Wiener Landtag 21. Wahlperiode 39. Sitzung vom 27. März 2025 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Präsident Ernst Woller gibt bekannt, dass allen Klubs die "Verhaltensleitlinien für die MandatarInnen des Wiener Landtages und Gemeinderates" zur Kenntnis gebracht wurden S. 3 3. Redner zur Geschäftsordnung: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 3 Abg. Mag. Josef Taucher S. 3 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 3 4. Bekanntgabe, dass die mündliche Anfrage (FSP-407315-2025-KFP/LM) von Abg. Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke nicht zugelassen wurde S. 4 5. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-415371-2025-KVP/LM) S. 4 2. Anfrage (FSP-67286-2025-KSP/LM) S. 6 3. Anfrage (FSP-74124-2025-KFP/LM) S. 9 4. Anfrage (FSP-409757-2025-KGR/LM) S. 11 5. Anfrage (FSP-415370-2025-KVP/LM) S. 12 6. AST-427280-2025-KFP/AL; ASTTH- 434699-2025-KFP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Fleißige Wiener werden zur Kasse gebeten - Grundversorgung und Mindestsicherung für illegale Migranten auf dem Rücken unserer Bürger!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 16 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 17 Abg. Georg Prack, BA S. 18 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 19 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 20 StR Dominik Nepp, MA S. 21 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 22 Abg. David Ellensohn S. 23 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 24 Abg. Mag. Andrea Mautz S. 25 7. Mitteilung des Einlaufs S. 25 8. Umstellung der Tagesordnung S. 26 9. 314153-2025; MD-LTG, P 10: Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates Abstimmung S. 26 10. LG-1042166-2024; P 8: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Klimagesetz (Wr. KG) erlassen wird (Beilage Nr. 10/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 26 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 26 StR Peter Kraus, BSc S. 28 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 30 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 32 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 35 Abg. Kilian Stark S. 36 Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger S. 38 Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 40 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 41 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 41 Abstimmung S. 42 11. 80657-2025-GGK; P 9: Bericht über die im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 abschließend behandelten Petitionen Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 42 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Wolfgang Kieslich S. 42 Abg. Thomas Weber S. 43 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 45 Abg. Silvia Janoch S. 47 Abg. Mag. Andrea Mautz S. 48 Abg. Mag. Berivan Aslan S. 49 Abstimmung S. 50 12. 49474-2025-GFW; P 1: Entwurf einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder (Beilage Nr. 6/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek S. 50 Abstimmung S. 50 13. LG-1081149-2024; P 2: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird (Beilage Nr. 9/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek S. 50 Abstimmung S. 50 14. LG-849129-2024; P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002) geändert wird (Beilage Nr. 7/2025) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 50 Rednerinnen: Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 51 Abg. Marina Hanke, BA S. 51 Abg. Mag. Barbara Huemer S. 52 Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 52 Abstimmung S. 52 15. LG-556079-2024; P 4: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 und das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG geändert werden (Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - WVUG 2024) (Beilage Nr. 8/2025) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 53 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Barbara Huemer S. 53 Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM S. 54 Abg. Christian Deutsch S. 55 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 56 Abstimmung S. 56 16. LG-355648-2023; P 5: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz - W-KKG geändert wird (Beilage Nr. 3/2025) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 57 Abstimmung S. 57 17. LG-345229-2024; P 6: Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 geändert wird (Beilage Nr. 1/2025) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 57 Abstimmung S. 57 18. LG-240143-2025-LAT; P 7: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG geändert wird (Beilage Nr. 12/2025) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 57 Rednerin bzw. Redner: Abg. Georg Prack, BA S. 57 Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 59 Abstimmung S. 59 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen. Ich ersuche, die Plätze einzunehmen und auch die laute Konversation zu beenden. Noch einmal guten Morgen! Die 39. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig Abg. Arnoldner, Abg. Bozatemur, Abg. Gremel, StRin Jungnickel, Abg. Keri, Abg. Novak, Abg. Otero Garcia, Abg. Valentin und Abg. Wagner. Zeitweise entschuldigt sind Abg. Al-Rawi ab 17 Uhr, Abg. Arapovic von 10 bis 11 Uhr, Abg. Bakos von 14 bis 16 Uhr, Abg. Deutsch bis 12 Uhr, Abg. Eppinger bis 11 Uhr, Abg. Hanke von 16.30 bis 18.30 Uhr, Abg. Holzmann ab 17.30 Uhr, Abg. Kowarik ab 12 Uhr, Abg. Kriz-Zwittkovits bis 12 Uhr, Abg. Neumayer ab 18.30 Uhr, Abg. Pipal-Leixner ab 14.30 Uhr, Abg. Samel bis 11.30 Uhr und Abg. Sittler ab 12.30 Uhr sowie der Dritte Präsident Juraczka von 12.30 bis 14 Uhr. Wie bereits gestern von Herrn Gemeinderatsvorsitzenden Mag. Thomas Reindl verkündet, teile ich auch heute den Abgeordneten zum Wiener Landtag mit, dass allen Klubs die Verhaltensleitlinien für die MandatarInnen des Wiener Landtages und Gemeinderates zur Kenntnis gebracht und somit in Kraft gesetzt wurden. Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende ... (Abg. Mag. Dietbert Kowarik - zum Rednerpult schreitend -: Herr Präsident, zur Geschäftsordnung, bitte!) - Ja, bitte zur Geschäftsordnung, Abg. Kowarik. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sie haben uns mitgeteilt, dass uns eine Vereinbarung zur Kenntnis gebracht wurde, die somit in Kraft tritt. Können Sie mir bitte ausführen, was das für eine Rechtstatsache sein soll, die jetzt gilt, weil sie bekannt gegeben wurde? Was ist das rechtlich? (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Was ist das? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM: Du weißt das doch!) Präsident Ernst Woller: Herr Abgeordneter, wir haben das mit allen Klubvorsitzenden diskutiert. Erstens einmal würde ich Sie ersuchen, während meiner Beantwortung den Platz einzunehmen. Wir führen hier keinen Dialog, sondern Rede und Gegenrede. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik setzt sich auf einen freien Stuhl am StenografInnentisch.) Ich würde Sie ersuchen, auf Ihrem Platz Platz zu nehmen, Sie sind keine Protokollführerin beziehungsweise kein Protokollführer. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik geht zu seinem Platz.) Gut. - Danke, Herr Kowarik. Also, wir haben dieses Papier gemeinsam mit den Klubs ausgearbeitet. Es wurde auch von vier Klubs unterzeichnet - nicht von der FPÖ. Das ist das freie demokratische Recht der Abgeordneten der FPÖ und auch des Klubs. Das heißt, dass wir uns diese Richtlinien gegeben haben, wie wir uns eine Geschäftsordnung geben oder eine Koalitionsvereinbarung. Wenn die FPÖ das nicht unterschrieben hat, dann ist das primär die Angelegenheit der FPÖ. Was das für Auswirkungen hat, ist, dass wenn irgendein Abgeordneter gegen diese Richtlinien verstößt, das in aller Regel wahrscheinlich öffentlich diskutiert werden wird. Es hat natürlich keine Konsequenzen im Sinne von Konsequenzen, die wir als Vorsitzende oder Präsidenten abgeben. Jeder Abgeordnete hat sein freies Mandat. Aber es gibt natürlich gewisse Leitlinien, Compliance-Regeln, die erstens einmal gesetzlich festgelegt sind. Durch diese Verhaltensleitlinien für die Mandatarinnen und Mandatare des Wiener Landtages und Gemeinderates haben wir diese zusammengefasst und haben darüber hinaus noch einige zusätzliche, durchaus stärkere, schärfere Formulierungen mitaufgenommen. Das haben wir sehr lange diskutiert. Das gilt jetzt ab sofort. Wie gesagt, es hat insofern Konsequenzen, als dass es, wenn es grobe Verstöße gibt, darüber sicher eine öffentliche Diskussion geben wird. Das ist Sinn und Zweck dieser Leitlinien. Ich habe jetzt eine Wortmeldung von Herrn Klubobmann Taucher und dann noch einmal eine von Herrn Abg. Kowarik. Ich erteile Herrn Klubobmann Taucher das Wort. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Nur zur Geschäftsordnung: Dieser Compliance-Kodex ist zur 95 Prozent Gesetzesmaterie. Die gilt jetzt schon für euch. (Der Redner richtet sich an die FPÖ.) Es ist eine Einleitung, und es ist sozusagen in der Präsidiale diskutiert worden. Ich weiß nicht, ob dich dein Klubchef, der Maximilian, informiert hat. Es ist diskutiert worden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Und deshalb gilt nicht ...) Vier Parteien haben diesen Kodex zur Kenntnis genommen in der Präsidiale. Den Maximilian haben wir gebeten, dass er die 95 Prozent Gesetzesmaterie vielleicht auch zur Kenntnis nimmt, und die Einleitung. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Er hat es nicht getan. Trotzdem haben vier Parteien eine Vereinbarung getroffen, dass wir uns daran halten. Das hat der Herr Landtagspräsident jetzt referiert. Also, wir werden uns an das Gesetz halten und an das freie Mandat halten und an die Regelungen aller Verordnungen, die für uns gelten. Das ist für uns selbstverständlich. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Ja, sehr schön. - Beifall bei der SPÖ und von Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke schön für die Aufklärung. - Sie haben meine Anfrage nicht beantwortet, was das nämlich für eine Rechtsnorm sein soll. (Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Es ist keine!) Das kann eine Selbstbindung der unterzeichneten Abgeordneten sein. Dann gilt das für die Abgeordneten, die es unterzeichnet haben, oder auch nicht. Wenn es so wie eine Geschäftsordnung gelten soll, dann müssten wir es hier ... (Lhptm- Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Nein, das ist wie ein Koalitionsvertrag!) - Naja, das hat der Herr Präsident gesagt, ich zitiere ihn nur, dann müssen wir es hier beschließen. Das ist aber nicht geschehen. Also ist es wahrscheinlich eine privatrechtliche Selbstbindung der Klubs, die das unterschrieben haben. - Nur damit wir uns richtig verstehen. Der Kollege Taucher hat es eh ausgeführt. Also die Gesetze gelten für mich so oder so. Ich bin Bürger dieser Republik und habe auch den Eid geleistet, die Gesetze einzuhalten. Also werde ich diese natürlich beachten. Warum ich aber nicht dieser Vereinbarung beitrete, ist, weil ich sonst keine Bindungen brauche. Ich habe die gesetzlichen Vorgaben dieser Republik. Ich habe die Vorgaben meiner Wähler und mein Gewissen. Das reicht mir. - Danke. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Dieses Papier ist aber jetzt den Abgeordneten des Wiener Landtages zur Kenntnis gebracht worden. Ich setze fort in der Tagesordnung. Gemäß § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gebe ich bekannt, dass folgende mündliche Anfrage in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen wurde, nämlich die Anfrage von Herrn Abg. Seidl, Klub der Wiener Freiheitlichen, an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke: "Ihr Vorgänger, der heutige Bundesminister Hanke, hat noch im letzten Jahr im Gegensatz zum noch aktuellen Gesundheitslandesrat Peter Hacker gemeint, dass jährliche Ausgaben von 1 Milliarde EUR für die Wiener Mindestsicherung zu viel wären. Während die Budgetsituation in Wien aktuell mehr als angespannt ist, werden also täglich (von Montag bis Sonntag) knapp 3 Millionen EUR nur für diesen Budgetposten benötigt. Ein Großteil für Personen, die keine Asylberechtigung (subsidiäre Schutzberechtigung) haben. Wie stehen Sie, sehr geehrter Herr Landesrat, zu den medialen Aussagen der beiden damaligen Landesräte?" Diese Frage fällt nicht in den Bereich des Vollzuges des Wiener Landtages und wurde daher in der Präsidialkonferenz nicht zugelassen. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-415371-2025-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (In der Anfragebeantwortung vom 18. März 2025 [PGL-208210-2025-KVP/LF] wurde ausgeführt, dass Auswertungen zu Feststellungsverfahren über aufrechte Doppelstaatsbürgerschaften erst seit dem 1. März 2022 möglich sind, da mit diesem Datum der elektronische Akt eingeführt wurde. Laut diesen Auswertungen wurden seither 1 348 Feststellungsverfahren gemäß §§ 27 und 29 durchgeführt. In der Anfragebeantwortung hieß es auch, dass eine Auswertung nach Staatsangehörigkeit auf Grund der Vielzahl an unterschiedlichen fremden Staatsangehörigkeiten nicht möglich war. Da aber alle Verfahren seit März 2022 digital erfasst sind, kann diese Antwort nur so verstanden werden, dass die Auswertung und Anführung aller Staatsangehörigkeiten zu aufwändig gewesen wäre. Deshalb grenzen wir nun die Frage entsprechend ein. Welche fünf fremde Staatsangehörigkeiten wurden bei den seit 1. März 2022 geführten Feststellungsverfahren am häufigsten festgestellt?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Abgeordnete, und vielen Dank für die Anfrage. Es geht darum, dass Sie gerne wissen wollen, welche die Top-5-Länderzugehörigkeiten im Bereich der Doppelstaatsbürgerschaften sind, und es wurde auch die Frage gestellt, warum man, wenn es schon einen digitalen Akt im Bereich der Staatsbürgerschaft gibt, diese nicht erhoben hat, ob dies zu aufwändig gewesen wäre. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass es tatsächlich so ist, dass die Auswertung der fremden Staatsangehörigkeiten im Feststellungsverfahren derzeit noch nicht automatisiert erfolgt und dass es auch für den Verfahrensverlauf der Behörde als nicht notwendig erachtet und diese Auswertung deswegen auch nicht vorgenommen wird. Trotzdem und auf Grund Ihrer Anfrage wurden jetzt mit einer manuellen Nachschau die Top 5 erhoben bei den 224 Akten der 1 348 Feststellungsverfahren, die es gegeben hat, wo die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Ich kann Ihnen die Top 5 gerne mitgeben. Bei diesen 224 Akten hat sich folgendes Ranking ergeben: Türkei mit 44, Deutschland mit 37, USA mit 29, Großbritannien mit 23 und die Schweiz mit 18 Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Vielleicht noch eine positive Nachricht: Wir werden auch zukünftig schauen, dass wir über die MA 35 die zweite Staatsangehörigkeit, die dazu führt, dass man die österreichische aufgeben muss, erfassen. In dem Fall sage ich auch danke für diesen Input, dass wir diesen Akt zukünftig so vornehmen werden. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Hungerländer, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Landesrätin. - Ich habe der Anfragebeantwortung auch entnommen, dass Sie proaktiv warten, bis Behörden etwas melden, und erst dann beginnen zu ermitteln, ob eine unrechtmäßige Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Ist geplant, dass Sie künftig auch aktiv Untersuchungen einführen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich kann jetzt keine ganz konkrete Antwort dazu geben, aber klar ist jedenfalls, dass man nicht einfach Verdachtsfälle hernimmt und sagt, das prüfen wir jetzt einfach, denn das muss eine gewisse Grundlage haben. Man ist darauf angewiesen zu wissen, wo solche Fälle einer Doppelstaatsbürgerschaft auffallen. Das passiert zum Beispiel bei einer Einreise auf einem Flughafen oder bei anderen Amtswegen, und all diesen Verdachtsfällen wird nachgegangen und das auch lückenlos. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Berger, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Schönen guten Morgen auch von meiner Seite, einen Teil meiner ursprünglich geplanten Frage haben Sie dankenswerterweise schon beantwortet. Was mich noch interessieren würde, ist: Es wurde ja von Ihrem Vorgänger für den Bereich der MA 35 sozusagen ein Restrukturierungs- und Professionalisierungsprozess aufgesetzt. Jetzt sind wir doch schon immerhin im fünften Jahr der NEOS- Regierungsverantwortung. Meine Frage wäre dahingehend, wie weit ist man da? Wird diese Restrukturierung, Professionalisierung auch im ursprünglich geplanten Zeitplan abgeschlossen? Ich bitte Sie darum, uns da einen Einblick zu geben. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr gerne. - Danke für die Frage und auch die Gelegenheit, das auszuführen. -Dieser Restrukturierungsprozess wurde eingeleitet von meinem Vorgänger Christoph Wiederkehr. Es ist ein sehr umfangreicher Reformprozess, der stattfindet, der auch durch eine externe Agentur begleitet wurde. Das war insofern wichtig, als Organisationsschritte neu gedacht werden mussten und auch der komplette Digitalisierungsvorgang der ganzen Abteilung momentan vonstattengeht. Es ist derzeit so, dass diese Begleitung durch die externe Agentur am Auslaufen ist und das Ziel dieses Reorganisationsprozesses auch war, dass die Abteilung selbst ermächtigt wird, um die weiteren Schritte in Zukunft eigenständig weiterzuführen. Dieser Prozess hat mehrere Jahre gedauert und wird auch nie ganz abgeschlossen sein, weil gerade die Behörde der MA 35 einem stetigen Wandel unterzogen ist und es auch aufgrund der zunehmenden Anfragen, der zunehmenden Einbürgerungen, Staatsbürgerschaften auch immer zu einem Mehr an Aufwand kommt. Ich kann Ihnen ganz grob mitteilen, was im Bereich der Finanzierung und des Personalstandes passiert ist. Bei der Finanzierung habe ich jetzt gerade die aktuelle Zahl nicht, aber wir haben das Budgetvolumen im Bereich der MA 35 nahezu verdoppelt, glaube ich, und im Bereich des Personals, wo wir angefangen haben mit 470 Angestellten, sind wir jetzt bei über 700. Also da ist einiges passiert. Was heißt das aber wirklich für die Antragsverfahren und wo gab es die wesentlichen Verbesserungen? -Wir haben im Bereich des unionsrechtlichen Aufenthalts von EWR-Bürgern die durchschnittliche Verfahrensdauer von 41,3 Tagen im Jahr 2021 auf 12,5 Tage gesenkt. Die Dauer von Niederlassungs- und Aufenthaltsverfahren im Drittstaatenbereich konnte bei den Erstanträgen von 105,7 Tagen im Jahr 2021 auf 85,7 Tage gesenkt werden, das ist ein Minus von 19 Prozent. Verlängerungsanträge werden statt im Durchschnitt in 89,8 Tagen 2021 2024 - also ich vergleiche immer 2021 mit 2024 - nun in durchschnittlich 43,9 Tagen erledigt werden. Das entspricht einer Senkung der Verfahrensdauer um 37 Prozent. Insgesamt konnte im gesamten Einwanderungsbereich die Verfahrensdauer von 68,6 Tage auf 40,2 Tage reduziert werden, das ist ein Minus von 41,4 Prozent. Im Bereich der Staatsbürgerschaft haben effizientere Arbeitsweisen und auch diverse Reformschritte zu gestiegenen Anzahlen an abgeschlossenen Verfahren im Staatsbürgerschaftsbereich geführt. Wir haben 2020 5 609 Verfahren abgeschlossen, im Jahr 2021 waren es 5 999, im Jahr 2023 7 356 und im Jahr 2024 9 164 Verfahren, also man sieht da auch diese starke Steigerung in der Anzahl der Verfahren. Wir haben im Jahr 2023 263 774 KundInnen-Telefonate geführt, ein Telefonat dauert durchschnittlich 3,64 Minuten und im Jahr 2024 haben wir 226 962 Telefonate geführt, und innerhalb von durchschnittlich 95 Sekunden wurde ein Anruf entgegengenommen. Sie wissen vielleicht, dass das vorher ganz und gar nicht der Fall war. Tickets, die vergeben wurden im Rahmen dieses Prozesses, wurden im Schnitt in zwei Tagen bearbeitet. Vielleicht auch noch zur Staatsbürgerschaft: Sie wissen auch, dass wir da noch immer lange Wartezeiten haben und das ein Prozess ist, der einfach länger dauert. Was ist der Grund dafür? - Auch die Explosion der Nachfragetermine; wir hatten in den Vorjahren rund 300 Termine im Monat und wir stehen aktuell bei 1 300 Terminen im Monat, also bei einem Plus von 1 000. Ich glaube, diese Dimension veranschaulicht, was in diesem Bereich los ist. Wir haben im Bereich der Einwanderung momentan eine Wartezeit auf den persönlichen Termin von 11,4 Tagen, im Bereich der Staatsbürgerschaft sind es aktuell 324 Tage. Wir waren da bei weit über einem Jahr. Es ist mir vollkommen bewusst, dass das noch immer viel ist, aber momentan auch natürlich dieser Entwicklung im Bereich der laufenden Verfahren geschuldet. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die nächste Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Aslan, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen. Eigentlich wollte ich eine sehr allgemeine Frage stellen, aber da die Kollegin Hungerländer schon die Frage zum Feststellungsverfahren gestellt hat, möchte ich jetzt eine spezifische Frage in Bezug auf die türkischen Staatsbürger stellen, die haben Sie ja auch in Ihrer Statistik erwähnt. Es hat ja auch den Skandal gegeben, wo die MA 35 sich auf türkische Wählerverzeichnislisten berufen hat und auf Grund dieser Wählerverzeichnislisten sehr viele Menschen ausgebürgert hat. Es ist immer noch so, dass im Moment über 20 000 Personen von dieser Situation betroffen sind. Jetzt würde mich interessieren: Wird das immer noch so gehandhabt? - Denn es gibt mittlerweile auch ein Urteil dazu, dass es nicht rechtskonform ist, dass man sich auf eine Wählerverzeichnisliste beruft, die eigentlich nicht rechtmäßig ist. Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. - Ich kann tatsächlich keine konkrete Antwort auf die konkrete Frage geben. Wenn Sie mir sagen, dass es ein Urteil gibt, das die Nichtrechtskonformität festgestellt hat, dann nehme ich an, dass auch entsprechend reagiert wurde. Aber wie ich auch schon der Kollegin Hungerländer gesagt habe, es wird nicht im Verdachtsfall geprüft, sondern auf Grund von Ereignissen, die darauf schließen lassen, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt, und dann muss man auch schauen, wodurch diese erworben wurde, ob sie von Geburt an vorliegt, also wie sie praktisch entstanden ist. Dementsprechend wird das Feststellungsverfahren eingeleitet, es wird geprüft, und in diesen Fällen kommt es zur Aberkennung. Vielleicht auch noch einmal zur Klärung, was ich ganz am Anfang gesagt habe: Wir hatten 1 348 Feststellungsverfahren seit 2022 und wir hatten 224 Aberkennungen. Präsident Ernst Woller: Danke, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin. - Die Anfrage ist beendet. Wir kommen jetzt zur 2. Anfrage (FSP-67286-2025-KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Trinko gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Angesichts von Klimakrise und Rückgang der Biodiversität - welche Maßnahmen unternimmt das Land Wien, um diesen Herausforderungen zu begegnen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Landtages! Die oberste Prämisse unserer Politik muss die Sicherstellung der Lebensqualität aller Wienerinnen und Wiener sein. Ich glaube auch, dass das eine Zielsetzung ist, die uns alle eint. Das gilt ganz besonders für alle Maßnahmen, die wir für die Bekämpfung der Klimakrise und zur Sicherung der Biodiversität setzen, weil wir damit sicherstellen, dass alle Menschen in unserer Stadt nicht nur heute, sondern auch in 30 Jahren ein gutes Leben führen können. Das Erreichen der Klimaneutralität 2040 ist das Ziel, der Grund dafür ist die Sicherung der Lebensqualität, und zwar für alle 2 028 399 Wienerinnen und Wiener. Das braucht Entscheidungen mit Weitblick und der Verantwortung für Generationen. In dieser Legislaturperiode haben wir besonders viele davon getroffen. Unmittelbar nach der Angelobung der Landesregierung hat die Erarbeitung des Klimafahrplans begonnen, der Gemeinderat hat diesen mit breiter Mehrheit beschlossen und diese Beschlüsse haben umfassende Programme in allen Politikfeldern ausgelöst. Ich bin stolz, dass wir mittlerweile auch schon auf messbare Erfolge zurückschauen können, auf Erfolge dieser breiten Maßnahmen. Wir haben es beispielsweise geschafft, schon heuer unser 2030-Ziel beim Rückgang des Energieverbrauchs pro Kopf zu erreichen - minus 33 Prozent, das ist doppelt so viel wie im Bundesschnitt in den letzten 15 Jahren. Wir haben laut den jüngsten Berechnungen des Umweltbundesamts einen Rückgang von zwölf Prozent CO2 in Wien erreicht, auch doppelt so viel wie im Bundesschnitt; wir haben unser Ziel der Verfünffachung der PV-Leistung bis 2025 bereits jetzt erreicht; wir haben unsere Zielsetzung, mehr als 400 000m² neue und neu gestaltete Parks zu schaffen, weit übertroffen. Wie trägt der Wiener Landtag zu dieser Politik für die nächsten Generationen bei? - Ich möchte dieses Treffen, eines der letzten in dieser Periode, dazu nutzen, um einen kleinen Überblick über die letzte Periode zu geben. Ein ganz wesentlicher Beschluss wird heute getroffen, das ist das Wiener Klimagesetz. Es ist ein Meilenstein, Wien ist damit das erste Bundesland, das ein solches Gesetz beschließt, auch die Bundesregierung hat das trotz Commitment im Regierungsprogramm nicht geschafft. Das Klimagesetz gibt unseren Klimazielen einen verbindlichen Rahmen. Es wird die Klima-Governance verankert, die in den letzten Jahren gezeigt hat, dass sie Zähne hat, ein Werkzeug ist, mit dem wir unsere Ziele erreichen können. Das Klimagesetz garantiert die Einbindung von Expertinnen und Experten, es garantiert die Einbindung der Zivilgesellschaft. - Stichwort Experten: Das Klimagesetz, das wir heute beschließen, wurde auch von Expertinnen und Experten mit Expertinnen und Experten erarbeitet, ganz besonders mit dem Klimarat, insbesondere mit dem Advisory Board des Klimarats. Das Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität, die Klimaneutralität der Verwaltung bis 2040, es baut auf allen drei Ks der Stadt Wien auf, also auf unserem Commitment zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zur Kreislaufwirtschaft. Gleichzeitig wird auch die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen und das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften betont. Erreicht werden soll das Ziel der Klimaneutralität 2040 und damit das Arbeiten an der Lebensqualität für alle Wienerinnen und Wiener und die Anpassung an die Veränderung des Klimas durch folgende Instrumente und Maßnahmen: der Klimafahrplan, der mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben wird und in dessen Fortschreibung wir bereits jetzt sehr, sehr viel Arbeit investieren; das Klimabudget, das seit 2020 einen Überblick über die priorisierten Klimamaßnahmen der Stadt bietet und das in Zukunft deutlich weiterentwickelt wird zu einem Treibhausgasbudget und damit zu einem Steuerungswerkzeug für alle unsere Maßnahmen; der Klimacheck für Gesetze und Verordnungen, mit dem klimarelevante Auswirkungen solcher Gesetze und Verordnungen überprüft werden können; der Klimacheck für Bauvorhaben und Klimaallianzen, also der Kooperation der Stadt Wien mit in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen oder Organisationen zum gemeinsamen Erreichen dieser Ziele. Ein weiteres wichtiges Element unseres Klimagesetzes sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Rechtsschutz, da ist beispielsweise eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Fortschreibung des Klimafahrplans verpflichtend. Es ist auch so, dass Personen mit Wohnsitz in Wien und Umweltorganisationen einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplans stellen können, wenn die Frist von fünf Jahren überschritten werden sollte. Ich möchte ganz an den Beginn des heutigen Landtags stellen, dass ich mich wirklich sehr, sehr freue, dass Sie heute den Beschluss über das erste Klimagesetz Österreichs treffen, und bedanke mich an dieser Stelle schon bei allen, die daran intensiv gearbeitet haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Um auf Ihre Frage einzugehen, das Land Wien steht natürlich auch weit über das Klimagesetz hinaus zu seiner Verantwortung, Biodiversität zu fördern, Maßnahmen für den Erhalt der Renaturierung zu setzen. Partizipation ist dabei ein wichtiger Punkt. Ich weiß nicht, ob Sie es verfolgt haben, in Salzburg sind kürzlich zwei Novellen des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes beschlossen worden, die die Rechte der Landesumweltanwaltschaft beschneiden. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass wir in Wien einen anderen Weg gehen wollen. Wir wollen den Weg gehen, dass wir in Wien der Umwelt Recht geben. Die Wiener Umweltanwaltschaft spielt dabei eine sehr große Rolle, sie ist 1993 mit dem Umweltschutzgesetz etabliert worden. Der Landtag ist daher der Pate für die Wiener Umweltanwaltschaft als wichtiger Schnittstelle zu den Bürgerinnen und Bürgern, als Ort, der die Öffentlichkeit über wichtige Umweltthemen informiert, der das Bewusstsein fördert, aber der vor allem die Parteistellung der Umweltanwaltschaft in Naturschutzverfahren sicherstellt und die Transparenz fördert. Es ist vielleicht unbemerkt von Statten gegangen - unbemerkt deshalb, denn es war einstimmig und ist nicht diskutiert worden -, aber wir haben hier im Haus am 22. Jänner eine weitere Novelle der Aarhus-Konvention beschlossen, wo die Öffentlichkeitsbeteiligung in Naturschutzverfahren noch weiter ausgebaut worden ist. Auch das Umwelthaftungsgesetz räumt der Wiener Umweltanwaltschaft und anerkannten Umweltorganisationen eine Partizipationsmöglichkeit bei erheblichen Umweltschäden ein. Natürlich muss man auch das Wiener Naturschutzgesetz an dieser Stelle erwähnen, es dient dem flächendeckenden Naturschutz der gesamten Stadt, einer Stadt, in der 34 Prozent des Stadtgebietes unter Naturschutz stehen. Auf Grundlage dieses Naturschutzgesetzes wurde auch das Artenschutzprogramm Netzwerk Natur ins Leben gerufen, das schon sehr, sehr viele Projekte unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger umgesetzt hat. Eine Aufzählung der Projekte würde jetzt den Rahmen sprengen, aber ein kleines darf ich bringen, weil ich auch da sehr stolz darauf bin, was in den letzten Monaten weitergegangen ist: das Wiener Wäldchen. Das erste Wiener Wäldchen ist am Margaretengürtel eben auch unter der Beteiligung des Netzwerks Natur gepflanzt worden. Wir stehen mittlerweile bei 14 in ganz Wien. Mein Ziel ist ein Wiener Wäldchen in jedem Bezirk. Dass Wien reich an seltenen Arten ist, ist mittlerweile bekannt. Insgesamt stehen in Wien fast 800 davon unter Naturschutz und insofern ist das Thema der Biodiversität auch im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren ein großes Thema. Das Gesetz, das UVP-G, ist ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass bei der Planung, der Genehmigung, der Realisierung von Projekten, die das Potenzial haben, die Umwelt erheblich zu beeinflussen, eine gründliche Untersuchung der ökologischen Auswirkungen durchgeführt wird. Wien engagiert sich dafür, dass im Rahmen der Prüfverfahren die Belange des Biodiversitätsschutzes besonders gewichtet werden. Durch diese aktive Herangehensweise leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und fördern damit ein nachhaltiges Stadtwachstum, das die Ressourcen schützt und pflegt. Last, but not least, wir haben in Wien auch in einem weiteren Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen. Wir haben von diesem Haus aus ein klares Signal für die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur gesendet und haben damit den Beschluss dieser wichtigen Verordnung mitermöglicht. Wir haben uns als Wienerinnen und Wiener von Anfang an grundsätzlich für die Zielsetzungen der EU-Verordnung ausgesprochen und uns mit unseren Stellungnahmen ganz besonders zum Art. 8 - da geht es um die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme - laufend in die Diskussion eingebracht, um schlussendlich den Stein ins Rollen zu bringen, damit Österreich zustimmen kann. Jetzt geht es um die bestmögliche Umsetzung. Wir arbeiten bereits an einer eigenen Biodiversitätsstrategie, die die Rahmenbedingungen dafür erstellt. Dabei bauen wir intensiv auf der Wiener Wald- und Wiesen-Charta auf, auch das war ein Beschluss hier im Haus - am 25. Juni 2020 haben Sie beschlossen, dass die laufende Bereitstellung mit angemessenen Ressourcen und Budgets zur konsequenten Umsetzung der Wald- und Wiesen-Charta gewährt wird. Das ist sehr wichtig, weil Wien sich das Ziel gesetzt hat, den Anteil von über 50 Prozent Grünflächen im Stadtgebiet zu halten, und auch einen großen Beitrag für die Erhaltung der Grünzüge zu leisten, wie zum Beispiel Straßen- und Obstbaumalleen zwischen den Grünraumareal, und einen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität zu liefern. Gerade in den letzten Jahren ist dazu sehr viel weitergegangen. Durch die Grünraumoffensive und durch den Park der Artenvielfalt als größter Teil dieser Grünraumoffensive haben wir gezeigt, dass auch Parks Hotspots der Biodiversität sein können. Weiteres Beispiel ist die Renaturierung des Liesingbachs: 9,2 km sind bereits naturnah ausgestattet worden bis 2016, aktuell arbeiten wir an der zweiten Hälfte, an weiteren 9,2 km. Gestern haben die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, also Sie, einen sehr wichtigen Beschluss gefasst, nämlich den zum Ankauf der Flächen am alten Verschiebebahnhof Breitenlee. Das ist damit der Startschuss für das größte Renaturierungsprojekt Österreichs. Es ist ein 90 ha umfassendes Naturschutzareal, das in Wien entstehen soll als Natura-2000-Gebiet. Es ist fast so groß wie die Josefstadt, das Gebiet ist die Heimat wertvoller Biotope zwischen Bisamberg und Lobau, ein überregional wichtiger Naturkorridor für seltene Pflanzen und Tierarten. Jetzt gibt es dort schon sehr streng geschützte Lebensräume und wir sichern das für die zukünftigen Generationen ab. Ich mache da jetzt trotzdem einen Punkt. Aber der Punkt ist, Wien ist eine Stadt, in der das gute Leben der Zukunft Grundlage für die politischen Entscheidungen von heute ist und ich möchte die Gelegenheit wirklich nutzen, um Ihnen von ganzem Herzen danke dafür zu sagen, dass Sie, liebe Abgeordnete, durch Ihre Beschlüsse dazu einen Beitrag geleistet haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke für die so beeindruckende Beantwortung dieser Frage. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Guggenbichler, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen Herr Landesrat! Danke für die Ausführungen, die Sie gebracht haben. - Sie haben ja auch gesagt, im Naturschutz ist es auch in diesem Haus so, dass die Beschlüsse beim Klimaschutz durchaus einstimmig sind, das sehen wir teilweise ein bisschen anders. Sie haben über Biodiversität gesprochen. Wir haben ein Thema, was wir schon relativ lange in diesem Haus besprechen, nämlich das Zieselfeld am Marchfeldkanal. Sie können sich erinnern, aus meiner Sicht wurde dort unter Missachtung der Aarhus-Richtlinie und der FFH-Richtlinie ein Bauprojekt hochgezogen. Damals waren über 450 Ziesel ansässig, es war eines der größten Habitate in Mitteleuropa. Wie geht es den Zieseln dort neben dem Bauprojekt? Haben Sie das weiter im Auge? - Denn die Ziesel sind ja die Panda Europas, Nummer eins auf der roten Liste der Europäischen Union, also muss es Ihnen im Sinne der Biodiversität ein großes Anliegen sein, diese Population zu schützen. Ist diese Population schon gekippt? Was haben Sie in den letzten fünf Jahren getan, um diese Population weiter zu schützen? Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ja, viel. Ich habe mich vorher sehr beschränkt auf, wenn man so will, Überschriften, und ich möchte jetzt ein bisschen mehr darauf eingehen, was die Naturschutzbehörde in diesem Zusammenhang macht, und nicht nur im von Ihnen erwähnten Projekt. Sie stellt bei allen Bauprojekten sicher, dass Natur- und Artenschutz gewahrt wird. Wir haben in Wien Fledermäuse, unzählige Vogelarten, Mauersegler, Mehlschwalben, Stiegennattern, Fische, wir haben die Schnirkelschnecke und natürlich die Ziesel - alle diese Tiere sind schützenswert und es gibt keinen einzigen Tag, wo die Expertinnen und Experten der MA 22 nicht sehr intensiv darauf schauen und auch sicherstellen, dass bei Verfahren, die allfällige Projekte der Weiterentwicklung der Stadt zum Inhalt haben, alle diese Arten und deren Schutz im Mittelpunkt stehen. Das ist auch im gegenständlichen Fall so und bei der Weiterentwicklung, da können Sie sich sicher sein und sich verlassen auf unsere Kolleginnen und Kollegen der MA 22. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Kickert, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, man muss dreimal guten Morgen sagen, bevor das Mikro an ist, das ist immer die gute Einleitung. Auch ich habe eine ganz spezifische Nachfrage zu einem Diversitätsproblem in der Stadt, zum Schutz der Feldhamster. Seit Oktober 2023 gibt es eine Arbeitsgruppe in der Wiener Umweltanwaltschaft, die sozusagen beraten soll, wie die Rattenverordnung novelliert werden soll. Jetzt weiß ich, dass die Rattenverordnung nicht in Ihr Ressort fällt, aber die Wiener Umweltanwaltschaft, und deswegen frage ich nach, wie der Stand der Beratungen zu dieser Problematik der sogenannten Biozid-Reduktion gerade ist. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich weiß davon, dass es sehr intensive Arbeiten gibt, das es auch sehr gut gelungen ist, in den letzten Monaten über alle Stakeholder hinweg Zielsetzungen zu finden, die zum Schutz der Hamster dienen und trotzdem diese Vorgaben zu erfüllen, wir reden da ja von Vorgaben, die die Volksgesundheit und so weiter betreffen. Ich habe es jetzt konkret nicht mit, liefere aber sehr gerne Informationen über den Stand nach. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen Herr Landesrat! Das Mikrofon funktioniert gleich auf Anhieb. Danke für Ihre bisherigen Ausführungen. - Sie haben in einem Schnelldurchlauf auch das Klimagesetz, das wir heute noch diskutieren werden, umrissen und Sie haben im Zuge dessen auch UVP-Verfahren erwähnt. Das möchte ich zum Anlasse nehmen, denn kürzlich gab es mediale Berichte dazu, dass im Zuge des Heumarkt-Projektes seitens der MA 22 angeblich in das städtebauliche Gutachten eingegriffen wurde, was die UVP betrifft. Jetzt möchte ich Sie fragen, was Sie zu diesen Vorwürfen sagen und wie Sie zu diesem UVP-Verfahren gegenüber dem Heumarkt- Projekt stehen. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. - Ich mache das sonst nicht, weil es die Rolle von Medien ist, so kritisch wie irgendwie möglich und so umfassend wie irgendwie möglich unsere Arbeit zu durchleuchten. Aber in diesem Fall möchte ich schon eine klare Botschaft loswerden. Bei den Artikeln, die Sie da zitieren, ist schlicht und einfach nicht nach den Grundlagen, wie Journalismus funktionieren sollte, gearbeitet worden, beispielsweise mit einer Nachfrage bei der zuständigen Behörde oder einer Auseinandersetzung damit, was die Verantwortlichen dort dazu zu sagen haben. Die Vorwürfe sind nämlich völlig unhaltbar. Es ist selbstverständlich so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 22 als UVP-Behörde, die übrigens mehrfach geprüft ist und auch gelobt wird für ihre Verfahrensqualität, auch im Zusammenhang und im Vergleich mit anderen Naturschutzbehörden österreichweit, nach allen Regeln der gesetzlichen Vorgaben und ohne jede Beeinflussung der Begutachter vorgegangen ist. Es ist selbstverständlich so, dass, wie in jedem anderen Verfahren auch, die beste und größte Expertise für die Begutachtung angefragt worden ist und in diesem Fall umgesetzt und berücksichtigt worden ist. Im Zusammenhang damit gibt es natürlich auch einen Austausch zwischen der Behörde und den Begutachterinnen und Begutachtern. Es gibt auch eine Einsicht in den Akt von allen Stakeholdern im Verfahren, das ist normal und ist in jedem Verfahren so. Was es aber nicht gibt - und das ist auch normal in jedem Verfahren -, ist irgendeine Art von Beeinflussung. Es hat in dem ganzen Prozess nie eine Veränderung der Einschätzung und der Schlussfolgerung des international renommierten Begutachtungsverfahrens gegeben, also sind diese Vorwürfe schlicht und einfach unhaltbar. Ich stelle mich hier zu 100 Prozent hinter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Damit ist die 2. Anfrage erledigt. Die 3. Anfrage (FSP-74124-2025-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Anfang November waren gut 70 400 Personen in der Grundversorgung betreut. 53 Prozent davon sind Ukrainer. Laut Flüchtlingskoordinator Andreas Achrainer kommen pro Monat rund 2 000 Menschen mehr nach Österreich, viele davon fahren teure Autos. Die Grundversorgung soll hilfs- und schutzbedürftigen Asylansuchenden und Kriegsflüchtlingen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, um Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu decken, ein Dach über dem Kopf, Essen, Bekleidung, medizinische Versorgung. Seit 1. Jänner 2025 - so der diesbezügliche, im Bund-Länder-Koordinationsrat zur Grundversorgung gefasste einstimmige Plan - sollen Ukrainer, die ein KFZ haben, zuerst dieses verwerten, um in der Grundversorgung zu verbleiben oder dorthin zu gelangen. Zwar wurde in besagtem Koordinationsrat beim vorletzten Treffen diesbezüglich ein einstimmiger Beschluss gefasst, doch in Folge dessen wurde das Protokoll nicht ausgeschickt, was die Entscheidung unwirksam machte. Beim Folgetreffen am Montag dieser Woche zog dann das Land Wien seine Zustimmung zurück, bestätigte das Büro des zuständigen Stadtrates Peter Hacker [SPÖ]. Warum wird zuerst zugestimmt und dann wird die Zustimmung wieder zurückgezogen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage ist zwar schon ein bisschen überholt, denn ich nehme an, dass das die Frage ist, die Sie im Jänner schon stellen wollten. So gesehen hat sie nicht mehr den richtigen Aktualitätsgrad. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Aber ich kann Ihnen jedenfalls sagen, dass grundsätzlich der Koordinationsrat eingerichtet ist auf der Basis einer Art.-15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund und kein beschlussfassendes Gremium ist, sondern gemäß Definition eine beratende Funktion oder Beamtengremium ist. Daher kann es halt keine Beschlüsse geben, die in irgendeiner Form Bedeutung haben und daher ist auch die Aufhebung von Beschlüssen entsprechend bedeutungslos. - Danke schön. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl, und ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung. - Ja, Sie haben recht, sehr aktuell ist die Anfrage nicht, trotzdem heute dran. Jetzt meine Frage, vielleicht um auch Sie ein wenig besser zu verstehen: Wie wir es beschreiben, gibt es, wie wir alle wissen, auch Ukrainer, die eben mit sehr, sehr großen Autos herumfahren, die dann in der Grundversorgung in Wien sind. Verstehen Sie, dass es Menschen gibt in Wien, die das ein bisschen, na ja, befremdlich sehen, dass es eben solche Personen gibt, die auf der einen Seite unglaublich tolle, große Autos fahren und auf der anderen Seite in der Grundversorgung sind? Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn ich da in den Hof hineinschaue, in dem ich regelmäßig mit meinem Auto parke, stehen offensichtlich keine ukrainischen großen Autos drin. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Es dürfte sich also nicht nur um ein Phänomen ukrainischer geflüchteter Menschen handeln. Aber jetzt im Ernst, rein grundsätzlich zu dieser Fragestellung, ist ja eh völlig logisch, kein Mensch kriegt eine Unterstützungsleistung aus der Grundversorgung, wenn er über ein großes Vermögen verfügt oder sich letzten Endes auch ein großes SUV leisten kann. Diese Frage wird natürlich gestellt, und wir haben in der Grundversorgungsvereinbarung vereinbart, dass eine Hilfsbedürftigkeitsprüfung stattfinden muss, und die wird sehr streng gehandhabt. Faktum ist aber, dass wir in Wien im Augenblick 39 350 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, wohnhaft haben, von denen nur ein Drittel in der Grundversorgung ist und zwei Drittel nicht in der Grundversorgung sind. In dem Moment, wo wir in der Grundversorgung draufkommen, dass sich jemand ein großes Auto und auch den Betrieb des großen Autos leisten kann, ist natürlich sofort die Frage der Hilfsbedürftigkeit in Frage gestellt respektive wird dann nicht mehr akzeptiert. Wir können das also im Wesentlichen ausschließen. Wir können nicht den einen oder anderen Fehler ausschließen, den können wir logischerweise nie ausschließen, aber rein grundsätzlich ist es selbstverständlich nicht anzunehmen, dass Menschen, die sich große Autos leisten können, eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Grundversorgung aufweisen, und es ist daher auszuschließen, dass das stattfindet. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Spielmann, und ich erteile ihr das Wort. Ich möchte aber noch mitteilen, dass die Frau Abg. Arapovic von 9.45 bis 11.15 Uhr entschuldigt ist. Bitte, Frau Abgeordnete. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Ja, schönen guten Morgen, Herr Landesrat! Ich danke auch und ich möchte eigentlich eher mehr zur Versachlichung der Debatte zurückzufinden. Aber ich möchte kurz vorwegschicken, dass das Auto sicher für viele UkrainerInnen die einzige Möglichkeit war, ihre Kinder und ihr letztes Hab und Gut in Sicherheit zu bringen, und ich bin davon überzeugt, dass uns diese Art von Neiddebatte tatsächlich nicht weiterbringt. Aber wenn wir schon bei dem Thema Mobilität von Menschen in der Grundversorgung sind, dann ist es doch, denke ich, als Stadt wichtig sicherzustellen, dass gerade für Menschen in der Grundversorgung, die wenig Einkommen haben, wie Sie wissen, zumindest der öffentliche Verkehr halbwegs leistbar ist. Jetzt weiß ich, dass es in der Grundversorgung die Zusatzleistung für Fahrtkosten gibt, meines Wissens nach werden da aber eher Fahrtkosten rückerstattet, wenn es um Behördenbesuche geht. Deswegen wäre jetzt meine Frage: Wie viele Menschen in der Grundversorgung sind 2024 zu diesen Zusatzleistungen gekommen und wie hoch war da die durchschnittliche Höhe? Und wenn ich noch eine Frage anhängen darf: Es wäre doch recht wichtig, die öffentlichen Verkehrsmittel auch für die Menschen in der Grundversorgung sicherzustellen, sind da irgendwelche Maßnahmen in Zukunft geplant? - Danke. Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, grundsätzlich haben Sie vollkommen recht, es ist tatsächlich eine der Fragen, die wir immer wieder diskutieren im Kreis der Landesräte, bei der wir leider zu keiner einstimmigen Meinung kommen. Ich halte diese Abrechnung von Einzelfahrscheinen erstens einmal für einen bürokratischen Nonsens, zweitens ist es die teuerste Form überhaupt, Menschen in ein öffentliches Verkehrsmittel zu setzen, wenn man Fahrscheine zwicken lässt, die man teuer kaufen muss im Gegensatz zur Monats- oder Jahreskarte. Ich bin da ganz bei Ihnen, aber leider ist es nicht möglich, österreichweit einen Konsens zu finden, und nur wenn es einen österreichweiten Konsens gibt, ist es möglich. Daher haben wir nach wie vor die Regelung, es gibt Einzelfahrscheine, die tatsächlich einzeln abgerechnet werden müssen bei Fahrten zu Behörden, zu Deutschkursen oder Ähnlichem oder zum AMS. Ich halte das für extrem unbefriedigend, aber was soll ich machen. Ich kann es nicht ändern, wir können es auch nicht einseitig ändern, weil wir sonst die Verrechnungsmöglichkeit mit dem Innenministerium aufs Spiel setzen und das ist natürlich genauso nicht möglich. Vielleicht ist es noch wichtig, in dem Kontext auch ergänzend zu Ihrer Feststellung in der Einleitung Ihrer Fragestellung darauf hinzuweisen, dass Ukrainer, wenn sie mit ihrem Fahrzeug kommen, auch unter einer besonderen Verordnung stehen. Grundsätzlich würde ja gelten, dass, wenn du länger als ein Jahr den Hauptwohnsitz in Österreich hast, dein Auto ummelden musst. Du kannst nicht mit einem ausländischen Kennzeichen länger als ein Jahr mit so einem Auto unterwegs sein. Ich glaube, dass das in dieser Debatte auch ein bisschen unterschätzt worden ist, was das dann in weiterer Konsequenz bedeuten würde, dass man Fahrzeuge, die in der Ukraine zugelassen sind, logischerweise nicht einfach ummelden kann, sondern bekannterweise die österreichischen Gesetze über die Zulassung von Kraftfahrzeugen besonders strenge Spielregeln vorsehen und die Fahrzeuge grundsätzlich eigentlich nicht verkauft werden können, außer mit dem besonderen Hinweis, dass es dann eine Einzeltypisierung braucht, die mit einem riesigen Aufwand verbunden ist. Also auch die Fantasien, die da manchmal gepflogen werden, was für einen großartigen Wert diese Autos haben, wenn man sie in Österreich verkauft, entbehren jeglicher Grundlage. Die sind großteils ganz wenig wert, weil die Einzeltypisierung von solchen Fahrzeugen hoch aufwendig sein kann, viel Geld und Zeit kostet und damit der Verkaufswert auch völlig sinnlos nach unten getrieben würde. Daher gibt es Gott sei Dank, das finde ich gut, eine Verordnung des Bundes, dass diese einjährige Frist, wo man dann ummelden muss, für ukrainische Geflüchtete aufgehoben ist. Die ist auch vor Kurzem erst wieder verlängert worden. Daher stellt sich auch nicht die Debatte, dass man ukrainische Flüchtlinge zwingen muss, ihre Autos zu verkaufen aufgrund der Spielregeln, was jetzt die Zulassung von Autos im Verkehr betrifft. Ich halte das auch für ganz klar und so steht es auch in dieser entsprechenden Verordnung drin, dass diese Autos Fluchtgelegenheiten sind, und ich denke, wir sollten da die Kirche auch im Dorf lassen. Zu Ihrer Frage im Konkreten, ich bitte um Verständnis, da kann ich die Gesamtzahl auswendig nicht sagen, kann das aber gerne recherchieren lassen und Ihnen die Information zukommen lassen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächste zum Wort gemeldet mit der 3. Zusatzfrage ist Frau Abg. Hungerländer, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat, ich muss ein bisschen schmunzeln, die GRÜNEN stellen eine Zusatzfrage, wie die Sozialleistungen ausgeweitet werden können, ich habe eine Zusatzfrage, wie die Arbeitsmarktintegration besser funktionieren kann. Wir sehen, in Oberösterreich funktioniert sie recht gut, da sind im Schnitt mehr UkrainerInnen im Arbeitsmarkt integriert. Welche Maßnahmen würden Sie planen, um mehr UkrainerInnen in Wien in den Arbeitsmarkt zu bringen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Abgesehen von dem winzig kleinen Detail, dass wir im Gegensatz zu Oberösterreich nicht in der Lage sind, Flüchtlinge, die sich nicht integrieren, nach Oberösterreich zu schicken, was die Oberösterreicher schon gemacht haben - bekannterweise sind die meisten Flüchtlinge, die nach Wien kommen, aus Oberösterreich -, ist das eine Frage der Anstrengung des Arbeitsmarktservice. Deswegen bin ich der Meinung, dass es auch gut ist, dass im Regierungsprogramm der Bundesregierung einige neue Aufgaben für das Arbeitsmarktservice definiert sind, wo es um die Kernaufgaben geht der Vermittlung von Menschen in Sozialleistungen auf den Arbeitsmarkt. Bekannterweise bin ich schon seit langer Zeit der Meinung, dass Bezieher der Mindestsicherung, die im arbeitsfähigen Alter sind und die auch arbeitsfähig sind, ihre Mindestsicherung administriert bekommen vom AMS, verknüpft damit, dass sie auch schneller und rascher entweder in Kursmaßnahmen, Ausbildungen oder auch direkt auf Arbeitsplätze vermittelt werden. Also ich gehen davon aus, dass wir uns einig sind, dass das AMS nicht Aufgabe der Stadt ist, sondern des Landes und des Bundes, und ich teile die Unzufriedenheit über die Dimensionen dessen, was im Augenblick an Menschen aus Sozialleistungen jeder Art bekommen, ob das die Mindestsicherung oder die Grundversorgung ist, und wie da im AMS im Augenblick Leistung erbracht wird. Ich erwarte mir, dass diese Leistungsfähigkeit des AMS unter der neuen Regierung nach oben geht und wir mehr Menschen rascher am Arbeitsmarkt sehen und nicht in den sozialen Leistungen behalten müssen. Präsident Ernst Woller: Danke. - Damit ist die 3. Anfrage erledigt. Die 4. Anfrage (FSP-409757-2025-KGR/LM) wurde von Herrn Abg. Ellensohn gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Während in Tirol und auch in Vorarlberg bereits Anpassungsgesetze zur Informationsfreiheit in Begutachtung gegangen sind, blieben legistische Umsetzungsschritte zur Informationsfreiheit in Wien bis dato aus. Mit 1. September 2025 wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit aufgehoben und die Informationsfreiheit eingeführt. Welche Regierungsvorlagen auf Wiener Landesebene sind derzeit zur umfangreichen und notwendigen Anpassung an diese neue Rechtssituation in Ausarbeitung?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Guten Morgen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank für die Anfrage. - Es geht um legistische Umsetzungsschritte in Wien bezüglich der Informationsfreiheit. Dazu meine Antwort: Da das ja schon am 1. September 2025 in Kraft tritt, arbeitet natürlich auch Wien schon an notwendigen Anpassungen. Im Zuge dessen wird das Wiener Fördertransparenzgesetz auch an die Vereinbarung zur Transparenzdatenbank angepasst, die ja mittels 15a-Vereinbarung geregelt wurde. Weiters wird auch das Wiener Parteienförderungsgesetz und das Wiener Akademieförderungsgesetz angepasst. Die notwendigen Änderungen sind derzeit in Letztabstimmung bei der MD - Recht, und das Begutachtungsverfahren wird vermutlich in den nächsten Tagen, spätestens in wenigen Wochen gestartet werden, damit sich eine ausreichende Begutachtungsfrist ausgeht vor einer Beschlussfassung. Grundsätzlich begrüße ich das natürlich sehr, weil unter Annahme, dass die Fördertransparenz ausgeweitet wird, auch Förderberichte umfassender werden und die Richtlinien dazu nachvollziehbarer und transparenter. Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Ellensohn, und ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Vielen Dank, Frau Vizelandeshauptfrau. - Vom 1. September an gibt es endlich die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, endlich die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes. Leider haben dem die NEOS und die FPÖ im Nationalrat nicht zugestimmt - egal, es kommt. Alle freuen sich. Dann schaue ich auf den Regierungsmonitor, und was finde ich zu diesen Fragen in Wien? - Da steht unter anderem drin: Reform des Wiener Auskunftspflichtgesetzes, und es steht sogar dabei: umgesetzt. Wenn ich das anklicke, komme ich aber auf eine OTS des Herrn Wiederkehr, der sich darüber freut, dass der Bund - damals ÖVP und GRÜNE - das Informationsfreiheitsgesetz einführt. Das gilt dann als umgesetzt? Also umgesetzt hat es die Alma Zadic, haben es die ÖVP- und GRÜNEN-Abgeordneten im Bund. Der zweite Punkt heißt Unterstützung zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes durch die vorige Bundesregierung. Da steht wieder: umgesetzt. Noch einmal, wir unterstützen in Wien, dass die im Bund etwas machen und schreiben dann hin: umgesetzt, wenn es der Bund umsetzt? Und wenn man draufklickt, kommt man wieder auf die OTS des Herrn Wiederkehr, die ich vorher schon erwähnt habe. Dann kommt die Einrichtung einer Informationsfreiheits-Ombudsperson, da steht: in Umsetzung. Dazu hätte ich eine Frage: Wie weit sind wir denn da? Denn jetzt ist diese Legislaturperiode bald zu Ende, heute ist der 27. März, am 27. April wird gewählt. Gibt es diese Informationsfreiheits-Ombudsperson, wird sie einen Tätigkeitsbericht vorlegen und vor allem wird sie weisungsfrei sein? Präsident Ernst Woller: Danke. - Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. - Vielleicht zu dem, was Sie vorhin gesagt haben. Die gleiche Frage hat mir gestern der Abg. Prack gestellt. Wenn ein Link dahinterliegt, der nicht auffindbar ist, dann werden wir dem natürlich nachgehen, das soll nicht sein. Aber ich glaube, ich habe ausgeführt, dass die nötigen Schritte im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes von Wiener Seite getroffen werden und dass es zu gesetzlichen Änderungen kommen wird im Bereich des Fördertransparenzgesetzes, im Bereich des Wiener Parteienförderungsgesetzes, des Akademieförderungsgesetzes. Jetzt kann man sich natürlich darüber mokieren, warum das auf umgesetzt gestellt ist. - Ja, weil das eine das andere ergibt. Ich kann es noch einmal sagen, ich begrüße das Informationsfreiheitsgesetz sehr, ich freue mich, dass wir das umsetzen, dass wir auch in Wien die nötigen Schritte dafür setzen, wir haben uns auch immer in Wien dafür eingesetzt, dass das vorangeht. Dementsprechend werden diese Sachen auf den Weg gebracht. Ebenso mit der Ombudsperson, nehme ich an. Ich muss ehrlich sagen, dass ich jetzt konkret darüber keine Auskunft geben kann, weil ich es jetzt einfach nicht bei der Hand habe. Aber im Zuge dessen, dass all diese Änderungen gerade in letzter Abstimmung sind und in Kraft treten werden, nehme ich an, dass alles umfasst ist. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung der 1. Zusatzfrage. - Ich möchte jetzt Gäste bei uns auf der Galerie im Wiener Sitzungssaal des Wiener Gemeinderates begrüßen. Ich begrüße Lehrlinge der Firma Wien Work, ich freue mich über euren Besuch und kann nur versichern, Wien Work ist eine ganz tolle Firma, ich war oft dort und ich kann euch nur gratulieren, dass ihr Lehrlinge seid in diesem unglaublich guten Unternehmen. Herzlich willkommen im Wiener Rathaus! (Allgemeiner Beifall.) Nur zu eurer Information, wir sind jetzt gerade in der Fragestunde, am Rednerpult ist die Frau Lhptm-Stv.in Bettina Emmerling, sie beantwortet Fragen der Abgeordneten. Die nächste Frage wird der Herr Abg. Harald Zierfuß stellen, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Herzlich willkommen! Sehr geehrte Frau Transparenz-Landesrätin, ich mag vielleicht zu Beginn meiner Frage erinnern an eine Beantwortung Ihres Vorgängers in der Fragestunde. Nämlich hat er am 16. Dezember 2020 gesagt: "Transparenz ist natürlich eine extreme Querschnittsmaterie, die in allen Ressorts gelebt werden muss. Es braucht allerdings auch einen im Bereich der Stadtregierung, der besonders darauf schaut, dass die Vorhaben, die wir uns auch im Koalitionsübereinkommen im Bereich der Transparenz vorgenommen haben, auch zur Umsetzung kommen." Mit anderen Worten, sie als Transparenzlandesrätin sind also die eine Person in der Landesregierung, die sich um die Umsetzung der Vorhaben in dem Bereich kümmern soll - nach Amtsauffassung ihres Vorgängers. Jetzt ist eine Sache, die ganz besonders wichtig ist, im Regierungsübereinkommen, dass die Verkürzung der Auskunftserteilungsfrist von acht auf vier Wochen bei allen Begehren nach Auskunftspflichtsgesetz festgelegt worden ist. Ich nehme an, dass an entsprechenden Vorkehrungen schon in der Landesregierung gefeilt wird. Jetzt möchte ich aber fragen, weil ja doch der 27. April näher rückt und wir nur noch eine Landtagssitzung haben werden: Wird dieses Vorhaben noch umgesetzt? Wird es von acht auf vier Wochen verkürzt werden und gibt es dann in der nächsten Landtagssitzung einen entsprechenden Entwurf? Können Sie uns das zusagen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Vielen Dank für die Frage. - Ich glaube, ich habe vorher auch schon ausgeführt, was im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes notwendig ist, nämlich dass es nötige Anpassungen geben wird. Ich nehme an, dass auch diese Fristverkürzung von vier Wochen in diese Gesetze Eingang finden wird. Da sind wir momentan in den letzten Abstimmungen, damit das Inkrafttreten mit 1. September 2025 auch gewährleistet ist, nachdem wir auf jeden Fall eine Begutachtungsphase einhalten wollen, die auch nicht zu knapp bemessen ist. Es geht doch um umfangreiche Änderungen in mehreren Gesetzen. Ich nehme nicht an, dass der Beschluss vor dem 27. April, also quasi in der nächsten Landtagssitzung, wird fallen können. Ich bin mir sicher, dass es sich ausgeht, beziehungsweise muss die Landtagssitzung im Juni dafür herangezogen werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Wir kommen nun zur 5. Anfrage (FSP-415370-2025-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Wölbitsch gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Ein demokratiepolitisch wichtiges Vorhaben aus dem SPÖ-NEOS-Regierungsübereinkommen wurde bis dato noch nicht umgesetzt: der Ausbau der direkten Demokratie durch eine legistische Etablierung von Bezirksbefragungen und verbindlichen Bezirksabstimmungen zu Themen, die die Kompetenzen der Bezirke betreffen. Bei den zuständigen Stellen der Wiener Landesregierung werden gewiss schon Umsetzungsüberlegungen und Vorbereitungshandlungen für eine solche Reform getätigt worden sein. Werden Sie einen Gesetzesentwurf betreffend eine Novelle der Wiener Stadtverfassung erarbeiten und dem Landtag vorlegen lassen, die eine entsprechende Grundlage für Bezirksbefragungen und verbindliche Bezirksabstimmungen vorsieht?) Ich ersuche Herrn Landesrat Jürgen Czernohorszky um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, sehr geehrte Damen und Herren! Von der Frau Vizebürgermeisterin kann ich noch einiges im Zusammenhang mit knackigen Antworten lernen. Ich bemühe mich. In der Wiener Stadtverfassung finden sich auf Gemeindeebene Volksbefragung sowie die Volksabstimmung und auf Landesebene ebenso die Volksabstimmung sowie das Volksbegehren als aktuell gesatzte direkt demokratische Elemente. Das ist einmal der § 112a der Wiener Stadtverfassung, einmal der § 112e sowie § 131c und § 131b. In der Praxis muss man aber sagen, dass die Volksabstimmungen auf Gemeindeebene keine realpolitische Bedeutung erlangt haben. Es ist seit der Einführung der Durchführungsgesetze im Jahr 1980 zwar so gewesen, dass Volksbefragungen durchgeführt worden sind, wie Sie wissen. Volksabstimmungen gab es aber noch keine. Das liegt an den jeweiligen Voraussetzungen. Für eine Volksbefragung braucht es mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten, um angestoßen zu werden. Die Durchführung von Volksabstimmungen ist aber allen voran von der Willensbildung des zuständigen Organs abhängig. Außerdem werden solche Abstimmungen erst mit einem Beteiligungsquorum von fünfzig Prozent rechtsverbindlich, wie dies eben in § 112g der Wiener Stadtverfassung festgelegt ist. Es ist also nachvollziehbar, warum das ein Mittel ist, das nicht oder insgesamt nur selten zur Anwendung gekommen ist. Auf der anderen Seite gibt es in Wien aber mit dem Petitionsrecht sowie auf Bezirksebene mit der Bürgerversammlung und der Mitwirkung der Bezirksbevölkerung - den sogenannten Sprechstunden - drei weitere gesetzlich verankerte niederschwellige Beteiligungsrechte, die sehr intensiv genutzt werden. Bereits das 2013 eingeführte Petitionsrecht hat den Zugang zur politischen Willensbildung auch und besonders für Bezirksangelegenheiten verbessert. Zum einen sind alle mit Hauptwohnsitz in Wien lebenden Personen im Wahlalter berechtigt, Petitionen einzureichen. Zum anderen ist die Hürde für die Einrichtung im Vergleich zu Volksbefragungen und Volksbegehren sehr niedrig. Es braucht mindestens 500 Unterstützungserklärungen, eine Hürde, die, wie wir ja auch wissen und später heute noch diskutieren werden, sehr oft übersprungen wird. Seit der Novellierung des Petitionsrechtes hat der Petitionsausschuss mit seiner Möglichkeit, öffentliche Sitzungen abzuhalten, die auch per Videoaufzeichnung nachzusehen sind, zusätzlich an Attraktivität begonnen. Auch bei der Bürgerversammlung ist es so: Als Mittel zu Informationen und zum Austausch und zur Diskussion mit der Bezirksbevölkerung zeichnet sie sich durch eine hohe Zugänglichkeit aus. Sie kann von allen Wienerinnen und Wienern im betreffenden Bezirk besucht werden. Das wird auch sehr intensiv praktiziert. Das sind die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte. Daneben hat die Stadt Wien eine Vielzahl an weiteren nicht gesetzlichen Beteiligungsmöglichkeiten. Ganz besonders in den letzten Jahren sind viele neue Möglichkeiten dazugekommen. Ich möchte da nur einige hervorheben, beispielsweise die partizipative Stadtentwicklung, partizipative Budgets oder sogenannte Mitmachbudgets in den Bezirken, das Klimateam sowie Kinder- und Jugendparlamente der Stadt. Es existieren daneben auch noch weitere Partizipationsangebote, wie beispielsweise die Lokale Agenda 21. Ich würde diese als angeleitete, aber selbst organisierte Beteiligung sehen, auf deren Grundlage insbesondere auf Bezirksebene eine Vielzahl von Partizipationsprozessen beruht und auch eine Vielzahl von Aktivitäten gesetzt wird. Die Lokale Agenda 21 ist im letzten Jahr nach einem breiten Beteiligungsprozess auch durch Beschlüsse im Gemeinderat weiterentwickelt und massiv aufgewertet worden. Bereits heute stehen Bürgerinnen und Bürgern auf Bezirksebene also effektive Mittel zur politischen Mitbestimmung zur Verfügung. Diese sind in dieser Periode ausgebaut worden. Auch Bezirksbefragungen haben als konsultative Instrumente eine wichtige Rolle in unserer Demokratie in Wien. Sie sind bewährte Mechanismen zur Einbindung der Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse und sind in der Vergangenheit auch erfolgreich bei verschiedenen Projekten angewandt worden, beispielsweise bei der Mariahilfer Straße oder der Argentinierstraße. Verbindliche Bezirksabstimmungen würden aber jedenfalls eine erhebliche Umstellung des politischen Systems darstellen. Ich möchte ein bisschen darauf eingehen. Während konsultative Befragungen wie die bereits erwähnten schon einen starken Einfluss auf Entscheidungsprozesse haben und - auch erfolgreich - praktiziert werden, müssen Entscheidungen, die rechtlich bindend sind oder rechtlich bindend wären, auch auf übergeordneter Ebene in einem Gesamtzusammenhang der Stadtentwicklung eingebettet werden. Solche Entscheidungsfindungen auf Bezirksebene würden oder könnten zu fragmentierten Strukturen und damit zu einem Ungleichgewicht in der Stadtentwicklung führen. Deshalb ist es so, dass die Einführung verbindlicher Bezirksabstimmungen jedenfalls eine tiefergreifende Änderung der verfassungsmäßigen demokratischen Struktur in Wien erfordern würde. Das wiederum ist eine Maßnahme, die einer umfassenden rechtlichen politischen und administrativen Analyse bedarf, die letztlich - das muss man so sagen - auf eine großflächige Änderung der Stadtverfassung hinauslaufen würde, sind dabei beispielsweise doch insbesondere die Auswirkungen auf bestehende Kompetenzverteilungen zwischen den Bezirken und der Stadtregierung zu prüfen, um keine institutionellen Konflikte oder Rechtsunsicherheiten zu erzeugen. Das ist auch der Grund, warum wir in der Fortschrittskoalition sehr intensiv für eine Stärkung und auch eine qualitative Weiterentwicklung der bestehenden Bezirksbefragungen eintreten, um den Bürgern und Bürgerinnen weiterhin eine effektive, funktionierende, aber zugleich verantwortungsvolle Mitbestimmung zu ermöglichen, insgesamt aber zusätzlich einen starken Ausbau der nicht gesetzlichen Beteiligungsangebote forcieren. Dadurch fehlt es den Wienerinnen und Wienern - auch jenen ohne Wahlrecht - nicht an Möglichkeiten zur politischen Partizipation. Wir arbeiten intensiv daran, diese laufend weiter auszubauen. Eine ganz zentrale Rolle spielt dabei das neu geschaffene Büro für Mitwirkung. Man könnte es Partizipationshub der Stadt Wien nennen. Es ergänzt eine breite Beteiligungslandschaft, die ich schon kurz gestreift habe, mit dem Ziel, mehr Beteiligung für Wienerinnen und Wiener zu ermöglichen und eine lebendige Demokratie zu fördern. Sie ist eine Drehscheibe für Austausch, Vernetzung und gegenseitiges Lernen und versteht sich als Beteiligungsförderin sowie Innovationstreiberin. Neben dem Service- und Beratungsauftrag für die Dienststellen sowie die Bezirke der Stadt wird die Stadt damit selbst Teil einer aktiven Community of Practice, wenn es darum geht, Mitbestimmungsmöglichkeiten in Wien weiterzuentwickeln. Aktuell - damit komme ich vielleicht auch ein bisschen zur Fragebeantwortung, was meine Vorhaben in der Zukunft betrifft - wird, angestoßen durch die Wiener Demokratie-Enquete im Frühjahr 2023, die Wiener Demokratiestrategie erarbeitet, auch das in einem sehr breiten und partizipativen Prozess. Es gab auch eine breite öffentliche Beteiligung vor Ort und online. Ich habe vor, diese nach Fertigstellung natürlich auch in diesem Haus beziehungsweise im Wiener Gemeinderat zu einer gemeinsamen Beratung vorzulegen und danach meinen Beitrag zur Umsetzung der dort formulierten Zielsetzungen und Vorhaben zu leisten. Da geht sicher auch in Zukunft noch einiges weiter. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wölbitsch gestellt. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung. - Es gibt zweifelsohne sehr viele freiwillige Beteiligungsmechanismen auch auf Bezirksebene. Spannend wird es aber natürlich immer dann, wenn es auch eine Verpflichtung dazu gibt, wenn es um sehr wesentliche Fragestellungen geht, die die Bevölkerung in einem Bezirk betreffen. Wir hatten immer wieder Fälle, bei denen es dann teilweise eine Befragung gegeben hat, teilweise wieder keine gegeben hat. Da gibt es also auch keine wirkliche Stringenz. Deshalb eben unsere Initiative. Ich habe aber kein Nein von Ihnen vernommen, sondern nur, dass das mit Aufwand und Arbeit verbunden wäre. Vielleicht lässt sich das dann zumindest in der nächsten Legislaturperiode auch bewältigen. Meine Zusatzfrage fokussiert sich auf einen wichtigen Tag, an dem die Beteiligung in Wien gefragt ist, nämlich die Wien-Wahl im April, bei der hoffentlich sehr viele Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Wir haben ja immer wieder gesagt, das Wahlrecht ist für uns ein sehr hohes Gut. Es sollte immer am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses stehen. Das heißt, mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft ist dann auch das Wahlrecht entsprechend zu verleihen. Wir waren da immer recht klar. Die SPÖ war in dieser Frage immer ein bisschen unklar. Jetzt habe ich vom Herrn Bürgermeister ein ganz klares Bekenntnis vernommen, dass es in Wien kein sogenanntes Ausländerwahlrecht geben wird. Jetzt wollte ich Sie als Demokratie-Stadtrat natürlich fragen, ob auch Sie dahinterstehen und hier auch noch einmal bestätigen können, dass es in Wien kein Ausländerwahlrecht geben wird. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sie haben die Problemstellung umschifft, aber sie steht natürlich im Raum. Ich möchte an dieser Stelle schon noch einmal erwähnen, was das eigentliche Problem für eine Demokratie ist: Es ist die fehlende Beteiligung. Beteiligung ist die Antwort auf Benachteiligung. Es sind nicht Privilegien, das heißt, wir müssen uns immer auch die Frage stellen: Inwiefern beteiligen sich die Wienerinnen und Wiener an den Entscheidungsprozessen? Wenn man sich die gesatzten Entscheidungsprozesse, also das Wahlrecht, anschaut, dann ist es natürlich so, dass durch die Tatsache, dass es sehr viele Wienerinnen und Wiener ohne Staatsbürgerschaftsrecht gibt, der Prozentsatz derer, die sich an einer Wahl beteiligen können, immer kleiner wird. Wir reden in der Zwischenzeit von mehr als einem Drittel der Wienerinnen und Wiener im wahlfähigen Alter. Das ist für sich genommen vielleicht nicht einmal ganz so dramatisch, wie wenn man sich beispielsweise anschaut, wie viel Prozent der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer das sind - 60 Prozent -, wie viel Prozent der Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter - 80 Prozent - und wie viel Prozent der vielen Jugendlichen, die in Wien geboren sind, um dann ohne Staatsbürgerschaftsrecht 18 oder 16 Jahre zu werden. Wir haben eine Situation, in der Geburtskliniken in Wien Ausländer erzeugen oder die Erzeugung von Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen. (Heiterkeit beim Redner sowie bei Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Markus Ornig, MBA.) Das ist jedenfalls eine unhaltbare Situation für die Demokratie. Gerade die Sozialdemokratie - Sie haben mich ja konkret darauf angesprochen, was die Position der Sozialdemokratie ist - hat in ihrer Geschichte immer dafür gesorgt, dass Demokratie ein Recht ist, das allen, die eine Gemeinschaft ausmachen, zur Verfügung steht und auch genutzt wird. Das ändert nichts daran - dazu gibt es auch eine klare Positionierung unseres Bürgermeisters und im Übrigen auch eine klare Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes -, dass es in Österreich so ist, dass das Wahlrecht am Staatsbürgschaftsrecht hängt. Um also Ihre Frage zu beantworten: Daran hat sich nichts geändert. Unser Bürgermeister hat das erst in den letzten Wochen auch immer wieder bekannt gegeben. Das bedeutet aber im Umkehrschluss nur, dass wir gemeinsam die Frage stellen und beantworten müssen, wie es sein kann und verändert werden kann, dass das Staatsbürgerschaftsrecht in Österreich eine Materie voller Hürden ist - viele würden es vielleicht sogar eher als Unrecht statt als Recht bezeichnen -, und wie wir diese Hürden abbauen können. Es gibt viel zu hohe - um nicht zu sagen: für ganz große Bevölkerungsgruppen prohibitive wirtschaftliche - Hürden. Es gibt darüber hinaus Hürden, die man eigentlich nur als Gängelei bezeichnen kann. Wir treten dafür ein, diese Hürden abzuschaffen, um sicherzustellen, dass alle, die einen aktiven Teil in der Stadt haben, Steuern zahlen und sich an der Entwicklung dieser Stadt beteiligen, auch den Zugang zur Staatsbürgerschaft haben. Wenn wir das Thema der Staatsbürgerschaft in diesem Land mit ein bisschen weniger Ideologie und ein bisschen mehr Pragmatismus diskutieren würden, würden wir vielleicht auch erkennen, dass es eine Rechtsmaterie ist, die in vielen, vielen Staaten deutlich moderner geregelt worden ist und auch in Österreich deutlich moderner geregelt werden könnte. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landesrat! Vielleicht noch ein Zusatz zu Ihren Ausführungen: Um Staatsbürger zu werden, hat man diverse Hürden. Das ist korrekt. Vor allem hat man auch eine administrative Hürde in Wien. Das ist hausgemacht. Da wäre es vielleicht gut, wenn die Wiener Verwaltung auch in die Gänge kommt. Wir haben heute schon davon gehört. Ich möchte wieder ein bisschen zur eigentlichen Frage zurückkommen, nämlich zur Bezirksbeteiligung, also zur direktdemokratischen Bezirksbeteiligung. Sie haben alle möglichen Möglichkeiten ausgeführt, wie man freiwillig mitmachen kann oder was es seitens der Stadt Wien alles für Organisationen oder Einheiten gibt, die eine Beteiligung ermöglichen. Das ist in Ordnung. Wenn man Demokratie, also die Herrschaft des Volkes, wie es so schön heißt, ernst nimmt, dann muss - wenn man ernsthaft darüber redet - die Herrschaft des Volkes natürlich auch verbindlich sein. Dann muss die direktdemokratische Beteiligung also auch verbindlich sein. Ich glaube, darauf hat auch die ursprüngliche Anfrage des Kollegen abgezielt. Wir diskutieren das ja nicht seit gestern, sondern seitdem ich in diesem Haus bin. Es ist also schon seit 2006 immer wieder ein Thema gewesen: Wie können wir auf Bezirksebene die Einbindung besser machen? Sie haben zu Recht auch ausgeführt, dass die Instrumente, die wir jetzt in der Stadtverfassung haben, in Wirklichkeit teilweise totes Recht sind. Sie haben gesagt, es bedarf einer großen Analyse und einer politischen Vorbearbeitung. Für die hätten wir eigentlich schon längst Zeit gehabt. Also, ich habe das für mich schon gemacht. Ich glaube auch nicht, dass es so unglaublich schwierig ist, dass die Stadtverfassung in ihrer Gesamtheit geändert werden muss. Nein, das muss sie nicht, denn wir haben eine klare Kompetenzenverteilung, auch was die Bezirke betrifft. In diesen Kompetenzen kann die Bezirksbevölkerung bei einer Bezirksbefragung natürlich nicht über - was weiß ich - höherrangige Straßen oder das Gemeindebudget entscheiden. Das ist klar. In den Kompetenzen aber, die in unserer Verfassung jetzt schon normiert sind - dort, wo sozusagen der eigene Wirkungsbereich der Bezirke ist - wäre eine direktdemokratische verbindliche Bezirksbefragung aus meiner Sicht relativ unproblematisch möglich. Ich bin neugierig, wie lang ich hier noch sein muss, bis das einmal umgesetzt wird. Meine Frage - der Präsident schaut schon böse, das verstehe ich (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.) - ist eine andere. Ich habe den Kollegen Wiederkehr einmal zum schwierigen Verhältnis zwischen Bezirkskompetenzen und Gemeindekompetenzen befragt. Gibt es da Überlegungen, dass man das ändern könnte? Das ist eigentlich meine Frage. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Schwierig. Erstens einmal drei kurze Punkte zu den Nichtfragen: Erstens ist es schon so, dass Behörden des Landes Wien oder der Stadt Wien - so wie auch überall sonst in Österreich - den gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen. Über die habe ich gesprochen, die Hürden ansprechend. Zweitens habe ich - das meine ich sehr ernst - meine Bereitschaft oder auch mein Vorhaben angekündigt, dass ich, wenn wir in Wien diese auch in einem sehr breiten Umfang erarbeitete Demokratiestrategie diskutieren, dann auch in meiner Rolle als dafür zuständiger Stadtrat einen Beitrag leisten werde, dass es dazu auch Umsetzungsschritte gibt, in welchen Bereichen die dann auch immer gemacht werden. Drittens habe ich - vielleicht ein bisschen diplomatisch - durchaus versucht, meine persönliche Meinung mitzugeben. Es gibt ja nicht nur ein Verhältnis der Bezirksebene zur Gemeindeebene oder zur Stadtregierungsebene. Es gibt beispielsweise auch ein Verhältnis der Bezirke untereinander. Da muss man sich schon sehr, sehr genau anschauen, inwiefern potenzielle verpflichtende Befragungen vielleicht auch eine Umsetzung eines bestimmten Floriani-Prinzips wären. Ich denke jetzt nur einmal in Verkehrsfragen laut darüber nach, um damit zu zeigen: Es sind schon viele Dinge, die man da noch diskutieren kann und die ich auch gern diskutieren würde. Um damit dann auch Ihre Frage zu beantworten, natürlich gibt es dazu Überlegungen. Ich finde aber auch wirklich, dass es so ist, dass es sich auszahlt, das noch zu diskutieren. Ich sehe keinen einfachen Weg, den auch in der Frage angesprochenen Vorschlag so umzusetzen, ohne damit neue Herausforderungen auszulösen, und bin daher dafür, dass man diese Diskussionen in Zukunft auch noch weiterführt. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Kickert gestellt. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Nochmals guten Morgen! Ich knüpfe jetzt gleich an Ihre Beantwortung an, die Sie dem Kollegen Kowarik gegeben haben, nämlich dass Sie sozusagen an diesen Überlegungen weiterarbeiten wollen. Da knüpfe ich die Frage an. Denn jetzt weiß ich, dass es ein Ob gibt. Es soll gemacht werden. Jetzt würde ich danach fragen, wie Sie sich das vorstellen, weil ich doch glaube, dass es doch richtig ist, dass im eigenen Wirkungsbereich der Bezirke eigentlich mehr ginge. Das heißt: Werden Sie eine partizipative Erarbeitung ebensolcher Grundlagen für direktdemokratische Möglichkeiten auf Bezirksebene einsetzen? Ich gehe nicht davon aus, dass es sich in dieser Legislaturperiode noch ausgeht, sondern ich frage, ob wir uns darauf verständigen können, dass es jedenfalls etwas ist, was in der nächsten Legislaturperiode anzugehen wäre. Präsident Ernst Woller: Danke. - Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich habe ich ja versucht zu sagen, dass es unabhängig von dem jeweiligen Element der Ausweitung von Demokratie so ist, dass eine Demokratiestrategie für Wien sehr umfassend - auch was grundsätzliche Prinzipien und Handlungsfelder betrifft - erarbeitet wird und dass die jedenfalls hier zur Beratung vorgelegt werden wird und wir damit auch gemeinsam darüber nachdenken können, was davon wir auf welchem Weg umsetzen. Zweitens haben Sie ja zu Recht gesagt: Es ist vermutlich nicht mehr vor dem 27. April so. Ich kann dazu sagen, es ist sicher nicht vor dem 27. April so. (Heiterkeit beim Redner.) Daher ist natürlich alles Weitere - ganz besonders, wenn es um rechtliche Vorhaben geht - immer auch Gegenstand einer allfälligen Regierungsvereinbarung zwischen Regierungsparteien und kann daher - auch was meine Rolle oder meine Meinung dazu betrifft - erst danach diskutiert und beantwortet werden. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. - Damit ist die Fragestunde beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Fleißige Wiener werden zur Kasse gebeten - Grundversorgung und Mindestsicherung für illegale Migranten auf dem Rücken unserer Bürger!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Seidl, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. - Bitte, Herr Abg. Seidl. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen auf der Galerie! Meine Damen und Herren! Gestern ist mir gesagt worden: Na, jetzt habt ihr es kurz vor der Wahl doch noch zusammengebracht, eine Mindestsicherungsdebatte abhalten zu können. Und ich glaube auch, dass es gut ist, auch wenn wir es jetzt nur in Form einer Aktuellen Stunde machen können. Ich habe aber zehn Minuten Zeit und mein Nachredner, Parteiobmann Dominik Nepp, hat dann ebenfalls noch fünf Minuten, in denen er das dann weiterführen wird. Ja, meine Damen und Herren, ich darf jetzt seit 15 Jahren hier in dem Haus sein. Ich kann mich erinnern: Im Jahr 2011 durfte ich zum ersten Mal zum Thema Mindestsicherung reden. Vor 14 Jahren war doch einiges anders, aber einiges auch genauso wie heute. Wir haben vor 14 Jahren dieselbe Anzahl an Mindestsicherungsbeziehern gehabt wie heute, knapp 140 000. Jetzt kommen aber die großen Unterschiede. Der Riesenunterschied war, im Jahr 2011 haben 29 Prozent der Bezieher keine österreichische Staatsbürgerschaft gehabt. Heute haben fast 70 Prozent der Mindestsicherungsbezieher in Wien keine österreichische Staatsbürgerschaft. Vor 14 Jahren war es so, dass uns die Mindestsicherung schon damals unglaubliche 350 Millionen EUR im Jahr gekostet hat. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: jedes Jahr 350 Millionen EUR. Das ist aber natürlich nichts gegen heute. Heute müssen wir in Wien jedes Jahr 1,2 Milliarden EUR aufwenden, um die Mindestsicherung zu bedienen. Ich kann mich erinnern, dass ich, als ich vor 14 Jahren hier gestanden bin, gesagt habe, na ja, wenn wir so weitermachen - damals war die zuständige Landesrätin noch Frau Sonja Wehsely -, dann werden wir bald bei einer halben Million Euro sein. Da haben mich damals die Sozialdemokraten angelacht und gesagt, nein, alles ein Blödsinn. - Ja, liebe Freunde, wären wir nur heuer und heute bei einer halben Million Euro! Heuer und heute kommen wir mit 1 Milliarde EUR nicht mehr aus. Nach oben hin scheint es da nichts zu geben, wo irgendwo eine Grenze ist. Ich kann mich auch noch an die Worte des neuen Finanzlandesrates erinnern, der gesagt hat, er übernimmt das jetzt bis zur Wahl und dann eben bis zur Angelobung der neuen Stadtregierung, aber er möchte politisch nicht vereinnahmt werden. Das verstehe ich auf der einen Seite. Auf der anderen Seite: Na ja, so ganz ohne wird er da auch nicht herauskommen. Denn er ist jener Mann, der Landesrat Hacker jeden Tag 3 Millionen EUR zur Verfügung stellt, um die Mindestsicherung zu bedienen, wohlwissend, dass er das nicht machen müsste - aber er macht es. Also da parteipolitisch nicht vereinnahmt zu werden, ist von meinem Verständnis her schwierig und geht sich irgendwie auch nicht aus. (Beifall bei der FPÖ.) Ich habe schon einiges erzählt. Wie gesagt: Wie war es vor 14 Jahren? Wie ist es heute? Wie gesagt, vor 14 Jahren waren es 350 Millionen EUR, heute brauchen wir 1,2 Milliarden EUR, Tendenz steigend. Wir haben das Sozialhilfegrundsatzgesetz, das uns ja an sich normiert, wie die Mindestsicherung in Wien auszusehen hat. (Amtsf. StR Peter Hacker: Nein! Was steht da drin?) Wir haben es bis heute leider immer noch nicht zusammengebracht, dieses Gesetz in Wien verfassungskonform aufzustellen. Erst vor ein paar Tagen hat es geheißen, wir müssen es jetzt wieder reparieren, dieses Mal bis, ich glaube, April 2026. Wir kommen da also einfach aus dem Reparieren nicht heraus. Wir sind genauso wie die Niederösterreicher die Einzigen, die reparieren müssen. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, weil ihr weiter ...!) Deshalb mein Vorschlag, den ich auch schon ein paar Mal gemacht habe - es ist ganz einfach -: Nehmen wir einfach das Sozialhilfegesetz aus Oberösterreich. Das passt. Das muss nicht repariert werden. Setzen wir es eins zu eins in Wien um. Dann hätten wir alle eine Ruhe. (Abg. Mag. Heidemarie Sequenz: Sicher!) Das wäre angenehm, da hätten wir alle Ruhe, und die 1,2 Milliarden EUR, meine Damen und Herren, wären plötzlich wieder da. Die wären plötzlich wieder frei verfügbar für uns. (Abg. Georg Prack, BA: Na sicher!) Warum ist das so? - Oberösterreich ist ein Bundesland, das annähernd so viele Einwohner hat wie Wien, knapp zwei Millionen Einwohner. (Abg. Georg Prack, BA: Kann man sich selbst ernst nehmen?) - Herr Kollege, Sie sind dann, glaube ich, eh noch dran. - Die brauchen im Jahr 50 Millionen EUR, um die Mindestsicherung zu bedienen. Wir brauchen 1,2 Milliarden EUR. Also spätestens, wenn man sich diese beiden Zahlen anschaut, muss man doch selbst als Nichtmathematiker erkennen, da passt etwas nicht. Was eben nicht passt, sind die Themen, die wir da rund um die Uhr beackern. Wir haben zum Beispiel auch das sogenannte Schonvermögen, bei dem es Ungleichheiten zwischen Österreichern und Nichtösterreichern gibt. Was ist das Schonvermögen? - Wenn heute jemand Mindestsicherung bekommt, dann darf der Mindestsicherungsbezieher knapp 5 000 EUR - die genaue Zahl weiß ich jetzt nicht - haben. Alles, was er mehr hat, muss er zuerst ausgeben, dann kann er Mindestsicherung bekommen. Das stimmt. Das wird kontrolliert - bei Österreichern selbstverständlich ganz genau. Das ist ja auch kein Problem: Man kann überall hineinschauen. Man muss einen Finanzstrip machen. Es wird überall nachgeschaut, ob man nicht irgendwo Immobilien hat und so weiter. Wie schaut das bei Nichtösterreichern aus? - Ein Nichtösterreicher wird höchstens gefragt: Hast du Vermögen? Dann sagt der: Nein, ich habe kein Vermögen, und die Stadt Wien glaubt das und zahlt aus. Die kontrollieren nämlich nicht, ob zum Beispiel ein türkischer Mann, der bei uns Sozialhilfe haben möchte, in der Türkei eventuell Immobilienbesitz hat. Es wird dort nicht einmal angefragt, geschweige denn wird das kontrolliert. Wie gesagt, alles außerhalb Österreichs interessiert uns nicht. Das ist, wie gesagt, etwas, was natürlich eine Ungleichheit zwischen Österreichern und Nichtösterreichern ist. Das gehört ganz, ganz dringend bekämpft. (Beifall bei der FPÖ.) Meine Damen und Herren, wir haben dann noch eine unglaubliche Prozentzahl, und zwar haben 44 Prozent der Nichtösterreicher, die heute Mindestsicherung bekommen, den Status des Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten, wobei wir da ganz genau wissen: Denen müsste man eigentlich keine Mindestsicherung ausbezahlen. In Wien machen wir es aber. (Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Das ist der Grund, warum wir, wie gesagt. 1,2 Milliarden EUR brauchen. In Wien nehmen 74 Prozent der Syrer die Mindestsicherung in Anspruch. Dann kommen die Somalier mit 73 Prozent - also alles Nachbarländer von Österreich -, und dann haben wir die Afghanen. Da sind es "nur" - unter Anführungszeichen - 54 Prozent. (Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Sie werden sich wahrscheinlich auch noch an das letzte Jahr erinnern können, als eine Tageszeitung getitelt hat, dass es in Wien eine syrische Großfamilie gibt, die seitens der Stadt Wien einen unglaublichen Betrag an Mindestsicherung bekommt, und zwar jedes Monat 4 600 EUR netto. Das ist aber nicht das Einzige, was die kassieren, meine Damen und Herren. Die beiden Erwachsenen bekommen nämlich im Monat 809 EUR und jeweils 51 EUR Zuschlag. Die Minderjährigen, die im Haushalt leben, die Kinder, bekommen 312 EUR im Monat. Obendrauf kommen dann noch 995 EUR Mietbeihilfe. Für die Familie inkludiert ist auch eine Unterstützungsleistung für armutsgefährdete Familien. Diese dient der Deckung des Sonderbedarfs auf Grund höherer finanzieller Belastung und soll einer angemessenen Lebensführung von erziehenden Personen dienen. Weiters hat die Familie in Österreich dann natürlich auch noch Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Familie hat auch den Klimabonus bekommen. Die Familie bekommt zusätzlich ein Schulstartgeld - alles zusätzlich und obendrauf, on top. Zusätzlich darf diese Familie natürlich auch alle Kultureinrichtungen der Stadt Wien gratis besuchen. Sie ist rezeptgebührenbefreit. Sie zahlt den halben Preis bei den Wiener Linien. Sie ist ORF-Gebühren-befreit, meine Damen und Herren. Somit sind das in Wahrheit nicht 4 600 EUR, sondern wahrscheinlich knapp an die 10 000 EUR, die diese Familie monatlich bekommt. (Abg. Georg Prack, BA: Geh bitte! - Amtsf. StR Peter Hacker: Geh bitte! Das ist ja lächerlich! - Zwischenruf von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Ob das fair ist, müssen die Wähler am 27. April entscheiden. Ich glaube, eine Antwort darauf zu haben. Ich weiß auch, dass wir uns doch sehr vergrößern. Ich weiß auch, dass die Wienerinnen und Wiener das genauso sehen wie wir Freiheitlichen. Deshalb freue ich mich, heute in einem Monat einen unglaublich tollen Wahltag erleben zu dürfen. Ich freue mich auch schon auf eine sehr große freiheitliche Abgeordnetenschaft in dem Haus. Somit bin ich auch schon beim Ende. Es blinkt das Licht. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche noch einen schönen Donnerstag. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur einmal zum Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr Abg. Konrad zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen auf der Galerie und via Livestream! Wir sind deutlich spürbar im Wahlkampf angekommen. Daher ist es auch wenig überraschend, dass wir heute hier noch einmal eine Mindestsicherungsdebatte auf Verlangen der FPÖ führen. Ich habe gestern mit dem Kollegen Seidl auch gescherzt, es waren ja nicht gerade wenige Debatten, die wir in den letzten viereinhalb Jahren zu diesem Thema geführt haben. Einmal geht es heute aber anscheinend noch. Dann soll es in dieser Periode aber auch damit gut sein. Denn eines ist auch klar, was die FPÖ bis heute nicht zur Kenntnis genommen hat, ist die Tatsache, dass sie ja die Hauptverursacherin dieser ganzen Debatten ist, die wir in den letzten Monaten hier im Haus, aber natürlich auch über die Medien und in der Bevölkerung geführt haben. Denn sie stellt sich beim Thema Mindestsicherung ja vor allem die Frage der Fairness, beispielsweise die Frage, ob es fair ist, dass man in einem Bundesland mehr Leistungen erhält als in anderen. (Abg. Wolfgang Kieslich: Zahlt sie einfach nicht aus, dann müssen wir nicht darüber reden!) Es war eben in der schwarz-blauen Regierungszeit, als 2019 das Sozialhilfegrundsatzgesetz beschlossen wurde. Aus diesem rein populistischen Beschluss resultieren viele Probleme, die auch die Bevölkerung zu Recht ärgern und beschäftigen. Sie haben nämlich, Herr Kollege Seidl, mit diesem Gesetz nicht normiert, sondern Sie haben uns mit diesem Gesetz einen sozialpolitischen Fleckerlteppich beschert. (Beifall bei den NEOS.) Sie haben es in die Hände der Länder gelegt, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Das hat das Sozialhilfesystem in Österreich extrem komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden gemacht, wer Anspruch auf welche Unterstützungen und Leistungen bekommt. Das ist weder sachgerecht, noch ist es anwenderfreundlich. Vor allem ist es eben nicht fair. (Beifall bei den NEOS.) Es hat zudem zwischen den Bundesländern zu einem Race to the Bottom geführt, was ebenfalls nicht Sinn der Sache sein kann. Wir NEOS waren daher in unserer Forderung nach einer umfassenden Reform des Sozialhilfesystems immer vollkommen klar. Wir haben immer ein österreichweit einheitliches System der Sozialhilfe gefordert. Wir haben immer gefordert, dass das Sozialhilfesystem auch gemeinsam mit Transferleistungen gedacht werden muss. Wir haben immer gefordert, dass das oberste Ziel sein muss, Kinderarmut zu verhindern, und dass wir ihnen alle Chancen zukommen lassen müssen. Dabei haben wir auch immer gefordert, dass der Ausbau von Sachleistungen forciert werden muss. Wir haben ebenfalls immer gefordert, dass die Erwerbsanreize erhöht werden müssen. Genau diese Forderungen sind jetzt auch im neuen Regierungsprogramm der Bundesregierung verankert. Wir reparieren damit also Ihr handwerkliches und politisches Chaos, das Sie uns hinterlassen, sehr geehrte Damen und Herren der FPÖ. (Beifall bei den NEOS.) In einem einheitlichen österreichweiten Sozialsystem wird es in Zukunft einen einheitlichen Tagsatz geben. Auch die Zuschläge für die Kinder werden vereinheitlicht. Als Höhe wird dabei der Familienzuschlag analog zum Arbeitslosengeld herangezogen werden. Für die Abwicklung - also Auszahlung, Vermittlung und Sperre - wird zukünftig das AMS zuständig sein. (Abg. Georg Prack, BA: Das ist völlig ...!) Wir wollen auch die Unterstützung für subsidiär Schutzberechtigte österreichweit neu regeln und vereinheitlichen. Dabei kombinieren wir eine bis zu drei Jahre laufende Integrationsphase mit einem Programm für Deutsch- und Arbeitserwerb. Das ist vernünftige Politik, sehr geehrte Damen und Herren. Die Familienbeihilfe soll auf die Sozialhilfe angerechnet werden. (Abg. Viktoria Spielmann, BA: Das ist echt ...!) Gleichzeitig haben wir uns auch eine Kindergrundsicherung zum Ziel gesetzt, bei der wir auf den Ausbau von Sachleistungen und kindgerechter sozialer Infrastruktur setzen. Dazu zählen etwa eine Kinderbetreuungsoffensive, ein gesundes Mittagessen in den Bildungseinrichtungen oder auch eine verbesserte Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen. All diese Maßnahmen sind so auszugestalten, dass die Erwerbsanreize der Eltern unterstützt werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir uns in dieser Dreierkoalition auf einen absolut vernünftigen und konstruktiven Weg bei der Sozialhilfe einigen konnten. (Abg. Viktoria Spielmann, BA: Konstruktiv?) Das unterscheidet uns eben von Ihnen (Der Redner richtet sich an die FPÖ.), sehr geehrte Damen und Herren. Wir finden echte Lösungen, während Sie beim Poltern bleiben und letztendlich ja gezeigt haben, dass Sie nur Arbeitsverweigerung betreiben. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Während wir mit einem neuen System der Sozialhilfe also weiterhin sicherstellen, dass jene Menschen, die unsere solidarische Unterstützung brauchen, diese auch erhalten, werden wir die Chancen von Kindern weiter stärken und gleichzeitig auch die Erwerbsanreize erhöhen. Denn natürlich muss in unserem System klar sein, dass sich Arbeit auch auszahlt. - Herzlichen Dank! (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf mitteilen, dass auch Abg. Sachslehner ab 12.30 Uhr entschuldigt ist. Als Nächster ist Abg. Prack zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat, der jetzt gerade nicht mehr im Raum ist! Sehr geehrte Damen und Herren! 52 000 Kinder haben im Februar 2025 die Wiener Mindestsicherung bezogen. Das sind immerhin 37 Prozent aller BezieherInnen. Diese sehr große Gruppe ist von Herrn Kollegen Seidl allerdings wieder einmal überhaupt nicht besprochen worden. Kinder können nichts dafür, dass sie in Armut geboren werden, aber eine Gesellschaft, die Kinder in Armut leben lässt, macht sich schuldig. (Beifall bei den GRÜNEN.) Um Kinderarmut zu beenden, braucht es Unterstützungsleistungen, die gegen die Armut absichern. (Zwischenruf von Abg. Stefan Berger.) Ein wichtiger Schritt war die Wiener Kindermindestsicherung, die Rot-Grün hier beschlossen hat. Es bräuchte aber eine breiter gedachte Kindergrundsicherung. Stattdessen beginnt in der neuen Regierung jetzt schon der Zuständigkeitsstreit. Kollegin Plakolm sagt im Interview, das Sozialressort ist zuständig, Kollegin Schumann sagt, das Familienressort ist zuständig. Im Bereich der Kindergrundsicherung ist das Regierungsprogramm extrem schwammig. Bei den Kürzungen der Sozialhilfe, insbesondere für Kinder, ist das Regierungsprogramm allerdings schon sehr konkret. Darüber, dass die Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe wegfallen sollen, ist man sich laut Regierungsvereinbarung offenbar schon einig. Kollege Konrad hat den Familienzuschlag erwähnt. - Sie wissen schon, wie hoch der Familienzuschlag ist? - Das sind 30 EUR. Das wäre eine Kürzung der Kindermindestsicherung um 330 EUR pro Kind. Das ist absolut fatal, Kollege Konrad. Das ist völlig jenseitig. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dann hat man in diesem Regierungsprogramm auch noch drinnen stehen, dass die Familienbeihilfe auf die Sozialhilfe angerechnet werden soll. Das heißt, in Wirklichkeit bleibt nichts mehr davon übrig. Sie haben in dem Regierungsprogramm vereinbart, dass Sie die Kindermindestsicherung abschaffen. Das ist jenseitig, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Bei der Kindergrundsicherung - wenn diese sie ersetzen würde, wäre das ja okay - gibt es abseits von Willenserklärungen, dass jeweils ein anderes Ressort zuständig ist, noch gar nichts. Die Gefahr ist, dass Sie Maßnahmen der letzten Bundesregierung - den Kinderzuschlag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Kindermehrbetrag, die Valorisierung der Familienleistungen - einfach zusammenfassen und als Kindergrundsicherung verkaufen. Meine Aufforderung an Sie ist: Nehmen Sie den Kindern nicht die letzte Absicherung gegen Armut weg! Bleiben Sie am Boden der Kinderrechte! Stellen Sie ein gutes Leben für alle Kinder in Österreich sicher! Setzen Sie endlich eine Kindergrundsicherung um! (Beifall bei den GRÜNEN.) Auch in Wien läuft einiges falsch, sehr geehrte Damen und Herren. Personen mit Betreuungspflichten für Kinder sind bis zu deren drittem Lebensjahr von der Verpflichtung zur Erwerbsintegration ausgenommen. Ich weiß nicht, wer das weiß. Damit bekommen diese Personen, meist Frauen, aber auch keinen Kindergartenplatz, weil sie nicht erwerbstätig sind. Das ist ein Integrationshindernis erster Güte, bei dem ich mich schon auch frage: Wo sind da die NEOS mit ihrer Kritik? Statt Erwerbsintegration müssen die Frauen zu Hause bleiben. Was das für den Spracherwerb bedeutet, wenn diese Frauen zum Beispiel schlecht Deutsch sprechen, muss ich Ihnen nicht erklären. Statt in den Kindergarten zu gehen, müssen genau diese Kinder, die vielleicht in einem Haushalt leben, wo kein Deutsch gesprochen wird, zu Hause bleiben. Was das für den Spracherwerb bedeutet, muss ich Ihnen auch nicht erklären. Diese Regelung, sehr geehrte Damen und Herren, liegt allein in Wien. Wir gehen da weit über die Elternkarenzzeit hinaus. Mit dieser Regelung täuschen Sie in Wirklichkeit nur darüber hinweg, dass Sie ein massives Versagen beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze haben. Das tragen Sie auf dem Rücken der Kinder und Frauen aus, die diese Kinderbetreuung am nötigsten bräuchten. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es sind Ihre Regelung, Ihr Vollzug und Ihr Versagen bei den Kindergartenplätzen, die Frauen und Kinder in die Mindestsicherung zwingen. Schaffen Sie da endlich eine gute Lösung für die Frauen und Kinder, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Entwicklung in Wien - das muss ich jetzt auch noch ansprechen - macht mich wirklich fassungslos. Ich weiß aus der MA 40, dass seit zwei Wochen ein neuer Vollzug bei der Mindestsicherung Platz gegriffen hat. Da wird bei beharrlicher Verweigerung der Erwerbsintegration die Leistung auf null gekürzt - inklusive der Krankenversicherung und inklusive der Leistungen für im Haushalt lebende Kinder. Damit entfällt die Krankenversicherung nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für die Kinder. Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist einfach skandalös. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Kinderrechtskommission. Ich fordere von dieser Stelle auch den Stadtrat, den ich jetzt gerade sehe, auf, das zu prüfen und rückgängig zu machen. Das ist einfach skandalös. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich weiß nicht, wem das eingefallen ist. Ich weiß nicht, ob das politische Rückendeckung hat. Das ist aber sofort zu beenden, sehr geehrte Damen und Herren. Diese Vollzugspraxis ist sofort zu beenden. Wer Kinder ohne Krankenversicherung und ohne Unterstützungsleistung lässt, macht sich schuldig am Leid dieser Kinder. Jetzt quasi zum Schluss nur noch einmal der Apell: Schaffen wir eine echte Kindergrundsicherung und damit Sicherheit für die Kinder! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Gorlitzer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Guten Morgen, meine Damen und Herren! Meine jungen Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe SPÖ! Lieber Herr Bürgermeister! Sie plakatieren in ganz Wien "Es geht um Wien" und "Wir halten zusammen". Gerade dieser soziale Zusammenhalt macht mir und uns Sorgen, denn eine soziale Spaltung unserer Gesellschaft ist gefährlich, nützt nur rechtsradikalen Parteien und bringt uns weit auseinander. Ihre Worte und die Botschaften, die Sie plakatieren, entsprechen nicht Ihren Taten. Denn in Wien gibt es ungefähr 900 000 Menschen, die erwerbstätig beschäftigt sind. Die bezahlen für fast 80 000 Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten, also für Nichtösterreicher, durchschnittlich 5 000 EUR im Monat. Das ergibt eine Gesamtsumme von über 1 Milliarde EUR. Die Tendenz ist stark steigend. Eine Beispielrechnung: Ein Ehepaar - das bekannte Ehepaar, das überall in den Zeitungen war - mit sechs Kindern bekommt von der Wiener Sozialhilfe eine Mindestsicherung von 6 140 EUR monatlich, die gleiche Familie in Oberösterreich 4 000 EUR. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn man das mit einer österreichischen Familie mit einem Erwerbstätigen und ebenfalls sechs Kindern vergleicht, bekommt diese Familie zusammen mit dem Familienbonus der Bundesregierung und der Familienbeihilfe 4 550 EUR. Das ergibt ein Delta, einen Unterschied, von 1 590 EUR zwischen einer nicht österreichischen Familie und einer erwerbstätigen österreichischen Familie. Diese ungerechte Aufteilung macht uns Sorgen und gehört abgeschafft. (Beifall bei der ÖVP.) Wien verweigert ja schon seit 2019 das bundesmäßig beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Wie viel davon hat Wien umgesetzt? - Na, keinen einzigen Punkt. In Wien leben etwas mehr als 20 Prozent der Bevölkerung Österreichs. Gleichzeitig leben hier 72 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher. Wien gibt auch 73,2 Prozent aller Ausgaben für Sozialhilfe aller Bundesländer insgesamt aus. Gleichzeitig leben 75,9 Prozent aller Asylberechtigten in Österreich, die Mindestsicherung beziehen, hier in Wien. Der Herr Landesrat hat heute gesagt, er ist unzufrieden mit der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung von Menschen, die nicht in Österreich geboren und Mindestsicherungsbezieher sind und nicht in den Arbeitsmarkt eintreten. Er ist unzufrieden mit dem AMS. Das war heute in der Früh so ein bisschen die Wortmeldung. Gleichzeitig verweigern aber über 10 000 dieser Menschen jegliche Arbeit. 3 000 verweigern sogar die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse. Sie verweigern die Integration, beziehen aber gleichzeitig im Schnitt 5 000 EUR im Monat von unserem Steuergeld. Was sie noch tun, Sie überweisen - das darf man ihnen nicht übelnehmen, aber wenn man es hat, dann hat man es - mehrere Millionen Euro pro Jahr in ihre Heimatländer wie Afghanistan oder Syrien. Anders als die FPÖ, die Probleme aufzeigt, aber keine einzigen Lösungen anbietet, bieten wir euch Lösungen an. Ich möchte auch nicht die Regeln der FPÖ haben, die sie plakatiert. Ich bin für die Menschenrechtskonvention. Wir sind für die Mitgliedschaft bei der Weltgesundheitsorganisation. Wir sind auch dagegen, dass man Menschen, die auffällig ausschauen, eine Fußfessel anlegt, wie ihr (Der Redner richtet sich an die FPÖ.) das bei den Regierungsverhandlungen vorgeschlagen habt. Das sind Regeln, die wir nicht wollen. Wir sind auch gegen die Sozialromantik der GRÜNEN. (Abg. Mag. Barbara Huemer: Soziale Härte!) Die ÖVP Wien fordert eine vollständige Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes in Wien. Die Sozialleistungen für subsidiär Schutzberechtigte sollen auf das Niveau der Grundversorgung angeglichen werden. Auch eine Staffelung der Mindestsicherungsrichtsätze für Kinder bei Mehrkindfamilien ist nach Vorbild von Niederösterreich oder Oberösterreich notwendig und ebenso ein degressiver Richtsatz bei Bewohnerinnen und Bewohnern in Erwachsenen-Wohngemeinschaften. Ja, wir von der Wiener Volkspartei sind für eine engere soziale Zusammenarbeit und einen Zusammenhalt in unserer Bevölkerung. Wir sind für humanistische Grundwerte. Denn Wien soll Wien bleiben - mit den lebenswerten und auch sozial ausgewogenen Rahmenbedingungen, die wir hier zu schaffen haben. Wien bleibt Wien, aber nur mit uns. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Florianschütz zum Wort gemeldet hat. Ich darf es ihm hiermit erteilen. - Bitte. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Titel dieser Veranstaltung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: "Fleißige Wiener werden zur Kasse gebeten - Grundversorgung und Mindestsicherung für illegale Migranten auf dem Rücken unserer Bürger!" Warum ist das falsch, meine Damen und Herren? Erstens, lle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zahlen Steuern. Ich habe nicht gewusst, dass die ÖVP und die FPÖ das abschaffen wollen. (StR Dominik Nepp, MA: Welche denn?) - Na, alle zahlen Steuern. Steuern sind eine grundsätzliche Leistung. Kinder zahlen sie nicht. Das gebe ich zu, dazu komme ich dann gleich. (StR Dominik Nepp, MA: Wenn sie einkaufen gehen?) Sie zahlen, ich zahle, Kollegin Bakos, wir alle zahlen Steuern. Wir sind auch ohne Zweifel alle drei fleißig, das unterstelle ich zumindest für Kollegin Bakos und mich. Dann verstehe ich den Titel der Anfrage nicht. Okay, Menschen, fleißige Wienerinnen und Wiener, zahlen Steuern. (StR Dominik Nepp, MA: Welche? Auf welche Steuern beziehen Sie sich?) Zweitens: "Grundversorgung und Mindestsicherung für illegale Migranten". Woher haben Sie diese Weisheit? Illegale Migranten bekommen keine Sozialtransferleistungen. (StR Dominik Nepp, MA: Doch! Hat sogar Ihr Stadtrat bestätigt! - Abg. Maximilian Krauss, MA: Auch Ausreisepflichtige!) - Nennen Sie mir den Fall! Eine Grundversorgung bekommt jemand, der für das Asylverfahren berechtigt ist. Also ein Asylwerber oder eine Asylwerberin bekommt eine Grundversorgung. Ein Asylberechtigter oder eine Asylberechtigte bekommt eine Mindestsicherung. Darüber hinaus bekommen eine ganze Menge Leute, die arm sind - das ist bei weitem die überwiegende Mehrzahl der Menschen, die eine Mindestsicherung beziehen -, Sozialhilfe. Das ist das unterste System. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Was ist mit den Ausreisepflichtigen?) Dazu bekenne ich mich, dass wir Armut offensiv per Sozialtransfer bekämpfen. Was ich da miterlebe, ist die Variante jeder gegen jeden, abschaffen und arm lassen. (Abg. Mag. Berivan Aslan: Das ist der FPÖ wurscht!) Meine Damen und Herren, ich zitiere Ihnen eine Zahl: Was kostet die Mindestsicherung pro Bedarfsgemeinschaft und Mitglied? - In Österreich 802 EUR netto pro Werberin und Werber, in Wien 805 EUR pro Werberin und Werber in einer Bedarfsgemeinschaft. Das ist weit von dem entfernt, was Sie uns da weismachen wollen. Das ist völlig absurd. (StR Dominik Nepp, MA: Das ist Ihre eigene Anfragebeantwortung!) Ich bin grundsätzlich dagegen, dass man einen Fall nimmt, über den man diskutieren kann oder nicht, und den zur allgemeinen Maxime macht. Ich würde ja auch nicht behaupten, dass alle Leute, die aus der Freiheitlichen Partei sind, im Gefängnis sitzen, nur weil ein paar das tun. (Heiterkeit bei Abg. Viktoria Spielmann, BA und Abg. Mag. Josef Taucher.) Diese Frage ist unzulässig, ich würde sie zurückweisen und behaupte, sie sind unschuldig. Denn sonst würden Sie (Der Redner richtet sich an die FPÖ.) ja nicht dort sitzen, sondern wären im Gefängnis. Das ist eine ordentliche Herangehensweise, meine Damen und Herren. (StR Dominik Nepp, MA: Ist nicht gerade der Nevrivy angeklagt?) - Ich rede von Verurteilten. Ich behaupte, dass die überwiegende Mehrzahl der Abgeordneten der Freiheitlichen Partei unschuldig ist. So nett bin ich als Wahrer des Rechtsstaates, meine Damen und Herren. (StR Dominik Nepp, MA: Die GRÜNEN sind auch alle verurteilt wegen dem Herrn Ellensohn! - Abg. Anton Mahdalik: Fang noch einmal von vorn an!) Die Frage lautet: Wie ist das mit der Armutsbekämpfung? Meine Damen und Herren, man kann diskutieren, was man will. Wahr ist jedenfalls, dass die Stadt Wien bei den Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu uns flüchten und die berechtigt zu uns flüchten - sonst hätten sie den Titel nämlich nicht -, die Quote, die zwischen den Bundesländern vereinbart ist, zu 208 Prozent erfüllt. 100 Prozent müssten wir, 208 Prozent machen wir. Im Umkehrschluss, die anderen tun es nicht. Da betreibe ich gar nicht Schuldzuweisungen. Ich weiß schon, warum sie es tun, aber das will ich jetzt gar nicht sagen. Das ist garstig. (Zwischenruf von Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Jedenfalls finde ich es gut, dass wir das machen, Herr Stadtrat, und uns um diese armen Leute kümmern. Das ist in Ordnung. Es ist merkwürdig, dass Menschlichkeit als Vorwurf verwendet wird. Das halte ich für problematisch. Eigentlich weise ich das zurück. Es ist gut, dass wir menschlich sind. Danke schön, Herr Stadtrat, dass Sie das tun. Das heißt nicht, dass wir den Zustand nicht ändern wollen. Es ist im Regierungsprogramm der Bundesregierung - wenn auch sehr allgemein - ja auch vorgesehen, dass wir das tun. Zweitens - das ist eine entscheidende Frage für uns - wollen wir eigentlich, dass alle Leute, die bei uns sind, die arbeitsberechtigt sind und arbeiten dürfen - wir wollen ja, dass das viel mehr dürfen -, das auch tun und damit einen Beitrag für ihr eigenes Leben leisten. (Zwischenruf von und Heiterkeit bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer. - StR Dominik Nepp, MA: Sie dürfen! Das ist ein ...!) Eines sage ich Ihnen schon - fünf Minuten sind halt eine kurze Zeit, da kann man nicht alles sagen -, ich habe den Verdacht, dass immer probiert wird zu sagen, den Leuten, die Mindestsicherung bekommen und die arm sind, muss man diese in Bausch und Bogen streichen. Das sind zu über 80 oder 90 Prozent keine Flüchtlinge, sondern das sind Österreicherinnen und Österreicher, die hart arbeiten und aufstocken. Das sind Leute, die zu wenig verdienen, aus welchen Gründen auch immer. Darüber kann man dann im Detail diskutieren. Zu einem bekenne ich mich aber schon: Dass wir einer Kollegin, die täglich ins Geschäft geht, dort Teilzeit arbeitet und wenig verdient, unter die Arme greifen, um zu verhindern, dass sie in Armut kommt ... Präsident Mag. Manfred Juraczka (unterbrechend): Herr Abgeordneter, ich bitte um den Schlusssatz. - Danke. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (fortsetzend): Das ist eine Herangehensweise, von der ich nicht abgehen will. Jeder Versuch, diese Mindestsicherung einzuschränken, wird von uns zurückgewiesen werden, meine Damen und Herren. - Im Übrigen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind genau einen Monat vor einem Wahltermin. Wir diskutieren heute ein Thema, das in diesem Raum schon seit jeher sehr kontroversiell diskutiert wird. Ich würde dennoch - ich beziehe mich jetzt auf alle Redebeiträge - darum ersuchen, Andersdenkenden in ihrer Würde nicht zu sehr nahe zu treten, sondern einfach einen Wettbewerb der Ideen zu führen. - Danke. Als Nächster ist Herr StR Nepp zum Wort gemeldet. - Bitte. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das wird ihn freuen! - Heiterkeit bei der FPÖ.) StR Dominik Nepp, MA: Danke, Herr Präsident, für diese mahnenden Worte. - Ich hätte mir gewünscht, auch Lhptm Ludwig würde sie hier hören. Er ist ja sonst immer unten bei der Eröffnung des Steiermark-Frühlings. Jetzt hat er sich bei unserem freiheitlichen Landeshauptmann Kunasek aus terminlichen Gründen leider entschuldigen lassen. Da dachte ich, er wäre wohl hier, denn es ist eine wichtige Debatte, aber auch hier stellt er sich nicht der Diskussion mit der stärksten Oppositionskraft, der FPÖ. Man könnte also glauben, er flüchtet langsam aus Angst vor uns Freiheitlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Vielleicht kurz zu meinen Vorrednern: Herr Florianschütz hat die Überschrift nicht verstanden. Ich behaupte ja, so intelligenzbefreit ist er nicht. Er wollte sie nicht verstehen. Ich möchte Ihnen aber dennoch ausrichten, dass wir damit, dass an illegale Migranten Geld ausgezahlt wird, recht haben. Das sagen jetzt nicht nur wir, sondern das hat sogar Ihr eigener StR Hacker in einer Anfragebeantwortung bestätigt. Da kommt es zu so kuriosen Situationen, dass Menschen Mindestsicherung beziehen, die in Wirklichkeit gar nicht hier sein dürften. Was meine ich damit? - Das sind Menschen, die einen negativen Asylbescheid bekommen haben. Das sind Menschen, die keinen subsidiären Schutz bekommen haben. Das sind keine Menschen, die ein humanitäres Bleiberecht bekommen haben, sondern Menschen, die überall negativ beschieden wurden und ausreisepflichtig sind. Das heißt, die dürften gar nicht mehr hier sein. Sie bekommen aber laut Auskunft Ihres eigenen StR Hacker Mindestsicherung. Also, Herr Florianschütz, wir haben recht, Sie zahlen an illegale Migranten Mindestsicherung und Sozialleistungen aus. Das müssen Sie sich eingestehen. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn Sie meinen, das sind ja nur 800 EUR pro Bedarfsgemeinschaft: Wir haben das ja auch angefragt. Das sind nicht Zahlen, die wir erfinden. 700 Millionen EUR pro Jahr zahlen Sie im Bereich der Mindestsicherung an Nichtstaatsbürger aus, und zwar an jene, die nicht arbeiten wollen, die sich nicht integrieren wollen, die nicht die deutsche Sprache lernen wollen und die nicht Teil unserer Gesellschaft werden wollen. Dann sage ich, diese Menschen haben so eine Leistung nicht verdient. Diese 700 Millionen EUR gehören umgeschichtet, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Was könnte man mit diesen 700 Millionen EUR alles machen? - Wir haben es uns ausgerechnet. Man könnte einen Pensionistenbonus auszahlen. Jeder weiß, es kommt jetzt ein großer Pensionsraub auf die Pensionisten zu, auch auf die kleinsten Mindestpensionen. Es ist ein Anschlag von SPÖ, ÖVP und NEOS auf Bundesebene auf die Pensionen, bei dem sie jetzt sogar bei den Pensionisten kürzen, die jahrzehntelang gearbeitet, aber halt wenig verdient haben und mit ihrer Mindestpension auskommen wollen, sodass denen am Ende des Jahres bis zu 300 EUR fehlen. Das ist ein Anschlag auf die Pensionisten, bei dem wir uns aber schützend davorstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn man das zusammennimmt, könnte man einzig und allein dadurch, dass man diese 700 Millionen EUR, diese 700 Asylmillionen, richtig verteilt, in einem Jahr 2 000 EUR an jeden Wiener Pensionisten als Pensionistenbonus auszahlen. Das ist fair, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Mangel an Pflegekräften: Jeder sagt, dass Pflegekräfte zu wenig verdienen. Das unterschreibe ich sofort. Man könnte diese 700 Millionen EUR hernehmen und den 12 300 Wiener Pflegekräften fünf Jahre lang pro Monat 1 000 EUR mehr Gehalt auszahlen, wenn man das nur in einem Jahr fair verteilen würde. Sie wollen die Pflegekräfte hier im Stich lassen. Das ist nicht fair, was Sie hier machen1 (Beifall bei der FPÖ.) Jeder spricht vom Sicherheitsnotstand. Wir brauchen mehr Polizei. Wenn wir diese 700 Asylmillionen nehmen und umschichten, können wir für fünf Jahre 2 500 Polizisten mehr in Wien anstellen. Wir könnten für jeden Polizisten fünf Jahre lang den Hauptstadtbonus, den Lhptm Ludwig hier immer lautstark verkündet, in Höhe von 1 500 EUR pro Monat als Wien-Bonus auszahlen. Das wollen Sie anscheinend nicht. Sie wollen diese 700 Millionen EUR lieber an illegale Migranten auszahlen, die die Stadt schon längst hätten verlassen sollen. Das werden die Wienerinnen und Wiener beurteilen müssen: Wollen wir endlich wieder Fairness und Sicherheit oder weiter ein unfaires System unter Lhptm Ludwig? (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Bakos zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe Politikwissenschaften studiert und mir vor allen Dingen bei dieser Rede gerade gedacht: Ich glaube, wenn ich selbst Professorin für Politikwissenschaften wäre (Abg. Maximilian Krauss, MA: Wenn, wenn, wenn!), wäre Ihre Rede, sehr geehrter Kollege Nepp, wahrscheinlich so ein Paradebeispiel für Rechtspopulismus, das ich herzeigen würde, weil das wirklich ein Paradebeispiel für Populismus war. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Zum Glück sind Sie nicht auf der Uni!) Sie sprechen von 700 Asylmillionen. Allein das Wort ist so entlarvend und menschenverachtend. Sie sprechen von den Pflegekräften, denen Sie dieses Geld stattdessen geben würden. Ich darf Sie auffordern, gehen Sie vielleicht einmal in ein Spital oder in ein Pflegewohnheim und schauen Sie sich einmal an, wer denn die Pflegekräfte sind! (StR Dominik Nepp, MA: Keine Asylanten!) Wer sind die Pflegekräfte, die mitunter vielleicht selbst Fluchthintergrund haben? (StR Dominik Nepp, MA: Sie verstehen es nicht! - Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Genau deshalb ist das wieder ein Beispiel dafür, dass Sie überhaupt nicht daran interessiert sind, Antworten zu finden, entsprechende Lösungen zu erarbeiten und an den Tag zu legen, wofür wir in der Politik eigentlich da sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich möchte ein bisschen Sachlichkeit hineinbringen. Es gibt viele Gründe, warum Menschen mitunter vorübergehend vielleicht nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, oder das sehr wohl tun, es aber nicht ausreicht, weshalb auch dementsprechend aufgestockt werden muss. Es geht also um ein soziales Netz, das verhindert, dass Menschen in Armut abgleiten. Das sorgt im Fall der Fälle, dass man sich in einer Lebenssituation wiederfindet, von der man wahrscheinlich niemals gedacht hätte, dass man sich irgendwann einmal in ihr wiederfinden würde, dafür, dass niemand in unserer Gesellschaft zurückgelassen wird. Das ist das eine. Das andere ist aber natürlich, dass man gleichzeitig immer darauf schauen muss und es immer auch unser Ziel sein muss - davon haben wir auch vorhin schon gesprochen -, genug Anreize zu setzen, wieder in die Erwerbstätigkeit und in den Arbeitsmarkt zu kommen, weil wir eben auch auf Gerechtigkeit und auf Fairness im System achten müssen, also auf die Balance zwischen denjenigen, die Leistungen einzahlen, und jenen, die diese Leistungen beziehen. Das ist einfach auch Teil der Wahrheit. Es geht also auch darum, Treffsicherheit in diesem System zu erlangen und zu finden. Vielleicht erlauben Sie mir diese Metapher: Dieses Sicherheitssystem muss nicht nur ein soziales Netz sein, sondern gewissermaßen auch ein Trampolin, um einerseits Leistungen zu beziehen, wenn man eben in diese Notlage kommt, das man aber auf der anderen Seite auch nützt, um wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger - mein Kollege Jörg Konrad hat das schon ausgeführt -, dass auf Bundesebene eine umfassende Reform der Sozialhilfe mit dem Ziel der Vereinheitlichung dieser Leistungen vereinbart wurde. Natürlich müssen die genauen Details noch ausverhandelt werden. Das ist ja klar. Es ist aber schon einmal ein riesengroßer Schritt, dass diese Vereinheitlichung stattfindet - mit einer stärkeren Anbindung an das Arbeitsmarktservice, die unterstreicht, was ich eben gesagt habe, und auch mit einer Neuausrichtung für Menschen mit Fluchthintergrund. Das ist jetzt einmal das Thema Mindestsicherung. Wenn ich aber von Asylmillionen höre, dann gehe ich einmal davon aus, dass es hier vor allen Dingen um Integrationsleistungen geht, also um all die Förderungen, die wir für Integration ausgeben. (StR Dominik Nepp, MA: 700 Millionen EUR sind nur die Mindestsicherung!) Sie sprechen auch von der Grundversorgung und von Integration. Ich beziehe mich hier auf ... (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) - Das ist mir schon bewusst, sehr geehrter Herr Kollege, aber Sie sind diejenigen, die hier in diesem Haus stets jede einzelne Integrationsförderung ablehnen, mit dem Grund, dass Sie das nicht für notwendig erachten. (Beifall bei den NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Nein, weil es weder effektiv ...!) Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Man versteht es also nicht ganz. Vielleicht darf ich das den Zuseherinnen und Zusehern mitgeben: Auf der einen Seite möchte man als FPÖ überhaupt keine Förderung hergeben, weil das ja nichts bringt. Wenn sich der Mensch aber nicht integrieren kann, ist das auch wieder ein Problem. Man versteht Ihre Ausrichtung nicht ganz. (Abg. Wolfgang Seidl: Die Wähler werden es schon verstehen!) Dementsprechend darf ich Sie vielleicht darum ersuchen, sich noch einmal Gedanken darüber zu machen, wie Sie das sehen und wie Sie das angehen wollen. Geld in die Integration, in Bildungsmaßnahmen, in Bildungsangebote und in Sprachkurse zu investieren, ist nicht nur notwendig, es ist sinnvoll. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Es ist nachhaltig sinnvoll, weil es nicht nur darum geht, Menschen erfolgreich in unserer Gesellschaft zu integrieren, damit sie zum Beispiel eben Pflegekräfte werden, an die man das Geld dann wiederum hergeben möchte, sondern vor allen Dingen, weil es für uns als Gesellschaft und als Ganzes wichtig ist. Denn wir sind eben auch darauf angewiesen, dass das gut funktioniert und Menschen uns nicht nur Steuern kosten, sondern auch Steuern einzahlen - hoffentlich früher als später. Ich sehe, meine Zeit ist um. Es gäbe noch sehr viel zu sagen. Es geht uns da um Treffsicherheit und darum, in diesem System Fairness zu erlangen, und jenen, die dringend und vorübergehend Unterstützung benötigen, auf jeden Fall zu helfen. Gleichzeitig geht es aber darum, dieses Auffangnetz zu einem Sprungbrett in den Arbeitsmarkt, in die erfolgreiche Integration und vor allen Dingen in ein selbstbestimmtes Leben zu machen. - Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Ellensohn zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man nicht den populistischen Titel nimmt, könnte man einfach sagen, wir reden einmal ernsthaft über Armut im Land, über Armut in der Stadt und idealerweise auch über Reichtum. Auf der ganzen Welt gibt es jedes Jahr mehr Milliardäre. In Österreich gibt es jedes Jahr mehr Millionäre. Es gibt einfach immer mehr Leute mit ganz, ganz viel Geld. Das sind wenige Leute. Gleichzeitig - obwohl der Kuchen mehr wird - steigt die Armut. Das muss man sich zuerst einmal vor Augen führen und dann überlegen: Wollen wir etwas unternehmen oder nicht? Niemand von den progressiven Politikern will, dass sich die Mindestsicherung in den nächsten fünf Jahren verdoppelt oder verdreifacht. Der Idealzustand ist natürlich, dass niemand auf Hilfe angewiesen ist. Davon können wir vorläufig einmal träumen. Arbeiten tun wir immer in die Richtung: Jeder ist selbstständig, jede Person kann sich helfen, und alle, die Unterstützung und Hilfe brauchen, bekommen sie auch. Jetzt schauen wir uns einmal an, wer denn die Unterstützung bekommt, damit auch mit ein paar Fakten gearbeitet wird. Erstens sind das die vielen, vielen Kinder, die von Mindestsicherung betroffen sind, deren Haushalte diese also brauchen. Ich habe das Gefühl, das ist der FPÖ zum Beispiel mit dieser Anfrage völlig wurscht: Ein vierjähriger Bub oder ein fünfjähriges Mädchen ist selbst verschuldet arm geworden, denen darf man nicht helfen, es ist am besten, man streicht ihnen alles. - Ich bin gespannt, was die Recherche dazu ergibt, welche Streichungen in dem Fall leider auch in Wien existieren. Die Idee, die Mindestsicherung an ein vierjähriges Kind einfach nicht mehr auszuzahlen und dann wäre die Welt gerecht und besser, das muss einem erst einmal in den Sinn kommen. Dafür braucht man schon ein blaues Gehirn statt ein funktionierendes. (Beifall bei den GRÜNEN. - Heiterkeit bei Abg. Mag. Dolores Bakos, BA.) Wir haben vorhin gehört, was man nicht alles tun könnte, würde man das Geld nicht dafür ausgeben. Na, sicher, wenn wir alle nichts essen, könnten wir das Geld für die Zugfahrt ausgeben und so weiter. Den Blödsinn kann man natürlich mit jeder Zahl machen. Jetzt stellen wir uns einmal vor, die FPÖler wären in den letzten Jahrzehnten alle nicht kriminell gewesen. Was wir uns da an Geld gespart hätten: der Buwog-Skandal, der die Republik mehr als eine Milliarde EUR kostet, die hunderten Verfahren gegen FPÖ-Politiker, die am Schluss immer wieder einmal mit Knast enden. (StR Dominik Nepp, MA: ... der Einzige, der im Knast sitzt!) - Meines ist ein Medienverfahren, bei dem ich geglaubt habe, einen Nazi gefunden zu haben, damit es nicht noch einmal geklagt wird. Offensichtlich hat das jemand anders gesehen. (StR Dominik Nepp, MA: Dafür bist du auch verurteilt! Der Einzige, der hier verurteilt ist, bist du!) Das ist nicht ganz dasselbe mit der Fladerei, der Klauerei und der Lügnerei. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) - Ach, die FPÖler. Sie wollen nur nicht, dass ich Ihnen die Liste Ihrer pädophilen Freunde vorlese, ein Mandatar nach dem anderen quer durch Österreich. Egal, das lassen wir heute aus. Der Schaden, den die FPÖ anrichtet, kostet in diesem Land Milliarden Euro, die wir anders brauchen. Die Lösungen gibt es nicht. Auf der Seite (Der Redner richtet sich an die FPÖ.) gibt es nie eine Lösung. Die bekämpfen niemals Armut. Nicht ein einziger Vorschlag hilft einem armen Menschen. Alles, was Sie vorhaben, ist, die Leute noch ärmer werden zu lassen. (Beifall bei den GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der FPÖ.) Jede zweite Alleinerzieherin lebt in Österreich unter der Armutsgrenze. Jede zweite Familie mit mehr als zwei Kindern lebt an und unter der Armutsgrenze. Das muss man sich vor Augen halten: Dort, wo Kinder sind - wenn es zwei Erwachsene sind und es sind mehr Kinder -, sind finanzielle Probleme. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das ist das Ergebnis von fünf Jahren grüner Bundesregierung!) Was kann man dagegen unternehmen? Jetzt wird immer wieder hingeschaut: Gibt es irgendwo jemanden, der 600 EUR an Sozialhilfe bekommt, und ist das vielleicht zu viel? - Das ist Ihre Geldsuche. Können wir irgendjemandem, der eh schon zu wenig hat, noch einmal einen Hunderter wegnehmen, sodass er am 20. des Monats endgültig nichts mehr im Kühlschrank hat? Oder sollte man vielleicht etwas anderes machen? Der Sozialbetrug in Österreich wird auf irgendetwas bei 20 Millionen EUR hochgeschätzt. Jeder Euro muss gesucht werden, wenn jemand irgendwo einen Betrug macht. Der Lohnraub - das Geld, das man Menschen nicht auszahlt, denen es zusteht - wird in Österreich auf über 1 Milliarde EUR geschätzt. Bekämpfen wir doch eher den Lohnraub an den Leuten! Beim Steuerbetrug sind es nicht die Kleinen, also - ich weiß nicht - eine Taxirechnung oder sonst etwas. Der große Steuerbetrug von Leuten, die es haben - denn sonst könnte man nicht so viel betrügen -, wird in Österreich mit über 29 Milliarden EUR berechnet. Dort liegt das Geld, das wir dringend brauchen, für bessere Bildung, für leistbares Wohnen und zur Bekämpfung der Armut. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wo wir uns mindestens einig sein sollten, wenn wir es schon nicht schaffen zu glauben, dass man Armut prinzipiell bekämpfen muss, wenn man einem armen vierjährigen Buben oder einem armen dreijährigen Mädchen nicht helfen möchte, dann sollte man in der Politik sowieso nichts anstellen. Die FPÖ ist für mehr Kinderarmut. Andere Fraktionen versuchen das anders und mit unterschiedlichen Mitteln. Wir GRÜNE hätten gern eine echte grüne Grundsicherung auf Bundesebene in Wien. Jedes Kind hat jede Chance verdient, egal wo es herkommt, egal wo die Eltern herkommen und egal wie viel Geld die Eltern verdienen. - Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Abg. Hungerländer zum Wort gemeldet. Ich darf es ihr hiermit erteilen. - Bitte. (StR Dominik Nepp, MA, erheitert: ... ist nicht verurteilt!) Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Geschätzte Damen und Herren! Ich gehe ein bisschen auf meine Vorredner ein und beginne beim Kollegen Ellensohn. Ich glaube, wir alle wissen, die Kette ist inzwischen widerlegt worden, also die Mär davon, dass es weltweit immer mehr Reiche gibt und die Armen immer ärmer werden. Das stimmt einfach nicht. Es gibt weltweit immer mehr Reiche, aber auch die absolute Arbeit wurde weltweit reduziert. Ich kann mich gut daran erinnern, als das Buch von Thomas Piketty herausgekommen ist. Alle haben es gelesen. Danach sind schon die ersten Widerlegungen gekommen. Inzwischen ist das gesamte Werk wissenschaftlich widerlegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ und von Abg. Viktoria Spielmann, BA.) Es steigt also weltweit die Anzahl der Milliardäre und Millionäre, aber auch die Anzahl der Menschen, die in absoluter Armut leben, wird reduziert. Das ist eine gute Entwicklung. Ich glaube, wir können uns darauf einigen, dass das eine gute Entwicklung ist. Es gibt keinen Grund, irgendeine Kapitalismuskritik daran anzuknüpfen, wie das von Piketty gern gemacht wurde. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dolores Bakos, BA und Abg. Georg Prack, BA.) Ich denke, wir sollten uns auch einmal über diesen relativen Armutsbegriff, das heißt, die Idee, das prozentuell auszudrücken, unterhalten. Ich weiß nicht, ob es zielführend ist, einen relativen Armutsbegriff zu verfolgen, aber das ist eine grundlegendere Debatte. Kollege Prack hat gesagt, dass Personen mit Betreuungspflichten, die Mindestsicherung erhalten, dann drei Jahre lang Karenzgeld beziehen können. Ich glaube, wir haben uns schon einmal darüber unterhalten. Ich halte es für einen absolut korrekten Zugang, zu sagen, dass das nicht notwendig ist. Das sind unterschiedliche Regelungen zwischen Frauen, die arbeiten gehen, und Frauen, die eine Mindestsicherung bekommen. Ich glaube, auch Ihre Analyse ist richtig, dass das mit den Kinderbetreuungsplätzen zusammenhängt. Da wäre es dringend notwendig, dass das Land diese Regelung ändert, das heißt, dass Frauen, die Betreuungspflichten haben und soziale Leistungen beziehen, diese auch nur zwei Jahre lang beziehen können und danach Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz bekommen, damit sie in den Arbeitsmarkt gehen können. Da sind wir also einer Meinung. Zur übererfüllten Quote in der Grundversorgung, Kollege Florianschütz: Ich glaube, das haben wir hier schon zehnmal besprochen. Die Quote wird wegen der subsidiär Schutzberechtigten übererfüllt. Die Quote wird nicht deshalb übererfüllt, weil Wien freundlicherweise alle Asylwerber aufnimmt, sondern die Quote wird übererfüllt, weil alle subsidiär Schutzberechtigten nach Wien ziehen. Warum tun sie das? - Sie ziehen alle nach Wien, weil sie in Wien die Aufstockung auf die Mindestsicherung bekommen. Über 80 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten aus Syrien und aus Afghanistan sind in Wien. Das ist aber eben nicht, weil Wien Asylwerbern gegenüber derartig gnädig ist, sondern weil Sie mehr Geld zahlen. Das tun Sie widerrechtlicherweise. Das wissen Sie ganz genau. Sie müssten das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz anpassen - keine Aufstockung auf die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte mehr -, dann hätten wir viele der Probleme, die wir haben, vielleicht nicht, weil wir dann genau diese Aufteilung hätten, die eigentlich intendiert ist. Es wäre ja intendiert, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auf ganz Österreich aufgeteilt werden. Was Sie aber machen, ist, Sie schaffen einen Pull-Faktor. Dieser Pull-Faktor ist unter anderem die widerrechtliche Aufzahlung der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte. Das also als Argument anzuführen, geht nur dann, wenn sich kein anderer auskennt. Leider Gottes kennen wir uns aus. Deswegen muss ich Ihnen sagen, das ist leider ein falsches Argument. Ganz im Gegenteil, es ist ein Argument, das gegen Sie spricht. Sie beweisen damit den Pull-Faktor, den Sie durch Ihre Anreize schaffen. (Beifall bei der ÖVP.) Ein weiterer Punkt, der leider nicht richtig ist - auch das habe ich schon öfter angeführt -, betrifft das Aufstocken auf das Arbeitseinkommen. Wenn Sie sich die Statistik anschauen - das ist eigentlich über die Zeit unverändert -, die Aufstocker sind zwar die größte Gruppe der Mindestsicherungsempfänger, aber nicht die Aufstocker auf Arbeitseinkommen, sondern die Aufstocker auf Transferleistungen. Das ist dann ein AMS-Bezug, die Notstandshilfe et cetera. Die Aufstocker auf Arbeitseinkommen sind eine sehr, sehr kleine Gruppe. Ich denke, es wäre in einer Debatte redlich, das auch dazuzusagen und nicht einfach von Aufstockern zu reden und dann die alleinerziehende Teilzeitarbeitende, die schlecht verdient, heranzuziehen. Denn das ist eine ganz, ganz verschwindend kleine Gruppe. (Beifall bei der ÖVP.) Grundlegend halte ich es für sinnvoll, dass dieses System der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe grundlegend überarbeitet wird, weil es seit 2015 völlig aus der Balance geraten ist. Es ist auch hinsichtlich der Überlegung, warum es die Mindestsicherung gibt, völlig aus der Balance geraten. Das muss überarbeitet werden. Kollegin Bakos, Sie haben gesagt, die Balance zwischen denjenigen, die Leistung einzahlen, und denjenigen, die Leistung beziehen, stimmt nicht mehr und muss wieder zurechtgerückt werden. Vielleicht meinen Sie das Richtige. Ich halte aber die Formulierung nicht für ganz richtig. Ich glaube, es muss die Balance zwischen dem Einkommen aus Erwerbsarbeit und der Höhe von Transferleistungen wieder zurechtgerückt werden und nicht die Balance zwischen denjenigen, die zahlen, und denjenigen, die erhalten. Wie hoch ist das, was man durch Arbeit verdient, und wie hoch ist das, was man durch Sozialleistungen bekommt? Diese Balance müssen wir zurechtrücken. - Danke. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als letzte Wortmeldung dieser Aktuellen Stunde ist Abg. Mautz zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, diese Aktuellen Stunden erzeugen immer solche Bilder: der fleißige Wiener, der illegale Migrant, der Rücken, auf dem Illegalität und AsylwerberInnen getragen werden müssen. Das sind Bilder, die schrecklich sind und ganz bestimmt nicht der Realität entsprechen, ganz sicher nicht. (StR Dominik Nepp, MA: Schauen Sie sich die Zahlen an!) Sie vermischen in dieser Debatte alles. Sie spielen Menschen gegeneinander aus. Sie richten sich sicher nicht nach den Realitäten, nicht nach den Gesetzen und ganz bestimmt nicht nach den Menschenrechten. Sie alle wissen, dass das Asylrecht ein grundlegendes Menschenrecht ist, das auf dem Prinzip basiert, dass niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihr oder ihm Gefahr droht. (StR Dominik Nepp, MA: In Italien? In Slowenien? Dort werden sie überall verfolgt? Dorthin fahren Leute auf Urlaub!) Das Asylrecht ist nicht gegen andere Rechte oder Personengruppen auszuspielen. Das Asylrecht schützt Menschen vor Verfolgung, Folter, Krieg und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Ohne dieses Recht wären viele Menschen, die vor Gewalt oder politischer Verfolgung fliehen, gezwungen, in lebensgefährliche Situationen zurückzukehren. Asylsuchende sind keine Asylmillionen, wie Sie auf den Plakaten und auch in Ihren Reden andeuten. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Sie ...! Das könnten selbst Sie verstehen!) Sie sind Individuen mit lebensbedrohlichen Leidensgeschichten, die in Sicherheit leben wollen und auch ein Menschenrecht darauf haben. Was steht noch in diesem Satz? - Immer diese Formulierung "der illegale Migrant". Sie wissen ganz genau, und es erklärt sich von selbst, wer illegal aufhältig ist, kann keinen legalen Rechtsanspruch auf Grundsicherung oder Mindestsicherung erhalten. Das ist schlichtweg falsch. (Beifall bei der SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA, in Richtung Amtsf. StR Peter Hacker: Er zahlt ja aus! - Amtsf. StR Peter Hacker: Aber doch nicht an Illegale!) Menschen, die illegal aufhältig sind, können keine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Es ist also alles wie immer: Polemik, bewusste Vermischung und Zuspitzung gegen legal Schutzsuchende, die vor Folter, Krieg und Verfolgung fliehen. Es gibt wirklich gar keinen Grund, Wien so darzustellen, als würden wir illegale Migranten anlocken. Sie wissen so gut wie ich, dass legale Asylwerberinnen und Asylwerber keine Niederlassungsfreiheit haben. Sie werden von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einem Bundesland zugewiesen. Wenn ein Asylwerber beispielsweise von Oberösterreich nach Wien ziehen möchte, ist das genehmigungspflichtig, da er während des Verfahrens im Bundesland bleiben muss. Die Leistungen in der Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber sind bundesweit einheitlich und stellen ... (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM. - Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Aber die Genehmigung gibt es ja schon!) - Nein, das muss die Bundesagentur genehmigen, wenn dieser Asylwerber nach Wien ziehen will. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: So ist es nicht! Nein, die kommen nach Wien ...!) - Sie machen sowieso andauernd das Gleiche, Sie werfen polemisch und populistisch alle Menschen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in einen Topf und wollen damit diffuse Ängste und Neiddebatten auslösen. Das sollten wir tatsächlich nicht tun. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Beim ständigen Bashing auf die Wiener Mindestsicherung kann ich nur betonen, das hat die Mindestsicherung nicht verdient. Die Bezugsquote der Wiener Mindestsicherung liegt seit 2019 stabil bei sieben Prozent der Wiener Bevölkerung. (Zwischenrufe von Abg. Mag. Caroline Hungerländer und Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Per Februar 2025 sind 140 000 Menschen in Wien Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher. Trotz der massiven Teuerung in den vergangenen Jahren bleibt die Mindestsicherungsquote gemessen an der Bevölkerungszahl stabil. Das ist eine gute Nachricht, weil es bedeutet, dass wir einen Anstieg der Armut in Wien mit unseren Maßnahmen verhindern konnten. In Wien bleibt immer eines klar, wir lassen niemanden zurück. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir auch weiterhin in einem friedlichen und chancengerechten Wien leben können. - Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Die Aktuelle Stunde ist somit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass vom Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs sechs und des Grünen Klubs im Rathaus eine schriftliche Anfrage eingelangt sind. Die Abgeordneten Karner-Kremser, Marina Hanke, Niedermühlbichler, Deutsch, Arapovic, Emmerling und Konrad haben am 17. Februar 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 7/2024, geändert werden soll, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbaustadterneuerung und Frauen zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Auer-Stüger, Meidlinger, Schulz, Konrad und Pipal-Leixner haben am 18. März 2025 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 (66. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (73. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (73. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (29. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (23. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz) und das Stadtrechnungshofgesetz geändert werden (1. Dienstrechts-Novelle 2025), eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 10, 8, 9, 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 werden in dieser eben genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Bevor wir die unter Postnummer 10 vorgesehene Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anderes beschließt. Ich schlage vor, diese Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen. Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, mein Vorschlag ist einstimmig angenommen. Das an erster Stelle gereihte Mitglied des Bundesrats, Frau Korinna Schumann, hat mit Wirkung vom 3. März 2025 ihr Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Das Ersatzmitglied, Frau Abg. Martina Ludwig-Faymann, ist mit Wirkung vom 3. März 2025 auf diese Stelle nachgerückt. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats schlägt als neues Ersatzmitglied für die erste Stelle Frau Abg. Luise Däger-Gregori zur Wahl vor. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig angenommen. (Beifall bei SPÖ, NEOS, GRÜNEN und FPÖ.) Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Klimagesetz erlassen wird. Berichterstatter hierzu ist der Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Das erste Klimagesetz Österreichs steht auf der Tagesordnung. Ich freue mich sehr darüber und bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Abg. Gara. Ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe WienerInnen! Wir beschließen heute ein Gesetz, das ein Meilenstein in der Wiener Klimapolitik ist. Ganz ehrlich, das ist Vorbild in Europa. Es ist ein Gesetz, das Rahmenbedingungen schafft, mit denen die Wiener Bevölkerung, aber auch Wiener Unternehmen Klarheit und Planbarkeit über den Weg zur Klimaneutralität bis 2040 in unserer Stadt bekommen. Es ist ein ganz großer Wurf, wenn es darum geht, dass die Stadt nicht nur resilienter gegenüber Energiepreisschocks wird - Stichwort "Raus aus den Fossilen, raus aus der Abhängigkeit von Diktatoren" -, sondern die Menschen auf dem Weg zu dieser Veränderung auch mitnimmt, anstatt sie zu verlieren. Es ist ein ganz großer Wurf, denn das Klimagesetz verankert drei Dimensionen, die mir besonders wichtig sind, die drei K der Klimapolitik: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Übrigens ist das auch Vorbild für das kommende Klimagesetz auf Bundesebene, das wir im Regierungsprogramm beschlossen haben. Auch dort halten wir - das ist mir wichtig - am Ziel der Klimaneutralität 2040 fest. Warum? - Es schafft Planbarkeit für die Wirtschaft. Ich bin wirklich überrascht, dass die GRÜNEN heute rhetorisch dagegen ausreiten werden. So traurig das ist und so sehr ich das Engagement der GRÜNEN im Klimaschutz schätze, so sehr bin ich auch anderer Meinung, weil ich glaube, dass es wichtig ist, die Menschen mitzunehmen, anstatt in vielen Diskussionen diesbezüglich zu polarisieren. Denn es geht darum, die Menschen nicht dabei zu bevormunden, die vermeintlich richtige Entscheidung zu treffen. Es geht darum, Planbarkeit und Orientierung zu bieten, damit die Veränderung auch bei den Menschen ankommt. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Thomas Reindl.) Wir wollen auch in der Klimapolitik zum Mitgestalten aufrufen. Wir setzen auf Beteiligung wie beispielsweise bei den Klimateams. Das ist unser Ansatz in der Politik. Das beste Ziel nützt nichts, wenn man keinen glaubhaften Weg hat, um dort hinzukommen. Das Wiener Klimagesetz ist auch der rechtliche Rahmen für die bestehenden Instrumente wie den Wiener Klimafahrplan und die Smart Klima City Strategie. Damit sorgen wir dafür, dass wir bis 2040 netto null Treibhausgasemissionen haben. Das ist nicht nur eine Ankündigung. Wir reden nicht nur, wir machen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Übrigens, das verwundert mich an der Kritik der GRÜNEN, die für mich nicht nachvollziehbar ist, auch immer wieder, der Verkehrssektor ist ausgespart. Wenn man sich also den Klimafahrplan anschaut - der ist Teil dieses Gesetzes, er wird zum Instrument durch dieses Gesetz -, ist in Kapitel 4.1, Mobilität ganz groß und sehr detailliert beschrieben, was wir im Bereich Mobilität vorhaben, wie ein solcher Zielpfad auch hinsichtlich der Mobilität aussieht und wie die Maßnahmen dazu aussehen. Auch das ist damit verankert, denn es handelt sich dabei um ein Governance-Gesetz, das den Bogen spannt, den Rahmen spannt und das Dach dieses gesamten Hauses bietet, wie wir Klimapolitik in Wien umsetzen werden. Mit dem Klimagesetz wird auch der Klimacheck zum Realitätscheck für Bauprojekte. In Wien heißt das, dass es kein Großvorhaben ohne Klimabewertung mehr geben wird. Warum sage ich größere Vorhaben? - Weil wir natürlich nicht jedes Projekt im Detail einer Klimabewertung unterziehen können. Das wäre ein wahnsinnig großer bürokratischer Aufwand, der auch wenig Nutzen erzielt. Es geht uns hier tatsächlich darum, die großen Vorhaben mit den großen Emissionen zu bewerten, zu erfassen und nötigenfalls auch umzuändern und anders zu gestalten. Das ist uns wichtig. Das ist glaubwürdige Klimapolitik. (Beifall bei den NEOS.) Mit dem Klimabudget, das jetzt im Gesetz verankert ist, verknüpfen wir erstmals den CO2-Ausstoß mit den Finanzen. Unter dem Motto "was zählt, wird gezählt" überprüfen wir, wie sich neu geplante Projekte auf die Umweltbilanz unserer Stadt auswirken und ob sie in das Treibhausgasbudget der Stadt passen. Wenn nicht, müssen wir diese auch umplanen. Währenddessen gehen wir in vielerlei Hinsicht in eine sehr positive Richtung. Denn ein Thema, das vom Klimagesetz auch umfasst ist und das wir gemeinsam mit der Wirtschaft auch noch weiter ausführen werden, sind die Wiener Klimaallianzen. Das sind innovative Partnerschaften zwischen der Stadt Wien und Akteuren aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und auch der Zivilgesellschaft, die sich vernetzen und gemeinsam für innovative Lösungen für den Klimaschutz und die Klimapolitik in Wien sorgen werden. (Beifall bei den NEOS.) Ich glaube, das alles sind sehr wichtige und positive Schritte in die richtige Richtung. Da hat man zwei Möglichkeiten: Man kann - Nummer eins - sagen, man freut sich, dass in der Stadt diese vielen guten Dinge passieren - ich glaube, das ist auch die Motivation vieler, in die Politik zu gehen: sich darüber zu freuen, dass man wirklich gute Dinge umsetzt -, oder - Nummer zwei -, man tut so, als würde nichts besonders Gutes in Wien gelingen und im Klimabereich auch nichts weitergehen. Das finde ich schade, liebe GRÜNE. Denn das ist, was Sie im Wahlkampf die ganze Zeit machen. Ganz ehrlich: Ich finde das unredlich. Ich finde das auch unehrlich. Ich kann mich erinnern, ich habe 2019 hier in diesem Haus diesen Antrag für ein Wiener Klimaschutzgesetz eingebracht - mit vielen Aspekten, die wir jetzt hier realisiert haben: mit einem städtischen Klimabudget, Carbon Budgeting (StR Peter Kraus, BSc: Haben wir damals schon gehabt!), mit der Festsetzung der Klimaziele, mit der Verpflichtung, dass sich auch die von der Stadtverwaltung ausgegliederten Rechtsträger zu dieser Klimaneutralität verpflichten et cetera. (StR Peter Kraus, BSc: Hat es auch schon gegeben!) Leider Gottes haben die GRÜNEN hier nicht zugestimmt. Das wundert mich. Warum haben Sie hier nicht zugestimmt? (StR Peter Kraus, BSc: Weil es das schon gibt!) Wir haben als NEOS das Klimagesetz und "Raus aus Gas" zur Koalitionsbedingung gemacht und umgesetzt. Das ist der Unterschied. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Josef Taucher.) Weil ich so oft höre, was alles nicht passiert ist, wäre es, glaube ich, auch einmal ganz gut zu sagen, was wir in den viereinhalb Jahren der gemeinsamen Fortschrittskoalition im Bereich der Klima- und Energiepolitik erreicht haben. "Raus aus Gas, rein in die Erneuerbaren": Diese hundert Projekte unter dem Motto "Raus aus Gas" sind ganz konkrete Umsetzungsprojekte, die wir vor den Vorhang holen. Sie zeigen, wie dieser Umstieg von fossilen Energieträgern - von Erdgas - auf erneuerbare Heizsysteme gelingt. (Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Wir haben den Wiener Wärmeplan als Orientierung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Wien realisiert. Die erste Wasserstoffproduktionsanlage hat den Betrieb aufgenommen: Wasserstoff für die Busse der Wiener Linien. Wir haben im Dezember den Startschuss für das erste Geothermie-Kraftwerk in Wien gegeben. Weitere vier werden folgen. Wir heizen in Wien auch mit Restwärme und Abwärme, beispielsweise der Abwärme aus der Hauptkläranlage in Simmering. Allein mit der Abwärme des Abwassers der Wienerinnen und Wiener kann man fast 120 000 Haushalte heizen. Das ist die Größe von Linz, also eine gigantische Dimension. Viele dieser Effizienzpotenziale werden in vielen, vielen Projekten gehoben, weil wir ein klares Commitment, eine klare Forderung, ausgegeben haben: Raus aus Gas. Das war Teil unserer Regierung. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Josef Taucher.) Vom Beitrag der GRÜNEN habe ich diesbezüglich relativ wenig gesehen. Das ist einfach das, was wir hier in der rot-pinken Fortschrittskoalition tatsächlich umgesetzt haben. Wien ist auch das erste Bundesland, das raus aus russischem Erdgas gegangen ist, um sich - ganz klar - unabhängig von Diktatoren und Kriegstreibern zu machen, etwas, das im Bund in der Form auch nicht gelungen ist. Auch das muss ich sagen: Wo war der Beitrag der GRÜNEN? - Auch da nicht existent. Wir haben in Wien die Treibhausgase um 12 Prozent und den Energieverbrauch um 33 Prozent gesenkt. Wir haben die größte Sonnenstromoffensive aller Zeiten gestartet - und das deutlich vor unserem Ziel, nämlich Ende 2025. Wir haben das in fast vier Jahren geschafft: 250 Megawattpeak. Das bedeutet Sonnenstrom für 72 000 Haushalte. Das sind 13 000 Photovoltaikanlagen. Erst Anfang dieser Woche konnten wir gemeinsam die letzten Module der großen Photovoltaikanlage im Ernst-Happel-Stadion montieren: vier Megawattpeak für 1 200 Haushalte. Auch das ist ein großer gemeinsamer Erfolg. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Martina Ludwig- Faymann und Abg. Mag. Josef Taucher.) In Wien schaffen wir auch einen verbindlichen Fahrplan für die Klimaneutralität - etwas, das die GRÜNEN im Bund trotz vieler Ankündigungen nicht geschafft haben, etwas, das von Seiten der GRÜNEN immer gefordert wurde, aber in der Form nicht umgesetzt wurde. (StR Peter Kraus, BSc: Das ist falsch!) - Ja, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich weiß, Sie wissen es besser. (Abg. Viktoria Spielmann, BA, erheitert: Genau! Das ist richtig!) Sie wissen es immer besser, weil die GRÜNEN immer wissen, was gut für die Menschen ist. Die GRÜNEN wissen, was gut für dich ist, auch wenn du es nicht willst. (Beifall und Heiterkeit bei den NEOS.) Ihre große Schwäche ist aber - und das unterscheidet uns NEOS von den GRÜNEN -, Sie setzen nicht um, was Sie versprechen. Sie kündigen immer auf einer Tonspur an, und es gibt tolle Renderings dazu. Wir setzen um, wir setzen konkrete Reformen um. Sehr viele Ihrer Vorschläge sind einfach dünn. Diese Suppe ist sehr dünn, liebe GRÜNE. (Beifall bei den NEOS. - Zwischenrufe von Abg. Mag. Barbara Huemer und Abg. Georg Prack, BA.) Es ist nicht viel übrig geblieben aus zehn Jahren Rot-Grün, auch im Klimabereich. Die Mariahilfer Straße ist ein schönes Projekt, das 365-Euro-Jahresticket der Wiener Linien ist ein schönes Projekt, aber sonst ist nicht viel übrig geblieben. (Zwischenruf von Abg. Viktoria Spielmann, BA.) Wir haben eine unglaubliche Anzahl an ganz konkreten Projekten umgesetzt. Das kann sich auch jede Bürgerin und jeder Bürger im Regierungsmonitor anschauen: 94 Prozent dieser Reformen haben wir umgesetzt. Auch das ist der Unterschied, wir messen unseren Erfolg nicht an Ankündigungen, sondern an Ergebnissen. Mit dem heutigen Beschluss des Klimagesetzes haben wir mehr geliefert als eine grüne Wunschliste, sondern einen echten Ordnungsrahmen. Das ist ehrliche Politik. Das ist Klarheit. Das liefert Orientierung. Das ist die Lösung, wie wir als Stadt unsere Klimaziele erreichen werden. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Martina Ludwig- Faymann und Abg. Mag. Josef Taucher.) Darum schaffen wir heute auch diesen echten Meilenstein in der Klimapolitik, einen ganz großen Wurf, der unsere Stadt auf Jahre und auch für die kommenden Jahrzehnte in eine positive Richtung lenken wird, ein Monument für realistische Lösungen, ein Beispiel für ehrliche Politik. Ich bin sehr stolz, dass uns das gelungen ist. Denn ich werde mich auch in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass wir diesen Weg hier weiterbeschreiten und viele dieser Projekte umsetzen. Damit machen wir Wien zu einem Leuchtturm in Europa und wettbewerbsfähig für die Wirtschaft, die Industrie und die vielen Menschen, die hier arbeiten. Denn das ist eine der zentralen Aufgaben, hier zu zeigen, wie wir unsere Klimapolitik gemeinsam mit dem Wirtschaftsstandort und den Menschen in die Zukunft bringen können. Denn, ganz ehrlich, Energie- und Klimapolitik darf nicht zum Spielball ideologischer Interessen werden. Dafür steht zu viel auf dem Spiel. - Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist StR Kraus zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm hiermit. - Bitte. StR Peter Kraus, BSc: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck, Kollege Gara redet einfach viel lieber über die GRÜNEN als über das Klimagesetz, aber das ist in Ordnung. (Beifall bei den GRÜNEN. - Heiterkeit bei GRÜNEN und NEOS. - Abg. Markus Ornig, MBA: Deshalb erwähnen Sie ihn gleich im ersten Satz!) Ich rede aber gern über ein paar Dinge, die Herr Gara jetzt angesprochen hat. Denn tatsächlich gab es in den letzten Jahren einen unglaublichen Photovoltaik-Boom in Österreich - mit Ausbauzielen am Weg zu 100 Prozent Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, die Leonore Gewessler mit Förderungen eingeleitet hat, die im ganzen Land dazu geführt haben, dass wir die Ausbauziele übertreffen. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Irgendjemand muss es machen!) Auch Wien hat von diesen Förderungen massiv profitiert. Was hat die neue Bundesregierung aus SPÖ, NEOS und ÖVP als Erstes abgeschafft? - Genau diese Förderungen, sehr geehrte Damen und Herren. Sich hier hinzustellen und die grünen Förderungen und Subventionen zu loben und sie im gleichen Atemzug abzuschaffen, ist schon ein besonderes Stück, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ja, auf eine Mariahilfer Straße, die uns den Begriff davon gegeben hat, was der öffentliche Raum ist und wie Mobilität in dieser Stadt eigentlich ausschaut - ein tolles Projekt der rot-grünen Regierungszeit -, und die 365-Euro- Jahreskarte, die die Öffis in Wien für alle leistbarer gemacht hat und dazu geführt hat, dass wir in dieser Stadt mehr Öffi-Tickets als angemeldete Autos haben, bin ich zu Recht stolz. Wissen Sie was? - Wenn ich die Leute auf der Straße frage, können sich alle daran erinnern, dass Rot-Grün das umgesetzt hat. Wenn ich die Leute auf der Straße frage, was Rot-Pink umgesetzt hat, dann bekomme ich große Augen und ein Fragezeichen, weil Sie in diesen fünf Jahren überhaupt keine Leuchtturmprojekte gehabt haben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich würde jetzt aber trotzdem gern über das Klimagesetz reden, weil das Wiener Klimagesetz jetzt vorliegt. Ich finde es prinzipiell gut, dass es vorliegt. Ich möchte auch mit einem Dank beginnen, nämlich einem Dank an alle in den Abteilungen, in der Bereichsdirektion der Baudirektion und wo auch immer an diesem Klimagesetz gearbeitet wurde. Denn natürlich ist das Neuland, auch juristisches Neuland. Da muss man zuerst einmal mit einem Dank für die tolle Arbeit beginnen, die hier geleistet wurde, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Jetzt ist unsere Aufgabe als Oppositionspartei natürlich nicht - da darf ich Bgm Häupl zitieren -, im Kreis zu stehen und zu applaudieren, sondern darauf hinzuschauen, was in einem Gesetz drinnen ist und nicht drinnen ist, was fehlt. Was könnte man aus unserer Sicht noch ändern? Darum haben wir es uns auch nicht leicht gemacht, sondern heute auch einen sehr konkreten Abänderungsantrag vorgelegt und konkret die Punkte ausgearbeitet, bei denen dieses Gesetz aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf hat. Denn - da sage ich jetzt etwas, das aus meiner Sicht für die Wiener Ebene, aber auch für die Bundesebene gilt -, ein Klimagesetz muss wirken. Ein Klimaschutzgesetz, wie es im Bund ja heißt und wie es als Klimaschutzgesetz 2011 auch bestanden hat, muss wirken. Es wurde dann 2017 überarbeitet und hat die konkreten Sektorenziele für die Emissionseinsparungen bis 2020 vorgesehen, danach nicht mehr. Das gilt in Wien, und das gilt auch auf Bundesebene. Dafür haben wir uns immer eingesetzt. Ich hoffe sehr - das ist jetzt ein Appell an die ÖVP -, die ÖVP muss ihre Blockadehaltung im Klimabereich endlich aufgeben. Denn solange die ÖVP die Klimaschutzziele und die Sektorenziele in Klimaschutzgesetzen blockiert, kann da nichts weitergehen. Die ÖVP ist es also, die blockiert. Die muss diese Blockade aufgeben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN. - Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Denn ein Klimaschutzgesetz mit genau diesen Sektorenzielen lag natürlich auch auf Bundesebene vor. Es ist ganz klar, wer das wollte, und es ist ganz klar, wer das nicht wollte. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ihr wart zehn Jahre ...!) Ich komme jetzt aber zurück zur Wiener Ebene. Bevor ich ganz konkret auf die einzelnen Teile des Gesetzes zu sprechen komme, muss ich natürlich eines schon noch ansprechen, und zwar, in welchem Kontext dieses Klimagesetz gerade vorgelegt wird. Denn die Stadtregierung betreibt hier schon einen gewissen Klimaschutzwiderspruch in sich: Auf der einen Seite das Klimagesetz vorzulegen und gleichzeitig am Bau der Lobau- Autobahn festzuhalten, sehr geehrte Damen und Herren, geht sich nicht aus. Das geht sich einfach nicht aus. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das geht sich aus meiner Sicht nicht nur politisch nicht aus, das geht sich auch auf Grund ganz vieler fachlicher Themen nicht aus. Denn allein der Bau des Lobautunnels, der Lobauautobahn - das wissen Sie ganz genau -, wird Ressourcen verbrauchen. Allein der Ressourcenverbrauch von Boden über Beton bis Zement wird ein Ausmaß haben, bei dem jedes Wiener Treibhausgasbudget sowieso gleich aufgebraucht und gesprengt ist. Wenn man also auf der einen Seite vorgibt, man nimmt es mit Treibhausgasbudget und Einsparungen ernst, und auf der anderen Seite unter Bodenverbrauch und Ressourcenverbrauch Autobahnen betoniert, dann ist das ein Klimawiderspruch in sich. Die Lobauautobahn bleibt die schlechteste aller Varianten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt konkret zum Klimagesetz - ich habe es schon angesprochen -, wir GRÜNE haben auch einen sehr umfassenden Abänderungsantrag mit vielen wesentlichen Punkten eingebracht. Manche davon kommen auch aus den sehr detaillierten Stellungnahmen, die im Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden, von NGOs und aus der Zivilgesellschaft, und die aus meiner Sicht in den letzten Wochen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es bleibt unterm Strich die Gefahr, dass dieses Gesetz zahnlos, ungenau und in vielen Bereichen unverbindlich ist. Es geht in unserem Abänderungsantrag um Fristen. Es geht um die Veröffentlichung und um die Transparenz. Es geht um den Rechtsschutz. Ich möchte jetzt aber auf zwei konkrete Punkte genauer eingehen. Das eine ist das Thema der Sofortmaßnahmen, das andere ist das Thema des Klimachecks für Bauvorhaben. Zuerst zu den Sofortmaßnahmen - nur kurz für alle, die vielleicht nicht so in der Materie sind -: Die Sofortmaßnahmen kommen ja aus dem Klimafahrplan, der für fünf Jahr beschlossen und dann wieder fortgeschrieben wird. Die Sofortmaßnahmen haben sozusagen die Logik, wenn laut Klimafahrplan in einem gewissen Bereich - Kollege Gara hat vorhin den Verkehrssektor angesprochen. Da hätte man eine genaue Kurve. Auf die genaue Kurve bin ich gespannt, denn eigentlich sind wir uns jetzt schon sicher, dass wir da eine Sofortmaßnahme einleiten könnten. Denn im Verkehrsbereich sind wir von dieser Kurve meilenweit weg. Das muss man ernsthaft sagen. Zurück aber zu den Sofortmaßnahmen, diese Sofortmaßnahmen sollten dann eingeleitet werden, um die Zielerreichung doch noch zu schaffen, damit eben eine zusätzliche Maßnahme eingeleitet wird. Ich sage Ihnen nur, diese Sofortmaßnahmen wird es nie geben. So wie das Gesetz jetzt vorliegt, wird es niemals eine Sofortmaßnahme geben. Denn für eine Sofortmaßnahme ist eine Evaluierung notwendig. Die Evaluierung des Klimafahrplans - das wissen wir jetzt - findet am Ende dieser fünf Jahre statt, um eine neue Festschreibung des Klimafahrplans zu machen. Das heißt, vier Jahre passiert gar nichts. Dann kommt die Evaluierung. Dann kommt der neue Klimafahrplan. Gleichzeitig hat man - das finde ich eine positive Änderung - jetzt jährliche Monitoringberichte eingeführt. Das heißt, man schaut sich einmal im Jahr an: Wo liegt man eigentlich in der Zielerreichung entlang des Klimafahrplans? Ist man am Zielpfad? Ist man besser? Ist man schlechter? Eigentlich wäre dieser Monitoringbericht ja genau der Moment, an dem man sagt: Ja, wir schaffen unser Ziel, oder nein, wir schaffen unser Ziel nicht, es braucht zusätzliche Maßnahmen. Nur sieht das Gesetz vor, dass diese Monitoringberichte die Sofortmaßnahmen überhaupt nie auslösen können, sondern das kann nur die Evaluierung, bei der dann ja sowieso sofort der neue Klimafahrplan steht. Das heißt, Sie sehen, diese Sofortmaßnahmen sind aus meiner Sicht in der Überarbeitung jetzt erstens verwässert. Zweitens werden sie nie stattfinden. Im Ergebnis ist das dadurch einfach eine zahnlose Bestimmung in diesem Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das Zweite ist der ganz konkrete Punkt des Klimachecks für Bauvorhaben. Warum ist das so relevant? - Weil wir wissen, dass der Gebäudebereich neben dem Verkehrsbereich der große Hebel in unserer Stadt ist, wenn es um Emissionen geht. Der Gebäudebereich meint nicht nur, wie Kollege Gara angesprochen hat, den engeren Bereich Energie, also den Betrieb des Gebäudes, sondern da geht es ganz massiv auch um die Frage des Ressourcenverbrauchs. Da geht es auch um den Bau, den Bestand, den Umbau und den Weiterbau von Gebäuden. Denn da sind riesige Mengen an Emissionen dabei, die so genannte graue Energie. Also alles, was wir in unserer gebauten Umwelt haben, ist für den Ressourcenverbrauch, für die Emissionen, aber auch für den Abfall sehr, sehr relevant. Jetzt gibt es den Klimacheck für Bauvorhaben in diesem Gesetz. Aus meiner Sicht hat er drei große Probleme, durch die er einfach nie wirksam werden wird. Das erste betrifft den Umfang. Voraussichtlich 16 Bauvorhaben jährlich werden von diesem Klimacheck betroffen sein. Das steht in den erläuternden Bestimmungen. Ich weiß schon, ein Bauvorhaben hat mehrere Gebäude. Dem stehen 2023 1 500 baubewilligte Gebäude gegenüber. Sie sehen schon einmal nur ein Verhältnis. Aus meiner Sicht ist das ein Umfang, der sehr reduziert ist. Gut, jetzt kann man sagen, man beginnt einmal klein und rollt das alles dann später aus. Der Klimacheck für Bauvorhaben betrifft darüber hinaus nur eigene Projekte der Stadt beziehungsweise - damit komme ich zum zweiten Punkt, nämlich zur Intransparenz - betrifft der Klimacheck für Bauvorhaben den Bereich des Audits in der Baudirektion. Das heißt, dieser Klimacheck wird von Menschen gemacht, die sich selbst klimachecken. Ich schätze alle diese Menschen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Das sind TopmitarbeiterInnen unserer Stadt. Es ist aber ein falsches System, wenn sich eine Gruppe von Menschen selbst checkt, und außerhalb dieser Gruppe bekommt niemand mit, was da eigentlich gecheckt wurde. Dann kann das ja gar nicht funktionieren. Niemand von Ihnen wird wahrscheinlich jemals wissen, was da in irgendeinem Akt oder Beschluss zu einem Plandokument oder Bauvorhaben gecheckt wurde. Gab es Ergebnisse? Gab es Rückmeldungen? Wurden die aufgenommen oder nicht? Es ist vollkommen intransparent, wo und nach welchen Kriterien dieser Klimacheck überhaupt stattfindet, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist schon einmal der erste Punkt, warum dieser Klimacheck niemals eine Wirkung entfalten wird. Der zweite Punkt ist, dieser Klimacheck kann auch gar nicht negativ ausfallen, weil er nur eine optimierende Empfehlung ist. Das heißt, man hat da ein Bauvorhaben, dann gibt es einen Klimacheck nach Kriterien, die wir alle nicht kennen - zumindest kenne ich sie nicht. Wenn die Kriterien nicht erfüllt werden, gibt es sozusagen Optimierungsempfehlungen. Wenn die dann nicht umgesetzt werden, ist der Klimacheck zwar passiert, aber das Bauvorhaben geht trotzdem weiter. Sie sehen also, das ist einfach ein komplett zahnloses Instrument, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein dritter Punkt, der mir wirklich Sorge macht, ist, dass wir hier ein Instrument einführen, das wahnsinnig viel interne bürokratische Arbeit machen wird, darüber hinaus aber nicht wirken wird. Ich befürchte, dass das etwas wird, was wahnsinnig viele Listen, wahnsinnig viele Formulare und wahnsinnig viele Zettel produziert, die intern ausgefüllt werden müssen, und höchst ineffizient bei dem ist, was dann in der Sache tatsächlich geändert wird. Denn wenn sich die gleiche Gruppe für Projekte checkt, die sie selbst einbringt, dann ist ja das keine wirksame Überprüfung eines Prozesses, den man optimieren will, sondern dann steht am Ende einfach nur mehr bürokratischer Aufwand. Ich finde, es gäbe viel, viel, viel effizientere Möglichkeiten und viel effektivere Möglichkeiten, wie man gerade beim wichtigen Thema der Transformation unserer Bauwirtschaft wirklich etwas machen kann. Es gibt in der Bauwirtschaft - Stichwort Habitat 2030 - wirklich tolle Überlegungen von Menschen hinsichtlich Lebenszyklusanalysen. Wie kann man Gebäude und Bauvorhaben anders bewerten? Wie kann man auch die Ressourcen, die dort eingesetzt werden, wirklich gut und mit Zahlen bewerten? Das ist aus meiner Sicht tausend Mal wirksamer, einfacher und effektiver als dieser Klimacheck für Bauvorhaben, der jetzt im Gesetz umgesetzt ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich komme damit abschließend noch zu einem Punkt. Das ist ein bisschen die Überleitung zur Frage, wo die Stadt selbst zuständig ist. Herr Kollege Gara hat vorhin schon gesagt, woran die GRÜNEN nicht alles schuld wären. Das kennen wir jetzt schon. Die GRÜNEN sind prinzipiell immer an allem schuld. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Ändert euch halt!) Dann möchte ich hier an dieser Stelle aber schon noch einmal darauf hinweisen: Es gäbe schon einen Bereich, in dem die Stadt heute, wenn wir über Gebäude reden, wahnsinnig viel machen könnte. Das betrifft die Gebäude der Stadt, das betrifft Wiener Wohnen, also den Gemeindebau der Stadt. Ich muss Sie leider wieder daran erinnern, dass es in dieser Stadt 1 600 Gemeindebauten, 1 670 Wohnhausanlagen, gibt und davon gerade einmal 19 eine Photovoltaikanlage haben. Durchs ganze Land rauscht der Photovoltaik-Boom. Im Wiener Gemeindebau haben wir rund ein Prozent der Gebäude, die überhaupt eine Photovoltaikanlage haben. Ich glaube, sechs zusätzliche sind jetzt in Bau - ich will fair genug sein -, zudem drei Solarthermieanlagen und eine zweite Wärmepumpe, die in der Aussendung von heute oder gestern, glaube ich, ein sogenannter Wärmegigant genannt wurde. Die Wärmepumpe als Wärmegigant versorgt 18 Wohnungen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Heidemarie Sequenz und Abg. Felix Stadler, BSc, MA. - Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Sie sehen also, genau dort ist ordentlich Luft nach oben, wenn man endlich dort, wo man selbst direkt zuständig ist, etwas macht und nicht andere suchen muss, die an irgendetwas schuld sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Denn Klimaschutz ist etwas, über das man nicht nur reden kann. Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, dann muss man auch etwas machen. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Danke. - Ich darf darauf hinweisen, dass auch Abg. Taborsky ab 12 Uhr entschuldigt ist. Als Nächste ist Abg. Olischar zum Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon vor Monaten hat sich die SPÖ damit gebrüstet, ein eigenes Klimagesetz verabschieden zu wollen. Der mediale Verkauf war schon perfekt. Mit schönen Überschriften wurden da große Vorhaben angekündigt. Nur ist, sehr geehrte Damen und Herren, in der medialen Berichterstattung und auch in den Aussagen der Stadtregierung das mitgeschwommen, was auch ich Ihnen unterstelle: Die größte Motivation, das Klimagesetz auf den Weg zu bringen, war nicht die eigene Motivation, tatsächlich etwas in Sachen Klimaschutz zu machen, sondern der Bundesregierung eines auszuwischen. StR Czernohorszky hat dann auch gesagt, es handelt sich um ein Selbstbindungsgesetz. Private wären von dem Gesetz nicht unmittelbar betroffen. Ganz glauben kann ich das nicht. Denn wenn man sich den Klimafahrplan anschaut, der mit dem Klimagesetz jetzt de facto zum Gesetz im weitesten Sinne und damit auch einklagbar wird, dann habe ich da so ein bisschen meine Zweifel. Denn von vielen Zielen und Maßnahmen, die im Klimafahrplan festgeschrieben sind - Stichwort Heizungstausch in Wohnungen et cetera -, sind natürlich auch Private betroffen. Auch zu den im Klimagesetz jetzt vorgesehenen Klimaallianzen möchte ich nachher noch kurz kommen. Schauen wir es uns aber kurz an. Kollege Gara hat es auch schon angesprochen. Auch in der Fragestunde haben wir es schon gehört: Das Gesetz soll drei Ziele verfolgen: Es soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, die Stadt soll an den Klimawandel angepasst werden, und die Kreislaufwirtschaft soll gestärkt werden. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, das war es dann auch schon mit der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Klima. Denn auf den restlichen fünf Seiten dieses sechsseitigen Gesetzes wird dann ein Bürokratiemonster erstellt, das unter dem Gesetz operieren soll. Ich gebe Ihnen kurz einen Einblick, zunächst soll einmal eine so genannte Steuerungsgruppe Klimaangelegenheiten eingerichtet werden, bestehend aus dem Bürgermeister und den Amtsführenden Stadträten. Die sollen auf die Umsetzung des Klimafahrplans schauen und dürfen auch selbst feststellen, ob man on track ist oder nicht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Gibt es eh schon!) Es ist eigentlich eine Uraufgabe der Opposition, sehr geehrte Damen und Herren, kontrollierend auf die Tätigkeiten der Stadt zu schauen. Die Opposition findet sich in diesem Gremium oder in dieser Struktur aber nicht wieder. (Abg. Mag. Josef Taucher: Es gibt ...!) Sollte man die Ziele des Klimafahrplans nicht erreichen - Kollege Kraus hat es schon gesagt -, können Sofortmaßnahmen erstellt werden. Welchen Charakter diese Sofortmaßnahmen haben, ist eigentlich undefiniert. Wird das zur Beschlussfassung in den Gremien noch einmal vorgelegt? Wird das auch der Opposition vorgelegt, oder entspricht diese Maßnahme einer Art Notkompetenz neu, sehr geehrte Damen und Herren, bei der dann der Bürgermeister und die Amtsführenden Stadträte de facto an der Opposition und an den Gremien vorbei beschließen können? Stattlich ist auch der Zeitplan. Mindestens einmal im Jahr soll dieses Gremium zusammenkommen. Unterstützend soll das nächste Gremium eingerichtet werden, die sogenannte Koordinierungsstelle Klimaangelegenheiten. Denn die Bürgermeister-Steuergruppe braucht natürlich auch Mitarbeiter zur Koordinierung. Diese hat der Magistrat einzurichten. Wie sie sich zusammensetzt, wer hauptverantwortlich ist, wer ihr vorsteht, wer de facto ein konkreter Ansprechpartner ist und welche Magistratsabteilungen dabei sind, ist nicht geklärt. Es steht aber fest, dass jedenfalls drei Mitarbeiter aus dem akademischen Bereich vorgesehen sind, bepreist mit je ungefähr 100 000 EUR pro Jahr, und ein Mitarbeiter, bepreist mit ungefähr 60 000 EUR pro Jahr. Wenn diese Steuerungsgruppe Bürgermeister mindestens einmal im Jahr tagt, frage ich mich: Was haben denn die Kolleginnen und Kollegen dieser Koordinierungsstelle zu tun, was eine hauptamtliche Tätigkeit rechtfertigt? Wäre es nicht gescheiter, Synergien auf magistraler Ebene einzusetzen? Wir kommen zum nächsten Gremium, das ist vom Titel her schon bekannter, der Klimarat als nächste Struktur, die gesetzlich eingeführt wird, die - rechnet man die Untergruppen zusammen - bis zu 50 Personen umfassen kann. Jetzt wird es schon komplizierter. Ich kann Ihnen aus der Praxis sagen, bei Gremien mit fünfzig Personen geht schon ordentlich etwas weiter, vor allem in der Entscheidungsfindung und in der Definition von Themen. Aber schauen wir uns einmal diesen gesetzlich eingerichteten Klimarat genauer an. Der Klimarat ist zur fachlichen Beratung der Steuerungsgruppe Klimaangelegenheiten und Steuerungsgruppe Bürgermeister, wie ich jetzt salopp sagen möchte, da und wird - jetzt wird es spannend - juristisch in wichtigen und grundsätzlichen Fragen zur Seite stehen. So, jetzt frage ich Sie, was ist eine wichtige Frage? - Da freuen sich viele Juristen bei solchen Formulierungen, denn ich glaube, es ist nicht ganz klar definiert, es ist auch sehr interpretierbar, um es jetzt einmal so ausdrücken, was denn eine wichtige Frage ist. Aber der Klimarat per se teilt sich noch einmal in drei Untergruppen ein: in den Klimarat Wissenschaft, den Klimarat Stadt und den Klimarat Gesellschaft. Man kann sich das so ein bisschen wie eine stufenweise Anordnung vorstellen, die Untergruppen werden immer größer und die Handlungsfähigkeit wird immer kleiner. Dann sind in dieser Untergruppe Wissenschaft bis zu acht Mitglieder bestehend aus Fachexperten vorgesehen, die eine Stellungnahme an die Steuerungsgruppe Bürgermeister einbringen kann. So sind dann die nächsten Gruppen Stadt und Gesellschaft, die nur noch Stellungnahmen an das darüberliegende Gremium richten können. Das heißt, wir haben ein bisschen einen Flaschenhals, was dann auch tatsächlich an inhaltlichen Positionen bis zur Steuerungsgruppe Bürgermeister gelangt. Das Gute ist - ein kleiner Sarkasmus nebenbei - in der Untergruppe Gesellschaft, wo bis zu 24 Mitglieder zusammenkommen können, ist dann auch die Opposition vorgesehen als Vertretung jener Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind. Also viel Mitsprachrecht erwarte ich mir seitens der Opposition nicht. Auch spannend ist, dass die Mitglieder aller dieser Gremien vom Bürgermeister bestellt werden, es soll aber gleichzeitig ein unabhängiges Gremium sein. Nach welchen Kriterien die Mitglieder ausgewählt werden, ist auch nicht klar. Papier ist ja, wie wir wissen, sehr geduldig. Ich stelle mir das in der Praxis wirklich sehr, sehr herausfordernd vor, um es diplomatisch auszudrücken, die Koordinierung dieser Gruppen einerseits, aber andererseits auch den Output dieser Gruppen und die Koordinierung der Gruppen untereinander. Da habe ich so meine Zweifel, wie das dann in der Praxis tatsächlich wirksam wird. Wir sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Teil dieses Klimagesetzes werden komplexe Strukturen geschaffen, die eigentlich null Auswirkung auf den Klimaschutz in dieser Stadt haben. Ich möchte kurz noch auf das Thema Klimaallianzen eingehen, die in diesem Klimagesetz vorgesehen sein sollen. Ich darf kurz aus dem Gesetz zitieren, was das sein soll: "Der Magistrat der Stadt Wien hat zur Erreichung der angestrebten Ziele auf die Bildung von Klimaallianzen im Rahmen seiner Zuständigkeit hinzuwirken. Klimaallianzen sind Kooperationen zwischen der Bundeshauptstadt und in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen und Organisationen. Diese Kooperationen können unter anderem Kooperationsvereinbarungen für gemeinsame Aktivitäten und Selbstverpflichtung zur Erreichung der Ziele des Klimafahrplanes umfassen." - Zitat Ende. Sehr geehrte Damen und Herren, ich mag zwar ein bisschen paranoid sein in dieser Hinsicht, aber irgendwie haben mich diese Kooperationsvereinbarungen an die Anfänge von städtebaulichen Verträgen erinnert. Es heißt in Abstimmung mit Privaten, gemeinsam wird dann getüftelt, was da im Verborgenen passiert und was dann Private vielleicht noch finanziell an Beiträgen für Klimamaßnahmen zahlen dürfen und vielleicht das eine oder andere möglicher wird, um es einmal so zu formulieren. Das ist alles sehr vage. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Der ... freut sich schon!) So, kurz dieses Gesetz analysiert, haben Sie jetzt ungefähr einen Eindruck, wie wir dieses Gesetz finden. Aber es gab auch unter den 24 eingebrachten Stellungnahmen viele Institutionen, die sehr kritische Worte für das Gesetz gefunden haben. Der große Tenor, der sich durchzieht, ist: vage Formulierungen, komplexe Strukturen, unnötige Bürokratie. Was ich auch sehr spannend gefunden habe, ist, dass große Kritik überraschenderweise auch von der Stadt selbst kommt. Denn die WSE und auch die Wien Holding befürchten Verzögerungen und Mehrkosten bei Projekten der Stadt. Jetzt frage ich mich, ob das das große Ziel dieses Gesetzes sein soll. Zusammenfassend, sehr geehrte Damen und Herren, ist zu sagen, mit dem Klimagesetz wird ein aufgeblähter Apparat ohne wirklichen Nutzen geschaffen. Deswegen werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Abrahamczik, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Landesrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon sehr unterschiedliche Sachen gehört, das Gesetz ist völlig zahnlos, es greift zu viel ein et cetera. Ich versuche noch einmal ein bisschen darauf einzugehen, was jetzt in diesem Klimagesetz steht, worum es geht, und versuche auch, ein paar Sachen aufzuklären, die offenbar falsch verstanden wurden oder wo teilweise auch das Wissen fehlt. Erstens, StR Kraus hat vorher schon gesagt, es ist juristisches Neuland. Das stimmt. Das war auch eine große Herausforderung. Das ist auch deswegen juristisches Neuland, weil wir leider auf Bundesebene wirklich sehr gehofft haben, dass ein Klimaschutzgesetz kommt. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Wir auch!) - Ich weiß, Sie haben es auch gehofft. Wir wissen auch, an wem es in dem Fall gescheitert ist. Aber es hat unsere Arbeit natürlich nicht erleichtert, wenn sozusagen auf der Ebene darüber, auf Bundesebene, ein Klimaschutzgesetz schmerzlich fehlt. Das heißt, Wien hat sich auf juristisches Neuland begeben und als einziges Bundesland ein Klimagesetz ausgearbeitet. Ich möchte da ein ganz, ganz großes Danke aussprechen und Sie vor allem auch ganz herzlich begrüßen, ich sehe oben auf der ZuschauerInnentribüne Kolleginnen und Kollegen der MA 22. Ich weiß, dass Kolleginnen und Kollegen von der Bereichsleitung Klima da sind. Ich möchte ein wirklich großes Danke aussprechen. Ich weiß, wie intensiv der Prozess war, wie viel Arbeit da drinsteckt, und ich möchte ganz herzlich gratulieren, dass wir heute diesen Entwurf beschließen können. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Warum machen wir ein Klimagesetz? Das machen wir ja nicht zum Spaß, sondern weil wir in Zeiten der Klimakrise leben, wo wir laufend die Auswirkungen schon bemerken. Wir alle kennen die Hitzewellen im Sommer, die eine große Belastung für die Wienerinnen und Wiener sind, wir alle haben Starkregenereignisse mitbekommen, das Hochwasser im letzten Herbst, wo wir gesehen haben, dass trotz guter Vorausarbeit in dieser Stadt trotzdem manches an seine Grenzen gekommen ist und wir froh sein können, dass wir jetzt nicht ganz neu planen müssen, sondern vieles ohnehin schon in Planung ist, um die Wienerinnen und Wiener auch in Zukunft gut zu schützen. Wir haben jetzt gerade erst in den letzten Wochen gesehen, dass es eine lange Trockenphase gegeben hat. Das ist eine große Herausforderung für unsere Natur. Das heißt, es müssen sehr viele Sachen parallel passieren, die auch passieren, und das auch nicht erst seit gestern und nicht erst ab morgen, wenn dieses Klimagesetz beschlossen ist. Der Kollege Gara hat vorher schon die Reduktion der Treibhausgasemissionen erwähnt, wo Wien ja doppelt so viel eingespart hat wie der Rest von Österreich. Wir sehen, dass viele Maßnahmen schon wirken. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Warum braucht ihr dann ein Gesetz, wenn eh alles schon so super ist?) Die Kollegin Olischar fragt jetzt, warum es da jetzt noch ein Gesetz braucht - weil wir ganz viele der Dringe, die wir in den letzten Jahren schon umgesetzt und teilweise erprobt haben, uns anschauen, in welcher Form sie Sinn machen und nun in dieses Gesetz gießen mit einem aus meiner Sicht ganz wesentlichen Aspekt. Das ist schon auch etwas, was ich den GRÜNEN gerne mitgeben möchte: Wir wissen, es ist ein Rahmengesetz, es ersetzt natürlich nicht andere Gesetzesmaterien, wo unglaublich viel passiert ist, ob es die Bauordnung ist oder anderes, viele Maßnahmen finden sich gar nicht im Rahmen von Gesetzesmaterien, sondern sind Beschlüsse im Gemeinderat. Beispielsweise waren es gestern auch wieder neue Radwege oder auch die Unterstützung der Grätzllabore, wo wir die Wienerinnen und Wiener mitnehmen auf unserem Weg. Das Wichtige für uns ist, was erarbeitet wurde und was sich bewährt hat nun rechtlich abzusichern über eine Legislaturperiode hinaus, weil wir gesehen haben, es funktioniert, weil wir aufgrund von Zahlen sehen, dass das der richtige Weg ist und weil wir auch wissen, ein Weiterwarten gibt es nicht. Wir haben fünf Jahre gewartet, dass auf der Bundesebene etwas kommt. Wir hätten gerne das Wiener Klimagesetz dem angepasst, was dort so schmerzlich fehlt. (Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Aber wir haben nun selbst dieses juristische Neuland betreten und werden hier diesen Beschluss heute fassen. Das, glaube ich, sind ausgezeichnete Nachrichten für unsere Stadt, die zu Recht regelmäßig als lebenswerteste Stadt der Welt gewählt wird. Wir arbeiten jeden Tag daran, dass sie das auch in Zukunft ist. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Dieses vorliegende Gesetz gibt uns einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Es ist - und das haben wir heute auch schon gehört - von und mit ExpertInnen erarbeitet worden, die in ganz unterschiedlichen Bereichen Expertise haben. Es garantiert die Einbindung der Wienerinnen und Wiener, aber auch der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft. Ich halte das für ganz zentral, denn wir werden das nur gemeinsam schaffen, und wir werden es nur gemeinsam schaffen, wenn die Leute auch verstehen, warum gewisse Maßnahmen gesetzt werden, warum das notwendig ist. Niemand findet die Baustelle vor dem eigenen Haus leiwand, wenn es dort laut ist und dreckig, aber wenn man versteht, was dort passiert, dass beispielsweise die Fernwärme kommt, dass danach Bäume gepflanzt werden, dann sehen die Menschen auch den Mehrwert, der durch diese notwendigen Maßnahmen für sie entsteht, dass das ganz wesentlich etwas bringt, nämlich nicht nur eine gute Zukunft, sondern überhaupt eine Zukunft, die in Zeiten der Klimakrise massiv gefährdet ist. Ich möchte auf ein paar Sachen eingehen, die die Kollegin Olischar angesprochen hat. Was steht drin im Klimagesetz? Sie haben einiges erwähnt. Ich mag auf einige Bereiche noch einmal eingehen, weil ich sie auch für wichtig halte. Sie sagen, es ist nur am Anfang der Inhalt drin. Ich würde die drei Ks, die sehr zentral sind und sich durch die gesamte Wiener Politik ziehen, jetzt nicht kleinreden. Es ist wichtig, das auch gesetzlich festzulegen. Ich freue mich, dass wir damals den ersten Wiener Klimafahrplan mit vier von fünf Fraktionen in diesem Haus beschlossen haben. Sie wissen, was dort alles drinsteht. Ich weiß, dass wir teilweise über einzelne Maßnahmen unterschiedliche Meinungen haben. Aber ich glaube, das Zentrale ist, dass wir uns über die Ziele einig sind, und das waren wir bisher. Ich würde mich freuen, wenn wir das heute auch schaffen würden, nehme aber zur Kenntnis, wenn es nicht so ist. Es steht bei den Zielen des Gesetzes auch die Bewusstseinsschaffung. Die ist zentral, ich habe vorher schon erwähnt, warum es so wichtig ist, Menschen auf diesem Weg mitzunehmen. Es steht drin - und das finde ich auch besonders wichtig -, warum wir dieses Gesetz machen und für wen, nämlich für die Menschen, die in dieser Stadt leben, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Gerade für die junge Generation, gerade für jene, die erst noch geboren werden, ist es wichtig. Da haben wir eine ganz zentrale Verantwortung, die Rahmenbedingungen zu schaffen und Maßnahmen zu setzen, dass es eine gute Zukunft sein kann für alle und natürlich ganz speziell den Blick auf jene Gruppen zu richten, die besonders vulnerabel sind. Wir wissen, das sind die ganz Jungen, das sind die ganz Alten, das sind chronisch kranke Menschen und es sind auch Frauen viel stärker von der Klimakrise betroffen. In dem Sinn hoffe ich wirklich, dass auch ein bisschen mehr Bewusstsein in diesem Haus, in diesem Sitzungssaal einkehrt und Verständnis dafür herrscht, warum es dieses Gesetz so dringend braucht. So, was ist noch drin? Die Klimaneutralität 2040 haben wir schon besprochen und die klimaneutrale Verwaltung. Das ist auch ein großer Weg. Ich möchte jetzt im Wesentlichen eingehen auf die Governance-Strukturen, die die Kollegin Olischar vorher stark kritisiert hat. Ich mag das klarstellen: Die Koordinierungsstelle Klimaangelegenheiten, wo Sie sagen, von da kommt jetzt irgendwie etwas Neues, was ist das? Das gibt es schon, wir kennen es unter dem Titel Bereichsleitung Klima. Ich sehe da hinten auch Kollegen stehen, die haben in den letzten Jahren ein großartiges Netzwerk innerhalb des gesamten Magistrats aufgebaut, wo es sehr viel Expertise gibt, sehr viel Austausch und das Wesentliche ist, dass man gemeinsam weiter daran arbeitet. Also das ist jetzt nichts Neues. Sie haben vom Bürokratiemonster gesprochen. Die wesentlichen Bereiche, die in der Governance-Struktur abgebildet sind, gibt es schon und laufen schon länger und haben sich auch bewährt. Deswegen möchten wir sie auch rechtlich absichern. Zum Klimarat: Sie haben gesagt, na was soll man mit 50 Leuten in einem Gremium machen, da kann nichts weitergehen. Ich glaube, es würden die Leute, die im Wiener Klimarat sitzen, dem entschieden widersprechen. Ich finde es auch deswegen ein bisschen schade, weil die Opposition auch jetzt schon einen Platz im Klimarat hat, und zwar seit Jahren, der Kollege Guggenbichler, der einer derer ist, die dabei sind, nickt. Ich würde die ÖVP bitten, dass Sie sich vielleicht mit dem Kollegen Mantl austauschen, der ebenfalls seit Jahren Mitglied des Klimarats ist und durchaus mitgeben hätte können, dass wir dort schon 2023 zum Beispiel über das Wiener Klimagesetz geredet haben - das können übrigens auch alle Wienerinnen und Wiener nachlesen in den öffentlichen Protokollen des Wiener Klimarats, die findet man auf der Homepage. Das alles kam jetzt nicht plötzlich und unerwartet, das ist sehr lange sehr intensiv bearbeitet worden und dementsprechend würde ich Sie wirklich bitten, da auch beim Klimarat einfach vielleicht einmal den Kollegen zu fragen, wie der funktioniert. Denn die drei Boards hatten wir schon, die haben sich auch sehr bewährt. Sie haben angesprochen, wie denn die Menschen dort hineinkommen, wenn die vom Bürgermeister ernannt werden. Für uns als VertreterInnen der Parteien ist es zum Beispiel ganz einfach, der ÖVP-Rathausklub sagt, wir würden den Kollegen Mantl entsenden und dann ist der entsendet, der Bürgermeister bestätigt das. Die Wirtschaftskammer hat ebenfalls einen Platz, die sagen, wen sie schicken wollen, dann wird diese Person entsendet, also es ist von daher nachvollziehbar und auch jetzt schon gute Praxis. (Zwischenrufe von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Ich kann Ihnen das sagen für das Advisoryboard, man wird ... (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Wer vertritt ... die Wirtschaft? Zusätzlich?) - Frau Kollegin, vielleicht melden Sie sich nachher zum Wort. Ich glaube, es wird sonst schwierig im Wortprotokoll, wenn ich da auf Ihre Zwischenrufe reagiere. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.: ... falsch!) Lassen Sie mich kurz dazu sagen, wir haben jetzt beim Klimarat Gesellschaft das Soundingboard drin, die VertreterInnen der politischen Parteien, die nicht schon in einem anderen Board vertreten sind, die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer Wien. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Klimakleber!) - Das ist kein Zufall, es steht dezidiert drin in diesem Gesetzesentwurf. Das ist nicht irgendeine Vertreterin der Wirtschaft, die gibt es auch noch, sondern die Wirtschaftskammer kann da entsenden. Die Landwirtschaftskammer entsendet (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Zusätzlich, davon spreche ich ja!), der Österreichische Gewerkschaftsbund entsendet bis zu vier Personen aus den Bereichen Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität oder Energie (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ja, wer ist das?), die von den für diese Fachbereiche zuständigen Bundesministerien entsendet werden. Also wir versuchen, auch über die eigene Ebene hinweg zu arbeiten und Expertise einzubinden. Nach Jahren, in denen ich im Klimarat gesessen bin, kann ich Ihnen sagen, ich finde das schön, dass es sehr unterschiedliche Menschen sind mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Hintergründen und sehr viel unterschiedlicher Expertise. Ich habe jedes Mal selber dort sehr viel gelernt und gerade auch wenn alle drei Boards zusammengekommen sind, haben wir ganz wesentliche Bereiche diskutiert, auch oft ganz großartige Inputs bekommen, die wir ganz oft auf der nächsten Tagesordnung wiedergefunden haben. Also ich tue mich ein bisschen schwer, wenn Sie da jetzt ein Gremium, das wirklich über Jahre großartige Arbeit geleistet hat und auch wesentlich zu dem vorliegenden Entwurf des Klimagesetzes beigetragen hat, so kritisieren. Ich möchte da auch allen ein großes Danke aussprechen, die im Wiener Klimarat der Stadt Wien so bedeutend zur Seite stehen und auch ihre Zeit und ihr Wissen einbringen, weil ich weiß, das Klimagesetz in Wien hat davon profitiert. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Wir haben vorher auch schon über den Klimafahrplan geredet. Da weiß ich, war von den GRÜNEN immer wieder so der Tenor, es gibt keine Sektoren im Klimagesetz und so weiter. Aber es finden sich natürlich im Klimafahrplan ganz wesentlich sowohl die Bereiche Klimaschutz und -anpassung als auch Kreislaufwirtschaft wieder. Gerade beim Klimaschutz geht es um Sektoren mit Zwischenzielen und Maßnahmen und Zielpfaden. (Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Ohne Zahlen!) - Die werden im Klimafahrplan auch beschlossen werden können. Wir arbeiten jetzt mit dem aktuellen Klimafahrplan, der damals erstmals beschlossen wurde, und es wird weitere geben, auch weil wir nicht warten, sondern jetzt damit arbeiten. Wir sammeln viele Erfahrungen und versuchen, das nachhaltig unterzubringen für weitere Jahre, auch um dieses Ziel 2040, das wirklich nicht mehr weit weg ist, gut zu erreichen. Ich halte das für zentral, dass wir da nicht weiter warten, und ich hätte mich deswegen auch gefreut, wenn wir es gemeinsam beschließen können, aber nehme zur Kenntnis, wenn es nicht so ist. (Zwischenruf bei den GRÜNEN: Ihr könnt dem Abänderungsantrag zustimmen, dann ...) Wir haben schon über das Klimabudget geredet. Peter Kraus hat auch schon den Klimacheck angesprochen, Sie haben gesagt, wir fangen im Kleinen an. Nein, im Gegenteil, wir fangen beim Großen an, weil es natürlich am meisten Auswirkungen hat, wenn ich es bei den ganz großen Bauprojekten mache. Aber - und das ist auch gute Tradition in dieser Stadt - dort, wo wir Erfahrungen sammeln und dann wissen, was gut funktioniert, wo müssen wir uns vielleicht anpassen und so weiter, erweitern wir das oft und weiten wir es aus. Das ist natürlich etwas, was wir gut im Blick behalten werden. Die klimagerechte Beschaffung, die erwähnt wird, ist auch nichts Neues, da kann ich vor allem zu den Kolleginnen und Kollegen der MA 22 auf der Zuschauertribüne schauen, die eigentlich schon Jahrzehnte lange Erfahrung haben mit ÖkoKauf, denn in Wirklichkeit ist es das. Ich glaube, einer der größten Hebel, die wir als Stadt haben, ist die öffentliche Beschaffung, weil es einen Riesenunterschied macht, nach welchen Kriterien wir Dinge kaufen, seien es Möbel, Lebensmittel, Kleidung, Putzmittel oder Sonstiges, das macht einen großen Unterschied. Ich bin froh, dass sich das auch wiederfindet im Klimagesetz. Die Klimaallianzen, die die Kollegin Olischar ja leider auch nicht glücklich gemacht haben, sind etwas, was ich für besonders wichtig halte. Wir können als Bundesland Wien natürlich nur Dinge beschließen, die in unseren eigenen Wirkungsbereich fallen. Deswegen wäre ja auch ein Bundesklimagesetz so wichtig gewesen und hätte uns sozusagen auch klare Rahmenbedingungen für viele Bereiche gegeben, wo wir nicht selber beschließen dürfen. Die Klimaallianzen sind aus meiner Sicht genau das, wo wir versuchen, über den eigenen Wirkungsbereich - soweit es der rechtliche Rahmen zulässt - hinauszugehen, denn wir wollen ja andere mitnehmen auf dem Weg. Wir wollen nicht nur die Wienerinnen und Wiener mitnehmen, wir wollen die Zivilgesellschaft mitnehmen und vor allem auch die Wirtschaft, die auch eine Planungssicherheit kriegt, wenn man offenlegt, wo wir hinwollen und was die Maßnahmen sind, wann wir die treffen wollen und wie es weitergeht. Deswegen bin ich ein sehr, sehr großer Fan der Klimaallianzen, weil sie es für verschiedenste Institutionen in dieser Stadt möglich machen, selber noch einmal zu zeigen, dass man Klimaschutz ernst nimmt und gemeinsam mit der Stadt Maßnahmen setzt und sich auch verpflichtet. Denn ich glaube, das ist ganz wichtig. Ich möchte das noch einmal betonen: Wir werden das nur gemeinsam meistern. Das gemeinsame Meistern, finde ich, hat man auch gesehen an der Vorbereitung dieses Klimagesetzes. Es war der gesamte Magistrat eingebunden, es waren alle Geschäftsgruppen eingebunden. Wenn der Herr Klimastadtrat jetzt hinter mir sitzt und der größte Verfechter und Kämpfer für wichtige Maßnahmen im Klimabereich in dieser Stadt ist, weiß er und arbeitet auch dementsprechend und wissen wir alle, dass nicht eine Person oder ein Ressort das allein schaffen kann, sondern das nur gemeinsam geht. Das geht, wenn alle Geschäftsgruppen, alle Bereiche gemeinsam sich einbringen und in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die notwendigen Maßnahmen treffen, die notwendigen Gesetze beschließen. Dafür bin ich dankbar, weil ich weiß, in unserer Stadtregierung, der Fortschrittskoalition, haben wir das in allen einzelnen Bereichen gemeinsam gut auf die Wege gebracht. Wir haben auch noch ganz viel vor. Ich freue mich aber, dass das, was wir uns vorgenommen haben, 2020, als diese Koalition zu Stande gekommen ist, umgesetzt wurde. Wir haben damals gesagt, wir machen ein Klimagesetz in Wien, und jetzt beschließen wir es. Dafür bin ich wirklich dankbar, weil ich weiß, wie viel Arbeit darin steckt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Abschließend möchte ich sagen, dieses Klimagesetz zeigt, dass wir in Wien Verantwortung übernehmen, dass wir handeln, dass wir die Verbindlichkeit über die Legislaturperiode hinaus sicherstellen. Ich möchte mich bei allen bedanken, beim Koalitionspartner, beim eigenen Klub, beim Büro des Herrn Stadtrats, aber vor allem bei den Abteilungen, die da so intensiv hineingearbeitet haben. Ich weiß, es ist nie einfach, wenn man Gesetze vorbereitet, die die gesamte Stadt betreffen, weil man unglaublich viele Gespräche führen muss. Aber ich freue mich, dass es gelungen ist, und möchte ein großes Danke dafür sagen und will abschließend wirklich bitten zuzustimmen, weil ich glaube, es ist wesentlich für die Weiterentwicklung und für die Lebensqualität in unserer Stadt. - Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Josef Taucher: Bravo!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Bevor wir fortfahren, möchte ich bekannt geben, dass die Frau Abg. Bakos die Entschuldigung nicht in Anspruch nimmt und anwesend ist. Als Nächste zum Wort gemeldet ist die Frau Abg. Arapovic, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Werte Kolleginnen, werte Kollegen, lieber Herr Vorsitzender, liebe Gäste auf der Galerie! Ganz ehrlich, heute bringen wir ein Gesetz auf den Weg, das uns NEOS und mir persönlich sehr am Herzen liegt. Wer mich kennt - und ich hatte die Gelegenheit jetzt in dieser Legislaturperiode ziemlich viele Reden zu halten -, der weiß, wie wichtig mir die Stadt ist, wie wichtig mir auch ein Zusammenleben in einer guten Stadt ist, wie wichtig es mir ist, dass wir an unserer Stadt arbeiten für heute, aber auch für morgen, wie wichtig es mir ist, dass wir uns den Herausforderungen stellen, aber auch gut für die Zukunft vorbereitet sind. Deshalb muss ich auch sagen, erfüllt es mich mit einem ganz besonderen Stolz, heute einen echten Gamechanger präsentieren zu können: das Wiener Klimagesetz. (Beifall bei den NEOS.) Es wurde schon viel gesagt, warum dieses Gesetz auch ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber vor allem möchte ich betonen, dass es Planungssicherheit schafft nicht nur für Unternehmen. Wir verstehen das Klimagesetz nicht nur so, dass wir sagen, okay, das ist, was wir gerne hätten, nein, wir verpflichten uns auch als Stadt mit diesem Gesetz, weil wir sagen, das ist unsere Haltung, die Stadt Wien muss Vorreiterin sein. Genau das verankern wir heute gesetzlich, das ist wirklich nicht nichts. Was mir auch wichtig ist bei diesem Gesetz und was über die Policy hinausgeht, ist, das wir vielleicht damit auch ein Mehr an Vertrauen in die Politik schaffen. Viele junge Menschen gehen gar nicht wählen. Warum gehen sie nicht wählen? Weil sie sagen, den Politkern und Politikerinnen geht es nicht um ein Morgen, es geht nicht um mich, es geht eigentlich um ein Heute und um sie. Es geht nicht um die psychische Gesundheit, nicht um die Bildung, nicht um die Frage, wie ich meine Zukunft irgendwann einmal meistern kann, oder überhaupt darum, ob ich irgendwas aufbauen soll. Denn das sind die großen, langen, mühsamen Hebel, die man jetzt vielleicht beschließt, die sich irgendwann einmal auswirken. In der Politik geht es oft um die Quick-Wins. Aber nein, mit diesem Klimagesetz zeigen wir auch, dass es uns wichtig ist, Gesetze zu verankern, die ihre volle Auswirkung in der Zukunft haben werden, und das ist schon einmal ein erster Schritt. Wir können jetzt nicht davon ausgehen, dass dieser erste Entwurf beziehungsweise auch dieses erste Gesetz so zur Perfektion gebracht ist, dass es in allen Bereichen und vollumfänglich funktioniert. Das funktioniert nicht so. Es ist ein richtiger, wichtiger Schritt in die Richtung und wir werden dranbleiben, denn es gibt auch viele Mechanismen, die sich dann darum bemühen, dass dieses Gesetz weiterhin entwickelt und adaptiert wird. (Beifall bei den NEOS.) Aber natürlich kennen wir auch dieses Muster, so funktioniert auch die Politik zum Teil, die Opposition empört sich, wenn es eine Koalition gibt oder die Stadtregierung macht, und der ist man grundsätzlich gegenüber sehr kritisch. Das kennen wir auch aus unserer eigenen Erfahrung, wobei wir in unserer Position, so habe ich es vernommen und im Bund auch live miterlebt, immer auf der konstruktiven Seite sind. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ja, vor allem der ... Seite.) Aber worum geht es? - Es wurde vieles gesagt, worum es geht in diesem Klimagesetz. Mir ist es wichtig zu sagen, dass es mehr als ein Symbol ist, es ist ein Weg, der unseren Weg in die Klimaneutralität, der wir uns verschrieben haben, absichert, und zwar nicht irgendwann einmal, sondern in einem klaren, verbindlichen zeitlichen Rahmen. Das Klimagesetz verpflichtet die Stadt nicht nur, ihre Ziele einzuhalten, sondern sie auch regelmäßig weiterzuentwickeln. Mindestens alle fünf Jahre wird der Wiener Klimafahrplan fortgeschrieben mit über 100 konkreten Maßnahmen für Klimaschutz und Anpassung an die Klimakrise. Ganz ehrlich, wer Klimaschutz ernst meint, braucht auch mehr als gute Vorsätze, wir brauchen Instrumente, die steuern und absichern, dass Maßnahmen auch wirklich wirken. Genau das schaffen wir jetzt mit Klimachecks für Gesetze, Verordnungen und Bauvorhaben der Stadt Wien; mit einem Klimabudget, wo wir auch ganz genau schauen können, welche Projekte welche Priorität haben; dann geht es auch um die klaren Regeln für die klimaneutrale Beschaffung von Lieferbau und Dienstleistungen. Wien geht damit einen neuen Weg, auch im Miteinander, das wurde auch schon vorher ausführlich berichtet. Darum ist es auch wichtig, diese Klimaallianzen zu bilden und zu garantieren, dass die Beteiligung mit der Öffentlichkeit und in der Öffentlichkeit stattfindet. Was auch ganz besonders wichtig ist, ist, dass man sagt, man arbeitet mit den Expertinnen und Experten, man bindet sie ein. Aber andererseits holt man auch das Wissen und schaut, woran man noch weiterarbeiten kann, und diese Expertise, flächendeckend und sehr breit, ist wirklich wichtig, denn wir können nur gemeinsam alle dieses Ziel erreichen, Klimaschutz in der Stadt zu gewährleisten. (Beifall bei den NEOS.) Ganz besonders möchte ich erwähnen, dass unser Klimagesetz wie auch unser Wien-Plan auf den drei Ks, Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft, beruht. Das stellt sicher, dass soziale Gerechtigkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen nie aus dem Blick verloren geht. Aber ich verstehe auch, warum das bei manchen Parteien nicht gut ankommt. Bei der FPÖ ist es bildlich dargestellt, bei der ÖVP auch. Ja, die FPÖ redet tatsächlich auch von der Klimapropaganda und man sieht auch, dass es eigentlich den Klimawandel gar nicht gibt. (Abg. Thomas Weber: Die Erde ist eine Scheibe. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Jetzt wollte ich so nett sein und du fängst zu schimpfen an!) Bei der ÖVP weiß man, okay, es gibt einen Klimawandel, aber beim Verkehr, dem größten Verursacher für Klimakrise, möchte man am liebsten nichts machen. Also von dem her sieht man auch, wie wichtig das Thema ist. Die GRÜNEN glauben zwar an den Klimawandel (StR Peter Kraus, BSc: Das ist keine Frage von glauben!) und man nimmt es ihnen ab, aber ganz ehrlich, der erhobene Zeigefinger hat nie ein Gramm CO2 eingespart. Daher ist es ganz wichtig, dass wir dieses Klimagesetz jetzt als Koalition in Wien auf den Weg bringen, als NEOS gemeinsam mit der SPÖ. (Beifall bei den NEOS. - Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) - Ja, das ist so, das kann man auch mit einem Lächeln zur Kenntnis nehmen und manchmal kann man auch die Reformpolitik gut finden, es ist nichts dabei. Das Klima für die Stadt ist mir persönlich genauso wichtig wie das Klima in der Stadt, nämlich auch, wie wir miteinander tun, wie wir miteinander leben. Wir wissen ja auch, Hitzköpfe in der Politik gibt es genug, aber gegen die Klimakrise, gegen die Hitzetage wird uns das nicht weiterhelfen. Daher ist es ganz wichtig, auch in dieser Frage einen kühlen Kopf zu bewahren, damit wir für die Zukunft und für Wien Gutes leisten. Zuallerletzt möchte ich mich auch ganz, ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, weil ich weiß, dass der Prozesse sehr lange gedauert hat und dass es ganz wichtig war, dass möglichst viele eingebunden sind. Ich muss sagen, es ist schon Gutes gelungen. Weiter dranbleiben und wir freuen uns darauf! - Danke schön. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Stark, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Herr Präsident, Herr Landesrat, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst muss ich vorwegschicken, ich habe mir jetzt die Debatte sehr konzentriert angehört und bin draufgekommen, dass wir über Klimaschutz reden sollten, aber eigentlich geht die Debatte am Kern vorbei. Im Klimaschutz geht es um eine sehr einfache Sache, um CO2-Reduktion. Ich habe auf einer Konferenz die Klimaschutzbeauftragte von Helsinki gehört, sie hat gesagt, es kann eigentlich sehr einfach sein, wie es effektiv geht. Sie hören den besten Expertinnen und Experten zu, Sie machen nur die effektivsten Maßnahmen und es gibt genau eine Maßzahl: reduziertes CO2. Über das habe ich jetzt die ganze Zeit in der Debatte sehr wenig gehört. Wir haben über Governance und so weiter geredet. Ja, das ist wichtig. Aber am Ende geht es doch darum, was tatsächlich passiert. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Wir haben eine Situation, in der wir noch ein sehr begrenztes CO2-Budget haben, und wir sollten auch nach dem wissenschaftlichen Beirat des KlimabürgerInnenrats Georg Kaser dieses noch restliche zur Verfügung stehende Budget dafür nutzen, wie wir die Stadt CO2-neutral machen. Das würde ich mir eigentlich von einem Klimagesetz erwarten, und da haben wir noch viele Schritte zu tun. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Schade, dass im Bund nichts passiert ist.) Aber jetzt möchte ich auf dieses Gesetz, das uns vorliegt, eingehen. Ich möchte mich auch dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschließen, nicht nur in den Dienststellen der Stadt Wien, sondern auch bei den vielen Unternehmen der Stadt Wien, die sich jeden Tag dafür einsetzen, dass wir CO2 sparen. Ich möchte auch nicht verhehlen, dass das natürlich schon ein Schritt in die richtige Richtung ist, der uns leider aber viel zu wenig weit geht. Vor allem möchte ich hinter die PR schauen, die jetzt hier auch in vielen Reden zum Besten gegeben wurde. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Ich höre!) Denn auch wenn es ein Schritt in die richtige Richtung ist, erfüllt es nicht das, was Sie vorgeben und was Sie auch in den Aussendungen und Reden sagen. Ich glaube, das sagt eigentlich eh schon alles - wenn sich der Klimasprecher der NEOS länger an den GRÜNEN abarbeitet als an dem Gesetz (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Weil es so schmerzlich ist!), dann ist das, glaube ich, schon Aussage genug über den Gehalt dieses Gesetzes. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der Entwurf gibt vor, dass es ein großer Schritt ist. Jetzt möchten wir hinter diese Schlagzeilen schauen. Das haben Sie auch schon gesagt: Es wird vieles festgeschrieben, was es eh schon gibt. Das Einzige, was sich effektiv durch dieses Gesetz ändert, ist, dass 16 Bauvorhaben in Zukunft einer internen Evaluierung unterzogen werden. Wir werden die nie kriegen, Sie werden die nie sehen, die Wienerinnen und Wiener werden die nicht sehen! Das ist das Einzige, was sich jetzt durch dieses Gesetz ändert! Alles andere gibt es schon - der Klimarat hat auch in der Vergangenheit gearbeitet, er hat unter anderem zum Beispiel prioritäre Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet und dem Bürgermeister vorgelegt. Aber der hat sie nicht einmal ignoriert! Das ändert dieses Gesetz nicht. Was es auch schon gibt, was jetzt festgeschrieben wird, ist der Klimafahrplan, der enthält aber keine Zahlen. Sie haben oftmals das fehlende Klimaschutzgesetz mit den Sektorenzielen kritisiert, im Klimafahrplan ist keine einzige Zahl drin, die vorgibt, wie viel CO2 in welchem Sektor gespart werden soll. Jetzt wird dieses Gesetz beschlossen, da steht drin, im Klimafahrplan soll es Sektorenziele geben. Bis jetzt gibt es sie nicht. Ich hoffe, Sie werden das jetzt noch ändern. Was man leider auch gesehen hat, ist, dass der Klimafahrplan tatsächlich wenig effektive Änderungen gebracht hat. Dort, wo es leicht geht und wo man was machen wollte, hat man etwas getan. Wo man nicht wollte, etwa bei der Energiewende im Gemeindebau, bei der Reduktion des Autoverkehrs, hat man einfach viel zu wenig gemacht, und auch das wird dieses Gesetz leider nicht ändern. Jetzt gibt es zum ersten Mal ein Monitoring zum Klimafahrplan, auch das steht in diesem Gesetz. Aber wenn man sich das Monitoring anschaut, dann gibt es da viele qualitative Beschreibungen, aber es ist keine einzige Zahl enthalten. Es steht nicht drin, wie viel CO2 wurde in welchem Sektor gespart oder wie viel CO2 ist dazugekommen, und das würde ich mir einfach erwarten. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Weil das keinen Sinn macht, das ins Gesetz zu schreiben - wie oft noch?! - StR Peter Kraus: ... Evaluierung steht nichts drin!) Denn beim Klimaschutz geht es darum, dass man Treibhausgase senkt und nicht darum, dass man sich selber dafür abfeiert, was man tut! Ein kleines Bonmot: Da stehen zum Beispiel als Leuchtturmprojekt die Fachkonzepte im Stadtentwicklungsplan drin, die Sie jetzt mit dem neuen Stadtentwicklungsplan abschaffen wollen - also ein Widerspruch in sich. Das Einzige, was mit diesem Klimagesetz beschlossen wird, ist, dass Sie einen Plan schreiben müssen. Es gibt keine Zähne in diesem Gesetz, es gibt keine überprüfbaren Zahlen, es gibt keine klaren Konsequenzen, es gibt keine Maßnahmen, die wirken, und es gibt eine Evaluierung - für alle fünf Jahre. Da muss ich wirklich sagen: Wir wollen in 15 Jahren klimaneutral sein, das heißt, wir haben de facto zwei Evaluierungen in dieser Zeit, in fünf Jahren und in zehn Jahren, wo man überhaupt noch etwas machen kann! Wir wissen, wir sind weit hinter dem, was eigentlich nötig wäre, und da ist eine Evaluierung alle fünf Jahre wirklich witzlos, muss ich sagen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Sie sagen, es gibt jetzt einklagbaren Klimaschutz. Aber das Einzige, was man jetzt einklagen kann, ist, dass Sie einen Klimafahrplan machen. Aber was, wenn der nicht reicht? Was, wenn der ignoriert wird? Und was, wenn die Maßnahmen versagen? Es gibt keine Konsequenzen, es gibt auch keine Sofortmaßnahmen, denn eine Sofortmaßnahme alle fünf Jahre ist ja auch ein Widerspruch in sich. Es gibt keine Sanktionen und es gibt keine Korrektur! Das Monitoring habe ich schon erwähnt. Eine weitere Leerstelle ist leider Gottes der Verkehr, das große Tabu. Der mit Abstand größte Bereich bei den Treibhausgasen ist der Verkehr. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Ist die Wärme!) - 40 Prozent, Sie schreiben in Ihrem eigenen Klimafahrplan für die Leitziele der Stadt Wien selber, dass der Verkehr der größte Sektor ist mit 40 Prozent, und das, obwohl der Autoverkehr seit Jahren stagniert. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: ... aber der Einfachste zu transformieren!) Es gibt auch kein einziges neues Ziel, keine einzige Maßnahme, keine Strategie, wie wir diese Ziele erreichen können. Während Sie sich hier abfeiern für das Klimagesetz, muss man sagen, haben wir den allergrößten Widerspruch in sich, die Lobauautobahn. Wir haben hier ein Gesetz, das zum Ziel hat, Wien klimaneutral zu machen, und das finden wir gut, das Ziel gibt es ja auch schon lange, das wird jetzt gesetzlich festgeschrieben, das ist der Fortschritt. Aber gleichzeitig haben wir die Debatte um die Lobau-Autobahn. Klimaschutzministerin Gewessler hat noch die strategische Prüfung Verkehr mit einer Evaluierung dieses Projekts vorgelegt, da ist ganz klar herausgekommen: Die Lobauautobahn ist unvereinbar mit den Klimazielen Wiens, ist unvereinbar mit der Klimaneutralität Wiens! (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: ... anders gesehen!) Trotzdem haben wir einen Bürgermeister, der es sich selbst zum höchsten Ziel macht, diese Autobahn endlich zu bauen. Statt dass den Empfehlungen der Fachleute jetzt gefolgt wird, schickt er seinen Autobahnminister, Minister Hanke, in die Bundesregierung mit dem Auftrag: Grab mir endlich diesen Tunnel! Das ist das Gegenteil von klimapolitischer Verantwortung, das ist politische Realitätsverweigerung! (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Debatte über die Lobauautobahn lähmt seit Jahren die Diskussion über wirklich sinnvolle Alternativen. Die Lobauautobahn ist ein totes Pferd, und tote Pferde soll man nicht reiten. Wir haben jetzt endlich auch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, der das prüft, weil offensichtlich das ganze Projekt auch auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht. Unter dem blauen Verkehrsminister damals ist das wenig überraschend, dass der sich nicht so an die europäischen Gesetze gehalten hat. Wir debattieren jetzt seit über 20 Jahren und das blockiert einfach sinnvolle Alternativen, etwa wenn ein roter Bezirksvorsteher sagt, zuerst sollen die Autos unter der Erde fahren und dann kann man erst mit ihm über Straßenbahnen reden. Wir haben kürzlich erst ein fettes Straßenbahnpaket vorgelegt mit 17 neuen Straßenbahnen, neun Verlängerungen. Die Menschen in dieser Stadt brauchen echte Alternativen statt das Placebo einer Lobauautobahn, die in Wirklichkeit nie kommen wird. Wir verlieren Zeit, wir verlieren Ressourcen, wir verlieren Glaubwürdigkeit. Und wofür? Für ein Projekt, das nicht einmal zu irgendeiner Entlastung führen würde, das nach den eigenen Zahlen in dieser Einreichung für das Projekt mehr Autoverkehr auf der Tangente bringen würde, mehr Autoverkehr nach Wien bringen würde. Um nur ein Beispiel zu nennen, das Beispiel Essling, da fahren heute 17 000 bis 18 000 Autos, nach den Prognosen bei der Einreichung der Lobauautobahn sollen es um ein Drittel mehr werden mit der Lobauautobahn. Heute 18 000, mit der Lobauautobahn 25 000. Das ist doch eine Absurdität, ein Klimagesetz zu beschließen und die Lobauautobahn nicht auszuschließen! Das ist unglaubwürdig und das gehört dringend geändert! (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt zum Schluss noch einmal zum Klimagesetz und unserem Abänderungsantrag. Wir wollen in Wirklichkeit aus diesem Gesetz ein gutes Gesetz machen. Wir wollen, dass diese Versprechungen, die Sie in Ihren Reden und in Ihren Aussendungen machen, dass diesen Schlagworten die Realität hinterher folgt. Daher unser Abänderungsantrag. Wir wollen im Endeffekt ein einklagbares Recht auf Klimaschutz für die Wienerinnen und Wiener. Und zwar wie? Es soll jährlich verbindliche Klimaberichte geben mit überprüfbaren Zahlen. Wenn diese Zahlen nicht stimmen, dann soll es Sofortmaßnahmen geben, und die sollen einklagbar sein. Wenn die nicht ausreichen, dann soll man die überprüfen können, und auch das soll einklagbar sein. Wir wollen Klimachecks, die wirklich etwas bringen und die nicht nur ein Prozent der Bauvorhaben dieser Stadt betreffen, sondern die wirklich wirksam sind. Wir wollen zum Schluss ein Klimaschutzgesetz, das auch die Verkehrswende, den größten Sektor im Klimaschutz, ernst nimmt. Also, dem Appell der SPÖ und der NEOS möchte ich entgegenhalten, stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu, der dieses Klimaschutzgesetz wirklich effektiv machen würden. Dann können wir auch voller Zustimmung dem Klimagesetz zustimmen. Ansonsten werden wir weiterhin dranbleiben für effektiven Klimaschutz und dafür, dass es in Zukunft ein effektiveres und wirksameres Klimagesetz in Wien und in Österreich gibt. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Auer- Stüger, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Zuhörerinnen, Zuhörer, Zuseherinnen, Zuseher! Wir diskutieren seit eineinhalb Stunden - Anlass ist das Klimagesetz, vorgeschlagen von dieser Landesregierung - über Klimaschutz, und das finde ich sehr, sehr wichtig. Ich halte das noch immer für eines der drängendsten Probleme unserer Zeit, nicht nur in dieser Stadt, sondern auf dem ganzen Planeten. Das muss uns immer bewusst sein, wenn wir darüber reden. Daher möchte ich auch am Anfang noch einmal erwähnen, was uns eint, zumindest viele von uns. Ich sage das, weil ich finde, das Klimagesetz rundet diese Periode in Sachen Klimapolitik sehr schön ab. Ich erinnere mich an meine ersten Reden am Beginn dieser Periode zum Klimafahrplan. Ich war optimistischer in meiner Annahme, dass jedem und jeder hier in diesem Haus bewusst ist, was Klimawandel für die Menschen in Wien bedeutet. Wie gesagt, ich bin nicht mehr so optimistisch, dass wir alle damit erreichen, aber ich weiß, dass viele, sowohl in den Regierungsparteien als auch teilweise in der Opposition, wissen, was das bedeutet. Daher ist jede Regierung in jeder Stadt und in jeder Gemeinde in Österreich aufgerufen, sich zu überlegen, was zu tun ist, inhaltlich und organisatorisch. Es ist heute schon mehrmals das Wort Governance gefallen. Ich würde es ja verstehen, wenn Außenstehende jetzt nicht sofort auf den ersten Blick ermessen können, wie wichtig eine Governancestruktur für eine Verwaltung wie der der Stadt Wien ist, mit 10 000 MitarbeiterInnen, der Magistratsdirektion und so weiter. Ich weiß auch, dass sich viele in der Opposition - das meine ich auch anerkennend - mit Klimapolitik auseinandersetzen. Sie wissen daher und Sie kennen auch die Diskussion auf europäischer Eben dazu, wie es uns gelingen kann, in der Verwaltung sicherzustellen, dass wir funktionierende effektive Klimapolitik haben - nicht nur heute, sondern in den kommenden Jahrzehnten. Das ist unsere Aufgabe, das ist unsere Verantwortung und dieser Verantwortung kommen wir heute mit diesem Klimagesetz nach. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Daher ist dieses Gesetz eben nicht nur ein Dokument, eine Zusammenstellung von Paragrafen, es ist ein Versprechen, ein Versprechen, das wir heute hier als Landtag geben, ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger Wiens, aber vor allem ein Versprechen an die zukünftigen Generationen, dass wir wissen, dass wir handeln und liefern müssen. Es gibt keine Alternative dazu im Bereich des Klimaschutzes. Es wurde auch schon mehrmals darauf hingewiesen, dass unsere Maßnahmen ja Wirkung zeigen. Der Vergleich mit den zwölf Prozent, wo Österreich im Durchschnitt nur um sechs Prozent eingespart hat, ist schon angestellt worden. Aber ich möchte - weil ich am Anfang meiner Ausführungen auf den Klimafahrplan hingewiesen habe - noch einmal in Erinnerung rufen, was denn der Grund für diese Reduktionen ist, die tatsächlich stattgefunden haben, sie wurden im Jahr 2023 gemessen - minus zwölf Prozent bei den CO2-Emissionen. Es wurde heute schon eingefordert, dass das die Zahl ist, auf die wir schauen müssen. Klammer auf, ich bin der Meinung, sie ist sehr, sehr wichtig, aber Klimaschutz ist mehr als Reduktion von Treibhausgasemission, möchte ich sagen. Klammer zu. Aber bleiben wir bei dem Thema. Warum ist das passiert? Weil wir ein Programm gefahren haben namens Raus aus Gas, weil wir uns bewusst sind, uns muss die Energiewende gelingen, wir müssen nachhaltige Lösungen für nachhaltige Energieversorgung in Wien sicherstellen. Das tun wir! Wir haben die Sonnenstrom-Offensive erfolgreich umgesetzt, wir setzen sie fort, es gibt neue Programme, neue Förderungen, neue Beratungsangebote, es geht nämlich nicht nur um Geld, es geht auch um das Know-how, um diesen Know-how-Transfer, und das zeichnet uns aus in Wien, dass wir das den Bürgerinnen und Bürgern, den Firmen und NGOs nicht nur zur Verfügung stellen, das ist mir eigentlich zu paternalistisch gesagt, sondern dass wir uns gemeinsam anschauen, was noch alles zu tun ist. Gestern hat der Gemeinderat, haben also wir, den Ankauf des Grundstückes Breitenlee beschlossen, zur Renaturierung. Wir wissen, die Klimakrise ist auch eine Biodiversitätskrise. Auch das ist Klimaschutz, dass wir unsere natürlichen Bereiche nicht nur sicherstellen, sondern ausbauen. Ich habe mehrmals in meinen Ausführungen der letzten Jahre darauf hingewiesen: Gehen Sie hinaus vor das Rathaus, dort ist die Baustelle U2/U5, das ist nachhaltige Mobilität. Das ist sozusagen gebauter Klimaschutz. Aber es geht nicht darum, sich zu feiern, das muss ich schon zurückweisen. Erstens ruhen wir uns nicht aus auf dem, was ich gerade genannt habe, sondern im Gegenteil, wir überlegen uns, wie wir das, was in den letzten Jahren gemacht wurde, aufbauend auf dem, was Jahrzehnte davor schon gemacht wurde, ausbauen. - Ich komme darauf noch einmal kurz zurück. Wie können wir das, was gemacht wurde, sicherstellen für die kommenden Generationen, für die kommenden Perioden? Eben dazu gibt es das Klimagesetz. Ein Aspekt ist mir auch besonders wichtig, meine Kollegin Abrahamczik hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen: Klimaschutz darf nie auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft gehen, im Gegenteil, diese Gruppen brauchen unsere Klimaschutzpolitik, diese Gruppen sind als Erstes vom Klimawandel betroffen. Wer ist es denn, der nicht so einfach aus den heißen vier Wänden flüchten kann? Wer ist es denn, der zu billigen Lebensmittel greifen muss? Wer ist es denn, der sich gar kein Auto leisten kann? Da reden wir nicht vom Wollen und Mögen, sondern vom Können. Diese Gruppen können sich auf diese Regierung und auf uns im Landtag verlassen, darum gibt es heute dieses Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.) Was ich auch nicht verstehe, ist, dass immer so getan wurde, als würde es eh schon alles geben, also da gibt es eh schon den Klimafahrplan, wieso müssen wir es auch noch in ein Gesetz schreiben? Warum das notwendig ist für die Governance, habe ich jetzt, glaube ich, schon mehrmals erwähnt. Aber man muss auch genauer hineinlesen. Im Gesetz steht, die zukünftigen Klimafahrpläne sind zwingend - ich wiederhole mich, sind zwingend - unter Einbindung der Öffentlichkeit zu erstellen. Geschieht es nicht, gibt es Rechtsschutz dafür. Das kann man einklagen. So wichtig ist uns das, weil wir wissen, was unsere Verantwortung ist, was wir zu tun haben. Aber das ist schon mehrmals gefallen, ich halte das für zentral im Bereich der Klimapolitik: Alles geht nur gemeinsam, wir brauchen die Zivilgesellschaft für unsere großen Vorhaben. Daher muss der nächste Klimafahrplan bereits unter Einbindung der Öffentlichkeit erstellt werden. Ich halte das für extrem wichtig und für gut so. (Beifall bei SPÖ und von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Dieser Klimafahrplan, ich weiß nicht, warum sich diese Mär hält, hat Sektorenziele zu enthalten, enthält das Monitoring, das steht drin, und das muss man so auch einfach zur Kenntnis nehmen. Ein Aspekt ist mir auch noch wichtig. Es sind mehrmals die drei Ks heute gefallen, das dritte K ist die Kreislaufwirtschaft. Ich glaube, es war Kollege Kraus, der zu Recht darauf hingewiesen hat, wie wichtig das ist. Es fehlt ihm anscheinend etwas in diesem Gesetz dazu, und das verstehe ich nicht ganz, denn wenn man sich die Arbeit der letzten Jahre hier im Haus anschaut, dann ist das vor allem die Baudirektion, wo PionierInnenarbeit geleistet wird, was Kreislaufwirtschaft betrifft. Unter dem Aspekt zirkuläres Bauen gibt es ein eigenes Programm, VIE.CYCLE, wo gemeinsam mit der Bauwirtschaft und anderen Unternehmen angeschaut wird, wie wir strukturell die Kreislaufwirtschaft stärken und zirkuläres Bauen in unseren Vorhaben umsetzen. Das geschieht seit Jahren. (StR Peter Kraus, BSc: Es ist nur nicht Gesetz!) Von diesem Haus geht die Innovation aus, das braucht man dann nicht von der Oppositionsbank einzufordern. Die Kreislaufwirtschaft findet sich auch zentral im neuen vorgelegten Abfallwirtschaftsplan. Sie sehen, Kreislaufwirtschaft ist nicht ein Gedanke, nicht ein Schlagwort, das wir in einen Paragrafen hineingeschrieben haben, nein, wir leben es und wir setzen es strukturell um. Wenn Sie mir nicht glauben, besuchen Sie heute oder morgen vor oder nach dem Steirerdorf, das ist Ihnen überlassen, Wien Mitte, The Mall. Die neue Klimatour, die seit dieser Woche unterwegs ist, ist heute und morgen in Wien Mitte in The Mall anzuschauen, Hauptthema der Klimatour ist die Kreislaufwirtschaft. Herr Kraus, schauen Sie sich das an. (Beifall bei der SPÖ.) Weil ich schon auf die Leistungen des Magistrats eingegangen bin, möchte ich noch einmal betonen, Klimaschutz ist gekommen, um zu bleiben. Das beweist das Klimagesetz, und Klimaschutz ist von allen hier im ganzen Haus zu machen. Ich weiß, mit welcher Leidenschaft und mit welch großer Bereitschaft und Expertise Klimapolitik im Wiener Magistrat umgesetzt wird. - Dafür meinen größten Dank und größten Respekt, auch stellvertretend den Kolleginnen und Kollegen der MA 22 von der Bereichsleitung Klima von meiner Seite her vielen, vielen Dank für die geleistete Arbeit bei diesem Gesetz! Aber nicht nur dafür, sondern für die geleistete Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte, Stichwort PUMA, Stichwort ÖkoKauf. Umweltpolitik, das war immer klar für alle politisch Handelnden hier im Rathaus, ist Lebensqualitätspolitik und das beweisen wir täglich. Ich möchte abschließend noch auf einen politischen Aspekt eingehen. Bei jedem Gesetz wünscht man sich seitens der Regierung breite Zustimmung im Parlament. Dass der Beschluss heute - unter Anführungszeichen - nur mit den Regierungsfraktionen erfolgt, nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. (Zwischenruf bei den GRÜNEN: Ja wenn ihr ...) Aber ich darf alle konstruktiven Kräfte beim Thema Klimapolitik in der Opposition auf die globale Lage hinweisen. Wir müssen uns schon bewusst sein, wie sehr Klimapolitik von vielen, vor allem von rechten und autoritären, Regierungen unter Druck steht. Es wird immer schwieriger, die Legitimation von Klimapolitik zu verteidigen. Es gibt immer mehr Ökopopulismus und Klimapopulismus, und dagegen müssen wir anhalten. Daher fordere ich nochmals auf, meine Einladung steht, packen wir das Thema gemeinsam an und setzen wir heute ein deutliches Zeichen für Klimaschutz und Klimaneutralität! Stimmen Sie dem Wiener Klimagesetz, dem ersten Klimagesetz Österreichs, heute zu. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Ich möchte bekannt geben, dass der Herr Abg. Gorlitzer ab 13 Uhr entschuldigt ist. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Guggenbichler, und ich erteile es ihm. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Landesrat, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir diese Diskussion jetzt relativ lange angehört und ich darf mich bei ein paar bedanken. Erstens darf ich mich bedanken bei Nina Abrahamczik, die der ÖVP heute beigebracht hat, dass sie im Klimarat sitzt, die haben das offensichtlich bis jetzt nicht gewusst. Ich darf mich auch bedanken beim Kollegen Gara, der 2019 einen Antrag gestellt hat - das war vor der letzten Wahl -, nach dem man ganz genau gewusst hat, was er will. Er hat gemeinsam mit der SPÖ in den letzten fünf Jahren ein ideologisches Projekt durchgezogen. Aber man darf dieses Projekt - es ist ein ideologisches Projekt - schon auch ein bisschen hinterfragen. Die Möglichkeit haben wir. Sie können sich erinnern, wie wir vor einigen Jahren den Klimafahrplan beschlossen haben. Da gibt es da bei Ihnen die Langversion mit den zirka 140 Seiten und es gibt für die GRÜNEN auch die Kurzversion, die man auch als Malbuch verwenden kann, mit 15 Seiten, weil sie es ja anders nicht verstehen. Wir haben diesen Klimafahrplan hinterfragt, nämlich relativ einfach. Wenn man einen Fahrplan hat, dann will man wissen, was kostet das, was hat der für einen Effekt und wer zahlt das am Ende des Tages? Weil Sie auch über eine Hypothek gesprochen haben und gemeint haben, Klimaschutz ist für Junge und Alte wichtig: Ja, Klimaschutz ist in diesem Fall ganz wichtig für Junge und Alte, denn sie spüren diesen Klimaschutz, den sie hier treiben, jeden Tag in ihrer Brieftasche. Die Pensionisten spüren die Erhöhung der Strompreise, die Pensionisten spüren die Erhöhung der Netzpreise und das ist der Vorwurf, den ich habe, dass Sie Klima- und Umweltpolitik machen, aber den sozialen Aspekt einfach außen vor lassen. Ich kann mich an eine Sitzung im Klimarat erinnern - liebe ÖVP, den gibt es, ihr habt auch einen Platz dort -, wo einer der Mitarbeiter dort gesagt hat: Die Wienerinnen und Wiener würden sich daran gewöhnen müssen, dass wir ihnen bis 2040 eine Baustelle in ihre Wohnung machen. Ich habe gesagt, bitte erzählt ihnen das draußen. Es geht darum, dass wir 600 000 Thermen herausreißen müssen nach dem Gesetz, das Sie jetzt gerade verabschiedet haben, bis zum Jahr 2040. Außerdem ist es auch ganz wichtig, jetzt vor der Wahl den Wienerinnen und Wienern zu erklären, dass ihr vorhabt, in den nächsten Jahren ihre privaten Wohnungen zu betreten und in ihren Wohnungen eine Baustelle zu machen. Das ist nämlich die Auswirkung des Gesetzes, das wir heute beschlossen haben. Ich glaube also, dass das sehr wichtig ist. Herr Gara, vielleicht können Sie später noch etwas dazu sagen, denn wie wollen Sie die Klimaneutralität sonst bis 2040 schaffen, wenn Sie die Gasthermen nicht rausreißen? Erklären Sie uns das bitte! Sie wollen in die Wohnungen unserer Bürger gehen und ihnen eine Baustelle machen. Und was noch viel schlimmer ist: Sie wollen nicht nur das, sondern Sie wollen, dass die Bürger das auch noch finanzieren. Und wenn sie es nicht jetzt zahlen können, dann müssen sie Schulden machen, damit auch noch die Kinder und Enkelkinder das zu zahlen haben. Das ist es, was Sie mit Ihrer Klimapolitik machen! Ich meine, es ist ganz wichtig, Umwelt- und Klimapolitik mit Hausverstand zu machen. Aber Sie lassen leider Gottes den sozialen Aspekt aus. Und das ist die große Kritik an dem Gesetz. Der Kollege von der SPÖ hat früher auch gesagt, dass das ganz Wichtige an dem Gesetz ist, dass es einklagbar ist. Was bedeutet es denn, dass es einklagbar ist? Das läuft dann so wie in der Bundesregierung. Wir haben jetzt wahrscheinlich zwölf Milliarden, 16 Milliarden, 18 Milliarden EUR Schulden, und wir haben eine Hypothek mit der Klagbarkeit dieses Gesetzes auch für die nächsten Generationen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Da würde ich auch gerne wissen, wie Sie das gerechnet haben beziehungsweise ob wir dann ein Jahr später draufkommen werden, dass die Schulden eigentlich doppelt so hoch sind, weil Sie eine Klagbarkeit in ein Gesetz zum Klimaschutz integrieren. Das sollten Sie uns auch noch erklären! Sie haben aber jetzt in der Bundesregierung ja die Möglichkeit, diese schwarz-grünen Schuldenmilliarden auszulöffeln. Das dürfen Sie auch tun. Und wie passiert das? - Es gibt wieder soziale Einschränkungen. Wie lösen Sie die Schuldenkrise in der Bundesregierung, die auch auf die Umwelt- und Klimamaßnahmen zurückzuführen sind? Sie erhöhen für die Pensionisten die Sozialversicherungsbeiträge. Die Pensionisten dürfen wieder Ihre Projekte zahlen, die Sie nicht definieren können. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Ich sage Ihnen jetzt etwas ganz offen, ich wäre nicht so kritisch, wenn ich nicht auf siebzig Anfragen, die ich zum Klimafahrplan gestellt und gefragt habe, wer das zahlt und was das kostet, siebzig Mal keine Antwort bekommen hätte. Und ein Jahr später habe ich noch einmal siebzig Anfragen gestellt, weil ich ja keine Antwort bekommen haben, und ich habe wiederum siebzig Mal keine Antwort bekommen. Es wird kolportiert, dass dieses Klimagesetz die Stadt und die Bürger dieser Stadt bis 2040 zwischen 50 und 70 Milliarden EUR kostet (Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Sie sollten nicht über Geld reden! Die GRÜNEN sollten nicht über Geld reden, denn sie haben uns in ein europäisches Defizitverfahren hineinmanövriert. Ihr solltet bitte aufhören, über Geld zu reden! Ihr lebt auf Kosten der Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) Ihr lebt auf Kosten der Pensionisten, und ihr macht Schulden. Ihr lebt auf Kosten der nächsten Generationen. (Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Nein! Wir werden dieses Gesetz nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zum zweiten Mal zum Wort gemeldet ist der Herr Abg. Gara, und ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen! Ich möchte mich noch einmal ganz kurz melden, ein paar Punkte ins korrekte Licht zu rücken und ein paar Dinge zusammenzuführen. Deine letzte Wortmeldung, Udo von der FPÖ, ist gekennzeichnet von klassischer Desinformation und Falschinformation. Wahrscheinlich würde Putin sagen: Setzen, du bekommst ein Plus. (Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Das waren vollkommen absurde Zahlen. Das Hauptproblem, warum wir die Menschen hier massiv belastet haben mit den Energiepreisen, ist unsere Abhängigkeit von Erdgas. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Und was ist mit der Netzpreissteigerung?) Das ist auf all jene zurückzuführen, die dafür zuständig waren, dass wir diese Abhängigkeit von Erdgas geschaffen haben. Das ist die Realität, und die FPÖ gehört natürlich dazu. Die Bürgerinnen und Bürger in Wien können sich bei der FPÖ für die enormen Energiepreise bedanken. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Das Klimagesetz - das möchte ich noch einmal betonen - schafft wirklich diesen Rahmen, dass wir all diese Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen können. Von den GRÜNEN wurde ein bisschen kritisiert, dass ich zu sehr über euch gesprochen hätte. Ja. Aber das hat sich in manchen Dingen letztendlich auch bestätigt. Und da möchte ich noch einmal auf den Punkt kommen. Der riesengroße Unterschied und der Grund, warum dieses Klimagesetz so wichtig ist, ist, dass dieser Klimafahrplan damit verbindlich wird. Das macht einen riesigen Unterschied. Das ist nicht nur eine Strategie, ein Vorschlag, eine Studie, sondern das wird zum verbindlichen Dokument und zum verbindlichen Plan für die Dekarbonisierung dieser Stadt und für die Umsetzung in Richtung Klimaneutralität, und zwar natürlich in allen Sektoren. (StR Peter Kraus, BSc: Es ist auch bisher verbindlich!) Es sind auch - und auch das ist von nicht korrekt wiedergegeben - alle Sektoren entsprechend dargestellt mit den Zielpfaden (Zwischenruf von StR Peter Kraus, BSc.) Und auch die Emissionsbilanz wird natürlich gemonitort und evaluiert, und das fließt wiederum in die Verbesserungsmaßnahmen mit ein. Das ist der riesengroße Unterschied, und deswegen ist das gesamte Werk, das Klimagesetz als Dach mit all den Instrumenten, ein Riesenschritt. Ich möchte es noch einmal sagen: Es gibt keine andere europäische Stadt, die das in dieser Form und so konsequent umsetzt. Eine solche gibt es nicht. (Zwischenruf von Abg. Wolfgang Irschik.) Keine andere Stadt hat das so umgesetzt. Deshalb gilt mein Dank insbesondere der Abteilung Klimaschutz mit allen Beteiligten, die wirklich in den letzten Jahren sehr, sehr viel umgesetzt haben, sodass wir noch in dieser Legislaturperiode dieses Gesetz heute beschließen können. Zuletzt noch einmal mein Aufruf wirklich an alle: Es ist dies ein wichtiger Schritt für Wien. Es ist dies ein wichtiger Schritt für die BürgerInnen, und es ist dies eine große Chance für Wien als Stadt in Europa. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Ihrer Beschlussfassung jetzt machen Sie den 27. März 2025 zum historischen Tag. Es ist dies jener Tag, an dem der Wiener Landtag das erste Wiener Klimagesetz beschließt. Und es ist heute schon in der Debatte gefragt worden, in welchem Kontext dieser Beschluss stattfindet. - Nun, es ist der Kontext einer konsequenten Klimapolitik, die in Wien jeden einzelnen Tag geprägt wird und die vor allem einen Kernpunkt hat: Klare politische Ziele mit Weitblick für Generationen zu setzen. Die Klimaneutralität hat nichts anderes zum Ziel, als ein gutes Leben in Zukunft abzusichern und diese Ziele mit dem Klimafahrplan konsequent in politische Wege und Maßnahmenpakete umzusetzen. Und wir arbeiten zugleich viele weitere Programme ab und arbeiten an jedem einzelnen Tag an der konkreten Umsetzung genau jener Prozesse. Es ist dies jener Kontext, in dem die größte U-Bahn-Baustelle Europas stattfindet, jener Kontext, in dem wir in den letzten wenigen Jahren die Sonnenstromkapazität verfünffacht haben, und übrigens auch jener Kontext, in dessen Rahmen diese Sonnenstromkapazität allein auf den Gebäuden der Stadt ein Fünftel von dem Zuwachs ausmacht. Weiters arbeiten wir in diesem Kontext am Gasausstieg. Wir arbeiten in diesem Kontext an der Wärmewende, und zwar mit Großprojekten, die Städte wie Linz auf einmal dekarbonisieren würden. Es ist dies der Kontext einer Klimapolitik, die wirkt. Und diese Klimapolitik machen wir mit dem Klimagesetz, diese Ziele streben wir mit dem Klimagesetz an, und diese Werkzeuge sind verbindlich für Generationen, und wir bauen sie laufend aus. Das Klimagesetz wird auch in dem Kontext beschlossen, dass es in Österreich auf unserem Wiener Weg Pionierinnen und Pioniere gibt. Es ist dies das erste Klimagesetz. Wir sind das erste Bundesland, und wir sind auch vor der Bundesregierung dran. Zugleich wird es aber, wie ich hoffe - und möchte an dieser Stelle auch die maximale Unterstützung durch das Land Wien bekannt geben -, als Vorlage für das Klimagesetz dienen, das die Bundesregierung ausarbeiten wird, und auch, wie ich gehört habe, für das Klimagesetz, das die rot-grüne Regierung im Burgenland plant. Dort soll das Wiener Klimagesetz die Vorlage darstellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Insofern möchte ich an diesem historischen Tag auch ein großes Dankeschön an alle richten, die das ermöglicht und in den letzten Monaten intensiv erarbeitet haben. Ich danke der Bereichsleitung, ich danke dem Team der MA 22 und ich danke dem Klimarat, der auch eine große Rolle bei der Erarbeitung des Klimagesetzes gespielt hat. Weiters danke ich der Baudirektion, die ganz besonders hinsichtlich der Erarbeitung des Klimachecks für Bauvorhaben bei der Umsetzung des Klimagesetzes eine große Rolle spielen wird. Ich danke der MDR, die ganz besonders, was die Ausarbeitung des Klimachecks für Gesetze und Verordnungen betrifft, eine große Rolle in der Umsetzung spielen wird. Ich danke den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten meines Ausschusses, ganz besonders Nina Abrahamczik, Stephan Auer-Stüger, Stefan Gara und Angelika Pipal-Leixner und den Klubobleuten. Ein herzliches Dankschön an mein großartiges Team! - Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage kommen, haben wir jetzt noch über einen Abänderungsantrag, eingebracht vom Grünen Klub, abzustimmen Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der GRÜNEN nicht die ausreichende Mehrheit, und dieser Abänderungsantrag ist somit abgelehnt. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der SPÖ und NEOS, gegen ÖVP, GRÜNE, FPÖ und Abg. Kieslich, die Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung beschlossen. Mir liegt ein Antrag, eingebracht vom Grünen Klub, vor: Alternativen statt Lobauautobahn. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der GRÜNEN, nicht die ausreichende Mehrheit, und dieser Antrag ist somit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der SPÖ und NEOS, gegen ÖVP, GRÜNE, FPÖ und Abg. Kieslich, die Mehrheit, und das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls beschlossen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Postnummer 9 betrifft den Bericht über die im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 abschließend behandelten Petitionen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg. Kieslich zum Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Wolfgang Kieslich (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren, hier im Saal und zu Hause an den Bildschirmen! Wir kommen zweimal im Jahr zum Halbjahresbericht des Petitionsausschusses, und es verbleibt mir wieder einmal, mich bei der ausgezeichneten Vorsitzungsführung der Kollegin Mautz zu bedanken. Es ist das wirklich ein Ausschuss, in dem man sich wohlfühlt, es ein gutes und faires Miteinander gibt und in dem, glaube, ich die Zusammensetzung der Mandatare auch eine sehr ausgewogene Mischung quer über alle Fraktionen ist. - Danke, Andrea! (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Wahrscheinlich für viele komplett überraschend, habe ich mir wieder eine Petition aus meinem Heimatbezirk Simmering ausgesucht, zu der ich kurz Stellung nehmen will, nämlich betreffend den Erlebnishof Simmering am Weichseltalweg. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Stadtregierung gegen die Interessen der Anrainer, der Simmeringer Bevölkerung und auch der Wiener Bevölkerung handelt. Der Erlebnisbauernhof war eine traditionsreiche grüne Oase, ein Ort der Bildung und Erholung für Kinder und Familien. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Bis 2019!) Dieser wird jetzt endgültig zerstört. - Sie können sich eh nachher zum Wort melden, Frau Kollegin! Der Erlebnishof war seit Jahrzehnten ein wichtiger Teil von Simmering, alle haben ihn gekannt. Die Kinder konnten lernen, Verantwortung für Tiere zu übernehmen, die dort zahlreich zu gegen waren, sie konnten die Natur erleben und eine enge Verbindung zur Umwelt herstellen. Zusätzlich gab es auch Therapieplätze für tiergestützte Therapien für traumatisierte Kinder, was auch ersatzlos wegfällt. Ich habe nachgefragt: Es gibt noch keine Kompromisse und noch keine Ersatzflächen für den Erlebnishof, es gar nichts. Tausende WienerInnen haben diese Petition unterstützt, herausgekommen ist wieder nichts, die Interessen sind ignoriert worden, dafür wird wieder Wohnbau geschaffen. Wie gesagt: Alternativen beziehungsweise Kompromisse liegen noch nicht auf dem Tisch. Das ist die Realität der Wiener Stadtpolitik, dass die Entscheidungen ganz einfach über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden. Gehen wir jetzt ein bisschen vom Erlebnisbauerhof weg, und schauen wir uns den Petitionsausschuss an: Immer wieder, wenn es um Prestigeprojekte der Stadt Wien geht, dann sind die Interessen der Petenten am Ende des Tages wurscht. Das ist leider so. Gleichzeitig gibt es immer mehr proaktive Anrainerbefragungen in den Bezirken, die online stattfinden, an denen de facto jeder Mensch, der diesen Erdball bewohnt, teilnehmen kann und wobei jeder mitstimmen kann, und zwar so oft er will. Es hat letzte Woche auch eine Anfrage in der Bezirksvertretung gegeben. Ich meine, wenn man eine Anrainerbefragung für Infrastrukturprojekte durchführt, sollte man wirklich nur die Betroffenen befragen und nicht jemanden aus Tirol, Indien, Pakistan oder sonst irgendwo auf der Welt. Das ist dann nämlich im Endeffekt wertlos. Es wird am Ende leider immer nur gesagt: Die Anrainerbefragung hat dies und jenes ergeben. Also: Den Namen nehmen und alle mitstimmen lassen, das passt nicht zusammen, dann könnt ihr es euch gleich sparen. Daher mein Appell den Petitionsausschuss: Wenn man das Petitionsrecht ernstnimmt, dann sollte man diesen nicht als Vehikel wahrnehmen, dass man Petenten, denen etwas nicht passt, sich auskotzen lässt und dann den Deckel draufmacht, sondern man sollte die Anregungen und Wünsche der Petenten wirklich in die Planungen miteinfließen lassen. Das wäre ein sinnvoller Zugang, und es sollte nicht so weitergehen wie bisher. -Das war mein Appell zum Schluss. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Hoher Landtag! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir reden heute über den Bericht über die Petitionen, die wir im zweiten Halbjahr 2024 abschließend behandelt haben. Ich glaube, der Bericht zeigt sehr schön auf, aus welch unterschiedlichen Ecken Menschen Anliegen an die Stadt herantragen. Zuerst möchte ich, wie immer, wenn ich über den Petitionsbericht spreche, der MA 62 meinen herzlichen Dank für die gute Begleitung aussprechen, die wir von ihnen im Ausschuss haben, vor allem aber auch für die serviceorientierte und gute Begleitung der Menschen, die Petitionen an uns herantragen haben. Das ist eine großartige Visitkarte für den Service unserer Stadt, und dafür spreche ich wie immer meinen herzlichen Dank von Seiten der Politik aus. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich möchte aber natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss mein herzliches Dankeschön aussprechen, weil ich glaube, dass wir unterm Jahr ein gutes gemeinsames Tun in dem Ausschuss haben. Mein ganz besonderer Dank gilt natürlich unserer Ausschussvorsitzenden Andrea Mautz für die sehr kompetente Ausschussführung in einem sehr komplexen Umfeld. Liebe Andrea! Wie du weißt, ist es für uns eine große Freude, mit dir gemeinsam zu arbeiten, Danke für die schönen gemeinsamen Jahre, die wir schon im Petitionsausschuss verbracht haben! Die Tatsache, dass das ja die letzte Debatte über einen Petitionsbericht in dieser Periode ist, möchte ich auch zum Anlass nehmen, um noch einmal zurückzuschauen. Wir haben in dieser Periode etwas Tolles gemacht: Wir haben das Petitionsrecht weiterentwickelt. Wir haben uns im Regierungsprogramm vieles vorgenommen, was wir heute, wenn wir im Petitionsausschuss debattieren, schon fast als selbstverständlich ansehen. Das ist es aber nicht, weil wir das erst in dieser Periode gemacht haben. In diesem Zusammenhang möchte ich nicht nur festhalten, dass wir diese Weiterentwicklung des Petitionsrechts in der Fortschrittskoalition schon gemeinsam im Regierungsprogramm gehabt haben, sondern ich möchte auch festhalten, dass wir die Petitionsrechtsnovelle zu dritt gemeinsam mit den GRÜNEN beschlossen haben. - Ich finde es immer ganz großartig, wenn es uns gelingt, in einem Politikfeld sozusagen jenseits der üblichen Konstellation - Regierung dafür, Opposition dagegen - ein gemeinsames Feld zu finden und diese Zusammenarbeit auch weiter pflegen. Ich möchte mir also hier auch persönlich sehr herzlich bedanken, dass ihr da mitgestimmt habt! - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Vieles ist, wie ich schon gesagt, für uns, die wir im Petitionsausschuss sitzen bereits selbstverständlich, das ist aber ein Ergebnis der Reform, die wir in dieser Periode gemacht haben. Ganz zu Beginn erwähne ich natürlich den öffentlichen Petitionsausschuss. Es ist dies der erste Ausschuss im Wiener Rathaus, der öffentlich tagt, und er tagt nicht nur öffentlich, sondern es gibt auch durch eine Videoaufzeichnung eine Dokumentation. Menschen, die Petitionen an uns herantragen, haben jetzt auch die rechtlich verbriefte Sicherheit, dass sie in den Ausschuss kommen dürfen. Sie haben das Recht darauf, jetzt in den Ausschuss zu kommen. Außerdem haben wir - und das hilft mir bei der Betrachtung von Petitionen - auch die Bezirke insofern stärker eingebunden, als wir Stellungnahmen jetzt auch aus den einzelnen Fraktionen aus den Bezirken bekommen, und das ist für mich immer ein schöner 360-Grad-Blick auf eine Petition, was mir im Ausschuss eine bessere Sicht auf den Petitionsgegenstand ermöglicht. Rückblickend betrachtet, wenn ich auf die Entwicklung des Petitionsausschusses in den letzten Jahren schaue, dann kann ich für mich und für meine Fraktion auf jeden Fall feststellen, dass die Weiterentwicklung des Petitionsrechts ein Erfolg war. Das hat dem Petitionswesen gut getan, und es hat unserem gemeinsamen Tun in dem Ausschuss vor allem auch deshalb gutgetan, weil wir jetzt öffentlich sind und sozusagen auf einer Bühne sitzen und daher vielleicht alle miteinander bei den Ausschusssitzungen weniger in unsere Handys schauen, sondern doch mehr zuhören. Ich glaube, das hat der Qualität in dem Ausschuss und auch der politischen Kultur etwas Gutes getan. Etwas wünsche ich mir von der nächsten Regierung beziehungsweise von der nächsten Gesetzgebung und von denen, die das künftige Koalitionsabkommen ausverhandeln werden: Ich wünsche mir, dass wir auf den Erfahrungen und auf dem aufsetzen, was wir in den letzten Jahren beim Petitionsrecht hier gemeinsam weitergebracht haben. Ich wünsche mir, dass wir jetzt nicht für zehn Jahre den Deckel draufmachen, sondern dass wir auf dem Bestehendem aufsetzen, aus dem, was wir jetzt gesehen haben, lernen und das Petitionsrecht gemeinsam mit einer möglichst großen Mehrheit weiterentwickeln. Nachdem wir jetzt über den Petitionsbericht sprechen, möchte ich auch zwei Punkte aus dem Petitionsbericht aufgreifen und zwei Zahlen nennen. Wir haben 46 Petitionen im Jahr 2024 abschließend behandelt, und im Jahr davor waren es 48 Petitionen. Das Petitionswesen bleibt ungefähr auf dem Niveau der letzten Jahre. Im Zusammenhang mit den Stellungnahmen gibt es auch eine spannende Zahl: Im Jahr 2024 haben wir 349 Stellungnahmen eingeholt. Und das ist eine Menge Arbeit, und zwar nicht nur für uns im Ausschuss, diese zu lesen, sondern auch, diese zu formulieren und zu adressieren. Für mich sind die Stellungnahmen immer ein schöner Indikator dafür, wie breit sozusagen das Stimmungsverhältnis zu den einzelnen Petitionsthemen ist. Unter der vielen Petitionen, die es im Jahr 2024 gegeben hat, hat mich eine persönlich besonders bewegt hat, und ich erwähne sich jetzt auch deshalb, weil sie dieses zweite Halbjahr betrifft. Es ist dies die Petition "Der Fall Helmut Kand - Schwester, wir glauben dir". Die Petition ist von zwei zivilgesellschaftlichen Initiativen eingebracht worden, nämlich von den Catcalls of Vienna und von Ni Una Menos Austria. Es wurde gefordert, dass die Stadt Wien das Wandbild eines verurteilten Sexualstraftäters, nämlich des Helmut Kand, im öffentlichen Raum entfernt. Konkret ging es um das Wandbild an einer Fassade in Mariahilf. Alle, die die in dem Petitionsausschuss waren, können, glaube ich, nachvollziehen, was ich jetzt sage. Die Art und Weise, wie diese Petition vorgebracht worden ist - ich bekomme jetzt noch eine Gänsehaut, wenn ich darüber nachdenke - hat wirklich bleibenden Eindruck hinterlassen, und zwar nicht nur wegen der Klarheit, in der diese vorgebracht worden ist, sondern auch wegen deren Dringlichkeit. Ich zitiere aus dem Petitionsausschuss vom Vorbringen der Petition: "Die Tatsache, dass ein verurteilter Sexualstraftäter weiterhin im öffentlichen Raum repräsentiert und gefeiert wird und unser Stadtbild prägt, vermittelt in unserer Gesellschaft die Botschaft, dass Männer in Machtpositionen unantastbar wären und über dem Gesetz stehen würden. Im Gegensatz dazu lässt es Betroffene von sexueller Gewalt in dem Glauben, dass der Mut, ihre Stimme zu erheben, nichts wert sei." - Das war ein Appell, Verantwortung zu übernehmen dafür, wem wir im öffentlichen Raum Sichtbarkeit geben und wie wir als Stadt mit der Erfahrung von sexueller und sexualisierter Gewalt und deren Folgen umgehen. Wie sind wir im Petitionsausschuss und im Wiener Gemeinderat damit umgegangen? - Am 14. November wurde die Petition im Petitionsausschuss vorgetragen. Am 20. November, sechs Tage später, wurde hier im Wiener Gemeinderat auf Grund des kurzfristigen Handlungsbedarfs und des Respekts gegenüber den Opfern von Helmut Kand einen Allparteienantrag einstimmig angenommen und haben wir die rasche Umgestaltung beschlossen. Wenige Tage später wurde das Wandbild im öffentlichen Raum übermalt. Unser rasches Handeln ist ein klares Signal an Betroffene von sexueller und sexualisierter Gewalt: Wir hören euch, wir glauben euch, und wir handeln! Es hat keine zehn Tage gedauert, und das Bild war weg. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Das soll auch ein Signal an die gesamte Gesellschaft sein. Wir schauen nicht weg, nicht, wenn es um sexualisierte Gewalt geht, nicht, wenn es um Machtmissbrauch geht. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Und wir schauen schon gar nicht weg, wenn es um die Frage geht, wessen Geschichten wir im öffentlichen Raum erzählen. Der öffentliche Raum ist nämlich nicht neutral, sondern er spiegelt wider, wen wir ehren, welche Perspektiven wir sichtbar machen, wessen Stimmen gehört werden. Und genau deshalb war es so wichtig, klarzustellen, dass ein verurteilter Sexualstraftäter keinen Platz als repräsentative Figur im öffentlichen Raum hat, nicht an einer Häuserwand, nicht als künstlerisches Aushängeschild und schon gar nicht als Teil unseres kollektiven Gedächtnisses. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Für den Fall, dass jemand auf die Idee kommt, diesfalls von Cancel Culture zu sprechen, sage ich nein, das ist nicht Cancel Culture, sondern das ist eine Kultur der Verantwortung, eine Kultur des Zuhörens, eine Kultur des Hinschauens und eine Kultur des respektvollen Umgangs mit denjenigen, die viel zu lange überhört worden sind oder gar zum Schweigen gebracht worden sind. Und ich möchte allen danken, die sich für diese Petition stark gemacht haben, den InitiatorInnen, den Unterstützern und den Unterstützerinnen, den Mitgliedern des Petitionsausschusses und allen Kolleginnen und Kollegen hier im Wiener Gemeinderat, die dafür gesorgt haben, dass zehn Tage nach Vortragen dieser Petition dieses Bild aus dem öffentlichen Raum verschwunden ist. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Der Petitionsbericht ist öffentlich abrufbar. Er zeigt, wie vielfältig die Themen sind, die über Petitionen an uns als Stadt herangetragen werden. Wichtig dabei ist: Jede Petition steht für Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die Stadt aktiv mitzugestalten. Zum Abschluss möchte ich, wie immer, hier sagen, nützen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen mit einer Petition an uns heranzutragen! Sobald Sie 500 nterschriften für Ihre Petition gesammelt haben, darf ich mich freuen, wenn wir uns im Petitionsausschuss wiedersehen. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert, und ich erteile ihr das Wort. - Bitte. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Anlässlich des Berichts über den Petitionsausschuss möchte ich mich gleich am Anfang, so wie ich es fast immer mache, dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen der MA 62 anschließen, und nehme auch gleich die Kolleginnen und Kollegen vom Büro des Landesrates mit dazu, die in der Vorbereitung immer sehr, sehr viel zu tun haben. Selbstverständlich bedanke ich mich auch im Namen meiner Fraktion für diese Unterstützung. Ich möchte mich auch der Einschätzung von Thomas Weber zur Dringlichkeit der Petition betreffend Helmut Kand anschließen, werde darüber aber nichts reden, weil ich weiß, dass Kollegin Janoch daran besonders beteiligt war (Beifall bei GRÜNEN und Teilen der ÖVP.) und dann sicherlich ihren Schwerpunkt darauf legen will. Ich weiß, dass wir mit den unterschiedlichen Aspekten, die wir in diesem Bericht hervorheben, auch insgesamt einen sehr guten Blick auf die Petitionen geben können, also werde ich meinen Blick auf etwas anderes richten, und zwar auf das, was ich als Trends herauszulesen glaube, und auf das, was ich als Verpflichtung oder Verantwortung für die Zukunft sehe. Die Gesamtanzahl hat Herr Kollege Weber schon genannt. Abgeschlossen wurden 28 Petitionen, 16 haben wir inhaltlich behandelt, und von diesen 16 Petitionen betrafen zehn allein nur das Thema Verkehrsberuhigung und/oder - nicht ausschließend - aktive Mobilität und/oder Begrünung. Das heißt, 62,5 Prozent haben sich auf ein Thema konzentriert, und wenn man die zwei Petitionen dazu nimmt, die gegen eine Verkehrsberuhigung waren, könnte man sagen: 75 Prozent haben das Thema Verkehr in der Stadt betroffen. Was leite ich daraus ab? Ich würde sagen, es gibt in der Bevölkerung, und zwar in der Wiener Wohnbevölkerung, denn das sind diejenigen, die Petitionen einbringen dürfen, im Gegensatz zur Darstellung des Kollegen Kieslich, der gemeint hat, alle können das tun. Nein. Beim Petitionsrecht dürfen tatsächlich nur Menschen mit Hauptwohnsitz in Wien unterzeichnen. Ich weiß: Sie haben die Befragungen gemeint, haben das aber in einem Satz verquickt, und deswegen möchte ich diese Verquickung jetzt auflösen und sagen: Petitionsrecht ist ein Recht der Wiener Bevölkerung. Anfragen jeglicher Art unterliegen natürlich unterschiedlichen Prozessen beziehungsweise Rahmenbedingungen, und wäre eine gute Prozesstransparenz vorhanden, dann würden alle wissen, wofür sie abstimmen. Das ist aber nicht das, worauf ich hinaus will. Ich will darauf hinaus, festzustellen, die Wiener Bevölkerung will mehr. Sie ist - und das ist jetzt die Grundlage für meinen nächsten Schritt - für mehr Verkehrsberuhigung. Sie will mehr Verkehrsberuhigung. An diesem Punkt möchte ich erwähnen, dass wir immer wieder die Situation haben, dass wir Petitionen für und Petitionen gegen genau dasselbe Projekt haben. Das war jetzt zum Beispiel so betreffend Verkehrsberuhigung Laurentiusplatz, beziehungsweise ist es schon im ersten Halbjahr 2024 um die Neuerrichtung von Straßenbahnlinien gegangen. Das, was ich aus dieser Situation herauslese, ist eigentlich ein Auftrag an die Politik - entweder an die Stadt- oder an die Bezirkspolitik - hinsichtlich mehr Information und vor allem mehr Deliberation. Es geht also um mehr Aushandeln und mehr Beteiligen, es geht darum, mehr darüber zu reden und darauf zu schauen, dass alle Menschen, die etwas betrifft, wissen, wofür ein Projekt ist und weswegen es genauso und nicht anders umgesetzt werden sollte. Der Herr Landesrat, der hinter mir sitzt, hat heute in der Früh bei der Anfragebeantwortung unterschiedliche effektive Mittel zur Mitbestimmung aufgezählt und unter anderem auch das Petitionsrecht genannt, und das ist für mich jetzt das Stichwort. Noch einmal, das Petitionsrecht ist kein Mittel zur Mitbestimmung und schon gar kein effektives Mittel zur Mitbestimmung, wenn man Effektivität messen möchte. Ich verweise auf die Studie der Arbeiterkammer, die letztes Jahr im April veröffentlicht wurde, und zwar mit dem Titel "Mehr Zusammenbringen. Zur Verbesserung politisch wirksamer Beteiligung in Wien" von Tamara Ehs und Martina Zandonella. Das ist eine wirklich sehr gute Studie, aus der man verdammt viel herauslesen kann. Ich weiß auch, dass sie eine Grundlage für die Demokratiestrategie ist, das ist mir klar, ich meine aber, auch in Sachen Petitionsrecht muss man sich das anschauen. Da wird einerseits - und darüber können wir froh sein - darauf hingewiesen, dass der Petitionsausschuss immerhin 50 Prozent der befragten Wienerinnen und Wienern bekannt ist. Das ist immerhin schon gut. Und 35 Prozent der Menschen, die das Petitionsrecht als Recht kennen, haben bereits mitgemacht. Das ist nicht verwunderlich, weil sie ja mitgemacht haben. Insgesamt haben aber nur 18 Prozent aller Wienerinnen und Wiener in den letzten fünf Jahren irgendetwas mit einer Petition zu tun gehabt, also entweder verfasst oder unterzeichnet. Es wird also auch in dieser Studie darauf hingewiesen, dass das Verfassen beziehungsweise das Unterzeichnen von Petitionen wenig direkte politische Wirksamkeit entfaltet. Und in diesem Zusammenhang möchte ich zwei Petitionen im Speziellen hervorheben, um ein Gefühl dafür zu geben, was mein Appell oder mein Wunsch an die Zukunft wäre, und das richtet sich jetzt tatsächlich an die Exekutivorgane der Stadt Wien, an die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher und an die Stadträtinnen und Stadträte: Es geht darum, sich zu überlegen, wo sie schnell und einfach Anliegen aus Petitionen aufnehmen könnten, statt einfach nur zu glauben, dass das Ganze lästig ist, und es zu ignorieren. Zwei Petitionen möchte ich hervorheben. Zuerst nenne ich als Beispiel die Petition "Lebenswerte Zentagasse", in deren Rahmen sich die VerfasserInnen und die UnterzeichnerInnen vieles gewünscht und viele Vorschläge gemacht haben. Es geht um ein nachhaltiges Verkehrskonzept für den Bezirk oder nur für das Grätzl, was sich halt ausgeht. Es geht um Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit durch Tempo 30 und/oder Fahrbahnanhebungen und/oder Gehsteigvorziehungen und/oder Geschwindigkeitsmessungen. Die Menschen haben sich Begrünung und eine Umleitung des Überlandbusverkehrs gewünscht, nämlich der Busse, die ins Umland beziehungsweise ins Burgenland fahren und durch die Zentagasse geleitet werden. Da die VerfasserInnen beziehungsweise UnterzeichnerInnen jetzt gerade von den U5-Baustellen betroffen sind, haben sie sich eine häufigere und regelmäßigere Reinigung der Straße gewünscht, damit das Aushubmaterial, das von den Lastkraftwägen fällt, zu weniger Feinstaub führt. Das ist also eine wirklich große Palette von Wünschen, und ich habe eigentlich gedacht, dass irgendetwas davon aufgegriffen werden kann. Und jetzt weiß ich, weil ich auch in derselben Situation war, dass man als Vorsitzende des Petitionsausschusses gerade soweit hüpfen kann, als die zuständigen exekutiven Stellen einem zu hüpfen erlauben. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Empfehlung an die Bezirksvorsteherin, die Zentagasse weiterhin zu beobachten und in Evidenz zu halten, selbstverständlich alle, die diese Petition unterstützt und sich eine Verbesserung ihrer Lebensrealität erhofft haben, ziemlich enttäuscht hat. So. Und wir sitzen also im Petitionsausschuss und wissen, dass diese Empfehlung nichts wert ist und zu einer großen Enttäuschung führen wird. Sogar der begründete Abschluss hätte Möglichkeiten eröffnet. Da wird auf die temporären Umleitungen nach dem Ende der Bauarbeiten verwiesen, und dass, wenn die Umleitungen nicht mehr bestehen, die Reduktion des Individualverkehrs automatisch passieren wird. Aber nicht nur das war ihr Problem. Sie wollten auch die Busse draußen haben und haben nicht eingesehen, dass die großen Busse, die ins Umland fahren, gerade durch diese schmale Gasse geleitet werden müssen. All diese Anliegen wurden rundweg ignoriert. Bei der zweiten Petition, auf die ich hinweisen will, habe ich das Gefühl, es wäre ein Leichtes gewesen, auf die Anliegen einzugehen. Man muss nämlich dazu sagen, dass es oft kein Leichtes ist, auf die Anliegen einzugehen. Oft werden ganz komplexe verkehrspolitische Forderungen gestellt, zum Beispiel betreffend neue Radwege dort, wo es nicht einmal Platz dafür gibt, wie etwa in der Mauerbachstraße. In diesem Fall gibt es aber den Willen der Bezirksvorsteherin, das zu machen. In der Petition zum Währinger Gürtel, in der es zwischen Lustkandlgasse und Nußdorfer Straße um ein kurzes Stück einer Parkspur, also ruhender Verkehr mit neun Parkplätzen, beziehungsweise eine Linksabbiegespur gegangen ist, wäre es der Wunsch gewesen, statt der neun Autos und mit einer etwas verkürzten Abbiegespur, die eindeutig nicht für den Durchzugsverkehr genutzt werden muss, diese Spur zu begrünen, dort Bäume zu pflanzen und eine optische und tatsächliche Abschirmung zu den drei anderen Fahrspuren zu machen. Die Initiatoren dieser Petition haben sogar Unterlagen gebracht, auf denen nachgewiesen wird, dass nur zweieinhalb Prozent der Autos, die diese Abbiegespur nutzen, tatsächlich abbiegen. Falls jemand die Situation kennt, ich kenne sie ziemlich genau: Faktum ist, dass alle anderen diese Abbiegespur nutzen, um sich an der wartenden Schlange vorbei trotz Rechtsabbiegespur schnell nach vorne zu schlängeln. Und auch da ist in der Empfehlung nicht darauf hingewiesen worden, dass es eine Baustelle geben wird und dass vielleicht im Zuge dieser Baustelle eine Veränderung der Situation möglich wäre. Nein! Man hat einfach nur empfohlen, die Situation auf dem Gürtel weiterhin zu verbessern sowie Begrünungspotentiale zu prüfen. Dass sich in Anbetracht dessen die Menschen, die diese Petition eingebracht haben, ignoriert fühlen, darüber dürfen wir uns wirklich nicht wundern! Und das tut mir auch weh, denn ich gehöre diesem Petitionsausschuss an und ich meine, das ist auch für uns als die Menschen, die die Anliegen aus der Bevölkerung entgegennehmen und versuchen, diese bestmöglich umzusetzen, falls es überhaupt eine Umsetzmöglichkeit gibt, enttäuschend. Man kann nicht jeden Wunsch erfüllen, aber viele davon könnten wir besser erfüllen, als wir es tun. Das ist jetzt ein allgemeiner Appell an die Exekutivorgane, an diejenigen, die es in der Hand haben, etwas zu verbessern. Wir können das nicht. Wir können zwar die Rahmenbedingungen als Legislativorgan ändern, wir können aber das, was die Exekutivorgane machen, nicht ändern. Daher meine Bitte: Traut euch mehr! Geht mehr auf diese Anliegen ein! Es ist mehr möglich, und zwar im Rahmen dessen, was sowieso geplant ist. Das wäre wirklich ein wahnsinnig effektiver Schritt, um die Wirksamkeit dieses Instrumentes wesentlich zu erhöhen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Zum Abschluss nach dem Appell noch eine kleine Richtigstellung zum Erlebnisbauernhof Simmering. Es ist dies eine Petition, in der es ein ganz berechtigtes Anliegen gegeben hat, nämlich an diesem Ort, der - jedenfalls seit 2019 - kein Erlebnisbauernhof mehr ist, an dem aber sehr wohl noch Pferde untergestellt sind und mit diesen Pferden tatsächlich Therapiesitzungen gemacht werden, diese Möglichkeit dazu weiterhin zu erhalten. Wenn man sich die genauen Planungen dieses Grätzls anschaut, dann ist ziemlich klar, dass es selbstverständlich für die Stadt Wien sinnvoll ist, auf dem Grund, auf dem dieser Bauernhof steht - das ist ein Pachtgrund, der der Stadt Wien selbst gehört -, zu bauen. Vor allem auch deshalb, weil auf der anderen Seite dieses geplanten Areals Wohnbau nicht möglich ist. Es ist aber auch geplant, sehr viele Grünflächen zu erhalten. Es wäre also im Rahmen dieser Planung betreffend Grünflächen noch möglich, zu prüfen, ob es möglich ist, dass diese Therapie mit Pferden in dieser Gegend immer noch durchgeführt werden kann. Sie kann mit hoher Wahrscheinlichkeit beziehungsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dort stattfinden, wo sie jetzt stattfindet, denn dass die Stadt Wien auf ihrem eigenen Grund baut, ist erstens nachvollziehbar und zweitens wirtschaftlich sinnvoll. Ich meine aber, die Pferdetherapie sollte dort in irgendeiner Weise wohnortnah erhalten bleiben. Die andere Pferdetherapie, von der ich weiß, gibt es nämlich beim OWS im 14. Bezirk, also wirklich am anderen Ende der Stadt. Und wir wollen ja für unsere Gesundheitsvorsorge möglichst viele dezentrale Anlaufstellen, falls das möglich ist. Daher würde ich mir wünschen, dass dieses Anliegen von der Petition in die Planung übernommen wird. In der Empfehlung hat es Andeutungen dazu gegeben, und ich zähle diesbezüglich sehr stark auf die Planungsleute. Ich glaube aber, die PetitionseinbringerInnen haben auch verstanden, dass dort, wo der Bauernhof jetzt steht, die Erhaltung dieser Möglichkeit nicht gegeben ist. Das wollte ich noch einmal sagen, weil nicht gegen die Interessen der Bevölkerung gehandelt wurde, sondern im besten Fall versucht worden ist, die unterschiedlichen und einander widersprechenden Interessen der Bevölkerung möglichst gut aufzunehmen. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei GRÜNEN und Teilen der SPÖ und NEOS sowie von Abg. Dr. Markus Wölbitsch, MIM.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Janoch. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Silvia Janoch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Wienerinnen und Wiener! Der Petitionsausschuss behandelt eine breite Palette an Themen, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in Wien betreffen. Das zeigt, dass der Ausschuss kein theoretisches Gremium ist, sondern einen direkten Einfluss auf die Stadtentwicklung und die Lebensqualität der Wiener Bevölkerung hat. Ein konkretes Beispiel für die Wichtigkeit des Petitionsausschusses war eine Petition über die Außenfassade eines Gebäudes in der Magdalenenstraße 33 im 6. Wiener Gemeindebezirk. Zu sehen war ein Wandbild an einer hohen Hausmauer, und der Künstler dieses Wandbildes hatte mehrere Studentinnen im Dezember 2022 sexuell missbraucht. Am 14. November 2023 wurde er dafür rechtskräftig verurteilt. Opfer, Bürgerinnen und Bürger forderten monatelang die Entfernung des Wandbildes dieses Künstlers. Bereits im Jänner 2024 hat eines der Opfer die Selbstinitiative ergriffen und die Stadt Wien und den zuständigen Bezirksvorsteher auf diesen qualvollen Umstand aufmerksam gemacht, aber leider ohne Erfolg. Ich sage noch einmal: Das war im Jänner 2024. Als allerletzte Möglichkeit wurde dann die entsprechende Petition der Kollektive Catcalls of Vienna und Ni Una Menos Austria eingebracht, und im November 2024, ein Jahr nach der Verurteilung, fand dann dieser Ausschuss statt. Unser Resümee der Wiener Volkspartei war ganz klar, nämlich dass die Stadt Wien über ein Jahr lang bei der Übermalung gnadenlos untätig war. (Beifall bei der ÖVP.) Auf Grund der Petition, der Initiative der Bürgerinnen und Bürger, unseres medialen Nachdrucks seitens der Wiener Volkspartei und unserer Kooperation mit den Petenten ist die Stadtregierung dann eingeknickt und hat das Wandbild übermalen lassen.- Das ist leider die Wahrheit. (Beifall bei der ÖVP.) Ich muss auch sagen: Sie haben das sehr schlau gemacht mit der Übermalung, denn Sie haben das genau in der Zeit der Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" gemacht. Sie hatten davor monatelang Zeit, es zu übermalen. Und ich sage Ihnen etwas, Herr Kollege Weber: Mir geht es jetzt sicherlich nicht um irgendeinen überparteilichen Machtkampf. Ich sehe nur, dass Sie den Inhalt dieses Themas nicht verstanden haben. Es standen ein sexueller Übergriff und ein Wandbild im Raum, und ich habe mit den Opfern stundenlang telefoniert. Das habe ich getan. (Abg. Thomas Weber: Ich auch! - Zwischenruf von Abg. Mag. Dolores Bakos, BA.) Ja, ja, entschuldigen Sie bitte! Sie brauchen das jetzt nicht für sich als Wahlkampfthema oder was auch immer verwenden! (Abg. Thomas Weber: Das machen jetzt aber Sie gerade!) Das macht mich wahnsinnig. Ich meine, es steht das Thema im Vordergrund, dass das Wandbild übermalt wird und dass die Opfer nicht mehr daneben ... (Abg. Thomas Weber: Kommen Sie zum Thema!) - Das ist das Thema. Das Thema ist der Sinn ... (Zwischenruf von Abg. Mag. Dolores Bakos, BA.) - Nein! Überhaupt nicht! Ich sage Ihnen noch einmal: Wir alle hier haben diesen Missbrauch nicht erlebt, wir haben aber ein Zeichen gesetzt und gehandelt, damit das Wandbild übermalt wurde, dass die Opfer weiterhin an diesem Wandbild vorbeigehen können und nicht mehr daran erinnert werden. Ich habe damals schon gesagt, das ist ein kleiner bürokratischer Akt. Für mich steht jedoch im Vordergrund, dass es um ein großes Stück Heilung dieser verwundeten Seelen geht. (Beifall bei der ÖVP.) Ich stelle gerade fest, nach viereinhalb Jahren bringt mich das aus der Fassung. (Abg. Thomas Weber: Mich auch!) Entschuldigen Sie bitte, die Petenten, die bei der Petition anwesend waren, sind nicht gekommen, weil Sie sich wirklich darum gekümmert haben. Sie haben sich dann aber natürlich fürs Foto dazugestellt, als es ein Gruppenfoto im Arkadenhof gab. Es hat niemand zugehört, dass ... (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) - Bitte? Ganz ehrlich, Sie können gerne noch einmal herauskommen. (Zwischenruf von Abg. Thomas Weber.) Wurscht. Eigentlich ist es aber nicht egal. Ich möchte jetzt wirklich mit Sachlichkeit sagen, dass dieses Thema großer Ernsthaftigkeit bedarf. Ich glaube, das Ziel ist das, was wir alle erreicht haben, nämlich dass das Wandbild verschwunden ist und dass die Opfer nicht mehr erinnert werden, wenn sie an diesem Wandbild vorbeigehen. Ich glaube, das war und ist das Ziel dieser Petition, und es freut mich für die Petitionswerber, dass das geschafft wurde. Zum Abschluss möchte ich als Meidlingerin jetzt noch auch auf eine aktuelle Petition eingehen, und zwar geht es um den Erhalt des Khleslplatzes. Der Khleslplatz ist ein unverzichtbarer Teil des kulturellen Erbes in Meidling, doch durch eine geplante Umwidmung von aktuellem Grünland in Bauland mit Luxuswohnressorts ist dieses Erbe leider gefährdet. Als Volkspartei Meidling werden wir weiterhin die Petenten, Anrainerinnen und Anrainer bei ihrer Forderung unterstützen, denn unser Ziel ist es einfach, dass dieser letzte quasi dörfliche Ortsplatz in Meidling erhalten bleibt. Uns sind folgende Punkte wichtig: Keine Umwidmung rund um den Khleslplatz, Erhalt der Schutzzone in vollem Umfang, keine weiteren Versiegelungen und Erhalt des historischen dörflichen Charakters. Im Mai 2025 haben Sie, verehrte Kollegen von der Stadtregierung, die Möglichkeit sich entsprechend der Petition "Rettet den Khleslplatz!" für den Erhalt eines historischen Stadtteils einzusetzen. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit, und lassen Sie die Menschen vor Ort nicht im Stich! Wir als Wiener Volkspartei Meidling werden jedenfalls für den Erhalt des Ortsbildes auf dem Khleslplatz kämpfen. Abschließend, um das wieder runterzubringen, möchte ich mich bei dir, Andrea, bedanken. Es war immer großartig, mit dir zusammenzuarbeiten, wenn wir uns auf die Petitionen vorzubereitet haben. - Danke schön dafür! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke. - Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Andrea Mautz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bleibe jetzt sozusagen meinem Credo der letzten Jahre treu, dass ich nicht einzelne Petitionen hervorhebe. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, dass ich mich natürlich immer sehr freue, wenn es gemeinsam gelingt, durch die Publizität, die die einzelnen Anliegen bekommen, tatsächlich etwas weiterzubringen, schneller in die Gänge zu bringen beziehungsweise umzusetzen. Jedenfalls wird mir jetzt so richtig bewusst, dass das heute der letzte Halbjahresbericht ist, den wir hier in dieser Legislaturperiode besprechen. Ich bin sehr stolz darauf, dass ich diesen Ausschuss leiten durfte und dass wir diesen gemeinsam weiterentwickelt haben, weil ich meine, dass es uns wirklich gemeinsam gelungen ist, auch im Petitionswesen neue Maßstäbe zu setzen und dieses moderner, offener und tatsächlich öffentlich zu gestalten. Das war, denke ich, eine sehr mutige Reform, die uns damals im Jahr 2022 gelungen ist, und damit ist das der einzige Ausschuss in Wien, der auch öffentlich tagt. Es gibt transparente Protokolle, in denen alles verzeichnet und nachzulesen ist, wie das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen war. Es gibt Videos von allen Petitionswerberinnen und Petitionswerbern, die uns im Ausschuss besucht haben. Und ich habe das ein bisschen zusammengerechnet: Wir haben seit der Reform bereits 19 öffentliche Sitzungen absolviert, haben also in zwei Jahren gut 70 Menschen, BürgerInnen und PetentInnen, mit ihren Anliegen in diesem öffentlichen Setting getroffen, und ich meine, das, was wir da geschafft haben, ist wirklich toll. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich denke - und das ist mein Eindruck über die Jahre -: Auch wenn es schon so viele gegeben hat, bleibt es im Petitionsausschuss immer spannend, weil jeder Petent und jede Petentin anders mit dem öffentlich zu präsentierenden Anliegen umgeht. Dadurch ist es auch für uns als erfahrene Petitionsausschussmitglieder immer wieder überraschend, wie sich dann die Debatten und die öffentlichen Sitzungen entwickeln. Ich habe den Eindruck, durch den Petitionsausschuss - das habe ich vorher auch schon ganz kurz angesprochen - kommt vieles ins Rollen. Wir können im Rahmen des Petitionsausschusses Themen anstoßen. Es haben auch auf Grund der Tätigkeit unseres Ausschusses wegen der Publizität, die eine Petition erlangt, und wegen der Stellungnahmen, die wir einholen, viele zusätzliche Gespräche zwischen BürgerInnen und den damit Befassten auf Bezirksebene, aber auch Landes- und Gemeindeebene stattgefunden. - Ich denke, dass ist auch ein großer Wert der Wiener Petitionen. Die Diskussion darüber, was Petitionen sind und was Petitionen können, ist gerade im Demokratiejahr präsent. Ich bin der Überzeugung - und das wissen wir auch durch das Handeln im Petitionsausschuss -, dass Petitionen kein klassisches BürgerInnenbeteiligungsinstrument sind, im Hinblick auf welche ein gemeinsamer Kompromiss verhandelt wird und man im besten Fall den gemeinsamen Kompromiss auch zur Umsetzung bringt. Vielmehr geht es um das Anliegen einer Wienerin oder eines Wieners, die oder der dafür weitere UnterstützerInnen findet und 500 Unterschriften sammelt, sodass dieses spezielle Anliegen dann an uns, an die Wiener Politik herangetragen werden kann. Es geht um einen Blickwinkel, der durch diese Petition bei uns behandelt wird oder sozusagen aufschlägt, wie ich es jetzt ausdrücke. Und es wurde in der Debatte auch schon angesprochen, dass wir Petitionen haben wie etwa jene betreffend den Laurentiusplatz im schönen 14. Wiener Gemeindebezirk. Bei der einen Petition ging es darum, den Laurentiusplatz noch weiter zu begrünen und eine Straße zu sperren. Und es gab dazu auch eine andere Petition, die genauso viele UnterstützerInnen hatte, in der die Leute aus dem Grätzl sagen, nein, ja nicht die Straße sperren, und keine Parkplätze wegnehmen. So ist das eben im Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss kann nicht die Leistung erbringen, dass es zu weiteren Verhandlungen kommt und dann ein Kompromiss gefunden wird. Was der Petitionsausschuss leistet, ist, dass wir Stellungnahmen vor allem von damit befassten Stellen einholen, dass wir diese Stellungnahmen lesen, dass wir ins Gespräch mit den Petitionswerberinnen und Petitionswerbern treten und dass wir dann Empfehlungen an die Politik aussprechen. Im genannten Fall ging diese an die Bezirksvorsteherin. Damit ist die Arbeit des Petitionsausschusses aber erledigt. Und ich weiß aus meiner Zeit als Petitionsausschussvorsitzende in der vergangenen Legislaturperiode, dass das natürlich auch oft zu Enttäuschung bei den Petitionswerberinnen und Petitionswerbern führt, weil wir uns im Rahmen des Petitionsausschusses nicht weiter und weiter für ein und dasselbe Anliegen engagieren können. Vielmehr ist die Petition abgeschlossen, wenn die Empfehlung an Stadträtin beziehungsweise Stadtrat beziehungsweise BezirksvorsteherIn ausgesprochen ist. Was wir allerdings schaffen, ist, dass wir einem Anliegen, das mit einer Petition an uns herangetragen wird, Gehör verschaffen. Wir verschaffen Aufmerksamkeit, und wir verschaffen Öffentlichkeit. Und ich denke, wir haben den Rahmen dessen, was Petitionen sein können, auch sehr gut ausgereizt, weil wir tatsächlich die vermehrte Öffentlichkeit, die schriftlich festgehaltenen Positionierungen der dafür zuständigen BezirksvorsteherInnen, einzelner Fraktionen in den Bezirksvertretungen, StadträtInnen präsentieren und öffentlich zur Verfügung stellen können. Ich habe schon öfter Stellungnahmen gesagt und diese zusammengerechnet. In dieser Legislaturperiode wurden 1 300 Stellungnahmen eingefordert und ich bin wirklich der Überzeugung, dass das auch zeigt, wie ernst wir jedes einzelne Anliegen nehmen, wie genau wir hinschauen und wie gut wir versuchen, den Inhalt der Petition so gut wie möglich zu behandeln, mitzunehmen, weiterzutragen. (Beifall bei der SPÖ.) Der Petitionsausschuss leistet sehr wichtige Arbeit, davon bin ich überzeugt, ganz klar, weil wir als Politik und Verwaltung dann auch durch diesen Ausschuss erfahren, wo es eben im Grätzl zu Diskussionen kommt, wo Verbesserungsbedarf notwendig ist, wo vielleicht noch eine verstärkte Einbindung der BürgerInnen zu geschehen hätte, was wir dann auch häufig empfehlen. Und ja, ich bin wirklich davon überzeugt, der Petitionsausschuss und dessen Arbeit sind richtig und wichtig, um nicht zu sagen, richtig wichtig. Ich möchte mich bei allen bedanken, vor allen Dingen bei dir, lieber Thomas Weber, dass es uns gelungen ist, diese Reform gemeinsam zu erdenken, durchzusetzen, durchzuverhandeln und in Umsetzung zu bringen. Ich möchte mich auch ganz besonders beim Büro Czernohorszky, in diesem Falle bei Bernhard Schiel, bedanken, denn es ist ein Ausschuss, für den das Büro zwar formal zuständig ist, es aber in dem Sinne keine Geschäftsgruppe gibt, denn wir haben Materien aus allen Geschäftsgruppen, aus allen Bezirken zu behandeln, da braucht es als Vorsitzende eben eine aufmerksame Unterstützung. - Danke, Bernhard. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich möchte mich auch bei Jennifer Kickert bedanken, weil sie einfach über die Jahre nie das Engagement und den Blick auf die BürgerInnen und deren Anliegen verloren hat. So viele Jahre und so viele Erfahrung, wie Jennifer mitbringt, das ist unglaublich wertvoll. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Wir haben es immer geschafft, darauf bin ich sehr stolz und das wurde ja auch bei meinen VorrednerInnen schon angesprochen, über alle Parteigrenzen hinweg gut zusammenzuarbeiten. Deshalb auch meinen Dank an die PetitionssprecherInnen der ÖVP und FPÖ. Das klingt vielleicht für manche komisch, aber im Petitionsausschuss ist das tatsächlich gut gelungen. - Danke dafür. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. David Ellensohn und Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Und natürlich danke an meine eigene Fraktion, danke für euer Engagement, danke an alle, die einzelne Petitionen auch wirklich für den Ausschuss gut vorbereiten, mit den PetitionswerberInnen in die Verhandlungen treten. Und natürlich Danke an die MA 62 für das Service, das Sie den PetitionswerberInnen zuteilwerden lässt, und danke für die tolle formale Unterstützung beim Petitionsrecht. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie Teilen der GRÜNEN.) Ich glaube, wir können stolz darauf sein, was aus dem Petitionsausschuss in dieser Funktionsperiode geworden ist, und ja, am 2. April werden wir unsere letzte Petitionsausschusssitzung in dieser Periode abhalten. - Schönen Nachmittag! Herzlichen Dank! (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. David Ellensohn.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Aslan zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Herr Landtagspräsident! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben eh schon einiges zum Bericht des Petitionsausschusses gesagt. Ich will mit euch über ein anderes Thema reden, über das Thema Wahlrecht, das wir heute schon gehabt haben. Es hat schon sehr spannend in der Früh angefangen, wie unterschiedlich wir eigentlich Positionen zu diesem Thema beziehen. Aber grundsätzlich will ich euch einmal wissen lassen: Stellt euch vor, ihr lebt in einer Nachbargemeinde, ihr beteiligt euch im Grätzl, ihr seid im Elternverein, engagiert euch oder macht sogar ehrenamtliche Tätigkeiten, sei es bei der Rettung oder der Feuerwehr, was auch immer, und wenn es dann um wichtige Entscheidungen geht, oder auch nicht wichtige Entscheidungen, sagen wir alleine schon, soll jetzt da ein Schulweg gebaut werden oder nicht, oder sollen jetzt die Öffis ausgebaut werden oder nicht, dann seid ihr in der politischen Entscheidungsfindung gar nicht mehr da. Ihr existiert einfach nicht, ihr habt einfach gar keine Stimme. Das mag jetzt für viele hier nichts bedeuten, weil ihr oder viele von euch das immer schon gehabt haben, aber für viele Menschen in Österreich und auch in Wien, und da reden wir über Tausende von Menschen, das sind über 611 000 Menschen, die einfach vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, schon. Über 35,8 Prozent der über Sechszehnjährigen haben kein Stimmrecht, in manchen Bezirken ist es fast die Hälfte. Und aus demokratiepolitischer Sicht ist es nicht nur fatal, sondern es ist meines Erachtens auch eine Diskriminierung, aber auch eine Benachteiligung dieser Menschen. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Ihr ward fünf Jahre in der Bundesregierung, ihr hättet es ändern können!) - Ihr habt dafür gesorgt, dass diese Staatsbürgerschaftsgesetze massiv verschärft wurden, Regierung Faymann, Regierung Gusenbauer, Regierung Kern, aber darauf will ich jetzt gar nicht eingehen. - Ich glaube, es liegt in unserer allen Interesse, dass wir eine Demokratie wollen, die niemanden zurücklässt, Herr Kollege. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Ihr ward fünf Jahre in der Bundesregierung!) - Es hat während der grünen Regierungsbeteiligung keine einzige Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und auch des Fremdenrechts gegeben, lieber Herr Kollege. So, und ich bin jetzt hier um zu reden und keinen Dialog zu führen, ich würde Sie gerne nach meiner Rede dann auch beraten. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Fünf Jahre Türkis-Grün, hättet ihr es geändert!) Ich hätte mir jetzt wirklich negative Zurufe von der FPÖ erwartet, aber sogar die haben die Disziplin gehabt, nicht zum Wahlrecht hineinzupfuschen, Herr Kollege Stürzenbecher. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Wenn man so arrogant ist!) - So, ich lasse mir sicher jetzt von alten weißen Männern nicht einreden (Rufe, Heiterkeit, Beifall und Heiterkeit bei den GRÜNEN. - Zwischenrufe bei der SPÖ.), inwiefern ich jetzt da Kompetenz habe, das geht gar nicht. Also, das geht gar nicht. Ich kläre Sie gerne auf, ich habe jahrelang im Bereich Staatsbürgerschaftsgesetz und auch Fremdenrecht gearbeitet, ich gebe Ihnen gerne nach meiner Rede eine Lernlektüre, zu der der Kollege Stürzenbecher auch dazukommen kann. So, jetzt mache ich weiter, ich sehe, wir sind alle müde, ich sehe, wir sind einfach alle irgendwie ausgelaugt. Wir bringen heute einen Antrag ein, mit dem wir die österreichische Bundesregierung auffordern, überhaupt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass das Wahlrecht für alle möglich sein sollte, weil es nicht sein kann, dass über ein Drittel der Bevölkerung in der politischen Entscheidungsfindung nicht existent ist, und weil es nicht sein kann, dass Demokratie ein Privileg ist, sondern meines Erachtens muss Demokratie ein Recht sein. Und für eine starke Demokratie ist es wichtig, dass wir hier alle an einem Strang ziehen, ich glaube, das sind die ganzen parteipolitischen Interessen auch total wurscht. Jetzt haben wir die Gelegenheit, jetzt haben wir die Möglichkeit - wir haben ja zusammen auch einen Herbert Kickl verhindert -, wirklich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene nicht nur das Wahlrecht auszuweiten (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Man kann auf Landesebene nichts ausweiten, das ist totale Unkenntnis!), sondern auch das Staatsbürgerschaftsverfahren zu verkürzen. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet. Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Es liegen zwei Anträge vor. Der erste, ein Beschluss- und Resolutionsantrag von der FPÖ, betrifft Nulltoleranzstrategie für Integrationsverweigerer. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung nur von ÖVP, FPÖ und Kieslich, damit nicht ausreichend unterstützt. Der zweite Antrag, ein Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN, betrifft Demokratie für alle, Wahlrecht ausweiten, Teilhabe stärken. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt nur von den GRÜNEN, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Postnummer 1 betrifft eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 2 B-VG über die Anwendung und Umsetzung der VRV 2015 durch die Länder. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Maschek, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück. Präsident Ernst Woller: Danke schön. - Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Maschek. Ich ersuche ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Christoph Maschek: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich ersuche Sie um Zustimmung zum vorliegenden Poststück. Präsident Ernst Woller: Ich danke schön. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und GRÜNEN so beschlossen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002) geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Mag. Emmerling. - Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? Wir beschließen die bereits angekündigte Novellierung des Wiener Jugendschutzgesetzes, mit der wir eines zeigen, nämlich, wir intensivieren den Jugendschutz weiter, um ein sicheres und ein der Entwicklung förderndes Umfeld und entsprechende Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche in dieser Stadt zu schaffen und diese Novelle allen voran den Gegebenheiten der Zeit, die notwendig waren, auch anzupassen. Snus, Nikotinbeutel und Co sind wortwörtlich - erlauben Sie mir diesen kleinen Wortwitz - in aller Munde (Beifall von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.), mit riesigen - und das ist weniger lustig - Gesundheitsgefährdungen, die so jungen Menschen oftmals nicht bewusst sind. Ebenso müssen wir Rechnung tragen, das ist ein weiterer Pfeiler dieser Novellierung, dass Sportwetten und Co explizite Regelungen benötigen, um junge Menschen zu schützen. Ziel ist es also mit diesem Gesetz, den Schutz und die Prävention im Bereich des Glücksspiels und der Wetten, der Tabak- und Alkoholwaren zu erhöhen. Was sind also die zentralen Neuerungen? Erstens, dass wir erstmals Testkäufe, also Mystery Shopping durch Jugendliche in Verkaufsstellen wie Supermärkte, Trafiken, Tankstellen und Co ermöglichen, um zu überprüfen, ob entsprechende Tabak- oder Glücksspielprodukte unerlaubterweise abgegeben werden. Durchgeführt werden soll dies durch die Sucht- und Drogenkoordination, natürlich mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, und Ziel ist es, nicht einfach nur zu überprüfen, ob verbotenerweise entsprechend Produkte abgegeben werden, sondern natürlich vor allen Dingen die Sensibilisierung von Unternehmen und Personal durch Infomaterialien und Co auch herbeizuführen. Das Zweite ist ein explizites Verbot von Sportwetten für unter 18-Jährige, ein Verbot, das es in dieser Form für Wettunternehmer und -unternehmerinnen ja bereits gibt, aber nun auch sehr explizit für Jugendliche festgelegt wird. Wir tun dies, weil es sich gerade bei Sportwetten, die ja nicht als Glücksspiel - Sie wissen das sicherlich -, sondern als Geschicklichkeitsspiel gelten und definiert werden, um eine Spielform mit sehr hohem Suchtpotenzial handelt. Viele Spielende glauben, durch die Beschäftigung mit der Materie mitunter den Spielausgang bei solchen Sportwetten auch sozusagen kalkulieren und schnelles Geld verdienen zu können. Etwas, wofür gerade junge Menschen vielleicht einfach noch nicht dieses Bewusstsein haben, und dementsprechend auch nicht für dieses hohe Suchtpotenzial. Insofern herrscht Bedarf nach Prävention. Das Dritte, was wir hier heute beschließen, ist ein expliziteres Verbot von Nikotinprodukten für junge Menschen, um hier auch diesbezügliche Missverständnisse zu vermeiden. Solche sind in der Vergangenheit nämlich gerade auch bei tabakfeien Nikotinbeutel aufgekommen. Nunmehr wird ausdrücklich klargestellt, dass sämtliche Nikotinprodukte, und auch Zukünftige, unter dieses Verbot fallen werden. Wir tragen mit dem - und damit komme ich auch schon zum Schluss - wirklich großen Eckpfeiler, dieser wichtigen Novellierung - wie ich auch schon am Anfang gesagt habe - den Gegebenheiten dieser Zeit Rechnung und setzen wichtige Schritte, um dieses Gesetz auf den neuesten Stand zu bringen, immer mit dem Ziel der Prävention, immer mit dem Ziel, Wiens Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern vor allen Dingen auch für ihre Entwicklung das Allerbeste zu machen. Diese Novellierung ist ein wichtiger Schritt und ich bitte dementsprechend auch um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Hanke zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Marina Hanke, BA (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen, ich freue mich sehr, dass wir jetzt zu Ende der Periode auch noch einmal das Jugendschutzgesetz und doch sehr zentrale Punkte, die wir ja auch hier in diesem Kreis schon öfter diskutiert haben, novellieren können. Meine Vorrednerin, die Kollegin Bakos, ist schon näher auf die Frage der Wetten eingegangen, ich möchte noch ein paar Sätze zu den Nikotinprodukten sagen. Es ist schon erwähnt worden, die waren eigentlich bisher schon verboten, es gab aber immer wieder, gerade in Bezug auf die schon genannten Nikotinbeutel Missverständnisse oder auch, muss man sagen, fälschlicherweise die Darstellung, dass diese auch für junge Menschen erlaubt seien. Da schaffen wir mit diesem Gesetz jetzt Klarheit. Warum? Weil gerade diese neueren Nikotinprodukte äußerst gefährlich sind, gerade für junge Menschen, und immer wieder als tabakfreie, viel gesündere, fast schon Lifestyle-Produkte präsentiert werden. Da gibt es auch sehr gezieltes Targeting und Marketing für junge Menschen, das genau auf sie zugeschnitten ist, und wir wissen auch, dass Jugendliche und junge Erwachsene gerade diese Nikotinbeutel im Vergleich zu älteren Person auch sehr viel häufiger konsumieren. In diesem Sinne, gut, dass wir hier auch noch einmal nachschärfen. Ich möchte mich auch explizit bei der Sucht- und Drogenkoordination Wien bedanken, die schon in den vergangenen Jahren sehr wichtige Aufklärungsarbeit geleistet hat, was wirklich in diesen Nikotinbeuteln drinnen ist, was genau daran gesundheitsschädlich ist. Wir haben in der Jugendarbeit, aber natürlich auch in den Schulen sehr viele Pädagogen und Pädagoginnen, Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen, die schon ganz wichtige Aufklärungsarbeit geleistet haben, die auch sehr notwendig war. Wir haben immer wieder gehört von jungen Menschen, die sich ganz viele Nikotinbeutel auf einmal in den Mund geschoben haben, ohnmächtig geworden sind et cetera - also eine sehr wichtige Nachschärfung. Auch die Testkäufe, für die wir ja heute eine Rechtsgrundlage schaffen, die jetzt in Supermärkten, Tankstellen, Lokalen, Trafiken möglich sind und durch die SDW durchgeführt werden können, sind ein weiterer großer und wichtiger Schritt im Jugendschutz. Wenn sich die Lokalitäten oder Supermärkte schon sehr gut an das Gesetz halten, werden sie natürlich dann auch darüber informiert, dass so ein Testkauf stattgefunden hat. Es gibt auch noch einmal extra Informationsmaterial, natürlich auch im Fall eines Verstoßes gegen das Gesetz. Ich glaube, es ist auch schön, dass wir das heute hoffentlich einstimmig beschließen und damit gemeinsam ein wichtiges Zeichen für den Jugendschutz setzen werden. - Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist Frau Abg. Huemer zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrätin! Liebe Mitglieder des Wiener Landtags! Geschätzte Online-Zuhörerinnen und -Zuhörer! Ja, die aktuelle Novelle des Wiener Jugendschutzgesetzes bringt Klarstellungen und eine Intensivierung beim Schutz und in der Prävention im Bereich Glücksspiel und Wetten, bei Alkohol, Nikotin und Tabakwaren. Das begrüßen wir GRÜNE und darum stimmen wir diesem Gesetz zu, denn das explizite Verbot von Glücksspielen in Form von Ausspielung nach dem Glückspielgesetz und Sportwetten sowie ein Verbot sämtlicher Nikotinprodukte unter 18 Jahren ist natürlich ein wirklicher Fortschritt. Was auch gut ist, ist, dass jetzt diese Rechtsgrundlage für Testkäufe geschaffen wurde, denn wenn das gemacht wurde, begab man sich ja bislang in den Bereich des Illegalen. Also insgesamt eine zu begrüßende Novelle, Ich möchte sie aber zum Anlass nehmen, noch einmal an eine Debatte anzuschließen, die wir GRÜNE schon im November im Landtag geführt haben, und zwar eben genau, weil Nikotinbeutel - die Kollegin Hanke und auch die Kollegin Bakos haben das ja schon gesagt - keine Tabakwaren sind. Das hat ja zur Folge, dass sie anders wirken, und dieser vermeintlich gesündere Aspekt eben gar nicht stimmt, sondern ihre Gefährlichkeit insbesondere von den Jugendlichen völlig unterschätzt wird, und dass auch das Werbeverbotsgesetz nicht zur Anwendung kommt, weil Nikotinbeutel eben keine Tabakwaren sind und das Werbeverbot leider Gottes nach wie vor nur für Tabakwaren gilt. Bislang hat es eigentlich von Wiener Seite geheißen, Wien kann im Bereich des Jugendschutzes nicht mehr tun. Das war offenbar ein bisschen ein Missverständnis, wie es auch jetzt ausgedrückt wurde, denn im Wiener Jugendschutzgesetz stand das Wort Tabakwaren. Man hat es offenbar anders ausgelegt, dass sehr wohl auch Nikotinbeutel darunterfallen könnten. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Das ist jetzt klar!) - Jetzt ist es klargestellt, gut so, alles, was für mehr Klarheit herangezogen werden kann, ist begrüßenswert. Was ich an dieser Stelle trotzdem noch sagen möchte, ist, wir brauchen ein höchstmögliches Schutzniveau für alle Kinder und Jugendlichen, nicht nur in Wien, sondern in gesamt Österreich, und da wäre definitiv das bundesweite Werbeverbot für Nikotin zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen ganz, ganz wichtig. Lassen Sie mich das erklären und ich schaue ja Sie an, Sie von den NEOS, ich schaue Sie an, von der SPÖ, und ich schaue auch Sie an, von der ÖVP. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Ihr hattet den Gesundheitsminister! Drei, vier, wie viele waren es?) - Genau, genau, Sie sprechen ganz was Wichtiges an, wir von den GRÜNEN haben hier im Wiener Landtag im November einen Beschluss- und Resolutionsantrag für ein bundesweites Werbeverbot für Nikotinbeutel eingebracht. Zugestimmt haben NEOS, zugestimmt haben auch die SPÖ, nicht zugestimmt haben ÖVP und auch die FPÖ. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Und woran scheitert das Ganze nach wie vor? An der ÖVP. Also ich bin ein bisschen überrascht, oder eigentlich nicht überrascht, dass die NEOS jetzt so tun, als wäre das eine komische Sache, denn eigentlich sind Sie mit Ihrer Partei jetzt in der Regierung (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Stefan Gara), und Sie hätten die Gelegenheit gehabt, das gemeinsam mit der SPÖ in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Aber wenn man in das Regierungsübereinkommen reinschaut, steht nichts davon. Sie hätten jetzt zwei zu eins die Macht gehabt, zwei zu eins. Ich habe nichts gefunden dazu, kein Werbeverbot in der Koalitionsvereinbarung. Das Einzige, was drinnen steht - (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Stefan Gara.) - offenbar Emotion bei den NEOS, irgendwie ist da was los, keine Ahnung -, ist ein bundeseinheitliches Verbot von tabakfreien Nikotinbeutel für Jugendliche. Das klingt ja einmal grundsätzlich nicht schlecht, aber weder steht irgendein Zeitpunkt drinnen, noch wie Sie das machen wollen. Also, recht dünn, und wie gesagt, der wirksamste Schutz wäre das Werbeverbot - leider hier nichts. Und in dem Sinne appelliere ich eigentlich einmal ganz explizit an die KollegInnen der ÖVP, die sich mit ihren KollegInnen im Bund hier intensiv auseinander setzen und die Blockadehaltung zu Gunsten des Jugendschutzes endlich aufgeben sollten. Also, es gibt noch einiges zu tun, natürlich nicht nur auf der Wiener Ebene, aber nachdem hier drei Parteien auch die Bundesregierung stellen (Abg. Mag. Thomas Reindl: Welche Partei hat den Gesundheitsminister gehabt?), war es mir wichtig, noch einmal auf dieses ausstehende Werbeverbot für Nikotinprodukte hinzuweisen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir hier wichtige Verbesserungen im Bereich des Jugendschutzes in Wien auf den Weg bringen. Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn auch andere Bundesländer nachziehen beziehungsweise es auch bundesweite einheitliche Regelungen gibt. Fürs Erste ist jetzt wichtig, dass wir das auf Wiener Ebene umgesetzt haben. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke schön. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen. Es gibt dazu einen Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ, betreffend Fastenverbot während des Ramadans. Wer diesem Antrag zustimmt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt nur von ÖVP, FPÖ und Kieslich, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 und das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 (Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 - WVUG 2024) geändert werden. - Ich glaube, das wäre einmal eine sehr gute Millionenfrage, was das WVUG 2024 ist. Ich ersuche den Herrn Amtsführenden Stadtrat, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Es ist die Umsetzung des Ergebnisses der Vereinbarung über die Finanzierung des Gesundheitswesens im Rahmen des Finanzausgleichs und wir haben uns im Wording der Gesetze, die wir zur Beratung und anschließender Beschlussfassung vorgelegt haben, an den Formulierungen orientiert, die der Bund gewählt hat, damit es so wenig wie möglich Verwirrung gibt. Ich ersuche um entsprechende Beratung und danke jetzt schon für die Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Huemer. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Damen und Herren und alle anderen Geschlechts ebenfalls herzlich willkommen! Ein sperriges Gesetz. Es ist in der Tat, finde ich, nicht sehr einfach geschrieben, trotzdem ein paar Worte dazu. Ich glaube, es herrscht große Einigkeit darüber, dass das Wiener Gesundheitssystem ganz dringend eine Modernisierung braucht. Dafür brauchen wir mutige Reformen und dafür brauchen wir mehr Ressourcen. Und der heute vorliegende Beschluss des Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 inkludiert, ja, richtige Schritte, Stichwort "digital vor ambulant vor stationär", aber eben leider auch die fehlenden Mittel, die diesen erfolgreichen Weg ermöglichen würden. Der finanzielle Mehrbedarf für Wien bleibt mit diesem Gesetz und dem dahinterliegenden Finanzausgleich völlig unerfüllt und das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen werden. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es ist ein Gesetz, dass die absehbare Versorgungsnot festschreibt. Da können wir wirklich nicht zustimmen. Dazu habe ich ein paar Punkte im Detail. Angesprochen wurde der Finanzausgleich 2024/2027. Am Verhandlungstisch ist natürlich auch der grüne Gesundheitsminister gesessen, der verhandelte für den Bund, aber für Wien verhandelte in dem Fall Landesrat Peter Hacker. Dass die Mittel nicht reichen, sehen wir allein schon daran, dass kurz nach Abschluss der Verhandlungen StR Hacker gesagt hat, PatientInnen aus anderen Bundesländern können in Wien in der Form nicht mehr versorgt werden, und er hat das mit Kosten von 420 Millionen EUR beziffert. Das kann keine neue Zahl gewesen sein. Wieso hat StR Hacker nicht bereits in den Verhandlungen ein besseres Ergebnis für Wien erzielen können? Man kann hier nicht die Schuld auf Niederösterreich allein umwälzen, man muss sich schon selbst fragen: Was habe ich bei diesen Verhandlungen geschafft, oder was habe ich nicht geschafft? Habe ich etwas eingebracht, und was habe ich nicht eingebracht? Jedenfalls sehen wir hier wirklich für die Gesundheitsversorgung der Wienerinnen und Wiener eine klaffende Lücke, da fehlt einfach das Geld, und dieses Gesetz bringt hier kein Mehrgeld, das notwendig wäre. Ich möchte aber auch noch auf einen anderen Punkt im Gesetz eingehen, nämlich die Zusammensetzung der Gesundheitsplattform. Auch in diesem Punkt verspielt das Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz - oh Gott, ich stolpere jedes Mal über diesen Begriff - eine Chance. Und zwar, warum? Die Wiener Gesundheitsplattform sollte aus meiner Sicht wirklich mittlerweile multiprofessionell aufgesetzt werden und dazu braucht es auch VertreterInnen aus anderen Gesundheitsberufen, nicht nur aus der Ärztekammer und Zahnärztekammer, wie es zukünftig der Fall sein soll. Wir brauchen dort Pflege, wir brauchen medizinisch-therapeutische Berufe und auch andere Fachberufe, beispielsweise aus dem Bereich von Mental Health, die in der Gesundheitsplattform ihre Expertise einbringen. In anderen Bundesländern ist das längst der Fall, nicht aber in Wien. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schade, denn wir brauchen Patientenorientierung und für diese Patientenorientierung brauchen wir alle Perspektiven. Denken Sie nur, in Österreich arbeiten 178 000 Menschen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, aber wir haben nur 48 000 Ärztinnen. Genau diese Berufsgruppe ist in der Wiener Gesundheitsplattform vertreten, alle anderen, beispielsweise MTD-Berufe, nicht, dadurch geht Expertise verloren. Wir können eigentlich die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung so nicht vorantreiben, wir brauchen hier mehr Multiprofessionalität. Ich habe gesagt, in anderen Bundesländern ist das bereits der Fall, zum Beispiel Niederösterreich, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, dort sind nicht-ärztliche oder eben andere Gesundheitsberufe schon längst in die Gesundheitsplattform integriert und wir fragen uns, warum hinkt hier Wien weiter nach. Wir wünschen uns ein Wien, dass nicht Nachzüglerin, sondern Vorreiterin ist. Wenn man sich die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf anschaut, da gibt es auch noch von anderer Seite Kritik an der Besetzung, beispielsweise von den Sozialversicherungsträgern, die reklamieren die PVA rein, denn es sollte zukünftig stärker um Reha gehen, oder auch die AUVA, weil sie in der Gesundheitsversorgung in Wien ebenfalls wichtig ist. Die Gesundheitsberufe, beispielsweise der österreichische Krankenpflegeverband oder auch die MTD Austria, haben selbst gefordert, hier mit am Tisch sitzen zu dürfen und mitdiskutieren zu können. Also, es ist höchst an der Zeit, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir auch deren Forderung hören und ihr nachkommen. Vielleicht noch ergänzend, in § 6 Punkt 5 des Wiener Gesundheitsfonds-Gesetzes wird explizit darauf hingewiesen, dass es zur Aufgabe der Gesundheitsplattform gehört, Informationen und Konsultationen für die Ressourcenplanung im Pflegebereich durchzuführen. Also wir reden über Pflege, aber ohne Pflege. Das ist ein Zustand, der muss sich wirklich ändern. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben diesbezüglich einen Antrag vorbereitet, der darauf abzielt, in die Gesundheitsplattform andere Gesundheitsberufe zu integrieren, und ich wünsche mir, dass Sie im Sinne einer multiprofessionellen und perspektivisch erweiterten Versorgung diesem Antrag auch zustimmen werden. Zu meinem letzten Punkt, der ebenfalls einen Antrag betrifft, möchte ich auch noch ein paar Worte verlieren. Da geht es um das ganz drängende Thema Pflegegebühren für Angehörige, die ihre Kinder im Spital begleiten. Es geht hier um Kosten, die für Eltern entstehen, wenn Sie beim Kind übernachten. Einige von Ihnen haben das vielleicht schon erlebt, Sie wollen den Krankenhausaufenthalt eines Kindes begleiten, wollen Ihr Kind dort nicht allein lassen. Das ist auch gut und richtig so, denn für den Heilungsprozess ist die Präsenz einer vertrauten Person ganz wichtig. Die Wiener Spitäler anerkennen dieses Bedürfnis auch, fördern das und ermöglichen es den Eltern oder anderen Bezugspersonen, dass sie über Nacht bei ihrem kranken Kind im Krankenhaus bleiben können. Der Negativaspekt daran ist, dass das mit ziemlich hohen Kosten verbunden ist, und diese Kosten sind in Wien die höchsten von allen Bundesländern. Wenn das Kind beispielsweise schon 15 Jahre ist, können da fast 100 EUR Kosten pro Tag entstehen. Das ist ziemlich viel und belastet insbesondere Familien, die ökonomisch nicht so gut dastehen, ganz stark, und das in einer Zeit, wo sowieso der Stress sehr hoch ist, das Kind ist krank, man weiß nicht, wie es weitergeht, also eine emotional herausfordernde Situation, zu der noch finanzielle Herausforderungen kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir möchten, dass auch hier Wien nicht länger Schlusslicht bleibt. Wien kann sich an anderen Bundesländern orientieren. Ich schaue hier zum Beispiel auf Oberösterreich, dort ist derzeit der geringste Betrag zu zahlen, nämlich 5,10 EUR, und das über die gesamte Kinder- und Jugendaltersphase. Es werden nicht altersgestaffelt, sondern für jeden Tag 5,10 EUR verlangt, das ist deutlich niedriger als in Wien, hier kann sich die rot-pinke Stadtregierung von anderen Bundesländern noch eine Scheibe abschneiden. Vielleicht motiviert sich die Zustimmung zu unserem Antrag für Sie dadurch, dass es auch eine eigene Charta gibt, die EACH Charta, European Association for Children in Hospital. Diese Charta umfasst zehn Artikel, die sich mit den Rechten von Kindern im Krankenhaus beschäftigt, und hier gibt es zwei Artikel, die ganz explizit auf das Recht des Kindes hinweisen, nämlich das Recht, von Eltern oder anderen Bezugspersonen begleitet zu werden, und zwar ohne finanzielle Hürden. Es gibt also sehr viele Gründe dafür, in Wien nachzuziehen und die Begleitkosten im Idealfall ganz zu streichen. (Beifall von Abg. David Ellensohn und Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Wir wollen Familien entlasten, wir wollen ihnen in einer stressigen, anstrengenden Zeit nicht zusätzliche finanzielle Kosten aufbürden, und es wäre schön, wenn Wien Familien tatsächlich unterstützt und Menschlichkeit und soziale Gerechtigkeit in den Vordergrund treten. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste ist die Frau Abg. Greco zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Huemer hat schon einiges vorweggenommen, ich sehe nur einen klitzekleinen Unterschied, denn ich glaube, wir haben, und da sind wir uns alle einig, extrem viel zu tun, wenn es um unser Gesundheitssystem geht. Wir sehen im Gegenzug allerdings, dass dieses heutige Gesetz zwar ein komplexes Gesetzesbündel ist, aber durchaus eine gute Basis bietet, auf der wir gemeinsam arbeiten können, um nämlich Wien zukunftsorientiert, bedarfsorientiert als Gesundheitsstandort weiter fortzuentwickeln. Wir haben Neuerungen - und es sind doch viele, die auf den Weg gebracht werden - für Planung, Steuerung und Versorgung in Wien. Und da gibt es einen Punkt, den möchte ich besonders hervorheben, und zwar ist das der Wegfall der Bedarfsprüfung. Dieser Wegfall der Bedarfsprüfung schafft ganz einfach Raum, schneller und flexibler agieren zu können, besonders wichtig in den neuen Stadtteilen, besonders wichtig im dichten Stadtgebiet. Die stärkere Einbindung von Primärversorgungseinheiten, Förderung von ambulanter Versorgung, all das wird jetzt noch einmal leichter, wir haben es schon oft diskutiert in diesem Haus, wir haben vieles schon umgesetzt, und das ist jetzt die Basis, uns noch effektiver und effizienter zu machen. Der Wegfall dieser Bedarfsanalyse bedeutet natürlich auch eine Entlastung für unsere Krankenhäuser, für die Spitäler, denn wenn der ambulante, der niedergelassene Bereich leichter zugänglich ist, wenn wir den leichter ausbauen können, dann reduziert sich automatisch der Druck auf unsere Krankenhäuser. Das bietet uns die Möglichkeit, die Ressourcen optimaler einzusetzen, Personal in den Krankenhäusern zu entlasten, und gleichzeitig auch langfristig und zukunftsorientiert denkend, sicherlich auch eine Senkung der Kosten. Denn, wenn wir bedenken, was die Kosten von einem Aufenthalt in einem Krankenhaus sind, versus, was ambulante beziehungsweise Behandlungen im niedergelassenen Bereich kosten, dann ist das sicher ein wichtiger und richtiger Schritt, der die Patienten ins Zentrum stellt, der Versorgungslücken schließt und der dafür sorgt, dass auch Innovationen in unserem System Platz haben, weil Ressourcen freigeschaufelt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und während wir ein Gesetz beschließen, das ganz viele Aspekte hat - ist gut, ist wichtig, ist richtig -, möchte ich auch diesen Aspekt, den Kollegin Huemer bereits angesprochen hat, nämlich die Begleitkosten, ganz vehement mit aufs Tapet bringen. Warum? Erst gestern hat der Verein KiB children care wieder eine Presseaussendung gemacht, denn ja, hier sind wir in Wien leider Gottes traurige Vorreiter, Vorreiter nämlich, was die hohen Begleitkosten angeht. Es werden Beispiele zitiert, von einem Mädchen, welches Hüftprobleme hat, 14 Tage im Krankenhaus für ein 11- jähriges Mädchen kosten die Eltern, die Begleitpersonen 1 200 EUR. Und das ist eindeutig eine Bürde, die sich nicht jede Familie leisten kann und in Wirklichkeit in einer Stadt wie Wien, die sozialgerecht agieren möchte, überhaupt nicht der Fall sein darf. (Beifall bei der ÖVP.) Auch ich habe ein paar Zahlen mitgebracht, die sind in Wien gestaffelt, Kollegin Huemer hat sie aufgezählt, aber wir wissen es aus anderen Bundesländern, Oberösterreich, haben wir gehört, mit 5 EUR, Niederösterreich und Salzburg haben auch sehr positive Beispiele. Das heißt, hier können wir durchaus einiges machen. Und ich glaube, alle von Ihnen, die selbst Eltern sind, wissen, es geht nicht nur um kleine Kinder, sondern zum Beispiel auch für 12- Jährige - ich kenne es von meinen Jungs -, dass Nähe heilt. Und genau diese Nähe wollen wir den Kindern geben. Dementsprechend bringen wir auch einen Antrag ein, einen Antrag mit einer klaren Forderung, eine sofortige Senkung dieser Begleitkosten in den Wiener Spitälern, denn wir alle setzen uns ein für die Menschen in Wien, wir alle wissen, wie wichtig unsere Zukunft, das heißt unsere Kinder sind, unsere Familien sind, gemeinsam mit meiner Kollegin Sabine Keri sind wir ständig im Austausch für Frauen, für das Wohl der Kinder, für das Wohl der Familien. Ich freue mich, wenn wir für diesen Antrag auf Zuweisung Ihre Zustimmung bekommen, um gemeinsam zu schauen, dass einerseits dieser Gesundheitsstandort Wien ein zukunftsorientierter ist - das haben wir mit der Basis der heutigen Gesetzgebung auf jeden Fall geschaffen -, aber wir wollen Wien auch sozialgerecht machen, denn das sind wir den Wienerinnen und Wienern schuldig. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster ist Herr Abg. Deutsch zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Christian Deutsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute hier vorliegenden Wiener Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 werden das Wiener Gesundheitsfondsgesetz 2017 und das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert. Sie wissen, Bund und Länder sowie die Sozialversicherung sind übereingekommen, das bestehende Zielsteuerungssystem zur Sicherung, zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung fortzusetzen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die nachhaltige Ausrichtung des Gesundheitswesens mittels vereinbarter Ausgabenobergrenze und begleitender strukturpolitischer Maßnahmen gewährleistet ist. Dies ist auch niedergeschrieben in einer Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz), Zielsteuerung Gesundheit. Die bereits vom Herrn Landesrat angesprochene Umsetzung des Finanzausgleichs für die Jahre 2024 bis 2028 im Gesundheitsbereich erfolgt mit einer weiteren Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens. Zur Umsetzung dieser Vereinbarungen wurde das bereits erwähnte Vereinbarungsumsetzungsgesetz erlassen, das aber auch Veränderungen im Krankenanstaltengesetz vorsieht, daher sind hier auch landesgesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Die Kollegin Huemer hat die Ablehnung der GRÜNEN mit der Diskussion über die Gastpatienten begründet, die ich jetzt aber nicht unmittelbar damit im Zusammenhang sehen würde, weil es ja gelungen ist, einen Großteil durch den Finanzausgleich abzufedern, allerdings die Kosten für die Gastpatienten eben höher sind als refundiert wird. Daher geht es hier nicht um die Frage der Verhandlung, sondern um die Frage, welche Vereinbarung mit den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland getroffen werden können (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.), die hier auch ihre Aufgaben wahrzunehmen haben. Sie werden durch die Ablehnung dieses Gesetzes daher vielen Reformen und vielen Neuerungen auch nicht zustimmen und haben sich offensichtlich diese Argumentation hier zurechtgelegt, denn die Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds sieht eben auch die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention vor. Es wird auch die Vergabe der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds für bundesweit einheitliche Schwerpunkte gemäß der Gesundheitsförderungsstrategie festgelegt, das ist eine Steigerung von 66 auf 75 Prozent, dem stimmen Sie heute auch nicht zu. Zur Beratung des Wiener Gesundheitsfonds kann auch eine Gesundheitskonferenz eingerichtet werden, für bestimmte Themen, für bestimmte Regionen, aber auch für Bezirke, und auch die Anzahl der Mitglieder der Gesundheitsplattform wird erhöht. Dazu hat die Kollegin Huemer einen Antrag eingebracht, zu dem ich nur festhalten möchte, dass die Gesundheitsplattform ja ein gesetzlich definiertes Gremium ist, mit der Aufgabe, in gesundheitspolitischen Grundsatzfragen zur Finanzierung des Gesundheitswesens Beschlüsse zu fassen, und es hier nicht darum geht, Interessensvertretungen, die als Vereine organisiert sind - die eine wichtige Aufgabe erfüllen, das wird nicht in Streit gestellt, - zusätzlich aufzunehmen, wo es aber der Gesundheitsplattform unbenommen ist, zu Tagesordnungspunkten, die von diesen Interessensvertretungen angesprochen werden, auch einzuladen, und im Übrigen sich die Interessensvertretungen ohnehin im guten Austausch mit der Stadt befinden. Es geht aber in dieser Gesetzesvorlage, die die GRÜNEN heute ablehnen, auch darum, dass Planungsvorgaben stärker verbindlich gemacht werden. So hat der regionale Strukturplan Gesundheit, der auf der Landesebene zwischen dem Land und der Sozialversicherung festzulegen ist, auch den Planungsgrundsatz "digital vor ambulant vor stationär" zu beinhalten. Es sind auch die Kapazitätsplanungen für den akutstationären Bereich mit der Angabe der Kapazitäten, der Organisationsformen, den Versorgungsstufen nach Fachbereichen standortbezogen festzulegen. Die je Fach- und Versorgungsbereich ausgewiesene Gesamtkapazität ist auch als Zielwert für die Realisierung zum Planungshorizont zu verstehen. Ebenso sind für den ambulanten Bereich Kapazitätsplanungen festzulegen, zumindest auf der Ebene der Versorgungsregionen. Ein weiterer Punkt, der ebenfalls vorgesehen ist - der auch von den GRÜNEN durch die Ablehnung des Gesetzes abgelehnt wird -, ist die Stärkung der Primärversorgung durch den Ausbau von wohnortnahen, multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsangeboten. Um es abzukürzen, es ist natürlich in dieser Gesetzesvorlage auch ganz wesentlich die Finanzzielsteuerung angesprochen, mit der Festlegung von Ausgabenobergrenzen für die von den Vertragspartnern zu verantwortenden Gesundheitsaufgaben, die auch zu konkretisieren sind. Damit ist auch eine Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes verbunden. Im Wesentlichen geht es hier um die Umsetzung grundsatzgesetzlicher Neuregelungen, aber auch um die Entbürokratisierung und effizientere Gestaltung der Bewilligungsverfahren von Krankenanstalten und Ambulatorien. Und im Hinblick auf die Zielsetzung durch die Stärkung der bereits von mir angesprochenen Digitalisierung im Gesundheitsbereich und des ambulanten Bereiches geht es darum, den stationären Bereich zu entlasten. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, bei den im Gesetz angeführten Organisationsformen ambulante Betreuungsplätze bis zur Hälfte auf die Mindestbettenanzahl anzurechnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch noch kurz zu den eingebrachten Anträgen, dem der GRÜNEN betreffend Abschaffung der Pflegegebühren, dem der FPÖ betreffend keine finanzielle Belastung und dem der ÖVP betreffend Senkung der Begleitkosten für Eltern in den Wiener Spitälern zu sprechen kommen. Ich kann dem nur zustimmen, dass der Antrag der ÖVP zugewiesen wird. Den Anträgen der GRÜNEN und der FPÖ würde ich nicht nähertreten, weil es generell um eine Abschaffung von Gebühren geht, ohne die Einkommenssituation der Eltern zu berücksichtigen. Wenn wir über die Absenkung der Kosten im Interesse von einkommensschwächeren Familien, für die diese Gebühren tatsächlich manches Mal auch eine unzumutbare Belastung sein können, im Ausschuss diese Diskussion führen wollen, im Interesse der betroffenen Eltern, so hoffe ich auch, dass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Vielen herzlichen Dank für diese Diskussion. - Ich habe nur eine kleine Korrektur, in den Finanzausgleichsverhandlungen wurde nicht über die Gastpatientenproblematik und -thematik gesprochen, ganz im Gegenteil, wenn Sie die zugehörige Artikel-15a- Vereinbarung genau lesen, finden Sie dort eine Passage, wo genau das drinnen steht, dass mit dieser Finanzierungsvereinbarung keine Regelung über Gastpatienten gefunden wurde, sondern dass diese Regelungen auf bilateraler Ebene geführt werden sollen. Das finden Sie, wenn ich es richtig im Kopf habe, in Artikel 40 der zugehörigen Artikel-15a-Vereinbarung. Ansonsten danke ich für die Diskussion und ersuche um Zustimmung zur Gesetzesvorlage. Präsident Ernst Woller: Danke schön. - Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP in erster Lesung so beschlossen. Es gibt vier Beschluss- und Resolutionsanträge. Der erste ist von den GRÜNEN, betreffend Wiener Gesundheitsberufe in der Wiener Gesundheitsplattform integrieren. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von GRÜNEN, ÖVP, FPÖ und Kieslich, das ist nicht die ausreichende Mehrheit und ist daher abgelehnt. Der zweite Antrag der GRÜNEN betrifft die Abschaffung der Pflegegebühren für Angehörige von Kindern und Jugendlichen im Spital. Wer dem zustimmen will, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ, Kieslich und GRÜNEN, daher nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der dritte Antrag ist von der FPÖ, betreffend keine finanzielle Belastung für Eltern, die ihre Kinder in das Krankenhaus begleiten. - Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von ÖVP, FPÖ und Kieslich, nicht ausreichend unterstützt und daher abgelehnt. Der vierte Antrag ist von der Wiener Volkspartei betreffend Senkung der Begleitkosten für Eltern in den Wiener Spitälern. Die Zuweisung zum zuständigen Gemeinderatsausschuss wird verlangt. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dafür ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen von SPÖ, NEOS und ÖVP auch in zweiter Lesung so beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz - W-KKG geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Präsident Ernst Woller: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen somit gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, NEOS, GRÜNEN, FPÖ und Kieslich so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist dasselbe Abstimmungsverhältnis, SPÖ, NEOS; GRÜNE, FPÖ ... (Abg. Wolfgang Irschik: Herr Präsident: Wir hätten noch einen Antrag!) - Entschuldigung, das habe ich falsch hineingelegt. Ich komme zuerst noch zur Abstimmung des Antrags der FPÖ betreffend Einbürgerungswelle in Folge der Flüchtlingswelle. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausschließlich von der FPÖ unterstützt und daher abgelehnt. Ich komme daher jetzt zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich wiederhole die Abstimmung hier. - Mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, GRÜNEN, FPÖ und Kieslich in zweiter Lesung so beschlossen. Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Bauproduktegesetz 2013 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Lhptm-Stv.in Gaál, und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich bitte auch für diesen Gesetzesentwurf um Ihre Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, der der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig in erster Lesung beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Wieder einstimmig in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál, und ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack, und ich erteile es ihm. - Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier jetzt die zweite Novelle zum Wiener Wohnbeihilfegesetz in dieser Legislaturperiode. Worum geht es? - Es werden im Wesentlichen einige Kritikpunkte, die wir schon in der Debatte zur ersten Novelle des Wohnbeihilfegesetzes geäußert haben, korrigiert. Das finde ich sehr positiv. Es ist jetzt die Absicherung der Wohnbeihilfe gegenüber der Inflation enthalten. Zur Erinnerung, die Stufen waren noch nicht gegen die Inflation abgesichert. Das wird jetzt korrigiert. Es werden Haushalte wieder stärker entlastet, in denen Personen mit Behinderung leben. Auch das haben wir damals in der Debatte kritisiert, dass diese besondere Entlastung auf Grund der Novelle entfallen ist. Das ist tatsächlich etwas, glaube ich, das in der Vollziehung aufgefallen ist. Es gibt eine Verbesserung für selbstständige Alleinerziehende. Es war so geregelt, dass Einpersonenhaushalte, die selbstständig sind, das Mindesteinkommen nicht erreichen mussten, um die Wohnbeihilfe beantragen zu können. Das etwas Absurde war, dass dieselben Personen, wenn sie ein minderjähriges Kind im Haushalt hatten, dann die Einkommensgrenze erreichen mussten und damit von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen waren, wenn sie unter der Einkommensgrenze war. Da geht es um Selbstständige. Das wird jetzt korrigiert. Das finde ich auch einen total richtigen Schritt. Das ist auch uns bei der ersten Novelle nicht aufgefallen. Ein letzter Punkt, den ich auch gut finde: Es wird möglich, rückwirkend einen Antrag zu stellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Antrag falsch gestellt wurde, also wenn zum Beispiel ein Antrag auf Mietbeihilfe gestellt wurde, obwohl eigentlich ein Antrag auf Wohnbeihilfe das richtige Mittel gewesen wäre, weil man die Einkommensgrenze erreicht hat. Um da die Leistung nicht zu verlieren, wird das jetzt korrigiert. Das ist grundsätzlich gut, aber damit bin ich auch schon ein bisschen bei der Kritik. Warum ist das denn überhaupt notwendig, dass man diese rückwirkende Antragstellung hat? Erstens, weil es in diesem Bereich immer noch relativ lange Bearbeitungszeiten gibt. Zweitens, weil auch Rot-Pink in den letzten fünf Jahren wieder an der Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe gescheitert ist. Ich habe das hier schon mehrmals angesprochen, das ist genau das Problem, das hat sich jetzt auch im Vollzug wieder gezeigt, die Menschen draußen können die Mietbeihilfe von der Wohnbeihilfe teilweiser nicht unterscheiden. Das ist auch überhaupt nicht überraschend. Wenn man außerhalb dieses Saals Menschen fragt, was die Miet- und Wohnbeihilfe ist, dann würden sie die Begriffe synonym gebrauchen, wenn sie nicht selber schon einmal damit konfrontiert gewesen wären, dass das zwei verschiedene Dinge sind. Das ist verwaltungsökonomisch kontraproduktiv, das haben wir schon mehrmals angesprochen, und eben für die Menschen nicht durchschaubar. Woran scheitert diese Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe? - Sie scheitert aus meiner Sicht immer noch daran, dass das Wohnbauressort und das Sozialressort in unterschiedlicher Besetzung darauf beharren, diese Einflusssphäre zu behalten. Da ist vor 13 Jahren ein Reformprozess gestartet worden, ein einheitliches Wohngeld zu machen, und es bleibt 13 Jahre später immer noch bei der geteilten Zuständigkeit, weil niemand diese Einflussbereiche aufgeben will. Die zweite Antwort - und die finde ich schon bemerkenswert - ist, es fehlt an einem gemeinsamen EDV-System, das der MA 40 und der MA 50 die Verwaltung der beiden Leistungen möglich machen würde, also einen gemeinsamen Antrag ermöglichen würde, so wird das Projekt genannt. Die MitarbeiterInnen der MA 40 müssen 2025, das wissen wir aus dem Stadtrechnungshofbericht, immer noch einen Papierakt parallel zum elektronischen Akt führen, weil das EDV-System nicht in der Lage ist, alle diese Informationen zu erfassen, die man erfassen muss. Das ist auch insofern bemerkenswert, weil nach Auftrag des damaligen Bürgermeisters der FSW an einem Projekt Wohngeld gearbeitet hat, wo laut Stadtrechnungshof insgesamt 6 840 000 EUR dafür aufgewendet wurden, Wohn- und Mietbeihilfe zusammenzuführen zu einem einheitlichen Wohngeld. Ein erheblicher Teil dieses Geldes ist darin geflossen, ein EDV-Programm zu entwickeln. Jetzt frage ich mich, was in aller Welt ist passiert, dass man 6 840 000 EUR investiert hat - wobei nicht alles ins EDV-Programm geflossen ist - und jetzt wieder kein EDV-Programm hat, das eine gemeinsame Verwaltung beider Leistungen möglich macht? - Da ist schon ein Millionengrab entstanden. Dabei ist da noch keinem einzigen Menschen geholfen worden. Diese Reform steht aus, und die muss man umsetzen in der nächsten Legislaturperiode, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein zweiter Kritikpunkt zum Thema, der weiterhin offen ist, ist, dass bestimmte Gruppen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Da geht es insbesondere um Menschen in Ausbildung, Lehrlinge, Studierende. Wenn die die Einkommensgrenze nicht erreichen, dann können sie keine Wohnbeihilfe beantragen. Gleichzeitig sind sie aber auch strukturell von der Mietbeihilfe ausgeschlossen, weil sie die Mindestsicherung nicht beantragen können, weil sie da dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen müssten, was mit der Ausbildung nicht kompatibel ist. Das heißt, wir haben eine Gruppe - und das wissen wir aus Studien der Arbeiterkammer, der Studierenden-Sozialerhebung -, die besonders mit Wohnkosten belastet ist, und die einfach strukturell von der Wohnbeihilfe und der Mietbeihilfe ausgeschlossen ist und das müssen wir ändern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte aber die Debatte zu den Wohnkosten auch noch nutzen, um kurz darauf einzugehen, was auf Bundesebene in Sachen Mietrecht kommt. Es wird jetzt bei den vergleichsweise günstigen Mieten eingegriffen und der Mietpreisdeckel der letzten Bundesregierung nachgeschärft. Die Maßnahmen, die da kommen, haben nur einen großen Haken: Sie deckeln die teuersten Mieten im Neubau weiter nicht. Die teuersten Mieten sind die im unregulierten Neubau, das sind 18 Prozent der Wiener Haushalt, rund ein Fünftel aller Wohnungen sind weiter den ungebremsten Mietpreiserhöhungen ausgesetzt. Gleichzeitig bleiben auch die teuren Lagezuschläge. Sie haben in dem Programm einen Index von drei Prozent ab 2027 vereinbart, wo dann über diese Erhöhung Vermieter und Mieter, Vermieterin und Mieterin sich das aufteilen würden. Dieser Index bringt nur nichts, denn der wäre seit 25 Jahren nur viermal zur Anwendung gekommen. Ich lese Ihnen etwas vor: "Sie machen das bei jenen Vermietern, die jetzt schon niedrige Mieten haben. Und was macht ihr nicht? - Bei den MieterInnen, die hohe Mieten haben, da wird nichts gemacht. Das heißt, private Vermieter, Immobilieninvestoren haben keine Gewinneinbußen zu befürchten. Das heißt, dort geht das Geschäft mit den Mieten ganz eindeutig weiter. Und das ist doch das Problem." - Josef Muchitsch, 2023. Oder: "Was ist mit allen, die in privaten Mietverhältnissen sind, Herr Kanzler? Sind das MieterInnen zweiter Klasse?" - Julia Herr, 2023. Das war die SPÖ in Opposition, und ich erinnere mich sehr gut daran, wie die Kollegin Karner-Kremser oder der Kollege Niedermühlbichler diese Fragen hier im Haus sehr, sehr intensiv angesprochen haben. Ich höre jetzt im Moment nur Stille zu den nicht vorhandenen Änderungen in diesem Bereich, seit Sie in dieser Bundesregierung sind. Die Mietervereinigung, die SPÖ Wien, ist auf einmal total still. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie etwas gegenüber der ÖVP nicht durchsetzen konnten, was wir nicht durchsetzen konnten. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie jetzt auf einmal still sind, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Dann - und das ist hochrelevant für Wien - werden auch noch die gemeinnützigen Wohnbauträger ausgebremst. Die mit den günstigsten Mieterhöhungen werden vom Mietpreisdeckel jetzt am meisten getroffen und eine Kompensation ist im Vergleich zu den Maßnahmen der vorigen Bundesregierung diesmal nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund einer kostendeckenden Miete im gemeinnützigen Sektor bedeutet das eine Kürzung bei Sanierung, eine Kürzung beim Neubau von leistbaren Wohnungen, und das ist schlecht, sehr geehrte Damen und Herren. Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, auf Bundesebene: Mit der geplanten gesetzlichen Klarstellung von solchen mangelhaften Wertsicherungsklauseln wird im Hintergrund ein Gegengeschäft mit der Immobilienbranche gemacht. Diese Klarstellung wird die MieterInnen mehr kosten, als jeder Mietpreisdeckel bringt. Die SPÖ spricht selbst von 138 Millionen EUR, die sich MieterInnen sparen durch den Mietpreisdeckel, demgegenüber stehen potenzielle Verluste in Milliardenhöhe an gerichtlich erkämpften Ansprüchen der MieterInnen. Da würde ich Sie nur bitten, diesen Verhandlungshebel nicht vorzeitig aus der Hand zu geben. Sie haben diese Klarstellung noch nicht beschlossen. Geben Sie das nicht aus der Hand, das haben wir auch nicht gemacht, dann haben Sie einen Hebel in der Hand in Sachen Mietrechtsgesetz, bei den Lagezuschlägen überall noch mehr zu erreichen als das, was bisher in diesem Programm festgelegt ist. Eine echte Mietrechtsreform ist dringend notwendig, insofern auch ein Antrag, der Sie an dieses Wahlversprechen erinnert. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Karner-Kremser, und ich erteile es ihr. - Bitte. Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren, vor genau einem Jahr ist die Wohnbeihilfe neu hier in diesem Haus beschlossen worden. Das Ziel war eine bessere Wirksamkeit zu haben mit höheren Unterstützungsleistungen, die wir gerne den Wienerinnen und Wienern zukommen lassen. Nach einem Jahr kann man sagen, dass diese Wirkung durchwegs positiv durchgeschlagen hat. Wenn ich nur ein paar Zahlen nennen darf: Wenn es bis 2023 noch so war, dass die durchschnittliche Wohnbeihilfe bei 117 EUR gelegen ist, so liegt sie jetzt bei durchschnittlich 247 EUR, und besonders Alleinerziehende profitieren von dieser neuen Beihilfe, denn sie bekommen jetzt im Durchschnitt 320 EUR im Monat. Wie der Herr Prack auch schon angesprochen hat, haben wir uns jetzt nach einem Jahr überlegt, wo es noch Nachbesserungsmöglichkeiten und auch Bedarf gibt, und er hat es auch schon angesprochen, man kann jetzt bis zu vier Monate rückwirkend diese Beihilfe beantragen, auch dann, wenn man vielleicht nicht gewusst hat, dass es sie überhaupt gibt oder falsch eingereicht hat. Man hat Haushalte mit Behinderungen dahingehend unterstützt, dass es beim zumutbaren Wohnaufwand Entlastungen gibt, die sich auch sofort monetär äußern, und, wie auch schon angesprochen, AlleinerzieherInnen, die selbstständig sind, können jetzt ebenfalls Wohnbeihilfe beantragen, und ebenso gibt es eine weitgehende Valorisierung der Berechnungsparameter. Ich denke, es ist gut, dass wir das jetzt machen, es bedeutet ja nicht, dass wir nicht auch wieder nachschauen, wo wir noch nicht treffsicher sind. Aber für heute würde ich Sie bitten, diesem Gesetz zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic sowie Abg. Mag. Dolores Bakos, BA.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das Gesetz ist in erster Lesung einstimmig beschlossen. Es gibt dazu drei Beschluss- und Resolutionsanträge. Ich lasse Sie abstimmen. Der erste Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ betrifft die Koppelung der Sozialwohnungen an die österreichische Staatsbürgerschaft. Wer diesem Antrag zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von FPÖ und Abg. Kieslich, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der Antrag der GRÜNEN betreffend Einführung eines einheitlichen Wohngeldes. Wer für diesen Antrag ist, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von GRÜNEN, ÖVP, FPÖ und Abg. Kieslich, ist nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der Antrag der GRÜNEN betreffend Zuhause zu teuer, die Bundesregierung muss eine Mietrechtsreform für alle umsetzen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von den GRÜNEN, damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist so einstimmig beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ohne ÖVP? - Nein, ist auch in zweiter Lesung wieder einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 15.16 Uhr.) Landtag, 21. WP 27. März 2025 39. Sitzung / 20