Protokoll über die 8. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 11. September 2002

 

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

 

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

 

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

 

Zeugeneinvernahme SR Dipl.-Ing. Herbert Binder

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden und werde das Schreiben über die Entbindung nachsenden.

Ich bin seit 1.1.1993 Leiter der MA 21 C und seit 1.1.2002 Leiter der MA 21 B neu (die aus der alten MA 21 C sowie den Bezirken 10, 11, 12, 13 und 23 der MA 21B alt besteht).

In Leiterbesprechungen der Abteilungsleiter habe ich en passant auch die Probleme der MA 21 B alt mitbekommen, im Detail habe ich mich dafür aber nicht interessiert.

Ich habe die Kontrollamtsberichte zu den hier zu verhandelnden Vorgängen studiert und habe auch Mitarbeiter zu Punkten, die mir unklar waren, befragt. Die Akten selbst habe ich nicht studiert.

Im Kontrollausschuss des Gemeinderats zu den fünf Kontrollamtsberichten, der von GR Kenesei geleitet wurde, war ich der Vertreter der MA 21 B und habe die Kontrollamtsberichte über Befragen erläutert. Seit meiner Amtsübernahme am 1.1.2002 hat es aber keine konkreten Vorgänge in diesen fünf Fällen gegeben, zumindest sind mir keine erinnerlich.

 

Über Befragung GR Kenesei, wo die von der MA 21 B vorgelegten Unterlagen (das Schreiben von 13.11.1998, das Gutachten von Prof. Geuder vom 13.10.1999 und das Auftragsschreiben) aufgefunden wurden:

Kann ich nicht sagen. Ich habe meine Mitarbeiter mit der Suche beauftragt und sie haben es mir vorgelegt.

 

Ich kann nur wiederholen, dass ich nicht nachgefragt habe, wo diese Unterlagen waren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der MA 21 B noch nennenswerte oder bedeutsame Unterlagen irgendwo vorliegen könnten.


Über Befragung durch GR Josef Wagner:

Ich habe mich auf meine Ausführungen im Kontrollausschuss durch das Studium der Kontrollamtsberichte sowie durch Befragung der Mitarbeiter vorbereitet.

Da ich die Abteilung damals frisch übernommen hatte, konnte ich mich nicht mit allen Details auseinander setzen. Ich glaube mich zu erinnern, dass von den Mitarbeitern die vier genannten, jetzt von mir vorgelegten Unterlagen angesprochen wurden. Studiert habe ich sie damals sicher nicht.

 

Über Befragung durch GR Dr. Ulm:

Ich würde meinen, dass die angesprochenen Unterlagen im Handakt hätten sein sollen, aber offenbar nicht waren. Möglicherweise waren sie in einem eigenen Aktenordner des Herrn OSR Vokaun oder sonst in der Abteilung. An weiteren Möglichkeiten, wo sich Unterlagen befinden könnten, nenne ich das Protokoll des Fachbeirates, das auch gesondert aufbewahrt wird, andere Möglichkeiten in unserer Abteilung kann ich mir nicht vorstellen. Selbstverständlich müssen das Gutachten und das Anforderungsschreiben bei der MA 64 auch aufzufinden sein.

 

Das Protokoll des Fachbeirates wird zweifach aufbewahrt, einmal gesammelt für die gesamte Sitzung des Fachbeirates und einmal im Antragsakt, pro Akt separiert.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Es war schon vorher so gehandhabt worden, dass alle wesentlichen Stücke im Antragsakt gesammelt werden. Seit dem Erlass des Magistratsdirektors vom 1.5.2002 ist die Vorgangsweise genau geregelt, sämtliche Abänderungen werden der Reihe nach in der so genannten Beilage 8 des Antragsaktes gesammelt.

Ich kenne den Bundesaktenspiegel nicht, ich denke aber, dass diese Vorgangsweise dem entspricht.

Es gibt aber am Anfang des Antragsaktes eine Übersicht über die Aktenstücke, die laufend ergänzt wird.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Über Vorhalt des PD 7248 (Aßmayergasse) und die Frage, ob dieser Vorgang auch in anderen Fällen so eingehalten wurde, dass nämlich alle Beilagen so genau angeführt werden:

Selbstverständlich, aber seit Anfang Mai 2002 gibt es noch eine zusätzliche Mappe, die Beilage 8.

 

In dem Handakt gibt es keine Inhaltsübersicht, dort sind manchmal „zuhauf“ Skizzen des Sachbearbeiters drinnen, es handelt sich daher mehr um einen Arbeitsbehelf des Sachbearbeiters. Hier ein Inhaltsverzeichnis zu führen, wäre meines Erachtens übertrieben.

Vor allem sind im Handakt auch Kopien des Antragsaktes enthalten.

 

Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Ich weiß nicht, ob das Schreiben vom 13.11.1998 an die MA 64 im Handakt oder im Antragsakt oder in keinem der beiden enthalten war.

 

Über Befragung durch GR Dkfm. Dr. Maurer:

Ein entscheidender Punkt ist wohl, was "wesentliche Änderungen" nach der öffentlichen Auflage sind. Hier hat sich immer wieder eine Weiterentwicklung der Auffassung ergeben, in Richtung einer größeren Vorsicht in der Beurteilung, was wesentlich ist. Besonders seit dem Korinek-Gutachten ist der Wissensstand ein anderer als ein oder fünf Jahre davor.

Ich meine, dass die Änderungen in den fünf Kontrollamtsfällen nach der öffentlichen Auflegung „durchaus im Rahmen waren, mit kleinen Nuancen“.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Dr. Christian war politischer Mitarbeiter von Vizebürgermeister Dr. Görg, er hat ebenso wie Dr. Görg immer wieder seine Meinung und Vorstellungen bezüglich der Stadtplanung mit uns besprochen.

Es war nicht üblich, dass der Videndenweg unterbrochen wurde, sondern Änderungen wurden eher im zuständigen Gemeinderatsausschuss eingebracht (in Form eines politischen Änderungsantrages der Gemeinderäte).

 

Zu dem Videndenlauf im Fall Aßmayergasse kann ich selbst nichts sagen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei und nach Klärung, dass dieser Umstand von der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit umfasst ist, auf die Frage, ob er eine Weisung von Stadtrat Dr. Görg zu dem PD 7289 auf Umwidmung von Grünland in Bauland erhalten habe:

Es handelt sich hier um kein Plandokument, sondern um einen Planentwurf in Eßling, der vom Gemeinderat nicht beschlossen wurde und daher auch kein Plandokument ist. Es ist aber richtig, dass Stadtrat Dr. Görg der Meinung war, dass hier in Richtung Umwidmung in Bauland vorgegangen werden sollte. Ob es sich dabei um eine Weisung oder eine Entscheidung oder sonst einen Wunsch gehandelt hat, kann ich nicht sagen.

 

Diese Liegenschaft ist verkehrsmäßig gut erschlossen, es führt ein Kanal vorbei, es ist im Ortskern, es gab sicherlich Sachargumente für diese Ansicht des Stadtrats. Im Detail kann ich mich nicht mehr erinnern.

 

Über Befragung GR Pfeiffer:

Ob die Äußerung des Stadtrates schriftlich oder mündlich war, kann ich nicht mehr sagen.

Herr Dr. Christian hat mir keine schriftliche Weisung erteilt oder überbracht.

 

Über Befragung GR Kenesei:

In diesem Zusammenhang haben die Grundeigentümer keine konkrete Rolle gespielt. Ich habe aber ganz allgemein darauf geachtet, dass sämtliche Grundeigentümer, die betroffen waren, auf Punkt und Beistrich gleich behandelt wurden.

 

Über Befragung GR Ekkamp, welche Auswirkungen die neuen Verfahrensrichtlinien auf die Verfahren seit 1.5.2002 haben:

Sie haben jedenfalls bewirkt, dass wir noch genauer arbeiten. Auf Grund der präziseren Stellungnahmen kann man aber nicht erwarten, dass das Verfahren dadurch schneller wird.

 

 

Sitzungspause: 15.24 Uhr bis 15.40 Uhr

 

 

Zeugeneinvernahme OStBR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Sengelin

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden.

Ich war seit 1993 Widmungsdezernent in der MA 21 B für die Bezirke 10 und 11, ab 1998 Abteilungsleiter-Stellvertreter der MA 21 B und ab 1999 zuständig für die Stadtteilsplanung bis Dezember 2001.

 

Mit den hier zu prüfenden Fällen war ich überhaupt nur mit der Reklewskigasse (Atzgersdorfer Friedhof) befasst. Ich habe den ersten und den zweiten Entwurfsantrag unterschrieben, weil der Abteilungsleiter DI Vokaun auf Urlaub war. Ich habe ihn so unterschrieben, wie er von den Sachbearbeitern vorbereitet war. Beim ersten Antrag hat DI Vokaun noch am letzen Tag vor dem Urlaub eine Änderung vorgenommen, die dann erst am ersten Tag meiner Urlaubsvertretung ausgeführt wurde und ich habe den geänderten Antragstext dann unterschrieben, nachdem ich geprüft hatte, ob die Änderung so erfolgt ist, wie sie der Chef haben wollte.

 

Nach Vorhalt des Schreibens vom 13.11.1998 an die MA 64:

Daran kann ich mich nicht mehr konkret erinnern, ich werde das wohl in Vertretung meines Chefs, auf dessen Weisung, unterschrieben haben.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann ausschließen, dass mir DI Vokaun den Akt Reklewskigasse zur Weiterführung übergeben hat mit dem Hinweis, dass er in dieser Sache irgendwie befangen sei.

Mir war bekannt, dass DI Vokaun Konsulent der „Wien-Süd“ war.

 

Der Akt wurde mir nicht zur Weiterführung übergeben. Die diesbezügliche Aussage von DI Vokaun kann ich nicht aufklären. Ich war nur als Urlaubsvertreter mit diesem Akt befasst.

 

Meiner Ansicht nach handelt sich bei der Reklewskigasse um einen üblichen Aktenlauf. Von einer Weisung seitens des Stadtrats oder Ähnliches ist mir nicht bekannt.

 

Die Handschrift auf dem Dokument mit der vorgesehenen 1/3 bzw. 2/3-Aufteilung kann ich keiner bestimmten Person zuordnen.

 

Über Befragung durch GR Deutsch:

Ich kann mich nicht erinnern, um welche Änderung es sich gehandelt hat, die DI Vokaun am letzten Tag noch angeordnet hat.

Ich habe in dieser Sache auch nicht mit den Parteien oder Interessenten verhandelt. Meine Tätigkeit hat sich, wie gesagt, auf die Unterfertigung der zwei Entwurfsanträge beschränkt.

 

Über Befragung durch GR Josef Wagner:

Ich kann nur wiederholen, weder wurde mir die Federführung in diesem Verfahren von DI Vokaun übertragen, noch ist mir irgendetwas über Weisungen in diesem Verfahren bekannt geworden.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Es ist richtig, dass gegen mich ein Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit diesem Verfahren Reklewskigasse geführt wird.


Durch die Umorganisation der MA 21 ist mir deshalb kein Schaden erwachsen, weil auf Grund der Auflösung einer Magistratsabteilung auch notwendigerweise ein Stellvertreterposten verloren gehen musste.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Ich bin der Ansicht, dass meine jetzige Funktion der früheren in etwa gleichwertig ist.

 

 

Zeugeneinvernahme Prof. Dr. Reinhold Christian

 

Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden. Ich habe den Herrn Stadtrat Görg ganz allgemein beraten, auch über die Stadtplanung hinaus, bei seinen Agenden als Vizebürgermeister, z.B. Dinge wie die Prüfung der Wohnzufriedenheit, „Wohnen im Grünen“ oder Ähnliches. Mit der Flächenwidmung hatte ich nicht unmittelbar zu tun, das war Aufgabe der zuständigen Magistratsabteilungen bzw. im Stadtratbüro des Büroleiters.

 

Im Februar 2000 erschien die Studie zur Wohnzufriedenheit, die Stadtrat Görg in einer Abteilungsleitersitzung vorstellte und damit einen Appell an die Beamten verband, möglichst solche Projekte durchzuführen und zunächst einmal geeignete Flächen zu finden, in denen beispielsweise Wohnen im Grünen oder in der Wohnstudie sonstige favorisierte Eigenschaften erfüllt werden könnten.

 

Ich kann mich erinnern, dass der Leiter der MA 21 B, DI Vokaun, mehrfach gegenüber Stadtrat Görg darauf hingewiesen hat, dass in der Aßmayergasse ein solches Projekt möglich wäre, aber auch DI Binder hat solche Flächen erwähnt.

 

Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich etwa in der Aßmayergasse eine konkrete Erweiterung auf 16 m angeregt hätte. Ich sah meine Aufgabe nicht darin, ein besserer Fachbeamter zu sein.

 

An konkrete Aktenabläufe im Fall Aßmayergasse kann ich mich nicht erinnern, obwohl ich in meinen damaligen Unterlagen nachgesehen habe. Vorstellen könnte ich mir, dass es so gelaufen ist, dass DI Vokaun beim Stadtratbüro angefragt hat, ob in der Aßmayergasse ein solches Projekt durchgeführt werden könnte. Konkret erinnern kann ich mich aber daran nicht.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Mir ist bekannt, dass es eine „12 Meter-Philosophie“ gab und dass die mit den Ergebnissen der Wohnzufriedenheitsstudie nicht ganz übereingestimmt hat. Es ist mir aber nicht bekannt, ob diese 12 Meter-Problematik auch bei der Aßmayergasse bestanden hat. Ich habe, wie gesagt, mit den konkreten Planungen nichts zu tun gehabt. Ich kann ausschließen, dass ich veranlasst oder gewünscht habe, dass in dem konkreten Plan etwas geändert oder „ausgelackt“ werden sollte. In diesem Umfang kann ich die Aussage von DI Vokaun nicht bestätigen.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Ich darf wiederholen, dass ich für Dinge wie Einholung von Videnden, Rückholen von Akten und dergleichen nicht zuständig war. Ich kann ausschließen, dass ich den Auftrag zur Rückholung des Aktes zum Überlacken des Eingangsstempels und Ähnliches erteilt habe. Ich kann mich daran nicht erinnern.

 

Dabei bleibe ich auch, nachdem mir der Antrag vom 15.3.2000 mit den darauf ersichtlichen Eingangsstampiglien vorgelegt wird. Ich habe, wie gesagt, mit den aktenmäßigen Abläufen nichts zu tun gehabt.

 

Über Befragung durch GRin Mag. Wehsely:

Die Aktenabläufe wurden von dem Büroleiter durchgeführt, ich war froh, dass ich damit nichts zu tun hatte. Ich hoffe, dass er im vorliegenden Fall mit Wissen und Einverständnis des Stadtrats Görg gehandelt hat.

 

Über Befragung durch GR Dkfm. Dr. Maurer:

Mir ist nicht bekannt, dass die Firma Wojnar oder die Wirtschaftskammer bei Stadtrat Görg interveniert hat, um einen möglichst hohen Grundpreis zu erzielen. Ich wusste damals nicht einmal, dass die Firma Wojnar hier involviert ist. Es ist aber einmal eine Dame von der Firma Wojnar zu mir gekommen wegen Übersiedlung auf einen anderen Standplatz. Ich habe sie an den Wiener Wirtschaftsförderungsfonds weiterverwiesen.

 

In Leiterbesprechungen oder ähnlichen Zusammenhängen war ich auch bei der Diskussion von Flächenwidmungen anwesend und habe, wie oben ausgeführt, im Sinne der Wohnzufriedenheitsstudie diese Aspekte in die Diskussion eingebracht. Konkrete Änderungen der Pläne habe ich aber nicht angeregt oder in die Diskussion eingebracht.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Es ist richtig, dass ich mit den Leitern der verschiedenen Magistratsabteilungen über Fragen der Stadtentwicklung gesprochen habe, aber immer nur im „generell strategischen Sinn“ und nicht über konkrete Detailfragen oder Änderungen der Pläne.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich nicht erinnern, dass DI Vokaun mir gegenüber die Firma Wojnar und ihr Interesse erwähnt hätte. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das in einer Abteilungsleiterbesprechung je zur Sprache kam.

 

Über Befragung durch GR Schuster:

Der Büroleiter, Ing. Kovacs, hat an diesen Abteilungsleiterbesprechungen teilgenommen. Ich habe mich aber nicht in seine Aufgaben gedrängt.

Er war alleine verantwortlich für den Ablauf des Procedere. Es war wohl nicht seine Aufgabe, konkrete Änderungen zu erarbeiten. Ich weiß aber, dass er Kontakt mit Bürgerinitiativen und Ähnlichen wahrgenommen hat.

 

Über Befragung durch GR Josef Wagner:

Ich kann mich nicht erinnern und auch in meinen Unterlagen habe ich nichts gefunden, dass ich mit DI Vokaun bezüglich der Rückholung des Aktes zur Veränderung der Trakttiefen gesprochen hätte. Ich kann es aber nicht 100%ig ausschließen. Ich kann mir maximal vorstellen, dass ich in den vier oder fünf Gesprächen mit DI Vokaun über die Aßmayergasse erklärt habe, wenn eine Veränderung im Sinne der von mir immer propagierten Wohnzufriedenheitsstudie möglich sei, es mir das sehr recht sei. Bei den Gesprächen mit DI Vokaun hat es sich auch um Telefongespräche gehandelt, wobei in der Regel auch andere Probleme noch besprochen wurden und auch andere Gesichtspunkte der Stadtentwicklung zur Sprache kamen.

 

Zu dem "nicht 100%igen Ausschließen" möchte ich noch anführen, dass es ja möglich ist, dass mir DI Vokaun auch etwas von diesem Aktenlauf gesagt hat, was ich überhört oder nicht beachtet habe, weil es mich meiner Ansicht nach nichts anging.

 

Über Befragung durch GR Ekkamp:

Ich präzisiere, DI Vokaun hat mir gegenüber wiederholt darauf hingewiesen, dass die Aßmayergasse ein Fall im Sinne der Wohnzufriedenheitsstudie wäre. Es ist durchaus möglich, dass er das auch in Gegenwart des Stadtrats Görg gesagt hat und in meiner Gegenwart. Ich kann das aber nicht mehr mit Sicherheit sagen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich in der Aßmayergasse mit dem Bezirksvorsteher gesprochen hätte. Im Allgemeinen war das die Aufgabe der zuständigen Abteilungsleiter, die logischerweise intensiven Kontakt zu den entsprechenden Bezirksvorstehern hatten.

 

Über Befragung durch GR Schuster, ob Frau DI und GRin Rothauer, die die Stellungnahme der Wirtschaftskammer unterfertigt hat, bei ihm interveniert habe:

Sie hat nicht bei mir interveniert. Hätte sie das wollen, hätte sie sich wohl an eine höhere Stelle gewendet. Mir ist auch nicht bekannt, dass sie bei Stadtrat Görg interveniert hätte.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Im Gespräch mit Vizebürgermeister Görg hat dieser die Meinung geäußert, dass die Stellung des DI Vokaun mit der eines Konsulenten nicht ganz übereinstimme. Ich glaube, er hat mir gegenüber erwähnt, dass er das auch DI Vokaun gegenüber zum Ausdruck gebracht habe.

 

 

 

Für die nächste Sitzung am 10. Oktober wird die Vernehmung der Zeugen DI Jilka (14.00 Uhr) und Planungsdirektor Dr. Klotz (15.00 Uhr) vorgesehen.

 

Für die Sitzung am 16. Oktober wird die Vernehmung der Zeugen Ing. Kovacs, KR Wojnar und DI Kallinger-Prskawetz vorgesehen.

 

 

 

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