Protokoll über die 3. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 24. April 2002

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Feststiege II, Wappensaal

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

Fortsetzung der Einvernahme von Herrn OSR Dipl Ing Walter Vokaun (als Zeuge):

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Das so genannte „kleine Gutachterverfahren" (im Kontrollamtsbericht „Expertenverfahren") ist weder in der Bauordnung noch sonst wo geregelt. Es kommt in zwei Fällen vor. Die MA 21 B lädt selbst zwei, drei (bei größeren Verfahren auch mehr) außenstehende Experten, zumeist Architekten, ein, um eine schwierige oder heikle Frage zu klären. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Privater an die MA 21 B herantritt und um ein Expertenverfahren ersucht, hier wird dann im Einvernehmen zwischen der MA 21 B und dem Einschreiter ein Expertenteam ausgesucht. Soweit ich mich erinnern kann, hat ein solches Verfahren immer nur nach Rücksprache mit der Gruppe Planung (Bereichsdirektor Dr. Klotz) stattgefunden. Das Einladen der Experten war meine Aufgabe.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Es ist richtig, dass dieses Expertengutachten zur Frage eines Neubaus eingeholt wurde.

Über Frage, warum sich die MA 21 im vorliegenden Fall nicht mit der Stellungnahme der MA 19 auseinander gesetzt habe, wonach es sich um ein kulturhistorisch wertvolles Objekt handelt:

Es lag bereits ein Fremdgutachten darüber vor, dass das Altgebäude unwirtschaftlich zu erhalten sei, und auch im Fall einer Schutzzone kann trotzdem der Abbruch eines Gebäudes bewilligt werden, wenn es nach einem komplizierten Verfahren als wirtschaftlich nicht erhaltenswert erwiesen wird.

Ich bin bei der „Auslobung" an die Experten deshalb vom Abbruch ausgegangen, weil, wie gesagt, bereits ein Gutachten über die Unwirtschaftlichkeit vorlag.

 

GR Kenesei:

Über Vorhalt, dass der Zeitablauf nicht ganz stimmen kann (nach dem Kontrollamtsbericht):

An den zeitlichen Ablauf kann ich mich nicht mehr so genau erinnern, es ist auch möglich, dass der Grundeigentümer uns erst ein Gutachten über die wirtschaftliche Abbruchsreife in Aussicht gestellt hat.

Bei dem kleinen Gutachterverfahren, bei dem außer der MA 21 B auch unter anderem ein Vertreter der MA 19 war, hat diese der Neubebauung im Sinne der Vorschläge der Architekten ausdrücklich zugestimmt. (Das setzt aber für den Abbruch noch die Erfüllung aller dafür notwendigen Voraussetzungen voraus).

Über dieses Expertenverfahren müsste entweder im offiziellen Akt oder in der Abteilung ein Aktenvorgang vorhanden sein, ich habe den Akt schon lange nicht mehr gesehen, das ist ein Schluss von mir.

An den konkreten Fall kann ich mich nicht mehr mit Sicherheit erinnern, es wurden aber sämtliche Expertenverfahren von der MA 21 B ausgeschrieben.

Bei diesem Expertenverfahren war jedenfalls auch Dr. Klotz anwesend und der Bezirksvorsteher des 23. Bezirks, ich glaube Herr Manfred Wurm. Der zuständige Stadtrat wurde von mir jedenfalls vom Ergebnis informiert, ob er teilgenommen hat, würde ich eher nicht annehmen.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Es ist sicher vorgekommen, dass einzelne Interessenten und Bauträger mit ausgearbeiteten Plänen gekommen sind, die haben sich aber eher an den Stadtrat gewendet und nicht direkt an mich.

Solche Projekte wurden dann vom Stadtrat an unsere Abteilung weitergeleitet zur Prüfung auf ihre Realisierbarkeit.

GR Mag. Reindl hält dem Zeugen die Ausführungen des GR Pfeiffer in der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2000 vor und fragt, ob er diesen Ausführungen zustimmen kann:

Hier ist schon etwas richtig, die Interessenten haben auch zum Expertenverfahren finanziell beigetragen, etwa 50 %, die Kosten der Jury wurden dann von der MA 21 getragen, aber auch das Ergebnis dieses Expertenverfahrens wurde nicht 100%ig umgesetzt, sondern in der Folge modifiziert oder überhaupt fallen gelassen.

GR Kenesei:

Über Vorhalt, dass es das Expertenverfahren ad absurdum führt, wenn der Grundeigentümer in der Jury sitzt und Architekten nominieren kann und auf diese Weise eine maximale Verbauung für sich erreichen kann:

So ist das nicht, in der Jury sitzen fünf bis neun Juroren, außerdem ist noch ein so genannter Vorprüfer, ein unabhängiger Ziviltechniker, eingesetzt, der die gesetzlichen Voraussetzungen prüft, sodass der Grundeigentümer sicher nicht eine maximale Verbauung für sich erreichen kann.

Es ist schon vorgekommen, dass der Grundeigentümer ein Projekt ähnlich wie ein Expertenverfahren von seinen Architekten auf seine Kosten hat vorbereiten lassen, dies ist vor allem dann vorgekommen, wenn die MA 21 B sich an diesem Projekt nicht beteiligt hat oder kein Interesse daran hatte.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Ich kann nicht sagen, wie sich der Wert durch die Erhöhung der Kubatur durch unser neues Planungsdokument erhöht hat , für uns war entscheidend, dass ein allgemeiner Konsens bestanden hat, durch die Änderung der Bebauungsbestimmungen auch den Ausbau der Nachbarliegenschaft (Heuriger) zu ermöglichen und eine entsprechende Ausgestaltung des Stadtbildes zu ermöglichen.

Wenn ich von politischem Wunsch gesprochen habe, so meine ich den Wunsch der Bezirksvertretung und einer Bürgerinitiative, die eine entsprechende Anpassung an die Nachbarliegenschaften wünschten.

Über den Einwand, dass die Bürgerinitiative ja gegen dieses Projekt gewesen sei:

Wir hatten aber auf die ortsübliche Bebauung und die wirtschaftliche Entwicklung des Nachbargrundstückes Rücksicht zu nehmen. Den Wünschen der Bürgerinitiative hat es aber nicht entsprochen, wohl aber der politischen Vertretung, also dem Bezirksvorsteher als unserem Ansprechpartner.

Über Befragung GR Schuster:

Die Jury wird von uns im Einvernehmen mit dem Planungsdirektor Dr. Klotz und dem Grundeigentümer zusammengesetzt. Naturgemäß will der Grundeigentümer eine maximale Bebauungsmöglichkeit erreichen, das ist aber nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. vom Ortsbild vorgegebenen Voraussetzungen möglich. Eine Weisung vom Bezirksvorsteher gibt es auch nicht. Wir haben uns im Rahmen des Vertretbaren und Richtigen zu bewegen.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Die Jury stimmt offen ab, darüber wird ein Protokoll geführt. Auch wenn der Stadtrat an der Jury teilgenommen hat, ist es vorgekommen, dass einzelne Beamte dagegen gestimmt haben.

Über Befragung GR Dr. Serles:

An der Jurysitzung in dieser Sache habe ich ziemlich sicher teilgenommen, es hat auch der Herr Krebenicek, der Grundeigentümer, teilgenommen, den ich aber, wie gesagt, persönlich nicht kannte, und es hat der neue Bezirksvorsteher Wurm teilgenommen. Mit Herrn Krebenicek habe ich ein paar Mal zu tun gehabt, nachdem er sein Ansuchen um Widmungsänderung abgegeben hatte.

Über Befragung GR Kenesei:

Natürlich fließen in die Vorgaben für das Juryverfahren auch die Angaben des Antragstellers ein, die wesentlichen baulichen Vorgaben, die ich schon mehrmals angeführt habe, werden allerdings von uns vorgegeben.

Über Frage, warum der Durchgang nicht vorgesehen wurde, obwohl ihn der Bezirk und diverse Stellungnehmende wünschten:

Einerseits hätte die Stadt Wien die Kosten für den Durchgang zur Gänze tragen müssen, andererseits bestand auch ein Sicherheitsproblem, da der Durchgang ums Eck geführt werden müsste, und außerdem bestand die Möglichkeit eines öffentlichen Durchgangs auf der Nachbarliegenschaft.

GR Kenesei:

Auf die Frage, warum das Ergebnis des Expertenverfahrens nicht bereits beim Plandokument 6843 verwirklicht wurde:

Die Frage kann ich beim besten Willen nicht beantworten.

Auf die Frage, warum das Ergebnis des Expertenverfahrens am 29. September 1997 (Plandokument 7121) nicht berücksichtigt wurde:

Auch diese Frage kann ich aus der Erinnerung nicht mehr beantworten.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Dass ich die Ergebnisse des Expertenverfahrens nach der öffentlichen Auflegung in das Plandokument eingearbeitet habe, sehe ich deshalb nicht als Verfahrensfehler an, weil es sich meiner Ansicht nach um unwesentliche Änderungen gehandelt hat, die zulässiger Weise berücksichtigt werden können.

GR Kenesei:

Über die Frage, warum im Akt die Modifikationen nach öffentlicher Auflegung nicht begründet sind:

Ich habe den Akt nicht mehr einsehen können, ich kann mir nicht vorstellen, dass ich keine Begründung angeführt habe.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Die Abänderung der Kubatur um 5 800 m³ habe ich im konkreten Fall als unwesentlich angesehen.

Über Befragung GR Pfeiffer:

Gutachterverfahren sind nur Entscheidungshilfen, können aber als Grundlage für einen Abänderungsantrag herangezogen werden.

Stadtrat Dr. Görg hat meines Wissens an einer solchen Jurysitzung nie teilgenommen.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Es ist, wie gesagt, vorgekommen, dass Projekte bzw. Studien direkt und vom zuständigen Stadtrat an uns weitergeleitet wurden zur Prüfung. An eine Weisung, ein solches Projekt auch durchzuführen, kann ich mich nicht erinnern.

Alle wesentlichen Schritte waren immer mit dem Bezirksvorsteher und dem zuständigen Stadtrat abgesprochen, Detailfragen sicherlich nicht immer.

Über Befragung GRin Mag. Wehsely:

Mit dem Bezirksvorsteher hat ein intensiver, zumeist persönlicher Kontakt bestanden, der sich auf alle Änderungen im Expertenverfahren oder dann im Zuge der öffentlichen Auflegung bezogen hat, dem Stadtrat habe ich in allen wichtigen Dingen ebenfalls persönlich in Besprechungen, die alle 14 Tage bis 3 Wochen stattgefunden haben, berichtet. Kleinere unwesentliche Umstände wurden auch schriftlich berichtet. Dieser Vorgang wurde mit allen zuständigen Stadträten eingehalten.

Über Befragung GR Ekkamp:

Die Kritik des Kontrollamts, insbesondere bezüglich der Modifikationen nach öffentlicher Auflegung, halte ich nicht für richtig, da es sich hier doch um unwesentliche Umstände gehandelt hat. Wesentlich erschiene mir, wenn Rechte Dritter betroffen sind oder die Änderung über die Bauklasse hinausginge. Diese Meinung hat übrigens auch der Gutachter Professor Korinek vertreten.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Die Vergrößerung der Kubatur der Liegenschaft Maurer Hauptplatz 9 ist deshalb erst 1998 und nicht bereits 1996 berücksichtigt worden, weil meiner Erinnerung nach die Problematik im Zuge der öffentlichen Auflegung aufgedeckt wurde. Damals haben wir auch die Abdeckung der Feuermauer erstmals vorgesehen.

Für die Flächenwidmungsänderung 1994 und 1996 war vor allem die VfGH-Entscheidung, die eine Neudurchführung notwendig machte, entscheidend.

 

Zum Kontrollamtsbericht KA V – 21B-3/01 (Atzgersdorfer Friedhof):

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Auf die Frage, warum im Gründruckverfahren (Plandokument 7009) für die Umwidmung von Grünland auf Bauland keine Begründung gegeben wurde und kein Bebauungsplan vorgesehen ist (Kontrollamtsbericht, Seite 8):

Hier muss ich ein bisschen weiter ausholen. Die Ostseite des Friedhofs war als Friedhofserweiterungsgebiet vorgesehen, wir waren sehr zurückhaltend bei irgendeiner Änderung der Flächenwidmung, weil alte Rechte noch aus der Zeit vor Eingemeindung dieses Gebietes bestanden haben und wir daran nicht rühren wollten. Es war uns auch bekannt, dass von verschiedenen Magistratsabteilungen der Wunsch und die Anregung geäußert wurde, die bisherige Grünwidmung beizubehalten. Auf Grund unseres generellen Arbeitsprogrammes haben wir diesen Bereich des 23. Bezirks in Angriff genommen und im Gründruckverfahren nur zwei Flächenwidmungspläne mit den Kategorien Wohnungsgebiet und Erholungsgebiet vorgesehen.

Eine Begründung dafür und auch einen Bebauungsplan haben wir deshalb nicht vorgesehen, weil wir zunächst im magistratsinternen Verfahren feststellen wollten, was die anderen Dienststellen zu unserem Plan der Ausweisung eines Wohnungsgebietes sagen würden.

Ich bin der Ansicht, dass es nicht erforderlich war, Bebauungspläne anzuschließen, weil dies auch in anderen Stadtgebieten nicht erfolgt ist.

Über Befragung GR Deutsch:

Wir sind der Empfehlung der MA 18, Grünland beizubehalten, im Südteil des strittigen Areals ohnehin nachgekommen, im Nordteil waren wir allerdings der Ansicht, dass auf Grund der alten Bestimmungen aus der Zeit vor Eingemeindung und der inzwischen eingetretenen Änderungen allgemeiner Art eine Widmung als Bauland gerechtfertigt ist.

Wir haben deshalb in dem ersten und zweiten Umwidmungsantrag die vom Kontrollamt kritisierte Transparenz und Begründung nicht geliefert, weil wir damals noch kein Bauland ausgewiesen haben, sondern nur feststellen wollten, ob die vorgesehene Wohnverbauung magistratsintern akzeptiert werden würde.

Es gab für den westlichen Bereich vom Friedhof den politischen Wunsch, die Kleingartenanlagen auch flächenwidmungsmäßig zu sanieren. Für den östlichen, hier betroffenen Bereich, gab es keinerlei politische Vorgabe.

GR Kenesei:

Über Vorhalt, dass das Gründruckverfahren einen wesentlichen Teil des hier betroffenen Gebietes als Wohngebiet ausgewiesen hat und nur einen kleinen Teil als Erholungsgebiet: Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass vor der Eingemeindung das gesamte Gebiet als Wohngebiet gewidmet war und wir von der MA 64 bestätigt bekamen, dass hier alte Rechte vorhanden seien. Nach der Besprechung mit den Dienststellen am 23. Juni 1997 und nach Stellungnahme des Fachbeirates am 27. Juni 1997 haben wir die Pläne in der Form geändert, dass nur mehr ein Streifen entlang der Reklewskigasse als Wohngebiet vorgesehen war.

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Warum bereits neun Tage nach Erstellung des Gründrucks am 2. Juni 1997 das offizielle Rotdruckverfahren eingeleitet wurde (Kontrollamtsbericht, Seite 10):

Ich kann mir das nur so erklären, dass im Juli/August keine Fachbeiratssitzungen stattgefunden haben und wir deshalb keine Zeit verlieren wollten.

Zum Vorwurf des Kontrollamts, dass der Streifen von 50 m entlang der Reklewskigasse im Entwurfs- und Diskussionsbericht II nicht entsprechend transparent gemacht wurde:

Im Plan wurde es sicher eingezeichnet, ob er darüber hinaus auch ausdrücklich im Bericht erwähnt wurde, könnte ich ad hoc nicht beantworten.

GR Kenesei:

Über Vorhalt, dass die Magistratsdirektion im Jahr 1999 die Rechtsmeinung der MA 64, wonach alte Rechtsansprüche bezüglich der Widmung bestehen würden, zurückgewiesen hat:

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflegung des Plandokuments 7009 im August und September 1997 war uns diese Rechtsmeinung aus dem Jahre 1999 naturgemäß noch nicht bekannt.

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Die MA 64 hat bereits vor 1997 in einem Vorverfahren die Rechtsmeinung vertreten, dass die Stadt Wien zunächst eigene Grundstücke verwerten müsse, und zwar mit der Begründung, dass eben noch Rechte aus der Zeit vor der Eingemeindung bestünden. Auf diese alte Rechtsmeinung habe ich mich jetzt und 1997 bezogen.

GR Kenesei verweist in diesem Zusammenhang auf das Plandokument 5740 vom 30. Juni 1983, auf das sich offensichtlich die Aussage des Zeugen bezieht, und ersucht, dieses Plandokument der Kommission zur Verfügung zu stellen.

Über Befragen durch GR Kenesei, wann die beiden Wohnbauträger „Wien Süd" und „Wiener Heim" das erste Mal mit ihm Kontakt aufgenommen hätten und wie er sich erklären könne, dass diese bereits am 8. Juli 1997 die Kaufverträge bzw. Vorverträge über das betroffene Gebiet abgeschlossen hätten:

Erstmals am 11. September 1997 durch ein Ansuchen im Zuge der öffentlichen Auflegung hatte ich Kontakt mit den beiden Wohnbauträgern. Warum sie bereits am 8. Juli 1997 Verträge abgeschlossen haben sollen, weiß ich nicht.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Es ist richtig, dass ich ab 11. November 1981 mit Genehmigung der Magistratsdirektion nebenberuflich als Konsulent für die „Wien Süd", allerdings nur im Raum Niederösterreich, tätig war.

Es gibt eine schriftliche Vereinbarung über meinen Tätigkeitsbereich mit einer Abrechnung auf Stundenbasis und mit Zuteilung von bestimmten Projekten. Ich habe dann eine Einkommenssteuererklärung dazu abgegeben.

Aus dem Ansuchen um Genehmigung der Nebenbeschäftigung ist ersichtlich, dass sich diese auf den Raum Niederösterreich bezieht.

Über Befragung GR Dr. Ulm:

Von der MA 2 habe ich am 11. November 1981 die Genehmigung erhalten.

Ich habe nichts dagegen, dass mein diesbezügliches Ansuchen der Kommission zur Kenntnis gebracht wird.

Über Befragung GR Kenesei:

Mit anderen Bauträgern, Architekten, Planungsbüros oder ähnlichen Bauunternehmen habe ich derartige Vereinbarungen nicht gehabt.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Sämtliche Eigentümer des strittigen Areals sind mir persönlich unbekannt, ich habe nur gehört, dass die Kanzlei Weiss-Tessbach dort Grundstücke gehabt haben soll, ich habe mit niemandem Verkaufsgespräche oder Ähnliches geführt oder dort Provisionen bekommen.

Meines Wissens ist dieser ganze Bereich im Privatbesitz gestanden.

Über Vorhalt des Schreibens des Rechtsvertreters der beiden Bauträger, das darauf hindeutet, dass diesen bereits Informationen über die bevorstehende Umwidmung in Bauland zugegangen sind:

Ich kann das Schreiben nur so interpretieren, dass der Verfasser offenbar der Meinung war, weil die Kleingartenanlage in Bauland gewidmet war, auch das östliche Areal als Bauland gewidmet werden müsse.

Über Befragung GR Kenesei:

Ich kann mir nicht erklären, warum der Rechtsanwalt Dr. Axel Nepraunik die gleiche Argumentation in diesem Brief verwendet hat, wie seinerzeit die MA 64 in ihrem Gutachten.

Mit der Wien-Mitte Bauprojektsmanagement GmbH habe ich keinerlei geschäftliche Beziehung gehabt, auch nicht derzeit, ich habe keinen Groschen von ihr bezogen.

Insbesondere ist meine Dienstreise zur MIPIM in Cannes im März 2001 zur Gänze mit den Reisegebühren durch die Stadt Wien finanziert und abgerechnet worden. Tatsache ist aber, dass ich auf Grund der Ausstellungsteilnahme der Wien-Mitte nur die halbe Eintrittsgebühr zu zahlen hatte und daher auch der Stadt Wien nur die halbe Eintrittsgebühr in Rechnung gestellt habe.

Im Jahre davor hatte ich nichts von der Möglichkeit der Halbierung des Eintrittspreises gewusst, sonst hätte ich das ebenfalls in Anspruch genommen.

Das Expertenverfahren in diesem Fall wurde überhaupt nicht von uns finanziert, wir haben dann das hier strittige Gebiet aus der Planung herausgenommen, weil es einer gesonderten Planung zugeführt werden sollte. Bereits im Spätherbst 1997 hat es aber dann Besprechungen mit der Baudirektion gegeben. Das Ergebnis, das auch unter Einbeziehung von Dr. Klotz herausgekommen ist, war, dass eine lockere Bebauung für etwa 2/3 des Areals und Grünland für etwa 1/3 vorgesehen war. Hier war ich aber nicht mehr federführend, da ich dieses Verfahren auf Grund meiner Nahebeziehung zu „Wien Süd" an meinen Stellvertreter abgegeben habe.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Grundsätzlich wird ein Ansuchen um Flächenwidmungsänderung ja zunächst nicht von mir, sondern von meinen Sachbearbeitern bearbeitet. Im konkreten Fall habe ich aber, wie gesagt, alle Unterschriften, die zu leisten waren, an meinen Stellvertreter abgegeben. Wenn sonst noch Ansuchen der „Wien Süd" kamen, das waren nur einige wenige, habe ich grundsätzlich das unterschrieben, was meine Sachbearbeiter vorbereitet haben und habe keine Sonderbehandlung vorgenommen.

Wenn mir der Absatz 2 auf Seite 34 des Kontrollamtsberichtes vorgehalten wird:

Das kann durchaus richtig sein.

Über Befragung GR Kenesei:

Zum Architekten C des Kontrollamtsberichtes (Herr Peter Czernin) habe ich keinerlei persönliche Beziehungen, ich kenne allerdings das Architekturbüro, dienstlich, seit ca. 30 Jahren.

Über Vorhalt eines Briefes vom 15. November 2000, der mit „Sehr geehrter Herr Obersenatsrat, lieber Freund" überschrieben ist und „Mit freundlichen Grüßen, dein Peter Czernin" endet:

Trotz dieses Briefes bleibe ich dabei, dass keinerlei Freundschaft oder persönliche Beziehung zwischen uns bestehen.

Über Befragung GR Dr. Madejski, ob auch Wohnbaustadtrat Faymann an diesem Projekt irgendwie beteiligt war oder mitgewirkt hat:

Ich glaube sehr wohl, dass er auch in irgendeiner Form bezüglich der Zuteilung von Mitteln mitgewirkt hat, bei der Planung hat er meines Wissens aber bestimmt nicht mitgewirkt.

Wenn ich gefragt werde, wann ich das erste Mal von „politischen Signalen" in diesem Zusammenhang gehört habe, so würde ich sagen, der Beschluss vom 25. September 1997, in dem die Bezirksvertretung einstimmig dem Plandokument 7009 zugestimmt hat und ein Gutachterverfahren verlangte, bzw. der einstimmige Beschluss vom 24. September 1998 zum Plandokument 7149 sind für mich die ersten Signale.

GR Deutsch:

Über Vorhalt, dass zwar ein Bezirksentwicklungsplan 1988 für eine Verbauung gesprochen hat, und in der Folge auch die bekannten, einstimmigen Beschlüsse der Bezirksvertretung erfolgt sind, dass aber der entsprechende Bericht der MA 21 B nicht diese Umstände ordnungsgemäß dokumentiert habe:

Wenn man den offiziellen Antragsakt durchliest, insbesondere auch den Vorlagebericht, so wird man erkennen, dass die wesentliche Begründung enthalten ist. Richtig ist, dass dann in einem Gespräch zwischen Dr. Klotz und Dr. Ponzer notwendige oder wünschenswerte Änderungen des Berichtes oder der Berichte vereinbart wurden, an die wir uns auch in Folge gehalten haben.

Über Befragung GR Dr. Stürzenbecher:

Wenn mir vorgehalten wird, dass das Rechtsgutachten der MA 64, das wir eingeholt haben, von Dr. Ponzer als unrichtig bezeichnet wird, so glaube ich doch, dass es die Aufgabe einer Planungsabteilung ist, auch gegen Stadtentwicklungspläne oder Ähnliches abweichende Meinungen und abweichende Entwürfe zu verfassen, wenn dies unserer Sachkenntnis entsprechend notwendig ist.

Ich glaube, dass trotz der Kritik unsere Vorgangsweise nicht unrichtig war.

GR Dr. Serles:

Über Vorhalt, dass durch die vorher zitierte (im Akt befindet sich eine angeblich von
Dipl Ing Vokaun selbst angefertigte Skizze) Skizze eine krasse Bevorzugung eines Wohnbauträgers (zusätzliche 13 300 m³) erfolgt sei und dies eine klassische Unvereinbarkeit mit seiner Tätigkeit für die Stadt Wien darstelle:

Ich bin nicht der Ansicht, dass hier eine wesentliche Änderung bzw. eine Bevorzugung eines Bauträgers erfolgt ist, die Anzahl der Wohnungen wurde in der Infrastrukturkommission festgelegt. Ich habe auch in einem Schreiben (ich glaube an den Stadtrat Dr.

Görg) festgehalten, dass auf jeden Fall nur die Anzahl von Wohnungen gebaut werden darf, die in der Infrasturkommission genehmigt wurden und auch in einem Gespräch mit Dr. Görg wurde klar gestellt, dass nur diese Anzahl von Wohnungen errichtet werden kann.

Die Infrastrukturkommission hat uns mitgeteilt, das maximal 250 Wohnungen errichtet werden dürfen, davon sind wir in den Planungen ausgegangen; dass der Bauträger möglicherweise 330 Wohnungen bauen wollte, ist eine andere Sache.

Über Befragung GR Kenesei:

Mein Stellvertreter Dr. Sengelin hat dann die Federführung in diesem Akt übernommen, ich möchte allerdings festhalten, dass in diesem Akt die Entscheidungen ohnehin auf einer höheren Ebene (Bereichsdirektor Dr. Klotz im Einvernehmen mit der Baudirektion, Baudirektor Dipl Ing Weber und Stadtrat Dr. Görg) getroffen wurden. Es ist aber richtig, dass ich den Plan Rotdruck 7149 unterschrieben habe. Besser wäre es gewesen, ich hätte den auch nicht unterschrieben.

 

Nächste Sitzung: 14. Mai 2002, 14.00 Uhr

 

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