, die das endgültige Urteil fällen. Auch da sind wir aber sehr optimistisch, dass das auf Grün gestellt sein wird. Vielleicht auch zum Mehrheitswahlrecht, weil das ja wirklich eine lustige Geschichte ist: Der von mir außerordentlich geschätzte Prof. Neisser, früherer Nationalratspräsident der ÖVP, hat das damals - es war, glaube ich, vor 15 Jahren - noch sehr mit dem Argument betrieben, dass sonst auf Bundesebene automatisch immer nur SPÖ und ÖVP als Regierungspartner infrage kommen. Also diese Initiative hat sich überlebt, weil sie einfach falsifiziert worden ist. Die letzten sieben oder acht Jahre gab es Koalitionen auf Bundesebene, in denen nicht ÖVP und SPÖ waren. Ich fürchte, es wird vielleicht auch in nächster Zeit so sein. Es ist noch nicht ganz fix, aber es ist zu befürchten. Tatsache ist, dass das Mehrheitswahlrecht eigentlich nicht mehr diskutiert wird. Ich habe es auch wirklich nie für gut befunden. Ich finde, ein Proportionalwahlrecht, wie wir es in Österreich haben, ist einfach demokratischer und besser und bildet den Wählerwillen besser ab. Wir sehen es ja in Amerika: Das ist nicht unbedingt förderlich. Die haben das absolut extreme Mehrheitswahlrecht. In Großbritannien, wo die das ja schon seit Jahrhunderten haben, ist es besser entwickelt. Dort hat es keine so negativen Auswirkungen wie in den USA, aber das muss auch nicht sein. So gesehen sind wir uns, glaube ich, in dem Hause einig, dass wir beim Proportionalwahlrecht bleiben und dass das ein gutes System ist. Darüber hinaus gäbe es noch zu vielen Themen vieles zu sagen. Ich möchte aber damit schließen, dass ich mich freue, dass wir diese Gesetzesnovelle einstimmig beschließen. Ich möchte aber schon hinzufügen, dass Demokratie immer etwas Dynamisches ist und wir auch in Zukunft noch für weitere Verbesserungen arbeiten und kämpfen werden. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Kickert zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Der Tagesordnungspunkt betrifft zwar die Änderung der Gemeindewahlordnung. Meine Vorrednerinnen und Vorredner - es waren nur Vorredner, glaube ich, nein, doch nicht - haben aber die Debatte sozusagen weiter gesponnen. Sagen wir so: Das mit dem hohen Gut Wahlrecht und dem hohen Gut Staatsbürgerschaftsrecht, diesen beiden hohen Gütern, kann ich bestätigen. Auch ich halte sie für ein hohes Gut. Kollege Wölbitsch hat dann ein Bild gemalt, nämlich von den Menschen, die aus anderen Ländern zu uns und als Gäste in sein Haus gekommen sind. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Ich denke, diesen Ansatz und dieses Bild könnte man ja verfolgen, indem man fragt: Ab wann sind bei Ihnen Gäste - falls Sie das Land als Haus bezeichnen - nicht mehr Gäste, sondern gleichberechtigte Mitbewohnerinnen und Mitbewohner? Ab wann bestimmen Sie nicht, was in Ihrem Haus passiert, sondern ab wann bestimmen Sie, was in unserem gemeinsamen Haus passiert? (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Ich glaube, genau das ist der Unterschied im Zugang: dass Menschen, die aus anderen Ländern gekommen sind, nicht ewig Ausländer sind. Ich habe den Vorteil, dass man es mir nicht ansieht, dass ich eigentlich aus einem anderen Land gekommen bin. Glück gehabt, echt viel Glück gehabt und noch einmal Glück gehabt, dass ich in einer Zeit nach Österreich gekommen bin, in der die Hürden nicht so hoch waren, wie sie es jetzt sind. Meine Eltern hätten sich das, was sie jetzt für eine Staatsbürgerschaft blechen müssen, für mich und meine drei jüngeren Brüder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht leisten können, obwohl beide gearbeitet haben. Ich denke, genau darüber müssen wir reden. Ist es tatsächlich so, dass die Staatsbürgerschaft am Ende einer Integration stattfindet? Wer misst woran, dass jemand gut integriert ist? Ja, es ist gar nicht so einfach. Ist es die Staatsbürgerschaft? Kann man darüber nachdenken, dass die Möglichkeit, über das mitzureden, was in unserem Haus passiert, diese Integration möglicherweise erleichtert, beschleunigt oder unterstützt? Es muss ja vielleicht nicht für das große Haus Österreich oder das etwas kleinere Haus Wien sein, aber es könnte schon - sagen wir - für den Vorgarten, den Bezirk oder das Grätzl, sein. Da kann man ja auch schon mitreden, vielleicht sogar mitbestimmen. Ich würde gern darüber reden, ab wann was wie nützt. Das würde ich tatsächlich - ohne Vorurteile und ohne Schlenker, dass das Asylberechtigte sind oder Menschen, die sich nicht um unsere Werte kümmern. Wenn sie hier leben wollen, werden sie sich um die Werte und Regeln kümmern müssen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Im besten Fall!) - Dann werden sie das müssen. Das ist so. (Zwischenruf von Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Mit Zwang!) - Nein, gar nicht mit Zwang. Ich meine, mein Vater ist zeit seines Lebens Ausländer geblieben, unter anderem deswegen, weil Österreich ihm vorgeschrieben hat, seine angestammte Staatsbürgerschaft zurückgeben zu müssen. Das wollte er nicht. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: War seine Entscheidung!) - Na ja, eh, aber trotzdem war er vollständig integriert. Trotzdem hat er sich an alle Regeln angepasst. Der letzte Punkt - das sogenannte hohe Gut - war seine persönliche Entscheidung. Sie wurde ihm aber nicht aufoktroyiert, weil er mit seinem Einkommen unter keinen Umständen jemals diese Hürde hätte übertreffen können. Ich glaube, das sind die Unterschiede. Diese Unterschiede in der Bewertung sind, glaub ich, was sich zu besprechen lohnen würde - abseits der populistischen und menschenverachtenden - wie soll ich sagen? - Herangehensweise. Ich glaube schon, dass es nötig wäre, darüber wirklich vorurteilsfrei zu reden. Denn es ist aus meiner Sicht tatsächlich ein demokratiepolitisches Problem, wenn in der Gesamtbevölkerung Wiens immer weniger Menschen an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können, die immer mehr Menschen wesentlich betreffen, die darüber nicht mitbestimmen können. Diesen demokratiepolitischen Gap, den wir immer wieder besprechen, empfinden wir als ungerechtfertigt und als etwas, worauf wir achten sollten und wogegen wir eben mit guten, gut diskutierten Maßnahmen arbeiten sollten. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic und Abg. Petr Baxant, BA.) Das war es auch schon, weil ich den Ansatz ja sehr spannend finde und wir nie Zeit haben, darüber zu reden. Deswegen meine doch nicht so kurze Wortmeldung, wie ich anfangs gedacht habe. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic und Abg. Petr Baxant, BA.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Abg. Kowarik hat sich ein zweites Mal zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Ich wollte das Thema gar nicht ansprechen, aber wenn es jetzt schon so behandelt wird. Also, die ÖVP ist schuld. Die haben den Antrag gebracht. (Abg. Martina Ludwig- Faymann - erheitert -: Immer! Immer!) Staatsbürgerschaftsrecht und Wahlrecht: Kollege Ellensohn hat ein paar Vergleiche gezogen, die hinken, sage ich einmal. Er hat auch einige Institutionen und Körperschaften genannt, bei denen Staatsbürgerschaft keine Rolle spielt, um mitstimmen zu dürfen. Das ist richtig. Unter anderem haben Sie, Herr Kollege, gemeint, der ÖGB. Es geht uns nichts an, was die machen, weil das ein Verein ist. Der ÖGB kann bestimmen, wie er will. Er kann auch andere Hürden dort einführen. Welche Hürden eine Religionsgemeinschaft hat, damit man da demokratisch mitbestimmen kann, und inwieweit eine Religionsgemeinschaft demokratisch ist: Teilweise ist sie das schon, wissen wir, aber teilweise ist Demokratie aus der Logik einer göttlichen Ordnung dann auch nicht immer das ganz große Thema. Wir gestehen aber jeder Religionsgemeinschaft zu, dass sie selber ihre Entscheidungsfindung hat. Wenn sie unseren Vorstellungen halbwegs entspricht, kann sie machen, was sie will. Gut so. Dann haben Sie die Arbeiterkammer genannt. Da wird es schon ein bissel enger, auch bei der Wirtschaftskammer. Es gibt einen entscheidenden Unterschied. Es betrifft ja auch den Bezirk. Bei uns können ja auch Ausländer bei der Bezirksvertretungswahl mitwählen, wie wir wissen, und zwar EU-Staatsbürger. Eines haben sie dann auch irgendwie angesprochen. Es gibt eben einen entscheidenden Unterschied, der für mich persönlich entscheidend ist, nämlich bei gesetzgebenden Körperschaften. Der Bezirk macht keine Gesetze, auch die Arbeiterkammer macht keine Gesetze, und auch die Notariatskammer macht keine Gesetze. Inzwischen können auch EU-Staatsbürger Notare werden. Die können auch bei der Kollegiumsversammlung mitwählen. Es gibt, glaub ich, noch keinen, aber das könnte so sein. Auch die Kammern können das also regeln, wie sie wollen. Bei gesetzgebenden Körperschaften ist das eben etwas anderes. Da sind wir bei dem, was - oftmals sehr salopp und nicht nur von verschiedensten Parteigängern - das Primat der Politik genannt wird, was natürlich nicht ganz stimmt, wie wir wissen. Es wurde auch von unserer Partei schon so behauptet. Es gibt eben in unserer Vorstellung von Verfassung eine wesentliche Gewalt. Das ist die Gesetzgebung. Die kann nämlich die anderen - nämlich die anderen Gewalten - regeln. Also, das ist das Primat. Die Gesetzgebung ist in unserer Verfassungsvorstellung das Wichtigste. Darum sind wir ja hier auch als Landtagsabgeordnete tätig. Ob es jetzt sinnvoll ist, dass Länder die Kompetenzen haben, Gesetze zu machen, können wir diskutieren. Es ist nun einmal so. Das zu ändern, wurde schon hin und wieder versucht. Es ist immer kläglich gescheitert. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Baugesetz!) - Ja, man kann ja auch Baugesetze ändern, wie wir wissen, sonst wären wir nicht in der EU und hätten jetzt eine Gesetzgebung, die mit der grundsätzlichen Vorstellung einer demokratischen Gesetzgebung gar nichts zu tun hat, dass das nämlich vor allem die Kommission vorantreibt und das Parlament nur einen sehr eingeschränkten Bestandteil hat. Die Einschränkung des demokratischen Grundprinzips Baugesetz ist also mit der EU-Volksabstimmung geschehen. Ob das gescheit war oder nicht, mag jeder selber für sich empfinden. Sie können sich vorstellen, welche Meinung ich dazu habe. Es ist aber halt so. Demokratische Entscheidungen muss man anerkennen. Dazu stehen wir da. - Ich verzettle mich schon wieder. Jetzt kommen wir zur Gesetzgebung. Ich sage, bei gesetzgebenden Körperschaften sollten nur Staatsbürger ein Wahlrecht haben. Das ist auch nichts Neues. Frau Kollegin Kickert hat uns gesagt, wie Integrationsprozesse passieren können: Best Practice, sage ich einmal. Gut, wir wissen auch, dass Integrationsprozesse nicht immer so funktionieren wie in ihrer Familie. Auch das ist eine Tatsache. Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft sollte man davon ausgehen, dass der Integrationsprozess wirklich gut abgeschlossen ist. Das ist einmal die Grundannahme. Das ist eben ein Schritt, der sehr weitgehend ist und der Rechte und Pflichten normiert. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Verpflichtungen!) - Ja, auch Pflichten. Wenn man als junger Mann österreichischer Staatsbürger wird, hat man eine von vielen als unangenehm, von manchen als selbstverständlich empfundene Pflicht: Man muss zum Bundesheer oder einen Ersatzdienst leisten. Diese Verbindung mit dem Staatsgefüge soll auch gerechtfertigt sein, damit man die Gesetze dann eben mitbestimmen kann. Ich habe es hier schon einmal gesagt - weil uns das immer unterstellt wird -: Ich habe grundsätzlich keine Angst, dass die Ausländer dann sicher nicht mehr FPÖ wählen und die Wahlergebnisse dann ganz anders ausschauen würden. Also, wenn wir bei manchen Bevölkerungsgruppen sind: Ich glaube, die EU-Staatsbürger aus der Bundesrepublik Deutschland im 15. Bezirk wählen eher nicht FPÖ. Das gebe ich zu. Ich könnte mir aber vorstellen ... Ich habe schon von meinen Erlebnissen erzählt. Ich bin jetzt seit gefühlten 100 Jahren in der Politik und kenne den Bezirk, in dem ich politisch tätig bin, recht gut. Ich habe grundsätzlich keine Angst vor dem Ausländerwahlrecht. Ich sage es Ihnen, wie es ist. Da wählen viele, viele, viele inzwischen auch schon FPÖ, von denen man es gar nicht glauben möchte - womöglich herkömmlich in der vorurteilsbehafteten Sichtweise. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Na ja!) Für mich ist es aber eine staatspolitische Sicht der Dinge. Ich sage: Nein, selbst wenn wir dort - Hausnummer - 50 Prozent bekommen würden, sollte das Wahlrecht für eine gesetzgebende Körperschaft Staatsbürgerschaftsrecht bleiben, weil damit eben gewährleistet ist, dass dieses durchaus zerbrechliche Gefüge zusammenbleibt. Wir erleben auch immer mehr, dass das nicht immer ganz so ist. Dass das ein Problem ist, gebe ich zu. Es gibt ja auch gute Argumente für ein Ausländerwahlrecht. Das sage ich ja gar nicht. Man soll sich mit beidem auseinandersetzen. Dass es ein Problem ist, wenn es Bezirke gibt, wo mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nicht in der gesetzgebenden Körperschaft wählen kann, ist ein Problem. Da setze ich aber schon ein bisschen früher an. Das hätten wir uns vielleicht bei der Zuwanderungspolitik anders überlegen sollen und dort ansetzen sollen. Das ist mein Zugang dazu. Darum habe ich also jetzt auch noch einmal meinen Senf dazugegeben. Das gibt es nicht, wenn es um Ausländerwahlrecht geht und die FPÖ sich nicht meldet. Mit uns sicher nicht. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. - Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Präsident! Liebe Damen und Herren! Obwohl das jetzt eine doch recht umfassende Debatte war, ist eine Sache noch ausständig geblieben, die mir sehr, sehr wichtig erscheint. Ich nehme es mir jetzt einfach heraus, das für das ganze Haus zu machen, nämlich Danke an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sagen, die es ermöglichen, dass wir am 27. April wählen. Bei einer Wahl sind mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt und noch einmal mehrere tausend Ehrenamtliche dabei, damit das überhaupt möglich ist. Das beginnt bei der Wien-IT, beim Logistikzentrum, bei der MA 34, der MA 56, der MA 10 und allen anderen, die Gebäude zur Verfügung stellen, und geht bis zum Fahrtendienst und vielem mehr. Es fängt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Maschinenraum der Demokratie an, bei den Kolleginnen und Kollegen der MA 62 - Wahlen und sonstige Rechtsangelegenheiten. Bei ihnen möchte ich mich besonders bedanken. Die werden nämlich nicht nur - wie alle anderen zuvor genannten - in den nächsten Tagen und Wochen daran arbeiten, sondern haben schon die letzten Tage Tag und Nacht daran gearbeitet, dass wir heute diesen Beschluss treffen können und diese Wahl in den nächsten Wochen gemeinsam gut vorbereiten können. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) - Ein herzliches Danke dafür. Vielen Dank jetzt schon für die Beschlussfassung. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Mir liegt eine Reihe von Beschlussanträgen vor, die ich nun zur Abstimmung bringe. Als ersten habe ich hier einen Antrag der Abgeordneten Krauss, Berger und Guggenbichler betreffend verbindliche Bezirksabstimmungen. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei FPÖ und ÖVP. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Mir liegt ein Antrag der ÖVP, der Abgeordneten Wölbitsch, Mantl, Juraczka, Hungerländer, Taborsky und Sachslehner, betreffend Stärkung der Demokratie in Wien vor. Ich ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen möchten, um ein Zeichen mit der Hand. - Gleiches Abstimmungsverhalten: Zustimmung bei ÖVP, FPÖ und GRÜNEN. - Ich bitte um Verzeihung: Zustimmung bei ÖVP und FPÖ. Das ist dennoch keine Mehrheit. Auch dieser Antrag ist nicht angenommen. Ein weiterer Antrag der ÖVP betreffend Wahlrecht als Staatsbürgerrecht: Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung bei ÖVP und FPÖ. Das ist keine Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle auch hier die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 3 betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich der Betätigung eines Mitgliedes des Landtages in der Privatwirtschaft. Ich bitte die Frau Berichterstatterin, Abg. Akcay, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Safak Akcay: Ich ersuche um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zum Wort ist dazu niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft eine Meldung gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz für die Wahlperiode 2020 bis 2025 hinsichtlich der Betätigung eines Mitglieds des Landtages in der Privatwirtschaft. Ich bitte wiederum die Berichterstatterin, Frau Abg. Akcay, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Abg. Safak Akcay: Auch dafür ersuche ich um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Auch dazu ist niemand zum Wort gemeldet. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch dabei ist die Einstimmigkeit gegeben. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Lhptm-Stv. Wiederkehr. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Abg. Wagner. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Abg. Kurt Wagner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben gehört, es ist der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert werden soll. Ich ersuche, diesen Entwurf zum Beschluss zu erheben. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Abg. Seidl. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Ich habe versprochen, ich mache es ganz kurz. Wir haben heute in der Früh um 8 Uhr den Ausschuss dazu gehabt. Wenn ich mich recht erinnere, haben heute nicht nur wir, sondern, wie ich glaube, auch die ÖVP gegen dieses Poststück gestimmt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Richtig!) Natürlich wäre es interessant, jetzt eine Mindestsicherungsdebatte abzuhalten, aber das wäre meiner Meinung nach nicht fair. Der Herr Stadtrat ist heute nicht da, sondern liegt im Spital. Aus dem Grund machen wir es auch nicht. Wir haben es schon sehr oft gemacht. Wir werden unter Garantie auch noch vor dem Wahltag am 27 April wieder die Möglichkeit haben, das eine oder andere Mal über die Mindestsicherung zu reden. Wir wissen alle, woran es krankt. Ich glaube, ich brauche das nicht zu wiederholen. Kernpunkt, warum wir dem Poststück heute nicht zustimmen, ist einfach die Tatsache, dass das aktuelle Gesetz noch immer nicht zu 100 Prozent dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz entspricht. Somit beende ich, wie gesagt, auch schon meine Wortmeldung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Abg. Konrad zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. (Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad, in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Wolfgang Seidl: Das waren weniger als zwei Minuten!) Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast werde ich ein bisschen wehmütig: Es ist das letzte Mal in dieser Legislaturperiode, dass ich nach dem Kollegen Seidl hier nach vorn treten und zum Thema Mindestsicherung sprechen darf. Wir haben das in dieser Legislaturperiode ja doch einige Male gemacht. (Abg. Wolfgang Seidl: Wir machen das noch einmal!) - Ah, ihr macht es noch einmal. Okay, dann ist das doch nicht das letzte Mal. Ich möchte natürlich trotzdem kurz darauf eingehen, warum wir heute noch einmal zu dem Thema sprechen. Anlass ist eben eine Novelle zur Einführung eines Schulungszuschlags, den die schwarz-grüne Bundesregierung beschlossen hat, die besagt, dass mit dieser Gesetzesänderung für MindestsicherungsbezieherInnen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aber eine AMS-Schulung absolvieren, gewisse Einkommensquellen anrechnungsfrei gestellt werden. Während ein solcher Zuschlag inhaltlich grundsätzlich durchaus sinnvoll erscheint, muss schon darauf hingewiesen werden, dass das für die Länder - und somit auch für Wien - zu einem enormen Mehraufwand führt. Bei uns sind das 30 Millionen EUR pro Jahr. Wir sind der Meinung, dass es dabei vor allem um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme geht und dieser Mehraufwand daher auch vom Bund getragen werden müsste. Daher haben wir heute auch einen entsprechenden Resolutionsantrag eingebracht. Auch wenn Kollege Seidl angekündigt hat, dass wir das Thema Mindestsicherung in dieser Periode vielleicht eh auch noch einmal beleuchten, möchte ich trotzdem heute ganz kurz auch noch ein bisschen auf das größere Bild eingehen. Es ist wie schon festgestellt nicht neu, dass wir über das Thema Mindestsicherung sprechen. Was allerdings neu ist, Kollege Seidl, ist, dass es nun so aussieht, dass die FPÖ unmittelbar davorsteht, die nächste Bundesregierung zu stellen und daher auch die Verantwortung hat, einen Fehler auszumerzen, der in einer letzten Periode begangen worden ist, als Sie in der Regierung waren, nämlich 2019, als Sie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen haben, das wesentliche Probleme mit sich gebracht hat und heute immer wieder zu entsprechender Verärgerung bei der Bevölkerung führt. Es war ein großer Fehler - das sage nicht nur ich, das sagen viele Expertinnen und Experten, zuletzt auch Prof. Christoph Badelt -, weil Sie diesem Land mit diesem Beschluss aus rein populistischen Gründen einen sozialpolitischen Fleckerlteppich beschert haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS.) Sie haben in diesem Gesetz keine Mindestsätze formuliert, sondern bloß Richtwertobergrenzen gesetzt. Sie haben es vor allem in die Verantwortung der Länder gegeben, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Das hat das System in Österreich komplex gemacht. Es ist in den unterschiedlichen Bundesländern nun sehr verschieden, wer welchen Anspruch auf welche Unterstützungsleistungen hat. Das ist einfach nicht sachgerecht und hat auch zu einem Race to the Bottom geführt. Wir wissen, dass viele Bestimmungen danach wieder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden und Sie hier einfach ein handwerkliches Chaos hinterlassen haben. Das wissen Sie ja auch. Ich bin gespannt, was Sie, wenn Sie dann in der Bundesregierung sind und nicht rein populistisch werden agieren können, sondern natürlich sehr wohl auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Verfassungsbestimmungen und das EU-Recht werden berücksichtigen müssen, machen werden, um da eine gute Lösung an den Tag zu legen. Für uns ist es klar. Wir haben dargelegt, was da zu ändern wäre. Ich werde es jetzt nicht weiter ausführen, weil wir noch einmal die Gelegenheit haben werden. Das werden wir natürlich weiterhin auch auf Bundesebene darlegen. Ganz zum Schluss möchte ich noch ganz kurz auf das Thema Bildungskarenz zu sprechen kommen, weil die GRÜNEN bei diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag eingebracht haben. Wir werden diesem Antrag in dieser Form heute nicht zustimmen, da er uns inhaltlich in dem, was zu verbessern wäre, zu vage bleibt. Gleichzeitig ist es mir aber wichtig klarzustellen, dass wir NEOS eine vollständige und vor allem ersatzlose Abschaffung der Bildungskarenz, wie das nun auf Bundesebene von FPÖ und ÖVP kolportiert wird, natürlich ebenso nicht begrüßen, weil wir berufliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen selbstverständlich sehr wohl als förderwürdig empfinden. Klar ist aber eben auch, dass eine Bildungsmaßnahme, die gemäß Rechnungshof zu 50 Prozent auf meist sehr gut ausgebildete Elternteile trifft, die dann mit teilweise sehr fragwürdigen Kursen die Elternkarenz verlängern, einer grundlegenden Reform bedarf. Dazu haben wir ebenfalls sehr klare und konkrete Vorschläge, die wir auf Bundesebene einbringen werden. - Vielen Dank. Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächster ist Herr Abg. Prack zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde trotzdem zur Debatte sprechen. Ich sehe keinen Grund, warum der Landtag nicht ein Gesetz debattieren soll, nur weil der Herr Stadtrat nicht da ist. - Herr Seidl, also das ist ein falsches Verständnis davon, wofür wir hier verantwortlich sind. Wir diskutieren im Wesentlichen ein Gesetz, das Schulungszuschläge in der Sozialhilfe anrechnungsfrei stellt. Wir halten das für eine progressive Sozialpolitik. Unser Ziel mit der Sozialhilfe ist ja immer die Arbeitsmarktintegration, wenn wir über die erwerbstätige Bevölkerung reden. Wir sind in einer Situation - gerade gestern kam wieder ein großer Bericht auf orf.at - eines massiven Fachkräftemangels, insbesondere in den Bereichen des Gesundheitssystems, des Sozialsystems und des Betreuungsbereiches. Insofern ist es sehr wichtig, dass wir nicht nur aus dem neu ausgebildeten jungen Bereich schöpfen, sondern dass wir auch bei der erwerbstätigen Bevölkerung darauf achten, dass Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen möglich sind. Die Qualifizierung ist gerade in der jetzigen Situation der beste Weg aus der Arbeitslosigkeit. Insofern ist es sehr, sehr gut, dass die Bundesregierung mit diesen Maßnahmen - es betrifft ja nicht nur die SozialhilfebezieherInnen, bei denen das anrechnungsfrei gestellt wird, sondern auch Menschen in der Arbeitslosigkeit - eine progressive Sozialpolitik macht und wir die Menschen dabei unterstützen, sich höher zu qualifizieren und dann auch in bessere Jobs mit höherer Bezahlung zu kommen. (Beifall bei den GRÜNEN.) In diesem Gesetz werden dann auch ein paar Kleinigkeiten repariert. Diese Kleinigkeiten nimmt, so vernehme ich, die ÖVP jetzt als Grund, gegen das Gesetz zu stimmen, das sie im Wesentlichen auf Bundesebene mitbeschlossen hat. Diese Kleinigkeiten sind, dass man zum Beispiel auch Förderungen des WAFF anrechnungsfrei stellt. Ich halte es für überaus sinnvoll, was hier gemacht wird, weil es bei WAFF-Förderungen ja schließlich und endlich oft darum geht, dass zum Beispiel die Kosten einer Ausbildung zu einem Teil mitfinanziert werden. Wenn man das jetzt nicht anrechnungsfrei stellt, sondern auf die Sozialhilfe anrechnet, dann ist das als arbeitsmarktpolitisches Instrument ein bisschen absurd. Dann bräuchte man keine Förderung zu machen, denn das ist dann ein Hosentaschengeschäft. Insofern ist es total sinnvoll, das anrechnungsfrei zu stellen. Ähnliches gilt für das Anrechnungsfreistellen von Ferialjobs von SchülerInnen. Es ist völlig absurd, wenn SchülerInnen in den Ferien etwas dazu verdienen und das dann auf das Haushaltseinkommen des Mindestsicherungshaushalts angerechnet wird. Insofern ist das also ein sehr, sehr sinnvoller Vorschlag. Ich meine, es muss uns doch extrem freuen, wenn Jugendliche aus Mindestsicherungshaushalten in den Schulferien sozusagen erste Erwerbserfahrungen machen. Wenn wir das damit bestrafen, dass ihren Eltern um das Geld, das sie da verdienen, die Mindestsicherung gekürzt wird, dann ist das reichlich absurd. Diese beiden Dinge, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, als Vorwand zu nutzen, um gegen dieses Gesetz zu stimmen, halte ich für reichlich absurd. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte aber auch noch - Kollege Konrad hat es schon angesprochen - auf eine angekündigte gegenteilige Entwicklung Bezug nehmen. Das ist die Totalabschaffung der Bildungskarenz. Ich möchte schon darauf hinweisen: Es wird jetzt auch in der Öffentlichkeit immer wieder mit einer WIFO-Studie argumentiert, die Verbesserungspotenziale aufzeigt. Ich weiß nicht, wer diese WIFO-Studie gelesen hat, aber die Wifo-Studie beschäftigt sich in großen Teilen mit den positiven Effekten der Bildungskarenz als wichtigem arbeitsmarktpolitischem Instrument und zeigt dann einiges an Verbesserungspotenzial auf. Zugegebenermaßen muss man sich anschauen, ob man bei dem Wildwuchs der Anschlusskarenzen an Elternkarenzen etwas tun muss. Man muss sich anschauen, ob jede inhaltliche Maßnahme, die da gefördert wurde, sinnvoll war und ob man nicht stärker fokussieren muss, was da inhaltlich genehmigt wird. Man kann darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, dass alle vier Jahre ein Anspruch entsteht. Man kann also über all diese Dinge diskutieren. Man kann diese Verbesserungspotenziale erheben. Das sollte man auch tun. Genau dafür gibt es diese Studien. Dafür gibt es den Rechnungshofbericht. Eine Totalabschaffung bedeutet aber, das Kind mit dem Bade auszuschütten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir haben im Sozial- und Gesundheitsbereich Ausbildungen, die durch so eine Totalabschaffung für einen großen Teil der Bevölkerung verunmöglicht werden. Da gibt es viele Ausbildungen, die zum Beispiel so etwas wie lange unbezahlte Praktika haben. Wie die noch irgendjemand absolvieren soll, die oder der nicht über das ausreichende Vermögen verfügt, bleibt für mich völlig unklar. Wenn man das tatsächlich durchzieht, dann kommt man nur zu einer Verlagerung der Bildungskarenz in die Arbeitslosigkeit und zu einer Verlagerung des Weiterbildungsgeldes ins Arbeitslosengeld. Man raubt Qualifizierungs- und Weiterbildungschancen, insbesondere - das zeigt die WIFI-Studie auch - für Frauen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Stattdessen diskutieren wir dann auch noch über eine Herdprämie. Frauen, die sich weiterbilden und mehr verdienen wollen, passen also nicht ins Weltbild. Denen schmeißen wir dann Hindernisse in den Weg und streichen die Bildungskarenz. Fördern tun wir hingegen, wenn die Frauen zu Hause bleiben und ihre Kinder nicht in die Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Das sagt irgendwie alles über Ihr Weltbild. Ich meine, die FPÖ ist in der Debatte mittlerweile eh komplett abwesend. Es geht nicht um die Erwerbsintegration, sondern es geht um eine Zurück-an-den-Herd-Politik. Das ist nicht unser Zugang zur Politik, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Deswegen bringen wir auch einen Antrag ein, der sich für den Erhalt der Bildungskarenz ausspricht. Ich würde bitte, das noch einmal zu überlegen. Ich habe jetzt sehr klar formuliert - das steht auch in der Begründung drinnen -, dass wir durchaus Verbesserungspotenziale sehen. Warum man dem seitens der NEOS nicht zustimmen kann, ist mir nicht ganz unklar. Ich weiß ja nicht, wie sich die SPÖ dazu verhalten wird, aber normalerweise stimmen sie immer gleichmäßig ab. Insofern würde ich noch einmal an Sie appellieren, darüber nachzudenken. Grundsätzlich muss die Bildungskarenz als wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument erhalten werden, das insbesondere Frauen zugutekommt. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächste ist Frau Abg. Korosec zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute wieder eine Novelle zum Mindestsicherungsgesetz. Ich glaube, mit der heutigen sind es 15. Wir beschäftigen uns also seit Jahren damit. Ich gebe meinen Vorrednern recht, die alle sagen: Man sollte sich das jetzt einmal wirklich genau anschauen und das bereinigen. Ich hoffe, dass das relativ bald einmal passieren wird. Heute sind es aber nur einige Teile davon. Ich möchte einmal zu den allgemeinen Fakten kommen, denn die sollte man sich schon ansehen. Wenn ich höre, da müssen wir noch dazugeben und das sollte man noch tun: In den Einzelfragen ist es richtig. Da bin ich ja ganz bei Ihnen, Herr Kollege Prack, dass man sagt: Na ja, das kostet nicht, das sollte man tun. Insgesamt wissen wir aber: Es ist gestern über die 3,5 Milliarden EUR Schulden debattiert worden, die es in Wien gibt. Wir wissen, dass es im Bund auch große Außenstände gibt, weil eben das Budget in den letzten Jahren durch Corona und die hohen Zuschüsse, die zu Recht an die Bürgerinnen und Bürger gegeben werden mussten, natürlich dementsprechend belastet wurde. Das heißt also, auch da müssen wir wieder einmal überlegen: Was ist notwendig? Was muss gemacht werden? Wo kann man eventuell einsparen? Damit komme ich natürlich schon zu der Mindestsicherung, die uns vor allem in Wien unglaublich viel kostet. Die Wiener Mindestsicherung schaut so aus, dass fast zwei Drittel der Mindestsicherungsbezieher in Wien leben und keine Österreicher sind. Das muss man sich schon vorstellen. Ich glaube, darüber denkt niemand mehr nach. Rund 44 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien sind Asylberechtigte, und fast drei Viertel aller Mindestsicherungsbezieher Österreichs leben in Wien. Fast 80 Prozent aller Asylberechtigten, die in Österreich Mindestsicherung beziehen, leben in Wien. Die Wiener Mindestsicherung ist schon zu einer sozialen Hängematte geworden - teilweise weil es direkt notwendig ist, weil die Mindestsicherung mit fast 1 300 EUR dann nur die Möglichkeit ergibt, geringfügig dazuzuverdienen. Das heißt, hier besteht ja eigentlich die Situation, dass die Asylberechtigten von der Arbeit abgehalten werden. Denn mehr dürfen sie nicht verdienen, während in allen anderen Bundesländern nur 400 EUR bezahlt werden und es da natürlich schon mehr Möglichkeiten gibt. Das alles sollte man sich also wirklich einmal wieder in Ruhe anschauen, weil das natürlich unglaublich viel kostet. (Beifall bei der ÖVP.) Wir geben - ich weiß nicht, ob das bekannt ist - in Wien täglich etwas mehr als 200 Millionen EUR für die Mindestsicherung aus. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das geht sich nicht aus!) Das heißt, das ist im Jahr ungefähr 1 Milliarde EUR. Über 70 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher in Wien innerhalb der letzten zwei Jahre haben eine Bezugsdauer von über 20 Monaten. (Widerspruch der Abg. Gabriele Mörk.) - Frau Kollegin, Sie schütteln den Kopf. Ich kann nur sagen, wir haben das aus den aktuellsten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2023. Diese Fakten sprechen leider eine ganz klare Sprache. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sie haben gesagt, 200 Millionen pro Tag?) - Ja. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher, erheitert: Das sind aber keine Fakten!) - Ach so, Entschuldigung: 2 Millionen EUR pro Tag. (Abg. Gabriele Mörk: Deshalb habe ich den Kopf geschüttelt!) - Ach so, das war es. Nein, das war ... Ich habe dann aber richtig aufs Jahr gerechnet. Das war wieder richtig, nicht? Sind wir uns da wieder einig? (Heiterkeit der Rednerin.) Gut, aber diese Zahlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind schon ein Beweis für die dramatische Situation im Wiener Sozialsystem. Bitte, die Tendenz in den kommenden Jahren wird ja keinesfalls besser werden. Die Auswirkungen strahlen eben auf andere Bereiche aus. Wenn ich an die Diskussion gerade gestern denke, was Bildung betrifft, die so wichtig ist und wo Mittel fehlen. Die Bildung unserer Jugend ist unsere Zukunft. Da muss man sich schon überlegen: Wo könnte man oder wo kann man Veränderungen vornehmen, die sachlich gerechtfertigt sind? (Beifall bei der ÖVP.) Die Realität ist aber derzeit bei den Verantwortlichen der Stadt noch nicht angekommen. Ich möchte da den Herrn Landeshauptmann zitieren, der in einem Interview in der Tageszeitung "Heute" vom 11.1. gemeint hat, der starke Zuzug durch Asylwerber und Flüchtlinge nach Wien ist eine sehr große Herausforderung - was eine völlig richtige Feststellung ist. Das sage ich auch. Das kann man wohl kaum mehr anders sehen. Trotzdem biegt der Herr Landeshauptmann dann aber sofort falsch ab. Ich zitiere: "Man sollte nicht vergessen, alles, was mit Zuwanderung, Asyl, aber auch Integration zu tun hat, ist eigentlich Bundessache." - Das ist einfach falsch. Wenn alle Bundesländer rund um Wien - Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich oder die Steiermark - an subsidiär Schutzberechtigte die Grundversorgung statt der Mindestsicherung auszahlen und nur Wien hier anders agiert, wie ich schon erwähnt habe, und den Betroffenen sogar quasi das Dreifache zahlt, dann braucht man sich wirklich nicht zu wundern, dass die Bundeshauptstadt zu einem Sozialmagnet wird. (Beifall bei der ÖVP.) Denn über die erhöhten Sozialleistungen wird natürlich die Zuwanderung gesteuert. Da brauchen wir uns ja nichts vorzumachen. Für diese Situation und die Auswirkungen ist Wien verantwortlich. Inhaltlich handelt es sich um die Umsetzung von Bundesvorgaben. An sich sind die ... (Zwischenruf des Abg. Georg Prack, BA.) - Es stimmt, Herr Kollege Prack. Wir stimmen deshalb nicht zu, weil wir da keine Ausweitung wollen. Sie haben recht, aber immerhin haben auch Sie gesagt, es sind 30 Millionen EUR, nicht? Insgesamt. Für den Einzelnen kann man das schon vernachlässigen, aber insgesamt sind es natürlich auch wieder 30 Millionen EUR, gerade wenn wir jetzt sagen, wir müssen einsparen, nicht? Das heißt, gestern haben wir noch davon gesprochen, was man alles tun muss, damit wir einsparen, und heute reden wir schon wieder davon, was wir ausgeben wollen. In dem Einzelfall, wie gesagt wurde, und gerade bei Studenten sagt man wirklich, eigentlich arbeitet der, und jetzt wird das abgezogen. Ja, im Einzelfall haben Sie recht, aber insgesamt muss man halt einmal sagen, ja, nur, wo es notwendig ist. Man kann das doch da und dort verändern. Abgesehen von einer allgemeinen Veränderung, weil sie eben verfasssungsgesetzlich nicht in Ordnung ist, sind das die zwei konkreten Punkte, warum wir heute dagegen stimmen. Es hat übrigens auch die Wirtschaftskammer genau diese sehr starke Kritik hier formuliert. (Beifall bei der ÖVP.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es schon am Anfang gesagt: Die Wiener Mindestsicherung ist ein Magnet für die Einwanderung ins Sozialsystem. Alle Maßnahmen, die dabei helfen, dass dieses System gerechter wird und mehr Anreize zu Leistungen geschaffen werden, unterstützen wir. Uns geht es auch um Leistung. Das heißt, Menschen, die es wirklich brauchen, denen helfen wir. Dass man aber fast verhindert, dass Menschen sich eine Arbeit suchen, weil sie durch die Mindestsicherung hier so gut ausgestattet werden, wollen wir nicht. (Beifall bei der ÖVP.) Da machen wir auch nicht mit, obwohl der Ansatz, wie ich schon gesagt habe, bei dieser Novelle durchaus positiv ist. Das Wiener Sozialsystem soll wirklich die Schwächsten stützen. Wir müssen uns da also schon einmal klarwerden: Die Schwächsten müssen gestützt werden. Die, die aber selber auch etwas dazu beitragen können, sollte man auf gar keinen Fall davon abhalten. Es ist einfach wichtig, dass man die Zuwanderung im Grunde genommen über die Sozialleistung steuern kann. Denn sonst wäre es nicht möglich, dass von den subsidiär Schutzberechtigten 93 Prozent in Wien sind. Nur 7 Prozent sind in allen anderen Bundesländern. Das hängt nur damit zusammen: Wenn man in Wien 13 000 EUR bekommt und in den anderen Bundesländern 400 EUR, dann meine ich, ist das ja logisch. Ich meine, da kann man jede andere Überlegung eigentlich gar nicht anstellen. Daher verschließen Sie nicht länger die Augen! Das Umdenken sollte rasch beginnen, damit die Stadt Wien nicht mehr - ich weiß, Sie hören das immer nicht gern - der Sozialmagnet Österreichs ist. Wir wollen, dass diese Menschen, die bei uns sind, nicht in einer Hängematte sind, sondern wir wollen ihnen ja helfen, dass sie zu einer Arbeit kommen und dass das ein Sprungbrett für ihr weiteres Leben ist. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Mörk zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Gabriele Mörk (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt jetzt eine Novellierung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes zur Beschlussfassung vor. Im Februar des Vorjahres haben die Regierungsparteien ÖVP und GRÜNE mit einem Initiativantrag eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Nationalrat eingebracht. Mit dieser Novelle wurde der Schulungszuschlag für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch auf Bezieherinnen und Bezieher der Sozialhilfe beziehungsweise der Mindestsicherung ausgeweitet. Wer an einer Schulungsmaßnahme teilnimmt, soll - je nachdem, wie lang die Schulungsmaßnahme dauert - dreimonatig einen Zuschlag erhalten - eine inhaltlich sinnvolle Maßnahme. Kollege Prack ist schon darauf eingegangen, dass es natürlich primär unsere Aufgabe ist, Menschen in Beschäftigung zu bringen, ihnen Anreize zu geben und sicherzustellen, dass auch in Zukunft Förderungen, die der WAFF auszahlt, oder Praktika für SchülerInnen nicht mehr angerechnet werden. Die Länder sind bezüglich dieser Einführung aber in keiner Weise eingebunden worden. Ich sehe da vor allem zwei Punkte sehr kritisch: Die Gewährung des Schulungszuschlages war bisher Aufgabe des Arbeitsmarktservice und wird teilweise auch auf die Länder übertragen. Das führt aus meiner Sicht nicht nur zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, sondern auch zu Zweigleisigkeiten. Die Einführung dieses Zuschlages führt auch zu erheblichen Mehrkosten, da diese Zuschläge in der Mindestsicherung nicht anrechenbar sind. Das bedeutet vor allem für das Land Wien im heurigen Jahr Mehrkosten von rund 30 Millionen EUR. Weshalb diese primär arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht weiterhin in die Kompetenz des Bundes fällt, ist mir eigentlich auch nicht ganz nachvollziehbar. Diese Novelle wurde auf Bundesebene mittels Initiativantrag eingebracht. Das heißt, es gab keine Begutachtung. Die Länder waren auch nicht in der Lage, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Daher setzen sich Wien und auch die anderen Bundesländer dafür ein, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand vereinfacht wird und auch die Rücknahme der Kostenverlagerung in die Mindestsicherung oder Sozialhilfe erfolgt. Am 6.11.2024 gab es daher auch einen entsprechenden Beschluss von den Landesfinanzreferenten für Verhandlungen mit dem Bund. Als letzter Schritt ist auch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof angedacht. Entsprechend § 12 der Bundesverfassung ist Wien verpflichtet, die Vorgaben des von der ÖVP und den GRÜNEN novellierten Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes umzusetzen. Wir werden aber gemeinsam mit allen anderen Bundesländern die finanziellen Ausgaben einfordern. Daher wurde von der Fortschrittskoalition heute auch ein Beschlussantrag eingebracht, in dem es darum geht, dass die Kosten vor allem den Bundesländern rückerstattet werden. Frau Abg. Korosec, wieso die ÖVP dieser Novellierung, die umgesetzt werden muss, nicht zustimmen kann, habe ich bei Ihrer Rede nicht wirklich verstanden. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Hungerländer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren! Eine Steilvorlage meiner Vorrednerin. Wenn das aus der Rede von Kollegin Korosec nicht hervorgegangen ist, helfe ich gern nach, zu erklären, warum wir dem nicht zustimmen. Sie kennen bestimmt die Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich, die ja sehr detailliert ist und einige Kritikpunkte anführt. (Abg. Gabriele Mörk: Welche Stellungnahme?) Zu den wichtigsten Kritikpunkten gehört für uns erstens: Wien weitet die notwendigen Regelungen, also die Regelungen, die es treffen muss, um die Sozialhilfe- Grundsatzgesetz-Novelle umzusetzen, aus, nämlich um Leistungen, die beispielsweise vom WAFF oder von anderen Trägern bezahlt werden. Diese Ausweitung mag aus Sicht der GRÜNEN inhaltlich begründbar sein. Uns ist sie inhaltlich nicht ersichtlich. Zweites Argument: Durch diese Ausweitung - Klammer auf: auch bei den Schülern bis 21 Jahren findet eine Ausweitung statt - ist erst recht keine bundesweit einheitliche Regelung möglich. Jetzt haben wir den Kritikpunkt gehört: Es ist ein Fleckerlteppich. Statt dass Wien jetzt eine Novelle des Bundes eins zu eins umsetzt, um ein bisschen Kohärenz herzustellen, macht Wien das Gegenteil. Es macht wieder eigene Regelungen und trägt so bundesweit zu noch mehr Verwirrung und noch mehr Ungleichheit bei. Warum, müssen wir uns fragen. (Beifall bei der ÖVP.) Das dritte und unseres Erachtens gewichtigste Argument ist: Es ist laut Stellungnahme der österreichischen Wirtschaftskammer rechtswidrig. Die Ausweitung auf Zahlungen, die nicht vom AMS kommen, und auf das Einkommen von Schülerinnen und Schülern bis zum 21. Lebensjahr ist laut Stellungnahme der Wirtschaftskammer rechtswidrig. Jetzt habe ich in keiner von Ihren Reden gehört - vielleicht kann Kollege Florianschütz das aufklären -, wie Sie mit diesem Vorwurf der Rechtswidrigkeit umgehen. Nun wissen wir: Wenn es um die Mindestsicherung geht, hat es das Land Wien nicht ganz so mit der Rechtskonformität. Da gibt es ja auch andere Teile, die immer noch rechtswidrig sind, beispielsweise die Auszahlung der Mindestsicherung an subsidiär Schutzberechtigte. Wir sehen keinen Grund, warum noch mehr rechtswidrige Teile in die Wiener Mindestsicherung hineinkommen sollen. Deswegen lehnen wir das ab. (Beifall bei der ÖVP.) Geschätzte Damen und Herren, ich muss auch ein bisschen mein Bedauern zum Ausdruck bringen. Als ich gehört habe, es gibt eine Novelle der Wiener Mindestsicherung, dachte ich mir: Na gut, jetzt kurz vor den Wahlen hat die Vernunft um sich gegriffen. Man hat gesehen, wir geben über 1 Milliarde EUR für die Wiener Mindestsicherung aus. Jetzt kommt die SPÖ drauf, da müssen wir doch etwas ändern. Wir machen eine Deckelung bei Mehrkindfamilien. Wir geben subsidiär Schutzberechtigten keine Aufzahlung auf die Mindestsicherung, wie das rechtlich auch nicht vorgesehen ist, und so weiter und so fort. Wir machen endlich die Maßnahmen, die notwendig wären, um die Kosten zu senken. - Leider aber ist das Gegenteil der Fall. Die Kosten werden weiter ausgeweitet. Kollege Prack hat gestern gefragt: Ja, wo wollen wir denn kürzen? Das sind ja alles nur Minibeträge. - Herr Kollege Prack, überall muss man ein bisschen einkürzen, weil wir knapp 4 Milliarden EUR Schulden haben. Wir haben 1 Milliarde EUR an Ausgaben für die Wiener Mindestsicherung. Das ist zu viel. Da muss selbstverständlich überall, wo es möglich ist, eingekürzt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Wenn ich also den Zustand der Wiener Mindestsicherung für die geschätzten Wählerinnen und Wähler zusammenfassen würde: Wie ist der Status quo der Wiener Mindestsicherung? - Sie ist sauteuer. Sie zieht nachweislich Zuwanderung in das Sozialsystem an. Drittens, sie ist gesetzeswidrig. Das ist der Zustand der Wiener Mindestsicherung, ein Sozialmagnet, sauteuer und gesetzeswidrig. Am 27. April haben die Wiener die Möglichkeit, das zu ändern. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Florianschütz zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer via Livestream! Ich würde mir wünschen, dass das jetzt ganz viele Leute gehört haben. Das würde ich mir wünschen. Ich bin schon der Meinung, dass man mit Effizienz agieren muss. Ich bin auch der Meinung, dass man öffentliche Mittel effizient ausgeben muss. Ich bin auch dafür, dass wir sparen. Ich muss aber da den Kollegen Prack und übrigens auch den Kollegen Margulies in Schutz nehmen, die gestern gesagt haben: Man muss verantwortungsbewusst und sparsam mit dem öffentlichen Gut umgehen, jedoch nicht zu Lasten der ärmsten Menschen. Das hat keiner gesagt. Wenn ich das von Ihnen höre, meine Damen und Herren, seitens der Beteiligten der nächsten Bundesregierung, dann kann ich mir ungefähr vorstellen, was auf die Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft zukommt: ein Kahlschlag im Sozialsystem, eine Verlagerung von Verantwortung und besonders von Kosten auf die Bundesländer, eine herzlose Mentalität bei der Budgetkonsolidierung und gleichzeitig eine Bedienung von sehr vermögenden Menschen, um das böse Wort Superreiche hier nicht überstrapazieren zu wollen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM, erheitert: Sag mir, wie du darauf kommst!) Eigentlich hatte ich nicht vor, eine grundsätzliche Diskussion zum Thema Mindestsicherung zu führen, aber sie bietet sich an, weil das, was hier betrieben wird, ja in Wirklichkeit die Blaupause ist. Seien Sie (Der Redner richtet sich an Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) mir nicht böse. Wir haben eigentlich ein sehr gutes Verhältnis, Frau Abgeordnete. Es ist merkwürdig, dass Sie in einer Bundesregierung hergehen und mit einem Initiativantrag - darüber kann man diskutieren, auch da habe ich so meine Skepsis (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das macht ihr aber auch!) - ein Gesetz beschließen. Dieses Gesetz führt dazu - das haben meine Kollegin Mörk und der Kollege Prack heute auch schon gesagt -, dass Kosten ohne eine entsprechende Mitsprachemöglichkeit auf die Bundesländer verschoben werden. Dann machen Sie das und zwingen uns damit natürlich, dieses Gesetz umzusetzen. Denn das machen wir ja nicht, weil uns fad ist, sondern weil es eine gesetzliche Vorgabe ist. Dann stimmen Sie in dieser Gebietskörperschaft dem Vorschlag Ihrer eigenen Bundesregierung nicht zu, mit der Argumentation, Sie konnten sich in der Bundesregierung nicht durchsetzen. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Nein, ich habe das schon anders argumentiert!) - Na, ein bisschen. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Nein, das ist ja nicht wahr!) - Sie waren nie der Meinung, haben Sie gesagt, und die GRÜNEN haben sich durchgesetzt. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Ich weiß schon, was ich gesagt habe!) - Egal, denn wenn Sie es mitgetragen haben, ist es ja umso schlimmer. Denn dann spielen Sie jetzt quasi die Wiener Opposition gegen die eigene Bundesregierung. Das halte ich eigentlich für merkwürdig, um es einmal so zu sagen. Ich weiß schon, das ist eine unangenehme Wahrheit, aber es ist schon eine Wahrheit. (Neuerlicher Widerspruch der Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Meine Damen und Herren, um Ihnen - das ist ja für die Zuschauerinnen und die Zuschauer wichtig - die Dimension zu erklären: Es gibt ja diese Aufgliederung, wer diesen Schulungszuschlag bekommen soll. Da gibt es - das ist neu - diejenigen, die Leistungen des AMS beziehen und die anderen. Weil gesagt worden ist, das ist so eine Erhöhung und so furchtbar: In der Frage der AMS-LeistungsbezieherInnen in der Zielgruppe der Menschen mit Leistungsbezug zwischen 121 und 365 Tagen reden wir von 7,47 EUR pro Tag, meine Damen und Herren. Das ist ja kein überbordender Geldregen, der sich über Menschen ergießt, die sich in Schulungen befinden, sondern es ist eine echte und vernünftige Hilfe, das zu tun. Das ist das Gute an diesem Gesetz. Es hat ja nicht nur Nachteile. Dass das in der Anrechnungsfreistellung in Zukunft drinnen ist, ist richtig - wie auch andere Dinge, zum Beispiel die Frage der Förderungen des AMS insgesamt beziehungsweise der Förderungen aus Nicht-AMS-Institutionen wie dem Wiener ArbeitnehmerInnen- Förderungsfonds. Das hängt damit zusammen. Das ist eine sinnvolle Geschichte. Darum glaube ich auch, dass man diesem Gesetz so zustimmen kann, nämlich unserem. Denn der Zustand, dass man hergeht und eine bestimmte Gruppe mit Sozialtransfer fördert und ihnen gleichzeitig diesen Sozialtransfer über eine Minderung anderer Sozialtransferleistungen vermindert, ist ein völliger Unfug. Wie hast du (Der Redner richtet sich an Abg. Georg Prack, BA.) das genannt? Taschengeschäfte. - Das stimmt. Das ist ein guter Begriff. Das sind Taschengeschäfte: Man gibt es hinein und nimmt es mit der anderen Hand wieder heraus. Das heißt, die blau-schwarze Methode gleicht sich an. Da muss jeder aufpassen und immer schauen, ist da schon jemand bei meiner Geldbörse und zieht mir von hinten herum unauffällig das Geld weg, um das einmal so zu sagen? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Das haben wir aber in Wien gesehen bei den Gebühren der Stadt! Das könnt ihr besser!) - Gehen Sie nicht her und agieren Sie nicht undifferenziert zwischen Gebühren, Steuern und Abgaben! Sie wissen ganz genau, was der Unterschied ist. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Du hast damit angefangen! Ich habe nicht damit angefangen! - Zwischenruf von Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Ich lasse mich jetzt mit Ihnen nicht darauf ein, dass ich eine Firlefanz-Diskussion über diese Frage führe, wo doch alles klar ist. Sie gehen her und wollen die Schwachen belasten. Wir schieben da einen Riegel vor. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Das Geld, das Ihnen dann hoffentlich - schauen wir einmal - zur Verfügung steht, verteilen Sie völlig unsozial anders. Das werden Sie tun. Ich prophezeie Ihnen das. Schauen wir uns das an! Wir werden das aufzeigen. Wir werden uns dagegen wehren. Besonders in Wien wird das nicht so sein. In Wien wird man nicht auf Kosten der Ärmsten sparen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Was in dem Zusammenhang in dieser Gesetzesnovelle ein wichtiger Punkt ist: Ebenfalls unter die Anrechnungfreistellung fallen in Zukunft bestimmte sozialversicherungsrechtliche Leistungen, wie zum Beispiel die Versehrtenrente - die wird in der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr als mindernd eingerechnet - und besonders der Kinderzuschlag nach dem Einkommensteuergesetz. Was ich auch für eine Errungenschaft halte, ist die Tatsache, dass Einkünfte von Kindern aus Ferialtätigkeiten und insbesondere auch aus Pflichtferialtätigkeiten in Zukunft anrechnungsfreigestellt sind. Ich sage Ihnen übrigens: Da bin ich nicht traurig, dass das bis zum 21. Lebensjahr geht, weil das erstens eine Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt ist. Zweitens ist es ja völlig absurd ist, dass das Einkommen von jemandem, der zum Beispiel eine Höhere Technische Lehranstalt, eine Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe oder eine Höhere Lehranstalt für Tourismus besucht und somit gesetzlich verpflichtet ist, eine Ferialpraxis zu machen, dann auf den Sozialtransfer angerechnet wird und diesen mindert, wie das bis jetzt der Fall gewesen ist. Dabei könnte man eh darüber streiten, ob das Einkommen ausreichend oder nicht. Dass das behoben worden ist, finde ich in Ordnung. Das finde ich gut. Ich finde auch gut, dass das in unserem Gesetz so drinnen steht, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Damit kann man stehen lassen, was im Gesetz steht. Wichtig scheint mir zum Abschluss nur Folgendes zu sein - und das ist eine echte Innovation. Ich zitiere Ihnen die Paragrafen, die es betrifft, nämlich § 28 und § 29 der Vorlage: Dieser ist ein Einstieg in die Regelung One Face to the Customer, für die Kundinnen und Kunden, sprich für die Wienerinnen und Wiener. Es ist nämlich dahingehend ein Einstieg, dass es zu einer vernetzenden Informationsweitergabe der Stellen der Stadt Wien kommt, wonach die MA 40 die Möglichkeit haben wird, Informationen direkt von auszahlenden anderen Stellen zu bekommen und damit den Bürgerinnen und Bürgern eine Zettelwirtschaft erspart. Wir haben da immer ein großes Problem, dass immer dann, wenn ein Antrag gestellt wird, die Partei selbst alle Unterlagen beibringen muss, und zwar immer und immer wieder. Das ist ein Problem, das wir nicht nur in der MA 40 haben. Wir haben das insbesondere auch in der MA 35. Das wird mit dieser Novelle behoben. Das Zweite ist, es wird den Dienststellen - nicht nur den engeren Magistratsdienststellen, sondern auch den anderen auszahlenden Dienststellen, wie zum Beispiel Wiener Wohnen - ermöglicht, diese Informationen der auszahlenden Stelle auf legalem Wege zu übergeben. Das ist ein Schritt gegen den Missbrauch. Das ist ein Schritt im Service für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist letztendlich eine Verwaltungserleichterung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats und wird zur Effizienzsteigerung und zur Zufriedenheit aller führen. Das wird zu wenig beachtet. Das halte ich für einen guten Kern dieser Vorlage. Darum ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächster ist Herr Abg. Prack zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine Sorge, das wird jetzt nicht mehr lang. Ich habe jetzt kurz überlegt, ob ich eine tatsächliche Berichtigung mache. Ich mache es jetzt einfach im Zuge einer Rede. Es ist mir schon wichtig, klarzustellen, Frau Kollegin Korosec, dass diese 30 Millionen EUR, die in der Kostenfolgeabschätzung drinnen stehen, im Wesentlichen durch die bundesrechtliche Regelung verursacht werden und nichts mit diesen Teilen, mit denen Sie jetzt Ihre Ablehnung begründet haben, zu tun haben. Es ist quasi ganz klar, dass sich 26 Millionen EUR in der Folgenabschätzung auf die Regelung beziehen, die Sie im Bund mitbeschlossen haben. Ich würde da also schon bitten, genau zu sein. Denn wenn ich Ihre Rede richtig verstanden haben, haben Sie Ihre Ablehnung damit argumentiert, dass jetzt wieder um 30 Millionen EUR mehr ausgegeben wird. Diese Mehrausgaben von 30 Millionen EUR ergeben sich aus der Regelung, die Sie im Bund mitbeschlossen haben. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Ing. Astrid Rompolt, MA.) Präsident Ernst Woller: Ich danke. - Damit liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen. Das Gesetz ist damit in erster Lesung angenommen. Es liegen zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vor. Der erste Beschlussantrag von SPÖ und NEOS betrifft einen Kostenschulungszuschlag. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen. Wir kommen zum zweiten Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN betreffend Erhaltung und Verbesserung der Bildungskarenz. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur von den GRÜNEN, und damit nicht ausreichend, unterstützt und nicht beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen. Daher ist dieses Gesetz in der zweiten Lesung beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche noch einen schönen Nachmittag und Abend. (Schluss um 14.26 Uhr.) Landtag, 21. WP 22. Jänner 2025 38. Sitzung / 2