Wiener Landtag 21. Wahlperiode 42. Sitzung vom 25. April 2025 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. LG-461641-2025-LAT; P 1: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Bezirksvertretungen) geändert wird - zweite Lesung (Beilage Nr. 15/2025) 3. Redner zur Geschäftsordnung: Abg. David Ellensohn S. 3 4. Redner zur Geschäftsordnung: Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 4 Abstimmung Postnummer 1 S. 4 5. LG-468496-2025-LAT; P 2: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Gemeinderat) geändert wird - zweite Lesung (Beilage Nr. 17/2025) Abstimmung S. 5 6. LG-468504-2025-LAT; P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Untersuchungskommissionen) geändert wird - zweite Lesung (Beilage Nr. 16/2025) Abstimmung S. 5 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen! Die 42. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig Abg. Arnoldner, Abg. Berger, Abg. Eppinger, Abg. Gstöttner, Abg. Holawatsch, Abg. Juraczka, Abg. Kieslich, Abg. Klika, Abg. Kowarik, Abg. Mahdalik, Abg. Malle, Abg. Otero Garcia, Abg. Seidl, Abg. Sequenz, Abg. Stadler, Abg. Wagner und die Amtsführenden Stadträte Czernohorszky und Maschek. Postnummer 1 betrifft die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Bezirksvertretungen) geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Abrahamczik, die nicht mehr einleiten muss, aber natürlich auf dem Berichterstattersessel Platz nimmt. Gemäß § 27 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung findet bei der zweiten Lesung keine Debatte statt und können keine Nebenanträge gestellt werden. Wir kommen daher zur Abstimmung. - Zur Geschäftsordnung ist Herr Klubobmann Ellensohn gemeldet. Die Redezeit beträgt fünf Minuten. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Geschäftsordnung: Damit wir das über die Bühne bekommen, ohne dass wir anschließend, nach dem Ende dieser Sitzung, darüber diskutieren müssen, ob alles rechtens war oder nicht, mache ich gleich am Anfang den Vorschlag, dass man eine Präsidiale macht und eine Lösung sucht. Ich erkläre vorher gleich das Problem. Es ist immer wieder vorgekommen, dass man eine zweite Lesung benötigt. Das ist nichts Ungewöhnliches. Ich bringe jetzt die drei Beispiele, die ich auf die Schnelle recherchiert habe, aus den Jahren 2015 und folgenden. Am 2. Juli 2015 ist eine zweite Lesung bei der Dienstrechtsnovelle notwendig gewesen. Der Vorsitzende, damals Präsident Harry Kopietz, hat am Ende gesagt, mit dem in der Präsidiale hergestellten Einvernehmen mit den Klubvorsitzenden aller im Wiener Landtag vertretenen Fraktionen findet die nächste Sitzung morgen Früh ohne Aktuelle Stunde, ohne Dringliche, ohne Fragestunde statt, weil man es gemeinsam vereinbart hat. - Das hat man dieses Mal nicht. - Und dann kommt am nächsten Tag die Sitzung. Das ist ordnungsgemäß. 2017 ähnliches Prozedere, wieder Präsident Harry Kopietz, auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung wird die zweite Lesung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung gesetzt. Und wieder der Satz, im Einvernehmen mit den Klubvorsitzenden findet die nächste Sitzung statt, Aktuelle Stunde entfällt, Fragestunde entfällt, Dringliche Initiative entfällt. - Das ist die richtige Vorgangsweise. Dann haben wir eine Vorgangsweise wie gestern aus dem Jahr 2018. Präsident Woller sagt am Ende der Tagesordnung - wieder ist etwas übrig geblieben zum Abstimmen für eine zweite Lesung: "Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben." - Und er hat keine Präsidiale gemacht. Da ist die Sitzung nicht am nächsten Tag gewesen, sondern eine Woche später mit einer Präsidiale dazwischen, in der wieder festgelegt wurde, dass die Rechte der Abgeordneten, Aktuelle Stunde, Dringliche und Fragestunde entfallen. Das ist die richtige Vorgangsweise, die die letzten drei Mal gewählt wurde. Dieses Mal ist gewählt worden, neue Sitzung, die Rechte der Abgeordneten, zusätzlich die Möglichkeit der Fragestunde, Aktuellen Stunde und Dringlichen Initiativen, gibt es nicht. Gefragt sind wir nicht worden. Präsidiale hat man keine gemacht. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir eine Präsidiale machen und einen Weg aus dem heraus suchen, bevor wir es hier ewig lang diskutieren und überlegen, ob es eine Möglichkeit gibt. Was wir jetzt nicht in Ordnung finden, ist eine Beschneidung unserer demokratischen Rechte, die man nicht hätte machen dürfen. Ihr habt es immer anders gemacht. Und schon wieder werden die Rechte eingeschränkt. Es ist das schon wieder das erste Mal, dass es passiert. Es ist nicht passiert, als früher die SPÖ die Alleinregierung gehabt hat. Es ist nicht passiert, als Sie mit der ÖVP regiert haben. Es ist nicht passiert, als Sie mit den GRÜNEN regiert haben. Und jetzt passiert das! Jetzt könnten die NEOS auch einmal aufstehen und sagen, das geht wirklich nicht! Deswegen hätte ich gerne eine Präsidiale. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Klubobmann Ellensohn hat vorgeschlagen, wir machen eine Präsidiale. Ich unterbreche jetzt die Sitzung für fünf Minuten und ersuche alle Abgeordneten, im Sitzungssaal zu bleiben. (Unterbrechung um 9.07 Uhr.) (Wiederaufnahme um 9.27 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und möchte kurz zusammenfassen, was die Präsidiale jetzt besprochen hat. Es hat, wie gesagt, schon öfters in den letzten Jahren die Situation gegeben, dass wir eine zweite Lesung durchführen mussten. Das wurde schon von Klubobmann Ellensohn erwähnt. Es hat auch noch eine weitere Sitzung gegeben, wo dass der Fall war. Wir haben damals immer entweder am nächsten Tag gleich in der Früh oder in den Tagen darauf diese zweite Lesung durchgeführt. Es ist auch so, dass die Geschäftsordnung des Wiener Landtages besagt, dass nur in der Regel Fragestunde und Aktuelle Stunde durchzuführen sind. Das heißt aber, es kann dazu Ausnahmen geben. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Aber heute wäre es schon gut gewesen!) Und das ist so eine Ausnahme, dass man bei einer zweiten Lesung keine Fragestunde und keine Aktuelle Stunde durchführt. (Abg. Kilian Stark: Das ist falsch! - Abg. Ing. Udo Guggenbichler: Ihr wollt unsere Rechte beschneiden!) Es gibt diesmal auch eine insofern andere Situation als in den Präzedenzfällen davor, weil heute unsere Periode endet. Das heißt, es ist auch nicht möglich, für nächste Woche einzuladen, weil wir gar nicht wissen, wie sozusagen nach der Wahl die Zusammensetzung des Landtages ist. Daher war es aber auch nach der gestrigen Sitzung nicht mehr möglich, eine Präsidiale durchzuführen, weil in dem Moment, als ich dann nach der Beendigung der Sitzung hinuntergegangen bin, war niemand mehr da und ich hätte daher auch keine Präsidiale mehr einberufen können. Wir haben jetzt auf Grund der Tatsache, dass hier einige Dinge weder in der Geschäftsordnung noch in der Fraktionsvereinbarung geregelt sind, gesagt, dass wir heute die Sitzung hier so beenden wollen, die drei zweiten Lesungen durchführen sollen und sich die Klubs vornehmen, gleich nach Konstituierung der nächsten Periode diese Frage in der Fraktionsvereinbarung neu zu regeln. Darüber hat Einverständnis in der Präsidiale geherrscht. In diesem Sinne würde ich jetzt gerne zur Abstimmung kommen, aber es liegt, glaube ich, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor. Ich möchte auch noch mitteilen, dass Abg. Bakos und Abg. Gara entschuldigt sind, also Abg. Bakos ist schon weg und Abg. Gara ab 9.30 Uhr. Zur Geschäftsordnung gemeldet ist Abg. Margulies. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinen 24 Jahren als Landtagsabgeordneter habe ich so eine Vorgehensweise noch nicht erlebt! Ich beginne damit, dass die zweite Lesung überhaupt nichts Besonderes ist. Man tut so, als ob man, wenn eine zweite Lesung stattfindet, sofort eine Sitzung einberufen muss. Die Realität ist, dass es eine Ausnahme ist, dass erste und zweite Lesung in derselben Sitzung stattfinden. Deshalb benötigt es auch ein höheres Quorum, um das einfach machen zu können. Im Normalfall erste Lesung, nächste Sitzung zweite Lesung. Haben wir momentan irgendeinen Notfall, der die Umgehung sämtlicher Usancen, das Aussetzen der Rechte jedes einzelnen Abgeordneten, erfordert? - Nein! Das heißt, wie schaut es normalerweise aus, wenn eine Sitzung einberufen wird? Sie haben vollkommen recht, es steht keine Frist drinnen. Der Landtagspräsident kann Sitzungen einberufen. Aber er darf mit der Einberufung selbstverständlich nicht die Rechte der Abgeordneten beschneiden. Der Herr Präsident darf keine Sitzung einberufen und mir das Recht nehmen, eine mündliche Anfrage zu stellen. Der Herr Präsident darf keine Sitzung einberufen und mir das Recht nehmen, eine Aktuelle Stunde, eine Aussprache, einzufordern. Und das macht er, weil die Aktuelle Stunde ist 48 Stunden vorher anzumelden und das Thema ist 24 Stunden vorher bekannt zu geben. Wenn man 17 Stunden vorher einlädt, geht das nicht. Sie alle wissen, wie es mit den Dringlichen Anfragen ist, wie es mit den mündlichen Anfragen ist. Das ist ein Rechtsbruch! Das ist die Beschneidung der Rechte von Abgeordneten, und das in einer Sitzung, wo Sie vorgeben, den Abgeordneten mehr Rechte einzuräumen! Meinen Sie das wirklich ernst? Und dann noch mit dieser Fehlmeinung, wir könnten nächste oder übernächste Woche eine Landtagssitzung nicht abhalten! Selbstverständlich können wir eine Landtagssitzung abhalten! Die Legislaturperiode endet mit der Konstituierung des neuen Landtages! (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.) Was bedeutet eigentlich diese Vorgehensweise, wenn Sie jetzt so durchgeführt wird und gilt? Es wird für eine ganz normale Landtagssitzung ein Präzedenzfall geschaffen, wenn Sie der Meinung sind, man darf das, dass auf immer und ewig die Rechte der Abgeordneten bei Bedarf ausgehöhlt werden können. (Abg. Mag. Josef Taucher schüttelt den Kopf.) Kollege Taucher, du schüttelst den Kopf! Was hindert dich oder den Präsidenten daran, am Anfang des Jahres keine gemeinsamen Termine festzulegen und bei Bedarf innerhalb von 17 Stunden, 15 Stunden oder 12 Stunden zu sagen, wir machen eine Sitzung? Ich würde sagen, da haben wir eine große Verfassungskrise, wenn das wirklich möglich wäre! (Abg. Kilian Stark: Die NEOS wollen es!) - Die NEOS wollen es! Ich meine, es kommt noch dazu, es ist nicht einmal notwendig, dass es jetzt beschlossen wird. Warum macht man das in dieser Art und Weise, wo man die Rechte der einzelnen Abgeordneten mit Füßen tritt, einen Präzedenzfall schafft und möglicherweise - das werden wir dann ausjudizieren - das Gesetz nicht einmal verfassungsmäßig zu Stande kommt und dann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird? Noch einmal, wenn es legitim ist, zu einer ganz normalen Sitzung so einzuladen, ohne Aktueller Stunde, ohne Fragestunde, ohne Dringlichen Initiativen, ohne die Möglichkeit, den Abgeordneten die Rechte auf Aussprache et cetera zu geben - noch einmal, es ist eine normale Sitzung -, wer von Ihnen versichert, stellt fest, dass das nicht noch einmal in ganz normalen Sitzungen passiert? Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt meines Erachtens nur - der Klubobmann hat Ihnen ja einen Vorschlag unterbreitet -, einfach einmal auch einzugestehen, man hat einen Fehler gemacht. Der große Unterschied ist, bei den letzten Malen wurde die Zustimmung der Klubobmenschen gesucht. Und wenn alle Klubs, vertreten durch ihre Klubobmenschen sagen, die Vorgehensweise ist in Ordnung, dann kann man es so machen. Er hat jetzt auch gesagt, seht ein, dass ihr einen Fehler gemacht habt, diese Sitzung hier ist nichtig, berufen wir gemeinsam in einer halben Stunde eine Sitzung ein, unter Verzicht auf Aktuelle Stunde, Fragestunde, Dringliche Initiativen. Wenn alle Klubobleute für alle Fraktionen zustimmen, dann ist das legitim und dann kann man das machen. Dann kann man diesen Fehler beheben. Aber schaden Sie nicht der Demokratie, schaden Sie nicht der Stadtverfassung und der Bundesverfassung, indem Sie zu diesen undemokratischen Methoden greifen und diese Sitzung jetzt auf Biegen und Brechen durchziehen! - Ich danke sehr. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Ich bitte jetzt jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ausreichend unterstützt und mit den Stimmen von SPÖ und NEOS beschlossen. (Die Abgeordneten der ÖVP, der GRÜNEN und der FPÖ verlassen den Saal.) Wir kommen zur Postnummer 2. Sie betrifft die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Gemeinderat) geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Abrahamczik, die nicht mehr einleiten muss. Gemäß § 127 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung findet bei der zweiten Lesung keine Debatte statt und können keine Nebenanträge gestellt werden. Daher kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS beschlossen. Postnummer 3 betrifft die zweite Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung (Untersuchungskommissionen) geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg. Abrahamczik, die nicht mehr einleiten muss. Gemäß § 127 Abs. 1 der Wiener Stadtverfassung findet bei der zweiten Lesung keine Debatte statt und können keine Nebenanträge gestellt werden. Daher kommen wir sofort zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls mit Stimmen von SPÖ und NEOS beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der 42. Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 9.37 Uhr.) Landtag, 21. WP 25. April 2025 42. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 25. April 2025 42. Sitzung / 5