Protokoll über die 4. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 14. Mai 2002

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

Die Untersuchungskommission beschließt mit den Stimmen aller Untersuchungskommissionsmitglieder (einstimmig), die Magistratsabteilung 2 um die Übermittlung der Unterlagen zur Konsulententätigkeit des Herrn OSR Dipl. Ing. Walter Vokaun an die Kommission zu ersuchen.

Zum Beweisantrag der FPÖ, Frau Mag. Ayad als Zeugin zu vernehmen: Die Mitglieder der SPÖ sprechen sich gegen die Durchführung dieses Beweises aus, da Frau Mag. Ayad ganz offensichtlich die relevanten Beweisstücke und Unterlagen aus ihrer Korrespondenz der Untersuchungskommission zur Verfügung gestellt hat. Der Antrag auf Vernehmung der Zeugin Frau Mag. Ayad wird mit 9 Stimmen der SPÖ gegen 6 abgelehnt.

Die Anregung des Vorsitzenden, nur mehr das Tonbandprotokoll zu führen und auf das Diktatprotokoll zu verzichten, findet keinen ungeteilten Widerhall. Es wird also weiterhin ein Diktatprotokoll geführt.

 

Fortsetzung der Einvernahme von Herrn OSR Dipl. Ing. Walter Vokaun (als Zeuge):

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Ich kann mich nicht erinnern und es ist auch nicht meine Art, mit Vertretern von Zeitungen zu sprechen. An eine Äußerung gegenüber dem Kurier "Die Umwidmung wurde auf politischer Ebene entschieden." kann ich mich nicht erinnern, kann ich sogar ausschließen.

Auf Grund des Fernsehinterviews des GR Kenesei, wo mir vorgeworfen wurde, eine Provision von 800 000 ATS bezogen zu haben, habe ich ihn beim Handelsgericht auf Unterlassung geklagt. Vor der Verhandlung hat die Gegenseite den Wunsch zu einer außergerichtlichen Bereinigung geäußert. GR Kenesei hat sich verpflichtet, die Äußerung nicht mehr zu machen. Es kam zu einer Einigung zwischen unseren Rechtsanwälten und ich habe das Ergebnis auf meine Kosten in der Presse und im Kurier bekannt gemacht.

Ich lege in diesem Zusammenhang die Vergleichsausfertigung des Handelsgerichts Wien vom 25. April 2001 vor.

(Eine Ablichtung dieses Vergleiches wird zum Akt genommen.)

Über Befragung GR Pfeiffer:

Die Dienstaufsicht über mich übt die Personalabteilung, der zuständige Stadtrat sowie der Herr Bereichsdirektor Dr. Klotz aus.

Die Termine, die ich für meine Berichte benötigte, waren bei diesen Herren ausreichend.

Ich habe sicherlich ausreichend im Sinne des § 10 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien den vorgesetzten Dienststellen berichtet. Wenn das Kontrollamt anderer Ansicht war, so deshalb, weil sie nur die Berichte in den Vorlageakten gesehen haben, nicht aber wissen können, dass ich dazwischen auch laufend berichtet habe.

Die Verfahrenrichtlinie aus dem Jahr 1994 ist mir bekannt, sie ist primär magistratsintern zu behandeln. Natürlich sollten auch die Gemeinderäte wissen und erfahren, wie die Flächenwidmung abläuft. Grundsätzlich ist aber der Ablauf der Flächenwidmung in der Bauordnung dargestellt.

GR Pfeiffer beantragt die Vorlage der Verfahrensrichtlinien 1994 und 2001 an die Untersuchungskommission.

Über Befragung GR Dr. Ulm:

Rechtsvorschriften zur Flächenwidmung außer der Bauordnung und der Verfahrensrichtlinien sind mir nicht bekannt.

Über Befragung GR Kenesei:

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich von Journalisten zu laufenden Verfahren befragt wurde.

Es ist mir nicht bekannt, dass gegen meinen Stellvertreter Dr. Sengelin ein Disziplinarverfahren wegen seiner Amtsführung als Stellvertreter im Fall Atzgersdorfer Friedhof eingeleitet wurde.

Es ist gegen mich eine Disziplinaranzeige erhoben worden, einen Beschluss habe ich noch nicht erhalten, eine Sitzung hat noch nicht stattgefunden. Ein Strafverfahren gegen mich ist nicht eingeleitet worden. Zu den Vorwürfen in der Disziplinaranzeige bereite ich eine entsprechende Stellungnahme vor.

Über Vorhalt, dass im Akt Plandokument 5740 keinesfalls ein Rechtsgutachten der MA 64 enthalten ist, wonach bezüglich der strittigen Flächen bereits alte Ansprüche auf Bebauung gegeben seien und nur ein Gutachten von Dr. Schiller (MA 64) vorliege, dem dies keinesfalls zu entnehmen sei:

Schon bei Behandlung des Plandokuments 5740 hat Herr Dr. Schiller jedenfalls mündlich die Meinung vertreten, dass „alte Bauplatzschaffungen" ihre Gültigkeit nicht verlieren. Diese Meinung wurde von der MA 64 im Jahre 1999 ausdrücklich aufrechterhalten (Gutachten 13. Jänner 1999).

Über Vorhalt, dass er nach dem Gutachten des Bereichsdirektors Dr. Ponzer vom 8. Juli 1999, in dem die Rechtsansicht der MA 64 unter Hinweis auf oberstgerichtliche Rechtssprechung verworfen wurde, selbst ein weiteres Gutachten „außer Haus" in Auftrag gegeben habe:

Nach Einlangen des Gutachtens Dr. Ponzer habe ich mit Herrn Bereichsdirektor Dr. Klotz und Herrn Stadtrat Dr. Görg die weitere Vorgangsweise besprochen. Es wurde hierauf von uns ein Gutachten von Dr. Geuder eingeholt über die Zweckmäßigkeit der Bebauung dieses Bereiches, es war also kein Rechtsgutachten, das das von Dr. Ponzer widerlegen sollte.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Die Frage, warum das Rechtsgutachten Dr. Ponzer nicht in dem hier relevanten Antragsakt enthalten ist:

Das kann ich nicht beantworten, da mir der Akt nicht vorliegt.

Mir ist nicht bekannt, ob es Zusagen oder Absprachen zwischen den beiden Direktoren der „Wien-Süd" und Frau Mag. Michaela Mischek („Wiener Heim") über politische Signale gegeben hat. Ich habe das auch nur aus den Zeitungen entnommen.

Über Vorhalt, dass das Gutachten Dr. Geuder am 10. September 1999 fertig gestellt und am 15. September 1999 veröffentlich wurde, bereits aber am 13. September 1999 die „Wien-Süd" und die „Wiener Heim" je 50 % eines Areal von über 38 000 m² gekauft haben:

Nach meinen Unterlagen ist dieses Gutachten überhaupt erst am 13. Oktober 1999 in der MA 21 eingelangt. Von mir oder der MA 21 konnte daher vorher eine Information an niemanden gegeben werden.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Über Vorhalt, dass Dr. Ponzer zum Plandokument 7149 seine Vidende im Hinblick auf schwerwiegende Verfahrensverstöße verweigert habe und hierauf OSR Dipl. Ing. Vokaun im Handakt angeblich darauf hingewiesen habe, dass er dieses Plandokument mit dem Planungsdirektor (Dr. Klotz) und dem Stadtrat (Dr. Görg) abgesprochen habe, wird die konkrete Frage gestellt: Wann hat Stadtrat Dr. Görg diesem Plandokument zugestimmt?

Schon in dem Jahr 1997/98 hat bei vielen Besprechungen in der Gruppe Planung die Meinung sich durchgesetzt, dass das „südliche Areal" zu 1/3 „grün" und zu 2/3 „locker Bauland" sein solle. Dieser Absicht hat auch der Stadtrat Dr. Görg zugestimmt. Erst in der Folge hat die MA 21 B mit der Ausarbeitung des Plandokuments 7149 begonnen.

Der Antragsakt, der Herrn Dr. Ponzer vorgelegt wurde, als er seine Vidende verweigerte, war zuvor von Stadtrat Dr. Görg genehmigt worden.

Den Bericht an den Stadtrat habe ich in zweifacher Weise gemacht: Einerseits habe ich bei den alle zwei bis vier Wochen stattfindenden Sitzungen die Pläne samt Unterlagen vorgestellt, andererseits die Pläne an das Büro des Stadtrats geschickt.

Über Befragung GR Pfeiffer:

Es ist richtig, dass Stadtrat Dr. Görg nach der Verweigerung der Vidende durch Dr. Ponzer auch seine Vidende verweigert hat. Wir haben dann aber auch mit ihm die Probleme ausführlich erörtert und - obwohl die Bezirksvertretung einstimmig (mit verschiedenen zusätzlichen Empfehlungen) für die in Plandokument 7149 vorgesehene Verbauung sich ausgesprochen hatte - doch das Verfahren wieder ganz von Neuem begonnen.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Es ist richtig, dass Stadtrat Dr. Görg in der Sache selbst mit mir einer Meinung war, dass er aber auf Grund der verfahrensrechtlichen Einwendung von Dr. Ponzer es für besser angesehen hat, das Verfahren unter Berücksichtigung seiner Bedenken und Einwände neu zu beginnen.

Über Befragung GR Deutsch:

Ich bin der Ansicht, dass wir die Gründe und die Motive für unsere Vorgangsweise in diesem Fall ausreichend transparent gemacht haben. Wir haben auch die Umgebung informiert und angeschrieben, es sind auch im Wesentlichen nur positive Stellungnahmen in der Folge eingelangt.

Mein unmittelbarer Ansprechpartner war immer Bereichsdirektor Dr. Klotz, aber auch die Infrastrukturkommission, die sich gerade mit diesem Gebiet immer wieder befasst hat.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Informationsgespräche mit Stadtrat Faymann oder dem Büro Faymann hat es auch über dieses Projekt sicher gegeben, es können nur grundsätzliche Fragen gewesen sein, an Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Über Frage, ob die Hintergründe für den Abänderungsantrag im Gemeinderatsausschuss „beim dritten Anlauf" bekannt seien:

Meiner Erinnerung nach war ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Haus (wohl auf Urlaub). Ich habe aber noch mit Stadtrat Görg gesprochen, dass der Antrag nicht weitergeleitet werden soll, weil sich die Bauträger nicht an unsere Absprache bezüglich des Ausmaßes der Bebauung gehalten haben.

Damit meine ich, dass beide Bauträger sich nicht an die Abmachung gehalten haben.

Da in der Infrastrukturkommission ausdrücklich 220 bis 250 Wohneinheiten vorgesehen waren, war es für mich selbstverständlich, ein Projekt abzulehnen, das sich an diese Vorgaben nicht gehalten hat. Da spielte es keine Rolle, ob es sich um die „Wien-Süd", bei der ich Konsulent war, oder einen anderen Bauträger gehandelt hat.

Aufmerksam wurde ich durch die Angabe über die Stellplätze, dass hier von den Bauträgern ganz offensichtlich eine über die Infrastrukturvereinbarung hinausgehende Bebauung vorgesehen war, in persönlichen Gesprächen hat sich das dann bewahrheitet und aus diesem Grund haben wir davon Abstand genommen, diese Flächenwidmungsänderung weiter zu verfolgen.

Über Vorhalt des Schreibens vom 16. November 2000:

Hier habe ich offensichtlich den Stadtrat über das Vorhaben des Architekten Czernin, 330 Wohnungen und entsprechende Stellplätze zu errichten, informiert, das sah ich als meine Aufgabe an.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Es war allen bekannt, dass in der Infrastruktur eine Bebauung mit maximal 220 bis 250 Objekten zugelassen war. Ich kann nicht erklären, warum Architekt Czernin eine Bebauung mit 330 Wohneinheiten vorgesehen hat. Es war offenbar eine spekulative, maximale Ausnutzung der Bebauungsmöglichkeiten.

Über Befragung GR Dr. Serles:

Es war in unserem Plan nie eine Bebauung mit mehr als 220 bis 250 Wohneinheiten vorgesehen, im Übrigen wollten wir den Architekten Planungsspielraum geben; was nicht mit Wohnbauten verbaut werden sollte, wäre automatisch Grünland-Areal gewesen.

Über Befragung GR Kenesei:

Zum Vorhalt und zur Frage, in welcher Form die Abgabe der Bearbeitung dieses Verfahrens an den Stellvertreter Dr. Sengelin erfolgt ist:

Grundsätzlich wird jeder Akt von einem Sachbearbeiter bearbeitet. Ich habe nur die Oberaufsicht. Da ich mit meinem Stellvertreter ein gutes Arbeitsverhältnis hatte, hat sich die Abgabe meiner Oberaufsicht nicht formal abgespielt, es ist im Wesentlichen weitergeführt worden wie bisher, der Akt wurde vom Sachbearbeiter geführt, an allen Besprechungen hat aber auch Dr. Sengelin teilgenommen.

Über Vorhalt, dass er diesen Akt erst am Freitag vor seinem Urlaubsantritt übergeben habe:

In diesem Verfahren konnten wir überhaupt nur vollziehen, was in der Gruppenleiterbesprechung besprochen wurde. Wann ich genau den Akt Dr. Sengelin übergeben habe, kann ich nicht mehr sagen, jedenfalls hat er die letzten, entscheidenden Bearbeitungsschritte gesetzt.

Über Frage, ob er bei allen Fällen, in denen die „Wien-Süd" beteiligt war, die Akte abgegeben habe:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, werden die Akte grundsätzlich von einem Sachbearbeiter bearbeitet und müssen dann zuletzt von mir unterschrieben werden. Das war genauso in den Fällen, in denen die „Wien-Süd" beteiligt war.

Zum Plandokument 7009:

Wir wollten, und das war meiner Erinnerung nach die Idee unserer Abteilung, auf der Ostseite eine Bebauung vorschlagen und einmal magistratsintern die Zustimmung ausloten. Dazu kam die Rechtsmeinung von Dr. Schiller, die ich schon angeführt habe.

Auch der Bezirksentwicklungsplan mag eine Anregung gewesen sein, hier eine andere Nutzung vorzusehen.

Auf Grund dieses Vorschlags konnte niemand bauen, da dies zu einer „§ 8/1" - Bausperre geführt hat.

An der Grünlandplanung und an Besprechungen habe ich natürlich auch teilgenommen, vor allem an Besprechungen mit Bereichsdirektor Dr. Klotz habe ich schon deshalb teilgenommen, weil es sein ausdrücklicher Wunsch war, dass die Abteilungsleiter dabei sind. Ich wiederhole, dass die wesentlichen Entscheidungen auf einer höheren Ebene (Gruppenleiterbesprechung) getroffen wurden.

 

Um 16.30 Uhr tritt an Stelle von Herrn GR Mag. Reindl Herr GR Hora.

 

Über Befragung GR Kenesei:

Es kann richtig sein, dass im Dezember 2000 (also einige Monate vor den Wahlen) mit Stadtrat Dr. Görg beschlossen wurde, nur eine Bebauung mit maximal 250 Wohnungen zuzulassen, dies habe ich auch Herrn Direktor Weikhart mitgeteilt, ob telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch kann ich nicht mehr sagen. Seither hatte ich mit ihm in dieser Sache keinen Kontakt mehr.

Über Befragung GR Dr. Madejski:

Über Vorhalt, dass, obwohl am 17. August 1998 eine Einigung auf maximal 220 bis 250 Wohneinheiten getroffen wurde, trotzdem die Bezirksvertretung die Forderung nach einer Verwirklichung des Projektes des Architekten Czernin (470 Wohneinheiten) gestellt hat:

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

GR Dr. Madejski ersucht, das Schreiben vom 2. Februar 1998 des Stadtbaudirektors der Untersuchungskommission zur Verfügung zu stellen.

 

Sitzungspause: 16.42 Uhr bis 17.06 Uhr

 

Einstimmig beschlossen wird, dass die beantragen Aktenunterlagen der zuständigen Abteilungen der Untersuchungskommission übermittelt werden sollen.

 

Zum Kontrollamtsbericht KA V – 21B-4/01 (Aßmayergasse):

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Über Vorhalt, dass nach Ansicht des Kontrollamts bei „gravierenden Änderungen" nach öffentlicher Auflegung im Zweifel eine Anfrage an die MD-Verfassungsdienst hätte gerichtet werden müssen:

Wir waren hier der Ansicht, dass „gravierende Änderungen" vorliegen, wenn die Bauklasse geändert wird oder etwa Grünland in Bauland umgewidmet wird. Hier im konkreten Fall handelte es sich mehr oder minder um Anpassungen an Nachbarliegenschaften und Ähnliches. Ich habe hier eigentlich keinen Grenzfall gesehen, sondern es als eben nicht „gravierende Änderung" eingestuft. Ob es in diesem Fall Gespräche und telefonische Anfragen bei der MD-Verfassungsdienst gegeben hat, könnte ich nicht mehr sagen.

Zu dem Vorwurf des Kontrollamts, das Betriebsbaugebiet um ca. 7 000 m³ erweitert zu haben, obwohl keine „wichtigen Rücksichten" im Sinn des VfGH-Erkenntnisses vorgelegen seien:

Ich meine, dass sehr wohl solche Rücksichten gegeben waren, da an der Ostseite der Aßmayergasse eine höhere Bebauung (Bauklasse IV) gegeben war, an der Westseite aber nur die ein- bis zweigeschossige gewerbliche Nutzung, daher war schon aus städtebaulichen Überlegungen auch auf der Westseite eine gleich hohe Bebauung angezeigt.

Über Befragung GR Kenesei:

Ich korrigiere, auf der Ostseite war eine Bauhöhe von 21 Metern maximal zulässig, auf der Westseite im nördlichen Teil Bauklasse III (maximal Höhe 13 Meter) und im südlichen Teil Bauklasse I (9 Meter).

Über Befragung durch den Vorsitzenden:

Zum Vorwurf des Kontrollamts, dass die Änderungen nach der öffentlichen Auflegung nicht ausreichend dokumentiert wurden:

Bereits in der öffentlichen Auflegung war das strittige Gebiet als gemischtes Baugebiet (Bauklasse III) vorgesehen. In der öffentlichen Auflegung kam ein Antrag der Firma Wojnar, der Grundeigentümerin, auf diverse Änderungen. Da es überdies aus der Studie über Wohnzufriedenheit der MA 18 sich ergeben hatte, dass besonders „Glück-Bauten" mit Trakttiefen von 15 Metern und mehr besondere Wohnzufriedenheitsergebnisse zeigte, haben wir auch diese Trakttiefe vorgesehen.

Es ist aber richtig, dass im Plan die Kotierungen, die also mit diesen Änderungen zusammenhängen, irrtümlich nicht richtig gesetzt wurden.

Ich war damals auf Urlaub. Als ich zurückkehrte, habe ich in Einvernehmen mit dem Stadtratbüro den Akt dort holen lassen. Konkret habe ich mit Herrn Dr. Christian die Vorgangsweise besprochen, es war dann ein Schreiben angeschlossen, in dem gefordert wurde, die Ergebnisse der Studie über die Wohnzufriedenheit zu berücksichtigen. Der Akt wurde geholt und die Kotierungen entsprechend korrigiert bzw. nachgetragen.

Die Änderungen haben eine wesentliche Verbesserung der Wohnqualität hervorgerufen, im Plan ist das vielleicht nicht so deutlich zum Ausdruck gekommen, man muss aber bedenken, dass ein Meter in der Natur im Plan gerade eine Strichstärke von 1/2 mm darstellt.

Der Akt wurde aus dem Stadtratbüro geholt, um die Änderung der Trakttiefe von 15 Meter auf 16 Meter durchzuführen. Die Änderung der Trakttiefe ist ursprünglich schon im Auflegungsverfahren von der Firma Wojnar gewünscht worden, dementsprechend hatten wir die Trakttiefe im Plan von 12 Meter auf 15 Meter erweitert. In der Folge kam am 25. Februar 2000 eine Pressepräsentation der Studie über die Wohnzufriedenheit und Herr Dr. Christian hat anlässlich der Rückholung des Aktes aus dem Büro des Stadtrates gewünscht, dass entsprechend dieser Studie der Plan in diesem Sinn zu korrigieren sei, worauf wir diese Vergrößerung auf 16 Meter ausgearbeitet haben.

Erst nach einer längeren Zeit der Bearbeitung durch meine Leute ist dann der Akt mit dieser Vergrößerung wieder in das Stadtratbüro zurückgegangen.

Zu dem Vorwurf des Kontrollamts, ich hätte die Referentin angewiesen, „gemischtes Baugebiet" auch auf die Aßmayergasse 32 auszudehnen:

Das ist richtig. Bei der Top Nr. 32 handelt es sich ebenfalls um die Wojnar-Gründe, für die wir die Änderung im Sinne der Wohnzufriedenheitsstudie vorgesehen hatten. Richtig ist auch, dass die Gartenfläche dadurch um ca. 600 m² verkleinert wurde, allerdings sollten durch die terrassenförmige Bauweise in den einzelnen Terrassen praktisch weitere Grünanlagen entstehen, sodass die Wohnzufriedenheit mindestens so groß gewesen wäre wie bei keiner Hofbebauung.

 

OSR Dipl. Ing. Walter Vokaun gibt bekannt, dass er am 28. Mai 2002 urlaubsbedingt ab-wesend sei. Es wird daher vorgesehen, bei der Sitzung am 28. Mai 2002 die Vernehmung der drei Zeugen Herr Baumeister Hans Wöhrer, Herr Mag. Dr. Maximilian Weikhart und Frau Mag. Michaela Mischek und sodann die Vernehmung des GR Kenesei durchzuführen.

 

Nächste Sitzung: 28. Mai 2002, 14.00 Uhr

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