Protokoll über die 13. Sitzung der

Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderats

zur Praxis der Wiener Flächenwidmungen

am 20. November 2002

 

 

 

 

Vorsitzender: Senatspräsident Dr. Dietrich Derbolav

 

Schriftführung: Mag. Eva Papouschek, Daniela Szakall

 

Ort: 1082 Wien, Rathaus, Arkadenhof, EG, Top 24

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenden sowie die Beschlussfähigkeit der Kommission fest.

 

 

Zeugeneinvernahme von Herrn OSR Dipl.-Ing. Walter Vokaun:

(in Begleitung der Vertrauensperson Rechtsanwalt Mag. Dieter Hauser)

 

Über Befragung durch GR Dr. Madejski bezüglich der Entwicklung des Projektes Wohnpark Hetzendorf:

Ursprünglich war dort ein Bürozentrum der Universale mit Bauklasse V festgesetzt. In der Folge tauchte der Plan auf, dort eine Wohnbauverbauung durchzuführen, was ohne Frage eine bedeutende Vermehrung des Verkehrsaufkommens dort gebracht hätte. Über Antrag der MA 21 wurde daraufhin über das Gebiet eine Bausperre verhängt, um dieses Wohnbauprojekt zu verhindern und Zeit zu gewinnen, dort allenfalls ein andere Widmung bzw. Verbauung zu ermöglichen. Es gab allerdings eine Reihe von Untersuchungen von Verkehrsplanern und auch die Architekten haben versucht, den Lärm zu mäßigen bzw. in den Griff zu bekommen. Letztlich wurde aber dort doch ein Wohnobjekt mit Garage, Sporträumen und ein Geschäftslokal gewidmet.

 

Über Befragung, wieso trotz Warnung der MA 22, der MA 15 und der Wiener Umweltanwaltschaft und Verhängung einer Bausperre, eine Wohnbauwidmung erfolgt ist und ob es hier Weisungen an ihn gegeben habe:

Die zeitliche Reihenfolge dürfte nicht ganz stimmen. Zunächst war die Bausperre erfolgt, als wir von den Absichten der Wohnverbauung gehört haben, dann kam die Entwicklungsphase und erst ein, zwei Jahre danach, möglicherweise erst im offiziellen Verfahren und der öffentlichen Auflage, kamen die negativen Stellungnahmen der diversen Magistratsdienststellen.

Es hat eine Besprechung bei Stadtrat Dr. Swoboda stattgefunden, bei der Architekten ihre Pläne für die Wohnbauverbauung dargestellt haben. Nach langen Diskussionen hat die MA 21 B den Auftrag erhalten, auf Basis dieser Pläne eine entsprechende Flächenwidmung vorzubereiten.

Die Pläne, die wir bei dieser Besprechung vorgelegt bekamen, waren Vorentwurfsstudien und Baumassenstudien, in welchem Maßstab könnte ich jetzt nicht mehr sagen. Für mich war das eine Anordnung des Stadtrates.


Über Befragung durch GR Pfeiffer:

Nach meiner Erinnerung handelte es sich ursprünglich um eine reine Bürohaus– und Geschäftsviertelwidmung, auf der ein Wohnbauprojekt nicht hätte durchgeführt werden können. Details kann ich allerdings jetzt ohne Einsicht in das Plandokument nicht beantworten.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich bin sicher, dass damals bekannt war, wer Grundeigentümer bzw. Nutzer dieses Objekts sein sollte, als das Gespräch bei Stadtrat Dr. Swoboda stattgefunden hat. Es war „Familie und Wohnen“ aus der „Sozialbau“-Gruppe, die sind auch die jetzigen Nutzer.

 

Über Befragung durch GR Dr. Madejski:

Ich kann nur wiederholen, nach der ursprünglichen Widmung war eine Verbauung als Wohngebiet nicht möglich.

 

Über Befragung durch GR Kenesei, wie der Akt aus dem Stadtratbüro DDr. Görg geholt wurde:

Als ich aus dem Urlaub zurückkam, habe ich mich bei der Sachbearbeiterin Frau DI Stich erkundigt, was mit dem Akt sei. Als sie mir zur Antwort gab, dass er seit einigen Tagen im Büro des Stadtrates sei, habe ich mit Prof. Dr. Christian gesprochen und gefragt, ob die Berücksichtigung der Wohnzufriedenheitsstudie nach wie vor aktuell sei und dabei verschiedene Grundstücke, darunter auch das hier strittige in der Aßmayergasse, erwähnt. Prof. Dr. Christian erklärte, dass die Berücksichtung der Studie nach wie vor aktuell sei, daraufhin habe ich angeordnet, den Akt aus dem Stadtratbüro zu holen. Ich glaube, dass ich diesen Auftrag Frau DI Stich gegeben habe.

 

Auf Vorhalt durch GR Kenesei, wonach die Zeugen DDr. Görg, Prof. Dr. Christian und TOAR Ing. Kovacs ausgesagt hätten, nicht gewusst zu haben, dass sie bei dem Projekt Aßmayergasse konkret im Zusammenhang mit der Wohnzufriedenheitsstudie mit OSR DI Vokaun gesprochen hätten und sich deshalb folgende Fragen stellen würden:

- Wer hat den Auftrag, die Wohnzufriedenheitsstudie zu berücksichtigen, in diesem Fall erteilt,

- ob er wisse, wo sich der Akt im Stadtratbüro konkret befunden habe und schließlich

- ob ihm bewusst gewesen sei, dass es äußerst bedenklich ist, einen Akt, der bereits im Videndenweg im Stadtratbüro eingelangt sei, nachträglich zu ändern:

Nach meiner Rückkehr vom Urlaub habe ich mit Prof. Dr. Christian, mit dem ich schon vorher über die Berücksichtung der Wohnzufriedenheitsstudie gesprochen hatte, noch einmal und ganz konkret im Zusammenhang mit der Aßmayergasse gesprochen und ihn gefragt, ob in diesem Fall die Wohnzufriedenheitsstudie noch zu berücksichtigen sei, was er ausdrücklich bejaht hat.

Ich lege in diesem Zusammenhang eine Gedächtnisnotiz von Prof. Dr. Christian vor, die mir am 6. März 2000 zugekommen ist. Das zweite Gespräch muss vor der zweiten Gedächtnisnotiz, die mit 20. April datiert ist, stattgefunden haben.

 

Über Befragung durch GR Schuster, ob er persönlich oder auf Grund von Interventionen den Akt aus dem Stadtratbüro habe holen lassen:

Ich habe damals auch mit dem Bezirksvorsteher Hezucky gesprochen und er war sehr daran interessiert und hat mich voll darin unterstützt, dass ein Wohnprojekt, das dort auch neue Impulse schaffen würde und vor allem ermöglicht, dass der Industriebetrieb abgesiedelt wird, errichtet wird und er war auch damit einverstanden und er hat auch eingesehen, dass dies eine größere Trakttiefe erlaube. Das Zweite war der politische Wunsch des Stadtrates DDr. Görg, die Wohnzufriedenheitsstudie in der Praxis zu berücksichtigen. Aus diesen beiden Umständen habe ich den politischen Auftrag abgeleitet, nach dem Gespräch mit Prof. Dr. Christian den Akt aus dem Stadtratbüro holen zu lassen, um diese beiden Umstände noch berücksichtigen zu können. Geholt wurde der Akt von meinen Leuten. Ich habe nicht nachgefragt, wo sie ihn gefunden haben.

 

Über Vorhalt, dass Prof. Dr. Christian ausgesagt habe, er wäre froh gewesen, wenn die Wohnzufriedenheitsstudie berücksichtigt worden wäre, er könne sich aber nicht erinnern, darüber mit OSR DI Vokaun gesprochen zu haben und über den weiteren Vorhalt, dass auch die Veränderung eines Millimeterstriches erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen habe, stellt GR Schuster die Frage, was wirklich die Motive waren, den Akt zu holen, eine Eingangsstampiglie zu überlacken und nach Änderung wieder in das Stadtratbüro zurückzubringen, ohne dass es wieder den übrigen Videndenweg gelaufen wäre:

Hätte Prof. Dr. Christian mit mir nicht darüber gesprochen, welchen Sinn hätte dann die Übermittlung der Notiz vom 20. April 2000, die mir zur weiteren Veranlassung bzw. direkten Erledigung übermittelt wurde. Ich bin sicher, dass ich mit Prof. Dr. Christian darüber gesprochen habe, bevor die Änderung der Trakttiefen von 15 m auf 16 m im Plan vorgenommen wurde.

 

GR Kenesei macht folgenden Vorhalt: Eine Gedächtnisnotiz vom 2. März 2000 von OSR DI Vokaun enthält den Hinweis auf die Wohnzufriedenheitsstudie und den Wunsch der Firma Wojnar um Vergrößerung der Trakttiefen,

13. März 2000 Bericht der MA 21 B zur öffentlichen Auflage, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Wunsch der Firma Wojnar auf Vergrößerung der Trakttiefen Berücksichtigung gefunden habe,

15. März 2000 Vorlagebericht, in dem unter Hinweis auf die Wohnzufriedenheitsstudie eine Vergrößerung der Trakttiefe von 12 m auf 15 m vorgesehen ist.

30. März 2000 Eingang des Aktes im Stadtratbüro.

5. April 2000 eine Aktennotiz von DI Stich, wonach über Anordnung von OSR DI Vokaun die Trakttiefe von 15 m auf 16 m vergrößert werde und mehr Hofbebauung vorgesehen sei.

6. April 2000 „Plandokument 7248/III Vokaun zeigen, Korrektur o.k., Plan o.k. 16 m!!, Plan zum Drucken“

Der Befehl, den Plan zum Drucken zu geben, sei also lange vor dem Eingang der Aktennotizen vom 20. April erfolgt.

GR Kenesei stellt folgende Fragen: Erstens: Warum wurde die Wohnzufriedenheitsstudie und die Vergrößerung der Trakttiefen von 15 m auf 16 m nicht bereits im Vorlagebericht vom 15. März berücksichtigt, zu einem Zeitpunkt, wo die Wohnzufriedenheitsstudie bereits bekannt war?

Ich kann nicht sagen, warum damals die Vergrößerung noch nicht berücksichtigt wurde, vielleicht haben die Gespräche mit dem Bezirksvorsteher oder Prof. Dr. Christian noch gefehlt.

 

Zweite Frage: Wer hat auf dem Akt die Auslackung vorgenommen?

Ich weiß nicht, wer das getan hat, ich halte es für eine große Dummheit, eine Korrektur hat so zu erfolgen, dass die Stelle durchgestrichen und das Korrekturdatum dazugeschrieben wird.

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles, warum im Vorlagebericht und im Plan die Änderung von 15 m auf 16 m nicht erwähnt wurden:

Der Plan war zeichnerisch richtig, allerdings kommt es in Plänen verschiedentlich vor, dass die Trakttiefen nicht kotiert werden. Aus der maßstabgetreuen Zeichnung können

 

sie aber entnommen werden. Im Vorlagebericht war nur allgemein hingewiesen, dass auf Wunsch des Grundeigentümers eine Vergrößerung der Trakttiefen erfolgt ist, nicht aber konkret die Vergrößerung von 15 m auf 16 m, weil eine solche Änderung in vielen Bereichen nur zeichnerisch dargestellt wird.

 

GR Kenesei macht folgenden Vorhalt: Im ersten und zweiten Entwurf zum Plandokument 7248/I ist zunächst die Trakttiefe mit 12 m angegeben. Im Entwurf III, nach der öffentlichen Auflage, ist, unter Hinweis, auf Wunsch der Firma Wojnar, die Trakttiefe mit 15 m ausdrücklich und namentlich angegeben. Nach der Entfernung und Rückführung des Aktes in das Stadtratbüro stand dort von seinerzeit 15 m nichts mehr, auch sonst sind in allen Wohnblöcken die Trakttiefen genau angegeben, nur eben in diesem einen Fall nicht. Die Frage lautet daher: Warum wurde gerade in diesem einen Fall die Trakttiefe nicht mehr ausdrücklich angeführt?

Das kann ich nicht beantworten, es handelt sich, wie gesagt, um eine Strichstärke. Hätte ich vorausgesehen, welche Probleme sich da ergeben, hätte ich das natürlich angeführt.

Ich wollte bei der Vergrößerung von 15 m auf 16 m einen größeren Spielraum für die Realisierung des Projektes ermöglichen, das bedeutet noch nicht, dass das auch zur Gänze ausgenützt werden muss.

Ich möchte dazu noch bemerken, dass es vorkommt, dass der Akt, der auf Videndenweg ist, wegen kleinerer Änderungen wieder zu uns zurückkam. Er lief dann unter derselben Nummer weiter, obwohl das vielleicht keine gute Lösung ist. Wenn größere Änderungen vorgenommen werden mussten, wurde dies ohnehin nicht so praktiziert.

Zur zeitlichen Abfolge kann ich nur Folgendes sagen: Ich bin sicher, dass ich mit Prof. Dr. Christian vor der Abänderung von 15 m auf 16 m gesprochen habe, denn ich ändere ohne Veranlassung von mir aus keinen Akt, der bereits am Videndenweg ist. Ich kenne diese Problematik.

 

Über Vorhalt von GR Dr. Serles, dass am Antragsakt handschriftlich vermerkt sei, „Änderung nach Gespräch mit Bezirksvorsteher, 12. Bezirk“ aber kein Hinweis auf ein Gespräch mit Prof. Dr. Christian, und über Vorhalt des Kontrollamtsberichtes, Seite 47, wonach der geänderte Entwurf III die handschriftliche Bezeichnung „Änderung nach Gesp. BV“ trägt:

Ich nehme an, dass dieser Vermerk vom Sachbearbeiter oder von demjenigen, der den Plan endgültig fertig gemacht hat, angefügt wurde. Ich kann mich nicht konkret daran erinnern. Es hat eine Vielzahl von Gesprächen mit dem Bezirksvorsteher gegeben. Er wurde von jeder Änderung informiert.

 

Über Befragung durch GR Schuster, ob der abgeänderte Plan III zumindest auch den vorher durchlaufenen Stellen bekannt gegeben wurde:

Normalerweise geht der Akt an die Stelle zurück, von der er geholt wurde, ich kann mir aber vorstellen, dass das Rechtsmittelbüro informiert wurde. Der Planungsdirektor ist aber in den Vorbesprechungen immer dabei und hat dort Einblick in die Änderungen.

Nach meiner Rückkehr vom Urlaub habe ich erfahren, dass der Akt schon im Stadtratbüro sei. Ich habe daraufhin Dr. Christan angerufen und gefragt, ob die Berücksichtigung der Wohnzufriedenheitsstudie nach wie vor erwünscht sei. Auf seine positive Antwort hin habe ich auch ersucht, mir das schriftlich mitzuteilen, das dürfte dann eben die Aktennotiz vom 20. April 2000 gewesen sein. Ich wusste, um welche Änderungen es sich hier handelt, weil ich ja Duplikate der Pläne im Handakt hatte.

 

Über Befragung durch GR Kenesei unter Vorhalt der Aussage Prof. Dr. Christian (8. Sitzung, Seite 20 des Wortprotokolls rechts unten):

Warum schickt mir Prof. Dr. Christian die erwähnte Aktennotiz vom 20. April 2000, wenn er nicht mit mir über die von ihm gewünschte Abänderung gesprochen haben sollte.

Ich habe keinen Abänderungsantrag veranlasst, weil es sich hier um eine geringfügige Änderung gehandelt hat und außerdem der Akt dem Stadtrat noch gar nicht vorgelegt worden war.

Ich kann nicht beantworten, warum wir die Änderung von 15 m auf 16 m nicht im Bericht schriftlich erwähnt haben, es war jedoch sicher nicht Absicht oder böser Wille.

 

Auf die Frage, warum er die Ausschussmitglieder des Gemeinderats über diese Änderung nicht informiert habe:

Den Gemeinderatsmitgliedern lagen die richtigen Pläne vor, es wird nicht jede geringfügige Änderung mit ihnen diskutiert.

 

Über Vorhalt, dass im Gemeinderatsausschuss nur das diskutiert werde, was zur Verhandlung verlangt wird, den Gemeinderatsmitgliedern aber ein solches Verlangen nicht möglich ist, wenn sie nicht vorher über Änderungen aufgeklärt werden und daher im vorliegenden Fall eine Diskussion der vorgenommenen Änderung gar nicht möglich war:

Ich kann nur wiederholen, die Änderung von 15 m auf 16 m ist eine Strichstärke und so gut wie vernachlässigbar. Im schriftlichen Bericht (der sich auf die Vergrößerung von 12 m auf 15 m bezieht) ist sehr wohl auf die Vergrößerung der Trakttiefen hingewiesen worden.

Auch die Veränderung auf Geschäftsviertel ist minimal gewesen und hat außerdem eine Begrünung einer Dachfläche vorgesehen. Ich halte sie daher auch für vernachlässigbar.

 

 

Sitzungspause: 16.35 Uhr bis 16.45 Uhr

 

 

Über Befragung durch GR Dr. Serles:

Ich wiederhole, nach meinem Urlaub habe ich mich erkundigt, wo der Akt sei und ob ihn der Stadtrat bereits unterschrieben habe. Hätte er dies nämlich getan, dann wäre die Lösung ein Abänderungsantrag gewesen.

Nachdem ich erfahren habe, dass der Akt noch nicht unterschrieben ist, habe ich Prof. Dr. Christian angerufen und gefragt, ob eine Änderung im Sinne der Wohnzufriedenheitsstudie nach wie vor aktuell sei. Als er das bejahte, habe ich ihn ersucht, mir das auch schriftlich zu bestätigen. Nur deshalb habe ich den Akt holen lassen und die Änderung vornehmen lassen, weil ohne schriftliche Anweisung hätte ich von mir aus diese Änderungen sicher nicht vorgenommen.

 

Über Befragung durch GR Kenesei:

Ich habe nie mit der Firma Wojnar oder einer ihrer Töchterbetriebe einen geschäftlichen Kontakt gehabt.

 

Der 11. September 1997 ist deshalb für mich ein klarer Termin eines Kontaktes mit Frau Mag. Mischek, weil damals das erste offizielle Ansuchen in dieser Sache an uns ergangen ist. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich vorher schon mit Frau Mag. Mischek Kontakt hatte. Ich kann es aber auch nicht ausschließen, obwohl sie mich eher gemieden hat, weil ich zu oft negative Entscheidungen getroffen und nicht immer „ja“ gesagt habe.

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des Plandokuments 7009 im August 1997 war der nördliche Teil des Areals faktisch mit einer Bausperre belegt, der südliche Teil als ländliches Gebiet ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Bebauung nicht möglich.

Das Gutachterverfahren hat erst nach dem Bezirksbeschluss im September und zwar von Mitte Oktober bis Ende November 1997 stattgefunden.

 

Auf Vorhalt seiner Aussage am 24. April 2002, Seite 32, wonach sämtliche Akte in dieser Sache von seinem Stellvertreter (OStBR DI Dr. Sengelin) unterschrieben und durchgeführt wurden und anderseits auf die Aussagen der Zeugen SR DI Kotyza, Mag. Dr. Weikhart und OStBR DI Dr. Sengelin, die nichts von einer solchen Abtretung bemerkt haben wollen, auf die Frage, ob er weiterhin auf seiner Aussage vom 24. April 2002 beharre, wonach er den Akt an OStBR DI Dr. Sengelin abgetreten habe:

Herr OStBR DI Dr. Sengelin hat mich verschiedentlich in Sitzungen vertreten. Er hat also dann in dieser Sitzung in eigener Verantwortung sprechen können. Er hat in diesem Akt verschiedene Geschäftsstücke unterschrieben, die er also sicher vorher gelesen und studiert hatte, sodass er auch ihren Inhalt kannte.

Ich habe zumindest einmal OStBR DI Dr. Sengelin gesagt, führen Sie bitte diesen Akt weiter, ich bin da tätig für die „Wien-Süd“. Ich darf aber darauf hinweisen, dass alle Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen waren, sodass auch keine Beeinflussung möglich war. Und schließlich war ich derjenige, der zuletzt den Akt „gestoppt“, also die Reduktion auf das ursprünglich vorgesehen Maß herbeigeführt hat.

 

Die Entscheidung über die vorgesehen Verbauung „1/3,2/3“ ist entweder in einer Sitzung beim Planungsdirektor Prof. DI Dr. Klotz oder bei einer Leiterbesprechung beim Stadtrat DDr. Görg gefallen.

 

Ich kann mich erinnern, dass bei Planungsdirektor Prof. DI Dr. Klotz ein Gespräch auch mit der MA 18 stattgefunden hat, bei der dann letztlich eben dieser „Kompromiss“ erzielt wurde. Was bei diesem Kompromiss von den einzelnen Abteilungen beigetragen wurde, könnte ich jetzt nicht mehr mit Bestimmtheit sagen.

 

Auf Befragung, ob eine „höhere Ebene“ als der Planungsdirektor auf das Verfahren Einfluss genommen hat:

Der erste Plan erfolgte nach Befassung der Infrastrukturkommission, deren Leiter der Baudirektor DI Weber ist, der wohl als eine höhere Ebene angesprochen werden kann.

 

Die Initiative zu dieser Bebauung kam von der Geschäftsgruppe Wohnen, die die Infrastrukturkommission befasst hatte, erst nach dem positiven Beschluss der Infrastrukturkommission wurden wir überhaupt mit dem Vorhaben befasst.

Ich vermute, dass auf Grund des Gutachterverfahrens im Oktober 1997 die Planunterlagen in die Geschäftsgruppe Wohnen kamen.

 

Wenn ich von einer höheren politischen Ebene gesprochen habe, so habe ich nicht nur die Geschäftsgruppe Wohnen oder den Baudirektor, sondern vor allem den einstimmigen Bezirksbeschluss gemeint.

Ich nehme an, dass auch der Planungsstadtrat von diesem Bezirksbeschluss informiert war und daher alle betroffenen Stellen einverstanden waren.

 

Ich habe nur mit der „Wien-Süd“, nicht aber mit Tochtergesellschaften oder überhaupt anderen in der Baubranche tätigen Firmen vertragliche Beziehungen gehabt. Die Abrechnung ist auf Stundenbasis nach den Stundensätzen der Ingenieurskammer erfolgt, projektbezogen und in der Regel quartalsmäßig.

Mein Disziplinarverfahren läuft noch.

 

Über Befragung durch GRin Trammer, ob er selbst bei Dienststellenbesprechungen und ähnlichen Anlässen Änderungsvorschläge bezüglich der Bebauung beim Atzgersdorfer Friedhof gemacht habe:

Das kann ich nicht mit ja oder nein beantworten. Wenn Projekte eingereicht werden, haben wir sie selbstverständlich überprüft und auch Änderungen vorgeschlagen.

Über Vorhalt der Aussage SRin DI Jilka (Wortprotokoll vom 10. Oktober 2002, Seite 8 links unten):

Ich kann mich an diese Sitzung nicht erinnern, ich kann aber dazu sagen, dass die Infrastrukturkommission im Spätherbst 1997 die Anzahl der Wohnungen auf 220 bis 250 begrenzt hatte und als wir später erfuhren, dass die Bauträger eine wesentlich größere Verbauung planten, haben wir durch entsprechende Maßnahmen in den Bauplänen sichergestellt, dass nur 220 bis 250 Wohneinheiten errichtet hätten werden können.

 

Auch die MA 18 hat gegen diese gewünschte höhere Anzahl von Wohneinheiten vehement Einwände erhoben, aber die lagen auf der gleichen Ebene wie unsere Einwände.

 

Es gibt im Antragsakt auch ein Schriftstück von uns, das diese Limitierung auf 220 bis 250 Wohneinheiten betont (zum Antragsakt Plandokument 7327).

 

Über Vorhalt der Aussage der Zeugin Mag. Mischek (Wortprotokoll 20. Juni 2002, Seite 23 rechts):

Ich kann nicht ausschließen, wenn ich mich auch nicht erinnern kann, dass ich damals mit Mag. Mischek gesprochen habe. Wenn sie einen Vorvertrag erwähnt hätte, hätte ich ihr abgeraten, weil wir noch Jahre später dieses Gebiet als Grünland ausgewiesen hatten.

 

 

GR Kenesei weist darauf hin, dass der Fragenkomplex Perfektastraße noch nicht erörtert wurde.

 

 

 

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